19.12.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 325/1


Initiativstellungnahme des Ausschusses der Regionen „Verstärkung der Terrorismusbekämpfung: Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften“

(2008/C 325/01)

vertritt nachdrücklich die Auffassung, dass die globale Bedrohung durch den Terrorismus eine große Gefahr für die Demokratie, die Menschenrechte und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in der internationalen Gemeinschaft darstellt;

hebt hervor, dass den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Umsetzung der EU-Strategie zur Terrorismusbekämpfung eine zentrale Rolle zukommt. Insbesondere werden diese Gebietskörperschaften einen entscheidenden Einfluss auf die Resultate im Bereich der Säule „Prävention“ und den Erfolg künftiger Initiativen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Deradikalisierung innerhalb der Mitgliedstaaten haben;

erkennt die Bedeutung der EU-Strategie zur Bekämpfung der Radikalisierung an, die gemeinsam mit der EU-Strategie zur Terrorismusbekämpfung umgesetzt wird, betont aber, dass diese Strategien genügend Raum für lokale Umsetzung lassen und sich auf lokale Erfahrungen und lokales Wissen stützen müssen, dass ein klarer Rahmen für Informationen auf kommunaler Ebene gegeben sein muss und dass lokalen Gebietskörperschaften Unterstützung und Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen, um im Bedarfsfall Projekte gegen gewalttätige Radikalisierung zu unterstützen; unterstreicht, dass die Entwicklung der Rolle der regionalen und lokalen öffentlichen Verwaltung bei der Prävention von Terrorismus, Gewaltbereitschaft und Radikalismus gemeinsam mit der EU und den Regierungen der Mitgliedstaaten vorangetrieben werden sollte;

empfiehlt, die Öffentlichkeit in den Mitgliedstaaten auf lokaler Ebene zu befragen, um ein facettenreiches Bild lokaler Erfahrungen und Vorstellungen von Terrorismus und Gründen für Extremismus zu erhalten. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass auch denjenigen, die normalerweise nicht am lokalen demokratischen Leben teilnehmen, die Möglichkeit offensteht, an Befragungen teilzunehmen und Engagement zu zeigen;

begrüßt die zweite gegenseitige Überprüfung („Peer Review“) der Krisenbewältigungspläne, die derzeit von der Kommission durchgeführt wird; fordert die Kommission aber auf, sicherzustellen, dass lokale und regionale Gebietskörperschaften eine umfassende und aktive Rolle bei der Überprüfung übernehmen;

ruft die Europäische Union auf, zu gewährleisten, dass bei allen antiterroristischen Polizeieinheiten ein unmittelbares Bewusstsein für Gleichheit und Menschenrechte vorhanden ist, und dass diese Polizeieinheiten sicherstellen, dass zu treffende Maßnahmen nicht zu negativen Erfahrungen bestimmter Gemeinschaften führen, die dem Gefühl der Entfremdung und Motiven für eine Hinwendung zum Extremismus Nahrung geben.

Berichterstatter

:

Lord Graham TOPE (UK/ALDE), Mitglied des London Borough of Sutton und der Londoner Polizeiaufsichtsbehörde (Metropolitan Police Authority)

Referenzdokument

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und an den Rat: Verstärkung der Terrorismusbekämpfung

KOM(2007) 649 endg.

Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Änderung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI zur Terrorismusbekämpfung

KOM(2007) 650 endg.

POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Stärkung der Säule „Prävention“

1.

vertritt nachdrücklich die Auffassung, dass die globale Bedrohung durch den Terrorismus eine große Gefahr für die Demokratie, die Menschenrechte und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in der internationalen Gemeinschaft darstellt;

2.

erkennt an, dass der von al-Qaida inspirierte Terrorismus und die Radikalisierung zum gewaltbereiten Extremismus innerhalb unserer Gesellschaft unweigerlich die Aufmerksamkeit auf sich ziehen wird; weist jedoch darauf hin, dass viele der terroristischen Anschläge jüngeren Datums von Menschen begangen wurden, die entweder in dem Land, in dem der Anschlag — häufig als Reaktion auf eine bestimmte Situation in dem jeweiligen Land — begangen wurde, oder in einem anderen EU-Staat geboren wurden und aufgewachsen sind und nicht unbedingt überwiegend religiös motiviert sind. Ungeachtet dessen stellt der AdR fest, dass die Bedrohung, die vom von al-Qaida inspirierten Terrorismus ausgeht, eine große Sicherheitsgefahr darstellt, mit der die EU im Moment konfrontiert ist;

