BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN zur Governance makroregionaler Strategien /* COM/2014/0284 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN
AUSSCHUSS DER REGIONEN zur Governance makroregionaler Strategien 1.
Einleitung Seit Beginn der
EU-Strategie für den Ostseeraum im Jahr 2009 ist in Europa ein wachsendes
Interesse an der Zusammenarbeit in den europäischen Großregionen zu
verzeichnen. Makroregionale Strategien eröffnen neue Möglichkeiten für eine
umfassende Entwicklung einer größeren Region, indem sie gemeinsame Herausforderungen
aufgreifen und gemeinsames Potenzial nutzen. Sie stellen einen eindeutigen
Mehrwert auf EU-Ebene dar und stärken bereits bestehende Querschnittsmaßnahmen
der EU. Auf der Agenda stehen u. a. folgende Punkte: ·
Verschlechterung des Umweltzustands der Ostsee; ·
ungenutztes Potenzial für die Verbesserung der
Schiffbarkeit und Wasserqualität mit Blick auf eine attraktive Donauregion; ·
wirtschaftliche, soziale und ökologische Vielfalt
und Fragmentierung in der Region Adria/Ionisches Meer, sowie ·
territoriale, wirtschaftliche und soziale
Ungleichgewichte zwischen Städten und ländlichen Gebieten in den Alpen, denen
im Rahmen einer möglichen künftigen EU-Strategie für die Alpenregion zu
begegnen ist. Dank ihres
integrierten Ansatzes können auch wichtige übergreifende politische Ziele, wie
die Einbindung der Klimapolitik in alle Politikbereiche sowie die Unterstützung
einer CO2-armen Wirtschaft und einer klimaresilienten Gesellschaft,
in die regionale Entwicklungsarbeit eingebunden werden. In der
EU-Strategie für den Ostseeraum und der EU-Strategie für den Donauraum gibt es
bereits Beispiele für erfolgreiche makroregionale Aktionen. Der Umweltzustand
der Ostsee verbessert sich infolge gemeinsamer Aktionen zur Verringerung der
Umweltverschmutzung, etwa durch Projekte wie CleanShip. Die Schifffahrt auf der
Donau wird durch intensive Instandsetzungsarbeiten erleichtert. Innovationen in
den Bereichen Umwelt, saubere Technologie und Ökoinnovation werden z. B.
im Rahmen des gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsprogramms für die Ostsee
(BONUS)[1]
gefördert, und ähnliche Arbeiten werden für den Donauraum durchgeführt. Allerdings haben
sich mit zunehmender Dynamik auch Hürden bei der Durchführung aufgetan.[2] So
folgte z. B. auf die verheerenden Überschwemmungen im Donauraum im Jahr 2013
trotz Initiativen auf hoher politischer Ebene keine ausreichend koordinierte
Antwort. Veränderungen tun Not. Mit diesem
Bericht reagiert die Kommission auf die Forderung des Rates[3], die
Gespräche über die Verbesserung der Governance der makroregionalen Strategien zu
fördern und dem Rat bis Ende 2014 Bericht zu erstatten. Im Rahmen einer
besseren Governance ist zu klären, was für den Erfolg des Konzepts erforderlich
ist; u. a. müssen die Länder, die die Strategien auf den Weg gebracht
haben, ihrer Verantwortung wirksamer nachkommen. Der Begriff
„Governance“ bezeichnet den Prozess, mit dem es sich zu befassen gilt, nämlich wie
und von wem die Strategien durchgeführt und gemeinsame Aktionen initiiert und
finanziert werden. Zu den wichtigsten Governance-Elementen gehören derzeit: - die
Einbeziehung der Kommission und der Mitgliedstaaten auf hoher politischer Ebene
(d. h. auf Ministerebene) zur Gewährleistung des politischen Engagements
und der strategischen Orientierung; - nationale
Kontaktstellen[4],
hochrangige Beamte in allen beteiligten Ländern, die die Arbeiten auf hoher
Verwaltungsebene koordinieren; - Experten[5] aus
jedem beteiligten Land, die für die einzelnen vorrangigen Themenbereiche
(z. B. Umwelt, Verkehr, Forschung und Innovation) oder Querschnittsfragen
(z. B. Klimawandel, Raumplanung) zuständig sind und in der Regel eine
Lenkungsgruppe für das jeweilige Thema auf Ebene der Makroregion bilden. Diese Elemente
gehören zur Struktur, die überprüft und verstärkt werden muss, damit
sichergestellt ist, dass die Durchführung der Strategien eindeutige
Auswirkungen hat und zu besseren Ergebnissen führt. 2.
