52008DC0394

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Vorfahrt für KMU in Europa - Der „Small Business Act“ für Europa {SEK(2008) 2101} {SEK(2008) 2102} /* KOM/2008/0394 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 25.6.2008

KOM(2008) 394 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Vorfahrt für KMU in Europa Der „Small Business Act“ für Europa

{SEK(2008) 2101} {SEK(2008) 2102}

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Vorfahrt für KMU in EuropaDer „Small Business Act“ für Europa

1. EINLEITUNG

Die größte Herausforderung besteht für die EU gegenwärtig darin, den Übergang zu einer wissensbasierten Wirtschaft erfolgreich zu gestalten. Wenn dies gelingt, wird die Wirtschaft wettbewerbsfähig und dynamisch sein, so dass mehr und bessere Arbeitsplätze entstehen und der soziale Zusammenhalt gestärkt wird.

Dynamische Unternehmer sind dafür prädestiniert, die mit der Globalisierung und der Beschleunigung des technologischen Wandels verbundenen Chancen zu ergreifen. Der Wohlstand der EU wird daher in Zukunft entscheidend davon abhängen, ob wir imstande sind, das Wachstums- und Innovationspotenzial kleinerer und mittlerer Unternehmen (KMU) zu nutzen. In einem Umfeld, das weltweit im Wandel begriffen ist und im Zeichen von ständigen strukturellen Veränderungen und verschärftem Wettbewerbsdruck steht, spielen die KMU in unserer Gesellschaft eine noch wichtigere Rolle für die Schaffung von Arbeitsplätzen und tragen entscheidend zum Wohlergehen von lokalen und regionalen Gemeinschaften bei. Durch gesunde KMU wird Europa in unserer globalisierten, von Unsicherheit geprägten Welt besser bestehen können.

Die EU hat daher die Bedürfnisse der KMU fest in der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung verankert und verfolgt dabei seit 2005 einen partnerschaftlichen Ansatz[1], mit dem greifbare Ergebnisse erzielt werden konnten. Jetzt ist es an der Zeit, das Wohlergehen der KMU als wesentliches Ziel der EU-Politik endgültig zu etablieren, die von den Staats- und Regierungschefs im Jahr 2000 geborene Idee umzusetzen und damit die EU zu einem im internationalen Vergleich besonders attraktiven Standort für KMU zu machen.[2]

Das Umfeld, in dem KMU auf nationaler und lokaler Ebene arbeiten, ist sehr unterschiedlich, und auch die KMU selbst (Handwerksbetriebe, Kleinstunternehmen, Unternehmen in Familienbesitz, Unternehmen der Solidarwirtschaft usw.) unterscheiden sich stark voneinander. KMU-gerechte Maßnahmen müssen daher sowohl dieser Vielfalt als auch dem Subsidiaritätsprinzip in vollem Umfang Rechnung tragen.

2. ZEIT FÜR EINEN DURCHBRUCH IN DER KMU-POLITIK

Aus der „Halbzeitbewertung der zeitgemäßen KMU-Politik“[3] für den Zeitraum 2005-2007 geht hervor, dass es den Mitgliedstaaten und der EU gelungen ist, das wirtschaftliche Umfeld KMU-freundlicher zu gestalten. Die Kommission hat sich dafür eingesetzt, dass bürokratische Hürden für KMU abgebaut werden. Ferner hat sie wichtige EU-Förderprogramme für den Zeitraum 2007-2013 deutlich stärker auf die KMU ausgerichtet. Die Mitgliedstaaten haben das wirtschaftliche Umfeld für KMU entscheidend verbessert und sich dafür an den vorbildlichen Verfahren orientiert, die im Kontext der im Jahr 2000 in Feira gebilligten Europäischen Charta für Kleinunternehmen ausgetauscht wurden, und die Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates im Frühjahr 2006 umgesetzt, indem sie etwa zentrale Anlaufstellen für die Anmeldung von Unternehmen (One-Stop-Shops) eingerichtet und den zeitlichen und finanziellen Aufwand bei der Unternehmensgründung verringert haben.

Zudem ist die von der EU verfolgte Strategie auf dem Gebiet der besseren Rechtsetzung[4] von entscheidender Bedeutung für die KMU, die stark davon profitieren werden, dass bestehende EU-Rechtsvorschriften modernisiert und vereinfacht werden, und dass ein ehrgeiziges Programm aufgelegt wurde, mit dem die durch gemeinschaftliche Rechtsvorschriften bedingten Verwaltungslasten bis 2012 um 25 % verringert werden sollen.

Trotz dieser ermutigenden Fortschritte muss die EU auch künftig weitreichende Maßnahmen ergreifen, damit das Potenzial der KMU voll ausgeschöpft wird.[5] Im Allgemeinen verzeichnen die KMU in der EU nach wie vor eine geringere Produktivität und ein langsameres Wachstum als vergleichbare Unternehmen in den Vereinigten Staaten. In den USA ist die Beschäftigtenzahl von Unternehmen, die überleben, bis zum siebten Jahr ihres Bestehens durchschnittlich um 60 % gestiegen, in Europa dagegen nur um etwa 10 % bis 20 %. Die KMU leiden immer noch unter Marktversagen, das sich negativ auf die Bedingungen auswirkt, unter denen sie tätig sind. Zudem konkurrieren sie mit anderen Akteuren in Bereichen wie Finanzierung (insbesondere um Risikokapital), Forschung, Innovation und Umwelt. So geben etwa 21 % der KMU an, dass der Zugang zu Finanzmitteln problematisch sei,[6] und in zahlreichen Mitgliedstaaten ist dieser Prozentsatz bei den Kleinstunternehmen noch wesentlich höher. Überdies sind im Vergleich zu den Großunternehmen weniger europäische KMU auf dem Gebiet der Innovation erfolgreich. Die Situation wird durch strukturelle Schwierigkeiten wie fehlende Management- und Fachkompetenz und nach wie vor unflexible Arbeitsmarktbedingungen auf nationaler Ebene verschärft.

Die Rolle, die die KMU für die europäische Wirtschaft spielen, wurde wiederholt auf höchster politischer Ebene anerkannt. Der Europäische Rat unterstützte auf seiner Tagung im März 2008 ausdrücklich den „Small Business Act“ (SBA), eine Initiative zur nachhaltigen Förderung von Wachstum und Wettbewerbfähigkeit der KMU, und forderte deren rasche Annahme. In der Überprüfung der Binnenmarktpolitik[7] wurde ebenfalls gefordert, dass der Binnenmarkt durch weitere Maßnahmen stärker an die Bedürfnisse der modernen KMU angepasst wird, damit sich bessere Ergebnisse und größerer Nutzen erzielen lassen. Schließlich wurde auch durch die öffentliche Anhörung und die Internet-Konsultation zur Vorbereitung des SBA[8] bestätigt, dass es einer breit angelegten politischen Initiative bedarf, um das Potenzial der europäischen KMU voll und ganz zu erschließen. Aus diesem Grund hat die Kommission diesen entscheidenden Schritt getan und mit dem „Small Business Act“ für Europa ein Grundsatzpapier für kleine Unternehmen vorgelegt.

3. DER „SMALL BUSINESS ACT“ FÜR EUROPA: PROGRAMM FÜR EINE EHRGEIZIGE KMU-POLITIK

Der SBA für Europa wird von der Überzeugung getragen, dass die Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für KMU zunächst ganz entscheidend von der gesellschaftlichen Anerkennung der Unternehmer abhängt. Generell sollte in der Gesellschaft ein Klima herrschen, das die Gründung eines eigenen Unternehmens für die Menschen attraktiv macht und in dem die Leistungen der KMU für Beschäftigung, Wachstum und Wohlstand angemessen gewürdigt werden. Damit ein KMU-freundliches Umfeld entstehen kann, müssen vor allem die Rolle von Unternehmern und die Bereitschaft, Risiken einzugehen, in der EU künftig anders wahrgenommen werden: Unternehmerische Initiative und die damit verbundene Risikobereitschaft sollten von den politischen Entscheidungsträgern und den Medien begrüßt und von den Behörden unterstützt werden. KMU-freundliches Denken muss in den politischen Alltag Einzug halten. Dem liegt die Überzeugung zugrunde, dass Regeln der Mehrheit, für die sie gelten, gerecht werden müssen. Das ist das Prinzip „Vorfahrt für KMU“.

Daher soll mit dem „Small Business Act“ die Herangehensweise der Politik an die unternehmerische Tätigkeit insgesamt verbessert und das Prinzip „Vorfahrt für KMU“ fest in der Politik verankert werden und damit für eine Reihe von Aktivitäten von der Rechtsetzung bis hin zu öffentlichen Diensten gelten. Ferner sollen KMU bei der Lösung von Problemen unterstützt werden, die ihre Entwicklung nach wie vor behindern.

