52014DC0130R(01)

ANHÄNGE zur MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Bestandsaufnahme der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum /* COM/2014/0130 final/2 */


Anhang I: Wesentliche Schritte im Rahmen des Europäischen Semesters

Anhang II: Überblick über die Fortschritte bei der Verwirklichung der Europa-2020-Ziele

Hintergrund:

Für jedes Europa-2020-Ziel wird in diesem Anhang Folgendes geprüft:

§ Die bisherigen Fortschritte auf EU-Ebene und mögliche Szenarien bis 2020

§ Die neuesten verfügbare Daten zu den Leistungen auf nationaler Ebene und den nationalen Zielen für 2020

§ Die Entwicklung der Leistungen der einzelnen Länder, nach Möglichkeit unter Bezugnahme auf verschiedene internationale Vergleichsdaten.

Die Grafiken basieren auf den neuesten verfügbaren Daten (Februar 2014). Sofern nicht anders angegeben, entspricht der EU-Durchschnitt dem Durchschnitt der EU-28.

Die detaillierten Daten mit weiteren Variablen werden regelmäßig aktualisiert und sind auf der Website von Eurostat abrufbar: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/europe_2020_indicators/headline_indicators

Zusätzliche Informationen und Einzelheiten zu den Zielen sind verfügbar unter: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/europe_2020_indicators/headline_indicators/targets

Ein vollständiger Bericht in englischer Sprache mit weiteren Erläuterungen der Methodik und Statistik wurde im Herbst 2013 erstellt und ist abrufbar unter: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_OFFPUB/KS-02-13-238/EN/KS-02-13-238-EN.PDF

EUROPA-2020-ZIEL FÜR BESCHÄFTIGUNG

Erhöhung der Erwerbsquote der Bevölkerung im Alter von 20 bis 64 Jahren auf mindestens 75 %

1. Aktueller Stand auf EU-Ebene

In den letzten Jahren stagnierte die Erwerbsquote in der EU und hinkt somit weiter hinter dem Europa-2020-Ziel her, die Erwerbsquote der Bevölkerung im Alter von 20 bis 64 Jahren bis zum Jahr 2020 auf 75 % zu erhöhen. Nach einer stetigen Aufwärtsentwicklung im Zeitraum von 2000 bis 2008, in dem die Erwerbsquote von 66,6 %[1] auf 70,3 % anstieg, fiel die Quote in der EU 2009 infolge der wirtschaftlichen Talfahrt auf 68,9 %. 2010 sank die Erwerbsquote weiter auf 68,5 %, konnte sich allerdings seitdem weitgehend auf diesem Niveau stabilisieren. Mit 68,4 % im Jahr 2012 liegt die Erwerbsquote in der EU derzeit 6,6 Prozentpunkte unter den angestrebten 75 %. Diese Entwicklung ist auf die negativen Auswirkungen der Krise, auf den notwendigen zeitlichen Vorlauf, bis Verbesserungen auf den Arbeitsmärkten wirksam werden und auf die träge Umsetzung der Arbeitsmarktreformen in einigen Mitgliedstaaten zurückzuführen.

Um die angestrebte Erwerbsquote bis zum Jahr 2020 zu erreichen, sind signifikante Fortschritte vonnöten, insbesondere bei den Maßnahmen, die eine Rückkehr zu mehr Wachstum und Beschäftigung bewirken sollen. Angesichts des derzeitigen Stands und des für die kommenden Jahre erwarteten geringfügigen Zuwachses der Erwerbsquote lässt sich das Europa-2020-Ziel wohl nicht verwirklichen. 2020 dürfte die Erwerbsquote bei 71,8 % liegen. Die EU müsste rund 16 Millionen Menschen zusätzlich in Arbeit bringen, um ihr Ziel bis 2020 zu erreichen.

Erwerbsquote in der EU in den Jahren 2000*, 2012 und 2020 (Anteil der Erwerbstätigen, Altersgruppe 20-64)

Quelle: Europäische Kommission.

Fazit: Ausgehend von den aktuellen Zusagen könnte die Erwerbsquote in der EU bis 2020 bei 71,8 % liegen.

* 2000 und 2001: Daten für die EU-27.

** Schätzungen auf der Grundlage der Herbstprognose der Kommission 2013 für 2014-2015 unter Annahme eines Beschäftigungswachstums wie im Zeitraum 2014-2015 und unter Berücksichtigung einer Verringerung der Zahl der Erwerbstätigen innerhalb von zehn Jahren um 1,0 %.

*** Das VK hat kein Ziel festgelegt; die Projektion für die EU basiert auf einer Quote von 75 % für das VK im Jahr 2020.

2. Aktueller Stand und Fortschritte in den Mitgliedstaaten

Die meisten Mitgliedstaaten sind weit von ihrem Europa-2020-Ziel entfernt. Die von den Mitgliedstaaten festgelegten beschäftigungspolitischen Zielvorgaben für 2020 reichen von 59 % bzw. 62,9 % für Kroatien und Malta (wobei Malta sein Ziel bereits erreicht hat) bis 80 % für Dänemark, die Niederlande und Schweden. In Schweden und Deutschland lag die Erwerbsquote 2012 bei 79,4 % bzw. 76,7 %, so dass diese Länder auf gutem Wege sind, ihre Ziele von 80 % bzw. 77 % umzusetzen. Am größten fällt die Differenz zwischen den tatsächlichen Zahlen und dem nationalen Europa-2020-Ziel in Spanien, Griechenland, Bulgarien und Ungarn aus, wo die Lücke über 10 Prozentpunkte ausmacht. Dies lässt Zweifel aufkommen, ob die Länder ihre Ziele bis 2020 verwirklichen können. Was die erzielten Fortschritte anbelangt, so haben Deutschland und Österreich mit ihren hohen Erwerbsquoten und einem relativ starken Wachstum seit 2000 am besten abgeschnitten. Am anderen Ende der Skala stehen Griechenland, Spanien, Kroatien, Rumänien und Irland, die drastische Einbrüche der Beschäftigtenzahlen verzeichnen mussten und deren Erwerbsquote im Vergleich zu den anderen Mitgliedstaaten nach wie vor gering ist.

Erwerbsquoten in den EU-Mitgliedstaaten

(Anteil der Erwerbstätigen, Altersgruppe 20-64)

Quelle: Europäische Kommission.

Fazit: 2012 lag die Erwerbsquote in der EU bei 68,4 % (Europa-2020-Ziel: 75 %).

* Das VK hat kein Ziel festgelegt. SE: Ziel deutlich über 80 %. IE: 69-71 % (Annahme: 70 %); IT: 67-69 % (Annahme: 68 %); CY: 75-77 % (Annahme: 76 %); AT: 77-78 % (Annahme: 77,5 %).

Situation im Jahr 2012 und Fortschritte seit 2000 je Land

Fortschritte von 2000 bis 2012 (Änderung in Prozentpunkten)*

Fortschritte von 2000 bis 2012 (Änderung in Prozentpunkten)*

Quelle: Europäische Kommission.

Fazit: Im Zeitraum von 2000 bis 2012 stieg die Erwerbsquote in der EU insgesamt um 1,8 Prozentpunkte an (x-Achse) und lag im Jahr 2012 bei 68,4 % (y-Achse).

* 2000: Daten für die EU-27; HR: 2002-2012.

Das Leistungsgefälle zwischen den Mitgliedstaaten wächst und in den südeuropäischen Mitgliedstaaten bestehen nach wie vor regionale Diskrepanzen. Im Jahr 2012 reichten die Erwerbsquoten von 55,3 % in Griechenland bis 79,4 % in Schweden, so dass die Differenz zwischen dem Höchst- und dem Tiefstwert 24,1 Prozentpunkte betrug. Dies ist mit der Situation im Jahr 2000 vergleichbar, als zwischen der besten Leistung (78 %, Dänemark) und der schwächsten Leistung (55,3 %, Bulgarien) 22,7 Prozentpunkte lagen. Im Allgemeinen weisen die nord- und mitteleuropäischen Länder höhere Erwerbsquoten als die süd- und osteuropäischen Mitgliedstaaten auf. Darüber hinaus bestehen in den süd- und osteuropäischen Ländern bei den Erwerbsquoten deutliche Diskrepanzen auf regionaler Ebene. In den nord- und mitteleuropäischen Ländern sind keine größeren regionalen Unterschiede festzustellen und es werden durchweg hohe Erwerbsquoten erreicht.

EUROPA-2020-ZIEL FÜR FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Investition von 3 % des BIP in Forschung und Entwicklung

1. Aktueller Stand auf EU-Ebene

Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) sind in der EU in jüngster Zeit leicht angestiegen, bleiben aber weiterhin unter dem angestrebten Europa-2020-Ziel von 3 %. Das auf EU-Ebene festgelegte FuE-Ziel wird anhand der FuE-Intensität, d. h. der Bruttoinlandsausgaben des öffentlichen und des privaten Sektors für FuE in Prozent des BIP bzw. des in FuE investierten Anteils des BIP, gemessen. Öffentliche Mittel für FuE sind ein direktes Maß für die Anstrengungen von staatlicher Seite, FuE-Aktivitäten zu unterstützen. Die Beobachtung der FuE-Finanzierung durch private Mittel ermöglicht, die Wirksamkeit von Strategien zu bewerten, mit denen private FuE-Investitionen eingeworben und gefördert werden sollen und die Entwicklung und das Wachstum wissensintensiver Unternehmen einzuschätzen. Nachdem von 2000 bis 2007 keine Veränderung zu verzeichnen war und die Bruttoinlandsausgaben für FuE in der EU bei rund 1,85 % verharrten, stiegen die Aufwendungen 2009 auf 2,01 % des BIP an und sind seitdem lediglich moderat weitergewachsen. Mit einem BIP-Anteil von 2,06 % im Jahr 2012 liegen die Bruttoinlandsausgaben für FuE in der EU fast 1 Prozentpunkt unter dem 3 %-Ziel und außerdem merklich unter dem in den Vereinigten Staaten in FuE investierten BIP-Anteil.

