52009DC0247

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Abschließende Bewertung der Durchführung des IDABC-Programms /* KOM/2009/0247 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 29.5.2009

KOM(2009) 247 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Abschließende Bewertung der Durchführung des IDABC-Programms

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Abschließende Bewertung der Durchführung des IDABC-Programms

1. Einleitung

Mit dem Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates (IDABC-Beschluss)[1] wurde am 1. Januar 2005 das fünfjährige Programm für die interoperable Erbringung europaweiter elektronischer Behördendienste (eGovernment-Dienste) für öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bürger (IDABC-Programm) als Nachfolger der Programme IDA und IDA II auf den Weg gebracht.

Mit dieser Mitteilung werden die Ergebnisse und Empfehlungen der abschließenden Bewertung der Durchführung des IDABC-Programms vorgelegt. Die Verpflichtung, die Bewertung vorzunehmen, ist in Artikel 13 Absätze 1, 3 und 4 des IDABC-Beschlusses festgelegt. Dort wird die Europäische Kommission außerdem verpflichtet, die Ergebnisse der Bewertung dem Europäischen Parlament und dem Rat vorzulegen.

Die Bewertung wurde von der Kommission mit Unterstützung einer externen Beratungsgesellschaft[2] durchgeführt. Vertreter der Kommissionsdienststellen und der Mitgliedstaaten haben ihre Methodikbeiträge und Schlussfolgerungen im Rahmen eines Lenkungsausschusses der Kommission und des IDABC-Verwaltungsausschusses (PEGSCO) vorgelegt.

Der vollständige Bewertungsbericht der Beratungsgesellschaft ist online von folgender Adresse abrufbar: http://ec.europa.eu/idabc/en/document/5707/3.

Die Ergebnisse der Bewertung sind größtenteils positiv. Dem IDABC-Programm wird bescheinigt, dass es mit den in der i2010-Strategie[3] und dem zugehörigen e-Government-Aktionsplan festgelegten Prioritäten der Europäischen Kommission auf dem Gebiet der elektronischen Behördendienste in Einklang steht. Das Programm spielt für die Integration Europas durch interoperable öffentliche Verwaltungsdienste eine einzigartige Rolle und geht der Bewertung zufolge in die richtige Richtung. Der Bericht enthält aber auch Verbesserungsvorschläge für die künftige Programmabwicklung, die bei der Durchführung des Folgeprogramms (ISA)[4] zu berücksichtigen sind.

2. Hintergrund

Das IDABC-Programm zielt darauf ab, die Entwicklung und Einrichtung europaweiter e-Government-Dienste und der zugrundeliegenden interoperablen Telematiknetze festzulegen, zu unterstützen und zu fördern. Das Programm soll die Verwirklichung der im Bereich e-Government definierten Ziele mit Hilfe der folgenden Maßnahmen erleichtern:

- weitere Förderung der Einbindung von Informationstechnologien in Politikbereiche, insbesondere dort, wo geltende Rechtsvorschriften dies erleichtern;

- Aufbau einer gemeinsamen Infrastruktur für den grenzüberschreitenden Informationsaustausch zwischen den öffentlichen Verwaltungen zur Sicherstellung einer effizienten Kommunikation;

- Förderung der Einführung neuartiger Dienste für Unternehmen und Bürger.

Zu diesem Zweck stellt das IDABC-Programm Finanzmittel in zwei Bereichen bereit: Projekte von gemeinsamem Interesse und horizontale Maßnahmen, die im fortlaufenden IDABC-Arbeitsprogramm[5] aufgeführt sind. Dieses Programm wird von der Kommission mindestens einmal jährlich nach Anhörung der Mitgliedstaaten über den IDABC-Verwaltungsausschuss aktualisiert.

