20.8.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 239/83


Donnerstag, 2. Februar 2012
EU-Entwicklungszusammenarbeit bei der Förderung des Zugangs aller zur Energie bis 2030

P7_TA(2012)0029

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. Februar 2012 zu der EU-Entwicklungszusammenarbeit zur Verwirklichung des Ziels eines „universellen Zugangs zu Energie bis 2030“ (2011/2112(INI))

2013/C 239 E/13

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf das von der UN-Generalversammlung für 2012 ausgerufene „Internationale Jahr der erneuerbaren Energie für alle”, mit dem anerkannt wird, wie bedeutend der Zugang zu Energie für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und die Erreichung der Millenniumsziele ist (1),

unter Hinweis auf die von UN-Generalsekretär Ban Ki-moon gestartete Initiative „Nachhaltige Energie für alle“ (2),

unter Hinweis auf die von UN-Generalsekretär Ban Ki-moon eingesetzte Beratergruppe für Energie und Klimawandel (AGECC) und deren Empfehlungen vom 28. April 2010, in denen das internationale Ziel eines universellen Zugangs zu modernen Energieformen bis 2030 und die Reduzierung der weltweiten Energieintensität um 40% bis 2030 als vorrangige Ziele festgeschrieben wurden (3);

unter Hinweis auf den Weltenergieausblick 2010 der Internationalen Energieagentur (IEA), in dem hervorgehoben wird, dass weltweit ungefähr 1,3 Milliarden Menschen keinen Zugang zu Elektrizität haben und des Weiteren 2,7 Milliarden Menschen ohne saubere Kocheinrichtungen leben;

unter Hinweis auf die hochrangige internationale Konferenz zum Thema „Energie für alle – Finanzierungszugang für die Ärmsten“ in Oslo, Norwegen, vom 10.-11. Oktober 2011, und auf den Start der Initiative „Internationale Energie- und Klima-Partnerschaft -Energie+“,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union vom 19. Mai 2009 über den Zugang zu nachhaltigen Energieträgern auf lokaler Ebene in den Entwicklungsländern, in denen darauf hingewiesen wird, dass der „Zugang zu nachhaltigen Energiequellen und modernen Energieleistungen […] eine Vorbedingung für Wirtschaftswachstum und soziale Entwicklung sowie für die Verwirklichung der Millennium-Entwicklungsziele“ ist, und dass es durch „eine Fokussierung auf nachhaltige Energie […] möglich sein [wird], die Fortschritte im Bereich der Millennium-Entwicklungsziele zu konsolidieren und einen Beitrag zur Behebung der weltweiten Krise sowie zur Minderung des Klimawandels zu leisten“,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 17. Juli 2002 an den Rat und das Europäische Parlament mit dem Titel „Die Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern im Energiebereich“ (KOM(2002)0408),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 26. Oktober 2004 mit dem Titel „Die künftige Entwicklung der EU-Energieinitiative und die Modalitäten für die Einrichtung einer Energiefazilität zugunsten der AKP-Länder“ (KOM(2004)0711),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. Oktober 2011 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung: Agenda für den Wandel” (KOM(2011)0637),

gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Entwicklungsausschusses (A7-0442/2011),

A.

in der Erwägung, dass weltweit 1,3 Milliarden Menschen – 48% davon in ländlichen Gebieten – keinen Zugang zu Elektrizität haben und ferner 2,7 Milliarden Menschen ohne saubere Kochgelegenheiten leben (4), so dass in den Innenräumen Rauch entsteht, der verantwortlich für über 1,4 Millionen vorzeitige Todesfälle pro Jahr ist, was diese Todesursache nach HIV/Aids weltweit zur zweithäufigsten Ursache für einen vorzeitigen Tod macht (5); in der Erwägung, dass der mangelnde Zugang zu modernen Energieversorgungsleistungen in vielen armen Ländern zu einer Ungleichheit der Chancen von Männern und Frauen führt, durch die insbesondere Frauen und Kinder benachteiligt werden;

B.

in der Erwägung, dass der Energiezugang für die Verwirklichung einiger, im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966 sowie in anderen internationalen Menschen- und Umweltrechtsinstrumenten verankerter Rechte unabdingbar ist;

C.

