19.1.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 18/74


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Solidarität im Gesundheitswesen: Abbau gesundheitlicher Ungleichheit in der EU“

KOM(2009) 567 endg.

2011/C 18/13

Berichterstatterin: Ágnes CSER

Mitberichterstatterin: Renate HEINISCH

Die Europäische Kommission beschloss am 20. Oktober 2009, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

„Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Solidarität im Gesundheitswesen: Abbau gesundheitlicher Ungleichheit in der EU“

KOM(2009) 567 endg.

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft nahm ihre Stellungnahme am 23. März 2010 an.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 462. Plenartagung am 28./29. April 2010 (Sitzung vom 29. April) mit 51 Stimmen bei 1 Gegenstimme folgende Stellungnahme:

1.   Empfehlungen

1.1   Das Prinzip, Gesundheitsfragen in alle Politikbereiche einzubeziehen, sollte in der gesamten EU-Politik angewandt werden. Die Kommission sollte deshalb ihre Maßnahmen dahingehend evaluieren und überprüfen, ob alle Politikbereiche einen Beitrag zur Erreichung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus und zur Verringerung von Ungleichheiten in der Gesundheit leisten. Sie sollte Mechanismen entwickeln, wie ihre politischen Maßnahmen, die negative Auswirkungen auf die Gesundheit und Ungleichheiten in der Gesundheit haben, rückgängig gemacht werden können.

1.2   Auch der EWSA hält es für wichtig, dass sich die Mitgliedstaaten und die Kommission innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens auf vergleichbare Indikatoren und messbare Ziele einigen, da dadurch die nationalen Behörden in der Lage wären, den Fortschritt beim Abbau der gesundheitlichen Ungleichheit zu messen und Bereiche zu unterstützen, in denen europäische Initiativen die einzelstaatlichen Bemühungen ergänzen könnten.

1.3   Der EWSA fordert alle Mitgliedstaaten auf, sich an den Plänen der Kommission zur Verbesserung der Daten- und Wissensbasis sowie der Mechanismen zur Messung, Überwachung und Berichterstattung über gesundheitliche Ungleichheit zu beteiligen.

1.4   Der EWSA fordert die Kommission zur Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten auf, um neue Indikatoren zur Überwachung gesundheitlicher Ungleichheit und ein Verfahren zur Prüfung der Gesundheitssituation in den Mitgliedstaaten zu entwickeln, mit dem die erforderlichen Schwerpunkte bezüglich verbesserungswürdiger Bereiche und bewährter Verfahren gesetzt werden.

1.5   Der EWSA fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission dazu auf, ein allgemeines Modell für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung zu schaffen, das sowohl zu mehr Wirtschaftswachstum und sozialer Gerechtigkeit, als auch zu mehr Solidarität, Zusammenhalt und Gesundheit führt. Dies sollte in der Strategie Europa 2020 als Priorität behandelt werden, ebenso wie die Schlüsselrolle der Strukturfonds der EU bei der Umsetzung dieser Priorität berücksichtigt werden sollte.

1.6   Der Ausschuss plädiert dafür, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um alle sozialen Ungleichheiten zu bekämpfen, in denen die gesundheitliche Ungleichheit begründet ist, insbesondere in den Bereichen Bildung, Städteplanung und Kaufkraft.

1.7   Die Bekämpfung von gesundheitlichen Ungleichheiten in ländlichen Gebieten, besonders vor dem Hintergrund der Herausforderungen der demografischen Veränderungen, muss verstärkt werden.

1.8   Die Kommission sollte den Einfluss bestehender europäischer Plattformen und Foren (zu Themen wie Ernährung, Alkohol u.a.) auf schutzbedürftige Gruppen bewerten.

1.9   Der Ausschuss fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die zahlreichen Empfehlungen in Betracht zu ziehen, die der EWSA bereits in vergangenen Stellungnahmen zu gesundheitsbezogen und sozialen Fragen unterbreitet hat und deren Umsetzung zur Bekämpfung gesundheitlicher Ungleichheit beitragen würde (1).

2.   Hintergrund - gesundheitliche Ungleichheit in der EU

2.1   Die EU-Bürger leben durchschnittlich länger und gesünder, aber die Unterschiede des Gesundheitszustands der Bürger innerhalb der EU sind sehr groß und nehmen weiter zu, was Anlass zu ernsthafter Besorgnis gibt und eine große Herausforderung darstellt. Zudem wird die Lage durch die aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise steigende Arbeitslosigkeit noch verschlimmert. Durch die Mitteilung der Kommission soll eine Debatte über die Festlegung möglicher flankierender Maßnahmen der EU eingeleitet werden, damit die Mitgliedstaaten und weiteren Akteure auf regionaler bzw. nationaler Ebene Lösungen für diese kritische Lage finden.

