BERICHT DER KOMMISSION SECHSTER JAHRESBERICHT ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG DES EUROPÄISCHEN FISCHEREIFONDS (2012) /* COM/2013/0921 final */
INHALTSVERZEICHNIS BERICHT DER KOMMISSION SECHSTER JAHRESBERICHT
ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG DES EUROPÄISCHEN FISCHEREIFONDS (2012)...................................................................... 4 1........... EINLEITUNG............................................................................................................. 4 2........... GESAMTBEWERTUNG DER DURCHFÜHRUNG
DES EFF............................... 4 2.1........ Finanzielle Durchführung durch die
Mitgliedstaaten................................................... 5 2.2........ Wichtigste Interventionsbereiche des EFF................................................................... 5 2.3........ Änderung der EFF-Verordnung................................................................................... 7 2.4........ Folgemaßnahmen zum Sonderbericht des
Europäischen Rechnungshofs.................... 7 2.5........ Überprüfung der Umsetzung der
Treibstoffverordnung.............................................. 8 2.6........ Haushaltsvollzug durch die
Kommission..................................................................... 8 2.7........ Verwendung der technischen Hilfe
durch die Mitgliedstaaten.................................... 8 2.8........ Verwendung der technischen Hilfe
durch die Kommission......................................... 8 2.8.1..... Informationstechnologie............................................................................................... 8 2.8.2..... Unterstützungsstelle für das
Europäische Netzwerk für Fischwirtschaftsgebiete (FARNET) 8 2.8.3..... Konferenzen................................................................................................................. 9 2.8.4..... Kommunikationstätigkeiten.......................................................................................... 9 2.8.5..... Studien.......................................................................................................................... 9 2.8.6..... Bedienstete mit befristetem
Beschäftigungsverhältnis................................................. 9 2.9........ Koordinierung des EFF mit den
Strukturfonds und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des
ländlichen Raumes (ELER).............................................................. 9 3........... BEWERTUNG DER DURCHFÜHRUNG DES EFF
NACH PRIORITÄTSACHSEN 9 3.1........ Prioritätsachse 1 – Anpassung
der EU-Fischereiflotte................................................. 9 3.1.1..... Endgültige Einstellung der
Fangtätigkeit (Artikel 23 EFF)....................................... 11 3.1.2..... Vorübergehende Einstellung der
Fangtätigkeit (Artikel 24 EFF).............................. 13 3.1.3..... Investitionen an Bord von
Fischereifahrzeugen und im Hinblick auf die Selektivität (Artikel 25 EFF) 13 3.2........ Prioritätsachse 2 – Aquakultur
und Verarbeitung...................................................... 13 3.2.1..... Aquakultur.................................................................................................................. 13 3.2.2..... Verarbeitung............................................................................................................... 14 3.3........ Prioritätsachse 3 –
Pilotprojekte (Artikel 41 EFF)...................................................... 15 3.4........ Prioritätsachse 4: Nachhaltige
Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete.................. 15 4........... FINANZIELLE ABWICKLUNG des EFF
durch die Kommission IN KONVERGENZZIELREGIONEN UND NICHTKONVERGENZZIELREGIONEN................................................... 17 BERICHT DER KOMMISSION SECHSTER
JAHRESBERICHT ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG DES EUROPÄISCHEN FISCHEREIFONDS (2012) 1. EINLEITUNG Der vorliegende Bericht wird gemäß den
Bestimmungen von Artikel 68 der Verordnung über den Europäischen
Fischereifonds[1]
(EFF) erstellt, denen zufolge die Kommission dem Europäischen Parlament, dem
Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie dem Ausschuss der
Regionen jedes Jahr einen Bericht über die Durchführung dieser Verordnung im
vorangegangenen Jahr vorlegt. Hierzu prüft die Kommission zunächst die
Jahresberichte der Mitgliedstaaten sowie weitere verfügbare Informationen und
wertet sie aus. Der Bericht gliedert sich in zwei Hauptteile. Der
erste Teil enthält eine Gesamtbewertung der Durchführung des EFF durch die Mitgliedstaaten
und die Kommission im Jahr 2012. Dabei sind auch die wichtigsten Trends
berücksichtigt, die sich aus den Angaben der Mitgliedstaaten in ihren Antworten
auf das Auskunftsersuchen der Kommission gemäß Artikel 40 der
Durchführungsverordnung für den EFF[2]
schließen lassen. Im zweiten Teil
des Berichts folgt eine detailliertere Bewertung der Durchführung von
Schlüsselmaßnahmen der verschiedenen Prioritätsachsen des EFF. Bei der
Achse 1 liegt der Schwerpunkt auf der endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit
(Artikel 23 der EFF-Verordnung), der vorübergehenden Einstellung
(Artikel 24 der EFF-Verordnung) sowie Investitionen an Bord von
Fischereifahrzeugen und im Hinblick auf die Selektivität (Artikel 25 der
EFF-Verordnung), die im Allgemeinen als Schiffsmodernisierung bezeichnet werden.
