MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Nach 2015: Auf dem Weg zu einem umfassenden und integrierten Konzept für die Finanzierung von Armutsbeseitigung und nachhaltiger Entwicklung /* COM/2013/0531 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Nach 2015: Auf dem Weg zu einem umfassenden
und integrierten Konzept für die Finanzierung von Armutsbeseitigung und
nachhaltiger Entwicklung Einleitung In den nächsten zwei Jahren sollten sich
sämtliche Partner vorrangig auf entschlossenes Handeln zur Beschleunigung der
Fortschritte bei der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele
(Millennium Development Goals - MDG) konzentrieren. Zu diesem Zweck müssen die
EU und ihre Mitgliedstaaten im Vorfeld der UN-Sonderveranstaltung zu den MDG im
September 2013 ihre Bemühungen intensivieren, ihren derzeitigen
Verpflichtungen, einschließlich der verstärkten und effizienteren Finanzierung
zur Unterstützung der Entwicklungsländer - wie in der Mitteilung der Kommission
„Eine Agenda für den Wandel“[1]
dargelegt - nachzukommen. Die Maßnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten (im
Folgenden „EU“) werden im beigefügten EU-Rechenschaftsbericht 2013 analysiert. Parallel dazu hat die globale Debatte über
eine umfassendere Agenda für die Zeit nach 2015 bereits im Rahmen verschiedener
Prozesse begonnen. In ihrer Mitteilung „Ein menschenwürdiges Leben für alle:
Beseitigung der Armut und Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft für die Welt“[2], die vom Rat
gebilligt wurde[3],
legte die Kommission den Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Schaffung eines
umfassenden Rahmens für Armutsbeseitigung und nachhaltige Entwicklung in der
Zeit nach 2015. In der Mitteilung über das internationale Klimaschutzabkommen
von 2015[4]
wurde eine Reihe wichtiger Fragen im Zusammenhang mit der Finanzierung des
Klimaschutzes über das Jahr 2020 hinaus aufgeworfen. In der Mitteilung
„Stärkere EU-Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Mobilisierung von
Mitteln für die Entwicklungsfinanzierung“[5] und den
anschließenden Schlussfolgerungen des Rates[6] wurde neben einem
umfassenden Konzept für sämtliche Finanzierungsquellen auch ein integrierter
Ansatz für deren Mobilisierung dargelegt. In der vorliegenden Mitteilung liegt der
Schwerpunkt auf der Finanzierung der Umsetzung des Rahmens für die Zeit nach
2015. Es wird ein gemeinsames EU-Konzept für Fragen der Finanzierung dargelegt,
über die derzeit auf internationaler Ebene diskutiert wird, z. B.: Wie könnte
ein globaler Ansatz strukturiert werden? Welche Ressourcen sind verfügbar und
könnten mobilisiert werden? Welche Prozesse könnten zum Ziel führen und an
welchen Grundsätzen sollten sich die entsprechenden Arbeiten ausrichten? In
dieser Phase sollte die EU weiterhin für den Dialog mit den Partnern offen bleiben.
Daher werden in der Mitteilung keine neuen Maßnahmen oder Verpflichtungen der
EU vorgeschlagen. Diese könnten zu einem späteren Zeitpunkt im Zusammenhang mit
einem globalen Abkommen über eine breite Palette von Verpflichtungen festgelegt
werden, die den sich verändernden Bedürfnissen und Fähigkeiten der
verschiedenen internationalen Partner in der Zeit nach 2015 Rechnung tragen. In der vorliegenden Mitteilung liegt das
Schwergewicht zwar auf der Finanzierung zugunsten der Entwicklungsländer, das
vorgeschlagene Konzept kann jedoch auch als universell anwendbar betrachtet
werden. Der zentrale Grundsatz gilt für alle Länder — die Palette der möglichen
Finanzierungsquellen ist für alle politischen Ziele gleich und muss in einer
Weise genutzt werden, die die besten Ergebnisse zeitigt. 1. Ein sich veränderndes
globales Umfeld für die Entwicklungsfinanzierung Die Welt hat sich in den letzten zehn Jahren
tiefgreifend verändert. Dies gilt vor allem im Hinblick auf die Verteilung des
globalen Wohlstands, die Fähigkeit von Ländern zur Beeinflussung globaler
Entwicklungen und die zunehmende Rolle der neuen Geber, die auch zu einem neuen
Verständnis der Entwicklungsfinanzierung führt. Fragen der Finanzierung werden im Rahmen
mehrerer internationaler Prozesse behandelt. Sowohl der Bericht der
hochrangigen Expertengruppe der UN für die Zeit nach 2015 als auch die
Tätigkeit der Offenen Arbeitsgruppe der UN zum Thema Ziele für eine nachhaltige
Entwicklung erstrecken sich auf Aspekte der Finanzierung und verschiedene
Modalitäten für die Umsetzung. Der UN-Ausschuss, der zur Prüfung von Optionen
für eine Strategie zur Finanzierung von nachhaltiger Entwicklung eingesetzt
wurde, hat seine Arbeit aufgenommen und die UN-Generalversammlung führt
Konsultationen über eine mögliche Intensivierung des internationalen
Entwicklungsfinanzierungsprozesses. Darüber hinaus wird auf der Grundlage des
Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen an der
Mobilisierung und wirksamen Verwendung von Finanzmitteln im Bereich Klimaschutz
in der Zeit nach 2020 gearbeitet. Im Rahmen des Übereinkommens über biologische
Vielfalt wird eine Strategie zur Mobilisierung von Ressourcen bereits
umgesetzt. Bei diesen und anderen Prozessen werden allerdings dieselben
Ressourcenquellen in Erwägung gezogen. Dies könnte zu sich überschneidenden
Verpflichtungen führen. Die auf bestehende und künftige Verpflichtungen
gestützten Investitionen in die Erreichung der jeweiligen Ziele sollten
stattdessen nahtlos ineinander greifen und sowohl auf nationaler und
internationaler Ebene Synergien erzeugen. Daher sollten sich auch die
verschiedenen Prozesse im Finanzierungsbereich an gemeinsam vereinbarten
Grundsätzen orientieren und miteinander verknüpft werden, um ihren Beitrag zur Verwirklichung
der vielfältigen globalen Ziele zu maximieren. Die laufenden Diskussionen bieten eine Chance
zur Neugestaltung des Konsenses von Monterrey und zur Schaffung eines Konzepts
für die Finanzierung dort, wo die meisten Ressourcen eingesetzt werden - auf
der nationalen Ebene. Im Monterrey-Konsens von 2002 und in der Erklärung von
Doha zur Entwicklungsfinanzierung wurde ein einfacher Grundsatz
festgeschrieben, der auch heute noch gilt: Der Schlüssel zum Erfolg liegt im
Handeln der einzelnen Länder, wobei es darum geht, alle verfügbaren Ressourcen
bestmöglich zu nutzen. Dieses umfassende Konzept der Finanzierung sollte im
Mittelpunkt der Diskussionen zu diesem Thema stehen und weiter in die Praxis
umgesetzt werden. Die notwendigen Ressourcen können aus zwei
Quellen stammen: aus dem privaten oder dem öffentlichen Sektor - sowohl auf
nationaler als auch auf internationaler Ebene. Zu den inländischen öffentlichen
Finanzmitteln zählen Steuern und sonstige staatliche Einnahmen, u. a. aus
der Verwertung natürlicher Ressourcen. Internationale öffentliche Finanzmittel
können in Form von Zuschüssen, Kapitalbeteiligungen oder Darlehen
bereitgestellt werden. Inländische private Finanzmittel umfassen u. a.
Investitionen lokaler Unternehmen und karitativer Organisationen. Zu den
internationalen privaten Finanzmitteln zählen u. a. internationale
Investitionen und private Transfers wie Migrantenüberweisungen und Spenden.
Neue und innovative Finanzquellen wie eine Finanztransaktionssteuer, Einnahmen
aus dem Emissionshandel oder Steuern auf Bunkeröl würden auch in eine der
vorstehend genannten Kategorien fallen. Dies sind die Kategorien von Ressourcen, die
jedes Land in die Erreichung sämtlicher auf nationaler und internationaler
Ebene vereinbarten Ziele investieren kann, wenn auch unter Einsatz
verschiedener Instrumente je nach Hauptzweck. Sie sollten die Grundlage jedes
Finanzierungskonzepts bilden. Öffentliche Mittel stehen den Regierungen
unmittelbar zur Verfügung, private Mittel dagegen unterliegen auch privaten
Interessen und müssen daher für die Erreichung politischer Ziele gezielt
mobilisiert werden. Die politischen Entscheidungsträger sollten darum bestrebt
sein, die verfügbaren Mittel zu erhöhen und zu gewährleisten, dass sie
effizient und gezielt zur Verwirklichung der vereinbarten Ziele eingesetzt
werden. In diesem Sinne sollten die verfügbaren Quellen als möglicher
Ressourcenmix für die Erzielung der gewünschten Ergebnisse betrachtet werden. 2. Welche Finanzquellen
gibt es? Fokussierung auf die aus Sicht der Entwicklungsländer wichtigsten
Bereiche In Entwicklungsländern standen 2010 private
und öffentliche Finanzmittel in Höhe von schätzungsweise 7.129 Mrd. EUR[7] für Maßnahmen zur
Armutsbeseitigung und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung zur
Verfügung. Tabelle 1: Den Entwicklungsländern zur
Verfügung stehende Finanzmittel (in Mrd. EUR, 2010) Inländische
öffentliche Finanzmittel Insgesamt: 3.317 Steuereinnahmen 3.252 Möglicher Ertrag aus der Abschaffung von
Subventionen für umweltschädliche fossile Brennstoffe: 309 Öffentliche Kreditaufnahme im Ausland: 65 Memo-Items Reserven insgesamt, einschl. Gold: 4.074 Illegale Geldabflüsse: 649 (entgangene Steuereinnahmen in Höhe von schätzungsweise 120), u. a. aufgrund von Korruption,
Kriminalität und Steuerhinterziehung und -umgehung Internationale
öffentliche Finanzmittel Gesamtausgaben: 158 Öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) - Zuschüsse:
92 (davon 39 EU) Zinsvergünstigte Kredite: 7 (davon 3 EU) Sonstige öffentliche Entwicklungsfinanzierung: 54 (davon -4 EU) Von den UN sanktionierte internationale
Sicherheitsoperationen: 5 (davon 2 EU) Private
Finanzmittel — inländische und internationale Insgesamt: 3.652 Inländische Privatinvestitionen: 2.678 Internationale Investitionen: 624 ausländische
