9.2.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 35/42


Auszug aus dem Gerichtsurteil betreffend Akcinė bendrovė bankas SNORAS gemäß der Richtlinie 2001/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten (im Folgenden „die Richtlinie“)

2012/C 35/08

AUFFORDERUNG ZUR GELTENDMACHUNG VON FORDERUNGEN. EINHALTUNG VON FRISTEN

Am 7. Dezember 2011 hat das Bezirksgericht Vilnius entschieden, ein Konkursverfahren gegen die Aktiengesellschaft SNORAS-Bank (Akcinė bendrovė bankas SNORAS, juristische Personennr. 112025973, MwSt.-Nummer: LT120259716, Anschrift: A. Vivulskio g. 7, Vilnius, Litauen, eingetragen im Register der juristischen Personen (im Folgenden „AB bankas SNORAS“)) Zivilfall Nr. B2-7791-611/2011, Verfahrensnr. 2-55-3-03098-2011-9, zu eröffnen. Herr Neil Cooper wurde vom Gericht als Verwalter für AB bankas SNORAS eingesetzt. Der mit der Eröffnung des Konkursverfahrens in Zusammenhang stehende Teil der Entscheidung trat am 20. Dezember 2011 in Kraft und AB bankas SNORAS erhielt damit den Status eines Unternehmens in Konkurs. Das Konkursverfahren gegen AB bankas SNORAS ist ein Liquidationsverfahren im Sinne der Richtlinie.

Gemäß dem Urteil des Bezirksgericht Vilnius vom 7. Dezember 2011 haben Gläubiger das Recht, innerhalb eines Monats ab dem Datum des Inkrafttretens der Entscheidung über die Eröffnung des Konkursverfahrens finanzielle Ansprüche anzumelden, die vor der Eröffnung des Konkursverfahrens entstanden sind. Mit Entscheidung vom 13. Januar 2012 hat das Bezirksgericht Vilnius diese Frist für die Gläubiger bis einschließlich 10. Februar 2012 verlängert. Dies bedeutet, dass die Gläubiger dem Konkursverwalter ihre Forderungen bis einschließlich 10. Februar 2012 mitteilen müssen. Es wird empfohlen, dazu das auf der Website der Bank htpp://www.snoras.com veröffentlichte Formular (Reikalavimo formas) zu verwenden.

Forderungen sind mit den entsprechenden Unterlagen zu richten an:

Bankrutuojanti AB bankas SNORAS

A. Vivulskio g. 7

LT-03221 Vilnius

LIETUVA/LITHUANIA

Gläubiger mit Wohnsitz oder eingetragenem Firmensitz in Litauen müssen ihre Forderungen in litauischer Sprache geltend machen. Gläubiger der Bank mit Wohnsitz oder eingetragenem Firmensitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union können ihre Forderungen in der Amtssprache des entsprechenden Mitgliedstaats geltend machen, wobei eine litauische Übersetzung beigefügt sein muss. In diesem Fall muss die Forderung mit „Reikalavimo pateikimas“ auf Litauisch überschrieben sein. Das Formular muss von einer bevollmächtigten Person unterzeichnet werden. Darüber hinaus müssen Gläubiger die Art der Forderung, das Datum an dem diese entstanden ist und die Höhe der Forderung präzisieren sowie Angaben über eventuell erhaltene Sicherheiten machen.

Werden Ansprüche nicht oder erst nach Ablauf der oben genannten Frist geltend gemacht oder nicht alle erforderlichen Angaben übermittelt, so können diese Ansprüche zurückgewiesen werden. Das Gericht behält sich jedoch das Recht vor, nach Ablauf der genannten Frist eingebrachte Forderungen von Gläubigern zu berücksichtigen, wenn für die Überschreitung der Frist triftige Gründe vorliegen.

Weitere Informationen über die Geltendmachung von Ansprüchen sind der Website http://www.snoras.com zu entnehmen.

Vilnius, Litauen, 17. Januar 2012

Verwalter von Akcinė bendrovė bankas SNORAS (in Konkurs) (als Bevollmächtigter ohne persönliche Haftung)

Neil COOPER