3.

ist der Auffassung, dass sich die Terrorismusbekämpfung der EU auf zwei Aspekte konzentrieren muss: zum einen auf die direkte Bekämpfung terroristischer Aktivitäten, zum anderen auf die Prävention. Die Ursachenkette, die zu terroristischen Gewaltakten führt, sollte so früh wie möglich unterbrochen werden. Hier kann es sehr nützlich sein, die Ursachen und Anreize gründlicher zu erforschen, die Menschen zur Unterstützung und Finanzierung von sowie zur Beteiligung an terroristischen Aktivitäten bringen;

4.

erkennt an, dass der religiöse Aspekt in Bezug auf den Terrorismus nicht außer Acht gelassen werden darf. Die Botschaft, dass terroristische Aktivitäten in keiner Weise gerechtfertigt werden können, muss deutlicher verbreitet werden;

5.

vertritt deshalb die Ansicht, dass die EU die Initiative ergreifen und Maßnahmen unterstützen sollte, die auf eine Verringerung des Terrorismus mittels eines Dialogs zwischen den Religionen und Kulturen abzielen;

6.

hält in Bezug auf die Prävention von Terrorismus eine Zusammenarbeit der EU mit Drittstaaten für äußerst wichtig. Verstärkte Strategien für diese externe Zusammenarbeit sollten sowohl hinsichtlich des Informationsaustauschs als auch hinsichtlich einer eher praktischen polizeilichen Zusammenarbeit sowie einer Zusammenarbeit im Zollwesen gefördert werden;

7.

hebt hervor, dass den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Umsetzung der EU-Strategie zur Terrorismusbekämpfung eine zentrale Rolle zukommt. Insbesondere werden diese Gebietskörperschaften — gemeinsam mit den staatlichen und regionalen Strafverfolgungsbehörden mit Zuständigkeiten für den Schutz von Personen und Sachen — einen entscheidenden Einfluss auf die Resultate im Bereich der Säule „Prävention“ und den Erfolg künftiger Initiativen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Deradikalisierung innerhalb der Mitgliedstaaten haben;

8.

verweist auf die beachtlichen Fortschritte im Bereich der anderen drei Säulen „Schutz“, „Verfolgung“ und „Reaktion“ innerhalb der Mitgliedstaaten seit den Rahmenrechtsvorschriften 2002; begrüßt im Rahmen der gegenwärtigen Initiative außerdem Vorschläge zur Verstärkung des Kampfes gegen den Terrorismus, zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für die verschiedenen Aspekte der Anti-Terror-Strategie einschließlich der Kriminalisierung der Ausbildung und Anwerbung von Menschen für terroristische Zwecke und der öffentlichen Aufforderung zur Begehung terroristischer Straftaten sowie der Verwendung von Flugpassagierdaten zu Strafverfolgungszwecken und der Verhinderung der Verwendung von Sprengstoffen durch Terroristen und der Unterbindung und Ahndung der Finanzierung des Terrorismus in Anerkenntnis der Notwendigkeit von technologischer Forschung und Entwicklung zur Unterstützung der Polizeiarbeit innerhalb der Union zum Schutz der Bürger vor terroristischen Anschlägen;

9.

weist dennoch darauf hin, dass bei der Verstärkung der Terrorismusbekämpfung die EU in Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten, den Strafverfolgungsbehörden und den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie den ihnen unterstellten Sicherheitsbehörden stärker in die Entwicklung der Säule „Prävention“ investieren sollte. Terrorismus und gewaltbereiter Extremismus können durch gesetzliche Mittel und strafrechtliche Verfolgung allein nicht verhindert werden. Überdies werden Strafverfolgungsmaßnahmen allein ihre Wirkung verfehlen, und die Anstrengungen müssen darauf gerichtet sein, den für eine Radikalisierung besonders empfänglichen Personen positive Perspektiven und einen Platz in der Gesellschaft zu bieten;

10.

ist der Ansicht, dass ein notwendiges Vorgehen zur Bewältigung des Terrorismus darin besteht, dem Terrorismus über eine Bekämpfung der eng mit ihm verknüpften Faktoren vorzubeugen, die die Radikalisierung begünstigen und zu terroristischen Handlungen führen können;

11.

