52013DC0454

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN WEITERE SCHRITTE ZUR UMSETZUNG DER NATIONALEN STRATEGIEN ZUR INTEGRATION DER ROMA /* COM/2013/0454 final */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

WEITERE SCHRITTE ZUR UMSETZUNG DER NATIONALEN STRATEGIEN ZUR INTEGRATION DER ROMA

1.           Einleitung

In ihrer Mitteilung EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma[1] forderte die Kommission die Mitgliedstaaten auf, eine umfassende Strategie zur Integration der Roma festzulegen oder weiterzuentwickeln und eine Reihe gemeinsamer Ziele zu verfolgen. Diese Ziele decken die vier Pfeiler Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsfürsorge und Wohnraum ab und sollen die Integration der Roma beschleunigen. Die Staats- und Regierungschefs aller EU-Mitgliedstaaten unterstützten diesen Ansatz.[2]

Die Mitgliedstaaten kamen dieser Aufforderung nach und legten nationale Strategien zur Integration der Roma vor, die sich abhängig von der Größe der Roma-Bevölkerung und den zu bewältigenden Herausforderungen im jeweiligen Mitgliedstaat unterschieden.[3] Die Europäische Kommission bewertete diese Strategien[4] im Jahr 2012 und gelangte mit Blick auf die Gewährleistung von Fortschritten bei den vier Pfeilern zu dem Schluss, dass mehrere strukturelle Voraussetzungen, die für eine erfolgreiche Umsetzung der Strategien unerlässlich sind, vorrangig angegangen werden müssen, darunter: die Zusammenarbeit mit lokalen und regionalen Behörden sowie der Zivilgesellschaft; die Zuweisung angemessener Finanzmittel; die Überwachung von Veränderungen und das Ermöglichen einer politischen Anpassung; die entschlossene Bekämpfung von Diskriminierung und die Einrichtung nationaler Kontaktstellen für die Integration der Roma.

Der Schwerpunkt der vorliegenden Mitteilung liegt auf diesen strukturellen Voraussetzungen, denn obwohl in den Mitgliedstaaten einige Schritte auf politischer Ebene unternommen wurden, insbesondere im Hinblick auf die bessere Koordinierung der an der Roma-Integration beteiligten Akteure, sind die tatsächlichen Veränderungen nach wie vor nicht ausreichend. Um die Mitgliedstaaten zu weiteren Anstrengungen anzuhalten, verpflichtet sich die Kommission mit dieser Mitteilung zudem, die Mitgliedstaaten insbesondere bei ihrer Verwendung von EU-Mitteln für die Integration der Roma zusätzlich zu unterstützen.

2.           Die wirksame Umsetzung der Strategien - essenziell für die Glaubwürdigkeit politischer Verpflichtungen und für Veränderungen an der Basis

Die wirksame Umsetzung der nationalen Strategien zur Integration der Roma ist unbedingt sicherzustellen. Vor dem Hintergrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage müssen angemessene Maßnahmen ergriffen und die verfügbaren Ressourcen effizienter eingesetzt werden, um die sozioökonomische Integration der Roma voranzubringen. Aus diesem Grund verfolgt die Kommission die Fortschritte der Mitgliedstaaten, sowohl innerhalb des Europa-2020-Prozesses als auch im Zusammenhang mit dem EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma, ganz genau.

Als Teil des Europa-2020-Prozesses wird die Inklusion der Roma und ihre Kohärenz mit allgemeinen politischen Strategien bis 2020 weiterhin jährlich überprüft. Um mit Blick auf die Europa-2020-Ziele in den Bereichen Beschäftigung, soziale Inklusion und Bildung Fortschritte zu erzielen, müssen die Mitgliedstaaten mit einer größeren Roma-Bevölkerung die im Europäischen Semester 2012 dargelegten Herausforderungen bei der Inklusion der Roma bewältigen. In diesen Mitgliedstaaten wird sich die Integration der Roma nicht nur sozial, sondern auch wirtschaftlich positiv auswirken.[5] Im Europäischen Semester 2013 hat die Kommission vorgeschlagen, die für die Inklusion der Roma relevanten Empfehlungen für die meisten betroffenen Mitgliedstaaten zu verstärken und zu präzisieren.[6]

Vor dem Hintergrund des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma verstärkte die Kommission den Dialog mit mehreren Mitgliedstaaten. 2012 und 2013[7] fanden bilaterale Zusammenkünfte statt, in denen die zuständigen nationalen Behörden mit Sachverständigen der Kommission über die genaue Bewertung der nationalen Strategien zur Integration der Roma und die Möglichkeiten, ihre wirksame Umsetzung zu gewährleisten, sprachen.

Zudem wurde ein Netz der nationalen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten für die Integration der Roma eingerichtet, das den multilateralen Erfahrungsaustausch, das kollegiale Lernen („peer learning“) und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern soll.[8]

Abschließend setzte die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe ein, um den Mitgliedstaaten zu helfen, die Fortschritte bei der Integration der Roma zu messen.[9] Ihr Hauptziel besteht darin, die teilnehmenden Mitgliedstaaten bei der Einrichtung wirksamer Überwachungsinstrumente zu unterstützen, damit sie verlässliche und vergleichbare Ergebnisse erhalten.[10]

Die Kommission hat die Fortschritte, die 2012 bei der Umsetzung der nationalen Strategien erzielt wurden, auf der Grundlage der Angaben der Mitgliedstaaten, der Beiträge von Experten und der Zivilgesellschaft[11] und der Erkenntnisse der Grundrechteagentur analysiert.

2.1.        Strukturelle Voraussetzungen für eine effiziente Umsetzung

(a) Einbindung regionaler und lokaler Behörden und enge Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft

Gemäß dem EU-Rahmen bedarf es im Hinblick auf die Konzeption, Umsetzung und Überwachung der nationalen Strategien eines fortlaufenden Dialogs zwischen den nationalen, regionalen und lokalen Behörden sowie der Roma-Zivilgesellschaft. Die meisten Mitgliedstaaten haben entsprechende Maßnahmen ergriffen. Von den Interessenträgern wurden diese allerdings häufig als ineffektiv empfunden, da sie ihnen nicht die aktive Teilnahme an der Umsetzung und Überwachung der nationalen Strategien ermöglichten.