Direktinvestitionen: 443 ausländische
Portfolioinvestitionen: 181 Private Kreditaufnahme im Ausland: 70 Migrantenüberweisungen: 238 Möglicher Ertrag durch Senkung der
Überweisungskosten auf 5 %: 12 pro Jahr. Private Spenden: 42 Die Daten bestätigen, dass die inländischen
öffentlichen Mittel die internationalen öffentlichen Mittel (um den Faktor 20)
übersteigen, auch wenn sie nur 2 % der in den Entwicklungsländern
insgesamt zur Verfügung stehenden Finanzmittel ausmachen. Die verfügbaren
privaten Finanzmittel liegen auf gleicher Höhe wie die öffentlichen
Finanzmittel. Gleichzeitig gibt es grundlegende Unterschiede zwischen den
einzelnen Ländern hinsichtlich der Zusammensetzung der Finanzierungsquellen,
wie die unterschiedliche Situation der Länder mit geringem Einkommen (LIC) und
der Länder mit mittlerem Einkommen (MIC) zeigt. Abbildung 1: Abbildung 2: 2.1. Inländische öffentliche
Finanzmittel — die größte und beste Finanzierungsquelle für die Regierungen Inländische öffentliche Finanzmittel (3.317
Mrd. EUR) sind die wichtigste direkt verfügbare Quelle für Regierungsausgaben
zur Erreichung politischer Ziele und stellen damit auch das wichtigste Element
eines Finanzierungskonzepts dar. Dieses Konzept sollte nicht nur fiskalischen
Spielraum für Ausgaben zur Verwirklichung politischer Prioritäten schaffen,
sondern auch die Rechenschaftspflicht gegenüber der Bevölkerung stärken und
damit zu einem gesunden Verhältnis zwischen Staat und Bürger beitragen. Die
meisten Länder könnten ihre inländischen Ausgaben zur Verwirklichung
politischer Prioritäten erheblich steigern, u. a. durch Erhöhung der
Steuereinnahmen, Bekämpfung illegaler Geldflüsse oder durch Beseitigung von
Subventionen für umweltschädliche fossile Brennstoffe. 2.1.1. Mobilisierung
inländischer Ressourcen In den Entwicklungsländern schwankt das
durchschnittliche Steueraufkommen zwischen 13 % (LIC) und 22 % (MIC)
des BIP. Das UNDP hat errechnet, dass zur Verwirklichung der MDG der Anteil der
Staatseinnahmen am BIP bei über 20 % liegen müsste. Damit wird deutlich,
dass die meisten MIC in der Lage wären, diese Ziele ausschließlich unter
Einsatz inländischer Ressourcen zu erreichen. Außerdem wäre dem IWF zufolge
eine Erhöhung der Staatseinnahmen um rund 3 % des BIP in relativ kurzer
Zeit machbar, auch ohne Berücksichtigung der möglichen zusätzlichen Erlöse aus
der Nutzung natürlicher Ressourcen und aus neuen Ökosteuern. Dies zeigt, dass
auch in Ländern mit niedrigem Einkommen die Beendigung der Abhängigkeit von der
Entwicklungshilfe langfristig möglich ist. Die auf 649 Mrd. EUR geschätzten illegalen
Geldströme (z. B. Erträge aus Straftaten, Steuerhinterziehung und
Korruption) verursachen in vielen Ländern erhebliche Einnahmeverluste für den
Staat. Sie führen nicht nur zu niedrigeren Steuereinnahmen, sondern schrecken
legitime Investoren ab und höhlen auch den Gesellschaftsvertrag zwischen Staat
und Bürgern aus. Die Länder sollten die illegalen Geldströme durch rechtliche
und strafrechtliche Maßnahmen eindämmen. 2.1.2. Nachhaltige
Kreditaufnahme und -vergabe Durch Kreditaufnahme können Regierungen
Investitionsvorhaben vorziehen und trotz schwankender Einnahmen die Stabilität
der öffentlichen Ausgaben wahren. Die Gesamtverschuldung der Entwicklungsländer
ist zwar im Laufe der Jahre gesunken, doch viele von ihnen sind weiterhin durch
einen hohen Schuldenstand gefährdet, haben keinen Zugang zu den Finanzmärkten
und sind weiterhin auf öffentliche Kredite angewiesen. Private Kreditgeber und
öffentliche Kreditgeber, die nicht dem Pariser Club angehören, haben ihre
Gläubigerrolle in den Entwicklungsländern ausgebaut. Dies unterstreicht die
Notwendigkeit, dass sich alle Akteure an den Grundsätzen der
verantwortungsvolle Kreditvergabe und ¬aufnahme halten, um die Tragfähigkeit
der Auslandsschulden zu gewährleisten. Der Großteil der Devisenreserven der
Entwicklungsländer (4.074 Mrd. EUR) entfällt auf einige wenige Länder mit
mittlerem Einkommen. In den meisten ärmeren Ländern dagegen ist der
Devisenbestand in der Regel gering. Die Bildung von Vorsorgereserven zählt zu
den Abwehrmaßnahmen der Länder gegen Schocks und kann durch
versicherungsbasierte Instrumente ergänzt werden. Ein solider makroökonomischer
Rahmen und eine umsichtige Politik sind allerdings die wichtigsten Voraussetzungen
für die Begrenzung der Verwundbarkeit. 2.1.3. Sinnvolle
Verwendung der verfügbaren inländischen öffentlichen Finanzmittel Die sinnvolle Nutzung der verfügbaren Gelder
ist mindestens ebenso wichtig wie eine Aufstockung der Ressourcen. Die Länder
sollten sich an die Regeln der verantwortungsvollen Haushaltsführung halten und
dafür sorgen, dass mit den verfügbaren Geldern ein möglichst großer Mehrwert
erzielt wird. Investitionen, die für das Erreichen der gesetzten Ziele