Der SBA schafft auf der Grundlage der bisherigen Leistungen der Kommission und der Mitgliedstaaten einen neuen politischen Rahmen, der die bestehenden unternehmenspolitischen Instrumente zusammenführt und sich dabei insbesondere auf die Europäische Charta für Kleinunternehmen und die „zeitgemäße KMU-Politik“ stützt. Für die Umsetzung dieser ehrgeizigen KMU-politischen Vorhaben schlägt die Kommission eine echte politische Partnerschaft zwischen der EU und den Mitgliedstaaten vor, bei der die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit eingehalten werden.

Die für die Initiative gewählte Bezeichnung „Act“ steht symbolhaft für den politischen Willen, die zentrale Rolle der KMU für die Wirtschaft der EU anzuerkennen und erstmals einen umfassenden politischen Rahmen für die EU und ihre Mitgliedstaaten zu schaffen.

- Hierfür werden 10 Grundsätze festgelegt, die für die Planung und Durchführung politischer Maßnahmen auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten maßgebend sind. Diese in Abschnitt 4 ausführlich dargestellten Grundsätze sind eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass ein Mehrwert auf EU-Ebene erzielt wird, einheitliche Wettbewerbsbedingungen für KMU entstehen und das rechtliche und administrative Umfeld EU-weit verbessert wird:

I. Ein Umfeld soll entstehen, in dem sich Unternehmer und Unternehmen in Familienbesitz entfalten können und in dem sich unternehmerische Initiative lohnt.

II. Rechtschaffene Unternehmer, die insolvent geworden sind, sollen rasch eine zweite Chance bekommen.

III. Regelungen sollten nach dem Prinzip „Vorfahrt für KMU“ gestaltet werden.

IV. Öffentliche Verwaltungen sollen verstärkt auf die Bedürfnisse der KMU eingehen.

V. Politische Instrumente sollen KMU-gerecht gestaltet werden, so dass die KMU leichter an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen und staatliche Beihilfen besser nutzen können.

VI. Für die KMU soll der Zugang zu Finanzierungen erleichtert und ein rechtliches und wirtschaftliches Umfeld für mehr Zahlungsdisziplin im Geschäftsleben geschaffen werden.

VII. Die KMU sollen dabei unterstützt werden, stärker von den Möglichkeiten des Binnenmarkts zu profitieren.

VIII. Weiterqualifizierung und alle Formen von Innovation sollen auf der Ebene der KMU gefördert werden.

IX. Die KMU sollen in die Lage versetzt werden, Umweltprobleme in Geschäftschancen umzuwandeln.

X. Die KMU sollen ermutigt werden, vom Wachstum der Märkte zu profitieren und dafür entsprechende Unterstützung erhalten.

- Ferner werden Vorschläge für folgende neue Rechtsvorschriften vorgelegt, die im Zeichen des Prinzips „Vorfahrt für KMU“ stehen:

- Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung für staatliche Beihilfen

Mit dieser Verordnung, die demnächst angenommen werden soll, werden jene Kategorien von staatlichen Beihilfen von der Anmeldepflicht freigestellt, die bereits unter bestehende Verordnungen zur Förderung von KMU fallen und Ausbildung, Beschäftigung, regionale Beihilfen und möglicherweise einige neue Beihilfekategorien betreffen. Mit dieser neuen Verordnung werden die bisher für KMU geltenden Bestimmungen vereinfacht und vereinheitlicht sowie die Intensitäten für Investitionsbeihilfen angehoben.

- Verordnung zur Festlegung eines Statuts für eine Europäische Privatgesellschaft (EPG)

In dieser Verordnung wird ein Statut für eine EPG festgelegt, die in allen Mitgliedstaaten nach einheitlichen Grundsätzen gegründet und betrieben werden könnte. Die Kommission wird auch durch Vorlage der notwendigen Änderungsvorschläge sicherstellen, dass die bestehenden Körperschaftssteuerrichtlinien dieser neuen Gesellschaftsform zugute kommen.

- Richtlinie über ermäßigte MwSt-Sätze

Durch diese Richtlinie, die in Kürze vorgelegt werden soll, wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, ermäßigte MwSt-Sätze vor allem auf lokaler Ebene auf Leistungen zu erheben, die hauptsächlich von KMU erbracht werden.

Darüber hinaus werden im Rahmen des SBA folgende Vorschläge ausgearbeitet:

- ein Vorschlag für einen Rechtsakt zur weiteren Modernisierung, Vereinfachung und Vereinheitlichung der bisherigen Vorschriften über die Ausweisung der Mehrwertsteuer bei der Rechnungslegung, womit der Aufwand für die Unternehmen verringert werden soll;

- eine Änderung der Richtlinie 2000/35/EG über Zahlungsverzug, mit dem für die KMU eine rechtzeitige Bezahlung im Geschäftsverkehr sichergestellt werden soll.

- Durch neue politische Maßnahmen sollen diese 10 Grundsätze auf gemeinschaftlicher und nationaler Ebene KMU-gerecht umgesetzt werden.

4. VOM GRUNDSATZ ZUR KONKRETEN MAßNAHME

I. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollen ein Umfeld schaffen, in dem sich Unternehmer und Unternehmen in Familienbesitz entfalten können und in dem sich unternehmerische Initiative lohnt.

Sie müssen sich stärker für den Unternehmernachwuchs einsetzen und dafür vor allem bei jungen Menschen und Frauen das Interesse am Unternehmerberuf wecken und Talente fördern sowie die Bedingungen für die Übertragung von Unternehmen vereinfachen.

Aus der 2007 durchgeführten Flash Eurobarometer-Erhebung[9] über Einstellungen zum Unternehmertum geht hervor, dass 45 % der Europäer lieber selbstständig wären. In den USA waren es im Vergleich dazu 61 % der Befragten. Daran hat sich seit vielen Jahren nichts geändert. Den Menschen in Europa muss stärker bewusst gemacht werden, dass die Selbstständigkeit gute Karrierechancen eröffnet. Ferner müssen ihnen die Fähigkeiten vermittelt werden, die sie brauchen, um ihre Ambitionen erfolgreich zu verwirklichen.

Im Bildungssystem und vor allem in den Lehrplänen der Schulen wird dem Unternehmertum nicht genügend Platz eingeräumt. Zudem ist die Vermittlung unternehmerischer Grundfertigkeiten nicht vorgesehen. Kinder können ab dem Beginn ihrer Schulzeit lernen, ein Interesse für unternehmerische Tätigkeiten zu entwickeln.

In den kommenden zehn Jahren werden voraussichtlich 6 Millionen Inhaber kleiner Unternehmen in den Ruhestand gehen. Europa kann es sich nicht erlauben, dass diese Unternehmen einfach deshalb nicht mehr weiterbestehen, weil ihre Übertragung mit Schwierigkeiten verbunden ist und die traditionelle Rolle des Familienunternehmens nicht angemessen gewürdigt wird. Eine höhere Zahl von Unternehmensübertragungen würde sich unmittelbar positiv auf die europäische Wirtschaft auswirken, da durch eine erfolgreiche Übertragung im Durchschnitt mehr Arbeitsplätze erhalten als durch Neugründungen geschaffen werden. Die Übertragung von Unternehmen sollte daher in gleichem Ausmaß gefördert werden wie die Gründung von Unternehmen. Mit der Anerkennung der besonderen Rolle von KMU und vor allem der Familienunternehmen, die meist lokal verwurzelt und sozial verantwortlich eingestellt sind und die Fähigkeit besitzen, Tradition mit Innovation zu verbinden, wird umso deutlicher, dass eine Vereinfachung der Übertragung von Unternehmen und ihres Know-how erforderlich ist.

Das unternehmerische Potenzial muss besser genutzt werden. Nach wie vor gibt es geschlechterspezifische Unterschiede, was sich darin äußert, dass weniger Frauen als Unternehmer tätig sind. Hinzu kommt, dass das unternehmerische Potenzial der Einwanderer nicht ausgeschöpft wird.[10]

Schließlich sollte der SBA auch als Chance für die Unternehmer selbst angesehen werden, zu einem besseren wirtschaftlichen Umfeld beizutragen, indem sie die Kooperation und Vernetzung intensivieren, KMU und insbesondere Familienunternehmen stärker als wichtiges Experimentierfeld für unternehmerische Aktivitäten nutzen und sozial verantwortlich handeln.

