BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Konjunkturstatistik gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1165/1998 des Rates vom 19. Mai 1998 Einleitung In Artikel 14 Absatz 2 der Ratsverordnung 1165/1998 über Konjunkturstatistiken heißt es: Bis zum 11. August 2008 und danach jeweils alle drei Jahre legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die nach dieser Verordnung erstellten Statistiken sowie insbesondere über ihre Relevanz, ihre Qualität und die Revision der Indikatoren vor. In dem Bericht wird aber auch speziell auf die Kosten des statistischen Systems und die Belastungen für die Unternehmen eingegangen, die diese Verordnung im Verhältnis zu ihren Vorteilen mit sich bringt. Der Bericht zeigt bewährte Verfahren für den Abbau der Belastungen für die Unternehmen und Wege für eine Verringerung der Belastungen und der Kosten auf. Mit dem vorliegenden Bericht wird der Bericht, der im Juni 2008 gemäß vorstehendem Artikel übermittelt wurde, weiterverfolgt.[1] Ein erster Bericht über die Qualität von Konjunkturstatistiken wurde bereits im Januar 2003 vorgelegt.[2] Die europäische Konjunkturstatistik stellt eine umfassende Reihe von Konjunkturindikatoren für die europäischen Volkswirtschaften zur Verfügung, die sich auf Industrie, Baugewerbe, Einzelhandel, Reparatur und bestimmte Dienstleistungsgewerbe erstrecken. Die wirtschaftliche Entwicklung dieser Sektoren lässt sich an einer Reihe von Indikatoren für den Umsatz, die Erzeugung, die Zahl der Beschäftigten, die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden und die Bruttolöhne und -gehälter ablesen. Darüber hinaus gibt es Indikatoren für die Erzeugerpreise, Auftragseingänge und für Baukosten. Die europäische Konjunkturstatistik wurde 1998 eingeführt. Seither hat sie sich hinsichtlich ihrer Qualität (Kohärenz, Vergleichbarkeit, Genauigkeit und Aktualität) und ihres Geltungsbereichs (Indikatoren, Länder, Gliederungstiefe) ständig verbessert. Im zweiten Abschnitt dieses Berichts werden die verschiedenen Arten der Nutzung konjunkturstatistischer Daten und ihre Relevanz für die wichtigsten europäischen Politikfelder und die Steuerung der europäischen Geldpolitik dargestellt. Außerdem werden kurz die wesentlichen Entwicklungen der Konjunkturstatistik seit dem letzten Qualitätsbericht beschrieben. Im nächsten Abschnitt wird ausführlicher auf die verschiedenen Qualitätsaspekte der Konjunkturstatistik eingegangen. Und schließlich werden die Kosten und der Aufwand, die sich bei der Erhebung und Verarbeitung von Daten für die Statistik ergeben, vorgestellt, zusammen mit einer Reihe von Beispielen dafür, wie diese Kosten und dieser Aufwand verringert werden könnten. Ein erster Entwurf dieses Berichts wurde den Mitgliedern der Arbeitsgruppe Konjunkturstatistik im Januar 2011 (schriftliche Anhörung) vorgelegt. Relevanz der Konjunkturstatistik Die Erstellung der Konjunkturstatistik war eine der Voraussetzungen für die Errichtung des Euro-Währungsgebiets und für die Überwachung der europäischen Geldpolitik.[3] Die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken gehören zu den wichtigsten Nutzern konjunkturstatistischer Daten. Weitere wichtige Nutzer sind die Kommission selbst, nationale Regierungen, Forschungsinstitute, Unternehmen und Unternehmensverbände. Pressemitteilungen zur Konjunkturstatistik finden im Allgemeinen große Resonanz in den Medien. Und zu guter Letzt leistet die Konjunkturstatistik auch einen wichtigen Beitrag zu anderen statistischen Bereichen wie z. B. zu den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Die Konjunkturstatistik gehört zu den wichtigsten vom Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) erstellten Statistiken. Analysen der Konjunkturentwicklung, Prognosen und Modellierungen sind die geläufigsten Formen der Nutzung der Konjunkturstatistik. Die Daten werden allerdings auch zur Vorbereitung politischer Entscheidungen, zu Forschungszwecken, zur Überprüfung und Validierung von Daten aus anderen Quellen und zur Vorbereitung von Unternehmensentscheidungen (z. B. in der Marktforschung) benötigt. In