Während in diesem Bericht bei Achse 2 lediglich die Bereiche Aquakultur
und Verarbeitung sowie bei Achse 3 Pilotprojekte (Artikel 41 der
EFF-Verordnung) berücksichtigt werden, sind bei Achse 4 alle Maßnahmen zur
nachhaltigen Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete einbezogen. 2. GESAMTBEWERTUNG
DER DURCHFÜHRUNG DES EFF Der Bericht wird durch eine Arbeitsunterlage der
Kommissionsdienststellen ergänzt, für die Informationen aus den jährlichen
Durchführungsberichten der Mitgliedstaaten verwendet wurden, um die
Durchführung des EFF mit detaillierten Informationen über die finanzielle
Abwicklung[3]
in den einzelnen Mitgliedstaaten zu dokumentieren. Die von den Mitgliedstaaten erhobenen Daten
ermöglichen einen Vergleich der Inanspruchnahme des EFF zu zwei verschiedenen
Zeitpunkten: zum 31. Juli 2012 und zum 31. Mai
2013[4]. Daraus lassen sich
nützliche Informationen zu Trends und Mustern bei der Durchführung des EFF seit
2007 ablesen, insbesondere in Bezug auf die Mittelbindungen. 2.1. Finanzielle
Durchführung durch die Mitgliedstaaten Die bescheinigten Zwischenzahlungen, die von
den Mitgliedstaaten bis Ende Dezember 2012 geleistet wurden, beliefen sich auf
41,4 % (1 776 515 076 EUR) der EFF-Gesamtmittel, was
eine Zunahme von 49,6 % (588 789 657 EUR) gegenüber
Dezember 2011 bedeutet. Zum 31. Juli 2012 beliefen sich die
EFF-Mittelbindungen auf 2,42 Mrd. EUR (56,31 % der
EFF-Gesamtmittelausstattung), was einen Durchschnittswert von
440,36 Mio. EUR/Jahr seit 2007 bedeutet. Die Mittelbindungen stiegen von 31. Juli
2012 bis 31. Mai 2013 um 476 Mio. EUR (ein Anstieg um 8 %
in Bezug auf den Jahresdurchschnitt) auf 2,898 Mrd. EUR (67,37 %
der EFF-Gesamtmittelausstattung). Dies bedeutet einen Anstieg um 20 %
innerhalb von zehn Monaten, was auf eine erhebliche Beschleunigung der
Durchführung hindeutet. Diese Beschleunigung ist weitgehend auf den Zeitpunkt
(kurz vor Ende des Programmplanungszeitraums) zurückzuführen, lässt sich jedoch
zum Teil auch durch die Aufstockungen für Länder erklären, die finanzielle
Anpassungsprogramme durchlaufen (vgl. Abschnitt 2.3.) Die staatliche nationale Beteiligung belief
sich zum 31. Juli 2012 auf 1,58 Mrd. EUR
(287,27 Mio. EUR pro Jahr) und auf 1,729 Mrd. EUR zum
31. Mai 2013, was einem Anstieg um 149 Mio. EUR innerhalb von
zehn Monaten entspricht. Im Vergleich zum Jahresdurchschnitt zeigt dies auch
einen Rückgang der nationalen Ausgaben, was der Phase der
Haushaltskonsolidierung entspricht, in der sich viele Mitgliedstaaten derzeit
befinden. 2.2. Wichtigste Interventionsbereiche des EFF Die folgende Tabelle zeigt
die fünf wichtigsten Maßnahmen (in Bezug auf die Mittelbindungen je Maßnahme)
zum Juli 2012 und zum Mai 2013. 31. Juli 2012 || 31. Mai 2013 Endgültige Einstellung der Fangtätigkeit (19,61 %) || Verarbeitung (17,41 %) Aquakultur (12,98 %) || Endgültige Einstellung der Fangtätigkeit (17,25 %) Verarbeitung (12,79 %) || Aquakultur (14,83 %) Fischereihäfen (10,89 %) || Fischereihäfen (11,46 %) Vorübergehende Einstellung (7,67 %) || Vorübergehende Einstellung (7,40 %) Die Tabelle zeigt eine
erhebliche Umschichtung der EFF-Mittelbindungen. Im ersten Halbjahr 2013
hat die Bedeutung von Maßnahmen zur Flottenanpassung, wie zum Beispiel die
endgültige oder vorübergehende Einstellung der Fangtätigkeit, im Vergleich zu
durch den EFF unterstützten Investitionen in die Verarbeitung abgenommen. Bei
der endgültigen Einstellung war ein Rückgang von fast 4 % zu verzeichnen,
und auch die vorübergehende Einstellung ging zurück. Sehr große Bedeutung kommt
auch der Aquakultur zu. Bemerkenswert ist ferner die moderate Zunahme der
Mittelbindungen im Bereich von Prioritätsachse 4 (7,2 % der
Mittelbindungen), die auf ein Aufholen nach einem zögerlichen Beginn hindeuten
könnte. An der Bedeutung der Mittelbindungen für Infrastrukturprojekte
(Fischereihäfen) hat sich nichts geändert. Dies bestätigt auch einen
Trend zur Konzentration bei den EFF-Mittelbindungen. Zum 31. Juli 2012
entfielen auf die fünf wichtigsten Maßnahmen 63,96 % der gesamten
Mittelbindungen, zum 31. Mai 2013 waren es 68,86 %, was einen Anstieg
um 6,88 % bedeutet. Die folgende Tabelle zeigt
die Entwicklung der relativen Bedeutung der gesamten Mittelbindungen je Prioritätsachse,
wobei unter Achse 2 eine erhebliche Zunahme der Mittelbindungen
festzustellen ist, was auf gesteigerte Mittelbindungen zur Unterstützung der
Bereiche Aquakultur und Verarbeitung zurückzuführen ist: Prioritätsachse || 31. Juli 2012 || 31. Mai 2013 || Entwicklung Achse 1 || 33,05 % || 30,42 % || ▼ Achse 2 || 28,96 % || 32,64 % || ▲ Achse 3 || 27,59 % || 27,38 % || ▼ Achse 4 || 7,1 % || 7,2 % || ▲ Achse 5 || 3,29 % || 2,42 % || ▼ Die folgende Tabelle zeigt
für die einzelnen Prioritätsachsen das Verhältnis zwischen den Mittelbindungen
und den für den Programmplanungszeitraum geplanten Ausgaben. Zum 31. Juli
2012 war der Fortschritt bei Achse 1 am größten. Zum 31. Mai 2013
hatte Achse 2 an Bedeutung gewonnen. Die Zunahme der Ausgaben für
Maßnahmen der Achse 2 (+21 Prozentpunkte) liegt erheblich über der
Mittelausschöpfung des EFF insgesamt. Auch bei Achse 3 ist ein deutlicher
Zuwachs festzustellen. Die Daten für Achse 4 zeigen eine positive
Entwicklung. Jedoch liegt sie nach wie vor erheblich unterhalb der
Mittelausschöpfung insgesamt, wenngleich der Abstand geringer geworden ist. Prioritätsachse || 31. Juli 2012 || 31. Mai 2013 || Entwicklung (Prozentpunkte) Achse 1 || 67,24 % || 74,36 % || ∆ Achse 2 || 56,6 % || 77,47 % || ▲▲▲ Achse 3 || 57,8 % || 67,31 % || ▲ Achse 4 || 28 % || 44,60 % || ▲▲ Achse 5 || 44,04 % || 44,60 % || ▬ 2.3. Änderung
der EFF-Verordnung Im
April 2012 wurde die EFF-Verordnung geändert, um den Mitgliedstaaten, die
derzeit erhebliche Probleme in Bezug auf ihre Finanzstabilität haben oder
künftig mit solchen Problemen rechnen müssen[5],
die Durchführung bestimmter Finanzvorschriften zu ermöglichen. Im Einklang mit
dieser Änderung beantragte Portugal für die Zwischenzahlungen für neu erklärte
Ausgaben die Erhöhung um einen Betrag, der zehn Prozentpunkten über dem
Kofinanzierungssatz für jede Prioritätsachse entspricht (Aufstockung). Die
Kommission nahm diesen Antrag an und leistete im Rahmen der letzten Zahlung für