Für die praktische Umsetzung dieses Grundsatzes ist Folgendes erforderlich:

Die Kommission fördert das unternehmerische Denken und erleichtert den Austausch einschlägiger vorbildlicher Verfahren im Bereich der Ausbildung; wird 2009 erstmals eine „Europäische KMU-Woche“ organisieren, in der EU-weit zahlreiche Informationsveranstaltungen stattfinden werden; ruft 2008 die Initiative „Erasmus: Junge Unternehmer“ ins Leben, mit der verstärkt Erfahrungen, auch im Bereich der Ausbildung, ausgetauscht werden sollen, indem Jungunternehmern die Möglichkeit geboten wird, von erfahrenen Unternehmern, die sie betreuen, zu lernen und ihre Sprachkenntnisse zu verbessern; wird ein Netz von Botschafterinnen für das Unternehmertum von Frauen einrichten und Mentoring-Programme fördern, damit Frauen dazu ermutigt werden, ein eigenes Unternehmen zu gründen, und damit bei den Hochschulabsolventinnen das Interesse für eine unternehmerische Tätigkeit geweckt wird. |

Die Mitgliedstaaten werden ersucht, innovatives und unternehmerisches Denken bei jungen Menschen zu fördern und als Schlüsselkompetenz in die Lehrpläne der Schulen – vor allem der Sekundarstufe – aufzunehmen und dabei sicherzustellen, dass dieser Aspekt im Unterrichtsmaterial korrekt dargestellt wird; dafür zu sorgen, dass das unternehmerische Denken in der Lehrerausbildung angemessen berücksichtigt wird; durch verstärkte Zusammenarbeit mit der Wirtschaft systematisch Strategien für eine Erziehung zu unternehmerischem Denken auf allen Ebenen zu entwickeln; zu gewährleisten, dass die Übertragung von Unternehmen durch Besteuerung (vor allem von Schenkungen, Dividenden und Vermögen) nicht übermäßig behindert wird; Programme einzurichten, mit denen zur Übertragung anstehende Unternehmen an neue Eigentümer vermittelt werden; für Mentoring- und Fördermaßnahmen bei Unternehmensübertragungen, für Mentoring- und Fördermaßnahmen für Unternehmerinnen und für Mentoring- und Fördermaßnahmen für Einwanderer, die sich für den Unternehmerberuf interessieren, zu sorgen. |

- II. Die Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, dass rechtschaffene Unternehmer, die insolvent geworden sind, rasch eine zweite Chance bekommen.

Etwa 15 % aller Unternehmensschließungen gehen auf Insolvenzen zurück. Durchschnittlich sind Jahr für Jahr circa 700 000 KMU und damit EU-weit ungefähr 2,8 Millionen Arbeitsplätze betroffen.[11] In der EU ist unternehmerisches Scheitern immer noch mit einem Stigma behaftet, und die Gesellschaft unterschätzt das Potenzial der Unternehmer, die einen Neubeginn wagen. Derzeit hätten 47 % der Europäer Bedenken, Kunden eines Unternehmens zu werden, das bereits einmal gescheitert ist. Gleichzeitig wird ein Neustart durch langwierige Insolvenzverfahren erschwert, die in der EU im Schnitt zwischen 4 Monate und 9 Jahre dauern können.

Für die praktische Umsetzung dieses Grundsatzes ist Folgendes erforderlich:

Die Kommission wird weiterhin eine Politik der zweiten Chance fördern und sich dafür einsetzen, dass die Mitgliedstaaten vorbildliche Verfahren austauschen. Die Mitgliedstaaten werden ersucht, etwa durch Informationskampagnen zu erreichen, dass die Gesellschaft eine zweite Chance für Unternehmer positiv sieht; die Dauer der für die Auflösung eines Unternehmens vorgesehenen rechtlichen Verfahren bei nicht betrügerischer Insolvenz möglichst auf ein Jahr zu beschränken; zu gewährleisten, dass Unternehmer, die eine Neugründung wagen, etwa auch im Rahmen von Förderprogrammen, gleich behandelt werden wie jene, die erstmals ein Unternehmen gründen. |

- III. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollen Regelungen nach dem Prinzip „Vorfahrt für KMU“ gestalten, dabei die Besonderheiten von KMU berücksichtigen und das derzeitige Regelungsumfeld vereinfachen.

Am stärksten fühlen sich die KMU durch administrative Vorschriften belastet. Tatsächlich entsteht durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften für KMU im Vergleich zu größeren Unternehmen ein unverhältnismäßig hoher Aufwand. Schätzungen zufolge muss ein Großunternehmen für eine Regulierungsmaßnahme 1 EUR pro Mitarbeiter ausgeben, ein Kleinunternehmen dagegen im Durchschnitt bis zu 10 EUR.[12] In der EU erklären 36 % der KMU, dass ihre Geschäftstätigkeit in den vergangenen zwei Jahren durch Bürokratie erschwert wurde.

Für die praktische Umsetzung dieses Grundsatzes ist Folgendes erforderlich:

Damit künftige Regelungen mit dem Prinzip „Vorfahrt für KMU“ vereinbar sind, werden die nachstehenden Maßnahmen vorgeschlagen: Die Kommission prüft geplante Vorschläge für Rechtsvorschriften und Verwaltungsmaßnahmen sorgfältiger auf Vereinbarkeit mit dem Protokoll über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit; wird, sofern dies durchführbar ist, einheitliche Termine für das Inkrafttreten von Regelungen und Beschlüssen festlegen, die für die Geschäftstätigkeit relevant sind, und veröffentlicht eine jährliche Übersicht über neue derartige Rechtsvorschriften. Die Kommission beabsichtigt und die Mitgliedstaaten werden ersucht, dafür zu sorgen, dass Maßnahmen konkrete Ergebnisse bringen und Kosten und Aufwand für die Unternehmen so gering wie möglich gehalten werden, was auch dadurch erreicht werden kann, dass Instrumente wie gegenseitige Anerkennung und Selbst- bzw. Koregulierung intelligent kombiniert werden; die Auswirkungen geplanter Rechtsvorschriften und Verwaltungsmaßnahmen genauestens zu bewerten („KMU-Test“) und relevante Ergebnisse bei der Erarbeitung von Vorschlägen zu berücksichtigen; neben anderen Interessenträgern auch KMU-Verbände mindestens 8 Wochen im Voraus zu konsultieren, wenn Rechtsvorschriften oder Verwaltungsmaßnahmen vorgelegt werden, die Auswirkungen auf die Unternehmen haben; spezifische Maßnahmen für Klein- und Kleinstunternehmen zu treffen wie Sonderregelungen, Übergangsfristen und Ausnahmebestimmungen vor allem in Bezug auf Informations- und Meldepflichten, und, sofern dies angebracht erscheint, weitere maßgeschneiderte Konzepte anzuwenden. Die Mitgliedstaaten werden ersucht, zu prüfen, ob einheitliche Termine für das Inkrafttreten von Regelungen und jährliche Übersichten über neue Rechtsvorschriften eingeführt werden sollen; bei der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften Flexibilitätsbestimmungen für KMU anzuwenden und zugleich Übererfüllung („gold-plating“) zu vermeiden. Mit Blick auf das Prinzip „Vorfahrt für KMU“ soll das rechtliche Umfeld verbessert werden. Die Kommission wird sämtliche Vorschläge vorlegen, die erforderlich sind, um die Verwaltungslasten für KMU bis 2012 um 25 % zu verringern; wird bis Ende 2008 eine vollständige Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands abschließen und deren Ergebnisse in das aktualisierte fortlaufende Vereinfachungsprogramm einfließen lassen, das Anfang 2009 präsentiert werden soll. Dabei wird besonderes Augenmerk auf jene Vorschläge für Rechtsvorschriften gelegt, bei denen für die KMU vor allem im Bereich des Gesellschaftsrechts Vereinfachungen erreicht werden könnten. Die Mitgliedstaaten werden ersucht, sich ähnlich ambitionierte Ziele wie die auf EU-Ebene bis 2012 angestrebte 25 %ige Verringerung der Verwaltungslasten zu stecken, falls sie dies nicht bereits getan haben, und diese Vorgaben umzusetzen; für eine zügige Annahme der Vorschläge zur Verringerung der Verwaltungslasten zu sorgen, die auf das Gemeinschaftsrecht zurückgehen; den Vorschlag der Kommission anzunehmen, der es den Mitgliedstaaten erlauben würde, den Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung auf 100 000 EUR anzuheben. |

- IV. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollen die Behörden für die Bedürfnisse der KMU sensibilisieren, den Alltag für sie so einfach wie möglich gestalten und dafür insbesondere elektronische Behördendienste und zentrale Anlaufstellen („One-Stop-Shops“) fördern.

Moderne und für die Bedürfnisse der KMU aufgeschlossene Behörden können wesentlich zu Erfolg und Wachstum von kleineren Unternehmen beitragen. Sie sparen den KMU Zeit und Geld, so dass Ressourcen für Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen frei werden. Elektronische Behördendienste und zentrale Anlaufstellen („One-Stop-Shops“) können den KMU durchaus dabei helfen, die Servicequalität zu steigern und die Kosten zu senken.