(1) Einbindung lokaler und regionaler Behörden

Wie bereits im Fortschrittsbericht der Kommission von 2012 betont wurde, ist die aktive Einbindung lokaler und regionaler Behörden in allen Phasen des Prozesses der Inklusion der Roma eine unerlässliche Voraussetzung für den Erfolg.

Einbindung lokaler und regionaler Behörden || Mitgliedstaaten, die entsprechende Maßnahmen ergriffen haben

Einrichtung eines strukturierten Dialogs || AT, BE, BG, CZ, DK, EE, EL, ES, FI, FR, HU, IE, IT, LV, NL, RO, SE, SI, SK, UK

Förderung von Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit zwischen lokalen Behörden || BE, BG,CZ, DK, FI, FR, HU, IT, SE, ES, SI, UK

Zuweisung von Ressourcen für die Integration von Roma an lokale und regionale Behörden || AT, BE, CZ, DE, DK, EL, FI, FR, IE, IT, PL, RO (geplant), SE, SI, SK

Ein Jahr danach lässt sich der Schluss ziehen, dass die meisten Mitgliedstaaten weitere Anstrengungen unternehmen und lokale Behörden enger und systematischer in die Entwicklungs-, Umsetzungs-, Überwachungs-, Bewertungs- und Überprüfungsstrategie einbinden müssen.[12] Strategien und Aktionspläne für die Integration der Roma sollten als Bestandteil der jeweiligen regionalen und lokalen öffentlichen Agenda entwickelt werden: Darin sollten eine klare Ausgangslage, quantifizierte Ziele und spezielle Maßnahmen festgelegt werden, damit die vier Pfeiler der nationalen Strategie zur Integration der Roma in konkrete Maßnahmen auf lokaler Ebene umgesetzt werden können. Damit sie diese Pläne umsetzen können, sollten lokale und regionale Behörden mit angemessenen finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet werden. Ihre Fähigkeit, die Inklusion der Roma zu verwalten, zu überwachen und zu bewerten sollte verbessert werden.

(2) Enge Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft

Laut dem Fortschrittsbericht der Kommission von 2012 sollte die Einbindung der Zivilgesellschaft sich nicht darauf beschränken, sie bei der Ausarbeitung der Strategien zu konsultieren. Die Zivilgesellschaft muss bei der Umsetzung und Überwachung der nationalen Strategien eine aktive Rolle einnehmen. Der Kapazitätenaufbau von Basisorganisationen der Zivilgesellschaft auf lokaler Ebene - insbesondere unter den Roma - ist für den Erfolg und die Nachhaltigkeit integrierter lokaler Aktionspläne von entscheidender Bedeutung.

Enge Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft || Mitgliedstaaten, die entsprechende Maßnahmen ergriffen haben

Einrichtung eines strukturierten Dialogs mit der Zivilgesellschaft auf nationaler Ebene || BE, BG, EE, ES, DK, FI, FR, HU, LV, LT, SE, SI, UK

Förderung der aktiven Einbindung der Zivilgesellschaft und von Roma-Vertretern auf lokaler Ebene || BE (auf regionaler Ebene), BG, CZ, ES, FI, HU, LV, PT, SE, SI

Finanzielle Unterstützung für den Kapazitätenaufbau der Zivilgesellschaft || EE, ES, FR, LV, SE, SI

Auch im zweiten Jahr der Umsetzung der nationalen Strategien in den meisten Mitgliedstaaten sind die legitime Vertretung der Roma und die Einbindung der relevanten Organisationen der Zivilgesellschaft nicht ausreichend. Um einen wertvollen Beitrag leisten zu können, müssen Organisationen der Zivilgesellschaft, insbesondere lokale Organisationen zur Vertretung der Roma, in der Lage sein, besser an öffentliche Mittel heranzukommen, dabei zu helfen, dass diese den unmittelbar Betroffenen rasch und wirksam zur Verfügung gestellt werden, und effektiv am Entwicklungs-, Umsetzungs- und Überwachungsprozess zu den Roma-Integrationsstrategien teilzunehmen. Nur wenige Mitgliedstaaten unterstützen die zivilgesellschaftlichen Organisationen in dem Maße, das erforderlich ist, damit sie eine solche Rolle einnehmen können. Zwar sind Mechanismen vorhanden, um die Ansichten der Roma einfließen zu lassen, doch gewährleisten diese nicht, dass sich diese Ansichten tatsächlich auf die Politik auswirken. Alle Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass regelmäßige Konsultationsmechanismen effizient und transparent funktionieren und die Umsetzung, Überwachung und Bewertung der Auswirkungen der Strategien abdecken. Der Dialog zwischen den verschiedenen Arten von Organisationen der Zivilgesellschaft und den in allen für die Inklusion der Roma relevanten Bereichen arbeitenden Forschern sollte angeregt werden. Die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft sollte auch bei der Erstellung lokaler Aktionspläne gefördert werden.

(b) Zuweisung angemessener Finanzmittel

Auf der Grundlage des EU-Rahmens wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, für Maßnahmen zur Integration der Roma aus den nationalen Haushalten ausreichende Finanzmittel zuzuweisen, die gegebenenfalls durch Mittel der EU und internationaler Geber zu ergänzen sind. Fördermittel der EU sind hauptsächlich aus dem Europäischen Sozialfonds, dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums verfügbar.

Dem Fortschrittsbericht der Kommission von 2012 zufolge stellten Mängel bei der Zuweisung von Finanzmitteln entsprechend den in den Strategien eingegangenen politischen Verpflichtungen weiterhin ein großes Hindernis bei der Umsetzung dar. Eine spezifische und transparente Mittelzuweisung für die Aktionspläne ist eine unerlässliche Vorbedingung. Zudem sollte ein territorialer Ansatz verfolgt werden, der den spezifischen Bedürfnissen der ärmsten geografischen Gebiete oder von Zielgruppen, die einem sehr hohen Diskriminierungs- oder Ausgrenzungsrisiko ausgesetzt sind, Rechnung trägt.

