Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 20142020 /* KOM/2011/0884 endgültig - 2011/0436 (APP) */
BEGRÜNDUNG 1. HINTERGRUND DES
VORGESCHLAGENEN RECHTSAKTS 1.1.
Allgemeiner Hintergrund Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und
ihre Identifikation mit den Zielen der Europäischen Union müssen erleichtert
und gefördert werden. Die Bürgerinnen und Bürger müssen zum einen stärker ins
aktuelle Geschehen einbezogen werden, andererseits sollte ihnen jedoch auch die
Geschichte der Europäischen Union und deren Entstehung nach zwei entsetzlichen
Weltkriegen nahegebracht werden. Frühere Bürgerprogramme haben diese
Herausforderungen bereits erfolgreich aufgegriffen, und diese wichtige Arbeit
muss auf EU-Ebene fortgeführt werden. Wie Präsident Barroso in seiner Rede zur Lage
der Union 2011 bereits sagte, stehen wir derzeit vor der größten
Herausforderung in der bisherigen Geschichte der Europäischen Union. Wir
befinden uns in einer Finanz-, Wirtschafts- und Gesellschaftskrise, aber auch
in einer Vertrauenskrise. Weder nationale Pläne noch die zwischenstaatliche
Zusammenarbeit reichen aus, um diese enormen wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Probleme zu bewältigen, aber den Bürgerinnen und Bürgern ist
immer noch nicht voll und ganz bewusst, welche Rolle die Europäische Union
spielt und welche Erfolge sie vorweisen kann. Die Kommission muss daher Mittel
und Wege finden, den Bürgerinnen und Bürgern das europäische Projekt stärker
bekannt und bewusst zu machen. Der Vertrag über die Europäische Union bringt
die Europäische Union ihren Bürgerinnen und Bürgern ein gutes Stück näher und
fördert die grenzübergreifende Debatte über EU-Themen: In Artikel 11 wird
eine neue Dimension der partizipativen Demokratie eröffnet, zu deren
Schlüsselelementen die neue Bürgerinitiative zählt. Die Kommission schlägt mit diesem Programm
vor, die Bürgerbeteiligung auszubauen (als ein Element eines strategischen
Dreiecks, neben der Erfüllung der Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger und
der Förderung ihrer Rechte). Sie beabsichtigt, (1)
die Fähigkeit der Zivilgesellschaft
weiterzuentwickeln, am politischen Entscheidungsprozess in der Europäischen
Union mitzuwirken; (2)
unterstützende Strukturen aufzubauen, um die
Ergebnisse solcher Debatten an politische Entscheidungsträger auf den
entsprechenden Ebenen weiterzuleiten; (3)
den Bürgerinnen und Bürgern zusätzliche
Möglichkeiten zur Beteiligung an Debatten und Diskussionen über EU-Themen zu
bieten. 1.2.
Begründung und Ziele des Vorschlags Mit dem Programm soll auf den Bedarf an
ernsthafter geführten Debatten über EU-Themen auf lokaler, regionaler und
nationaler Ebene eingegangen werden, die in eine gesamteuropäische Perspektive
übertragen werden können. Durch ein breites Spektrum von Organisationen soll
die große Gruppe der Bürgerinnen und Bürgern erreicht werden, die in der Regel
kein Interesse daran haben, sich an EU-Angelegenheiten zu beteiligen, und ein
erster Schritt in Richtung Beteiligung gemacht werden; das Thema oder Format
(mit EU-Bezug) ist dabei zweitrangig, solange es transnational ist oder eine
europäische Dimension aufweist. Dieser bereichsübergreifende Ansatz soll die
thematischen Programme nicht ersetzen oder deren Konsultationsverfahren auf
EU-Ebene duplizieren, sondern die Bürgerinnen und Bürger auf lokaler Ebene dazu
bewegen, über konkrete Themen von europäischem Interesse zu diskutieren. So
wird ihnen bewusst, wie sich die EU-Politik auf ihren Alltag auswirkt. Sie
können Einfluss nehmen, erfahren, welche Vorteile Europa mit sich bringt, und
sich mit dem Auftrag der Europäischen Union identifizieren. Hinsichtlich der künftigen Programmgestaltung,
der gesellschaftlichen und geografischen Ausrichtung, Reichweite und
Öffentlichkeitswirkung, der Folgenabschätzung und der
Valorisierungs-/Verbreitungsmechanismen baut das Programm auf der Analyse der
Stärken und Schwächen des laufenden Programms „Europa für Bürgerinnen und
Bürger“ (2007‑2013) auf. Das allgemeine Ziel des künftigen Programms
besteht darin, das Geschichtsbewusstsein zu stärken und die Bürgerbeteiligung
auf EU-Ebene auszubauen. Es soll den damit verbundenen Bedarf an
unterstützenden Strukturen decken, die die Ergebnisse derartiger Debatten an politische
Entscheidungsträger auf den entsprechenden Ebenen weiterleiten sollen. Hierzu
würde das Programm einen Beitrag leisten, indem Bürgerorganisationen besser
dazu zu befähigen, Bürgerinnen und Bürger in das demokratische Leben der
Europäischen Union einzubeziehen. Vorgeschlagen werden folgende Einzelziele: –
Förderung der Debatte, Reflexion und Zusammenarbeit
über Geschichtsbewusstsein, europäische Integration und europäische Geschichte; –
Verbesserung von Politikverständnis und Fähigkeit
der Bürgerinnen und Bürger, am politischen Entscheidungsprozess der EU
teilzunehmen, und Entwicklung von Möglichkeiten für solidarisches Handeln,
gesellschaftliches Engagement und Freiwilligentätigkeit auf EU-Ebene. Nach Maßgabe der abgegrenzten, für das neue
Programm vorgeschlagenen Einzelziele werden neue operative Ziele festgelegt.
Dies ermöglicht der Kommission, konstantere Indikatoren festzulegen und so die
erzielten Fortschritte und Auswirkungen objektiver und detaillierter zu
beurteilen. –
Unterstützung für Organisationen, die Debatten und
Aktivitäten im Bereich des Geschichtsbewusstseins, der europäischen Werte und
der europäischen Geschichte fördern; –
Unterstützung für Organisationen von allgemeinem
europäischem Interesse, für transnationale Partnerschaften und für Netze zur
Förderung der Interaktion zwischen Bürgern über EU-Themen; –
Bereichsübergreifende Dimension: Analyse,
Verbreitung und Valorisierung von Projektergebnissen durch interne und externe
Aktivitäten. 1.3.
Konsistenz mit anderen Maßnahmen und Zielen
der Europäischen Union In Artikel 11 des Vertrags über die
Europäische Union (EUV) heißt es, dass die Organe den Bürgerinnen und Bürgern
und den repräsentativen Verbänden die Möglichkeit geben, ihre Ansichten in
allen Bereichen des Handelns der Union öffentlich bekannt zu geben und
auszutauschen. Im selben Artikel wird gesagt, dass die Organe einen offenen,
transparenten und regelmäßigen Dialog mit der Zivilgesellschaft pflegen und die
Kommission umfangreiche Anhörungen der Betroffenen durchführt; ferner wird die
Möglichkeit von Bürgerinitiativen eingeführt. Präsident Barroso hat in seinen politischen
Leitlinien vom September 2009 dazu aufgerufen, die Bürgerinnen und Bürger
stärker in den Mittelpunkt der europäischen Politik zu rücken. Wie nachstehend
dargelegt, sollen die Aktivitäten im nächsten Programmplanungszeitraum des
Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ sehr viel intensiver mit
konkreten politischen Maßnahmen verflochten werden. Dadurch entsteht eine enge
Zusammenarbeit zwischen den Kommissionsdienststellen, die die jeweiligen
Maßnahmen und Programme durchführen. Das Programm ist eines der Instrumente, mit
denen die demokratischen Grundsätze der Artikel 10 und 11 EUV mit einer
Vielzahl von EU-Politikfeldern verknüpft werden, ohne dass dadurch der spezifische
Dialog wegfällt, den die Europäische Kommission mit den Bürgerinnen und
Bürgern, den Stakeholdern und den Interessengruppen führt. Die nächste
Generation des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ gibt den
Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ihre Ansichten zu allen
Tätigkeitsbereichen der Europäischen Union und in allen Phasen des formalen
Entscheidungsprozesses auszutauschen. Bei den Themen der Projekte, ihrer
Einbettung in den lokalen bzw. regionalen Zusammenhang und der Zusammensetzung
der Stakeholder gibt es bedeutende Synergieeffekte mit anderen EU-Programmen,
vor allen in den Bereichen Beschäftigung, Soziales, Bildung, Forschung und
Innovation, Jugend und Kultur, Justiz, Gleichstellung von Frauen und Männern,
Nichtdiskriminierung sowie Regionalpolitik. Darüber hinaus ergänzt und erweitert das
Programm die von den Vertretungen der Europäischen Kommission in den
Mitgliedstaaten geleistete Arbeit. Die Vertretungen werden gemäß ihrem Auftrag,
die Bürgerinnen und Bürger zu informieren und die Kommunikation auf Länderebene
sicherzustellen, umfassend in die Öffentlichkeitsarbeit für das Programm
einbezogen. 2. ERGEBNISSE DER KONSULTATION
INTERESSIERTER KREISE UND FOLGENABSCHÄTZUNG 2.1 Konsultation interessierter
Kreise Der Konsultation der wichtigsten Stakeholder
des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ wurde ein hoher Stellenwert
eingeräumt. Ihre Standpunkte wurden bei folgenden Gelegenheiten eingeholt: –
Am 20. Juni 2010 fand in Brüssel eine
erste Konsultationssitzung mit den wichtigsten Stakeholdern – den Mitgliedern
der regelmäßigen Konsultation der NRO, den nationalen Kontaktstellen „Europa
für Bürgerinnen und Bürger“, dem Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE),
den Koordinatoren für Städtepartnerschaften sowie den Mitgliedern des
Programmausschusses – statt. Das Verfahren basierte auf einer offenen
Tagesordnung mit hochgradig partizipativem Ansatz. –
Am 27. Oktober 2010 wurde eine
öffentliche Online-Konsultation zur Zukunft des Programms „Europa für
Bürgerinnen und Bürger“ mithilfe des IPM-Instruments der Kommission für
interaktive Politikgestaltung eingeleitet. An der Konsultation, die bis zum
5. Januar 2011 lief, konnten sich alle interessierten Kreise
beteiligen: Bürgerinnen und Bürger, Organisationen der Zivilgesellschaft, Behörden
und öffentliche Verwaltungen, Forschungs- und Innovationseinrichtungen,
europäische und internationale Organisationen usw. Es gingen 412 Beiträge
ein, weitere fünf Beiträge wurden separat eingereicht. Die Beiträge wurden von
der Kommission mithilfe externer Beratern analysiert. Die Ergebnisse und eine
detaillierte Analyse der öffentlichen Konsultation können auf folgender
Internetseite abgerufen werden: http://ec.europa.eu/citizenship. –
Am 21. Juni 2011 fand in Brüssel eine
zweite Konsultationssitzung mit 100 Stakeholdern statt. –
Im Mai und im Juni 2011 fanden drei
Zielgruppen-Erhebungen in Wien, Paris und Warschau zu verschiedenen
Aspekten des Programms (Städtepartnerschaften, Wirkung auf die Entwicklung der
Zivilgesellschaft, Geschichtsbewusstsein) statt, bei denen die Stakeholder mit
Wissenschaftlern, lokalen und nationalen Regierungen sowie Journalisten
zusammentrafen. –
Regelmäßige Konsultation der Stakeholder: zwei bis
drei Sitzungen pro Jahr mit der Kommission und rund 70 wichtigen europäischen
Organisationen, die aktiv am Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“
beteiligt sind. 2.2 Einholung und Nutzung von
Expertenwissen Die Kommission hat das Expertenwissen der
Stakeholder, das bei den beiden Konsultationssitzungen und bei der
Online-Konsultation der interessierten Kreise zum Ausdruck gebracht wurde, bei
der Erstellung der Folgenabschätzung zur Vorbereitung des Programmvorschlags
berücksichtigt. Dieses wurde mit dem Expertenwissen der Zielgruppen abgeglichen,
die im Frühjahr 2011 konsultiert wurden. Die im Jahr 2010 von einem externen
Beratungsunternehmen durchgeführte Zwischenbewertung des derzeitigen Programms
stellte eine wichtige Informationsquelle dar, die sowohl in die
Folgenabschätzung als auch in den Programmvorschlag eingeflossen ist. 2.3 Folgenabschätzung Im Sommer 2011 wurde eine umfassende
Folgenabschätzung durchgeführt. Der Ausschuss für Folgenabschätzung erörterte
am 21. September 2011 den Bericht und ersuchte um mehrere
Verbesserungen, insbesondere im Hinblick auf eine vollständigere und gezieltere
Problemanalyse, eine klarere Festlegung der Ziele, die Konzeption und Bewertung
überzeugender politischer Optionen, die Klarstellung der
Evaluierungsvorkehrungen und die Festlegung belastbarerer
Fortschrittsindikatoren. Diese Elemente wurden in den neuen Bericht
aufgenommen. Darüber hinaus wurde das Programm in die
Gesamtfolgenabschätzung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2014-2020
aufgenommen. 3. RECHTLICHE ASPEKTE DES
VORSCHLAGS 3.1 Zusammenfassung der vorgeschlagenen Aktion Die Europäische Kommission schlägt ein
Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 2014-2020 vor,
das auf dem derzeitigen Programm aufbaut. Es soll die Möglichkeiten für die
Bürgerbeteiligung auf EU-Ebene ausweiten und damit dem übergeordneten Ziel
dienen, die Bürgerbeteiligung zu fördern und Kenntnis und Verständnis der
Europäischen Union zu verbessern. Unterstützt werden sollen zum einen
Organisationen von allgemeinem europäischen Interesse, transnationale
Partnerschaften und Netze im Hinblick auf die Interaktion von Bürgern zu
EU-Themen, zum anderen Organisationen, die Debatten und Aktivitäten zu
europäischen Werten und zur europäischen Geschichte fördern. Als
Querschnittsaspekt sieht das Programm Vorkehrungen für die Analyse, Verbreitung
und Valorisierung der im Rahmen des Programms erarbeiteten Ergebnisse vor. Das
Programm wird wie sein Vorläufer durch Beiträge zu den Betriebskosten und
