52011PC0884

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 20142020 /* KOM/2011/0884 endgültig - 2011/0436 (APP) */


BEGRÜNDUNG

1.           HINTERGRUND DES VORGESCHLAGENEN RECHTSAKTS

1.1. Allgemeiner Hintergrund

Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und ihre Identifikation mit den Zielen der Europäischen Union müssen erleichtert und gefördert werden. Die Bürgerinnen und Bürger müssen zum einen stärker ins aktuelle Geschehen einbezogen werden, andererseits sollte ihnen jedoch auch die Geschichte der Europäischen Union und deren Entstehung nach zwei entsetzlichen Weltkriegen nahegebracht werden. Frühere Bürgerprogramme haben diese Herausforderungen bereits erfolgreich aufgegriffen, und diese wichtige Arbeit muss auf EU-Ebene fortgeführt werden.

Wie Präsident Barroso in seiner Rede zur Lage der Union 2011 bereits sagte, stehen wir derzeit vor der größten Herausforderung in der bisherigen Geschichte der Europäischen Union. Wir befinden uns in einer Finanz-, Wirtschafts- und Gesellschaftskrise, aber auch in einer Vertrauenskrise. Weder nationale Pläne noch die zwischenstaatliche Zusammenarbeit reichen aus, um diese enormen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Probleme zu bewältigen, aber den Bürgerinnen und Bürgern ist immer noch nicht voll und ganz bewusst, welche Rolle die Europäische Union spielt und welche Erfolge sie vorweisen kann. Die Kommission muss daher Mittel und Wege finden, den Bürgerinnen und Bürgern das europäische Projekt stärker bekannt und bewusst zu machen.

Der Vertrag über die Europäische Union bringt die Europäische Union ihren Bürgerinnen und Bürgern ein gutes Stück näher und fördert die grenzübergreifende Debatte über EU-Themen: In Artikel 11 wird eine neue Dimension der partizipativen Demokratie eröffnet, zu deren Schlüsselelementen die neue Bürgerinitiative zählt.

Die Kommission schlägt mit diesem Programm vor, die Bürgerbeteiligung auszubauen (als ein Element eines strategischen Dreiecks, neben der Erfüllung der Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger und der Förderung ihrer Rechte). Sie beabsichtigt,

(1) die Fähigkeit der Zivilgesellschaft weiterzuentwickeln, am politischen Entscheidungsprozess in der Europäischen Union mitzuwirken;

(2) unterstützende Strukturen aufzubauen, um die Ergebnisse solcher Debatten an politische Entscheidungsträger auf den entsprechenden Ebenen weiterzuleiten;

(3) den Bürgerinnen und Bürgern zusätzliche Möglichkeiten zur Beteiligung an Debatten und Diskussionen über EU-Themen zu bieten.

1.2. Begründung und Ziele des Vorschlags

Mit dem Programm soll auf den Bedarf an ernsthafter geführten Debatten über EU-Themen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene eingegangen werden, die in eine gesamteuropäische Perspektive übertragen werden können. Durch ein breites Spektrum von Organisationen soll die große Gruppe der Bürgerinnen und Bürgern erreicht werden, die in der Regel kein Interesse daran haben, sich an EU-Angelegenheiten zu beteiligen, und ein erster Schritt in Richtung Beteiligung gemacht werden; das Thema oder Format (mit EU-Bezug) ist dabei zweitrangig, solange es transnational ist oder eine europäische Dimension aufweist. Dieser bereichsübergreifende Ansatz soll die thematischen Programme nicht ersetzen oder deren Konsultationsverfahren auf EU-Ebene duplizieren, sondern die Bürgerinnen und Bürger auf lokaler Ebene dazu bewegen, über konkrete Themen von europäischem Interesse zu diskutieren. So wird ihnen bewusst, wie sich die EU-Politik auf ihren Alltag auswirkt. Sie können Einfluss nehmen, erfahren, welche Vorteile Europa mit sich bringt, und sich mit dem Auftrag der Europäischen Union identifizieren.

Hinsichtlich der künftigen Programmgestaltung, der gesellschaftlichen und geografischen Ausrichtung, Reichweite und Öffentlichkeitswirkung, der Folgenabschätzung und der Valorisierungs-/Verbreitungsmechanismen baut das Programm auf der Analyse der Stärken und Schwächen des laufenden Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ (2007‑2013) auf.

Das allgemeine Ziel des künftigen Programms besteht darin, das Geschichtsbewusstsein zu stärken und die Bürgerbeteiligung auf EU-Ebene auszubauen. Es soll den damit verbundenen Bedarf an unterstützenden Strukturen decken, die die Ergebnisse derartiger Debatten an politische Entscheidungsträger auf den entsprechenden Ebenen weiterleiten sollen. Hierzu würde das Programm einen Beitrag leisten, indem Bürgerorganisationen besser dazu zu befähigen, Bürgerinnen und Bürger in das demokratische Leben der Europäischen Union einzubeziehen. Vorgeschlagen werden folgende Einzelziele:

– Förderung der Debatte, Reflexion und Zusammenarbeit über Geschichtsbewusstsein, europäische Integration und europäische Geschichte;

– Verbesserung von Politikverständnis und Fähigkeit der Bürgerinnen und Bürger, am politischen Entscheidungsprozess der EU teilzunehmen, und Entwicklung von Möglichkeiten für solidarisches Handeln, gesellschaftliches Engagement und Freiwilligentätigkeit auf EU-Ebene.

Nach Maßgabe der abgegrenzten, für das neue Programm vorgeschlagenen Einzelziele werden neue operative Ziele festgelegt. Dies ermöglicht der Kommission, konstantere Indikatoren festzulegen und so die erzielten Fortschritte und Auswirkungen objektiver und detaillierter zu beurteilen.

– Unterstützung für Organisationen, die Debatten und Aktivitäten im Bereich des Geschichtsbewusstseins, der europäischen Werte und der europäischen Geschichte fördern;

– Unterstützung für Organisationen von allgemeinem europäischem Interesse, für transnationale Partnerschaften und für Netze zur Förderung der Interaktion zwischen Bürgern über EU-Themen;

– Bereichsübergreifende Dimension: Analyse, Verbreitung und Valorisierung von Projektergebnissen durch interne und externe Aktivitäten.

1.3. Konsistenz mit anderen Maßnahmen und Zielen der Europäischen Union

In Artikel 11 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) heißt es, dass die Organe den Bürgerinnen und Bürgern und den repräsentativen Verbänden die Möglichkeit geben, ihre Ansichten in allen Bereichen des Handelns der Union öffentlich bekannt zu geben und auszutauschen. Im selben Artikel wird gesagt, dass die Organe einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit der Zivilgesellschaft pflegen und die Kommission umfangreiche Anhörungen der Betroffenen durchführt; ferner wird die Möglichkeit von Bürgerinitiativen eingeführt.

Präsident Barroso hat in seinen politischen Leitlinien vom September 2009 dazu aufgerufen, die Bürgerinnen und Bürger stärker in den Mittelpunkt der europäischen Politik zu rücken. Wie nachstehend dargelegt, sollen die Aktivitäten im nächsten Programmplanungszeitraum des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ sehr viel intensiver mit konkreten politischen Maßnahmen verflochten werden. Dadurch entsteht eine enge Zusammenarbeit zwischen den Kommissionsdienststellen, die die jeweiligen Maßnahmen und Programme durchführen.

Das Programm ist eines der Instrumente, mit denen die demokratischen Grundsätze der Artikel 10 und 11 EUV mit einer Vielzahl von EU-Politikfeldern verknüpft werden, ohne dass dadurch der spezifische Dialog wegfällt, den die Europäische Kommission mit den Bürgerinnen und Bürgern, den Stakeholdern und den Interessengruppen führt. Die nächste Generation des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ gibt den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ihre Ansichten zu allen Tätigkeitsbereichen der Europäischen Union und in allen Phasen des formalen Entscheidungsprozesses auszutauschen. Bei den Themen der Projekte, ihrer Einbettung in den lokalen bzw. regionalen Zusammenhang und der Zusammensetzung der Stakeholder gibt es bedeutende Synergieeffekte mit anderen EU-Programmen, vor allen in den Bereichen Beschäftigung, Soziales, Bildung, Forschung und Innovation, Jugend und Kultur, Justiz, Gleichstellung von Frauen und Männern, Nichtdiskriminierung sowie Regionalpolitik.

Darüber hinaus ergänzt und erweitert das Programm die von den Vertretungen der Europäischen Kommission in den Mitgliedstaaten geleistete Arbeit. Die Vertretungen werden gemäß ihrem Auftrag, die Bürgerinnen und Bürger zu informieren und die Kommunikation auf Länderebene sicherzustellen, umfassend in die Öffentlichkeitsarbeit für das Programm einbezogen.

2.           ERGEBNISSE DER KONSULTATION INTERESSIERTER KREISE UND FOLGENABSCHÄTZUNG

2.1         Konsultation interessierter Kreise

Der Konsultation der wichtigsten Stakeholder des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ wurde ein hoher Stellenwert eingeräumt. Ihre Standpunkte wurden bei folgenden Gelegenheiten eingeholt:

– Am 20. Juni 2010 fand in Brüssel eine erste Konsultationssitzung mit den wichtigsten Stakeholdern – den Mitgliedern der regelmäßigen Konsultation der NRO, den nationalen Kontaktstellen „Europa für Bürgerinnen und Bürger“, dem Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE), den Koordinatoren für Städtepartnerschaften sowie den Mitgliedern des Programmausschusses – statt. Das Verfahren basierte auf einer offenen Tagesordnung mit hochgradig partizipativem Ansatz.

– Am 27. Oktober 2010 wurde eine öffentliche Online-Konsultation zur Zukunft des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ mithilfe des IPM-Instruments der Kommission für interaktive Politikgestaltung eingeleitet. An der Konsultation, die bis zum 5. Januar 2011 lief, konnten sich alle interessierten Kreise beteiligen: Bürgerinnen und Bürger, Organisationen der Zivilgesellschaft, Behörden und öffentliche Verwaltungen, Forschungs- und Innovationseinrichtungen, europäische und internationale Organisationen usw. Es gingen 412 Beiträge ein, weitere fünf Beiträge wurden separat eingereicht. Die Beiträge wurden von der Kommission mithilfe externer Beratern analysiert. Die Ergebnisse und eine detaillierte Analyse der öffentlichen Konsultation können auf folgender Internetseite abgerufen werden: http://ec.europa.eu/citizenship.

– Am 21. Juni 2011 fand in Brüssel eine zweite Konsultationssitzung mit 100 Stakeholdern statt.

– Im Mai und im Juni 2011 fanden drei Zielgruppen-Erhebungen in Wien, Paris und Warschau zu verschiedenen Aspekten des Programms (Städtepartnerschaften, Wirkung auf die Entwicklung der Zivilgesellschaft, Geschichtsbewusstsein) statt, bei denen die Stakeholder mit Wissenschaftlern, lokalen und nationalen Regierungen sowie Journalisten zusammentrafen.

– Regelmäßige Konsultation der Stakeholder: zwei bis drei Sitzungen pro Jahr mit der Kommission und rund 70 wichtigen europäischen Organisationen, die aktiv am Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ beteiligt sind.

2.2         Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Die Kommission hat das Expertenwissen der Stakeholder, das bei den beiden Konsultationssitzungen und bei der Online-Konsultation der interessierten Kreise zum Ausdruck gebracht wurde, bei der Erstellung der Folgenabschätzung zur Vorbereitung des Programmvorschlags berücksichtigt. Dieses wurde mit dem Expertenwissen der Zielgruppen abgeglichen, die im Frühjahr 2011 konsultiert wurden.

