19.2.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 65/112


P7_TA(2013)0276

Finanzdienstleistungen: Ausbleibende Fortschritte im Rat und verzögerte Annahme bestimmter Vorschläge durch die Kommission

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Juni 2013 zu Finanzdienstleistungen: Mangelnde Fortschritte bei der Verzögerung der Annahme bestimmter Vorschläge durch den Rat und die Kommission (2013/2658(RSP))

(2016/C 065/14)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission vom 12. Juli 2010 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Einlagensicherungssysteme (Neufassung) (COM(2010)0368),

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission vom 12. Juli 2010 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Systeme für die Entschädigung der Anleger (COM(2010)0371),

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission vom 19. Januar 2011 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2003/71/EG und 2009/138/EG im Hinblick auf die Befugnisse der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung und der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde (COM(2011)0008), im Folgenden „Omnibus II/Solvabilität II“ genannt,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission vom 20. Oktober 2011 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente zur Aufhebung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Neufassung) (COM(2011)0656) und des Vorschlags der Kommission vom 20. Oktober 2011 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente und zur Änderung der Verordnung [EMIR] über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (COM(2011)0652), im Folgenden „neugefasste MiFID“ genannt,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission vom 20. Oktober 2011 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über strafrechtliche Sanktionen für Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (COM(2011)0654) und des Vorschlags der Kommission vom 20. Oktober 2011 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch) (COM(2011)0651), im Folgenden „MAD/MAR“ genannt,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission vom 7. März 2012 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung der Wertpapierabrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer sowie zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG (COM(2012)0073),

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission vom 6. Juni 2012 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinien 77/91/EWG, 82/891/EWG, 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG und 2011/35/EU des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 (COM(2012)0280),

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission vom 3. Juli 2012 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen (COM(2012)0350), im Folgenden „OGAW V“ genannt,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission vom 3. Juli 2012 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Versicherungsvermittlung (Neufassung) (COM(2012)0360), im Folgenden „IMD II“ genannt,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 31. März 2010 zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 (COM(2010)0135) und insbesondere der Tatsache, dass dort die geplante Annahme eines Gesetzgebungsvorschlags für eine Richtlinie über Rechtssicherheit im Wertpapierrecht im Jahr 2010 erwähnt wird,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 27. Oktober 2010 zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 (COM(2010)0623) und insbesondere der Tatsache, dass dort die geplante Annahme eines Gesetzgebungsvorschlags für eine Richtlinie über Rechtssicherheit im Wertpapierrecht im Jahr 2011 erwähnt wird,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 15. November 2011 zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2012 (COM(2011)0777) und insbesondere der Tatsache, dass dort die geplante Annahme eines Gesetzgebungsvorschlags für eine Richtlinie über Rechtssicherheit im Wertpapierrecht im Jahr 2012 und eines Gesetzgebungsvorschlags für eine Überprüfung der Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (1) erwähnt wird,

in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates in seiner Sitzung vom 1. und 2. März 2012 und insbesondere der Erwähnung der Neufassung der MiFID,

in Kenntnis der Empfehlung des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken vom 20. Dezember 2012 zu Geldmarktfonds (2),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. November 2012 zu Schattenbanken (3),

unter Hinweis auf die Anfragen an den Rat und die Kommission zu Finanzdienstleistungen: Mangelnde Fortschritte bei der Verzögerung der Annahme bestimmter Vorschläge durch den Rat und die Kommission (O-000063/2013 — B7-0208/2013 and O-000065/2013 — B7-0209/2013),

gestützt auf die Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Überzeugung, dass die Erholung der EU-Wirtschaft einen stabilen Finanzsektor erfordert, der der realen Wirtschaft Finanzmittel unter Wettbewerbsbedingungen zur Verfügung stellt; in der Erwägung, dass es hierfür notwendig ist, die Bankenunion abzuschließen, wie das von den verschiedenen EU-Institutionen, die für diesen Schlüsselsektor unserer Volkswirtschaft zuständig sind, vereinbart und bestätigt wurde;

