28.5.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 120/12 |
Initiativstellungnahme des Ausschusses der Regionen „Integrationspolitik — lokale und regionale Gebietskörperschaften an vorderster Front“
2009/C 120/03
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
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vertritt die Auffassung, dass die Strategien zur Integration von Einwanderern mit der europäischen Einwanderungspolitik verknüpft sind, die — um effizient zu sein — mit einer Unterstützung der Entwicklung der Herkunfts- und Transitländer der Migranten einhergehen muss; |
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betont, dass die Maßnahmen zur Integration von Einwanderern die volle und uneingeschränkte Annahme der kulturellen Werte Europas beinhalten müssen, wie der Achtung der Menschenrechte und der Vielfalt, der Bekämpfung der Diskriminierung sowie der Förderung von Chancengleichheit und Toleranz; |
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unterstreicht die Notwendigkeit eines holistischen Ansatzes, der nicht nur die wirtschaftlichen und sozialen Aspekte der Integration, sondern auch Fragen bezüglich der historischen, kulturellen und religiösen Vielfalt, der aktiven Bürgerschaft, der politischen Rechte sowie der Teilhabe legaler Einwanderer am Gemeinwesen berücksichtigt; und vertritt die Meinung, dass — um Ergebnisse erzielen zu können — ein kollektives Vorgehen unter Einbeziehung aller beteiligten Akteure auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene erforderlich ist; |
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empfiehlt, eine Multilevel-Governance ins Werk zu setzen, damit die Integration der Einwanderer gelingt und zwar im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip, das die Zusammenarbeit zwischen der EU, den Mitgliedstaaten und den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften regelt; und teilt die auf der 3. Ministerkonferenz für Integration am 3./4. November 2008 in Vichy geäußerten Standpunkte bezüglich der Notwendigkeit einer Beteiligung der regionalen und lokalen Behörden an der Konzipierung, Umsetzung und Bewertung der integrationspolitischen Maßnahmen sowie bezüglich der wichtigen Rolle, die sie für die Integration der Einwanderer vor Ort spielen; |
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bekräftigt, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Verwirklichung der Integrationspolitik je nach ihrer — bisweilen ausschließlichen — Zuständigkeit eine entscheidende Rolle spielen. Diese Verantwortung führt zu erheblichen Ausgaben für die betreffenden Regionen und Städte, die die Kosten dieser Integration aus ihrem Haushalt bestreiten müssen; und fordert die Aufstockung der Mittel des Europäischen Integrationsfonds und eine stärkere Unterstützung der Integrationsmaßnahmen auf regionaler und lokaler Ebene; |
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ersucht um vollwertige Beteiligung des Ausschusses der Regionen am für 2009 geplanten Europäischen Integrationsforum sowie an allen anderen gleichgearteten Veranstaltungen, die im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit durchgeführt werden; und schlägt die Einführung von Preisen für die Integration von Drittstaatsangehörigen vor. |
Berichterstatter |
: |
Dimitrios Kalogeropoulos (EL/EVP), Bürgermeister von Egaleo (Athen) |
Referenzdokument
Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen: Stärkung der Maßnahmen und Instrumente zur Bewältigung der Integrationsherausforderungen — Bericht an die Ministerkonferenz zur Integration 2008
SEK(2008) 2626
POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
1. |
ist der Ansicht, dass das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen über die „Stärkung der Maßnahmen und Instrumente zur Bewältigung der Integrationsherausforderungen“ anknüpft an die auf der Tagung des Rates „Justiz und Inneres“ im Juni 2007 angenommenen Schlussfolgerungen betreffend die Stärkung der Integrationspolitik in der Europäischen Union; |
2. |
vertritt die Auffassung, dass die in den letzten zehn Jahren zu beobachtende Ausweitung des Migrationsphänomens die dringliche Umsetzung wirksamer politischer Maßnahmen für die soziale, wirtschaftliche und kulturelle Integration legaler Einwanderer aus Drittstaaten erforderlich macht; |
