1.4.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 87/98


Mittwoch, 11. März 2009
Ein europäisches Konjunkturprogramm

P6_TA(2009)0123

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2009 zu einem europäischen Konjunkturprogramm (2008/2334(INI))

2010/C 87 E/18

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. März 2009 für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates mit dem Titel „Impulse für den Aufschwung in Europa“ (KOM(2009)0114),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 26. November 2008 mit dem Titel „Europäisches Konjunkturprogramm“ (KOM(2008)0800),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 29. Oktober 2008 mit dem Titel „Aus der Finanzkrise in den Aufschwung: Ein Aktionsrahmen für Europa“ (KOM(2008)0706),

in Kenntnis der Empfehlung der Kommission vom 28. Januar 2009 für eine Empfehlung des Rates zu den 2009 aktualisierten Grundsätzen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und zur Umsetzung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten (KOM(2009)0034),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 17. Dezember 2008 über einen vorübergehenden Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise (1),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 16. Dezember 2008 zum Umsetzungsbericht für das Lissabon-Programm der Gemeinschaft 2008-2010 (KOM(2008)0881),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 16. Dezember 2008 zur Kohäsionspolitik: In die Realwirtschaft investieren (KOM(2008)0876),

in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen vom 16. Dezember 2008 zur Binnenmarktüberprüfung: ein Jahr danach (SEK(2008)3064),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 16. Dezember 2008 über die außenpolitische Dimension der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung: Bericht über den Marktzugang und Festlegung des Rahmens für eine wirksamere internationale Zusammenarbeit bei der Regulierung (KOM(2008)0874),

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission vom 16. Dezember 2008 für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (KOM(2008)0867),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2007 zu den Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2008-2010) mit einer Empfehlung der Kommission für die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft (gemäß Artikel 99 des EG-Vertrags) und einem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zu den Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (gemäß Artikel 128 des EG-Vertrags) (KOM(2007)0803),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 7. Mai 2008 zur WWU@10: „Zehn Jahre Wirtschafts- und Währungsunion – Errungenschaften und Herausforderungen“ (KOM(2008)0238) (Mitteilung zur WWU@10),

in Kenntnis der Aktionspläne der Mitgliedstaaten und der aktualisierten nationalen Reformprogramme für den Zeitraum 2008-2010,

in Kenntnis der Zusammensetzung der Hochrangigen Sachverständigengruppe zur EU-Finanzaufsicht unter dem Vorsitz von Jacques de Larosière und ihres Berichts an die Kommission vom 25. Februar 2009 im Hinblick auf den Europäischen Rat im Frühjahr 2009,

in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 11./12. Dezember 2008 in Bezug auf Wirtschafts- und Finanzfragen,

unter Hinweis auf das Treffen der Staats- und Regierungschefs der Eurogruppe vom 12. Oktober 2008 zur Annahme eines koordinierten Rettungsplans angesichts der Wirtschaftskrise,

in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 13./14. März 2008 in Bezug auf den Eintritt in den neuen Programmzyklus der erneuerten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung (2008-2010),

in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates Wirtschaft und Finanzen vom 7. Oktober 2008 in Bezug auf Sofortmaßnahmen angesichts der Turbulenzen an den Finanzmärkten,

in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates Wirtschaft und Finanzen vom 4. November 2008 zu internationalen Initiativen zur Reaktion auf die Finanzmarktkrise und zur Vorbereitung des Weltgipfels zur Finanzkrise,

in Kenntnis des Beitrags des Rates Wirtschaft und Finanzen vom 2. Dezember 2008 zu den Beratungen des Europäischen Rates am 11./12. Dezember 2008,

unter Hinweis auf das Memorandum of Understanding vom 1. Juni 2008 über die Zusammenarbeit der Finanzaufsichtsbehörden, Zentralbanken und Finanzministerien der Europäischen Union im Bereich der grenzüberschreitenden Finanzstabilität,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Oktober 2008 zur Tagung des Europäischen Rates vom 15./16. Oktober 2008 (2),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Februar 2008 zu den Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (Teil: Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft): Eintritt in den neuen Programmzyklus (2008-2010) (3),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. November 2008 zu der WWU@10: Zehn Jahre Wirtschafts- und Währungsunion – Errungenschaften und Herausforderungen (4) (WWU@10-Entschließung),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. September 2008 mit Empfehlungen an die Kommission zu Hedge-Fonds und Private Equity (5),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Oktober 2008 mit Empfehlungen an die Kommission zu Lamfalussy-Folgemaßnahmen: Künftige Aufsichtsstruktur (6),

gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses, des Entwicklungsausschusses, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Ausschusses für regionale Entwicklung (A6-0063/2009),

A.

in der Erwägung, dass die Weltwirtschaft und die globalen Märkte in den letzten 25 Jahren ein beispielloses und historisch einmaliges Wachstum verzeichnen konnten, mit einer Produktionskapazität, die für mehr Menschen denn je Wohlstand gebracht hat und die bei einer Konjunkturabschwächung mit anschließendem Nachfragerückgang angepasst werden muss,

B.

in der Erwägung, dass sich die Finanz- und Wirtschaftskrise täglich weiter zuspitzt und die Europäische Union und ihre Nachbarländer einer weitreichenden sozialen und politischen Krise immer näher kommen, die zu einer Herausforderung für die Solidarität in Europa wird, da die bislang ergriffenen öffentlichen Maßnahmen im Hinblick auf ihre Durchschlagskraft und Wirksamkeit weit hinter den Erwartungen zurückbleiben,

C.

in der Erwägung, dass der Verlust an Vertrauen in die Finanz- und Kapitalmärkte und die zunehmende Arbeitslosigkeit nunmehr die wichtigsten Herausforderungen bei der Bekämpfung der Talfahrt der Wirtschaft weltweit und auf europäischer Ebene darstellen,

D.

in der Erwägung, dass das bislang noch nie dagewesene Ausmaß der derzeitigen Finanzkrise und das Ausmaß des damit einhergehenden Abschwungs eine wohlüberlegte Überarbeitung des Regelungs- und Lenkungsrahmens der Finanzmärkte auf EU-Ebene und auf internationaler Ebene erforderlich machen, um zu verhindern, dass künftige Probleme in der Weltwirtschaft zu ähnlichen Problemen auf den Finanzmärkten führen und die EU-Wirtschaft robuster gegenüber Veränderungen zu machen,

E.

in der Erwägung, dass das Versagen bedeutender Finanzinstitute die Kreditmärkte untergräbt, Kapitalfluss, Investitionen und Handel behindert und Preise und Werte sinken lässt, wodurch die Stabilität und die Kapitaleinlagen, die die Finanzinstitute zur Kreditvergabe und die Unternehmen zur Absicherung ihrer Finanzierungen benötigen, ausgehöhlt werden,

F.

in der Erwägung, dass eine laxe Geldpolitik und eine politisch gewollte verstärkte Vergabe von Immobilienkrediten sowie makroökonomische Ungleichgewichte in der Vergangenheit vor allem zwischen den USA und Schwellenländern wie China als Ursachen und Gründe für die derzeitige Finanzkrise gelten; unterstreicht die Notwendigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union und die Investitionen in Infrastruktur und Forschung sowie in neue Unternehmen und neue Märkte auszubauen,

G.

in der Erwägung, dass es zur Sicherstellung der konjunkturellen Erholung Hauptanliegen der politischen Entscheidungsträger der Europäischen Union sein sollte, die Funktionsfähigkeit der Finanz- und Kapitalmärkte wiederherzustellen und die Beschäftigung zu sichern, um auf diese Weise dazu beizutragen, dass die EU-Wirtschaft zu Wachstum und Investitionen und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze zurückkehrt,

H.

in der Erwägung, dass die gegenwärtige Rezession als Chance genutzt werden sollte, um „grüne“ Investitionen zu fördern und „grüne“ Arbeitsplätze zu schaffen, im Einklang mit der Erreichung der langfristigen Ziele von Lissabon/Göteborg und dem Klima- und Energiepaket,

I.

in der Erwägung, dass die Sicherstellung der konjunkturellen Erholung ein koordiniertes Handeln im Rahmen der EU-Rechtsvorschriften für Wettbewerb und staatliche Beihilfen sowie Stabilität für die Finanz- und Arbeitsmärkte erfordert, ohne dass es zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Unternehmen oder zu einem Ungleichgewicht zwischen den Mitgliedstaaten bei der Sicherung der Stabilität und der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft kommt,

J.

