23.1.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 16/14


Veröffentlichung eines Antrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

(2008/C 16/05)

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates (1) Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten nach dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.

ZUSAMMENFASSUNG

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

„ČESKÉ PIVO“

Nr. EG: CZ/PGI/005/00375/14.10.2004

g.U. ( ) g.g.A. ( X )

Diese Zusammenfassung enthält zu Informationszwecken die wichtigsten Angaben der Produktspezifikation.

1.   Zuständige Behörde des Mitgliedstaats:

Name:

Úřad průmyslového vlastnictví

Anschrift:

Antonína Čermáka 2a

CZ-160 68 Praha 6-Bubeneč

Tel.

(420) 220 383 111

Fax

(420) 224 324 718

E-Mail:

posta@upv.cz

2.   Vereinigung:

Name:

Sdružení České pivo

Anschrift:

Lípová 15

CZ-120 44 Praha 2

Tel.

(420) 224 914 566

Fax

(420) 224 914 542

E-Mail:

Zusammensetzung:

Erzeuger/Verarbeiter ( X ) Andere ( X )

3.   Art des Erzeugnisses:

Klasse 2.1: Bier

4.   Spezifikation:

(Zusammenfassung der Anforderungen nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006)

4.1.   Name: „České pivo“

4.2.   Beschreibung: Die Besonderheit von „České pivo“ ist das Ergebnis mehrerer Faktoren, insbesondere der verwendeten Rohstoffe, des Know-hows aus in langen Jahren entwickelter Braukunst und spezieller Brauverfahren. Bemerkenswert bei der Herstellung von „České pivo“ sind insbesondere die Dekoktionsmethode beim Maischprozess, das Kochen der Bierwürze und die zweistufige Gärung. Das gesamte Herstellungsverfahren (sorgfältig ausgewählte Rohstoffe, Mälzen und Bierbrauen in traditionellen Gebieten der Tschechischen Republik) lässt ein spezifisches und einzigartiges Produkt von hohem Renommee entstehen.

Die technischen Parameter für „České pivo“ sind im nachstehenden Text umrissen. Das Bier zeichnet sich dadurch aus, dass im Bier Malz und Hopfen dominieren, der Beigeschmack von Pasteurisierung, Hefe oder Ester schwach sein muss und das Bier keinen Fremdgeruch bzw. -geschmack aufweisen darf. Das schwächere Gesamtaroma von „České pivo“ ist auf den relativ geringen Gehalt an unerwünschten Nebenprodukten des Gärprozesses zurückzuführen. Die Süffigkeit des Biers ist mittelgroß bis groß; die Kohlensäure wird langsam freigesetzt. Ebenso weist das Bier mittlere bis große Vollmundigkeit auf, insbesondere wegen des Gehalts an unvergärbaren Restextrakten, die charakteristisch für den Unterschied zwischen scheinbarer und erreichbarer Vergärung sind. Der geringere Vergärungsgrad hat einen niedrigeren Alkoholgehalt zur Folge. Eine sehr wichtiges Merkmal von „České pivo“ ist seine Bittere. Das Bier hat eine mittlere bis stärkere Bittere und eine mittel- bis leicht herbe Note, die langsamer abklingt. Die Bitternote verbleibt länger im Mund und wirkt damit auch länger auf die Geschmackszellen ein. Durch die größere Bittere wird auch der Verdauungsprozess unterstützt. Weitere Merkmale von „České pivo“ sind der charakteristische höhere Polyphenolgehalt und der höhere pH-Wert.

Helles Bier (helles Lagerbier, helles Schankbier und Leichtbier) hat ein schwaches bis mittleres Aroma von hellem Malz und Hopfen. Das Bier hat eine mittlere bis intensiv goldene Farbe. Es ist glanzhell und bildet beim Einschenken einen festen weißen Schaum. Dunkelbier (dunkles Lagerbier und dunkles Schankbier) haben ein ausgeprägtes Aroma von dunklem und mittelfarbigem Malz. Das Bier ist mittelsüffig und weist eine typische starke Vollmundigkeit auf, was auf den erheblichen Unterschied zwischen scheinbarer und erreichbarer Vergärung und das Vorhandensein unvergärbarer Substanzen in den Rohstoffen zurückzuführen ist. Der Charakter der Bitternote wird durch die große Vollmundigkeit des Biers beeinflusst. Als Nebengeschmack und -geruch sind Karamell und Malz zulässig.