manchen Fällen werden die Ergebnisse der Konjunkturstatistik von Unternehmen auch auf eher besondere Art und Weise genutzt (etwa Nutzung von Preisindikatoren für indexierte Verträge). Von den 22 wichtigsten europäischen Wirtschaftsindikatoren (WEWI)[4], die für die Überwachung der wirtschaftlichen Entwicklung der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten und insbesondere für die Steuerung ihrer Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet entwickelt wurden, stammen neun aus der Konjunkturstatistik, d. h. industrielle Produktion, industrielle Erzeugerpreise des Inlandsmarktes, Auftragseingänge in der Industrie, industrielle Einfuhrpreise, Produktion im Baugewerbe, Umsatz im Bereich Einzelhandel und Reparatur, Umsatz im Bereich sonstige Dienstleistungen, Erzeugerpreise für Dienstleistungen und Baugenehmigungen. Eurostat veröffentlicht im Bereich Konjunkturstatistik 60 Pressemitteilungen pro Jahr, d. h. eine monatliche Pressemitteilung für fünf der wichtigsten Indikatoren (industrielle Produktion, Auftragseingänge in der Industrie, industrielle Erzeugerpreise, Produktion im Baugewerbe und Umfang des Einzelhandels). Darüber hinaus erscheinen jährlich mindestens fünf Ausgaben von „Statistik kurz gefasst“, die nicht nur quantitative Daten zur Verfügung stellen, sondern sich auch mit ausgewählten Methodikfragen befassen und die aktuellen Wirtschaftstrends analysieren. Hinzu kommt, dass im Vierteljährlichen Panorama der europäischen Unternehmensstatistik ausführlicher auf die Konjunkturergebnisse eingegangen wird. Zwischen 2009 und 2010 war die Konjunkturstatistik Gegenstand einer rollierenden Überarbeitung („Rolling Review“). Um Möglichkeiten aufzuzeigen, wie die Erhebung, Verarbeitung und Verbreitung von konjunkturstatistischen Daten effizienter und wirksamer gestaltet werden kann, haben externe Sachverständige den Rahmen und das Verfahren der Erstellung der Konjunkturstatistik aus Sicht der Nutzer, Eurostats und der damit verbundenen Partner (nationale statistische Ämter) analysiert. Die meisten Nutzer haben häufig und regelmäßig Bedarf an konjunkturstatistischen Daten, und sie ziehen die Veröffentlichungen (Datenbank, Pressemitteilungen usw.) mehrmals im Monat, zumindest jedoch einmal monatlich (etwa dann, wenn eine Pressemitteilung erschienen ist) heran. Die Genauigkeit gilt in den Augen vieler Nutzer als der wichtigste Qualitätsaspekt der Konjunkturstatistik überhaupt. Allerdings sind die Unterschiede zwischen den verschiedenen Qualitätsaspekten nicht besonders signifikant, und daher kann mit Fug und Recht behauptet werden, dass Aktualität, Vergleichbarkeit, Zugänglichkeit, Klarheit, Kohärenz und Vollständigkeit als fast genauso wichtig eingestuft werden wie Genauigkeit. Dies stellt die Erzeuger von Statistiken vor eine große Herausforderung, da zuweilen zwischen mehreren Qualitätsaspekten Kompromisse gesucht werden müssen, insbesondere zwischen Genauigkeit und Aktualität oder zwischen Vergleichbarkeit und Vollständigkeit. Bei der Überarbeitung erklärten die Nutzer, dass sie mit der Qualität der Konjunkturstatistik und mit den damit verbundenen Dienstleistungen zufrieden seien. 95 % der Nutzer, die sich zur Qualität äußerten, hielten die Konjunkturstatistik für angemessen, und 60 % stuften sie als gut oder sehr gut ein. 2008 erlebten die europäischen Volkswirtschaften die schwerste Rezession seit Errichtung der europäischen Konjunkturstatistik. Zwischen April 2008, als die industrielle Produktion ihren Höhepunkt erreichte, und April 2009, als sie an ihrem absoluten Tiefpunkt angelangt war, wurde ein Rückgang von fast einem Fünftel verzeichnet. Im Baugewerbe verlief diese rückläufige Entwicklung zwar langsamer, war jedoch ebenfalls sehr stark ausgeprägt: Die Produktion sank zwischen Januar/Februar 2008 (Rekordhöhe vor der Krise) und Februar 2010 (niedrigster Wert) um rund ein Fünftel. Das Einzelhandelsvolumen ging ebenfalls erheblich zurück, allerdings nicht so drastisch wie die Produktion. Diese Entwicklungen machten damals deutlich, welche Bedeutung zuverlässige, aktuelle Konjunkturstatistiken besitzen. 