B.

unter Hinweis darauf, dass der Vorschlag für eine Überprüfung der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme von der Kommission am 12. Juli 2010 angenommen wurde und das Parlament nach ergebnislosen Verhandlungen mit dem Rat eine Abstimmung in erster Lesung am 16. Februar 2012 durchführte (4);

C.

unter Hinweis darauf, dass der Vorschlag für eine Überprüfung der Richtlinie über Systeme für die Entschädigung der Anleger von der Kommission am 12. Juli 2010 angenommen wurde und das Parlament angesichts der Tatsache, dass der Rat es ablehnte, einen allgemeinen Ansatz zu verfolgen und Verhandlungen aufzunehmen, eine Abstimmung in erster Lesung am 5. Juli 2011 durchführte (5);

D.

unter Hinweis darauf, dass die Kommission ihre Vorschläge zur Neufassung der MiFID am 20. Oktober 2011 annahm und das Parlament sich mit ihnen zügig befasste und Abänderungen an diesen Vorschlägen am 26. Oktober 2012 (6), nur ein Jahr nach ihrer Vorlage, annahm; seither wartet das Parlament darauf, mit dem Rat Verhandlungen im Hinblick auf eine mögliche Einigung in erster Lesung aufzunehmen;

E.

in Kenntnis der Tatsache, dass der Europäische Rat in seiner Sitzung vom 1. und 2. März 2012 zu der Schlussfolgerung gelangte, dass sich die Mitgesetzgeber bis Dezember 2012 über die Vorschläge zur Neufassung der MiFID einigen sollten;

F.

unter Hinweis darauf, dass die Kommission ihren Vorschlag zu Zentralverwahrern am 7. März 2012 annahm und der Ausschuss des Parlaments für Wirtschaft und Währung seinen Bericht am 4. Februar 2013 (A7-0039/2013) annahm und seither darauf wartet, mit dem Rat Verhandlungen im Hinblick auf eine mögliche Einigung in erster Lesung aufzunehmen;

G.

unter Hinweis darauf, dass ursprünglich erwartet wurde, dass der Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über Rechtssicherheit im Wertpapierrecht im Verlaufe des Jahres 2010 angenommen würde, und dass er dann in die Legislativ- und Arbeitsprogramme der Kommission für 2001 und 2012 aufgenommen wurde, aber immer noch nicht angenommen ist;

H.

in der Erwägung, dass in der Richtlinie 2007/64/EG über Zahlungsdienste im Binnenmarkt vorgeschrieben ist, dass die Kommission spätestens am 1. November 2012 einen Bericht über die Umsetzung und die Auswirkungen dieser Richtlinie vorzulegen hat und gegebenenfalls ein Vorschlag für eine Überprüfung beizufügen ist; in Anbetracht der Tatsache, dass die Kommission einen solchen Bericht und eine solche Überprüfung noch nicht vorgelegt hat;

I.

unter Hinweis darauf, dass das Parlament in seiner Entschließung zu Schattenbanken gefordert hat, dass zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Geldmarktfonds getroffen werden müssen, insbesondere um die Belastbarkeit dieser Fonds zu stärken und das Liquiditätsrisiko abzudecken, und in der Erwägung, dass die Empfehlung des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken, die kurz nach dieser Entschließung veröffentlicht wurde und in der er empfahl, den Geldmarktfonds mit konstanten Nettoinventarwerten ein Ende zu setzen, bei diesen Maßnahmen berücksichtigt werden sollte;

J.