Zuweisung angemessener Finanzmittel || Mitgliedstaaten, die entsprechende Maßnahmen ergriffen haben

Integrierter Ansatz für die Zuweisung von Finanzmitteln || EL, ES, FI, HU, IT, LV, SI, SK

Territorialer Ansatz für die Zuweisung von Finanzmitteln || CZ, EL, ES, HU, IT, PL, SE, SK

Einbindung lokaler und regionaler Behörden und der Zivilgesellschaft in die Planung der Verwendung von EU-Mitteln || BE, BG, CZ, ES, FI, IT, RO, SI, SK (erste Schritte)

Auch wenn seit dem vorhergehenden Bericht einige Fortschritte erzielt wurden, werden die nationalen Strategien nach wie vor nicht angemessen finanziert. In einigen Mitgliedstaaten verzögert sich die Umsetzung der nationalen Strategie, weil nicht genügend Mittel aus dem nationalen Haushalt zugewiesen werden.

Entsprechend den im Europäischen Semester festgestellten Herausforderungen sollten alle Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Integration der Roma entsprechend der Größe und der Situation der jeweiligen Roma-Gemeinschaften in die Partnerschaftsvereinbarungen für die Inanspruchnahme der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds[13] im Zeitraum 2014-2020 aufgenommen wird. Die wichtigsten politischen Prioritäten für die Inklusion der Roma wurden in den länderspezifischen Empfehlungen des Europäischen Semesters und den Positionspapieren der Kommission für die Verhandlungen über Partnerschaftsvereinbarungen mit mehreren Mitgliedstaaten aufgezeigt. Nationale Mittelzusagen sind weiterhin unerlässlich, um die Nachhaltigkeit der Maßnahmen für die Inklusion der Roma zu gewährleisten.

Der Europäische Sozialfonds ist das wichtigste Finanzinstrument der EU für Investitionen in die Einbeziehung der Roma in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und soziale Inklusion. Auf der Grundlage des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung wurden als Teil eines integrierten Ansatzes in mehreren Mitgliedstaaten Investitionen in Wohnraum getätigt, doch könnte diese Finanzierungsmöglichkeit für die Inklusion der Roma noch umfangreicher genutzt werden. Zu diesem Zweck könnten die Mitgliedstaaten auf die Fähigkeiten und den Ressourcenpool zurückgreifen, die von Bündnissen internationaler Organisationen mit dem Ziel, Projekte für die Inklusion der Roma auf lokaler Ebene zu unterstützen, entwickelt wurden.

Die Vorschläge der Kommission für die EU-Kohäsionspolitik im Zeitraum 2014-2020 bilden die Grundlage für einen integrierten Ansatz, bei dem die Möglichkeiten des EFRE und des ESF kombiniert werden, damit die EU-Ziele zur Integration der Roma erreicht werden. Die Mitgliedstaaten sollten auch erwägen, die im Rahmen der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums verfügbaren Unterstützungsmöglichkeiten zu nutzen. Ferner wurden die Mitgliedstaaten in der Kommissionsmitteilung Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt[14] dringend aufgefordert, im nächsten Programmplanungszeitraum (2014-2020) EU-Ressourcen für Sozialinvestitionen zu nutzen. Die Kommission schlug zudem vor, einen angemessenen Anteil der EU-Kohäsionsmittel für Investitionen in Menschen, Beschäftigung und sozialpolitische Reformen durch den Europäischen Sozialfonds bereitzustellen.[15] Des Weiteren schlug sie vor, in jedem Mitgliedstaat mindestens 20 % des entsprechenden Betrags der sozialen Inklusion einschließlich der Integration der Roma zuzuweisen. Dies würde gewährleisten, dass die Zuweisung der Mittel für soziale Inklusion insgesamt steigt und die Herausforderungen in diesem Bereich besser widerspiegelt. Durch die Nutzung der neuen spezifischen Investitionspriorität zur Eingliederung marginalisierter Bevölkerungsgruppen wie der Roma innerhalb des Europäischen Sozialfonds (von der Kommission für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 vorgeschlagen) wird besser bewertet werden können, was für Maßnahmen zur Integration der Roma ausgegeben wird.

(c) Überwachung von Veränderungen und Ermöglichen einer politischen Anpassung

Gemäß dem EU-Rahmen sollten die Mitgliedstaaten solide Überwachungs- und Bewertungsmethoden festlegen, um die Ergebnisse und Wirkungen von Maßnahmen zur Roma-Integration zu bewerten, und im Bedarfsfall politische Anpassungen ermöglichen. In dem Bericht von 2012 wurde der Schluss gezogen, dass die Mitgliedstaaten diesbezüglich weitere Anstrengungen unternehmen müssen.

Überwachung von Veränderungen und Ermöglichen einer politischen Anpassung || Mitgliedstaaten, die entsprechende Maßnahmen ergriffen haben

Bestandsaufnahme der Situation der Roma („Ausgangslage“) abgeschlossen oder im Gange || CZ, EE, EL, ES, FI, FR, HU, LT, LV, NL, PT, RO, SI, SK

Überwachungssystem für die Messung der Ergebnisse und Auswirkungen der nationalen Strategie || Erste Schritte: BG In Arbeit: BE, ES, FI, HU, IT, SE

Ermittlung von Gebieten mit extrem armen Roma-Gemeinschaften || CZ, EE, EL, FR, HU, PL, RO, SK

Einbindung aller wichtigen Interessenträger in den Überwachungs- und Bewertungsprozess || AT, CZ (geplant), FI, HU, IT (geplant), LT (geplant), SE (teilweise), SI, SK (geplant)

Zusammenarbeit mit den nationalen statistischen Ämtern || BG, CZ, EL, ES, FI, HU, IT, LV, RO, SK, UK

Geplante regelmäßige Berichterstattung und Bewertung || BE, BG, CZ, EL, FI, HU, LT, PL, RO, SE, SI, SK

Trotz eindeutiger Bemühungen seit dem letzten Bericht[16], einen soliden Überwachungs- und Bewertungsrahmen zu schaffen, damit systematisch und durchgehend Daten über die Auswirkungen der Maßnahmen zur Integration von Roma erhoben werden (nicht zwangsläufig unter Verwendung ethnischer Kriterien), ist dies in den meisten Mitgliedstaaten weiterhin mit Schwierigkeiten verbunden. Wie die von der Grundrechteagentur eingesetzte Arbeitsgruppe betont hat, sollte ein Überwachungssystem geeignet sein, den Regierungen auf verschiedenen Ebenen genaues Feedback zu geben: auf der einen Seite zu den Fortschritten bei der Verwirklichung der Ziele in der nationalen Strategie und den lokalen Aktionsplänen und auf der anderen Seite zu den Verbesserungen der sozioökonomischen Lage der Roma und ihrer Grundrechte im Vergleich zur Mehrheitsbevölkerung (Überwachung der „Diskrepanz“).