2009 wurden zwei wichtige methodische Änderungen vorgenommen. Zunächst wurden die Konjunkturindikatoren vom Jahr 2000 auf das Jahr 2005 umbasiert. Dies war mit einer arithmetischen Änderung des Basisjahres (Durchschnitt 100 im Jahr 2005 anstelle von 2000) und mit einer Aktualisierung der den Indikatoren zugrunde gelegten Gewichtungen, die Aufschluss über die Wirtschaftsstruktur 2005 geben sollten, verbunden. Zweitens trat parallel zur Umstellung auf ein neues Basisjahr die neue Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Union, NACE Rev. 2, an die Stelle der älteren Fassung NACE Rev. 1.1. Die Systematik wurde durch die Einführung neuer Gliederungsebenen modernisiert, mit denen verschiedenen Formen der Erzeugung und der aufstrebenden Wirtschaftszweige abgebildet werden können. Die Gliederungstiefe der Systematik hat sich bei Aktivitäten im Bereich der Erbringung von Dienstleistungen erheblich erhöht. Mithilfe der NACE Rev. 2 lässt sich ein besseres Bild der Wirtschaft insgesamt zeichnen, und die neue Systematik erleichtert internationale Vergleiche. Der Übergang zur NACE Rev. 2 erfolgte ohne erkennbare Auswirkungen auf Qualitätsaspekte wie Aktualität oder Stabilität der Daten (siehe unten). Geltungsbereich und Qualität der Konjunkturindikatoren Geltungsbereich und Übereinstimmung mit der Konjunkturstatistik-Verordnung Im August 2009 liefen die letzten Ausnahmeregelungen, mit denen Mitgliedstaaten von der Übermittlung von Daten an Eurostat nach der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 (in Bezug auf Erzeugerpreise für Dienstleistungen) befreit waren, aus. Mit der Verordnung (EG) Nr. 329/2009 der Kommission wurde der Basisrechtsakt geändert und aktualisiert, und es wurden die Variablen „geleistete Arbeitsstunden“ und „Bruttolöhne und -gehälter“ als neue Beschäftigungsindikatoren für Einzelhandel und Reparatur und für sonstige Dienstleistungen eingeführt. Nach dieser Änderung werden die geleisteten Arbeitsstunden und die Bruttolöhne und -gehälter für alle Branchen der Volkswirtschaft erstellt, die unter die Konjunkturstatistik fallen. Daten werden für vierteljährliche Bezugszeiträume berechnet und sind ab 2013 verfügbar. Die Einhaltung der Konjunkturstatistik-Verordnung durch die Mitgliedstaaten im Hinblick auf Zuverlässig, Aktualität, Kohärenz und Vergleichbarkeit wird von Eurostat alle sechs Monate überwacht; dabei ergibt sich ein hohes Maß der Einhaltung und eine ständige Verbesserung. Für die EU-27 lag die Durchschnittspunktzahl zum 1. Oktober 2010 bei 8,9 (von 10), während sie zum 1. April 2005 noch bei 8,5 und zum 1. Januar 2004 bei 6,6 gelegen hatte. Die meisten Mitgliedstaaten halten die Verordnung nahezu vollständig ein. Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Kohärenz und Vergleichbarkeit Mit der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 und damit verbundenen Rechtsakten wurde eine Reihe von gemeinsamen Definitionen eingeführt, die von allen Mitgliedstaaten angewandt werden. Eurostat und die nationalen statistischen Ämter arbeiten zusammen, um für ein hohes Maß an Genauigkeit, Zuverlässigkeit und Kohärenz der Konjunkturindikatoren zu sorgen. Der mit der Verordnung eingeführte methodische Rahmen wird durch gegenseitige Beratungen und besondere, themenspezifische Taskforces ständig verbessert. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Methodik in den Mitgliedstaaten nicht unbedingt identisch sein muss. Die Mitgliedstaaten können nach der Konjunkturstatistik-Verordnung und im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip frei über die effizienteste und wirksamste Form der Erhebung und Verarbeitung von Daten entscheiden, um nationalen Unterschieden Rechnung zu tragen, wie Größe, Wirtschaftsstruktur und Verfügbarkeit von Verwaltungsdaten. Eurostat arbeitet aber auch mit anderen internationalen Organisationen zusammen, insbesondere mit der OECD, um die Vergleichbarkeit von Daten und Methoden auch außerhalb der Europäischen Union zu verbessern. Aktualität und Pünktlichkeit Für die Konjunkturstatistik ist die frühzeitige Verfügbarkeit von Daten