MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Hin zu einer Kreislaufwirtschaft: Ein Null-Abfallprogramm für Europa /* COM/2014/0398 final/2 */
Hin zu
einer Kreislaufwirtschaft: Ein Null-Abfallprogramm für Europa 1. Einleitung:
eine Kreislaufwirtschaft zur Förderung von nachhaltigem Wachstum In
unseren Volkswirtschaften gehen wertvolle Werkstoffe verloren. Da die Nachfrage
und der Wettbewerb in Bezug auf begrenzte und teilweise knappe Ressourcen
weltweit weiter zunehmen werden, und die Umwelt durch den Druck auf die
Ressourcen stärkeren
Schaden nimmt und anfälliger
wird, kann Europa ökonomisch
und ökologisch Gewinn
daraus ziehen, wenn es seine Ressourcen besser nutzt. Seit der industriellen
Revolution sind unsere Volkswirtschaften einem Wachstumspfad nach dem Motto „Nehmen - Herstellen - Verbrauchen -
Entsorgen“ gefolgt — einem linearen Modell, das auf der
Annahme beruht, dass die Ressourcen im Überfluss
vorhanden, verfügbar,
leicht zu gewinnen und kostengünstig zu
entsorgen sind. Zunehmend wird jedoch erkannt, dass dies die Wettbewerbsfähigkeit Europas gefährdet. Der
Übergang zu einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft ist unverzichtbar
für die Durchführung der Agenda für Ressourceneffizienz im Rahmen der Strategie
„Europa 2020“ für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum[1].
Stärkere, anhaltende Verbesserungen der
Ressourceneffizienz liegen im Bereich des Möglichen und können erhebliche wirtschaftliche Vorteile
bringen. In
Kreislaufwirtschaftssystemen wird der in den Produkten enthaltene Mehrwert so
lange wie möglich erhalten;
Abfälle gibt es
nicht mehr. Wenn ein Produkt das Ende seiner Lebensdauer erreicht hat,
verbleiben die Ressourcen in der Wirtschaft, so dass sie immer wieder produktiv
genutzt werden können und
damit eine weitere Wertschöpfung
ermöglichen. Der Übergang zu einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft
erfordert Änderungen über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg, vom Produktdesign
bis zu neuen Geschäfts- und
Marktmodellen, von neuen Wegen zur Umwandlung von Abfall in eine Ressource bis
zu neuen Formen des Verbraucherverhaltens. Dies setzt einen vollständigen Systemwandel voraus sowie
Innovation nicht nur bei Technologien, sondern auch in Bezug auf Organisation,
Gesellschaft, Finanzierungsmethoden und Politik. Selbst in einer stark
kreislauforientierten Wirtschaft bleibt eine gewisse Linearität erhalten, da frische Rohstoffe benötigt werden und Restabfall entsorgt
wird. Die
Industrie hat bereits erkannt, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, die
Ressourcenproduktivität zu erhöhen. Schätzungen zufolge könnten Verbesserungen der
Ressourceneffizienz entlang der gesamten Wertschöpfungskette bis zum Jahr 2030[2]
den Werkstoffeinsatz um 17 %-24 %
reduzieren, und eine bessere Ressourcennutzung könnte der europäischen Industrie ein Potenzial von
Einsparungen in Höhe von
insgesamt 630 Mrd. EUR
jährlich bieten[3].
Auf eine Modellierung auf Produktebene gestützte wirtschaftsorientierte Studien
zeigen, dass Kreislaufwirtschaftskonzepte der EU-Industrie erhebliche Möglichkeiten zu Einsparungen bei den
Werkstoffkosten und das Potenzial für eine
Steigerung des EU-BIP um 3,9 %[4]
bieten, indem sie neue Märkte und
neue Produkte sowie einen Mehrwert für
Unternehmen schaffen. Es ist daher nicht überraschend,
dass die Unternehmen ständig
daran arbeiten, das Ressourcenmanagement zu verbessern; dem steht jedoch eine
Reihe von Marktbarrieren im Wege. Die
Hochrangige Europäische
Plattform für Ressourceneffizienz[5], der
ausgewählte Vertreter
von Regierungen, der Wirtschaft und von Organisationen der Zivilgesellschaft
angehören, hat zu Maßnahmen für den Übergang zu einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft
aufgerufen, die mehr auf Wiederverwendung und hochwertiges Recycling setzt und
sehr viel weniger von primären
Rohstoffen abhängt. Mit
dem Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa hat die Kommission im
Jahr 2011[6] einen Handlungsrahmen vorgeschlagen
und die Notwendigkeit eines integrierten Ansatzes betont, der zahlreiche
Politikbereiche und Ebenen umfasst. Die Kernpunkte des Fahrplans sind nun im
Siebten Umweltaktionsprogramm (7. UAP) weiter ausgeführt.[7] Die
Umstellung auf stärker kreislauforientierte Wirtschaftsmodelle verspricht
jedoch eine weitaus bessere Zukunft für die europäische Wirtschaft. Sie würde
Europa in die Lage versetzen, sich den aktuellen und künftigen
Herausforderungen im Zusammenhang mit dem weltweiten Druck auf die Ressourcen
und der zunehmenden Versorgungsunsicherheit zu stellen. Die fortlaufende
Rückführung von Ressourcen zur produktiven Nutzung, die Reduzierung des
Abfallaufkommens und die Verringerung der Abhängigkeit von unsicheren
Lieferquellen sind ein direkter Weg zur Verbesserung von Widerstandsfähigkeit
und Wettbewerbsfähigkeit. Indem dies dazu beiträgt, das Wirtschaftswachstum von
der Ressourcennutzung und ihren Umweltauswirkungen abzukoppeln, bietet es die
Aussicht auf ein nachhaltiges Wachstum, das andauern wird. Die Ressourcenproduktivität ist in der EU im Zeitraum 2000 bis 2011 um
20 % gestiegen, was aber möglicherweise zum Teil auf die Folgen der
Rezession zurückzuführen ist. Die Aufrechterhaltung dieses Tempos würde eine
weitere Zunahme bis 2030 um 30 % bewirken und könnte zu einer Steigerung
des BIP um knapp 1 % führen. Zugleich könnten über 2 Millionen
Arbeitsplätze mehr geschaffen werden, als dies in einem „Business‑as‑usual“-Szenario
der Fall wäre[8].