Die im Jahr 2010 von einem externen Beratungsunternehmen durchgeführte Zwischenbewertung des derzeitigen Programms stellte eine wichtige Informationsquelle dar, die sowohl in die Folgenabschätzung als auch in den Programmvorschlag eingeflossen ist.

2.3         Folgenabschätzung

Im Sommer 2011 wurde eine umfassende Folgenabschätzung durchgeführt. Der Ausschuss für Folgenabschätzung erörterte am 21. September 2011 den Bericht und ersuchte um mehrere Verbesserungen, insbesondere im Hinblick auf eine vollständigere und gezieltere Problemanalyse, eine klarere Festlegung der Ziele, die Konzeption und Bewertung überzeugender politischer Optionen, die Klarstellung der Evaluierungsvorkehrungen und die Festlegung belastbarerer Fortschrittsindikatoren. Diese Elemente wurden in den neuen Bericht aufgenommen.

Darüber hinaus wurde das Programm in die Gesamtfolgenabschätzung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2014-2020 aufgenommen.

3.           RECHTLICHE ASPEKTE DES VORSCHLAGS

3.1         Zusammenfassung der vorgeschlagenen Aktion

Die Europäische Kommission schlägt ein Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 2014-2020 vor, das auf dem derzeitigen Programm aufbaut. Es soll die Möglichkeiten für die Bürgerbeteiligung auf EU-Ebene ausweiten und damit dem übergeordneten Ziel dienen, die Bürgerbeteiligung zu fördern und Kenntnis und Verständnis der Europäischen Union zu verbessern. Unterstützt werden sollen zum einen Organisationen von allgemeinem europäischen Interesse, transnationale Partnerschaften und Netze im Hinblick auf die Interaktion von Bürgern zu EU-Themen, zum anderen Organisationen, die Debatten und Aktivitäten zu europäischen Werten und zur europäischen Geschichte fördern. Als Querschnittsaspekt sieht das Programm Vorkehrungen für die Analyse, Verbreitung und Valorisierung der im Rahmen des Programms erarbeiteten Ergebnisse vor. Das Programm wird wie sein Vorläufer durch Beiträge zu den Betriebskosten und aktionsbezogene Finanzhilfen auf der Grundlage von offenen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und durch im Zuge von Ausschreibungen vergebene Dienstleistungsverträge umgesetzt. Die Kommission kann – gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden – auf der Grundlage einer Kosten-Nutzen-Analyse eine vorhandene Exekutivagentur für die Programmdurchführung nutzen.

3.2         Rechtsgrundlage

Artikel 352 AEUV.

3.3         Subsidiaritätsprinzip

In Artikel 11 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) heißt es, dass die Organe „den Bürgerinnen und Bürgern und den repräsentativen Verbänden […] die Möglichkeit [geben], ihre Ansichten in allen Bereichen des Handelns der Union öffentlich bekannt zu geben und auszutauschen“. Im selben Artikel wird gesagt, dass die Organe „einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft“ pflegen und die Kommission umfangreiche Anhörungen der Betroffenen durchführt; ferner wird die Möglichkeit von Bürgerinitiativen eingeführt.

Für die Verwirklichung dieser Vertragsbestimmungen müssen geeignete Instrumente geschaffen werden. Das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ stellt ein solches Instrument dar, ebenso wie die Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bürgerinitiative.

Der EU-Mehrwert des vorgeschlagenen Programms kann auch auf der Ebene der Einzelaktionen des neuen Programms belegt werden:

– „Geschichtsbewusstsein und europäische Bürgerschaft“: Mit dem Programm sollen Organisationen unterstützt werden, die Debatten und Aktivitäten zur europäischen Integration und zur europäischen Geschichte auf transnationaler Ebene oder mit einer klaren europäischen Dimension fördern. Bei einigen Maßnahmen im Bereich „Geschichte“ ist eine europäische Dimension ausreichend. Historische Archive und Gedenkstätten sind von Natur aus ortsgebunden, haben vielfach aber eine EU-weite Bedeutung.

– „Demokratisches Engagement und Bürgerbeteiligung“: Das Programm will das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger und ihre Fähigkeit verbessern, am politischen Entscheidungsprozess der EU teilzunehmen, sowie Möglichkeiten für solidarisches Handeln, gesellschaftliches Engagement und Freiwilligentätigkeit auf EU-Ebene entwickeln. Ein solch umfangreiches und ehrgeiziges Thema kann nur auf EU-Ebene bewältigt werden.

– „Valorisierung“: Hierbei handelt es sich um eine bereichsübergreifende Dimension des gesamten Programms. Es geht dabei um die Analyse, Verbreitung, Bekanntmachung und Valorisierung der Projektergebnisse der vorstehend genannten Programmbereiche. Nationale und regionale Foren würden helfen, bewährte Verfahren und Ideen zu sammeln, wie die Bürgerbeteiligung gestärkt werden könnte; es werden jedoch auch EU-weite Foren und gemeinsame Instrumente benötigt, um eine breitere Perspektive und den transnationalen Austausch zu ermöglichen.

– Die Ziele dieser Verordnung können aufgrund des transnationalen und multilateralen Charakters der Programmaktionen und –maßnahmen von den Mitgliedstaaten nicht in ausreichendem Masse verwirklicht werden; sie lassen sich besser auf EU-Ebene erreichen.

3.4         Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Der Vorschlag entspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit insofern, als er nicht über das Mindestmaß hinausgeht, das für die Erreichung des genannten Ziels auf europäischer Ebene erforderlich und notwendig ist.

3.5         Auswirkung auf die Grundrechte

Das Programm unterstützt indirekt die in Artikel 39 der Charta der Grundrechte verankerten Rechte der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union.

4.           AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT

Der Kommissionsvorschlag für einen mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014-2020 sieht vor, dass 229 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen für das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ bereitgestellt werden.

4.1         Durchführung

In puncto Verwaltung verfolgt die Verordnung einen Ansatz der Straffung und Vereinfachung, was sich in einer Steigerung der Kosteneffizienz niederschlagen wird. Es werden erhebliche Skaleneffekte dadurch entstehen, dass für ähnliche Aktionen auch ähnliche Durchführungsbestimmungen und -modalitäten zum Einsatz kommen, was Empfängern und Verwaltungsstellen auf europäischer und nationaler Ebene die Arbeit erleichtern wird.

Vereinfachung wird bereits im derzeitigen Programm großgeschrieben, und dies wird im neuen Programm noch mehr der Fall sein. Der Rückgriff auf eine Exekutivagentur für die Durchführung des gesamten Programmzyklus würde beträchtliche Einsparungen von administrativen und personellen Ressourcen ermöglichen. Die Anwendung von Pauschalbeträgen, Pauschalsätzen und Einheitskosten, elektronische Anwendungen und die Zusammenfassung von Kontrollbesuchen in ein und derselben Region zu effizienten Vor-Ort-Kontrollen verringert den Verwaltungsaufwand weiter und ermöglicht beträchtliche Kosteneinsparungen.

2011/0436 (APP)

Vorschlag für eine

VERORDNUNG DES RATES

über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 2014‑2020

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 352,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Zustimmung des Europäischen Parlaments[1],

gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Im Einklang mit Artikel 11 des Vertrags über die Europäische Union sollten die EU-Organe den Bürgerinnen und Bürgern und den repräsentativen Verbänden die Möglichkeit geben, ihre Ansichten in allen Bereichen des Handelns der Union öffentlich bekannt zu geben und auszutauschen, und einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft pflegen.

(2) Mit der Strategie Europa 2020 möchten die Europäische Union und die Mitgliedstaaten im kommenden Jahrzehnt Wachstum, Beschäftigung, Produktivität und sozialen Zusammenhalt fördern[2].

(3) Zwar bedeutet die EU-Bürgerschaft objektiv gesehen einen klaren Mehrwert mit verankerten Rechten, doch verdeutlicht die EU bisweilen nicht wirkungsvoll, welche Verbindung zwischen der Lösung einer breiten Palette an wirtschaftlichen und sozialen Problemen und den EU-Strategien besteht. Daher haben die eindrucksvollen Errungenschaften in puncto Frieden und Stabilität in Europa, langfristiges nachhaltiges Wachstum, Preisstabilität, effizienter Verbraucher- und Umweltschutz sowie die Förderung von Grundrechten nicht immer zu einem starken Zugehörigkeitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zur EU geführt.

(4) Um Europa seinen Bürgerinnen und Bürgern näherzubringen und um diesen die uneingeschränkte Beteiligung am Aufbau einer immer enger verflochtenen EU zu ermöglichen, sind eine Vielzahl an Aktionen und koordinierten Bemühungen durch Aktivitäten auf transnationaler und EU-Ebene notwendig. Die europäische Bürgerinitiative ist eine einzigartige Möglichkeit, die Bürgerinnen und Bürger direkt an der Gestaltung der EU-Rechtsvorschriften mitwirken zu lassen[3].

(5) Der Beschluss Nr. 1904/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft (2007–2013)[4] legt ein Aktionsprogramm fest, das die Notwendigkeit eines kontinuierlichen Dialogs mit Organisationen der Zivilgesellschaft und Gemeinden sowie die Förderung der aktiven Bürgerbeteiligung bestätigt hat.

(6) Der Zwischenbericht, eine öffentliche Online-Konsultation und zwei Anhörungen mit Stakeholdern bestätigten, dass sowohl Organisationen der Zivilgesellschaft als auch teilnehmende Einzelpersonen das neue Programm als relevant einschätzen; es sollte so eingerichtet werden, dass es auf Ebene der Organisationen beim Kapazitätsaufbau und auf Ebene der Einzelpersonen bei einem verstärkten Interesse für EU-Angelegenheiten greift.

(7) Bei den Themen der Projekte, ihrer Einbettung in den lokalen bzw. regionalen Zusammenhang und die Zusammensetzung der Stakeholder sollte es bedeutende Synergieeffekte mit anderen EU-Programmen geben, vor allem in den Bereichen Beschäftigung, Soziales, Bildung, Jugend und Kultur, Justiz, Gleichstellung von Frauen und Männern, Nichtdiskriminierung sowie Regionalpolitik.

(8) Mit dem Ziel, alle Aspekte des öffentlichen Lebens zu stärken, sollte das neue Programm ein breites Spektrum an unterschiedlichen Aktionen abdecken, unter anderem Bürgerbegegnungen, Kontakte und Debatten zu Bürgerschaftsthemen, Veranstaltungen auf EU-Ebene, Initiativen zur Reflexion über Meilensteine in der Geschichte Europas, Initiativen zur Sensibilisierung für EU-Organe und ihre Funktionsweise sowie Debatten zu europapolitischen Themen.

(9) Eine bereichsübergreifende Dimension des Programms sollte die Valorisierung und Übertragbarkeit der Ergebnisse gewährleisten, damit eine bessere Wirkung und langfristige Nachhaltigkeit erzielt werden. Zu diesem Zweck sollten die angebotenen Aktivitäten einen klaren Bezug zur politischen Agenda der EU haben und entsprechend vermittelt werden.

(10) Besonderes Augenmerk sollte – unter Berücksichtigung des multilingualen Charakters der EU – einer ausgewogenen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und der Organisationen der Zivilgesellschaft aller Mitgliedstaaten an transnationalen Projekten und Aktivitäten gelten.

(11) Die Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländer, die von einer Heranführungsstrategie profitieren, sowie die EFTA-Staaten, die Mitglieder des EWR sind, werden gemäß den mit diesen Ländern geschlossenen Abkommen als potenzielle Teilnehmer an den EU-Programmen anerkannt.