von maßgeblicher Bedeutung. Bereits 1998 sah die erste europäische Verordnung über Konjunkturstatistiken Fristen für die Übermittlung nationaler Daten an Eurostat vor (siehe Tabelle 1, dritte Spalte). Mit der Änderungsverordnung von 2005[5] wurden diese Fristen für die meisten Indikatoren erheblich verkürzt. Der Tabelle sind aber auch die derzeitigen Übermittlungsfristen (z. B. Pressemitteilungen) zu entnehmen, gemessen in Tagen nach Ablauf des Bezugszeitraums. Im Allgemeinen kann die Aktualität der Konjunkturstatistik als sehr gut eingestuft werden, und normalerweise treten Verzögerungen nur dann auf, wenn der Tag des Fristablaufs auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt. Allerdings dauern Freigaben von Konjunkturindikatoren in Europa noch immer länger als in den USA oder in Japan. Die Nutzer werden rechtzeitig im Voraus über die Erscheinungstermine der Pressemitteilungen im Veröffentlichungskalender auf der Website von Eurostat informiert.[6] 2010 wurden alle im Veröffentlichungskalender genannten Termine eingehalten. Tabelle 1: Aktualität, gemessen in Tagen zwischen dem Ablauf des Bezugszeitraums und der Übermittlungsfrist, Vorgaben des WFA und Verbreitung Indikator | Periodizität | Fristen der KST-Verord-nunga) | Zielvor-gaben des WFA für 2011 b) | Verbreitung von EU- Summen c) | Industrielle Produktion | monatlich | 40 | 40 | 42 | Industrielle Erzeugerpreise des Inlandsmarktes | monatlich | 35 | 35 | 34 | Auftragseingänge in der Industrie | monatlich | 50 | 50 | 55 | Industrielle Einfuhrpreise | monatlich | 45 | 45 | 34 | Produktion im Baugewerbe | monatlich | 45 | 45 | 49 | Umsatz im Bereich Einzelhandel und Reparatur | monatlich | 30 | 30 | 35 | Umsatz im Bereich sonstige Dienstleistungen | viertel-jährlich | 60 | 60 | 61 | Erzeugerpreise für Dienstleistungen | viertel-jährlich | 90 | 60 | Entfällt | Baugenehmigungen | viertel-jährlich | 90 | 90 | 90 | a) Fristen für die Übermittlung von Daten an Eurostat nach Ablauf des Bezugszeitraums gemäß Konjunkturstatistik-Verordnung. Dabei ist zu beachten, dass für kleinere Länder häufig längere Fristen gelten. b) Die Zielvorgaben wurden im Sachstandsbericht 2010 des Wirtschafts- und Finanzausschusses (WFA) über den Informationsbedarf in der WWU festgelegt. c) Tage zwischen dem Ablauf des Bezugszeitraums und der Verbreitung (z. B. Pressemitteilungen). Revisionen von Konjunkturindikatoren Die ersten Ergebnisse von Konjunkturindikatoren beruhen teilweise auf vorläufigen, geschätzten und unvollständigen Daten. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass sich die Ergebnisse zwischen der ersten, der zweiten und vielleicht sogar noch weiteren Veröffentlichungen ändern. Nach der ersten Veröffentlichung von Daten werden die Erhebungsergebnisse häufig vollständiger, da fehlende oder zu spät von den Auskunftgebern übermittelte Daten hinzugefügt wurden. Zu den weiteren Gründen, weshalb Daten überarbeitet werden, gehören Saisonbereinigung, Benchmarking, neue und/oder verbesserte Datenquellen und Berichtigungen von Fehlern oder Änderungen der Methodik. Der Revisionsumfang von Konjunkturindikatoren ist jedoch im Allgemeinen eher begrenzt, insbesondere bei EU-Aggregaten und für das Euro-Währungsgebiet. Zur Bewertung der Qualität der ersten Ergebnisse der fünf monatlich in besonderen Pressemitteilungen veröffentlichten Konjunkturindikatoren wurden die Änderungen zwischen der ersten und der zweiten Veröffentlichung monatlicher Wachstumsraten für den Zeitraum Juni 2007 bis Dezember 2010 ausgewertet. Tabelle 2 : Revisionsumfang der fünf wichtigsten Konjunkturindikatoren a) Indikator | Durchschnittliche absolute Revision b) | Durchschnittliche Revision c) | Relative durchschnittliche Revision d) | Industrielle Produktion | 0,3 | 0,1 | 0,30 | Industrielle Erzeugerpreise des Inlandsmarktes | 0,1 | 0,0 | 0,10 | Auftragseingänge in der Industrie | 0,5 | -0,1 | 0,22 | Produktion im Baugewerbe | 0,5 | 0,0 | 0,41 | Einzelhandelsumfang | 0,3 | 0,1 | 0,74 | a) Saisonbereinigte Wachstumsraten der Indikatoren für das Euro-Währungsgebiet. b) Durchschnitt der absoluten