Intensivierte Anstrengungen zur Steigerung der Ressourcen-produktivität werden
Hand in Hand gehen mit derzeit geltenden Zielen der EU-Politik wie die
Verringerung der CO2-Emissionen, die Steigerung der Energieeffizienz, die
nachhaltige Reindustrialisierung der EU-Wirtschaft und die Sicherung des
Zugangs zu Rohstoffen, wobei gleichzeitig Umweltauswirkungen und Treibhausgasemissionen
verringert werden. Es gibt eine breite Palette bewährter Maßnahmen zur Förderung der
Ressourceneffizienz, die sich als lohnend erwiesen haben und systematischer
angewandt werden können. Außerdem werden die erforderlichen Schritte unternommen,
um sicherzustellen, dass durch diesen Wandel Arbeitsplätze geschaffen werden,
insbesondere mit der Mitteilung über „grüne“ Beschäftigung[9] und dem Aktionsplan für
umweltfreundliche KMU[10]. 2. Schaffung
eines unterstützenden
politischen Rahmen Die
Märkte sind eine wichtige Triebkraft für Ressourceneffizienz und
Kreislaufwirtschaft, da für viele Unternehmen Werkstoffe und Energie die
wichtigsten Einsatzkosten ausmachen. Während die Märkte allerdings bereits den
Wandel vorantreiben, stehen eine Reihe von Marktbarrieren einem wirksamen und
effizienten Ressourcenmanagement im Wege. Abfallvermeidung, Ökodesign,
Wiederverwendung und ähnliche Maßnahmen könnten den Unternehmen in der EU
Nettoeinsparungen in Höhe von 600 Mrd. EUR oder 8 % ihres Jahresumsatzes
bescheren und zugleich die gesamten jährlichen Treibhausgasemissionen um
2-4 % verringern[11]. Damit dies
geschieht, müssen die
Marktbarrieren beseitigt werden, die verhindern, dass diese Möglichkeiten genutzt werden. Während
Ressourcenproduktivität für zahlreiche Wirtschaftszweige Vorteile bringt,
versetzt sie auch die europäischen Unternehmen in die Lage, vom schnellen
Wachstum der Märkte für Ökobranchen zu profitieren, für die erwartet wird, dass
sie sich im Zeitraum 2010-2020 verdoppeln. Weltweit werden von einer breiten
Palette von Industriezweigen Verbesserungen der Ressourceneffizienz
nachgefragt. Die
bestehende Infrastruktur, heutige Geschäftsmodelle und die bestehende
Technologie sowie die gewohnten Verhaltensmuster führen dazu, dass die
Volkswirtschaften dem linearen Modell verhaftet bleiben. Den Unternehmen
fehlt es unter Umständen an
Informationen, Vertrauen und Kapazitäten, um
auf kreislaufwirtschaftsorientierte Lösungen
umzusteigen. Im Finanzsystem werden häufig
keine Mittel für
Investitionen in Effizienzverbesserungen oder innovative Geschäftsmodelle bereitgestellt, die als
risikoreicher und komplexer angesehen werden, wodurch sich viele traditionelle
Investoren abschrecken lassen. Auch die konventionellen Gewohnheiten der
Verbraucher können die
Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen behindern. Solche Hindernisse
bestehen in der Regel dann fort, wenn die Preise nicht die tatsächlichen Kosten der Ressourcennutzung für die Gesellschaft widerspiegeln und von
der Politik keine starken und kohärenten
Signale für den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
ausgehen. Anhand
von Daten zu wichtigen Produkten, Werkstoffen und Wertschöpfungsketten wird die Kommission
gemeinsam mit den Interessengruppen einen unterstützenden Rahmen für die Kreislaufwirtschaft mit Maßnahmen erarbeiten, die intelligente
Regulierung, marktbasierte Instrumente, Forschung und Innovation, Anreize,
Informationsaustausch und Unterstützung für freiwillige Maßnahmen kombinieren. Ein solcher Rahmen
wird zum angestrebten nachhaltigen Wiedererstarken der Industrie in der EU
beitragen und auf proaktive Verbraucher und Unternehmen, mit besonderem
Schwerpunkt auf KMU, setzen. Auf internationaler Ebene sollte die EU eng mit anderen Partnern sowohl
auf multilateraler als auch auf bilateraler Ebene zusammenarbeiten, um eine
maximale Wirkung des kreislauforientierten Wirtschaftskonzepts zu
gewährleisten. Die Kommission wird als Beitrag zu einem unterstützenden politischen Rahmen für Ressourceneffizienz auf EU-Ebene
wichtige Fälle von Markt-
und Staatsversagen, die die Vermeidung und Wiederverwendung von Werkstoffabfällen verhindern, näher untersuchen und dabei die
Heterogenität von
Werkstoffarten und ihrer Verwendung berücksichtigen. 2.1.
Design und Innovation für eine
Kreislaufwirtschaft In
Kreislaufwirtschaftskonzepten werden ein „abfallarmes“ Design und Innovationen
über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg angewendet, statt lediglich auf
Lösungen am Ende der Lebensdauer eines Produkts zu setzen. Dies kann
beispielsweise Folgendes umfassen: ·
Reduzierung der
erforderlichen Menge an Werkstoffen zur Erbringung eines bestimmten Dienstes
(Leichtbau); ·
Verlängerung der
Nutzungsdauer (Haltbarkeit) von Produkten; ·
Verringerung des Einsatzes
von Energie und Werkstoffen in der Produktions- und der Nutzungsphase
(Effizienz); ·
Verringerung des Einsatzes
von Werkstoffen, die gefährlich oder schwer zu recyceln sind, in Produkten und
Produktionsprozessen (Substitution); ·
Schaffung von Märkten für
sekundäre Rohstoffe (Recyclingwerkstoffe) (auf der Grundlage von Normen,
öffentlichem Beschaffungswesen usw.); ·
Entwicklung von Produkten,
die leichter zu warten, reparieren, nachzurüsten, wiederaufzuarbeiten oder zu
recyceln sind (Ökodesign); ·
Entwicklung der hierfür notwendigen Dienstleistungen für
Verbraucher (Wartungs- und Reparaturdienste usw.); ·
Schaffung von Anreizen für
und Unterstützung von Abfallvermeidung und hochwertiger Abfalltrennung durch
die Verbraucher; ·
Schaffung von Anreizen für
Abfalltrennung und Sammelsysteme, die die Kosten für Recycling und
Wiederverwendung minimieren; ·
Erleichterung der
Bündelung von Tätigkeiten, um zu verhindern, dass Nebenprodukte zu Abfall werden
(Industriesymbiose) und ·
Förderung breiterer und
besserer Auswahlmöglichkeiten für die Verbraucher durch Vermietung, Verleih
oder Teilen von Dienstleistungen als Alternative zum Besitz von Produkten,
unter gleichzeitiger Wahrung der Verbraucherinteressen (in Bezug auf Kosten,
Schutz, Informationen, Vertragsbedingungen, Versicherungsaspekte usw.). Ein
wichtiger Ausgangspunkt ist die Gestaltung von Herstellungsprozessen, Produkten
und Dienstleistungen. Produkte können umgestaltet werden, damit sie länger
genutzt, repariert, nachgerüstet, wiederaufgearbeitet und eventuell recycelt
werden können statt weggeworfen zu werden. Herstellungsprozesse können sich
stärker auf die Wiederverwendbarkeit von Produkten und Rohstoffen und die
Regenerationsfähigkeit der natürlichen Ressourcen stützen, während innovative
Geschäftsmodelle ein neues Verhältnis zwischen Unternehmen und Verbrauchern
schaffen können. Das
folgende konzeptionelle Diagramm illustriert vereinfacht die wichtigsten Phasen
eines Kreislaufwirtschaftsmodells, die alle jeweils Möglichkeiten zur Senkung der Kosten und
zur Verringerung der Abhängigkeit
von natürlichen
Ressourcen, zur Förderung
von Wachstum und Beschäftigung
sowie zur Reduzierung von Abfällen und
schädlichen
Emissionen in die Umwelt bieten. Die Phasen sind miteinander verknüpft (z. B. Kaskadennutzung von Werkstoffen,
Tausch von Nebenprodukten in der Industrie, Erneuerung und Wiederaufarbeitung
von Produkten, Nutzung von Produktservicesystemen durch die Verbraucher). Das
Ziel besteht darin, dass möglichst
wenige Ressourcen aus dem Kreislauf verlorengehen, damit das System optimal
funktioniert. Einige
EU-Politiken und –Instrumente bieten bereits Tools und Anreize, die mit dem
Kreislaufwirtschaftsmodell im Einklang stehen. Die Abfallhierarchie, die dem
Abfallrecht der EU zugrunde liegt, führt schrittweise zur Übernahme der
bevorzugten Optionen Abfallvermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und
Recycling statt Deponierung. Die Chemikalienpolitik zielt auf die
schrittweise Einstellung der Verwendung besonders besorgniserregender toxischer
Stoffe ab. Einige Maßnahmen
zur umweltgerechten Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten
umfassen Anforderungen in Bezug auf die Haltbarkeit und die Erleichterung der
Wiederverwertung. Die Bioökonomie-Strategie[12] unterstützt die nachhaltige und integrierte
Nutzung von biologischen Ressourcen und Abfallströmen zur Herstellung von
Nahrungsmitteln, Energie und biobasierten Produkten. Die Klimapolitik schafft
Anreize für Energieeinsparungen und die Verringerung der
Treibhausgasemissionen. Ein
gemeinsamer und kohärenter EU-Rahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft wird
dazu beitragen, bei der Bewältigung der Herausforderung „Forschung und
Innovation“ solche Aspekte mit „Horizont 2020“ zu kombinieren[13].
