1.4.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 87/30


Dienstag, 10. März 2009
Integrität von Online-Glücksspielen

P6_TA(2009)0097

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2009 zu der Integrität von Online-Glücksspielen (2008/2215(INI))

2010/C 87 E/08

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf Artikel 49 des EG-Vertrags,

unter Hinweis auf das dem EG-Vertrag beigefügte Protokoll über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit,

in Kenntnis der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (1),

unter Hinweis auf die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (2) (Dienstleistungsrichtlinie),

unter Hinweis auf die Richtlinie 2007/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 zur Änderung der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (3) (Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste),

unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“) (4),

unter Hinweis auf die Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (5),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Mai 2008 zum Weißbuch Sport (6),

unter Hinweis auf die mündliche Anfrage des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz an die Kommission vom 16. Oktober 2006 betreffend Glücksspiele und Sportwetten im Binnenmarkt (O-0118/2006) sowie die darauffolgende Debatte im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz vom 14. November 2006 und die Antwort des Mitglieds der Kommission,

unter Hinweis auf das von Europe Economics Research Ltd. für das Europäische Parlament ausgearbeitete Informationspapier zu Online-Glücksspielen mit den Schwerpunkten Integrität und Verhaltenskodex für Glücksspiele,

unter Hinweis auf die für die Kommission vom Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung (SIR) verfasste Studie vom 14. Juni 2006 über den Spielesektor im Binnenmarkt der Europäischen Union,

gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A6-0064/2009),

A.

in der Erwägung, dass Online-Glücksspiele (im Wert von 2 bis 3 Milliarden EUR an Brutto-Glücksspieleinkünften im Jahr 2004) ca. 5 % des gesamten Glücksspielmarkts in der Europäischen Union ausmachen, wie in der genannten Studie des SIR festgestellt wird, und dass ein rasches Wachstum unvermeidlich erscheint,

B.

in der Erwägung, dass die Einkünfte, die durch von der Regierung betriebene und genehmigte Glücksspiele erzielt werden, in vielen Mitgliedstaaten die bei weitem bedeutendste Einnahmequelle für Sportverbände sind,

C.

in der Erwägung, dass Glücksspiele, darunter Online-Glücksspiele, traditionell in allen Mitgliedstaaten auf der Grundlage des Subsidiaritätsprinzips streng geregelt werden, um die Verbraucher vor Sucht und Betrug zu schützen, Geldwäsche und weitere Delikte finanzieller Natur sowie Spielabsprachen zu verhindern und die öffentliche Ordnung zu wahren; in der Erwägung, dass der Europäische Gerichtshof Einschränkungen der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit im Sinne solcher Ziele des allgemeinen Interesses akzeptiert, wenn sie verhältnismäßig und nicht diskriminierend sind,

D.

in der Erwägung, dass alle Mitgliedstaaten entsprechende Restriktionen gemäß der Art des betreffenden Glücksspiels, nämlich Kasinospielen, Sportwetten, Lotterien oder Wetten auf Pferderennen, differenziert haben, und dass die Mehrheit der Mitgliedstaaten den Betrieb von Online-Kasinospielen – auch durch örtliche Betreiber – und eine erhebliche Zahl ebenso den Betrieb von Online-Sportwetten und Online-Lotterien verbietet,

E.

in der Erwägung, dass Glücksspiele vom Anwendungsbereich der Richtlinien 2006/123/EG, 2007/65/EG und 2000/31/EG ausgenommen wurden und das Parlament in seiner genannten Entschließung zum Weißbuch Sport Sorge wegen einer möglichen Liberalisierung des Marktes für Glücksspiele geäußert hat,

F.

in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten ihre traditionellen Glücksspielmärkte reguliert haben, um die Verbraucher vor Sucht, Betrug, Geldwäsche und manipulierten Spielen zu schützen; in der Erwägung, dass diese politischen Ziele auf dem Gebiet der Online-Glücksspiele schwieriger zu erreichen sind,

G.