Die jüngsten Fortschritte auf dem Weg zum 3 %-Ziel sind in erster Linie den Strategien auf EU- und auf nationaler Ebene zuzurechnen. Sie zielen darauf ab, private Investitionen in FuE zu fördern (insbesondere durch eine größere Hebelwirkung durch öffentliche Mittel, verbesserte Rahmenbedingungen und fiskalische Anreize) und sollen vor dem Hintergrund der Krise im Einklang mit dem Grundsatz der wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung die öffentlichen Investitionen in FuE  schützen und steigern. Im Vergleich zu internationalen Wettbewerbern ist Europas FuE-Investitionslücke in erster Linie den niedrigen privaten Investitionen zuzuschreiben.

Unter den derzeitigen Bedingungen wird das Europa-2020-Ziel für FuE wahrscheinlich nicht bis 2020 verwirklicht. Nach den aktuellen Projektionen und unter der Annahme, dass die laufenden Reformen und finanziellen Anstrengungen fortgesetzt werden, dürften die Bruttoinlandsausgaben für FuE, ausgedrückt in Prozent des BIP, bis 2020 unter der 3 %-Schwelle bleiben. Um das 3 %-Ziel zu erreichen, müsste sich die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate der FuE-Ausgaben in der EU im Vergleich zum Zeitraum von 2007 bis 2012 verdoppeln. Für eine schnellere Annäherung an das 3 %-Ziel sind raschere strukturelle Anpassungen in Richtung stärker wissensorientierter Wirtschaftsaktivitäten erforderlich.

Bruttoinlandsausgaben für FuE in der EU in den Jahren 2000, 2012 und 2020, ausgedrückt in % des BIP

Quelle: Europäische Kommission.

Fazit: Ausgehend von den aktuellen Zusagen könnten die FuE-Investitionen in der EU bis 2020 bei 2,2 % liegen.

* Szenario auf der Grundlage einer Fortsetzung der laufenden Reformen und finanziellen Anstrengungen.

**CZ und VK haben keine Ziele festgelegt: Die Zahlen für 2020 beruhen auf Schätzungen der Kommissionsdienststellen.

***Das EU-Ziel umfasst FuE-Aufwendungen zwischenstaatlicher Forschungsinfrastrukturen, die nicht in den FuE-Aufwendungen der Mitgliedstaaten enthalten sind.

2. Aktueller Stand und Fortschritte in den Mitgliedstaaten

Die Ambitionen und Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung der Europa-2020-Ziele fallen heterogen aus. Die nationalen FuE-Zielvorgaben veranschaulichen, dass die Mitgliedstaaten unterschiedlich anspruchsvolle Ziele verfolgen: Finnland und Schweden, die bereits die höchste FuE-Intensität in der EU aufweisen, haben mit Investitionen in Höhe von 4 % des BIP bis 2020 die ehrgeizigsten Zielmarken festgelegt. Zypern und Griechenland haben sich mit 0,50 % bzw. 0,67 % die niedrigsten Ziele gesteckt. Andere Länder haben erreichbare, aber nicht besonders ambitionierte Ziele definiert, etwa Italien, das einen BIP-Anteil von 1,53 % anstrebt. Griechenland hat sein Ziel, 0,67 % seines BIP für FuE aufzuwenden, bereits 2012 erreicht. Deutschland, Dänemark und Zypern sind auf gutem Wege, ihre Ziele zu erreichen. Rumänien, Portugal, Malta und Litauen sind mit einem Rückstand von mindestens 1 Prozentpunkt nach wie vor weit von ihren Zielen entfernt. Die seit 2000 erzielten Fortschritte fallen je nach Land unterschiedlich aus: Estland weist für 2012 den gemessen am BIP-Anteil höchsten Anstieg von FuE-Investitionen und damit über dem EU-Durchschnitt liegende Leistungen auf, während Kroatien, Luxemburg und das Vereinigte Königreich eine unter dem EU-Durchschnitt liegende FuE-Intensität und Negativwachstum in diesem Bereich verzeichnen.

FuE-Investitionen in den EU-Mitgliedstaaten, in % des BIP

Quelle: Europäische Kommission.

Fazit: 2012 belief sich die FuE-Intensität in der EU auf 2,06 % des BIP (Europa-2020-Ziel: 3 %).

* LU: 2010.

**Das VK hat kein Ziel festgelegt; CZ hat lediglich ein Ziel für den öffentlichen Sektor festgelegt. IE strebt einen BNP-Anteil von 2,5 % an, was schätzungsweise 2 % des BIP entspricht. LU strebt einen BIP-Anteil zwischen 2,30 % und 2,60 % an (Annahme: 2,45 %). PT strebt einen BIP-Anteil zwischen 2,70 % und 3,30 % an (Annahme: 3 %).

Situation im Jahr 2012 und Fortschritte seit 2000 je Land*

Durchschnittliches jährliches Wachstum der FuE-Investitionen, 2000-2012 (in %)

Quelle: Europäische Kommission.

Fazit: Die FuE-Investitionen in der EU sind im Zeitraum von 2000 bis 2012 jährlich um 0,9 % gewachsen (x-Achse) und lagen 2012 bei 2,06 % (y-Achse).

*Leistung: EL, SI: 2007; LU, NL, RO: 2010; US, JP, CN: 2011. Fortschritt: SI: 2000-2007; LU, NL, RO: 2000-2010; CN: 2000-2011; EL: 2001-2007; HR: 2002-2012; HU, MT: 2004-2012; SE: 2005-2012; US: 2006-2011; DK: 2007-2012; JP: 2008-2011; PT: 2008-2012; FR: 2010-2012.

Bei den FuE-Investitionen lässt sich ein Nord-Süd-Gefälle feststellen. Die zwischen den Ländern bestehenden Leistungsunterschiede hinsichtlich der FuE-Intensität haben sich in den letzten zehn Jahren weiter vergrößert: Auf der Grundlage der verfügbaren Daten lag der BIP-Anteil der Bruttoinlandsausgaben für FuE im Jahr 2000 auf einer Skala von 0,37 % (Rumänien) bis 3,35 % (Finnland), woraus sich eine Lücke von 2,98 Prozentpunkten ergab. Diese Lücke wuchs im Jahr 2012, in dem Rumänien einen BIP-Anteil von 0,42 % und Finnland einen BIP-Anteil von 3,55 % in FuE investierte, auf 3,13 Prozentpunkte an. Generell ist die FuE-Intensität in den nordeuropäischen Ländern am höchsten, während die ost- und südeuropäischen Länder bei diesem Indikator hinterher hinken. Auf regionaler Ebene sind keine großen Unterschiede zu erkennen – in den Ländern, in denen der in FuE investierte BIP-Anteil am geringsten ausfällt, verteilt sich auch die FuE-Intensität eher einheitlich auf die verschiedenen Regionen mit niedrigen FuE-Investitionen. In den Ländern mit der höchsten FuE-Intensität bleiben hingegen einige Regionen hinter dem ehrgeizigen nationalen Ziel zurück.

EUROPA-2020-ZIEL FÜR KLIMA UND ENERGIE (1)

Reduzierung der Treibhausgasemissionen um mindestens 20 % im Vergleich zu 1990

1. Aktueller Stand auf EU-Ebene 

Nach einer beträchtlichen Reduzierung der Treibhausgasemissionen steht die EU kurz davor, ihr Europa-2020-Ziel zu erreichen, die Emissionen um 20 % im Vergleich zum Jahr 1990 zu senken. Im Zeitraum von 1990 bis 2012 sanken die Treibhausgasemissionen auf EU-Ebene um 18 %. Durch die derzeitige Klima- und Energiepolitik wurden Fortschritte erzielt und auch die Verlangsamung des Wirtschaftswachstums begünstigte die Reduzierung der Treibhausgasemissionen wesentlich. Im Jahr 2010 war während der zwischenzeitlichen Konjunkturerholung ein leichter Anstieg der Treibhausgasemissionen zu beobachten. Die erreichte Senkung ist umso signifikanter, da die europäische Wirtschaft seit 1990 real um rund 45 % gewachsen ist und somit deutlich wird, dass Wirtschaftswachstum und Treibhausgasemissionen nicht mehr eng aneinander gekoppelt sind. Im Jahr 2012 arbeitete die europäische Wirtschaft knapp 50 % weniger kohlenstoffintensiv als 1990 (Kohlenstoffintensität: Kohlendioxid-Emissionen pro BIP-Einheit). 

Auf der Grundlage der jüngsten Entwicklungen scheint das Europa-2020-Ziel für die Treibhausgasemissionen erreichbar zu sein. Im Einklang mit den ermutigenden Entwicklungen der letzten Jahre könnte eine über das Ziel hinausgehende Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2020 in Höhe von 24 % erreicht werden.

Treibhausgasemissionen in den Jahren 2000, 2012 und 2020

Index (1990 = 100)

Quelle: Europäische Kommission.

Fazit: Wird das Klima- und Energiepaket für 2020 vollständig umgesetzt, so könnte die EU ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 im Vergleich zu 1990 um 24 % senken.

2. Aktueller Stand und Fortschritte in den Mitgliedstaaten

Rund die Hälfte der Mitgliedstaaten hat bereits ihre im Rahmen von Europa 2020 festgelegten Ziele zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen in nicht unter das Emissionshandelssystem (EHS)[2] fallenden Sektoren erreicht. Die nationalen Ziele in diesem Bereich gelten für Treibhausgasemissionen in Sektoren, die nicht unter das EU-EHS fallen. Als Vergleichswerte werden die Zahlen des Jahres 2005 herangezogen. Das Spektrum der Ziele reicht von einer Reduzierung der Emissionen um 20 % bis zur Begrenzung des Anstiegs der Emissionen um 20 %. Den Daten für 2012 zufolge konnten 15 Mitgliedstaaten (Zypern, Ungarn, Italien, Griechenland, Spanien, Portugal, die Tschechische Republik, Rumänien, Slowakei, Litauen, Slowenien, Malta, Lettland, Bulgarien und Polen) ihre Treibhausgasemissionen deutlich stärker senken, als im Rahmen ihrer Ziele festgelegt worden war. Auch die meisten anderen Mitgliedstaaten haben ihre Emissionen gesenkt und dadurch einige Fortschritte erzielt, ihre Ziele jedoch bislang noch nicht erreicht. Luxemburg, Dänemark, Deutschland, Belgien, Finnland und die Niederlande sind am weitesten davon entfernt, ihre Ziele umzusetzen. Nach den neuesten verfügbaren nationalen Prognosen ist davon auszugehen, dass die bestehenden Strategien in 13 Mitgliedstaaten (Deutschland, die Niederlande, Lettland, Bulgarien, Italien, Finnland, Österreich, Spanien, Litauen, Belgien, Irland, Slowenien und Luxemburg) nicht ausreichen, um die nationalen Ziele bis 2020 zu erreichen.