Bei Projekten von gemeinsamem Interesse (PCI) handelt es sich um Maßnahmen in den Politikbereichen der Europäischen Union, die mit der Einrichtung oder Erweiterung europaweiter elektronischer Behördendienste (e-Government-Dienste) für öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bürger befasst sind. Entsprechende Maßnahmen, die der Umsetzung der EU-Politik dienen und eine bessere europaweite Zusammenarbeit der Verwaltungen ermöglichen, werden von den für die einzelnen Politikbereiche der EU zuständigen Generaldirektionen umgesetzt und von den Sektorausschüssen überwacht. Die im Rahmen des Programms eingeleiteten Projekte von gemeinsamem Interesse sind im IDABC-Arbeitsprogramm ausführlich beschrieben.

Horizontale Maßnahmen (HM) sind darauf abgestellt, Projekte von gemeinsamem Interesse, aber auch elektronische Behördendienste im Allgemeinen zu unterstützen. Dabei geht es zunächst um die Bereitstellung und den Betrieb von Infrastrukturdiensten für den öffentlichen Dienst in der Gemeinschaft. Im Rahmen dieser Dienste werden Technologie- und Software-Lösungen bereitgestellt und gewartet; dazu gehören Netzwerkdienste, Sicherheitsdienste und Leitlinien. Sodann werden durch diese Maßnahmen horizontale europaweite e-Government-Dienste für Unternehmen und Bürger in Europa einschließlich der damit zusammenhängenden Organisations- und Koordinierungsaspekte initiiert, ermöglicht und bereitgestellt. Horizontale Maßnahmen werden hauptsächlich von der Generaldirektion Informatik in enger Zusammenarbeit mit den anderen Kommissionsdienstellen durchgeführt und vom IDABC-Verwaltungsausschuss überwacht. Die im Rahmen des Programms eingeleiteten horizontalen Maßnahmen werden im IDABC-Arbeitsprogramm ausführlich beschrieben.

3. Methodik

Grundlage der Bewertung bildeten mehrere Untersuchungsmethoden: Auswertung von Unterlagen, Online-Erhebungen, Interviews, eine Sitzung der Schwerpunktgruppe mit den Mitgliedern des IDABC-Verwaltungsausschusses sowie Fallstudien unter Einbeziehung eines breiten Spektrums von Interessengruppen, insgesamt rund 300 Vertretern der Sektorausschüsse, des IDABC-Verwaltungsausschusses und der EU-Dienststellen.

4. Themen der Bewertung und weitere Fragen

Die Bewertung erstreckte sich auf folgende Punkte:

- Zweckdienlichkeit : Inwieweit waren die Ziele und Maßnahmen des IDABC-Programms für die sich wandelnden Bedürfnisse und Prioritäten auf nationaler sowie auf EU-Ebene von Belang, vor allem für die im Zusammenhang mit i2010 aufgestellten und genereller für die in den Lissabon-Zielen festgelegten Bedürfnisse und Prioritäten? Inwieweit trägt das Programm zur Erreichung der übergeordneten strategischen Ziele bei?

- Effizienz : Wie wirtschaftlich werden die verschiedenen Inputs und Maßnahmen in Outputs und Ergebnisse umgesetzt? Welche Aspekte des Programms sind am meisten oder am wenigsten effizient, insbesondere was die eingesetzten Mittel anbelangt?

- Wirksamkeit : In welchem Umfang haben die Ergebnisse und Auswirkungen des IDABC-Programms die spezifischen und allgemeinen Programmziele inzwischen verwirklicht? Lassen sich Aspekte von höherer oder geringerer Wirksamkeit feststellen, und wenn ja, zu welchen Schlussfolgerungen führt dies?

- Nutzen : Inwieweit werden die bereits erzielten und noch zu erwartenden Maßnahmen, Ergebnisse und Auswirkungen des IDABC-Programms dem Bedarf der Zielgruppen gerecht?

- Tragfähigkeit : Inwieweit ist die finanzielle und operative Tragfähigkeit von Infrastrukturdiensten gesichert? Inwieweit ist die Tragfähigkeit horizontaler europaweiter elektronischer Behördendienste und von Projekten von gemeinsamem Interesse gewährleistet?