in der Erwägung, dass die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen zehn Mitgliedstaaten eingeleitet hat, um zu überprüfen, ob einzelstaatliche Maßnahmen zur Begrenzung des grenzüberschreitenden Angebots von Online-Glücksspielen, insbesondere Sportwetten, mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind; in der Erwägung, dass diese Verfahren, wie die Kommission betonte, weder die Existenz von Monopolen oder nationalen Lotterien als solchen berühren noch irgendwelche Konsequenzen für die Liberalisierung der Glücksspielmärkte im Allgemeinen haben,

H.

in der Erwägung, dass eine zunehmende Zahl von Fragen zu Rechtssachen im Zusammenhang mit Glücksspielen dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt werden, was eindeutig mangelnde Klarheit bei Auslegung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts in Bezug auf Online-Glücksspiele belegt,

I.

in der Erwägung, dass Integrität im Kontext dieser Entschließung zu Online-Glücksspielen eine Verpflichtung bedingt, nicht nur Betrug und Kriminalität nachhaltig entgegenzuwirken, sondern auch problematischem Glücksspielverhalten und Glücksspielen von Minderjährigen, indem der Verbraucherschutz und die Einhaltung des Strafrechts gewährleistet und Sportwettbewerbe vor unzulässiger Einflussnahme im Zusammenhang mit Sportwetten geschützt werden,

J.

in der Erwägung, dass Online-Glücksspiele mehrere Risikofaktoren im Zusammenhang mit zwanghaftem Glücksspiel kombinieren, so unter anderem den leichten Zugang zu Glücksspielen, die Verfügbarkeit einer Vielfalt von Spielen und weniger soziale Zwänge (7),

K.

in der Erwägung, dass Sportwetten und andere Online-Glücksspiele zu einer raschen und unkontrollierten (insbesondere per Internet grenzüberschreitenden) Entwicklung und der ständig präsenten Gefahr von Spielabsprachen geführt haben und dass das Phänomen der Wetten auf spezifische Ereignisse in sportlichen Wettbewerben den Sport besonders anfällig für illegales Wettverhalten macht,

Ein transparenter Sektor, der die Interessen der Bürger und Verbraucher schützt

1.

hebt hervor, dass die Mitgliedstaaten laut Subsidiaritätsprinzip und Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs das Interesse und das Recht haben, ihre Glücksspielmärkte gemäß ihren Traditionen und Kulturen zu regulieren und zu kontrollieren, um die Verbraucher vor Sucht, Betrug, Geldwäsche und Spielabsprachen im Sport zu schützen sowie die auf kulturellen Grundlagen beruhenden Finanzierungsstrukturen für sportliche Aktivitäten und weitere soziale Anlässe in den Mitgliedstaaten zu bewahren; hebt hervor, dass auch alle anderen Beteiligten an ordnungsgemäß überwachten und regulierten Glücksspielmärkten interessiert sind; betont, dass die Betreiber von Online-Glücksspielen die Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates einhalten müssen, in dem sie ihre Dienstleistungen anbieten und in dem der Verbraucher ansässig ist;

2.

betont, dass Glücksspiele wegen der damit verbundenen Aspekte betreffend die gesellschaftliche und die öffentliche Ordnung und die Gesundheitsfürsorge als sehr besondere Wirtschaftstätigkeit zu betrachten sind, bezüglich derer Wettbewerb nicht zu einer besseren Ressourcenverteilung führen wird, weshalb Glücksspiele ein Mehrsäulenkonzept erfordern; betont, dass ein reines Binnenmarktkonzept in diesem sehr sensiblen Bereich nicht geeignet ist, und fordert die Kommission auf, den Auffassungen des Europäischen Gerichtshofs diesbezüglich besondere Aufmerksamkeit zu widmen;

3.

unterstützt die im Rat unter französischer Präsidentschaft begonnene Arbeit, die sich mit Fragen im Bereich von Online- und traditionellen Glücksspielen und Wetten befasst; fordert den Rat auf, weiterhin offizielle Gespräche über eine mögliche politische Lösung zu führen, wie durch Online-Glücksspiele entstehende Probleme definiert und bewältigt werden sollen, und fordert die Kommission auf, diesen Prozess zu unterstützen sowie Studien zu erstellen und geeignete Vorschläge zu unterbreiten, die der Rat für die Verwirklichung der gemeinsamen Ziele im Bereich von Online-Glücksspielen als wünschenswert erachtet;