2.1.1   Ein Beispiel für die Unterschiede im Gesundheitszustand zwischen den Menschen in der EU ist die Sterblichkeit von Kindern unter einem Jahr, die zwischen den Mitgliedstaaten um den Faktor fünf variiert. Die Differenz bei der Lebenserwartung von Männern liegt bei 14 Jahren, bei der von Frauen bei acht Jahren. Auch von Region zu Region und zwischen städtischen und ländlichen Gebieten besteht eine erhebliche Ungleichheit.

2.1.2   Der Unterschied in der Lebenserwartung beträgt je nach Bildungsstand und sozioökonomischer Gruppe bei Männern zehn und bei Frauen sechs Jahre. Der Gesundheitszustand von Menschen, die eine manuelle oder routinemäßige Arbeit verrichten, ist schlechter als der anderer Bevölkerungsgruppen. Es gibt auch einen wichtigen geschlechterspezifischen Aspekt: Frauen leben länger, sind aber im Laufe ihres Lebens auch länger krank.

2.1.3   Die gesundheitliche Ungleichheit ist in der sozialen Ungleichheit begründet, die mit Lebensbedingungen, Verhaltensweisen, Bildung, Beschäftigung und Einkommen, Gesundheitsversorgung, Dienstleistungen zur Vorbeugung von Krankheiten und zur Förderung der Gesundheit sowie den öffentlichen Maßnahmen zusammenhängt, die Quantität, Qualität und Verteilung dieser Faktoren beeinflussen. Der Zugang zu Bildung, Beschäftigung und Gesundheitsversorgung sowie die Unterschiede aufgrund von Geschlecht und Rasse stellen entscheidende Faktoren dar. Durch die Kombination von Armut mit anderen Vulnerabilitätsfaktoren (Kindheit, Alter, Behinderung oder Zugehörigkeit zu einer Minderheit) steigen die Gesundheitsrisiken weiter.

2.1.4   Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Faktoren beeinflussen Lebensbedingungen und Gesundheit: so verfügen z.B. nicht alle Menschen in der EU über eine angemessene Infrastruktur für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung.

2.1.5   Die Gesundheitsversorgung wird durch das Fehlen einer Versicherung (insbesondere einer gesetzlichen Krankenversicherung), hohe Kosten, mangelnde Informationen sowie sprachliche und kulturelle Hürden behindert; ärmere Menschen nehmen die Gesundheitsversorgung zudem weniger in Anspruch.

2.1.6   Die gesundheitliche Ungleichheit ist nicht unvermeidlich, da sie stark vom Einzelnen, den Behörden, den beteiligten Akteuren und Bevölkerungsgruppen beeinflusst wird und durch geeignete Politik und Maßnahmen überwunden werden kann. Dabei ist das Verhalten des Einzelnen nicht der Hauptgrund für die bestehende Ungleichheit; diese hängt eher mit den sozioökonomischen, gesundheitlichen und politischen Bedingungen in den einzelnen Ländern zusammen, deren Zusammenspiel das gesamte Leben der Menschen beeinflusst.

3.   Inhalt des Kommissionsvorschlags

3.1   Mit der Mitteilung der Kommission soll die notwendige Diskussion darüber eingeleitet werden, wie mögliche flankierende Maßnahmen zu definieren sind, mit denen die EU die Maßnahmen der Mitgliedstaaten und weiterer Akteure zur Bewältigung des Problems der gesundheitlichen Ungleichheit unterstützen könnte.

3.2   Trotz bereits bestehender EU-Initiativen, die dazu beitragen, die gesundheitliche Ungleichheit in der EU abzufedern (2), ist die Kommission der Ansicht, dass sie die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der für die gesundheitliche Ungleichheit verantwortlichen Faktoren noch weiter unterstützen könnte.

3.3   In der Kommissionsmitteilung wurden fünf anzugehende Hauptprobleme festgestellt:

Verteilungsgerechtigkeit im Gesundheitsbereich als Teil allgemeiner wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung;

Verbesserung der Daten- und Wissensbasis sowie der Mechanismen zur Messung, Überwachung, Bewertung und Berichterstattung;

Engagement in allen Bereichen der Gesellschaft;

Eingehen auf die Bedürfnisse besonders schutzbedürftiger Gruppen;

Weiterentwicklung des Beitrags der EU-Politik.

Für jeden Problembereich werden Maßnahmen auf EU-Ebene genannt, die von der Kommission und den Mitgliedstaaten ergriffen werden sollen.