in der Erwägung, dass die Kommission nach Artikel 5 der Richtlinie 2011/89/EG (7) verpflichtet ist, die Richtlinie 2002/87/EG (Richtlinie über Finanzkonglomerate) (8) in vollem Umfang einer Überprüfung zu unterziehen, in der insbesondere der Anwendungsbereich der genannten Richtlinie, die Ausweitung ihrer Anwendung auf nicht beaufsichtigte Unternehmen, die Einstufungskriterien von Finanzkonglomeraten, die nicht der Finanzbranche zuzurechnenden Gruppen gehören, systemrelevante Finanzkonglomerate und verbindliche Stresstests behandelt werden, und dem Parlament und dem Rat bis 31. Dezember 2012 ihren Bericht zu übermitteln, dem erforderlichenfalls geeignete Gesetzgebungsvorschläge folgen müssen;

K.

in der Erwägung, dass die Kommission nach dieser Überprüfung ihren Bericht am 20. Dezember 2012 vorlegte und zwar zu dem Schluss gelangte, dass die Kriterien für die Definition und Einstufung eines Konglomerats, die Ermittlung des Mutterunternehmens, das letztendlich für die Einhaltung der gruppenweiten Anforderungen verantwortlich ist, und die Stärkung der Durchsetzungsverfahren in Bezug auf dieses Unternehmen die wichtigsten Fragen seien, auf die in einer zukünftigen Überprüfung der Richtlinie über Finanzkonglomerate eingegangen werden könnte, aber doch entschied, hierfür keinen Gesetzgebungsvorschlag im Jahr 2013 vorzulegen;

L.

in der Erwägung, dass die Kommission zugesagt hat, die Lage ständig im Auge zu behalten, um den angemessenen Zeitpunkt für die Annahme von Vorschlägen zur Überprüfung der Richtlinie über Finanzkonglomerate, insbesondere im Hinblick auf die laufenden Verhandlungen über CRD IV und den einheitlicher Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism (SSM)), zu bestimmen;

M.

in der Erwägung, dass die Kommission mehrfach ihre Absicht geäußert hat, eine umfassende Studie über die Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen durchzuführen, die im Rahmen der Regulierung des Finanzsektors seit Beginn der Finanzkrise erlassen wurden;

1.

erinnert an seine Bereitschaft, vor dem Ende der Wahlperiode im Frühjahr 2014 erste Lesungen zumindest zu all den Kommissionsvorschlägen zu Finanzdienstleistungen abzuschließen, die derzeit vorliegen;

2.

betont, dass die anstehenden Kommissionsvorschläge zu Finanzdienstleistungen im Interesse einer möglichst raschen weiteren Stärkung der Effizienz und Solidität der Finanzmärkte der Union zügig angenommen werden müssen, damit Verzögerungen beim Inkrafttreten der entsprechenden Rechtsvorschriften vermieden werden;

3.

äußert seine feste Überzeugung, dass die Stabilität des Finanzsektors und der Erfolg aller Finanzstrukturreformen eine Voraussetzung dafür sind, dass nachhaltiges Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in der Europäischen Union erreicht werden;

4.

verweist darauf, dass es eindeutig seine Bereitschaft und Fähigkeit gezeigt hat, die Kommissionsvorschläge zur Regulierung von Finanzdienstleistungen zügig und innerhalb von sehr kurzen Zeitrahmen zu behandeln, beispielsweise im Zusammenhang mit dem SSM, Solvabilität II und der neugefassten MiFID; geht davon aus, dass der gleiche konstruktive und zügige Ansatz hinsichtlich der anstehenden Kommissionsvorschläge verfolgt wird;

5.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Arbeit an diesen noch ausstehenden Gesetzgebungsinitiativen im Bereich der Finanzdienstleistungen, die sie in den letzten Jahren angekündigt hat, zu beschleunigen; fordert die Kommission insbesondere auf, dringend ihren Vorschlag zur Richtlinie zum Wertpapierrecht anzunehmen, der nun schon mehr als zwei Jahre überfällig ist, und die ausstehende Überprüfung der Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt möglichst bald vorzulegen; fordert die Kommission auf, sobald wie möglich einen Vorschlag zu Geldmarktfonds anzunehmen und dabei die einschlägigen Empfehlungen des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken in vollem Umfang zu berücksichtigen;

