52013DC0156

ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS NR. 1 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2013 ALLGEMEINER EINNAHMENPLAN AUSGABENÜBERSICHT NACH EINZELPLÄNEN Einzelplan III - Kommission /* COM/2013/0156 final - 2013/ () */


ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS NR. 1 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2013

ALLGEMEINER EINNAHMENPLAN AUSGABENÜBERSICHT NACH EINZELPLÄNEN Einzelplan III - Kommission

Gestützt auf

– den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314, in Verbindung mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere mit Artikel 106a,

– Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union[1], insbesondere auf Artikel 41,

– den am 12. Dezember 2012 festgestellten Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013[2],

legt die Europäische Kommission der Haushaltsbehörde den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1 zum Haushaltsplan 2013 vor.

ÄNDERUNGEN BEI DEN EINNAHMEN UND AUSGABEN NACH EINZELPLÄNEN

Die Änderungen bei den Einnahmen und Ausgaben nach Einzelplänen sind über den EUR-Lex-Server abrufbar (http://eur-lex.europa.eu/budget/www/index-de.htm). Eine englische Fassung der Änderungen dieser Ausgabenübersicht ist informationshalber als technischer Anhang beigefügt.

INHALTSVERZEICHNIS

1.      Einleitung.. 4

2.      Anpassungen nach Rubriken des Finanzrahmens.. 5

2.1        Teilrubrik 1a – Wettbewerbsfähigkeit im Dienste von Wachstum und Beschäftigung.. 5

2.2        Teilrubrik 1b – Kohäsion im Dienste von Wachstum und Beschäftigung.. 6

2.3        Rubrik 2 – Nachhaltige Bewirtschaftung und Schutz der natürlichen Ressourcen.. 7

2.4        Teilrubrik 3a – Freiheit, Sicherheit und Recht.. 8

2.5        Teilrubrik 3b – Unionsbürgerschaft.. 8

2.6        Rubrik 4 – Die EU als globaler Akteur.. 9

2.7        Rubrik 6 – Ausgleichszahlungen.. 9

5.      Übersicht nach Rubriken des Finanzrahmens.. 10

1.           Einleitung

Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans (EBH) Nr. 1 für das Jahr 2013 betrifft die Aufnahme der Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen, die zur Deckung der Ausgaben im Zusammenhang mit dem Beitritt der Republik Kroatien („Kroatien“) zur Europäischen Union am 1. Juli 2013 bei vollständiger Wahrung des Vertrags über den Beitritt der Republik Kroatien[3] („Beitrittsvertrag“) erforderlich sind. Gleichzeitig mit diesem EBH legt die Kommission einen Vorschlag für die Anpassung des mehrjährigen Finanzrahmens 2007–2013[4] vor, um diesen Änderungen, wie unter Nummer 29 der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung festgelegt, Rechnung zu tragen.

Die im EBH Nr. 1 vorgeschlagenen Erhöhungen betragen bei den Mitteln für Verpflichtungen 655,1 Mio. EUR und bei den Mitteln für Zahlungen 374,0 Mio. EUR. Dies entspricht dem Finanzpaket, das auf der Beitrittskonferenz am 30. Juni 2011 vereinbart wurde. Im Einklang mit dem restriktiven Ansatz der Kommission in Bezug auf Verwaltungsausgaben und da der durch den Beitritt entstehende Bedarf an Verwaltungsmitteln bereits im Haushaltsplan 2013 berücksichtigt wurde, wurde die Rubrik 5 ausgenommen.

 (in Mio. EUR, zu jeweiligen Preisen)

EBH 1/2013 || 2013

Verpflichtungen || Zahlungen

1. Nachhaltiges Wachstum || 496,6 || 167,4

1a Wettbewerbsfähigkeit im Dienste von Wachstum und Beschäftigung (1) || 47,2 || 17,6