stellt fest, dass das Wesen und der Nährboden des Terrorismus häufig globalen Charakter haben; erklärt aber, dass die Auswirkungen des Terrorismus für den Bürger und die Gemeinwesen direkt — real und individuell — spürbar sind. Die Planer und Anhänger des gewalttätigen Extremismus leben und bewegen sich frei als Bürger und Bewohner Europas innerhalb unserer Gesellschaft; sie haben Kontakt zu lokalen Dienstleistern, zu Einrichtungen der lokalen Demokratie und zur lokalen Bevölkerung, und sie nutzen diese Kontakte. Aufgrund der Erfahrungen in der EU erkennen die Mitgliedstaaten daher die Notwendigkeit, die Gründe, Ursachen und Prozesse, die europäische Bürger dazu bewegen, sich gewalttätigem Extremismus und der al-Qaida-Bewegung zuzuwenden, eingehend zu analysieren und dadurch verständlich zu machen und zu bewältigen;

12.

vertritt die Auffassung, dass die Bekämpfung der gewalttätigen Radikalisierung eine gezielte Reaktion auf lokaler Ebene erforderlich macht. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die die empfänglichsten Bevölkerungsgruppen besser erreichen können, spielen eine besonders wichtige Rolle dabei, eine möglichst umfassende soziale Integration der Unionsbürger ohne jede Diskriminierung und in einem Klima des Friedens und der Demokratie zu gewährleisten;

13.

erinnert daran, dass im Jahr 2003 der Kongress des Europarats spezifische Empfehlungen zur Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Terrorismusbekämpfung verabschiedet hat;

Aktionsplan: die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften

14.

begrüßt die Bemühungen der Europäischen Kommission, die Säule „Prävention“ der Strategie zur Terrorismusbekämpfung in den Mittelpunkt zu rücken und befürwortet die Pläne, im Jahr 2008 eine Mitteilung zur Bekämpfung der gewalttätigen Radikalisierung zu veröffentlichen; möchte aber darauf hinweisen, dass „Prävention“ für die für Terrorismusbekämpfung zuständigen Agenturen einen enormen Kulturwandel darstellt und dass hier das Wissen und die Erfahrung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie ihre Mitarbeit benötigt wird;

15.

begrüßt die Initiative der EU, das Jahr 2008 zum „Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs“ auszurufen, da dies eine ausgezeichnete Möglichkeit ist, um den funktionierenden Dialog, die Toleranz und das Verständnis zwischen verschiedenen Kulturen, Zivilisationen und Religionen zu fördern;

16.

unterstreicht, dass die Entwicklung der Rolle der regionalen und lokalen öffentlichen Verwaltung bei der Prävention von Terrorismus, Gewaltbereitschaft und Radikalismus gemeinsam mit der EU und den Regierungen der Mitgliedstaaten vorangetrieben werden sollte; empfiehlt daher — in Partnerschaft mit den nationalen Regierungen, der Polizei (unter Mitwirkung der regionalen Polizeibehörden mit ausschließlicher Zuständigkeit für die Gewährleistung der Sicherheit von Menschen und Sachen) und den Kommunen — die Einrichtung von Netzen lokaler und regionaler Gebietskörperschaften in jedem Mitgliedstaat, damit der Austausch bewährter Vorgehensweisen für die soziale Integration, eine qualifizierte Auseinandersetzung mit dem Thema, wie gewaltbereiter Extremismus in Kommunen und Stadteilen entsteht, ebenso wie ein Verstehen dieses Phänomens erleichtert wird;

17.

empfiehlt, die Öffentlichkeit in den Mitgliedstaaten auf lokaler Ebene zu befragen, um ein facettenreiches Bild lokaler Erfahrungen und Vorstellungen von Terrorismus und Gründen für Extremismus zu erhalten. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass auch denjenigen, die normalerweise nicht am lokalen demokratischen Leben teilnehmen, die Möglichkeit offensteht, an Befragungen teilzunehmen und Engagement zu zeigen;

18.

beabsichtigt, die vorliegende Stellungnahme dadurch zu ergänzen, dass er der Kommission und dem Koordinator für die Terrorismusbekämpfung bei der Zusammenstellung eines praktischen Leitfadens behilflich ist, der die besten Praktiken in Bereichen beschreibt, in denen es Beteiligungs- und Partnerschaftsprojekte gegen Radikalisierung gibt;

19.