Unterschiede zwischen den Wachstumsraten bei der zweiten und der ersten Veröffentlichung. c) Durchschnitt der Unterschiede zwischen den Wachstumsraten bei der zweiten und der ersten Veröffentlichung. d) Durchschnittliche Quote zwischen Revision und Wachstumsrate bei der zweiten Veröffentlichung (beide in absoluten Zahlen). Tabelle 2 ist für die europäischen Aggregate der fünf Indikatoren, die in einer Pressemitteilung veröffentlicht werden, der durchschnittliche Revisionsumfang der Wachstumsraten zwischen der ersten und der zweiten Veröffentlichung (einen Monat später) zu entnehmen. In absoluten Zahlen (zweite Spalte) schwankt der durchschnittliche Revisionsumfang zwischen 0,1 Prozentpunkten für die industriellen Erzeugerpreise und 0,5 Prozentpunkten für die Auftragseingänge in der Industrie. Die Unterschiede zwischen den Indikatoren sind im Wesentlichen auf methodische Gründe zurückzuführen. Während die industriellen Erzeugerpreise häufig überhaupt nicht revidiert werden, finden Revisionen des Indikators der industriellen Produktion möglicherweise sogar erst mehrere Jahre nach der Erstveröffentlichung statt. Der durchschnittliche Revisionsumfang (dritte Spalte) liegt bei nahezu Null. Die bedeutet, dass für den analysierten Zeitraum keine systematische Über- oder Unterbewertung der Wachstumsraten zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung stattfand. Und schließlich gibt die letzte Spalte in Tabelle 2, in der das Verhältnis zwischen der Revision der Wachstumsrate und der Wachstumsrate selbst zum Zeitpunkt der zweiten Veröffentlichung dargestellt ist, einen Hinweis auf den Revisionsumfang während des analysierten Zeitraums. Zugänglichkeit, Klarheit und Verfügbarkeit von Metadaten Alle konjunkturstatistischen Ergebnisse sind auf der Eurostat-Website frei zugänglich. Der spezielle Bereich über Konjunkturstatistiken ist unter dem Thema „Industrie, Handel und Dienstleistungen“ oder über die Suchfunktion leicht zu finden.[7] Umfassende, gezielte und ausführliche Erläuterungen methodischer Fragen (Metadaten) stehen ebenfalls zur Verfügung, zum Teil in den bereits genannten Veröffentlichungen (Statistik kurz gefasst, Vierteljährliches Panorama der europäischen Unternehmensstatistik) und auf der Website von Eurostat. Die Datenbank „STS sources“ enthält ausführliche Erörterungen statistischer Prozesse, rechtlicher Fragen, Geheimhaltungsvorschriften und der Datenqualität sowie eine Beschreibung nationaler Datenerhebungsmethoden.[8] Für eine Reihe von Schlüsselindikatoren stehen zusätzliche ausführliche Erläuterungen der Methodik zur Verfügung („PEEIs in focus“).[9] Knapp gefasste Erläuterungen statistischer Konzepte werden in einem neuen Online-Wörterbuch, das ähnlich wie ein Wiki gestaltet ist, in Form von Antworten auf „häufig gestellte Fragen“ veröffentlicht. KOSTEN FÜR DAS STATISTISCHE SYSTEM UND BELASTUNGEN FÜR DIE UNTERNEHMEN Eurostat hat ein allgemeines Messverfahren im Hinblick auf 24 Basisrechtsakte der EU, bei denen Unternehmen im Jahr 2009 als Auskunftgeber oder als wichtigster Teil der Auskunftgeber beteiligt waren, durchgeführt und Daten zum statistischen Aufwand für die Unternehmen zusammengetragen (unter Ausschluss von Daten zu den Produktionskosten für die statistischen Stellen). Für die Konjunkturstatistik wurden für die Jahre 2006, 2007 und 2008 von 21 Ländern ausreichend Daten geliefert, doch konnten bei der Messung aufgrund methodischer Probleme keine uneingeschränkt vergleichbaren Zahlen zusammengetragen werden. Daher konnten nur Trends veröffentlicht werden. Für die Konjunkturstatistik wurde zwischen 2006 und 2007 eine relativ stabile Entwicklung festgestellt, gefolgt von einer leichten Verringerung der Antwortlast zwischen 2007 und 2008. Für die Konjunkturstatistik wurden im ersten Qualitätsbericht, der 2003 erschien und (für ausgewählte Indikatoren) Daten über die Zahl der Unternehmen, die auf die Fragebögen antworteten, sowie Schätzungen des Personals, das sowohl von den Unternehmen als auch von den statistischen Stellen für die Erstellung der Konjunkturstatistik benötigt wird, erstmals konkrete