3.2.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 27/88


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Integration von Minderheiten — Roma“

(2009/C 27/20)

Die Europäische Kommission beschloss am 27. Oktober 2006 gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

„Integration von Minderheiten — Roma“.

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft nahm ihre Stellungnahme am 10. Juni 2008 an. Berichterstatterin war Frau SIGMUND, Mitberichterstatterin Frau SHARMA.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 446. Plenartagung am 9./10. Juli 2008 (Sitzung vom 9. Juli) mit 130 gegen 4 Stimmen bei 10 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

Empfehlungen:

Der notwendige radikale Wandel der Beziehungen zwischen Minderheiten (1), insbesondere den Roma, und der Mehrheitsbevölkerung — einschließlich ihrer Integration und damit einer Änderung ihrer sozioökonomischen Situation — ist ein langwieriger Prozess, der ein zweigleisiges Vorgehen erfordert:

a)

Kurzfristig müssen die Probleme angegangen werden, die ein sofortiges Handeln erforderlich machen, z.B. in Form des Erlasses von Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten zur Durchsetzung und effektiven Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien, die die Rechte der Bürger gewährleisten.

b)

Auf Ebene der Mitgliedstaaten und/oder der regionalen und lokalen Ebene muss ein langwieriger, mehrere Jahrzehnte dauernder Prozess in Gang gebracht werden, z.B. die Verbesserung der Schulbildung von Roma-Kindern und -Jugendlichen oder die Förderung der Roma-Sprache und -Kultur.

Lösungen finden sich somit nicht nur auf EU-Ebene, sondern vor allem auf Ebene der Mitgliedstaaten sowie auf regionaler und lokaler Ebene, wobei Kooperationen und Partnerschaften ausgebaut werden müssen.

Für die Integration von Minderheiten, insbesondere der Roma, ist Folgendes notwendig:

1.

eine rechtliche Handlungsgrundlage, die sich auf den, gemeinschaftlichen Besitzstand und die relevanten Bereiche der offenen Methode der Koordinierung stützt (Bildung, Beschäftigung, Sozialschutz und soziale Inklusion);

2.

eine kohärente und langfristige politische Rahmenstrategie der Kommission;

3.

eine strukturierte, transparente und nachhaltige Zusammenarbeit aller Akteure der organisierten Zivilgesellschaft sowie die Förderung des Kapazitätenaufbaus für Nichtregierungsorganisationen;

4.

die aktive, auf Verantwortung basierende Beteiligung von Roma-Vertretern am Prozess;

5.

eine zuverlässige institutionalisierte Plattform für die pragmatische Umsetzung konkreter Schritte;

6.

Programme für positive Maßnahmen in den Bereichen Schul- und Berufsbildung und Beschäftigung (einschließlich der Selbstständigkeit).

Darüber hinaus regt der Ausschuss die Einrichtung eines Jean-Monnet-Lehrstuhls für Roma-Sprache (Rromani bzw. Rromanes) und -Kultur an.

Die vorgeschlagenen Ziele können durch einen „Top-down-Ansatz“ nicht erreicht werden. Nur wenn es gelingt, die Roma-Gemeinschaft — vor allem die Männer mit Führungsfunktion — zu überzeugen, sind positive Entwicklungen möglich. Dazu sind aber Investitionen in die Bildung der Roma notwendig. In diesem Zusammenhang können die europäischen Strukturfonds eingesetzt werden.

1.   Einleitung

1.1

Mit Schreiben vom 27. Oktober 2006 hat die Vizepräsidentin der Kommission und für interinstitutionelle Angelegenheiten zuständige Kommissarin, Margot WALLSTRÖM, anlässlich des „Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle 2007“ den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss um eine Sondierungsstellungnahme zu der Frage ersucht, wie konzertierte Anstrengungen gefördert werden können, um die Wirkung und Effizienz aller einschlägigen Instrumente zur Bekämpfung der Diskriminierung und zur Integration von Minderheiten, insbesondere der Roma, zu maximieren.