6.

ist der Auffassung, dass jetzt, da die Verhandlungen über CRD IV und den SSM abgeschlossen sind, Vorschläge für eine vollständige Überprüfung der Richtlinie von 2002 über Finanzkonglomerate von der Kommission unverzüglich vorgelegt werden sollten;

7.

erinnert an die Zusage der Kommission, vor Ende des Mandats eine Studie durchzuführen, die eine Kosten-Nutzen-Analyse zur Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit der zahlreichen Rechtsvorschriften enthält, die seit Beginn der Finanzkrise erlassen wurden, wobei diese Studie eine Abschätzung der kumulierten Folgen aller EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Finanzmärkte sein soll, die seit Beginn des Mandats in der Union vorgeschlagen, beschlossen und umgesetzt wurden; fordert, dass der Prozess sobald wie möglich eingeleitet wird; in der Studie sollte auch abgeschätzt werden, welche Folgen es hätte, wenn die Bankenunion in den verschiedenen Mitgliedstaaten nicht abgeschlossen wird, einschließlich der Folgen für Staatsschulden;

8.

fordert die Kommission auf, sobald wie möglich insbesondere ihre Vorschläge für einen Verordnungsentwurf zur Einrichtung eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und zur Weiterverfolgung der Empfehlungen der hochrangigen Liikanen-Expertengruppe zu Bankenstrukturreformen anzunehmen; betont, wie wichtig es für die Mitgesetzgeber ist, sich mit diesen anstehenden Vorschlägen im Mitentscheidungsverfahren zügig zu befassen, damit die einschlägigen Maßnahmen rasch in Kraft treten können;

9.

fordert die Kommission auf, Finanzentwicklungen in ihrem Jahreswachstumsbericht in angemessener Weise widerzuspiegeln, wie das in den Entschließungen des Parlaments vom 15. Dezember 2011 (9) und 18. April 2013 (10) gefordert wurde;

10.

fordert den Rat nachdrücklich auf, die Verhandlungen über Einlagensicherungssysteme wieder aufzunehmen, da es sich hierbei um eine Angelegenheit von entscheidender Bedeutung und direktem Interesse für die Bürger der Europäischen Union sowie für das Vertrauen in das Finanzsystem und für seine Stabilität handelt; stellt fest, dass die Notwendigkeit einer raschen Annahme dieses Vorschlags vor kurzem durch die Krise Zyperns bestätigt wurde; erinnert daran, dass ein einheitlicher europäischer Einlagensicherungsfonds mit funktionierenden Einlagensicherungssystemen, die eine angemessene Finanzausstattung haben und damit die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen der Anleger stärken, das langfristige Ziel sein sollte, sobald ein wirksames Abwicklungssystem und ein wirksamer einheitlicher Aufsichtsmechanismus in Kraft sind; betont ihre Bedeutung für die ordnungsgemäße Einrichtung der Bankenunion und für die Erreichung des übergeordneten Zieles stabiler Finanzmärkte; ist der Auffassung, dass der Vorschlag zu Einlagensicherungsfonds parallel zu der Richtlinie zur Einführung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen angenommen werden sollte;

11.

bedauert, dass es beim Rat und bei den Mitgliedstaaten an der Fähigkeit und der Entschlossenheit mangelt, die notwendig sind, um die öffentlichen Zusagen einzuhalten, die zum Abschluss der Bankenunion führen müssen;

12.

fordert den Rat auf, einen Standpunkt zur Richtlinie über Systeme für die Entschädigung der Anleger möglichst bald anzunehmen, damit Verhandlungen über das Thema aufgenommen werden können, das konkrete Auswirkungen auf die Bürger der Union hat, da beabsichtigt ist, dass hierdurch der Schutz des einzelnen Anlegers verbessert wird;

13.