in der Erwägung, dass die Auswirkungen der Finanzkrise auf die Realwirtschaft zu außergewöhnlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten geführt haben, die rechtzeitige, zielgerichtete, befristete und verhältnismäßige Maßnahmen und Entscheidungen erfordern, um Lösungen für eine beispiellose globale Wirtschafts- und Beschäftigungssituation zu finden, sowie in der Erwägung, dass öffentliche Interventionen zwar unvermeidbar sind, aber die Rollen, die dem privaten und dem öffentlichen Sektor in normaleren Zeiten zukommen, verzerren,

K.

in der Erwägung, dass die Mängel des derzeitigen finanzpolitischen Regelungsrahmens vom Parlament in dessen Stellungnahmen zu Legislativvorschlägen und in seinen Entschließungen bereits angesprochen wurden,

L.

in der Erwägung, dass die jüngsten Daten, die von der Gemeinschaft zu den Aussichten für 2009 vorgelegt wurden, auf eine rapide Verschlechterung der wirtschaftlichen Bedingungen in der gesamten Europäischen Union hindeuten und nun die Europäische Union und die Mitgliedstaaten die letzte Verantwortung dafür tragen, makroökonomische Stabilität, nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung zu gewährleisten,

M.

in der Erwägung, dass die Finanzkrise das Dilemma offengelegt hat, das darin besteht, dass einerseits die Regelungsbefugnis für die Wirtschaftspolitik auf EU-Ebene angesiedelt sein muss und andererseits die Zuständigkeit für Programme zur Ankurbelung der Wirtschaft bei den Behörden der Mitgliedstaaten liegt,

N.

in der Erwägung, dass die von einzelnen Mitgliedstaaten in die Wege geleiteten kurzfristigen Aktionen einer umfassenden Koordinierung durch die Europäische Union bedürfen, um einerseits eine gemeinsame Multiplikatorwirkung zu garantieren und andererseits Spill-over-Effekte, Marktverzerrungen und unwirtschaftliche Doppelarbeit zu vermeiden,

O.

in der Erwägung, dass kurzfristige Maßnahmen auf die langfristigen Ziele abgestimmt sein müssen, die darauf ausgerichtet sind, die Europäische Union zur wettbewerbsfähigsten wissensgestützten Wirtschaft zu machen, das künftige Vertrauen und die Zuversicht nicht zu untergraben und die makroökonomische Stabilität sicherzustellen, und zu diesen Zielen beitragen müssen,

P.

in der Erwägung, dass die unterschiedlichen Möglichkeiten der Mitgliedstaaten, Konjunkturprogramme aufzulegen, anerkannt werden sollten; in der Erwägung, dass als Ergänzung dazu ein umfassender EU-Ansatz ausgearbeitet werden sollte, dessen eindeutiger Schwerpunkt auf sich gegenseitig unterstützenden politischen Maßnahmen in den Bereichen Wirtschafts-, Umwelt-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik liegt,

Q.

in der Erwägung, dass sich die Mitgliedschaft im Euroraum als Mittel zur Stärkung der wirtschaftlichen Stabilität in den betreffenden Mitgliedstaaten erwiesen hat; in der Erwägung, dass die Bürger in Zeiten wirtschaftlicher Rezession neben einem verantwortungsvollen Eingreifen der Regierung, um dem Konjunkturabschwung entgegenzuwirken, eine entschlossene Antwort im Wege der Instrumente der Europäischen Union und des sozialen und regionalen Zusammenhalts erwarten, während gleichzeitig die Regeln und Grundsätze, die eine starke und stabile Währung gewährleisten, gewahrt bleiben,

R.

in der Erwägung, dass es äußerst wichtig ist, das Vertrauen wiederherzustellen, um ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Finanzmärkte zu gewährleisten und damit die negativen Auswirkungen der Finanzkrise auf die Realwirtschaft zu begrenzen,

S.

in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union erst vor kurzem beigetreten sind und nicht dem Euroraum angehören, stark unter den Spekulationen gegen ihre Währungen, der Kapitalflucht und dem Einfrieren der internationalen Kreditmärkte leiden,

Allgemeines

1.

begrüßt die Initiative der Kommission, als Reaktion auf die schwerwiegende anhaltende Rezession ein europäisches Konjunkturprogramm aufzulegen; stellt fest, dass die gemeinschaftliche Dimension dieses Vorschlags 15 % des Etats für das Konjunkturprogramm ausmacht, das zügig umgesetzt werden muss;

2.

betont, dass die oberste Priorität des Konjunkturprogramms darin bestehen muss, die Wirtschaft und die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union zu fördern, um die Chancen und die Sicherheit der Bürger zu wahren und einen Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verhindern; vertritt die Auffassung, dass das Konjunkturprogramm dem wirtschaftlichen Abschwung entgegenwirken muss, indem die Finanzmärkte wieder funktionsfähig gemacht, Investitionen erleichtert und die Chancen für Wachstum und Beschäftigung verbessert werden und zugleich die Wirtschaft und der Arbeitsmarkt der Europäischen Union gestärkt und die Rahmenbedingungen für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen verbessert werden;

3.

erwartet von der Kommission klare und richtungsweisende Leitlinien im Hinblick auf ein verbessertes gemeinsames Konzept der Mitgliedstaaten zur Bewältigung dieser schweren Wirtschaftskrise, damit in Europa so viele Arbeitsplätze wie möglich gerettet werden können;

4.

vertritt mit Nachdruck die Auffassung, dass alle Finanzhilfen rechtzeitig, zielgerichtet und befristet gewährt werden müssen; warnt vor möglichen Verdrängungseffekten und einer Zersetzung der EU-Wettbewerbspolitik; drängt darauf, so bald wie möglich faire wettbewerbsorientierte Märkte gemäß den Verträgen wiederherzustellen; stellt mit Besorgnis fest, dass Staatsverschuldung und Haushaltsdefizite rapide ansteigen; fordert ferner so schnell wie möglich die Rückkehr zu soliden Staatsfinanzen, wie dies im überarbeiteten Stabilitäts- und Wachstumspakt (überarbeiteter SWP) vorgesehen ist, um eine übermäßige Belastung künftiger Generationen zu vermeiden;

5.

betont, dass vorübergehende Ausnahmen und Abweichungen von der Wettbewerbspolitik der Gemeinschaft innerhalb genau festgelegter zeitlicher Perspektiven rückgängig gemacht werden müssen und zur Normalität zurückgekehrt werden muss;

6.

betont, dass das Konjunkturprogramm dem Zweck dienen muss, ein faires und ausgewogenes internationales Übereinkommen für die Zeit nach dem Kyoto-Protokoll zu erreichen, das 2012 ausläuft, wobei ein solches Übereinkommen unter anderem ärmeren Ländern die Chance geben muss, der Armut zu entkommen, ohne die Erderwärmung weiter zu verstärken, indem ihnen bei der Finanzierung umfangreicher Investitionen in die Anpassung an den Klimawandel sowie in erneuerbare Energien und Energieeffizienz geholfen wird;

7.

stellt mit Besorgnis fest, dass Staatsverschuldung und Haushaltsdefizite rapide ansteigen; ist besorgt darüber, dass die Staatsverschuldung zu einer übermäßigen Belastung für künftige Generationen werden kann;

8.

akzeptiert die Notwendigkeit der Anpassung an ein globales Wettbewerbsumfeld und einer Rückkehr der europäischen Wirtschaft zum Wachstum als sehr wichtige gemeinsame Ziele und fordert die Europäische Union auf, verstärkt Anstrengungen zu unternehmen, um in Qualifikationen, Ausbildung und nachhaltige Schaffung von Arbeitsplätzen, Sicherung der Beschäftigung und Vorbeugung gegen Massenarbeitslosigkeit unter Gewährleistung konstruktiver Steuerpolitiken zu investieren, was dazu beitragen sollte, den Umfang und die Bestandteile des Konjunkturprogramms zu bestimmen; erwartet, dass auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2009 eine Einigung über richtungsweisende Leitlinien und konkrete Maßnahmen zur Sicherung bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze erzielt wird;

9.

empfiehlt als wesentliche Voraussetzung für eine effiziente Vorgehensweise, dass im Rahmen der Koordinierung der nationalen Konjunkturprogramme die Möglichkeit bietet, die einzelnen Programme auf die jeweiligen Bedürfnisse der einzelnen Mitgliedstaaten auszurichten, während gleichzeitig die gemeinsamen Interessen, die gemeinsamen Strategien zur Bekämpfung des Klimawandels und die Gewährleistung eines größtmöglichen Multiplikatoreffekts insbesondere im Bereich der Beschäftigung berücksichtig werden;