2012 eine Einmalzahlung zur Aufstockung des EFF in Höhe von
3 886 540,26 EUR für Konvergenzzielregionen und in Höhe von
545 056,63 EUR für Nichtkonvergenzzielregionen. Nach einem
vergleichbaren Antrag auf Anwendung der neuen Bestimmungen erhielt Griechenland
einen zusätzlichen Betrag von insgesamt 8 481 762,10 EUR, davon
8 069 045,80 EUR für Konvergenzzielregionen und
412 716,30 EUR für Nichtkonvergenzzielregionen. Auch Rumänien
beantragte für die Zwischenzahlungen für neu erklärte Ausgaben die Anwendung
des Betrages, der zehn Prozentpunkten über dem Kofinanzierungssatz für jede
Prioritätsachse entspricht. Die Zwischenzahlungen wurden jedoch 2012 nicht
durchgeführt. 2.4. Folgemaßnahmen
zum Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs Zu den Folgemaßnahmen zum Bericht des
Europäischen Rechnungshofs[6]
über die Maßnahmen gemäß Artikel 25 Absatz 2 der EFF-Verordnung
zählte ein Leitfaden, den die Kommission den Mitgliedstaaten im
Dezember 2011 zur Auslegung von Artikel 25 Absatz 2
übermittelte, in dem zwischen Investitionen, die nicht zu einer Erhöhung des
Fangpotenzials des Fischereifahrzeugs führen, und solchen, die zu solch einer
Erhöhung führen, unterschieden wird. Auf Grundlage dieses Leitfadens überprüften
die Mitgliedstaaten sämtliche Projekte und die meisten von ihnen haben
mittlerweile nicht förderfähigen Ausgaben die Genehmigung entzogen. Darüber
hinaus nahmen die Mitgliedstaaten erforderlichenfalls eine Überarbeitung der
einschlägigen Auswahlkriterien vor und stellten auf diese Weise sicher, dass sämtliche
Investitionen an Bord von Fischereifahrzeugen einer Ex-ante-Bewertung
unterzogen werden. Ergänzt wird dies durch eine Erklärung der Empfänger
darüber, dass das Projekt nicht zur Erhöhung des Fangpotenzials führt, sowie
durch eine Erklärung der beauftragten zwischengeschalteten Stelle (unter
gelegentlicher Einbeziehung eines unabhängigen Sachverständigen), um
sicherzustellen, dass die geplante Investition nicht zu einer Erhöhung des
Fangpotenzials führt. 2.5. Überprüfung
der Umsetzung der Treibstoffverordnung Die Überprüfung der Umsetzung der
Treibstoffverordnung (Verordnung (EG) Nr. 744/2008 des Rates) zeigte
Mängel der nationalen Verwaltungs- und Kontrollsysteme auf. Die Kommission
stellte sicher, dass diese Mängel von den zuständigen nationalen Behörden
sorgfältig untersucht wurden. Bei Bedarf wurden die auf nationaler Ebene
eingesetzten Mittel zur Überprüfung der Förderfähigkeit von Maßnahmen
verstärkt, um insbesondere in der Lage zu sein, im Rahmen der endgültigen
Einstellung der Fangtätigkeit die Tage auf See ordnungsgemäß zu überprüfen;
ferner ging es um die Mittel, mit denen kontrolliert wird, dass die Schiffe
während Zeiten der vorübergehenden Einstellung auch wirklich stillgelegt sind. Darüber
hinaus wurde die Methode zur Überprüfung der Einhaltung spezifischer
Anforderungen der Verordnung, wie beispielsweise der Anforderungen gemäß
Artikel 12 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 744/2008, wonach die
Energiekosten mindestens 30 % der Produktionskosten ausmachen müssen, von
der Kommission überprüft und bei Bedarf durch die Mitgliedstaaten überarbeitet. 2.6. Haushaltsvollzug
durch die Kommission Im Jahr 2012 wurden
15,5 % (667 529 520 EUR) der gesamten Mittelbindungen für
den Zeitraum 2007-2013 (4 292 990 279 EUR) vorgenommen;
davon wurden 507 543 231 EUR für Konvergenzzielregionen und
159 986 289 EUR für Nichtkonvergenzzielregionen gebunden. 2012
wurden 11,1 % (474 988 271,60 EUR) der Gesamtmittel ausgezahlt,
davon 74,6 % für die Konvergenzzielregionen
(354 196 149,01 EUR) und 25,4 % für die
Nichtkonvergenzzielregionen (120 792 122,59 EUR). Dabei handelte
es sich um Zwischenzahlungen. Ausführliche Angaben dazu sind in Anhang 1
und der begleitenden Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen enthalten. 2.7. Verwendung
der technischen Hilfe durch die Mitgliedstaaten Im Jahr 2012 nutzten
21 Mitgliedstaaten Haushaltsmittel für technische Hilfe (Achse 5). Folgende
Mitgliedstaaten nahmen höhere Beträge in Anspruch: Niederlande (58,3 % der
unter der Achse 5 zugewiesenen EFF-Mittel), Slowenien (51,6 %),
Vereinigtes Königreich (51,2 %), Portugal (38 %), Polen
(15,75 %) und Spanien (10,9 %). Zu den finanzierten Maßnahmen zählten
die Stärkung der Verwaltungskapazität, die Entwicklung der
Informationstechnologie, Informations- und Werbemaßnahmen sowie die
Unterstützung der Verwaltung und Durchführung der operationellen Programme. 2.8. Verwendung
der technischen Hilfe durch die Kommission Im Jahr 2012 nutzte die Kommission
2 892 347,69 EUR der verfügbaren Mittel für technische Hilfe für
folgende Zwecke: 2.8.1. Informationstechnologie Für EDV-Ausrüstungen und Dienstleistungen im
Zusammenhang mit der Entwicklung und Pflege der zur Durchführung des EFF
erforderlichen IT-Systeme der Kommission nahm die Kommission Mittelbindungen in
Höhe von 463 330,89 EUR vor. 2.8.2. Unterstützungsstelle
für das Europäische Netzwerk für Fischwirtschaftsgebiete (FARNET) Für die FARNET-Unterstützungsstelle wurden
Haushaltsmittel in Höhe von 1 890 841,80 EUR gebunden. FARNET
erfüllte durch die methodische und thematische Unterstützung der
Verwaltungsbehörden und der lokalen Fischereiaktionsgruppen auch 2012 eine
wichtige Funktion bei der Umsetzung der Prioritätsachse 4 des EFF. Es
wurden zwei transnationale Seminare organisiert, eines im Juni in Olhão
(Portugal), bei dem es um grünes Wachstum in Fischwirtschaftsgebieten ging,
sowie eines im November in Quiberon (Frankreich) zur Vorbereitung der lokalen
Fischereiaktionsgruppen auf die Folgeinitiative zu Achse 4 (von der
Bevölkerung betriebene Maßnahmen für die lokale Entwicklung im Geltungsbereich
des Europäischen Meeres- und Fischereifonds). Zu den Veröffentlichungen von
FARNET zählten unter anderem zwei technische Dossiers und zwei Magazine zu den
genannten Themen. FARNET hat durch seine Website, einschließlich eines Kontos
in einem sozialen Netz, die Sammlung von Beispielen für bewährte Praktiken bei
der Durchführung von Projekten sowie einen regelmäßig erscheinenden Newsletter
zur Wahrnehmbarkeit der Prioritätsachse 4 durch die Öffentlichkeit beigetragen. 2.8.3. Konferenzen Die Kommission organisierte im November 2012