 

Veränderung der Treibhausgasemissionen in nicht unter das EHS fallenden Sektoren in den EU-Mitgliedstaaten

Quelle: Europäische Umweltagentur.

Fazit: 2012 lagen die Treibhausgasemissionen in nicht unter das EHS fallenden Sektoren 10 % unter den Werten in der EU für 2005.

*Nicht unter das EHS fallende Sektoren, im Vergleich zu 2005, auf der Grundlage von geschätzten Werten.

Im Zeitraum von 2000 bis 2011 entwickelte sich die Kohlenstoffintensität in allen Mitgliedstaaten rückläufig, wobei die Fortschritte sehr unterschiedlich ausfielen. Die Länder mit hoher Kohlenstoffintensität konnten in der Regel eine wesentliche Reduzierung erzielen, während die Fortschritte in den Ländern mit geringer Kohlenstoffintensität eher begrenzt waren.

Situation im Jahr 2011 und Fortschritte hinsichtlich der Kohlenstoffintensität seit 2000 je Land

Reduzierung der Kohlenstoffintensität im Zeitraum von 2000 bis 2011 (in %)

Quelle: Europäische Kommission.

Fazit: Im Jahr 2011 entsprachen die Kohlenstoffintensität und die Fortschritte in diesem Bereich in den meisten Mitgliedstaaten ungefähr dem EU-Durchschnitt.

EUROPA-2020-ZIEL FÜR KLIMA UND ENERGIE (2)

Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch um 20%

1. Aktueller Stand auf EU-Ebene

Seit 2000 ist auf EU-Ebene ein stetiger Zuwachs bei der Nutzung erneuerbarer Energien zu beobachten. Setzt sich diese Entwicklung fort, so ist die EU auf gutem Wege, ihr Europa-2020-Ziel für die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch auf 20 % zu erreichen. Dank der Einführung von Unterstützungsmaßnahmen und Anreizen zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien ist der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch von 7,5 % im Jahr 2000[3] auf 8,5 % im Jahr 2005 bzw. 14,4 % im Jahr 2012[4] angestiegen und liegt somit noch 5,6 Prozentpunkte unter dem Europa-2020-Ziel. Die EU ist nun führend auf dem Gebiet der Investitionen in erneuerbare Energien, insbesondere beim raschen Ausbau von Wind- und Solarenergie.

Auf der Grundlage der jüngsten Entwicklungen scheint das Europa-2020-Ziel für die erneuerbaren Energien erreichbar zu sein. Im Einklang mit den ermutigenden Entwicklungen der letzten Jahre könnte der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch 2020 gar bei 21 % liegen, falls die Anstrengungen der letzten Jahre aufrechterhalten werden.

Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch in der EU, 2000-2020

Quellen: Europäische Kommission, von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebene Studie.

Fazit: Ausgehend von den jüngsten Entwicklungen und Strategien könnte der Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch in der EU im Jahr 2020 bei 20,9 % liegen.

2. Aktueller Stand und Fortschritte in den Mitgliedstaaten

Insgesamt gab es Fortschritte, doch in den meisten Mitgliedstaaten sind weitere Anstrengungen erforderlich. Die nationalen Ziele reichen von 10 % (Malta) bis 49 % (Schweden). Insgesamt haben alle Mitgliedstaaten die Nutzung erneuerbarer Energie seit 2005 gesteigert, doch nur drei Länder – Schweden, Estland und Bulgarien – konnten bislang ihre nationalen Zielmarken erreichen. Finnland, Österreich und die Tschechische Republik stehen kurz davor, ihre Ziele zu verwirklichen. Frankreich und das Vereinigte Königreich sind rund 10 Prozentpunkte von ihren Zielvorgaben entfernt.

Langfristig betrachtet haben Schweden, Österreich und Estland am besten abgeschnitten, da sie seit 2005 die größten Fortschritte und einen hohen Anteil erneuerbarer Energien erreicht haben. Malta, Luxemburg, Belgien, das Vereinigte Königreich, die Niederlande und Frankreich weisen schwache Leistungen auf und konnten seit 2005 nur mäßige Fortschritte für sich verbuchen. Was die Unterschiede innerhalb der EU anbelangt, so hat sich die zwischen den Ländern bestehende Lücke von 40,4 Prozentpunkten im Jahr 2005 auf 52,1 Prozentpunkte im Jahr 2012 vergrößert. Die einschlägigen Werte umfassen ein Spektrum von 0,3 % (Malta) bis 52,4 % (Schweden).

Anteil erneuerbarer Energien in den EU-Mitgliedstaaten

(in % des Bruttoendenergieverbrauchs)

Quellen: Europäische Kommission, EurObserv'ER.

Fazit: 2012 lag der Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch in der EU bei 14,4 % (Europa-2020-Ziel: 20 %).

Situation im Jahr 2012 und Fortschritte seit 2005 je Land

Fortschritte von 2005 bis 2012 (Änderung in Prozentpunkten)

Quellen: Europäische Kommission, EurObserv'ER.

Fazit: Der Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch in der EU ist im Zeitraum von 2005 bis 2012 um 5,9 Prozentpunkte gestiegen (x-Achse) und liegt für 2012 bei 14,4 % (y-Achse).

EUROPA-2020-ZIEL FÜR KLIMA UND ENERGIE (3)

Steigerung der Energieeffizienz um 20 %

1. Aktueller Stand auf EU-Ebene

In jüngster Zeit wurden einige Fortschritte im Bereich der Energieeffizienz erzielt, die allerdings in den nächsten Jahren konsolidiert werden müssen, damit das Europa-2020-Ziel einer Steigerung der Energieeffizienz um 20 % erreicht wird. (entspricht einem Primärenergieverbrauch von 1 483 Mio. t RÖE (Rohöleinheit[5]). Im Zeitraum von 2000 bis 2006 ist der Primärenergieverbrauch ausgehend von 1 617,8 Mio. t RÖE im Jahr 2000 stetig angestiegen und kletterte 2006 auf einen Höchstwert von 1 711,6 Mio. t RÖE. Ab 2007 sorgte die Krise für eine nahezu unaufhaltsame Talfahrt des Primärenergieverbrauchs, der 2012 bei 1 583,5 Mio. t RÖE lag. Wie bei den Treibhausgasemissionen war 2010 infolge der zeitweisen Konjunkturerholung ein leichter Anstieg des Primärenergieverbrauchs zu beobachten. Der Rückgang des Primärenergieverbrauchs ist zwar in erster Linie auf die infolge der Krise stark nachlassende Wirtschaftstätigkeit zurückzuführen, es gab jedoch auch gewisse strukturelle Veränderungen. Wenn das 2020-Ziel erreicht werden soll, müsste der Primärenergieverbrauch um weitere 6,3 % gesenkt werden.

In Anbetracht der jüngsten Entwicklungen sind weitere Anstrengungen erforderlich, um das Energieeffizienzziel zu erreichen. Die jüngst rückläufige Entwicklung des Primärenergieverbrauchs muss durch langfristige Änderungen der Energieverbrauchmuster gestützt und weiter vorangebracht werden. Da die Veränderung des Primärenergieverbrauchs in erster Linie der Krise zuzuschreiben ist, stellt sich die Frage, ob die ermutigenden aktuellen Entwicklungen und der jeweilige Einfluss der zyklischen und strukturellen Faktoren dauerhaft sind. In allen Sektoren besteht Spielraum für weitere Maßnahmen, insbesondere im Verkehrssektor, in dem bisher kaum Fortschritte festgestellt worden sind.

Primärenergieverbrauch in der EU, 2005-2020

                                                                                                                           Quelle: Europäische Kommission.

Fazit: Der Primärenergieverbrauch in der EU könnte 2020 bei 1 542 Mio. t RÖE liegen.

* Die Projektionen für 2013 (Business-as-usual-Szenario) basieren auf den derzeitigen Strategien.

2. Aktueller Stand und Fortschritte in den Mitgliedstaaten

Im Bereich der Energieeffizienz fallen die Ergebnisse gemischt aus. Die Energieeffizienz-Richtlinie[6] definiert das Energieeffizienzziel auf europäischer Ebene und fordert von den Mitgliedstaaten, ein indikatives nationales Ziel für das Jahr 2020 festzulegen. Der Vergleichbarkeit halber müssen diese Ziele in Bezug auf den Primär- und Endenergieverbrauch angesetzt werden. Insgesamt lag der Primärenergieverbrauch in Zypern, Estland, Griechenland, Finnland, Kroatien, Ungarn, Irland, Litauen, Lettland, Portugal, Rumänien, der Slowakei, Luxemburg, Polen, Spanien, Italien und Slowenien 2012 unter dem jeweiligen indikativen nationalen Ziel.

Primärenergieverbrauch in den EU-Mitgliedstaaten

Quelle: Europäische Kommission.

Fazit: 2012 haben 17 Mitgliedstaaten ihre indikativen nationalen Energieeffizienzziele erreicht.

Die Energieintensität[7], d. h. der Primärenergieverbrauch pro BIP-Einheit, hat sich in allen Mitgliedstaaten im Zeitraum von 2005 bis 2011 verbessert. Insgesamt haben die Länder mit der höchsten Energieintensität die größten Einsparungen erzielt. In den weniger energieintensiven Mitgliedstaaten fällt der Rückgang moderater aus.

Situation im Jahr 2012 und Fortschritte seit 2005 je Land

Reduzierung der Energieintensität im Zeitraum von 2005 bis 2012 (in %)

Quelle: Europäische Kommission.

Fazit: Im Jahr 2012 entsprachen die Energieintensität und die Fortschritte in diesem Bereich in den meisten Mitgliedstaaten ungefähr dem EU-Durchschnitt.