10.

empfiehlt neue horizontale Initiativen auf EU-Ebene, da die unterschiedlichen nationalen Möglichkeiten und Grenzen der haushaltspolitischen Maßnahmen unionsweit zu überaus asymmetrischen Ergebnissen führen können; erinnert jedoch daran, dass jeder Mitgliedstaat dafür verantwortlich ist, Haushaltsdisziplin zu wahren, Investitionen zu tätigen und Strukturreformen durchzuführen;

11.

warnt eindringlich vor der Gefahr, dass die in die Wege geleiteten Lösungen zur Summe aller nationalen Politikansätze werden, was mit Konflikten und Kosten einhergehen und den Binnenmarkt und die Wirtschafts- und Währungsunion aushöhlen und die Rolle der Europäischen Union als Global Player schwächen kann;

12.

unterstützt das Engagement der Kommission für den überarbeiteten SWP und nimmt ihre Bereitschaft zur Kenntnis, die ganze Flexibilität, die der Pakt bietet, als Möglichkeit zu nutzen, um antizyklische Maßnahmen zur Bekämpfung der Rezession zu ergreifen und den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, angemessen auf die Wirtschaftskrise zu reagieren und insbesondere einzuschätzen, inwieweit kurzfristige Investitionsbeschlüsse mit den mittelfristigen Haushaltszielen vereinbar und auf ein nachhaltiges Wachstum und die langfristige Umsetzung der Ziele von Lissabon ausgerichtet sind;

13.

betont, dass sich die Mitgliedstaaten unbedingt weiterhin an den überarbeiteten SWP halten müssen, um einerseits den derzeitigen außergewöhnlichen Umständen wirksam zu begegnen und sich andererseits verbindlich zu verpflichten, in dem Moment, da sich die Wirtschaft erholt, zu normaler Haushaltsdisziplin zurückzukehren und die antizyklische Ausrichtung des SWP zu verstärken;

Finanzmärkte: von der Krisenkontrolle hin zu gesunden Märkten für die Zukunft

Wiedererlangung des Vertrauens im Finanzsektor

14.

begrüßt die kurzfristigen Maßnahmen, die zur Wiederherstellung des Vertrauens in das Finanzsystem beschlossen wurden; erinnert daran, dass diese Sofortmaßnahmen nicht ausreichen, um einige der grundlegenden Probleme in den Griff zu bekommen, die die Krise ausgelöst haben, namentlich globale Ungleichgewichte, extreme Risikobereitschaft, Aufnahme von Fremdkapital und Belohnung kurzfristiger Termingeschäfte; verweist auf die Notwendigkeit, die Vergütungssysteme als mögliche Ursachen der finanziellen Instabilität zu überprüfen;

15.

fordert im Interesse der Verringerung der Unsicherheiten auf den Kreditmärkten und der Förderung ihres Funktionierens ein koordiniertes Vorgehen der Mitgliedstaaten, in dessen Rahmen allgemeine Bürgschaften und ausdrückliche Bürgschaften der Nationalbanken für Verbindlichkeiten unter Ausschluss des Eigenkapitals zulässig sind;

16.

fordert die Mitgliedstaaten und insbesondere die Mitgliedsstaaten des Euroraums auf, die Möglichkeit einer umfassenden europäischen und von allen Mitgliedstaaten solidarisch verbürgten Anleihe zu prüfen;

17.

bekräftigt, dass die Sicherung der Einlagen von Einzelpersonen und Unternehmen, einschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU), und der Gewährung von Krediten für diese Gruppen die eigentliche Rechtfertigung für den außergewöhnlichen Eingriff der öffentlichen Hand in das Finanzsystem darstellt; erinnert die Regierungen der Mitgliedstaaten an ihre Verantwortung und Rechenschaftspflicht gegenüber den Parlamenten bei der Verwendung öffentlicher Gelder für Rettungspläne und empfiehlt nachdrücklich die Einführung einer angemessenen Aufsicht und erforderlichenfalls von Sanktionen sowie deren Koordinierung auf EU-Ebene, um die Erreichung der entsprechenden Ziele zu gewährleisten;

18.

betont, dass es wichtig ist sicherzustellen, dass die Leitzinssenkungen an die Kreditnehmer weitergegeben werden;

19.

erinnert daran, dass es Aufgabe der Regulierungsbehörden und der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten ist, die Tätigkeiten der Banken und der Banker in den vergangenen Monaten eingehend zu prüfen und auch festzustellen, ob verwerfliches oder gar kriminelles Verhalten zum Bankenzusammenbruch beigetragen haben könnte, und zu überprüfen, ob staatliche Eingriffe und geldpolitische Entscheidungen in Bezug auf die Zinssätze der Kreditverknappung Einhalt gebieten konnten;

20.

vertritt die Auffassung, dass für die Rettungspakete für Finanzinstitutionen eine strenge Überwachung vorgesehen werden muss, um gleiche Wettbewerbsbedingungen unter Einbeziehung des Solvabilitätsniveaus, der erwarteten Gewinne, der Liquidität im Interbankgeschäft, der Entwicklung der Humanressourcen und des Vertrauens der Kunden, seien es Privatkunden oder Unternehmer, zu gewährleisten;

21.

vertritt die Auffassung, dass die Rettungspläne für den Bankensektor an Bedingungen in Bezug auf monetäre Anreize, die Bereitstellung von Krediten, die Kreditkonditionen, die Umstrukturierung des Sektors und den Schutz sozialpolitischer Vereinbarungen geknüpft werden müssen;

22.

vertritt die Auffassung, dass die Entwicklung der Vergabe von Mikrokrediten, die als wirksames Instrument mit starkem Multiplikatoreffekt anerkannt sind, gefördert werden sollte, indem insbesondere Geschäftsbanken, die staatliche Unterstützung erhalten haben, dazu verpflichtet werden;

23.

weist nachdrücklich darauf hin, dass es bei Überlegungen über ein neues Regulierungsumfeld - vor allem im Interesse einer Wiederbelebung des Verbriefungsprozesses, der für die Erholung der Hypothekenfinanzierung, der Autofinanzierung und der Kreditkartenfinanzierung von maßgeblicher Bedeutung ist - in erster Linie um die Rückkehr zu einem normalen Niveau der Kreditvergabe durch die Banken gehen muss;

24.

fordert die Kommission auf, eine eindeutige Analyse der Auswirkungen des Konjunkturpakets auf die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzsektors und das Funktionieren des Interbankmarktes vorzulegen; fordert die Kommission auf, interdisziplinäre Teams einzusetzen, denen auch Fachleute der Generaldirektion Wettbewerb, der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen und der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Kommission, der drei Überwachungsausschüsse der dritten Ebene und des Europäischen Systems der Zentralbanken angehören sollten, um Wissen und Know-how zu bündeln und sicherzustellen, dass es ausgewogene, unparteiische, qualitativ hochwertige und aktuelle Einschätzungen in allen Mitgliedstaaten gibt;

Effizientere Regelungs- und Überwachungsstrukturen

25.

vertritt die Auffassung, dass die Europäische Zentralbank (EZB), obwohl sie kein offizielles Aufsichtsmandat besitzt, ihre Rolle bei der Überwachung der Finanzstabilität in der Eurozone ausbauen muss, insbesondere was die Beaufsichtigung des EU-weiten Bankensektors betrifft; empfiehlt daher, dass die EZB auf der Grundlage von Artikel 105 Absatz 6 des Vertrags in die EU-weite makroprudentielle Beaufsichtigung systemrelevanter Finanzinstitute einbezogen werden sollte;

26.

bedauert, dass keine eindeutigen Instrumente und Politikansätze auf EU-Ebene zur Verfügung stehen, um rechtzeitig und energisch die asymmetrischen Auswirkungen der Finanzkrise in den einzelnen Mitgliedstaaten innerhalb und außerhalb der Eurozone anzugehen;

27.

bekräftigt seine Aufforderung an die Kommission zu untersuchen, welche Auswirkungen das Verhalten von Banken hatte, die nach der Annahme von Rettungsplänen durch andere Mitgliedstaaten ihre Vermögenswerte aus den erst in jüngster Zeitbeigetretenen Mitgliedstaaten transferiert haben, und die Spekulationen (Leerverkäufe) gegen die Währungen der erst vor kurzem beigetretenen Mitgliedstaaten eingehend zu prüfen; ersucht die Kommission, die Ergebnisse dieser Analyse der de-Larosière-Gruppe und dem zuständigen Ausschuss des Parlaments mitzuteilen;