Auch die derzeit laufende Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie wird für die KMU Erleichterungen bringen. Die Mitgliedstaaten werden nämlich verpflichtet, für einheitliche Ansprechpartner zu sorgen, die Genehmigungsverfahren zahlenmäßig zu beschränken und zu vereinfachen und ordnungspolitische Hindernisse für die Entwicklung des Dienstleistungssektors zu beseitigen. Die Richtlinie erlaubt es auch, über die darin vorgesehenen Anforderungen hinauszugehen und etwa eine raschere Aufnahme unternehmerischer Aktivitäten zu ermöglichen.

Für die praktische Umsetzung dieses Grundsatzes ist Folgendes erforderlich:

Die Mitgliedstaaten werden ersucht, die von den nationalen Behörden erhobenen Eintragungsgebühren zu reduzieren und sich dabei an den Mitgliedstaaten mit dem niedrigsten Gebührenniveau zu orientieren; sich weiter dafür einzusetzen, den für die Gründung eines Unternehmens erforderlichen Zeitaufwand auf unter eine Woche zu senken, falls dies nicht bereits geschehen ist; dafür zu sorgen, dass KMU künftig rascher ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen können, indem weniger und einfachere Zulassungen und Genehmigungen verlangt werden. Konkret könnten die Mitgliedstaaten festlegen, dass diese Zulassungen und Genehmigungen binnen eines Monats erteilt werden, sofern keine ernsthafte Gefährdung für Mensch und Umwelt zu befürchten ist; bei den KMU künftig keine den Behörden bereits vorliegenden Informationen mehr anzufordern, wenn diese nicht aktualisiert werden müssen; dafür zu sorgen, dass Kleinstunternehmen zur Teilnahme an statistischen Erhebungen im Zuständigkeitsbereich der staatlichen, regionalen oder lokalen statistischen Ämter höchstens einmal in drei Jahren aufgefordert werden, sofern dies aufgrund des Bedarfs an statistischen Daten oder anderen Arten von Informationen nicht häufiger notwendig ist; für einen Ansprechpartner zu sorgen, dem Vorschriften oder Verfahren gemeldet werden können, die als unverhältnismäßig oder als Behinderung der Tätigkeit von KMU angesehen werden können; eine vollständige und rechtzeitige Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie zu gewährleisten und dabei auch für Ansprechpartner zu sorgen, über die Unternehmen alle relevanten Informationen erhalten und sämtliche erforderlichen Verfahren und Formalitäten elektronisch abwickeln können. |

- V. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollen politische Instrumente KMU-gerecht gestalten. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollen den Verhaltenskodex beachten, der es den Vergabebehörden erleichtern soll, den gemeinschaftlichen Rahmen für das öffentliche Beschaffungswesen so anzuwenden, dass die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen für KMU einfacher wird. Sie sollen die Möglichkeiten besser nutzen, die die gemeinschaftlichen Vorschriften für staatliche Beihilfen zur Förderung von Unternehmensgründungen und zur Schaffung von Anreizen für KMU bieten, um die Folgen des Marktversagens zu mildern, unter dem KMU während ihres gesamten Lebenszyklus leiden.

KMU fanden zu öffentlichen Aufträgen, die 16 % des BIP der EU ausmachen, oft einfach deshalb nur schwer Zugang, weil kleineren Unternehmen nicht bewusst ist, welche Chancen sich bieten oder weil sie von Verfahren abgeschreckt werden und weil es Behörden unter Umständen für weniger aufwändig halten, bestimmte Aufträge an Großunternehmen mit nachgewiesener einschlägiger Erfahrung zu vergeben als an junge innovative Unternehmen. Im Jahr 2005 entfielen dennoch 42 % des Volumens der über den EU-Schwellenwerten liegenden öffentlichen Aufträge auf KMU.[13] Allerdings muss noch viel für den Abbau der Hindernisse getan werden, die den KMU nach wie vor den Zugang zu den Beschaffungsmärkten erschweren. Hier gilt es insbesondere die Anforderungen zu lockern, die von den Vergabebehörden für die Zuschlagserteilung gestellt werden.

KMU können während ihres gesamten Lebenszyklus durch staatliche Beihilfen unterstützt werden. Derzeit profitieren KMU kaum von den verfügbaren staatlichen Beihilfen, da die jeweiligen Fördermöglichkeiten häufig nicht vollständig ausgeschöpft werden. Hierfür gibt es vielerlei Gründe. Erstens richten die Behörden nicht immer alle nach den gemeinschaftlichen Bestimmungen zulässigen Mechanismen zur Unterstützung von KMU ein. Zweitens sind Verfahren für KMU häufig zu langwierig und zu kompliziert, und drittens sind die KMU oft nicht ausreichend über die ihnen zur Verfügung stehenden Förderungen informiert.

Für die praktische Umsetzung dieses Grundsatzes ist Folgendes erforderlich:

Die Kommission wird einen auf Freiwilligkeit beruhenden Verhaltenskodex für Vergabebehörden vorlegen, um damit weitere Veränderungen in der Beschaffungspraxis zu bewirken. Sie wird Hilfestellung beim Bürokratieabbau anbieten, für mehr Transparenz und Information sowie für einheitliche Wettbewerbsbedingungen für KMU sorgen; wird Informationen über Möglichkeiten zur Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen besser zugänglich machen und dafür das Informationsangebot der einschlägigen EU-Websites durch einer Reihe von Initiativen erweitern. Dazu gehören die fakultative Veröffentlichung von Bekanntmachungen öffentlicher Aufträge unterhalb des Schwellenwerts, ein Instrument zur Online-Suche von Geschäftspartnern und Maßnahmen für mehr Transparenz bei den Anforderungen, die für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen zu erfüllen sind. wird durch die Herausgabe eines Vademekums über staatliche Beihilfen die KMU vermehrt auf die bestehenden Fördermöglichkeiten aufmerksam machen. Die Mitgliedstaaten werden ersucht, Informationen über Möglichkeiten zur Teilnahme an Ausschreibungen von Aufträgen unterhalb des Schwellenwerts durch die Einrichtung von Online-Portalen besser zugänglich zu machen; die Vergabebehörden aufzufordern, Aufträge gegebenenfalls in Lose zu unterteilen und verstärkt auf Möglichkeiten zur Vergabe von Unteraufträgen aufmerksam zu machen; die Vergabebehörden an ihre Pflicht zu erinnern, keine unangemessen hohen Qualifikationen und finanziellen Anforderungen aufzuerlegen; einen konstruktiven Dialog zwischen KMU und Großauftraggebern sowie das Verständnis zwischen beiden Seiten durch Information, Weiterbildung, Monitoring und den Austausch bewährter Verfahren zu fördern; ihre Vorgehensweise im Bereich der staatlichen Beihilfen neu auszurichten, um den Bedürfnissen der KMU unter anderem durch gezieltere Maßnahmen verstärkt Rechnung zu tragen. |

- VI. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten den Zugang der KMU zu Finanzierungen erleichtern, insbesondere zu Risikokapital, Kleinstkrediten und Mezzaninkapital, und sie sollten das rechtliche und geschäftliche Umfeld für eine größere Zahlungsdisziplin im Geschäftsleben schaffen.

Die richtige Finanzierung zu finden, kann Unternehmern und KMU enorme Probleme bereiten, so dass dies auf ihrer Beschwerdenliste gleich nach dem Verwaltungsaufwand an zweiter Stelle steht. Auch die öffentliche Unterstützung beispielsweise durch das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) hat daran nichts geändert. Mit diesem Programm hat die EU über 1 Mrd. EUR bereitgestellt, um den KMU den Finanzierungszugang zu erleichtern. Ein Großteil davon wurde von der EIB-Gruppe verwaltet. Bis 2013 sind im Rahmen der Kohäsionspolitik rund 27 Mrd. EUR ausdrücklich für die KMU-Förderung vorgemerkt. Etwa 10 Mrd. EUR entfallen auf finanztechnische Maßnahmen (darunter auch JEREMIE) und rund 3,1 Mrd. EUR auf Risikokapital. Auch der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums unterstützt die KMU, indem er unter anderem die unternehmerische Initiative und die wirtschaftliche Diversifizierung des ländlichen Raums fördert.

Investoren und Banken scheuen häufig das Risiko, Unternehmen in ihrer Gründungsphase und während ihrer frühen Expansionsschritte zu finanzieren. Man muss erkennen, wo der Markt für KMU-Finanzierung vielleicht versagt, damit Gegenmaßnahmen ergriffen und die europäischen Risikokapitalmärkte ausgebaut werden können, so dass KMU leichter Kleinstkredite und Mezzaninkapital erhalten und neue Produkte und Leistungen entstehen. Darüber hinaus müssen viele Unternehmer darüber aufgeklärt werden, welche Vor- und Nachteile die einzelnen Finanzierungsarten konkret bieten, und sie müssen darin geschult werden, wie sie ihre Investitionsprojekte potenziellen Geldgebern optimal präsentieren.