Zur Förderung eines auf eine stärker kreislauforientierte Wirtschaft
ausgerichteten Designs und entsprechender Innovationen wird die Kommission - im Rahmen des Forschungs- und Innovationsprogramms
der EU (Horizont 2020) die Möglichkeiten
für den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft auf
europäischer Ebene
durch großangelegte
Innovationsprojekte aufzeigen, die darauf ausgerichtet sind, die Zusammenarbeit
zwischen und innerhalb der Wertschöpfungsketten
sowie die Entwicklung von Fertigkeiten zu fördern und die Anwendung innovativer Lösungen zu ermöglichen; - eine
verstärkte Partnerschaft zur Unterstützung von Forschung und Innovation für die Kreislaufwirtschaft aufbauen; - die Entwicklung stärker kreislauforientierter Modelle für Produkte und Dienstleistungen
erleichtern (auch durch eine kohärentere
Produktpolitik) und die Anwendung der Ökodesign-Richtlinie
ausweiten, indem das Augenmerk stärker auf
Kriterien der Ressourceneffizienz (auch für
die künftigen
vorrangigen Produktgruppen des Arbeitsplans 2015-2017) gerichtet werden, und - eine
nachhaltige Nutzung von Biomasse nach dem Kaskadenprinzip unter Berücksichtigung aller Sektoren, die
Biomasse einsetzen, fördern, damit Biomasse möglichst ressourceneffizient genutzt
werden kann. 2.2.
Mobilisierung von Investitionen in kreislaufwirtschaftsorientierte Lösungen Die
EU und die Mitgliedstaaten sollten Investitionen in
kreislaufwirtschaftsorientierte Innovationen und deren Markteinführung fördern und vor dem Hintergrund der Reform
des Finanzsystems Hindernisse abbauen, die der Mobilisierung von mehr privaten
Investitionen in die Ressourceneffizienz entgegenstehen. Die jüngsten Kommissionsvorschläge in Bezug auf die Offenlegung
nichtfinanzieller Informationen[14], die langfristige Finanzierung[15]
und die betriebliche Altersversorgung[16] enthalten Bestimmungen für die Offenlegung relevanter
Umweltinformationen gegenüber
Investoren oder die Berücksichtigung
von Investitionsrisiken im Zusammenhang mit Ressourcenknappheit und
Klimawandel. Zur
Verringerung der Risiken für
Investoren werden derzeit innovative Finanzinstrumente entwickelt, wie etwa die
Finanzierungsfazilität für Naturkapital der Kommission und der
Europäischen
Investitionsbank. Öffentlich-private
Partnerschaften (ÖPP) sind
ebenfalls wirksame Instrumente zur Mobilisierung privater Maßnahmen und Investitionen in die
Ressourceneffizienz. Die ÖPP „Nachhaltige Prozessindustrie durch
Ressourcen- und Energieeffizienz (SPIRE)“
und die gemeinsame Technologieinitiative „Biobasierte
Industriezweige“ tragen
aktiv dazu bei, Ziele der Kreislaufwirtschaft zu erreichen. Eine
weitere Rolle der Politik besteht darin, die richtigen Signale für Investitionen in die Ressourceneffizienz
zu setzen, indem umweltschädliche
Subventionen abgeschafft werden und die steuerliche Belastung vom Faktor Arbeit
auf die Faktoren Umweltverschmutzung und Ressourcen verlagert wird. Die
Fortschritte in Bezug auf eine ökologische
Steuerreform in den Mitgliedstaaten werden im Rahmen des Europäischen Semesters für die Koordinierung der
Wirtschaftspolitik behandelt. Um mehr Investitionen in die
Kreislaufwirtschaft zu mobilisieren, wird die Kommission - vielversprechende Bereiche aufgreifen, die vom Runden
Tisch für die
Finanzierung von Ressourceneffizienz[17] identifiziert wurden: innovative
Finanzierungsinstrumente, Einbeziehung von Ressourcenfragen in die
Rechnungslegungsvorschriften für
Unternehmen, Präzisierung
der Verantwortlichkeiten von Finanzinstituten in Bezug auf Nachhaltigkeit
(treuhänderische
Pflichten), Ausarbeitung von Methoden für
„Ressourcenstresstests“ für
Unternehmen, Untersuchung des Potenzials des Anleihemarkts zur Mobilisierung
zusätzlicher
Finanzierungsmittel für
Ressourceneffizienzprojekte; - Leitlinien erstellen zu den Möglichkeiten, die die
neuen Richtlinien zum öffentlichen Auftragswesen auf dem Gebiet der
umweltorientierten öffentlichen Beschaffung bieten, und eine Empfehlung für die
Überwachung der Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Erreichung des
indikativen Ziels eines zu 50 % umweltorientierten öffentlichen
Beschaffungswesens[18] ausarbeiten, innovative Instrumente
wie vorkommerzielle Auftragsvergabe und öffentliche Aufträge für Innovation
fördern und den Aufbau von Behördennetzen für umweltorientierte öffentliche
Beschaffung erleichtern und - Kreislaufwirtschaftsprioritäten stärker in die
EU-Finanzierung einbeziehen und die Mitgliedstaaten ermutigen, die verfügbaren
EU-Mittel für Programme und Projekte für die Kreislaufwirtschaft zu verwenden,
insbesondere über die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds. 2.3.
Mobilisierung von Unternehmen und Verbrauchern sowie Unterstützung von KMU Unternehmen
und Verbraucher sind weiterhin die wichtigsten Akteure beim Übergang zu einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft.