4.   Allgemeine Bemerkungen - Maßnahmen zur Verringerung gesundheitlicher Ungleichheit

4.1   Der EWSA begrüßt die Mitteilung, da er das Ausmaß der gesundheitlichen Ungleichheit zwischen den verschiedenen Gebieten der EU sowie zwischen sozial Bevorzugten und sozial Benachteiligten als Herausforderung begreift und zustimmt, dass durch eine solche Ungleichheit das Bekenntnis der EU zu Solidarität, sozialem und wirtschaftlichem Zusammenhalt, Menschenrechten und Chancengleichheit untergraben wird.

4.2   Die Mitteilung der Kommission ist das Ergebnis einer breit angelegten Konsultation, das noch nicht endgültig ist. Leider wurden einige wichtige Fragen nur kurz oder überhaupt nicht erwähnt. Einige davon fallen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, aber die Kommission könnte eine ergänzende Rolle spielen, wenn es darum geht, diese Probleme anzugehen und Lösungen zu finden.

4.3   In der Mitteilung werden die wichtigsten EU-Politikbereiche (Sozialschutz-, Umwelt-, Bildungspolitik usw.) festgelegt, die mit Fragen gesundheitlicher Ungleichheit zusammenhängen und sich gegenseitig beeinflussen. Deshalb möchte der EWSA betonen, wie wichtig es ist, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die Auswirkungen der verschiedenen Maßnahmen auf ALLEN Ebenen - der lokalen, regionalen und europäischen - auf den Gesundheitszustand der Bevölkerung evaluieren. Der EWSA erinnert daran, dass der Abbau gesundheitlicher Ungleichheit auf politische Entscheidungen zurückzuführen und kein natürliches Phänomen ist.

4.4   Der EWSA vertritt die Auffassung, dass die Kommission die verfügbaren Instrumente (wie OKM, Folgenabschätzungen, Forschungsprogramme, Indikatoren, Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen) optimal ausnutzen und zusammen mit den Mitgliedstaaten neue Methoden erwägen sollte, um dafür zu sorgen, dass durch Politik und Maßnahmen der EU die Faktoren angegangen werden, die gesundheitliche Ungleichheit in der EU erzeugen oder dazu beitragen. Allerdings müssen ihre die Mitgliedstaaten unterstützenden Maßnahmen mit dem Subsidiaritätsprinzip und den Verträgen in Einklang stehen.

4.5   Der EWSA unterstützt die Rolle der Kommission bei der Harmonisierung der Politik und der Maßnahmen der EU, der Sicherstellung politischer Kohärenz, der Förderung des Informations- und Wissensaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten, der Bestimmung und Verbreitung vorbildlicher Verfahrensweisen sowie der Konzipierung von Maßnahmen, die auf die spezifischen Probleme besonderer Gesellschaftsgruppen abgestimmt sind. Der Ausschuss erwartet eine bessere Zusammenarbeit mit den Interessenträgern auf gemeinschaftlicher und internationaler Ebene, darunter mit dem EWSA.

4.6   Dennoch unterstreicht der EWSA die Rolle der Mitgliedstaaten bei der Sicherung umfassender, hochwertiger, universell zugänglicher und persönlicher Gesundheitsfürsorge vor Ort, da dies ein entscheidender Faktor für den Abbau gesundheitlicher Ungleichheit ist. Dies gilt insbesondere für Kinder, chronisch Kranke, multimorbide oder ältere Patienten, die zu ihrer Rekonvaleszenz ihre gewohnte Umgebung sowie den Kontakt zu Familie, Freunden und vertrauten Personen benötigen. Die Bevölkerung und insbesondere vulnerable Gruppen sollten nicht gezwungen sein, als Ausweg aus einer Situation der gesundheitlichen Unterversorgung dorthin umzusiedeln, wo sie eine Ballung von Gesundheitseinrichtungen vorfinden.

4.7   Der EWSA betont die Tatsache, dass die Mitgliedstaaten für die Bereitstellung der Gesundheitsversorgung zuständig sind. In der Debatte über Ungleichheit ist es äußerst wichtig, die Rolle der einzelstaatlichen Regierungen zu berücksichtigen, sowohl bei der Sicherung der Sozialschutzsysteme als auch bei der Gewährleistung ausreichend und gut ausgebildeten Personals für die Leistungserbringung auf lokaler Ebene, ohne dass in abgelegenen Gebieten lebende Bürger sowie schutzbedürftige Gruppen dabei benachteiligt werden.

4.8   Bei einem zumeist durch außerhalb des Gesundheitssystems liegende Faktoren bedingten schlechten Gesundheitszustand kann durch die Gesundheits- und Sozialsysteme Abhilfe geschaffen werden. In einigen Fällen können neue Entwicklungen in den Gesundheitssystemen die gesundheitliche Ungleichheit jedoch auch verschärfen (3). Neue Technologien dürfen nicht zu neuen gesundheitlichen Ungleichheiten führen.