(12) Diese Verordnung legt für die gesamte Laufzeit des Programms eine Finanzausstattung fest, die für die Haushaltsbehörde im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens den vorrangigen Bezugsrahmen im Sinne der Nummer [17] der Interinstitutionellen Vereinbarung vom XX.YY.201Y zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über Zusammenarbeit in Haushaltsfragen und über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung bildet.

(13) Die im Rahmen dieser Verordnung den Kommunikationsaktionen zugewiesenen Ressourcen tragen darüber hinaus zur institutionellen Kommunikation der politischen Prioritäten der Europäischen Union bei, soweit sie in Zusammenhang mit den allgemeinen Zielen dieser Verordnung stehen.

(14) Das Programm sollte in Zusammenarbeit mit der Kommission und den Mitgliedstaaten regelmäßig überwacht und unabhängig evaluiert werden, damit die für die ordnungsgemäße Umsetzung der Maßnahmen notwendigen Anpassungen vorgenommen werden können.

(15) Die finanziellen Interessen der Union sollten während des ganzen Ausgabenzyklus durch angemessene Maßnahmen geschützt werden, darunter die Prävention, Aufdeckung und Untersuchung von Unregelmäßigkeiten, die Rückforderung entgangener, rechtsgrundlos gezahlter oder nicht widmungsgemäß verwendeter Mittel und gegebenenfalls Sanktionen.

(16) Den Vorzug erhalten Projekte mit großen Auswirkungen, insbesondere solche, die direkt in Bezug mit den EU‑Strategien zur Teilnahme an der Gestaltung der politischen Agenda der EU stehen. Darüber hinaus sollte nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung die Durchführung der Programme durch den Einsatz von Pauschalfinanzierungen, Pauschalsätzen und standardisierten Einheitskosten weiter vereinfacht werden.

(17) Übergangsmaßnahmen zur Überwachung der vor dem 31. Dezember 2013 gemäß dem Beschluss 1904/2006/EG begonnenen Aktionen sollten vorgesehen werden.

(18) Da die Ziele dieser Verordnung auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden können und daher wegen des transnationalen und multilateralen Charakters der Programmaktionen und -maßnahmen besser auf EU-Ebene zu verwirklichen sind, kann die Europäische Union im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags niedergelegten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht diese Verordnung nicht über das zur Erreichung dieser Ziele erforderliche Maß hinaus.

(19) Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten der Kommission innerhalb des Geltungsbereichs und der Ziele des Programms Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren[5], ausgeübt werden –

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Einrichtung und allgemeine Ziele

1. Mit dieser Verordnung wird das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ (nachstehend „Programm“) für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2020 eingerichtet.

2. Im Rahmen des globalen Ziels, den Informationsstand über die Europäische Union zu verbessern und die Bürgerbeteiligung zu fördern, wird mit dem Programm zu den folgenden allgemeinen Zielen beigetragen:

– Stärkung des Geschichtsbewusstseins und größere Bürgerbeteiligung auf EU-Ebene.

Artikel 2

Einzelziele des Programms

Das Programm umfasst die folgenden Einzelziele, die im Rahmen von Aktionen auf transnationaler Ebene oder mit klarer europäischer Dimension umgesetzt werden:

1.           Stärkere Sensibilisierung für das Geschichtsbewusstsein und die Geschichte, Identität und Zielsetzung der Europäischen Union durch die Förderung von Debatten, Reflexion und Vernetzung;

der Fortschritt wird anhand der Zahl der direkt wie indirekt erreichten Empfänger, der Qualität der Projekte und des Prozentsatzes der Erstantragsteller gemessen.

2.           Stärkung der demokratischen Bürgerbeteiligung auf EU-Ebene, indem den Bürgerinnen und Bürgern der politische Entscheidungsprozess in der EU nähergebracht wird und Möglichkeiten für soziales Engagement und Freiwilligentätigkeit auf EU-Ebene gefördert werden.

Der Fortschritt wird anhand der Zahl der direkt wie indirekt erreichten Empfänger, der Wahrnehmung der EU und ihrer Organe durch die Empfänger, der Qualität der Projekte und des Prozentsatzes der Erstantragsteller gemessen.

Artikel 3

Programmstruktur und unterstützte Aktionen

1.           Das Programm ist in zwei Bereiche unterteilt:

(a) „Geschichtsbewusstsein und europäische Bürgerschaft“

(b) „Demokratisches Engagement und Bürgerbeteiligung“

Die beiden Bereiche werden durch bereichsübergreifende Aktionen zur Analyse, Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse („Valorisierungsaktionen“) ergänzt.

2.           Zur Erreichung der Ziele werden mit dem Programm unter anderem die folgenden Aktionsarten finanziert, die auf transnationaler Ebene oder mit einer klaren europäischen Dimension durchgeführt werden:

– Bürgerbegegnungen, Städtepartnerschaften

– Schaffung und Pflege transnationaler Partnerschaften und Netze

– Unterstützung für Organisationen von allgemeinem europäischen Interesse

– Gemeinschaftsbildung und Debatten zu Bürgerschaftsthemen unter Nutzung von IKT und/oder sozialen Medien

– Veranstaltungen auf Ebene der Europäischen Union

– Debatten/Studien zur Festlegung von Meilensteinen in der europäischen Geschichte, insbesondere, um die Erinnerung an die Verbrechen in der Nazi- und Stalinzeit nicht verblassen zu lassen

– Reflexion/Debatten zu gemeinsamen Werten

– Initiativen, um die EU-Organe und ihre Funktionsweise mehr in den Vordergrund zu rücken

– Aktionen zur Nutzung und weiteren Valorisierung der Ergebnisse der unterstützten Initiativen

– Studien zu Themen im Zusammenhang mit Bürgerschaft und Bürgerbeteiligung

– Unterstützung von Programminformations-/Beratungsstrukturen in den Mitgliedstaaten

Artikel 4

Maßnahmen

Maßnahmen können in Form von Finanzhilfen oder öffentlichen Aufträgen durchgeführt werden.

1.           EU-Finanzhilfen können z. B. in Form von Beiträgen zu den Betriebskosten oder aktionsbezogenen Finanzhilfen gewährt werden.

2.           Öffentliche Aufträge umfassen Dienstleistungen wie z. B. die Organisation von Veranstaltungen, Studien und Forschungsarbeiten, Informations- und Verbreitungsinstrumente, Monitoring und Evaluierung.

Artikel 5

Teilnahme am Programm

Das Programm steht folgenden Ländern – nachstehend „Teilnahmeländer“ – offen:

(c) den Mitgliedstaaten;

(d) den Beitrittsländern, den Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern gemäß den in den jeweiligen Rahmenabkommen und Assoziationsratsbeschlüssen oder ähnlichen Übereinkünften festgelegten allgemeinen Grundsätzen und allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme dieser Länder an EU-Programmen;

(e) gemäß den Bestimmungen des EWR-Abkommens den EFTA-Staaten, die Mitglieder des EWR sind.

Artikel 6

Zugang zum Programm

Das Programm steht allen Stakeholdern offen, die die europäische Integration fördern, insbesondere lokalen Behörden und Organisationen, europäischen öffentlichen Forschungseinrichtungen, die sich mit politischen Themen beschäftigen (Think-Tanks), Bürgergruppen und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft (z. B. Verbände von Überlebenden) sowie Bildungs- und Forschungseinrichtungen.

Artikel 7

Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen

Auf der Grundlage gemeinsamer Beiträge und in Übereinstimmung mit der Haushaltsordnung[6] kann das Programm im Rahmen des von ihm abgedeckten Bereichs gemeinsame Aktivitäten mit einschlägigen internationalen Organisationen wie dem Europarat und der UNESCO umfassen.

Artikel 8

Durchführung des Programms

Zur Durchführung des Programms nimmt die Kommission mittels Durchführungsrechtsakten im Einklang mit dem Beratungsverfahren nach Artikel 9 Absatz 2 Jahresarbeitsprogramme an. Darin werden die Ziele, die erwarteten Ergebnisse, die Umsetzungsmethode und der Gesamtbetrag des Finanzierungsplans angeführt. Ferner sind darin eine Beschreibung der zu finanzierenden Aktionen, der jeder Aktion zugewiesene Betrag und ein indikativer Umsetzungszeitplan enthalten. Für Finanzhilfen werden die Prioritäten, die wichtigsten Evaluierungskriterien und die Höchstsätze für die Kofinanzierung angegeben.

Artikel 9

Ausschuss

1.           Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.

2.           Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gilt Artikel 4 der Verordnung 182/2011.

Artikel 10

Konsultation der Stakeholder

Die Kommission steht in regelmäßigem Dialog mit den Begünstigten des Programms und den relevanten Stakeholdern und Experten.

Artikel 11

Kohärenz mit anderen EU-Instrumenten

Die Kommission stellt die Kohärenz und Komplementarität zwischen diesem Programm und Instrumenten in anderen Aktionsbereichen der EU sicher, insbesondere den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Kultur, Sport, Grundrechte und Grundfreiheiten, soziale Integration, Gleichstellung von Männern und Frauen, Bekämpfung von Diskriminierung, Forschung, Innovation, Erweiterungspolitik und Außenbeziehungen der Europäischen Union.

Artikel 12

Haushalt

1.           Die Finanzausstattung für die Durchführung des Programms beläuft sich auf 229 Mio. EUR.

2.           Die im Rahmen dieser Verordnung den Kommunikationsaktionen zugewiesenen Ressourcen tragen darüber hinaus zur institutionellen Kommunikation der politischen Prioritäten der Europäischen Union[7] bei, soweit sie in Zusammenhang mit den allgemeinen Zielen dieser Verordnung stehen.

Artikel 13

Schutz der finanziellen Interessen der Union

1. Die Kommission gewährleistet bei der Durchführung der nach dieser Verordnung finanzierten Maßnahmen den Schutz der finanziellen Interessen der Union durch geeignete Präventivmaßnahmen gegen Betrug, Korruption und sonstige rechtswidrige Handlungen, durch wirksame Kontrollen und – bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten – durch Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge sowie gegebenenfalls durch wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen.

2. Die Kommission oder ihre Vertreter und der Rechnungshof sind befugt, bei allen Empfängern, bei Auftragnehmern und Unterauftragnehmern, die Unionsmittel aus dem Programm erhalten haben, Rechnungsprüfungen anhand von Unterlagen und vor Ort durchzuführen.

Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) kann gemäß den in der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 geregelten Verfahren bei allen direkt oder indirekt durch Finanzierungen aus Unionsmitteln betroffenen Wirtschaftsteilnehmern Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durchführen, um festzustellen, ob im Zusammenhang mit einer Finanzhilfevereinbarung, einem Finanzhilfebeschluss oder einem Vertrag über Finanzierung aus Unionsmitteln ein Betrugs- oder Korruptionsdelikt oder eine sonstige rechtswidrige Handlung zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union vorliegt.

Unbeschadet der Unterabsätze 1 und 2 ist der Kommission, dem Rechnungshof und dem OLAF in Kooperationsabkommen mit Drittstaaten und internationalen Organisationen, in Finanzhilfevereinbarungen, Finanzhilfebeschlüssen und Verträgen, sofern sich diese Abkommen, Vereinbarungen, Beschlüsse oder Verträge aus der Durchführung dieser Verordnung ergeben, ausdrücklich die Befugnis zu erteilen, derartige Rechnungsprüfungen sowie Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durchzuführen.

Artikel 14

Monitoring und Evaluierung

1.           Die Kommission gewährleistet, dass die Übereinstimmung des Programms mit den Zielen regelmäßig anhand von leistungsbezogenen Indikatoren überwacht wird. Die Ergebnisse des Monitoring und der Evaluierung fließen in die Durchführung des Programms ein. Das Monitoring umfasst insbesondere die Erstellung der in Absatz 3 Buchstaben a und c genannten Berichte.