1.2

Da sich der Ausschuss bereits in mehreren Stellungnahmen (2) mit der Diskriminierung von Minderheiten in verschiedenen Lebensbereichen befasst hat, verweist er zunächst auf die dort gemachten Feststellungen und deren Relevanz auch für die Roma und konzentriert sich in der vorliegenden Stellungnahme auf die besondere Situation der Roma in allen Lebensbereichen. Der Ausschuss hofft, mit seinen Vorschlägen zu einem mainstreaming beizutragen und betont die Wichtigkeit einer kohärenten Rahmenstrategie zur Heranführung der Roma an das europäische Integrationswerk.

2.   Die Roma in Europa

2.1

Die Roma und ihre Geschichte: Da die Entstehungsgeschichte einer Minderheit entsprechende Auswirkungen auf ihre soziale und politische Identität sowie auf das damit verbundene Konfliktpotenzial hat, ist das Wissen um die eigene Geschichte sowohl für die Minderheit als auch für die Mehrheit von grundlegender Bedeutung.

Seit mehr als sieben Jahrhunderten leben Roma in Europa. Die Präsenz von verschiedenen Roma-Gruppen in fast allen europäischen Ländern seit dem Ende des 15. Jahrhunderts ist ebenso dokumentiert wie die Maßnahmen der Diskriminierung, Ausgrenzung und Verfolgung. In einigen Ländern waren Roma Opfer von Sklaverei. Im 20. Jahrhundert waren die Roma einer besonders grausamen, öffentlich verordneten Form der Verfolgung ausgesetzt: Die Zahl der Roma, die während des Nationalsozialismus Opfer von rassischer Verfolgung und Völkermord wurden, wird allgemein auf über eine halbe Million geschätzt.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Geschichte der Roma in Europa geprägt ist von historischer Verfolgung und anhaltender Diskriminierung, was auch eine immer wieder erkennbare allgemeine Traumatisierung vieler Roma verständlich erscheinen lässt.

So müssen alle Anstrengungen unternommen werden, den Roma zu helfen, aus ihrer Opferrolle herauszutreten, damit sie tatsächlich von — mit mehr oder weniger Argwohn betrachteten — „Objekten“ zu „Subjekten“, zu Akteuren werden, die bereit und imstande sind, eine aktive und verantwortungsvolle Rolle in der Gesellschaft, insbesondere in den sie betreffenden Politikbereichen, zu übernehmen.

2.2

Die Roma und ihre Demografie: Aussagekräftige demografische Daten über Roma existieren mangels verlässlicher Statistiken nicht. So schwanken die Schätzungen über die Anzahl der in Europa lebenden Roma zwischen 10 und 12 Millionen Menschen (davon 7-9 Millionen in der EU). Von diesen leben schätzungsweise rund 60 % in äußerster Armut und am Rande der Gesellschaft (3). Die Muster und das Ausmaß der Ausgrenzung sind in allen Mitgliedstaaten ähnlich; allerdings gibt es historisch und soziopolitisch begründete Unterschiede.

Die demografische Entwicklung der Roma entspricht nicht dem Trend der Mehrheitsbevölkerung: Der Anteil der Roma an der europäischen Gesamtbevölkerung, der trotz einer hohen Kindersterblichkeit und einer niedrigen Lebenserwartung auf lange Sicht steigt, stellt eine große Herausforderung für alle Bereiche der Sozial- und Bildungspolitik dar. Wenn es nicht gelingt, das Niveau der Schulbildung und der beruflichen Kompetenzen von Roma deutlich zu verbessern, wird es in den Mitgliedstaaten eine wachsende Zahl schlecht ausgebildeter und gering qualifizierter Personen geben, die die Wirtschaftsentwicklung bremsen und die Sozialsysteme auslaugen. Gefragt sind demnach bildungs- und beschäftigungspolitische Maßnahmen und Strategien, die die Traditionen und sozioökonomischen Bedingungen des Lebens der Roma berücksichtigen. Nur mit Bildungsangeboten, die von ihnen auch angenommen werden, und entsprechender Ausbildung werden die Roma jenen aktiven Beitrag zu der Gesellschaft, der sie angehören, leisten können, der von ihnen zu Recht erwartet wird.