28.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, unverzüglich das Problem der Bankgarantien anzugehen, um sicherzustellen, dass ähnlich gestaltete Maßnahmen EU-weit Bankenkonkurse verhindern, und somit eine Wiederbelebung der Interbankenfinanzierung zu ermöglichen, die notwendig ist, um die Bankenkrise zu beenden und die Gewährung neuer Kredite an die Realwirtschaft, die Steigerung der Investitionen und des Konsums zu ermöglichen und auf diese Weise aus der Wirtschaftskrise herauszuführen;

29.

fordert die de-Larosière-Gruppe nachdrücklich auf, die in seinen vorangegangenen Entschließungen zur Finanzmarktaufsicht vorgelegten Empfehlungen aufzugreifen; fordert die Kommission auf, seine Beiträge zur Schaffung einer soliden und effizienten Regulierungs- und Überwachungsstruktur, mit der die negativen Auswirkungen künftiger Krisen verhindert oder begrenzt werden können, zu übernehmen; fordert den Rat auf, einen etwaigen Standpunkt des Parlaments zu diesen Schlussfolgerungen in angemessener Weise zu berücksichtigen, bevor er ihnen zustimmt;

30.

nimmt Kenntnis von den Empfehlungen der de-Larosière-Gruppe und betont, dass viele von ihnen vom Parlament schon in den vergangenen Jahren abgegeben wurden; begrüßt die Absicht der Kommission, von ihrem Initiativrecht Gebrauch zu machen und Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um eine Lösung für die dringlichsten Probleme im Zusammenhang mit der Finanzkrise zu finden, und fordert die Kommission auf, diesen Prozess umgehend einzuleiten; erwartet von der Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2009 richtungsweisende politische Signale und einen Zeitplan für alle Gesetzesinitiativen, damit diese gemeinsam mit dem Parlament zeitnah angenommen werden können;

31.

bekräftigt, dass ein höheres Maß an Transparenz und ein verbessertes Risikomanagement sowie eine koordinierte Beaufsichtigung die wichtigsten Lösungsansätze für eine künftige Krisenvorbeugung darstellen und dass die Reform der Regulierung umfassend erfolgen und sich auf alle Akteure und Transaktionen an den Finanzmärkten beziehen muss; weist darauf hin, dass der globale Charakter der Finanzmärkte eine internationale Koordinierung der Reformen erfordert; betont, dass jegliche Initiative im Regulierungsbereich darauf abzielen muss, Transparenz, Nachhaltigkeit, Stabilität und größere Verantwortlichkeit der Finanzakteure am Markt zu schaffen; erinnert die Kommission an ihre Verpflichtung, seinen Forderungen in Bezug auf Hedge-Fonds und Private Equity nachzukommen;

32.

vertritt die Auffassung, dass Rating-Agenturen Informationslücken schließen und Unsicherheiten sowie Interessenkonflikte offenlegen sollten; verweist nachdrücklich darauf hin, dass die Rechnungslegungsgrundsätze überarbeitet und verbessert werden müssen, um prozyklische Effekte zu vermeiden;

33.

schlägt vor, sorgfältig zu prüfen, ob künftige Schritte hin zu einer vernünftigen Regulierung des Finanzsektors, insbesondere die makroprudentielle Überwachung des Regelungsrahmens, die wirtschaftliche Erholung und die Innovation auf dem Gebiet der Finanzprodukte erschweren oder unmöglich machen und der Attraktivität der EU-Finanzmärkte Abbruch tun könnten, sodass die Finanzströme und Unternehmen zu Drittmärkten umgelenkt würden; weist darauf hin, dass es im eigenen Interesse liegt, die Position als erster Finanzmarkt der Welt beizubehalten;

Die Realwirtschaft: die Krise als Möglichkeit für nachhaltiges Wachstum

Sicherung der Arbeitsplätze und Steigerung der Nachfrage

34.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle verfügbaren Mittel einzusetzen, um Unternehmen in der Europäischen Union, insbesondere KMU, zu unterstützen, die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern und das Vertrauen der Investoren, Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Verbraucher in der Europäischen Union zu stärken;

35.

empfiehlt nachdrücklich, dass den KMU, den Bürgern und jenen Bereichen, deren weitere Nachhaltigkeit durch die Krise, insbesondere durch den Mangel an Krediten gefährdet erscheint, umgehend ein ausreichender, erschwinglicher und in vernünftiger Weise sicherer Zugang zu Krediten in der gesamten Europäischen Union garantiert wird; fordert die Kommission auf, in dieser Hinsicht den Austausch bewährter Vorgehensweisen sicherzustellen;

36.

betont, dass in dem derzeitigen Klima, in dem KMU mit großen finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen haben und nur in begrenztem Maße Zugang zu Krediten haben, Behörden und Privatkunden bei Zahlungen an KMU eine Zahlungsfrist von höchstens 30 Tagen einhalten sollten; fordert die Kommission auf, dieser Frage bei der Überarbeitung der Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (7) Rechnung zu tragen;

37.

fordert, dass die Empfehlungen des Parlaments im Zusammenhang mit der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Vorfahrt für KMU in Europa – Der „Small Business Act“ für Europa“ (KOM(2008)0394) sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene vollständig umgesetzt und rasch angewandt werden;

38.

fordert die tatsächliche Einleitung einer umfassenden europäischen Beschäftigungsinitiative, indem einerseits sichergestellt wird, dass ein Unternehmen überall in der Europäischen Union innerhalb von drei Tagen gegründet werden kann, ohne dass Kosten anfallen, und die Formalitäten für die Einstellung der ersten Arbeitnehmer über eine zentrale Anlaufstelle abgewickelt werden können, und andererseits die Aktivierungspläne insbesondere für weniger qualifizierte Personen durch personalisierte Beratungsgespräche, intensive Ausbildung oder Umschulung und Weiterqualifizierung der Arbeitnehmer, Lehrlingsausbildung, subventionierte Arbeitsplätze und Subventionen für die Aufnahme freiberuflicher und unternehmerischer Aktivitäten verstärkt werden; spricht sich ferner dafür aus, dass die Kommission Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds bereitstellt, um die Entwicklung von Fähigkeiten und die Erfüllung von Qualifikationsanforderungen zu fördern;

39.

empfiehlt nachdrücklich, dass die EU-Beschäftigungsinitiative eine frühzeitige Intervention einschließt, wenn Arbeitsplätze tatsächlich verloren gehen, nicht zuletzt um die Gefahr zu verringern, dass Menschen vom Arbeitsmarkt ausgegrenzt werden; vertritt die Auffassung, dass derartige Interventionen erhebliche Investitionen in Ausbildungsmaßnahmen einschließlich einer Aufstockung des Schulungspersonals und einer schwerpunktmäßigen Berücksichtigung einer verbesserten Koordination der Ausbildungs- und Wiedereingliederungsprogramme erfordern werden und nicht ausschließlich auf kurzfristige Maßnahmen begrenzt werden sollten, sondern auch darauf ausgerichtet sein sollten, Spitzenqualifikationen zu ermöglichen, um das Ausbildungsniveau innerhalb der Europäischen Union insgesamt anzuheben und den veränderten Anforderungen der heutigen Wirtschaft Rechnung zu tragen;

40.

begrüßt die Vorschläge der Kommission und fordert die Mitgliedstaaten auf, neue Bestimmungen über den Europäischen Sozialfonds, den Europäischen Fonds zur Anpassung an die Globalisierung und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zu erlassen, einschließlich der Vereinfachung der Verfahren und der Ausweitung der anrechenbaren Kosten im Hinblick auf eine noch effizientere Förderung der Beschäftigungsziele und der Ziele der sozialen Einbindung, um die Beschäftigung in den Kernbereichen der Wirtschaft auch weiterhin zu unterstützen und zu gewährleisten, dass bei der Bereitstellung dieser Unterstützung der soziale und territoriale Zusammenhalt weiterhin Vorrang genießt, um eine asymmetrische Entwicklung innerhalb der Europäischen Union zu vermeiden; hofft auf eine zügigere Bereitstellung der Mittel zur Unterstützung der Beschäftigung und eine Umorientierung der EU-Programme zur Unterstützung der am meisten gefährdeten Gruppen einschließlich der Programme zur Gewährleistung menschenwürdiger Lebensbedingungen und des Zugangs zu qualitativ hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen für alle;

41.

fordert die Mitgliedstaaten auf, in die Sozialwirtschaft zu investieren, die zum Wachstum beitragen kann, da sie über ein erhebliches Potenzial zur Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und zur Stärkung des gesellschaftlichen und territorialen Zusammenhalts verfügt;