in der Erwägung, dass die Millennium-Entwicklungsziele ohne substanzielle Forschritte im Bereich Energie für alle nicht erreichbar sind und dies jährlich ein geschätztes Investitionsvolumen von ungefähr 48 Milliarden USD bis 2030 erfordert, was ungefähr 3 % der bis 2030 geplanten globalen Investitionen in Energieinfrastrukturen entspricht und bis 2030 nur zu einer geringfügigen Erhöhung des CO2-Ausstoßes von lediglich 0,7 % führen würde (6);

D.

in der Erwägung, dass mit erneuerbaren Energiequellen und insbesondere mit kleinen dezentralen Lösungen eine hohe Vielzahl zuverlässiger, nachhaltiger und erschwinglicher Energieversorgungsleistungen für die Armen bereitgestellt werden können, vor allem in ländlichen Gebieten in Entwicklungsländern; in der Erwägung, dass Entwicklungsländer in Gebieten mit Zugang zu einer Vielzahl erneuerbarer Energiequellen, vor allem Wind und Sonne, angesiedelt sind; in der Erwägung, dass noch viele Herausforderungen bewältigt werden müssen, damit ihre umfassende Ausschöpfung in den Entwicklungsländern gewährleistet ist, u.a. Finanzierung, Kapazitätsaufbau, Technologietransfer und Reformprogramme im Bereich der verantwortungsvollen Staatsführung;

E.

in der Erwägung, dass die Entwicklungsländer unbedingt erneuerbare Energietechnologien einsetzen müssen, um ihre Importabhängigkeit von fossilen Energieträgern und den damit verbundenen Preisschwankungen zu reduzieren; jedoch in der Erwägung, dass Großprojekte im Bereich erneuerbare Energie (zum Beispiel Wasserkraft oder Energiepflanzen) auch schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Umwelt haben können, zum Beispiel in Bezug auf die Sicherstellung der Wasserversorgung und die Ernährungssicherheit; in der Erwägung, dass eine sorgfältige Prüfung der Umweltauswirkungen erneuerbarer Energietechnologien daher eine wichtige Voraussetzung für die Finanzierung durch Geber ist;

F.

in der Erwägung, dass der Zugang zu modernen, nachhaltigen Energiedienstleistungen für alle auch einen umfassenden Zugang zur gesamten Palette der benötigten und gewünschten Energiedienstleistungen (also nicht nur Elektrizität) beinhaltet – wie beispielsweise Licht, Kocheinrichtungen und Warmwasserversorgung, Heizung, Kühlvorrichtungen, Zugang zu Kommunikation und Information und Energiezugang zu Produktionszwecken und zur Schaffung von Einkommen;

G.

in der Erwägung, dass von den 409 Mrd. USD, die 2010 in Entwicklungsländern als Subventionen für fossile Brennstoffe bewilligt wurden, lediglich 8 % an die Ärmsten, also die 20 % der Bevölkerung mit dem niedrigsten Einkommen, gegangen sind (7);

H.

in der Erwägung, dass die Werte des Energieentwicklungsindex (EDI) in hohem Maße mit den Werten des Indexes für menschliche Entwicklung (HDI) korrelieren, der sich auf Lebenserwartung, Bildung, Pro-Kopf-BIP und andere Indikatoren des Lebenshaltungsniveaus bezieht;

I.

in der Erwägung, dass im südlich der Sahara gelegenen Teil Afrikas nahezu 70% der Gesamtbevölkerung keinen Zugang zu Strom hat; in der Erwägung, dass das Bevölkerungswachstum schneller vorangeschritten ist als die Elektrifizierung, so dass die Zahl der Menschen ohne Zugang zu Elektrizität gestiegen ist;

J.

in der Erwägung, dass in den am wenigsten entwickelten Ländern nur eine geringe Minderheit der Bevölkerung überhaupt Zugang zum Versorgungsnetz hat; in der Erwägung, dass der Zugang zum Versorgungsnetz in absehbarer Zeit nicht für die gesamte Bevölkerung möglich gemacht werden wird, weshalb dezentralisierte Lösungen wie kleine und Mini-Netze oder netzunabhängige Versorgungslösungen den einzig gangbaren Weg darstellen, um in den kommenden Jahren einen universellen Zugang zu Energie bereitstellen zu können;

K.

in der Erwägung, dass Rechtsstaatlichkeit und effiziente ordnungsgemäße Verwaltung Schlüsselfaktoren sind, die gefördert werden müssen, um die Privatinvestoren anzulocken, die nötig sind, wenn das Ziel eines universellen Energiezugangs für alle Menschen uneingeschränkt verwirklicht werden soll;