besonders wichtig sind, sollten Vorrang genießen, und die Ausgaben für ein bestimmtes
politisches Ziel sollten auch zu Fortschritten bei anderen Zielen beitragen. 2.1.4. Wichtige
Maßnahmen zur Aufstockung der in die Erreichung global vereinbarter Ziele
investierten inländischen Ressourcen Jedes Land sollte auf nationaler Ebene
folgende Maßnahmen ergreifen: –
Reform der Steuersysteme, Stärkung der
Steuerverwaltungen und Umsetzung von Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der
Korruption. Dazu gehören die Stärkung von Transparenz, Rechenschaftspflicht und
Nachhaltigkeit bei der Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und die
Bekämpfung von Steuerhinterziehung und ¬umgehung. –
Umsetzung politischer Ansätze, mit denen die
sinnvolle Verwendung der verfügbaren Gelder sichergestellt wird. Dazu zählen u. a.
der Aufbau innovativer Partnerschaften, die Mobilisierung privater Gelder und
die Beseitigung von Subventionen für umweltschädliche fossile Brennstoffe. –
Einhaltung von Grundsätzen der verantwortungsvollen
staatlichen Kreditaufnahme und -vergabe und Stärkung der Widerstandsfähigkeit. Zur Unterstützung der Bemühungen auf
nationaler Ebene sollten alle Länder und internationalen Akteure gemeinsam
folgende Maßnahmen ergreifen: –
Stärkung der Transparenz des Finanzsektors und in
Schlüsselsektoren tätiger multinationaler Unternehmen, u. a. im Rahmen der
Initiative für Transparenz in der Rohstoffwirtschaft (EITI) und anderer
Initiativen zur Förderung der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen,
durch Erlass von Vorschriften gegen den illegalen Handel, durch
länderspezifische Berichterstattung und durch den Austausch von Informationen.
Die EU spielt hier eine Vorreiterrolle, doch weitere Fortschritte hängen auch
vom Engagement anderer Akteure für diese Grundsätze ab. –
Umsetzung von Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung
wie z. B. dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption. –
Stärkung der internationalen Finanzarchitektur in
Bezug auf die Tragfähigkeit der Auslandsschulden und die Absorption von
Schocks. 2.2. Internationale
öffentliche Finanzmittel — nach wie vor eine wichtige Finanzierungsquelle für
einige Länder Die öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) stellt
nach wie vor eine der wichtigsten Finanzierungsquellen für die 36 Länder mit
niedrigem Einkommen dar, die auch am stärksten von der globalen
Herausforderungen betroffen sind: In diesen Ländern macht sie 12 % des BIP
aus, auch wenn dieser Anteil inzwischen geringer ist als der der inländischen
Einnahmen. Insgesamt sind die internationalen öffentlichen Finanzmittel (158
Mrd. EUR) allerdings von marginaler Bedeutung für die Entwicklungsländer
insgesamt (0,7 % des BIP). In den 108 Ländern mit mittlerem Einkommen
macht die ODA durchschnittlich nur 0,2 % des BIP aus. Damit wird deutlich,
dass die Hilfe schwerpunktmäßig auf die Länder ausrichtet werden sollte, die
sie am dringendsten benötigen. 2.2.1. Aufstockung
der Finanzmittel und verbessertes Monitoring Die Bereitstellung öffentlicher Gelder für die
Entwicklungsländer ist das Ergebnis haushaltspolitischer Entscheidungen der
Geber. Insgesamt leistet die EU mehr Entwicklungshilfe als alle anderen
Industrieländer zusammen. Sie hält seit 2008 ihre Zusagen im Bereich der
Handelshilfe ein, sie kommt ihren Verpflichtungen hinsichtlich der
Sofortfinanzierung von Klimaschutzmaßnahmen nach und sie stockt die Mittel zum
Schutz der biologischen Vielfalt im Einklang mit den in Nagoya und Hyderabad
gefassten Beschlüssen auf. Obwohl die von der EU insgesamt bereitgestellte ODA
2012 leicht zurückging, haben die EU-Staats- und Regierungschefs ihre
Entschlossenheit bekräftigt, trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage das
anvisierte Ziel - Erhöhung des Anteils der ODA am BIP auf 0,7 % bis 2015 -
zu erreichen. Die Schwellenländer und aufstrebenden Volkswirtschaften, die
inzwischen als Länder mit mittlerem Einkommen (obere Einkommenskategorie)
eingestuft werden, sollten ihren gerechten Beitrag zu den internationalen
öffentlichen Finanzmitteln leisten. Die öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) wird
zunehmend kritisiert - für die einen ist sie als Konzept zu weit, für die
anderen zu eng gefasst, um alle Akteure und Maßnahmen im Bereich der
Entwicklungszusammenarbeit abzudecken. Daher muss die öffentliche
Entwicklungshilfe reformiert und das Monitoring der Mittelverwendung verbessert
werden. Dazu gehört u. a. die Aufstellung verbesserter Indikatoren
(z. B. Rio-Markers), an denen abgelesen werden kann, wie viel ODA für die
Erreichung einzelner Ziele bereitgestellt wird. Es sollte eine solide Grundlage