Wo besteht Handlungsbedarf? Ausgehend von
der Analyse der bestehenden Strategien und den entsprechenden Erkenntnissen[6] lässt
sich festhalten, dass vor allem in folgenden Bereichen Verbesserungen vonnöten
sind: ·
Stärkere politische Führung und ausgeprägtere
Entscheidungsbefugnisse seitens der betroffenen Länder
und Regionen: Die Minister und nationalen Behörden, die die Arbeiten
koordinieren, müssen eigenverantwortlich handeln und klare Anweisungen für die
Tätigkeit vor Ort geben. ·
Größere Klarheit bei der Organisation der
Arbeiten: Bei den Behörden, die mit der tagtäglichen
Durchführung befasst sind, besteht Bedarf an klar definierten Zuständigkeiten,
wirksamer Koordinierung und ausreichenden Ressourcen. Es sei
präzisiert, dass es bei der Verbesserung der Governance der makroregionalen
Strategien nicht darum geht, neue Fonds oder neue Institutionen zu schaffen,
sondern darum, die vorhandenen Ressourcen intelligenter zu nutzen.[7]
Außerdem gibt es keine allgemein gültige Lösung. Es gilt, die unterschiedlichen
Stärken der Makroregionen und beteiligten Länder zu erkennen und zu
berücksichtigen. Insbesondere sollten die bestehenden regionalen
Organisationen sinnvoll eingesetzt werden. Die Strategien sollten die an anderer
Stelle geleistete Arbeit ergänzen. Initiativen in verwandten Bereichen – etwa
Strategien für die Meeresbecken im Rahmen der integrierten Meerespolitik –
können ebenfalls von den hier dargelegten Ansätzen profitieren. Der vorliegende
Bericht befasst sich mit den bestehenden Strategien unter folgenden
Gesichtspunkten: ·
Politische Führung und Eigenverantwortlichkeit: Wer gibt die strategische Richtung vor? Wer trifft die wichtigsten
Entscheidungen? Wie können die Identifizierung mit den Strategien sowie die
Kommunikation und die Zuständigkeiten im Rahmen der Strategien gewährleistet
werden? ·
Koordinierung: Wer ist
für die allgemeine administrative Koordinierung auf Ebene der beteiligten
Länder (oder Regionen) verantwortlich? ·
Durchführung: Wer
sollte die Leitung der tagtäglichen Durchführung übernehmen, wer muss
eingebunden werden und welcher Unterstützung bedarf es? Wie kann die
uneingeschränkte Einbeziehung der an den Strategien beteiligten Nicht-EU-Länder
gewährleistet werden? Diese
Themen stehen in enger Wechselbeziehung zueinander. Eine klare politische
Führung ist Voraussetzung für eine wirksame Koordinierung und Durchführung.
Eine von der Kommission und den betroffenen Ländern festgelegte Struktur mit hierarchisch
gegliederten Zuständigkeiten ist von wesentlicher Bedeutung, um
Rahmenbedingungen zu schaffen, die mittel- bis langfristig stabil sind. 3.