2.2.1

Die Roma und ihre Sprache: Rromani (bzw. Romanes) ist eine indoeuropäische Sprache und wird in zahlreichen Varianten in den verschiedenen Roma-Gemeinschaften in Europa gesprochen. Zwar gibt es Varianten und Dialekte des Rromani, doch ermöglicht ein großer gemeinsamer Wortschatz die Verständigung zwischen den meisten Roma in Europa. In vielen Gemeinschaften wird Rromani sogar als Muttersprache gesprochen. Ausnahme sind jene Länder, in denen die Sprache teilweise verloren ging, weil sie — wie z.B. in Spanien — verboten war. Die Anerkennung der Bedeutung des Rromani, seine Standardisierung und Lehre sind für den sozialen Zusammenhalt innerhalb und außerhalb der Minderheit von größter Bedeutung. Außer in Paris (Institut des langues et des civilisations orientales) gibt es auch an der Fakultät für Fremdsprachen der Universität Bukarest ein Lektorat für diese Sprache. Darüber hinaus werden an der Karls-Universität in Prag Arbeiten zu einem lokalen Roma-Dialekt durchgeführt; und an der Eötvös-Universität in Budapest existiert eine Initiative für einen Sprachkurs im Rahmen der Europäischen Charta für Minderheiten- und Regionalsprachen. Die Universität Manchester verfügt ebenfalls über einen einschlägigen Forschungsschwerpunkt.

Gemeinsame Sprache schafft gemeinsame Identitätsstiftung. Deshalb ist die Förderung ihrer Sprache für die soziale Anerkennung und kulturelle Identität der Roma von grundlegender Bedeutung.

Daher regt der Ausschuss die Einichtung eines Jean-Monnet-Lehrstuhls für Rromani und Roma-Kultur an.

2.3   Die Roma als Bestandteil europäischer Kultur

Im Lauf der Jahrhunderte haben die Roma ihren Beitrag zur Vielfalt der europäischen Kultur geleistet, was anhand von zahlreichen Beispielen, z.B. in der Musik oder in der bildenden Kunst, dokumentiert werden kann. 2008 als Jahr des interkulturellen Dialogs bietet gute Voraussetzungen, diese Vernetzung aufzuzeigen und zu intensivieren.

3.   Die Roma und ihre beiden Lebenskreise

3.1

Roma: Lebenskreis der Diskriminierung: Gesellschaftliche und institutionelle Diskriminierung, zu der auch der Antiziganismus („Zigeunerfeindlichkeit“) zählt, ist heute ein alltägliches Phänomen, über das in den Medien häufig berichtet wird. Im Rahmen des Gemeinschaftsrechts ist diese Situation inakzeptabel: Roma sind Bürger eines erweiterten Europas, für die der ratifizierte Vertrag (insbesondere Artikel 13) bestimmte Rechte vorsieht; werden diese nicht gewährt, stellt dies den Tatbestand der (mitunter sogar institutionellen) Diskriminierung dar.