Qualitative Parameter

Helles Lagerbier

Gehalt an Stammwürze: 11,00-12,99 Gew.-%

Alkohol: 3,8-6,0 Vol.-%

Farbe: 8,0-16,0 (EBC-Einheiten)

Bitterstoffe: 20-45 (EBC-Einheiten)

pH-Wert: 4,1-4,8

Unterschied zwischen scheinbarer und erreichbarer Vergärung: 1,0-9,0 (% rel.)

Polyphenole: 130-230 mg/l

Dunkles Lagerbier

Gehalt an Stammwürze: 11,00-12,99 Gew.-%

Alkohol: 3,6-5,7 Vol.-%

Farbe: 50-120 (EBC-Einheiten)

Bitterstoffe: 20-45 (EBC-Einheiten)

pH-Wert: 4,1-4,8

Unterschied zwischen scheinbarer und erreichbarer Vergärung: 2,0-9,0 (% rel.)

Helles Schankbier

Gehalt an Stammwürze: 8,00-10,99 Gew.-%

Alkohol: 2,8-5,0 Vol.-%

Farbe: 7,0-16,0 (EBC-Einheiten)

Bitterstoffe: 16-28 (EBC-Einheiten)

pH-Wert: 4,1-4,8

Unterschied zwischen scheinbarer und erreichbarer Vergärung: 1,0-11,0 (% rel.)

Dunkles Schankbier

Stammwürze: 8,00-10,99 Gew.-%

Alkohol: 2,6-4,8 Vol.-%

Farbe: 50-120 (EBC-Einheiten)

Bitterstoffe: 16-28 (EBC-Einheiten)

pH-Wert: 4,1-4,8

Unterschied zwischen scheinbarer und erreichbarer Vergärung: 2,0-11,0 (% rel.)

Leichtbier

Stammwürze höchstens: 7,99 Gew.-%

Alkohol: 2,6-3,6 Vol.-%

Farbe: 6,0-14,0 (EBC-Einheiten)

Bitterstoffe: 14-26 (EBC-Einheiten)

pH-Wert: 4,1-4,8

Unterschied zwischen scheinbarer und erreichbarer Vergärung: 1,0-11,0 (% rel.)

4.3.   Geografisches Gebiet: Das Erzeugungsgebiet von „České pivo“ ist wie folgt eingegrenzt:

im Südwesten: Chebská pánev, Český les, Šumava, Blanský les und die Landschaft von Novohradské hory,

im Süden: Třeboňská pánev, Südrand der Českomoravská vrchovina und die Flüsse Dyje und Morava hinter Hodonín,

im Südosten: West- und Südrand des Gebiets am Fuß der Weißen Karpaten,

im Osten: West-, Nord und Südostrand des Gebiets am Fuß der Beskida,

im Westen: durch den Fluss Ohře, Mostecká pánev sowie die Elbe bis Děčín,

im Nordwesten: durch die Flüsse Ploučnice und Kamenice sowie die Lužické hory,

nördlich: Liberecká pánev, die Südhänge des Riesengebirges, die Broumovské hory a und die Südhänge von Orlické hory,

nordöstlich: Landschaft des Kralický Sněžník, die Rychlebské hory und die Zlatohorská vrchovina, der Fluss Opavice bis zum Opava, Opava bis zur Oder, der Oder bis zur Olsa, von der Olsa bis zum Zusammenfluss mit der Lomna und von der Lomná zum Gebiet am Rand der Beskiden.

In der geografischen Angabe „České pivo“ ist der Name eines Staates enthalten, weil insbesondere wegen der spezifischen Art der Herstellung, die seit Jahrhunderten typisch für das eingegrenzte Gebiet ist, ein Zusammenhang von „České pivo“ fast mit dem gesamten Gebiet der heutigen Tschechischen Republik besteht. Seit Jahrhunderten wird hier ganz überwiegend untergäriges, voll ausgereiftes Bier nach stets demselben Verfahren gebraut, bei dem nach dem Dekoktionsverfahren gemaischt, die Würze gekocht, der Hopfen wirklich eingekocht wird und die Gärung in zwei Stufen erfolgt (vgl. Punkt 4.5). Typisch für „České pivo“ sind gegenüber anderen Bieren der charakteristische höhere Anteil an nicht vergorenem Extrakt, der größere Polyphenolgehalt, der höhere pH-Wert, die ausgeprägtere Farbe, die stärkere Bitternote und die größere Süffigkeit.