Politische Führung und
Eigenverantwortlichkeit Für wirksame
makroregionale Strategien bedarf es einer hochrangigen und strukturierten
politischen Dimension, die die Gesamtleitung übernimmt, Prioritäten festlegt
und wichtige Entscheidungen trifft. Auf dieser
politischen Ebene liegt die Verantwortung für die Strategie, sind Prioritäten
festzulegen und zentrale Angelegenheiten, wie die Abstimmung der Finanzierung
auf das makroregionale Konzept, zu regeln. Es sollte dafür gesorgt werden, dass
die an der Durchführung beteiligten Behörden in der Lage sind, effektiv mit
ausreichenden Ressourcen und den entsprechenden Befugnissen zu arbeiten. Auf
technischer Ebene nicht gelöste Probleme sind auf politischer Ebene zu klären. Im derzeitigen
System kommt der Europäischen Kommission eine maßgebliche Rolle bei der
strategischen Führung zu. Die Kommission verleiht Impulse, sucht in
festgefahrenen Situationen nach einem Ausweg und organisiert die wichtigsten
Veranstaltungen. Sie unterstützt die Hauptakteure und spielt eine zentrale
Rolle bei der Berichterstattung und Bewertung. Die Kommission fungiert zudem
als Wegbereiterin und Garant der EU-Dimension. Eine zu große
Abhängigkeit von der Kommission als treibende Kraft ist allerdings nicht
wünschenswert. Damit die makroregionalen Strategien erfolgreich sind, bedarf es
eines besseren Gleichgewichts zwischen der von den betroffenen Ländern und
Regionen übernommenen Führung und der Rolle der Kommission. Als bewährte
Verfahrensweisen seien folgende genannt: – Im Ostseeraum organisierte sektorspezifische Ministertagungen zur
Verbesserung der Umweltqualität der Ostsee (Ministertagungen der Helsinki-Kommission),
sowie im Donauraum organisierte sektorspezifische Ministertagungen zur
Förderung der Gewässerpflege (Sondertagung der Verkehrsminister); – Ministertagungen im Rahmen der Donaustrategie in Zusammenhang mit dem
Jahresforum. Des Weiteren wurde anlässlich des Forums 2013 auf einer
spezifischen Sitzung der Minister für regionale Entwicklung die Abstimmung der
europäischen Struktur- und Investitionsfonds auf die Strategie verbessert; – die Strategie für den Ostseeraum ist Gegenstand regelmäßiger
Diskussionen während Sitzungen auf hochrangiger Ebene, die im bestehenden
Kooperationsrahmen für den Ostseeraum stattfinden (z. B. Gipfeltreffen des
Rates der Ostseestaaten, Parlamentarische Konferenz der Ostseestaaten); – der adriatisch-ionische Rat (auf Ebene der Außenminister) ist eine
wichtige Antriebskraft für die anstehende Strategie für die Region Adria/Ionisches
Meer. Gleichwohl sind
die Ministertagungen noch nicht systematisch oder nicht konkret genug,
um eine klare strategische Führungslinie vorzugeben. Eventuelle Lücken zwischen
den Erklärungen der Minister und den Ergebnissen müssen geschlossen werden. Auf
getroffene Entscheidungen sollten konzertierte Aktionen folgen. Zu erwägen
wäre, ob einige Ministertagungen regelmäßiger stattfinden sollten, um die
Durchführung an der Basis voranzubringen. Ministern,
von denen die nationalen Kontaktstellen abhängen, muss
auf nationaler Ebene eine stärker ausgeprägte strategische
Koordinierungsfunktion innerhalb ihrer Regierung zukommen. Schweden ist hier
beispielgebend: der Minister und die Mitarbeiter informieren die nationalen
Agenturen, das Parlament, die Fachministerien und ihre Minister über die
laufenden Initiativen und die Herausforderungen in ihrer makroregionalen
Strategie; auf diese Weise wird die nationale/regionale Koordinierung verstärkt
und die Einbindung aller relevanten Akteure der Regierung verbessert. Der
nationalen Kontaktstelle kommt in diesem Zusammenhang eine Schlüsselrolle zu.
Dieses Modell ist sicherlich nachahmenswert. Neben der
politischen Führung ist auch Eigenverantwortlichkeit wichtig. Erforderlich ist
eine stärkere Einbindung der Interessenträger, u. a. der Parlamente
auf verschiedenen Ebenen, der regionalen Gebietskörperschaften und der
Zivilgesellschaft. Es finden bereits Treffen der Mitglieder des Europäischen
Parlaments und der nationalen Parlamente des Ostseeraums und des Donauraums
statt.[8]
Die Zivilgesellschaft wird stärker in die Durchführung (z. B. in den
Schwerpunktbereich „Biologische Vielfalt“ im Donauraum oder den Schwerpunktbereich
„Energie“ im Ostseeraum) und auch in die Entwicklung einer möglichen
EU-Strategie für die Alpenregion eingebunden, aber es kann noch mehr getan
werden. 3.1.
Optionen und Empfehlungen ·
Die beteiligten Länder und Regionen sollten die allgemeine
strategische Führung auf Ministerebene übernehmen. Die Minister, von denen
die nationalen Kontaktstellen abhängen, sollten letzten Endes die
Entscheidungen treffen und zusammen eine reguläre Entscheidungsinstanz bilden.
