13.9.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 264/33


Mittwoch, 23. Mai 2012
EU und China: unausgeglichene Handelsbilanz?

P7_TA(2012)0218

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Mai 2012 zum Thema „Die Europäische Union und China: ein Handelsungleichgewicht?“ (2010/2301(INI))

2013/C 264 E/06

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Artikel 2, 3, 6 und 21 des Vertrags über die Europäische Union,

unter Hinweis auf die Artikel 153, 191, 207 und 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

unter Hinweis auf die Artikel 12, 21, 28, 29, 31 und 32 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

unter Hinweis auf das Protokoll vom 23. November 2001 über den Beitritt der Volksrepublik China zur Welthandelsorganisation,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Februar 2009 (1) und den Bericht seiner Generaldirektion Externe Politikbereiche der Union vom Juli 2001 über die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit China,

unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des 13. Gipfeltreffens EU-China vom 6. Oktober 2010 in Brüssel,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Handel, Wachstum und Weltgeschehen: Handelspolitik als Kernbestandteil der EU-Strategie Europa 2020“ (COM(2010)0612) und auf seine Entschließung vom 27. September 2011 zu einer neuen Handelspolitik für Europa im Rahmen der Strategie Europa 2020 (2),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Februar 2008 zu der Strategie der EU zur Öffnung der Märkte für europäische Unternehmen (3),

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des Rates vom 30. November 2009 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern und die Mitteilung der Kommission vom 6. Dezember 2006 mit dem Titel „Das globale Europa – Die handelspolitischen Schutzinstrumente der EU in einer sich wandelnden globalen Wirtschaft“,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 24. Mai 2011 mit dem Titel „Ein Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums“, den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden (COM(2011)0285), den Bericht der Kommission vom 14. Juli 2011 über die Anwendung der Rechte des geistigen Eigentums durch die Zollbehörden der EU und seine Entschließung vom 18. Dezember 2008 zu den Auswirkungen von Produktfälschung auf den internationalen Handel,

unter Hinweis auf den Bericht der WTO vom 5. Juli 2011 über die Exportmaßnahmen Chinas für bestimmte Rohstoffe und seine Entschließung vom 13. September 2011 zu einer erfolgreichen Rohstoffstrategie für Europa (4),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2011 zu den Handels- und Investitionshemmnissen (5),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. April 2011 zur künftigen europäischen Auslandsinvestitionspolitik (6),

unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 25. November 2010 zur sozialen Verantwortung von Unternehmen in internationalen Handelsabkommen (7), zu Menschenrechten, Sozial- und Umweltnormen in internationalen Handelsabkommen (8) und zur internationalen Handelspolitik im Zuge der Herausforderungen des Klimawandels (9),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. April 2008 zu dem Thema „Auf dem Weg zu einer Reform der Welthandelsorganisation“ (10) und auf seine Entschließung vom 14. September 2011 zum Stand der Verhandlungen über die Entwicklungsagenda von Doha (11),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament mit dem Titel „Die Beziehungen EU–China: Mit der engeren Partnerschaft wächst die Verantwortung“ (COM(2006)0631) und dem dazugehörigen Strategiepapier „Wettbewerb und Partnerschaft – Strategiepapier für eine Handels- und Investitionspolitik der EU gegenüber China“ (COM(2006)0632),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Februar 2009 zur Stärkung der Rolle der europäischen KMU im internationalen Handel (12),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23. Oktober 2011 und die am 4. November 2011 in Cannes angenommene Abschlusserklärung des G20-Gipfels mit dem Titel „Unsere gemeinsame Zukunft aufbauen: erneuertes gemeinsames Handeln zum Nutzen aller“,

unter Hinweis auf das Weißbuch der chinesischen Regierung vom 23. Dezember 2010 über die Wirtschafts- und Handelskooperation zwischen China und Afrika,

gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel sowie der Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A7-0141/2012),

A.

in der Erwägung, dass China der WTO im Jahre 2001 beigetreten ist und anschließend zum größten Warenexporteur der Welt, auf der 2010 insgesamt 10,36 % der weltweiten Ausfuhren entfielen, und zur zweitgrößten Wirtschaftsmacht der Welt aufgestiegen ist;

B.

in der Erwägung, dass die EU Hauptziel der Ausfuhren Chinas ist, die von 2009 bis 2010 um 39,5 % zugenommen haben, und dass China der zweitgrößte Handelspartner der EU ist;

C.

in der Erwägung, dass die EU Japan als Chinas größte Einfuhrquelle ersetzt hat; in der Erwägung, dass die zunehmenden chinesischen Einfuhren für den aktuellen wirtschaftlichen Erfolg der exportorientierten Mitgliedstaaten der EU wie Deutschland von entscheidender Bedeutung waren;

