12.9.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 311/82 |
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Mitteilung der Kommission — Aufbau des Verkehrskernnetzes: Kernnetzkorridore und die Fazilität „Connecting Europe“
(COM(2013) 940 final)
2014/C 311/13
Berichterstatter: Pierre-Jean COULON
Mitberichterstatter: Stefan BACK
Die Europäische Kommission beschloss am 13. Februar 2014, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 304 AEUV um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:
Mitteilung der Kommission — Aufbau des Verkehrskernnetzes: Kernnetzkorridore und die Fazilität „Connecting Europe“
COM(2013) 940 final.
Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft nahm ihre Stellungnahme am 11. April 2014 an.
Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 498. Plenartagung am 29./30. April 2014 (Sitzung vom 29. April) mit 209 gegen 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen folgende Stellungnahme:
1. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
1.1 |
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss begrüßt diese Mitteilung als grundlegenden sinnvollen Beitrag zur Verwirklichung der Kernnetzkorridore und zur Ausführung der darin vorgesehenen vorermittelten Vorhaben gemäß Anhang I Teil I der Verordnung zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“ (in der Folge „CEF-Verordnung“ — Verordnung (EU) Nr. 1316/2013) auf der Grundlage der in der Verordnung über Leitlinien der Union für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 661/2010/EU (in der Folge „die Leitlinien“ — Verordnung (EU) Nr. 1315/2013) aufgestellten Kriterien. |
1.2 |
Der Ausschuss begrüßt außerdem, dass dem Governance-System als entscheidendem Faktor für eine effiziente Umsetzung und seiner Unterstützung für die Erstellung von Arbeitsplänen für die Kernnetzkorridore großes Augenmerk gewidmet wird; dies ist ein Schritt hin zu einer koordinierten grenzübergreifenden Planung in den Korridoren, um kohärente Kapazitäten sicherzustellen und Engpässen vorzubeugen. |
1.3 |
Der Ausschuss betont die Bedeutung einer harmonischen und wirksamen Zusammenarbeit der Koordinatoren, deren Tätigkeit für eine effiziente Umsetzung von grundlegender Bedeutung ist, der Korridorforen mit ihren Arbeitsgruppen und insbesondere der öffentlichen und privaten Interessenträgern auf verschiedenen Ebenen, auch der Zivilgesellschaft. |
1.4 |
Der Ausschuss merkt an, dass die Gewährleistung einer klaren und kohärenten Koordinierung eine äußerst schwierige Aufgabe ist angesichts des geografischen Umfangs der Kernnetzkorridore und der notwendigen Koordinierung mit anderen Initiativen, u. a. den gemäß der Verordnung (EG) Nr. 913/2010 eingerichteten Schienengüterverkehrskorridoren, dem Paket „NAIADES II“ zur Entwicklung der Binnenschifffahrt, den Meeresautobahnen und dem Europäischen System für das Eisenbahnverkehrsmanagement (ERTMS), und der erforderlichen Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Interessenträgern. Gleichwohl stehen Instrumente bereit, beispielsweise die Einrichtung von Arbeitsgruppen. um dieses Problem anzugehen. |
1.5 |
Aufgrund der Rolle des Ausschusses als Mittler zwischen den EU-Institutionen und der Zivilgesellschaft und unter Berücksichtigung der Initiative für einen partizipativen Dialog mit der Zivilgesellschaft für die Umsetzung des Verkehrs-Weißbuchs 2011 (1) könnte die Teilnahme eines Ausschussvertreters an den Arbeiten des Korridorforums einen Mehrwert bringen. |
1.6 |
In diesem Kontext betont der Ausschuss, dass das Governance-System verständlich und transparent sein muss. Er vertraut darauf, dass die notwendigen Anstrengungen unternommen werden, damit dieses wichtige Ziel erreicht wird, um das öffentliche Interesse und die öffentliche Unterstützung für die Verwirklichung der TEN-V zu stärken. |