4.

fordert die Mitgliedstaaten zu einer engen Zusammenarbeit auf, um die Probleme betreffend die gesellschaftliche und die öffentliche Ordnung zu lösen, die aus grenzüberschreitenden Online-Glücksspielen resultieren, so Spielsucht und Missbrauch von persönlichen Daten oder Kreditkarten; fordert die EU-Institutionen auf, bei der Bekämpfung aller angebotenen nicht genehmigten oder illegalen Online-Glücksspiele eng mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten sowie die Verbraucher zu schützen und Betrugsfälle zu verhindern; unterstreicht die Notwendigkeit eines gemeinsamen Standpunkts, wie dies bewerkstelligt werden soll;

5.

unterstreicht, dass Aufsichtsorgane und Betreiber eng mit anderen Beteiligten und Akteuren zusammenarbeiten sollten, die im Bereich der Online-Glücksspiele tätig sind, d.h. Glücksspielbetreibern, Aufsichtsorganen, Verbraucher-, Sport-, Industrieverbänden und Medien, die eine gemeinsame Verantwortung für die Integrität von Online-Glücksspielen und für die Information der Verbraucher über die möglichen negativen Folgen von Online-Glücksspielen teilen;

Vorgehen gegen Betrug und sonstige Formen kriminellen Verhaltens

6.

stellt fest, dass kriminelle Aktivitäten wie Geldwäsche und Schattenwirtschaft mit Glücksspielen in Zusammenhang gebracht und auf die Integrität von Sportveranstaltungen Einfluss haben können; ist der Ansicht, dass die Gefährdung der Integrität von Sport und sportlichen Wettbewerben sich negativ auf die Beteiligung der Bürger auswirken kann, die einen wichtigen Beitrag zu Volksgesundheit und sozialer Integration darstellt; vertritt die Auffassung, dass ein Verlust an öffentlichem Vertrauen entstehen könnte, wenn eine Sportart als Manipulationsobjekt für den finanziellen Gewinn von Spielern, Offiziellen oder Dritten wahrgenommen wird, statt dass sie gemäß ihren Werten und Regeln sowie zur Freude ihrer Fans ausgeübt wird;

7.

ist der Ansicht, dass das Wachstum der Online-Glücksspiele mehr Gelegenheiten für korrupte Verhaltensweisen wie Betrug, Spielabsprachen, illegale Wettkartelle und Geldwäsche bietet, da Online-Glücksspiele sehr rasch eingerichtet und demontiert werden können und eine starke Ausbreitung von Offshore-Betreibern verzeichnet wird; fordert die Kommission, Europol und die anderen nationalen und internationalen Institutionen auf, Erkenntnisse in diesem Bereich aufmerksam zu überwachen und zu melden;

8.

vertritt die Ansicht, dass der Schutz der Integrität von Sportveranstaltungen und -wettbewerben die Zusammenarbeit der Inhaber von Sportrechten, Betreiber von Online-Wetten und staatlichen Behörden auf nationaler sowie internationaler Ebene und auf Ebene der Europäischen Union erfordert;

9.

fordert die Mitgliedstaaten auf, zu gewährleisten, dass Sportveranstalter, Betreiber von Wetten und Aufsichtsorgane in Bezug auf Maßnahmen zusammenarbeiten, die den Gefahren im Zusammenhang mit illegalem Wettverhalten und Spielabsprachen im Sport entgegenwirken, und die Vorgabe eines praktikablen, fairen und nachhaltigen Regelungsrahmens zum Schutz der Integrität des Sports sondieren;

10.

betont, dass Sportwetten eine Form von kommerzieller Nutzung sportlicher Wettbewerbe sind, und empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten Sportwettbewerbe vor jeglicher unzulässigen kommerziellen Nutzung schützen, insbesondere durch die Anerkennung der Rechte von Sportveranstaltern, und Vorkehrungen treffen, um faire finanzielle Gegenleistungen zum Nutzen aller Ebenen des Profi- und des Amateursports sicherzustellen; fordert die Kommission auf zu prüfen, ob es möglich ist, den Organisatoren von Wettbewerben ein Urheberrecht (eine Art Recht am eigenen Bild (8)) bezüglich ihrer Wettbewerbe zuzugestehen;