L.

in der Erwägung, dass die beiden letzten Mitteilungen der Kommission zum Thema ‚Energie in der Entwicklungszusammenarbeit’ 2002 und 2004 veröffentlicht wurden;

1.

betont, dass es zwar kein eigenes Millennium-Entwicklungsziel für Energie gibt, dass der Zugang zu modernen, nachhaltigen Energiedienstleistungen für alle (nachstehend „universeller Zugang zu Energie“) jedoch eine Grundvoraussetzung für die Verwirklichung der Millennium-Entwicklungsziele ist; glaubt daher, dass die Energiefrage bei der Debatte über die Beseitigung der Armut an vorderster Stelle rangieren sollte, wobei gleichzeitig zu gewährleisten ist, dass ein besserer Zugang zu modernen Energieversorgungsleistungen mit einer nachhaltigen Entwicklung im Einklang steht; fordert die Kommission dringend auf, für das Jahr 2012 eine Mitteilung über die Entwicklungszusammenarbeit zur Förderung eines universellen Energiezugangs vorzulegen, weil dieses Jahr von der UN eben dieser Problematik gewidmet wurde;

2.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das (von der UN festgelegte) internationale Ziel des universellen Zugangs zu Energie bis 2030 zu übernehmen, sich für dessen Verwirklichung einzusetzen und ihre Politik und Entwicklungszusammenarbeit auf dieses Ziel auszurichten;

3.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass eine möglichst umfassende Nutzung erneuerbarer Energieträger für die internationale Gemeinschaft der ideale Weg ist, den universellen Zugang zu modernen Energieversorgungsleistungen zu bewerkstelligen und gleichzeitig den Klimawandel zu bekämpfen; fordert die Kommission auf, einen Aktionsplan zu entwickeln mit dem Ziel, den universellen Energiezugang horizontal in alle relevanten EU-Politikbereiche sowie in alle Sektoren der Entwicklungspolitik, wie Landwirtschaft, Industrie, Handel, Gesundheit und Wasserversorgung, einzubinden und ferner dafür zu sorgen, dass in Bezug auf das Ziel des universellen Energiezugangs sektor- und politikübergreifende Kohärenz herrscht;

4.

begrüßt, dass die Energiefrage auf der ‚Agenda für den Wandel‘ als wichtiger Punkt genannt wurde und geht davon aus, dass die Kommission entsprechend tätig wird; fordert die Kommission auf, den Zugang zu Energie weder den ebenfalls erwähnten Themen bezüglich Energieversorgungssicherheit und Klimawandel unterzuordnen, noch ihn damit zu verwechseln;

5.

fordert die EU auf, im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit ein spezifisches Programm zum Thema „Energie und Entwicklung“ zu verabschieden, dessen besonderer Schwerpunkt auf dem universellen Zugang zu Energie liegt;

6.

stellt fest, dass die Erfahrung gezeigt hat, dass es mit zentralisierten Energieerzeugungskapazitäten und Ausweitungen der Versorgungsnetze oft nicht gelungen ist, die Energieversorgungsleistungen für die Armen zu verbessern; unterstreicht daher, wie wichtig es ist, erneuerbare dezentralisierte Lösungen – wie beispielsweise kleine Netze, netzunabhängige Versorgung und Mininetze – zu unterstützen, um alle Bevölkerungsgruppen in Entwicklungsländern, insbesondere die Armen und die Landbevölkerung, zu erreichen; fordert die EU auf, sich finanziell und technisch mehr auf solche Kleinprojekte zu konzentrieren, um das Problem des Energiemangels in entlegenen Gebieten zu lösen;

7.

nimmt zur Kenntnis, dass erneuerbare Energie in vielen Entwicklungsländern ein hohes Potenzial bietet, um eine nachhaltige Energieversorgung zu gewährleisten und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern, wodurch auch deren Anfälligkeit in Bezug auf Energiepreisschwankungen reduziert wird;

8.

unterstreicht, dass die Energiefazilität weltweit zu den ganz wenigen Finanzierungsmechanismen gehört, die auch Kleinanlagen auf Basis erneuerbarer Energieformen finanziell fördern, und fordert die Kommission auf, die Finanzierung für diese Art von Projekten in der nächsten Finanzierungsperiode ab 2014 fortzusetzen und aufzustocken;

9.