für die Erfassung aller Finanzierungen zugunsten der Entwicklungsländer geschaffen
werden, damit alle Akteure nach den gleichen Maßstäben zur Rechenschaft gezogen
werden können. Die Arbeit des DAC zur Reform der ODA ist ein wichtiger Beitrag
hierzu. Das Monitoring der internationalen Finanzmittel sollte im Rahmen eines
umfassenden Monitoringmechanismus erfolgen, der auch inländische und private
Mittel abdeckt. 2.2.2. Sinnvolle
Verwendung der verfügbaren externen Finanzmittel Ebenso wie bei den inländischen Ressourcen
bedeutet die sinnvolle Verwendung der externen Mittel nicht nur „das Richtige
tun“, sondern auch „die Dinge richtig tun“ So sollten die Mittel
schwerpunktmäßig dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten benötigt
werden, und zwar in innovativer und wirksamer Weise, damit sichergestellt ist,
dass sie der Verwirklichung mehrerer politischer Ziele gleichzeitig dienen,
z. B. durch Integration einzelner Ziele in alle Politikbereiche. Innovative Finanzierungsformen können die
Wirksamkeit des Mitteleinsatzes steigern und sollten daher ausgebaut werden.
Die Kombination von Zuschüssen mit Darlehen und Eigenkapital und die
Einrichtung von Garantie- und Risikoteilungsinstrumenten können als Katalysator
für private und öffentliche Investitionen dienen. Die EU ist hier bereits
aktiv. Wie aus der Arbeit der Leitenden Gruppe für innovative
Entwicklungsfinanzierung hervorgeht, besitzen innovative
Finanzierungsmechanismen generell ein hohes Einnahme-Potenzial und können zur
Stabilität und Vorhersehbarkeit der Finanzierung beitragen. Einige innovative
Finanzierungsmechanismen wie der Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung
(CDM) sind zwar auf ein spezifisches Ziel ausgerichtet, doch sollten die
entsprechenden Investitionen auch dem allgemeinen Kontext Rechnung tragen und
einen Beitrag zur Verwirklichung anderer Ziele leisten. Um die „Dinge richtig zu tun“, hat sich die
internationale Gemeinschaft im Rahmen der in Busan errichteten Partnerschaft
für eine wirksame Entwicklungszusammenarbeit nachdrücklich dazu verpflichtet,
die Wirksamkeit der Hilfe zu erhöhen und zwar auf der Grundlage der
demokratischen Eigenverantwortung der Entwicklungsländer und eines gemeinsamen
Bewusstseins für die Notwendigkeit der Bereitstellung globaler Kollektivgüter.
Dieser Ansatz kann allerdings untergraben werden, wenn im Rahmen multilateraler
Prozesse eine Zweckbindung von Mitteln für spezifische Politikbereiche
angestrebt wird, während die Entwicklungsländer vor der Notwendigkeit stehen, „das
Richtige zu tun“ und die Mittel dort einzusetzen, wo sie zur Erreichung der an
globale Ziele geknüpften nationalen Zielvorgaben beitragen können. 2.2.3. Wichtige
Maßnahmen zur Aufstockung der in globale Ziele investierten internationalen
öffentlichen Finanzmittel Jedes Land sollte Verantwortung übernehmen und
verlangen, dass sämtliche externen Mittel in Übereinstimmung mit seinen nationalen
Entwicklungsplänen, die auch die international vereinbarten Ziele umfassen,
eingesetzt werden. Dies entspricht den Grundsätzen von Busan. Alle Länder und internationalen Akteure
sollten sich zu Folgendem verpflichten: –
Einhaltung der Grundsätze und Zusagen der
Partnerschaft von Busan bei der Bereitstellung internationaler öffentlicher
Finanzmittel; –
Leistung eines angemessenen Beitrags zu den
globalen Bemühungen auf der Grundlage einer dynamischen Palette von
Verpflichtungen. Die reichsten Länder sollten einen größeren Beitrag leisten
als die Länder mit mittlerem Einkommen (obere Einkommenskategorie) und die
aufstrebenden Volkswirtschaften. Bei der externen Unterstützung sollte der
Schwerpunkt auf den LIC liegen. Die Zusammenarbeit mit MIC - insbesondere
zugunsten von MIC der unteren Einkommenskategorie - sollte in erster Linie auf
Maßnahmen mit Katalysatorwirkung ausgerichtet werden. –
Reform der ODA und Überwachung der Bereitstellung
externer öffentlicher Finanzmittel im Rahmen eines umfassenden Mechanismus zur
Gewährleistung einer gegenseitigen Rechenschaftspflicht; –
Verwendung von Finanzierungsmodalitäten, die den
länderspezifischen Bedürfnissen entsprechen und die langfristige Tragfähigkeit
der Finanzierung sicherstellen. Innovative Mechanismen, die durch Hebelwirkung
zusätzliche Ressourcen mobilisieren, sollten ausgebaut und sowohl der
Kapazitätsaufbau als auch die technische Hilfe sollten verstärkt werden. 2.3. Private
Finanzierung — ein wichtigster Wachstumsmotor Die private Finanzierung unterscheidet sich
grundsätzlich von der öffentlichen Finanzierung. Sie richtet sich nach privaten
Interessen und dient nicht an sich zur Umsetzung politischer Ziele. Die
privaten Investitionen (3.652 Mrd. EUR) stellen jedoch einen wichtigsten
Wachstumsmotor dar und können somit zur Verwirklichung solcher Ziele beitragen.