Sie sollten für den Evaluierungsprozess zuständig sein, die Durchführung leiten
und in festgefahrenen Situationen den Durchbruch herbeiführen. Die Sitzungen
sollten zeitgleich mit dem Jahresforum stattfinden. Weitere Optionen, mit denen
die strategische Führung gewährleistet werden könnte, wären u. a. folgende: –
turnusmäßig wechselnder Vorsitz für jede Strategie während eines bestimmten Zeitraums entsprechend
einem vereinbarten Rotationsprinzip.[9]
Mit der Führung des Vorsitzes könnten auch die Ausrichtung und Organisation des
Jahresforums verbunden sein, so dass eine direkte Verbindung zur
Durchführungsebene gewährleistet wäre; –
in Abstimmung mit den betroffenen Ländern Ernennung
einer/eines Sonderbeauftragten für eine Strategie. Sie/er könnte
beauftragt werden, die Durchführung zu lenken, Schwachpunkte aufzudecken und
auf Ministerebene Bericht zu erstatten. Nach dem Vorbild der europäischen TEN-T[10]-Koordinatoren
könnte es sich z. B. um eine Person auf Ministerebene o. Ä. handeln.
Die Finanzierung könnte über das Programm für transnationale Zusammenarbeit
oder durch andere Mittel erfolgen; ·
Fachminister sollten den
Fortschritt in ihren jeweiligen Fachbereichen vorantreiben. In jedem
Arbeitsbereich sollte in erster Linie das Land, das für die Leitung des
jeweiligen Schwerpunktbereichs zuständig ist, die Führung auf Ministerebene
übernehmen. Es könnten regelmäßige Treffen anberaumt werden, etwa am Rande von
Ratstagungen. Die/der Sonderbeauftragte sollte eine proaktive Rolle bei solchen
Treffen übernehmen; ·
die Minister, von denen die nationalen
Kontaktstellen abhängen, sollten innerhalb ihrer
nationalen oder regionalen Regierung die strategische Koordinierung
übernehmen, die Regierung regelmäßig über laufende Initiativen informieren
und die Abstimmung der Maßnahmen mit den Finanzmitteln gewährleisten; ·
die nationalen Kontaktstellen sollten sich auf nationaler Ebene mit den thematischen Experten
abstimmen, damit sichergestellt ist, dass Entscheidungen in konkrete
Aktionen münden; ·
die Kommission sollte weiterhin strategische Unterstützung anbieten. Sie soll die Evaluierung der
Fortschritte erleichtern, Mängel aufzeigen, die auf politischer Ebene zu
beheben sind, und Lösungen in festgefahrenen Situationen bei der Durchführung
vorschlagen. Sie sollte die Kohärenz mit den Politiken und Standpunkten der EU
gewährleisten und vor allem für die Berücksichtigung des makroregionalen
Konzepts bei EU-Maßnahmen sorgen; ·
es sollten verstärkt Anstrengungen für eine bessere
Kommunikation der Ergebnisse und Aktivitäten unternommen werden, damit eine
öffentliche Debatte über das makroregionale Konzept und seine Errungenschaften
stattfindet. Alle Akteure, u. a. die nationalen, regionalen, öffentlichen
und privaten Strategieteilnehmer, sollten angehalten werden, ihre Aufgabe in
diesem Zusammenhang zu übernehmen; ·
die beteiligten Länder und die Kommission sollten
das neue Potenzial der Programme für transnationale Zusammenarbeit[11] (und
des Programms INTERACT[12],
das EU-weite Unterstützung für die Zusammenarbeit anbietet) ausschöpfen, um die
oben skizzierten Aktivitäten der politischen Ebene zu erleichtern und zu
fördern. 4.
Koordinierung Für eine starke und leistungsfähige
makroregionale Strategie sind professionelles Management und professionelle
Koordinierung sowohl auf nationaler als auch auf makroregionaler Ebene
erforderlich. Die Koordinierung
sichert die Verbindung zwischen politischer Führung und den mit der
Durchführung befassten Kreisen. Sie umfasst u. a. folgende Tätigkeiten:
Lenkung der Arbeiten, Berichterstattung und Leistungsevaluierung,
nationale/regionale Koordinierung sowie Förderung größerer Veranstaltungen. Zum
Aufgabenbereich sollte auch die Zusammenarbeit mit bestehenden regionalen
Organisationen gehören. Derzeit werden
die Koordinierungs- und Managementaufgaben nur teilweise wahrgenommen.