3. |
verweist darauf, dass die Zunahme der Anzahl an Migranten mit einer Erweiterung und Differenzierung der Migrantentypologie, der Struktur der Migrationsströme sowie der Zusammensetzung der Kombination Aufnahme- und Herkunftsland einhergegangen ist; |
4. |
erinnert daran, dass die Integration von Einwanderern in erster Linie in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fällt, wo die nationale oder regionale Ebene befugt ist, Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Wohnungswesen und Arbeitsmarkt durchzuführen. Der Lissabon-Vertrag sieht die Stärkung der Rolle der Europäischen Union im Rahmen der Einwanderungspolitik und der Maßnahmen zur Integration von Drittstaatsangehörigen vor, zielt jedoch nicht auf eine Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten ab; |
5. |
weist darauf hin, dass viele Mitgliedstaaten in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen zur Entwicklung einzelstaatlicher Maßnahmen zur Integration von Einwanderern (das betrifft sowohl Neuankömmlinge, als auch Einwanderer der ersten und zweiten Generation) unternommen haben. Die bis heute umgesetzten Maßnahmen haben jedoch in vielen Mitgliedstaaten nicht die gewünschten Ergebnisse gebracht, da der sozialen Integration von Einwanderern nach wie vor Hindernisse im Weg stehen, wie Arbeitslosigkeit, niedriges Bildungs- und/oder Spezialisierungsniveau, fehlende Bereitschaft sowie fehlende Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren; |
6. |
ist der Meinung, dass es die wirtschaftlichen und demografischen Entwicklungen erforderlich machen, eine gemeinsame europäische Strategie für eine ausgewogene Steuerung der Migrationsströme, die Förderung der Integration sowie die Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels zu konzipieren; |
7. |
unterstreicht die Notwendigkeit der Entwicklung einer kohärenten europäischen Einwanderungspolitik und begrüßt daher die Verabschiedung des Europäischen Paktes zu Einwanderung und Asyl am 15. Oktober 2008; |
8. |
vertritt die Auffassung, dass die Strategien zur Integration von Einwanderern mit der europäischen Einwanderungspolitik verknüpft sind, die — um effizient zu sein — aber auch mit einer entsprechenden Unterstützung der Entwicklung der Herkunfts- und Transitländer der Migranten einhergehen muss; schwerpunktmäßig sollte diese Unterstützung vor allem in den Bereichen schulische Basisbildung, Gesundheitswesen und wirtschaftliche Infrastruktur erfolgen; |
Grundprinzipien
9. |
ist der Ansicht, dass die soziale Integration das Ergebnis eines Prozesses sein muss, der Drittstaatsangehörige, die sich legal in einem Mitgliedstaat aufhalten, in die Lage versetzt, unabhängig von jedem äußeren Eingreifen zu handeln und eine gesellschaftliche Stellung zu erlangen, die mit der von Einheimischen und EU-Bürgern vergleichbar ist; |
10. |
weist darauf hin, dass die Integration ein wechselseitiger Prozess ist, der ein beiderseitiges Engagement erfordert und Rechte und Pflichten für die Aufnahmegesellschaft und für die Migranten beinhaltet. Sie bedingt sowohl die Bereitschaft der Migranten, die Verantwortung für die Integration in ihre Aufnahmegesellschaft zu übernehmen (indem sie die Sprache der Aufnahmegesellschaft erlernen und ihre Rechts- und Werteordnung akzeptieren), als auch die Bereitschaft der Aufnahmegesellschaften, die Migranten zu akzeptieren und zu integrieren; |
11. |
betont, dass die Maßnahmen zur Integration von Einwanderern die volle und uneingeschränkte Annahme der kulturellen Werte Europas beinhalten müssen, wie die Achtung der Menschenrechte und der Vielfalt, die Bekämpfung der Diskriminierung sowie die Förderung von Chancengleichheit und Toleranz. Sie müssen ferner mit den grundlegenden Politikbereichen der Europäischen Union — Zusammenhalt, Beschäftigung, Entwicklung und Außenbeziehungen — sowie mit Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit vereinbar sein; |
12. |