in La Coruña (Spanien) eine Konferenz zum Thema Aquakultur
(49 505,67) EUR. 2.8.4. Kommunikationstätigkeiten Für die Produktion eines Videoclips über
Projekte der Prioritätsachse 4, der auf der EUROPA-Website abgerufen werden
kann, nahm die Kommission Mittelbindungen in Höhe von 38 870,45 EUR
vor. 2.8.5. Studien Die Kommission nahm 2012 Mittelbindungen in
Höhe von 449 799,00 EUR zur Beauftragung einer Studie mit dem Titel
„Retrospective Evaluation of Scrapping and Temporary Cessation Measures in the
EFF“ (Rückblickende Bewertung von Maßnahmen des EFF für das Abwracken von
Schiffen und die vorübergehende Stilllegung) vor. 2.8.6. Bedienstete
mit befristetem Beschäftigungsverhältnis Für die Gehälter von Bediensteten mit
befristetem Beschäftigungsverhältnis, die an der Durchführung des EFF beteiligt
waren und insbesondere zur Abdeckung der EU- Amtssprachen eingesetzt wurden,
nahm die Kommission Mittelbindungen in Höhe von 850 000 EUR vor. 2.9. Koordinierung
des EFF mit den Strukturfonds und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) Aus den operationellen Programmen geht hervor,
dass sich alle Mitgliedstaaten der Notwendigkeit bewusst sind, die Durchführung
des EFF einheitlich und koordiniert auf die Strukturfonds sowie den ELER
abzustimmen. Die operationellen Programme enthalten Informationen über die
Systeme, die in den Mitgliedstaaten bereits eingerichtet wurden (oder derzeit
eingerichtet werden), um gemäß Artikel 6 der EFF-Verordnung Überschneidungen zu
vermeiden. Die jährlichen Durchführungsberichte der Mitgliedstaaten enthalten
keine Hinweise auf grundlegende Koordinierungsprobleme. 3. BEWERTUNG
DER DURCHFÜHRUNG DES EFF NACH PRIORITÄTSACHSEN 3.1. Prioritätsachse 1
– Anpassung der EU-Fischereiflotte Den jüngsten, im Jahreswirtschaftsbericht 2013
über die EU-Flotte veröffentlichten Daten aus den EU-Mitgliedstaaten zufolge
hat die EU-Flotte im Jahr 2011 4,7 Mio. Tonnen Meereserzeugnisse im
Wert von 6,3 Mrd. EUR angelandet. Im Vergleich zu 2010 war die Menge
2011 zwar geringer, doch stieg dafür die Wertschöpfung. Die Konsolidierung der
EU-Fischereiflotte wurde fortgeführt, und in den letzten Jahren setzte eine
leichte wirtschaftliche Erholung ein. Gleichwohl wird geschätzt, dass etwa
45 % aller Flottensegmente Verluste verzeichneten, was Raum für weitere
Anpassungen[7]
lässt. Während die Anzahl der Seetage der EU-Flotte
zwischen 2008 und 2011 um knapp 8 % zunahm, sank der
Gesamtkraftstoffverbrauch im selben Zeitraum um 7,7 %, was die Vermutung
nahe legt, dass die EU-Flotte kraftstoffeffizienter geworden ist, weil Wege zur
Senkung des Kraftstoffverbrauchs erkundet werden, etwa die Anpassung des
Fangverhaltens und der Wechsel der Fanggeräts, um die Folgen der steigenden
Kraftstoffpreise abzumildern. 2011 sank die Gesamtzahl der in der
EU-Fischereiflotte tätigen Fischer um 6 % im Vergleich zu 2010, die
Durchschnittslöhne stiegen hingegen um 8 %. Je nach Mitgliedstaat und
Flottensegment ist der Anteil der Teilzeitbeschäftigten hoch, insbesondere bei
kleinen Küstenflotten. Der Wirtschaftsbericht enthält Hinweise
darauf, dass einige im Rahmen des EFF finanzierte Maßnahmen, etwa
Pilotprojekte, Zertifizierungssysteme und der Umstieg auf weniger
kraftstoffintensives Fanggerät, zu einer Erhöhung der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit mehrerer Flotten beigetragen haben. Kleine Küstenfischereiflotten: Im Allgemeinen erzielen kleine Küstenflotten bessere Ergebnisse als
Flotten, die sich aus größeren Schiffen zusammensetzen. Auf kleine
Küstenflotten entfallen mehr als 40 % aller Beschäftigten, und auch wenn
sie nur 6 % der Bruttoraumzahl und der Anlandungen nach Gewicht ausmachen,
werden ihnen 15 % des Werts der angelandeten Meereserzeugnisse sowie 20 %
der Nettogewinne und der Bruttowertschöpfung (BWS) zugeschrieben. Im Vergleich
mit dem Rest der Flotten erzeugten sie die höchste BWS sowie die höchsten
Brutto- und Nettogewinne als Prozentsatz des Einkommens. Diesen positiven Trend bestätigen auch die
Ergebnisse einer aktuellen sozioökonomischen Studie mit einer Analyse der
Küstengebiete Galiziens, Schottlands, der Bretagne und Siziliens[8]. Die Analyse ergibt,
dass kleine Küstenflotten im Großen und Ganzen profitabel arbeiten. Aufgrund
des hohen Anteils der Teilzeitbeschäftigung (sodass der Fischfang nicht die
alleinige Einkommensquelle der Familie darstellt) sind die kleinen
Küstenflotten auch belastbarer bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Die Größe
der Flotten bleibt konstant, wenngleich einige an Größe zunehmen. Dieses
Wachstum kann in einigen Fällen auf statistische Anpassungen zurückgeführt
werden, aber auch auf die Ersetzung größerer Schiffe durch kleinere, die
weniger Kraftstoff verbrauchen und weniger (oder nicht alle) regulierte
Bestände fangen. Die Rückkehr zum Fischfang von Menschen aus der lokalen
Bevölkerung, die vor der Wirtschaftskrise die Fischerei zugunsten von
Arbeitsplätzen in anderen Sektoren (z. B. im Bauwesen, im
Gaststättenwesen) aufgegeben haben, trägt ebenfalls zu diesem Trend bei. 3.1.1. Endgültige
Einstellung der Fangtätigkeit (Artikel 23 EFF) Der EFF umfasst Maßnahmen zur Anpassung der
EU-Fischereiflotte, einschließlich der staatlichen Unterstützung für eine
endgültige oder vorübergehende Einstellung der Fangtätigkeit. Bis zum
31. Juli 2012 gab es 3692 Vorgänge zur endgültigen Einstellung der
Fangtätigkeit. EFF-Mittel in Höhe von etwa 475 Mio. EUR wurden dafür
gebunden (128 657 EUR pro Vorgang). Der nationale Beitrag aus
staatlichen Mitteln betrug weitere 364,44 Mio. EUR
(98 711 EUR pro Vorgang). Die gesamten öffentlichen Ausgaben pro
Vorgang beliefen sich auf 227 368 EUR. Bis zum 31. Mai 2013
stieg die Zahl der Vorgänge zur endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit
allerdings um 9,1 % auf 4026. Darunter fielen 3977 Abwrackungen
(98.78 %) und 49 Umwidmungen außerhalb des Fischereisektors
(1,22 %). Auf die endgültige Einstellung der Fangtätigkeit zugunsten der
Schaffung künstlicher Riffe wurde bislang nicht zurückgegriffen. Hinsichtlich der Mittelbindung ist
festzustellen, dass 486 Mio. EUR an EFF-Mitteln für das Abwracken
gebunden (122 233 EUR pro Vorgang) wurden. Die nationalen Beiträge
umfassten weitere 329,9 Mio. EUR (82 957 EUR pro Vorgang).