Diesbezüglich kommt den nationalen Kontaktstellen und ihren Partnern bei der
Kommission eine Schlüsselrolle zu. Mit Blick auf eine Stärkung des Managements
und der Koordinierung innerhalb der einzelnen Behörden ist es notwendig, die
Rolle der nationalen Kontaktstellen klarer zu definieren. Bislang ist die Kommission
umfassend in die Koordinierungsaktivitäten, vor allem in der Anlaufphase der
Strategien, einbezogen gewesen. Die tagtägliche technische Unterstützung hat
allerdings Ressourcen in Anspruch genommen, die ansonsten ihren Kernaufgaben zur
Verfügung stünden, in denen sie den größten Zusatznutzen bewirken kann, wie
Gewährleistung der Kohärenz mit den EU-Zielen und fachliche Unterstützung bei
EU-relevanten Themen und Politiken.[13] Die nationalen
Kontaktstellen für den Ostseeraum und den Donauraum nehmen zunehmend
Managementaufgaben bei der Durchführung wahr. Sie stellen Verbindungen zwischen
den Strategien und den europäischen Struktur- und Investitionsfonds her (z. B.
in Lettland und Ungarn). Dies entspricht guter Praxis. Allerdings ist in diesem
Zusammenhang festzuhalten, dass zwar einige Stellen über genügend Personal
verfügen, um ihren Kernaufgaben nachzukommen, viele andere jedoch mehr
Ressourcen brauchen. Die meisten nationalen
Kontaktstellen haben eine nationale Koordinierungsplattform eingerichtet,
um nationale/regionale Interessenträger zusammenzubringen und die Durchführung
zu erleichtern. Erwähnenswert sind in diesem Kontext die Plattformen in
Österreich und Polen, wo Akteure der Landes-, Bundes- und Regionalebene,
Fachministerien, Programmverwaltungsbehörden, lokale Verbände und z. B.
wissenschaftliche Institute miteinander in Kontakt stehen. Außerdem finden
Sitzungen einer hochrangigen Gruppe von Vertretern (nationale
Kontaktstellen oder ähnliche) aller 28 EU-Mitgliedstaaten statt, um sich mit
dem Gesamtkonzept für alle makroregionalen Strategien zu befassen. An diesen
Sitzungen nehmen auch Vertreter von Nicht-EU-Ländern teil. Parallel zu diesen
Sitzungen finden auf regionaler Ebene Diskussionen der nationalen
Kontaktstellen statt. Allerdings müssen die Rolle der Gruppe und die
Kommunikation mit anderen Einrichtungen und Schlüsselakteuren geklärt werden.
Mit der künftigen Strategie für die Region Adria/Ionisches Meer und der
möglichen Strategie für den Alpenraum kommen dem Austausch von Informationen
und bewährten Verfahren und der Teilnahme von Ländern und Regionen, die nicht
der EU angehören, eine noch größere Bedeutung zu. 4.1.
Empfehlungen ·
Die nationalen Kontaktstellen sollten die Federführung
bei der Koordinierung und der operativen Führung übernehmen. Dies sollte durch
nationale Vereinbarungen erleichtert werden. Um die ständige Koordinierung und
einen guten Informationsfluss zu gewährleisten, sollten diese Stellen
regelmäßig zusammentreffen. Den Vorsitz der
Sitzungen könnte das Land übernehmen, das den turnusmäßig wechselnden Vorsitz
für die makroregionale Strategie innehat, oder der vorgeschlagene
Sonderbeauftragte. ·
In Angelegenheiten, in denen die Einbindung der
Kommission einen eindeutigen Mehrwert erbringt, sollte die Kommission
weiterhin eine Schlüsselrolle spielen. Neben den bereits erwähnten Aufgaben
sollte sie sich – in Partnerschaft mit den nationalen Kontaktstellen – u. a.
mit folgenden Problemen befassen: unzureichende Personalausstattung, mangelnde
Synergien mit bestehenden Einrichtungen oder uneinheitliches Engagement der
staatlichen Behörden. In Fällen, in denen Bedenken bezüglich der Fortschritte
bei der Leistung und des Mehrwerts von Schwerpunktbereichen bestehen, sollten
gemeinsame Entscheidungen zur künftigen Tragfähigkeit getroffen werden. ·
Die hochrangige Gruppe sollte eine aktivere
Rolle bei der Gewährleistung der Kohärenz zwischen den makroregionalen
Strategien und mit den Aktionen und Zielen der EU insgesamt spielen. Die Gruppe
sollte bewährte Verfahren in Fragen wie Governance, Festlegung von Zielvorgaben
und Indikatoren, Monitoring und Evaluierung sowie Sensibilisierung der
Öffentlichkeit austauschen. Sie sollte als Forum
fungieren, in dem Konzepte und Verfahren der einzelnen Regionen verglichen
werden, mit dem Ziel, den Hebeleffekt und die Wirkung zu maximieren. ·
Die einschlägigen transnationalen
Kooperationsprogramme und INTERACT sollten diese wichtige
Koordinierungsebene gezielt unterstützen. Die Aufgaben könnten u. a.