Kosten- und Aufwandsmessungen durchgeführt. Für die Erstellung des zweiten Qualitätsberichts, der 2008 veröffentlicht wurde, hat eine Taskforce einen methodischen Rahmen für die Bewertung der Kosten und Belastungen im Zusammenhang mit der Konjunkturstatistik als Ganzes sowie mit einzelnen Indikatoren erstellt. Das Messwerkzeug entsprach dem Nettokostenmodell der EU für die Messung des administrativen Aufwands. Für den vorliegenden Bericht wurden die Daten für das Bezugsjahr 2009 zwischen September und Oktober 2010 erhoben. Die Messung erfolgte in Anlehnung an die für die vorhergehende Messung entwickelte Methodik, wurde jedoch angesichts der in der Vergangenheit gesammelten Erfahrungen angepasst; sie befasste sich schwerpunktmäßig mit der Zeit, die die Unternehmen zum Zusammenstellen der erforderlichen Daten und zur Beantwortung der Statistikanfragen benötigen, sowie mit der Zeit, die die statistischen Behörden zur Einhaltung der Konjunkturstatistik-Verordnung aufwenden müssen. Die Erstellung zuverlässiger und vergleichbarer quantitativer Indikatoren für die Kosten (Erhebung, Verarbeitung und Verbreitung von Daten durch statistische Systeme) und für den Aufwand (für die Unternehmen, um Daten zu übermitteln) wirft recht schwierige praktische und methodische Fragen auf. Die Zeit, die ein durchschnittliches Unternehmen zum Ausfüllen eines Erhebungsfragebogens oder zur Übermittlung von Informationen zu einer bestimmten Frage benötigt, kann nur grob angegeben werden. Darüber hinaus lässt sich die Zahl der Unternehmen, die einzelne statistische Fragen beantworten, nur schwer schätzen (so könnte beispielsweise ein Unternehmen in mehreren Stichproben zu verschiedenen Punkten vertreten sein, was zu einer Doppelzählung führen könnte). Im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip werden die Stichproben in den Mitgliedstaaten unterschiedlich durchgeführt, wodurch Vergleiche schwierig werden. Und schließlich lässt sich die Konjunkturstatistik nicht ganz von anderen Statistiken trennen, und häufig gibt es keine klare Methode für die Zuweisung der Kosten und des Aufwands auf verschiedene Statistiken. Die meisten im Rahmen einer Erhebung zur Konjunkturstatistik erhobenen Daten werden auch für andere Statistiken genutzt, insbesondere für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Demgegenüber könnten die Daten, die im Rahmen der nominalen Zuständigkeit anderer statistischer Abteilungen erhoben werden, auch für die Konjunkturstatistik verwendet werden. Die für die Europäische Union insgesamt vorliegenden Daten weisen zwischen 2006 und 2009 auf einen Rückgang der Produktionskosten um 6 % und auf eine Reduzierung des Aufwands für die Unternehmen um 15 % hin (beide in Stunden pro Jahr gemessen). Wie im letzten Qualitätsbericht festgestellt, sind die Kosten für das statistische System (z. B. nationale statistische Ämter) und der Aufwand für die Unternehmen mehr oder weniger identisch, trotz einer leichten Verlagerung der Gesamtkosten und des Aufwands von den Unternehmen hin zu den statistischen Behörden. In Tabelle 3 wird für die wichtigsten Indikatoren eine vorläufige Berechnung des Aufwands (die Daten stammen im Wesentlichen aus den ausgefüllten Fragebögen für die Konjunkturstatistik) für ein durchschnittliches Unternehmen dargestellt. Dabei ist zu beachten, dass der Aufwand zu Vergleichszwecken in Minuten pro Monat berechnet wird, und zwar auch für die vierteljährlichen Indikatoren. Ein Mindestaufwand von Null bedeutet, dass Daten nicht anhand eines Fragebogens zur Konjunkturstatistik erhoben, sondern aus administrativen Quellen bezogen werden. Es gibt noch immer mehrere Fälle, in denen der Aufwand offenbar zu hoch eingeschätzt wird. Tabelle 3: Ungewichtete Länderdurchschnittswerte (EU-27), die höchsten und niedrigsten Länderwerte des Aufwands (Minuten pro Monat) für ein Unternehmen, das den Fragebogen ausgefüllt hat Industrielle Produktion | Industrielle Erzeugerpreise | Auftragseingänge in der Industrie | Produktion im Baugewerbe | Umsatz in Einzelhandel und Reparatur | Durchschnitt | 20 | 17 | 6 | 22 | 11 | Höchster