11.2.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 44/153


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES) — Herausforderungen und nächste Schritte für die Weltraumkomponente“

KOM(2009) 589 endg.

2011/C 44/26

Berichterstatter: Edgardo Maria IOZIA

Die Europäische Kommission beschloss am 28. Oktober 2009, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES) - Herausforderungen und nächste Schritte für die Weltraumkomponente

KOM(2009) 589 endg.

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch nahm ihre Stellungnahme am 15. Juni 2010 an.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 464 Plenartagung am 14./15. Juli 2010 (Sitzung vom 14. Juli) mit 135 Ja-Stimmen bei 1 Stimmenthaltung folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt die Mitteilung der Kommission und hofft, dass die Beschlussfassungsorgane entsprechende operative Entscheidungen treffen und Finanzierungsformen und Maßnahmen vorsehen werden, die mit den in der Mitteilung enthaltenen Vorschlägen und Hinweisen in Einklang stehen.

1.2

Der EWSA hat stets die Kommissionsvorschläge im Bereich der Raumfahrtpolitik als eine technologische Priorität befürwortet, die intensiver weiterentwickelt werden sollte. Die verantwortungsvolle und nachhaltige Nutzung des Weltraums zu zivilen und friedlichen Zwecken ist ein hervorragendes Entwicklungsinstrument.

1.3

Die Weltraumforschung im Allgemeinen und die Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES) im Besonderen liegen ganz auf der Linie der „neuen grünen Wirtschaft“. Die Entwicklung von Anwendungen für die Landwirtschaft, für die Bewältigung des Klimawandels, für die Genauigkeit von Wettervorhersagen und für die Raumplanung ist die Grundlage eines neuen Modells, das die nachhaltige Entwicklung in den Mittelpunkt von Innovation und technologischer Forschung stellt.

1.4

Der EWSA teilt die Bedenken der Kommission hinsichtlich der fehlenden Informationen über den Zeitplan für die Umsetzung des Programms. Er hält es für zweckmäßig, eine Laufzeit des Programms bis mindestens 2030 sowie wesentliche Funktionen über diese Frist hinaus festzulegen.

1.5

Der EWSA hält die Finanzmittel für unzureichend, weil nicht der Entwicklung der Preise für die technologischen Komponenten der Sentinel-Satelliten Rechnung getragen wird und der Anteil der für FuE bestimmten Mittel zu gering ist, insbesondere angesichts der notwendigen Erhebung von Daten für die Bekämpfung des Klimawandels und die Sicherheit. Zur Bedarfsdeckung im Zeitraum 2014-2020 sind mindestens 700 bis 800 Mio. EUR notwendig. Die Kosten für die Satellitenstarts wie auch für die elektronischen Geräte sind beträchtlich gestiegen.

1.6

Der „Traum von der Raumfahrt“, den ganze Generationen geteilt haben, sollte wiederbelebt werden. Mit ehrgeizigen Programmen könnten junge Menschen wieder für das Studium der Raumfahrt begeistert werden, verlässliche Beschäftigungsperspektiven geschaffen und dabei der hohe soziale Wert von Projekten wie der GMES herausgestellt werden, die zur Verminderung der negativen Folgen des Klimawandels beitragen und menschliche Aktivitäten unterstützen können, indem sie helfen, extreme Phänomene wie Überschwemmungen oder lange Trockenperioden vorherzusagen. Die Überwachung von Schadstoffemissionen in die Atmosphäre wird es beispielsweise ermöglichen, die Effizienz von Maßnahmen zur CO2-Reduzierung zu überprüfen oder auch in Abstimmung mit FRONTEX-Tätigkeiten geeignete Maßnahmen bei Verstößen gegen die Gesetze zum Menschenhandel zu ergreifen.

1.7

Die GMES kann durch Ermittlung illegaler Mülldeponien und der Ausbringung giftiger Substanzen einen entscheidenden Beitrag zur Abfallbewirtschaftungspolitik leisten. Es ist unerlässlich, dass im GMES-Raumfahrtprogramm auch auf das Problem des „Weltraumschrotts“ eingegangen wird, d.h. die Bergung von Raumstationen und Satelliten im Weltraum, die keine Daten mehr übermitteln. Das ESA-Programm für Weltraumüberwachung kann in Zusammenarbeit mit dem deutschen TIRA-System dazu beitragen, die riesigen Mengen von Weltraummüll unter Kontrolle zu halten. Seit 1957 wurde über 5 000 Satelliten gestartet; gegenwärtig wird etwa alle zwei Tage ein Satellit ins All geschickt.