1b Kohäsion im Dienste von Wachstum und Beschäftigung || 449,4 || 149,8

Strukturfonds || 299,6 || 89,9

Kohäsionsfonds || 149,8 || 59,9

2. Nachhaltige Bewirtschaftung und Schutz der natürlichen Ressourcen || 10,2 || 2,6

|| ||

Europäischer Fischereifonds || 8,7 || 2,2

Sonstige GFP-Unterstützungsmaßnahmen, Life + (1) || 1,5 || 0,4

3. Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht || 73,3 || 42,2

3a Freiheit, Sicherheit und Recht (1) || 2,1 || 1,1

Schengen-Fazilität || 40,0 || 40,0

3b. Unionsbürgerschaft (1) || 2,2 || 1,1

Übergangsfazilität || 29,0 ||

4. Die EU als globaler Akteur || || 86,8

6 Ausgleichszahlungen (Cashflow-Fazilität) || 75,0 || 75,0

Insgesamt || 655,1 || 374,0

(1) Nicht vorab zugewiesene Ausgaben, die nur der Erläuterung dienen.

Im Beitrittsvertrag sind vorab zugewiesene Beträge für die Übergangsfazilität, die Schengen-Fazilität, die Cashflow-Fazilität, die Strukturfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Fischereifonds festgelegt. Die Richtbeträge für nicht vorab zugewiesene Ausgaben wurden im gemeinsamen Standpunkt der EU zu Kapitel 33 (Finanz- und Haushaltsbestimmungen)[5] vorgelegt.

Die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen wurden entsprechend dem Vorschlag im Beitrittsvertrag und unter Berücksichtigung der Möglichkeit, sie bis zum Ende des Jahres ordnungsgemäß auszuführen, den einzelnen Haushaltslinien zugewiesen.

2.           Anpassungen nach Rubriken des Finanzrahmens

2.1         Teilrubrik 1a – Wettbewerbsfähigkeit im Dienste von Wachstum und Beschäftigung

Haushaltslinie || Bezeichnung || Verpflichtungen (EUR) || Zahlungen (EUR)

02 04 01 03 || Forschung im Verkehrsbereich (Galileo) || 3 327 535 || 998 000

08 02 01 || Zusammenarbeit — Gesundheit || 3 527 530 || 1 058 000

08 03 01 || Zusammenarbeit — Ernährung, Landwirtschaft und Fischerei sowie Biotechnologie || 1 601 419 || 480 000

08 04 01 || Zusammenarbeit — Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien || 2 702 062 || 810 000

08 05 01 || Zusammenarbeit — Energie || 893 047 || 267 000

08 06 01 || Zusammenarbeit — Umwelt (einschließlich Klimawandel) || 1 484 726 || 445 000

08 07 01 || Zusammenarbeit — Verkehr (einschließlich Luftfahrt) || 1 381 746 || 414 000

08 08 01 || Zusammenarbeit — Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften || 496 988 || 149 000

08 10 01 || Ideen || 7 563 109 || 2 268 000

08 12 01 || Kapazitäten — Forschungsinfrastrukturen || 330 775 || 99 000

08 13 01 || Kapazitäten — Forschung zugunsten von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) || 1 210 455 || 363 000

08 14 01 || Kapazitäten — Wissensorientierte Regionen || 120 639 || 36 000

08 15 01 || Kapazitäten — Forschungspotenzial || 327 567 || 98 000

08 16 01 || Kapazitäten — Wissenschaft und Gesellschaft || 280 771 || 84 000

08 17 01 || Kapazitäten — Maßnahmen der Internationalen Zusammenarbeit || 175 805 || 52 000

08 18 01 || Kapazitäten — Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (RSFF) || 221 512 || 66 000

08 19 01 || Kapazitäten — Unterstützung der kohärenten Entwicklung forschungspolitischer Konzepte || 59 414 || 17 000

08 20 01 || Euratom — Fusionsenergie || 318 290 || 95 000

08 21 01 || Euratom — Kernspaltung und Strahlenschutz || 247 380 || 74 000

09 04 01 01 || Unterstützung der Forschungszusammenarbeit im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT —Zusammenarbeit) || 5 931 335 || 1 779 000

10 02 01 || Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) außerhalb des Nuklearbereichs || 191 156 || 57 000