aktionsbezogene Finanzhilfen auf der Grundlage von offenen Aufforderungen zur
Einreichung von Vorschlägen und durch im Zuge von Ausschreibungen vergebene
Dienstleistungsverträge umgesetzt. Die Kommission kann – gemäß der Verordnung
(EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des
Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung
von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden – auf der Grundlage einer
Kosten-Nutzen-Analyse eine vorhandene Exekutivagentur für die
Programmdurchführung nutzen. 3.2 Rechtsgrundlage Artikel 352 AEUV. 3.3 Subsidiaritätsprinzip In Artikel 11 des Vertrags über die
Europäische Union (EUV) heißt es, dass die Organe „den Bürgerinnen und Bürgern
und den repräsentativen Verbänden […] die Möglichkeit [geben], ihre Ansichten
in allen Bereichen des Handelns der Union öffentlich bekannt zu geben und
auszutauschen“. Im selben Artikel wird gesagt, dass die Organe „einen offenen,
transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der
Zivilgesellschaft“ pflegen und die Kommission umfangreiche Anhörungen der
Betroffenen durchführt; ferner wird die Möglichkeit von Bürgerinitiativen
eingeführt. Für die Verwirklichung dieser
Vertragsbestimmungen müssen geeignete Instrumente geschaffen werden. Das
Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ stellt ein solches Instrument dar,
ebenso wie die Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments
und des Rates über die Bürgerinitiative. Der EU-Mehrwert des vorgeschlagenen Programms
kann auch auf der Ebene der Einzelaktionen des neuen Programms belegt werden: –
„Geschichtsbewusstsein und europäische
Bürgerschaft“: Mit dem Programm sollen Organisationen unterstützt werden,
die Debatten und Aktivitäten zur europäischen Integration und zur europäischen
Geschichte auf transnationaler Ebene oder mit einer klaren europäischen
Dimension fördern. Bei einigen Maßnahmen im Bereich „Geschichte“ ist eine
europäische Dimension ausreichend. Historische Archive und Gedenkstätten sind
von Natur aus ortsgebunden, haben vielfach aber eine EU-weite Bedeutung. –
„Demokratisches Engagement und
Bürgerbeteiligung“: Das Programm will das Verständnis
der Bürgerinnen und Bürger und ihre Fähigkeit verbessern, am politischen
Entscheidungsprozess der EU teilzunehmen, sowie Möglichkeiten für solidarisches
Handeln, gesellschaftliches Engagement und Freiwilligentätigkeit auf EU-Ebene
entwickeln. Ein solch umfangreiches und ehrgeiziges Thema kann nur auf EU-Ebene
bewältigt werden. –
„Valorisierung“:
Hierbei handelt es sich um eine bereichsübergreifende Dimension des gesamten
Programms. Es geht dabei um die Analyse, Verbreitung, Bekanntmachung und
Valorisierung der Projektergebnisse der vorstehend genannten Programmbereiche.
Nationale und regionale Foren würden helfen, bewährte Verfahren und Ideen zu
sammeln, wie die Bürgerbeteiligung gestärkt werden könnte; es werden jedoch
auch EU-weite Foren und gemeinsame Instrumente benötigt, um eine breitere
Perspektive und den transnationalen Austausch zu ermöglichen. –
Die Ziele dieser Verordnung können aufgrund des
transnationalen und multilateralen Charakters der Programmaktionen und –maßnahmen
von den Mitgliedstaaten nicht in ausreichendem Masse verwirklicht werden; sie
lassen sich besser auf EU-Ebene erreichen. 3.4 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Der Vorschlag entspricht dem Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit insofern, als er nicht über das Mindestmaß hinausgeht, das
für die Erreichung des genannten Ziels auf europäischer Ebene erforderlich und
notwendig ist. 3.5 Auswirkung auf die Grundrechte Das Programm unterstützt indirekt die in
Artikel 39 der Charta der Grundrechte verankerten Rechte der Bürgerinnen
und Bürger der Europäischen Union. 4. AUSWIRKUNGEN AUF DEN
HAUSHALT Der Kommissionsvorschlag für einen
mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014-2020 sieht vor, dass
229 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen für das Programm „Europa für
Bürgerinnen und Bürger“ bereitgestellt werden. 4.1 Durchführung In puncto Verwaltung verfolgt die Verordnung
einen Ansatz der Straffung und Vereinfachung, was sich in einer Steigerung der
Kosteneffizienz niederschlagen wird. Es werden erhebliche Skaleneffekte dadurch
entstehen, dass für ähnliche Aktionen auch ähnliche Durchführungsbestimmungen
und -modalitäten zum Einsatz kommen, was Empfängern und Verwaltungsstellen auf
europäischer und nationaler Ebene die Arbeit erleichtern wird. Vereinfachung wird bereits im derzeitigen
Programm großgeschrieben, und dies wird im neuen Programm noch mehr der Fall
sein. Der Rückgriff auf eine Exekutivagentur für die Durchführung des gesamten
Programmzyklus würde beträchtliche Einsparungen von administrativen und
personellen Ressourcen ermöglichen. Die Anwendung von Pauschalbeträgen,
Pauschalsätzen und Einheitskosten, elektronische Anwendungen und die
Zusammenfassung von Kontrollbesuchen in ein und derselben Region zu effizienten
Vor-Ort-Kontrollen verringert den Verwaltungsaufwand weiter und ermöglicht
beträchtliche Kosteneinsparungen. 2011/0436 (APP) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES über das Programm „Europa für Bürgerinnen und
Bürger“ für den Zeitraum 2014‑2020 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 352, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zuleitung des Entwurfs des
Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, nach Zustimmung des Europäischen Parlaments[1], gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren, in Erwägung nachstehender Gründe: (1)
Im Einklang mit Artikel 11 des Vertrags über
die Europäische Union sollten die EU-Organe den Bürgerinnen und Bürgern und den
repräsentativen Verbänden die Möglichkeit geben, ihre Ansichten in allen
Bereichen des Handelns der Union öffentlich bekannt zu geben und auszutauschen,
und einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den
repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft pflegen. (2)
Mit der Strategie Europa 2020 möchten die
Europäische Union und die Mitgliedstaaten im kommenden Jahrzehnt Wachstum,
Beschäftigung, Produktivität und sozialen Zusammenhalt fördern[2]. (3)
Zwar bedeutet die EU-Bürgerschaft objektiv gesehen
einen klaren Mehrwert mit verankerten Rechten, doch verdeutlicht die EU
bisweilen nicht wirkungsvoll, welche Verbindung zwischen der Lösung einer
breiten Palette an wirtschaftlichen und sozialen Problemen und den
EU-Strategien besteht. Daher haben die eindrucksvollen Errungenschaften in
puncto Frieden und Stabilität in Europa, langfristiges nachhaltiges Wachstum,
Preisstabilität, effizienter Verbraucher- und Umweltschutz sowie die Förderung
von Grundrechten nicht immer zu einem starken Zugehörigkeitsgefühl der
Bürgerinnen und Bürger zur EU geführt. (4)
Um Europa seinen Bürgerinnen und Bürgern
näherzubringen und um diesen die uneingeschränkte Beteiligung am Aufbau einer
immer enger verflochtenen EU zu ermöglichen, sind eine Vielzahl an Aktionen und
koordinierten Bemühungen durch Aktivitäten auf transnationaler und EU-Ebene
notwendig. Die europäische Bürgerinitiative ist eine einzigartige Möglichkeit,
die Bürgerinnen und Bürger direkt an der Gestaltung der EU-Rechtsvorschriften
mitwirken zu lassen[3]. (5)
Der Beschluss Nr. 1904/2006/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über das
Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ zur Förderung einer aktiven
europäischen Bürgerschaft (2007–2013)[4]
legt ein Aktionsprogramm fest, das die Notwendigkeit eines kontinuierlichen
Dialogs mit Organisationen der Zivilgesellschaft und Gemeinden sowie die
Förderung der aktiven Bürgerbeteiligung bestätigt hat. (6)
Der Zwischenbericht, eine öffentliche
Online-Konsultation und zwei Anhörungen mit Stakeholdern bestätigten, dass
sowohl Organisationen der Zivilgesellschaft als auch teilnehmende
Einzelpersonen das neue Programm als relevant einschätzen; es sollte so
eingerichtet werden, dass es auf Ebene der Organisationen beim Kapazitätsaufbau
und auf Ebene der Einzelpersonen bei einem verstärkten Interesse für
EU-Angelegenheiten greift. (7)
Bei den Themen der Projekte, ihrer Einbettung in
den lokalen bzw. regionalen Zusammenhang und die Zusammensetzung der
Stakeholder sollte es bedeutende Synergieeffekte mit anderen EU-Programmen
geben, vor allem in den Bereichen Beschäftigung, Soziales, Bildung, Jugend und
Kultur, Justiz, Gleichstellung von Frauen und Männern, Nichtdiskriminierung
sowie Regionalpolitik. (8)
Mit dem Ziel, alle Aspekte des öffentlichen Lebens
zu stärken, sollte das neue Programm ein breites Spektrum an unterschiedlichen
Aktionen abdecken, unter anderem Bürgerbegegnungen, Kontakte und Debatten zu
Bürgerschaftsthemen, Veranstaltungen auf EU-Ebene, Initiativen zur Reflexion
über Meilensteine in der Geschichte Europas, Initiativen zur Sensibilisierung
für EU-Organe und ihre Funktionsweise sowie Debatten zu europapolitischen
Themen. (9)
Eine bereichsübergreifende Dimension des Programms
sollte die Valorisierung und Übertragbarkeit der Ergebnisse gewährleisten,
damit eine bessere Wirkung und langfristige Nachhaltigkeit erzielt werden. Zu
diesem Zweck sollten die angebotenen Aktivitäten einen klaren Bezug zur
politischen Agenda der EU haben und entsprechend vermittelt werden. (10)
Besonderes Augenmerk sollte – unter
Berücksichtigung des multilingualen Charakters der EU – einer ausgewogenen
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und der Organisationen der
Zivilgesellschaft aller Mitgliedstaaten an transnationalen Projekten und
Aktivitäten gelten. (11)
Die Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen
Kandidatenländer, die von einer Heranführungsstrategie profitieren, sowie die
EFTA-Staaten, die Mitglieder des EWR sind, werden gemäß den mit diesen Ländern
geschlossenen Abkommen als potenzielle Teilnehmer an den EU-Programmen
anerkannt. (12)
Diese Verordnung legt für die gesamte Laufzeit des
Programms eine Finanzausstattung fest, die für die Haushaltsbehörde im Rahmen
des jährlichen Haushaltsverfahrens den vorrangigen Bezugsrahmen im Sinne der
Nummer [17] der Interinstitutionellen Vereinbarung vom XX.YY.201Y zwischen dem
Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über Zusammenarbeit in
Haushaltsfragen und über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche
Haushaltsführung bildet. (13)
Die im Rahmen dieser Verordnung den
Kommunikationsaktionen zugewiesenen Ressourcen tragen darüber hinaus zur
institutionellen Kommunikation der politischen Prioritäten der Europäischen
Union bei, soweit sie in Zusammenhang mit den allgemeinen Zielen dieser
Verordnung stehen. (14)
Das Programm sollte in Zusammenarbeit mit der
Kommission und den Mitgliedstaaten regelmäßig überwacht und unabhängig
evaluiert werden, damit die für die ordnungsgemäße Umsetzung der Maßnahmen
notwendigen Anpassungen vorgenommen werden können. (15)
Die finanziellen Interessen der Union sollten
während des ganzen Ausgabenzyklus durch angemessene Maßnahmen geschützt werden,
darunter die Prävention, Aufdeckung und Untersuchung von Unregelmäßigkeiten,
die Rückforderung entgangener, rechtsgrundlos gezahlter oder nicht
widmungsgemäß verwendeter Mittel und gegebenenfalls Sanktionen. (16)
Den Vorzug erhalten Projekte mit großen
Auswirkungen, insbesondere solche, die direkt in Bezug mit den EU‑Strategien
zur Teilnahme an der Gestaltung der politischen Agenda der EU stehen. Darüber
hinaus sollte nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung
die Durchführung der Programme durch den Einsatz von Pauschalfinanzierungen,
Pauschalsätzen und standardisierten Einheitskosten weiter vereinfacht werden. (17)
Übergangsmaßnahmen zur Überwachung der vor dem
31. Dezember 2013 gemäß dem Beschluss 1904/2006/EG begonnenen Aktionen
sollten vorgesehen werden. (18)
Da die Ziele dieser Verordnung auf Ebene der
Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden können und daher wegen
des transnationalen und multilateralen Charakters der Programmaktionen und -maßnahmen
besser auf EU-Ebene zu verwirklichen sind, kann die Europäische Union im
Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags niedergelegten
Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel
genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht diese Verordnung nicht über
das zur Erreichung dieser Ziele erforderliche Maß hinaus. (19)
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung
dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten der Kommission innerhalb des
Geltungsbereichs und der Ziele des Programms Durchführungsbefugnisse übertragen
werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit Verordnung (EU)
Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. Februar 2011 zur Festlegung der allgemeinen Regeln und
Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der
Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren[5], ausgeübt werden – HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 Einrichtung
und allgemeine Ziele 1.