Durch das spezifische Brauverfahren von „České pivo“, bei dem sich auch die typischen Merkmale des Produkts entwickeln, entstand das Renommee des Produkts und des Namens „České pivo“ auf einheimischem Boden ebenso wie im Ausland und seine eindeutige Verbindung mit den Herstellungsort, der Tschechischen Republik.

Die Bedeutung des Begriffs und das Renommee der Qualität von „České pivo“ wird auch dadurch unterstrichen, dass dieser Name im Rahmen des Vertrags zwischen den Regierungen der Portugiesischen Republik und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über den Schutz von Ursprungsangaben, Ursprungsbezeichnungen und anderen geografischen und ähnlichen Bezeichnungen im Jahr 1985 eingetragen wurde. Zu dieser Zeit war das eingegrenzte Gebiet nur der Teil eines Staates. Erst nach der Teilung der Tschechischen und der Slowakischen Föderativen Republik machte es den größten Teil der Fläche eines unabhängigen Staates aus. Die Verbraucher in der Welt verbinden den Namen „České pivo“ aber eindeutig nicht nur mit dem Herstellungsort des Biers, also der Tschechischen Republik, sondern insbesondere auch mit seinen speziellen Eigenschaften und seiner Qualität.

Beim Antragsteller für die Eintragung der geografischen Bezeichnung „České pivo“ handelt es sich um eine Vereinigung von Bierbrauern, die praktisch im gesamten Gebiet der Tschechischen Republik, tätig sind. Ein Faktor für die endgültigen Eigenschaften und den Ruf von „České pivo“ ist unzweifelhaft auch die langjährige Erfahrung der tschechischen Mälzer und Bierbrauer, die im eingegrenzten Gebiet innerhalb der Tschechischen Republik ihre wertvollen Erfahrungen von Generation zu Generation weitergeben.

Die Tschechische Republik gehört flächenmäßig zu den kleinen europäischen Staaten. Die kleine Fläche und das Relief dieses Staates sind aber auch eine Garantie dafür, dass die Herstellungsbedingungen — die verwendeten Technologien und Rohstoffe ebenso wie das Können der Hersteller — im gesamten eingegrenzten Gebiet und heute genauso wie früher eingehalten werden.

Die einheitlichen Bedingungen im eingegrenzten Gebiet, die sich aus den oben genannten Tatsachen ergeben, und insbesondere die Herausbildung eines typischen traditionellen Herstellungsverfahrens, das sich von denen der umliegenden Gebiete unterscheidet, der unnachahmliche Geschmack und die charakteristischen Eigenschaften des Biers (vgl. 4.2), dessen Ruf weit über die Grenzen des eingegrenzten Gebiets hinausreichen, liegen auf der Hand und sind unbestreitbar.

Hopfen

Das größte Hopfenanbaugebiet in der Tschechischen Republik ist Žatecko mit 355 Hopfenanbaugemeinden in den Kreisen Louny, Chomutov, Kladno, Rakovník, Rokycany und Pilsen-Nord, gefolgt von Úštěcko mit 220 Gemeinden in den Kreisen Litoměřice, Česká Lípa und Mělník und Tršicko mit 65 Gemeinden in den Kreisen Olmütz, Přerov und Prostějov.

Die tschechischen Hopfenanbaugebieten liegen in Gegenden, in denen das Wetter einen Übergang zwischen mildem Küstenklima und Binnenlandklima darstellt. Das Gebiet von Žatecko liegt noch stärker im Regenschatten von Erzgebirge und Böhmewald, wodurch in diesem Gebiet besondere Bedingungen entstehen.

In den tschechischen Hopfenanbaugebieten finden sich verschiedene Bodentypen (Schwarzerde, Rendzina, Braunerde und Braunböden), auch in Verbindung mit verschiedenen Bodenarten (Sand-, Lehm- und Tonböden). Diese Böden entstanden auf unterschiedlichen petrografisch-geologischen Substraten.