Dazu kommt, dass KMU oft nur einen niedrigen Eigenkapitalanteil haben, der durch die schlechte Zahlungsdisziplin in Europa noch weiter geschmälert wird. Je nach Land müssen die KMU nämlich zwischen 20 und mehr als 100 Tage darauf warten, dass ihre Rechnungen beglichen werden. Zahlungsverzug ist die Ursache jeder vierten Insolvenz. Durch ihn gehen 450 000 Arbeitsplätze und 25 Mrd. EUR jährlich verloren.

Wie die die EIB-Gruppe (bestehend aus Europäischer Investitionsbank und Europäischem Investitionsfonds) ist auch die Kommission der Auffassung, dass KMU leichteren Kapitalzugang erhalten müssen, weshalb sie es für sehr sinnvoll hält, dass die Gruppe ab 2008 ihre Produkte modernisieren, deren Inanspruchnahme erleichtern und den Anwendungsbereich erweitern will. Die Kommission begrüßt besonders, dass die EIB-Gruppe einen neuen „Mikrofonds“ mit einer anfänglichen Ausstattung von etwa 40 Mio. EUR (16 Mio. EUR daraus stammen von der EIB selbst) auflegt, um im Rahmen der Kommissionsinitiative für Kleinstkredite nicht dem Banksektor angehörende Kleinstkreditinstitute zu unterstützen. Die Kommission befürwortet auch das Vorhaben der EIB, eine eigene Finanzierungslinie mit Mezzaninkapital für die kleinsten Unternehmen des KMU-Sektors einzurichten und unter Risikoteilung mit Geschäftsbanken Finanzinstrumente zu schaffen, die speziell auf den Bedarf rasch wachsender innovativer KMU und mittelgroßer Unternehmen zugeschnitten sind; beide Maßnahmen dienen dazu, Marktlücken zu schließen.

Für die praktische Umsetzung dieses Grundsatzes ist Folgendes erforderlich:

Die Kommission prüft die Möglichkeiten der Einführung eines Systems für private Kapitalanlagen, um grenzüberschreitende Investitionen zur Stärkung der europäischen Wagniskapitalmärkte zu erleichtern; unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung hochwertiger Programme zur Verbesserung der Investitionsfähigkeit („Investment Readiness“). |

Die Mitgliedstaaten werden ersucht, Finanzierungsprogramme zu entwickeln, die die Finanzierungslücke zwischen 100 000 EUR und 1 Mio. EUR vor allem durch Instrumente schließen, die Merkmale von Fremd- und Eigenkapital in sich vereinen, wobei die Vorschriften über staatliche Beihilfen zu beachten sind; die rechtlichen und steuerlichen Hindernisse zu beseitigen, die im Binnenmarkt tätige Kapitalfonds daran hindern, zu den gleichen Bedingungen zu investieren wie inländische Fonds; über die Besteuerung der Unternehmensgewinne Investitionsanreize zu schaffen; die im Rahmen der kohäsionspolitischen Programme und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums bereitgestellten Mittel voll für KMU-Förderzwecke auszuschöpfen. |

- VII. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten die KMU dazu ermuntern, verstärkt die Chancen des Binnenmarktes zu nutzen, indem sie vor allem die politische Steuerung des Binnenmarkts verbessern und besser über sie informieren, damit die KMU-Interessen bei der Entwicklung von Normen besser vertreten werden können und Patente und Warenzeichen für KMU leichter erreichbar werden.

Der Binnenmarkt soll den Unternehmen Zugang zu einem großen gemeinsamen Markt eröffnen, der weit mehr als 500 Millionen Verbraucher umfasst und für den einheitliche Regeln gelten. Die KMU profitieren in besonderem Maße von der Vereinfachung, die sich dadurch ergab, dass 27 unterschiedliche nationale Regelwerke durch ein EU-weit einheitliches Binnenmarktrecht ersetzt wurde. Ein gut funktionierender Binnenmarkt schafft ein wettbewerbsförderliches Umfeld, so dass die KMU gut dafür gerüstet sind, sich die Globalisierung zunutze zu machen und neue Chancen für Wissenserwerb und Innovation zu ergreifen. Derzeit können die KMU allerdings die Möglichkeiten, die der Binnenmarkt bietet, nicht vollständig ausschöpfen, weil ihnen zumeist die Informationen über Geschäftschancen und über die Rechtslage in anderen Mitgliedstaaten fehlen und die Sprachkenntnisse nicht ausreichend sind. Die Unternehmen lassen sich häufig durch die Kosten und Risiken, die mit unterschiedlichen nationalen Rechtssystemen verbunden sind, von einer Expansion ins Ausland abschrecken.

KMU können auch enorm von öffentlicher Hilfe in Form von Beratungs- oder Vernetzungsdiensten profitieren, was auch Hilfestellung für KMU einschließt, die sich gegen unlautere Geschäftspraktiken zur Wehr setzen. Vor allem das kürzlich von der Kommission ins Leben gerufene „Enterprise Europe Network“[14] kann den KMU helfen, indem es Informationen und Beratung über die Chancen des Binnenmarktes bereitstellt.

Außerdem müssen die KMU in die Lage versetzt werden, voll bei der Entwicklung von Normen mitarbeiten zu können, und Normen müssen für sie zugänglich werden, was auch die Zertifizierung einschließt.

Da die Rechte am geistigen Eigentum (IPR) für KMU äußerst wichtig sind, arbeitet die Kommission nach wie vor am Aufbau eines effizienten, kostengünstigen, hochwertigen und rechtssicheren Patentsystems in Europa, das ein Gemeinschaftspatent und eine Patentgerichtsbarkeit mit EU-weiter Zuständigkeit umfasst.

Für die praktische Umsetzung dieses Grundsatzes ist Folgendes erforderlich:

Die Kommission stellt sicher, dass die bestehenden Marktöffnungsmaßnahmen auch den KMU zugute kommen, indem sie durch intensivere Markt- und Branchenüberwachung Informationen über das Funktionieren des Binnenmarkts sammelt, so dass ein Versagen des Marktes erkannt werden kann und Gegenmaßnahmen in den Bereichen ergriffen werden können, wo der größte wirtschaftliche Nutzen zu erwarten ist; legt 2008 einen Aktionsplan für die Förderung interoperabler elektronischer Unterschriften und Authentifizierungen vor und leitet im zweiten Quartal 2009 Maßnahmen ein, die alle Interessenträger einbeziehen, um den KMU beim Einstieg in globale Lieferketten zu helfen; stockt die EU-Gelder (von 1 Mio. EUR im Jahr 2008 auf 2,1 Mio. EUR im Jahr 2009) auf, die dazu dienen, die Teilnahme der KMU am Normungsprozess und die Wahrung ihrer Interessen im Normungswesen zu fördern und sie verstärkt über europäische Normen zu informieren und zu ihrer Anwendung zu veranlassen; macht das Markensystem der Gemeinschaft leichter zugänglich, indem sie insbesondere die Gebühren für eine Gemeinschaftsmarke deutlich herabsetzt, was innerhalb eines umfassenden Konzepts für die künftige Finanzierung des Amtes für die Harmonisierung im Binnenmarkt erfolgen sollte; bemüht sich um eine größere Einheitlichkeit der Verbraucherschutzvorschriften, damit der grenzüberschreitende Handel für KMU leichter und so der Verwaltungsaufwand geringer wird. Die europäischen Normungsgremien werden ersucht, in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Kommission ihr Geschäftsmodell zu überdenken, um die für die Beschaffung von Normen anfallenden Kosten zu senken. Das gilt vor allem für Normen, die zur Flankierung von EU-Rechtsvorschriften und -maßnahmen erarbeitet wurden; einen oder mehrere KMU-Helpdesks einzurichten, die mit Vertretern der KMU-Verbände koordiniert werden, Kurzfassungen europäischer Normen samt Fundstellenverzeichnis mit unbeschränktem Zugriff systematisch in mehreren Sprachen zu veröffentlichen. Die Mitgliedstaaten werden ersucht, dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung Geltung zu verschaffen; den Problemlösungsmechanismus SOLVIT[15] auszubauen, damit Schwierigkeiten bei der Wahrnehmung von Binnenmarktrechten rasch, pragmatisch und auf informellem Weg gelöst werden können, ihre nationalen Normungsgremien aufzufordern, ihr Geschäftsmodell zu überdenken, um die für die Beschaffung von Normen anfallenden Kosten zu senken; für eine faire Zusammensetzung der Normungsausschüsse zu sorgen; die nationalen Normungsgremien aufzufordern, gemeinsam mit den europäischen Normungsgremien Werbe- und Aufklärungskampagnen zu organisieren, um KMU dazu zu veranlassen, Normen stärker zu nutzen und häufiger Rückmeldung zum Inhalt der Normen zu geben; Beratungsdienste für KMU aufzubauen, die ihnen beistehen, wenn sie sich gegen unlautere Geschäftspraktiken zur Wehr setzen müssen. |

- VIII. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollen die Weiterqualifizierung und alle Formen von Innovation auf der Ebene der KMU fördern.