- Kohärenz : Inwieweit sind die Maßnahmen Bestandteil eines ganzheitlichen Ansatzes im Rahmen des Programms und in welchem Umfang werden Synergien zwischen den Maßnahmen des Programms und anderen Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich der europaweiten e-Government- und Infrastrukturdienste verwirklicht? Inwieweit schlagen sich die Maßnahmen gegebenenfalls in sonstigen wirtschafts-, sozial- und umweltpolitischen Bereichen nieder?

Über die konkreten Einzelfragen zu diesen Bewertungsthemen hinaus wurden zwei themenübergreifende Fragen zu folgenden Aspekten gestellt:

- gegenwärtiger Stand der aus dem IDABC-Programm finanzierten Maßnahmen und

- Koordinierung mit den Mitgliedstaaten und deren Einbeziehung.

5. Ergebnisse

5.1. Zweckdienlichkeit

Der Bewertungsbericht kommt zu dem Ergebnis, dass das IDABC-Programm zur i2010-Initiative der Modernisierung des europäischen öffentlichen Sektors beiträgt, indem es den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien fördert, gemeinsame Lösungen und Dienste entwickelt und eine Plattform für den Austausch vorbildlicher Verfahren zwischen öffentlichen Verwaltungen bietet. Darüber hinaus ist das Programm den sich stets weiterentwickelnden Schwerpunkten der europäischen Politik angepasst worden, die auf den Ministerkonferenzen von Manchester und Lissabon[6] festgelegt wurden: Hierzu wurden die Maßnahmen des Programms in den e-Government-Aktionsplan[7] integriert und mehrere Initiativen im Einklang mit dem Aktionsplan gestartet, etwa die e-Auftragvergabe (einschließlich e-Bestellung und elektronische Rechnungstellung) und elektronische Signaturen. IDABC ist zu einem anerkannten Instrument für die grenzüberschreitende Interoperabilität geworden. Das Programm hat zu Zielen in neun Politikbereichen beigetragen, mit besonderem Schwerpunkt auf Gesundheits- und Verbraucherschutz, Statistik, Beschäftigung und Soziales sowie Landwirtschaft[8].

5.2. Effizienz

Den befragten Beteiligten zufolge erreichte das Programm seine Ziele effizient, wobei das Maß an Effizienz mit der Zeit stetig zunahm. Erhebliche Verzögerungen des Programms infolge langwieriger Beschaffungsverfahren für manche der Maßnahmen wurden für das Jahr 2005 festgestellt. Diese Verzögerungen konnten teilweise wieder aufgeholt werden, auch dank der Flexibilität, die das fortlaufende Arbeitsprogramm – vor allem für die Umverteilung von Mitteln unter den Maßnahmen – bietet.

Darüber hinaus stellt der Bewertungsbericht besonders die Verlagerung des Schwerpunkts bei der Finanzierung von PCI und HM heraus: Der Finanzierungsbedarf für PCI hat stark abgenommen. Diese Verlagerung war voraussehbar, da heutzutage die meisten politischen Initiativen der Gemeinschaft in irgendeiner Form den Einsatz von IKT-Lösungen beinhalten und daher jetzt für die damit verbundenen Kosten vorsorgen sollten[9].

5.3. Wirksamkeit

Das Bewertungsteam kam zu dem Schluss, dass die im Rahmen von IDABC finanzierten Maßnahmen generell zum Aufbau gemeinsamer Infrastrukturdienste für den grenzüberschreitenden Informationsaustausch zwischen den öffentlichen Verwaltungen beigetragen haben und dass die vom IDABC-Programm finanzierten Studien einen erheblichen zusätzlichen Nutzen aufwiesen. Einigen Beteiligten zufolge hätte die generelle Wirksamkeit des Programms noch weiter erhöht werden können, wenn ab seiner Einführung eine Top-down-Strategie verfolgt worden wäre[10]. Allerdings müsste eine solche Strategie auf den Gegenstandsbereich des eigentlichen IDABC-Programms beschränkt werden. Denn die einzelnen Politikbereiche, die PCI umsetzen, sind im Rahmen ihrer eigenen Kompetenzen und Strategien tätig.

Zudem wurde festgestellt, dass die verschiedenen Beteiligten nicht systematisch über die Ergebnisse und den Einsatz der Maßnahmen unterrichtet werden.