Es ist dringend erforderlich, die Daten regelmäßig zu vergleichen, um die Auswirkung der Maßnahmen vor Ort vor dem Hintergrund der Ausgangslage gründlich zu bewerten. Insbesondere herrscht nach wie vor ein allgemeiner Mangel an Wirkungsindikatoren. Zudem ist in den meisten Fällen unklar, inwieweit andere Interessenträger gemäß den zehn Gemeinsamen Grundprinzipien für die Einbeziehung der Roma[17] in die Überwachung, Bewertung und Überprüfung der Strategie eingebunden sind. Es sollte geprüft werden, ob Synergieeffekte mit vorhandenen Indikatoren zur EU-Politik möglich sind.

(d) Entschlossene Bekämpfung von Diskriminierung

Gemäß dem EU-Rahmen sollen die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die Roma nicht diskriminiert werden und dass die Wahrung ihrer in der EU-Grundrechtecharta und der Europäischen Menschenrechtskonvention niedergelegten Grundrechte garantiert ist. Laut dem Fortschrittsbericht der Kommission von 2012 sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Bestimmungen zum Verbot von Diskriminierung[18] in ihrem Gebiet wirkungsvoll durchgesetzt werden und dass sie Diskriminierung entschlossen bekämpfen. In dem Bericht wurde zudem darauf hingewiesen, dass es sich bei vielen der in den Mitgliedstaaten lebenden Roma um rechtmäßig aufhältige Drittstaatsangehörige handelt, die mit den gleichen Problemen zu kämpfen haben wie Migranten, die aus Drittstaaten in die EU gekommen sind. Sie müssen dieselben Rechte genießen, die anderen Nicht-EU-Migranten zuerkannt werden.

Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung || Mitgliedstaaten, die entsprechende Maßnahmen ergriffen haben

Durchsetzung der Rechtsvorschriften gegen Diskriminierung auf lokaler Ebene || AT, DK, SE

Sensibilisierung (unter anderem in Behörden) || AT, BG, CZ, DK, EE, ES, FI, FR, HU, IE, IT, LV, LT, PT, RO, SI

Sensibilisierung der Roma für ihre Rechte || AT, FI, LV, SE, SI

Bekämpfung mehrerer Formen von Diskriminierung von Roma-Frauen || RO (erste Schritte)

Bekämpfung des Menschenhandels und der Ausbeutung von Kindern als Arbeitskräfte || CZ, DK, HU, NL

Trotz der von den Mitgliedstaaten eingegangenen Verpflichtungen und der Rechtsvorschriften gegen Diskriminierung in allen Mitgliedstaaten haben der Rassismus gegenüber Roma und die Diskriminierung der Roma weiterhin Bestand. Die Segregation von Roma-Kindern im Bildungswesen ist in mehreren Mitgliedstaaten nach wie vor weit verbreitet.[19] Berichte aus der Zivilgesellschaft und von Wissenschaftlern[20] bestätigen verschiedene Beispiele für Diskriminierung, unter anderem den im Vergleich zur Mehrheitsbevölkerung weniger günstigen Zugang zu Bildung, Gesundheitsfürsorge, Schutz durch die Polizei und zu Wohnraum. Die Tatsache, dass es nach wie vor Schwierigkeiten bei der Integration von Roma, die EU-Bürger sind, in die Gesellschaft gibt, hat direkte Auswirkungen auf die weiteren Beziehungen der EU mit Drittländern. So unterwerfen beispielsweise einige Länder aufgrund von Problemen im Zusammenhang mit der Integration der Roma die Staatsangehörigen bestimmter Mitgliedstaaten der Visumpflicht.[21] Dieselben Probleme können für Roma aus Drittländern entstehen, die in die EU migrieren.[22]

Ohne systematische Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung der Roma und des Rassismus gegenüber Roma kann die Umsetzung der nationalen Strategien zur Integration der Roma nicht die erwarteten Ergebnisse liefern. Die meisten Mitgliedstaaten führen Sensibilisierungsaktionen durch, um die Inklusion der Roma zu fördern.[23] Zugleich sollten die Behörden jedoch viel mehr tun, um der ganzen Gesellschaft die sozialen und wirtschaftlichen Vorteile[24] einer Inklusion der Roma zu erläutern. Um die Bekämpfung der Diskriminierung zu verstärken, ist es zudem notwendig, die Roma selbst über Rechte, Pflichten und Möglichkeiten aufzuklären und Instrumente – z. B. Gleichstellungsstellen – einzurichten, die ihnen helfen, ihre Rechte zu schützen und durchzusetzen. Die Mitgliedstaaten müssen mehr tun, um Klischees zu bekämpfen und gegen rassistische oder anderweitig stigmatisierende Redensarten oder Verhaltensweisen vorzugehen, die zur Diskriminierung der Roma anstacheln könnten.

Die Mitgliedstaaten sollten – unter anderem durch internationale Zusammenarbeit – mehr tun, um Kinderarbeit wirksam zu bekämpfen, das Betteln unter Beteiligung von Kindern zu verbieten, die Rechtsvorschriften gegen die Verheiratung von Minderjährigen in vollem Umfang durchzusetzen, Zwangsheiraten zu bekämpfen und wirksamer gegen das Problem des Menschenhandels vorzugehen.

Sofern Roma nicht in den staatlichen Bevölkerungsregistern erfasst sind und sie keine Identitätsdokumente besitzen, muss hiergegen kontinuierlich und umfassend vorgegangen werden. Erst dann kann für sie der gleiche Zugang zu Bildung, öffentlichen Diensten, Sozialschutzsystemen, Mindestlebensstandards, Wohnraum und Gesundheitsfürsorge sichergestellt werden.

(e) Nationale Kontaktstellen für die Integration der Roma

Auf der Grundlage des EU-Rahmens wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, nationale Kontaktstellen für die Integration der Roma[25] einzurichten, die befugt sind, die Entwicklung und Umsetzung der Strategie zu koordinieren. Im Fortschrittsbericht der Kommission von 2012 wurde betont, dass diese nationalen Kontaktstellen in die Lage versetzt werden sollten, die Einbeziehung der Roma in allen politischen Bereichen wirksam zu koordinieren.