fordert die Kommission auf, die im Rahmen der Energiefazilität geförderten Investitionen zur Verbesserung des Zugangs der Armen zu Basis-Energiedienstleistungen im Wege einer Folgenabschätzung zu bewerten und die Nachfolge-Fazilität, die in der nächsten Finanzierungsperiode nach 2014 an die Stelle der jetzigen Energiefazilität treten wird, dementsprechend effizienter und wirksamer zu gestalten;

10.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass der Einsatz erneuerbarer Träger zur Bereitstellung von Energieversorgungsleistungen in Entwicklungsländern – bei korrekter Umsetzung – eine wirtschaftliche Lösung bieten kann, die auch der Gesundheit, der Umwelt und der Entwicklung vor Ort dienlich ist; weist jedoch mit Nachdruck darauf hin, dass beim Einsatz erneuerbarer Energien zur Verbesserung des Energiezugangs auch die möglichen Umweltauswirkungen berücksichtigt werden müssen, insbesondere bei Wasserkraft, Biomasse und Agro-Kraftstoffen;

11.

fordert die EU auf, für die Finanzierung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien klare Leitlinien und Kriterien für die ökologische Nachhaltigkeit auszuarbeiten; fordert die Kommission auf, die Nutzung dezentralisierter, erneuerbarer Energieformen und kohlenstoffarmer, hochgradig energieeffizienter Lösungen zu einer prioritären Vergabekondition zu machen, wenn es um die finanzielle Unterstützung neuer Energieprojekte geht;

12.

betont, dass private Unternehmen sich stärker engagieren sollten, damit die Entwicklungsländer die Millennium-Entwicklungsziele erreichen können, und zwar insbesondere in Bezug auf den universellen Zugang zu Energie; hält es darüber hinaus für außerordentlich wichtig, den Einsatz der für Niedrigeinkommensmärkte geeigneten finanziellen Mittel und des entsprechenden technologischen Know-hows zu unterstützen, insbesondere im Rahmen einer stärkeren Beteiligung privater Unternehmen an nationalen und internationalen institutionellen Partnerschaften;

13.

ermutigt die Kommission und die Mitgliedstaaten, im Wege der Entwicklungszusammenarbeit und der Energiefazilität den Transfer von Technologien, einschließlich technischem Know-how, Informationen und bewährten Verfahren, zu fördern, die geeignet sind, um die Erbringung moderner Energiedienstleistungen für die Armen zu ermöglichen – und zwar zwischen den Partnerländern im Süden und zwischen Europa und dem Süden –, und die dem Ausbau von Kapazitäten dienen, darunter Partnerschaften, Austausch von Personal und praktische Fortbildung, um technologische Möglichkeiten auszuloten und auszuschöpfen; setzt sich in diesem Zusammenhang ebenfalls für den Transfer von Energieeffizienztechnologien ein, damit Energie so produktiv wie möglich genutzt werden kann, um die Energieversorgungsleistungen, die ein bestimmtes Volumen an Energie bieten, zu optimieren;

14.

fordert, besonders darauf zu achten, dass in der Projekt- und Programmentwicklung und bei der Finanzierung auf produktive Energienutzung geachtet wird, da es sich hierbei um einen Schlüsselmechanismus zum Wohle von Gesellschaft und Wirtschaft und zur Erzeugung von Einkommen handelt;

15.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass effektive Partnerschaften zwischen dem öffentlichen Sektor, dem privaten Sektor, den Gemeinden und den lokalen Gebietskörperschaften notwendig sind, um den Zugang zu nachhaltigen Energieversorgungsleistungen auszuweiten; fordert die Kommission auf, wo immer möglich, in Bezug auf neue/innovative Energielösungen einen marktorientierten Ansatz zu wählen, z.B. durch Förderung der lokalen Energieproduktion, Erleichterung des Marktzugangs oder Bereitstellung von Marktinformationen, um so Eigenverantwortung und Nachhaltigkeit zu gewährleisten; fordert die Kommission insbesondere auf, den Aufbau von Kapazitäten auf Regierungsebene zu fördern, um die Reproduzierbarkeit kleiner Energieversorgungsprojekte im Wege der Förderung von KMU zu ermöglichen;

16.

ist der Auffassung, dass Privatinvestitionen und die Beteiligung der Privatwirtschaft von entscheidender Bedeutung dafür sind, dass der universelle Energiezugang uneingeschränkt verwirklicht wird; fordert die Kommission daher auf, bei all ihren Hilfsmaßnahmen die Rechtsstaatlichkeit zu fördern, besonders in den am wenigsten entwickelten Ländern;