Sie sollten KMU dazu ermuntern, in Forschung zu investieren, sich an FuE-Förderprogrammen, an transnationaler Forschung, an Unternehmensclustern zu beteiligen und ihr geistiges Eigentum aktiv zu vermarkten.

Über 60 % aller Unternehmen, die sich im Rahmen der Konsultation geäußert haben, sind der Ansicht, dass Schulen nicht die Fertigkeiten vermitteln, die Unternehmer und ihre Mitarbeiter brauchen. Das macht deutlich, dass jungen Menschen in unserer Gesellschaft grundlegende Fertigkeiten wie Lesen und Schreiben, Naturwissenschaften, Management, technisches Wissen, IKT- und Sprachkenntnisse vermittelt und dass sie zu kreativem Denken angeregt werden müssen. KMU leiden besonders unter dem Mangel an Arbeitskräften, die für neue Technologien qualifiziert sind. Deshalb muss der europäische Referenzrahmen der Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen[16] umgesetzt werden, damit allen jungen Menschen die nötigen Grundkompetenzen vermittelt werden.

Über die europäische Kohäsionspolitik werden im Zeitraum 2007-2013 Maßnahmen zur Steigerung der Flexibilität von Arbeitnehmern, Unternehmensleitern und Unternehmen mit rund 13,5 Mrd. EUR gefördert. Ein erheblicher Teil davon ist direkt für KMU bestimmt. Ferner dürften sich die Fördermittel für Existenzgründer und Start-up-Unternehmen insgesamt auf geschätzte 2,8 Mrd. EUR belaufen. Und schließlich arbeitet die Kommission nach wie vor an einer Bestandsaufnahme des künftigen Qualifikationsbedarfs in der EU.

Im Zusammenhang mit dem Qualifikationsdefizit steht auch das brachliegende Forschungs- und Innvoationspotenzial. 2007 gaben nur rund 3 von 10 KMU in der EU an, dass sie neue Produkte entworfen oder Erlöse aus neue Produkten erzielt hätten. Aus diesem Grund müssen die KMU besser in die Gemeinschaft forschender Unternehmen eingebunden werden, und die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und KMU muss ausgebaut werden.

Ferner sind KMU bei der aktiven Vermarktung ihres geistigen Eigentums zu unterstützen, indem beispielsweise Transaktionen über elektronische Rechnungstellung und elektronische Behördendienste ermöglicht werden.

Für die praktische Umsetzung dieses Grundsatzes ist Folgendes erforderlich:

Die Kommission wird einen Mechanismus des Programms Leonardo Da Vinci für das Jahr 2010, der der Förderung der Mobilität von Auszubildenden dient, noch mehr ausweiten; unterstützt 2008 die Interessengruppen bei der Entwicklung eines Online-Portals für IKT-Kompetenzen und -berufe, durch das Firmen ihr Defizit an IKT-Kompetenzen selbst bewerten und auf diese Weise erkennen können, wie sich die Laufbahnen und Qualifikationen ihrer Mitarbeiter weiterentwickeln lassen, und veröffentlicht 2008 einen Online-Leitfaden für den elektronischen Geschäftsverkehr, der KMU dabei helfen soll, ihre Defizite im elektronischen Geschäftsverkehr in Eigendiagnose zu ermitteln; wird sich durch Vereinfachung, bessere Information und höhere Finanzierungssätze weiterhin um eine Optimierung der KMU-Beteiligung am 7. FTE-Rahmenprogramm bemühen; fördert das Wachstum von KMU, indem sie dafür sorgt, dass ein KMU, das an einem Projekt des 7. RP beteiligt ist, über die gesamte Projektlaufzeit in den Genuss der KMU-Konditionen kommt, auch wenn die KMU-Obergrenzen in diesem Zeitraum überschritten werden; wird die Vorschriften über staatliche Beihilfen vereinfachen, damit die Mitgliedstaaten Forschung, Entwicklung und Innovation fördern können; dies soll hauptsächlich durch die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung erreicht werden; regt das Entstehen von Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial an, indem sie die Forschungs- und Innovationskapazität von KMU insbesondere durch engere Koordinierung von nationalen Programmen und Initiativen fördert; wird im Benehmen mit den Mitgliedstaaten eine Clusterstrategie entwerfen, die auch Initiativen für den Ausbau der transnationalen Zusammenarbeit von Clustern enthält, die es Clustern erleichtern soll, neue Märkte zu erschließen, und mit der Maßnahmen ergriffen werden, die KMU vermehrt zu einer Teilnahme an innovativen Clustern veranlassen sollen; wird sich für eine stärkere Teilnahme von KMU am Wissenstransfer einsetzen, insbesondere durch ein neues Pilotprojekt, das zur Finanzierung der gewerblichen Nutzung von geistigem Eigentum beitragen soll; wird KMU dazu auffordern, sich aktiv an der Arbeit des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) zu beteiligen, damit auch ihnen der vom EIT gespeiste Wissenstransfer zugute kommt. Die Mitgliedstaaten werden ersucht, KMU in ihrem Streben nach Internationalisierung und bei der Entwicklung zu rasch wachsenden Unternehmen zu unterstützen, u. a. durch deren Beteiligung an Innovationsclustern; den Ausbau der Kompetenzen von KMU im Bereich Forschung und Innovation zu intensivieren, z. B. durch einfacheren Zugang zur öffentlichen Forschungsinfrastruktur, durch Nutzung von FuE-Diensten, durch Einstellung qualifizierter Mitarbeiter und durch Weiterbildungsmaßnahmen, wie es im neuen Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation vorgesehen ist; nationale Forschungsprogramme in Bereichen aufzulegen, in denen dies auch KMU aus anderen Mitgliedstaaten nützt, und dazu beizutragen, dass KMU beispielsweise durch gemeinsame Planung Zugang zu transnationalen Forschungsaktivitäten erhalten; bei der Durchführung kohäsionspolitischer Programme den KMU leichteren Zugang zu Beihilfen im Zusammenhang mit unternehmerischer Initiative, Innovation und Wissen zu gewähren; die Entwicklung einer elektronischen Identifizierung von Unternehmen voranzutreiben, damit Transaktionen über elektronische Rechnungstellung und elektronische Behördendienste ermöglicht werden; Unternehmen, insbesondere KMU, und andere Interessenträger, einschließlich öffentliche Auftraggeber, zur Beteiligung an Maßnahmen aufzufordern, die auf eine zügige Durchführung der Leitmarktinitiative abgestellt sind. |

- IX. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollen KMU in die Lage versetzen, Umweltprobleme in Geschäftschancen umzuwandeln.

Sie sollten mit mehr Informationen, einschlägigem Fachwissen und finanziellen Anreizen dafür sorgen, dass KMU die Chancen der neuen ökologischen Märkte voll wahrnehmen und ihre Energieeffizienz erhöhen, insbesondere durch die Einführung von Umweltmanagementsystemen in KMU.

Der Klimawandel, die Energieknappheit und die nachhaltige Entwicklung sind für KMU besonders große Herausforderungen, weil sie sich stärker auf nachhaltige Produktions- und Geschäftsmodelle umstellen müssen. Durch die steigende Nachfrage nach umweltschonenden Produkten und Dienstleistungen entstehen aber auch neue Geschäftschancen.

Nur 29 % aller KMU haben Maßnahmen zur Energie- oder Rohstoffeinsparung ergriffen (gegenüber 46 % der Großunternehmen). In der EU verfügen nur 4 % aller KMU über ein umfassendes Energieeffizienzsystem im Gegensatz zu 19 % der Großunternehmen. KMU sind für die derzeit steigenden Energie- und Rohstoffpreise und den vorhergesagten Klimawandel besonders anfällig, deshalb müssen sie angesichts dieser Herausforderungen ihre Effizienz und Anpassungsfähigkeit steigern, um Probleme in Chancen zu verwandeln.