Maßnahmen, um den nationalen Kontaktstellen ein effizientes Arbeiten zu ermöglichen || Mitgliedstaaten, die entsprechende Maßnahmen ergriffen haben

Koordinierung zwischen verschiedenen Sektoren auf nationaler Ebene || AT, BE, BG, CZ, EE, EL, ES, FI, FR, HU, IT, LT, LV, RO, SE, SK

Koordinierung zwischen verschiedenen Regierungsebenen (von national bis lokal) || AT, BE, BG, DK, CZ, EE, ES, FI, FR, HU, IE, IT, LV, NL, RO, SE, SI, SK

Einbindung der nationalen Kontaktstellen in die Planung der Verwendung von EU-Mitteln || BE, BG, CZ, EL, ES, FI, HU, IE, IT, LT, SK

Sämtliche nationalen Kontaktstellen beteiligen sich an dem im Oktober 2012 eingerichteten Netz und äußern sich mit großer Sorge zur Integration der Roma. Zwar sind eindeutige Fortschritte zu verzeichnen, was ihr Engagement und ihre koordinierende Funktion angeht, doch sind in Bezug auf ihren Status, ihre Kapazitäten, ihre Ressourcen, ihren Auftrag und die politische Unterstützung, die sie erhalten, weitere Verbesserungen erforderlich: Die nationalen Kontaktstellen sollten mit angemessenen personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet werden. Sie müssen formal dazu ermächtigt werden und dafür zuständig sein, Abläufe zwischen Ministerien und verschiedenen Regierungsebenen zu koordinieren und sicherzustellen, dass die Inklusion der Roma in allen relevanten politischen Strategien berücksichtigt wird. Sie sollten an der Festlegung und Umsetzung relevanter Strategien mitwirken und in die strategische Planung der Verwendung von EU-Mitteln eingebunden werden. Ferner sollten sie den Dialog und den Austausch zwischen allen Interessenträgern erleichtern und mögliche Synergieeffekte mit einschlägigen Initiativen[26] prüfen.

3.           Beitrittsländer

In ihrer EU-Erweiterungsstrategie 2012-2013 sowie in den ausführlicheren länderspezifischen Fortschrittsberichten weist die Kommission darauf hin, dass die Roma in den Ländern des westlichen Balkans besonders benachteiligt werden. In vielen Ländern muss gegen die Diskriminierung beim Zugang zu Bildung, Beschäftigung, sozialer und gesundheitlicher Fürsorge, Wohnraum und Personenstandsurkunden vorgegangen werden.

In den letzten Jahren wurden zwar einige Fortschritte erzielt, die zu ersten Verbesserungen in den Bereichen Bildung und Gesundheit geführt haben, doch sind weitere Anstrengungen erforderlich. Dies umfasst auch die Zuweisung angemessener Ressourcen für die Umsetzung von Roma-Integrationsstrategien. Bei der wirksamen Umsetzung und Durchsetzung des rechtlichen und institutionellen Rahmens sind nach wie vor Herausforderungen zu bewältigen. In mehreren Ländern wurden mehrjährige Strategien zur Verbesserung der Lage der Roma und entsprechende Aktionspläne in letzter Zeit entweder verabschiedet (Montenegro und ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien) oder überarbeitet und verbessert (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo und Serbien[27]). Die Türkei muss noch einen systematischen Ansatz und eine umfassende Strategie zur Förderung der Integration der Roma ausarbeiten.

Die Beitrittsländer sollten weiterhin entsprechend den auf den nationalen Konferenzen im Jahr 2011 gemeinsam mit der Kommission vereinbarten operativen Schlussfolgerungen vorgehen. Diese Schlussfolgerungen werden jährlich im Rahmen des strukturierten politischen Dialogs überarbeitet. Es geht hierbei um fünf Themen: Erfassung in Bevölkerungsregistern, Bildung, Gesundheit, Zugang zu Arbeit und Wohnraum. Die Kommission verstärkte ihre Bemühungen 2012 durch die zielgerichtete finanzielle Unterstützung der Umsetzung der operativen Schlussfolgerungen in mehreren Ländern. Das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) wurde besser genutzt, indem mehr Unterstützungsmaßnahmen finanziert wurden, die die Einbeziehung der Roma in die Gesellschaft und eine Verbesserung ihres Status und ihrer Lebensbedingungen bezweckten, und indem Ländern geholfen wurde, ihre nationalen Strategien im Rahmen von nationalen und regionalen Programmen zu entwickeln, zu überarbeiten und umzusetzen. Im Zuge des EU-Beitrittsprozesses dieser Länder wird die Kommission weiterhin Strategien und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Lage der Roma unterstützen, einschließlich Maßnahmen im Rahmen der „Decade for Roma inclusion“[28].

4.           Schlussfolgerungen und weiteres Vorgehen

Aus der Bewertung der von den Mitgliedstaaten im Laufe des letzten Jahres erzielten Fortschritte lassen sich vor allem zwei Schlussfolgerungen ziehen: Einige Mitgliedstaaten haben ihre Strategien in erheblichem Maße überdacht oder konkret weiterentwickelt, insbesondere indem sie bestrebt waren, einen horizontalen und vertikalen Dialog zu organisieren und die Umsetzung ihrer Strategien zu koordinieren. Einige der notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung sind jedoch nach wie vor nicht erfüllt, was dazu führt, dass die Fortschritte vor Ort nur sehr langsam zu erkennen sind.

Um die Fortschritte bei der Integration der Roma entsprechend den vier Pfeilern des Zugangs zu Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsfürsorge und Wohnraum zu beschleunigen, bietet die Kommission den Mitgliedstaaten zusätzliche Unterstützung an, indem sie

(a) dafür eintritt, dass die Mitgliedstaaten ihre politischen Ziele erreichen und ihre Verpflichtungen einhalten

· Vorlage eines Vorschlags für eine Empfehlung des Rates für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma parallel zu dieser Mitteilung. Aufgrund der Ergebnisse des Fortschrittsberichts der Kommission von 2012[29], des Austauschs mit der Zivilgesellschaft und mit Roma-Vertretern auf hoher Ebene und dieses Berichts schlägt die Kommission den Mitgliedstaaten vor, die Integration der Roma durch ein Rechtsinstrument zu beschleunigen, das der Rat verabschieden soll;

· Fortsetzung des bilateralen und multilateralen Austauschs mit den nationalen Kontaktstellen für die Integration der Roma und anderen an der Durchführung politischer Maßnahmen zur Inklusion der Roma beteiligten Behörden;

· weitere Überprüfung der Fortschritte bei der Integration der Roma vor dem Hintergrund der Strategie „Europa 2020“, da die Integration der Roma ein Teil der Bemühungen der Mitgliedstaaten sein sollte, Armut und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen, die Beschäftigungsquote zu erhöhen, die Schulabbrecherquote zu senken und den Bildungsstand zu verbessern;

· Verbesserung des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen allen Interessenträgern durch die nächste Sitzung der Europäischen Plattform für die Einbeziehung der Roma;

· Überwachung der Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse in der Verwaltungspraxis.

