22.1.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 16/17 |
Mitteilung der Kommission gemäß Artikel 16 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft
Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im Linienflugverkehr
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2009/C 16/04)
Mitgliedstaat |
Italien |
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Flugstrecke |
Cuneo Levaldigi — Rome Fiumicino |
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Datum des Inkrafttretens der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen |
180 Tage nach Veröffentlichung dieser Mitteilung |
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Anschrift, bei der der Text und andere einschlägige Informationen und/oder Unterlagen im Zusammenhang mit den gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unentgeltlich angefordert werden können |
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