EUROPA-2020-ZIEL FÜR BILDUNG (1)

Senkung des Anteils der frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabgänger auf unter 10 %

1. Aktueller Stand auf EU-Ebene

Zur Senkung des Anteils der frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabgänger wurden begrüßenswerte Schritte unternommen. Der Anteil ist seit 2000 stetig gesunken, liegt aber bislang nach wie vor über den im Rahmen von Europa 2020 angestrebten 10 %. Die EU will den Anteil der frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabgänger zwischen 18 und 24 Jahren, die höchstens über einen Abschluss der Sekundarstufe I verfügen und sich nicht in einem allgemeinen oder beruflichen Bildungsgang befinden, bis 2020 auf unter 10 % reduzieren. Der Anteil entwickelte sich seit 2000 stetig rückläufig und ist in der EU von 17 % im Jahr 2000[8] auf 15,7 % 2005 und 12,7 % im Jahr 2012 gesunken. Dennoch hinkt der Wert damit 2,7 Prozentpunkte hinter dem Europa-2020-Ziel her. Die positive Entwicklung ist teilweise den Auswirkungen der Krise geschuldet, da die sich verschlechternden Beschäftigungsbedingungen und -aussichten insbesondere junge Menschen dazu angehalten haben, länger im Bildungs- und Weiterbildungssystem zu verbleiben.

Das Europa-2020-Ziel zur Senkung des Anteils der frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabgänger kann bis 2020 erreicht werden. Es erscheint möglich, jedoch nicht selbstverständlich, dass das Europa-2020-Ziel zur Senkung des Anteils der frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabgänger verwirklicht wird. Die jüngsten, vor dem Hintergrund der Krise erreichten Fortschritte bei der Senkung des Anteils der frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabgänger und die Prognosen der demografischen Entwicklung lassen daran zweifeln, dass der Anteil in der EU bis 2020 auf unter 10 % verringert werden kann. Um das Ziel zu verwirklichen, werden nachhaltige, wenn nicht sogar verstärkte Anstrengungen der EU und der Mitgliedstaaten vonnöten sein.

Frühzeitige Schul- und Ausbildungsabgänger in der EU in den Jahren 2000*, 2012 und 2020

(Schul- und Ausbildungsabgänger zwischen 18 und 24 Jahren, die höchstens über einen Abschluss der Sekundarstufe I verfügen und sich nicht in einem allgemeinen oder beruflichen Bildungsgang befinden)

Quelle: Europäische Kommission.

Fazit: Ausgehend von den aktuellen Zusagen könnte der Anteil der frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabgänger bis 2020 bei 10,1 % liegen.

* 2000 und 2001: Daten für die EU-27.

** Das Business-as-usual-Szenario entspricht einer Extrapolierung der Entwicklungen im Zeitraum von 2000 bis 2012.

2. Aktueller Stand und Fortschritte in den Mitgliedstaaten

Die Senkung des Anteils der frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabgänger wird in den Mitgliedstaaten unterschiedlich ehrgeizig verfolgt. Die nationalen Ziele reichen von 4 % (Kroatien) bis 16 % (Italien), was zeigt, dass die Mitgliedstaaten verschiedenartig ambitionierte Zielvorgaben festgelegt haben, die sich folglich auch mehr oder weniger schwierig umsetzen lassen. 2012 haben neun Mitgliedstaaten – Dänemark, Slowenien, die Tschechische Republik, Schweden, Luxemburg, Österreich, Lettland, Litauen und die Slowakei – ihre Zielvorgaben bereits erreicht, wobei einige dieser Länder sich weniger ehrgeizige Ziele als andere Mitgliedstaaten gesteckt hatten. Auch Kroatien, Deutschland, die Niederlande und Finnland nähern sich ihren Zielen an, während Spanien, Portugal, Malta und Rumänien weit hinter ihren Zielen zurückbleiben. Dies ist teilweise darauf zurückzuführen, dass diese Länder recht ehrgeizige Ziele angesetzt hatten.

Langfristig betrachtet lassen sich die Mitgliedstaaten in vier Hauptgruppen aufteilen: Einige Mitgliedstaaten, etwa Spanien, Rumänien und Italien, weisen einen hohen Anteil frühzeitiger Schul- und Ausbildungsabgänger und relativ langsame Fortschritte auf. In Portugal und Malta ist der Anteil frühzeitiger Schul- und Ausbildungsabgänger dagegen zwar auch hoch, doch wurden seit 2000 wesentliche Fortschritte erzielt. Am anderen Ende des Spektrums stehen Länder, die seit 2000 gute Leistungen, aber lediglich kleine Fortschritte verzeichnen konnten – so ist der Anteil frühzeitiger Schul- und Ausbildungsabgänger z. B. in Luxemburg und Kroatien im Zeitraum von 2000 bis 2012 sogar gestiegen. Am besten schnitten Dänemark und Litauen ab, die einen niedrigen Anteil frühzeitiger Schul- und Ausbildungsabgänger aufweisen und seit 2000 bemerkenswerte Fortschritte erzielt haben. Mit Ausnahme Spaniens, Portugals und Rumäniens dürften nach den neuesten Prognosen die meisten Mitgliedstaaten bis 2020 ihr Ziel erreichen.

Frühzeitige Schul- und Ausbildungsabgänger in den EU-Mitgliedstaaten

(Schul- und Ausbildungsabgänger zwischen 18 und 24 Jahren, die höchstens über einen Abschluss der Sekundarstufe I verfügen und sich nicht in einem allgemeinen oder beruflichen Bildungsgang befinden)

Quelle: Europäische Kommission.

Fazit: Der durchschnittliche Anteil frühzeitiger Schul- und Ausbildungsabgänger in der EU lag 2012 bei 12,7 % (Europa-2020-Ziel: unter 10 %).

* EU-28, DK, DE, LU und SE: <10 %; LT: <9 %; SK: <6 %. Das VK hat kein Ziel festgelegt.

Situation im Jahr 2012 und Fortschritte seit 2000* je Land

Jährliche Änderung des Anteils frühzeitiger Schul- und Ausbildungsabgänger in Prozentpunkten (2000-2012)

Quelle: Europäische Kommission.

Fazit: Der Anteil frühzeitiger Schul- und Ausbildungsabgänger in der EU wurde im Zeitraum von 2002 bis 2012 jährlich um rund 0,4 Prozentpunkte gesenkt (x-Achse) und liegt 2012 bei 12,7 % (y-Achse).

* EU: 2002-2012.

Die innerhalb der EU bestehenden Unterschiede hinsichtlich des Anteils frühzeitiger Schul- und Ausbildungsabgänger gehen schrittweise zurück. Die Lücke zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Anteil frühzeitiger Schul- und Ausbildungsabgänger ist im Zeitraum von 2000 bis 2012 um mehr als die Hälfte geschrumpft. In Schweden fiel der Anteil im Jahr 2000 mit 7,3 % am niedrigsten und in Malta mit 54,2 % am höchsten aus, was einem Abstand von 46,9 Prozentpunkten zwischen diesen beiden Werten entspricht. Im Jahr 2012 verzeichnete Kroatien den niedrigsten Anteil (4,2 %) und Spanien den höchsten Anteil (24,9 %), damit hat sich der Abstand auf 20,7 Prozentpunkte verkürzt. Insgesamt betrachtet weisen die südeuropäischen Länder tendenziell einen höheren Anteil frühzeitiger Schul- und Ausbildungsabgänger auf, während die nord- und osteuropäischen Länder mehrheitlich einen niedrigen Anteil frühzeitiger Schul- und Ausbildungsabgänger für sich verbuchen können.

EUROPA-2020-ZIEL FÜR BILDUNG (2)

Erhöhung des Anteils der 30- bis 34-Jährigen mit einem tertiären Bildungsabschluss auf mindestens 40 %

1. Aktueller Stand auf EU-Ebene

Beim Europa-2020-Ziel, den Anteil der 30- bis 34-Jährigen, die ein Hochschulstudium abgeschlossen haben oder über einen gleichwertigen Abschluss verfügen, auf mindestens 40 % zu erhöhen, wurden gute Fortschritte erreicht, die weiter vorangetrieben werden müssen. Anhand des zweiten bildungspolitischen Indikators wird gemessen, inwieweit das Ziel erreicht wurde, den Anteil der 30- bis 34-Jährigen, die ein Hochschulstudium abgeschlossen haben oder über einen gleichwertigen Abschluss verfügen, auf 40 % zu erhöhen. Der Anteil belief sich im Jahr 2000[9] auf 22,4 %, 2005 auf 27,9 % und 2012 auf 35,7 %, was einem Anstieg um 13,3 Prozentpunkte innerhalb von zwölf Jahren entspricht. Damit hat die EU bei der Verwirklichung dieses Ziels wesentliche Fortschritte erzielt, und die Anzahl der Menschen mit Hochschulabschluss ist rasch gestiegen. Nur noch 4,3 Prozentpunkte trennen das in der EU erreichte Resultat vom Europa-2020-Ziel von 40 %.

Das Europa-2020-Ziel für die Quote der tertiären Bildungsabschlüsse kann bis 2020 erreicht werden. Auf der Grundlage der neuesten Entwicklungen, denen zufolge bereits wesentliche Fortschritte erreicht wurden, und unter der Annahme, dass dieser Trend sich fortsetzt, bestehen gute Chancen, dass die angestrebte Quote der tertiären (oder gleichwertigen) Bildungsabschlüsse erreicht wird.

Quote der tertiären Bildungsabschlüsse in der EU, 2000-2020*

(Altersgruppe 30-34 mit tertiärem Bildungsabschluss, ISCED-Level 5 oder 6, in %)

Quelle: Europäische Kommission.

Fazit: Ausgehend von den aktuellen Zusagen könnte die Quote der tertiären Bildungsabschlüsse bis 2020 bei 45,1 % liegen.

* 2000-2001: Daten für die EU-27.