Mit dieser Verordnung wird das Programm „Europa für
Bürgerinnen und Bürger“ (nachstehend „Programm“) für den Zeitraum vom
1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2020 eingerichtet. 2.
Im Rahmen des globalen Ziels, den Informationsstand
über die Europäische Union zu verbessern und die Bürgerbeteiligung zu fördern,
wird mit dem Programm zu den folgenden allgemeinen Zielen beigetragen: –
Stärkung des Geschichtsbewusstseins und größere
Bürgerbeteiligung auf EU-Ebene. Artikel 2 Einzelziele
des Programms Das Programm umfasst die folgenden
Einzelziele, die im Rahmen von Aktionen auf transnationaler Ebene oder mit
klarer europäischer Dimension umgesetzt werden: 1. Stärkere Sensibilisierung für
das Geschichtsbewusstsein und die Geschichte, Identität und Zielsetzung der
Europäischen Union durch die Förderung von Debatten, Reflexion und Vernetzung; der Fortschritt wird anhand der Zahl der direkt
wie indirekt erreichten Empfänger, der Qualität der Projekte und des
Prozentsatzes der Erstantragsteller gemessen. 2. Stärkung der demokratischen
Bürgerbeteiligung auf EU-Ebene, indem den Bürgerinnen und Bürgern der
politische Entscheidungsprozess in der EU nähergebracht wird und Möglichkeiten
für soziales Engagement und Freiwilligentätigkeit auf EU-Ebene gefördert
werden. Der Fortschritt wird anhand der Zahl der direkt
wie indirekt erreichten Empfänger, der Wahrnehmung der EU und ihrer Organe
durch die Empfänger, der Qualität der Projekte und des Prozentsatzes der
Erstantragsteller gemessen. Artikel 3 Programmstruktur
und unterstützte Aktionen
1. Das Programm ist in zwei
Bereiche unterteilt: (a)
„Geschichtsbewusstsein und europäische
Bürgerschaft“ (b)
„Demokratisches Engagement und Bürgerbeteiligung“ Die beiden Bereiche werden durch
bereichsübergreifende Aktionen zur Analyse, Verbreitung und Nutzung der
Projektergebnisse („Valorisierungsaktionen“) ergänzt. 2. Zur Erreichung der Ziele
werden mit dem Programm unter anderem die folgenden Aktionsarten finanziert,
die auf transnationaler Ebene oder mit einer klaren europäischen Dimension
durchgeführt werden: –
Bürgerbegegnungen, Städtepartnerschaften –
Schaffung und Pflege transnationaler
Partnerschaften und Netze –
Unterstützung für Organisationen von allgemeinem
europäischen Interesse –
Gemeinschaftsbildung und Debatten zu
Bürgerschaftsthemen unter Nutzung von IKT und/oder sozialen Medien –
Veranstaltungen auf Ebene der Europäischen Union –
Debatten/Studien zur Festlegung von Meilensteinen
in der europäischen Geschichte, insbesondere, um die Erinnerung an die
Verbrechen in der Nazi- und Stalinzeit nicht verblassen zu lassen –
Reflexion/Debatten zu gemeinsamen Werten –
Initiativen, um die EU-Organe und ihre
Funktionsweise mehr in den Vordergrund zu rücken –
Aktionen zur Nutzung und weiteren Valorisierung der
Ergebnisse der unterstützten Initiativen –
Studien zu Themen im Zusammenhang mit Bürgerschaft
und Bürgerbeteiligung –
Unterstützung von Programminformations-/Beratungsstrukturen
in den Mitgliedstaaten Artikel 4 Maßnahmen Maßnahmen können in Form von Finanzhilfen
oder öffentlichen Aufträgen durchgeführt werden. 1. EU-Finanzhilfen können
z. B. in Form von Beiträgen zu den Betriebskosten oder aktionsbezogenen
Finanzhilfen gewährt werden. 2. Öffentliche Aufträge umfassen
Dienstleistungen wie z. B. die Organisation von Veranstaltungen, Studien
und Forschungsarbeiten, Informations- und Verbreitungsinstrumente, Monitoring
und Evaluierung. Artikel 5 Teilnahme
am Programm Das Programm steht folgenden Ländern –
nachstehend „Teilnahmeländer“ – offen: (c)
den Mitgliedstaaten; (d)
den Beitrittsländern, den Kandidatenländern und
potenziellen Kandidatenländern gemäß den in den jeweiligen Rahmenabkommen und
Assoziationsratsbeschlüssen oder ähnlichen Übereinkünften festgelegten
allgemeinen Grundsätzen und allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme dieser
Länder an EU-Programmen; (e)
gemäß den Bestimmungen des EWR-Abkommens den
EFTA-Staaten, die Mitglieder des EWR sind. Artikel 6 Zugang
zum Programm Das Programm steht allen Stakeholdern offen,
die die europäische Integration fördern, insbesondere lokalen Behörden und
Organisationen, europäischen öffentlichen Forschungseinrichtungen, die sich mit
politischen Themen beschäftigen (Think-Tanks), Bürgergruppen und anderen
Organisationen der Zivilgesellschaft (z. B. Verbände von Überlebenden)
sowie Bildungs- und Forschungseinrichtungen. Artikel 7 Zusammenarbeit
mit internationalen Organisationen Auf der Grundlage gemeinsamer Beiträge und in
Übereinstimmung mit der Haushaltsordnung[6]
kann das Programm im Rahmen des von ihm abgedeckten Bereichs gemeinsame
Aktivitäten mit einschlägigen internationalen Organisationen wie dem Europarat
und der UNESCO umfassen. Artikel 8 Durchführung
des Programms Zur Durchführung des Programms nimmt die
Kommission mittels Durchführungsrechtsakten im Einklang mit dem
Beratungsverfahren nach Artikel 9 Absatz 2 Jahresarbeitsprogramme an.
Darin werden die Ziele, die erwarteten Ergebnisse, die Umsetzungsmethode und
der Gesamtbetrag des Finanzierungsplans angeführt. Ferner sind darin eine
Beschreibung der zu finanzierenden Aktionen, der jeder Aktion zugewiesene
Betrag und ein indikativer Umsetzungszeitplan enthalten. Für Finanzhilfen
werden die Prioritäten, die wichtigsten Evaluierungskriterien und die
Höchstsätze für die Kofinanzierung angegeben. Artikel 9 Ausschuss 1. Die Kommission wird von einem
Ausschuss unterstützt. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der
Verordnung (EU) Nr. 182/2011. 2. Wird auf diesen Absatz Bezug
genommen, so gilt Artikel 4 der Verordnung 182/2011. Artikel 10 Konsultation
der Stakeholder Die Kommission steht in regelmäßigem Dialog
mit den Begünstigten des Programms und den relevanten Stakeholdern und
Experten. Artikel 11 Kohärenz
mit anderen EU-Instrumenten Die Kommission stellt die Kohärenz und
Komplementarität zwischen diesem Programm und Instrumenten in anderen
Aktionsbereichen der EU sicher, insbesondere den Bereichen allgemeine und
berufliche Bildung, Kultur, Sport, Grundrechte und Grundfreiheiten, soziale
Integration, Gleichstellung von Männern und Frauen, Bekämpfung von
Diskriminierung, Forschung, Innovation, Erweiterungspolitik und
Außenbeziehungen der Europäischen Union. Artikel 12 Haushalt 1. Die Finanzausstattung für die
Durchführung des Programms beläuft sich auf 229 Mio. EUR. 2. Die im Rahmen dieser
Verordnung den Kommunikationsaktionen zugewiesenen Ressourcen tragen darüber
hinaus zur institutionellen Kommunikation der politischen Prioritäten der
Europäischen Union[7]
bei, soweit sie in Zusammenhang mit den allgemeinen Zielen dieser Verordnung
stehen. Artikel 13 Schutz
der finanziellen Interessen der Union 1.
Die Kommission gewährleistet bei der Durchführung
der nach dieser Verordnung finanzierten Maßnahmen den Schutz der finanziellen
Interessen der Union durch geeignete Präventivmaßnahmen gegen Betrug,
Korruption und sonstige rechtswidrige Handlungen, durch wirksame Kontrollen und
– bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten – durch Wiedereinziehung zu Unrecht
gezahlter Beträge sowie gegebenenfalls durch wirksame, angemessene und
abschreckende Sanktionen. 2.