Auch eine nur geringe Anpassung der Prioritäten und Modalitäten der privaten
Investitionstätigkeit könnte für die Erreichung politischer Ziele von großem
Nutzen sein. Eine solche Anpassung lässt sich in erster Linie durch die
Schaffung inländischer und internationaler Anreize, z. B. im Rahmen
öffentlich-privater Partnerschaften, erreichen. Der inländische und der internationale
Privatsektor sind in hohem Maße miteinander integriert und reagieren auf die
gleichen Anreize. Sie werden daher nachstehend gemeinsam behandelt. Eine
getrennte Behandlung ist nur hinsichtlich der Überwachung eingegangener
Verpflichtungen sinnvoll. 2.3.1. Investitionen
und Handel, Wissenschaft, Technologie und Innovation Die inländischen Investitionen übersteigen bei
weitem die ausländischen Investitionen und sind die wichtigste Stütze der
wirtschaftlichen Entwicklung. Sie werden durch die ausländischen
Direktinvestitionen und in geringerem Maße auch durch die private
Kreditaufnahme im Ausland, ergänzt, wodurch auch Know-how und Technologie „importiert“
werden. Investitionen mit positiven Auswirkungen auf die Verwirklichung
öffentlicher Ziele sollten durch günstige politische Rahmenbedingungen und
innovative Mechanismen wie leistungsbezogene Zahlungen für Ökosystemleistungen,
CO2-Gutschriften oder Kompensationsmaßnahmen für die biologische Vielfalt
unterstützt werden. Der Handel ist ein wirksames Mittel zur
Steigerung der Wirtschaftstätigkeit und der Produktivität. Um die Vorteile des
Handels nutzen zu können, sollten die Länder handelsfördernde Rahmenbedingungen
auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene schaffen. Die reicheren
Länder sollten den ärmsten Ländern den präferenziellen Zugang zu ihren Märkten
und auch sonstige Unterstützung gewähren. Die EU bietet anderen Ländern bereits
einen großzügigen Zugang zu ihren Märkten, einschließlich des zoll- und
kontingentfreien Zugangs für LIC. Der Großteil des Handels der
Entwicklungsländer entfällt bereits auf den Handel mit anderen
Entwicklungsländern, und das durch eine Liberalisierung des Süd-Süd-Handels
gebotene Potenzial sollte verwirklicht werden. Auf internationaler Ebene muss
der Fähigkeit der LIC, aus dem internationalen Handel Nutzen zu ziehen, mehr
Aufmerksamkeit geschenkt werden. Neue Technologien sollten durch verstärkte
globale Integration für die Erreichung globaler Ziel nutzbar gemacht werden.