Im Hopfenanbaugebiet Žatecko liegen die meisten Hopfenanbauflächen auf Böden, die ihren Ursprung in Permschichten haben. Diese Böden, die als permische Rotböden bezeichnet werden, enthalten erhebliche Mengen an Eisen- (6-7 % Eisenoxid) und Manganverbindungen sowie andere Metallverbindungen.

Der östliche Teil des Hopfenanbaugebiets Úštěcko liegt auf einer tertiären Kreideformation, der mittlere Teil, die sogenannte Polepská blata, auf Quartärsedimenten, und im Westen von Úštěcko findet sich häufig Basalt-Eruptivgestein.

Das Hopfenanbaugebiet Tršicko besteht zum größten Teil aus Quartär- und teilweise auch aus Tertiärböden.

Als beste Böden für die Erzeugung von feinem, hochwertigem Hopfen gelten die permischen Rotböden im Hopfenanbaugebiet Žatecko. Diese zumeist aus Lehm und Ton bestehenden Böden haben nach tiefer Bodenbearbeitung eine gute Aufnahmefähigkeit für Wasser und Luft und eine bemerkenswerte Sorption von Nährstoffen im Boden. Optimal für den Hopfenanbau sind schwach saure bis neutrale Böden. Die Eignung der Böden für den Hopfenanbau wird allerdings nicht nur durch ihre natürlichen Eigenschaften, sondern auch in erheblichem Maße durch den Umfang ihrer Bewirtschaftung, ihrer Bearbeitung, den Grad der Düngung mit organischen und mineralischen Stoffen und andere seit langem durchgeführte Maßnahmen bestimmt, die günstige Bedingungen für das Wachstum und die Entwicklung des Hopfens schaffen.

4.4.   Ursprungsnachweis: Jeder Bierbrauer führt ein Verzeichnis, in dem alle Rohstofflieferanten eingetragen sind. Der Ursprung der Rohstoffe kann anhand der Lieferscheine festgestellt werden. Außerdem ist die Rückverfolgbarkeit von Hopfen, der auf dem Gebiet der Tschechischen Republik angebaut wurde, nach dem Gesetz Nr. 97/1996 Slg. verbindlich vorgeschrieben. Ebenso wird ein Verzeichnis der Käufer des Endprodukts geführt. Auf jeder Verpackung des Produkts finden sind verbindliche Daten über den Hersteller und das Produkt selbst. Auf diese Weise ist die genaue Rückverfolgbarkeit des Produkts sichergestellt. Der eigentliche Herstellungsprozess wird sorgfältig und genau kontrolliert; die Daten über die Braugänge werden eingetragen, damit später für jeden Braugang, bei dem „České pivo“ hergestellt wurde, der Ursprung sämtlicher Rohstoffe zurückverfolgt werden kann. Die Kontrolle der Einhaltung der Spezifikation erfolgt durch die örtliche Stelle der staatlichen Agrar- und Lebensmittelinspektion.

4.5.   Herstellungsverfahren: Rohstoffe für die Herstellung des Biers:

Malz — verwendet wird der helle Malztyp, auch „Pilsener Malz“ genannt, das aus zweizeiliger Frühjahrsgerste hergestellt wird. Die für die Malzherstellung verwendeten Gerstensorten sind von Anbausorten abgeleitet, die von der staatlichen Agrar- und Lebensmittelinspektion in Brünn genehmigt und vom Forschungsinstitut für Brauerei und Mälzerei in Prag für die Herstellung von „České pivo“ empfohlen wurden (sämtliche Daten zur Bierwürze vgl. nachstehende Tabelle).

Bezüglich der Anforderungen, die derzeit auf dem Welt- und Binnenmarkt an hochwertige Braugerste gestellt werden, werden Sorten mit hoher Enzymaktivität, einem hohen Gehalt an Extrakt und hohen Werten bei der endgültigen Vergärung bevorzugt. Des Weiteren typisch für „České pivo“ ist die geringere proteolytische und zytolitische Veränderung und ein Vergärungsgrad, der zum Vorhandensein von Restextrakt beiträgt. Auf dieser Basis wurden die grundlegenden Parameter festgesetzt, die die für „České pivo“ geeigneten Gerstensorten aufweisen müssen.