vertritt die Meinung, dass die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes in entscheidendem Maße die Qualität der demokratischen Systeme bestimmt. Dass alle Menschen den gleichen Wert haben und deshalb auch gleich zu behandeln sind, ist ein integraler Bestandteil der Kultur der Europäischen Union; |
Mittel und Wege
13. |
vertritt die Ansicht, dass die Integration von Einwanderern eine grundlegende Priorität der Europäischen Union sein muss; |
14. |
unterstreicht die Notwendigkeit eines holistischen Ansatzes, der nicht nur die wirtschaftlichen und sozialen Aspekte der Integration, sondern auch Fragen bezüglich der historischen, kulturellen und religiösen Vielfalt, der aktiven Bürgerschaft, der politischen Rechte sowie der Teilhabe legaler Einwanderer am Gemeinwesen berücksichtigt; |
15. |
empfiehlt, eine Multilevel-Governance ins Werk zu setzen, damit die Integration der Einwanderer gelingt. Ein solcher Ansatz muss mit dem Subsidiaritätsprinzip in Einklang stehen, das die Zusammenarbeit zwischen der EU, den Mitgliedstaaten und den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften regelt; |
16. |
vertritt die Meinung, dass — um Ergebnisse erzielen zu können — ein kollektives Vorgehen unter Einbeziehung aller beteiligten Akteure auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene erforderlich ist. Hierzu bedarf es der Einbindung der zuständigen EU-Organe, der nationalen, regionalen und lokalen Behörden, der Nichtregierungsorganisationen (NRO), der Sozialpartner und der Vertreter der Zivilgesellschaft, einschließlich der Migranten selbst (neu angekommene wie auch niedergelassene der ersten und zweiten Generation), sowie aller im Bereich des Sports, der Kultur und des sozialen Zusammenhalts tätigen zuverlässigen Akteure; |
17. |
unterstützt die Förderung von Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs der Migranten zum Arbeitsmarkt und zum Erwerb beruflicher Qualifikationen. Einen Arbeitsplatz zu finden, ist für die Migranten grundlegender Bestandteil des Prozesses einer vollständigen Integration in die Aufnahmegesellschaften; |
18. |
unterstreicht die Rolle der Bildung — und insbesondere des Erlernens der Amtssprache bzw. -sprachen des Aufnahmelandes — für die Integration; |
19. |
unterstützt den Unterricht der Muttersprache, da dadurch das Erlernen der Amtssprache bzw. -sprachen des Aufnahmelandes ebenso wie der Erwerb von Kenntnissen in anderen Fächern erleichtert wird; |
20. |
unterstützt die Anregung von Maßnahmen und Aktionen, die sich auf die Umwandlung des Bildungsprozesses in eine kulturelle Brücke zwischen der Gesellschaft und Drittstaatsangehörigen beziehen; |
21. |
ist der Ansicht, dass die Bildung und Ausbildung der Migrantenkinder eine Priorität sein muss, und begrüßt, dass die Vielfalt in den einzelstaatlichen Bildungssystemen Anreize erhält; |
22. |
ist der Meinung, dass den Migrantinnen besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss, und zwar nicht nur deshalb, weil sie bei der Bildung und Ausbildung der Kinder und der Weitergabe kultureller Modelle eine maßgebliche Rolle spielen, sondern auch, weil sie Ausgrenzung, Gewaltanwendung und Diskriminierung am meisten ausgesetzt sind; |
23. |
vertritt die Auffassung, dass der interkulturelle Dialog ein für die Integration äußerst wichtiger Aspekt ist und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Förderung dieses Dialogs und folglich bei der Bekämpfung der Phänomene Rassismus und Fremdenfeindlichkeit eine entscheidende Rolle spielen; |
24. |
ist der Meinung, dass die Massenmedien entscheidend dazu beitragen, die öffentliche Meinung für die Rolle der Einwanderung und die Begrenzung von Marginalisierung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu sensibilisieren; |
25. |
weist darauf hin, dass die Förderung der Chancengleichheit für Einwanderer im Bereich der Bildung und Ausbildung und der Beschäftigung der geeignete Ansatz zur Vermeidung der sozialen Ausgrenzung ist. Die positive Aussicht darauf, einen gleichwertigen Platz in der Aufnahmegesellschaft zu bekommen, ist die beste Möglichkeit, um Gewalt von Randgruppen zu vermeiden; |
26. |
sieht es als notwendig an, die integrationspolitischen Maßnahmen einer Bewertung zu unterziehen, und hält es zu diesem Zweck für erforderlich, gemeinsame europäische Netze und Modelle für die Integration zu konzipieren; |