17.

fordert die EU-Delegationen auf, den EU-Unternehmen, die Investitionen im Energiesektor planen, Informationen über Steuern, Anreize und regulatorische Anforderungen bereit zu stellen;

18.

fordert die Kommission auf, den Austausch bewährter Verfahren betreffend die wirksamsten Investitionsanreize für den Ausbau der Energieinfrastrukturen in Entwicklungsländern zu erleichtern;

19.

befürwortet die Entwicklung und Förderung eines vernünftigen politischen und rechtlichen Rahmens sowie technischer Standards, die die Kapazitäten vor Ort stärken und bei den Investoren des Privatsektors Vertrauen bilden, einschließlich der Mobilisierung lokaler Investitionsquellen;

20.

unterstreicht, dass öffentliche Finanzierungen über Partnerregierungen, internationale Institutionen und die öffentliche Entwicklungshilfe eine Schlüsselrolle bei der Erschließung der notwendigen privaten Investitionen spielen; unterstreicht ebenfalls, dass die EU-Hilfe zur Verbesserung des Energiezugangs die Wirtschaft vor Ort, umweltfreundliche Arbeitsplätze und die Armutsreduzierung unterstützen sollte und nicht an die Beteiligung von EU-Unternehmen geknüpft oder zur Subventionierung von EU-Unternehmen verwendet werden darf;

21.

ist davon überzeugt, dass der öffentliche Sektor den zur Ausweitung des Energiezugangs erforderlichen Finanzbedarf allein sicher nicht bereitstellen kann; weist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung privater Investoren und marktorientierter Reformen im Energiesektor hin; unterstreicht jedoch, dass eine zunehmende Konzentration auf öffentlich-private Partnerschaften und die Mittelakquisition von privaten Geldgebern sich negativ auf die finanzielle Attraktivität lokaler Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien auswirken dürfte, da solche Projekte weniger „bankfähig“ sind als große vernetzte Projekte, die oft der Großindustrie zum Vorteil gereichen; unterstreicht daher, dass die Verantwortung in Bezug auf die Garantie des universellen Zugangs zu Energie, vor allem zu erschwinglicher Energie für Arme und für Bevölkerungsgruppen in entlegenen Gebieten, letztendlich nach wie vor beim Staat liegt;

22.

unterstreicht, dass die Partnerregierungen zahlreiche Möglichkeiten haben, den universellen Zugang zu Energie über Gesetzgebung, Regulierung, Verträge oder Lizenzvergabe zu fördern, auch indem sie Universaldienstverpflichtungen einführen, die auf den Bedarf und die Gegebenheiten des Landes zugeschnitten sind, so zum Beispiel:

Deckungsziele in Konzessions- oder Lizenzvereinbarungen,

differenzierte Verbraucherversorgung basierend auf den finanziellen Möglichkeiten,

Vergabe von Subventionen oder Zulagen an ganz bestimmte Verbrauchergruppen und an die Bevölkerung in ländlichen Randgebieten,

Überprüfung kontraproduktiver Subventionen, Steuern und Abgaben, zum Beispiel Förderung des Übergangs von fossilen Brennstoffen hin zu erneuerbaren Energieformen durch Vergabekriterien wie „pro-dezentralisiert und pro-erneuerbar“, um den Energiezugang und die Energieeffizienz zu verbessern,

Liberalisierung des Zugangs von Dienstleistern zu noch nicht abgedeckten Gebieten,

Steueranreize zur Erleichterung des Infrastrukturausbaus;

Maßnahmen, mit denen gewährleistet wird, dass die verfügbare Energie so effizient wie möglich genutzt wird;

23.

fordert die Entwicklungsländer auf, sich ernsthaft dem Ziel des universellen Energiezugangs zu verschreiben und empfiehlt verstärkte Unterstützung für die Energieministerien in Entwicklungsländern, um es ihnen zu ermöglichen, sich - während des neuen Finanzierungszeitraums - für den universellen Energiezugang zu engagieren, einschließlich Entwicklung langfristiger Strategien für erneuerbare Energieformen und verbesserter regionaler Zusammenarbeit in Energiefragen;

24.