Vor- und nachgelagerte Entscheidungen in der Wertschöpfungskette müssen besser aufeinander abgestimmt
werden, damit Herstellern, Investoren, Händlern,
Verbrauchern und Betreibern von Recycling-Betrieben kohärente Anreize geboten werden und eine
gerechte Verteilung von Kosten und Nutzen gewährleistet ist. Marktmechanismen müssen genutzt werden, um die
effizienteste Zuweisung und Nutzung von Ressourcen sicherzustellen, und bei
Marktversagen oder Innovationsengpässen
muss entsprechend gegengesteuert werden. Funktionierende Märkte für sekundäre Werkstoffe müssen ausgebaut werden. Es sollte
besonders darauf geachtet werden, dass Unternehmer potenzielle neue Märkte, die mit der Kreislaufwirtschaft
verknüpft sind, erschließen können und dass auf dem Arbeitsmarkt die
erforderlichen Kompetenzen zur Verfügung
stehen. Die Verbraucher sollte durch bessere Informationen über die ökologischen Qualitäten verschiedener Produkte in die Lage
versetzt werden, eine bewusste Wahl zu treffen. Die
Europäische Plattform
für
Ressourceneffizienz hat erhebliche Möglichkeiten
für die
Unternehmen auf verschiedenen Stufen des „Kreislaufs“ ermittelt[19],
Werkstoffe in den Produktionsprozess oder verschiedene Segmente der ursprünglichen oder einer anderen Wertschöpfungskette zurückzuführen. Diese beruhen auf Erfahrungen mit
erfolgreichen Initiativen, die großmaßstäblich
und in breiterem Umfang angewendet werden könnten. Einige Beispiele: ·
In
der Produktionsphase: Normen für
nachhaltige Beschaffung, freiwillige Regelungen unter Führung der Industrie und des
Einzelhandels; Industriesymbiose zur Schaffung von Märkten für Nebenprodukte; ·
in
der Vertriebsphase: Verbesserung der Informationen über die in den Produkten enthaltenen
Ressourcen sowie über
Reparatur- bzw. Recyclingmöglichkeiten,
in den Empfehlungen der Plattform als „Produktpass“ bezeichnet und ·
in
der Verbrauchsphase: Modelle für
gemeinschaftlichen Konsum (Verleihen, Tausch, Tauschhandel und Miete von
Produkten) und Produktservicesysteme zur besseren Nutzung von nicht ausreichend
genutzten Vermögenswerten
oder Ressourcen (z. B.
Autos, Werkzeuge, Wohnraum). In
der Pilotphase der Initiative „Ökologischer
Fußabdruck“ gemäß der Mitteilung der Kommission über die Schaffung eines
Binnenmarktes für grüne Produkte[20] kommen
Interessenträger
zusammen, um ein gemeinsames Vorgehen zur Messung der Umweltauswirkungen von
Produkten und Organisationen zu vereinbaren. Nach der Pilotphase wird die
Kommission prüfen, ob
diese Methoden erfolgreich sind, so dass sie im Rahmen bestehender oder neuer
Instrumente zur Verbesserung der Umweltleistung von Produkten angewandt werden
können. Diese
Maßnahmen sollten
großmaßstäblich
durchgeführt werden,
damit für bestehende und
für neue
Unternehmen günstige
Rahmen‑ und gleiche Ausgangsbedingungen für die Anpassung an die Megatrends bei
den weltweiten Ressourcen gewährleistet
sind, die besten Unternehmen belohnt werden, neue Unternehmer ermutigt werden,
die Business-Lösungen
von morgen zu entwickeln, zur erproben und den Verbrauchern zuverlässige Informationen zu geben. Der im
Rahmen der Europäischen
Verbraucheragenda[21] eingeleitete Prozess, in den
zahlreiche Interessenträger
eingebunden sind, hat den Bedarf an wirksamen Instrumenten gegen irreführende und unzutreffende umweltbezogene
Angaben deutlich gemacht. Die
Arbeitskräfte müssen über die erforderlichen Qualifikationen
verfügen, damit sich
der Übergang
wirkungsvoll und arbeitsplatzintensiv vollzieht[22].
Die Mitteilung über „grüne“ Beschäftigung[23] gibt den Rahmen für die Nutzung der durch eine stärker kreislauforientierte und
ressourceneffizientere Wirtschaft gebotenen Beschäftigungsmöglichkeiten vor. Den nationalen,
regionalen und lokalen Behörden
sowie den Sozialpartnern kommt ebenfalls eine wichtige Aufgabe zu, indem sie
eine gezielte, koordinierte und insbesondere auf die Bedürfnisse von KMU ausgerichtete Unterstützung in Form von Investitionen,
Infrastruktur, Technologie und Kompetenzen bereitstellen. Außerdem sind sie gut positioniert, um die
Verbraucher zu Entscheidungen für
nachhaltigere Produkte und Dienstleistungen zu bewegen und Verhaltensänderungen zu fördern. Zur Mobilisierung von Unternehmen und
Verbrauchern, insbesondere von KMU, wird die Kommission - an die Ergebnisse der bis 2016 laufenden
Pilotphase der Initiative „Ökologischer
Fußabdruck“ anknüpfen und aufzeigen, wie die Messung des ökologischen Fußabdrucks beim Design von Produkten und
Verfahren genutzt werden und dem Verbraucher bessere Informationen über nachhaltige Entscheidungen liefern
kann; - durch Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen von „Horizont 2020“ und der damit zusammenhängenden Instrumente, u. a. des Europäischen Instituts für Innovation und Technologie, der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds,
des Aktionsplans für Öko-Innovationen, des Aktionsplans für umweltfreundliche KMU und der Europäischen Verbraucheragenda, eine breite
Zusammenarbeit von Interessenträgern
herbeiführen; - an das Engagement der Beteiligten der Europäischen Innovationspartnerschaft für Rohstoffe anknüpfen, das in direktem Zusammenhang mit
der Ressourcenproduktivität steht;
- die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Entwicklung von
Fertigkeiten durch eine verstärkte
Politikkoordinierung fördern,
indem sie europäische
Gelder für Programme und
Regelungen zur Förderung
eines umweltverträglichen
Wachstums einsetzt, die Information und Überwachung
verbessert (u. a. durch das Europäische
Semester) und mit Sozialpartnern, Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen
Bildung und anderen Interessenträgern
zusammenarbeitet und - den
Austausch bewährter Verfahren auf internationaler
Ebene unterstützen. 3. Modernisierung
der Abfallpolitik und –ziele:
Abfall als Ressource Die
Umwandlung von Abfall in eine Ressource ist wichtig, um in
Kreislaufwirtschaftssystemen den Kreis zu schließen. Die in den europäischen Rechtsvorschriften festgelegten
allgemeinen und spezifischen Ziele haben wesentlich zu einer besseren
Abfallbewirtschaftung beigetragen; sie fördern
Innovationen in den Bereichen Recycling und Wiederverwendung, schränken die Deponierung ein, verringern die
Verluste von Ressourcen und schaffen Anreize zur Änderung des Verbraucherverhaltens.
Dennoch erzeugen wir in der EU immer noch im Schnitt jährlich pro Person fünf Tonnen Abfall, von denen nur etwas über ein Drittel effektiv recycelt wird. Die
Europäische Union hat
sich politisch verpflichtet[24], das Abfallaufkommen zu reduzieren,
Abfall zu einer wichtigen und zuverlässigen
Rohstoffquelle für die
Union zu recyceln, die energetische Verwertung auf nicht recyclingfähige Werkstoffe zu beschränken und die Deponierung praktisch zu
beseitigen. Die Weiterentwicklung der Abfallpolitik wird relativ kostengünstig oder sogar kostenfrei erhebliche
Vorteile für das Wachstum
und die Schaffung von Arbeitsplätzen mit
sich bringen, und gleichzeitig zu einer besseren Umwelt beitragen. In Bezug auf
die Weltmärkte dürfte eine ehrgeizige Abfallpolitik
Innovationen vorantreiben und dazu beizutragen, dass EU-Unternehmen bei der
Erbringung von Dienstleistungen der Abfallbewirtschaftung noch wettbewerbsfähiger werden und sich neue Marktmöglichkeiten für EU-Ausführer eröffnen. 3.1.