Die öffentlichen Ausgaben lagen bei insgesamt 205 190 EUR. Ein Vergleich
beider Zahlen lässt vermuten, dass die durchschnittlichen staatlichen Aufwendungen
für das Abwracken rückläufig sind. Rückblickende Bewertung der Maßnahmen zur endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit In einer aktuellen Studie[9] über Maßnahmen zur endgültigen und vorübergehenden Einstellung der Fangtätigkeit gemäß der EFF-Verordnung sowie über das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei wurden die Flottenmaßnahmen am Beispiel von neun Mitgliedstaaten analysiert[10]. Den vorläufigen Ergebnissen zufolge sind zwei Verwaltungsbehörden der Meinung, dass das Abwracken hinsichtlich der Anpassung von Kapazität und Ressourcen ineffektiv und ineffizient ist, insbesondere im Vergleich zu übertragbaren Fischereibefugnissen[11]. Weitere fünf Verwaltungsbehörden[12] vertreten die Ansicht, dass das Abwracken gemessen an der Bruttoraumzahl und der Maschinenleistung eine effektive, aber größtenteils ineffiziente Art der schnellen Kapazitätsreduktion ist. Dieselben im Rahmen der Studie untersuchten/befragten Behörden sind jedoch der Auffassung, dass zwischen dem Kapazitätsabbau und dem Zustand der Fischereiressourcen kein klarer Zusammenhang besteht. Bestätigt wird in der Studie auch weitgehend, dass das Abwracken der Steigerung der wirtschaftlichen Effizienz und in vielen Fällen der Flottenmodernisierung diente[13]. Ferner ist ihr der Standpunkt der meisten untersuchten/befragten Behörden zu entnehmen, wonach das Abwracken künftig rückläufig sein würde, da die Umstrukturierung der Flotten weitgehend abgeschlossen ist. Auch einzelne Begünstigte wurden befragt. Viele von ihnen gaben an, dass sie weiterhin in der Fischerei tätig wären, wenn es keine staatlich bezuschusste Abwrackung gegeben hätte. Allerdings hatten ihre Beweggründe für die Abwrackung weniger mit dem Zustand der Fischbestände als hauptsächlich mit der mangelnden Rentabilität ihres Geschäfts und/oder mit Faktoren wie dem Erreichen des Rentenalters usw. zu tun. Aus der Studie geht auch hervor, dass eine erhebliche Anzahl (22 %) der Empfänger öffentlicher Förderung zum Abwracken ihrer Fischereifahrzeuge die Abwrackmittel im Fischereisektor reinvestiert haben, entweder in die Modernisierung eines weiteren ihrer Fahrzeuge oder in den Kauf eines weiteren Fahrzeugs (in sieben der neun nationalen Fallstudien finden sich Beispiele dieser Art) beziehungsweise in einen anderen Bereich der Fischwirtschaft. Dies wirft die Frage auf, wie effizient und wirksam die derzeitigen Abwrackprogramme in Bezug auf die Herstellung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Flotten und Ressourcen sind. Schließlich zeigt die Studie, dass zumindest im Fall der analysierten Mitgliedstaaten kleine Küstenfischereiflotten nicht im Fokus der Abwrackprogramme liegen. 3.1.2. Vorübergehende
Einstellung der Fangtätigkeit (Artikel 24 EFF) Bis zum 31. Juli 2012 wurden aus dem EFF
47 885 Vorgänge zur vorübergehenden Einstellung der Fangtätigkeit
unterstützt (57 % der Gesamtzahl der Vorgänge). Die staatliche Förderung
pro Vorgang war allerdings gering und betrug 6369 EUR (3881,50 EUR
aus dem EFF und 2487,50 EUR aus nationalen öffentlichen Mitteln). Bis zum
31. Mai 2013 lag die Zahl der Vorgänge bei 54 826 (54,31 % aller
Vorgänge – 100 935). Die staatliche Förderung pro Vorgang blieb
unverändert bei 6397 EUR (3914 EUR EFF-Mittel und 2484 EUR
nationale öffentliche Mittel). Rückblickende Bewertung der Maßnahmen zur vorübergehenden Einstellung der Fangtätigkeit Die rückblickende Bewertung hat ergeben, dass die Auswirkungen der vorübergehenden Einstellung hauptsächlich wirtschaftlicher Art sind (einschließlich Hinweisen auf die kurzfristige Sicherung von Arbeitsplätzen) und weniger die Umwelt betreffen. Des Weiteren sind die Verfasser der Studie zu dem Schluss gekommen, dass das System der vorübergehenden Einstellung zwar aufgrund der verbindlich vorgeschriebenen Unterbrechungen der Fangtätigkeit eingeführt wurde, die öffentlichen Finanzmittel jedoch eher dazu beigetragen haben, die Maßnahmen politisch annehmbar zu gestalten als den Fischereiaufwand tatsächlich zu verringern. 3.1.3. Investitionen
an Bord von Fischereifahrzeugen und im Hinblick auf die Selektivität (Artikel 25
EFF) Trotz der Ungewissheiten im Zusammenhang mit den
Maßnahmen im Gefolge des Berichts des Europäischen Rechnungshofs vom Dezember
2011 (siehe Abschnitt 2.4) hinsichtlich der Umsetzung von Artikel 25
EFF stiegen die EFF-Mittelbindungen für Investitionen an Bord von
Fischereifahrzeugen und im Hinblick auf die Selektivität (oft als
Modernisierung bezeichnet) auf 8,7 % des Gesamtbetrags bis Juli 2012 und
auf knapp 11 % bis Mai 2013 (11 341 Vorgänge), ein Anstieg um fast
25 % innerhalb von zehn Monaten. Folgende Posten sind aufgrund ihres Beitrags
zur Förderung der Selektivität der Fischerei und der Bekämpfung des
Klimawandels von besonderem Interesse: – Ersetzung von Motoren – bis zum 31. Mai
2013 unterstützte der EFF 1065 Ersetzungen von Motoren, was für 1,28 %
aller 83 000 Fischereifahrzeuge in der EU steht; –
Austausch des Fanggeräts - bis zum 31. Mai 2013 wurden 316 Vorgänge aus dem EFF
unterstützt (0,5 % aller aus dem EFF unterstützten Vorgänge). Die Hebelwirkung
dieser beiden Maßnahmen ist recht hoch (1 EUR aus EFF-Mitteln erzeugt ca.