Die Kommission oder ihre Vertreter und der
Rechnungshof sind befugt, bei allen Empfängern, bei Auftragnehmern und
Unterauftragnehmern, die Unionsmittel aus dem Programm erhalten haben,
Rechnungsprüfungen anhand von Unterlagen und vor Ort durchzuführen. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)
kann gemäß den in der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 geregelten
Verfahren bei allen direkt oder indirekt durch Finanzierungen aus Unionsmitteln
betroffenen Wirtschaftsteilnehmern Kontrollen und Überprüfungen vor Ort
durchführen, um festzustellen, ob im Zusammenhang mit einer
Finanzhilfevereinbarung, einem Finanzhilfebeschluss oder einem Vertrag über
Finanzierung aus Unionsmitteln ein Betrugs- oder Korruptionsdelikt oder eine
sonstige rechtswidrige Handlung zum Nachteil der finanziellen Interessen der
Union vorliegt. Unbeschadet der Unterabsätze 1 und 2 ist der
Kommission, dem Rechnungshof und dem OLAF in Kooperationsabkommen mit
Drittstaaten und internationalen Organisationen, in Finanzhilfevereinbarungen,
Finanzhilfebeschlüssen und Verträgen, sofern sich diese Abkommen,
Vereinbarungen, Beschlüsse oder Verträge aus der Durchführung dieser Verordnung
ergeben, ausdrücklich die Befugnis zu erteilen, derartige Rechnungsprüfungen
sowie Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durchzuführen. Artikel 14 Monitoring
und Evaluierung 1. Die Kommission gewährleistet,
dass die Übereinstimmung des Programms mit den Zielen regelmäßig anhand von leistungsbezogenen
Indikatoren überwacht wird. Die Ergebnisse des Monitoring und der Evaluierung
fließen in die Durchführung des Programms ein. Das Monitoring umfasst
insbesondere die Erstellung der in Absatz 3 Buchstaben a und c genannten
Berichte. Gegebenenfalls sollten die Indikatoren nach
Geschlecht und Alter aufgeschlüsselt werden. 2. Die Kommission stellt eine
regelmäßige externe und unabhängige Evaluierung des Programms sicher und
unterrichtet regelmäßig das Europäische Parlament. 3. Die Kommission legt dem
Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss sowie dem Ausschuss der Regionen folgende Unterlagen vor: (a)
bis zum 31. Dezember 2017 einen Zwischenbericht
über die erzielten Ergebnisse und über die qualitativen und quantitativen
Aspekte der Durchführung des Programms; (b)
bis zum 31. Dezember 2018 eine Mitteilung über die
Fortführung des Programms; (c)
bis zum 1. Juli 2023 einen Bericht über die
Ex-post-Evaluierung. Artikel 15 Übergangsbestimmung Der Beschluss Nr. 1904/2006/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates wird mit Wirkung zum 1. Januar 2014
aufgehoben. Die vor dem 31. Dezember 2013 auf
der Grundlage des Beschlusses 1904/2006/EG begonnenen Aktionen unterliegen bis
zu ihrem Abschluss den Bestimmungen des genannten Beschlusses. Mittel, die zugewiesenen Einnahmen aus der
Rückerstattung von Beträgen entsprechen, die auf der Grundlage des Beschlusses
1904/2006/EG rechtsgrundlos gezahlt wurden, können im Einklang mit
Artikel 18 der Haushaltsordnung dem Programm zur Verfügung gestellt
werden. Artikel 16 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach
ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren
Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Sie gilt ab dem 1. Januar 2014. Geschehen zu Brüssel am Im
Namen des Rates Der
Präsident ANHANG
1.
BESCHREIBUNG DER INITIATIVEN
Zusätzliche Informationen über den Zugang zu
dem Programm BEREICH 1: „Geschichtsbewusstsein und
europäische Bürgerschaft“ Definiert wird dieser Bereich durch die
Projekte und Initiativen, die zu diesem Thema ins Leben gerufen werden können,
und nicht durch die Art von Bürgerorganisationen oder Akteuren, die den Antrag
stellen können. Es werden Aktivitäten unterstützt, die zur
Reflexion über gemeinsame Werte im weitesten Sinne einladen; Vielfalt wird
dabei berücksichtigt. Es könnten Initiativen gefördert werden, die sich mit den
Ursachen für die totalitären Regime in der neueren Geschichte Europas (vor
allem, aber nicht ausschließlich Nationalsozialismus und Stalinismus) und dem
Gedenken an die Opfer beschäftigen. In diesen Bereich sollten auch Aktivitäten
zu anderen wichtigen Momenten der jüngeren europäischen Geschichte fallen.
Insbesondere werden Maßnahmen bevorzugt, die zu Toleranz und Versöhnung
aufrufen und sich an die jüngere Generation wenden. BEREICH 2: „Demokratisches Engagement
und Bürgerbeteiligung“ Definiert wird dieser Bereich durch die
Projekte und Initiativen, die zu diesem Thema ins Leben gerufen werden können, und
nicht durch die Art von Bürgerorganisationen oder Akteuren, die den Antrag
stellen können. In diesen Bereich fallen Aktivitäten, die die Bürgerbeteiligung
im weitesten Sinne abdecken, mit besonderem Augenmerk auf
Strukturierungsmethoden für langfristige Nachhaltigkeit. Den Vorzug erhalten
Initiativen und Projekte mit einem klaren Bezug zur politischen Agenda der EU. Dieser Bereich deckt darüber hinaus Projekte
und Initiativen ab, die Solidarität, gesellschaftliches Engagement und
Freiwilligentätigkeit auf EU-Ebene möglich machen. Es muss noch viel getan werden, um mehr Frauen
in politische und wirtschaftliche Entscheidungsprozesse einzubinden. Die Frauen
sollten sich mehr Gehör verschaffen und diejenigen, die politische
Entscheidungen mit Auswirkungen auf das Leben der Menschen treffen, sollten auf
sie hören. BEREICHSÜBERGREIFENDE AKTION: Valorisierung Diese Aktion wird für das Programm insgesamt
festgelegt und gilt sowohl für Bereich 1 als auch für Bereich 2. Unterstützt werden Initiativen, die die Übertragbarkeit
von Ergebnissen steigern, höhere Renditen bringen und das Lernen aus
Erfahrungen ankurbeln. Grund für diese Aktion ist die weitere „Valorisierung“
und Nutzung der Ergebnisse der Initiativen, die ins Leben gerufen wurden, um
die langfristige Nachhaltigkeit zu steigern. Die Aktion umfasst „Kapazitätsaufbau“ – die
Entwicklung flankierender Maßnahmen, um bewährte Verfahren auszutauschen, die
Erfahrungen der Stakeholder auf lokaler und regionaler Ebene, einschließlich
öffentlicher Stellen, zu bündeln und neue Fähigkeiten – z. B. durch
Schulungen – zu entwickeln. Zu letzterem könnten auch Peer-to-Peer-Austausch,
Schulungen für Lehrkräfte oder Ausbilder sowie z. B. die Entwicklung einer
Datenbank zu den vom Programm finanzierten Organisationen/Projekten zählen.
2.
Programmverwaltung
Mit dem Programm wird der Grundsatz der
mehrjährigen, auf vereinbarten Zielen beruhenden Partnerschaften weiter
entwickelt; es baut auf der Analyse der Ergebnisse auf, um zu gewährleisten,
dass sowohl die Zivilgesellschaft als auch die Europäische Union davon
profitieren. Den Vorzug erhalten im Allgemeinen Projekte
mit großen Auswirkungen, insbesondere solche, die direkt in Bezug mit den EU‑Strategien
zur Teilnahme an der Gestaltung der politischen Agenda der EU stehen. Die Verwaltung des Programms und der meisten
Aktionen kann zentral durch eine Exekutivagentur erfolgen. Alle Aktionen werden auf transnationaler Basis
durchgeführt oder sollten eine klare europäische Dimension haben. Sie
unterstützen die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger sowie den Ideenaustausch
innerhalb der Europäischen Union. Die Aspekte Vernetzung und Konzentration auf
die Multiplikatoreffekte, einschließlich des Einsatzes von modernsten
Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und sozialen Medien, spielen
eine wichtige Rolle und kommen sowohl in den Arten von Aktivitäten als auch dem
Spektrum der beteiligten Organisationen zum Ausdruck. Interaktionen und
Synergieeffekte, die sich zwischen den verschiedenen Stakeholdern des Programms
entwickeln, werden nachdrücklich unterstützt. Der Finanzrahmen des Programms kann auch
Ausgaben für Vorbereitungs-, Follow-up-, Monitoring-, Prüfungs- und
Evaluierungsaktivitäten abdecken, die für die Verwaltung des Programms und die
Umsetzung der Ziele unmittelbar erforderlich sind, insbesondere Ausgaben für
Studien, Tagungen, Informations- und Veröffentlichungsmaßnahmen sowie Ausgaben
für die IT-Netzwerke zum Informationsaustausch und sonstige Ausgaben für die
technische und administrative Unterstützung, auf die die Kommission bei der
Verwaltung des Programms zurückgreifen kann. Der Gesamtbetrag der Verwaltungsausgaben für
das Programm sollte im Verhältnis zu den im betreffenden Programm vorgesehenen
Aufgaben stehen. Die Kommission kann gegebenenfalls
Informations-, Veröffentlichungs- und Verbreitungsmaßnahmen durchführen und
hierdurch dafür sorgen, dass die durch das Programm unterstützten Maßnahmen
eine hohe Publizität erreichen und umfangreiche Wirkung entfalten. Die zugewiesenen Haushaltsmittel decken auch
die institutionelle Kommunikation zu den politischen Prioritäten der
Europäischen Union[8]
ab.
3.
Monitoring
Die Einzelziele aus Artikel 2 beschreiben
die Ergebnisse, die mit dem Programm angestrebt werden. Die Fortschritte werden
anhand von leistungsbezogenen Indikatoren gemessen: Einzelziel 1:
Stärkere Sensibilisierung für das Geschichtsbewusstsein und die Geschichte,
Identität und Zielsetzung der Europäischen Union durch die Förderung von
Debatten, Reflexion und Vernetzung Ergebnisindikatoren || Letztes bekanntes Ergebnis || Mittelfristiges Ziel (Ergebnis) Zahl der direkt und indirekt erreichten Empfänger || Die derzeit verwendeten Indikatoren liefern diese Daten nicht. Das neue Programm wird eine Untergrenze für diesen Indikator festlegen. || Anzahl der Projekte und Qualität der Ergebnisse || Die derzeit verwendeten Indikatoren liefern diese Daten nicht. Das neue Programm wird eine Untergrenze für diesen Indikator festlegen. || Steigerung der Projekte um 80 % Steigerung des von den externen Experten durchschnittlich angegebenen Wert Prozentsatz der Erstantragsteller || Durchschnittlich etwa 33 % (je nach Aktion und Jahr) || Mindestens 15 % in allen Kategorien. Einzelziel 2:
Stärkung einer demokratischen Bürgerbeteiligung auf EU-Ebene, indem den
Bürgerinnen und Bürgern der politische Entscheidungsprozess in der EU
nähergebracht wird und Möglichkeiten für gesellschaftliches Engagement und
Freiwilligentätigkeit auf EU-Ebene gefördert werden Ergebnisindikatoren || Letztes bekanntes Ergebnis || Mittelfristiges Ziel (Ergebnis) Zahl der direkt beteiligten Teilnehmer || 1 100 000 Bürgerinnen und Bürger (2010) Das neue Programm wird eine Untergrenze für diesen Indikator festlegen. || Mindestens 600 000 Personen pro Jahr, ausgewogene Beteiligung von Frauen und Männern. Zahl der indirekt durch das Programm erreichten Personen || Die derzeit verwendeten Indikatoren liefern diese Daten nicht. Das neue Programm wird eine Untergrenze für diesen Indikator festlegen. || Zusammenfassung der Informationen und Ergebnisse aus den Abschlussberichten. Mittelfristiges Ziel: 5 Mio. Personen (unter Berücksichtigung der Zahl der Frauen und Männer, die das Programm erreicht hat). Anzahl der teilnehmenden Organisationen || Die derzeit verwendeten Indikatoren liefern diese Daten nicht. Das neue Programm wird eine Untergrenze für diesen Indikator festlegen. || 2000 Organisationen pro Jahr. Wahrnehmung der EU und ihrer Organe durch die Empfänger || Gemäß dem Eurobarometer von August 2011 vertrauen weniger als die Hälfte der europäischen Bürgerinnen und Bürger (41 %) der EU oder fühlen sich ihr zugehörig. Zu Beginn der Projekte sollen Ausgangsdaten für die Programmbegünstigten erhoben werden. || Nach Projektabschluss mehr Vertrauen der Programmbegünstigten in die Europäische Union Qualität der Projekte || Die derzeit verwendeten Indikatoren liefern diese Daten nicht. Das neue Programm wird eine Untergrenze für diesen Indikator festlegen. || Steigerung des von den externen Experten durchschnittlich angegebenen Werts Prozentsatz der Erstantragsteller || Durchschnittlich etwa 33 % (je nach Aktion und Jahr) || Mindestens 15 % in allen Kategorien. Zahl der Partnerschaften und Netze mit transnationalem Ansatz und mehreren Partnern || 656 (Daten aus dem Jahr 2009. Ohne Beiträge z u den Betriebskosten und Geschichtsbewusstsein). Das neue Programm wird eine Untergrenze für diesen Indikator festlegen. || Steigerung um 5 % (transnationale Partnerschaften und Netze) Steigerung um 50 % (Partnerschaften und Netze mit mehreren Partnern) Zahl und Qualität der politischen Initiativen zum Follow-up für im Rahmen des Programms unterstützte Aktivitäten (auf lokaler oder europäischer Ebene) || Die derzeit verwendeten Indikatoren liefern diese Daten nicht. Das neue Programm wird eine Untergrenze für diesen Indikator festlegen. || Zusammenfassung der Informationen und Ergebnisse aus den Abschlussberichten. Geografische Reichweite der Aktivitäten – Korrelation zwischen Zahl der Programmteilnehmer und Gesamtbevölkerung in jedem Land || Die derzeit verwendeten Indikatoren liefern diese Daten nicht. Das neue Programm wird eine Untergrenze für diesen Indikator festlegen. || Mindestens ein Projekt pro Land/Jahr.