3.1.1

Vor und nach der Geburt: Die den Sozialsystemen inhärente Diskriminierung führt zu vielen armen, unterernährten Roma-Mädchen ohne Schulbildung, die unterernährte Mütter werden, die wiederum untergewichtige Kinder zur Welt bringen. In Minderheitengemeinschaften findet gemeinhin keine Schwangerschaftsvorsorge statt, was zur Folge hat, dass Mutter und Kind Mangelerscheinungen aufweisen. Entbindungsleistungen und Gesundheitsleistungen wie aufsuchende Hebammendienste und aufsuchende Gesundheitshilfe stehen nicht in genügendem Maße zur Verfügung, während der Zugang zu Krankenhäusern von verkehrstechnischen und finanziellen Möglichkeiten abhängt. In der Folge werden die Babys nicht amtlich gemeldet und in den ersten Lebensjahren nicht geimpft. Um diesen negativen Tendenzen im Gesundheitsbereich entgegenzuwirken, reicht es nicht aus, die Roma einfach in die bestehenden Gesundheitssysteme aufzunehmen. Vielmehr sind kultursensible Sofortmaßnahmen erforderlich, z.B. Informationen zur Gesundheitsaufklärung und Familienplanung, Durchimpfungen oder Tuberkulosekontrollen für ganze Gemeinschaften. Diese Maßnahmen sollten durch die aktive Beteiligung von (entsprechend geschulten) Roma-Frauen und Roma-Gesundheitsmediatoren sowie durch mobile Gesundheitsdienste und für die Roma zugängliche und verständliche Informationen unterstützt werden. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass für jedes Roma-Baby ein Eintrag im Geburtsregister und eine Geburtsurkunde existieren.

3.1.2

Die frühkindliche Entwicklung ist für eine erfolgreiche Schullaufbahn und eine gelungene Integration wesentlich, denn die ersten Jahre sind für das gesamte Leben prägend. Mutter-Kind-Programme und Spielgruppen sind für Mütter ebenso wichtig wie Elternbildungsprogramme. Sie bieten aber auch einen in jeder Hinsicht integrierten Ansatz, bei dem die Bedürfnisse der Familien berücksichtigt werden. Das aus Großbritannien stammende, inzwischen in viele EU-Mitgliedstaaten übernommene „Sure Start“-Programm, das auch die Ganztagsbetreuung umfasst, ist ein gutes Beispiel für die Möglichkeit der Integration von Müttern und Kleinkindern. In fast allen EU-Mitgliedstaaten mangelt es an hochwertigen, den Barcelona-Zielen entsprechenden Ganztagseinrichtungen, zu denen Roma-Kinder im Übrigen vielfach nicht zugelassen werden.

3.1.3

Schulalter (6. bis 14. Lebensjahr): Absentismus von Roma-Kindern, fehlende Registrierung und mangelnde Bereitschaft der Eltern, ihre Kinder (insbesondere Mädchen) zur Schule zu schicken, Segregation und mangelhafter Unterricht sind zusätzliche Faktoren, auf die in zahlreichen Berichten hingewiesen wird (4). Instrumente zur Förderung des Schulbesuchs und die Abschaffung der Segregation sind wichtig, um den Teufelskreis der unzureichenden Bildung von Roma-Generationen zu durchbrechen. CCT (Conditional Trash Transfer) ist ein System, das in einigen Ländern eingeführt wurde, um den Schulbesuch zu fördern, womit die Pflicht einhergehen sollte, die Anmeldung eines Kindes nachzuweisen und seine Geburtsurkunde vorzulegen. Es kann davon ausgegangen werden, dass Kinder zur Schule gehen, wenn sie integriert sind und ihnen alle Dienstleistungen und Bildungsmethoden zur Verfügung stehen, die notwendig sind, um die Anforderungen erfüllen zu können (z.B. hinsichtlich der Sprachkenntnisse oder der Einhaltung von Terminen). Kostenlose Mahlzeiten (einkommensabhängig) und Unterrichtsbücher für alle Grundschüler sollten wieder eingeführt werden. Die Regierungen sollten dies in Erwägung ziehen, um Bildung als langfristige Priorität zu verankern.

