52010PC0462

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über das Europäische Jahr für aktives Altern (2012) /* KOM/2010/0462 endg. - COD 2010/0242 */


[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION |

Brüssel, den 6.9.2010

KOM(2010) 462 endgültig

2010/0242 (COD)

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über das Europäische Jahr für aktives Altern (2012)

(Text von Bedeutung für den EWR)

SEK(2010) 1002

BEGRÜNDUNG

1. KONTEXT DES VORSCHLAGS

Wie die Kommission 2008 in ihrem zweiten Demografiebericht mit dem Titel „Meeting Social Needs in an Ageing Society“ (Erfüllung sozialer Bedürfnisse in einer alternden Gesellschaft) herausstellte, sieht sich die Europäische Union mit einer signifikanten Bevölkerungsalterung konfrontiert. Gemäß den jüngsten Prognosen von Eurostat, die 2008 vorgelegt wurden, kommen in der Europäischen Union im Jahr 2060 auf jede Person über 65 Jahre nur noch zwei Personen im erwerbsfähigen Alter (15-64); heute beträgt dieses Verhältnis eins zu vier. Mit dem stärksten Schub in diese Richtung ist im Zeitraum 2015-2035 zu rechnen, wenn die Angehörigen der geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen. Dieser Wandel ist auf ein Zusammenspiel aus niedrigen Geburtenraten und steigender Lebenserwartung zurückzuführen. Tatsächlich leben Europäer heute länger und gesünder als jemals zuvor. Seit 1960 ist die Lebenserwartung um acht Jahre gestiegen, und demografische Prognosen gehen für die kommenden vierzig Jahre von einem weiteren Anstieg um fünf Jahre aus. Dieser historische Höchststand verdient es, gewürdigt zu werden.

Die Bevölkerungspyramide der EU weist einen deutlichen Anstieg nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs auf, dem Beginn des Babybooms. Nach einem Szenario, das auch wahrscheinliche Anstiege bei der Zuwanderung und der Geburtenrate berücksichtigt, wird die erwerbsfähige Bevölkerung in der EU ab 2012 abnehmen, während die Bevölkerungsgruppe der über 60-Jährigen weiter um etwa zwei Millionen Personen pro Jahr zunehmen wird.[1]

Dieser demografische Wandel birgt sowohl Herausforderungen als auch Chancen. Die Bevölkerungsalterung kann den Druck auf die öffentlichen Haushalte und Rentensysteme sowie die Personalausstattung von Sozial- und Pflegediensten für ältere Menschen erhöhen. Hohes Alter wird noch oft mit Krankheit und Pflegebedürftigkeit in Verbindung gebracht, und bisweilen fühlen sich ältere Menschen vom Arbeits- und Familien-/Gemeinschaftsleben ausgeschlossen. Es gibt die Befürchtung, dass die ältere Generation für die jüngeren erwerbsfähigen Bevölkerungsgruppen eine zu große Last darstellen und dass dies zu Spannungen zwischen den Generationen führen könnte.

Hierbei wird jedoch der bedeutende tatsächliche und potenzielle Beitrag verkannt, den ältere Menschen – insbesondere die Babyboom-Kohorten – für die Gesellschaft leisten können. Eine entscheidende Möglichkeit, die mit der Bevölkerungsalterung verbundenen Herausforderungen anzugehen und die generationenübergreifende Solidarität zu wahren, besteht also darin, die Babyboom-Kohorten länger auf dem Arbeitsmarkt zu halten und dafür zu sorgen, dass sie so lange wie möglich gesund, aktiv und unabhängig bleiben.