unterstreicht die Bedeutung einer transparenten demokratischen Beteiligung der Bürgergesellschaft, der lokalen Behörden und Regulatoren im Energiesektor, um ihnen die Möglichkeit zu geben, die Gewährleistung eines universellen Energiezugangs zu überwachen und um verantwortungsvolle Regierungsführung und fairen Wettbewerb sicherzustellen und die Korruption zu bekämpfen;

25.

fordert die nationalen Parlamente in Entwicklungsländern und die NRO auf, ihre Rolle bei der Gewährleistung und Überwachung von Transparenz, demokratischen Verfahren und einem stabilen Rechtsumfeld engagiert wahrzunehmen;

26.

stellt besorgt fest, dass es bei der Energiepartnerschaft zwischen Afrika und der EU (AEEP) und ihrem Teilprogramm für erneuerbare Energien offensichtlich vor allem um große Projekte und Verbindungsleitungen geht und weniger um lokale Energiekonzepte; fordert die EU mit Nachdruck auf, bei der Entwicklung von Energieinfrastrukturen auf jeden Top-Down Ansatz zu verzichten und die Tatsache zu berücksichtigen, dass groß angelegte Infrastrukturen der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Struktur eines Landes vielleicht nicht immer entsprechen und auch nicht dazu geeignet sind, den Armen einen Zugang zu Energie zu bieten, da für diese Menschen kleinere lokale Energieträger in der Regel angemessener sind;

27.

ermutigt die EU zu einem Dialog mit den Partnerregierungen und Bürgergesellschaften in Entwicklungsländern, um sicher zu stellen, dass sowohl nationale Energiepolitiken als auch nationale Maßnahmen zur Armutsreduzierung gleichermaßen auf die Verwirklichung des universellen Zugangs zu Energie abgestellt sind;

28.

fordert einen Dialog mit Partnerländern und Regionalbehörden, damit künftig berücksichtig wird, wie vorteilhaft es ist, wenn die Entwicklung sauberer Kochenergie in nationale und regionale Entwicklungspläne einbezogen wird und die Partnerländer und Regionalbehörden dazu ermutigt werden, mit lokalen Behörden und nichtstaatlichen Akteuren, die im Bereich der Energieversorgung von Haushalten (Kochenergie) tätig sind, einen Dialog aufzubauen, um gemeinsam festzulegen, wie hier bedeutende Fortschritte sowie eine Verringerung der Todesfälle durch Atemwegserkrankungen erreicht werden können; empfiehlt, effizientere Kochmethoden anzuwenden, da das herkömmliche Verbrennen großer Mengen an Biomasse an offenen Feuerstellen schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit, insbesondere von Frauen und Kindern, hat und sich auch negativ auf die Entwaldung auswirkt;

29.

fordert die Kommission auf, nach Ausarbeitung verlässlicher Indikatoren jährlich über die Fortschritte bei der Verwirklichung des universellen Energiezugangs und über den konkreten Beitrag, den die EU-Entwicklungszusammenarbeit dazu geleistet hat, Bericht zu erstatten;

30.

schlägt vor, dass die von Kommission und Mitgliedstaaten für die Entwicklung von Energiedienstleistungen gewährten Beihilfen auf einer Bewertung der relativen Kosten und Vorteile aller bestehenden Optionen beruhen sollten, wobei ein Beitrag zur Verwirklichung der Millennium-Entwicklungsziele und der nationalen Entwicklungsziele ebenso zu berücksichtigen ist wie die relativen Kosten/Vorteile von dezentralisierten und zentralisierten Energieversorgungssystemen;

31.

hält es für wichtig, dass die Millennium-Entwicklungsziele – und zwar insbesondere jene betreffend Armutsbekämpfung – in die nationalen Energiestrategien der Entwicklungsländer integriert werden, da der Zugang zu erschwinglichen Energiedienstleistungen die einzige Möglichkeit darstellt, die Anzahl der Menschen, die mit 1 USD pro Tag auskommen müssen, bis 2015 zu reduzieren;

32.

fordert die Kommission auf, für Investitionen in einen kohlenstoffarmen universellen Energiezugang für die Armen alle möglichen Finanzierungsoptionen aus Klimawandel- und CO2-Markt-relevanten Quellen zu prüfen und diese dann entsprechend auszuschöpfen;

33.