1.7 |
Der Ausschuss verweist auf die mögliche Bedeutung eingehender und unparteiischer Projektvorstudien, die auch im Rahmen eines transparenten Dialogs wichtig sein könnten. Außerdem könnte ein Mechanismus zur Konfliktlösung in Betracht gezogen werden. |
1.8 |
Der Ausschuss sieht jedoch grundlegende Schwächen in der Wirksamkeit eines Governance-Systems, das für jede Beschlussfassung auf einen Konsens der Mitgliedstaaten angewiesen ist und nicht auf ein solides System für die rechtliche Durchsetzung zurückgreifen kann, sollten die in den Leitlinien oder der CEF-Verordnung festgelegten Ziele nicht angemessen erreicht werden. |
1.9 |
Angesichts der unverbindlichen Natur des Governance-Systems, das auf einem Konsens zwischen den Mitgliedstaaten und den Infrastruktureigentümern als Voraussetzung für grundlegende Entscheidungen über Infrastrukturaus- und -aufbau beruht, ist die EU-Kofinanzierung von besonderer Wichtigkeit. Nach Ansicht des Ausschuss muss die EU-Kofinanzierung konsequent als Mittel zur Verwirklichung der Bauverträge und ihres fristgerechten Abschlusses eingesetzt werden. Hierbei sei auch auf Ziffer 4.7 verwiesen. |
1.10 |
Der Ausschuss zeigt sich auch über die niedrige Ausstattung mit EU-Haushaltsmitteln, die langsamen Fortschritte und die unklaren Perspektiven besorgt, in deren Rahmen sich alternative Finanzierungsmöglichkeiten wie Projektanleihen oder ÖPP entwickeln können. |
2. Einleitung
2.1 |
Das Europäische Parlament und der Rat nahmen im Dezember 2013 die Leitlinien und die CEF-Verordnung an. |
2.2 |
Die Leitlinien bieten einen neuen Rahmen für den Aufbau eines multimodalen grenzübergreifenden Infrastrukturnetzes, um die ressourceneffiziente und nachhaltige Mobilität von Personen und Gütern innerhalb der EU zu erleichtern und mithin die Erreichbarkeit und die Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der EU im Zeithorizont bis 2030 bzw. 2050 zu erhöhen. |
2.3 |
Die CEF-Verordnung wiederum enthält die Vorgaben für die EU-Kofinanzierung von Verkehrsinfrastrukturvorhaben und damit verbundene Prioritäten im mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020. |
2.4 |
In ihrem Zusammenwirken sind die Leitlinien und die CEF-Verordnung ein wichtiger Faktor für die Verwirklichung der Ziele des Verkehrs-Weißbuchs aus dem Jahr 2011. |
2.5 |
Die Mitteilung Aufbau des Verkehrskernnetzes: Kernnetzkorridore und die Fazilität „Connecting Europe“ (COM(2013) 940 final) (in der Folge „die Mitteilung“) soll:
|
2.6 |
Begleitend zu dieser Mitteilung hat die Europäische Kommission ein Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen (SWD(2013) 542) veröffentlicht, in dem die Planungsmethode für die Festlegung des Gesamt- und des Kernnetzes erläutert wird, die in den Leitlinien verankert sind. |
3. Wichtigste Punkte der Kommissionsmitteilung
3.1 |
Die Mitteilung enthält zunächst eine Erklärung der Rolle und der Funktionsweise der Kernnetzkorridore. Dabei werden die Rolle der europäischen Koordinatoren sowie des Korridorforums betont, das ggf. durch Arbeitsgruppen flankiert wird; das Korridorforum ist ein beratendes Gremium und dient als Mittler zwischen dem Koordinator und den EU-Mitgliedstaaten, den Behörden auf allen Ebenen und weiteren Interessenträgern. |
3.2 |
Außerdem wird die Rolle des Koordinators und des Korridorforums bei der Ausarbeitung des Arbeitsplans für jeden einzelnen Korridor bis Dezember 2014 erläutert sowie die entscheidende Rolle der betroffenen Mitgliedstaaten im gesamten Umsetzungsprozess dargelegt, u. a. in Bezug auf die Zusammensetzung des Korridorforums und die Genehmigung des Arbeitsplans. Dieser Arbeitsplan soll parallel zur Ausarbeitung des Arbeitsplans der Europäischen Kommission für die Durchführung der CEF-Verordnung 2017 und 2023 überarbeitet werden. Darin werden der gegenwärtige Stand des Korridors analysiert, Anforderungen wie Engpässe und Interoperabilitätsprobleme, u. a. administrative und vergleichbare Hindernisse, für optimale und nachhaltige multimodale Verkehrsdienste ermittelt und Lösungen, auch für die Finanzierung, vorgeschlagen. |