4.
Kontrollen und Prüfungen
Die Prüfung der nach dem Verfahren dieser
Verordnung ausgewählten Projekte erfolgt anhand eines Stichprobensystems. Der Finanzhilfeempfänger hält sämtliche Belege
über die getätigten Ausgaben fünf Jahre ab der Restzahlung der Kommission zu
deren Verfügung. Der Finanzhilfeempfänger stellt sicher, dass die Belege, die
sich gegebenenfalls im Besitz der Partner oder Mitglieder der Organisation
befinden, der Kommission zur Verfügung gestellt werden. FINANZBOGEN ZU VORSCHLÄGEN VON
RECHTSAKTEN 1. RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER
INITIATIVE 1.1. Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative 1.2. Politikbereiche
in der ABM/ABB-Struktur 1.3. Art
des Vorschlags/der Initiative 1.4. Ziele
1.5. Begründung
des Vorschlags/der Initiative 1.6. Dauer
der Maßnahme und ihrer finanziellen Auswirkungen 1.7. Vorgeschlagene
Methode(n) der Mittelverwaltung 2. VERWALTUNGSMASSNAHMEN 2.1. Monitoring
und Berichterstattung 2.2. Verwaltungs-
und Kontrollsystem 2.3. Prävention
von Betrug und Unregelmäßigkeiten 3. GESCHÄTZTE FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE 3.1. Betroffene
Rubrik(en) des mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n) 3.2. Geschätzte
Auswirkungen auf die Ausgaben 3.2.1. Übersicht 3.2.2. Geschätzte
Auswirkungen auf die operativen Mittel 3.2.3. Geschätzte
Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel 3.2.4. Vereinbarkeit
mit dem mehrjährigen Finanzrahmen 3.2.5. Finanzierungsbeteiligung
Dritter 3.3. Geschätzte Auswirkungen auf
die Einnahmen FINANZBOGEN
ZU VORSCHLÄGEN VON RECHTSAKTEN 1. RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER
INITIATIVE 1.1. Bezeichnung des
Vorschlags/der Initiative Vorschlag
für eine Verordnung des Rates über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“
für den Zeitraum 2014‑2020 1.2. Politikbereiche in der
ABM/ABB-Struktur[9]
16 05
Förderung der Unionsbürgerschaft 1.3. Art des Vorschlags/der
Initiative x Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine
neue Maßnahme. ¨ Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine
neue Maßnahme im Anschluss an ein Pilotprojekt/eine vorbereitende Maßnahme[10]. ¨ Der Vorschlag/die Initiative betrifft die
Verlängerung einer bestehenden Maßnahme. ¨ Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine
neu ausgerichtete Maßnahme. 1.4. Ziele 1.4.1. Mit dem Vorschlag/der
Initiative verfolgte mehrjährige strategische Ziele der Kommission Stärkung
der europäischen Bürgerschaft 1.4.2. Einzelziele und
ABM/ABB-Tätigkeiten Das
Programm umfasst die folgenden Einzelziele, die im Rahmen von Aktionen auf
transnationaler Ebene oder mit klarer europäischer Dimension umgesetzt werden: 1.
Stärkere Sensibilisierung für das Geschichtsbewusstsein und die Geschichte,
Identität und Zielsetzung der Europäischen Union durch die Förderung von
Debatten, Reflexion und Vernetzung; 2.
Stärkung einer demokratischen Bürgerbeteiligung auf EU-Ebene, indem den
Bürgerinnen und Bürgern der politische Entscheidungsprozess in der EU
nähergebracht wird und Möglichkeiten für gesellschaftliches Engagement und
Freiwilligentätigkeit auf EU-Ebene gefördert werden ABM/ABB-Tätigkeiten 16 05
Förderung der Unionsbürgerschaft 1.4.3. Erwartete Ergebnisse und
Auswirkungen Bitte geben Sie an, wie sich der Vorschlag/die
Initiative auf die Empfänger/Zielgruppe auswirken dürfte. - Bürgerorganisationen
können Bürgerinnen und Bürger besser in das demokratische Leben der
Europäischen Union einbinden 1.4.4. Leistungs- und
Erfolgsindikatoren Bitte geben Sie an, anhand welcher Indikatoren
sich die Realisierung des Vorschlags/der Initiative verfolgen lässt. – Anzahl
und Qualität der von den Bürgerorganisationen geförderten Projekte zu: -- der
Auswirkung auf den politischen Entscheidungsprozess in der EU -- der
Stärkung des Zusammenhalts in der Gesellschaft -- einem
besseren Verständnis der Rolle der EU – Zahl
der direkt und indirekt beteiligten Teilnehmer – Anzahl
der teilnehmenden Organisationen, transnationalen Partnerschaften und Netze – Prozentsatz
der Erstantragsteller – Geografische
Reichweite der Aktivitäten 1.5. Begründung des Vorschlags/der
Initiative 1.5.1. Kurz- oder langfristig zu
deckender Bedarf Mit
dem Programm soll dem Bedarf an ernsthafter geführten Debatten über EU-Themen
auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene entsprochen werden, die in eine
gesamteuropäische Perspektive übertragen werden können. Mit einer breiten
Palette an Organisationen soll eine große Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern –
Personen, die sich in der Regel nicht in EU-Angelegenheiten einmischen oder
sich nicht daran beteiligen wollen – erreicht werden, damit sie einen ersten
Schritt in Richtung Beteiligung machen; das Thema oder Format (mit EU-Bezug)
ist dabei zweitrangig, solange es transnational ist oder eine europäische
Dimension hat. Mit diesem bereichsübergreifenden Ansatz sollen keine
thematischen Programme ersetzt oder das Konsultationsverfahren auf EU-Ebene
dupliziert werden, sondern Bürgerinnen und Bürger auf lokaler Ebene dazu
gebracht werden, konkrete Themen von europäischem Interesse zu diskutieren. So
wird ihnen bewusst, wie sich die politischen Strategien der EU auf ihren Alltag
auswirken. Sie können Einfluss darauf nehmen und erfahren, welchen Nutzen
Europa bringt, und sich mit dem Auftrag der Europäischen Union identifizieren. Was
die künftige Programmgestaltung, Zielgruppenausrichtung, Kommunikation und
Öffentlichkeitswirkung (gesellschaftlich wie geografisch), Folgenabschätzung
und Valorisierungs-/Verbreitungsmechanismen anbelangt, so wird das Programm auf
der Analyse der Stärken und Schwächen des laufenden Programms „Europa für
Bürgerinnen und Bürger“ (2007‑2013) aufbauen. 1.5.2. Mehrwert durch die
Intervention der EU Durch
die Bereitstellung eines Instruments, das zur Einhaltung der Verpflichtung der
Organe gemäß Artikel 11 EU-Vertrag, „den Bürgerinnen und Bürgern und den
repräsentativen Verbänden […] die Möglichkeit [zu geben], ihre Ansichten in
allen Bereichen des Handelns der Union öffentlich bekannt zu geben“ und „einen
offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen
Verbänden und der Zivilgesellschaft“ zu pflegen, beitragen kann, achtet das
Programm das Subsidiaritätsprinzip. Diese Aufgaben können nur von der EU
erfüllt werden, nicht auf Ebene der Mitgliedstaaten. Es
gibt keine Patentlösung dafür, wie neue Anknüpfungspunkte zwischen der EU und
ihren Bürgerinnen und Bürgern geschaffen werden können oder wie die
Bürgerbeteiligung erfolgreich gefördert und somit das Zugehörigkeitsgefühl und
die europäische Identität gestärkt werden können. Dazu sind eine Vielzahl an
Aktionen und koordinierten Bemühungen in Form von Aktivitäten auf
transnationaler und europäischer Ebene vonnöten. Das
gesellschaftliche Engagement auf europäischer Ebene kann natürlich nur gestärkt
werden, indem einzelnen Bürgerinnen und Bürgern und Bürgervereinigungen die
Möglichkeit gegeben wird, transnational zu interagieren. Aktionen auf
ausschließlich nationaler und lokaler Ebene würden nicht ausreichen und auch
nicht zum Erfolg führen. 1.5.3. Aus früheren ähnlichen
Maßnahmen gewonnene wesentliche Erkenntnisse Die
Ergebnisse zweier Studien (aus den Jahren 2008 und 2009) und die
Zwischenbewertung des laufenden Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“
2007‑2013 (durchgeführt 2009/2010) lassen bereits einige Erfolge des
Programms erkennen. In der Zwischenbewertung wurden die Auswirkungen des
Programms auf teilnehmende Organisationen und Einzelpersonen untersucht.