(b) Unterstützung in Form von EU-Mitteln leistet

· Ergänzung der Mittel der Mitgliedstaaten durch einen Rahmen, der festlegt, wie EU-Mittel[30] (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Europäischer Sozialfonds (ESF), Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)) im Zeitraum 2014-2020 zur Unterstützung der Integration marginalisierter Gemeinschaften wie der Roma in den Mitgliedstaaten genutzt werden könnten. Zudem sollte die Nutzung von Ressourcen des privaten und des dritten Sektors gefördert werden, um die Hebelwirkung der Investitionen in die Integration der Roma zu verstärken;

· Vorschlag, dass einige Mitgliedstaaten für den nächsten Programmplanungszeitraum die Investitionspriorität „Eingliederung marginalisierter Bevölkerungsgruppen, wie etwa der Roma“ nutzen oder spezifische, mit der Integration in den Arbeitsmarkt, dem Zugang zu Bildung oder der sozialen Inklusion der Roma verbundene Ziele festlegen, um den Ergebnissen des Europäischen Semesters Rechnung zu tragen;

· Vorschlag für einen neuen Rahmen für Strategien im Bereich Sozialinvestitionen[31] auf der Grundlage von drei Elementen[32], der zur Inklusion der Roma beitragen könnte.

Die Kommission ersucht das Europäische Parlament, sich aktiv an der Debatte über den Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma zu beteiligen.

Auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen, der von der EU-Grundrechteagentur erhobenen Daten und der Beiträge von Organisationen der Zivilgesellschaft wird die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat jedes Jahr im Frühjahr über die Fortschritte bezüglich der vier Pfeiler Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsfürsorge und Wohnraum Bericht erstatten. Der nächste Bericht wird 2014 vorgelegt. In den jährlichen Berichten werden die mit Blick auf die Integration der Roma unternommenen Anstrengungen und erzielten Erfolge der Mitgliedstaaten bewertet.

ANHANG Beispiele für Maßnahmen im Zusammenhang mit den strukturellen Voraussetzungen für die Umsetzung

Beispiele für die aktive Einbindung lokaler und regionaler Behörden In Deutschland nahm die Regierung des Landes Berlin am 7. August 2012 eine Strategie zur Einbeziehung von ausländischen Roma an. Gemäß dieser sollte ein regionaler Aktionsplan zur Einbeziehung der Roma ausgearbeitet werden. Eine Lenkungsgruppe wurde eingerichtet, der verschiedene Verwaltungen des Berliner Senats und lokale Behörden, die mit Roma-Migranten zu tun haben, angehören. Die Zivilgesellschaft hat geholfen, diesen regionalen Aktionsplan zu entwickeln.[33]

Beispiele für die enge Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft In Frankreich hat die nationale Roma-Kontaktstelle eine nationale Überwachungsgruppe eingesetzt. An dieser nehmen Verbände, Vertreter der verschiedenen betroffenen Ministerien und lokale Akteure teil. Diese Gruppe und ihre vier thematischen Untergruppen wurden als Plattform eingerichtet, die den Austausch von Fachwissen ermöglichen und eine Einigung über die nächsten zu treffenden Maßnahmen erzielen soll. Anschließend schlägt sie diese Maßnahmen dem ministerienübergreifenden Lenkungsausschuss vor, der für die Koordinierung der Umsetzung von Frankreichs Strategie zuständig ist. In Lettland wurde im Oktober 2012 eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur engeren Zusammenarbeit mit der Roma-Gemeinschaft veröffentlicht. Ziel dieser vom Staat finanzierten Aufforderung, an der Roma-Vertreterorganisationen teilnehmen konnten, war die Förderung der Teilhabe der Roma an der Gesellschaft und die Gewährleistung der Zusammenarbeit zwischen ihnen und den Behörden (lokale Regierung und andere Interessenträger). Zu den ausgewählten Projekten zählt die Veranstaltung praktischer Seminare, in denen lokale Kooperationsprojekte erarbeitet werden, an denen alle Interessenträger beteiligt sind, und die Entwicklung einer Plattform für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Roma.

Beispiele für die Unterstützung der Strategien durch geeignete Finanzierung Bulgarien hat eine ministerienübergreifende Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit der Mobilisierung von EU-Mitteln für die Integration der Roma befasst. Die Gruppe, deren Vorsitz das Ministerium für die Verwaltung der EU-Mittel innehat, umfasst stellvertretende Minister, Experten aus den Verwaltungsbehörden und operativen Programmen sowie Vertreter von Roma-NRO. Sie soll Instrumente und Regelungen vorschlagen und die im Rahmen der operativen Programme geplanten Maßnahmen überprüfen. Sie wird einen Anhang zur nationalen Strategie erstellen, in dem einschlägige Aktivitäten und die für ihre Durchführung erforderliche nachhaltige Finanzierung dargelegt sind. Dieser Anhang wurde noch nicht angenommen. In Ungarn wurden die am stärksten benachteiligten Mikroregionen auf der Grundlage des gemäß dem nationalen Recht eingerichteten Indikatorsystems ermittelt. Diese Mikroregionen leiden unter gravierenden Problemen in Bezug auf die wirtschaftliche Lage, die Arbeitslosigkeit und die Infrastruktur. Zur Entwicklung dieser Mikroregionen werden zielgerichtete Maßnahmen eingesetzt: soziale Interventionen, Maßnahmen zur Entwicklung der Gemeinschaft und des ländlichen Raums und personelle Dienstleistungen.