konzeptuelle und weitere Entwicklungsarbeiten in Bezug auf (bestehende,
laufende, geplante und vorgeschlagene) Projekte, Finanzierungsquellen und
Zielvorgaben umfassen. Die Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit sollten
gefördert werden. ·
Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Makroregionen
Gegenstand von Debatten auf Ebene der EU-28 sind, auch im Europäischen
Parlament, im Ausschuss der Regionen und im Wirtschaft- und Sozialausschuss. 5.
Durchführung Zur Durchführung
der Strategien gehören u. a. folgende Aufgaben: Förderung der Konzipierung
und Durchführung von Initiativen und Projekten, Festlegung von Indikatoren und
Zielvorgaben, Festigung der Verknüpfung mit den relevanten
Finanzierungsprogrammen, wie den europäischen Struktur- und Investitionsfonds,
Horizont 2020, LIFE, COSME, sowie Beteiligung an Programmausschüssen, sofern
angezeigt. Angestrebt werden sollten Synergien mit EU-Instrumenten im Bereich
Außenbeziehungen, insbesondere dem Instrument für Heranführungshilfe und dem
Europäischen Nachbarschaftsinstrument. Thematische
Experten und ihre Lenkungsgruppen sind die treibende Kraft bei einer thematisch
sinnvoll abgestimmten Durchführung. Nachstehend einige der aktuellen
Herausforderungen: –
Kapazitäten und Ressourcen: während einige hervorragende Arbeit leisten, stellen die Aufgaben in
Zusammenhang mit den Strategien für andere, die von ihren Behörden keinen
institutionellen Rückhalt und keine finanzielle Unterstützung erhalten, eine
zusätzliche Belastung zu ihren Kernaufgaben dar. Zwar wurden für die meisten
thematischen Bereiche Lenkungsgruppen eingesetzt, denen nationale Experten
angehören, aber die Beteiligung lässt mitunter zu wünschen übrig. Als gute
Beispiele seien die Schwerpunktbereiche „Menschen und Kompetenzen“ in der
Donau-Strategie und „Sicherheit“ und „Schiff“ in der Strategie für den
Ostseeraum genannt; –
die Länder und Regionen, die nicht der EU
angehören, sind offiziell in die Strategien eingebunden. In der Praxis ist
ihre aktive Beteiligung allerdings aufgrund mangelnder Kapazitäten und
Ressourcen häufig begrenzt; –
derzeit besteht Unklarheit bei den Zuständigkeiten
in Bezug auf die Berichterstattung über die Fortschritte bei den Zielvorgaben
und die allgemeine Leistungsbewertung; –
den Koordinatoren wird zwar vorübergehend
finanzielle Unterstützung[14]
gewährt, aber den Strategien mangelt es an professioneller und nachhaltiger
Unterstützung für die tagtägliche Arbeit. Transnationale
Kooperationsprogramme ermöglichen es nun, hier Abhilfe zu schaffen. Es ist
unabdingbar, dass für diese Programme genügend Ressourcen bereitgestellt
werden; –
das INTERACT-Unterstützungsprogramm hat zwar
die gezielte Kommunikationsarbeit und eine allgemeine Vereinfachung ermöglicht,
aber es muss nun weiterentwickelt werden, um Hilfestellung bei Konzeptions- und
Entwicklungsarbeit zu geben und insbesondere um die Unterstützung durch das spezifische
transnationale Programm auf makroregionaler Ebene zu ergänzen, damit vor allem
der Austausch guter Ideen und Konzepte zwischen den Regionen gefördert wird; –
während die Verfügbarkeit von Mitteln bislang
häufig problematisch war, ermöglichen der neue Rechtsrahmen für den
Programmplanungszeitraum 2014-2020 und der Beginn eines neuen
Finanzierungszeitraums fortan die Unterstützung der Projekte im Rahmen von EU-Programmen.
Allerdings bleibt noch viel zu tun, damit die Mittel besser auf die
Zielvorgaben der Strategien abgestimmt werden. 5.1.