Im Rahmen der Beschäftigungsstrategie haben die Mitgliedstaaten damit begonnen, den Trend zum vorzeitigen Ruhestand umzukehren, so dass die Beschäftigungsquote in EU-27 für Personen zwischen 55 und 64 Jahren von 36,9 % im Jahr 2000 auf 46 % im Jahr 2009 gestiegen ist. Um ältere Arbeitnehmer zu motivieren, weiterzuarbeiten, ist es insbesondere erforderlich, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und an den Gesundheitszustand und die Bedürfnisse älterer Arbeitnehmer anzupassen, ihre Kompetenzen durch einen besseren Zugang zu lebenslangem Lernen auf den neusten Stand zu bringen und die Systeme der Steuerbemessung und Leistungsgewährung daraufhin zu überarbeiten, dass echte Anreize für ein längeres Arbeiten geschaffen werden.

Im Alter aktiv zu sein ist darüber hinaus ein wirksames Mittel zur Bekämpfung der Altersarmut. 2008 waren 19 % der über 65-Jährigen in der Europäischen Union von Armut bedroht. Eine beträchtliche Zahl älterer Menschen erfährt diesen Lebensabschnitt als eine Zeit der Marginalisierung. Bessere Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Menschen könnten bei der Bekämpfung einiger der Armutsursachen in dieser Altersgruppe helfen, während eine aktive Beteiligung an Freiwilligentätigkeiten der Vereinsamung älterer Menschen entgegenwirken könnte. Das riesige Potenzial, das ältere Menschen für die Gesellschaft als Freiwillige oder informelle Pfleger darstellen, ließe sich besser mobilisieren, wenn Hindernisse beim Zugang zu unbezahlter Arbeit ausgeräumt und geeignete Rahmenbedingungen geschaffen werden.

In der Kommissionsmitteilung „ Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum “ werden Wege aufgezeigt, wie die Krise überwunden und die Wirtschaft der EU auf die neue Dekade vorbereitet werden kann. Im Zusammenhang mit integrativem Wachstum hebt die Kommission hervor, wie wichtig es ist, Gesundheit und Aktivität im Alter zu fördern, damit unter anderem die Beschäftigungsquote steigt, Investitionen in die Qualifizierung getätigt werden und die Altersarmut reduziert wird.

Das vorgeschlagene Europäische Jahr für aktives Altern würde die Mitgliedstaaten, ihre regionalen und lokalen Behörden, die Sozialpartner und die Zivilgesellschaft in ihren Bemühungen bestärken und unterstützen, aktives Altern zu fördern und mehr zu unternehmen, um das Potenzial der geburtenstarken Jahrgänge zu nutzen.

Es sollte als Höhepunkt einer großen, den Zeitraum 2011-2014 umspannenden Aktion gesehen werden, in deren Verlauf die EU viele ihrer Programme und Maßnahmen auf das Thema „aktives Altern“ konzentrieren und einen Rahmen aufstellen würde, in dem neue Initiativen und Partnerschaften zur Unterstützung aktiven Alterns auf allen Ebenen (Mitgliedstaaten, Regionen, lokale Einrichtungen, Sozialpartner, Zivilgesellschaft) angeregt und bekannt gemacht werden könnten.

2011 würden öffentliche Behörden, Sozialpartner und Organisationen der Zivilgesellschaft auf allen Ebenen dazu aufgerufen, sich selbst zu spezifischen Zielen im Bereich des aktiven Alterns zu verpflichten; der Fokus läge auf im Europäischen Jahr zu erbringenden Leistungen. Die Ziele würden auf einer europäischen Website dokumentiert, die dann als Website des Europäischen Jahres auch als Monitoring- und Evaluierungsinstrument dienen würde.

Der Schwerpunkt des Europäischen Jahres läge 2012 auf der schrittweisen Umsetzung der 2011 eingegangenen Verpflichtungen, auf der Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit sowie auf der Bekanntmachung der einschlägigen Initiativen durch Medienarbeit und Einbeziehung anderer Multiplikatoren. Außerdem würden Ergebnisse der über bestehende Haushaltslinien und Programme geförderten Projekte zum aktiven Altern vorgestellt.