Für die praktische Umsetzung dieses Grundsatzes ist Folgendes erforderlich:

Die Kommission erleichtert den KMU den Zugang zu EMAS (Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung) durch schlankere Umweltverfahren, niedrigere Gebühren und die Möglichkeit der Registrierung als Cluster; finanziert ein Expertennetz für Umwelt- und Energieeffizienzfragen innerhalb des „Enterprise Europe Network“, das insbesondere KMU über ökoeffiziente Geschäftstätigkeit, Marktpotenzial und Finanzierungsquellen für eine effizientere Geschäftstätigkeit berät; entwirft neue Fördermodelle für innovative Start-up-Firmen und KMU aus dem Bereich Ökoinnovation, um Marktzugang, Technologietransfer, Anwendung von Normen und Kapitalzugang im Einklang mit den geltenden Vorschriften über staatliche Beihilfen zu erleichtern. Die Mitgliedstaaten werden ersucht, Anreize für die ökoeffiziente Gestaltung von Unternehmen und Produkten zu schaffen (z. B. Steuerbonusregelungen und vorrangige Gewährung von Beihilfen für nachhaltige Unternehmen), die im Einklang mit dem Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen stehen, und das in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung entwickelte vereinfachte Verfahren für Umweltschutzbeihilfen für KMU anzuwenden; die für Programme der Kohäsionspolitik bereitgestellten Gelder (rund 2,5 Mrd. EUR) zur Förderung umweltfreundlicher Produkte und Verfahren in KMU einzusetzen. |

- X. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollen insbesondere durch marktspezifische Förderung und Unternehmerschulung dafür sorgen, dass die KMU vom Wachstum der Märkte außerhalb der EU profitieren bzw. sie dazu ermutigen.

Nur 8 % aller europäischen KMU erklären, dass sie Umsätze im Exportgeschäft erzielen (unter den Kleinstunternehmen waren es sogar nur 7 %); bei Großunternehmen ist dieser Anteil mit 28 % erheblich höher. Außerdem bezieht ein durchschnittliches KMU lediglich 12 % seiner Betriebsmittel aus dem Ausland.

Für viele europäische KMU bleibt das Potenzial der boomenden Märkte unerschlossen. Vor allem die jüngsten EU-Erweiterungen haben den Unternehmen sowohl aus den „alten“ als auch aus den „neuen“ Mitgliedstaaten viele neue Geschäftschancen eröffnet. Dies zeigt, wie wichtig es ist, sich die Marktchancen in den EU-Bewerberländern und in den an der Europäischen Nachbarschaftspolitik beteiligten Ländern zunutze zu machen.

Handelshemmnisse haben für KMU gravierendere Folgen als für größere Firmen, weil ihre Mittel nur begrenzt sind und sie deshalb Risiken nicht so gut auffangen können, vor allem wenn sie auf Märkten tätig sind, auf denen besonders scharfer Wettbewerb herrscht. Damit KMU sich auf diesen Märkten etablieren können, brauchen sie Hilfe in Form von Informationen über mögliche Partner und unbesetzte Nischen auf ihren Märkten. Außerdem brauchen sie Unterstützung, wenn sie kulturell bedingte Hindernisse im Geschäftsleben überwinden müssen und mit einem anderen rechtlichen Umfeld konfrontiert sind.

Will man den KMU helfen, die Chancen der Globalisierung voll zu nutzen, muss vor allem daran gearbeitet werden, die Beschaffungsmärkte stärker für sie zu öffnen, die Durchsetzung ihrer Rechte an geistigem Eigentum zu verbessern, für einen lauteren Wettbewerb zu sorgen und ihnen den Marktzugang zu erleichtern.

Für die praktische Umsetzung dieses Grundsatzes ist Folgendes erforderlich:

Die Kommission hat Marktzugangsteams für wichtige Ausfuhrmärkte eingerichtet, in denen Beauftragte der Mitgliedstaaten für Handelsfragen und Wirtschaftsverbände aus der EU vertreten sind und die die KMU über Handelshemmnisse auf Drittlandsmärkten informieren sollen; wirkt in WTO-Verhandlungen und durch bilaterale Abkommen darauf hin, dass Drittländer, insbesondere entwickelte Länder und Schwellenländer, ihre Märkte öffnen; wirkt durch bilaterale und multilaterale Verhandlungen (WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen) vor allem mit Ländern mit rasch wachsenden Volkswirtschaften besonders darauf hin, dass Drittländer ihre Beschaffungsmärkte zu beiderseitigem Nutzen öffnen; setzt sich sowohl in der WTO als auch bei bilateralen Verhandlungen für Handelserleichterungen ein; wird den KMU der EU weiterhin den Zugang zu Märkten der Bewerberländer und der an der Europäischen Nachbarschaftspolitik beteiligten Länder erleichtern, indem sie vor allem das „Enterprise Europe Network“ nutzt und das Prinzip „Vorfahrt für KMU“ in diesen Ländern unter anderem durch den Austausch bewährter Verfahren auf der Grundlage der Europäischen Charta für Kleinunternehmen und des SBA verbreitet; beabsichtigt, im Jahr 2009 in ausgewählten Märkten EU-Infostellen für Unternehmen einzurichten, und beginnt damit in den schnell wachsenden Volkswirtschaften Indien und China; will ein Projekt „Gateway to China“ ins Leben rufen, dessen Schwerpunkt auf einem Programm für die Unternehmerschulung in China liegt, damit die europäischen KMU sich bis 2010 besser auf dem chinesischen Markt behaupten können. Die Mitgliedstaaten werden ersucht, Großunternehmen dazu zu ermuntern, als Mentor für KMU zu fungieren, die sich auf internationalen Märkten etablieren wollen. |

- 5. UMSETZUNG DES SBA UND REGIERUNGSHANDELN

Seit die Kommission im Oktober 2007 einen „Small Business Act“ für Europa vorgeschlagen hat, hat diese Idee viele Erwartungen geweckt. Er genießt breite Unterstützung bei den Regierungen, im Europäischen Parlament und unter den KMU, erfordert aber eine gründliche Umsetzung. Dazu bedarf es des politischen Willens und vollen Einsatzes sowohl der Kommission als auch der Mitgliedstaaten. Um dem Engagement in Sachen KMU neuen Schwung zu geben, ersucht die Kommission daher den Europäischen Rat, den „Small Business Act“ für Europa zu begrüßen und zu unterstützen, die zehn Grundsätze zu verabschieden und sich zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zu verpflichten. Darüber hinaus ersucht die Kommission den Rat und das Parlament darum, die damit zusammenhängenden Vorschläge für Rechtsvorschriften zügig anzunehmen.

Der SBA sollte voll und ganz in die Wachstums- und Beschäftigungsstrategie eingebunden sein, so dass seine wirksame Umsetzung gewährleistet und eine regelmäßige Aktualisierung je nach den erreichten Zielen ermöglicht wird. Die Mitgliedstaaten werden daher aufgefordert, die für Ende 2008 vorgesehene Neuauflage des Lissabon-Zyklus dafür zum Anlass zu nehmen, den SBA in ihre nationalen Reformprogramme und jährlichen Umsetzungsberichte aufzunehmen. Die Mitgliedstaaten können sich an dem beigefügten Überblick über bewährte Verfahren in der EU orientieren, und die Kommission wird nach wie vor eine Plattform für den Austausch solcher bewährten Verfahren bereitstellen.

Sie wird die Fortschritte bewerten, die bei der Umsetzung des SBA gemacht werden, und ab 2008 im Rahmen der Wachstums- und Beschäftigungsstrategie regelmäßig darüber Bericht erstatten. Dadurch wird der Europäische Rat in die Lage versetzt, die Fortschritte bei der KMU-Politik sowohl auf Gemeinschaftsebene als auch in den Mitgliedstaaten zu überprüfen und die erforderlichen Schlüsse zu ziehen.

Anhang: Austausch bewährter Verfahren in der KMU-Politik

Der Austausch bewährter Verfahren in der Mittelstandsförderung hat sich bei der Umsetzung der Lissabonner Strategie für Wachstum und Beschäftigung als besonders hilfreich erwiesen. Die Kommission sammelt bereits seit dem Jahr 2000 Beispiele für bewährte Verfahrensweisen aus den unterschiedlichsten Bereichen. Die im Rahmen der Europäischen Charta für Kleinunternehmen gesammelten Beispiele sind im Online-Katalog für bewährte Verfahren der Charta zusammengestellt:

http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/charter/gp.

Die European Enterprise Awards (Europäischer Preis für die Förderung des Unternehmergeistes) werden zur Anerkennung besonderer Leistungen bei der Förderung der unternehmerischen Dynamik in Regionen und zur Auszeichnung außergewöhnlicher Initiativen verliehen. Auch sie stellen eine Sammlung bewährter Verfahren zur Unternehmensförderung dar, die unter folgender Adresse eingesehen werden können:

http://ec.europa.eu/enterprise/entrepreneurship/smes/awards/download/compendium_2007_en_lowres.pdf.

Auch dieser Anhang enthält eine ganze Reihe von Beispielen für bewährte Verfahren aus den Mitgliedstaaten, die als Vorbild für die Umsetzung des SBA dienen können.