5.4. Nutzen

Die Gutachter kamen zu dem Ergebnis, dass das Programm den Erfordernissen der öffentlichen Verwaltungen in der EU entspricht und kein anderes Programm die notwendige Entwicklung gemeinsamer Interoperabilitätsinstrumente für grenzüberschreitende elektronische Behördendienste gewährleisten kann. Mitglieder des IDABC-Verwaltungsausschusses kommentierten, dass das Programm sogar auf nationaler Ebene Triebfeder für elektronische Behördendienste sein könnte. Die Bedürfnisse von Unternehmen und Bürgern hingegen erfüllt das IDABC-Programm nach Auffassung der Gutachter auf eine indirektere Weise, vor allem weil der Subsidiaritätsgrundsatz beinhaltet, dass einschlägige Dienste von den Mitgliedstaaten zu erbringen sind.

Zwar hat die Europäische Kommission Verfahren zur Mitwirkung der beteiligten Kreise – wie Sitzungen, Workshops, Foren und Blogs – geschaffen; doch könnte nach Einschätzung der Gutachter das Verständnis der Erfordernisse der Beteiligten noch erhöht werden.

5.5. Tragfähigkeit

Während die langfristige finanzielle und operative Tragfähigkeit von PCI durch spezielle sektorbezogene Rechtsgrundlagen gesichert ist, kann die Tragfähigkeit von horizontalen IDABC-Maßnahmen derzeit nur durch ein Gemeinschaftsprogramm gewährleistet werden. Ob eine Maßnahme auf Dauer gesichert werden sollte, hängt davon ab, inwieweit sie tatsächlich genutzt wird und inwiefern sie nützlich ist. Bei der Durchführung eines Folgeprogramms sollte dieser Aspekt unbedingt berücksichtigt werden.

Darüber hinaus ist laut dem Bewertungsbericht die richtige Verteilung der verfügbaren Mittel zwischen der Entwicklung neuer und der Pflege bestehender Anwendungen ein wichtiges Thema für die Mitgliedstaaten, das im Rahmen eines Folgeprogramms zu berücksichtigen ist.

5.6. Kohärenz

Die externe Kohärenz des Programms mit sonstigen Gemeinschaftstätigkeiten auf dem Gebiet der elektronischen Behördendienste konnte zunehmend ausgebaut werden. Die Zusammenarbeit zwischen dem IDABC-Programm und dem Programm zur Unterstützung der IKT-Politik innerhalb des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP-IKT-Förderprogramm)[11] hat sich seit der Halbzeitbewertung stetig verbessert. Allerdings sind viele Beteiligte noch nicht ausreichend mit den Synergien und den Anknüpfungspunkten der einzelnen Programme und Maßnahmen vertraut.

Was die interne Kohärenz angeht, so wird die sektorenübergreifende Integration der horizontalen Maßnahmen als angemessen beurteilt, während die Kohärenz zwischen PCI und HM verbesserungsbedürftig erscheint. Auf der anderen Seite werden HM außerhalb der PCI im weiteren Anwendungsbereich des IDABC-Programms eingesetzt.

5.7. Stand der Arbeiten an den aus dem IDABC-Programm finanzierten Maßnahmen

Der fünften Überarbeitung des Arbeitsprogramms zufolge wurden mit dem IDABC-Programm 54 Maßnahmen, 22 PCI und 32 HM, mit einem Gesamtvolumen von 110 Mio. EUR (rund 20 Mio. EUR für PCI und 90 Mio. EUR für HM) gefördert.

Die Bewertung kommt zu dem Schluss, dass die Maßnahmen gut entwickelt und reibungslos umgesetzt worden sind und bislang keine größeren Probleme aufgetreten seien. Die Durchführung mancher der Maßnahmen hinkt allerdings geringfügig der Zeitplanung hinterher. Die Verzögerungen bei einigen horizontalen Maßnahmen lassen sich zum Teil mit den unter Punkt 5.2 beschriebenen Umständen erklären.