15 02 22 || Programm für lebenslanges Lernen || 9 750 000 || 6 389 000

15 07 77 || Menschen || 4 250 000 || 1 275 000

32 06 01 || Forschung im Energiebereich || 757 030 || 227 000

Insgesamt || 47 150 291 || 17 600 000

Beim Siebten Forschungsrahmenprogramm (RP7), an dem Kroatien bereits als Beitrittsland teilnahm, werden die zusätzlichen Mittel für Verpflichtungen (37,4 Mio. EUR) im Verhältnis zu den Tätigkeiten und Maßnahmen zugewiesen, die in den Jahresprogrammen 2013 für das RP7 vorgesehen sind. Das führt zu einer Mittelerhöhung um 22 Mio. EUR für das spezifische RP7-Programm „Zusammenarbeit“, die auf alle Forschungsbereiche des Programms aufgeteilt wird. Etwa 2,7 Mio. EUR werden dem spezifischen Programm „Kapazitäten“, 7,6 Mio. EUR dem spezifischen Programm „Ideen“ und circa 4,3 Mio. EUR dem spezifischen Programm „Menschen“ zugewiesen. Die Mittel für das RP7-Euratom-Programm für indirekte Maßnahmen werden ebenfalls um 0,6 Mio. EUR erhöht. Die übrigen Mittel (0,2 Mio. EUR) werden dem RP7-EG-Programm für direkte Maßnahmen zugewiesen.

Die zusätzlichen Mittel für Zahlungen (11,2 Mio. EUR) werden für die Vorfinanzierungen der jeweiligen Verpflichtungen verwendet.

Die zusätzlichen Mittel für das Programm für lebenslanges Lernen (9,8 Mio. EUR für Verpflichtungen und 6,4 Mio. EUR für Zahlungen) werden zur Finanzierung der Teilnahme Kroatiens an in dezentraler Verwaltung durchgeführten Maßnahmen verwendet, insbesondere derjenigen zur Förderung der Mobilität – Comenius, Erasmus, Leonardo da Vinci und Grundtvig – sowie an in zentraler Verwaltung durchgeführten Maßnahmen wie multilateralen Projekten und Netzen sowie Studien und Konferenzen.

Der Gesamtbetrag der angeforderten Mittel für Verpflichtungen (47,2 Mio. EUR) liegt sehr knapp unter dem Richtbetrag von 47,4 Mio. EUR aus dem Finanzpaket, entspricht aber den Umsetzungsmöglichkeiten.

2.2         Teilrubrik 1b – Kohäsion im Dienste von Wachstum und Beschäftigung

Haushaltslinie || Bezeichnung || Verpflichtungen (EUR) || Zahlungen (EUR)

04 02 17 || Europäischer Sozialfonds (ESF) — Konvergenz || 60 000 000 || 18 000 000

13 03 16 || Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) — Konvergenz || 228 400 000 || 68 520 000

13 03 19 || Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) — Europäische territoriale Zusammenarbeit || 11 200 000 || 3 360 000

13 04 02 || Kohäsionsfonds || 149 800 000 || 59 920 000

Insgesamt || 449 400 000 || 149 800 000

Nach Artikel 33 Absatz 1 des Beitrittsvertrags werden Kroatien 2013 im Rahmen der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 449,4 Mio. EUR zugewiesen, wobei ein Drittel dieses Betrags (d. h. 149,8 Mio. EUR) nach Artikel 33 Absatz 2 für den Kohäsionsfonds bestimmt ist. Die vorläufige Aufteilung zwischen dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) wird gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend den tatsächlichen Anträgen der kroatischen Behörden angepasst.

In Bezug auf die Mittel für Zahlungen ist im Anhang III des Beitrittsvertrags unter Nummer 7.1 Buchstabe v vorgesehen, dass in einer einzigen Tranche ein Vorschuss in Höhe von 30 % der Beteiligung der Strukturfonds und von 40 % der Beteiligung des Kohäsionsfonds gezahlt wird. Dies entspricht einem Betrag von insgesamt 149,8 Mio. EUR.