82 % der Befragten (und 84 % der Vertreter der Zivilgesellschaft)
waren der Auffassung, dass das Programm zur Entwicklung der Leistungsfähigkeit
ihrer Organisation beigetragen hat. Die
Studie über die Entwicklung von Erfolgsindikatoren für das Programm „Europa für
Bürgerinnen und Bürger“ und die Anpassung dieser Indikatoren an den jährlichen
Managementplan zu Europa für Bürgerinnen und Bürger, Umfrage 2009, hob
hervor, wie sich die Haltung der Personen änderte, die einmal oder mehrfach an
durch das Programm finanzierten Aktivitäten teilgenommen hatten. Die Ergebnisse
zeigen auf, dass 83 % der Befragten sich nach der Teilnahme an den
Programmaktivitäten eher Aspekten im Zusammenhang mit europäischer Kultur,
europäischer Identität und europäischem Erbe bewusst sind. 75 % der
Befragten gaben an, sie würden sich europäischer fühlen, und 71 % meinten,
sie würden sich mehr der EU zugehörig fühlen. Der Anteil der Befragten, die
nach eigenen Angaben mehr Solidarität für Miteuropäer empfinden, lag bei
82 %. 1.5.4. Kohärenz mit anderen
Finanzierungsinstrumenten sowie mögliche Synergieeffekte In
Artikel 10 und 11 des Vertrags über die Europäische Union wird anerkannt, dass
alle Bürgerinnen und Bürger das Recht haben, am demokratischen Leben der Union
teilzunehmen, und dass die Entscheidungen so offen und bürgernah wie möglich
getroffen werden sollen. Darüber hinaus wird darin gefordert, dass den
Bürgerinnen und Bürgern und den repräsentativen Verbänden die Möglichkeit
gegeben wird, ihre Ansichten in allen Bereichen des Handelns der Union
auszutauschen, und dass die Organe einen offenen, transparenten und
regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft
pflegen. Die
Bestimmungen des Lissabon-Vertrags nachdrücklich und ganz konkret aufgreifend
forderte Präsident Barroso insbesondere in seinen politischen Leitlinien vom
September 2009 einen sehr viel stärkeren Fokus auf die Bürgerinnen und
Bürger, die im Zentrum der europäischen Politik stehen. Wie nachstehend
dargelegt, sollen die Aktivitäten aus dem nächsten Programmplanungszeitraum des
Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ sehr viel enger mit der konkreten
Politik verflochten werden. So wird eine intensive Zusammenarbeit zwischen den
Kommissionsdienststellen entstehen, die die jeweiligen Strategien und Programme
durchführen. Das
Programm ist eines der Instrumente, die die demokratischen Grundsätze aus
Artikel 10 und 11 des EU-Vertrags mit einer Vielzahl an EU-Strategien für ganz
unterschiedliche Bereiche verknüpfen, ohne die spezifischen Dialoge zu
ersetzen, die die Europäische Kommission mit den Bürgerinnen und Bürgern, den
Stakeholdern und den Interessengruppen führt. Die Neuauflage des Programms
„Europa für Bürgerinnen und Bürger“ gibt diesen die Möglichkeit, ihre Ansichten
in allen Bereichen des Handelns der Europäischen Union auszutauschen, und das
in allen Phasen des offiziellen Entscheidungsprozesses. Bei den Themen der
Projekte, ihrer Einbettung in den lokalen bzw. regionalen Zusammenhang und die
Zusammensetzung der Stakeholder sollte es bedeutende Synergieeffekte mit
anderen EU-Programmen geben, vor allem in den Bereichen Beschäftigung, Soziales
und Chancengleichheit, Bildung, Jugend und Kultur, Justiz sowie Regionalpolitik. 1.6. Dauer der Maßnahme und ihrer
finanziellen Auswirkungen x Vorschlag/Initiative mit befristeter
Geltungsdauer –
x Geltungsdauer: 1. Januar 2014 bis
31. Dezember 2020 –
x Finanzielle Auswirkungen: 2014 bis 2022 ¨ Vorschlag/Initiative mit unbefristeter
Geltungsdauer –
Umsetzung mit einer Anlaufphase von [Jahr] bis
[Jahr], –
Vollbetrieb wird angeschlossen. 1.7. Vorgeschlagene Methoden der
Mittelverwaltung[11] x Direkte zentrale Verwaltung durch die Kommission x Indirekte zentrale Verwaltung durch Übertragung von Haushaltsvollzugsaufgaben an: –
x Exekutivagenturen –
¨ von den Europäischen Gemeinschaften geschaffene Einrichtungen[12] –
¨ nationale öffentliche Einrichtungen bzw. privatrechtliche
Einrichtungen, die im öffentlichen Auftrag tätig werden –
¨ Personen, die mit der Durchführung bestimmter Maßnahmen im Rahmen des
Titels V des Vertrags über die Europäische Union betraut und in dem
maßgeblichen Basisrechtsakt nach Artikel 49 der Haushaltsordnung
bezeichnet sind ¨ Mit den Mitgliedstaaten geteilte
Verwaltung ¨ Dezentrale Verwaltung mit Drittstaaten ¨ Gemeinsame Verwaltung mit internationalen Organisationen (bitte auflisten) Falls mehrere Methoden der Mittelverwaltung zum
Einsatz kommen, ist dies unter „Bemerkungen“ näher zu erläutern. Bemerkungen 2. VERWALTUNGSMASSNAHMEN 2.1. Monitoring und
Berichterstattung Bitte geben Sie an, wie oft und unter welchen
Bedingungen diese Tätigkeiten erfolgen. Die
Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie dem Ausschuss der Regionen folgende
Unterlagen vor: 1.
Bis zum 31. Dezember 2017 einen Zwischenbericht über die erzielten
Ergebnisse und über die qualitativen und quantitativen Aspekte der Durchführung
des Programms. 2.
Bis zum 31. Dezember 2018 eine Mitteilung über die Fortführung des
Programms. 3.
Bis zum 1. Juli 2023 einen Bericht über die Ex-post-Evaluierung. 2.2. Verwaltungs- und
Kontrollsystem 2.2.1. Ermittelte Risiken A: Hauptrisiken und Hauptfehlerquellen Folgende
Hauptrisiken und -fehlerquellen wurden für das zukünftige Programm „Europa für
Bürgerinnen und Bürger“ ermittelt; Grundlage waren die bereits für das laufende
Programm gemeldeten Hauptrisiken und ‑fehlerquellen: – Spezifische
Zielgruppe: Den Großteil der Programmteilnehmer dürften kleine und mittlere
Organisationen ausmachen. Manche verfügen unter Umständen nicht über eine
starke Finanzbasis oder ausgeklügelte Verwaltungsstrukturen. Dies kann sich auf
ihre finanzielle und operationelle Leistungsfähigkeit bei der Verwaltung der
EU-Mittel auswirken; – Gewisses
Risiko der Doppelfinanzierung, da die Empfänger von verschiedenen Finanzhilfen
aus unterschiedlichen EU-Programmen profitieren können. Es
sollte hervorgehoben werden, dass die meisten Aktionen im Rahmen des laufenden
Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürgern“ von der Exekutivagentur Bildung,
Audiovisuelles und Kultur (EACEA) verwaltet werden. Dies kann auch im
zukünftigen Programm weitergeführt werden. Von
der Exekutivagentur verwaltete Aktionen Die
Kommission wird die für die Exekutivagenturen geforderten Kontrollmaßnahmen
nach Artikel 59 der Haushaltsordnung [im Einklang mit der Verordnung (EG)
Nr. 58/2003 des Rates zu Exekutivagenturen] anwenden. Darüber
hinaus wird die Kommission überwachen und kontrollieren, dass die
Exekutivagentur angemessene Kontrollziele für die von ihr zu verwaltenden
Aktionen einhält. Diese Überwachung wird der Kooperationsvereinbarung zwischen
der zuständigen GD und der Exekutivagentur und in den Halbjahresberichten der
Agentur festgehalten. Darüber
hinaus sollten die Maßnahmen zur Vereinfachung, die im vorgeschlagenen Programm
vorgesehen sind, das Fehlerrisiko weiter senken. Direkt
von der Kommission verwaltete Aktionen Die
Kommission beabsichtigt, nur ein Minimum an Finanzhilfen und
Dienstleistungsverträgen direkt zu verwalten. Eine
Analyse der im laufenden Programm entdeckten Fehler zeigt, dass oftmals die
Empfänger nicht in der Lage sind, Belege vorzulegen, oder diese Belege nicht
ausreichen. Bereits eingeleitete Korrekturmaßnahmen sollten die aufgedeckten
Fehler noch vor Ablauf des gegenwärtigen mehrjährigen Finanzrahmens allmählich
beheben. Zu den Aktionen zählen Informationsmaßnahmen mit den Empfängern, um
sie für ihre Verpflichtungen zu sensibilisieren; so wird ein eher
ergebnisbasierter Projektabschluss angestrebt. Darüber
hinaus werden die vorgesehenen Vereinfachungen im Fall der zentralisierten
direkten Transaktionen zur Senkung des Fehlerrisikos beitragen. B: Erwartete Fehlerquoten Für
die Jahre 2009 bis 2010 bewegt sich die sich die Mehrjahresfehlerquote
zwischen 1,40 % und 1,50 %. Die
meisten Fehler ergaben sich bei den oben genannten Hauptrisiken. Im
Jahr 2010 wurde zur Risikosenkung ein Aktionsplan erstellt, der derzeit
umgesetzt wird; er umfasst Maßnahmen für eine bessere Information der Empfänger
über ihre finanziellen Verpflichtungen, eine Strategie für größere Effizienz
und Wirksamkeit der Monitoringbesuche, eine Strategie zur Verbesserung der
Aktenprüfungen und eine Konsolidierung des Prüfplans 2011. Angesichts
zusätzlicher Vereinfachungs- und Kontrollmaßnahmen, die im Vergleich zum
laufenden Programm geplant sind (siehe Punkt 2.2.2.), kann bei dem Programm
„Europa für Bürgerinnen und Bürger“ auf einen Nichteinhaltungsgrad von unter
2 % geschlossen werden. 2.2.2. Vorgesehene Kontrollen A: Informationen zum internen, innerhalb der EACEA eingesetzten
Kontrollsystem Das
Kontrollsystem für das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ wird
risikobasiert sein. Als wichtigste, zumeist von der EACEA durchgeführte
Kontrollen umfasst es: 1. In der Auswahlphase: – Kontrolle
der operationellen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Antragsteller – Checks
der Förderfähigkeits- und Ausschlusskriterien - Evaluierung
und Check des Kostenplans und des Inhalts – Rechtliche
und finanzielle Überprüfungen – Aufdeckung
von Fällen möglicher Doppelfinanzierung anhand geeigneter IT-Tools 2. Während der Vertragsverwaltungsphase – Finanzkreisläufe
auf Basis von Aufgabentrennung – Verstärkter
Einsatz von Pauschalfinanzierungen und Pauschalsätzen zur Verringerung des Fehlerrisikos – Bei
kostenbezogenen Finanzhilfen Festlegung der Aktenprüfungen für die Endabrechung
auf der Grundlage einer Bewertung der bestehenden Risiken und der Kosten der
Kontrolle: * Bei
Finanzhilfen über einem bestimmten Schwellenwert sind in der Endabrechnungsphase
Prüfbescheinigungen zwingend vorgeschrieben. * Bei
kleineren Finanzhilfen müssen die Empfänger Rechnungsproben vorlegen; der
Inhalt der Proben wird für jede Aktion anhand einer risikobasierten Analyse
festgelegt – Einfachere
Regelungen sowie klarere und transparentere Informationen über diese Regelungen
für die Empfänger – Effektivere
und effizientere Monitoringbesuche durch risikobasierte Kriterien für die
Auswahl der einzusehenden Projekte und durch Qualitätskriterien für das
Follow-up der Anwendung 3. Ex-post – Jährlicher
Ex-post-Prüfplan (risikobasiert und mit zufälliger Auswahl) auf der Grundlage
einer umfassenden Risikoanalyse – Ad-hoc-Prüfungen,
die durchzuführen sind, wenn ernstzunehmende Vermutungen zu Unregelmäßigkeiten
und/oder Betrugsverdacht bestehen Die
konkrete Kontrollbelastung der Empfänger sollte im Vergleich zur derzeitigen
Situation sinken, da sich der erwartete niedrigere Nichteinhaltungsgrad zum
Teil aus den zusätzlichen Vereinfachungen und der qualitativ besseren Begleitinformationen
für die Empfänger ergibt. 4. Überwachung der EACEA durch die Kommission Zusätzlich
zu den Kontrollen bei den Finanzhilfen wird die Kommission auch die für die
Exekutivagenturen geforderten Kontrollmaßnahmen nach Artikel 59 der