D.

in der Erwägung, dass der Entwicklungsschub der chinesischen Wirtschaft und die WTO-Mitgliedschaft für China erhebliche Vorteile mit sich bringen, aber auch eine gewachsene Verpflichtung für China, umfassende und positive Beiträge zur Weltwirtschaftsordnung zu leisten, was insbesondere auch in Bezug auf den Internationalen Währungsfonds (IWF) und die Weltbankgruppe gilt;

E.

in der Erwägung, dass sich seit der Unterzeichnung des Kooperationsabkommens zwischen der EU und China im Jahre 1985 die bilateralen Handelsbeziehungen erheblich ausgeweitet haben und es daher von wesentlicher Bedeutung ist, dieses Abkommen der neuen wirtschaftlichen Situation anzupassen; in der Erwägung, dass die Kommission 2006 ihre wichtige Strategie zur China-Politik angenommen und in diesem Rahmen im Januar 2007 die Verhandlungen über ein umfassendes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit dem Ziel eingeleitet hat, die Beziehungen zwischen der EU und China in den Bereichen Handel und Investitionen weiter zu verbessern;

F.

in der Erwägung, dass der Handel zwischen der EU und China in den vergangenen drei Jahrzehnten rasch und stetig zugenommen und 2010 einen Höchstwert von 395 Milliarden EUR erreicht hat und dass der bilaterale Handel seit 1997 ein Ungleichgewicht zugunsten Chinas aufweist, wobei dieses Handelsdefizit 2010 168,8 Milliarden EUR betrug, im Vergleich zu 49 Milliarden EUR 2000, während die chinesischen Ausfuhren bei Abzug des Wertes der Komponenten, die aus der EU und aus anderen Ländern eingeführt werden, nur einen geringen Mehrwert aufweisen; in der Erwägung, dass ausländische Unternehmen mit Standorten in China nahezu 85 % des Ausfuhrhandels mit dem Schwerpunkt Montagevorgänge bestreiten;

G.

in der Erwägung, dass die Auslandsinvestitionen der EU in China 2010 4,9 Milliarden EUR und die Auslandsinvestitionen Chinas in der EU im gleichen Jahr 0,9 Milliarden EUR betrugen;

H.

in der Erwägung, dass die Unterschiede im Gesellschafts-, Wirtschafts- und Demokratiemodell Chinas und der EU sowie ihre jeweiligen demografischen und natürlichen Ressourcen ein erheblicher Faktor für das Handelsungleichgewicht zwischen den beiden Weltregionen sind;

I.

in der Erwägung, dass die von China ausgehenden Herausforderungen weniger den Handel als vielmehr die Industrie betreffen und dass Europa eine ehrgeizige europaweite Industriepolitik umsetzen muss, weil rein nationale Ansätze einen schlüssigen gemeinschaftlichen Ansatz gegenüber China nicht möglich machen;

J.

in der Erwägung, dass durch die Verlagerung der Produktion zahlreicher Konsumgüter nach China viele Arbeitsplätze in der Europäischen Union verloren gegangen sind; in der Erwägung, dass mit dieser Verlagerung drastische Preissenkungen einhergegangen sind, die viele dieser Konsumgüter für Haushalte mit niedrigem Einkommen in der Europäischen Union erschwinglich gemacht und zu relativ niedriger Inflation beigetragen haben;

K.

in der Erwägung, dass die Teilnehmer der letzten Klimaschutzkonferenz der Vereinten Nationen in Durban kein verbindliches Abkommen erreicht haben und dass die Verpflichtungen bestimmter Staaten zur Senkung ihrer Treibhausgasemissionen angesichts der dringenden Notwendigkeit, den Temperaturanstieg im 21. Jahrhundert in Hinblick auf die Erfüllung der Klimaschutz-Agenda auf zwei Grad zu begrenzen, nicht ausreichen;

L.

in der Erwägung, dass für Europa ein wesentlich schwächeres Wirtschaftswachstum als das chinesische erwartet wird, das für 2012 auf rund 9 % geschätzt wird;

M.

in der Erwägung, dass die binnenwirtschaftlichen Ungleichgewichte, mit denen die europäischen Volkswirtschaften konfrontiert sind, auch in der chinesischen Volkswirtschaft zunehmen, wovon speziell der Immobiliensektor betroffen ist, was kürzlich durch die Immobilienblase deutlich geworden ist;

N.

in der Erwägung, dass der Einfluss der Gemeinsamen Handelspolitik der EU bisweilen durch die unterschiedlichen nationalen Interessen, die die einzelnen Mitgliedstaaten in Bezug auf China verfolgen, geschwächt wird;