Festsetzung von Abfallzielen für den Übergang zu einer Recycling-Gesellschaft Europa
hat erhebliche Fortschritte dabei erzielt, Abfall in eine Ressource umzuwandeln
und nachhaltige Abfallbewirtschaftungsmethoden wie das Recycling zu fördern. Die Situation ist jedoch in den
einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich. Sechs Mitgliedstaaten haben die
Deponierung von Siedlungsabfällen
bereits effektiv abgeschafft (Verringerung des Anteils von 90 % auf weniger als 5 % in den vergangenen 20 Jahren) und in einigen Regionen
Recyclingquoten von 85 %
erreicht. In anderen Mitgliedstaaten werden noch immer über 90 % der Abfälle auf Deponien gelagert und weniger
als 5 % recycelt. Es
bedarf starker politischer Signale, um langfristige Vorhersehbarkeit für Investitionen und Veränderungen zu schaffen, damit Werkstoffe
wie Kunststoff, Glas, Metalle, Papier, Holz, Kautschuk und andere Wertstoffe zu
wettbewerbsfähigen
Preisen als sekundäre
Rohstoffe in den Wirtschaftskreislauf zurückkehren.
Die Festlegung klarer Recyclingziele für
den Zeitraum bis 2030 wird für diese
Vorhersehbarkeit sorgen. Durch die getrennte Sammlung an der Quelle in
Verbindung mit soliden Methoden zur Berechnung der Recyclingquoten wird
qualitativ hochwertiges Recycling gewährleistet
und ein Beitrag zur Entwicklung von Märkten
für die Lieferung
hochwertiger Sekundärrohstoffe
geleistet. In diesem Zusammenhang sollte das derzeitige Messverfahren
zur Bestimmung der tatsächlichen Recyclingmenge erläutert
werden, da derzeitig einige Mitgliedstaaten gesammelten Abfall als recycelten
Abfall melden, obwohl es zwischen diesen Phasen zu einem erheblichen
Materialverlust kommt. Die Deponierung aller recyclingfähigen Abfälle wird bis 2025 verboten. Die
Mitgliedstaaten sollten sich bemühen, bis
2030 die Deponierung praktisch abzuschaffen. Die energetische Verwertung,
einschließlich der
Energiegewinnung aus Abfällen und
der Nutzung von Biokraftstoffen, wird in Bezug auf nicht wiederverwendbare und
nicht-recyclingfähige Abfälle eine Rolle spielen müssen. Dies erfordert eine effizientere
Nutzung der in der EU derzeit vorhandenen, ungleich verteilten Kapazitäten zur energetischen Verwertung sowie
Maßnahmen zur
Vermeidung von Überkapazitäten. Durch
die erfolgreiche Umsetzung können bis
2030 mehr als 180 000
direkte Arbeitsplätze in
der EU geschaffen werden, zusätzlich
zu den geschätzten
400 000 Arbeitsplätzen, die durch die Umsetzung des
geltenden Abfallrechts entstehen werden[25]. Dadurch werden zwischen
10 und 40 % der
Nachfrage nach Rohstoffen in der EU befriedigt und gleichzeitig ein Beitrag zur
Erreichung des EU-Ziels der Verringerung der Treibhausgasemissionen um 40 % bis 2030 geleistet: 62 Mio. t CO2-Äquivalent pro Jahr würden 2030 vermieden. Zur Verstärkung der wirtschaftlichen, sozialen und
ökologischen
Vorteile einer besseren Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen schlägt die Kommission vor, - die Wiederverwendung und das Recycling
von Siedlungsabfällen bis
2030 auf mindestens 70 % zu
steigern; - die Recyclingquote für Verpackungsabfälle bis 2030 auf 80 % anzuheben, mit Zwischenzielen von 60 % bis 2020 und 70 % bis 2025, wobei für einzelne Werkstoffe spezifische
Zielvorgaben gelten; - die Deponierung von recyclingfähigem Kunststoff, Metall, Glas, Papier
und Karton sowie biologisch abbaubarem Abfall bis 2025 zu verbieten, während sich die Mitgliedstaaten bemühen sollten, die Deponierung bis 2030
praktisch völlig
abzuschaffen[26]; - die Entwicklung von Märkten für hochwertige sekundäre Rohstoffe fördern, einschließlich durch die Bewertung des Mehrwerts
von Kriterien für das
Ende der Abfalleigenschaft für
bestimmte Werkstoffe; und - die Berechnungsmethode für recycelte Werkstoffe zu präzisieren, um eine hohe Recyclingqualität zu erreichen. 3.2.
Vereinfachung und bessere Anwendung des Abfallrechts Die
Zielvorgaben lassen den Mitgliedstaaten einen gewissen Spielraum bei der
Entscheidung, wie diese Vorgaben erreicht werden sollten. Allerdings bestehen
erhebliche Möglichkeiten,
die Anwendung des Abfallrechts auf nationaler Ebene weiter zu vereinfachen und
zu verbessern und die derzeitigen Disparitäten zu verringern. 2012
hat die Kommission einen Fortschrittsanzeiger für die Abfallbewirtschaftung sowie Fahrpläne mit spezifischen Empfehlungen für die Mitgliedstaaten mit der schwächsten Leistung ausgearbeitet. Sie wird
sich weiterhin auf diejenigen Mitgliedstaaten konzentrieren, die von den
Zielvorgaben am weitesten entfernt sind, indem sie frühzeitig und in Partnerschaft mit diesen
Mitgliedstaaten auf Schwächen bei
der Durchführung reagiert. Wirtschaftliche
Maßnahmen haben
sich als wirksames Mittel erwiesen, um die Abfallbewirtschaftung in den
Mitgliedstaaten zu verbessern, insbesondere durch die Besteuerung von
Deponierung und Verbrennung, mengenbezogene Abfallgebührenerhebung („Pay-As-You-Throw“-Regelungen) und erweiterte
Herstellerverantwortung oder durch Anreize für lokale Gebietskörperschaften zur Förderung der Abfallvermeidung, der
Wiederverwendung und des Recycling. Auch Verbote von Deponien haben sich als
wirksam erwiesen. Die Festlegung von Mindestanforderungen für die Regelungen der
Herstellerverantwortung auf EU-Ebene wird dazu beitragen, die Kosten zu senken
und Hindernisse zu beseitigen, auf die Hersteller stoßen, die in der EU mehrere nationale Regelungen
einhalten müssen. Die
Anstrengungen der Mitgliedstaaten, die sich auf eine integrierte
Abfallbewirtschaftung, einschließlich
Infrastruktur für
getrennte Sammlung, Wiederverwendung und Recycling konzentrieren, können mit EU-Geldern unterstützt werden. Deponierung oder Verbrennung
ohne energetische Nutzung sollten künftig
nicht unterstützt
werden. Für eine optimale Nutzung der verfügbaren Abfallbewirtschaftungskapazitäten in der EU wären eine bessere Planung und ein
besserer Informationenaustausch erforderlich und müssten möglicherweise – zumindest übergangsweise – mehr Abfallverbringungen innerhalb der
EU zu den modernsten und effizientesten Anlagen in Kauf genommen werden. Es
bestehen Möglichkeiten, die
Datenerhebung und Berichterstattung auf nationaler Ebene weiter zu straffen und
zu erleichtern und die Zuverlässigkeit
der Daten und ihre Kohärenz in
der gesamten EU zu verbessern. Die Annahme gemeinsamer Indikatoren wird die Überwachung und den Vergleich der
Leistung der einzelnen Mitgliedstaaten erleichtern[27]. Maßnahmen zur weiteren Vereinfachung des
EU-Abfallrechts und zur Sicherstellung seiner Wirksamkeit und Effizienz stützen sich auf die bereits unternommenen