2.3         Rubrik 2 – Nachhaltige Bewirtschaftung und Schutz der natürlichen Ressourcen

Haushaltslinie || Bezeichnung || Verpflichtungen (EUR) || Zahlungen (EUR)

11 06 12 || Europäischer Fischereifonds (EFF) — Konvergenzziel || 8 700 000 || 2 175 000

11 07 01 || Unterstützung der Bewirtschaftung der Fischereiressourcen (Sammlung der Grunddaten) || 750 000 || 375 000

11 08 01 || Finanzielle Beteiligung an Ausgaben der Mitgliedstaaten für Fischereiüberwachung || 750 000 || 37 500

Insgesamt || 10 200 000 || 2 587 500

Für die Rubrik 2 des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2007–2013 schlägt die Kommission eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen um 10,2 Mio. EUR und der Mittel für Zahlungen um 2,6 Mio. EUR vor. Der Gesamtbetrag der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen liegt damit unter dem Richtbetrag des auf der Beitrittskonferenz am 30. Juni 2011 vereinbarten Finanzpakets, entspricht aber dem Betrag, der realistisch betrachtet in der zweiten Hälfte des Jahres 2013 ausgeführt werden kann.

In Bezug auf die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wird erwartet, dass der Beitritt am 1. Juli 2013 keine Auswirkungen auf die marktbezogenen Ausgaben haben wird, die bereits im Haushaltsplan 2013 vorgesehen sind. Die Erstattung von Direktzahlungen, die Betriebsinhabern in Kroatien für das Jahr 2013 gewährt werden, hat keine Auswirkungen auf den EU-Haushalt 2013 und wird aus dem EU-Haushalt für das Jahr 2014 finanziert. Dies entspricht dem regulären Zeitplan für die Erstattung von Direktzahlungen. Ferner wird gemäß Artikel 35 des Beitrittsvertrags die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums 2013 nicht aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), sondern aus der Komponente Entwicklung des ländlichen Raums nach Artikel 12 der IPA-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates) finanziert.

Beim Europäischen Fischereifonds (EFF) sollen gemäß den Bestimmungen der Verordnung Nr. 1198/2006 des Rates[6] mit den beantragten zusätzlichen Mitteln die operationellen Programme des Konvergenzziels für das Jahr 2013 finanziert werden. Die Mittel für Verpflichtungen (8,7 Mio. EUR) und Mittel für Zahlungen (25 % von 8,7 Mio. EUR für Vorfinanzierungen) für 2013 wurden in Artikel 34 des Beitrittsvertrags festgelegt.

Für andere Maßnahmen im Bereich „Maritime Angelegenheiten und Fischerei“ werden Mittel für Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 1,5 Mio. EUR und Mittel für Zahlungen in Höhe von 0,4 Mio. EUR beantragt, um die Kosten für die Aufnahme Kroatiens in die Programme zur Datenerhebung, Kontrolle und Durchsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) zu decken, die aus den Haushaltslinien 11 07 01 und 11 08 01 finanziert werden. In der Höhe der beantragten Mittel für Zahlungen spiegelt sich die üblicherweise geringere Vorfinanzierung im ersten Jahr der Kontrollmaßnahmen und die 50 %-ige Vorfinanzierung der Datensammlungsmaßnahmen.

2.4         Teilrubrik 3a – Freiheit, Sicherheit und Recht

Haushaltslinie || Bezeichnung || Verpflichtungen (EUR) || Zahlungen (EUR)

18 02 12 || Schengen-Fazilität für Kroatien || 40 000 000 || 40 000 000

18 03 04 || Sofortmaßnahmen im Fall eines Massenzustroms von Flüchtlingen || 2 100 000 || 1 100 000

Insgesamt || 42 100 000 || 41 100 000

Die Schengen-Fazilität ist ein zeitlich befristetes Instrument zur Unterstützung Kroatiens ab dem Tag des Beitritts bis Ende 2014 bei der Finanzierung von Maßnahmen an den neuen Außengrenzen der Europäischen Union zur Umsetzung des Schengen-Besitzstandes und der Kontrollen an den Außengrenzen. Der vorgesehene Betrag von 40 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Mitteln für Zahlungen ergibt sich direkt aus Artikel 31 Absatz 2 des Beitrittsvertrags.