Segregation in der Bildung ist zunächst die Folge geografischer Segregation der Siedlungsgebiete von Roma und der Mehrheitsbevölkerung. Darüber hinaus ist zu beobachten, dass Nicht-Roma ihre Kinder oft aus Schulen nehmen, wenn der Prozentanteil von Roma-Kindern in einer Klasse zu hoch wird, was zur Bildung von segregativen Schulen oder Klassen für Roma-Kinder führt. Aus verschiedenen Gründen haben diese Schulen nicht das entsprechende Niveau, was in weiterer Folge das Abgleiten durchaus leistungsfähiger Roma-Kinder in Sonderschulen und damit in der Regel ihren Ausschluss von der Möglichkeit zu höherer Bildung zur Folge hat.

Ein besonderes Problem ist die Einweisung von Roma-Kindern in Sonderschulen für Kinder mit geistigen Behinderungen. Dies geschieht häufig aufgrund diskriminierender Schul-Eingangstests, aber zum Teil auch aufgrund falscher Anreize (kostenloser Transport oder Schulspeisung). Die Praxis der ungerechtfertigten Einweisung in Sonderschulen ist ein eklatanter Verstoß gegen die Grundrechte und muss mit allen juristischen und administrativen Mitteln unterbunden werden.

Nicht unerwähnt darf in diesem Zusammenhang bleiben, dass Armut ein Grund für Schulabstinenz ist, da die Eltern entweder die mit einem Schulbesuch verbundenen Kosten nicht tragen können bzw. wollen oder ihre Kinder als Arbeitskräfte einsetzen, um zum Familienunterhalt beizutragen oder sich um ihre jüngeren Geschwister zu kümmern. Die letztgenannte Problematik betrifft vor allem Mädchen.

3.1.4   Erwachsenenalter

3.1.4.1

Die Wohnsituation ist durch schlechte Lebensbedingungen und anhaltende Segregation gekennzeichnet. Die Bewohner von Notunterkünften mit schlechter Grundausstattung bzw. in marodem Erhaltungszustand, mit mangelhafter Strom-, Gas- und Wasserversorgung und mit unzureichender hygienischer Versorgung an verschmutzten Standorten, haben keine Eigentumsrechte und können keinen festen Wohnsitz angeben, wenn sie Sozialleistungen beantragen oder sich um eine Arbeitsstelle bewerben beziehungsweise Leistungen in den Bereichen Bildung, Beschäftigung und Gesundheit beanspruchen. Viele dieser Probleme resultieren aus gesellschaftlicher Diskriminierung und Antiziganismus. Es ist darauf hinzuweisen, dass die nomadische Lebensweise der Roma eher die Folge als die Ursache ihrer Ausgrenzung ist. Auch wenn die große Mehrheit der Roma nun sesshaft ist, wird trotzdem die Wahl einer nomadischen Existenz oftmals angeführt, um ihre Ausgrenzung zu erklären.

3.1.4.2

Bildung ist eine der grundlegendsten Investitionen in die Zukunft; der hohe Anteil von Analphabetentum und das niedrige allgemeine Bildungsniveau der Roma provozieren düstere Zukunftsprognosen. Die Mitgliedstaaten müssen dafür Sorge tragen, dass die Roma in ihren Bildungssystemen nicht diskriminiert werden. Zudem sollten sie Programme für Erwachsene in den Bereichen „Lesen, Schreiben, Rechnen“ und „lebenslanges Lernen“ einführen.

Für Roma ist es über die Maßen schwierig, eine höhere Schulbildung und eine gute Berufsausbildung zu erhalten. Neben den Bestrebungen, sie in das reguläre Bildungs- und Ausbildungssystem zu integrieren, sollten die Mitgliedstaaten auch Modelle zur Anerkennung informell erworbener Fähigkeiten nutzen und bei der Anerkennung außerhalb des Landes erworbener Qualifikationen erheblich großzügiger vorgehen.

Die von der Kommission eingeführte integrative Spracherziehungspolitik, die u.a. darauf abzielt, das Erlernen von Minderheitensprachen zu fördern, sollte auch zum Nutzen der Roma eingesetzt werden.