O.

in der Erwägung, dass die gegenwärtige Wirtschaftskrise hohe gesamtgesellschaftliche Kosten verursacht; in der Erwägung, dass die Beschäftigung in der Europäischen Union um 1,8 % zurückgegangen ist und daher 9,6 % der erwerbstätigen Bevölkerung arbeitslos sind (23 Millionen Menschen); in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosenquote bei 21 % liegt, dass die Aussichten für eine Erholung des Beschäftigungsniveaus unsicher sind und dass 17 % der Unionsbürger von Armut bedroht sind;

P.

in der Erwägung, dass China aufgrund des Beitritts des Landes zur WTO im Jahr 2001 die WTO-Regeln einhalten und dementsprechend seinen Handel liberalisieren und seine Märkte öffnen sollte; in der Erwägung, dass die diesbezüglichen Anstrengungen des Landes bei weitem noch nicht zufriedenstellend sind;

Q.

in der Erwägung, dass der Beitritt Chinas zum Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) durch den erweiterten Anwendungsbereich des Übereinkommens, der sich aus den am 15. Dezember 2011 bei der letzten WTO-Ministerkonferenz beschlossenen Änderungen ergibt, nun einfacher werden dürfte;

R.

in der Erwägung, dass europäischen Unternehmen der Zugang zum chinesischen Markt durch die interventionistische Industriepolitik der chinesischen Regierung, durch den unzureichenden Schutz der Rechte des geistigen Eigentums, durch ein sowohl inhaltlich als auch hinsichtlich seiner Umsetzung uneindeutiges Normensystem sowie durch weitere nichttarifäre und technische Handelshemmnisse erschwert wird;

S.

in der Erwägung, dass durch die Unterbewertung des Yuan weiterhin künstliche Handelsvorteile für China erzeugt werden und die Mitgliedstaaten der G20 zugesagt haben, auf mehr Wechselkursflexibilität hinzuarbeiten;

T.

in der Erwägung, dass die EU 2010 an ihren Außengrenzen mehr als 103 Millionen Erzeugnisse mit einem Gesamtwert von 1,11 Milliarden Euro sichergestellt hat, bei denen der Verdacht eines Verstoßes gegen Rechte des geistigen Eigentums besteht, und dass 85 % dieser Erzeugnisse aus China kommen; in der Erwägung, dass eine wichtige Funktion des Schutzes der Rechte des geistigem Eigentums in der ordnungsgemäßen Durchsetzung der geltenden gesetzlichen Vorschriften und internationalen Verpflichtungen einschließlich Sanktionen besteht; in der Erwägung, dass diese Erzeugnisse häufig in Fertigungsstätten, die auch Waren für den regulären Markt produzieren, und unter Missachtung von Arbeitsrecht und Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen hergestellt werden und daher eine Gefahr für die Verbraucher und, im Fall von Chemikalien auch für die gesamte Umwelt schaffen;

U.

in der Erwägung, dass China gemäß seinem 12. Fünfjahresplan, der in einigen Zielsetzungen der Strategie Europa 2020 ähnelt, den Energie-, den Bau- und den Verkehrssektor, die von strategischer Bedeutung sind, entwickeln und einen erheblichen Bedarf beim Ausbau von Dienstleistungen zu bewältigen haben wird, wodurch neue Investitionsmöglichkeiten für europäische Unternehmen und eine vertiefte Zusammenarbeit entstehen könnten;

Verbesserter Marktzugang

1.

fordert die Kommission auf, in der gemeinsamen Handelspolitik der EU gegenüber den Industrie- und den Schwellenländern, zu denen China gehört, den Grundsatz der Gegenseitigkeit zu befolgen, um wieder einen fairen Wettbewerb und größere Gleichheit der Spielregeln herbeizuführen;

2.

begrüßt die Stärkung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und China; fordert die EU und China auf, anstelle des harten Wettbewerbs und anstelle von Konfrontationen eine Partnerschaft mit beiderseitigem Nutzen zu verfolgen;

3.

stellt fest, dass die chinesische Wirtschaft die von der WTO festgelegten Kriterien für eine Marktwirtschaft nicht erfüllt; fordert die Kommission auf, mit der chinesischen Regierung zusammenzuarbeiten, um alle verbleibenden Hindernisse bis 2016 zu beseitigen, wenn China von der WTO der Status einer Marktwirtschaft zuerkannt werden soll; betont, dass dieser Status nur dann vor diesem Termin gewährt werden sollte, wenn China alle Kriterien erfüllt; fordert, dass die EU im Rahmen von Jahresberichten regelmäßig die Einhaltung der Verpflichtungen bewertet, die China im Protokoll über seinen Beitritt zur WTO eingegangen ist;