Beispiele für solide Überwachungssysteme Das ungarische Überwachungssystem soll die sozialen Auswirkungen der nationalen Strategie messen und ihre Umsetzung begleiten. Die vier wesentlichen Komponenten des Systems sind: 1. eine Reihe von an den Zielen der nationalen Strategie ausgerichteten Indikatoren, die gesellschaftliche Veränderungen messen; 2. ein in Zusammenarbeit mit einem externen internationalen Berater eingerichtetes System für die regelmäßige Berichterstattung, das überwacht, ob die Maßnahmen im Aktionsplan durchgeführt wurden; 3. Forschung; 4. ein Informationssystem zur sozialen Inklusion, das die Erhebung von Daten in verschiedenen politischen Bereichen ermöglicht. Lokale Behörden werden dieses System auch nutzen, um Chancengleichheitsprogramme auszuarbeiten. Estland hat erkannt, dass es die Lage der Roma genauer erfassen muss, um über die geeigneten Maßnahmen zur Integration der Roma entscheiden zu können. Die Situation der Roma wird daher in einer Umfrage bewertet, die 2012 und 2013 durchgeführt wird. Die Ergebnisse sollen für die Planung der nächsten Schritte der Strategie verwendet werden.

Beispiele für die Bekämpfung von Diskriminierung Spanien hat verschiedene Fortbildungsaktivitäten für seine Polizeikräfte durchgeführt. 158 regionale, lokale und nationale Sicherheitskräfte erhielten im Jahr 2012 Schulungen zu den Themen Gleichbehandlung und Diskriminierung aus ethnischen Gründen. In Deutschland beschloss das Bundesland Schleswig-Holstein 2012, seine Verfassung dahingehend zu ändern, dass Roma und Sinti, die deutsche Staatsbürger sind und dort leben, als ethnische Minderheit anerkannt werden. In Rumänien werden jedes Jahr bestimmte Plätze in weiterführenden Schulen, Berufsausbildungslehrgängen und Universitäten des öffentlichen Bildungssystems für Roma-Schüler und -Studenten reserviert. Bislang haben rund 15 000 Roma-Schüler und -Studenten von dieser positiven Maßnahme profitiert.

[1]               KOM(2011) 173 endg. vom 5.4.2011.

[2]               Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, EUCO 23/11 vom 23. und 24. Juni 2011, im Nachgang zu den Schlussfolgerungen des EPSCO-Rates über einen EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020, 106665/11 vom 19. Mai 2011.

[3]               In dieser Mitteilung umfasst der Begriff „Strategie“ integrierte politische Maßnahmen und Strategien.

[4]               Mitteilung Nationale Strategien zur Integration der Roma: erster Schritt zur Umsetzung des EU-Rahmens und beigefügte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen SWD(2012) 133 final.

[5]               In vier Ländern könnte eine vollständige Integration der Roma in den Arbeitsmarkt für einen wirtschaftlichen Gewinn von rund 0,5 Milliarden EUR und zusätzliche Steuereinnahmen von etwa 175 Millionen EUR pro Jahr sorgen. Weltbank, Roma Inclusion: An Economic Opportunity for Bulgaria, the Czech Republic, Romania and Serbia, September 2010.

[6]               Auf der Grundlage des am 29. Mai 2013 angenommenen Vorschlags der Kommission erhalten fünf Mitgliedstaaten (Bulgarien, die Tschechische Republik, Ungarn, die Slowakei und Rumänien) länderspezifische Empfehlungen zur Inklusion der Roma. Diese Empfehlungen betreffen einerseits die Umsetzung der nationalen Strategien zur Integration der Roma (Gewährleistung einer wirksamen Durchführung, unter anderem durch eine bessere Koordinierung zwischen den Interessenträgern, Zuweisung von Mitteln, genaue Verfolgung und Einbindung der mit der Inklusion der Roma verbundenen Ziele in alle Politikbereiche) und andererseits bestimmte politische Entwicklungen in den Bereichen Bildung (insbesondere die Notwendigkeit, den Zugang zu einer qualitativ hochwertigen inklusiven Bildung ab dem Kindergartenalter zu gewährleisten) und Beschäftigung (Förderung von Aktivierungsmaßnahmen, Unterstützung des Übergangs in den Arbeitsmarkt).

[7]               BG, FR, HU, IT, RO, SK.

[8]               Innerhalb dieses Netzes wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die unterschiedlichen Situationen und Erfahrungen der Roma in der EU widerspiegelt. Diese Gruppe sollte weitere Gespräche über die Herausforderungen und gangbare Lösungen führen. Die ermittelten Probleme mündeten in einen Vorschlag für ein Rechtsinstrument, das parallel zu dieser Mitteilung den Mitgliedstaaten weitere Unterstützung und Orientierung bei der Förderung der Inklusion der Roma bieten soll (http://ec.europa.eu/justice/discrimination/files/roma_nationalcontactpoints_en.pdf).

[9]               Zehn Mitgliedstaaten (BG, CZ, ES, FI, FR, IT, HU, RO, SK, UK) sind an dieser Arbeitsgruppe beteiligt, zu deren Mitgliedern auch Experten von Eurofound und dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen zählen.

[10]             Kroatien hat bereits mit den Vorbereitungen für die Umsetzung des EU-Rahmens begonnen und beteiligt sich aktiv am Netz der nationalen Kontaktstellen und der Arbeitsgruppe der EU-Grundrechteagentur.

[11]             Darunter die während eines Dialogs zwischen Kommissionsmitgliedern und Vertretern der Zivilgesellschaft am 15. Mai 2013 dargelegten Schlussfolgerungen, Berichte der von der Decade of Roma Inclusion Secretariat Foundation in sechs Mitgliedstaaten (Bulgarien, Rumänien, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn) und zwei Beitrittsländern (Albanien und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien) organisierten zivilgesellschaftlichen Bündnisse, Berichte des Netzes unabhängiger Experten für soziale Eingliederung (http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1025&langId=de), der Bericht des European Roma Information Office, Discrimination against Roma in the EU in 2012, die schriftlichen Rückmeldungen von Eurocities und Eurodiaconia sowie Forschungsarbeiten des Academic network on Romani studies (http://romanistudies.eu/news/contributions_from_members/).