Weitere 2,1 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und 1,1 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen werden für die Haushaltslinie 18 03 04 „Sofortmaßnahmen im Fall eines Massenzustroms von Flüchtlingen“ vorgeschlagen. Durch diese Mittel wird die Kapazität der EU erweitert, Mitgliedstaaten, die von einem plötzlichen Massenzustrom von Flüchtlingen oder Vertriebenen betroffen sind, zu unterstützen. Die Grundlage dieser Sofortmaßnahmen ist die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten. Aufgrund seiner geografischen Lage, könnte Kroatien zu den Empfängern von Mitteln für diese Sofortmaßnahmen zählen.

2.5         Teilrubrik 3b – Unionsbürgerschaft

Haushaltslinie || Bezeichnung || Verpflichtungen (EUR) || Zahlungen (EUR)

15 05 55 || Jugend in Aktion || 2 200 000 || 1 100 000

22 02 11 || Übergangsfazilität für Maßnahmen zum Institutionenaufbau nach dem Beitritt || 29 000 000 || 0

Insgesamt || 31 200 000 || 1 100 000

Im Rahmen des Programms „Jugend in Aktion“ werden unter anderem Maßnahmen in den Bereichen Mobilität, Austausch und Teilnahme am Europäischen Freiwilligendienst finanziert. Das Programm wird in erster Linie dezentral von einzelstaatlichen Behörden verwaltet. Gemäß dem Beschluss zur Einführung des Programms „Jugend in Aktion“ werden den einzelstaatlichen Behörden die Mittel auf der Grundlage objektiver Kriterien, beispielsweise der Bevölkerungszahl, zugewiesen. Durch diese zusätzlichen Mittel kann Kroatien auf Grundlage dieser objektiven Kriterien in vollem Umfang an dem Programm teilnehmen, ohne dass die Mittel für die anderen Mitgliedstaaten gekürzt werden.

Nach Artikel 30 des Beitrittsvertrags wird für das erste Jahr nach dem Beitritt eine „Übergangsfazilität“ bereitgestellt, um Kroatien bei der Entwicklung und Stärkung seiner Justiz- und Verwaltungskapazitäten zur Anwendung und Durchsetzung des Unionsrechts zu unterstützen und den gegenseitigen Austausch bewährter Praktiken zu fördern. Mit dieser Finanzhilfe werden Projekte zum Aufbau von Institutionen und damit verbundene kleinere Investitionen finanziert. Es wird vorgeschlagen, wie in Artikel 30 Absatz 4 festgelegt, Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 29 Mio. EUR zuzuweisen.

2.6         Rubrik 4 – Die EU als globaler Akteur

Haushaltslinie || Bezeichnung || Zahlungen (EUR)

05 05 02 || Heranführungsinstrument IPARD für die Entwicklung des ländlichen Raums || 27 700 000

22 02 01 || Unterstützung für Kandidatenländer beim Übergang und Institutionenaufbau || 59 112 500

Insgesamt || 86 812 500

Die noch abzuwickelnden Mittelbindungen für Kroatien im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) beliefen sich auf 220 Mio. EUR im Rahmen der IPA-Komponenten „Unterstützung beim Übergang und Institutionenaufbau“ und „Entwicklung des ländlichen Raums“. Die 2013 eingehenden Zahlungsanträge werden die zugewiesenen Mittel für 2013 überschreiten (da diese beiden Haushaltslinien im Haushaltsverfahren um 63,6 Mio. EUR bzw. 60,6 Mio. EUR gekürzt wurden). Daher wird eine Aufstockung dieser beiden IPA-Komponenten um 86,8 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen vorgeschlagen. Dies ist von besonderer Bedeutung, da in Artikel 35 Absatz 1 des Beitrittsvertrags festgelegt ist, dass die Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums für Kroatien auch nach dem Beitritt in Rubrik 4 verbleiben.

Dieser Betrag liegt leicht über dem Richtbetrag von 77,6 Mio. EUR für Mittel für Zahlungen, der ursprünglich im auf der Beitrittskonferenz am 30. Juni 2011 vereinbarten Finanzpaket vorgesehen war. Die zusätzlichen 9,2 Mio. EUR werden dadurch ausgeglichen, dass wie in Abschnitt 2.3 dargelegt, weniger Mittel in der Rubrik 2 beantragt werden.

