14.1.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 12/17


Information der Europäischen Kommission zur Meldung der zuständigen Behörde der Hellenischen Republik gemäß der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen

2012/C 12/05

1.

Die Europäische Kommission teilt mit, dass die Hellenische Republik gemäß Artikel 10 der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen die Generaldirektion für Energie des Generalsekretariats für Umwelt und Klimawandel beim Ministerium für Umwelt, Energie und Klimawandel, Mesogion 119, Athen 101 92, Griechenland, als zuständige Behörde gemeldet hat.

2.

Alle Anfragen im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung sind zu richten an die Direktion für Erdölpolitik, Mesogion 119, Athen 101 92, Griechenland, Tel. +30 2106969312 und +30 2106969422, Fax +30 2106969034, E-Mail: petrelpolit@eka.ypeka.gr