** Das Business-as-usual-Szenario entspricht einer Extrapoliereung der Entwicklungen im Zeitraum von 2000 bis 2012.

2. Aktueller Stand und Fortschritte in den Mitgliedstaaten

Bei der Erhöhung der Quote der tertiären Bildungsabschlüsse wurden gute Fortschritte erzielt, auch wenn manche Mitgliedstaaten ambitioniertere Ziele als andere angesetzt haben. Die nationalen Zielvorgaben reichen von 26-27 % (Italien) bis 60 % (Irland) und spiegeln wider, wie ehrgeizig die Mitgliedstaaten ihr Ziel verfolgen. Im Jahr 2012 hatten neun Mitgliedstaaten – Lettland, die Niederlande, Dänemark, Finnland, Schweden, Litauen, Zypern, Deutschland und Österreich[10] – bereits ihre Ziele erreicht. Ungarn, Slowenien und Estland folgen dichtauf und sind kurz davor, ihre Ziele umzusetzen. Malta, die Slowakei, Luxemburg, Portugal und Kroatien sind am weitesten von ihren Zielen entfernt, und auch Irland liegt 9 Prozentpunkte hinter seinem Ziel. Einige dieser Länder, etwa die Slowakei, Portugal, Irland und Luxemburg, haben mit 40 %, 60 % bzw. 66 % ambitionierte Ziele formuliert, wohingegen etwa Italiens Zielmarke von 26 % weniger ehrgeizig ausfällt. Was die in den letzten zehn Jahren erreichten Fortschritte angeht, lassen sich vier Ländergruppen bilden: Einige Mitgliedstaaten, insbesondere Bulgarien, Griechenland, Kroatien, Österreich, Italien, die Tschechische Republik und Rumänien, zeichnen sich durch eine niedrige Quote der tertiären Bildungsabschlüsse und geringe Fortschritte seit 2000 aus. Andere Länder wiederum haben trotz ihrer geringen Quote wesentliche Fortschritte seit 2000 erzielt. Dies ist insbesondere für Portugal und Ungarn der Fall. Zu den Ländern, die bei der Erhöhung der Quote der tertiären Bildungsabschlüsse besser abgeschnitten haben, aber nur langsam Fortschritte erzielen, zählen Finnland, Belgien und Spanien, während Luxemburg, Litauen, Irland und Schweden große Fortschritte für sich verbuchen konnten. Aus den Projektionen für 2020 geht hervor, dass die meisten Mitgliedstaaten, ausgenommen Malta, Portugal und die Slowakei, ihr Ziel erreichen dürften.

Quote der tertiären Bildungsabschlüsse in den EU-Mitgliedstaaten

(Altersgruppe 30-34 mit tertiärem Bildungsabschluss, ISCED-Level 5 oder 6)

Quelle: Europäische Kommission.

Fazit: 2012 lag die Quote der tertiären Bildungsabschlüsse in der EU bei 35,7 % (Europa-2020-Ziel: 40 %).

* EU-28, DK: mindestens 40 %; DE: 42 %, einschließlich ISCED 4; IT: 26-27 % (Annahme: 26,5 %); LV: 34-36 % (Annahme: 35 %); NL: über 40 %; AT: 38 %, einschließlich ISCED 4/4a; SE: 40-45 % (Annahme: 42,5 %); das VK hat kein Ziel festgelegt; FI: 42 % (engere Definition); FR: Bevölkerung zwischen 17 und 33 Jahren.

Situation im Jahr 2012 und Fortschritte seit 2000 je Land*

Jährliche Änderung der Quote der tertiären Bildungsabschlüsse in Prozentpunkten (2000-2012)

Quelle: Europäische Kommission.

Fazit: Seit 2000 ist die Quote der tertiären Bildungsabschlüsse in der EU jährlich um mehr als 1 Prozentpunkt angestiegen (x-Achse) und lag im Jahr 2012 bei 35,7 % (y-Achse).

* 2000: Daten für die EU-27.

Betrachtet man die Leistungen der Länder, so ergibt sich ein kontrastreiches Bild innerhalb der EU. Insgesamt fällt die Quote der tertiären Bildungsabschlüsse in Nordeuropa am höchsten aus, was sich auch in den Leistungen der verschiedenen Länder auf regionaler Ebene widerspiegelt. Die im Jahr 2000 bestehende deutliche Lücke zwischen der schwächsten Leistung (Malta) und den besten Resultaten (Litauen) in Höhe von 35,2 Prozentpunkten hat sich im Laufe der Jahre verkleinert und ist im Jahr 2012 auf 29,4 Prozentpunkte geschrumpft. Italien weist nun mit 21,7 % die niedrigste Quote der tertiären Bildungsabschlüsse auf, während Irland mit 51,1 % am besten abschneidet. Innerhalb einiger Länder bestehen in diesem Bereich gewisse regionale Unterschiede, insbesondere in Spanien und Deutschland. Darüber hinaus spiegeln sich die unterschiedlichen Ambitionen der Mitgliedstaaten auch in den Leistungen auf regionaler Ebene wider, da einige Länder, in denen eine hohe Anzahl von Regionen gute Ergebnisse erzielt hat, dennoch hinter dem nationalen Ziel zurückbleiben.

EUROPA-2020-ZIEL DER BEKÄMPFUNG VON ARMUT UND SOZIALER AUSGRENZUNG

Senkung der Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung gefährdeten Personen um mindestens 20 Millionen

1. Aktueller Stand auf EU-Ebene

Die schwerwiegenden sozialen Auswirkungen der Krise und die dadurch gestiegene Anzahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Menschen haben die Fortschritte bei der Erreichung des Europa-2020-Ziels, die Anzahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung gefährdeten Personen um 20 Millionen zu senken, zunichte gemacht. Das von der EU festgelegte Ziel entspricht einer Senkung der Anzahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung gefährdeten Menschen bis 2020 auf 96,4 Millionen.[11] Der Indikator berücksichtigt bei der Anzahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung gefährdeten Personen die Anzahl der Menschen, die unter mindestens einer von drei Arten von Armut leiden, d. h. Menschen, die  Einkommensarmut (armutsgefährdete Personen nach Sozialtransfers[12]) oder materielle Armut (materiell stark deprivierte Menschen[13]) erfahren oder in Haushalten mit sehr niedriger Erwerbsintensität leben[14].

Von Armut oder sozialer Ausgrenzung gefährdete Menschen in der EU, 2012

                                                       Quelle: Europäische Kommission.

Fazit: Ausgehend von drei verschiedenen Messgrößen für Armut waren in der EU im Jahr 2012 insgesamt 124,2 Millionen Menschen von Armut oder sozialer Ausgrenzung gefährdet (davon 9,3 Millionen von allen drei Arten der Armut).

Aufgrund der schwerwiegenden Folgen der Krise scheint das Europa-2020-Ziel außer Reichweite gerückt zu sein. Die Jahre bis 2009 zeichneten sich durch einen stetigen Rückgang der Anzahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung gefährdeten Personen aus. Mit 114 Millionen von Armut oder sozialer Ausgrenzung gefährdeten Personen[15] lagen die Zahlen 2009 auf ihrem niedrigsten Stand, wohingegen 2005 noch mehr als 124 Millionen gefährdet waren[16]. Die Krise machte jedoch diese positiven Entwicklungen zunichte und bewirkte einen Anstieg der aggregierten Zahlen für die EU-28: 2010 waren über 118 Millionen Menschen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, 2011 mehr als 121 Millionen und 2012 über 124 Millionen. Der größte Anteil der von Armut oder sozialer Ausgrenzung gefährdeten Personen lebt in Einkommensarmut, und die Zahl der unter starker materieller Deprivation leidenden Menschen ist am schnellsten gestiegen (seit 2010 um 7,1 Mio. Menschen). Ausgehend von den jüngsten Entwicklungen und nach den neuesten Projektionen dürfte das EU-Ziel, die Anzahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung gefährdeten Personen bis 2020 auf 96,4 Millionen zu senken, nicht zu erreichen sein. Voraussichtlich wird die Zahl bei rund 100 Millionen bleiben.

Von Armut oder sozialer Ausgrenzung gefährdete Personen und Subindikatoren, 2005-2020*

Quelle: Europäische Kommission.

Fazit: 2012 waren in der EU 124 Millionen Menschen von Armut oder sozialer Ausgrenzung gefährdet, d. h. 28 Millionen mehr als im Rahmen des Europa-2020-Ziels angestrebt.

*2005-2009: EU-27, 2010-2012: Daten für die EU-28. Das Europa-2020-Ziel von 96,4 Mio. Menschen entspricht der Anzahl der betroffenen Menschen in der EU-27 im Jahr 2008 (116,4 Mio.) unter Berücksichtigung der von der EU angestrebten Senkung der Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung gefährdeten Personen um 20 Mio. HR wurde bei der Berechnung des Ziels nicht berücksichtigt.

2. Aktueller Stand und Fortschritte in den Mitgliedstaaten

Infolge der Krise konnten bei der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung nur sehr begrenzte Fortschritte erreicht werden. Gegenüber dem europäischen Ziel, die Anzahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung gefährdeten Personen um 20 Millionen zu senken, fallen die nationalen Ziele weniger ehrgeizig aus und entsprechen einer Senkung der Anzahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung gefährdeten Personen um rund 12 Millionen. Aufgrund der Krise ist in den meisten Mitgliedstaaten das Risiko für Armut und soziale Ausgrenzung gestiegen. Aus diesem Grund haben 2012 lediglich zwei Länder – Deutschland und Litauen – ihre Ziele erreicht.[17] Polen steht kurz davor, sein Ziel zu verwirklichen, und Bulgarien, Litauen, die Tschechische Republik und Finnland sind auf einem guten Weg. Italien, Ungarn, Griechenland und Spanien bleiben am weitesten hinter ihren Zielen zurück.

Das Gefälle zwischen den Mitgliedstaaten nimmt zu. Die Krise hat nicht alle Mitgliedstaaten in gleichem Ausmaß und in gleicher Intensität getroffen, und das Gefälle zwischen den Mitgliedstaaten hat sich dadurch weiter verstärkt. 2008 machte die Lücke zwischen den Niederlanden mit dem niedrigsten Anteil von Armut oder sozialer Ausgrenzung gefährdeter Personen (14,9 %) und Bulgarien mit dem höchsten Anteil (44,8 %) knapp 30 Prozentpunkte aus. Diese Lücke wuchs im Jahr 2012, in dem die Niederlande einen Anteil von 15 % und Bulgarien einen Anteil von 49,3 % aufwies, auf 34,3 Prozentpunkte an.

Von Armut oder sozialer Ausgrenzung gefährdete Menschen in den EU-Mitgliedstaaten*

(in % der Bevölkerung)

Quelle: Europäische Kommission.

Fazit: 2012 waren in der EU 24,8 % der Bevölkerung von Armut oder sozialer Ausgrenzung gefährdet, d. h. 5 % mehr als im Rahmen des Europa-2020-Ziels angestrebt.

*Das Ziel für 2020 bezieht sich auf den Anteil der von Armut oder sozialer Ausgrenzung gefährdeten Personen, falls das Ziel 2020 erreicht wird. Das VK und SE werden aufgrund ihrer speziellen nationalen Ziele nicht berücksichtigt; IE: 2011.