2.7         Rubrik 6 – Ausgleichszahlungen

Haushaltslinie || Bezeichnung || Verpflichtungen (EUR) || Zahlungen (EUR)

27 02 02 || Vorübergehender Haushaltsausgleich und Pauschalausgleich für die neuen Mitgliedstaaten || 75 000 000 || 75 000 000

Insgesamt || 75 000 000 || 75 000 000

Die Cashflow-Fazilität ist ein zeitlich befristetes Instrument zur Unterstützung Kroatiens ab dem Tag des Beitritts bis Ende 2014 bei der Verbesserung des Cashflows im nationalen Haushalt. Gemäß Artikel 32 Absatz 2 des Beitrittsvertrags sollten Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen in Höhe von je 75 Mio. EUR sollten in den Haushaltsplan 2013 aufgenommen werden.

5.           Übersicht nach Rubriken des Finanzrahmens

Finanzrahmen Rubrik/Teilrubrik || Geänderter Finanzrahmen 2013 || Haushaltsplan 2013 || EBH 1/2013 || Haushaltsplan 2013 (einschl. EBH 1/2013)

MfV || MfZ || MfV || MfZ || MfV || MfZ || MfV || MfZ

1. NACHHALTIGES WACHSTUM || || || || || || || ||

1a. Wettbewerbsfähigkeit im Dienste von Wachstum und Beschäftigung || 15 670 000 000 || || 16 121 000 000 || 11 886 427 361 || 47 150 291 || 17 600 000 || 16 168 150 291 || 11 904 027 361

Spielraum || || || 49 000 000 || || || || 1 849 709 ||

1b. Kohäsion im Dienste von Wachstum und Beschäftigung || 54 974 000 000 || || 54 508 649 037 || 47 198 594 736 || 449 400 000 || 149 800 000 || 54 958 049 037 || 47 348 394 736

Spielraum || || || 465 350 963 || || || || 15 950 963 ||

Insgesamt || 70 644 000 000 || || 70 629 649 037 || 59 085 022 097 || 496 550 291 || 167 400 000 || 71 126 199 328 || 59 252 422 097

Spielraum[7] || || || 514 350 963 || || || || 17 800 672 ||

2. NACHHALTIGE BEWIRTSCHAFTUNG UND SCHUTZ DER NATÜRLICHEN RESSOURCEN || || || || || || || ||

davon marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen || 48 583 000 000 || || 43 956 548 610 || 43 934 188 711 || || || 43 956 548 610 || 43 934 188 711

Insgesamt || 61 310 000 000 || || 60 149 041 416 || 57 484 414 991 || 10 200 000 || 2 587 500 || 60 159 241 416 || 57 487 002 491

Spielraum || || || 1 160 958 584 || || || || 1 150 758 584 ||

3. UNIONSBÜRGERSCHAFT, FREIHEIT, SICHERHEIT UND RECHT || || || || || || || ||

3a. Freiheit, Sicherheit und Recht || 1 703 000 000 || || 1 398 727 200 || 876 583 652 || 42 100 000 || 41 100 000 || 1 440 827 200 || 917 683 652

Spielraum || || || 304 272 800 || || || || 262 172 800 ||

3b. Unionsbürgerschaft || 746 000 000 || || 707 164 000 || 637 999 615 || 31 200 000 || 1 100 000 || 738 364 000 || 639 099 615

Spielraum || || || 38 836 000 || || || || 7 636 000 ||

Insgesamt || 2 449 000 000 || || 2 105 891 200 || 1 514 583 267 || 73 300 000 || 42 200 000 || 2 179 191 200 || 1 556 783 267

Spielraum[8] || || || 343 108 800 || || || || 269 808 800 ||

4. DIE EU ALS GLOBALER AKTEUR || 9 595 000 000 || || 9 583 118 711 || 6 322 601 760 || || 86 812 500 || 9 583 118 711 || 6 409 414 260