42.

betont die Bedeutung der Umsetzung der gemeinsamen Grundsätze der Flexicurity unter Gewährleistung einer angemessenen sozialen Absicherung für alle, insbesondere von Sozialversicherungssystemen, mit denen ein angemessener Schutz unter Berücksichtigung der nationalen Traditionen bereitgestellt wird;

43.

fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Entwicklung der Lage am EU-Arbeitsmarkt und die Auswirkungen der Krise auf diesen Markt auch weiterhin regelmäßig zu beobachten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Volkswirtschaften der Europäischen Union auf den Weg einer nachhaltigen Entwicklung zu bringen;

44.

betont, dass für alle Bürger der Union ein angemessener Lebensstandard gewährleistet werden muss und fordert diesbezüglich geeignete Sofortmaßnahmen; fordert eine Anpassung der sozialpolitischen Maßnahmen, um der Rezession Rechnung zu tragen, indem eine aktive Arbeitsmarktpolitik unter Förderung der sozialen Integration unterstützt wird und besonderes Augenmerk auf die am meisten gefährdeten Mitglieder der Gesellschaft gelegt wird;

45.

fordert die Kommission dringend auf, die Rezessionsrisiken zu prüfen, denen die Industriesektoren europaweit ausgesetzt sind, um bei Bedarf auf EU-Ebene intervenieren zu können; betont jedoch, dass einige der Probleme, dem sich EU-Unternehmen gegenübersehen, möglicherweise nicht nur durch die Finanzkrise verursacht wurden; vertritt daher die Auffassung, dass staatliche Beihilfen zielgerichtet gewährt werden sollten, sodass sie nicht über den Ausgleich der Auswirkungen der Finanzkrise hinausgehen, und dass sie an strengste Bedingungen in Bezug auf Umstrukturierung, Investitionen in Innovation und Nachhaltigkeit geknüpft sein müssen;

46.

warnt vor einer unangemessenen Lockerung der EU-Wettbewerbsvorschriften, da dies den Binnenmarkt schwächen könnte; befürchtet, dass die einzelstaatlichen Reaktionen auf den Konjunkturrückgang zu Protektionismus und Wettbewerbsverzerrungen führen können, was auf lange Sicht den wirtschaftlichen Wohlstand der EU-Bürger ernsthaft untergraben würde;

47.

fordert eine Bewertung der in den nationalen Konjunkturprogrammen enthaltenen Maßnahmen, was ihre unmittelbaren Auswirkungen auf die Kaufkraft betrifft;

48.

fordert den Rat – in Anbetracht der potenziellen beschäftigungs- und nachfragefördernden Wirkung einer solchen Maßnahme – auf, den Vorschlag zu billigen, allen Mitgliedstaaten die Möglichkeit einzuräumen, einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für energieeffiziente Waren und Dienstleistungen sowie arbeitsintensive und lokal erbrachte Dienstleistungen anzuwenden;

49.

unterstreicht, dass das Programm für das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) einen Mehrwert für die Verwirklichung der Lissabon-Strategie, für die Klimaziele der Europäischen Union und für einen stärkeren sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt darstellt und zugleich zum richtigen Zeitpunkt Unterstützung für die Aufrechterhaltung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage in der Europäischen Union bietet; betont die Bedeutung der 30 vorrangigen TEN-V-Projekte – insbesondere der grenzüberschreitenden Korridore –, wenn es darum geht, die Wirtschaft wieder in Gang zu bringen und der wachsenden Nachfrage nach einer besseren, d.h. umweltfreundlichen Ko-Modalität nachzukommen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, neue Methoden zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur zu entwickeln und die Mittel für TEN-V-Projekte im künftigen Finanzrahmen und im Konjunkturprogramm erheblich aufzustocken;

50.

fordert die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeit einer Senkung der Arbeitsbesteuerung bei geringen Einkommen in Erwägung zu ziehen, um die Kaufkraft zu erhöhen und die Nachfrage nach Einzelhandelsprodukten anzukurbeln;

Stärkerer Zusammenhalt und geringere wirtschaftliche Divergenz

51.

unterstreicht angesichts der eindeutig asymmetrischen Auswirkungen der Krise in ganz Europa die Bedeutung der Ziele des territorialen Zusammenhalts im Rahmen der vorgeschlagenen Stimulierungsmaßnahmen;

52.

fordert die Kommission auf, sich insbesondere vor dem Hintergrund der derzeitigen Krise sorgfältig mit den Auswirkungen der horizontalen Politikansätze auf die von einander abweichende regionale Wirtschaftsleistung in der Eurozone zu befassen, wie dies in ihrer Mitteilung zur WWU@10 aufgezeigt wurde;

53.

fordert die Ausarbeitung eines angemessenen Mechanismus, um sicherzustellen, dass eine beschleunigte Konvergenz der weniger dynamischen Regionen auf strategischen Zielsetzungen wie der Ökologisierung der Wirtschaft und einer angemessenen Mitwirkung an der Lissabon-Strategie insbesondere durch Unterstützung von Innovation, KMU und Initiativen auf Mikroebene basiert;

54.

begrüßt alle Vorschläge der Kommission zur Vereinfachung und Beschleunigung des Zugangs zu den zur Verfügung stehenden Kohäsionsinstrumenten und zur rascheren Umsetzung von Projekten, insbesondere durch vorzeitige Bereitstellung von Mitteln, vorübergehende Anhebung der Quoten für die Unterstützung durch die Gemeinschaft, Verbesserung der technischen Unterstützung und beschleunigte Zahlungsverfahren;

Intelligente und nachhaltige Strukturreformen und Investitionen

55.

fordert eine Verfeinerung der Konjunkturinstrumente und -politiken sowohl auf EU-Ebene als auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten, mit denen im Einklang mit einem gemeinsamen Paket von Prioritäten innerhalb der Lissabon-Strategie wie beispielsweise Investitionen in den Bildungsbereich, Infrastrukturen, Forschung und Entwicklung, Qualifikation und lebenslanges Lernen, Energieeffizienz und umweltfreundliche Technologien, Breitbandnetze, Stadtverkehr, kreative Industrien und Dienstleistungen, Gesundheitsdienste sowie Dienstleistungen für Kinder und ältere Menschen die Nachfrage gesteigert und das Vertrauen in der gesamten Europäischen Union wiederhergestellt werden kann;

56.

begrüßt den Vorschlag der Kommission, Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur im Umfang von 500 Millionen EUR von 2010 auf 2009 vorzuziehen; betont jedoch, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten den städtischen Verkehr und die vorrangigen TEN-V-Vorhaben zu den Projekten zählen müssen, für die die zusätzlichen 5 Milliarden EUR im Rahmen des Konjunkturprogramms bereitzustellen sind; vertritt die Auffassung, dass besonders diejenigen TEN-V-Projekte, deren Umsetzung weit fortgeschritten ist, davon profitieren sollten, dass mehr Mittel verfügbar sind;

57.

betont, dass es unter den gegenwärtigen sehr schwierigen Umständen notwendig ist, dass die Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union erst vor kurzem beigetreten sind und die nicht dem Euroraum angehören, Zugang zu EU-Mitteln zu erhalten; diese Mittel wären der erforderliche Haushaltsanreiz für Länder, die nicht über den Spielraum der Mitgliedstaaten der Eurozone verfügen oder die große Haushalts- und Leistungsbilanzdefizite aufweisen;

58.

betont, dass die Krise in vielen der neuen Mitgliedstaaten äußerst negative wirtschaftliche und soziale Auswirkungen hat und ein erhebliches Risiko für Wachstum und Beschäftigung darstellt sowie und zu einem Anstieg der Armut führt; rechnet darüber hinaus damit, dass sich Spill-over-Effekte auf den Euro und die Volkswirtschaften im Euroraum auswirken; fordert deshalb aus Gründen der Gemeinschaftssolidarität und der Verwirklichung der kollektiven Verantwortung in diesem Zusammenhang einen EU-weiten koordinierten Ansatz; fordert die Kommission auf, alle Instrumente zu überprüfen und zu verbessern, die der Stabilisierung der betroffenen Mitgliedstaaten dienen und insbesondere die Wechselkurse zu stabilisieren, um Sicherheitsnetzbestimmungen und Pakete mit Gegenmaßnahmen rasch und wirksam umzusetzen;

59.

fordert die Kommission auf, gangbare Schritte zur Verbesserung der Energiesicherheit durch den beschleunigten Aufbau eines internen Gasverteilungsnetzes der Europäischen Union in Betracht zu prüfen, das die Versorgungssicherheit gewährleisten würde;