Gegebenenfalls sollten die Indikatoren nach Geschlecht und Alter aufgeschlüsselt werden.

2.           Die Kommission stellt eine regelmäßige externe und unabhängige Evaluierung des Programms sicher und unterrichtet regelmäßig das Europäische Parlament.

3.           Die Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie dem Ausschuss der Regionen folgende Unterlagen vor:

(a) bis zum 31. Dezember 2017 einen Zwischenbericht über die erzielten Ergebnisse und über die qualitativen und quantitativen Aspekte der Durchführung des Programms;

(b) bis zum 31. Dezember 2018 eine Mitteilung über die Fortführung des Programms;

(c) bis zum 1. Juli 2023 einen Bericht über die Ex-post-Evaluierung.

Artikel 15

Übergangsbestimmung

Der Beschluss Nr. 1904/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wird mit Wirkung zum 1. Januar 2014 aufgehoben.

Die vor dem 31. Dezember 2013 auf der Grundlage des Beschlusses 1904/2006/EG begonnenen Aktionen unterliegen bis zu ihrem Abschluss den Bestimmungen des genannten Beschlusses.

Mittel, die zugewiesenen Einnahmen aus der Rückerstattung von Beträgen entsprechen, die auf der Grundlage des Beschlusses 1904/2006/EG rechtsgrundlos gezahlt wurden, können im Einklang mit Artikel 18 der Haushaltsordnung dem Programm zur Verfügung gestellt werden.

Artikel 16

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2014.

Geschehen zu Brüssel am

                                                                       Im Namen des Rates

                                                                       Der Präsident

ANHANG

1. BESCHREIBUNG DER INITIATIVEN

Zusätzliche Informationen über den Zugang zu dem Programm

BEREICH 1: „Geschichtsbewusstsein und europäische Bürgerschaft“

Definiert wird dieser Bereich durch die Projekte und Initiativen, die zu diesem Thema ins Leben gerufen werden können, und nicht durch die Art von Bürgerorganisationen oder Akteuren, die den Antrag stellen können.

Es werden Aktivitäten unterstützt, die zur Reflexion über gemeinsame Werte im weitesten Sinne einladen; Vielfalt wird dabei berücksichtigt. Es könnten Initiativen gefördert werden, die sich mit den Ursachen für die totalitären Regime in der neueren Geschichte Europas (vor allem, aber nicht ausschließlich Nationalsozialismus und Stalinismus) und dem Gedenken an die Opfer beschäftigen. In diesen Bereich sollten auch Aktivitäten zu anderen wichtigen Momenten der jüngeren europäischen Geschichte fallen. Insbesondere werden Maßnahmen bevorzugt, die zu Toleranz und Versöhnung aufrufen und sich an die jüngere Generation wenden.

BEREICH 2: „Demokratisches Engagement und Bürgerbeteiligung“

Definiert wird dieser Bereich durch die Projekte und Initiativen, die zu diesem Thema ins Leben gerufen werden können, und nicht durch die Art von Bürgerorganisationen oder Akteuren, die den Antrag stellen können. In diesen Bereich fallen Aktivitäten, die die Bürgerbeteiligung im weitesten Sinne abdecken, mit besonderem Augenmerk auf Strukturierungsmethoden für langfristige Nachhaltigkeit. Den Vorzug erhalten Initiativen und Projekte mit einem klaren Bezug zur politischen Agenda der EU.

Dieser Bereich deckt darüber hinaus Projekte und Initiativen ab, die Solidarität, gesellschaftliches Engagement und Freiwilligentätigkeit auf EU-Ebene möglich machen.

Es muss noch viel getan werden, um mehr Frauen in politische und wirtschaftliche Entscheidungsprozesse einzubinden. Die Frauen sollten sich mehr Gehör verschaffen und diejenigen, die politische Entscheidungen mit Auswirkungen auf das Leben der Menschen treffen, sollten auf sie hören.

BEREICHSÜBERGREIFENDE AKTION: Valorisierung

Diese Aktion wird für das Programm insgesamt festgelegt und gilt sowohl für Bereich 1 als auch für Bereich 2.

Unterstützt werden Initiativen, die die Übertragbarkeit von Ergebnissen steigern, höhere Renditen bringen und das Lernen aus Erfahrungen ankurbeln. Grund für diese Aktion ist die weitere „Valorisierung“ und Nutzung der Ergebnisse der Initiativen, die ins Leben gerufen wurden, um die langfristige Nachhaltigkeit zu steigern.

Die Aktion umfasst „Kapazitätsaufbau“ – die Entwicklung flankierender Maßnahmen, um bewährte Verfahren auszutauschen, die Erfahrungen der Stakeholder auf lokaler und regionaler Ebene, einschließlich öffentlicher Stellen, zu bündeln und neue Fähigkeiten – z. B. durch Schulungen – zu entwickeln. Zu letzterem könnten auch Peer-to-Peer-Austausch, Schulungen für Lehrkräfte oder Ausbilder sowie z. B. die Entwicklung einer Datenbank zu den vom Programm finanzierten Organisationen/Projekten zählen.

2. Programmverwaltung

Mit dem Programm wird der Grundsatz der mehrjährigen, auf vereinbarten Zielen beruhenden Partnerschaften weiter entwickelt; es baut auf der Analyse der Ergebnisse auf, um zu gewährleisten, dass sowohl die Zivilgesellschaft als auch die Europäische Union davon profitieren.

Den Vorzug erhalten im Allgemeinen Projekte mit großen Auswirkungen, insbesondere solche, die direkt in Bezug mit den EU‑Strategien zur Teilnahme an der Gestaltung der politischen Agenda der EU stehen.

Die Verwaltung des Programms und der meisten Aktionen kann zentral durch eine Exekutivagentur erfolgen.

Alle Aktionen werden auf transnationaler Basis durchgeführt oder sollten eine klare europäische Dimension haben. Sie unterstützen die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger sowie den Ideenaustausch innerhalb der Europäischen Union.

Die Aspekte Vernetzung und Konzentration auf die Multiplikatoreffekte, einschließlich des Einsatzes von modernsten Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und sozialen Medien, spielen eine wichtige Rolle und kommen sowohl in den Arten von Aktivitäten als auch dem Spektrum der beteiligten Organisationen zum Ausdruck. Interaktionen und Synergieeffekte, die sich zwischen den verschiedenen Stakeholdern des Programms entwickeln, werden nachdrücklich unterstützt.

Der Finanzrahmen des Programms kann auch Ausgaben für Vorbereitungs-, Follow-up-, Monitoring-, Prüfungs- und Evaluierungsaktivitäten abdecken, die für die Verwaltung des Programms und die Umsetzung der Ziele unmittelbar erforderlich sind, insbesondere Ausgaben für Studien, Tagungen, Informations- und Veröffentlichungsmaßnahmen sowie Ausgaben für die IT-Netzwerke zum Informationsaustausch und sonstige Ausgaben für die technische und administrative Unterstützung, auf die die Kommission bei der Verwaltung des Programms zurückgreifen kann.

Der Gesamtbetrag der Verwaltungsausgaben für das Programm sollte im Verhältnis zu den im betreffenden Programm vorgesehenen Aufgaben stehen.

Die Kommission kann gegebenenfalls Informations-, Veröffentlichungs- und Verbreitungsmaßnahmen durchführen und hierdurch dafür sorgen, dass die durch das Programm unterstützten Maßnahmen eine hohe Publizität erreichen und umfangreiche Wirkung entfalten.

Die zugewiesenen Haushaltsmittel decken auch die institutionelle Kommunikation zu den politischen Prioritäten der Europäischen Union[8] ab.

3. Monitoring

Die Einzelziele aus Artikel 2 beschreiben die Ergebnisse, die mit dem Programm angestrebt werden. Die Fortschritte werden anhand von leistungsbezogenen Indikatoren gemessen:

Einzelziel 1: Stärkere Sensibilisierung für das Geschichtsbewusstsein und die Geschichte, Identität und Zielsetzung der Europäischen Union durch die Förderung von Debatten, Reflexion und Vernetzung

Ergebnisindikatoren || Letztes bekanntes Ergebnis || Mittelfristiges Ziel (Ergebnis)

Zahl der direkt und indirekt erreichten Empfänger || Die derzeit verwendeten Indikatoren liefern diese Daten nicht. Das neue Programm wird eine Untergrenze für diesen Indikator festlegen. ||

Anzahl der Projekte und Qualität der Ergebnisse || Die derzeit verwendeten Indikatoren liefern diese Daten nicht. Das neue Programm wird eine Untergrenze für diesen Indikator festlegen. || Steigerung der Projekte um 80 % Steigerung des von den externen Experten durchschnittlich angegebenen Wert

Prozentsatz der Erstantragsteller || Durchschnittlich etwa 33 % (je nach Aktion und Jahr) || Mindestens 15 % in allen Kategorien.

Einzelziel 2: Stärkung einer demokratischen Bürgerbeteiligung auf EU-Ebene, indem den Bürgerinnen und Bürgern der politische Entscheidungsprozess in der EU nähergebracht wird und Möglichkeiten für gesellschaftliches Engagement und Freiwilligentätigkeit auf EU-Ebene gefördert werden

Ergebnisindikatoren || Letztes bekanntes Ergebnis || Mittelfristiges Ziel (Ergebnis)

Zahl der direkt beteiligten Teilnehmer || 1 100 000 Bürgerinnen und Bürger (2010) Das neue Programm wird eine Untergrenze für diesen Indikator festlegen. || Mindestens 600 000 Personen pro Jahr, ausgewogene Beteiligung von Frauen und Männern.

Zahl der indirekt durch das Programm erreichten Personen || Die derzeit verwendeten Indikatoren liefern diese Daten nicht. Das neue Programm wird eine Untergrenze für diesen Indikator festlegen. || Zusammenfassung der Informationen und Ergebnisse aus den Abschlussberichten. Mittelfristiges Ziel: 5 Mio. Personen (unter Berücksichtigung der Zahl der Frauen und Männer, die das Programm erreicht hat).

Anzahl der teilnehmenden Organisationen || Die derzeit verwendeten Indikatoren liefern diese Daten nicht. Das neue Programm wird eine Untergrenze für diesen Indikator festlegen. || 2000 Organisationen pro Jahr.

Wahrnehmung der EU und ihrer Organe durch die Empfänger || Gemäß dem Eurobarometer von August 2011 vertrauen weniger als die Hälfte der europäischen Bürgerinnen und Bürger (41 %) der EU oder fühlen sich ihr zugehörig. Zu Beginn der Projekte sollen Ausgangsdaten für die Programmbegünstigten erhoben werden. || Nach Projektabschluss mehr Vertrauen der Programmbegünstigten in die Europäische Union

Qualität der Projekte || Die derzeit verwendeten Indikatoren liefern diese Daten nicht. Das neue Programm wird eine Untergrenze für diesen Indikator festlegen. || Steigerung des von den externen Experten durchschnittlich angegebenen Werts

Prozentsatz der Erstantragsteller || Durchschnittlich etwa 33 % (je nach Aktion und Jahr) || Mindestens 15 % in allen Kategorien.

Zahl der Partnerschaften und Netze mit transnationalem Ansatz und mehreren Partnern || 656 (Daten aus dem Jahr 2009. Ohne Beiträge z u den Betriebskosten und Geschichtsbewusstsein). Das neue Programm wird eine Untergrenze für diesen Indikator festlegen. || Steigerung um 5 % (transnationale Partnerschaften und Netze) Steigerung um 50 % (Partnerschaften und Netze mit mehreren Partnern)

Zahl und Qualität der politischen Initiativen zum Follow-up für im Rahmen des Programms unterstützte Aktivitäten (auf lokaler oder europäischer Ebene) || Die derzeit verwendeten Indikatoren liefern diese Daten nicht. Das neue Programm wird eine Untergrenze für diesen Indikator festlegen. || Zusammenfassung der Informationen und Ergebnisse aus den Abschlussberichten.