Tschechischer Hopfen und tschechische Hopfen-Verarbeitungserzeugnisse — verwendet werden insbesondere Sorten, die in ausgewählten Gegenden der folgenden festgelegten Gebiete angebaut werden: 1) Žatecko 2) Úštěcko 3) Tršicko. Der Hopfen wächst auf Lehm- oder Lehm-Ton-Böden und in Žatecko auf den typischen permischen Rotböden. Am günstigsten für den Hopfenanbau ist eine jährliche Durchschnittstemperatur von 8-10 °C.

Der Hopfen ist in jeder Hinsicht außergewöhnlich und unterscheidet sich von andernorts angebautem Hopfen insbesondere durch sein Verhältnis von Alpha- und Beta-Bittersäure. Während bei den üblicherweise angebauten Sorten dieses Verhältnis in der Regel 2,5:1 beträgt, beläuft es sich bei Sorten aus diesem Gebiet auf 1:1,5. Eine weitere charakteristische Eigenschaft, die diesen Hopfen von anderen Sorten unterscheidet, ist der Gehalt an Beta-Farnesen, der 14-20 % des Gehalts an allen ätherischen Ölen ausmacht. Die in dem Gebiet gezüchteten und angebauten sowie alle anderen normalerweise für die Herstellung von „České pivo“ verwendeten Hopfensorten müssen von den Kontrollstellen genehmigt und vom Forschungsinstitut für Brauerei und Mälzerei in Prag empfohlen worden sein.

Wasser — für die Herstellung von „České pivo“ wird Wasser aus örtlichen Quellen verwendet. Das zum Bierbrauen verwendete Wasser wird als weich bis mittelhart eingestuft.

Bierhefe — es handelt sich um Hefestämme, die bei der sogenannten Untergärung verwendet werden (Saccharomyces cerevisiae subs. uvarum), die sich für die Herstellung von „České pivo“ eignen und die den in der Spezifikation vorgesehenen Unterschied zwischen der scheinbaren und der erreichbaren Vergärung bewirken. Am häufigsten verwendet werden die Stämme Nr. 2, 95 und 96, die in der Sammlung des Vermehrungsguts von Bierhefestämmen des Forschungsinstituts für Brauerei und Mälzerei in Prag unter der Registriernummer RIBM 655 abgelegt und allen Herstellern von „České pivo“ zugänglich sind.

Herstellung

Die Herstellung beginnt im Maischbottich, wo das gekeimte Malz mit Wasser vermischt und eingemaischt wird, wobei die unvergärbare Stärke in vergärbaren Zucker umgewandelt wird. Der eigentliche Maischprozess erfolgt mittels Dekoktionsverfahren im Ein- bis Dreimaischverfahren; das Infusionsverfahren kommt nicht zur Anwendung. Mindestens 80 % des gesamten Malzschrots besteht aus Malz, das aus den genehmigten Sorten hergestellt wurde, wodurch das Geschmacksprofil von „České pivo“ gewährleistet wird.

Die Zusammensetzung des Malzschrots einschließlich der verarbeiteten Menge wird in das Braubuch eingetragen; der Ursprung des Malzes ist durch Lieferscheine belegt. Außerdem werden im Braubuch Maischtemperatur und -zeit festgehalten. Nach Abschluss des Maischprozesses und der Entfernung der unlöslichen Malzbestandteile durch das sogenannte Läutern beginnt das Würzekochen mit der Zugabe des Hopfens. Diese Phase dauert 60-120 Minuten, wobei mindestens 6 % des Volumens verdampfen muss. Die Hopfenzugabe kann auf bis zu drei Teilmengen aufgeteilt werden. Der Mindestgehalt an tschechischem Hopfen oder daraus hergestellten Produkten beträgt 30 % bei hellem Lagerbier und 15 % bei anderen Biersorten. Die Zusammensetzung des Hopfens einschließlich der Zusammensetzung der Rohstoffdosierung werden im Braubuch festgehalten, der Ursprung der Rohstoffe ist durch die Lieferscheine belegt. Nach Abschluss des Würzekochens wird die Würze auf die Gärtemperatur von 6 bis 10 °C abgekühlt und durchlüftet. Es wird Bierhefe zugefügt, die ausschließlich für die Untergärung verwendet wird (Saccharomyces cerevisiae subs. uvarum).