4 EUR nationaler Förderung, größtenteils aus privaten Quellen). Bei recht
geringen durchschnittlichen Gesamtkosten pro Vorgang (24 000 EUR pro
Motor und 11 000 EUR pro Fanggerät) ist eine hohe Hebelwirkung
vergleichsweise einfach zu erzielen. 3.2. Prioritätsachse 2
– Aquakultur und Verarbeitung 3.2.1. Aquakultur Im Bereich der Aquakultur belief sich die
Produktion 2011 in der EU-28 (d. h. einschließlich Kroatien) auf 1,3 Mio. Tonnen
(Rückgang um 0,3 % gegenüber 2010) und erreichte wertmäßig 3,5 Mrd. EUR[14]. Obwohl aktuelle Daten
darauf schließen lassen, dass sich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der
Unternehmen im Aquakultursektor verbessert hat, sind die meisten Arbeitsplätze
in diesem Sektor lediglich Teilzeitstellen. Sie belaufen sich auf insgesamt
80 000 Beschäftigte in 14 000 Unternehmen (90 % hiervon sind
Kleinstunternehmen). Teilzeitbeschäftigung ist in den Teilsektoren Schalentiere
und Süßwasseraquakultur besonders ausgeprägt. Wie die Tabellen in Abschnitt 2 zeigen, gehören
die Ausgaben für Aquakulturmaßnahmen zu den Posten mit den meisten
EFF-Mittelzuweisungen. Bis 31. Mai 2013 wurden EFF-Mittel in Höhe von
429,9 Mio. EUR für die Aquakultur bereitgestellt. Der EU-Beitrag
führte zur Mobilisierung von 183,4 Mio. EUR an nationaler
öffentlicher Beteiligung und von weiteren 537,8 Mio. EUR an privaten
Mitteln. Mit anderen Worten – 1 EUR an EFF-Mitteln erzeugte 1,68 EUR
an zusätzlicher nationaler Förderung, davon 0,43 EUR öffentlichen und
1,25 EUR privaten Ursprungs. Auch wenn die jüngsten Trends auf einen
Anstieg der Unterstützung durch den EFF für Investitionen in die Aquakultur
hindeuten, stagnierte die Produktion im letzten Jahrzehnt. Heute stammen
10 % der in der EU verzehrten Meereserzeugnisse aus der Aquakultur,
25 % aus der Fischerei und 65 % aus Einfuhren aus Drittländern
(sowohl Fischerei als auch Aquakultur). Da die Schere zwischen Verbrauch und
Erzeugung durch die Fangfischerei in den vergangenen Jahren stetig größer
geworden ist, kann die Aquakultur dieser Entwicklung entgegenwirken.
Schätzungen der Kommission zufolge könnte die Zunahme des Verbrauchs von
Aquakulturerzeugnissen aus der EU um 1 % zur Schaffung von 3000 bis 4000
Vollzeitarbeitsplätzen beitragen. Dementsprechend schlug die Kommission eine
Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik vor, um die Aquakultur mithilfe der offenen
Koordinierungsmethode zu fördern. Bei dieser Methode ergeben sich keine neuen Verpflichtungen,
und sie führt nicht zu Änderungen des Rechtsrahmens. Ihr Ausgangspunkt ist die
Annahme strategischer Leitlinien durch die Kommission, mit denen die
Mitgliedstaaten dabei unterstützt werden, eigene mehrjährige nationale
Strategiepläne zu erstellen, in denen sie die jeweiligen Ausgangsbedingungen,
Herausforderungen und Potenziale berücksichtigen. Die Leitlinien[15], die die Kommission
nach Konsultationen mit Interessengruppen im Jahr 2012 angenommen hat, weisen
die vier wichtigsten Herausforderungen für nachhaltiges Wachstum in dem Sektor
aus: 1) Erkennung der wichtigsten Engpässe für das Wachstum; 2) Verbesserung
der integrierten Raumplanung; 3) Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des
Sektors, einschließlich einer wirksameren Verwendung der EU-Fördermittel; 4) bessere
Nutzung der Wettbewerbsvorteile. 3.2.2. Verarbeitung Der Fischverarbeitungssektor der EU umfasst
mehr als 3500 Unternehmen mit der Haupttätigkeit Fischverarbeitung, die rund
23 Mrd. EUR an Umsatz erzielen. Aus den Tabellen in Abschnitt 2 geht
hervor, dass die EFF-Förderung der Verarbeitungsindustrie die größten EFF-Mittelbindungen
verzeichnet. Bis zum 31. Mai 2013 wurden in der Verarbeitung
EFF-Fördergelder in Höhe von 504,6 Mio. EUR gebunden. Die Zuweisung
aus dem EFF mobilisierte 264,88 Mio. EUR an nationalen öffentlichen
Beiträgen sowie weitere 1,003 Mrd. EUR an privaten Geldern. Anders
ausgedrückt – mit 1 EUR an EFF-Förderung wird eine Hebelwirkung von
2,51 EUR an zusätzlichen nationalen Finanzmitteln erzielt, davon
0,52 EUR aus öffentlichen nationalen und 2 EUR aus privaten Quellen. Insgesamt wurden 4903 Vorgänge mit
EFF-Mitteln gefördert, der durchschnittliche öffentliche Förderbeitrag pro
Vorgang lag bei ca. 361 686 EUR. Von diesen Vorgängen betreffen 1892
die Erweiterung oder Modernisierung bestehender Anlagen (EFF-Fördergelder pro
Vorgang: 68 619 EUR), 1289 den Bau neuer Anlagen
(173 428 EUR), 739 die Modernisierung von Vermarktungseinrichtungen
(36 578 EUR) und 173 den Bau neuer Vermarktungseinrichtungen
(104 452 EUR). 3.3. Prioritätsachse 3
– Pilotprojekte (Artikel 41 EFF) Im Zeitraum 2007-2012 wurden 453 Vorgänge
zur Innovationsförderung aus dem EFF unterstützt. Die geringe Zahl der
unterstützten Vorgänge (0,53 % aller Vorgänge mit EFF-Beteiligung) kann
mit den relativ hohen öffentlichen Kosten pro Vorgang erklärt werden, die zu
den höchsten innerhalb des EFF zählen (273 819 EUR, davon
141 042 EUR EFF und 132 774 EUR öffentlich national). Die
Gesamtkosten pro Vorgang belaufen sich auf 334 327 EUR[16], davon sind
60 486 EUR Privatmittel. Aktuellere Daten weisen keine wesentlichen
Änderungen auf. Die Zahl der Vorgänge stieg um 13 % auf 504 (0,49 %
aller Vorgänge). Die Hebelwirkung ist ebenfalls relativ klein. 1 EUR an
EFF-Mittelbindungen führen zu nationalen Beiträgen in Höhe von 1,37 EUR,
von denen lediglich 0,43 EUR auf private Quellen entfallen (0,94 EUR
öffentliche nationale Mittel). Die Hebelwirkung ist recht schwach –
insbesondere bei den privaten Mitteln – im Vergleich mit den Bereichen