27. |
erachtet die Einrichtung des Europäischen Integrationsfonds für Drittstaatsangehörige für besonders wichtig und ist der Meinung, dass er maßgeblich zur Gestaltung der integrationspolitischen Maßnahmen beitragen wird; |
Beitrag der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften
28. |
bekräftigt die Ansicht, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Verwirklichung der Integrationspolitik je nach ihrer — bisweilen ausschließlichen — Zuständigkeit eine entscheidende Rolle spielen. Er erinnert ferner daran, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften häufig als Dienstleister und Partner mit anderen Regierungsebenen, insbesondere Interessengemeinschaften, zusammenarbeiten. Diese Verantwortung führt zu erheblichen Ausgaben für die betreffenden Regionen und Städte, die die Kosten dieser Integration aus ihrem Haushalt bestreiten müssen; |
29. |
erinnert daran, dass einige europäische Regionen für die Integration unbegleiteter minderjähriger Migranten auf ihrem Territorium eine entscheidende Rolle spielen. Für diese Minderjährigen übernehmen die zuständigen Regionalbehörden die Vormundschaft, was zusätzliche Kosten verursacht, da sie für das leibliche Wohl, die medizinische Versorgung, die Bildung und alles Übrige, was für das Wohlergehen der Minderjährigen bis zu ihrer Volljährigkeit notwendig ist, aufkommen müssen. Deshalb ersucht der Ausschuss die regionalen, nationalen und europäischen Behörden, ihrer Verantwortung bei der Bewältigung dieses Problems und bei der Verteilung der entsprechenden Finanzlast nachzukommen; |
30. |
unterstreicht, dass den lokalen und regionalen Behörden daher an der Entwicklung von Integrationsstrategien schon im frühen Ausarbeitungsstadium und während der gesamten Durchführungsphase die Möglichkeit der aktiven Mitwirkung gegeben werden muss; |
31. |
teilt die auf der 3. Ministerkonferenz für Integration am 3./4. November 2008 in Vichy geäußerten Standpunkte bezüglich der Notwendigkeit einer Beteiligung der regionalen und lokalen Behörden an der Konzipierung, Umsetzung und Bewertung der integrationspolitischen Maßnahmen sowie bezüglich der wichtigen Rolle, die sie für die Integration der Einwanderer vor Ort spielen; |
32. |
verweist darauf, dass die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften bei der Nutzung der europäischen Erfahrungen eine wichtige Rolle spielen, und zwar durch den Austausch bewährter Vorgehensweisen und die Verbreitung der Ergebnisse, die sie u.a. über ihren Beitrag zur Verwirklichung von Gemeinschaftsprogrammen und den Betrieb länderübergreifender regionaler Netze erzielt haben (z.B. CLIP, ERLAIM, ROUTES, City2City, INTI-EUROCITIES); |
33. |
ist der Meinung, dass die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften maßgeblich zur Schaffung der entsprechenden Voraussetzungen beitragen, damit die Drittstaatsangehörigen Zugang zu Informationen und Diensten in den Bereichen Beschäftigung, Bildung, Gesundheit, Wohnungswesen und Kultur sowie zu den übrigen öffentlichen Gütern erlangen und die Möglichkeit haben, eine stabile Verbindung zur Aufnahmegesellschaft zu entwickeln; |
34. |
verweist darauf, dass den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften ein besonderer Stellenwert bei der Zusammenarbeit, der Kommunikation und dem Informationsaustausch mit den Bürgerinnen und Bürgern, den Migrantenverbänden und den NRO zukommt. Auf diese Weise tragen sie wesentlich zur Entwicklung eines Klimas des Vertrauens, zur Wahrung des Zusammenhalt in den Aufnahmegesellschaften und folglich zur Anerkennung der Einwanderung als Faktor von Wachstum und Fortschritt bei; |
Erreichung der Ziele
35. |
unterstützt die Initiativen, die die Europäische Union seit 1999 ergriffen hat, um die Beschlüsse des Europäischen Rates in Tampere über die Formulierung von Vorschlägen und die Durchführung wirksamer Maßnahmen zur Integration von Drittstaatsangehörigen umzusetzen; |
36. |
begrüßt die Schaffung eines Internetportals für Integration durch die Europäische Kommission, was den Zugang zu Informationen und den Informationsaustausch erleichtert; |
37. |