Wert | 73 | 70 | 19 | 87 | 22 | Niedrigster Wert | 0 | 3 | 0 | 1 | 0 | VERBESSERUNGEN BEI DER ERHEBUNG UND VERARBEITUNG KONJUNKTURSTATISTISCHER DATEN Es gibt eine ganze Reihe von Faktoren, um zu erklären, weshalb eine quantitative Unterscheidung der verschiedenen Einflussfaktoren auf die Gesamtzahl anhand der Kostensenkung und der vorliegenden Rohdaten nicht möglich ist. In mehreren Fällen wurden die Stichprobenumfänge für die Erhebungen reduziert, oder es wurden Erhebungen per Post oder Telefax durch elektronische und Internet-Erhebungen ersetzt. Dies führt zu einer Senkung der Kosten für die statistischen Behörden. Der positive Effekt für die Unternehmen ergibt sich aus der Möglichkeit, in die elektronischen Fragebögen Plausibilitätsprüfungen aufzunehmen, was zu weniger Fehlern und einer geringeren Zahl von Fragen zu den Klassifikationen führt. Einer der Hauptgründe für die Verringerung des Aufwands für die Unternehmen ist offenbar, dass statistische Ämter verstärkt auf administrative Daten zurückgreifen, insbesondere für die Beschäftigungsindikatoren (geleistete Arbeitsstunden, Beschäftigte, Bruttolöhne und -gehälter). Diese Art von Informationen liegt häufig bereits vor, etwa bei Finanzämtern, Arbeitverwaltungen, öffentlichen Sozialversicherungen oder Baubehörden, und muss nicht erneut für statistische Zwecke erhoben werden. Zwar wird bei der Nutzung der vorhandenen Verwaltungsdatenquellen zu statistischen Zwecken der Aufwand für die Unternehmen verringert, doch könnte dies zu höheren Kosten bei den statistischen Ämtern führen, da die Daten möglicherweise bereinigt werden müssen. Die Verwendung administrativer Daten erfordert aber auch eine ständige Koordination, insbesondere in Ländern mit dezentralen Verwaltungsbehörden. Darüber hinaus ist die Nutzung administrativer Daten als Input für die Konjunkturstatistik insbesondere für die monatlichen Indikatoren, bei denen die Anforderungen im Hinblick auf Aktualität und knappe Fristen sehr hoch sind, begrenzt. Die Erhebung administrativer Daten erfolgt in vielen Fällen weniger häufig, als es für die Konjunkturstatistik erforderlich wäre, und/oder diese Daten werden erst zu spät bereitgestellt. Außerdem sind Bereinigungen erforderlich, wenn administrative Daten nicht unmittelbar den Anforderungen der Konjunkturstatistik im Hinblick auf die Definitionen entsprechen, und solche Bereinigungen können sich auch auf die Datenqualität auswirken. Die Konjunkturstatistik wird von den statistischen Ämtern auf nationaler Ebene sowie im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Ämtern und Eurostat in verschiedenen Taskforces unaufhörlich verbessert. Zusammen mit einer Reihe von anderen statistischen Bereichen fällt die Konjunkturstatistik auch unter das Programm „Modernisierung der europäischen Unternehmens- und Handelsstatistik“ (MEETS). Bei diesem Programm ist die Konjunkturstatistik in mehreren Maßnahmen zur weiteren Verwendung von Verwaltungsdaten, zur Anpassung an noch nicht nutzbare Quellen, zur Kombination von Daten aus unterschiedlichen Quellen, zum Data-Warehousing, zur Schätzung nicht verfügbarer Daten und zur Harmonisierung von Definitionen enthalten. Diese Vorgänge der Ermittlung, Entwicklung und gemeinsamen Nutzung bereits vorhandener bewährter Verfahren sollte zu einer Steigerung der Effizienz der Datenerhebung und –verarbeitung beitragen. Für die Konjunkturstatistik wird bereits eine Vielzahl von Instrumenten verwendet, um den Aufwand für die Unternehmen zu begrenzen. Für bestimmte Indikatoren wurden europäische Stichprobenpläne eingeführt. Länder, die an einem solchen Stichprobenplan teilnehmen, müssen lediglich Daten für diejenigen Wirtschafszweige oder Produkte erstellen, bei denen ihre nationalen Beiträge beim Aggregat auf europäischer Ebene zu einem erheblichen Unterschied führen. Ein weiteres wichtiges Instrument zur Verringerung oder sogar Vermeidung des Aufwands für kleine Unternehmen ist die Anwendung von Schwellen bei der Datenerhebung. In Fällen, in denen kleine Unternehmen nicht vollständig von der Datenerhebung befreit werden können, werden