4.

fordert die Kommission in der Annahme, dass China die objektiven Kriterien für die Zuerkennung des Marktwirtschaftsstatus in naher Zukunft nicht erfüllen wird, auf, dem Europäischen Parlament bis Ende 2012 einen Vorschlag über die Maßnahmen vorzulegen, die die Kommission ergreifen soll, bevor dieser Status von der EU anerkannt wird;

5.

bedauert, dass der Zugang zum chinesischen Markt durch zahlreiche tarifäre und nichttarifäre Hemmnisse behindert wird, wie etwa bestimmte Arten der Ungleichbehandlung ausländischer Wirtschaftsteilnehmer insbesondere in den Sektoren Banken, Versicherung und Telekommunikation und die komplizierte Zollstruktur, sowie durch technische Handelshemmnisse, wie etwa die mangelnde Transparenz technischer Vorschriften und von Konformitätsbewertungsverfahren sowie in Bezug auf das Zertifizierungssystem „China Compulsory Certification“ (CCC); bedauert, dass China entgegen den Bestimmungen des WTO-Übereinkommens über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen (ASCM) spezielle Subventionen nicht systematisch meldet;

6.

weist darauf hin, dass China sich mit Hilfe der unterschiedlichsten Rechtskonstruktionen durch gezielte staatliche Subventionen erhebliche Handelsvorteile gegenüber der EU verschafft; fordert China nachdrücklich auf, seine staatlichen Subventionsprogramme an das einschlägige WTO-Recht anzupassen; fordert die Kommission auf, die Anti-Subventionsverordnung so schnell wie möglich zu überarbeiten, um den erheblichen Herausforderungen, die sich von chinesischer Seite stellen, wirksam entgegentreten zu können;

7.

nimmt zur Kenntnis, dass China die Existenz von Handelshemmnissen am europäischen Markt bedauert, wie zum Beispiel die hohen Agrarsubventionen der EU für die europäischen Landwirte, das komplexe System der Agrarzölle, die technischen Handelshemmnisse und die Einschränkungen für Investitionen von Drittländern in bestimmten Mitgliedstaaten;

8.

erklärt sich besorgt über die mangelnde Zuverlässigkeit der Justiz, der es nicht gelingt, vertragliche Verpflichtungen durchzusetzen, und über den Mangel an Transparenz und Einheitlichkeit bei der Anwendung des Regelungsrahmens für Investitionen;

9.

erklärt sich besorgt über die mangelnde Berechenbarkeit und Bekanntheit der für Produkte geltenden technischen Vorschriften und Normen, insbesondere im Bereich der Zertifizierung, wodurch erhebliche Handelshemmnisse für die nach China exportierenden Unternehmen entstehen;

10.

fordert China auf, internationale Normen für Produkte und Dienstleistungen zu übernehmen, um den Handel zwischen China und anderen Ländern zu fördern; begrüßt es, dass China zunehmend in internationalen Normungsgremien mitarbeitet, und vertritt die Auffassung, dass dies unterstützt werden sollte und die Europäische Union im Gegenzug in den chinesischen Normungsgremien mitarbeiten sollte; betont, dass chinesische Einfuhren den europäischen Normen für Lebensmittel und Produkte, die nicht zur Ernährung bestimmt sind, entsprechen müssen;

11.

erklärt sich besorgt über den schwierigen Zugang für ausländische Unternehmen zu öffentlichen Aufträgen in China, während der Zugang zu öffentlichen Aufträgen in Europa gewährleistet ist; erklärt sich besorgt über die möglicherweise unfairen Wettbewerbsbedingungen, durch die chinesische Unternehmen insbesondere aufgrund verdeckter staatlicher Beihilfen in der Lage sind, deutlich günstiger anzubieten als europäische Unternehmen; begrüßt die Überarbeitung und den erweiterten Anwendungsbereich des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA), das am 15. Dezember 2011 auf der WTO-Ministerkonferenz beschlossen wurde, und die Verpflichtungen, die China dabei eingegangen ist, auch wenn sie noch nicht ausreichend sind; fordert China daher auf, seinen Beitritt zum GPA unter Bedingungen anzubieten, die mit jenen vergleichbar sind, denen andere GPA-Parteien unterliegen, und zwar im Einklang mit den Verpflichtungen Chinas aufgrund des Protokolls über den Beitritt des Landes zur WTO; fordert die Kommission auf, möglichst noch im Jahr 2012 ein europäisches Instrument zu entwickeln, mit dessen Hilfe für die gegenseitige Öffnung der Märkte für öffentliche Aufträge gesorgt wird; vertritt die Auffassung, dass es darüber hinaus von entscheidender Bedeutung ist, Instrumente zur Förderung, Koordinierung und Unterstützung des Zugangs europäischer KMU zu vorrangigen Märkten wie China zu stärken;