Die Rückkopplung zwischen Technologie, die an die Verhältnisse in den
Entwicklungsländern angepasst ist, einerseits und Innovationen andererseits
kann durch die Förderung von Investitionen in die Forschung, u. a. im
Rahmen innovativer Mechanismen wie Vorabnahmeverpflichtungen, weiter gestärkt
werden. 2.3.2. Migrantenüberweisungen Migrantenüberweisungen stellen einen wichtigen
privaten Mittelfluss dar und machen in mehreren Entwicklungsländern einen
Großteil des BIP aus. Eine Verringerung der Kosten für Heimatüberweisungen auf
5 % im Einklang mit der entsprechenden Zusage der G-20[8] würde erhebliche Vorteile
bringen, auch im Falle der teureren Süd-Süd-Überweisungen. Sowohl die
Ursprungs- als auch die Bestimmungsländer sollten eine Politik verfolgen, die
darauf gerichtet ist, von Wettbewerb geprägte und transparente Marktbedingungen
zu schaffen, Zugang zu besseren Finanzdienstleistungen zu gewähren und eine
möglichst sinnvolle und produktive Verwendung der Migrantenüberweisungen zu
gewährleisten. 2.3.3. Private
Spenden Die private Spendentätigkeit hat vieles mit
der öffentlichen Entwicklungshilfe gemein. Private Spenden, die 2010 auf 42
Mrd. EUR geschätzt wurden, können bei bestimmten Bevölkerungsgruppen und
speziellen Themen wichtige Beiträge leisten. Die private Spendentätigkeit lässt
sich naturgemäß nicht in nationalen Entwicklungsplänen erfassen, doch sollten
ihre Transparenz, Vorhersehbarkeit und Wirksamkeit erhöht werden. 2.3.4. Wichtige
Maßnahmen zur Aufstockung der in prioritäre politische Ziele investierten
privaten Finanzmittel Jedes Land sollte auf nationaler Ebene
folgende Maßnahmen ergreifen: –
Schaffung eines Geschäftsklimas, das die Erreichung
politischer Ziele im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen in Bezug
auf menschenwürdige Arbeit unterstützt und sowohl die Innovation als auch die
Entwicklung der nationalen Finanzsysteme fördert. –
Verwendung öffentlicher Mittel für Investitionen in
Bereichen, in denen sie eine Hebelwirkung auf private Investitionen zugunsten
politischer Prioritäten entfalten. Darüber hinaus sollten sich alle Länder und
internationalen Akteure zu Folgendem verpflichten: –
Schaffung transparenter und gerechter Regeln auf
internationaler Ebene, auch für den Handel und die Finanzmärkte. –
Verwendung öffentlicher Mittel zur Mobilisierung
privater Investitionen (durch Hebelwirkung) und zur Unterstützung von
Innovation, auch durch Technologien. Zudem sollte sich die Privatwirtschaft zu
Folgendem verpflichten: –
Anwendung der Grundsätze der guten
Unternehmensführung und der sozialen und ökologischen Verantwortung von
Unternehmen als Beitrag zum Übergang zu einer inklusiven grünen Wirtschaft.
Dazu zählen u. a. die Abschätzung der Auswirkungen von Investitionen auf
politische Ziele, die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes in Bezug auf
Verrechnungspreise, die Sicherstellung der Transparenz der eigenen Geschäftstätigkeit
und die Einhaltung internationaler Leitlinien über die soziale Verantwortung
von Unternehmen und über Investitionen. –
Anwendung der Grundsätze von Busan auf die private
Spendentätigkeit im Bereich der Entwicklungshilfe. 3. Auf dem Weg zu einem
umfassenden und integrierten Finanzierungskonzept 3.1. Grundsätze
Eine globale Agenda mit gemeinsamen Zielen für
die Zeit nach 2015 soll allen Akteuren als Anreiz zur effizienten Nutzung ihrer
Ressourcen dienen. Sie sollte durch ein solides universell geltendes Finanzierungskonzept
ergänzt werden, das den globalen Entwicklungen Rechnung trägt und sämtliche den
verschiedenen Akteuren zur Verfügung stehenden Ressourcen berücksichtigt. Am
besten würde sich dies dadurch erreichen lassen, dass die internationale Agenda
für Entwicklungsfinanzierung modernisiert und ausgeweitet wird, um den
Herausforderungen der Welt von morgen gerecht zu werden. Der Prozess zur Aufstellung
globaler Ziele kommt zwar erst in Gang, doch sollten sich die Diskussionen über
die Finanzierung bereits jetzt an einigen zentralen Grundsätzen orientieren: –
Die Frage der Finanzierung sollte vor dem
Hintergrund der Politikformulierung betrachtet werden. Eine gut formulierte
Politik ist die tragende Säule der Umsetzung, denn es ist effektiver, eine
Politik zu ändern, als durch zusätzliche Ausgaben eine schlechte Politik zu
kompensieren. –
Alle verfügbaren Mittel sollten umfassend,
d. h. als Teil einer Gesamtsumme, betrachtet werden. Die drei Kategorien
der Finanzmittel — inländische öffentliche, internationale öffentliche bzw.