Haushaltsordnung anwenden. Sie wird überwachen und kontrollieren, dass die
Exekutivagentur angemessene Kontrollziele für die von ihr zu verwaltenden
Aktionen einhält. Diese Überwachung wird der Kooperationsvereinbarung zwischen
der zuständigen GD und der EACEA und in den Halbjahresberichten der Agentur
festgehalten. B: Kostenabschätzung der Kontrollen für von der EACEA verwaltete
Aktionen 1. Während der Auswahl- und der Vertragsverwaltungsphase 1.1 Personalkosten Bei
der Schätzung werden die im Rahmen des laufenden Programms „Europa für
Bürgerinnen und Bürger“ durchgeführten Kontrollaktivitäten berücksichtigt: –
nach operativem und Finanzpersonal für die Einleitung und Überprüfung – in
allen Phasen des Projektlebenszyklus (Auswahl, Vertragsvergabe und Zahlung) Zahl der Beschäftigten, die Kontrolltätigkeiten durchführen || Standardkosten || Insgesamt (1 Jahr) Vertragsbedienstete: 6,6 || 64 000 EUR || 422 400 EUR Zeitbedienstete: 1,6 || 127 000 EUR || 203 200 EUR || || Insgesamt für die Programmlaufzeit: 4 379 200 EUR 1.2. Sonstige Kosten || Standardkosten || Insgesamt (1 Jahr) Kontrollbesuche vor Ort || 1 000 EUR || 20 000 EUR Von den Empfängern vorzulegende Prüfbescheinigungen || 1 300 EUR || 86 000 EUR || || Insgesamt für die Programmlaufzeit: 742 000 EUR 2. Ex-post-Kontrollen 2.1 Personal Zahl der Beschäftigten, die Kontrolltätigkeiten durchführen || Standardkosten || Insgesamt (1 Jahr) Vertragsbedienstete: 0,25 || 64 000 EUR || 16 000 EUR Zeitbedienstete: 0,05 || 127 000 EUR || 6 350 EUR || || Insgesamt für die Programmlaufzeit: 156 450 EUR 2.2. Ex-post-Prüfungen Zufalls-, risikobasierte und Ad-hoc-Prüfungen || Standardkosten || Insgesamt (1 Jahr) || 10 500 EUR || 98 000 EUR || || Insgesamt für die Programmlaufzeit: 686 000 EUR 3. Gesamtkosten der EACEA-Kontrollen im Vergleich zum zu verwaltenden
operationellen Haushalt Angesichts
eines operationellen Haushalts von 205,9 Mio. EUR für das Programm
„Europa für Bürgerinnen und Bürger“ betragen die Gesamtkosten für die Kontrolle
von von der EACEA verwalteten Aktionen etwa 2,90 % des Haushalts. 2.3. Prävention von Betrug und
Unregelmäßigkeiten Neben
der Anwendung aller vorgeschriebenen Kontrollmechanismen wird die GD COMM – in
Anlehnung an die neue, am 24. Juni 2011 angenommene
Betrugsbekämpfungsstrategie der Kommission (CAFS) – eine
Betrugsbekämpfungsstrategie ausarbeiten, um unter anderem zu gewährleisten,
dass ihre internen Betrugsbekämpfungskontrollen der CAFS entsprechen und ihr
Ansatz für das Betrugsrisikomanagement auf das Feststellen von
Betrugsrisikobereichen sowie entsprechenden Reaktionen ausgerichtet ist. Bei
Bedarf werden Netzwerkgruppen und geeignete IT-Tools zur Analyse von
Betrugsfällen im Zusammenhang mit dem Programm „Europa für Bürgerinnen und
Bürger“ eingerichtet. Es
sollte hervorgehoben werden, dass dem OLAF im laufenden Programm „Europa für
Bürgerinnen und Bürger“ nur sehr wenige Betrugsfälle gemeldet wurden
(vier Fälle). Dies,
zusammen mit der geringen Fehlerquote, rechtfertigt, dass Maßnahmen zur
Verhinderung von Betrug und Unregelmäßigkeiten im neuen Programm angemessen und
kostenwirksam sein müssen. Um
das Potenzial für Betrug und Unregelmäßigkeiten zu verringern, sind folgende
Maßnahmen angedacht: – Die
Prävention potenziellen Betrugs und potenzieller Unregelmäßigkeiten wird
bereits bei der Programmerstellung berücksichtigt, indem die Regelungen
vereinfacht und verstärkt Pauschalfinanzierungen und Pauschalsätze herangezogen
werden. – Es
erfolgt eine systematische Prüfung potenzieller Doppelfinanzierungen und die
Ermittlung von Empfängern, die mehrere Finanzhilfen empfangen. – Ad-hoc-Prüfungen
werden durchgeführt, wenn ernstzunehmende Vermutungen zu Unregelmäßigkeiten
und/oder Betrugsverdacht bestehen. – Die
Exekutivagentur meldet der Kommission mögliche Betrugsfälle und
Unregelmäßigkeiten ad hoc wie auch in ihren regelmäßigen Berichten. 3. GESCHÄTZTE FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE 3.1. Betroffene Rubrik(en) des
mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n) · Bestehende Haushaltslinien In der Reihenfolge der
Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens und der Haushaltslinien. Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens || Haushaltslinie || Art der Ausgaben || Finanzierungsbeiträge || GM/NGM ([13]) || von EFTA-Ländern[14] || von Bewerberländern[15] || von Drittländern || nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe aa der Haushaltsordnung 3 || 16 01 04 Europa für Bürgerinnen und Bürger – Verwaltungsausgaben || NGM || NEIN || JA || NEIN || NEIN 3 || 16 05 01 01 Europa für Bürgerinnen und Bürger || GM || JA || JA || NEIN || NEIN · Neu zu schaffende Haushaltslinien In der Reihenfolge
der Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens und der Haushaltslinien. Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens || Haushaltslinie || Art der Ausgaben || Finanzierungsbeiträge Nummer Sicherheit und Unionsbürgerschaft || GM/NGM || von EFTA-Ländern || von Bewerberländern || von Drittländern || nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe aa der Haushaltsordnung 3 || [XX YY YY YY] || || JA/NEIN || JA/NEIN || JA/NEIN || JA/NEIN 3.2. Geschätzte Auswirkungen auf
die Ausgaben 3.2.1. Übersicht in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) zu derzeitigen
Preisen Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens || 3 || Sicherheit und Unionsbürgerschaft GD: COMM || || || Jahr 2014[16] || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 || Jahr 2021 || Jahr 2022 || INS-GESAMT Operative Mittel || || || || || || || || || || 16 05 01 01 || Verpflichtungen || (1) || 27,800 || 27,800 || 28,800 || 29,700 || 29,700 || 30,600 || 31,600 || 0 || 0 || 206,000 Zahlungen || (2) || 16,175 || 23,725 || 28,125 || 28,025 || 29,400 || 30,300 || 30,300 || 11,700 || 8,250 || 206,000 Nummer der Haushaltslinie || Verpflichtungen || (1a) || || || || || || || || || || Zahlungen || (2a) || || || || || || || || || || Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben[17] || || || || || || || || || || || || || || || || || || || || || || 16 01 04 || || (3) || 3,200 || 3,200 || 3,200 || 3,300 || 3,300 || 3,400 || 3,400 || || || 23,000 Mittel INSGESAMT für GD COMM || Verpflichtungen || =1+1a +3 || 31,000 || 31,000 || 32,000 || 33,000 || 33,000 || 34,000 || 35,000 || || || 229,000 Zahlungen || =2+2a+3 || 19,375 || 26,925 || 31,325 || 31,325 || 32,700 || 33,700 || 33,700 || 11,700 || 8,250 || 229,000 Operative Mittel INSGESAMT || Verpflichtungen || (4) || 27,800 || 27,800 || 28,800 || 29,700 || 29,700 || 30,600 || 31,600 || 0 || 0 || 206,000 Zahlungen || (5) || 16,175 || 23,725 || 28,125 || 29,400 || 29,400 || 30,300 || 30,300 || 11,700 || 8,250 || 206,000 Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT || (6) || 3,200 || 3,200 || 3,200 || 3,300 || 3,300 || 3,400 || 3,400 || 0 || 0 || 23,000 Mittel INSGESAMT unter RUBRIK COMM des mehrjährigen Finanzrahmens || Verpflichtungen || =4+ 6 || 31,000 || 31,000 || 32,000 || 33,000 || 33,000 || 34,000 || 35,000 || 0 || 0 || 229,000 Zahlungen || =5+ 6 || 19,375 || 26,925 || 31,325 || 31,325 || 32,700 || 33,700 || 33,700 || 11,700 || 8,250 || 229,000 Wenn der
Vorschlag/die Initiative mehrere Rubriken betrifft: Operative Mittel INSGESAMT || Verpflichtungen || (4) || || || || || || || || Zahlungen || (5) || || || || || || || || Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT || (6) || || || || || || || || Mittel INSGESAMT unter RUBRIKEN 1 bis 4 des mehrjährigen Finanzrahmens (Referenzbetrag) || Verpflichtungen || =4+ 6 || || || || || || || || Zahlungen || =5+ 6 || || || || || || || || Die Kommission kann eine Exekutivagentur
mit der Durchführung des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“
betrauen. Die Beträge und die Aufschlüsselung der geschätzten Kosten sind unter
Umständen anzupassen, je nachdem, in welchem Umfang letztendlich externalisiert
wurde.
Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens || 5 || Verwaltung in Mio.
EUR (3 Dezimalstellen) zu derzeitigen Preisen || || || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 || INS-GESAMT GD: COMM || Personalausgaben || 1,216 || 1,216 || 1,216 || 1,216 || 1,216 || 1,216 || 1,216 || 8,512 Sonstige Verwaltungsausgaben || 0,273 || 0,273 || 0,273 || 0,273 || 0,273 || 0,273 || 0,273 || 1,911 GD COMM INSGESAMT || Mittel || 1,489 || 1,489 || 1,489 || 1,489 || 1,489 || 1,489 || 1,489 || 10,423 Mittel INSGESAMT unter RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || (Verpflichtungen insges. = Zahlungen insges.) || 1,489 || 1,489 || 1,489 || 1,489 || 1,489 || 1,489 || 1,489 || 10,423 in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) || || || Jahr 2014[18] || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 || Jahr 2021 || Jahr 2022 || INSGESAMT Mittel INSGESAMT unter RUBRIKEN 1 bis 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || Verpflichtungen || 32,489 || 32,489 || 33,489 || 34,489 || 34,489 || 35,489 || 36489 || || || 239,423 || Zahlungen || 20,864 || 28,414 || 32,814 || 32,814 || 34,189 || 35,189 || 35,189 || 11,700 || 8,250 || 239,423 || 3.2.2. Geschätzte Auswirkungen auf
die operativen Mittel –
¨ Für den Vorschlag/die Initiative werden keine operativen Mittel
benötigt. –
x Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden operativen
Mittel benötigt: Mittel