Die meisten IDABC-Maßnahmen liefen noch, als der Bewertungsbericht fertig gestellt wurde, sodass ihre Nutzung nicht vollständig bewertet werden konnte. Die Gutachter konnten nachweislich feststellen, dass die bereits durchgeführten Maßnahmen weitreichend genutzt wurden, und vermerkten, dass die Beteiligten zuversichtlich seien, dass die noch laufenden Maßnahmen nach ihrer Implementierung auch genutzt werden.

5.8. Koordinierung und Einbeziehung der Mitgliedstaaten

Die Mitgliedstaaten spielen als Triebfeder für das Programm und Richtungsweiser für künftige Maßnahmen eine entscheidende Rolle. Dadurch dass im IDABC-Verwaltungsausschuss und in den vielen Sachverständigengruppen die einzelstaatlichen öffentlichen Verwaltungen vertreten sind, ist das Programm auch ein Forum für die Koordinierung nationaler e-Government-Strategien. Die strategische Angleichung zwischen den einzelstaatlichen und den europäischen Prioritäten ist allerdings nicht immer optimal, da die grenzüberschreitende Interoperabilität in einigen Mitgliedstaaten derzeit nicht von hoher Priorität ist.

Was die praktische Programmverwaltung angeht, so wird bei der Bewertung festgestellt, dass die Mitgliedstaaten in den letzten Jahren zahlreiche Vorschläge für die künftige Ausrichtung des Programms gemacht haben und dass diese Vorschläge so weit möglich auch übernommen wurden, selbst wenn die Zahl der direkt von den Mitgliedstaaten initiierten Maßnahmen beschränkt ist. Andererseits könnte nach Ansicht der Mitgliedsaaten der Informationsaustausch über das fortlaufende Arbeitsprogramm und die einzelnen Maßnahmen zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten verbessert werden.

6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Insgesamt wird in der Bewertung der Schluss gezogen, dass das Programm mit den Prioritäten der e-Government-Strategie der Europäischen Kommission übereinstimmt, ihm eine einmalige Rolle unter den europäischen Instrumenten zur Förderung der Integration Europas durch interoperable öffentliche Verwaltungen zukommt und es mit der Umsetzung der Maßnahmen planmäßig vorankommt.

Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz und Wirksamkeit des Programms sollten sich auf Folgendes konzentrieren:

- das strategische Umfeld, in dem das Programm eingesetzt werden sollte[12],

- die Instrumente für die Kommunikation mit den Beteiligten[13]

- die Entwicklung von Überwachungsmethoden[14].

Darüber hinaus empfiehlt der Bewertungsbericht, dass bei künftigen Programmen die geeigneten vertraglichen Rahmenbedingungen rechtzeitig festgesetzt werden, damit ein verspätetes Anlaufen der Maßnahmen verhindert wird[15].

6.1. Das strategische Umfeld, in dem das Programm eingesetzt werden sollte

Laut dem Bewertungsbericht sollte das Programm aufgewertet werden, damit seine politische Stellung gesteigert und das Bewusstsein für das Programm auf nationaler Ebene geschärft wird[16].

Im Zuge des Vorschlags für das IDABC-Folgeprogramm ISA[17] hat die Kommission den Mitgliedstaaten vorgeschlagen, die Mitglieder des Verwaltungsausschusses auf Ebene der nationalen IT-Beauftragten zu ernennen. Dies steht in Einklang mit dem Bewertungsbericht, in dem der Vorschlag gemacht wird, das der IDABC-Verwaltungsausschuss durch höherrangige politische und sonstige Vertreter des Managements verstärkt werden sollte.

Die Kommission arbeitet zurzeit in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten an der Entwicklung einer europäischen Interoperabilitätsstrategie (EIS), die die Grundlage des ISA-Programms bilden wird. Neben der EIS wird der europäische Interoperabilitätsrahmen (EIF), der kurz vor dem Abschluss steht, einen weiteren Pfeiler des ISA-Programms bilden. Dies entspricht den in der Bewertung geäußerten Empfehlungen, denen zufolge die Kommission auf der Grundlage einer Problemanalyse der Interoperabilität und des Datenaustauschs in Europa einen strategischen Rahmen entwickeln soll; hierbei sollten auch eine Analyse der Interessengruppen, die Formulierung eines Zukunftsbildes sowie eine strategische Festlegung von Zielen vorgenommen werden[18].