Die Gärung erfolgt bei einer Temperatur von höchstens 14 °C, und dieser technologische Prozess wird grundsätzlich von der zweiten Gärung abgetrennt, es handelt sich also um eine zweistufige Gärung. Die Temperaturentwicklung bei der Gärung wird im Gärprotokoll festgehalten. Die zweite Gärung erfolgt bei Temperaturen von knapp über 0 °C. Nach Abschluss dieses Prozesses der Bierreifung durch die zweite Gärung in den Tanks wird das Bier gefiltert und in Fässer, Flaschen, Bierdosen oder Lkw-Tanks abgefüllt. Es können auch ungefilterte Biere hergestellt werden. Das Endprodukt muss die qualitativen Parameter gemäß Punkt 4.2 aufweisen.

Die gesamte Technologie des Bierbrauens unterliegt einer ständigen Kontrolle.

Kontrollverfahren

Würze

Extrakt der Vorderwürze (erste Würze) — Entnahme 10 Min. nach Beginn des Läuterns.

Bestimmung des Extrakts — pyknometrisch, durch Bestimmung des Zuckergehalts oder mit Spezialgerät (A. Paar, oder ein anderes geeignetes Gerät zur Messung der Stoffe im Extrakt).

Klarheit der Würze bei 25 °C — nephelometrisch bei 25 °C, Messung nach 30 Min. Temperierung.

Messung des Extrakts der letzten Aufgusses bei 25 °C — Messung des Extrakts nach genau demselben Verfahren die bei der Vorderwürze.

Hopfenwürze

Stammwürze — Entnahme 15 Minuten nach Abschluss des Kochvorgangs.

Bestimmung des Extraktgehalts — pyknometrisch, durch Zuckerbestimmung oder mit Spezialgerät (A. Paar oder ein anderes geeignetes Gerät zur Messung der Stoffkonzentration).

Trubgehalt — Augenscheinkontrolle der Hopfenwürze 5 Minuten nach Ende des Kochvorgangs in einem kleinen Behältnis, in dem sich der Trubgehalt bestimmen lässt.

Klarheit der Würze — die Würze wird gefiltert (Analyse-Filterpapier „modrá páska“), das Filtrat wird für die nephelometrische Bestimmung in einem 90°-Winkel angewandt. Die Messung erfolgt zum einen bei 20 °C (Erwärmung 20 Minuten) und zum anderen bei 5 °C (Erwärmung 20 Minuten).

Bestimmung der Bittere der Würze — Gehalt an Iso-α-Bittersäuren (IBU).

Erreichbarer Vergärungsgrad der Würze — Bestimmung nach dem empfohlenen Verfahren.

Jungbier

Mikroskopische Bestimmung der Zahl der schwebenden Hefezellen.

Bestimmung der Haltbarkeit der Hefezellen (durch Färbung mit Methylenblau).

Bestimmung der Iso-α-Bittersäure (IBU) nach den empfohlenen Verfahren.

Fertiges Bier

Die grundlegende Analyse — scheinbarer und erreichbare Extrakt, Alkoholgehalt, Berechnung des Stamwürzeextrakts, Bestimmung der Iso-α-Bittersäure (IBU), Klarheit des Biers durch 90°-Winkel, erreichbare Gärung, Farbe des Biers.

Die Kontrolle erfolgt im Labor der Brauerei oder durch ein spezialisiertes Labor (z. B. im Forschungsinstitut für Brauerei und Mälzerei) nach den brauerei- und mälzereitechnischen Analyseverfahren oder dem Analyseverfahren der EBC.

4.6.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet: Aus archeologischen Funden geht hervor, dass Bier in dem eingegrenzten geografischen Gebiet (im Folgenden „im betreffenden Gebiet“) schon von den Slawen ebenso wie von den vorher in diesem Gebiet lebenden Menschen gebraut wurde. Die ersten Aufzeichnungen zum Bierbrauen in dem betreffenden Gebiet stammen aus dem Brevnov-Kloster, in dem Benediktinermönche schon im Jahr 993 Bier und Wein hergestellt haben.