1.8

Der positive Nebeneffekt eines Programms mit angemessener Laufzeit könnte nach Auffassung des EWSA darin bestehen, dass die unmittelbare Beteiligung öffentlicher und privater Unternehmen des Sektors in Schwung kommt, da diese ihre Investitionen in die Entwicklung von Technologien für die Herstellung immer kostengünstigerer und leistungsfähigerer Ortungssysteme planen können. Der Erfolg der gesamten Operation wird davon abhängen, ob es gelingt, private Investitionen anzuziehen und einen entsprechenden Dienstleistungsmarkt zu schaffen.

1.9

Den Mitgliedstaaten, die sich nicht in der Raumfahrt engagieren und die von einer Raumfahrtpolitik heute noch weit entfernt sind, könnte die Gewissheit über die Kontinuität der Gemeinschaftsprogramme die erforderliche Sicherheit geben, um selbst aktiv zu werden. In dieser Hinsicht betrachtet der EWSA den Beschluss vom Februar 2010 zur Einrichtung des „GMES-Partner-Beirates“, an dem alle 27 Mitgliedstaaten aktiv teilnehmen, als einen positiven Schritt zur Herstellung eines neuen Gleichgewichts zwischen Wissen und Engagement in der Raumfahrtpolitik. Dieses Gremium sollte Vertretern der Zivilgesellschaft offenstehen.

1.10

Ein langfristiges Programm wäre darüber hinaus der Weg für eine stärkere Präsenz und eine höheres politisches Gewicht der EU gegenüber den anderen Weltregionen, die derzeit in der Raumfahrt tätig sind. Es wäre auch ein positives Element bei der Aushandlung des notwendigen finanziellen Beitrags, der sich aus dem Zugang zu den Programmen und den Ergebnissen für die Missionen, die nicht von der EU kontrolliert werden, ergeben könnte.

1.11

Die GMES kann einen enormen Beitrag in verschiedenen Schlüsselsektoren leisten, z.B. Ozeanografie, Luftqualitätskontrolle, Präzisionskartografie für Raumordnungszwecke oder schnelle Anfertigung von Karten über Naturkatastrophengebiete, was auch für den Zivilschutz von unersetzbarem Wert ist.

1.12

In der derzeitigen tiefgreifenden Wirtschaftskrise darf der große Mittelbedarf nach Auffassung des EWSA nicht wie eine Investitionsbremse wirken. Vielmehr kann das GMES-Programm durch Mobilisierung der maximal verfügbaren Ressourcen und die Unterstützung durch die Öffentlichkeit, die über alle Möglichkeiten informiert ist, zu einem frühzeitigen Ausweg aus der Krise beitragen. Denn es stellt ein außergewöhnliches Wissenschafts- und Produktionspotenzial zur Verfügung (mit allen damit verbundenen positiven Nebenwirkungen), sodass die EU ihre derzeit eingebüßte Führungsposition wiedererlangen kann.

2.   Einleitung

2.1

Die Entscheidung der EU, ein als Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES) bezeichnetes europäisches integriertes Erdbeobachtungssystem zur Bereitstellung von Informationen und Diensten in den Bereichen Umwelt und Sicherheit zu errichten, ist eine strategische Wahl, die es der EU ermöglicht, ihre Führungsposition in der zivilen Luft- und Raumfahrt beizubehalten und auszubauen.

2.2

Entsprechend den allgemeinen Leitlinien des Aktionsplans der Europäischen Kommission von 2001 soll die GMES-Initiative die gesellschaftlichen Bedürfnisse im Bereich Umwelt und Sicherheit mit den fortschrittlichen technischen und operativen Möglichkeiten der terrestrischen und satellitengestützten Beobachtungssysteme verbinden. Dies ist ein Weg, einen frühzeitigen Zugang zu Umweltinformationen auf globaler, regionaler und lokaler Ebene zu gewährleisten, ohne die Unabhängigkeit in folgenden Bereichen zu gefährden: nachhaltige Entwicklung, weltweiter Klimawandel, gemeinsame Verteidigungs- und Sicherheitspolitik, europäischer Forschungsraum, europäische Raumfahrtstrategie.