2. ERGEBNISSE DER KONSULTATION INTERESSIERTER KREISE UND FOLGENABSCHÄTZUNG

2.1. Konsultation

Die Kommission, die sich selbst zu einem integrativen Ansatz bei der Entwicklung und Umsetzung von EU-Maßnahmen verpflichtet hat und um erhöhte Transparenz sowie frühzeitige Koordinierung bemüht ist, fragte die einschlägigen Akteure nach ihren Ansichten zum Thema „aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen“ sowie zur Ausgestaltung eines möglichen Europäischen Jahres, um Input für ihren formellen Vorschlag zu erhalten.

Die frühzeitige Konsultation erfolgte in Form eines Online-Fragebogens, der den Mitgliedstaaten, Sozialpartnern, nichtstaatlichen Organisationen und anderen interessierten Gruppen und Sachverständigen die Möglichkeit gab, ihre Meinung kundzutun. Er war über zwei Monate auf der Website „Ihre Stimme in Europa“ verfügbar, dem zentralen Zugangspunkt der Europäischen Kommission zu einer Vielzahl von Konsultationen. Der Fragebogen stellte insbesondere auf folgende Themen ab: Gefahren und Chancen der Bevölkerungsalterung für die Solidarität zwischen den Generationen, Empfehlungen für politische Maßnahmen, die besondere Rolle der EU als Impulsgeberin für die richtigen politischen Antworten, Themen und Aktivitäten für ein Europäisches Jahr sowie die Einbeziehung interessierter Gruppen.

Die Befragten sprachen sich generell für ein Europäisches Jahr zum Thema „aktives Altern“ aus. Sie begrüßten den Sensibilisierungsansatz, wodurch einschlägige Themen mit mehr Nachdruck auf die politische Tagesordnung gesetzt würden. Weiterhin vertraten sie die Ansicht, dass ein solches Jahr den Personen, die bereits in diesem Bereich tätig sind, Anerkennung und Unterstützung bringen würde, dass der Austausch bewährter Verfahren gefördert würde und innovative Ansätze sowie neue Synergien zwischen den Akteuren entstünden. Die Befragten erhofften sich von einem solchen Europäischen Jahr ferner eine Langzeitwirkung, beispielsweise in Form von langfristigen Initiativen. Umfrageteilnehmer aus allen Bereichen (Organisationen der Zivilgesellschaft, Behörden, Sozialpartner usw.) zeigten eine große Bereitschaft zur Beteiligung an einem solchen Europäischen Jahr, gaben geplante Aktivitäten an, die in ein solches Jahr einfließen könnten, und schlugen weitere Projekte vor.

2.2. Folgenabschätzung

Im Allgemeinen fallen politische Maßnahmen zum aktiven Altern in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten, die sich bereits verstärkt bemühen, das Potenzial älterer Menschen zu mobilisieren. Die Antworten der nationalen Behörden zeigten jedoch, dass die Idee einer Aktion auf Unionsebene, und insbesondere eines spezifischen Europäischen Jahres, mehrheitlich positiv aufgenommen wird. Die Mitgliedstaaten vertraten die Meinung, dass die Europäische Union die nationalen Bemühungen dahingehend unterstützen könnte, dass sie ein positives Umfeld schafft, in dem die Entscheidungsträger und die Öffentlichkeit stärker sensibilisiert sind, dass sie dazu beiträgt, Entscheidungsträger und betroffene Akteure auf allen Ebenen zu mobilisieren, und dass sie das europaweite Voneinander-Lernen fördert, Fortschritte überwacht und bei der Festlegung gemeinsamer Ziele hilft.

Die derzeitigen Aktivitäten auf EU-Ebene scheinen nicht optimal auf die einschlägigen Anforderungen abgestimmt zu sein, nämlich 1) die allgemeine Öffentlichkeit, Entscheidungsträger und andere betroffene Akteure für die Bedeutung aktiven Alterns und die Notwendigkeit, mehr für die Nutzung des Potenzials der geburtenstarken Jahrgänge zu tun, zu sensibilisieren; 2) den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und den betroffenen Akteuren zu fördern; 3) den Mitgliedstaaten und betroffenen Akteuren die Möglichkeit zu geben, über spezifische Aktivitäten und durch Verpflichtung zu bestimmten Zielen Maßnahmen zu entwickeln.