Anstrengungen, beispielsweise durch die Freistellung bestimmter KMU von den Rücknahmevorschriften oder durch die Einführung eines obligatorischen
elektronischen Datenaustauschs zu Abfallverbringungen die Verwaltungskosten der
Abfallpolitik zu senken. Damit die EU-Rechtsvorschriften durch
eine Vereinfachung und bessere Umsetzung ihren Nutzen entfalten können, schlägt die Kommission vor, - Überschneidungen
zwischen Abfallzielen zu beseitigen und Begriffsbestimmungen zu
vereinheitlichen; - die Berichtspflichten für
Mitgliedstaaten und KMU erheblich zu vereinfachen, auch indem die
Berechnungsmethoden für die Zielvorgaben in Bezug auf Siedlungsabfälle,
Deponierung und Verpackungsabfälle präzisiert und gestrafft werden; - den Mitgliedstaaten zu gestatten, KMU
oder Unternehmen, die sehr geringe Mengen nicht gefährlicher Abfälle sammeln und/oder befördern, von den Anforderungen
hinsichtlich der Genehmigung oder der Registrierung im Rahmen der
Abfallrichtlinie auszunehmen; -eine jährliche
Berichterstattung über eine einzige Eingabestelle für sämtliche Abfalldaten
einzuführen und die Abfallstatistiken mit den Erfordernissen des
EU-Abfallrechts in Einklang zu bringen, wobei die nationalen Verfahren an den
statistischen Standards gemessen werden; - die Entwicklung elektronischer
Datenüberwachungssysteme und eine Datenüberprüfung durch Dritte in den Mitgliedstaaten
vorzuschreiben; - einen Frühwarnmechanismus einzurichten, um zu gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten
geeignete Maßnahmen
treffen, damit die Ziele fristgerecht erreicht werden; - Mindestanforderungen für die Funktionsweise von Regelungen für die erweiterte Herstellerverantwortung
festzulegen (diese Anforderungen könnten
auf nationaler Ebene oder in Leitlinien der EU weiterentwickelt werden) und den
Einsatz wirtschaftlicher Instrumente in den Mitgliedstaaten zu fördern und - Direktinvestitionen in die oben in der
Abfallhierarchie stehenden Abfallbewirtschaftungsoptionen (Vermeidung,
Wiederverwendung, Recycling) zu fördern. 3.3.
Behandlung der Probleme im Zusammenhang mit bestimmten Abfallarten Zur
Behandlung der Probleme im Zusammenhang mit bestimmten Abfallarten, die sich
auf erhebliche Verluste von Ressourcen oder auf Umweltauswirkungen beziehen,
sind maßgeschneiderte
Ansätze
erforderlich. Abfallvermeidung: Als
oberste Priorität in
allen Phasen einer Kreislaufwirtschaft sollte sichergestellt werden, dass
weniger Abfall erzeugt wird. In jüngster
Zeit haben die Mitgliedstaaten die in der Abfallrahmenrichtlinie
vorgeschriebenen Programme zur Abfallvermeidung angenommen, die derzeit von der
Europäischen
Umweltagentur überprüft werden. Im Anschluss an die Bewertung
wird die Kommission Initiativen zur Förderung
bewährter Verfahren
im Bereich der Abfallvermeidung in der EU entwickeln. Abfälle im Meer: Abfälle im Meer verschmutzen Strände, schädigen Meereslebewesen und schaffen ein
langfristiges Abfallproblem, da ihre Beseitigung mit hohen Kosten verbunden
ist. Im 7. UAP wird
ein unionsweit geltendes quantitatives Kernziel für die Reduzierung dieser Abfälle, unterstützt durch ursachenbezogene Maßnahmen, gefordert. Die
vollständige Umsetzung
der Maßnahmen des überarbeiteten Abfall-Legislativpakets
der EU könnte zur
Verringerung von Abfällen im
Meer um 13 % bis
2020 und um 27 % bis
2030 führen. Die
Festsetzung eines eigenen Reduktionsziels für 2020 wäre ein klares Signal für die Mitgliedstaaten, die derzeit Maßnahmen zur Erreichung eines „guten ökologischen Zustands“ von Meeresgewässern bis 2020, der in der
Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie vorgegebenen Frist, ausarbeiten, und würde Impulse für die Ausarbeitung von Aktionsplänen gegen Abfälle im Meer im Rahmen der vier
regionalen Meeresübereinkommen
geben. Auch andere Maßnahmen
auf EU-Ebene, in die unter anderem die Ergebnisse der laufenden Bewertung der
Richtlinie über
Hafenauffangeinrichtungen[28] einfließen, werden zur Erreichung des Ziels
beitragen. Im Einklang mit der auf dem Rio+20-Gipfel eingegangenen
Verpflichtung, bis 2025 eine deutliche Verringerung der Abfälle im Meer zu erreichen, wird zu
gegebener Zeit auf der Grundlage einer weiteren Analyse des
Reduktionspotenzials anderer Quellen an Land und auf See eine zweite Stufe des
Reduktionsziels ausgearbeitet. Bau-und
Abbruchabfälle: Märkte für Recyclingwerkstoffe sind eine wesentliche
Voraussetzung für die Steigerung der Recyclingquoten von Bau- und
Abbruchabfällen. Werkstoffdesign im Hinblick auf eine bessere Bewirtschaftung
von Bau- und Abbruchabfällen und die Steigerung der Recyclingfähigkeit von
Bauwerkstoffe sowie ihres Gehalts an recycelten Inhaltsstoffen werden als
Themen in die Bewertung der Umweltleistung von Gebäuden gemäß der Mitteilung
der Kommission zum effizienten Ressourceneinsatz im Gebäudesektor[29]
aufgenommen. Im
Rahmen des vorgeschlagenen Frühwarnmechanismus wird zudem überwacht, welche
Fortschritte die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die bis 2020 angestrebte
Recyclingquote von 70 % machen, indem sie u. a. die Deponiegebühren
für Bau- und Abbruchabfälle erhöhen oder zusätzliche Verpflichtungen zur
Abfalltrennung bei größeren Abbrucharbeiten einführen, um die Qualität von
Recyclingwerkstoffen zu verbessern. Lebensmittelabfälle: Schätzungen
zufolge gehen bis zu 30 % aller weltweit erzeugten Lebensmittel verloren
oder werden verschwendet. Die Kommission erwägt, spezifische Vorschläge zur
Verringerung von Lebensmittelabfällen vorzulegen. Gefährliche Abfälle: Die ordnungsgemäße Bewirtschaftung gefährlicher Abfälle ist weiterhin ein Problem, wobei für einen Teil dieses Abfallstroms keine
Daten über die tatsächliche Behandlung vorliegen. Als erster
Schritt werden die Datenaufzeichnung und die Rückverfolgbarkeit verstärkt, indem Register für gefährliche Abfälle eingerichtet und Kapazitäten und Engpässe in den Systemen der Mitgliedstaaten
für die
Bewirtschaftung gefährlicher
Abfälle ermittelt
werden Die Register können – wie bereits in mehreren Mitgliedstaaten
der Fall – allmählich auf andere Abfallarten ausgedehnt
werden. Kunststoffabfälle: Die Herstellung
von Kunststoff in der EU wird voraussichtlich um jährlich 5 % zunehmen; zugleich werden aber nur 24 % der Kunststoffabfälle recycelt, knapp 50 % werden deponiert und der Rest
verbrannt. Die öffentliche
Konsultation über
Kunststoffabfälle, die
von der Kommission im Jahr 2013 durchgeführt
wurde[30], lässt ein erhebliches Potenzial für eine nachhaltigere Nutzung von
Kunststoff erkennen. Dabei wurden die Beseitigung der Deponierung von
Kunststoffen sowie ein besseres Design von Kunststoffen und Kunststoffprodukten
energisch befürwortet.