In der EIS festgelegte Schwerpunkte werden in konkrete Maßnahmen umgesetzt, die die Grundlage bilden für das fortlaufende ISA-Arbeitsprogramm, das die gesamte Laufzeit des Programms (sechs Jahre) erfasst. In diesem Arbeitsprogramm wird die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Schwerpunkte, einschließlich Entwicklungs- und betriebsbezogene Arbeiten, festgelegt und in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten vereinbart[19].

6.2. Die Instrumente für die Kommunikation mit den Beteiligten

Im Bewertungsbericht wird betont, wie wichtig die Schaffung geeigneter Kommunikations- und Konsultationsmechanismen für den Austausch mit den beteiligten Interessenvertretern ist, insbesondere den Vertretern der Politikbereiche und der Mitgliedstaaten, aber auch der IKT-Branche. Auf diese Mechanismen sollte zurückgegriffen werden, um zum Beispiel die Zukunftsfähigkeit der einzelnen Maßnahmen[20] mit den Mitgliedstaaten zu erörtern.

Die Kommission wird die Kommunikationsansätze des IDABC-Programms im künftigen ISA-Programm fortsetzen und intensivieren. Anhand der Schwerpunkte und Tätigkeiten des Programms wird eine Kommunikationsstrategie entwickelt, die auf die einzelnen Beteiligten wie Verwaltungen auf verschiedenen Ebenen, die Industrie, Normungsorganisationen und Open-Source-Kreise zugeschnitten ist[21]. Die Kommission wird diese Interessengruppen in die Tätigkeiten des ISA-Programms je nach zu behandelndem Thema einbeziehen und dabei auf die geeignetsten Kommunikations- und Konsultationsmechanismen zurückgreifen. Zu diesem Zweck wird die Kommission Sitzungen, Workshops und Konferenzen organisieren und Sensibilisierungsmaßnahmen fortsetzen. Die Kommission wird ferner Online-Plattformen einsetzen, die den Aufbau von breit angelegten Gemeinschaften ermöglichen und als Foren für Diskussionen mit und zwischen den Beteiligten dienen. Die Kommission wird weiterhin und bei Bedarf auch verstärkt auf öffentliche Konsultationen zurückgreifen, um eine breite, umfassende Einbeziehung der einschlägigen Interessengruppen zu gewährleisten[22].

6.3. Die Entwicklung von Überwachungsmethoden

Im ISA-Vorschlag[23] hat die Kommission Indikatoren für die allgemeinen und besonderen Ziele und erwarteten Ergebnisse des ISA-Programms festgelegt. Die Indikatoren werden der Kommission als Ausgangspunkt für die Leistungsbilanz des künftigen ISA-Programms dienen. Dies steht in Einklang mit der bei der Bewertung abgegebenen Empfehlung, dass die Kommission ein Überwachungsinstrument für das Programm schaffen sollte, das sich an den strategischen Zielen der Maßnahmen, die es finanziert, orientiert[24].

Für die Überwachung der einzelnen Maßnahmen sieht die Kommission im künftigen ISA-Programm vor, dass die Phasen und Zwischenziele einer Maßnahme an die kommissionsinterne Methodik für das Management von IKT-Projekten angepasst werden. Dadurch werden die fortlaufende Überwachung und Bewertung von ISA-Projekten erleichtert und die regelmäßige Unterrichtung der Beteiligten über den Stand der laufenden Maßnahmen zum Beispiel anhand der zu Beginn der Maßnahmen festgelegten Leistungsindikatoren ermöglicht. Online-Meldeverfahren, die derzeit im IDABC-Programm eingesetzt werden, werden fortgeführt und ausgebaut, indem eine Lösung für die kontinuierliche Überwachung eingerichtet wird. Diese Schritte entsprechen der Empfehlung, dass die Beteiligten regelmäßig über den Stand der laufenden Maßnahmen[25], einschließlich die Tragfähigkeitsaspekte[26], auf dem Laufenden gehalten werden. Schließlich werden die Maßnahmen anhand der Regeln für die öffentliche Auftragsvergabe durchgeführt werden; in diesem Rahmen wird die Kommission sich darum bemühen, dass die erforderlichen vertraglichen Rahmenbedingungen rechtzeitig für das Anlaufen des ISA-Programms festgesetzt werden[27].