Es bedarf einer breiten Unterstützung auf allen Gesellschaftsebenen und von einer Vielzahl von Akteuren. Die entscheidende Herausforderung wird sein, die einschlägigen Akteure so zu mobilisieren, dass EU-weit in signifikantem Umfang Aktionen auf nationaler, regionaler, lokaler und betrieblicher Ebene gestartet werden. Eine stärkere politische Dynamik und bessere Sichtbarkeit der Maßnahmen im Bereich des aktiven Alterns kann Entscheidungsträger zu ehrgeizigeren Initiativen ermutigen.

Die Kommission könnte im Rahmen eines Europäischen Jahres, in dem Aktivitäten auf EU-Ebene koordiniert werden, sicherstellen, dass die Aktivitäten dieses Jahres mit anderen EU-Initiativen und –Programmen im Einklang stehen.

3. RECHTLICHE ASPEKTE DES VORSCHLAGS

Laut Artikel 151 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verfolgen die Mitgliedstaaten folgende Ziele: „die Förderung der Beschäftigung, die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, um dadurch auf dem Wege des Fortschritts ihre Angleichung zu ermöglichen, einen angemessenen sozialen Schutz, den sozialen Dialog, die Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials im Hinblick auf ein dauerhaft hohes Beschäftigungsniveau und die Bekämpfung von Ausgrenzungen.“ Zur Verwirklichung dieser Ziele unterstützt und ergänzt die EU die Tätigkeit der Mitgliedstaaten auf folgenden Gebieten: Arbeitsbedingungen, berufliche Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen und Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung (Artikel 153 Absatz 1 AEUV).

Die in Artikel 151 aufgeführten Ziele untermauern den Vorschlag für einen Beschluss über das Europäische Jahr für aktives Altern (2012), das darauf abzielt, die Mitgliedstaaten, ihre regionalen und lokalen Behörden, die Sozialpartner und die Zivilgesellschaft bei ihren Bemühungen um die Förderung des aktiven Alterns zu ermutigen und zu unterstützen.

Das Hauptziel des Vorschlags fällt unter Artikel 153 Absatz 1, da durch den Vorschlag das allgemeine Bewusstsein geschärft sowie eine Debatte zwischen den Mitgliedstaaten und Akteuren und ein Voneinander-Lernen angeregt werden soll, um auf diese Weise soziale Ausgrenzung zu bekämpfen sowie Möglichkeiten und Arbeitsbedingungen zu fördern, die einer Beteiligung älterer Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt zuträglich sind.

In erster Linie soll aktives Altern in zwei Bereichen gefördert werden: auf dem Arbeitsmarkt, indem älteren Arbeitnehmern bessere Teilhabemöglichkeiten eingeräumt werden, und in der Gesellschaft, indem die soziale Ausgrenzung eingedämmt wird durch freiwillige Tätigkeiten sowie durch ein Älterwerden bei guter Gesundheit und in Eigenständigkeit.

Die rechtliche Grundlage des Beschlussvorschlags ist folglich Artikel 153 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Der Vorschlag für einen Beschluss steht im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip gemäß Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union, da die Ziele des vorgeschlagenen Europäischen Jahres aufgrund der Notwendigkeit des länderübergreifenden Informationsaustauschs und der EU-weiten Verbreitung bewährter Verfahren auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht vollständig erreicht werden können; die Ziele sind somit, auch aufgrund des Umfangs der vorgeschlagenen Maßnahme, besser auf EU-Ebene zu erreichen.

4. AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT

Für das Europäische Jahr sind keine zusätzlichen Mittel erforderlich. Die Möglichkeiten zur Priorisierung auf Jahres- oder Mehrjahresbasis im Rahmen der Haushaltslinien und Programme der Generaldirektion Beschäftigung und anderer relevanter Programme bieten ausreichenden finanziellen Spielraum, um das Jahr auf einem ähnlichen Niveau wie vorangegangene Europäische Jahre abzuhalten. Bei den Verwaltungsressourcen kann auch auf bestehende Verwaltungshaushalte zurückgegriffen werden.

2010/0242 (COD)

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über das Europäische Jahr für aktives Altern (2012)

(Text von Bedeutung für den EWR)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 153 Absatz 2,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsaktes an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses[2],

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen[3],

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren,

in Erwägung nachstehender Gründe:

1. Gemäß Artikel 147 des Vertrags trägt die Union zu einem hohen Beschäftigungsniveau bei, indem sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördert und deren Maßnahmen in diesem Bereich unterstützt und erforderlichenfalls ergänzt.

2. Gemäß Artikel 153 Absatz 1 des Vertrags unterstützt und ergänzt die Union die Tätigkeit der Mitgliedstaaten auf den Gebieten Arbeitsbedingungen, berufliche Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen und Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung.

3. Gemäß Artikel 25 der Charta der Grundrechte anerkennt und achtet die Union das Recht älterer Menschen auf ein würdiges und unabhängiges Leben und auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben.

4. Der Europäische Rat hat wiederholt auf seinen Tagungen die Notwendigkeit unterstrichen, sich mit den Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf die europäischen Sozialmodelle zu befassen. Eine der zentralen Antworten auf diesen raschen Wandel in der Altersstruktur besteht darin, aktives Altern zu fördern und so sicherzustellen, dass die Babyboom-Kohorten, die insgesamt gesünder und besser ausgebildet sind als jede andere Kohorte vor ihnen, gute Beschäftigungsmöglichkeiten sowie gute Chancen für eine aktive gesellschaftliche Teilhabe haben.

5. Der wachsende Anteil älterer Menschen in Europa macht die Förderung eines Alterns in Gesundheit wichtiger denn je. Ein Älterwerden bei guter Gesundheit kann die Erwerbsbeteiligung älterer Menschen erhöhen, ihnen ein längeres Aktivsein in der Gesellschaft ermöglichen, ihre individuelle Lebensqualität verbessern sowie die Gesundheits- und Pflegesysteme entlasten.

6. Die Kommission legte ihre Sichtweise der demografischen Herausforderungen der EU und der Möglichkeiten, diesen zu begegnen, in zwei Mitteilungen dar: „Die demografische Zukunft Europas – Von der Herausforderung zur Chance“ vom 12. Oktober 2006 und „Die Auswirkungen der demografischen Alterung in der EU bewältigen“ vom 21. April 2009.

7. Der Rat nahm am 22. Februar 2007 eine Entschließung an zu den „Chancen und Herausforderungen des demografischen Wandels in Europa: Beitrag der älteren Menschen zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung“, worin er auf die Notwendigkeit hinwies, die Möglichkeiten zur aktiven Teilnahme älterer Menschen zu verbessern, neue wirtschaftliche Möglichkeiten hervorhob, die durch die steigende Nachfrage älterer Menschen nach speziellen Waren und Dienstleistungen entstehen („Seniorenwirtschaft“), und die Bedeutung eines positiven Bildes von älteren Menschen in der Öffentlichkeit betonte.

8. Der Rat nahm am 8. Juni 2009 Schlussfolgerungen zum Thema „Chancengleichheit für Frauen und Männer: aktives und würdiges Altern“ an, in denen er anerkennt, dass ältere Frauen und Männer überall in der EU vor schwierigen Herausforderungen stehen, wenn sie ihr Leben aktiv gestalten und in Würde altern wollen, und den Mitgliedstaaten und der Kommission einige Maßnahmen vorschlägt.