4.9   Es geht vor allem darum, der jungen Generation klarzumachen, dass eine gesunde Lebensweise das Risiko verringert, krank zu werden. Ein solches Bewusstsein unter Jugendlichen, die zu gegebener Zeit Eltern werden, kann bedeutende Auswirkungen auf ihre Kinder und künftige Generationen haben.

5.   Besondere Bemerkungen zu den Hauptproblemen

5.1   Verteilungsgerechtigkeit im Gesundheitsbereich als Teil allgemeiner wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung

5.1.1   Auch im Hinblick auf den Lissabon-Prozess hat gesundheitliche Ungleichheit Auswirkungen, da sie die Wirtschaft durch Produktionsausfälle sowie Behandlungs- und Sozialkosten schwächt und den sozialen Zusammenhalt beeinträchtigt.

5.1.2   Der EWSA unterstützt die Auffassung der Kommission, dass ein allgemeines Modell für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung geschaffen werden muss, das sowohl zu mehr Wirtschaftswachstum und sozialer Gerechtigkeit als auch zu mehr Solidarität, Zusammenhalt und Gesundheit führt. Das sollte in der Strategie Europa 2020 - die einen Indikator zu Messung der gesundheitlichen Ungleichheit umfassen sollte, um die mittels der Strategie erreichten sozialen Fortschritte zu überwachen - als Priorität behandelt werden. Zudem sollte die Schlüsselrolle der Strukturfonds der EU bei der Umsetzung dieser Priorität berücksichtigt werden.

5.1.3   Der EWSA weist die Mitgliedstaaten auf die Bedeutung eines sozialen Gesundheitsschutzes, des Zugangs zu Gesundheitsdienstleistungen und Mitteln für den Gesundheitsbereich hin, um gleichwertige Leistungen der Gesundheitssysteme zu erzielen. Das scheint angesichts der demografischen Entwicklung in der EU besonders wichtig zu sein.

5.1.4   Es ist darauf hinzuweisen, dass Sozialschutz im Gesundheitswesen - Mechanismen zur Finanzierung des Gesundheitswesens wie Sozialversicherung und staatliche Krankenversicherung oder steuerbasierte Systeme - auf der Grundlage von Solidarität bei der Finanzierung und der Versicherung auf Gegenseitigkeit von Risiken umgesetzt und ausgeweitet werden muss. Hier liegt der Schlüssel für gleichen Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen. Effektiver Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen sollte über Erschwinglichkeit, Verfügbarkeit, Qualität, finanziellen Schutz und Informationen über grundlegende Dienstleistungen definiert werden (4).

5.1.5   Gesundheitliche Ungleichheit sollte mit einer pragmatischen Strategie bekämpft werden, die auf flächendeckende Versorgung und effektiven Zugang - wie oben definiert - abzielt. Dazu sollten alle Konzepte und Systeme zur Finanzierung des Gesundheitswesens (Sozial- und Privatversicherung, Sozialhilferegelungen, öffentliche Gesundheitssysteme usw.) koordiniert werden, um Lücken beim Zugang beispielsweise von Armen und Minderheiten wie Migranten (unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status), ethnischen oder religiösen Gruppen zu schließen oder alters- und geschlechtsspezifische Ungerechtigkeiten abzubauen.

5.1.6   Entsprechende Reformen sollten zu einem rechtsbezogenen Ansatz führen, der auf sozialem Dialog beruht, um einen breiten Konsens zu garantieren und somit nachhaltige Lösungen für die Finanzierung und menschenwürdige Arbeitsbedingungen für die Versicherten und die Angehörigen von Gesundheitsberufen zu erreichen. In diesem Zusammenhang ist der EWSA der Ansicht, dass weitere Privatisierungen nachteilige Wirkungen haben könnten, dadurch dass ein System eingeführt wird, das auf Wettbewerb statt auf Solidarität beruht.

5.2   Verbesserung der Daten- und Wissensbasis sowie der Mechanismen zur Messung, Überwachung und Berichterstattung

5.2.1   Der EWSA stimmt der Kommission zu, dass die Messung gesundheitlicher Ungleichheit grundlegend für ein wirksames Vorgehen, die Überwachung und Fortschrittserzielung ist.

5.2.2   Daher fordert er ALLE Mitgliedstaaten auf, sich an den Plänen der Kommission zur Verbesserung der Daten- und Wissensbasis sowie der Mechanismen zur Messung, Überwachung und Berichterstattung über gesundheitliche Ungleichheit (einschließlich der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen) zu beteiligen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass sich die Mitgliedstaaten verpflichten, rechtzeitig vergleichbare Daten bereitzustellen.