niedrigere Auswahlsätze angewandt, d. h. für ein kleines Unternehmen ist es weniger wahrscheinlich, in die Stichprobe aufgenommen zu werden. Ein weiteres Stichprobenverfahren, das üblicherweise von vielen statistischen Ämtern angewandt wird, sind Rotationsstichproben, bei denen jedes Jahr ein bestimmter Anteil der Unternehmen ersetzt wird. Ferner sei darauf hingewiesen, dass die für die europäische Konjunkturstatistik erforderlichen Stichprobenumfänge häufig kleiner sind als diejenigen, die in der Praxis verwendet werden, da die nationalen Ämter die Indikatoren mit einer regionalen oder lokalen Aufschlüsselung abbilden müssen. Anhang: Die 43 Konjunkturindikatoren (WEWI in Fettdruck), V – vierteljährlicher Indikator, M – monatlicher Indikator Industrie | Baugewerbe | Einzelhandel und Reparatur | Sonstige Dienstleistungen | Produktion | Industrielle Produktion (M) | Produktion im Baugewerbe (M/V) Hochbau Tiefbau | - | - | Umsatz | Umsatz in der Industrie (M) Industrieller Umsatz des Inlandsmarktes Industrieller Umsatz des Auslandsmarktes (Euro-Währungsgebiet und Nicht-Euro-Währungsgebiet) | - | Umsatz in Einzelhandel und Reparatur (M) | Umsatz im Bereich sonstige Dienstleistungen (V) | Kosten | - | Baukosten (V) Materialkosten Arbeitskosten | - | - | Auftragseingang / Baugenehmigungen | Auftragseingang (M) Auftragseingang des Inlandsmarktes Auftragseingang des Auslandsmarktes (Euro-Währungsgebiet und Nicht-Euro-Währungsgebiet) | Baugenehmigungen (V) Zahl der Wohnungen Quadratmeter Nutzfläche | - | - | Zahl der Beschäftigten | Zahl der in der Industrie Beschäftigten (V) | Zahl der im Baugewerbe Beschäftigten (V) | Zahl der in Einzelhandel und Reparatur Beschäftigten (V) (noch nicht verfügbar) | Zahl der im Bereich sonstige Dienstleistungen Beschäftigten (V) (noch nicht verfügbar) | Geleistete Arbeitsstunden | In der Industrie geleistete Arbeitsstunden (V) | Im Baugewerbe geleistete Arbeitsstunden (V) | In Einzelhandel und Reparatur geleistete Arbeitsstunden (V) (noch nicht verfügbar) | Im Bereich sonstige Dienstleistungen geleistete Arbeitsstunden (V) (noch nicht verfügbar) | Bruttolöhne und gehälter | Bruttolöhne und -gehälter in der Industrie (V) | Bruttolöhne und -gehälter im Baugewerbe (V) | Bruttolöhne und -gehälter in Einzelhandel und Reparatur (V) | Bruttolöhne und -gehälter im Bereich sonstige Dienstleistungen (V) | Erzeugerpreise | Industrielle Erzeugerpreise (M) Erzeugerpreise des Inlandsmarktes Erzeugerpreise des Auslandsmarktes (Euro-Währungsgebiet und Nicht-Euro-Währungsgebiet) | Verkaufsdeflator (M) | Erzeugerpreise im Bereich sonstige Dienstleistungen (V) | Einfuhrpreise | Industrielle Einfuhrpreise (M) (Euro-Währungsgebiet und Nicht-Euro-Währungsgebiet) | - | - | - | [1] KOM(2008) 340 endg. vom 9.6.2008. [2] KOM(2003) 36 endg. vom 29.1.2003. [3] Statistische Anforderungen der Europäischen Zentralbank im Bereich der allgemeinen Wirtschaftsstatistik, Europäische Zentralbank, August 2000. [4] Das ursprüngliche Verzeichnis der 19 WEWI wurde 2002 aufgestellt (Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat zur Statistik über die Eurozone, 27.11.2002, KOM(2002) 661 endg.). 2008 wurden drei Indikatoren für den Grundstücksmarkt hinzugefügt, einschließlich von Baugenehmigungen (Wirtschafts- und Finanzausschuss, Sachstandsbericht über den Informationsbedarf in der Wirtschafts- und Währungsunion, Brüssel, 4. November 2008). [5] Verordnung (EG) Nr. 1158/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 des Rates über Konjunkturstatistiken (ABl. L 191 vom 22.7.2005, S.1). [6] http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/release_calendars/news_releases. Bitte beachten Sie, dass sich der Kalender auf eine Vielzahl der wichtigsten europäischen Indikatoren bezieht, nicht nur im Bereich Konjunkturstatistik. [7] http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/short_term_business_statistics/introduction [8] http://circa.europa.eu/Public/irc/dsis/ebt/library?l=/methodology/sts_sources&vm=detailed&sb=Title [9] http://circa.europa.eu/Public/irc/dsis/ebt/library?l=/methodology&vm=detailed&sb=Title