Grundsatz 1: | Ein Umfeld soll entstehen, in dem sich Unternehmer und Unternehmen in Familienbesitz entfalten können und in dem sich unternehmerische Initiative lohnt. |

Impuls-Netzwerk Sachsen Anhalt, Deutschland |

Website: www.impuls-netzwerk.de |

Strategie für Jungunternehmer und unternehmerische Initiative in Wales, Vereinigtes Königreich |

Websites: http://www.projectdynamo.co.uk; www.becauseyoucan.com |

Cap’Ten: Mach Dein eigenes Ding, Belgien |

Website: www.ichec-pme.be |

Emax Nordic – das „Trainingslager“ für Jungunternehmer, Schweden |

Website: www.emaxevent.com, www.startcentrum.se |

Kinder Business Week, Österreich |

Website: www.kinderbusinessweek.at |

Jungunternehmertage: Emprendemos Juntos – Wir sind alle Unternehmer, Spanien |

Website: www.emprendemosjuntos.es |

Förderung einer Kultur des unternehmerischen Denkens bei Frauen, Rumänien |

Website: www.animmc.ro |

Grundsatz 2: | Rechtschaffene Unternehmer, die insolvent geworden sind, sollen rasch eine zweite Chance bekommen. |

Entwicklungsprogramm zur Vorbereitung einer kontrollierten Übergabe von KMU an die nächste Generation, Finnland |

Website: www.te-keskus.fi, www.yrityssuomi.fi |

Rascherer Neubeginn nach Konkurs, Dänemark |

Website: www.naec.dk |

Hilfestellung für Freiberufler und Kleinunternehmer in Schwierigkeiten, Belgien |

Website: www.beci.be |

Grundsatz 3: | Regelungen sollten nach dem Prinzip „Vorfahrt für KMU“ gestaltet werden. |

Öffentliche Konsultationswebsite „Teeme koos“, Estland |

Websites: https://www.osale.ee/; http://www.riigikantselei.ee/; www.valitsus.ee |

Einrichtung von lokalen KMU-Förderdiensten durch zentrale Anlaufstellen, Slowenien |

Website: www.japti.si |

Erstellung einer individuellen Checkliste von Vorschriften und Gesetzen, Vereinigtes Königreich |

Website: www.businesslink.gov.uk |

Y4-Komitee, Finnland |

Website: www.y4.fi |

Grundsatz 4: | Öffentliche Verwaltungen sollen verstärkt auf die Bedürfnisse der KMU eingehen. |

Programm der belgischen Sozialversicherungsträger mit elektronischen Behördendiensten für KMU, Belgien |

Website: www.ksz-bcss.fgov.be |

Zentrale Registrierungsstellen für Unternehmer, Tschechische Republik |

Website: www.mpo.cz |

Zentrale Anlaufstelle für Existenzgründer, Deutschland |

Website: www.one-stop-shop-trier.de |

Managementzentrum für Kleinstunternehmen zur Rechnungslegung, Frankreich |

Website: www.artifrance.eu |

Öffentliches Informationsportal für KMU, Frankreich |

Website: pme.service-public.fr |

CORE – Online-Portal zur Unternehmensregistrierung, Irland |

Website: www.cro.ie |

Projekt Kick-start, Malta |

Website: www.mcmpgov.mt |

Online-Beratung für Unternehmen, Niederlande |

Website: www.bedrijvenloket.nl |

KSU – Nationales Netz für KMU-Dienstleistungen, Polen |

Websites: www.euroinfo.org.pl, www.ksu.parp.gov.pl |

Portal Unternehmen Online, Portugal |

Website: www.portaldaempresa.pt |

VEM: zentrale KMU-Anlaufstellen, Slowenien |

Website: www.japti.si |

Zentrales Behördenportal, Slowakei |

Website: www.telecom.gov.sk |

Online-Dienste für kleine Arbeitgeber über Löhne und Gehälter, Finnland |

Website: www.palkka.fi |

Grundsatz 5: | Politische Instrumente sollen KMU-gerecht gestaltet werden, so dass die KMU leichter an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen und staatliche Beihilfen besser nutzen können. |

Online-Portal für das öffentliche Beschaffungswesen, Luxemburg |

Websites: http://www.marches.public.lu, http://www.mtp.public.lu |

Grundsatz 6: | Für die KMU soll der Zugang zu Finanzierungen erleichtert und ein rechtliches und wirtschaftliches Umfeld für mehr Zahlungsdisziplin im Geschäftsleben geschaffen werden. |

Start- und Risikokapitalprogramm, Irland |

Website: www.enterprise-ireland.com |

Darlehen für Kleinunternehmen mit Zinserstattung, Zypern |

Website: www.bankofcyprus.com |

Staatliche Risikokapitalfonds, Lettland |

Website: www.lga.lv |

Kleinstkredit-Programm für Existenzgründerinnen und Unternehmerinnen, Spanien |

Website: www.ipyme.org |

Grundsatz 7: | Die KMU sollen dabei unterstützt werden, stärker von den Möglichkeiten des Binnenmarkts zu profitieren. |

Unternehmensportal für Exporteure, Tschechische Republik |

Website: Businessinfo.cz |

INTER-NED Kompetenznetzwerk Niederlande/Nordrhein-Westfalen, Deutschland |

Website: www.inter-ned.info |

Aufklärungskampagne über das Normungswesen, Litauen |

Website: www.lsd.lt |

CETMOS – Beobachtungsdienst für Handelsmarken in Mitteleuropa, Österreich |

Website: www.cetmos.eu |

Grundsatz 8: | Weiterqualifizierung und alle Formen von Innovation sollen auf der Ebene der KMU gefördert werden. |

Nationale E-Business-Strategie, Irland |

Website: www.entemp.ie |

Innovationsmanagement, Ungarn |

Website: www.chic.hu |

Nationaler Innovationsfonds, Bulgarien |

Website: www.sme.government.bg |

Initiative für Technologiecluster, Griechenland |

Website: www.htci.gr |

Grundsatz 9: | Die KMU sollen in die Lage versetzt werden, Umweltprobleme in Geschäftschancen umzuwandeln. |

Neues umweltschonendes Mikro-Verfahren zur Oberflächenbearbeitung in der Keramikindustrie, Italien |

Website: http://www.fondovalle.it |

Ökologische Steuerreform, Estland |

Website: www.fin.ee |

EDM – Elektronisches Datenmanagement für Umwelt- und Abfallmanagement, Österreich |

Website: www.lebensministerium.at |

Grundsatz 10: | Die KMU sollen ermutigt werden, vom Wachstum der Märkte zu profitieren und dafür entsprechende Unterstützung erhalten. |

Internet-Messe, Polen |

Website: www.euroinfo.org.pl |

PIPE – Programm zur Heranführung von KMU an den Export, Spanien |

Website: www.portalpipe.com |

Sprint – Gemeinsam auf dem Weltmarkt bestehen, Italien |

Website: www.sprint-er.it |

[1] „Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft – Eine zeitgemäße KMU-Politik für Wachstum und Beschäftigung“, KOM(2005) 551 endg., 10.11.2005.

[2] http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/charter/docs/charter_de.pdf.

[3] „Kleine und mittlere Unternehmen – Schlüsselfaktoren für mehr Wachstum und Beschäftigung. Eine Halbzeitbewertung der zeitgemäßen KMU-Politik“, KOM(2007) 592 endg., 4.10.2007.

[4] http://ec.europa.eu/enterprise/admin-burdens-reduction/home_de.htm.

[5] „Folgenabschätzung zum SBA“, SEK(2008) 2101.

[6] Beobachtungsnetz der europäischen KMU, 2007. http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/analysis/observatory_en.htm.

[7] „Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts“, KOM(2007) 724 endg., 20.11.2007.

[8] http://ec.europa.eu/enterprise/entrepreneurship/docs/sba_consultation_report_final.pdf.

[9] http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/survey/eurobarometer_intro.htm.

[10] „Eine gemeinsame Einwanderungspolitik für Europa: Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente“, KOM(2008) 359 endg., 17.6.2008.

[11] „Die Stigmatisierung des unternehmerischen Scheiterns überwinden – für eine Politik der zweiten Chance – Umsetzung der Lissabonner Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung“, KOM(2007) 584 endg., 5.10.2007.

[12] Bericht der Sachverständigengruppe zum Thema „Modelle zur Reduzierung der überproportionalen Belastung kleiner Unternehmen durch öffentliche Regulierung“, Mai 2007.

[13] http://ec.europa.eu/enterprise/entrepreneurship/docs/SME_public_procurement_Summary.pdf.

[14] http://www.enterprise-europe-network.ec.europa.eu/index_en.htm.

[15] http://ec.europa.eu/solvit/site/index_de.htm.

[16] Empfehlung der Kommission über Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen vom 18.12.2006.