Der jüngste Vorschlag
der Kommission, der es den Mitgliedstaaten gestattet, die Verwendung von
Kunststofftüten zu beschränken[31], sowie die in dieser
Mitteilung enthaltenen Vorschläge zur
Steigerung der Recyclingquote und zur Aufgabe der Deponierung sind wichtige
Schritte zur Verbesserung der Bewirtschaftung von Kunststoffabfällen. Recycling
von kritischen Rohstoffen: Alle Rohstoffe sind wichtig, doch
kritische Rohstoffe verdienen besondere Aufmerksamkeit, da sie weltweit nur in
wenigen Ländern erzeugt
werden, wobei es gleichzeitig für viele
dieser Rohstoffe kaum Ersatzstoffe gibt und die Recyclingquoten niedrig sind.
Die Kommission fördert
die effiziente Nutzung und das effiziente Recycling kritischer Rohstoffe im
Rahmen der Rohstoffinitiative[32] und der Europäischen Innovationspartnerschaft für Rohstoffe. Illegale
Verbringung von Abfällen: Die
Kommission wird weitere Maßnahmen
ergreifen, um die Einhaltung der einschlägigen
EU-Rechtsvorschriften sicherzustellen, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen, die kürzlich geändert wurde, um die Kontrollen der
Abfallverbringung zu verstärken. Recycling
von Phosphor: Phosphor ist eine lebenswichtige Ressource für die Nahrungsmittelerzeugung, doch
bestehen erhebliche Risiken in Bezug auf die Versorgungssicherheit, und die
derzeitige Verwendung von Phosphor ist mit Abfällen und Verlusten in jeder Phase des
Lebenszyklus verbunden. Im Anschluss an die konsultative Mitteilung zur
nachhaltigen Verwendung von Phosphor[33] arbeitet die Kommission derzeit an
einem Rahmen für
weitere Maßnahmen. Zur Behandlung der Probleme im
Zusammenhang mit bestimmten Abfallarten unternimmt die Kommission folgende
Schritte: - sie schlägt
ein ehrgeiziges Ziel für die
Reduzierung von Abfällen im
Meer
vor (Verringerung um 30 % bis
2020 für die zehn an
Stränden am häufigsten anzutreffenden
Abfallbestandteile sowie für im
Meer gefundenes Fanggerät, wobei
die Liste an jede der vier Meeresregionen in der EU angepasst wird); - sie plant Maßnahmen,
um die Märkte für recycelte Werkstoffe aus Bau- und
Abbruchabfällen zu
stimulieren und einen gemeinsamen Rahmen für die Bewertung der Umweltleistung von
Gebäuden
auszuarbeiten; - sie schlägt vor, dass die Mitgliedstaaten
nationale Programme zur Vermeidung der Verschwendung von Lebensmitteln
ausarbeiten und versuchen sicherzustellen, dass Lebensmittelabfälle in den
Herstellungsbetrieben, im Einzelhandel/Vertrieb, im Hotel- und
Gaststättengewerbe und in den privaten Haushalten bis 2025 um mindestens
30 % verringert werden; - sie plant den Aufbau eines geeigneten
Registrierungssystems für gefährliche Abfälle in allen
Mitgliedstaaten; - im Anschluss an ihren Vorschlag zur Verringerung
der Verwendung von leichten Kunststofftüten schlägt sie vor, die Deponierung von
Kunststoffen bis 2025 zu verbieten; - sie schlägt
vor, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen für Sammlung und Recycling von Abfällen, die einen hohen Anteil an
kritischen Rohstoffen aufweisen, in ihre nationalen Abfallbewirtschaftungspläne aufnehmen; und - sie erwägt die
Ausarbeitung eines strategischen Rahmens für Phosphor, zur Steigerung des
Phosphorrecyclings, zur Förderung
der Innovation, zur Verbesserung der Marktbedingungen und zur Einbeziehung der
nachhaltigen Verwendung von Phosphor in die EU-Rechtsvorschriften für Düngemittel, Lebensmittel, Wasser und
Abfall. 4. Festlegung
einer Zielvorgabe für
Ressourceneffizienz Im
Rahmen des 7. UAP
haben sich die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament darauf geeinigt, dass
die Europäische Union
Indikatoren und Zielvorgaben für die
Ressourceneffizienz festlegen und prüfen
sollte, ob ein Leitindikator und -ziel in das Europäische Semester einbezogen werden
sollten. Nach ausgiebigen Konsultationen wurde bestimmt, dass sich die als das
Verhältnis zwischen
BIP und Rohstoffverbrauch (Raw Material Consumption/RMC) gemessene
Ressourcenproduktivität als
Ressourcenproduktivitätsziel
eignet[34]. Ein
von der EU und von den Mitgliedstaaten getragenes realistisches Ziel für die Steigerung der
Ressourcenproduktivität würde für politischen Fokus sorgen und das
derzeit vernachlässigte
Potenzial einer Kreislaufwirtschaft erschließen, um nachhaltiges Wachstum und
Arbeitsplätze zu schaffen
und die EU-Politik kohärenter
zu machen. Dies wäre ein
verhältnismäßiger Weg, um diese Kohärenz sicherzustellen und Anreize für Maßnahmen zu geben. Nach
einem „Business-as
usual“-Szenario wird
in der EU Prognosen zufolge die Ressourcenproduktivität von 2014 bis 2030 um 15 % steigern. Mit intelligent
konzipierten Maßnahmen
zur Förderung des Übergangs zu einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft,
wie sie von der Europäischen
Plattform für
Ressourceneffizienz gefordert werden, wäre
es möglich, diesen
Prozentsatz zu verdoppeln. Eine Steigerung der Ressourcenproduktivität um 30 % würde zum einen erheblich den
Nachhaltigkeitsaspekt des Wirtschaftswachstums stärken und zum anderen die Schaffung von
Arbeitsplätzen und das
BIP-Wachstum positiv beeinflussen[35]. Der
Industrie käme diese
Verbesserung der Ressourcenproduktivität
durch eine höhere
Wettbewerbsfähigkeit
zugute[36]. Die Kosten von Ressourcen können einen erheblichen Teil der
Kostenstruktur von Unternehmen ausmachen, die eine verfügbare, planbare Versorgung brauchen[37].
