8.2.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 35/31


Bekanntmachung eines Antrags gemäß Artikel 30 der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates — Fristverlängerung

Antrag eines Mitgliedstaats

(2008/C 35/12)

Bei der Kommission ging am 10. Januar 2008 ein Antrag gemäß Artikel 30 Absatz 4 der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste ein (1).

Der von der Republik Österreich gestellte Antrag betrifft die Erzeugung von Strom in diesem Mitgliedstaat. Der Antrag wurde im ABl. C 14 vom 19.1.2008, S. 34 veröffentlicht. Die ursprüngliche Frist läuft am 11. April 2008 ab.

Da die Kommissionsdienststellen weitere Auskünfte einholen und prüfen müssen, wird die Frist, innerhalb der die Kommission über den Antrag zu entscheiden hat, gemäß Artikel 30 Absatz 6 Satz 2 um drei Monate verlängert.

Die Frist läuft endgültig am 11. Juli 2008 ab.


(1)  ABl. L 134 vom 30.4.2004, S. 1.