Aquakultur und Verarbeitung. Dem ist zu entnehmen, dass Innovation mit hohen
Kosten verbunden ist und Risiken für die Privatwirtschaft birgt, da kurzfristig
keine Gewinne erzielt werden können. Der Bedarf an öffentlicher Finanzierung
ist in diesem Bereich viel größer. 3.4. Prioritätsachse 4:
Nachhaltige Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete Die Umsetzung der
Prioritätsachse 4 ist 2012 wesentlich vorangekommen. Bis Ende Dezember
haben alle 21 Mitgliedstaaten, die sich für die Umsetzung dieser
Prioritätsachse entschieden hatten, ihre lokalen Fischereiaktionsgruppen
ausgewählt. Die Anzahl der ausgewählten Gruppen stieg somit auf 303 (Anstieg um
83 gegenüber Ende 2011). Entwicklung und Auswahl von Projekten sind ebenfalls
weit vorangeschritten, bis Ende 2012 wurden 2756 Projekte ausgewählt; Ende 2011
waren es 1625. Erhebliche Fortschritte gibt es auch bei den
Mittelbindungen. Die Zahl der Vorgänge stieg von 2732 am 31. Juli 2012 auf
4704 am 31. Mai 2013, ein Anstieg um 72 % in zehn Monaten[17]. In mehreren von der
FARNET-Unterstützungsstelle durchgeführten eingehenden Fallstudien ist
nachgewiesen worden, dass die lokalen Fischereiaktionsgruppen (FLAG) eine
zentrale Rolle dabei spielten, fischwirtschaftliche Gemeinschaften
zusammenzubringen und ihnen durch die Zuweisung einer aktiven Rolle bei der
Entscheidungsfindung mehr Einfluss zu geben. Viele Projekte führten zu einem
Anstieg der Einkommen oder zur Sicherung von Arbeitsplätzen durch die Stärkung
der Stellung der Fischer in der Lieferkette, wodurch ein größerer Teil der
Wertschöpfung lokal erbracht werden kann, und in der lokalen Wirtschaft, indem
die Integration von Akteuren und Sektoren vorangetrieben wird. Mit der Prioritätsachse 4
wurde auch die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für die lokale
Bevölkerung in Fischwirtschaftsgebieten durch die Förderung der
unternehmerischen Initiative und Innovation und die Nutzung des Potenzials für „blaues
Wachstum“ und die Küstenerschließung unterstützt. FLAG spielten ferner bei der
Mobilisierung der lokalen Ressourcen und bei der Hilfe zur Erschließung weiterer
Finanzierungsquellen eine wichtige Rolle. Die Kommission wird 2013 eine Studie in
Auftrag geben, um die ersten konkreten Resultate der Prioritätsachse 4 und
ihre Wirksamkeit bei der Bewältigung der Herausforderungen für
fischwirtschaftliche Gemeinschaften zu begutachten. 2013 stehen die Mitgliedstaaten vor der Aufgabe,
die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Kontinuität der lokalen Partnerschaften
zwischen den Programmplanungszeiträumen 2007-2013 und 2014-2020 zu
gewährleisten. 4. FINANZIELLE ABWICKLUNG des EFF durch die Kommission IN KONVERGENZZIELREGIONEN UND NICHTKONVERGENZZIELREGIONEN || || Land || || Mittelzuweisung[18] a || Mittelbindung b || Zahlungen c || % (b) / (a) || % (c) / (a) || Belgien || Planungszeitraum 2007-2013 || 26 261 648,00 || 21 694 722,00 || 15 856 227,33 || 82,61 % || 60,38 % || Haushaltsjahr: 2012 || 4 412 449,00 || 4 488 923,00 || 4 612 318,33 || || Republik Bulgarien || Planungszeitraum 2007-2013 || 75 876 747,00 || 61 059 315,00 || 24 502 673,70 || 80,47 % || 32,29 % || Haushaltsjahr: 2012 || 13 084 212,00 || 13 951 819,00 || 8 876 800,51 || || Tschechische Republik || Planungszeitraum 2007-2013 || 27 106 675,00 || 22 710 961,00 || 19 509 468,35 || 83,78 % || 71,97 % || Haushaltsjahr: 2012 || 4 043 811,00 || 4 218 249,00 || 4 751 403,43 || || Dänemark || Planungszeitraum 2007-2013 || 133 675 169,00 || 113 425 745,00 || 81 116 203,18 || 84,85 % || 60,68 % || Haushaltsjahr: 2012 || 19 463 114,00 || 19 852 376,00 || 15 682 178,48 || || Deutschland || Planungszeitraum 2007-2013 || 149 121 176,00 || 123 796 571,30 || 66 340 414,55 || 83,02 % || 44,49 % || Haushaltsjahr: 2012 || 22 443 794,00 || 22 615 496,00 || 5 985 395,64 || || Estland || Planungszeitraum 2007-2013 || 84 568 039,00 || 69 079 907,00 || 42 228 804,18 || 81,69 % || 49,93 % || Haushaltsjahr: 2012 || 12 995 534,00 || 14 201 298,00 || 11 253 780,39 || || Irland || Planungszeitraum 2007-2013 || 42 266 603,00 || 34 916 400,00 || 33 467 120,83 || 82,61 % || 79,18 % || Haushaltsjahr: 2012 || 7 101 580,00 || 7 224 661,00 || 12 876 961,83 || || Griechenland || Planungszeitraum 2007-2013 || 207 832 237,00 || 178 811 400,00 || 94 864 163,39 || 86,04 % || 45,64 % || Haushaltsjahr: 2012 || 29 514 336.00 || 29 278 211.00 || 26 878 883.21 || || Spanien || Planungszeitraum 2007-2013 || 1 131 890 912.00 || 967 521 798.00 || 599 079 998.75 || 85,48 % || 52,93 % || Haushaltsjahr: 2012 || 162 654 289.00 || 163 526 782.00 || 194 609 146.09 || || Frankreich || Planungszeitraum 2007-2013 || 215 686 616,00 || 182 921 534,31 || 97 093 626,69 || 84,81 % || 45,02 % || Haushaltsjahr: 2012 || 31 457 343,00 || 32 086 491,00 || 9 318 657,31 || || Italien || Planungszeitraum 2007-2013 || 424 342 854,00 || 360 602 126,00 || 163 479 766,46 || 84,98 % || 38,53 % || Haushaltsjahr: 2012 || 61 620 807,00 || 62 672 067,00 || 0,00 || || Zypern || Planungszeitraum 2007-2013 || 19 724 418,00 || 16 736 518,00 || 15 480 209,52 || 84,85 % || 78,48 % || Haushaltsjahr: 2012 || 2 871 876,00 || 2 929 314,00 || 2 202 183,74 || || Lettland || Planungszeitraum 2007-2013 || 125 015 563,00 || 102 564 209,00 || 86 400 450,19 || 82,04 % || 69,11 % || Haushaltsjahr: 2012 || 19 243 706,00 || 20 816 794,00 || 21 230 404,72 || || Litauen || Planungszeitraum 2007-2013 || 54 713 408,00 || 45 381 203,00 || 28 624 771,79 || 82,94 % || 52,32 % || Haushaltsjahr: 2012 || 8 161 553,00 || 8 671 254,00 || 5 503 907,88 || || Luxemburg || Planungszeitraum 