Für die Bewertung des künftigen Programms und seiner Maßnahmen wird die Kommission wie gehabt ihre vorhandenen, bewährten Bewertungsverfahren und –methoden anwenden.

7. Fazit

Mehrere Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Bewertung gehen eindeutig in die gleiche Richtung wie die von der Kommission für das ISA-Programm geplanten Schritte.

Dies betrifft insbesondere die Empfehlungen zur Einbindung höherrangiger Vertreter der Mitgliedstaaten in die Verwaltung des Programms und zur Ausarbeitung eines strategischen Rahmens, die vollständig in den Vorschlag der Kommission für das ISA-Programm aufgenommen wurden.

Weitere Empfehlungen wie die Festlegung einer Management- und Kommunikationsstrategie und die eines Überwachungssystems werden von der Kommission als Voraussetzungen für eine erfolgreiche Durchführung des ISA-Programms angesehen.

Die Kommission wird, soweit dies im aktuellen Zeitrahmen möglich ist, sämtliche Empfehlungen bei der Umsetzung des ISA-Programms wie auch für die Maßnahmen, die noch im verbleibenden Zeitraum des IDABC-Programms durchzuführen sind, berücksichtigen.

[1] Beschluss 2004/387/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über die interoperable Erbringung europaweiter elektronischer Behördendienste (eGovernment-Dienste) für öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bürger (IDABC), ABl. L 144 vom 30.4.2004 (Siehe ABl. L 181 vom 18.5.2004, S. 25.http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2004/l_181/l_18120040518de00250035.pdf

[2] Deloitte Consulting

[3] http://ec.europa.eu/information_society/eeurope/i2010/index_en.htm

[4] Vorschlag der Kommission für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über Interoperabilitätslösungen für europäische öffentliche Verwaltungen (ISA), KOM(2008) 583.

[5] K/2008/1881, siehe http://ec.europa.eu/idabc/en/document/5101

[6] http://ec.europa.eu/information_society/activities/egovernment/conferenceshttp://archive.cabinetoffice.gov.uk/egov2005conference/http://www.egov2007.gov.pt/

[7] http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52006DC0173:DE:NOT

[8] Neben Wettbewerb, allgemeine und berufliche Bildung, Unternehmen, Umwelt und Binnenmarkt.

[9] Dies ist einer der Hauptgründe, aus denen die Kommission vorgeschlagen hat, sich im Folgeprogramm nur auf horizontale Maßnahmen zu konzentrieren.

[10] Arbeiten zur Entwicklung einer Europäischen Interoperabilitätsstrategie waren in die 5. Überarbeitung des IDABC-Arbeitsprogramms im Frühjar 2008 aufgenommen worden.

[11] http://ec.europa.eu/information_society/activities/ict_psp/index_en.htm

[12] Empfehlungen 1, 2 und 3

[13] Empfehlungen 4, 5, 10 und 11 sowie Aspekte von 1 und 8

[14] Empfehlungen 6, 7 und 8

[15] Empfehlung 9

[16] Empfehlung 1

[17] Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über Interoperabilitätslösungen für europäische öffentliche Verwaltungen (ISA), KOM(2008) 583

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52008DC0030:DE:NOT.

[18] Empfehlung 2

[19] Empfehlung 3

[20] Empfehlung 8

[21] Empfehlung 4

[22] Hiermit wird den Empfehlungen 1, 5, 10 und 11 Rechnung getragen.

[23] Anhang zu KOM(208)583

[24] Empfehlung 6

[25] Empfehlung 7

[26] Empfehlung 8

[27] Empfehlung 9