9. Der Rat nahm am 20. November 2009 Schlussfolgerungen zum Thema „Altern in Gesundheit und Würde“ an, in denen er die Kommission unter anderem ersucht, „Sensibilisierungsmaßnahmen zur Förderung eines aktiven Alterns einschließlich eines möglichen Europäischen Jahres über das aktive Altern und die Solidarität zwischen den Generationen im Jahre 2012 auszuarbeiten“.

10. Die Kommission betonte in ihrer Mitteilung „Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ wie wichtig es für die Europäische Union im Hinblick auf den sozialen Zusammenhalt und eine höhere Produktivität ist, Gesundheit und Aktivität im Alter zu fördern. Sie schlug die Leitinitiative „Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“ vor, in deren Rahmen die Mitgliedstaaten insbesondere Maßnahmen zum aktiven Altern fördern sollten, sowie eine weitere Leitinitiative zu einer „Europäischen Plattform zur Bekämpfung der Armut“. Die Erreichung dieser strategischen Ziele erfordert Maßnahmen auf allen Regierungsebenen und von diversen nichtstaatlichen Akteuren; diese können wiederum auf der Unionsebene durch Aktivitäten im Rahmen des Europäischen Jahres unterstützt werden, die auf Sensibilisierung und den Austausch bewährter Verfahren abzielen. Die nationalen Koordinatoren sollten dafür sorgen, dass die nationalen Maßnahmen koordiniert und in Übereinstimmung mit den übergeordneten Zielen des Europäischen Jahres ausgeführt werden. Die Beteiligung anderer Einrichtungen und betroffener Akteure ist ebenfalls geplant.

11. Am 7. Juni 2010 nahm der Rat Schlussfolgerungen zum Thema „Aktives Altern“ an, in denen er die Kommission ersuchte, „die Vorbereitung des Europäischen Jahres des aktiven Alterns 2012 fortzusetzen, in dem die Vorteile des aktiven Alterns und sein Beitrag zur Solidarität zwischen den Generationen hervorgehoben [werden] und für vielversprechende Initiativen zur Förderung des aktiven Alterns auf allen Ebenen geworben wird.“

12. In ihrem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über „Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten“ vom 27. April 2010 – in dem die Mitgliedstaaten in den Leitlinien 7 und 8 zur Erhöhung der Beschäftigungsquote durch Fördermaßnahmen im Bereich des aktiven Alterns aufgefordert werden – regte die Kommission an, die Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer durch eine innovative Arbeitsorganisation anzuheben und ihre Beschäftigungsfähigkeit durch Höherqualifizierung und Beteiligung an Systemen des lebenslangen Lernens zu erhöhen. In Leitlinie 10 wird die Notwendigkeit hervorgehoben, die Systeme der sozialen Sicherung zu verbessern und eine Politik des lebenslangen Lernens sowie eine aktive, integrationsorientierte Politik zu fördern, um den Menschen in den verschiedenen Lebensphasen immer wieder neue Möglichkeiten zu eröffnen und sie vor der Gefahr der sozialen Ausgrenzung zu schützen.

13. In ihrer am 19. Mai 2010 angenommenen Mitteilung „Eine digitale Agenda für Europa“, der ersten EU-2020-Leitinitiative, betonte die Kommission den Nutzen von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für das Altern in der Informationsgesellschaft und schlug insbesondere den weiteren Ausbau des gemeinsamen Programms zum umgebungsunterstützten Leben (Ambient Assisted Living, AAL) vor. In der Digitalen Agenda für Europa wurden zudem konzertierte Maßnahmen empfohlen, um die digitalen Qualifikationen aller Europäer zu vertiefen, einschließlich älterer Personen, die unter den 150 Millionen Bürgern (etwa 30 % der Gesamtbevölkerung), die noch nie Gebrauch vom Internet gemacht haben, überrepräsentiert sind.