Situation im Jahr 2012 und Fortschritte seit 2008 je Land

Veränderung in Prozentpunkten (2008-2012)

Quelle: Europäische Kommission.

Fazit: Der Anteil der von Armut oder sozialer Ausgrenzung gefährdeten Bevölkerung ist im Zeitraum von 2008 bis 2012 um mehr als einen Prozentpunkt gestiegen (x-Achse) und liegt 2012 bei 24,8 % (y-Achse).

2008: Daten für die EU-27.

Anhang III: Stand der Leitinitiativen

LEITINITIATIVE „AGENDA FÜR NEUE KOMPETENZEN UND BESCHÄFTIGUNGSMÖGLICHKEITEN“

1. Ziel der Leitinitiative

Die Leitinitiative „Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten“ ist eine übergreifende Initiative für Beschäftigung, die die Aspekte Flexicurity, Kompetenzen, Arbeitsbedingungen und Schaffung von Arbeitsplätzen umfasst. Sie soll die Erwerbsquote durch mehr und bessere Arbeitsplätze anheben, Menschen dabei helfen, sich rechtzeitig auf künftige Veränderungen einzustellen und diese erfolgreich zu bewältigen, indem ihnen die richtigen Kompetenzen und Qualifikationen vermittelt werden, den Arbeitsmarkt und die sozialen Sicherungssysteme modernisieren und dafür sorgen, dass die Vorteile des Wachstums überall in der EU spürbar werden. Die Leitinitiative umfasst vier vorrangige Bereiche: i) Anpassung von Flexicurity-Strategien an die Situation nach der Krise, damit die europäischen Arbeitsmärkte besser funktionieren, ii) Vermittlung von Kompetenzen, die den Arbeitsmarkterfordernissen gerecht werden, iii) Verbesserung der Arbeitsqualität und -bedingungen und iv) Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Arbeitskräftenachfrage. Die Agenda ist das Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen der Kommission, der europäischen Organe, der Mitgliedstaaten, der Sozialpartner sowie der Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen. Im Rahmen der Agenda sollen 13 Schlüsselmaßnahmen, die von weiteren unterstützenden Maßnahmen flankiert werden, umgesetzt werden.

2. Stand 2014

2.1 Durchführung und Auswirkungen

Die Fortschritte bei der Durchführung der Initiative sind durchwachsen. Sämtliche Maßnahmen in den Bereichen Flexicurity und Kompetenzen konnten – angepasst an die neue wirtschaftliche Lage – abgeschlossen werden. Im Bereich Arbeitsqualität und -bedingungen ergibt sich hingegen ein uneinheitlicheres Bild. Bei den Themen Arbeitszeit, Gesundheit und Sicherheit wurden kaum Fortschritte erzielt. Im Zusammenhang mit dem Vorschlag zu Leitprinzipien hinsichtlich der Förderung günstiger Bedingungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen wurden keine Fortschritte verzeichnet, obwohl diese wichtige Maßnahme auch in gewissem Umfang im Kontext des Europäischen Semesters aufgegriffen wird.

2.2 Bisherige Erfahrungen

Die Leitinitiative hatte auf makroökonomischer Ebene begrenzte Auswirkungen. Die Einzelinitiativen, die auf den Weg gebracht wurden, werden dazu beitragen, dass der Arbeitsmarkt im Laufe der Zeit besser funktioniert, und dafür sorgen, dass die größten Engpässe beseitigt werden, insbesondere in den Bereichen Kompetenzen und Mobilität. Vor dem Hintergrund der Krise waren die makroökonomischen Auswirkungen der Leitinitiative insgesamt jedoch begrenzt.

Verschiedene Faktoren standen einer Sensibilisierung für die Leitinitiative im Wege. 2012 musste die Leitinitiative angesichts der sich zuspitzenden Krise um eine umfassende Agenda für einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung ergänzt werden. Durch die Annahme des Beschäftigungspakets[18] im April 2012 und des Pakets zur Jugendbeschäftigung[19] im Dezember 2012 ist die Leitinitiative aus dem politischen Fokus gerückt und hat weniger kommunikative Unterstützung erfahren. Im Rahmen der Leitinitiative konnten weder ein kohärenter Rahmen für die Beschäftigungspolitik geschaffen noch die zwischen den verschiedenen Maßnahmen bestehenden Synergien erfolgreich genutzt werden. Es gab kaum Anknüpfungspunkte zum Europäischen Semester, insbesondere nicht zwischen den EU-Initiativen, die im Kontext der Leitinitiative angenommen worden waren, und den länderspezifischen Analysen und Empfehlungen des Europäischen Semesters.

LEITINITIATIVE „JUGEND IN BEWEGUNG“

1. Ziel der Leitinitiative

Die Leitinitiative „Jugend in Bewegung“ deckt die Themen Bildung und Beschäftigung ab und soll die Leistungen im Bildungsbereich verbessern, Herausforderungen angehen, mit denen sich junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt auseinandersetzen müssen, und den Übergang von der Schule zur Arbeitswelt leichter gestalten. „Jugend in Bewegung“ umfasst vier vorrangige Bereiche, die sich auf die folgenden Aspekte konzentrieren: i) Unterstützung der Erlangung von Kompetenzen durch (formales, nicht formales und informales) Lernen, ii) Erhöhung des Anteils junger Hochschulabsolventen, iii) Förderung von Weiterbildung und beruflicher Mobilität und iv) Unterstützung der Beschäftigung junger Menschen. Im Rahmen der Initiative sollen EU-Mittel als Antriebskräfte verwendet werden, um die Bildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, die Beschäftigungsfähigkeit und die Beschäftigung junger Menschen zu verbessern.

2. Stand 2014

2.1 Durchführung und Auswirkungen

 Bei „Jugend in Bewegung“ wurde ein umfassender und integrierter Ansatz gewählt. Mit der Initiative wird ein übergreifendes Konzept verfolgt, das die Themen Bildung und Beschäftigung zusammenbringt und darauf abstellt, Brücken zwischen den beiden Bereichen zu bauen. Dadurch konnten verschiedene, für junge Menschen relevante EU-Maßnahmen kombiniert und Jugendfragen ganz oben auf die europäische und die nationalen Agenden gesetzt werden.

„Jugend in Bewegung“ wurde sorgfältig umgesetzt. Alle Folgemaßnahmen der Leitinitiative wurden durchgeführt, mit Ausnahme des speziellen Jugendausweises im Rahmen von „Jugend in Bewegung“, der durch andere Instrumente ersetzt wurde. In allen vier vorrangigen Themenbereichen der Leitinitiative wurden Maßnahmen eingeleitet: i) zur Senkung der Schulabbrecherquote wurde 2011 eine Empfehlung des Rates[20] formuliert, die den Anstoß für Maßnahmen auf nationaler Ebene zur Senkung der Schulabbrecherquote gab, ferner wurde die Kooperation auf europäischer Ebene im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung gestärkt, ii) die Modernisierung der Hochschulbildung stand im Mittelpunkt einer Mitteilung der Kommission, iii) die Mobilität wurde durch verschiedene Instrumente vorangebracht, insbesondere durch den neuen integrierten Ansatz und das Programm Erasmus+, den Europäischen Qualifikationspass und das Projekt „Dein erster EURES-Arbeitsplatz“, das jungen Menschen in den 28 Mitgliedstaaten Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt eröffnen soll, iv) zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit wurde eine Empfehlung des Rates[21] zur Einführung von Jugendgarantien[22] angenommen; die Jugendgarantien wurden bereitgestellt, können durch die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds und die Beschäftigungsinitiative für Jugendliche unterstützt werden und sollen insbesondere Mitgliedstaaten, in denen es Regionen mit einer über 25 % liegenden Jugendarbeitslosigkeit gibt, zugutekommen.

2.2 Bisherige Erfahrungen

Die Art und Weise, wie die Leitinitiative „Jugend in Bewegung“ kommuniziert wurde, weist mehrere Schwachstellen auf. Die Konzipierung als Rahmenplan und die langfristige Ausrichtung der in der Leitinitiative enthaltenen Maßnahmen standen im Gegensatz zu den Erwartungen einiger Interessenträger an ein operationelles Ausgabenprogramm. Infolge von Kommunikationsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Programmen und Initiativen in den Bereichen Bildung und Jugendbeschäftigung kam es dazu, dass diese mit der Leitinitiative selbst verwechselt wurden.

LEITINITIATIVE „INNOVATIONSUNION“

1. Ziel der Leitinitiative

Die Leitinitiative „Innovationsunion“ ist ein umfassendes Maßnahmenpaket, das darauf abzielt, ein innovationsfreundliches Umfeld in der EU zu schaffen. Mit der „Innovationsunion“ sollen Forschung und Innovation in der EU durch verschiedene Maßnahmen zugunsten von Behörden, Unternehmern, Forschern, Ingenieuren und Bürgern gefördert werden. Priorität wird Herausforderungen von allgemeinem Interesse eingeräumt, um die Rahmenbedingungen und den Zugang zu Finanzmitteln für Forschungs- und Innovationsaktivitäten zu verbessern und außerdem den Weg für einen Binnenmarkt für Innovation zu ebnen. Die „Innovationsunion“ gründet sich auf 34 Zusagen und Mittel aus dem Programm „Horizont 2020“ sowie auf andere Instrumente, um dieses Ziel zu erreichen.

2. Stand 2014

2.1 Durchführung und Auswirkungen

Die Umsetzung der Initiative ist auf einem guten Weg. Alle im Rahmen der „Innovationsunion“ eingeleiteten Maßnahmen kommen gut voran, weisen allerdings unterschiedliche Umsetzungsgrade auf. Insbesondere wurden fünf Europäische Innovationspartnerschaften gegründet, um die Zusammenarbeit von Interessenträgern auf EU-, auf nationaler und auf subnationaler Ebene zu fördern. Die Innovationspartnerschaften betreffen die folgenden Bereiche: i) aktives und gesundes Altern, ii) Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft, iii) intelligente Städte und Gemeinden, iv) Wasser und v) Rohstoffe. Maßnahmen zur verstärkten Nutzung öffentlicher Aufträge für Innovationen, die Einführung eines Passes für grenzüberschreitende Wagniskapitalinvestitionen oder die Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes sollen die Innovationsfreundlichkeit des Unternehmensumfelds verbessern. 2014 wurden außerdem Schritte zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums unternommen, der die Effizienz und Wirksamkeit öffentlicher Forschungssysteme steigern soll, damit die Produktivität, die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum in der EU angekurbelt werden können.