2007-2013 || 0,00 || 0,00 || 0,00 || 0,00 % || 0,00 % || Haushaltsjahr: 2012 || 0,00 || 0,00 || 0,00 || || Ungarn || Planungszeitraum 2007-2013 || 34 769 572,00 || 28 229 202,00 || 21 439 659,62 || 81,19 % || 61,66 % || Haushaltsjahr: 2012 || 5 952 501,00 || 6 241 343,00 || 8 574 577,79 || || Malta || Planungszeitraum 2007-2013 || 8 372 329,00 || 6 727 108,00 || 2 862 430,91 || 80,35 % || 34,19 % || Haushaltsjahr: 2012 || 1 271 388,00 || 1 426 192,00 || 736 367,16 || || Niederlande || Planungszeitraum 2007-2013 || 48 578 417,00 || 41 219 646,00 || 21 203 569,09 || 84,85 % || 43,65 % || Haushaltsjahr: 2012 || 7 073 021,00 || 7 214 481,00 || 8 001 998,59 || || Österreich || Planungszeitraum 2007-2013 || 5 259 318,00 || 4 469 039,00 || 4 374 761,67 || 84,97 % || 83,18 % || Haushaltsjahr: 2012 || 763 814,00 || 776 936,00 || 729 306,12 || || Polen || Planungszeitraum 2007-2013 || 734 092 574,00 || 607 762 267,00 || 274 047 384,03 || 82,79 % || 37,33 % || Haushaltsjahr: 2012 || 121 944 858,00 || 124 084 618,00 || 63 019 617,70 || || Portugal || Planungszeitraum 2007-2013 || 246 485 249,00 || 206 026 617,00 || 111 789 897,52 || 83,59 % || 45,35 % || Haushaltsjahr: 2012 || 35 759 773,00 || 36 332 633,00 || 28 194 561,04 || || Rumänien || Planungszeitraum 2007-2013 || 230 645 644,00 || 162 928 626,01 || 32 299 988,49 || 70,64 % || 14,00 % || Haushaltsjahr: 2012 || 39 257 052,00 || 42 262 575,00 || 0,00 || || Slowenien || Planungszeitraum 2007-2013 || 21 640 283,00 || 18 568 490,00 || 9 136 385,71 || 85,81 % || 42,22 % || Haushaltsjahr: 2012 || 3 515 536,00 || 3 298 585,00 || 3 384 733,19 || || Slowakei || Planungszeitraum 2007-2013 || 13 123 309,00 || 10 467 782,13 || 5 170 176,35 || 79,76 % || 39,40 % || Haushaltsjahr: 2012 || 1 782 386,00 || 1 971 551,00 || 0,00 || || Finnland || Planungszeitraum 2007-2013 || 39 448 827,00 || 33 473 027,00 || 22 341 700,84 || 84,85 % || 56,63 % || Haushaltsjahr: 2012 || 5 743 752,00 || 5 858 627,00 || 5 914 242,07 || || Schweden || Planungszeitraum 2007-2013 || 54 664 803,00 || 46 384 052,00 || 24 999 874,53 || 84,85 % || 45,73 % || Haushaltsjahr: 2012 || 7 959 199,00 || 8 118 383,00 || 0,00 || || Vereinigtes Königreich || Planungszeitraum 2007-2013 || 137 827 889,00 || 114 117 078,00 || 51 946 750,84 || 82,80 % || 37,69 % || Haushaltsjahr: 2012 || 23 112 801,00 || 23 409 861,00 || 32 650 846,38 || || Gesamt || Planungszeitraum 2007-2013 || 4 292 990 279,00 || 3 581 595 343,75 || 1 949 656 478,51 || 83,43 % || 45,41 % || Haushaltsjahr: 2012 || 653 204 485,00 || 667 529 520,00 || 474 988 271,60 || [1] Artikel 68 der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 des
Rates vom 27. Juli 2006 über den Europäischen Fischereifonds, ABl.
L 223 vom 15.8.2006. [2] Verordnung (EG) Nr. 498/2007 der Kommission vom
26. März 2007, ABl. L 120 vom 10.5.2007. [3] Tabelle I. Finanzielle Abwicklung in
Konvergenzzielregionen. Tabelle II. Finanzielle
Abwicklung in Nichtkonvergenzzielregionen. Tabelle III. Zugewiesene
EFF-Mittel nach Prioritätsachsen und Mitgliedstaaten. Tabelle
IV. Bescheinigte EFF-Ausgaben nach Prioritätsachsen und Mitgliedstaaten. [4] Aufgrund
von Problemen mit der Datenqualität in einigen Mitgliedstaaten (Dänemark,
Finnland, Tschechische Republik) wurden für den Mai 2013 die Angaben für Mai 2012
verwendet. [5] Verordnung (EU) Nr. 387/2012 des Rates zur Änderung
der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 des Rates über den Europäischen
Fischereifonds [ABl. L 129 vom 16.5.2012]. [6] Sonderbericht Nr. 12/2011 des Europäischen
Rechnungshofs „Haben die Maßnahmen der EU zur Anpassung der Fangkapazitäten der
Fischereiflotten an die vorhandenen Fangmöglichkeiten beigetragen?“ [7] Informationen,
die durch das Themenpapier „Profitability of the EU fishing fleet“ der
Gemeinsamen Forschungsstelle für das Europäische Parlament untermauert werden–
IB/B/PECH/IC/2013-087 – Juli 2013. [8] Socio-economic Dimensions of EU fisheries. Bericht im
Auftrag der Europäischen Kommission, MRAG, August 2013. [9] Retrospective
Evaluation of Scrapping and Temporary Cessation Measures in the EFF. Bericht der MRAG im Auftrag der Europäischen Kommission,
Abschlussbericht, verfügbar im November 2013. [10] Dänemark,
Estland, Spanien; Frankreich, Italien, Polen, Portugal, Schweden und Vereinigtes
Königreich. [11] Dänemark
und das Vereinigte Königreich [12] Estland,
Frankreich, Polen, Portugal und Schweden. [13] Innerhalb
der letzten fünf Jahre stieg das Durchschnittsalter der Schiffe lediglich um
knapp zwei Jahre, was darauf schließen lässt, dass das Abwracken (mit oder ohne
öffentliche Unterstützung) das Altern der Flotten verlangsamt. [14] Daten aus dem Entwurf eines Wirtschaftsberichts des
Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für die Fischerei zur
Aquakultur von 2013, einschließlich Daten zu Brutanlagen und Aufzuchtanlagen. [15] Strategische Leitlinien für die nachhaltige Entwicklung
der Aquakultur in der EU. COM(2013) 229. [16] Die
Kosten pro Vorgang liegen deutlich über den Kosten eines Vorgangs zur
endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit, entsprechen in etwa den Kosten eines
Verarbeitungsvorgangs und sind niedriger als die von Fischereihäfen (475 500 EUR)
und von Umwidmungen (490 000 EUR), den beiden teuersten Vorgängen. [17] Dieser
zahlenmäßige Anstieg ist der schnellste in allen EFF-Prioritätsachsen, was die bescheinigten
Beträge angeht, sind die Fortschritte jedoch weitaus moderater. [18] Bei den Beträgen für den Zeitraum 2007-2013 ist die
Aufhebung von Mittelbindungen berücksichtigt.