Die älteste Aufzeichnung zum Hopfenanbau im betreffenden Gebiet ist die Gründungsurkunde von Fürst Břetislav I., zu dieser Zeit war schon der Zehnte vom Hopfen, der in Žatco sowie Starý und Mladý Boleslav angebaut wurden, vom Domkapitel Sv. Václav in Starý Boleslav anerkannt worden. Das erste historische Dokument, das direkt mit der Bierherstellung zusammenhängt, ist die Gründungsurkunde des Domkapitels von Vyšehrad, die vom ersten tschechischen König Vratislav II. im Jahr 1088 ausgestellt wurde. In diesem Dokument, das in Abschriften erhalten ist, sind die Anerkennung des Zehnten vom Hopfen und anderer Gaben wie z. B. Immobilien und die Bezüge des Domherrn des Vyšehrader Domkapitels erwähnt. Zahlreiche weitere Dokument aus den Jahren 1090-1100 haben den Hopfenanbau, Malz, Bier, das Braurecht und die Bierausfuhr zum Gegenstand. In den Archiven des Königshofs, des Adels und der Städte finden sich finden sich viele Aufzeichnungen über die Malz- und Bierherstellung ab dem Jahr 1330.

Das Bierbrauverfahren wurde von Generation zu Generation weitergegeben. Zunächst war die Bierherstellung das Vorrecht Einzelner (etwa Stadtbürgern mit Braupatent oder Adligen). Im 14. Jahrhundert wurden die Zünfte der Mälzer und Brauer gegründet, die Herstellung von unter- und obergärigem Bier nahm weiter stark zu, bis schließlich die industrielle Brauerei entstand, die die Tradition von „České pivo“ bis heute fortsetzt. Ein wichtiger Markstein war das Jahr 1842, als in Pilsen die Stadtbrauerei gegründet wurden.

Die Herstellung von untergärigem Bier wurde weiter verbessert, und der typische Charakter dieses Bieres unterschied sich vollkommen von den anderen bis dahin gebrauten Bieren. Dieses goldene, perlige Getränk mit dem angenehmen Hopfengeschmack und dem schönen, festen Schaum hat seinen Weg um die ganze Welt angetreten. Damit begann eine neue Epoche in der Entwicklung der weltweiten Braukunst, die in bisher ungekannten Tempo nicht nur in Tschechien, sondern ebenso in Österreich-Ungarn, Deutschland und anderen europäischen Ländern zunahm. In den folgenden Jahrzehnten wurden viele Brauereien gegründet, die perfekt mit der neuesten Technologie ausgestattet waren. Die ständige Verbesserung von maschineller Ausstattung und Technologie führte zur heutigen modernen Produktion in großem Umfang. Das Grundprinzip blieb aber immer dasselbe. Das Bier, zu dessen Herstellung wie früher örtliche (also aus dem betreffenden Gebiet mit seinem speziellen Boden und seinen klimatischen Bedingungen stammende) Rohstoffe verwendet werden, fand auch im Ausland Anerkennung und eroberte eine führende Position. Seine Beliebtheit ist durch die zahlreichen Aufzeichnungen über die Ausfuhr von „České pivo“ sowohl in der Vergangenheit als auch in der Gegenwart belegt.

„České pivo“ wird nach dem oben beschriebenen Verfahren mit dem Können der tschechischen Bierbrauer ausschließlich im betreffenden Gebiet hauptsächlich aus den örtlichen Rohstoffen festgelegter Qualität und unter Verwendung der örtlichen Wasserquellen hergestellt. Dies alles verleiht „České pivo“ seine spezifischen Eigenschaften, die das Ergebnis der besonderen Zusammensetzung von „České pivo“ sind.

Studien des Forschungsinstituts für Brauerei und Mälzerei in Prag haben gezeigt, dass sich „České pivo“ erheblich von ausländischem Bier unterscheidet. Dabei wurden einheimische und ausländische Biere einer sorgfältigen analytischen und sensorischen Bewertung unterzogen.

So wurde ein genaues Analyse- und Statistikmodell erarbeitet, mit dem einerseits die Gemeinsamkeiten und andererseits die Unterschiede zu den anderen Bieren beschrieben werden können. Die Ergebnisse wurden mit mehrdimensionalen statistischen Methoden ausgewertet (Dispersionsanalyse, Faktoranalyse, Aggregation usw.). Dabei wurde nachgewiesen, dass „České pivo“ sich von ausländischen Bieren derselben Kategorie unterscheiden lässt.