12.

weist darauf hin, dass die vom chinesischen Staat und von chinesischen Banken gewährten Ausfuhrkredite Handelsverzerrungen begünstigen; fordert China deshalb auf, sich an das OECD-Übereinkommen über Leitlinien für öffentlich unterstützte Exportkredite zu halten; fordert die Kommission auf, die Bemühungen der OECD um eine Einbeziehung Chinas in dieses Übereinkommen zu unterstützen; fordert China auf, das OECD-Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung zu unterzeichnen;

13.

weist darauf hin, dass die am häufigsten genehmigte Form der Niederlassung ausländischer Unternehmen in China das Joint-Venture ist, bei dem es sich um ein sehr restriktives Modell handelt, das außerdem zu oft mit Technologietransfer von strategischer Bedeutung verbunden ist, durch den die Entwicklung Chinas als Konkurrent zum Nachteil der europäischen Industrie in Bereichen gefördert wird, in denen die EU führend ist; ist davon überzeugt, dass mehr Offenheit auf chinesischer Seite gegenüber dem Joint-Venture-Mechanismus in Verbindung mit einem besseren Schutz der Rechte des geistigen Eigentums beiden Seiten nützen und europäischen Unternehmen zu einem besseren Zugang zum chinesischen Markt verhelfen würde;

14.

fordert die EU auf, wann immer nötig, auf handelspolitische Schutzinstrumente zurückzugreifen, die mit den WTO-Bestimmungen in Einklang stehen, d. h. auf Antidumping-, Antisubventions- und Schutzmaßnahmen, falls China illegale Handelspraktiken anwendet, und darüber hinaus das WTO-Streitbeilegungsverfahren besser zu nutzen, um für gleiche Bedingungen im Handel zwischen der EU und China zu sorgen; erklärt sich besorgt über die zunehmende Anwendung von Antidumping-Maßnahmen gegen Ausfuhren der EU durch China und über die zunehmende Anwendung von Preisdumping und staatlichen Subventionen; fordert China daher auf, dafür zu sorgen, dass seine Antidumping-Maßnahmen mit den WTO-Bestimmungen in Einklang stehen;

Verteidigung der Interessen der europäischen Wirtschaft

15.

bedauert den unzureichenden Schutz der Rechte des geistigen Eigentums in China und den Mangel an konkreten Mitteln, mit deren Hilfe europäische Unternehmen, insbesondere KMU, wirksam gegen Verstöße gegen diese Rechte vorgehen können; begrüßt die Entscheidung der Kommission, eine Überarbeitung der Richtlinie über die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums vorzuschlagen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Rechte des geistigen Eigentums in allen multilateralen Organisationen besser zu schützen, in denen China Mitglied ist (WTO, Weltgesundheitsorganisation (WHO) und Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)); wünscht, dass China weiterhin das geltende internationale Recht zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums in nationales Recht umsetzt und insbesondere Produktfälschungen und Piraterie bekämpft, und fordert, dass der chinesische Staat diese Rechte insbesondere auf regionaler Ebene auch tatsächlich durchsetzt; bedauert, dass sich China nicht an den Verhandlungen über das Abkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) beteiligt hat; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit in Zollangelegenheiten in der EU, mit Drittstaaten und insbesondere mit China in Bezug auf die Beschlagnahme gefälschter Waren und die Vereinfachung der Zollverfahren zu verstärken; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mit Drittstaaten auf den Gebieten Urheberrecht und Lizenzvergabe enger zusammenzuarbeiten;

16.

vertritt die Auffassung, dass ein besserer Schutz der Rechte des geistigen Eigentums und eine wirksame Umsetzung der diesbezüglichen Bestimmungen in China die Bestrebungen der Investoren aus der EU und aus anderen Ländern, in diesem Land zu investieren, neue technologische Fähigkeiten zu teilen und bestehende Technologien zu modernisieren, erheblich fördern würde;

17.