fordert die Kommission auf, neue ergebnisorientierte Ansätze im Energiesektor, also ergebnisorientierte Finanzierung, Barzahlung bei Lieferung oder ergebnisorientierte Hilfe, wie sie derzeit auch von anderen Gebern getestet werden, zu unterstützen und so die Bedeutung einer nachfrageorientierten Hilfe („Partner fordert an“) gegenüber einer rein lieferorientierten Hilfe („Geber hat einen Sachverständigen verfügbar“) deutlich hervorzuheben;

34.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten dringend auf, anzuerkennen, dass der Energieverbrauch seitens der armen Bevölkerung in Entwicklungsländern weder zur Zeit noch in absehbarer Zukunft beträchtlich zu den Treibhausgasemissionen beitragen wird (1,3 % der Gesamtemissionen bis 2030, so die IEA) und dass zwecks Erzielung minimaler akzeptabler Lebensbedingungen der Pro-Kopf-Verbrauch an modernen Energieformen dort drastisch erhöht werden muss, und zwar ohne sich dabei zu drastische Einschränkungen in Bezug auf etwaige Klimaauswirkungen oder diesbezügliche Ausgleichsmaßnahmen aufzuerlegen;

35.

stellt besorgt fest, dass die Weltbank und die EIB sich nach wie vor auf mit Wasserkraft betriebene Infrastruktur-Großprojekte konzentrieren; weist darauf hin, dass die Erfahrung gezeigt hat, dass solche Projekte den Zugang der Armen nicht zwingend verbessern, sondern dass dieses Ziel vielmehr im Rahmen von Mini- oder Mikrowasserkraftwerken für die Nachfrage vor Ort erreicht werden kann, wodurch auch gleichzeitig Nachteile für Gesellschaft und Umwelt, wie sie bei größeren Projekten auftreten, vermieden werden können;

36.

bedauert, dass es seitens der EIB, der europäischen Finanzierungseinrichtungen für Entwicklungshilfe und seitens der internationalen Finanzinstitutionen an Sensitivität und Bankenkapazität für kleinere Energieprojekte fehlt und fordert diese auf, den universellen Zugang zu Energie zum Kernpunkt ihres Engagements im Energiesektor zu machen und dabei auch kleine Versorgungsprojekte und netzunabhängige Projekte – insbesondere in ländlichen Gebieten – zu fördern und Universaldienstleistungsverpflichtungen zur Gewährleistung des universellen Energiezugangs in ihre Energieprojekte und Energiebezuschussung zu integrieren;

37.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Verwendung von Atomkraft in Entwicklungsländern angesichts der schwerwiegenden Bedenken in Bezug auf Sicherheit und Nachhaltigkeit weder zu finanzieren noch anderweitig voranzutreiben;

38.

begrüßt die Arbeit der Energieinitiative der EU (EUEI), die Partnerschafts- und Dialogfazilität (EUEI-PDF) und die Energiepartnerschaft Afrika-EU; befürwortet die Initiative Energie+ und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Teilhabe und ihr Engagement bei diesen Initiativen aufzustocken und dadurch die Koordinierung der internationalen Hilfe im Bereich Energie zu verbessern;

39.

glaubt, dass der Rio+20-Gipfel im Juni 2012 eine gute Gelegenheit dafür bietet, im Rahmen einer globalen Strategie für eine grüne Wirtschaft konkrete Ziele zur Beseitigung der Energiearmut vorzuschlagen sowie einen Zeitplan für deren Umsetzung; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den universellen Zugang zu Energie in den Rio+20-Prozess zu integrieren;

40.

fordert die Integration des Ziels eines universellen Energiezugangs in die – noch zu formulierenden – Millennium-Entwicklungsziele nach 2015;

41.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, dem EAD und dem Ministerrat AKP-EU zu übermitteln.


(1)  Vereinte Nationen, 65. Generalversammlung, Resolution der Generalversammlung Nr. 65/151, zum Internationalen Jahr der nachhaltigen Energie für alle, New York, 21. Januar 2011.

(2)  UN-Generalsekretär Ban Ki-moon, „Meine Prioritäten als Generalsekretär.“

(3)  UN-Generalsekretär Ban Ki-moon, „Meine Prioritäten als Generalsekretär.“

(4)  „Energie für alle – Finanzierungszugang für die Ärmsten“ in Oslo, Norwegen im Oktober 2011; OECD/ IEA, September 2011, (http://www.sustainableenergyforall.org/images/content/Special_Excerpt_of_WEO_2010.pdf), Seite 3.

(5)  Ebenda, Seite 28.

(6)  Ebenda, Seite 27.

(7)  Ebenda, Seite 40.