5.2.3   Da Daten von großer Bedeutung sind und diesbezüglich Lücken bestehen, fordert der EWSA die Kommission zur Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten auf, um neue Indikatoren zur Überwachung gesundheitlicher Ungleichheit und ein Verfahren zur Prüfung der Gesundheitssituation in den Mitgliedstaaten zu entwickeln, mit dem die erforderlichen Schwerpunkte bezüglich verbesserungswürdiger Bereiche und bewährter Verfahren gesetzt werden.

5.2.4   Der EWSA befürwortet, dass das Messen und Überwachen eines effektiven Zugangs zu Gesundheitsdienstleistungen sowie eines flächendeckenden sozialen Gesundheitsschutzes als Fortschrittsindikator einbezogen wird und hält es ebenfalls für wichtig, Daten nach Geschlecht und Alter, sozioökonomischem Status und geografischem Gebiet aufzuschlüsseln. Der EWSA ermutigt die Kommission und die Mitgliedstaaten, auf die diesbezüglichen Erfahrungen der WHO, der ILO, der Dubliner Stiftung und der EU-Agentur für Grundrechte zurückzugreifen.

5.2.5   Bezüglich der Forschung und Wissensbasis unterstützt der EWSA eine stärkere Schwerpunktlegung auf gesundheitsbezogene und sozioökonomische Themen im Forschungsrahmenprogramm der EU. Das Gesundheitsprogramm der EU sollte in der nächsten Haushaltsperiode auch eine Priorität „Bekämpfung gesundheitlicher Ungleichheit“ umfassen.

5.2.6   Die Kommission sollte auch Instrumente und einen Rahmen für den Austausch von Forschungsergebnissen unter den Mitgliedstaaten sowie Möglichkeiten der Bündelung von Forschungsressourcen der Mitgliedstaaten schaffen.

5.2.7   Der EWSA erkennt an, dass der Abbau gesundheitlicher Ungleichheit ein langfristiger Prozess ist. Die in der Mitteilung genannten Maßnahmen sollen den Rahmen für ein nachhaltiges Vorgehen schaffen und der Ausschuss sieht dem ersten Bewertungsbericht entgegen, der 2012 ansteht.

5.3   Engagement in allen Bereichen der Gesundheit

5.3.1   Der EWSA begrüßt die Pläne der Kommission, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und unter Konsultation einschlägiger Interessengruppen auf europäischer und nationaler Ebene

das Thema gesundheitliche Ungleichheit als Priorität in die Kooperationsregelungen zur Gesundheit aufzunehmen,

Maßnahmen und Instrumente im Rahmen des Gesundheitsprogramms, des ESF und anderer Mechanismen für berufliche Bildung zur Bekämpfung gesundheitlicher Ungleichheit zu entwickeln,

Denkanstöße zur Zielentwicklung im Ausschuss für Sozialschutz in Form von Diskussionspapieren zu geben.

5.3.2   Der EWSA betont, dass die Entwicklung eines starken Engagements in allen Bereichen der Gesellschaft nicht nur von den Regierungen, sondern auch von der Einbeziehung der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner abhängt. Auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene sollten Interessengruppen in den Konsultationsprozess, die Erarbeitung von Strategien und deren Umsetzung einbezogen werden, wobei der Ausschuss die Ansicht vertritt, dass es noch Spielraum für eine Erhöhung der Wirksamkeit dieser Aspekte und der Entwicklung von Partnerschaften sowie eine bessere Verbreitung bewährter Verfahren gibt. Für die Fortschrittsmessung müssen in den Mitgliedstaaten klare Überwachungs- und Evaluierungsprogramme geschaffen werden.

5.3.3   Die Schaffung wirksamerer Partnerschaften mit den Beteiligten wird dazu beitragen, Maßnahmen zu verschiedenen sozialen Faktoren zu fördern und damit gesundheitliche Ungleichheiten anzugehen. Beispielsweise können sie ein wichtige Rolle bei der Verbesserung des Zugangs zu Gesundheitsleistungen und deren Angemessenheit, bei der Gesundheitsförderung und Prävention für Migranten, ethnische Minderheiten und andere besonders schutzbedürftige Gruppen, bei der Förderung des Informations- und Wissensaustausches, der Identifizierung und Verbreitung bewährter Verfahren und Hilfen bei der Konzeption maßgeschneiderter Politikansätze für die spezifischen Probleme in den Mitgliedstaaten oder für bestimmte soziale Gruppen spielen. Die Interessengruppen können auch bei der Messung gesundheitlicher Ungleichheit am Arbeitsplatz und in der Freizeit behilflich sein sowie Angehörige der Gesundheitsberufe und aus anderen Bereichen beim Wissenserwerb und in der Weiterbildung unterstützen.