3.3 |
In der Mitteilung werden auch kurz die zwei horizontalen Koordinatoren für die Meeresautobahnen bzw. für das europäische Eisenbahnverkehrsleitsystem ERTMS angesprochen. |
3.4 |
Ferner wird die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen den Kernnetzkorridoren und den neun gemäß der Verordnung (EG) Nr. 913/2010 eingerichteten Schienengüterverkehrskorridoren betont, die im Korridorforum vertreten sein sollten. Es werden auch weitere Vorhaben genannt. Darüber hinaus bringt die Europäische Kommission die Hoffnung zum Ausdruck, dass die an diesen Vorhaben beteiligten Akteure auch an den Korridorforen mitwirken und zur Erstellung der Korridorarbeitspläne beitragen werden. |
3.5 |
Die Marco-Polo-Initiative wird fortgesetzt, allerdings als Bestandteil innovativer und nachhaltiger Güterverkehrsdienste in Verbindung mit den Leitlinien und im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ finanziert. |
3.6 |
Ansonsten werden im Mitteilungstext die Finanzierungsprioritäten im Rahmen der CEF-Verordnung behandelt, wobei Korridorvorhaben (Verbesserung grenzübergreifender Abschnitte, Beseitigung von Engpässen und Stärkung der Multimodalität) Vorrang eingeräumt wird. Außerdem werden die Finanzierungsprioritäten außerhalb der Korridore aufgelistet; dabei wird auch ein geringer Betrag für Vorhaben des Gesamtnetzes bereitgestellt. |
3.7 |
Darüber hinaus werden in der Mitteilung die Grundsätze der Verwaltung der Finanzhilfen und die Erwartungen für die Vorhaben erläutert. Die Europäische Kommission verfügt gemäß der Mitteilung auch weiterhin über das Vorrecht, ein Vorhaben teilweise zu finanzieren, falls es nicht den festgelegten Finanzierungsprioritäten entspricht. Verzögerungen oder Misswirtschaft können die Herabsetzung oder Einstellung der Finanzhilfe und ihre Umverteilung nach sich ziehen. Die Kofinanzierung im Rahmen der in der CEF-Verordnung festgelegten Höchstfinanzierungssätze beruht in erster Linie auf Kosten-Nutzen-Analysen und der Bedeutung der Vorhaben in den Arbeitsplänen der Kernnetzkorridore. |
3.8 |
Von den insgesamt 26,3 Mrd. EUR für die TEN-V für den Zeitraum 2014-2020 zur Verfügung stehenden Mittel sind 11,3 Mrd. EUR den Mitgliedstaaten vorbehalten, die mit Mitteln aus dem Kohäsionsfonds gefördert werden können. Gemäß Anhang I der CEF-Verordnung werden die Kohäsionsmittel ausschließlich für vorermittelte Vorhaben im Kernnetz in diesen Ländern gewährt. In den Jahren 2014-2016 wird bei der Auswahl der förderfähigen Vorhaben den nationalen Zuweisungen im Rahmen des Kohäsionsfonds Rechnung getragen. Die finanzielle Unterstützung wird über den normalen TEN-V-Höchstsätzen liegen, da die Grundsätze der Kohäsionsfonds zur Anwendung kommen. Ansonsten gelten die gleichen Governance- und Verwaltungsgrundsätze. In Mitgliedstaaten, die mit Mitteln aus dem Kohäsionsfonds gefördert werden können, wird programmunterstützenden Maßnahmen besondere Beachtung zukommen. |
3.9 |
Abschließend enthält die Mitteilung eine kurze Beschreibung der weiteren Pläne und der für die Entwicklung von Finanzierungsinstrumenten zur Verfügung stehenden Ressourcen. Als Schlussfolgerung ist festgehalten, dass die für dieses Vorhaben bereitgestellten Mittel sehr stark von der Nutzung der verschiedenen Finanzierungsinstrumente abhängen werden. |
4. Allgemeine Bemerkungen
4.1 |