Neben den unmittelbaren finanziellen Gewinnen gäbe es auch längerfristige strategische Vorteile, da
die wachsende weltweite Nachfrage die Ressourcenpreise nach oben treibt und
volatiler macht. Eine höhere
Ressourceneffizienz würde
Europa daher helfen, das Ziel der Reindustrialisierung zu verwirklichen. Auch
wenn ein Ressourcenproduktivitätsziel
nicht verbindlich und auf EU-Ebene festgelegt wäre, so würde es doch den Mitgliedstaaten, die
noch kein einzelstaatliches Ziel aufgestellt haben, Impulse für die Entwicklung von Maßnahmen zur Berücksichtigung der Ressourcennutzung
geben. Es würde zu
ausgewogeneren Maßnahmen führen, bei denen die weiter reichenden
wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen
Folgen berücksichtigt würden, und diese Lücke schließen. Es
läge im Ermessen
der Mitgliedstaaten, das Gleichgewicht von Politik und Maßnahmen zu schaffen, das im Einklang mit
den allgemeineren politischen Zielen wirtschaftlich und ökologisch am sinnvollsten ist. Damit würden sie von einer Reihe bereits bewährter, wenn auch nicht weit verbreiteter
Verfahren profitieren, die sie maßgerecht
an ihre eigenen Bedürfnisse
und Gegebenheiten anpassen könnten.
Derzeit wird eine Bestandsaufnahme der Strategie „Europa 2020“ durchgeführt[38], wobei
flankierend eine öffentliche
Konsultation stattfindet, um alle Standpunkte zur Durchführung der Strategie einzuholen. Die
Kommission ist daher der Auffassung, dass eine Entscheidung über die Festlegung eines Kernziels für Ressourceneffizienz im Zuge der
Bestandsaufnahme getroffen werden sollte, nachdem die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation und die
Empfehlungen der Europäischen
Plattform für
Ressourceneffizienz berücksichtigt
wurden. Um
sicherzustellen, dass den politischen Entscheidungsträgern der auf Ressourcen ausgeübte Druck in vollem Umfang bewusst ist,
müssen weitere
Indikatoren, insbesondere in Bezug auf den Wasserverbrauch und die endliche
Ressource „Land“ berücksichtigt werden. Seit 2013 hat
Eurostat als Teil der Indikatoren für Europa
2020 einen Anzeiger („Scoreboard“) zur Ressourceneffizienz veröffentlicht[39].
Dies dient dazu, die Umsetzung des Fahrplans für ein ressourcenschonendes Europa zu überwachen, die Verbindung zwischen
Ressourcen aufzuzeigen und die Interessenträger in die Messung des
gesellschaftlichen Fortschritts über das
BIP hinaus stärker
einzubeziehen. Um die von der Ressourceneffizienz im
Hinblick auf ein nachhaltiges Wachstums gebotenen Möglichkeiten zu nutzen, - wird die Kommission die Empfehlungen
der Europäischen Plattform für Ressourceneffizienz zu einem Kernziel für
Ressourceneffizienz zusammen mit den Ergebnissen der öffentlichen Konsultation
bei der laufenden Bestandsaufnahme zur Strategie „Europa 2020“ berücksichtigen; - parallel dazu wird der Anzeiger zur
Ressourceneffizienz, mit dem Indikatoren für die Nutzung anderer Ressourcen als
Kohle und Werkstoffe (insbesondere Land und Wasser) überwacht werden, weiterentwickelt; und - die nationalen statistischen Ämter sollten im Rahmen des Europäischen Statistischen Systems eine
allgemein anerkannte Methode zur Berechnung des Rohstoffverbrauchs auf
nationaler Ebene ausarbeiten. [1] KOM(2010) 2020,
KOM(2011) 21. [2] Macroeconomic
modelling of sustainable development and the links between the economy and the
environment; Meyer, B. et al (2011). [3] Guide
to resource efficiency in manufacturing: Experiences from improving resource
efficiency in manufacturing companies (2012), Europe INNOVA [4] Towards the Circular Economy: Economic and business
rationale for an accelerated transition (2012), Ellen MacArthur Foundation. [5] http://ec.europa.eu/environment/resource_efficiency/re_platform/index_en.htm. [6] KOM(2011) 571. [7] ABl. L 354 vom
28.12.2013, S. 171–200. [8] Modelling the Economic
and Environmental Impacts of Change in Raw Material Consumption (2014), Cambridge
Econometrics et al. [9] COM(2014)
446. [10] COM(2014)
440. [11] The opportunities to
business of improving resource efficiency (2013), AMEC et al. [12] COM(2012) 60. [13] Siehe den Anhang zu
dieser Mitteilung. [14] COM(2013) 207. [15] COM(2014) 168. [16] COM(2014) 167. [17] MEMO/13/110. [18] KOM(2008) 400. [19] http://ec.europa.eu/environment/resource_efficiency/documents/erep_manifesto_and_policy_recommendations_31-03-2014.pdf. [20] COM(2013)196 und
Empfehlung 2013/179/EU der Kommission. [21] COM(2012) 225. [22] COM(2012) 173. [23] COM(2014) 446. [24] 7. UAP. [25] SWD(2014)
207. [26] Ein bestimmter Anteil von
„Restabfällen“ ist nicht verwertbar und kann daher deponiert werden, da derzeit
keine alternative Behandlung verfügbar ist. Dieser Anteil würde auf 5 %
begrenzt. [27] Beispielsweise können für
das Recyclingziel für Siedlungsabfälle vier Berechnungsmethoden angewendet
werden. Je nach der gewählten Methode können die Ergebnisse erheblich (um rund
20 %) voneinander abweichen. [28] Richtlinie 2000/59/EG. [29] COM(2014)
445. [30] COM(2013) 123. [31] COM(2013) 761. [32] KOM(2011) 25. [33] COM(2013) 517. [34] RMC ist ein aggregierter
Indikator, mit dem alle in der Wirtschaft verwendeten Ressourcen gemessen
werden (in Tonnen), wobei die für die Herstellung von importierten Produkten
genutzten Ressourcen mitberücksichtigt werden. Derzeit liegt dieser Indikator
für die EU und einige Mitgliedstaaten vor. Länder, für die der RMC noch nicht
vorliegt, können einstweilen den Inlandsmaterialverbrauch verwenden. [35] SWD(2014) 211. [36] Interessengruppen
ziehen RMC als Maß für die Ressourcennutzung vor, da hier die Ressourcennutzung
sowohl für eingeführte als auch für im Land erzeugte Produkte erfasst wird, so
dass die jeweilige Ressourceneffizienz gerecht verglichen werden kann. [37] Neueren
Studien zu den Sektoren Stahl und Aluminium zufolge entfallen 30-40 % der
Kosten auf Rohstoffe, das ist mehr als beispielsweise der Anteil der
Arbeitskosten. [38] COM(2014)
130 vom 19.3.2014. Bestandsaufnahme der Strategie Europa 2020 für
intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. [39] http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/europe_2020_indicators/ree_scoreboard.