8.7.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 184/192


Mittwoch, 22. April 2009
Pestizidausbringungsmaschinen ***I

P6_TA(2009)0247

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2009 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Pestizidausbringungsmaschinen zur Änderung der Richtlinie 2006/42/EG vom 17. Mai 2006 über Maschinen (KOM(2008)0535 – C6-0307/2008 – 2008/0172(COD))

2010/C 184 E/53

(Verfahren der Mitentscheidung:erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2008)0535),

gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 95 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0307/2008),

gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A6-0137/2009),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.

nimmt die dieser Entschließung beigefügte Erklärung der Kommission zur Kenntnis;

3.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

4.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


Mittwoch, 22. April 2009
P6_TC1-COD(2008)0172

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 22. April 2009 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2009/.../EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/42/EG betreffend Maschinen zur Ausbringung von Pestiziden

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments in erster Lesung dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie 2009/127/EG.)

Mittwoch, 22. April 2009
ANHANG

Mittwoch, 22. April 2009
Erklärung der Kommission zu der Normung von Pestizidausbringungsmaschinen

Um die im Anhang I Nummer 2.4 aufgeführten grundlegenden Anforderungen zu konkretisieren, hat die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) beauftragt, für alle Kategorien von Pestizidausbringungsmaschinen harmonisierte Normen auszuarbeiten, die sich auf die besten verfügbaren technischen Hilfsmittel stützen, damit eine unbeabsichtigte Umweltexposition von Pestiziden vermieden wird. Insbesondere sollen durch diesen Auftrag Normen erstellt werden, die Kriterien und technische Spezifikationen für die Montage von mechanischen Abschirmungen, Tunnelsprühern und Luftstrom-Sprühsystemen, zur Verhinderung der Verschmutzung der Wasserquelle beim Einfüllen und Entleeren und genaue Spezifikationen für die Betriebsanleitung des Herstellers zur Vermeidung von Pestizidabdrift unter Berücksichtigung aller einschlägigen Parameter wie Düsen, Druck, Spritzbalkenhöhe, Windgeschwindigkeit, Lufttemperatur und -feuchtigkeit sowie Fahrgeschwindigkeit liefern.