Empfehlungen ·
Den Ressortministern (oder gegebenenfalls
den Leitern von Organisationen, die für die Schwerpunktbereiche zuständig sind)
sollte die uneingeschränkte Zuständigkeit für die Arbeit in den thematischen
Bereichen und für die den thematischen Experten und Mitgliedern der
Lenkungsgruppen vorgegebenen Bedingungen zukommen. Diese sollten offiziell
benannt werden und ein klares Mandat sowie ausreichende Ressourcen erhalten. ·
Die thematischen Experten und die Lenkungsgruppen sollten als sachkundige Antriebskräfte für die laufende Durchführung
fungieren. Für alle Bereiche sollten Lenkungsgruppen mit Mitgliedern aus allen
beteiligten Ländern eingerichtet werden. Rolle, Kapazitäten, Ressourcen und
Engagement dieser Gruppen sind für den Erfolg ausschlaggebend. Die Kommission
sollte entsprechendes thematisches Know-how bereitstellen. Mit Informations-
und Kommunikationstechnologien könnte ein guter Informationsfluss zwischen den
Sitzungen gewährleistet werden. ·
Die Einbindung von Nicht-EU-Ländern und
-Regionen, die an den Strategien beteiligt sind, sollte erleichtert werden;
dabei sollte man sich auf den guten Ansatz stützen, der im Donauraum für die
Beteiligung an den Sitzungen der Lenkungsgruppen entwickelt wurde, und auf
Kommunikationstechnologien zurückgreifen. ·
Die Zusammenarbeit mit bestehenden Einrichtungen
ist unabdingbar, um Doppelarbeit oder Überschneidungen zu vermeiden. Aufbauend
auf den bewährten Verfahren im Rahmen der Arbeit im Ostseeraum sollten die
bestehenden regionalen Einrichtungen ihrer Aufgabe bei der Durchführung nachkommen,
sofern dies vorgesehen ist. ·
Unter Beibehaltung der aktuellen Ziele sollten die transnationalen
Kooperationsprogramme wirksam eingesetzt werden, um die Koordinierung und
Durchführung der Strategien zu unterstützen. Sie sollten innovative Konzepte
für Netzarbeit und Diskussionen anwenden. Von bestehenden regionalen
Einrichtungen zu betreuende Plattformen oder Kontaktstellen könnten u. a. –
die Arbeit der Hauptakteure bei der Durchführung
unterstützen, sowohl in praktischer Hinsicht als auch in puncto Datensammlung,
Analyse und Beratung; –
eine Plattform für die Einbeziehung der
Zivilgesellschaft, der regionalen Ebene und der Multi-Governance-Ebenen, sowie
für die parlamentarische Debatte anbieten; –
das Jahresforum erleichtern. ·
Aufbauend auf den Erfahrungen, Kompetenzen und
Netzwerken, die im Rahmen der ursprünglichen Förderarbeit entwickelt wurden,
sollte INTERACT allgemeine Unterstützung bei der Ausgestaltung und Entwicklung
leisten. Zu den Aufgaben sollten folgende gehören: –
Erbringung allgemeiner Leistungen für alle
makroregionalen Strategien, etwa im Bereich Kommunikation, sowie Nutzung der
Ergebnisse der Zusammenarbeit; –
Austausch bewährter Verfahren zwischen bestehenden
und künftigen makroregionalen Strategien; –
Förderung von Verknüpfungen zwischen
makroregionalen Strategien und Finanzierungsprogrammen; –
Förderung thematischer Synergien. 6.