weist darauf hin, dass China 97 % der weltweit verwendeten seltenen Erden fördert, und fordert China auf, seinen Handelspartnern nachhaltige Gewinnungsmethoden und einen fairen Marktzugang zu garantieren; fordert die Kommission auf, der möglichen Beschränkung der Ausfuhr von Rohstoffen durch China besondere Beachtung zu schenken; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Entscheidung der WTO gegen China vom 5. Juli 2011 wegen der Einführung von Ausfuhrbeschränkungen für bestimmte Rohstoffe in der Berufungsinstanz bestätigt wurde; fordert die Kommission auf, eine europäische Strategie für die zweckmäßige Bewirtschaftung von Rohstoffen auszuarbeiten, die auf verbesserter Energieeffizienz, Recycling, einer effizienteren Ressourcennutzung und der Weiterentwicklung der industriellen Zusammenarbeit im Bereich umweltfreundliches Wirtschaftswachstum und in Bezug auf Innovationssektoren beruht; fordert zu Verhandlungen mit dem Ziel gemeinsamer Bestimmungen und Grundsätze für den Rohstoffhandel auf, durch die bei der WTO und den G20 Rahmenbedingungen für Ausfuhrbeschränkungen geschaffen werden, da dieses Problem hauptsächlich die Industriestaaten und China betrifft;

18.

fordert die Kommission auf, ein ambitioniertes und ausgewogenes Investitionsabkommen zwischen der EU und China auszuhandeln, um für europäische Investoren ein besseres Umfeld in China zu schaffen und für Transparenz bei der Führung von chinesischen Unternehmen zu sorgen, die in der EU investieren, und gleichzeitig die Kapitalflüsse in beiden Richtungen zu vergrößern; fordert den Rat auf, sein Mandat für ein Investitionsabkommen mit China auszuarbeiten und dabei den Auffassungen und Standpunkten des Parlaments umfassend Rechnung zu tragen, die es in seiner Entschließung vom 6. April 2011 zur künftigen europäischen Auslandsinvestitionspolitik dargelegt hat;

19.

begrüßt die Eröffnung des EU-Zentrums für kleine und mittlere Unternehmen (EU SME Centre) in Peking im November 2010, das im März 2011 seine Türen für KMU geöffnet hat und mit Kompetenzen zur Unterstützung von europäischen KMU ausgestattet ist, damit diese die Herausforderungen auf dem chinesischen Markt – insbesondere jene, die sich während der ersten Phase der Geschäftsentwicklung stellen – meistern können; begrüßt es, dass das Zentrum auch Bereiche in China ermittelt, in denen für KMU aus der EU Geschäftsmöglichkeiten bestehen, und dass es KMU in Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen in China unterstützt;

20.

betont, dass die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und die Schaffung von Partnerschaften zwischen chinesischen Hochschulen und EU-Unternehmen wesentlich dazu beiträgt, die Innovationstätigkeit in China zu stärken; weist auf die Vorteile der Marktzugangsdatenbank der EU hin, die Informationen für EU-Unternehmen über Marktzugangsbedingungen enthält, wie z. B. Einfuhrzölle, Produktanforderungen, Handelshemmnisse, Formalitäten und Dokumente sowie Statistiken; begrüßt die Tätigkeiten der Europäischen Handelskammer in China;

21.

vertritt die Auffassung, dass die Einführung eines Mechanismus zum Informationsaustausch über zwischenstaatliche Abkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern zum Handel mit China durch die Kommission ein kohärentes Vorgehen gegenüber China ermöglicht;

Beseitigung der Währungskonkurrenz

22.

weist darauf hin, dass China Staatsanleihen von Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets hält; betont, dass dieser Umstand seit den schwerwiegenden Verschuldungsproblemen im Euro-Währungsgebiet eine neue politische Dimension angenommen hat; fordert die Kommission auf, Beratungen mit der Europäischen Zentralbank (EZB) und den Mitgliedstaaten darüber einzuleiten, wie ein koordiniertes System geschaffen werden kann, um festzustellen, wer im Besitz von Staatsanleihen ist; ist darüber besorgt, dass der handelspolitische Verhandlungsspielraum der EU gegenüber China durch den Beitrag Chinas zur Stabilisierung des Euroraums eingeengt wird;

23.

hebt hervor, dass die behauptete Unterbewertung und fehlende Konvertibilität des Yuan einen unlauteren Wettbewerbsvorteil für die chinesischen Ausfuhren schaffen könnte, weil China ein Drittel der weltweiten Devisenreserven hält; fordert, die für die G20-Staaten geltenden internationalen Bestimmungen zur Regulierung des Finanzsektors und die makroökonomische Koordinierung zwischen den G20-Staaten zu stärken, weil andernfalls die wirtschaftliche Stabilität und der Welthandel in Gefahr wären; fordert China auf, eine Aufwertung des Yuan zuzulassen, sodass ein angemessener Wechselkurs entsteht; weist darauf hin, dass die EU gemäß den europäischen Verträgen im Fall untragbarer weltweiter Währungsungleichgewichte eine Wechselkurspolitik beschließen kann;

24.