empfiehlt, dass der AdR jährlich eine Veranstaltung organisiert, um auf paneuropäischer Ebene strategisches Lernen durch den Austausch von Erfahrungen zwischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu erleichtern und um die weitere Entwicklung lokaler Maßnahmen zur Verhütung von Terrorismus und der Entstehung von gewaltbereitem Extremismus zu unterstützen;

Ergebnisorientierung

Aus Engagement und partnerschaftlicher Zusammenarbeit lernen

20.

erkennt die Bedeutung der EU-Strategie zur Bekämpfung der Radikalisierung an, die gemeinsam mit der EU-Strategie zur Terrorismusbekämpfung umgesetzt wird, betont aber, dass diese Strategien genügend Raum für lokale Umsetzung lassen und sich auf lokale Erfahrungen und lokales Wissen stützen müssen, dass ein klarer Rahmen für Informationen auf kommunaler Ebene gegeben sein muss und dass lokalen Gebietskörperschaften Unterstützung und Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen, um im Bedarfsfall Projekte gegen gewalttätige Radikalisierung zu unterstützen;

21.

empfiehlt die Annahme der Bestimmungen des Vertrags von Prüm über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Terrorismus;

Informationen auf kommunaler Ebene

22.

ruft die Mitgliedstaaten und die Polizei auf, klare und sichere Systeme für den Austausch von Informationen zwischen lokalen/regionalen Partnern (einschließlich lokalen und regionalen Polizeieinheiten) und Antiterroreinheiten und Einheiten für die Prävention von Gewaltbereitschaft und Radikalismus zu entwickeln;

23.

betont, dass bei den vorhandenen Systemen zur Sammlung von Informationen auf kommunaler Ebene beim Austausch jedweder Information zwischen lokalen Partnern und der Polizei unbedingt Sicherheitsbelange, die Grundrechte der Bürger und der Datenschutz berücksichtigt werden müssen. Es ist notwendig, den Bürgern zu ermöglichen, die kommunalen Behörden sowie die Polizei anonym über potenzielle terroristische Anschläge zu informieren;

24.

hält es weiterhin für wesentlich, dass es hinsichtlich der Informationen auf kommunaler Ebene klare Abgrenzungen zwischen der Polizei, den Polizeibehörden und den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gibt; dass Systeme geschaffen werden, die lokalen und regionalen Partnern die Gewissheit geben, dass sich eine Beteiligung nicht negativ auf die gemeinschaftlichen Beziehungen auswirkt; dass Informationsquellen geschützt werden und dass Partner außerhalb der Polizei eine freiwillige ergänzende Rolle spielen;

25.

legt der Europäischen Union nahe, Leitlinien aufzustellen, um die Entwicklung eines Informationsaustausches zu unterstützen und um sicherzustellen, dass die Systeme stabil, gerecht und sicher sind;

Bekämpfung der Radikalisierung

26.

fordert die Mitgliedstaaten auf, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften beim Aufbau engerer Arbeitsbeziehungen mit der Polizei und den (auf staatlicher und auf regionaler Ebene tätigen) Strafverfolgungsbehörden zu unterstützen, um Projekte gegen Radikalisierung zu schaffen, und dass die Grundlage für die Planung und Ausrichtung von Projekten gründliche Kenntnisse sind, die sich sowohl aus Informationen der Polizei als auch aus lokalem und regionalen Wissen und Erfahrungen speisen;

27.

regt die Unterstützung des interkulturellen Dialogs und die Durchführung von Maßnahmen zur sozialen Integration auf lokaler Ebene an, um Erscheinungen wie Radikalisierung und Provokation von Gewalt vorzubeugen;

28.

ist sich dessen bewusst, dass die von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellten Mittel sich nach den vorliegenden Informationen richten werden; betont aber, dass eine dauerhafte Mitwirkung bei den Kommunen notwendig ist, um die Effizienz laufender Projekte zu beurteilen, um bei der Terrorismusbekämpfung langfristige Beziehungen zwischen den Bürgern, Strafverfolgungsbehörden und Regierungen aufzubauen und um demographische Veränderungen sowie sich wandelnde Ansichten zu berücksichtigen. Die Mittel und der Schwerpunkt eines Projekts sollten entsprechend angepasst sein;

29.