Geografische Reichweite der Aktivitäten – Korrelation zwischen Zahl der Programmteilnehmer und Gesamtbevölkerung in jedem Land || Die derzeit verwendeten Indikatoren liefern diese Daten nicht. Das neue Programm wird eine Untergrenze für diesen Indikator festlegen. || Mindestens ein Projekt pro Land/Jahr.

4. Kontrollen und Prüfungen

Die Prüfung der nach dem Verfahren dieser Verordnung ausgewählten Projekte erfolgt anhand eines Stichprobensystems.

Der Finanzhilfeempfänger hält sämtliche Belege über die getätigten Ausgaben fünf Jahre ab der Restzahlung der Kommission zu deren Verfügung. Der Finanzhilfeempfänger stellt sicher, dass die Belege, die sich gegebenenfalls im Besitz der Partner oder Mitglieder der Organisation befinden, der Kommission zur Verfügung gestellt werden.

FINANZBOGEN ZU VORSCHLÄGEN VON RECHTSAKTEN

1.           RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE

              1.1.    Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative

              1.2.    Politikbereiche in der ABM/ABB-Struktur

              1.3.    Art des Vorschlags/der Initiative

              1.4.    Ziele

              1.5.    Begründung des Vorschlags/der Initiative

              1.6.    Dauer der Maßnahme und ihrer finanziellen Auswirkungen

              1.7.    Vorgeschlagene Methode(n) der Mittelverwaltung

2.           VERWALTUNGSMASSNAHMEN

              2.1.    Monitoring und Berichterstattung

              2.2.    Verwaltungs- und Kontrollsystem

              2.3.    Prävention von Betrug und Unregelmäßigkeiten

3.           GESCHÄTZTE FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE

              3.1.    Betroffene Rubrik(en) des mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n)

              3.2.    Geschätzte Auswirkungen auf die Ausgaben

              3.2.1. Übersicht

              3.2.2. Geschätzte Auswirkungen auf die operativen Mittel

              3.2.3. Geschätzte Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel

              3.2.4. Vereinbarkeit mit dem mehrjährigen Finanzrahmen

              3.2.5. Finanzierungsbeteiligung Dritter

              3.3.    Geschätzte Auswirkungen auf die Einnahmen

FINANZBOGEN ZU VORSCHLÄGEN VON RECHTSAKTEN

1.           RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE

1.1.        Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative

Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 2014‑2020

1.2.        Politikbereiche in der ABM/ABB-Struktur[9]

16 05 Förderung der Unionsbürgerschaft

1.3.        Art des Vorschlags/der Initiative

x Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine neue Maßnahme.

¨ Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine neue Maßnahme im Anschluss an ein Pilotprojekt/eine vorbereitende Maßnahme[10].

¨ Der Vorschlag/die Initiative betrifft die Verlängerung einer bestehenden Maßnahme.

¨ Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine neu ausgerichtete Maßnahme.

1.4.        Ziele

1.4.1.     Mit dem Vorschlag/der Initiative verfolgte mehrjährige strategische Ziele der Kommission

Stärkung der europäischen Bürgerschaft

1.4.2.     Einzelziele und ABM/ABB-Tätigkeiten

Das Programm umfasst die folgenden Einzelziele, die im Rahmen von Aktionen auf transnationaler Ebene oder mit klarer europäischer Dimension umgesetzt werden:

1. Stärkere Sensibilisierung für das Geschichtsbewusstsein und die Geschichte, Identität und Zielsetzung der Europäischen Union durch die Förderung von Debatten, Reflexion und Vernetzung;

2. Stärkung einer demokratischen Bürgerbeteiligung auf EU-Ebene, indem den Bürgerinnen und Bürgern der politische Entscheidungsprozess in der EU nähergebracht wird und Möglichkeiten für gesellschaftliches Engagement und Freiwilligentätigkeit auf EU-Ebene gefördert werden

ABM/ABB-Tätigkeiten

16 05 Förderung der Unionsbürgerschaft

1.4.3.     Erwartete Ergebnisse und Auswirkungen

Bitte geben Sie an, wie sich der Vorschlag/die Initiative auf die Empfänger/Zielgruppe auswirken dürfte.

-        Bürgerorganisationen können Bürgerinnen und Bürger besser in das demokratische Leben der Europäischen Union einbinden

1.4.4.     Leistungs- und Erfolgsindikatoren

Bitte geben Sie an, anhand welcher Indikatoren sich die Realisierung des Vorschlags/der Initiative verfolgen lässt.

– Anzahl und Qualität der von den Bürgerorganisationen geförderten Projekte zu:

-- der Auswirkung auf den politischen Entscheidungsprozess in der EU

-- der Stärkung des Zusammenhalts in der Gesellschaft

-- einem besseren Verständnis der Rolle der EU

– Zahl der direkt und indirekt beteiligten Teilnehmer

– Anzahl der teilnehmenden Organisationen, transnationalen Partnerschaften und Netze

– Prozentsatz der Erstantragsteller

– Geografische Reichweite der Aktivitäten

1.5.        Begründung des Vorschlags/der Initiative

1.5.1.     Kurz- oder langfristig zu deckender Bedarf

Mit dem Programm soll dem Bedarf an ernsthafter geführten Debatten über EU-Themen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene entsprochen werden, die in eine gesamteuropäische Perspektive übertragen werden können. Mit einer breiten Palette an Organisationen soll eine große Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern – Personen, die sich in der Regel nicht in EU-Angelegenheiten einmischen oder sich nicht daran beteiligen wollen – erreicht werden, damit sie einen ersten Schritt in Richtung Beteiligung machen; das Thema oder Format (mit EU-Bezug) ist dabei zweitrangig, solange es transnational ist oder eine europäische Dimension hat. Mit diesem bereichsübergreifenden Ansatz sollen keine thematischen Programme ersetzt oder das Konsultationsverfahren auf EU-Ebene dupliziert werden, sondern Bürgerinnen und Bürger auf lokaler Ebene dazu gebracht werden, konkrete Themen von europäischem Interesse zu diskutieren. So wird ihnen bewusst, wie sich die politischen Strategien der EU auf ihren Alltag auswirken. Sie können Einfluss darauf nehmen und erfahren, welchen Nutzen Europa bringt, und sich mit dem Auftrag der Europäischen Union identifizieren.

Was die künftige Programmgestaltung, Zielgruppenausrichtung, Kommunikation und Öffentlichkeitswirkung (gesellschaftlich wie geografisch), Folgenabschätzung und Valorisierungs-/Verbreitungsmechanismen anbelangt, so wird das Programm auf der Analyse der Stärken und Schwächen des laufenden Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ (2007‑2013) aufbauen.

1.5.2.     Mehrwert durch die Intervention der EU

Durch die Bereitstellung eines Instruments, das zur Einhaltung der Verpflichtung der Organe gemäß Artikel 11 EU-Vertrag, „den Bürgerinnen und Bürgern und den repräsentativen Verbänden […] die Möglichkeit [zu geben], ihre Ansichten in allen Bereichen des Handelns der Union öffentlich bekannt zu geben“ und „einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft“ zu pflegen, beitragen kann, achtet das Programm das Subsidiaritätsprinzip. Diese Aufgaben können nur von der EU erfüllt werden, nicht auf Ebene der Mitgliedstaaten.

Es gibt keine Patentlösung dafür, wie neue Anknüpfungspunkte zwischen der EU und ihren Bürgerinnen und Bürgern geschaffen werden können oder wie die Bürgerbeteiligung erfolgreich gefördert und somit das Zugehörigkeitsgefühl und die europäische Identität gestärkt werden können. Dazu sind eine Vielzahl an Aktionen und koordinierten Bemühungen in Form von Aktivitäten auf transnationaler und europäischer Ebene vonnöten.

Das gesellschaftliche Engagement auf europäischer Ebene kann natürlich nur gestärkt werden, indem einzelnen Bürgerinnen und Bürgern und Bürgervereinigungen die Möglichkeit gegeben wird, transnational zu interagieren. Aktionen auf ausschließlich nationaler und lokaler Ebene würden nicht ausreichen und auch nicht zum Erfolg führen.

1.5.3.     Aus früheren ähnlichen Maßnahmen gewonnene wesentliche Erkenntnisse

Die Ergebnisse zweier Studien (aus den Jahren 2008 und 2009) und die Zwischenbewertung des laufenden Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ 2007‑2013 (durchgeführt 2009/2010) lassen bereits einige Erfolge des Programms erkennen. In der Zwischenbewertung wurden die Auswirkungen des Programms auf teilnehmende Organisationen und Einzelpersonen untersucht. 82 % der Befragten (und 84 % der Vertreter der Zivilgesellschaft) waren der Auffassung, dass das Programm zur Entwicklung der Leistungsfähigkeit ihrer Organisation beigetragen hat.

Die Studie über die Entwicklung von Erfolgsindikatoren für das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ und die Anpassung dieser Indikatoren an den jährlichen Managementplan zu Europa für Bürgerinnen und Bürger, Umfrage 2009, hob hervor, wie sich die Haltung der Personen änderte, die einmal oder mehrfach an durch das Programm finanzierten Aktivitäten teilgenommen hatten. Die Ergebnisse zeigen auf, dass 83 % der Befragten sich nach der Teilnahme an den Programmaktivitäten eher Aspekten im Zusammenhang mit europäischer Kultur, europäischer Identität und europäischem Erbe bewusst sind. 75 % der Befragten gaben an, sie würden sich europäischer fühlen, und 71 % meinten, sie würden sich mehr der EU zugehörig fühlen. Der Anteil der Befragten, die nach eigenen Angaben mehr Solidarität für Miteuropäer empfinden, lag bei 82 %.

1.5.4.     Kohärenz mit anderen Finanzierungsinstrumenten sowie mögliche Synergieeffekte

In Artikel 10 und 11 des Vertrags über die Europäische Union wird anerkannt, dass alle Bürgerinnen und Bürger das Recht haben, am demokratischen Leben der Union teilzunehmen, und dass die Entscheidungen so offen und bürgernah wie möglich getroffen werden sollen. Darüber hinaus wird darin gefordert, dass den Bürgerinnen und Bürgern und den repräsentativen Verbänden die Möglichkeit gegeben wird, ihre Ansichten in allen Bereichen des Handelns der Union auszutauschen, und dass die Organe einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft pflegen.

Die Bestimmungen des Lissabon-Vertrags nachdrücklich und ganz konkret aufgreifend forderte Präsident Barroso insbesondere in seinen politischen Leitlinien vom September 2009 einen sehr viel stärkeren Fokus auf die Bürgerinnen und Bürger, die im Zentrum der europäischen Politik stehen. Wie nachstehend dargelegt, sollen die Aktivitäten aus dem nächsten Programmplanungszeitraum des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ sehr viel enger mit der konkreten Politik verflochten werden. So wird eine intensive Zusammenarbeit zwischen den Kommissionsdienststellen entstehen, die die jeweiligen Strategien und Programme durchführen.