60.

vertritt die Auffassung, dass eine starke öffentliche Investitionspolitik, die auf die Schaffung einer Wirtschaft mit niedrigen Kohlendioxid-Emissionen abzielt, äußerst wichtig ist, um der wirtschaftlichen Rezession entgegenzutreten;

61.

fordert in diesem Zusammenhang die Mitgliedstaaten auf, ihre Steuersysteme zu reformieren, um sicherzustellen, dass bestimmte Bereiche wie Landwirtschaft, Verkehr und Energieversorgung, die schwerwiegende Auswirkungen auf die Umwelt haben, eine nachhaltige Leistung erbringen;

62.

unterstützt nachdrücklich die Einführung einer Reihe urbaner Politikansätze, bei denen die Energieeffizienz im Verkehrswesen und im Gebäudebereich mit der Schaffung von Arbeitsplätzen kombiniert wird;

63.

betont die Notwendigkeit umfangreicher Investitionen im Zuge koordinierter und bislang einmaliger Anstrengungen in den Bereichen Energie, Umwelt und Infrastrukturen zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung, zur Förderung der Schaffung von qualitativ hochwertigen Arbeitsplätzen und zur Gewährleistung des sozialen Zusammenhalts; vertritt daher die Auffassung, dass die der Bevölkerung abverlangten Anstrengungen um so eher akzeptiert werden, wenn sie einerseits als ausgewogen empfunden werden und andererseits als Garant für Beschäftigung und soziale Integration gelten;

64.

fordert EU-Initiativen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und den Zugang zu Risikokapital sowie zu Krediten und Mikrokrediten, um das Wachstum und die Konvergenz in der gesamten Europäischen Union zu steigern;

65.

betont, dass der bürokratische Aufwand bei Investitionsprojekten verringert werden muss, die von privaten Unternehmen kofinanziert werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, Maßnahmen zur Beschleunigung und Vereinfachung von Investitionen zu treffen;

66.

betont, dass bei der Bekämpfung der akuten Probleme infolge der Wirtschaftskrise die langfristige Strategie und die Möglichkeit, einige längst überfällige Ziele zu erreichen, nicht außer Acht gelassen werden sollten, insbesondere:

die beschleunigte Beseitigung von Hindernissen für die Dienstleistungsfreiheit gemäß der Dienstleistungsrichtlinie (8) deren Umsetzung sich verzögert hat, da der Dienstleistungssektor ein enormes Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen bietet;

die beschleunigte Umsetzung der Postrichtlinie (9);

die Vollendung des Energiebinnenmarktes;

die dringende Erhöhung der FuE-Investitionen, da das – recht bescheidene – Lissabon-Ziel von 3 % des BIP bislang nicht erreicht wurde, was hauptsächlich darauf zurückzuführen ist, dass der private Sektor seinen Anteil von 2 % nicht eingehalten hat, und weil sich trotz des erklärten Ziels, die dynamischste wissensgestützte Wirtschaft der Welt zu werden, bei den FuE-Investitionen die Kluft zu anderen Regionen vergrößert; jede Unterstützung der Industrie muss an die Bedingung geknüpft sein, dass beträchtliche Investitionen in FuE und Innovationen getätigt werden;

die dringend erforderliche Fertigstellung des EU-Patentsystems;

die Beseitigung aller noch bestehenden Hindernisse für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer;

die vollständige Umsetzung der vorrangigen transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-T);

Europäische Wirtschaftsinstrumente: die Europäische Union muss im Einklang handeln

Wirtschaftspolitische Koordinierung

67.

fordert eine verbesserte Kohärenz zwischen dem derzeitigen Konjunkturprogramm auf der Ebene der Mitgliedstaaten, den Zielsetzungen und Prioritäten der Lissabon-Strategie, den integrierten politischen Leitlinien und den nationalen Reformprogrammen sowie die Einsetzung der Flexibilitätsinstrumente, die der überarbeitete SWP bietet;

68.

stellt als zentrales Dilemma der derzeitigen Krise fest, dass die wirtschaftspolitischen Instrumente der Europäischen Union noch nicht weit genug entwickelt sind, um die bevorstehenden Herausforderungen erfolgreich anzugehen; fordert deshalb im Vorfeld der Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2010 eine Überprüfung und Aktualisierung der wesentlichen Politikinstrumente, insbesondere der integrierten politischen Leitlinien;

69.

fordert Orientierungshilfen der Kommission für die nationalen Reformprogramme vor dem Hintergrund ihrer Wachstumsprognosen;

70.

fordert, dass die Kommission angemessene und detaillierte Kriterien und Standards für eine enge Überwachung und regelmäßige Neubewertung der Effizienz der Konjunkturprogramme erarbeitet, insbesondere was die tatsächliche Tätigung der angekündigten Investitionen betrifft, wobei zu berücksichtigen ist, dass das volle Ausmaß der Krise und die erforderlichen Maßnahmen zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht endgültig absehbar sind;

71.

fordert alle beteiligten Parteien – Parlament, Rat, Kommission und die Sozialpartner auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene – auf, auf der Grundlage folgender Vorschläge auf dem Frühjahrstagung des Europäischen Rates im März 2009 zusammenzuarbeiten:

Weiterentwicklung einer gegenseitigen Stärkung der stabilitäts- und wachstumsorientierten makroökonomischen Politikansätze durch eine Umwandlung der Stabilitätspolitik und der Investitionen in ein gemeinsames und auf gegenseitiger Unterstützung beruhendes Anliegen;

Aufbau eines verbindlichen Rahmens für die Mitgliedstaaten, innerhalb dessen sie auf der Grundlage eines gemeinsamen Verständnisses der Probleme, der Prioritäten und der notwendigen und angemessenen Abhilfemaßnahmen sich gegenseitig und die Kommission konsultieren, bevor sie größere wirtschaftspolitische Entscheidungen treffen;

Verabschiedung ehrgeiziger und maßgeschneiderter nationaler Konjunkturprogramme sowie aktualisierter Stabilitäts- und Konvergenzprogramme, Überprüfung der nationalen Haushalte, um auf die jüngsten wirtschaftlichen Voraussagen reagieren zu können und Verpflichtung zu ihrer umgehenden Umsetzung;

Formulierung einer kohärenten EU-Strategie für kurz- und langfristige Maßnahmen auf der Grundlage gemeinsamer Prioritäten und Ziele;

Stärkung der wirtschaftspolitischen Lenkung der Eurozone nach Maßgabe der in der Entschließung des Parlaments vom 18. November 2008 zur WWU@10 enthaltenen Empfehlungen;

72.

fordert vonseiten des Parlaments, des Rates, der Kommission und der Europäischen Investitionsbank dringend eine Untersuchung der Vorteile, die sich aus der Durchführbarkeit eines europäischen Sovereign Debt Fund ergeben würden, dessen Schuldendienstkosten niedriger wären als der entsprechende Gesamtwert der einzelnen Staatsverschuldungen und der befristet wäre und nach einer bestimmten Zeit auf die einzelnen Staatsverschuldungen übertragen würde;

Europäische Investitionsbank

73.

vertritt die Auffassung, dass die Einbeziehung der Europäischen Investitionsbank (EIB) von wesentlicher Bedeutung ist und dass ein Großteil der im Konjunkturprogramm angeführten Darlehenstätigkeit im Zuständigkeitsbereich dieser Bank liegt; begrüßt den Umstand, dass sich die Mitgliedstaaten auf eine Anhebung des Kapitals der EIB geeinigt haben; erinnert daran, dass einige EIB-Interventionen auch auf die Unterstützung durch den EU-Haushalt angewiesen sind, dass dies jedoch derzeit im Konjunkturprogramm nicht vorgesehen ist; vertritt die Auffassung, dass dies durch eine Verschmelzung von Zuschüssen und Darlehen oder in Form von Eigenkapitalinstrumenten oder gemeinsamen Instrumenten zur Teilung von Risiken wie der Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (RSFF) und dem Kreditgarantieinstrument für europäische Verkehrsnetzprojekte (LGTT) erfolgen könnte; im letztgenannten Fall könnte die EIB aufgefordert werden, einen Beitrag aus ihren eigenen Reserven zu leisten, was die Hebelwirkung steigern würde; unterstreicht die Rolle der EIB bei der Refinanzierung von KMU und Geschäftsbanken einschließlich bestehender öffentlich-privater Partnerschaften; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass umweltverträgliche Finanzierungskriterien ausgearbeitet werden müssen;