empfiehlt den Mitgliedstaaten und den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, gemeinsam mit den Kommunen Projekte zu entwickeln, um gegen gewaltbereite extremistische Ideologien vorzugehen und allgemein in der Gesellschaft anerkannte gemäßigte Ansichten zu unterstützen. Solche Projekte sollten durch eine feste professionelle Führung gefördert und unabhängig bewertet werden, um ihre Effizienz einzuschätzen. Daher schlägt der AdR den Mitgliedstaaten sowie den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften vor, im gegenseitigen Einvernehmen gemäßigte Führungspersönlichkeiten auf kommunaler Ebene zu finden, um gewaltbereite Radikale unglaubwürdig zu machen und eine überzeugende Alternative zu den Botschaften dieser Extremisten zu bieten;

30.

weist darauf hin, dass zu den bekannten Hauptursachen für Terrorismus die Unzufriedenheit mit der Gesellschaft und das Gefühl der Machtlosigkeit und Ausgegrenztheit zählen. In einer gut funktionierenden demokratischen Gesellschaft ist die Gefahr geringer, dass terroristisches Gedankengut und Terrornetzwerke Fuß fassen und sich ausbreiten; hält es daher für äußerst wichtig, dass Demokratie und die Achtung der Bürgerrechte und der politischen Rechte ein wichtiger Teil der Terrorbekämpfungsmaßnahmen sind;

31.

stellt fest, dass die Terminologie komplex ist und einen sensiblen Umgang sowie seitens der Personen, die für Initiativen gegen Radikalisierung verantwortlich sind, beachtliches Wissen und Erkundungsarbeit verlangt;

32.

empfiehlt, dass Mitgliedstaaten und die regionalen Gebietskörperschaften gefährdete lokale Einrichtungen wie Schulen, Weiterbildungszentren, Universitäten, Moscheen und kirchliche Einrichtungen unterstützen, um gewaltbereite radikale Aktivitäten vor Ort auszumachen, um radikalen Wortführern das Wasser abzugraben und um für eine gewalttätige Radikalisierung anfälligen Menschen zu helfen, indem extremistischen Ansichten positive und attraktive Alternativen gegenüberstellt werden;

33.

schlägt vor, dass die Mitgliedstaaten eng mit Gefängnissen, Bewährungshelfern und Resozialisierungsdiensten zusammenarbeiten, um inhaftierte gewaltbereite radikale Wortführer auszumachen, an ihrem Tun zu hindern und abzuschrecken;

34.

ist der Überzeugung, dass die Durchführung solcher Projekte regional mit der Polizei und den Polizeibehörden koordiniert und von lokalen und regionalen Gebietskörperschaften oder entsprechenden Institutionen überwacht werden sollte, damit der Staat von diesen eine Rückmeldung zur Bewertung der Entwicklung erhält;

35.

hält es für die Unterstützung solcher Projekte für unerlässlich, dass die Europäische Union, die Mitgliedstaaten und die Polizei EU-weite Netze aufbauen, an denen auch die den Regionen unterstellten Polizeibehörden mit ausschließlicher Zuständigkeit für die Gewährleistung der Sicherheit von Menschen und Sachen sowie Antiterroreinheiten teilnehmen, um beste Praktiken zu erkennen und denjenigen Anleitung, Unterstützung und Weiterbildung zukommen zu lassen, die für die Umsetzung vor Ort verantwortlich sind;

Engagement der Bürger und Führung

36.

hält die Führungsrolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Umsetzung der Strategien zur Terrorismusprävention in den Mitgliedstaaten für entscheidend;

37.

empfiehlt den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die Abwehrkräfte der Kommunen gegen gewalttätige Extremisten durch eine starke Führung zu erhöhen; empfiehlt daher, dass die Gebietskörperschaften sich bemühen,

in den Kommunen gemeinsame Werte hervorzuheben und mit Gruppen, Partnerschaften und führenden Persönlichkeiten vor Ort zusammenzuarbeiten, um einen Zusammenhalt in der Gemeinschaft zu schaffen;

es zu vereinfachen, Unmut, der zu Entfremdung beitragen und Ausschlag in Richtung eines gewaltbereiten Extremismus geben kann, zu widerlegen, zu erkennen und anzugehen;

durch eine enge Zusammenarbeit mit der Polizei und im Rahmen von Gemeinschaftsunterstützungsprojekten effektiv gegen so genannte „Hasskriminalität“ vorzugehen;

wenn Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, eine Vermittlerrolle vor Ort zu übernehmen;

kommunalen Gruppen und Organisationen, die gegen gewaltbereite extremistische Ideologien vorgehen, Unterstützung und Anleitung zu bieten;

38.