Der Ausschuss begrüßt diese Mitteilung als wertvolle Hilfe für Akteure, die ein Interesse an der Entwicklung des TEN-V-Netzes haben. Ihr Mehrwert könnte zwar für diejenigen Akteure am größten sein, die an einem in Anhang I der CEF-Verordnung enthaltenen vorermittelten Vorhaben interessiert sind oder an einem Kernnetzkorridor liegen bzw. in einen Kernnetzkorridor eingebunden sind, sie ist jedoch für alle Interessenträger von Belang. |
4.2 |
In einigen Punkten geht die Mitteilung über den Wortlaut der Leitlinien und der CEF-Verordnung hinaus und verbessert die Möglichkeiten für die Interessenträger, proaktiv zu handeln und ihre Planung zu optimieren. Der Ausschuss weist darauf hin, dass er einige der in der Mitteilung angesprochenen Punkte bereits in seinen Stellungnahmen zu dem Leitlinien-Vorschlag (2) und dem CEF-Verordnungsvorschlag (3) zur Sprache gebracht hat. |
4.3 |
Nach Ansicht des Ausschusses weist diese Mitteilung die erforderlichen Qualitätsmerkmale auf, um als sinnvolles Instrument zur Förderung der Umsetzung der TEN-V-Leitlinien zu taugen und Verhaltensmuster anzuregen, die die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Interessenträgern verbessern und die Synergieeffekte zwischen den verschiedenen in der Mitteilung genannten Programme steigern können. |
4.4 |
Der Ausschuss möchte gleichwohl einige Anmerkungen zur Klarstellung bestimmter Punkte vorbringen, damit die Mitteilung ihren Zweck noch besser erfüllen kann. |
4.5 |
Die Governance-Struktur mit dem Koordinator, dem Korridorforum und dem Arbeitsplan für jeden Kernnetzkorridor kann zu einer beschleunigten Verwirklichung der Kernnetzkorridore und Ausführung der darin vorgesehenen vorermittelten Vorhaben beitragen. Daher muss die Governance-Struktur so bald wie möglich eingerichtet werden und „betriebsbereit“ sein. Der Ausschuss begrüßt daher die Bemühungen der Europäischen Kommission betreffend die Planung für die Einführung des Governance-Systems und die Erstellung des Arbeitsplans. |
4.6 |
Der Ausschuss bedauert allerdings, dass das ursprünglich für die Kernnetzkorridore vorgeschlagene Governance-System im Vergleich zu dem Leitlinien-Vorschlag (COM(2011) 650 final/2 — 2011/0294 (COD)) verwässert wurde. Nach Auffassung des Ausschusses ist eine angemessene Kontrolle der Umsetzung unerlässlich. |
4.7 |
In diesem Zusammenhang betont der Ausschuss, dass die Europäische Kommission, die Mitgliedstaaten und die Infrastruktureigentümer unbedingt einen strikten Bauplan vereinbaren und koordinieren müssen. Dies wird ein entscheidender Faktor für den Erfolg der Anstrengungen zur Verbesserung der TEN-V sein. Nach Meinung des Ausschusses sollte es eine der Hauptaufgaben der Koordinatoren sein, diese Koordinierungsverfahren zu unterstützen und dazu beizutragen, dass sie in verbindlichen Vereinbarungen münden. Sie sollten dann auch ihren Einfluss nutzen, um die Umsetzung dieser Vereinbarungen zu gewährleisten. Mittels finanzieller Förderungen seitens der EU könnte sichergestellt werden, dass Vereinbarungen getroffen und dann auch tatsächlich umgesetzt werden. |
4.8 |
Gleichzeitig begrüßt der Ausschuss die Bestimmungen zur Einbindung öffentlicher und privater Interessenträger in Artikel 50 der Leitlinien als Grundlage für eine Dialogkultur, auf die auch in dieser Mitteilung verwiesen wird (4). Es ist wichtig, dass bereits früh ein Dialog, auch mit der Öffentlichkeit, gepflegt wird, um Transparenz und Vertrauen zu schaffen. |
4.9 |
In Bezug auf die Tätigkeit des Koordinators betont der Ausschuss die Bedeutung seiner Pflichten und der mit dieser Funktion verbundenen Möglichkeiten, Probleme zu lösen und zu dem Fortschritt bei der Verwirklichung des betroffenen Korridors beizutragen. Die Koordinatoren tragen auch eine beträchtliche Verantwortung dafür, dass die Entwicklung der Korridore insgesamt harmonisch zur Schaffung eines einheitlichen, technisch interoperablen, nachhaltigen und produktiven europäischen Verkehrsraums führt. Dies setzt jedoch u. a. voraus, dass dem Koordinator angemessene Sekretariatsressourcen zur Verfügung stehen. |