EU-Haushalt

74.

erinnert daran, dass das Konjunkturprogramm und die von der Kommission am 28. Januar 2009 vorgeschlagenen Maßnahmen einen Gemeinschaftsanteil in Höhe von etwa 30 000 000 000 EUR vorsehen, der auf folgende Sektoren verteilt werden soll: 5 000 000 000 EUR für Energienetze und schnelle Internetverbindungen im Rahmen einer Überarbeitung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2007-2013 sowie Maßnahmen in Verbindung mit dem „Gesundheitscheck“ der GAP; Vorauszahlungen im Rahmen der Struktur- und Kohäsionsfonds; verschiedene Initiativen im Bereich Forschung und Innovation wie die Europäische Initiative für umweltgerechte Kraftfahrzeuge, die Initiative zur Fabrik der Zukunft und die Initiative für energieeffiziente Gebäude; Aufstockung der Vorfinanzierung der am weitesten fortgeschrittenen transeuropäischen Verkehrsnetzprojekte sowie der Initiativen zugunsten von KMU oder des gemeinschaftlichen Innovationsprogramms (CIP) und für bereits gewährte Mittel durch existierende oder neue Darlehen und Fonds der EIB;

75.

betont, dass die gegenwärtige Krise nicht als Vorwand benutzt werden sollte, um eine unbedingt erforderliche Neuausrichtung der Ausgaben auf „grüne“ Investitionen zu verzögern, sondern vielmehr ein zusätzlicher Anreiz für die Beschleunigung einer derartigen Neuorientierung sein sollte, und verweist in diesem Zusammenhang erneut auf die Bedeutung der für 2009 geplanten Überprüfung des Haushaltsplans, die sich nicht auf eine theoretische Vision eines Haushaltsplans für die Zeit nach 2013 beschränken, sondern auch mutige Vorschläge für eine Neuausrichtung der Planung anlässlich der Halbzeitüberprüfung der Mehrjahresprogramme beinhalten sollte, um durch Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und unter Berücksichtigung der durch den Klimawandel entstandenen Herausforderungen auf die derzeitige Krise zu reagieren;

76.

betont, dass einige der im Konjunkturprogramm vorgeschlagenen Aspekte noch zu vage formuliert sind; fordert die Kommission auf, den beiden Teilen der Haushaltsbehörde unverzüglich alle für eine Entscheidungsfindung notwendigen Angaben zur Verfügung zu stellen; weist außerdem darauf hin, dass einige der im Konjunkturprogramm vorgeschlagenen Aspekte eine Änderung der bestehenden Mehrjahresprogramme erforderlich machen; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass diese Änderungen unter vollständiger Wahrung der Befugnisse des Parlaments erfolgen müssen;

77.

betont, dass die Umsetzung des Konjunkturprogramms, wie es von der Kommission vorgeschlagen wurde, einige Zeit dauern wird, und fordert alle betroffenen Organe auf, angesichts der gegenwärtig äußerst schwierigen wirtschaftlichen Lage der Europäischen Union so bald wie möglich die erforderlichen Entscheidungen zu treffen;

78.

hebt hervor, dass der Großteil der von der Kommission vorgeschlagenen gemeinschaftlichen Maßnahmen auf Haushaltsumschichtungen von bereits zugeteilten Mitteln beruht und nicht auf neuen Haushaltsmitteln; fordert die Kommission auf, aus den sehr schlechten Wirtschaftsprognosen, die sie im Januar 2009 veröffentlicht hat, alle nötigen Konsequenzen zu ziehen und ihre Haushaltsvorschläge im Lichte dieser neuen Prognosen neu zu bewerten;

79.

begrüßt das Konjunkturprogramm und die damit zusammenhängenden Initiativen und erinnert daran, dass alle im Haushaltsplan 2009 nicht vorgesehenen neuen Ausgaben mit neuem Geld finanziert werden müssen, um den zwischen den beiden Teilen der Haushaltsbehörde ausgehandelten MFR 2007-2013 nicht zu gefährden; weist in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeiten hin, die sich durch die Bestimmungen der Interinstitutionellen Vereinbarung (IIV) vom 17. Mai 2006, insbesondere durch die Nummern 21 bis 23, bieten;

80.

betont, dass in dem Konjunkturprogramm mehrschichtige koordinierte Maßnahmen zur Stärkung der europäischen Volkswirtschaften vorgeschlagen werden; bekräftigt die Bereitschaft des Parlaments, mit dem Rat in Verhandlungen über die von der Kommission vorgeschlagene Änderung des MFR 2007–2013 im Umfang von 5 000 000 000 EUR sowie über alle weiteren Änderungen von Instrumenten zu treten, die Auswirkungen auf den Haushalt hätten; ist der Auffassung, dass sich die Verhandlungen auf die Erweiterung des innerhalb dieser Änderung unterstützten Vorhabenbereichs entsprechend den Prioritäten der Mitgliedstaaten konzentrieren sollten;

81.

erkennt die vorrangige Rolle der EIB und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) an, die zur Finanzierung von Investitionen beitragen und den Zugang von Unternehmen, insbesondere von KMU zu Finanzierungsmöglichkeiten verbessern; weist darauf hin, dass Beiträge des EU-Haushalts zu Tätigkeiten der EIB das Potenzial besitzen, eine erhebliche Hebelwirkung für Investitionen zu erzeugen, und möchte untersuchen, wie der EU-Haushalt noch weiter zu einer derartigen Wirkung beitragen könnte, wobei diese Beiträge in jedem Fall von einer gemeinsamen Absichtserklärung des Parlaments, des Rates, der Kommission und der EIB über die Investitionsprioritäten flankiert sein sollten, mit der sichergestellt wird, dass sie für wirklich nachhaltige Projekte bestimmt sind; ist beunruhigt über die zunehmende Tendenz des Rates und der Kommission, der EIB und der EBWE zahlreiche zusätzliche Aufgaben zu übertragen, ohne sich zunächst alle notwendigen wirtschaftlichen und finanziellen Garantien zu verschaffen, dass die EIB und die EBWE diesen Aufgaben auch gewachsen sind; nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission eine Verstärkung der von der EIB im Rahmen des MFR 2007-2013 eingesetzten Finanzinstrumente vorschlägt; fordert die Kommission auf, eine erste Bilanz der diesbezüglich bereits umgesetzten Maßnahmen vorzulegen und Lösungen für die budgetären und rechtlichen Schwierigkeiten vorzuschlagen, die bei der Umsetzung von Programmen wie JASMINE, JASPER und JEREMY aufgetreten sind;

82.

erwartet von der Kommission, dass sie ihre Pläne hinsichtlich künftiger Maßnahmen klarstellt, insbesondere mit Blick auf den möglichen Beitrag aus dem Gemeinschaftshaushalt zur Stärkung dieser Instrumente; fordert die Kommission auf, die beiden Teile der Haushaltsbehörde darüber zu unterrichten, in welchem Maße die neuen Instrumente, die der EIB für künftige Initiativen zur Verfügung gestellt wurden, eine Inanspruchnahme des EU-Haushalts erforderlich machen; verweist ferner darauf, dass die steigende Zahl von der EIB und der EBWE übertragenen Aufgaben, wichtige Fragen hinsichtlich der demokratischen Kontrolle der finanzierten Projekte aufwirft, wenn es um die Verwendung von Mitteln aus dem EU-Haushalt geht;

83.