Abwendung von Schaden von den Verbrauchern

11.

ist der Ansicht, dass die durch das Internet gebotene potenzielle allgegenwärtige Gelegenheit, privat Online-Glücksspiel zu betreiben, mit unmittelbaren Ergebnissen und der Möglichkeit, um große Summen Geld zu spielen, ein neues Potenzial für Spielsucht schafft; stellt allerdings fest, dass die vollen Auswirkungen der spezifischen Formen von Online-Glücksspielen auf die Verbraucher noch nicht bekannt sind und eingehender untersucht werden sollten;

12.

verweist auf die wachsende Sorge wegen der Möglichkeit Jugendlicher, legal und illegal Zugang zu Online-Glücksspielangeboten zu erhalten, und unterstreicht die Notwendigkeit, wirksamere Alterskontrollen zu installieren und minderjährige Spieler daran zu hindern, sich an freien Demo-Spielen im Internet zu beteiligen;

13.

weist darauf hin, dass vor allem Jugendliche möglicherweise Schwierigkeiten haben, zwischen Glück, Schicksal, Chance und Wahrscheinlichkeit zu unterscheiden; fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, sich mit den wesentlichen Risikofaktoren zu befassen, die möglicherweise die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass eine (jugendliche) Person ein Glücksspielproblem entwickelt, und die geeigneten Instrumente zur Berücksichtigung dieser Faktoren zu schaffen;

14.

ist besorgt über die zunehmenden Querverbindungen zwischen interaktivem Fernsehen, Mobiltelefonen und Internetseiten beim Angebot von Tele- oder Online-Glücksspielen, vor allem solchen, die sich an Minderjährige richten; ist der Ansicht, dass diese Entwicklung neue Herausforderungen in Bezug auf Regulierung und sozialen Schutz schaffen wird;

15.

vertritt die Auffassung, dass Online-Glücksspiele wahrscheinlich Risiken für die Verbraucher nach sich ziehen und dass die Mitgliedstaaten daher rechtmäßig die Freiheit beschränken können, Online-Glücksspieldienste anzubieten, um die Verbraucher zu schützen;

16.

betont, dass Eltern dafür verantwortlich sind, Glücksspielen von Seiten Minderjähriger sowie deren Spielsucht zu vorzubeugen;

17.

fordert die Mitgliedstaaten gleichzeitig auf, angemessene Finanzmittel für die Erforschung, Vermeidung und Behandlung von Problemen im Zusammenhang mit Online-Glücksspielen bereitzustellen;

18.

vertritt die Auffassung, dass Gewinne aus Glücksspielen zum Nutzen der Gesellschaft verwendet werden sollten, einschließlich einer kontinuierlichen Finanzierung des Bildungs- und Gesundheitswesens, des Profi- und des Amateursports sowie der Kultur;

19.

unterstützt die Entwicklung von Standards für Online-Glücksspiele in Form von Altersgrenzen, einem Verbot von Kredit- und Prämiensystemen, um gefährdete Spieler zu schützen, Informationen über die möglichen Folgen von Glücksspielen, Informationen über Hilfsangebote bei Sucht, die potenzielle Suchtgefahr im Zusammenhang mit bestimmten Spielen usw.;

20.

fordert alle Beteiligten auf, sich mit dem Risiko der durch Online-Spielsucht verursachten sozialen Isolation zu befassen;

21.

ist der Ansicht, dass die Selbstregulierung in Bezug auf die Werbung für Online-Glücksspiele, deren Förderung und Angebot nicht effektiv genug ist, und betont daher die Notwendigkeit einer Regulierung und Zusammenarbeit seitens der Industrie und der staatlichen Organe;

22.

fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, auf EU-Ebene zusammenzuarbeiten, um Maßnahmen gegen jegliche aggressive Werbung oder Vermarktung seitens öffentlicher oder privater Betreiber von Online-Glücksspielen, darunter freien Demo-Spielen, zu ergreifen, um vor allem Spieler und gefährdete Verbraucher wie Kinder und Jugendliche zu schützen;