5.3.4   Der EWSA würde eine wirksamere Konsultierung besonders schutzbedürftiger Gruppen gutheißen. Er würde die Möglichkeit begrüßen, zu diesem Punkt gemeinsam mit der Kommission Überlegungen anzustellen.

5.4   Eingehen auf die Bedürfnisse besonders schutzbedürftiger Gruppen

5.4.1   Es ist zu bedenken, dass die besonders schutzbedürftigen Gruppen zu den ersten Opfern der derzeitigen Krisen sowohl hinsichtlich ihrer Gesundheit als auch des Zugangs zur Gesundheitsversorgung gehören werden.

5.4.2   Der EWSA begrüßt daher:

gemeinsame Anstrengungen der Kommission und der Mitgliedstaaten für einen verbesserten Zugang zu Gesundheitsleistungen und Prävention für besonders schutzbedürftige Gruppen.

Maßnahmen zur Verringerung gesundheitlicher Ungleichheit in zukünftigen Initiativen zum gesunden Altern.

Maßnahmen zur Verringerung gesundheitlicher Ungleichheit im Rahmen des Europäischen Jahres der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung (2010).

Die Nutzung der Kohäsionspolitik und der Strukturfonds, um angesichts der demografischen Entwicklung die Gesundheit von besonders schutzbedürftigen Gruppen zu fördern.

Eine Konzentration auf wenige Maßnahmen, die dafür aber intensiver bearbeitet werden.

5.4.3   Der EWSA empfiehlt, dass gesundheitliche Ungleichheit und besonders schutzbedürftige Gruppen, darunter auch Menschen mit Behinderungen, aus der allgemeinen Perspektive der Chancengleichheit und Diskriminierung betrachtet werden sollten. Ein Beispiel sind geschlechterspezifische Aspekte des Alterns. So leben Frauen tendenziell länger als Männer, haben aber mehr gesundheitliche Probleme, und angesichts ihres im Allgemeinen kürzeren Berufslebens beziehen sie niedrigere Ruhestandsleistungen, was wiederum unmittelbaren Einfluss auf den Zugang zur Gesundheitsversorgung und Medikamenten hat. Auch erfordert die Lage von Frauen mit Migrationshintergrund besondere Beachtung hinsichtlich der Gesundheitserziehung und des Zugangs zur Gesundheitsversorgung.

5.4.4   Gesundheitsvorsorge und Früherkennungsprogramme sowie Gesundheitsförderung und Bildungsmaßnahmen (zu Themen wie gesunde Lebensführung, verfügbare Behandlungen, Patientenrechte u.a.) sind von großer Bedeutung, insbesondere in benachteiligten Bevölkerungsgruppen. Der EWSA empfiehlt der Kommission und den Mitgliedstaaten, Kampagnen und Dienstleistungen für die einzelnen schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen zu initiieren. Gesundheitskampagnen, die an die Bevölkerung insgesamt gerichtet sind, dringen in der Regel kaum bis zu den benachteiligten Gruppen durch. Durch zielgerichtete Kampagnen sollten benachteiligte Gruppen befähigt werden, ihre Bedürfnisse zu definieren und Informationen zu verbreiten.

5.4.5   In diesem Zusammenhang sollte die Kommission den Einfluss bestehender europäischer Plattformen und Foren (zu Themen wie Ernährung, Alkohol u.a.) auf schutzbedürftige Gruppen bewerten. Der EWSA schlägt vor, eine Plattform für Patientenverbände für Erfahrungsaustausch und Informationsverbreitung einzurichten.

5.4.6   Der EWSA betrachtet die Qualität und Zugänglichkeit frühkindlicher Bildung als ein Mittel zur Vermeidung gesundheitlicher Ungleichheit bei den künftigen Generationen. Die Verfügbarkeit vielfältiger Kinderbetreuungsformen ist ein wichtiges Element der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung und spielt eine entscheidende Rolle in benachteiligten Gebieten, für benachteiligte Bevölkerungsgruppen und für vergleichsweise schlechter gestellte Haushalte. Kinderbetreuungseinrichtungen können bei der Bewältigung sozialer, wirtschaftlicher und gesundheitsbezogener Probleme solch benachteiligter Haushalte helfen und zur sozialen Integration ausgegrenzter Bevölkerungsgruppen beitragen (5). Da gesundheitliche Ungleichheit außerdem zum großen Teil auf Ungleichheiten im Bildungswesen zurückgeführt werden kann, betrachtet es der EWSA als entscheidend, einen gleichberechtigten Zugang zu hochwertiger Schulbildung und Bildung zu garantieren, damit jeder das für eine selbstbestimmte Lebensweise erforderliche Wissen erwerben kann.