Fazit Zusammenfassend
kann festgehalten werden, dass makroregionale Strategien, die konkrete
Ergebnisse erzielen und die Wirkung bestehender Maßnahmen erhöhen, ein
leistungsfähiges Governance-System voraussetzen. Erforderlich sind ·
politische Führung und eindeutiger definierte
Zuständigkeiten, einschließlich einer Entscheidungsinstanz,
wobei anerkannt wird, dass die Strategien von horizontalem Interesse
sind, und die Zuständigkeiten auf den einzelnen Regierungsebenen akzeptiert
werden; ·
die Fortführung der Einbeziehung der Kommission,
in Partnerschaft mit Ländern und Regionen, zwecks Gewährleistung eines
koordinierten Ansatzes auf EU-Ebene; ·
nachhaltige Rahmenbedingungen für eine systematische
Verknüpfung zwischen dieser politischen Ebene und der Koordinierung und Durchführung,
einschließlich klarer Zuständigkeiten dank regelmäßiger Ministertreffen und,
sofern vereinbart, der Benennung einer/eines Sonderbeauftragen; ·
verbesserte Mechanismen, mit denen das
uneingeschränkte Engagement von Nicht-EU-Ländern auf allen Ebenen
gewährleistet wird; ·
bessere Nutzung und Ergänzung der Arbeiten bestehender
regionaler Organisationen auf der geeigneten Ebene; ·
stärkere Verwaltung auf
Ebene der nationalen Kontaktstellen, die die strategische Koordinierung und die
Begleitung der Durchführung gewährleisten; ·
gezieltere Nutzung der vorhandenen Mittel
sowie bessere Koordinierung sektorspezifischer Initiativen und Programme durch
die Hauptakteure bei der Durchführung und die Kommission, auch unter Einbindung
des privaten Sektors und internationaler Finanzierungseinrichtungen, sofern
angezeigt; ·
anhaltende Unterstützung der Hauptakteure bei der
Durchführung, insbesondere durch Nutzung der institutionellen Unterstützung und
der Unterstützung beim Aufbau von Kapazitäten im Rahmen der neu ausgerichteten transnationalen
Programme 2014-2020; ·
bessere Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
in Zusammenhang mit der Arbeit; ·
intensivere Nutzung der Informations- und
Kommunikationstechnologien zwecks Förderung einer modernen, schnellen und
preisgünstigen Kommunikation zwischen den Interessenträgern; ·
stärkere Einbindung der Zivilgesellschaft, u. a.
durch die nationalen und regionalen Parlamente sowie Konsultationsnetze
oder -plattformen, zwecks Schärfung des Bewusstseins für die strategischen
Ziele und den Zeitplan. Die Kommission
ersucht die anderen Institutionen sowie die beteiligten Länder und Regionen,
den unterbreiteten Empfehlungen zuzustimmen und mit ihr zusammenzuarbeiten, um
mit Blick auf eine Optimierung der Ergebnisse und Auswirkungen und unter
Berücksichtigung der unterschiedlichen makroregionalen Rahmenbedingungen die
Governance der Strategien zu verbessern. 1 Das gemeinsame
Forschungs- und Entwicklungsprogramm für die Ostsee (BONUS) wurde auf der
Grundlage von Artikel 185 AEUV durch den Beschluss 862/2010/EU aufgelegt. [2] Mitteilung über die
Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum vom 23. März 2012 (COM
(2012) 128 final); Bericht zur Strategie der Europäischen Union für den
Donauraum vom 8. April 2013 (COM (2013) 181 final). Bericht zum
Mehrwert makroregionaler Strategien vom 27. Juni 2013 (COM (2013) 468
final); Schlussfolgerungen des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) vom 22. Oktober
2013. [3] Schlussfolgerungen
des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) vom 22. Oktober 2013. [4] Die Bezeichnung könnte
überprüft werden, um die Zuständigkeit dieser Stellen für die zentrale
Koordinierung besser zu verdeutlichen. [5] Im Rahmen der bislang
durchgeführten Arbeiten je nachdem als Schwerpunktbereichskoordinatoren,
federführende Partner von Schwerpunktbereichen, Koordinatoren für die Pfeiler
usw. bezeichnet. [6] Siehe Fußnote 2. [7] Siehe Fußnote 2. [8] Konferenzen im Jahr 2013
unter der litauischen EU-Präsidentschaft und der Mitglieder der nationalen
Parlamente des Donauraums. [9] Wie derzeit bei der
EU-Strategie für den Ostseeraum üblich, könnten bei dem Rotationsprinzip für
den Vorsitz für eine Strategie die EU-Ratspräsidentschaften oder Vorsitze bei
anderen makroregionalen Einrichtungen berücksichtigt werden, oder es könnte das
Prinzip der Freiwilligkeit zur Anwendung gelangen. [10] Transeuropäische
Verkehrsnetze. [11] Transnationale Programme für die transnationale
Zusammenarbeit der europäischen Struktur- und Investitionsfonds, z. B. das
Programm für die Ostsee oder das Programm für den Donauraum. [12] INTERACT wird durch den
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung kofinanziert mit dem Ziel, die
Tätigkeiten im Rahmen der europäischen Programme der territorialen
Zusammenarbeit und der makroregionalen Strategien zu erleichtern.
www.interact-eu.net [13] Ein gutes Beispiel für
Leitlinien der Kommission zur Verknüpfung der Strategie mit den Diskussionen
auf politischer Ebene ist das Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen mit
dem Titel „A Sustainable Blue Growth Agenda for the Baltic“. [14] Durch
das Europäische Parlament in den EU-Haushaltsplan eingesetzte Pilotprojekte und
vorbereitende Maßnahmen.