4.10 |
Der Ausschuss betont, dass alle Interessengruppen, u. a. nationale Behörden sowie lokale und regionale Gebietskörperschaften, Marktakteure, Arbeitnehmer der betroffenen Sektoren, Sozialpartner und Nutzer, im Korridorforum vertreten sein sollten, um dessen Glaubwürdigkeit zu dokumentieren und zu gewährleisten, dass das Forum den bestmöglichen Beitrag zur Verwirklichung des Korridors leistet. |
4.11 |
Der Ausschuss unterstreicht die Bedeutung der Kohärenz zwischen der Erstellung der Arbeitspläne der Korridore und dem Mehrjahresplan, der von der Europäischen Kommission gemäß der CEF-Verordnung ausgearbeitet werden muss. Angesichts der in der Mitteilung festgelegten gemeinsamen Prioritäten und der Liste der vorermittelten Vorhaben in Anhang I der CEF-Verordnung dürfte dies seiner Meinung nach kein Problem sein. Da diese Pläne offenbar parallel erstellt werden, verweist der Ausschuss auf die diesbezüglichen Anleitungen der Mitteilung, die auf den Bestimmungen der Leitlinien und der CEF-Verordnung beruhen. |
4.12 |
Der Ausschuss begrüßt die Bedeutung, die in dieser Mitteilung zu Recht auf die Koordinierung der Korridoraktivitäten mit den Güterverkehrskorridoren (Verordnung (EU) Nr. 913/2010), dem „NAIADES II“-Programm für die Binnenschifffahrt (COM(2013) 623 final), die Hafeninitiative (COM(2013) 295 final) zur Verbesserung der Effizienz der Häfen und Vorhaben für eine nachhaltige Entwicklung gelegt wird, um Doppelarbeit zu vermeiden und Synergien zu schaffen. Der Ausschuss bedauert ferner, dass es weder ein System noch eine Rechtsgrundlage für diese Koordinierung gibt mit Ausnahme der in den Leitlinien enthaltenen Verpflichtung zur Zusammenarbeit zwischen dem Kernnetzkorridor und den Güterschienenverkehrskorridoren; darin ist außerdem eine Bestimmung enthalten, dass einschlägige Schienenverkehrskorridore in dem Korridorforum vertreten sein sollten. Der Ausschuss fragt sich, ob es nicht sinnvoll wäre, dass weitere Vorhaben und Programme mit Projekten, die für die Korridore von Bedeutung sind, in dem Korridorforum zumindest vertreten sind. Als Beispiel wäre hier das „SWIFTLY Green“-Projekt zu nennen, ein grenzübergreifendes Projekt zur Schaffung eines grünen Korridors mit einer geografischen Auslegung, die das Projekt für den Kernnetzkorridor Skandinavien-Mittelmeer interessant macht. Angesichts der Bedeutung, die den Meeresautobahnen in dieser Mitteilung beigemessen wird, könnte dies auch für laufende Meeresautobahn-Vorhaben in einem bestimmten Korridor gelten. Der Ausschuss ist jedenfalls der Auffassung, dass die laufenden Arbeiten berücksichtigt und bestehende Infrastruktur so weit wie möglich genutzt werden müssen. |
4.13 |
Vergleichbare Probleme wie zwischen verschiedenen Arten von Korridoren und Projekten könnten auch auftreten, wenn sich Kernnetzkorridore kreuzen bzw. überschneiden. Der Ausschuss betont, dass diese Probleme auf transparente und ressourceneffiziente Weise gelöst werden müssen. |
4.14 |
Der Ausschuss nimmt den inhärenten Dualismus zwischen der Governance-Struktur für die Korridore und den Finanzierungsbeschlüssen zur Kenntnis, die die Europäische Kommission gemäß spezifischen Kriterien und unabhängig von der Governance-Struktur trifft. Diesbezüglich begrüßt der Ausschuss, dass in der Mitteilung die Bedeutung der Korridor-Arbeitspläne für die Finanzierungsbeschlüsse erwähnt wird. |
4.15 |
In praktischer und formaler Hinsicht sind die Kernnetzkorridore und ihre Governance-Struktur sicher wichtig und müssen mit entsprechenden administrativen und finanziellen Ressourcen ausgestattet werden, der Ausschuss wiederholt jedoch seine bereits in der Stellungnahme zu den Leitlinien aufgeworfene Frage, ob die Kernnetzkorridore nicht de facto eine dritte, ranghöchste Kategorie im TEN-V-Netz sind (5). |