5.5   Weiterentwicklung des Beitrags der EU-Politik

5.5.1   Der EWSA ruft die Mitgliedstaaten auf, den Abbau gesundheitlicher Ungleichheit zur Priorität zu erklären und eine bessere Koordinierung, Überwachung und Evaluierung von Maßnahmen sicherzustellen, die sich auf soziale, wirtschaftliche und gesundheitliche Probleme auswirken, um bewährte Verfahren und Informationen in der gesamten EU zu verbreiten.

5.5.2   Die Auswirkungen der verschiedenen EU-Maßnahmen auf den Gesundheitszustand sollten untersucht werden.

5.5.3   Die EU könnte noch mehr zum Abbau gesundheitlicher Ungleichheit beitragen, zum Beispiel durch ein besseres Verständnis der Auswirkungen von Maßnahmen auf die Gesundheit und eine stärkere Verzahnung von Bereichen wie Bildung, Arbeitsbedingungen, territoriale Entwicklung, Umweltpolitik und Verkehrspolitik erreicht werden. Die Kommission muss aber zuerst sicherstellen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen - vor allem wenn sie Auswirkungen auf schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen (6) haben - nicht zu neuen Ungleichheiten führen.

5.5.4   Das Ziel der Erreichung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus steht mit dem Binnenmarktziel auf einer Ebene im Vertrag von Lissabon, der auch eine zusätzliche Rolle der EU bei der Sicherstellung des Wohlergehens der EU-Bürger vorsieht. Der EWSA hofft, dass der Lissabon-Vertrag dem Schlagwort „Gesundheit in allen Politikbereichen“ neuen Schwung verleiht, das auf EU-Ebene bislang eher eine Worthülse ist, um das Ungleichgewicht zum allgegenwärtigen Primat des Binnenmarktes zu kaschieren.

5.5.5   In diesem Zusammenhang fordert der EWSA von der Kommission

eine Evaluation ihrer Maßnahmen (und zwar vor, während und nach Abschluss) in allen ihren Politikbereichen durchzuführen, ob alle Politikbereiche einen Beitrag zur Erreichung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus und zur Verringerung von Ungleichheiten in der Gesundheit leisten (7),

Mechanismen zu entwickeln, mit denen gesundheitliche Auswirkungen existierender politischer Maßnahmen der Kommission (ex ante und ex post) auf die einzelnen Bevölkerungsgruppen bewertet und Schlussfolgerungen für die weitere Entwicklung der Politik gezogen werden können,

Mechanismen zu entwickeln, wie politische Maßnahmen der Kommission, die negative Auswirkungen auf die Gesundheit und Ungleichheiten in der Gesundheit haben, rückgängig gemacht werden können,

Maßnahmen zur Sensibilisierung der Mitgliedstaaten, Verbände sowie Angehörigen der Gesundheitsberufe bezüglich der realen Auswirkungen gesundheitlicher Ungleichheit, der Faktoren, die sie bestimmen, und der Mittel zu ihrer Beseitigung zu ergreifen.

5.5.6   Der EWSA fordert darüber hinaus die Mitgliedstaaten auf, die Verringerung gesundheitlicher Ungleichheit in ihr Arbeitsprogramm aufzunehmen und entsprechende sektorübergreifende Strategien zu entwickeln.

5.5.7   Der EWSA unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten zu helfen, die Koordinierung der Maßnahmen zu verbessern und den Zusammenhang zwischen diesen Maßnahmen und den daraus resultierenden Ergebnissen im Gesundheitsbereich für verschiedene Bevölkerungsgruppen in allen Mitgliedstaaten zu analysieren. Die Bewältigung des Problems der gesundheitlichen Ungleichheit sollte auch durch eine bessere Nutzung der EU-Kohäsionspolitik, genauere Informationen über die Kohäsionsfonds und deren bessere Koordinierung, den Kapazitätsausbau in den Mitgliedstaaten zur Entwicklung von Investitionen im Bereich Gesundheitsversorgung und Sozialschutz sowie Möglichkeiten im Rahmen der EU-Politik für ländliche Entwicklung und der GAP vorangetrieben werden.

5.5.8   Dabei dürfen die Rechte der Mitgliedstaaten zur Organisation und Finanzierung der Gesundheitssysteme, insbesondere das Recht zur Festlegung und Durchsetzung eines geeigneten Gesundheitsschutzniveaus (Artikel 168 AEUV) nicht angetastet werden.

5.5.9   Die Bekämpfung von gesundheitlichen Ungleichheiten in ländlichen Gebieten, besonders vor dem Hintergrund der Herausforderungen der demografischen Veränderungen, muss verstärkt werden. Dabei sollte die wichtige Rolle kleiner Gesundheitsdienstleister (vor allem freiberuflich tätiger Heilberufe) bei der Sicherstellung einer flächendeckenden, persönlichen Patientenversorgung vor Ort anerkannt und besonders gefördert werden.