Es wurden Instrumente zur Beobachtung eingerichtet. So dient nun etwa ein umfassender Innovationsanzeiger der Bewertung der Innovationsleistung der EU-Mitgliedstaaten und der jeweiligen Stärken und Schwächen ihrer Forschungs- und Innovationssysteme. Darüber hinaus wurde ein neuer Indikator für Innovationsleistungen entwickelt, um die Innovationsleistungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten im Vergleich zu den wichtigsten Handelspartnern zu beobachten. Die Arbeiten dauern jedoch an, da noch einige Schwachstellen des Indikators zu beheben sind. Anhand des Indikators werden vier Hauptfaktoren bewertet, nämlich die technologische Innovation, die Beschäftigung in wissensintensiven Bereichen, die Wettbewerbsfähigkeit der wissensintensiven Güter und Dienstleistungen und die Beschäftigung in wachstumsstarken Unternehmen innovativer Sektoren.

2.2 Bisherige Erfahrungen

Eine vollständige Umsetzung der Maßnahmen ist unerlässlich. Die im Rahmen der „Innovationsunion“ festgelegten Maßnahmen gehen in die richtige Richtung, doch ob die damit verbundenen Vorteile tatsächlich zum Tragen kommen, hängt stark von der ordnungsgemäßen Umsetzung ab.

Die „Innovationsunion“ konnte nicht verhindern, dass das Risiko einer Innovationslücke in der EU angestiegen ist. Seit 2008 konnte die EU ihren Rückstand bei der Innovationsleistung gegenüber den Vereinigten Staaten und Japan um 50 % verringern. Innerhalb der EU ist die Konvergenzdynamik bei der Innovationsleistung der Mitgliedstaaten jedoch zum Stillstand gekommen und die Unterschiede zwischen den Ländern wachsen.

LEITINITIATIVE „DIGITALE AGENDA FÜR EUROPA“

1. Ziel der Leitinitiative

Die Leitinitiative „Digitale Agenda für Europa“ wurde entwickelt, damit die EU und ihre Mitgliedstaaten die Vorteile eines wettbewerbsfähigen digitalen Binnenmarkts nutzen können. Die EU ist mit einer Fragmentierung der europäischen Märkte konfrontiert, die verhindert, dass die Vorteile der digitalen Wirtschaft in Form von erhöhter Produktivität, mehr Beschäftigung und Wachstum genutzt werden. Die „Digitale Agenda für Europa“ soll das digitale Potenzial freisetzen und die digitale Kultur in der gesamten EU fördern. Ursprünglich waren 101 Maßnahmen in sieben Kernbereichen zur Erreichung dieses Ziels ermittelt worden. Nach einer Überprüfung der Initiative im Dezember 2012 wurden sieben neue Schlüsselmaßnahmen identifiziert. Mit diesen Maßnahmen wird in erster Linie hervorgehoben, wie wichtig es ist, die digitale Infrastruktur zu stärken, das Regelungsumfeld zu verbessern, digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze zu fördern und zielgerichtete Strategien in den Bereichen Computer- und Netzsicherheit, Cloud Computing und Mikroelektronik umzusetzen.

2. Stand 2014

2.1 Durchführung und Auswirkungen

Dank der Leitinitiative hat die digitale Wirtschaft die notwendige politische Aufmerksamkeit erhalten. Die Hauptstärke der Leitinitiative liegt darin, einen kohärenten und zukunftsorientierten Rahmen für Maßnahmen zu schaffen. Die jährliche Veröffentlichung des Anzeigers zur Digitalen Agenda und die jährliche Digitale Versammlung der Interessenträger haben dazu beigetragen, die Aufmerksamkeit in Politik und Medien zu erhöhen. Darüber hinaus gab die „Digitale Agenda für Europa“ den Anstoß dafür, Maßnahmen auf die nationale Ebene zu übertragen, und in 20 Mitgliedstaaten und verschiedenen Regionen wurden eigene digitale Agenden eingeführt.

Bei der Durchführung der geplanten Maßnahmen wurden Fortschritte erzielt. Im Januar 2014 waren über 90 % der in der Leitinitiative vorgesehenen Maßnahmen abgeschlossen oder lagen im Zeitplan. Die Internetnutzung ist in der EU nun weitverbreitet, der elektronische Geschäftsverkehr verzeichnet Zuwächse – wenn bislang auch nur in geringem Maße auf grenzüberschreitender Ebene –, die elektronischen Behördendienste wurden ausgebaut und die Breitbandgrundversorgung in der EU erreicht alle Bürger.

2.2 Bisherige Erfahrungen

Der digitale Binnenmarkt ist noch nicht verwirklicht und es sind weitere Investitionen in die Hochgeschwindigkeitsinfrastruktur erforderlich. Es bestehen weiterhin Hindernisse, darunter die Fragmentierung der europäischen Märkte, die Infrastrukturlücken und das mangelnde Verbrauchervertrauen, die der Vollendung des digitalen Binnenmarkts zuwiderlaufen. Der Mangel an Hochgeschwindigkeits-Breitbandinfrastrukturen ist ein ernstzunehmendes Problem, da dadurch eine neue digitale Kluft entstehen und die soziale Ausgrenzung in bestimmten Gebieten, insbesondere im ländlichen Raum, verstärkt werden könnte.

Aufgrund einiger Schwächen konnte die „Digitale Agenda für Europa“ nicht ihre volle Effizienz entfalten. Die Sichtbarkeit der Leitinitiative wurde durch die mangelnde Zielgerichtetheit, die auf die hohe Anzahl spezifischer Maßnahmen zurückzuführen war, in Mitleidenschaft gezogen. Es war auch nicht möglich, mit Hilfe der Leitinitiative Themen aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie oben auf den Strukturreformagenden zu platzieren.

LEITINITIATIVE „INDUSTRIEPOLITIK IM ZEITALTER DER GLOBALISIERUNG“

1. Ziel der Leitinitiative

Die Leitinitiative „Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung“ stellt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie durch einen koordinierten Ansatz zu verbessern. Mit dieser Initiative wird betont, dass Innovation, Diversifizierung und Nachhaltigkeit miteinander kombiniert und die Gründung und Entwicklung von KMU gefördert werden müssen. Aufbauend auf 70 Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zielt die Initiative darauf ab, ein unternehmensfreundlicheres Umfeld zu schaffen und die Industrie dabei zu begleiten und zu unterstützen, mit den neuen globalen Herausforderungen umzugehen.

2. Stand 2014

2.1 Durchführung und Auswirkungen

Bei der Umsetzung der Initiative wurden nennenswerte Fortschritte erreicht. 90 % der ursprünglich im Rahmen der Initiative ermittelten 70 Schlüsselmaßnahmen wurden abgeschlossen oder kommen gut voran. Die in den Jahren 2010, 2012 und 2014 veröffentlichten Mitteilungen zur Industriepolitik haben dazu beigetragen, die Ziele der Leitinitiative umzusetzen. Viele Maßnahmen der Initiative zielen auf die Unterstützung von KMU ab – so wurde der „Small Business Act“ für Europa überprüft, und 2011 wurden ein Aktionsplan zur Förderung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln sowie eine Strategie zur Förderung der Internationalisierung von KMU angenommen; 2012 wurde ein Normungspaket vorgelegt, das die Normensetzung effizienter machen soll; im Jahr 2013 wurde das Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) angenommen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, und mit den weltraumpolitischen Initiativen Copernicus und Galileo wird eine neue Dimension für Dienstleistungsbranchen geschaffen. Im Jahr 2012 wurde außerdem eine Mitteilung zur Förderung des Unternehmertums vorgelegt. Weitere Maßnahmen sollen das Regulierungsumfeld für Unternehmen verbessern, insbesondere durch die Straffung von Rechtsvorschriften durch regelmäßige „Eignungsprüfungen“, die Verringerung des Zeit- und Kostenaufwandes für Unternehmensgründungen, eine Stärkung und Vertiefung des Binnenmarkts nach der Annahme der Binnenmarktakte I und II in den Jahren 2011 und 2012 sowie die Förderung von Innovationen und die Modernisierung der Industrie. Darüber hinaus wurden einige sektorspezifische Initiativen auf den Weg gebracht.

2.2 Bisherige Erfahrungen

Bei der Leitinitiative „Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung“ wurde ein mittel- bis langfristiger Ansatz verfolgt. In einigen Maßnahmenbereichen wird es gewisse Zeit dauern, bis mit Ergebnissen gerechnet werden kann. Die Investitionen der öffentlichen Haushalte in die notwendigen Infrastrukturnetze sind gesunken, der Binnenmarkt ist noch immer nicht ausreichend verwirklicht, die Bedingungen für den Zugang zu Finanzmitteln für KMU haben sich infolge der Krise verschlechtert und die Fortschritte bei der Gewährleistung, dass für Industriearbeitsplätze angemessen qualifizierte Arbeitskräfte verfügbar sind, blieben begrenzt. Die meisten der Maßnahmen im Rahmen der Leitinitiative haben einen Zeithorizont von drei bis zehn Jahren. Nur eine Minderheit ist kurzfristig und operationell ausgerichtet. Vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise, die sich auf verschiedene Sektoren der Industrietätigkeit in der EU sehr negativ ausgewirkt hat, mussten die Maßnahmen im Rahmen der Leitinitiative durch Maßnahmen in vorrangigen Bereichen mit kurz- oder mittelfristiger Wirkung ergänzt werden.

LEITINITIATIVE „RESSOURCENSCHONENDES EUROPA“

1. Ziel der Leitinitiative

Die Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ unterstützt den Übergang zu einer ressourcenschonenden und CO2-armen Wirtschaft. „Ressourcenschonendes Europa“ soll Wachstum und Ressourcennutzung voneinander entkoppeln und einen langfristigen Rahmen bieten, damit bei der Erarbeitung von Strategien das Schlüsselprinzip der Ressourceneffizienz berücksichtigt wird, insbesondere in den Bereichen Klimawandel, Energie, Verkehr, Industrie, Abfall- und Rohstoffe, Landwirtschaft, Fischerei, Biodiversität und regionale Entwicklung. Angesichts der zunehmenden Belastung der natürlichen Ressourcen und der internationalen Dimension des Themas stellt „Ressourcenschonendes Europa“ darauf ab, eine intelligentere Ressourcennutzung bis 2020 zu fördern und zu verankern, um auf diese Weise bis 2050 weitere Ergebnisse zu erzielen. Zu diesem Zweck umfasst „Ressourcenschonendes Europa“ mehrere Initiativen, die seit 2011 eingeleitet worden sind.