2.3

Das System basiert auf der Auswertung der Erdbeobachtungsdaten, die von Satelliten und In-situ-Überwachungsnetzen geliefert werden. Nach entsprechender Analyse und Koordinierung werden diese Daten den Endnutzern zur Verfügung gestellt: nationalen, regionalen und lokalen Behörden und Agenturen, Umwelt- und Zivilschutzorganisationen usw. Die GMES ist eine von der EU und der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) gemeinsam geförderte und umgesetzte Initiative. Dabei trägt die ESA entscheidend zur Entwicklung der Weltraumkomponente bei, während die EU für die Förderung und Bündelung der Nutzeranforderungen zuständig ist.

2.4

Das GMES-Programm umfasst drei Komponenten: die Weltraumkomponente, die In-situ-Komponente und die Dienstkomponente, zu der die Kommission einen Verordnungsvorschlag vorgelegt hat, der bereits Gegenstand einer Stellungnahme des EWSA war (1).

2.5

Von diesen drei Komponenten ist die Weltraumkomponente die bei Weitem kostenträchtigste und entscheidend für Qualität und Quantität der möglichen angebotenen Dienste. Sie umfasst sechs Sentinel-Erdbeobachtungsmissionen, von denen fünf finanziert sind und ab 2012 entsandt werden sollen. Alles, was das Weltraumsegment betrifft, wird von der ESA kontrolliert, koordiniert und implementiert: die Verträge mit der Industrie für die Entwicklung der Satelliten und der notwendigen Infrastruktur ebenso wie die Verwaltung der in dieser Phase angelaufenen Pilotprojekte, die für künftige Anwendungen ausgewertet werden.

3.   Mitteilung der Europäischen Kommission

3.1

In ihrer Mitteilung berichtet die Kommission über die Fortschritte bei der Dienstkomponente und der In-situ-Komponente, die bereits - unter Nutzung der bestehenden Raumfahrtinfrastruktur, insbesondere bei den EUMETSAT- und ESA-Missionen sowie den nationalen Missionen - positive Ergebnisse gezeitigt haben.

3.2

2008 wurden die Grundlagen für die Systemarchitektur geschaffen, vor allem was die finanziellen Erfordernisse und die einschlägige Haushaltspolitik angeht. Die Zuweisung der Mittel, die für die Umsetzung der Strategie benötigt werden, muss im Rahmen des nächsten mehrjährigen EU-Finanzrahmens erfolgen. Die ESA sieht Ausgaben in Höhen von 4,23 Mrd. EUR für den Zeitraum 2014-2020 vor (2).

3.3

In der Mitteilung werden einige wesentliche Aspekte der europäischen Raumfahrtpolitik untersucht, von denen die GMES - neben dem europäischen GNSS-Programm (EGNOS und Galileo) - von grundlegender Bedeutung ist.

3.4

Die Kommission beschreibt die Finanzierungsprioritäten für die Verwirklichung und Entwicklung von Sentinel 1, 2 und 3, die Kontinuität und Zugänglichkeit der Daten sowie die Notwendigkeit, die Vorbehalte der Mitgliedstaaten gegen die (derzeit bis 2020 befristete) Laufzeit des Projekts aus dem Weg zu räumen.

3.5

Die Kommission ist der Ansicht, dass für eine Politik des uneingeschränkten, garantierten Datenzugangs eine rechtliche Regelung des Dateneigentums erforderlich ist. Zudem geht sie auf die Frage des Eigentums an der Infrastruktur und ihrer Verwaltung ein.

3.6

Ein Großteil der Mitteilung ist der Beschaffungspolitik gewidmet, die sich durch Kosteneffizienz und kontinuierliche Datenverfügbarkeit auszeichnen muss.

3.7

Die internationale Zusammenarbeit ist ein Eckpfeiler des gesamten GMES-Programms. In dieser Hinsicht stellt die GMES den Beitrag der EU zum Programm GEOSS (System globaler Erdbeobachtungssysteme) dar. Die Kommission wird im Rahmen des Ausschusses für Erdbeobachtungssatelliten (CEOS), der über besondere Befugnisse bei der Überwachung der Folgen des Klimawandels verfügt, weitere Austauschprogramme und Partnerschaften entwickeln.