erinnert an die Zusage der G20, dass alle standardisierten OTC-Derivate an Börsen bzw. elektronischen Handelsplattformen gehandelt und spätestens Ende 2012 über eine zentrale Gegenpartei abgewickelt werden sollten; fordert den Rat daher nachdrücklich auf, die verbleibende Zeit der Wahlperiode zu nutzen, um die Arbeiten an der neugefassten MiFID abzuschließen, damit die Kommissionsvorschläge vor den Europawahlen im Mai 2014 angenommen werden können;

14.

fordert den Rat auf, seine Arbeit an der Richtlinie zu Zentralverwahrern fortzusetzen, um einen baldigen Beginn der Verhandlungen mit dem Parlament und der Kommission im Hinblick auf eine rechtzeitige Umsetzung vor der Einführung von Target2Securities zu ermöglichen;

15.

fordert den Rat auf, rasche Fortschritte auf dem Weg zu Verhandlungen mit dem Parlament über andere wichtige Dossiers im Bereich des Verbraucher- und Anlegerschutzes zu erzielen, über die in dem zuständigen Ausschuss des Parlaments eine Abstimmung durchgeführt wurde oder bald durchgeführt wird, zusätzlich zur neugefassten MiFID, wie etwa OGAW V und IMD II;

16.

fordert den Rat auf, sobald wie möglich zu einem Standpunkt zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Einführung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen zu gelangen, da es sich hierbei um ein wesentliches Instrument zur Begrenzung des künftigen Risikos handelt, dass EU-Steuerzahler für den Ausfall von Banken zahlen müssen;

17.

fordert den Rat auf, dafür zu sorgen, dass er in der Lage ist, die Verhandlungen mit dem Parlament über Omnibus II/Solvabilität II rasch abzuschließen, sobald die Folgenabschätzung der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung bezüglich der Vorschriften für langfristige Garantien, die bereits im Trilog besprochen wurden, vorliegt; fordert eine rasche Annahme der Vorschläge zu MAD/MAR;

18.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, Vorschläge zu Sicherungssystemen für Versicherungen und zu einem Rahmen für die Sanierung und Abwicklung von Finanzinstituten, die keine Banken sind, so rechtzeitig vorzulegen, dass sie in der laufenden Wahlperiode vom Parlament geprüft werden können; dazu gehört auch ein Rahmen, der zumindest auf größere grenzüberschreitend tätige Versicherungsgruppen und diejenigen mit einer beträchtlichen Geschäftstätigkeit außerhalb des klassischen Bereichs und außerhalb des Versicherungsbereichs Anwendung findet;

19.

ersucht den Rat darum, die Kriterien dafür klarzustellen, welche Dossiers für eine Weiterbehandlung ausgewählt wurden, und zu erläutern, inwiefern die Verflechtung von Dossiers berücksichtigt wurde;

20.

ersucht den Rat darum, zu erläutern und genau zu beschreiben, wie er für die notwendigen Ressourcen sorgt und den störungsfreien und effizienten Übergang von einem Vorsitz zum nächsten verbessert;

21.

fordert den Rat — angesichts des mangelnden Fortschritts in den Ratsarbeitsgruppen — auf, seiner politischen Verantwortung gerecht zu werden und Standpunkte mit qualifizierter Mehrheit anzunehmen, wie dies in den Verträgen vorgesehen ist;

22.

unterstreicht die Verantwortung der Mitgesetzgeber, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die ausstehenden Vorschläge sobald wie möglich und, sofern das angemessen und machbar ist, vor dem Ende der laufenden Wahlperiode angenommen werden können;

23.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. L 319 vom 5.12.2007, S. 1.

(2)  ABl. C 146 vom 25.5.2013, S. 1.

(3)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0427.

(4)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0049.

(5)  ABl. C 33 E vom 5.2.2013, S. 328.

(6)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0406 und P7_TA(2012)0407.

(7)  ABl. L 326 vom 8.12.2011, S. 113.

(8)  ABl. L 35 vom 11.02.2003, S. 1.

(9)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0583.

(10)  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0188.