private Mittel — bieten eine Struktur zur Ermittlung wichtiger Maßnahmen auf
nationaler und internationaler Ebene. –
Im Rahmen eines globalen Konzepts sollte die
Prioritätensetzung beim Ressourceneinsatz in erster Linie den einzelnen Ländern
überlassen werden. Sie können am besten über die Lösung möglicher Zielkonflikte
entscheiden, allerdings im Rahmen der international vereinbarten
Verpflichtungen, Ziele und Zielvorgaben. Der Länderebene sollte auch die
Bewertung der zur Verwirklichung der vereinbarten Ziele erforderlichen
Kombination von Konzepten, Finanzmitteln und Instrumenten vorbehalten sein,
denn sie stellt ja die Ebene dar, auf der die jeweiligen Maßnahmen durchgeführt
werden. Alle Länder sollten sich verpflichten, die zur Verfügung stehenden
Ressourcen in optimaler Weise zur Erreichung der vereinbarten politischen Ziele
einzusetzen. –
Genauso wie die verschiedenen politischen Ziele
sich gegenseitig verstärken müssen, so sollten die Mittel zur Erreichung dieser
Ziele auf Länderebene ein Paket miteinander verbundener Quellen und Instrumente
bilden, damit mit denselben Geldern mehrere politische Ziele erreicht werden
können. Die Finanzierung muss die Synergien zwischen verschiedenen globalen
Zielen fördern. Unter Beachtung bestehender Verpflichtungen sollten die
vereinbarten Ziele grundsätzlich in die nationale Politik im jeweiligen Bereich
integriert werden, anstatt auf globaler Ebene Finanzmittel für spezifische
Zwecke bereitzuhalten, denn dies führt zur Fragmentierung. –
Der Schwerpunkt der externen öffentlichen
Finanzierung sollte auf die bedürftigsten Länder verlagert werden. Auch die
aufstrebenden Volkswirtschaften und die Länder, die inzwischen als Länder mit
mittlerem Einkommen (obere Einkommenskategorie) eingestuft werden, sollten einen
angemessenen Beitrag hierzu leisten. –
Alle Finanzierungen sollten nach einem
harmonisierten Verfahren überwacht werden, um auf nationaler und globaler Ebene
für Transparenz und gegenseitige Rechenschaftspflicht zu sorgen. Damit soll
sichergestellt werden, dass die verfügbaren Mittel noch wirksamer zur Verwirklichung
der vielen verschiedenen globalen und nationalen Ziele der nachhaltigen
Entwicklung eingesetzt werden. Auch die Verfolgung der Mittelflüsse sollte
verbessert werden. Dazu gehört die Überprüfung ihres Beitrags zur Erreichung
nationaler und globaler Ziele und – sofern vorhanden –der entsprechenden
Finanzvorgaben. Entscheidende Voraussetzung hierfür ist die Verfügbarkeit
genauer Daten. Daher sollten die Kapazitäten im Statistikbereich gestärkt werden.
3.2. Ein übergeordneter Rahmen für
internationale Prozesse Aufbauend auf der Erklärung von Doha und der
darin enthaltenen Zusage, verschiedene Herausforderungen durch konzertiertes
globales Handeln anzugehen, sollten die einzelnen Diskussionsstränge zum Thema
Finanzierung innerhalb eines übergeordneten Rahmens miteinander verknüpft
werden. So sollte die Arbeit des UN-Sachverständigenausschusses, der von der
Rio + 20-Konferenz mit der Ausarbeitung von Optionen für eine Strategie
zur Finanzierung von nachhaltiger Entwicklung beauftragt wurde, voll und ganz
mit dem Prozess zum Thema Entwicklungsfinanzierung im Einklang stehen. Zur
Bündelung dieser Stränge sollte eine internationale Konferenz veranstaltet
werden, auf der - aufbauend auf den Vorschlägen des Sachverständigenausschusses
und den Prozessen zur Vorbereitung eines Rahmens für die Zeit nach 2015 - ein
umfassendes und integriertes Finanzierungskonzept entwickelt wird. Wie auch im
Bericht der hochrangigen Expertengruppe der UN für die Zeit nach 2015
vorgeschlagen, sollte dieser verstärkte globale Prozess zur Festlegung eines
übergreifenden Finanzierungskonzepts, insbesondere für die Zeit nach 2015,
führen. Die Anwendung der oben dargelegten Grundsätze soll auch die Kohärenz
und Koordinierung der einzelnen Finanzierungsströme und Verhandlungsprozesse
(z. B. im Zusammenhang mit dem für 2015 geplanten Klimaschutzabkommen)
sicherstellen. Dadurch wird gewährleistet, dass jedes Land die verfügbaren
Mittel gezielt dort einsetzen kann, wo sie den größten Beitrag zur Verwirklichung
der vereinbarten gemeinsamen Ziele leisten. 3.3. Die
nächsten Schritte für die EU Mit dieser Mitteilung wird ein gemeinsames
Konzept der EU für die Diskussionen zum Thema Finanzierung im Zusammenhang mit
der Agenda für die Zeit nach 2015, der Arbeit der Offenen Arbeitsgruppe der UN
zum Thema Ziele für nachhaltige Entwicklung und des von den UN mit der
Formulierung von Optionen für eine Strategie zur Finanzierung von nachhaltiger
Entwicklung eingesetzten Sachverständigenausschusses sowie der Überprüfung des
Prozesses im Bereich der Entwicklungsfinanzierung vorgelegt. Außerdem soll sie
die Grundlage für gemeinsame Standpunkte der EU zur Frage der Finanzierung im
Rahmen internationaler Prozesse in den Bereichen Klima, biologische Vielfalt,
Chemikalien usw. bilden. Das oben dargelegte Konzept versteht sich als
Beitrag zu den internationalen Diskussionen. Die EU sollte es nutzen, um ihre
Partner zu sensibilisieren und mit ihnen die notwendigen Diskussionen zu
führen. [1] KOM(2011) 637 endg. [2] COM(2013) 92 endg. [3] 11559/13 [4] COM(2013) 167 endg. [5] COM(2012) 366 endg. [6] 14533/12 [7] Die Quellen für alle in dieser Mitteilung enthaltenen
Zahlen sind im Begleitdokument (Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen)
angegeben. [8] Erklärung des G20-Gipfels vom 5.
Dezember 2011, Punkt 77.