3.8

In ihren Schlussfolgerungen fasst die Kommission die Mitteilung zusammen und verpflichtet sich, die Vollendung des Programms und dessen ständige Aktualisierung entsprechend den Bedürfnissen der Nutzer aufmerksam zu verfolgen.

4.   Bemerkungen des Ausschusses

4.1

Der EWSA erachtet die Raumfahrtpolitik als eine der technologische Prioritäten, die es intensiver weiterzuentwickeln gilt, und begrüßt deshalb die Mitteilung der Kommission in der Hoffnung, dass die Beschlussfassungsorgane entsprechende operative Entscheidungen treffen und Finanzierungsformen und Maßnahmen vorsehen werden, die mit den in der Mitteilung enthaltenen Vorschlägen und Hinweisen in Einklang stehen.

4.2

Der EWSA gelangt zwar zu einem positiven Gesamturteil, teilt aber die Bedenken der Kommission gegen die unklare Haltung der Mitgliedstaaten bezüglich des Zeitplans für die Umsetzung des GMES-Programms. Er hält es für unabdingbar, dass sich die Mitgliedstaaten eindeutig für ein Programm aussprechen, das mindestens bis 2030 laufen, aber sicherlich die Möglichkeit einer Fortsetzung seiner grundlegenden Funktionen über das Jahr 2030 hinaus vorsehen sollte.

4.3

Auch für die Unternehmen ist es unerlässlich, ihre Investitionen über einen ausreichenden Zeitraum hinweg planen und Technologien entwickeln zu können, um immer kostengünstigere und leistungsfähigere Ortungssysteme herzustellen.

4.4

Der EWSA hält den auf der Grundlage der Vorhersagen im Langfristszenario der ESA ermittelten Betrag von 4 Mrd. EUR für unzureichend. Bei den jährlich rund 600 Mio. EUR wird tatsächlich nicht der Entwicklung der Preise für technologische Komponenten der Sentinel-Satelliten Rechnung getragen. Auch der für FuE vorgesehene Betrag erscheint ungenügend, insbesondere mit Blick auf die notwendige Erhebung von Daten für die Bekämpfung des Klimawandels und die Sicherheit.

4.5

Der EWSA befürwortet zwar die Vorschläge der Kommission voll und ganz, fordert aber ein entschlosseneres Vorgehen hinsichtlich der notwendigen Finanzmittel: Notwendig wären die Bereitstellung von mindestens zusätzlichen 700 bis 800 Mio. EUR sowie eine Verlängerung der Projektlaufzeit bis mindestens 2030, die Öffnung des Raumfahrtsmarkts für die KMU in allen Mitgliedstaaten, eine eindeutige und offene Regelung für die Datenzugangspolitik, eine enge Abstimmung zwischen allen Akteuren des Projekts und schließlich eine Stärkung der internationalen Dimension des Projekts.

4.6

Die Kommission selbst weist auf die Notwendigkeit größerer Investitionen im Bereich der Sicherheit hin. In einer unlängst veröffentlichten Mitteilung (3) erinnert sie daran, dass im siebten Rahmenprogramm (Thema „Raumfahrt“) dazu aufgerufen wurde, Vorschläge zur Entwicklung präoperativer GMES-Dienste für die Meeresüberwachung vorzulegen. Ein integrierter Ansatz, bei dem sämtliche verfügbaren Instrumente genutzt werden, ist notwendig, um den Umweltschutz zu gewährleisten, unsere Meere und Küsten vor illegalem Handel zu schützen sowie Menschen zu retten, die sich skrupellosen kriminellen Organisationen anvertrauen.

4.7

In diesem Zusammenhang besteht Bedarf an zusätzlichen Mitteln zur Förderung von Fortbildungsprogrammen für die Akteure des Sektors wie auch von Projekten, die junge Menschen für ein Studium der Raumfahrt und der möglichen Anwendungen motivieren sollen. In den letzten Jahren hat das Interesse an der Luft- und Raumfahrttechnik auch wegen des gesunkenen Stellenwerts des Themas in der Öffentlichkeit abgenommen, und die Zahl der Studenten und Absolventen in diesem Fachbereich ist entsprechend stark gefallen. Auch zeigt sich bereits ein Mangel an Technikern, und es bedarf deshalb einer gezielten Politik, um Interessenten für diese Studienfächer zu finden. Die nicht als sicher und dauerhaft empfundenen Beschäftigungsperspektiven sind einer der häufigsten Gründe, weshalb sich kaum Studenten für diese Fachbereiche einschreiben.