14. Die Kommission setzt derzeit den Europäischen Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen um, der – angesichts der Korrelation zwischen Alter und Behinderung – auch einschlägige Aktionen für ältere Menschen vorsieht. So sind insbesondere Maßnahmen zur Barrierefreiheit von Bedeutung, die sich an dem Ansatz „Design für alle“ orientieren. Darüber hinaus haben die EU und ihre Mitgliedstaaten das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet, das relevante Bestimmungen für ältere Menschen enthält.

15. Das Thema „aktives Altern“ ist Gegenstand mehrerer EU-Fonds und Programme, darunter der Europäische Sozialfonds, der Europäische Fonds für regionale Entwicklung, das Programm PROGRESS, das Programm für lebenslanges Lernen, das Programm für die öffentliche Gesundheit, die spezifischen Programme über Informations- und Kommunikationstechnologien sowie über Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften im 7. Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung, der Aktionsplan zum „Altern in der Informationsgesellschaft“, das gemeinsame Forschungs- und Innovationsprogramm zum umgebungsunterstützten Leben (Ambient Assisted Living, AAL), das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation mit Ersteinführungsprojekten zu IKT für ein „gutes“ Altern in der Informationsgesellschaft und der Aktionsplan zur urbanen Mobilität. Die Kofinanzierung der Aktivitäten des Europäischen Jahres durch die EU steht im Einklang mit den für ein oder mehrere Jahre festgelegten Prioritäten und Regeln für die bestehenden Programme und autonomen Haushaltslinien im Bereich Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit. Gegebenenfalls können Programme und Maßnahmen in anderen Bereichen, wie z. B. Bildung und Kultur, Gesundheit, Forschung, Informationsgesellschaft, Regionalpolitik und Verkehrspolitik die Aktivitäten des Europäischen Jahres unterstützen.

16. Die Ziele des vorgeschlagenen Europäischen Jahres für aktives Altern können – aufgrund der Notwendigkeit des länderübergreifenden Informationsaustauschs und der unionsweiten Verbreitung bewährter Verfahren – auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht vollständig erreicht werden; die Ziele sind somit, auch aufgrund des Umfangs der vorgeschlagenen Maßnahme, besser auf Unionsebene zu erreichen. Entsprechend dem in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht dieser Beschluss nicht über das zur Erreichung dieser Ziele erforderliche Maß hinaus –

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1 Gegenstand

Das Jahr 2012 wird zum „Europäischen Jahr für aktives Altern“ (nachstehend „Europäisches Jahr“ genannt) ausgerufen.

Artikel 2Ziele

Übergeordnetes Ziel des Europäischen Jahres ist, die Mitgliedstaaten, ihre regionalen und lokalen Behörden, die Sozialpartner und die Zivilgesellschaft bei ihren Bemühungen zu ermutigen und zu unterstützen, ein aktives Altern zu fördern und mehr zu unternehmen, um das Potenzial des rasch zunehmenden Anteils der Bevölkerung im Alter von Ende 50 und älter zu mobilisieren und dadurch die Solidarität zwischen den Generationen zu wahren. Aktives Altern bedeutet, bessere Möglichkeiten und Arbeitsbedingungen zu schaffen, damit sich ältere Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt einbringen können, soziale Ausgrenzung durch Förderung gesellschaftlichen Engagements zu bekämpfen und ein Altern in Gesundheit zu fördern. Auf dieser Grundlage ergeben sich die folgenden Ziele:

17. Sensibilisierung für den Stellenwert des aktiven Alterns, um den nützlichen Beitrag hervorzuheben, den ältere Menschen für Gesellschaft und Wirtschaft leisten; Förderung des aktiven Alterns und verstärkte Mobilisierung des Potenzials älterer Menschen;

18. Anregung einer Debatte zwischen den Mitgliedstaaten und betroffenen Akteuren auf allen Ebenen und Förderung des Voneinander-Lernens, um Maßnahmen zum aktiven Altern zu unterstützen, bewährte Verfahren zu ermitteln und zu verbreiten sowie Zusammenarbeit und Synergien zu fördern;

19. Schaffung von Rahmenbedingungen für das Eingehen von Verpflichtungen und für konkrete Maßnahmen, damit die Mitgliedstaaten und betroffenen Akteure auf allen Ebenen ihre Strategien im Wege spezifischer Aktivitäten entwickeln und sich zu spezifischen Zielen im Bereich des aktiven Alterns verpflichten können.