ist der Auffassung, dass ein transparenter und rechenschaftspflichtiger Polizeiapparat unentbehrlich ist, um Vertrauen in die polizeilichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus aufzubauen und um seitens der Öffentlichkeit eine Unterstützung für Antiterrormaßnahmen und nationale und lokale Maßnahmen zur Bekämpfung des gewalttätigen Extremismus zu gewinnen. Daher regt der AdR an, dass die Mitgliedstaaten sowie die Regionen mit Zuständigkeiten auf dem Gebiet der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und mit eigenen Antiterroreinheiten oder -kommandos Überlegungen anstellen, wie die polizeiliche Verantwortlichkeit lokal gestärkt werden kann, und dass die Mitgliedstaaten dabei gegebenenfalls die Unterstützung und das Wissen europäischer und internationaler Partner in Anspruch nehmen sollten;

39.

ruft die Kommission auf, Vorschläge zu machen, wie sie die Mitgliedstaaten bei ihren Bestrebungen, die Bekämpfung des Terrorismus in allen Bereichen der Polizeiarbeit zu berücksichtigen, unterstützen kann und es auf diese Art erleichtert, dass die Mitgliedstaaten und die jeweiligen Organe voneinander lernen;

40.

hebt die Bedeutung eines Polizeidienstes hervor, der die Vielfalt der Bevölkerung widerspiegelt, der er bei der Schaffung von Vertrauen und Zuversicht und der Erschließung positiver Kommunikationsmöglichkeiten zwischen der Polizei und der Öffentlichkeit dient. Daher ist der AdR der Auffassung, dass auf lokaler Ebene innerhalb der Mitgliedstaaten positive Diskussionen zur Förderung der Vielfalt und Chancengleichheit bei der Polizeiarbeit unterstützt werden sollten;

Abwehrbereitschaft und Notfallpläne

41.

begrüßt die zweite gegenseitige Überprüfung („Peer Review“) der Krisenbewältigungspläne, die gerade von der Kommission durchgeführt wird;

42.

fordert die Kommission aber auf, sicherzustellen, dass lokale und regionale Gebietskörperschaften eine umfassende und aktive Rolle bei der Überprüfung übernehmen. Zurückblickend auf die Bombenanschläge in London 2005 sollte die Kommission zu der Erkenntnis gelangen, dass bezüglich der verschiedenen Agenturen und Einrichtungen, die für die Erstellung von Krisenplänen und den Einsatz im Notfall verantwortlich sind, dringend notwendig ist, die Zuständigkeiten klar zu verteilen und eine Befehlskette zu schaffen;

43.

spricht sich entschieden für die Vernetzung von Verbänden aus, die Opfern terroristischer Anschläge Unterstützung zukommen lassen, und hebt die Rolle des AdR beim Lernprozess innerhalb der Mitgliedstaaten hervor;

44.

begrüßt die Pläne zur Förderung der Erforschung und Entwicklung technischer Lösungen, um die polizeilichen Bemühungen innerhalb der Union zum Schutz der Bürger vor Terroranschlägen zu unterstützen; ruft die Europäische Union auf, technologische Lösungen in allen vier Säulen zu fördern; dies schließt ein, das Internet zu einem extremistenfeindlichen Platz zu machen, und geht damit über den Bereich der reinen Strafverfolgung hinaus. Der AdR fordert die Mitgliedstaaten daher auf, angemessene Mittel für solche Entwicklungsprojekte zur Verfügung zu stellen;

45.

fordert die Mitgliedstaaten auf, im Einklang mit den Zuständigkeiten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf dem Gebiet der Sicherheit Mechanismen für die Koordinierung einzurichten, damit diese Gebietskörperschaften die öffentliche Sicherheit von belebten Orten, insbesondere durch die Verhinderung von Terrorismus durch entsprechende Planung, gewährleisten können;

46.

ruft die Europäische Union dazu auf, zu gewährleisten, dass bei allen antiterroristischen Polizeieinheiten ein unmittelbares Bewusstsein für Gleichheit und Menschenrechte vorhanden ist, und dass diese Polizeieinheiten sicherstellen, dass zu treffende Maßnahmen nicht zu negativen Erfahrungen bestimmter Gemeinschaften führen, die dem Gefühl der Entfremdung und Motiven für eine Hinwendung zum Extremismus Nahrung geben.

Brüssel, den 8. Oktober 2008

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Luc VAN DEN BRANDE