Das Programm ist eines der Instrumente, die die demokratischen Grundsätze aus Artikel 10 und 11 des EU-Vertrags mit einer Vielzahl an EU-Strategien für ganz unterschiedliche Bereiche verknüpfen, ohne die spezifischen Dialoge zu ersetzen, die die Europäische Kommission mit den Bürgerinnen und Bürgern, den Stakeholdern und den Interessengruppen führt. Die Neuauflage des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ gibt diesen die Möglichkeit, ihre Ansichten in allen Bereichen des Handelns der Europäischen Union auszutauschen, und das in allen Phasen des offiziellen Entscheidungsprozesses. Bei den Themen der Projekte, ihrer Einbettung in den lokalen bzw. regionalen Zusammenhang und die Zusammensetzung der Stakeholder sollte es bedeutende Synergieeffekte mit anderen EU-Programmen geben, vor allem in den Bereichen Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, Bildung, Jugend und Kultur, Justiz sowie Regionalpolitik.

1.6.        Dauer der Maßnahme und ihrer finanziellen Auswirkungen

x Vorschlag/Initiative mit befristeter Geltungsdauer

– x Geltungsdauer: 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2020

– x Finanzielle Auswirkungen: 2014 bis 2022

¨ Vorschlag/Initiative mit unbefristeter Geltungsdauer

– Umsetzung mit einer Anlaufphase von [Jahr] bis [Jahr],

– Vollbetrieb wird angeschlossen.

1.7.        Vorgeschlagene Methoden der Mittelverwaltung[11]

x Direkte zentrale Verwaltung durch die Kommission

x Indirekte zentrale Verwaltung durch Übertragung von Haushaltsvollzugsaufgaben an:

– x Exekutivagenturen

– ¨  von den Europäischen Gemeinschaften geschaffene Einrichtungen[12]

– ¨  nationale öffentliche Einrichtungen bzw. privatrechtliche Einrichtungen, die im öffentlichen Auftrag tätig werden

– ¨  Personen, die mit der Durchführung bestimmter Maßnahmen im Rahmen des Titels V des Vertrags über die Europäische Union betraut und in dem maßgeblichen Basisrechtsakt nach Artikel 49 der Haushaltsordnung bezeichnet sind

¨ Mit den Mitgliedstaaten geteilte Verwaltung

¨ Dezentrale Verwaltung mit Drittstaaten

¨ Gemeinsame Verwaltung mit internationalen Organisationen (bitte auflisten)

Falls mehrere Methoden der Mittelverwaltung zum Einsatz kommen, ist dies unter „Bemerkungen“ näher zu erläutern.

Bemerkungen

2.           VERWALTUNGSMASSNAHMEN

2.1.        Monitoring und Berichterstattung

Bitte geben Sie an, wie oft und unter welchen Bedingungen diese Tätigkeiten erfolgen.

Die Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie dem Ausschuss der Regionen folgende Unterlagen vor:

1. Bis zum 31. Dezember 2017 einen Zwischenbericht über die erzielten Ergebnisse und über die qualitativen und quantitativen Aspekte der Durchführung des Programms.

2. Bis zum 31. Dezember 2018 eine Mitteilung über die Fortführung des Programms.

3. Bis zum 1. Juli 2023 einen Bericht über die Ex-post-Evaluierung.

2.2.        Verwaltungs- und Kontrollsystem

2.2.1.     Ermittelte Risiken

A: Hauptrisiken und Hauptfehlerquellen

Folgende Hauptrisiken und -fehlerquellen wurden für das zukünftige Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ ermittelt; Grundlage waren die bereits für das laufende Programm gemeldeten Hauptrisiken und ‑fehlerquellen:

– Spezifische Zielgruppe: Den Großteil der Programmteilnehmer dürften kleine und mittlere Organisationen ausmachen. Manche verfügen unter Umständen nicht über eine starke Finanzbasis oder ausgeklügelte Verwaltungsstrukturen. Dies kann sich auf ihre finanzielle und operationelle Leistungsfähigkeit bei der Verwaltung der EU-Mittel auswirken;

– Gewisses Risiko der Doppelfinanzierung, da die Empfänger von verschiedenen Finanzhilfen aus unterschiedlichen EU-Programmen profitieren können.

Es sollte hervorgehoben werden, dass die meisten Aktionen im Rahmen des laufenden Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürgern“ von der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) verwaltet werden. Dies kann auch im zukünftigen Programm weitergeführt werden.

Von der Exekutivagentur verwaltete Aktionen

Die Kommission wird die für die Exekutivagenturen geforderten Kontrollmaßnahmen nach Artikel 59 der Haushaltsordnung [im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates zu Exekutivagenturen] anwenden.

Darüber hinaus wird die Kommission überwachen und kontrollieren, dass die Exekutivagentur angemessene Kontrollziele für die von ihr zu verwaltenden Aktionen einhält. Diese Überwachung wird der Kooperationsvereinbarung zwischen der zuständigen GD und der Exekutivagentur und in den Halbjahresberichten der Agentur festgehalten.

Darüber hinaus sollten die Maßnahmen zur Vereinfachung, die im vorgeschlagenen Programm vorgesehen sind, das Fehlerrisiko weiter senken.

Direkt von der Kommission verwaltete Aktionen

Die Kommission beabsichtigt, nur ein Minimum an Finanzhilfen und Dienstleistungsverträgen direkt zu verwalten.

Eine Analyse der im laufenden Programm entdeckten Fehler zeigt, dass oftmals die Empfänger nicht in der Lage sind, Belege vorzulegen, oder diese Belege nicht ausreichen. Bereits eingeleitete Korrekturmaßnahmen sollten die aufgedeckten Fehler noch vor Ablauf des gegenwärtigen mehrjährigen Finanzrahmens allmählich beheben. Zu den Aktionen zählen Informationsmaßnahmen mit den Empfängern, um sie für ihre Verpflichtungen zu sensibilisieren; so wird ein eher ergebnisbasierter Projektabschluss angestrebt.

Darüber hinaus werden die vorgesehenen Vereinfachungen im Fall der zentralisierten direkten Transaktionen zur Senkung des Fehlerrisikos beitragen.

B: Erwartete Fehlerquoten

Für die Jahre 2009 bis 2010 bewegt sich die sich die Mehrjahresfehlerquote zwischen 1,40 % und 1,50 %.

Die meisten Fehler ergaben sich bei den oben genannten Hauptrisiken. Im Jahr 2010 wurde zur Risikosenkung ein Aktionsplan erstellt, der derzeit umgesetzt wird; er umfasst Maßnahmen für eine bessere Information der Empfänger über ihre finanziellen Verpflichtungen, eine Strategie für größere Effizienz und Wirksamkeit der Monitoringbesuche, eine Strategie zur Verbesserung der Aktenprüfungen und eine Konsolidierung des Prüfplans 2011.

Angesichts zusätzlicher Vereinfachungs- und Kontrollmaßnahmen, die im Vergleich zum laufenden Programm geplant sind (siehe Punkt 2.2.2.), kann bei dem Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ auf einen Nichteinhaltungsgrad von unter 2 % geschlossen werden.

2.2.2.     Vorgesehene Kontrollen

A: Informationen zum internen, innerhalb der EACEA eingesetzten Kontrollsystem

Das Kontrollsystem für das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ wird risikobasiert sein. Als wichtigste, zumeist von der EACEA durchgeführte Kontrollen umfasst es:

1. In der Auswahlphase:

– Kontrolle der operationellen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Antragsteller

– Checks der Förderfähigkeits- und Ausschlusskriterien

- Evaluierung und Check des Kostenplans und des Inhalts

– Rechtliche und finanzielle Überprüfungen

– Aufdeckung von Fällen möglicher Doppelfinanzierung anhand geeigneter IT-Tools

2. Während der Vertragsverwaltungsphase

– Finanzkreisläufe auf Basis von Aufgabentrennung

– Verstärkter Einsatz von Pauschalfinanzierungen und Pauschalsätzen zur Verringerung des Fehlerrisikos

– Bei kostenbezogenen Finanzhilfen Festlegung der Aktenprüfungen für die Endabrechung auf der Grundlage einer Bewertung der bestehenden Risiken und der Kosten der Kontrolle:

          * Bei Finanzhilfen über einem bestimmten Schwellenwert sind in der Endabrechnungsphase Prüfbescheinigungen zwingend vorgeschrieben.

          * Bei kleineren Finanzhilfen müssen die Empfänger Rechnungsproben vorlegen; der Inhalt der Proben wird für jede Aktion anhand einer risikobasierten Analyse festgelegt

– Einfachere Regelungen sowie klarere und transparentere Informationen über diese Regelungen für die Empfänger

– Effektivere und effizientere Monitoringbesuche durch risikobasierte Kriterien für die Auswahl der einzusehenden Projekte und durch Qualitätskriterien für das Follow-up der Anwendung

3. Ex-post

– Jährlicher Ex-post-Prüfplan (risikobasiert und mit zufälliger Auswahl) auf der Grundlage einer umfassenden Risikoanalyse

– Ad-hoc-Prüfungen, die durchzuführen sind, wenn ernstzunehmende Vermutungen zu Unregelmäßigkeiten und/oder Betrugsverdacht bestehen

Die konkrete Kontrollbelastung der Empfänger sollte im Vergleich zur derzeitigen Situation sinken, da sich der erwartete niedrigere Nichteinhaltungsgrad zum Teil aus den zusätzlichen Vereinfachungen und der qualitativ besseren Begleitinformationen für die Empfänger ergibt.

4. Überwachung der EACEA durch die Kommission

Zusätzlich zu den Kontrollen bei den Finanzhilfen wird die Kommission auch die für die Exekutivagenturen geforderten Kontrollmaßnahmen nach Artikel 59 der Haushaltsordnung anwenden. Sie wird überwachen und kontrollieren, dass die Exekutivagentur angemessene Kontrollziele für die von ihr zu verwaltenden Aktionen einhält. Diese Überwachung wird der Kooperationsvereinbarung zwischen der zuständigen GD und der EACEA und in den Halbjahresberichten der Agentur festgehalten.

B: Kostenabschätzung der Kontrollen für von der EACEA verwaltete Aktionen

1. Während der Auswahl- und der Vertragsverwaltungsphase

1.1 Personalkosten

Bei der Schätzung werden die im Rahmen des laufenden Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ durchgeführten Kontrollaktivitäten berücksichtigt:

– nach operativem und Finanzpersonal für die Einleitung und Überprüfung

– in allen Phasen des Projektlebenszyklus (Auswahl, Vertragsvergabe und Zahlung)

Zahl der Beschäftigten, die Kontrolltätigkeiten durchführen || Standardkosten || Insgesamt (1 Jahr)

Vertragsbedienstete: 6,6 || 64 000 EUR || 422 400 EUR

Zeitbedienstete: 1,6 || 127 000 EUR || 203 200 EUR

|| || Insgesamt für die Programmlaufzeit: 4 379 200 EUR

1.2. Sonstige Kosten

|| Standardkosten || Insgesamt (1 Jahr)

Kontrollbesuche vor Ort || 1 000 EUR || 20 000 EUR

Von den Empfängern vorzulegende Prüfbescheinigungen || 1 300 EUR || 86 000 EUR

|| || Insgesamt für die Programmlaufzeit: 742 000 EUR

2. Ex-post-Kontrollen

2.1 Personal

Zahl der Beschäftigten, die Kontrolltätigkeiten durchführen || Standardkosten || Insgesamt (1 Jahr)

Vertragsbedienstete: 0,25 || 64 000 EUR || 16 000 EUR

Zeitbedienstete: 0,05 || 127 000 EUR || 6 350 EUR

|| || Insgesamt für die Programmlaufzeit: 156 450 EUR

2.2. Ex-post-Prüfungen

Zufalls-, risikobasierte und Ad-hoc-Prüfungen || Standardkosten || Insgesamt (1 Jahr)

|| 10 500 EUR || 98 000 EUR

|| || Insgesamt für die Programmlaufzeit: 686 000 EUR

3. Gesamtkosten der EACEA-Kontrollen im Vergleich zum zu verwaltenden operationellen Haushalt

Angesichts eines operationellen Haushalts von 205,9 Mio. EUR für das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ betragen die Gesamtkosten für die Kontrolle von von der EACEA verwalteten Aktionen etwa 2,90 % des Haushalts.