fordert die Kommission auf, China die Liberalisierung seiner Leistungsbilanzen nahe zu legen; fordert die Kommission auf, Nachweise darüber vorzulegen, wie der feste Wechselkurs die Wettbewerbsfähigkeit der EU beeinträchtigt, und daraufhin geeignete Maßnahmenschwerpunkte zu erwägen;

Wege zu neuen institutionellen Rahmenbedingungen für die Handelsbeziehungen zwischen der EU und China

25.

fordert die Mitgliedstaaten auf, durch geeignete Überwachungsmechanismen dafür zu sorgen, dass in der EU tätige ausländische Unternehmen sämtliche Binnenmarkt-Rechtsvorschriften, einschließlich der sozialen Normen und Umweltnormen, einhalten, dem Patentschutz Rechnung tragen und zu den Bemühungen um dauerhafte Arbeitsplätze beitragen, wenn diese Unternehmen europäische Unternehmen erwerben oder Niederlassungen in der EU einrichten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ein Gremium nach dem Muster des Ausschusses für ausländische Investitionen in den USA (Committee on Foreign Investment in the US – CFIUS) einzurichten, das für die Vorabbewertung strategischer Investitionen aus dem Ausland zuständig ist, um konkrete Informationen über die im Hoheitsgebiet der EU tätigen und dort investierenden Unternehmen zu erhalten, und dem Parlament regelmäßig darüber zu berichten;

26.

fordert die EU auf, im Rahmen aller einschlägigen internationalen Organisationen wie beispielsweise der WHO, der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und der Vereinten Nationen mit dem Ziel tätig zu werden, einen Reformprozess einzuleiten, der darauf ausgerichtet ist, in die Bestimmungen der WTO über die Organisation des Handels verbindliche Sozial-, Umwelt- und Gesundheitsstandards einzubringen;

27.

bedauert den fragmentierten und unkoordinierten institutionellen Rahmen der Handelsbeziehungen zwischen der EU und China; fordert die Kommission auf, den Organisationsplan für die bilateralen Beziehungen umgehend zu überarbeiten, um eine bessere Koordinierung anzustreben und die Redundanzen bei den unzähligen Arbeitsgruppen, Dialogen und anderen formellen – und informellen – Gremien, die in diesem Bereich tätig sind, zu beseitigen; fordert die Mitgliedstaaten und die einzelnen Regionen und Gemeinden auf, ihre eigene Chinapolitik besser zu koordinieren und wichtige Schritte hin zu einem operativen Konsens zu machen, die den gemeinsamen Zielen der EU dienlich sind;

28.

fordert die EU auf, eine Strategie zur Verhinderung des erzwungenen Technologietransfers zu entwickeln; befürwortet in diesem Zusammenhang den raschen Abschluss des Verfahrens der verstärkten Zusammenarbeit in Bezug auf das Gemeinschaftspatent;

29.

fordert, dass bei allen auf dem Binnenmarkt gehandelten Produkten die EU-Bestimmungen und -Normen streng eingehalten werden, und fordert die Kommission auf, zügig ein Modell gemäß den WTO-Bestimmungen zur schrittweisen Einführung einer Konditionalität für den Handel und/oder von Anpassungsmaßnahmen an den Grenzen für Waren aus Drittländern, die diesen Normen nicht genügen, vorzulegen;

Bewertung der Rolle Chinas in der Welt

30.

betont, dass China auf der Bühne des internationalen Handels zunehmend Einfluss ausübt; fordert die EU deshalb auf, die politischen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen der zunehmenden Investitionen aus China in Entwicklungsländern und insbesondere in Afrika und Lateinamerika aufmerksam zu beobachten;

31.

bekräftigt, dass es in Lateinamerika und in Afrika chinesischer Investitionen bedarf, und zwar insbesondere in Sonderwirtschaftszonen, um durch den Einsatz lokaler Arbeitskräfte zur wirtschaftlichen Entwicklung und zur Schaffung lokaler Produktionsketten beizutragen;

32.

erklärt sich besorgt darüber, dass einige europäische Länder hauptsächlich aufgrund der niedrigen Produktionskosten in China investieren, die auf niedrigeren Sozial-, Umwelt- und Menschenrechtsnormen beruhen; empfiehlt dringend, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten in China wirksame Maßnahmen europäischer Unternehmen im Bereich der sozialen Verantwortung von Unternehmen fördern und die Verbreitung von bewährten Verfahren in Bezug auf Initiativen in diesem Bereich und deren Bekanntmachung unterstützen; fordert darüber hinaus, dass die Kommission bewertet, wie die Bestimmungen über die soziale Verantwortung von Unternehmen in das zukünftige Investitionsabkommen zwischen der EU und China einfließen können;

33.