3.1.4.3

Die wirtschaftliche Integration erfordert von Angehörigen von Minderheiten die Überwindung einer Reihe von Hindernissen, die sich häufig gegenseitig verstärken (5). Diese Personen sind auch aufgrund fehlender oder niedriger Schul- bzw. Lehrabschlüsse — oder aufgrund mangelnder oder nicht anerkannter Qualifikationen — automatisch benachteiligt; sind sie mit Antiziganismus konfrontiert, so verdoppeln sich diese Hürden. Aus Dutzenden belegter Fälle geht hervor, dass die Arbeitslosigkeit unter Roma vielfach auf Rassendiskriminierung zurückzuführen ist. Es gibt praktisch keinen Zugang zu Maßnahmen des lebensbegleitenden Lernens für Angehörige von Minderheitengemeinschaften.

Roma sind im Durchschnitt sehr befähigt unternehmerisch zu denken und zu handeln; es sind daher Mittel und Wege zu finden, sie aus der Schattenwirtschaft herauszuführen und ihnen die Teilnahme an einem geregelten Wirtschaftsleben zu ermöglichen, z.B. durch Mikrokredite und Mechanismen zur Gründung und Förderung von Unternehmen, um die Herausforderungen zu bewältigen und die Hürden zu überwinden.

Roma-Haushalte sind vielfach finanziell in hohem Maße von Sozialleistungen und anderen staatlichen Leistungen (z.B. Renten- oder Kindergeldzahlungen) abhängig, während die Teilnahme an der formellen Wirtschaft vergleichsweise begrenzt ist. Dadurch wird die Beteiligung von Roma an den Sozialschutzsystemen asymmetrisch (d.h. als Gruppe erhalten sie mehr als sie einzahlen). Diese Asymmetrie ist ein wichtiger Grund für soziale Spannungen und Vorurteile und letztendlich Ausgrenzung.

So könnten — entsprechend dem Grundsatz „positive Leistungen für positive Anstrengungen“ — zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, um Anreize für offizielle Erwerbstätigkeit zu bieten. Andernfalls bleibt ein wichtiger systemischer Faktor für rassistische Ausgrenzung bestehen. In Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Organisationen könnten Programme zur (Wieder)-Eingliederung in den Arbeitsmarkt aufgelegt werden.

Die Diskriminierung am Arbeitsplatz und im Rahmen einer Bewerbung ist hinreichend dokumentiert. Dagegen muss mit rechtlichen Mitteln vorgegangen werden. Gleichzeitig müssen die Roma aber auch Zugang zur Berufsbildung erhalten, um fachliche Qualifikationen erwerben zu können. Dies ist erforderlich, um einen umfassenden kulturellen Wandel zu bewirken.

3.1.4.4

Gesundheit: Der niedere Lebensstandard (mangelndes Einkommen) und die schlechten Lebensbedingungen (Verschmutzung, unzureichende hygienische Versorgung, kein sauberes Wasser) ziehen hohe Gesundheitsrisiken nach sich. Der Zugang zu Gesundheitsdiensten in Roma-Siedlungen ist eingeschränkt, insbesondere weil die meisten Betroffenen nach der Geburt nicht amtlich angemeldet wurden und deshalb im Gesundheitssystem nicht erfasst sind. Roma erhalten oftmals nur Zugang zu einer separaten Abteilung innerhalb eines öffentlichen Gesundheitsdiensts: Das ist diskriminierend. Alle europäischen Bürger haben ein Grundrecht auf den Zugang zu hochwertigen Gesundheitsdiensten.

3.1.4.5

Roma-Frauen haben in der Regel einen niedrigen Status in der Familienhierarchie, schlechte oder gar keine Schulbildung und entsprechend schlechte Berufsmöglichkeiten; sie heiraten oft in jungem Alter und erleben häufige Schwangerschaften. Auch häusliche Gewalt ist ein nicht zu unterschätzendes Thema mit hoher Dunkelziffer. Dazu kommen heute — was besonders besorgniserregend ist — noch Prostitution und Menschenhandel.