fordert dazu auf, dass die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission Initiativen zur Nutzung der Möglichkeiten der neuen Technologien (e-Demokratie, e-Regierung, e-Dienstleistungen etc.) ergreifen, um es den Bürgern und den Migranten zu erleichtern, Meinungen und Vorschläge zu den Politiken und Maßnahmen im Integrationsbereich einzubringen; |
38. |
betont die Notwendigkeit eines kollektiven Handelns und der Förderung der Zusammenarbeit und des Dialogs zwischen den am Integrationsprozess beteiligten Akteuren auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene; |
39. |
schlägt vor, die vergleichende Bewertung der Ergebnisse der Integrationsstrategien auf regionaler und lokaler Ebene anzuregen und diejenigen Erfahrungen und bewährten Vorgehensweisen im Integrationsbereich auf regionaler und lokaler Ebene hervorzuheben, die sich als erfolgreich und nachahmenswert erwiesen haben; |
40. |
hält es für erforderlich, Aktionen und Maßnahmen zu begünstigen, die auf den Aufbau eines stabilen Klimas und einer Vertrauensbasis zwischen den Migranten und ihrer Aufnahmegesellschaft abzielen; |
41. |
hält es für wesentlich, bei der Ausarbeitung und Umsetzung wirksamer und angemessener Integrationsmaßnahmen die Bereiche Bildung, Wohnungswesen und Gesundheit zu berücksichtigen; |
42. |
ist der Ansicht, dass die Europäische Union zu den Herkunftsländern der Migranten eine Beziehung der wirklichen Unterstützung aufbauen muss, die je nach Bedarf differenziert wird; |
43. |
hält es für erforderlich, das berufsbezogene Bildungsangebot und die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Drittstaatsangehörige zu bewerten und gegebenenfalls neu zu definieren, insbesondere in praktischen Berufen; |
44. |
schlägt vor, den in den EU-Ländern vorhandenen Strukturen dabei behilflich zu sein, die Fähigkeiten und Erfahrungen der Migranten zur Geltung zu bringen; |
45. |
erachtet es für notwendig, auf Ebene der Mitgliedstaaten geeignete Voraussetzungen für die Anerkennung und Zertifizierung der Qualifikationen und der im Herkunftsland erworbenen Ausbildung von Migranten sowie deren Validierung zu schaffen, um den Zuwanderern bessere Möglichkeiten für den Zugang zu einer anderen Ausbildung oder Arbeit zu geben, damit sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, und um nicht zuletzt das Humankapital des Aufnahmelandes zu erhöhen; |
46. |
ersucht die Europäische Kommission, den Austausch bewährter Vorgehensweisen zwischen regionalen und lokalen Behörden zu unterstützen, da diese einen entscheidenden Beitrag zu einer harmonischen und wirksamen Integration leisten; |
47. |
fordert die Aufstockung der Mittel des Europäischen Integrationsfonds und eine stärkere Unterstützung der Integrationsmaßnahmen auf regionaler und lokaler Ebene; |
48. |
lädt die Kommission ein, Partnerschaften zwischen den europäischen regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in Europa und den entsprechenden Behörden in den Herkunftsländern der Migranten anzuregen; |
49. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten zur Prüfung der Möglichkeit auf, die nationalen Kontaktstellen für die Integration um entsprechende Kontaktstellen auf regionaler und lokaler Ebene zur ergänzen oder zu ersetzen; |
50. |
wünscht, dass der Ausschuss der Regionen über die Präsentation bewährter Vorgehensweisen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Aktualisierung der Integrationsleitlinien der Kommission beiträgt; |
51. |
ersucht um vollwertige Beteiligung des Ausschusses der Regionen am für 2009 geplanten Europäischen Integrationsforum sowie an allen anderen gleichgearteten Veranstaltungen, die im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit durchgeführt werden; |
52. |
schlägt — möglicherweise im Rahmen der vom Ausschuss der Regionen geschaffenen Regional Champions Awards — die Einführung von „Preisen für die Integration“ von Drittstaatsangehörigen vor, um Migranten und/oder Akteure auszuzeichnen, die am Prozess der Integration von Einwanderern beteiligt sind (lokale oder regionale Gebietskörperschaften, Unternehmen, Organisationen, Verbände, Stiftungen, Privatpersonen, Beamte usw.). |
Brüssel, den 12. Februar 2009
Der Präsident
des Ausschusses der Regionen
Luc VAN DEN BRANDE