vertritt die Auffassung, dass es in erster Linie für die Entwicklungsländer selbst unproduktiv sein dürfte, die Aktivitäten Chinas in den Entwicklungsländern als unlauteren Wettbewerb zu betrachten und darauf in einer Weise zu reagieren, die Konflikten Vorschub leistet; betont, dass sich Unternehmen und Akteure der EU, die beabsichtigen, mit China auf dem Gebiet der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zu Entwicklungsländern in Wettbewerb zu treten, zum Wohl der Entwicklungsländer und im Interesse eines größeren weltweiten Wettbewerbs und Wachstums darum bemühen müssen, die attraktivsten Angebote vorzulegen, was die langfristige Nachhaltigkeit und den langfristigen Nutzen wie auch den ökologischen und sozialen Nutzen, die Menschenrechte und politischen Aspekte angeht;

34.

weist darauf hin, dass China der weltweit größte Emittent von Treibhausgasen ist; fordert, dass die EU im Rahmen internationaler Organisationen vorschlägt, ökologische Aspekte und Klimaschutzziele in Beratungen über den internationalen Handel einzubeziehen; vertritt die Auffassung, dass Chinas wirtschaftliche Stärke und seine Kapazität zur Förderung technologischer Innovationen für die weltweite Bekämpfung des Klimawandels genutzt werden sollten;

35.

vertritt die Auffassung, dass die Bemühungen der chinesischen Staatsorgane auf dem Gebiet bestimmter Grundrechte in China, insbesondere im Sozial- und Arbeitsrecht, nicht weit genug gehen; legt deshalb der EU und China nahe, einen engeren und verantwortungsbewussteren strategischen Dialog zu führen, der auf gegenseitigem Verständnis beruht;

Stärkung der EU für den weltweiten Wettbewerb

36.

fordert, dass die EU eine ambitionierte gemeinsame Industriepolitik auf der Grundlage von Forschung und Innovation entwickelt, die sich auf innovative Finanzierungsquellen wie etwa projektspezifische Anleihen stützt und durch die die Entwicklung von KMU gefördert wird, insbesondere durch den Zugang zu öffentlichen Aufträgen, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU gegenüber neuen wichtigen Akteuren in Industrie und Forschung zu bewahren; fordert die EU auf, den Produktionsstandort Europäische Union aufzuwerten und dazu bessere Verbraucherinformationen bereitzustellen, und zwar insbesondere durch den Erlass der Verordnung über die Ursprungskennzeichnung („Made in“) von Produkten, die in die EU eingeführt werden;

37.

fordert die EU auf, ihr politisches Handeln auf den Gebieten Wirtschaft, Haushalt, Finanzen und allgemeine Politik zu stärken, um auf der internationalen Bühne als glaubwürdiger und gewichtiger Gesprächspartner wahrgenommen zu werden; fordert den Rat und die Kommission auf, mit einer Stimme zu sprechen, um Partnerschaften und bilaterale Übereinkünfte zu verhindern, durch die die Stellung der EU geschwächt wird; fordert die Kommission auf, bei der Festlegung ihrer Handelspolitik und ihrer Strategie gegenüber China eng mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten; fordert die EU auf, gegenüber China eine langfristige Politik umzusetzen und in diesem Rahmen die operative Koordinierung zwischen den EU-Organen sowie der EU und den Mitgliedstaaten zu gewährleisten;

38.

hält ein ausgewogenes Vorgehen gegenüber China für notwendig; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine umfassende Zusammenarbeit mit China in gemeinsamen Forschungsbereichen wie Produktsicherheit und menschliche Gesundheit aufzubauen und zusätzlichen wissenschaftlichen, technischen und kulturellen Austausch einzuführen;

39.

vertritt die Auffassung, dass viele Probleme beim Handel mit China die Qualität der Vorschriften und deren Umsetzung in verschiedenen Politikbereichen – Industriepolitik, Umweltpolitik, Krisenmaßnahmen, Finanzstabilität und Verbraucherschutz – betreffen; fordert, dass solche Fälle durch eine verbesserte bilaterale Zusammenarbeit oder durch Streitbeilegung auf der Ebene der WTO geklärt werden;

*

* *

40.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. C 67 E vom 18.3.2010, S. 132.

(2)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0412.

(3)  ABl. C 184 E vom 6.8.2009, S. 16.

(4)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0364.

(5)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0565.

(6)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0141.

(7)  ABl. C 99 E vom 3.4.2012, S. 101.

(8)  ABl. C 99 E vom 3.4.2012, S. 31.

(9)  ABl. C 99 E vom 3.4.2012, S. 94.

(10)  ABl. C 259 E vom 29.10.2009, S. 77.

(11)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0380.

(12)  ABl. C 67 E vom 18.3.2010, S. 101.