Artikel 3Inhalt der Maßnahmen

20. Zu den Maßnahmen, die zu treffen sind, um die in Artikel 2 dargelegten Ziele zu erreichen, gehören folgende Aktivitäten auf Unions-, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene:

21. Konferenzen, Veranstaltungen und Initiativen zur Anregung von Debatten, zur Sensibilisierung und zur Festlegung auf spezifische Ziele;

22. Informations-, Werbe- und Aufklärungskampagnen;

23. Austausch von Informationen, Erfahrungen und bewährten Verfahren;

24. Forschungsarbeiten und Erhebungen auf Unions- oder nationaler Ebene und Verbreitung der Ergebnisse.

25. Die Kommission oder die Mitgliedstaaten können andere Aktivitäten festlegen, die zur Erreichung der Ziele des Europäischen Jahres beitragen, und die Verwendung der Bezeichnung des Europäischen Jahres bei der Werbung für diese Aktivitäten erlauben, wenn diese Aktivitäten zur Erreichung der in Artikel 2 dargelegten Ziele beitragen.

26. Bei der Durchführung des Europäischen Jahres berücksichtigen die Kommission und die Mitgliedstaaten die geschlechtsspezifischen Interessen von Frauen und Männern.

Artikel 4Koordinierung mit den Mitgliedstaaten

Die Mitgliedstaaten ernennen einen nationalen Koordinator, der ihre Teilnahme am Europäischen Jahr organisiert. Die nationalen Koordinatoren sollten auch eine angemessene Koordinierung der nationalen Aktivitäten sicherstellen.

Artikel 5Koordinierung auf Unionsebene

Die Kommission beruft Sitzungen mit den nationalen Koordinatoren ein, um die Koordinierung auf Unionsebene zu regeln und Informationen auszutauschen, unter anderem zu eingegangenen Verpflichtungen und ihrer Umsetzung in den Mitgliedstaaten.

Die Koordinierung auf Unionsebene ist ebenso Sache der bestehenden einschlägigen Ausschüsse und Beratungsgruppen.

Die Kommission beruft im Hinblick auf weitere Unterstützung bei der Durchführung des Europäischen Jahres auch Sitzungen mit Vertretern europäischer Organisationen oder Stellen ein, die im Bereich des aktiven Alterns tätig sind.

Das Europäische Parlament, die Mitgliedstaaten, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen werden in die Aktivitäten einbezogen.

Artikel 6Kohärenz und Komplementarität

Die Kommission sorgt gemeinsam mit den Mitgliedstaaten für die Kohärenz der im Rahmen dieses Beschlusses vorgesehenen Maßnahmen mit den anderen Programmen und Initiativen auf Unions-, nationaler und regionaler Ebene, die zur Erreichung der Ziele des Europäischen Jahres beitragen.

Artikel 7Evaluierung

Bis zum 30. Juni 2014 legt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie dem Ausschuss der Regionen einen Bericht über die Durchführung, die Ergebnisse und die Gesamtbewertung der in diesem Beschluss vorgesehenen Initiativen vor.

Artikel 8Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 9

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

[Ort], den … [Datum]

Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates

Der Präsident Der Präsident

[1] Zweiter Europäischer Demografiebericht: Meeting Social Needs in an Ageing Society , SEK(2008) 2911.http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=502&newsId=419&furtherNews=yes.

[2] ABl. C […] vom […], S. […].

[3] ABl. C […] vom […], S. […].