Spielraum[9] || || || 275 996 289 || || || || 275 996 289 ||

5. VERWALTUNG || 9 095 000 000 || || 8 430 690 740 || 8 430 365 740 || || || 8 430 690 740 || 8 430 365 740

Spielraum[10] || || || 750 309 260 || || || || 750 309 260 ||

6. AUSGLEICHSZAHLUNGEN || 75 000 000 || || p.m. || p.m. || 75 000 000 || 75 000 000 || 75 000 000 || 75 000 000

Spielraum || || || 75 000 000 || || || || ||

Insgesamt || 153 168 000 000 || 144 285 000 000 || 150 898 391 104 || 132 836 987 855 || 655 050 291 || 374 000 000 || 151 553 441 395 || 133 210 987 855

Spielraum [11][12] || || || 3 119 723 896 || 11 614 012 145 || || || 2 464 673 605 || 11 240 012 145

Anhang: Auf der Beitrittskonferenz am 30. Juni 2011 vereinbartes Finanzpaket

(in Mio. EUR, zu jeweiligen Preisen)

Finanzpaket Kroatien (Gemeinsamer Standpunkt der EU), Beitritt am 1. Juli 2013 || 2013

Verpflichtungen || Zahlungen

1. Nachhaltiges Wachstum || 496,8 || 167,4

1a Wettbewerbsfähigkeit im Dienste von Wachstum und Beschäftigung (1) || 47,4 || 17,6

1b Kohäsion im Dienste von Wachstum und Beschäftigung || 449,4 || 149,8

Strukturfonds || 299,6 || 89,9

Kohäsionsfonds || 149,8 || 59,9

2. Nachhaltige Bewirtschaftung und Schutz der natürlichen Ressourcen || 20,4 || 12,1

marktbezogene Ausgaben (1) || 9,0 || 9,0

Direktzahlungen || ||

Reserve für die Minenräumung || ||

Entwicklung des ländlichen Raums || ||

Europäischer Fischereifonds || 8,7 || 2,2

Sonstige GFP-Unterstützungsmaßnahmen, Life + (1) || 2,7 || 0,9

3. Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht || 73,3 || 42,2

3a Freiheit, Sicherheit und Recht (1) || 2,1 || 1,1

Schengen-Fazilität || 40,0 || 40,0

3b. Unionsbürgerschaft (1) || 2,2 || 1,1

Übergangsfazilität || 29,0 ||

4. Die EU als globaler Akteur || || 77,6

5. Verwaltung || 22,0 || 22,0

6 Ausgleichszahlungen (Cashflow-Fazilität) || 75,0 || 75,0

Insgesamt || 687,5 || 396,3

(1) Nicht vorab zugewiesene Ausgaben, die nur der Erläuterung dienen.

[1]               ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.

[2]               ABl. L 66 vom 8.3.2013, S. 1.

[3]               ABl. L 112 vom 24.4.2012, S. 1.

[4]               COM(2013) 157.

[5]               Konferenz über den Beitritt zur Europäischen Union – Kroatien, Beitrittsdokument Nr. 30/11 (CONF-HR 17/11) vom 29.6.2011.

[6]               ABl. L 223 vom 15.8.2006, S. 1.

[7]               Bei der Berechnung des Spielraums unter der Teilrubrik 1a wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) (500 Mio. EUR) nicht berücksichtigt.

[8]               Die Mittel für den Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) werden gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 (ABl. C 139 vom 14.6.2006) in Überschreitung der Obergrenzen der einschlägigen Rubriken in den Haushaltsplan eingesetzt.

[9]               Im Spielraum für die Rubrik 4 für das Jahr 2013 werden die Mittel für die Reserven für Soforthilfe (264,1 Mio. EUR) nicht berücksichtigt.

[10]             Bei der Berechnung des Spielraums für die Rubrik 5 wurde ein Betrag von 86 Mio. EUR an Beiträgen des Personals zur Versorgungsordnung berücksichtigt (gemäß Fußnote (1) zum Finanzrahmen 2007–2013).

[11]             Beim Gesamtspielraum für Verpflichtungen werden die Mittel für den EGF (500 Mio. EUR), die Reserven für Soforthilfen (264,1 Mio. EUR) und die Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung (86 Mio. EUR) nicht berücksichtigt.

[12]             Beim Gesamtspielraum für Zahlungen werden die Mittel für die Reserven für Soforthilfen (80 Mio. EUR) und die Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung (86 Mio. EUR) nicht berücksichtigt.