bedauert, dass der Kommissionsvorschlag, in transeuropäische Energienetze und Breitband-Infrastrukturprojekte zu investieren, nach wie vor auf Eis liegt, da im Rat entgegen dem im Dezember 2008 geäußerten Willen des Europäischen Rates keine Einigung erzielt werden konnte; ist der Auffassung, dass der EU-Haushalt mithilfe der entsprechenden Instrumente, die die IIV vorsieht, dazu genutzt werden sollte, zur Bewältigung der Wirtschaftskrise beizutragen, und fordert den Rat auf, so bald wie möglich Beratungen mit dem Parlament aufzunehmen; vertritt die Ansicht, dass Mittel nur im Rahmen von bestätigten Margen in Anspruch genommen werden können und nicht auf der Grundlage des prognostizierten Bedarfs in künftigen Haushaltsjahren; erinnert daran, dass durch eine Mittelumschichtung künftige politische Maßnahmen behindert werden könnten; hält die Halbzeitüberprüfung für eine letzte, sehr späte Gelegenheit zur Reaktion auf die Wirtschaftskrise; weist darauf hin, dass das Konjunkturprogramm, wenn es gebilligt wird, erhebliche Auswirkungen auf den Haushaltsplan 2009 haben wird; erinnert die Kommission daran, dass ihr Vorschlag für Investitionen in Breitband-Infrastrukturprojekte Richtcharakter hat und der Genehmigung des Gesetzgebers bedarf; erbittet weitere Einzelheiten zur Entwicklungsstufe der einzelnen Projekte, um eine zügige Umsetzung sowie eine Bewertung ihrer kurzfristigen Auswirkungen auf die Beschäftigung und das Wirtschaftswachstum in der gesamten Europäischen Union zu garantieren, und ersucht darum, dass konkrete Zahlen zur Umsetzung, insbesondere bezüglich der Finanzplanung, vorgelegt werden; verweist darauf, dass die EU-Ausgaben für Energieprojekte, die nach dem derzeitigen EU-Finanzrahmen begrenzt sein müssen, auf Projekte gerichtet sein sollten, die rasch anlaufen können und die zur Erreichung der Klimaziele der Europäischen Union für 2020 beitragen, vor allem auf Projekte zur Energieeinsparung und Energieeffizienz sowie auf Investitionen in Netze im Bereich der erneuerbaren Energien;

84.

erinnert an die in der Konzertierungssitzung vom 21. November 2008 vereinbarte gemeinsame Erklärung zur „Umsetzung der Kohäsionspolitik“, in der hervorgehoben wurde, dass die Wirtschaft von einer beschleunigten Durchführung der Struktur- und Kohäsionsfonds und von „Zahlungsermächtigungen“ zur Unterstützung der Finanzierung neuer Initiativen, insbesondere mit Blick auf die Wirtschaftskrise, profitieren könnte; stellt fest, dass sich die auf der Grundlage des Kommissionsvorschlags über die Mittelbewirtschaftung des ESF, des EFRE und des Kohäsionsfonds für 2009 vorgesehenen Vorauszahlungen auf 6 300 000 000 EUR belaufen und dass durch weitere vorgeschlagene Änderungen an der Bewirtschaftung der Mittel der Fonds Zwischenzahlungen beschleunigt werden könnten;

85.

fordert die Kommission auf, die Haushaltsbehörde auf dem Laufenden zu halten und klarzustellen, ob Vorauszahlungen im Rahmen der Bewirtschaftung der Fondsmittel mit dem von der Haushaltsbehörde für 2009 vorgesehenen Zeitplan der Zahlungen in Einklang stehen, und insbesondere zu klären, ob der von Parlament und Rat vereinbarte Umfang der Zahlungen zur Finanzierung laufender oder künftiger Initiativen ausreicht;

86.

erinnert daran, dass alle Änderungen am Umfang der Zahlungen, die die Kommission vorschlägt, in einen Berichtigungshaushaltsplan aufgenommen werden müssen, der von den beiden Teilen der Haushaltsbehörde angenommen werden muss;

87.

betont, dass das Programm für das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) einen Mehrwert für die Verwirklichung der Lissabon-Strategie, für die Klimaziele der Europäischen Union und für einen besseren sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt darstellt und zugleich zum richtigen Zeitpunkt Unterstützung für die Aufrechterhaltung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage in der Europäischen Union bietet; begrüßt deshalb den Vorschlag der Kommission, Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur im Umfang von 500 000 000 EUR von 2010 auf 2009 vorzuziehen;

88.

fordert die Kommission auf, bei der Vorlage der Liste der spezifischen Projekte, für die EU-Haushaltsmittel beantragt werden, wie vom Europäischen Rat auf seiner Tagung im Dezember 2008 gefordert, der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft auf lange Sicht zu verbessern, und bereits beschlossene und geplante Infrastrukturprojekte voranzutreiben;

89.

empfiehlt einen flexiblen Ansatz für die Ausgabenstruktur des Haushaltsplans der Europäischen Union und die Bereitstellung von nicht gebundenen oder nicht jährlich im Haushalt verbuchten Mitteln für vorrangige Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Kohäsionsrahmen festgelegt wurden; fordert nochmals eine unverzügliche Aufstockung des Haushaltsplans der Europäischen Union sowie eine Neufestsetzung seines Umfangs und seiner Ausgabenstruktur;

Die Europäische Union und die globale Ordnungspolitik

90.

fordert die Europäische Union nachdrücklich auf, in internationalen Foren, insbesondere im Forum für Finanzmarktstabilität (FSF), beim Internationalen Währungsfonds (IWF) und bei den anstehenden Treffen der G20 eine führende Rolle wahrzunehmen; hält es für besonders wichtig, die multilaterale Überwachung von Währungsräumen und Finanzmärkten zu stärken; erinnert daran, dass in Zeiten des weltweit freien Kapitalflusses die Konvergenz das Kernstück echter gleicher Wettbewerbsbedingungen und eines umfassenden Regelungs- und Aufsichtsrahmens darstellt;

91.

erinnert daran, wie wichtig der nächste G20-Gipfel ist, der am 2. April 2009 in London stattfinden wird und auf dem voraussichtlich aus Erklärungen Beschlüsse werden; verweist darauf, dass ein klarer Zeitplan für die entsprechenden Maßnahmen vereinbart werden muss, damit der Prozess ergebnisorientiert gestaltet werden kann; fordert, dass man sich nicht nur über finanzielle Gesichtspunkte verständigen sollte, sondern dass die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten auch darüber nachdenken sollten, wie globale Ungleichgewichte zu korrigieren sind, und vereinbaren sollten, die verschiedenen in jüngster Zeit angenommenen Konjunkturprogramme zu koordinieren und dabei insbesondere Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu berücksichtigen; befürwortet die Umsetzung der Empfehlungen der de-Larosière-Gruppe als Grundlage für die Herausbildung eines Standpunkts der EU zur künftigen Finanzarchitektur; fordert den Rat und die Kommission auf, die Standpunkte des Parlaments einzuholen, bevor sie sich auf eine Verhandlungsposition für das Gipfeltreffen einigen;

92.

unterstützt nachdrücklich den Beschluss der europäischen Mitglieder der G20, entschieden gegen Steueroasen und kooperationsunwillige Rechtsordnungen vorzugehen, indem unverzüglich ein Paket mit Sanktionen vereinbart und auf dem Gipfel in London verabschiedet wird; empfiehlt, dass die Europäische Union auf Gemeinschaftsebene einen gleichwertigen Rechtsrahmen annimmt, um die Geschäftsbeziehungen mit diesen Rechtsordnungen einzuschränken; betont, dass zur Lösung dieses Problems ein weltweit einheitliches Konzept erforderlich ist;

93.

empfiehlt nachdrücklich, dass die Auswirkungen internationaler Transaktionen auf die Realwirtschaft in der gesamten Europäischen Union insbesondere in Bezug auf Handel, Klimawandel und Finanzwirtschaft sorgfältig geprüft werden; unterstützt einen verstärkten internationalen Dialog mit den wichtigsten Währungsräumen zur Vermeidung der Folgen von Währungsmanipulationen und Volatilität für die Realwirtschaft;

94.

fordert den Rat und die Kommission auf, die Konsultation zu verstärken und die Kooperationsbeziehungen mit den Handelspartnern der Europäischen Union sowie insbesondere mit der neuen Regierung der USA zu fördern;

95.

vertritt die Auffassung, dass die derzeitige Krise die Europäische Union nicht von ihren Verpflichtungen in Bezug auf die Förderung der internationalen Entwicklung und die weltweite Bekämpfung der Armut entbinden darf; weist darauf hin, dass das Risiko eines Rückfalls in protektionistische Politikansätze vermieden werden muss; betont, dass die weltweit eingeleiteten Bemühungen zur Belebung der Konjunktur durch einen rechtzeitigen Abschluss der handelspolitischen Verhandlungen im Rahmen der Doha-Runde erheblich gestärkt werden könnten;

*

* *

96.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Investitionsbank, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Vorsitzenden der Eurogruppe zu übermitteln.


(1)  ABl. C 16 vom 22.1.2009, S. 1.

(2)  Angenommene Texte P6_TA(2008)0506.

(3)  Angenommene Texte P6_TA(2008)0058.

(4)  Angenommene Texte P6_TA(2008)0543.

(5)  Angenommene Texte P6_TA(2008)0425.

(6)  Angenommene Texte P6_TA(2008)0476.

(7)  Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. L 200 vom 8.8.2000, S. 35).

(8)  Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36).

(9)  Richtlinie 2008/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Änderung der Richtlinie 97/67/EG im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft (ABl. L 52 vom 27.2.2008, S. 3).