2.3.        Prävention von Betrug und Unregelmäßigkeiten

Neben der Anwendung aller vorgeschriebenen Kontrollmechanismen wird die GD COMM – in Anlehnung an die neue, am 24. Juni 2011 angenommene Betrugsbekämpfungsstrategie der Kommission (CAFS) – eine Betrugsbekämpfungsstrategie ausarbeiten, um unter anderem zu gewährleisten, dass ihre internen Betrugsbekämpfungskontrollen der CAFS entsprechen und ihr Ansatz für das Betrugsrisikomanagement auf das Feststellen von Betrugsrisikobereichen sowie entsprechenden Reaktionen ausgerichtet ist. Bei Bedarf werden Netzwerkgruppen und geeignete IT-Tools zur Analyse von Betrugsfällen im Zusammenhang mit dem Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ eingerichtet.

Es sollte hervorgehoben werden, dass dem OLAF im laufenden Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ nur sehr wenige Betrugsfälle gemeldet wurden (vier Fälle).

Dies, zusammen mit der geringen Fehlerquote, rechtfertigt, dass Maßnahmen zur Verhinderung von Betrug und Unregelmäßigkeiten im neuen Programm angemessen und kostenwirksam sein müssen.

Um das Potenzial für Betrug und Unregelmäßigkeiten zu verringern, sind folgende Maßnahmen angedacht:

– Die Prävention potenziellen Betrugs und potenzieller Unregelmäßigkeiten wird bereits bei der Programmerstellung berücksichtigt, indem die Regelungen vereinfacht und verstärkt Pauschalfinanzierungen und Pauschalsätze herangezogen werden.

– Es erfolgt eine systematische Prüfung potenzieller Doppelfinanzierungen und die Ermittlung von Empfängern, die mehrere Finanzhilfen empfangen.

– Ad-hoc-Prüfungen werden durchgeführt, wenn ernstzunehmende Vermutungen zu Unregelmäßigkeiten und/oder Betrugsverdacht bestehen.

– Die Exekutivagentur meldet der Kommission mögliche Betrugsfälle und Unregelmäßigkeiten ad hoc wie auch in ihren regelmäßigen Berichten.

             

3.           GESCHÄTZTE FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE

3.1.        Betroffene Rubrik(en) des mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n)

· Bestehende Haushaltslinien

In der Reihenfolge der Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens und der Haushaltslinien.

Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens || Haushaltslinie || Art der Ausgaben || Finanzierungsbeiträge

|| GM/NGM ([13]) || von EFTA-Ländern[14] || von Bewerberländern[15] || von Drittländern || nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe aa der Haushaltsordnung

3 || 16 01 04 Europa für Bürgerinnen und Bürger –           Verwaltungsausgaben || NGM || NEIN || JA || NEIN || NEIN

3 || 16 05 01 01 Europa für Bürgerinnen und Bürger || GM || JA || JA || NEIN || NEIN

· Neu zu schaffende Haushaltslinien

In der Reihenfolge der Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens und der Haushaltslinien.

Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens || Haushaltslinie || Art der Ausgaben || Finanzierungsbeiträge

Nummer Sicherheit und Unionsbürgerschaft || GM/NGM || von EFTA-Ländern || von Bewerberländern || von Drittländern || nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe aa der Haushaltsordnung

3 || [XX YY YY YY] || || JA/NEIN || JA/NEIN || JA/NEIN || JA/NEIN

3.2.        Geschätzte Auswirkungen auf die Ausgaben

3.2.1.     Übersicht

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) zu derzeitigen Preisen

Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens || 3 || Sicherheit und Unionsbürgerschaft

GD: COMM || || || Jahr 2014[16] || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 || Jahr 2021 || Jahr 2022 || INS-GESAMT

Ÿ Operative Mittel || || || || || || || || || ||

16 05 01 01 || Verpflichtungen || (1) || 27,800 || 27,800 || 28,800 || 29,700 || 29,700 || 30,600 || 31,600 || 0 || 0 || 206,000

Zahlungen || (2) || 16,175 || 23,725 || 28,125 || 28,025 || 29,400 || 30,300 || 30,300 || 11,700 || 8,250 || 206,000

Nummer der Haushaltslinie || Verpflichtungen || (1a) || || || || || || || || || ||

Zahlungen || (2a) || || || || || || || || || ||

Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben[17] || || || || || || || || || ||

|| || || || || || || || || || || ||

16 01 04 || || (3) || 3,200 || 3,200 || 3,200 || 3,300 || 3,300 || 3,400 || 3,400 || || || 23,000

Mittel INSGESAMT für GD COMM || Verpflichtungen || =1+1a +3 || 31,000 || 31,000 || 32,000 || 33,000 || 33,000 || 34,000 || 35,000 || || || 229,000

Zahlungen || =2+2a+3 || 19,375 || 26,925 || 31,325 || 31,325 || 32,700 || 33,700 || 33,700 || 11,700 || 8,250 || 229,000

Ÿ Operative Mittel INSGESAMT || Verpflichtungen || (4) || 27,800 || 27,800 || 28,800 || 29,700 || 29,700 || 30,600 || 31,600 || 0 || 0 || 206,000

Zahlungen || (5) || 16,175 || 23,725 || 28,125 || 29,400 || 29,400 || 30,300 || 30,300 || 11,700 || 8,250 || 206,000

Ÿ Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT || (6) || 3,200 || 3,200 || 3,200 || 3,300 || 3,300 || 3,400 || 3,400 || 0 || 0 || 23,000

Mittel INSGESAMT unter RUBRIK COMM des mehrjährigen Finanzrahmens || Verpflichtungen || =4+ 6 || 31,000 || 31,000 || 32,000 || 33,000 || 33,000 || 34,000 || 35,000 || 0 || 0 || 229,000

Zahlungen || =5+ 6 || 19,375 || 26,925 || 31,325 || 31,325 || 32,700 || 33,700 || 33,700 || 11,700 || 8,250 || 229,000

Wenn der Vorschlag/die Initiative mehrere Rubriken betrifft:

Ÿ Operative Mittel INSGESAMT || Verpflichtungen || (4) || || || || || || || ||

Zahlungen || (5) || || || || || || || ||

Ÿ Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT || (6) || || || || || || || ||

Mittel INSGESAMT unter RUBRIKEN 1 bis 4 des mehrjährigen Finanzrahmens (Referenzbetrag) || Verpflichtungen || =4+ 6 || || || || || || || ||

Zahlungen || =5+ 6 || || || || || || || ||

Die Kommission kann eine Exekutivagentur mit der Durchführung des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ betrauen. Die Beträge und die Aufschlüsselung der geschätzten Kosten sind unter Umständen anzupassen, je nachdem, in welchem Umfang letztendlich externalisiert wurde.  

Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens || 5 || Verwaltung

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) zu derzeitigen Preisen

|| || || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 || INS-GESAMT

GD: COMM ||

Ÿ Personalausgaben || 1,216 || 1,216 || 1,216 || 1,216 || 1,216 || 1,216 || 1,216 || 8,512

Ÿ Sonstige Verwaltungsausgaben || 0,273 || 0,273 || 0,273 || 0,273 || 0,273 || 0,273 || 0,273 || 1,911

GD COMM INSGESAMT || Mittel || 1,489 || 1,489 || 1,489 || 1,489 || 1,489 || 1,489 || 1,489 || 10,423

Mittel INSGESAMT unter RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || (Verpflichtungen insges. = Zahlungen insges.) || 1,489 || 1,489 || 1,489 || 1,489 || 1,489 || 1,489 || 1,489 || 10,423

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

|| || || Jahr 2014[18] || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 || Jahr 2021 || Jahr 2022 || INSGESAMT

Mittel INSGESAMT unter RUBRIKEN 1 bis 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || Verpflichtungen || 32,489 || 32,489 || 33,489 || 34,489 || 34,489 || 35,489 || 36489 || || || 239,423 ||

Zahlungen || 20,864 || 28,414 || 32,814 || 32,814 || 34,189 || 35,189 || 35,189 || 11,700 || 8,250 || 239,423 ||

3.2.2.     Geschätzte Auswirkungen auf die operativen Mittel

– ¨  Für den Vorschlag/die Initiative werden keine operativen Mittel benötigt.

– x Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden operativen Mittel benötigt:

Mittel für Verpflichtungen, in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Ziele und Ergebnisse ò || || || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 || INSGESAMT

ERGEBNISSE

Art der Ergebnisse[19] || Durchschnittskosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Gesamtzahl || Gesamtkosten

Aktion Nr. 1 Stärkere Sensibilisierung für das Geschichtsbewusstsein und die Geschichte, Identität und Zielsetzung der Europäischen Union durch die Förderung von Debatten, Reflexion und Vernetzung || || || || || || || || || || || || || || || ||

– Partnerschaften (3 Jahre) || Operative Finanzhilfen || 0,175 || 8 || 1,400 || 8 || 1,400 || 8 || 1,400 || 10 || 1,750 || 10 || 1,750 || 10 || 1,750 || 0 || 0,000 || 54 || 9,450

– Strukturelle Unterstützung (1Jahr) || Operative Finanzhilfen || 0,100 || 4 || 0,400 || 4 || 0,400 || 4 || 0,400 || 5 || 0,500 || 5 || 0,500 || 5 || 0,500 || 23 || 2,300 || 50 || 5,000

Projekte zum Geschichtsbewusstsein || Aktionsfinanzhilfen || 0,050 || 56 || 2,800 || 56 || 2,800 || 59 || 2,950 || 59 || 2,950 || 59 || 2,950 || 61 || 3,050 || 62 || 3,100 || 412 || 20,600

Projekte zur Geschichte, Identität und Zielsetzung der Europäischen Union || Aktionsfinanzhilfen || 0,050 || 19 || 0,950 || 19 || 0,950 || 21 || 1,050 || 22 || 1,100 || 22 || 1,100 || 24 || 1,200 || 24 || 1,200 || 151 || 7,550

Zwischensumme für Einzelziel Nr. 1 || 87 || 5,550 || 87 || 5,550 || 92 || 5,800 || 96 || 6,300 || 96 || 6,300 || 100 || 6,500 || 109 || 6,600 || 667 || 42,600

Aktion Nr. 2[20] Stärkung einer demokratischen Bürgerbeteiligung auf EU-Ebene, indem den Bürgerinnen und Bürgern der politische Entscheidungsprozess in der EU nähergebracht wird und Möglichkeiten für gesellschaftliches Engagement und Freiwilligentätigkeit auf EU-Ebene gefördert werden || || || || || || || || || || || || || || || ||

– Bürgertreffen || Aktionsfinanzhilfe || 0,010 || 300 || 3,000 || 300 || 3,000 || 300 || 3,000 || 300 || 3,000 || 300 || 3,000 || 300 || 3,000 || 300 || 3,000 || 2,100 || 21,000

Netzwerk Städtepartnerschaft || Aktionsfinanzhilfen || 0,050 || 118 || 5,900 || 118 || 5,900 || 118 || 5,900 || 119 || 5,950 || 119 || 5,950 || 120 || 6,000 || 126 || 6,300 || 838 || 41,900

Bürgerprojekte und Projekte der zivilgesellschaftlichen Organisationen || Aktionsfinanzhilfen || 0,080 || 45 || 3,600 || 45 || 3,600 || 50 || 4,000 || 50 || 4,000 || 50 || 4,000 || 55 || 4,400 || 55 || 4,400 || 350 || 28,000