2. Stand 2014

2.1 Durchführung und Auswirkungen

Auf EU-Ebene wurden bereits verschiedene Maßnahmen im Rahmen der Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ auf den Weg gebracht. Die Kommission hat bereits alle wichtigen Maßnahmen der Initiative vorgelegt, insbesondere stellte sie 2011 einen langfristigen politischen Rahmen bis 2050 vor. Der Rahmen besteht aus vier Fahrplänen: dem „Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050“[23], dem Weißbuch „Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem“[24], dem „Energiefahrplan 2050“[25] und dem „Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa“[26]. Dieser Strategierahmen wurde durch verschiedene mittelfristige Initiativen ergänzt, darunter die neue Biodiversitätsstrategie „Lebensversicherung und Naturkapital: Eine Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020“[27], „Ein Blueprint für den Schutz der europäischen Wasserressourcen“[28] und das neue Programm „Saubere Luft für Europa“[29]. Auch die Reform der Gemeinsamen Landwirtschaftspolitik (Einführung einer Ökologisierungskomponente) und der Gemeinsamen Fischereipolitik gehen auf diese Initiative zurück. Die Kommission wird weiter an den Folgemaßnahmen arbeiten, die in den Fahr- oder Aktionsplänen im Rahmen dieser Initiative angekündigt worden sind. Darüber hinaus hat die Kommission in ihrer Mitteilung „Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020-2030“[30] vom 22. Januar 2014 die Fahrpläne für 2050 für die Bereiche Energie und Klima weiter spezifiziert.

2.2 Bisherige Erfahrungen

Zur Messung der Ressourceneffizienz bedarf es eines umfassenderen Ansatzes. Das Thema Ressourceneffizienz umfasst viele verschiedene Strategien und betrifft zahlreiche Ressourcen. Ein einheitlicher oder begrenzter Satz von Indikatoren wäre hilfreich, um den Fortschritt bei der Nutzung von Ressourcen wie Energie, Rohstoffe, Boden und Wasser auf operative Weise zu beobachten und die Entwicklung politischer Strategien voranzubringen. Es gestaltet sich jedoch schwierig, Veränderungen bei der Nutzung von Ressourcen auf einfache Art und Weise zu analysieren und ausreichend präzise Indikatoren zu entwickeln. In diesem Bereich sind weitere Arbeiten erforderlich. Der von Eurostat veröffentlichte Anzeiger der Ressourceneffizienz, dessen Hauptindikator die Ressourcenproduktivität ist, stellt einen wichtigen Schritt in diese Richtung dar. Eine systematische Beobachtung mit Hilfe von Schlüsselindikatoren ist außerdem erforderlich, um – wie im klima- und energiepolitischen Rahmen bis 2030 hervorgehoben – den Fortschritt auf dem Weg zu einer wettbewerbsfähigen, sicheren und nachhaltigen Energienutzung zu bewerten.

LEITINITIATIVE „EUROPÄISCHE PLATTFORM ZUR BEKÄMPFUNG VON ARMUT UND SOZIALER AUSGRENZUNG“

1. Ziel der Leitinitiative

Die Leitinitiative „Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung“ soll den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt gewährleisten. Aufbauend auf dem Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung 2010 sollen die Sensibilisierung in diesem Bereich gefördert und die Grundrechte von in Armut und sozialer Ausgrenzung lebenden Menschen anerkannt werden, damit diese in Würde leben und an der Gesellschaft teilhaben können. Ziel der Leitinitiative ist ein integriertes Konzept zur Bekämpfung der Armut, das verschiedene Strategien aus den Bereichen Wirtschaft, Finanzen, Gesellschaft oder Binnenmarkt miteinander kombiniert. Die Leitinitiative stützt sich außerdem auf einen partnerschaftlichen Ansatz unter Beteiligung von Zivilgesellschaft, Sozialpartnern und Mitgliedstaaten. Im Rahmen der Initiative wurde in fünf Bereichen Handlungsbedarf für die Kommission ermittelt: i) Maßnahmen in allen Politikbereichen, ii) stärkerer und wirksamerer Einsatz der EU-Mittel zur Unterstützung der sozialen Eingliederung, iii) Förderung evidenzbasierter sozialer Innovation, iv) partnerschaftliches Arbeiten und Bündelung des Potenzials der Sozialwirtschaft, v) Förderung einer verbesserten politischen Koordinierung unter den Mitgliedstaaten. Insbesondere wurden im Rahmen der „Europäischen Plattform zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung“ 64 Maßnahmen identifiziert, die von der Kommission durchgeführt werden sollen.

2. Stand 2014

2.1 Durchführung und Auswirkungen

Die Umsetzung der Initiative geht rasch voran. Die Kommission hat rund zwei Drittel der 64 Maßnahmen durchgeführt. Zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der einschlägigen Herausforderungen durch Strukturreformen hat die Kommission vor dem Hintergrund der anhaltenden Krise mit dem Paket zu sozialen Investitionen[31] und der Empfehlung „Investitionen in Kinder: Den Kreislauf der Benachteiligung durchbrechen“[32], dem „EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020“[33] sowie dem Weißbuch „Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten“[34] politische Leitlinien vorgegeben. Darüber hinaus hat die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über Zahlungskonten vorgelegt. Um die Sozialwirtschaft und Sozialunternehmer zu unterstützen, wurden die Initiative für soziales Unternehmertum veröffentlicht und ein EU-Fonds für soziales Unternehmertum eingerichtet. Die Kommission hat außerdem Leitlinien für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen vorgelegt und einen Index für aktives Altern vorgestellt. Eine weitere wesentliche Initiative vor dem Hintergrund der „Europäischen Plattform zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung“ ist der Jahreskongress gegen Armut.

2.2 Bisherige Erfahrungen

Verschiedene Faktoren haben verhindert, dass die Leitinitiative ihre volle Effizienz entfalten konnte. Durch die Annahme des Pakets zu sozialen Investitionen haben sich der strategische Schwerpunkt und die Kommunikationsanstrengungen deutlich weg von der Leitinitiative verlagert. Darüber hinaus konnten im Rahmen der Leitinitiative weder ein kohärenter und integrierter Rahmen für die Sozialpolitik geschaffen noch die zwischen den verschiedenen Maßnahmen bestehenden Synergien erfolgreich genutzt werden. Die Leitinitiative umfasst vielmehr eine Ansammlung von Einzelinitiativen, und ihr Mehrwert ist nicht klar ersichtlich.

[1] Daten für die EU-27.

[2] Das EU-EHS deckelt die Gesamtemissionen der Industriesektoren mit hohem CO2-Ausstoß. Im Rahmen der Obergrenzen können Unternehmen Emissionszertifikate verkaufen oder kaufen.

[3] Von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebene Studie.

[4] EurObserv'ER.

[5] Im Gegensatz zum Endenergieverbrauch umfasst der Primärenergieverbrauch Energie, die keinem Umwandlungsprozess unterzogen wurde.

[6] ABl. L 315 vom 14.11.2012.

[7] Der Indikator der Energieintensität ist abhängig von der Industriestruktur der Volkswirtschaft und somit kein exakter Ersatzindikator für die Energieeffizienz in den Mitgliedstaaten.

[8] Daten für die EU-27.

[9] Daten für die EU-27.

[10] Es sei darauf hingewiesen, dass die Ziele Deutschlands und Österreichs sich von denen anderer Mitgliedstaaten insofern unterscheiden, als sie auch postsekundäre Abschlüsse berücksichtigen.

[11] Das Basisjahr ist 2008.

[12] „Personen mit einem verfügbaren Äquivalenzeinkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle, die bei 60 % des nationalen verfügbaren Medianäquivalenzeinkommens (nach Sozialtransfers) liegt.“ Quelle: Europäische Kommission.

[13] „Die Lebensbedingungen von stark materiell deprivierten Personen sind durch einen Mangel an Ressourcen stark eingeschränkt; sie sind mit mindestens vier der folgenden neun Probleme konfrontiert: Sie können es sich nicht leisten, i) die Miete oder die Wasser- und Energierechnungen zu zahlen, ii) die Wohnung angemessen zu beheizen, iii) unvorhergesehene Ausgaben zu finanzieren, iv) jeden zweiten Tag Fleisch, Fisch oder ein Proteinäquivalent zu essen, v) eine Woche Urlaub außerhalb der eigenen Wohnung zu machen, vi) ein Auto zu unterhalten, vii) eine Waschmaschine zu haben, viii) einen Farbfernseher und/oder ix) ein Telefon zu haben.“ Quelle: Europäische Kommission.

[14] „Als in Haushalten mit sehr niedriger Erwerbsintensität lebend gelten Personen zwischen 0-59 (ausgenommen Studierende), die in Haushalten leben, in denen die Erwachsenen im abgelaufenen Jahr insgesamt weniger als 20 % ihres Arbeitspotenzials beschäftigt waren.“ Quelle: Europäische Kommission.

[15] Daten für die EU-27.

[16] Daten für die EU-27.

[17]             Diese Länder haben nationale Ziele erreicht, die nicht anhand der Anzahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung gefährdeten Personen gemessen werden.

[18] COM(2012) 173.

[19] COM(2012) 727.

[20] 2011/C191/01.

[21] 2013/C120/01.

[22] Die Jugendgarantien stellen sicher, dass allen jungen Menschen unter 25 Jahren innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos werden oder die Schule verlassen, eine hochwertige Arbeitsstelle oder weiterführende Ausbildung oder ein hochwertiger Ausbildungs- oder Praktikumsplatz angeboten werden sollte.

[23] KOM(2011) 112.

[24] KOM(2011) 144.

[25] KOM(2011) 885.

[26] KOM(2011) 571.

[27] KOM(2011) 244.

[28] COM(2012) 673.

[29] COM(2013) 918.

[30] COM(2014) 15.

[31] COM(2013) 83.

[32] 2013/112/EU.

[33] KOM(2011) 173.

[34] COM(2012) 55.