4.8

Der EWSA unterstützt den Vorschlag der Kommission, unmittelbar das Eigentum an diesem System und damit die Zuständigkeit für seine Verwaltung zu übernehmen. Ein offener, ständiger und freier Zugang erscheint angemessen und begründet, vorausgesetzt, dass entsprechende Sicherheitsgarantien im Zuge einer spezifischen Verordnung eingeführt werden. Die Garantie des Zugangs kann die Voraussetzungen schaffen, um das Interesse von Privatinvestoren an der Dienstleistungserbringung zu wecken. Das Entstehen eines mit dem GMES-System verbundenen Markts könnte nicht nur eine wirtschaftliche Chance bieten und einen Dienst für die Allgemeinheit leisten, sondern auch die Aufteilung bestimmter Kosten für die Verwaltung der terrestrischen Dienste ermöglichen.

4.9

Grundlegend für die korrekte Datenverwaltung wird die Wahl der Systemarchitektur sein. Die kommerzielle Nutzung sollte nach einer angemessenen Zeit der Marktanpassung immer eine Beteiligung an den Ausgaben umfassen, so wie dies mittlerweile bei einigen Internetdiensten der Fall ist, die bisher kostenlos waren, aber nun schrittweise Gebühren von den Nutzern fordern. Prinzipiell sollten Daten für öffentliche Verwaltungen kostenlos und über Plattformen zugänglich sein, die entsprechend den Vertraulichkeits- und Sicherheitserfordernissen ausgestaltet werden.

In letzter Zeit sind bedeutende Anwendungen im Bereich der Satellitenüberwachung entstanden. Die Höhenmessungssatelliten des Programms „My Ocean“ hat die Wiederholung des Phänomens El Niño im Jahr 2009 ermittelt; das Programm MACC („Monitoring Atmosphere Composition and Climate“), integraler Bestandteil der GMES-Dienste, hat Informationen zur Simulation der möglichen Ausbreitung der isländischen Vulkanaschewolke geliefert; SAFER („Services and Applications For Emergency Responses“), ein weiterer GMES-Dienst, soll die Erstellung detaillierter Karten innerhalb von sechs Stunden nach Eintreten einer Naturkatastrophe (Erdbeben, Überflutung, Erdrutsch usw.) ermöglichen, die für Zivilschutzmaßnahmen äußerst wertvoll sein können; G-MOSAIC („Pilot services for security“) umfasst die Gebietsüberwachung zu Sicherheitszwecken: von der Überwachung von Kernkraftanlagen, Kanälen der illegalen Einwanderung und Grenzen bis hin zur Analyse kriegsbedingter Schäden und Bedarfsanalyse.

4.10

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Beschaffungspolitik. Die Grundsätze des „Small Business Act“ sollten auch auf den Bereich der öffentlichen Ausschreibungen - insbesondere den gemeinschaftlichen - angewandt werden. Es bedarf einer seriösen Politik zur Unterstützung von KMU - vor allem in den Ländern, die über kein solides Produktionssystem verfügen und auch von den anstehenden massiven Investitionen im Sektor profitieren sollten. Die GMES-Weltraumkomponente braucht nicht nur große Unternehmen, die auf Luft- und Raumfahrtelektronik spezialisiert sind, sondern auch kleine Unternehmen, die ebenfalls innovative Lösungen gewährleisten können. Angesichts der europäischen Tragweite des Projekts sollte die Kommission die Bildung von Konsortien zwischen transnationalen Unternehmen fördern.

4.11

Der EWSA empfiehlt eine zunehmend enge Koordinierung zwischen den verschiedenen Akteuren des Projekts - Kommission, Mitgliedstaaten, ESA und EUMETSAT - und unterstützt den Vorschlag der Kommission, die Zuständigkeiten zwischen diesen Akteuren aufzuteilen, so wie in der Mitteilung vorgesehen.