– Partnerschaften (3 Jahre) || Operative Finanzhilfen || 0,175 || 30 || 5,250 || 30 || 5,250 || 30 || 5,250 || 32 || 5,600 || 32 || 5,600 || 32 || 5,600 || 0 || 0,000 || 186 || 32,550

– Strukturelle Unterstützung (1Jahr) || Operative Finanzhilfen || 0,100 || 14 || 1,400 || 14 || 1,400 || 15 || 1,500 || 15 || 1,500 || 15 || 1,500 || 15 || 1,500 || 72 || 7,200 || 160 || 16,000

Zwischensumme für Einzelziel Nr. 2 || 507 || 19,150 || 507 || 19,150 || 513 || 19,650 || 516 || 20,050 || 516 || 20,050 || 522 || 20,500 || 553 || 20,900 || 3634 || 139,450

Aktion Nr. 3 Analyse, Verbreitung und Valorisierung der Projektergebnisse ||

– Peer Reviews || Aktionsfinanzhilfen/öffentliches Auftragswesen || 0.500 || 2 || 1,000 || 2 || 1,000 || 2 || 1,000 || 2 || 1,000 || 2 || 1,000 || 2 || 1,000 || 2 || 1,000 || 14 || 7,000

– Studien und Kommunikationsdienstleistungen || öffentliches Auftragswesen || 0.250 || 1 || 0,250 || 1 || 0,250 || 2 || 0,500 || 2 || 0,500 || 2 || 0,500 || 3 || 0,750 || 5 || 1,250 || 16 || 4,000

– Unterstützungsmaßnahmen || Aktionsfinanzhilfen || 0.075 || 6 || 0,450 || 6 || 0,450 || 6 || 0,450 || 6 || 0,450 || 6 || 0,450 || 6 || 0,450 || 6 || 0,450 || 42 || 3,150

– Veranstaltungen während der Präsidentschaft || Aktionsfinanzhilfen || 0,250 || 2 || 0,500 || 2 || 0,500 || 2 || 0,500 || 2 || 0,500 || 2 || 0,500 || 2 || 0,500 || 2 || 0,500 || 14 || 3,500

– Unterstützungsstrukturen in den MS || Operative Finanzhilfen || 0.030 || 30 || 0,900 || 30 || 0,900 || 30 || 0,900 || 30 || 0,900 || 30 || 0,900 || 30 || 0,900 || 30 || 0,900 || 210 || 6,300

Zwischensumme für Einzelziel Nr. 3 || 41 || 3,100 || 41 || 3,100 || 42 || 3,350 || 42 || 3,350 || 42 || 3,350 || 43 || 3,600 || 45 || 4,100 || 296 || 23,950

GESAMTKOSTEN || 635 || 27,800 || 635 || 27,800 || 647 || 28,800 || 654 || 29,700 || 654 || 29,700 || 665 || 30,600 || 707 || 31,600 || 4597 || 206,000

3.2.3.     Geschätzte Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel

3.2.3.1.  Übersicht

– ¨  Für den Vorschlag/die Initiative werden keine Verwaltungsmittel benötigt.

– x Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden Verwaltungsmittel benötigt:

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

|| Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 || INS-GESAMT

RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || ||

Personalausgaben || 1,216 || 1,216 || 1,216 || 1,216 || 1,216 || 1,216 || 1,216 ||

Sonstige Verwaltungsausgaben || 0,273 || 0,273 || 0,273 || 0,273 || 0,273 || 0,273 || 0,273 ||

Zwischensumme RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || 1,489 || 1,489 || 1,489 || 1,489 || 1,489 || 1,489 || 1,489 ||

Außerhalb der RUBRIK 5[21] des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || ||

Personalausgaben || || || || || || || ||

Sonstige Verwaltungsausgaben || || || || || || || ||

Zwischensumme der Mittel außerhalb der RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || ||

INSGESAMT || 1,489 || 1,489 || 1,489 || 1,489 || 1,489 || 1,489 || 1,489 || 10,423

NB: Die Zahlen werden je nach den Ergebnissen des geplanten Externalisierungsverfahrens angepasst.        

3.2.3.2.  Geschätzter Personalbedarf

– ¨  Für den Vorschlag/die Initiative wird kein Personal benötigt.

– x Für den Vorschlag/die Initiative wird das folgende Personal benötigt:

Schätzung in ganzzahligen Werten (oder mit höchstens einer Dezimalstelle)

|| || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020

Ÿ Im Stellenplan vorgesehene Planstellen (Beamte und Bedienstete auf Zeit) ||

|| XX 01 01 01 (am Sitz und in den Vertretungen der Kommission) || 9 || 9 || 9 || 9 || 9 || 9 || 9

|| XX 01 01 02 (in den Delegationen) || || || || || || ||

|| XX 01 05 01 (indirekte Forschung) || || || || || || ||

|| 10 01 05 01 (direkte Forschung) || || || || || || ||

|| Ÿ Externes Personal (in Vollzeitäquivalenten = FTE)[22] ||

|| XX 01 02 01 (AC, INT, ANS der Globaldotation) || 1 || 1 || 1 || 1 || 1 || 1 || 1

|| XX 01 02 02 (AC, AL, JED, INT und ANS in den Delegationen) || || || || || || ||

|| XX 01 04 yy[23] || – am Sitz[24] || || || || || || ||

|| – in den Delegationen || || || || || || ||

|| XX 01 05 02 (AC, INT, ANS der indirekten Forschung) || || || || || || ||

|| 10 01 05 02 (AC, INT, ANS der direkten Forschung) || || || || || || ||

|| Sonstige Haushaltslinien (bitte angeben) || || || || || || ||

|| INSGESAMT || 10 || 10 || 10 || 10 || 10 || 10 || 10

XX steht für den jeweiligen Haushaltstitel bzw. Politikbereich

Der Personalbedarf wird durch der Verwaltung der Maßnahme zugeordnetes Personal der GD oder GD-interne Personalumsetzung gedeckt. Hinzu kommen etwaige zusätzliche Mittel für Personal, die der für die Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach Maßgabe der verfügbaren Mittel im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zugeteilt werden. Selbstverständlich werden die Zahlen je nach den Ergebnissen des geplanten Externalisierungsverfahrens angepasst.

Beschreibung der auszuführenden Aufgaben:

Beamte und Zeitbedienstete || Programmkoordinierung und Kontakte mit der Exekutivagentur

Externes Personal ||

3.2.4.     Vereinbarkeit mit dem mehrjährigen Finanzrahmen

– x Der Vorschlag/die Initiative ist mit dem derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmen vereinbar.

– ¨  Der Vorschlag/die Initiative erfordert eine Anpassung der betreffenden Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens.

Bitte erläutern Sie die erforderliche Anpassung unter Angabe der einschlägigen Haushaltslinien und der entsprechenden Beträge.

[n/z]

– ¨  Der Vorschlag/die Initiative erfordert eine Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments oder eine Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens.[25]

Bitte erläutern Sie den Bedarf unter Angabe der einschlägigen Rubriken und Haushaltslinien sowie der entsprechenden Beträge.

[n/z]

3.2.5.     Finanzierungsbeteiligung Dritter

– x - Der Vorschlag/die Initiative sieht keine Kofinanzierung durch Dritte vor.

– - Der Vorschlag/die Initiative sieht folgende Kofinanzierung vor:

Mittel in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

|| Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen || Insgesamt

Geldgeber / kofinanzierende Organisation || || || || || || || ||

Kofinanzierung INSGESAMT || || || || || || || ||

3.3.        Geschätzte Auswirkungen auf die Einnahmen

– x Der Vorschlag/die Initiative wirkt sich nicht auf die Einnahmen aus.

– ¨  Der Vorschlag/die Initiative wirkt sich auf die Einnahmen aus, und zwar

– ¨         auf die Eigenmittel

– ¨         auf die sonstigen Einnahmen

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Einnahmenlinie: || Für das laufende Haushaltsjahr zur Verfügung stehende Mittel || Auswirkungen des Vorschlags/der Initiative[26]

Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen

Artikel …………. || || || || || || || ||

Bitte geben Sie für die sonstigen zweckgebundenen Einnahmen die einschlägigen Ausgabenlinien an.

Bitte geben Sie an, wie die Auswirkungen auf die Einnahmen berechnet werden.

[1]               ABl. C vom , S. .

[2]               KOM(2010) 2020 endg. vom 3.3.2010.

[3]               Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Bürgerinitiative (ABl. L 65 vom 11.3.2011, S. 1).

[4]               ABl. L 378/32 vom 27.12.2006.

[5]               ABl. L 55 vom 28.2.2011, S. 13.

[6]               Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (Haushaltsordnung), ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. – Verordnung geändert durch Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 vom 13. Dezember 2006 (ABl. L 390 vom 31.12.2006, S. 1).

[7]               Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Ein Haushalt für ‚Europa 2020‘ – Teil II: Politikbereiche im Überblick“, KOM(2011) 500 vom 29.6.2011.

[8]               Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Ein Haushalt für ‚Europa 2020‘ – Teil II: Politikbereiche im Überblick“, KOM(2011) 500 vom 29.6.2011.

[9]               ABM: Activity Based Management: maßnahmenbezogenes Management – ABB: Activity Based Budgeting: maßnahmenbezogene Budgetierung.

[10]             Im Sinne von Artikel 49 Absatz 6 Buchstabe a oder b der Haushaltsordnung.

[11]             Erläuterungen zu den Methoden der Mittelverwaltung und Verweise auf die Haushaltsordnung enthält die Website BudgWeb (in französischer und englischer Sprache): http://www.cc.cec/budg/man/budgmanag/budgmanag_en.html.

[12]             Einrichtungen im Sinne des Artikels 185 der Haushaltsordnung.

[13]             GM=Getrennte Mittel / NGM=Nicht getrennte Mittel.

[14]             EFTA: Europäische Freihandelsassoziation.

[15]             Beitrittsländer, Bewerberländer und gegebenenfalls potenzielle Bewerberländer.

[16]             Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des Vorschlags/der Initiative begonnen wird.

[17]             Ausgaben für technische und administrative Unterstützung und Ausgaben zur Unterstützung der Umsetzung von Programmen bzw. Maßnahmen der EU (vormalige BA-Linien), indirekte Forschung, direkte Forschung.

[18]             Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des Vorschlags/der Initiative begonnen wird.

[19]             Ergebnisse sind Produkte, die geliefert, und Dienstleistungen, die erbracht werden (z.B.: Austausch von Studenten, gebaute Straßenkilometer…).

[20]             Wie in Ziffer 1.4.2. („Einzelziele…“) beschrieben.

[21]             Ausgaben für technische und administrative Unterstützung und Ausgaben zur Unterstützung der Umsetzung von Programmen bzw. Maßnahmen der EU (vormalige BA-Linien), indirekte Forschung, direkte Forschung.

[22]             AC = Vertragsbediensteter, INT = Leiharbeitskraft („Interimaire“), JED = Junger Sachverständiger in Delegationen, AL = örtlich Bediensteter, ANS = Abgeordneter Nationaler Sacherverständiger.

[23]             Teilobergrenze für aus den operativen Mitteln finanziertes externes Personal (vormalige BA-Linien).

[24]             Insbesondere für Strukturfonds, Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und Europäischer Fischereifonds (EFF).

[25]             Siehe Nummern 19 und 24 der Interinstitutionellen Vereinbarung.

[26]             Bei den traditionellen Eigenmitteln (Zölle, Zuckerabgaben) sind die Beträge netto, d.h. abzüglich 25 % für Erhebungskosten, anzugeben.