für Verpflichtungen, in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) Ziele und Ergebnisse ò || || || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 || INSGESAMT ERGEBNISSE Art der Ergebnisse[19] || Durchschnittskosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Gesamtzahl || Gesamtkosten Aktion Nr. 1 Stärkere Sensibilisierung für das Geschichtsbewusstsein und die Geschichte, Identität und Zielsetzung der Europäischen Union durch die Förderung von Debatten, Reflexion und Vernetzung || || || || || || || || || || || || || || || || – Partnerschaften (3 Jahre) || Operative Finanzhilfen || 0,175 || 8 || 1,400 || 8 || 1,400 || 8 || 1,400 || 10 || 1,750 || 10 || 1,750 || 10 || 1,750 || 0 || 0,000 || 54 || 9,450 – Strukturelle Unterstützung (1Jahr) || Operative Finanzhilfen || 0,100 || 4 || 0,400 || 4 || 0,400 || 4 || 0,400 || 5 || 0,500 || 5 || 0,500 || 5 || 0,500 || 23 || 2,300 || 50 || 5,000 Projekte zum Geschichtsbewusstsein || Aktionsfinanzhilfen || 0,050 || 56 || 2,800 || 56 || 2,800 || 59 || 2,950 || 59 || 2,950 || 59 || 2,950 || 61 || 3,050 || 62 || 3,100 || 412 || 20,600 Projekte zur Geschichte, Identität und Zielsetzung der Europäischen Union || Aktionsfinanzhilfen || 0,050 || 19 || 0,950 || 19 || 0,950 || 21 || 1,050 || 22 || 1,100 || 22 || 1,100 || 24 || 1,200 || 24 || 1,200 || 151 || 7,550 Zwischensumme für Einzelziel Nr. 1 || 87 || 5,550 || 87 || 5,550 || 92 || 5,800 || 96 || 6,300 || 96 || 6,300 || 100 || 6,500 || 109 || 6,600 || 667 || 42,600 Aktion Nr. 2[20] Stärkung einer demokratischen Bürgerbeteiligung auf EU-Ebene, indem den Bürgerinnen und Bürgern der politische Entscheidungsprozess in der EU nähergebracht wird und Möglichkeiten für gesellschaftliches Engagement und Freiwilligentätigkeit auf EU-Ebene gefördert werden || || || || || || || || || || || || || || || || – Bürgertreffen || Aktionsfinanzhilfe || 0,010 || 300 || 3,000 || 300 || 3,000 || 300 || 3,000 || 300 || 3,000 || 300 || 3,000 || 300 || 3,000 || 300 || 3,000 || 2,100 || 21,000 Netzwerk Städtepartnerschaft || Aktionsfinanzhilfen || 0,050 || 118 || 5,900 || 118 || 5,900 || 118 || 5,900 || 119 || 5,950 || 119 || 5,950 || 120 || 6,000 || 126 || 6,300 || 838 || 41,900 Bürgerprojekte und Projekte der zivilgesellschaftlichen Organisationen || Aktionsfinanzhilfen || 0,080 || 45 || 3,600 || 45 || 3,600 || 50 || 4,000 || 50 || 4,000 || 50 || 4,000 || 55 || 4,400 || 55 || 4,400 || 350 || 28,000 – Partnerschaften (3 Jahre) || Operative Finanzhilfen || 0,175 || 30 || 5,250 || 30 || 5,250 || 30 || 5,250 || 32 || 5,600 || 32 || 5,600 || 32 || 5,600 || 0 || 0,000 || 186 || 32,550 – Strukturelle Unterstützung (1Jahr) || Operative Finanzhilfen || 0,100 || 14 || 1,400 || 14 || 1,400 || 15 || 1,500 || 15 || 1,500 || 15 || 1,500 || 15 || 1,500 || 72 || 7,200 || 160 || 16,000 Zwischensumme für Einzelziel Nr. 2 || 507 || 19,150 || 507 || 19,150 || 513 || 19,650 || 516 || 20,050 || 516 || 20,050 || 522 || 20,500 || 553 || 20,900 || 3634 || 139,450 Aktion Nr. 3 Analyse, Verbreitung und Valorisierung der Projektergebnisse || – Peer Reviews || Aktionsfinanzhilfen/öffentliches Auftragswesen || 0.500 || 2 || 1,000 || 2 || 1,000 || 2 || 1,000 || 2 || 1,000 || 2 || 1,000 || 2 || 1,000 || 2 || 1,000 || 14 || 7,000 – Studien und Kommunikationsdienstleistungen || öffentliches Auftragswesen || 0.250 || 1 || 0,250 || 1 || 0,250 || 2 || 0,500 || 2 || 0,500 || 2 || 0,500 || 3 || 0,750 || 5 || 1,250 || 16 || 4,000 – Unterstützungsmaßnahmen || Aktionsfinanzhilfen || 0.075 || 6 || 0,450 || 6 || 0,450 || 6 || 0,450 || 6 || 0,450 || 6 || 0,450 || 6 || 0,450 || 6 || 0,450 || 42 || 3,150 – Veranstaltungen während der Präsidentschaft || Aktionsfinanzhilfen || 0,250 || 2 || 0,500 || 2 || 0,500 || 2 || 0,500 || 2 || 0,500 || 2 || 0,500 || 2 || 0,500 || 2 || 0,500 || 14 || 3,500 – Unterstützungsstrukturen in den MS || Operative Finanzhilfen || 0.030 || 30 || 0,900 || 30 || 0,900 || 30 || 0,900 || 30 || 0,900 || 30 || 0,900 || 30 || 0,900 || 30 || 0,900 || 210 || 6,300 Zwischensumme für Einzelziel Nr. 3 || 41 || 3,100 || 41 || 3,100 || 42 || 3,350 || 42 || 3,350 || 42 || 3,350 || 43 || 3,600 || 45 || 4,100 || 296 || 23,950 GESAMTKOSTEN || 635 || 27,800 || 635 || 27,800 || 647 || 28,800 || 654 || 29,700 || 654 || 29,700 || 665 || 30,600 || 707 || 31,600 || 4597 || 206,000 3.2.3. Geschätzte Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel 3.2.3.1. Übersicht – ¨ Für den Vorschlag/die
Initiative werden keine Verwaltungsmittel benötigt. – x Für den
Vorschlag/die Initiative werden die folgenden Verwaltungsmittel benötigt: in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 || INS-GESAMT RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || || Personalausgaben || 1,216 || 1,216 || 1,216 || 1,216 || 1,216 || 1,216 || 1,216 || Sonstige Verwaltungsausgaben || 0,273 || 0,273 || 0,273 || 0,273 || 0,273 || 0,273 || 0,273 || Zwischensumme RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || 1,489 || 1,489 || 1,489 || 1,489 || 1,489 || 1,489 || 1,489 || Außerhalb der RUBRIK 5[21] des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || || Personalausgaben || || || || || || || || Sonstige Verwaltungsausgaben || || || || || || || || Zwischensumme der Mittel außerhalb der RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || || INSGESAMT || 1,489 || 1,489 || 1,489 || 1,489 || 1,489 || 1,489 || 1,489 || 10,423 NB: Die Zahlen werden je nach den
Ergebnissen des geplanten Externalisierungsverfahrens angepasst. 3.2.3.2. Geschätzter Personalbedarf –
¨ Für den Vorschlag/die Initiative wird kein Personal benötigt. –
x Für den Vorschlag/die Initiative wird das folgende Personal benötigt: Schätzung in ganzzahligen Werten (oder mit höchstens einer
Dezimalstelle) || || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 Im Stellenplan vorgesehene Planstellen (Beamte und Bedienstete auf Zeit) || || XX 01 01 01 (am Sitz und in den Vertretungen der Kommission) || 9 || 9 || 9 || 9 || 9 || 9 || 9 || XX 01 01 02 (in den Delegationen) || || || || || || || || XX 01 05 01 (indirekte Forschung) || || || || || || || || 10 01 05 01 (direkte Forschung) || || || || || || || || Externes Personal (in Vollzeitäquivalenten = FTE)[22] || || XX 01 02 01 (AC, INT, ANS der Globaldotation) || 1 || 1 || 1 || 1 || 1 || 1 || 1 || XX 01 02 02 (AC, AL, JED, INT und ANS in den Delegationen) || || || || || || || || XX 01 04 yy[23] || – am Sitz[24] || || || || || || || || – in den Delegationen || || || || || || || || XX 01 05 02 (AC, INT, ANS der indirekten Forschung) || || || || || || || || 10 01 05 02 (AC, INT, ANS der direkten Forschung) || || || || || || || || Sonstige Haushaltslinien (bitte angeben) || || || || || || || || INSGESAMT || 10 || 10 || 10 || 10 || 10 || 10 || 10 XX steht für den
jeweiligen Haushaltstitel bzw. Politikbereich Der Personalbedarf wird durch der Verwaltung der
Maßnahme zugeordnetes Personal der GD oder GD-interne Personalumsetzung
gedeckt. Hinzu kommen etwaige zusätzliche Mittel für Personal, die der für die
Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach Maßgabe der verfügbaren Mittel im
Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zugeteilt werden. Selbstverständlich
werden die Zahlen je nach den Ergebnissen des geplanten
Externalisierungsverfahrens angepasst. Beschreibung der auszuführenden Aufgaben: Beamte und Zeitbedienstete || Programmkoordinierung und Kontakte mit der Exekutivagentur Externes Personal || 3.2.4. Vereinbarkeit mit dem
mehrjährigen Finanzrahmen –
x Der Vorschlag/die Initiative ist mit dem derzeitigen mehrjährigen
Finanzrahmen vereinbar. –
¨ Der Vorschlag/die Initiative erfordert eine Anpassung der
betreffenden Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens. Bitte
erläutern Sie die erforderliche Anpassung unter Angabe der einschlägigen
Haushaltslinien und der entsprechenden Beträge. [n/z] –
¨ Der Vorschlag/die Initiative erfordert eine Inanspruchnahme des
Flexibilitätsinstruments oder eine Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens.[25] Bitte
erläutern Sie den Bedarf unter Angabe der einschlägigen Rubriken und
Haushaltslinien sowie der entsprechenden Beträge. [n/z] 3.2.5. Finanzierungsbeteiligung
Dritter –
x - Der Vorschlag/die Initiative sieht keine Kofinanzierung durch Dritte
vor. –
- Der Vorschlag/die Initiative sieht folgende
Kofinanzierung vor: Mittel in
Mio. EUR (3 Dezimalstellen) || Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen || Insgesamt Geldgeber / kofinanzierende Organisation || || || || || || || || Kofinanzierung INSGESAMT || || || || || || || || 3.3. Geschätzte Auswirkungen auf
die Einnahmen –
x Der Vorschlag/die Initiative wirkt sich nicht auf die Einnahmen aus. –
¨ Der Vorschlag/die Initiative wirkt sich auf die Einnahmen aus, und
zwar –
¨ auf die Eigenmittel –
¨ auf die sonstigen Einnahmen in Mio.
EUR (3 Dezimalstellen) Einnahmenlinie: || Für das laufende Haushaltsjahr zur Verfügung stehende Mittel || Auswirkungen des Vorschlags/der Initiative[26] Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen Artikel …………. || || || || || || || || Bitte geben Sie für die sonstigen zweckgebundenen
Einnahmen die einschlägigen Ausgabenlinien an. Bitte geben Sie an, wie die Auswirkungen auf die
Einnahmen berechnet werden. [1] ABl. C vom , S. . [2] KOM(2010) 2020 endg. vom 3.3.2010. [3] Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 16. Februar 2011 über die Bürgerinitiative (ABl. L 65 vom 11.3.2011,
S. 1). [4] ABl. L 378/32 vom 27.12.2006. [5] ABl. L 55
vom 28.2.2011, S. 13. [6] Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002
des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den
Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (Haushaltsordnung), ABl.
L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
– Verordnung geändert durch Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006
vom 13. Dezember 2006 (ABl. L 390 vom 31.12.2006,
S. 1). [7] Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament,
den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss
der Regionen „Ein Haushalt für ‚Europa 2020‘
– Teil II: Politikbereiche im Überblick“, KOM(2011) 500 vom 29.6.2011. [8] Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament,
den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss
der Regionen „Ein Haushalt für ‚Europa 2020‘
– Teil II: Politikbereiche im Überblick“, KOM(2011) 500 vom 29.6.2011. [9] ABM: Activity Based Management: maßnahmenbezogenes
Management – ABB: Activity Based Budgeting: maßnahmenbezogene Budgetierung. [10] Im Sinne von Artikel 49
Absatz 6 Buchstabe a
oder b der Haushaltsordnung. [11] Erläuterungen zu den Methoden der Mittelverwaltung und
Verweise auf die Haushaltsordnung enthält die Website BudgWeb (in
französischer und englischer Sprache): http://www.cc.cec/budg/man/budgmanag/budgmanag_en.html. [12] Einrichtungen im Sinne des Artikels 185 der Haushaltsordnung. [13] GM=Getrennte Mittel / NGM=Nicht getrennte Mittel. [14] EFTA: Europäische Freihandelsassoziation. [15] Beitrittsländer, Bewerberländer und gegebenenfalls
potenzielle Bewerberländer. [16] Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des
Vorschlags/der Initiative begonnen wird. [17] Ausgaben für technische und administrative Unterstützung
und Ausgaben zur Unterstützung der Umsetzung von Programmen bzw. Maßnahmen der
EU (vormalige BA-Linien), indirekte Forschung, direkte Forschung. [18] Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des
Vorschlags/der Initiative begonnen wird. [19] Ergebnisse sind Produkte, die geliefert, und
Dienstleistungen, die erbracht werden (z.B.: Austausch von Studenten, gebaute
Straßenkilometer…). [20] Wie in Ziffer 1.4.2.
(„Einzelziele…“) beschrieben. [21] Ausgaben für technische und administrative Unterstützung
und Ausgaben zur Unterstützung der Umsetzung von Programmen bzw. Maßnahmen der
EU (vormalige BA-Linien), indirekte Forschung, direkte Forschung. [22] AC = Vertragsbediensteter, INT = Leiharbeitskraft
(„Interimaire“), JED = Junger Sachverständiger in Delegationen, AL = örtlich
Bediensteter, ANS = Abgeordneter Nationaler Sacherverständiger. [23] Teilobergrenze für aus den operativen Mitteln finanziertes
externes Personal (vormalige BA-Linien). [24] Insbesondere für Strukturfonds, Europäischer Landwirtschaftsfonds
für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und Europäischer Fischereifonds
(EFF). [25] Siehe Nummern 19
und 24 der Interinstitutionellen
Vereinbarung. [26] Bei den traditionellen Eigenmitteln (Zölle, Zuckerabgaben)
sind die Beträge netto, d.h. abzüglich 25 %
für Erhebungskosten, anzugeben.