23.

empfiehlt, die Möglichkeit zu prüfen, einen Höchstbetrag einzuführen, den eine Person pro Monat für Glücksspiele einsetzen kann, oder die Betreiber von Online-Glücksspielen zu verpflichten, in Geschäften zu verkaufende Guthabenkarten für Online-Glücksspiele zu verwenden;

Verhaltenskodex

24.

weist darauf hin, dass ein Verhaltenskodex nach wie vor ein nützliches zusätzliches Instrument sein könnte, um einige öffentliche (und private) Zielsetzungen zu erreichen und die technologischen Entwicklungen, Veränderungen der Verbraucherpräferenzen oder Entwicklungen von Marktstrukturen zu berücksichtigen;

25.

hebt hervor, dass ein Verhaltenskodex letztendlich ein von der Industrie betriebener, der Selbstregulierung dienender Ansatz bleibt und daher nur als Zusatz, nicht jedoch als Ersatz für Rechtsvorschriften dienen kann;

26.

betont ferner, dass die Effektivität eines Verhaltenskodexes stark von seiner Anerkennung seitens der für die Regulierung auf nationaler Ebene Verantwortlichen und der Verbraucher ebenso wie von seiner Durchsetzung abhängen wird;

Überwachung und Forschung

27.

fordert die Mitgliedstaaten auf, Ausmaß und Wachstum ihrer Online-Glücksspielmärkte ebenso wie die aus Online-Glücksspielen resultierenden Herausforderungen zu dokumentieren;

28.

fordert die Kommission auf, die Erforschung von Online-Glücksspielen und der Gefahr der Entwicklung einer Spielsucht zu initiieren, um festzustellen, wie z.B. Werbung Spielsucht beeinflusst, ob es möglich ist, eine gemeinsame europäische Kategorisierung von Spielen entsprechend ihrem Suchtpotenzial vorzunehmen, und mögliche Präventiv- und Abhilfemaßnahmen vorzuschlagen;

29.

fordert die Kommission auf, insbesondere die Rolle von Werbung und Vermarktung (einschließlich freier Online-Demo-Spiele) zu prüfen, die direkt oder implizit minderjährige Jugendliche zum Spielen animieren sollen;

30.

fordert die Kommission, Europol und die nationalen Behörden auf, Informationen über das Ausmaß von Betrug und sonstigem kriminellem Verhalten im Online-Glücksspielsektor, z.B. unter in den Sektor involvierten Akteuren, zu sammeln und auszutauschen;

31.

fordert die Kommission auf, in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Regierungen die wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Folgen des Angebots von grenzüberschreitenden Glücksspielen unter dem Gesichtspunkt der Integrität, der sozialen Verantwortung, des Verbraucherschutzes und steuerlicher Aspekte zu untersuchen;

32.

unterstreicht, wie wichtig es für den Wohnsitzmitgliedstaat des Verbrauchers ist, über die Fähigkeit zu einer effektiven Kontrolle, Begrenzung und Überwachung der auf seinem Hoheitsgebiet angebotenen Glücksspiele zu verfügen;

33.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Ort der Besteuerung von Online-Glücksspielen zu klären;

*

* *

34.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  Schindler 1994 (C-275/92), Läärä 1999 (C-124/97), Zenatti 1999 (C-67/98), Anomar 2003 (C-6/01), Gambelli 2003 (C-243/01), Lindman 2003 (C-42/02), Placanica 2007 (C-338/04), Unibet 2007 (C- 432/05), UNIRE 2007 (C-260/04).

(2)  ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36.

(3)  ABl. L 332 vom 18.12.2007, S. 27.

(4)  ABl. L 178 vom 17.7.2000, S. 1.

(5)  ABl. L 309 vom 25.11.2005, S. 15.

(6)  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0198.

(7)  Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 14. Oktober 2008 in der Rechtssache C-42/07; S. 1450 der genannten Studie des SIR; Professor Gill Valentine, Literature review of children and young people’s gambling (im Auftrag der Gambling Commission des Vereinigten Königreichs), September 2008.

(8)  „Portretrecht“ (Begriff des niederländischen Rechts).