In den meisten Fällen enthält „České pivo“ (unvergärbare) Restextrakte, was eine der typischen Eigenschaften von „České pivo“ darstellt. Weitere typische Eigenschaften beim Vergleich mit ausländischen Bieren sind die intensivere Farbe, die stärkere Bitternote und der höhere ph-Wert sowie der höhere Polyphenlolgehalt. Die intensivere Farbe und der höhere Polyphenolgehalt sind das Ergebnis des Maischens nach dem Dekoktionsverfahren, dem in der Tschechischen Republik am häufigsten angewendeten Verfahren. Alle diese Parameter sind ein Ergebnis der Qualität, der Rohstoffauswahl sowie der technischen und technologischen Bedingungen. Aus technologischer Sicht dominiert die Zusammensetzung des Malzschrots und die Hopfenmenge in Verbindung mit der Auswahl des Hefestamms und dem angewandten Gärverfahren in Kombination mit der Brautradition und dem menschlichen Faktor. Aus organoleptischer Sicht lässt sich „České pivo“ durch größere Vollmundigkeit mit stärkerer, länger anhaltender Bitternote und geringerem Fremdgeruch und Beigeschmack charakterisieren.

Die Einzigartigkeit der Herstellungsweise dieses Bieres ergibt sich aus der jahrhundertealten Bierbrautradition in dem betreffenden Gebiet und der Weitergabe dieses Handwerks in seiner spezifischen Form von einer Generation auf die nächste bis zur heutigen Zeit. Die günstigen Bedingungen für den Hopfenanbau in dem betreffenden Gebiet und die hohe fachliche Qualität der in diesem Bereich Beschäftigten, die durch ein Studium auf allen Stufen des tschechischen Schulsystems erworben wurde, stellen sicher, dass „České pivo“ in der ganzen Welt einen ausgezeichneten Ruf genießt. Der Name „České pivo“ wurde schon in der Anlage zum Vertrag zwischen den Regierungen Republik Portugal und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über den Schutz von Ursprungsangaben, Ursprungsbezeichnungen und anderen geografischen und ähnlichen Bezeichnungen aufgeführt. Der Vertrag wurde in der Bekanntmachung der Außenministeriums vom 18. Mai 1987 unter der Nr. 63/1987 Slg. veröffentlicht.

2003 hat die Tschechische Zentrale für Fremdenverkehr eine Umfrage durchgeführt, um festzustellen, wie die Tschechische Republik wahrgenommen wird und aus welchen Gründen Touristen das Land als Reiseziel auswählen. Zielgruppe waren Touristen aus Deutschland, Österreich, Polen, Italien, den Niederlanden, der USA, Japan, skandinavischen Ländern, Russland, Südkorea und arabischen Ländern. Insgesamt wurden 1 800 Personen befragt (also 150 aus jedem Land bzw. jeder Ländergruppe); 66 % der Befragten waren männlich. Dabei wurde festgestellt, dass die Tschechische Republik insbesondere mit Prag (47 %) und ausgezeichnetem Bier (45 %) in Verbindung gebracht wird. Die Frage lautete: „Wenn ich den Namen ‚Tschechische Republik‘ höre, denke ich zuerst an: …“.

Ein weiterer Beleg für die Beliebtheit von „České pivo“ ist auch die ständig steigende Ausfuhrmenge.

4.7.   Kontrollstelle:

Name:

Státní zemědělská a potravinářská inspekce

Anschrift:

Květná 15

CZ-603 00 Brno

Tel.

(420) 543 540 205

Fax

(420) 543 540 210

E-Mail:

sekret.ur@spzi.gov.cz

4.8.   Etikettierung: Der Name „České pivo“ ist Bestandteil des Markenzeichens auf dem Hauptetikett des Produkts.

Nichts in der Spezifikation von „České pivo“ hat zum Ziel, den Hinweis auf die Herstellung von Bier in der Tschechischen Republik zu verhindern, das nicht als „České pivo“ in Übereinstimmung mit den nationalen und gemeinschaftlichen Anforderungen anzusehen ist. Diese Hinweise dürfen aber keinen Bestandteil des Markenzeichens auf dem Hauptetikett dieser Biere bilden.

Die Hinweise auf die „g.g.A“, die „geschützte geografische Angabe“ und das entsprechende Symbol der Gemeinschaft müssen eindeutig mit dem Begriff „České pivo“ in Verbindung stehen und dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass andere auf dem Etikett genannte Begriffe eingetragen sind.


(1)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.