4.16 |
Der Ausschuss stimmt den in der Mitteilung festgelegten Prioritäten zu und nimmt die hohe Priorität zur Kenntnis, die Schienen- und Meeresautobahn-Verbindungen, insbesondere zwischen Inseln bzw. Halbinseln und dem Festland, sowie Maßnahmen zur Verringerung der verkehrsbedingten CO2-Emissionen eingeräumt wird. Diesbezüglich verweist der Ausschuss auf die Seeverbindungen in der Ostsee, in der Nordsee, in der Biskaya und zwischen zahlreichen Mittelmeerhäfen, die allesamt dazu dienen, die Entfernungen des Landtransports zu verkürzen und/oder den kombinierten Verkehr zu fördern. |
4.17 |
Der Ausschuss zeigt sich angesichts der unzureichenden EU-Haushaltsmittel und der offenen Fragen besorgt, die in Bezug auf die Möglichkeiten zur Entwicklung alternativer Finanzierungsmechanismen, u. a. Projektanleihen und ÖPP, bestehen. |
5. Besondere Bemerkungen
5.1 |
Der Ausschuss merkt an, dass die für die EU-Kofinanzierung in Verbindung mit den in der Mitteilung festgelegten Prioritäten vorgeschlagene Mittelausstattung die zur Finanzierung zur Verfügung stehenden Mittel übersteigen dürfte. Es deutet nichts darauf hin, dass die Möglichkeiten für die Nutzung von Finanzierungsinstrumenten zumindest bis zu einem gewissen Grade berücksichtigt wurden. |
5.2 |
In der Mitteilung wird den Kosten-Nutzen-Analysen als Instrument zur Bewertung eines Vorhabens erhebliche Bedeutung beigemessen. In Bezug auf Vorhaben in Ländern, die mit Mitteln aus dem Kohäsionsfonds gefördert werden können, wird in der Mitteilung auf eine spezifische Methode zur Kosten-Nutzen-Berechnung beim Einsatz von Mitteln aus dem Kohäsionsfonds verwiesen. Für Länder, die keine Mittel aus dem Kohäsionsfonds erhalten, wird jedoch nicht auf diese, sondern auf eine anerkannte Methode Bezug genommen. Der Ausschuss hinterfragt, ob es nicht zweckdienlich wäre, eine oder mehrere empfohlene Methoden beispielsweise bei Aufforderungen zur Einreichung von Angeboten vorzuschlagen. Dies könnte zur Erhöhung der Transparenz und zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen beitragen. Damit würde über die gemäß Artikel 51 der Leitlinien vorgesehene Veröffentlichung der Grundsätze hinausgegangen, die der Bewertung von Kosten und Nutzen sowie des europäischen Mehrwerts zugrunde liegen. |
5.3 |
Diesbezüglich bekräftigt der Ausschuss, dass bei der Bewertung der Vorhaben soziale, ökologische und wirtschaftliche Aspekte im Einklang mit der EU-2020-Strategie berücksichtigt werden müssen. Dabei muss auch sichergestellt werden, dass die geplante Infrastruktur dem tatsächlichen Bedarf entspricht und angemessen genutzt wird. |
5.4 |
Die in der CEF-Verordnung enthaltene Option, die Nutzung innovativer Finanzierungsinstrumente für die TEN-V-Finanzierung zu steigern, wird in der Mitteilung nur kurz angesprochen. Die Hauptfrage ist die mögliche Marktakzeptanz, die bislang nicht gesichert zu sein scheint. Der Ausschuss nimmt dies zur Kenntnis und verweist auf seine in den oben genannten Stellungnahmen ausgesprochenen Empfehlungen zu dem Leitlinien-Vorschlag und dem CEF-Verordnungsvorschlag sowie seine Stellungnahme zur Projektanleiheninitiative (6). In diesem Kontext weist der Ausschuss darauf hin, dass die während der Pilotphase für die Projektanleiheninitiative durchgeführten Vorhaben vom Markt positiv aufgenommen wurden. Diese Pilotphase wird demnächst einer Bewertung unterzogen. |
Brüssel, den 29. April 2014.
Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Henri MALOSSE
(1) ABl. C 299 vom 4.10.2012, S. 170.
(2) ABl. C 143 vom 22.5.2012, S. 130.
(3) ABl. C 143 vom 22.5.2012, S. 134.
(4) ABl. C 299 vom 4.10.2012, S. 170.
(5) ABl. C 143 vom 22.5.2012, S. 130.
(6) ABl. C 143 vom 22.5.2012, S. 134.