4.12

Der EWSA ist der Auffassung, dass die ESA alle erforderlichen Kompetenzen besitzt, um in Zusammenarbeit mit den nationalen Agenturen als letztlich verantwortliche Instanz für die Verwaltung der Raumfahrtinfrastruktur in den Bereichen Instandhaltung, Entwicklung und Ersetzung von Satellitenanlagen in Frage zu kommen. Er empfiehlt nachdrücklich, alle rechtlich möglichen Initiativen auszuloten, damit diese naheliegende Entscheidung Wirklichkeit werden kann.

4.13

Der EWSA hält es für unerlässlich, auch in Zukunft die internationale Zusammenarbeit weiter auszubauen. Der Klimawandel muss zwangsläufig auf globaler Ebene bekämpft werden; der Datenaustausch wird dabei von wesentlicher Bedeutung sein, um die Entwicklung der Folgen der Treibhausgasemissionen und der damit verbundenen klimatischen Veränderungen in Echtzeit zu ermitteln. Die Kommission hat diesen Aspekt zu Recht berücksichtigt, und der EWSA empfiehlt, weitere Partner aus Nachbarregionen einzubeziehen und sie möglicherweise an der europäischen Verteidigungs- und Sicherheitsstrategie (Land und See) zu beteiligen. So könnte beispielsweise die Mittelmeerunion im Rahmen laufender vorrangiger Programme in den Bereichen Zivilschutz, Sanierung des Mittelmeers und Bekämpfung des Klimawandels eine hervorragende Plattform für die Entwicklung dieser Zusammenarbeit sein. Ebenso kann ein positiver Beitrag dadurch geleistet werden, dass die Besonderheiten anderer spezifischer Gebiete, wie z.B. die bereits existierenden Tätigkeiten in den Ostsee- und Donauregionen, ermittelt werden können.

4.14

Der EWSA befürwortet die Einsetzung des „GMES-Partner-Beirates“, dem neben den 27 Mitgliedstaaten auch die Schweiz und Norwegen als Mitglieder der ESA angehören. Dieses Gremium wird von der Kommission geleitet und soll eine Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Stellen aller Mitgliedstaaten herbeiführen, die Kommission bei der Überwachung der kohärenten Umsetzung des Programms unterstützen und einen Strategierahmen erarbeiten sowie einen Austausch von Erfahrungen und bewährten Methoden im Bereich der GMES und der Erdbeobachtung in die Wege leiten. Dieses Vertretungsgremium kann auch dabei helfen, die Unterschiede, die derzeit zwischen den alten und neuen Mitgliedstaaten bei den raumfahrtbezogenen Kenntnissen und Tätigkeiten bestehen, zu überwinden. Ein neues Privatnutzerforum wäre besonders dazu geeignet, die Perspektiven des Systems frühzeitig zu untersuchen und mit dem Rat zusammenzuarbeiten.

4.15

Besondere Aufmerksamkeit verdienen die kurzfristigen Programmerfordernisse, insbesondere hinsichtlich des Einsatzes der A-Serie der Sentinel-Satelliten, des Starts der B-Serie und der Beschaffung wesentlicher Komponenten für die C-Serie.

4.16

Sowohl der spanische Ratsvorsitz, der sich für die Verordnung über GMES-Dienste einsetzt, als auch der belgische Ratsvorsitz, der sich für die europäische Raumfahrtpolitik stark macht, halten einen neuen Impuls für notwendig. Auch das Parlament unterstützt dies nachdrücklich. Somit sind die Voraussetzungen erfüllt, um die klärungsbedürftigen Aspekte zu definieren: Feststellung und Zuweisung der Mittel für das Projekt, Beseitigung der hartnäckigen Vorbehalte gegenüber dem GMES-Zeitplan (um bereits jetzt die programmgemäße Entwicklung von Sentinel-Konstellationen zu ermöglichen), Stärkung der internationalen Zusammenarbeit und Steigerung der Investitionen in Forschung und Entwicklung.

Brüssel, den 14. Juli 2010

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Mario SEPI


(1)  CESE 96/2010 - Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Erdbeobachtungsprogramm (GMES) und seine ersten operativen Tätigkeiten (2011-2013) (KOM(2009) 223 endg. - 2009/0070 (COD)).

(2)  ESA/C (2009) 36.

(3)  Auf dem Weg zur Integration der Meeresüberwachung: Ein gemeinsamer Informationsraum für den maritimen Bereich der EU (KOM(2009) 538 endg.).