5.5.10   Der EWSA begrüßt:

den vorgeschlagenen Politikdialog mit den Mitgliedstaaten und den Interessengruppen über Gerechtigkeit und andere Grundwerte der Gesundheit, wie in der EU-Gesundheitsstrategie und der Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz vorgesehen, sowie den Vorschlag der Einrichtung eines Forums zu Gesundheit und Restrukturierung, um Möglichkeiten zur Verringerung gesundheitlicher Ungleichheit zu untersuchen;

die Initiative der Kommission, auf internationaler Ebene andere Länder in Gesundheitsfragen und verwandten Bereichen durch den Austausch von Erfahrungen der EU bei der Bekämpfung gesundheitlicher Ungleichheiten zu unterstützen.

Brüssel, den 29. April 2010

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Mario SEPI


(1)  Siehe folgende Stellungnahmen:

 

„Frühkindliche Betreuung und Bildung“ (Initiativstellungnahme), Berichterstatterin: Mária HERCZOG

 

ABl. C 255/76 vom 22.9.2010

 

ABl. C 255/72 vom 22.9.2010

 

ABl. C 128/89 vom 18.05.2010

 

ABl. C 228/113 vom 22.9.2009

 

ABl. C 318/10 vom 23.12.2009

 

ABl. C 306/64 vom 16.12.2009

 

ABl. C 317/105 vom 23.12.2009

 

ABl. C 218/91 vom 11.9.2009

 

ABl. C 175/116 vom 28.7.2009

 

ABl. C 77/115 vom 31.3.2009

 

ABl. C 77/96 vom 31.3.2009

 

ABl. C 224/88, 30.8.2008

 

ABl. C 256 vom 27.10.2007

(2)  Da sind die Empfehlung des Rates zur Krebsfrüherkennung, Bemühungen im Zusammenhang mit geistiger Gesundheit, Rauchen und HIV/AIDS sowie das europäische Verzeichnis vorbildlicher Verfahrensweisen, das Sammeln von Daten und ein Netz zwischen den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern. Weitere Unterstützung erfolgt über die Forschungsrahmen- bzw. die Aktionsprogramme, PROGRESS, Studien und politische Innovationen. Ferner tragen die Gemeinschaftsvorschriften zum Arbeitsrecht sowie zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die gemeinsame Agrarpolitik sowie die Umweltschutz- und die Marktpolitik zur Verbesserung der Gesundheit bei. Mithilfe des Kohäsionsfonds und des Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums wird die Ungleichheit zwischen den Regionen verringert.

(3)  So hat z.B. in Frankreich der beschränkte Zugang zur antiretroviralen Behandlung die gesundheitliche Ungleichheit zwischen HIV-positiven Patienten verstärkt.

(4)  Übereinkommen, national und international vereinbarte Ziele, Leistungen bei Mutterschaft einschließlich Kranken- und Mutterschaftsurlaub; zu den wichtigsten Konventionen und Vorschriften der ILO im Bereich des sozialen Gesundheitsschutzes gehören die ILO-Konvention 130 über ärztliche Betreuung und die ILO-Konvention 102 mit Schwerpunkt soziale Sicherheit und insbesondere sozialer Gesundheitsschutz. Sie wurde von zahlreichen Ländern und jüngst von Rumänien und Bulgarien unterzeichnet. Für eine Ratifizierung durch die EU fehlen nur zwei baltische Staaten und Finnland (aufgrund von geschlechterspezifischen Formulierungen).

(5)  „Frühkindliche Betreuung und Bildung“ (Initiativstellungnahme), Berichterstatterin: Mária HERCZOG

(6)  Zu den besonders schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen gehören Personen, die aufgrund einer Krankheit nicht mobil sind, nicht aktiv nach der bestmöglichen ärztlichen Behandlung suchen, die Sprache des bevorzugten Landes ihrer Behandlung nicht beherrschen, keine finanziellen Mittel für eine spezielle Behandlung bzw. Behandlung im Ausland haben oder zögern, Behandlungsmöglichkeiten im Ausland oder einem entfernten Behandlungszentrum zu suchen. Insbesondere demografische Veränderungen werden neue Herausforderungen im Bereich der Gesundheit mit sich bringen.

(7)  Eine Folgenabschätzung ist zwar schon jetzt bei vielen Rechtsakten gefordert, jedoch fehlt meist eine Evaluation, ob die vorgegebenen Ziele wirklich und effizient erreicht worden sind. Dies ist umso notwendiger aufgrund der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise, die zunehmend auch zu einer Krise auf dem Arbeitsmarkt und der Finanzierung unserer Gesundheitssysteme wird und Einfluss auf die Gesundheit der Bevölkerung hat.