[12]             Einige Mitgliedstaaten haben spezielle Anstrengungen unternommen, um die internationale Vernetzung ihrer lokalen Behörden zu unterstützen, z. B. durch die Teilnahme an der Europäischen Allianz der Städte und Regionen für die Eingliederung der Roma. Andere haben regionale oder lokale Koordinatoren ernannt, um die Probleme in den Roma-Gemeinschaften besser identifizieren oder die Umsetzung der Strategien auf lokaler Ebene besser koordinieren zu können.

[13]             Europäischer Sozialfonds (ESF), Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Kohäsionsfonds, Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF).

[14]             Mitteilung Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt – einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014-2020, COM(2013) 83 final, und Empfehlung der Kommission „Investitionen in Kinder: Den Kreislauf der Benachteiligung durchbrechen“, COM(2013) 778 final vom 20.2.2013.

[15]             Entsprechend der auf europäischer Ebene eingegangenen Verpflichtung, die Zahl der in Armut lebenden Menschen bis 2020 um 20 Millionen zu senken.

[16]             Einige Mitgliedstaaten haben eigenen Aussagen zufolge Umfragen, Mikrozensus, Kartierungen der Armut in ihrem jeweiligen Gebiet usw. durchgeführt.

[17]             Die zehn Gemeinsamen Grundprinzipien für die Einbeziehung der Roma wurden in der ersten Sitzung der Roma-Plattform am 24. April 2009 vorgestellt. Sie finden sich im Anhang zu den Schlussfolgerungen des Rates vom 8. Juni 2009 und lauten wie folgt: 1) Konstruktive, pragmatische und nichtdiskriminierende Strategien, 2) gezielte Strategien ohne ausschließenden Charakter, 3) interkultureller Ansatz, 4) gesellschaftliche Teilhabe, 5) Bewusstsein für die Gleichstellungsdimension, 6) bewährte Konzepte übernehmen, 7) Nutzung von Gemeinschaftsinstrumenten, 8) Einbindung der regionalen und lokalen Behörden, 9) Einbindung der Zivilgesellschaft, 10) aktive Beteiligung der Roma.

[18]             Gemäß ihren Verpflichtungen aus den Verträgen müssen die Mitgliedstaaten die Bestimmungen der Richtlinie 2000/43/EG zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft in innerstaatliches Recht umsetzen und dementsprechend diese Umsetzungsmaßnahmen durchführen.

[19]             Insbesondere in der Slowakei, der Tschechischen Republik und Ungarn.

[20]             Dazu gehören: Berichte der nationalen Sachverständigen über die soziale Inklusion; European Roma Information Office, Discrimination against Roma in the EU in 2012, 2013; Decade of Roma Inclusion Secretariat Foundation in Zusammenarbeit mit den „Making the most of EU Funds for Roma Programmes“ der Open Society Foundations und dem Roma Initiatives Office, Interim Civil Society Reports on the Implementation of National Roma Integration Strategies and Decade Action Plans, 2013; Bericht von Amnesty International, Roma: Demanding Equality and Human Rights, April 2013; Forschungsarbeiten des Academic network on Romani studies (http://romanistudies.eu/news/contributions_from_members/); schriftliche Beiträge von Eurodiaconia-Mitgliedern.

[21]             So hat beispielsweise Kanada nach einer zunehmenden Zahl von Asylanträgen von Staatsangehörigen bestimmter Mitgliedstaaten ernsthafte Bedenken geäußert.

[22]             Die Bemerkungen der Kommission in der Mitteilung Nationale Strategien zur Integration der Roma: erster Schritt zur Umsetzung des EU-Rahmens, COM(226) 2012 final vom 26.5.2012 haben noch immer Gültigkeit: „Der Umstand, dass Roma in den beitrittswilligen Ländern derzeit in ärmlichen Verhältnissen leben, führte dazu, dass Roma in steigender Zahl im Zuge des visafreien Reisens und sogar mithilfe von Asylanträgen zeitweilig in EU-Mitgliedstaaten migrierten. Dies kann sich nachteilig auf die Visaliberalisierung auswirken, die zu den größten Erfolgen auf dem Wege zur Integration des westlichen Balkans in die EU zählt.“

[23]             Einige von ihnen (AT, BG, ES, FR, LV) veranstalten Fortbildungen für ihre Staatsbediensteten (z. B. Lehrer, Polizeibeamte und Angehörige des Justizwesens), um diskriminierende Verhaltensweisen gegenüber Roma zu verhindern und Vorurteilen entgegenzuwirken.

[24]             Weltbank, Roma Inclusion: An Economic Opportunity for Bulgaria, the Czech Republic, Romania and Serbia, September 2010.

[25]             http://ec.europa.eu/justice/discrimination/files/roma_nationalcontactpoints_en.pdf.

[26]             Zu derartigen Initiativen zählen die nationalen Kontaktstellen für Integration, die EU-Strategie für den Donauraum usw.

[27]             Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/99 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.

[28]             Die „Decade for Roma inclusion“, die alle Beitrittsländer außer Island, dem Kosovo und der Türkei umfasst, fungiert bislang als Plattform und Brücke für die strategische Koordinierung sowie den Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern und fördert gleichzeitig die Beteiligung der Zivilgesellschaft auf nationaler und lokaler Ebene und die Komplementarität mit anderen internationalen Initiativen.

[29]             Mitteilung Nationale Strategien zur Integration der Roma: erster Schritt zur Umsetzung des EU-Rahmens, COM(2012) 226 final vom 26.5.2012 und beigefügte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen SWD(2012) 133.

[30]             Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, Elements for a Common Strategic Framework 2014 to 2020 for the European Regional Development Fund, the European Social Fund, the Cohesion Fund, the European Agricultural Fund for Rural Development and the European Maritime and Fisheries Fund vom 14.3.2012, SWD(2012) 61 final, Part II.

[31]             Mitteilung Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt – einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014-2020, COM(2013) 83 final, und Empfehlung der Kommission „Investitionen in Kinder: Den Kreislauf der Benachteiligung durchbrechen“, COM(2013) 778 final vom 20.2.2013.

[32]             Verbesserung und Erhöhung der Nachhaltigkeit von Sozialsystemen, Umsetzung aktivitäts- und kompetenzfördernder Strategien und Förderung lebenslanger Sozialinvestitionen.

[33]             Die Berliner Strategie zur Einbeziehung von ausländischen Roma ist abrufbar unter http://www.parlament-berlin.de:8080/starweb/adis/citat/VT/17/DruckSachen/d17-0440.pdf.