11.12.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 380/138 |
Donnerstag, 9. Juni 2011
Bekämpfung von Korruption im europäischen Sport
P7_TA(2011)0273
Erklärung des Europäischen Parlaments vom 9. Juni 2011 zur Bekämpfung von Korruption im europäischen Sport
2012/C 380 E/20
Das Europäische Parlament,
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gestützt auf Artikel 165 Absatz 2 siebter Spiegelstrich des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, wonach die Tätigkeit der Union auf die Entwicklung der europäischen Dimension des Sports durch Förderung der Fairness und der Offenheit von Sportwettkämpfen ausgerichtet sein soll, |
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gestützt auf Artikel 123 seiner Geschäftsordnung, |
A. |
in Anerkennung der sehr bedeutenden gesellschaftlichen und finanziellen Auswirkungen des europäischen Sports auf die Bürger und die Unternehmen in der Union, |
B. |
in der Erwägung, dass nach dem Weißbuch Sport (KOM(2007)0391) Korruptionsprobleme mit einer europäischen Dimension auf europäischer Ebene bekämpft werden müssen, und dass die Kommission die Umsetzung der Geldwäschebestimmungen der EU in den Mitgliedstaaten betreffend den Sportbereich weiterhin überwachen wird, |
1. |
fordert die Kommission auf, zusammen mit den Mitgliedstaaten eine umfangreiche Studie über die Korruptionsvorfälle im europäischen Sport durchzuführen und dabei alle Beteiligten anzuhören; |
2. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, insbesondere die Verbindungen zwischen dem organisierten Verbrechen und legalen und illegalen Wettgeschäften, Spielervermittlern, Schiedsrichtern, Klubverantwortlichen und Sportlern zu beleuchten, die darauf gerichtet sind, die Ergebnisse europäischer Sportwettkämpfe abzusprechen; |
3. |
fordert die Kommission auf, Online-Wettgeschäfte im Interesse der Integrität und der nachhaltigen Entwicklung des europäischen Sports durch zugelassene Betreiber und spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung von Spielabsprachen, was dem Breitensport zugute kommt, zu regulieren, indem Organisatoren von Sportwettkämpfen ein Wettrecht zuerkannt wird; |
4. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner (1) der Kommission und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln. |
(1) Die Liste der Unterzeichner wird in Anlage 1 des Protokolls vom 9. Juni 2011 veröffentlicht (P7_PV(2011)06-09(ANN1)).