Es ist eine — wenngleich für Nicht-Roma nicht immer augenfällige — Tatsache, dass Roma-Frauen diejenigen sind, die innerhalb der Gemeinschaft für Veränderungen wie Kapazitätenaufbau und kulturellen Wandel sorgen und der Bildung ihrer Kinder (insbesondere der Mädchen) besondere Bedeutung beimessen. Werden die Mütter in die Elternvereine eingebunden und übernehmen dort Verantwortung, wirkt sich dies im Hinblick auf den Schulbesuch der Kinder überaus positiv aus.

3.1.4.6

Gesellschaftliche Diskriminierung und Antiziganismus in Form von Klischees und Vorurteilen gegenüber Minderheiten, insbesondere von Roma, sind tief verwurzelt und zeugen von generationsübergreifenden Wissenslücken und kulturellen Unterschieden. Die stereotype Auffassung, dass diese Gemeinschaften gesellschaftlich minderwertig sind, ist weit verbreitet und führt zu weiterer Isolation, Armut, Gewalt und schließlich Ausgrenzung.

3.2   Roma — Lebenskreis der Integration

3.2.1

Integration ist keine Einbahnstraße, sondern ein Prozess, der in zwei Richtungen verläuft und Anstrengungen sowohl von den Minderheiten als auch der Mehrheit verlangt. Aus Angst, im Wege der Integration, ihre Grundsätze, Traditionen und ihre Identität aufgeben zu müssen, haben viele Roma große Vorbehalte gegen integrative Maßnahmen. Gleichzeitig ist es für Nicht-Roma aufgrund der tief verwurzelten, generationenübergreifenden Diskriminierung schwer, ihre Vorurteile abzulegen und der Roma-Kultur positiv gegenüber zu treten.

3.2.2

Andererseits geben jene 40 % der Roma, die nicht in Armut, sondern in — wenn auch manchmal nur bescheidenem — Wohlstand leben (und auch nicht zu den sichtbarsten Gruppen der Roma gehören), Zeugnis von der grundsätzlichen Fähigkeit der Roma, sich in die Gesellschaft, in der sie leben, zu integrieren, ohne dafür ihre Identität als Roma aufzugeben.

3.2.3

Ein guter Weg voran sind die umfassenden Dokumentationen von Roma-Organisationen, um die Sichtbarkeit zu erhöhen, die aktive Teilnahme an der Gesellschaft zu stärken und die Bewusstseinsbildung zu fördern (6). Es kann jedoch noch mehr getan werden. Es könnte z.B. in Roma-Gemeinschaften investiert werden, die bereit sind, als Gegenleistung Engagement zu zeigen, sich einzubringen und Eigenverantwortung zu übernehmen. Kleinstkredite, die üblicherweise zur Förderung des Unternehmergeistes benutzt werden, könnten als Finanzierungshilfe für den Aufbau von Infrastruktur oder Bildungsmethoden eingesetzt werden. Die finanzielle Unterstützung könnte in Kleinbeträgen als Gegenleistung für die Erfüllung von Verpflichtungen gewährt werden, z.B. für den Schulbesuch der Kinder oder regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen (7).

3.2.4

Die gleichberechtigte Teilhabe von Minderheiten an der Gesellschaft setzt effektive, langfristige und maßgeschneiderte Maßnahmen voraus. Diese sollten zielgerichtet sein, aber nicht andere Gruppen ausschließen. Sie bedürfen des Willens seitens der Politik, der Wirtschaft und der Gesellschaft, gleichzeitig das Prinzip der Nichtdiskriminierung durchzusetzen, effektiv die Chancengleichheit zu fördern und Vielfalt zu managen. Hier könnten die europäischen Strukturfonds eingesetzt werden, um entsprechende Programme zu finanzieren.

Es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um die sowohl bei Roma als auch bei Nicht-Roma bestehenden Vorbehalte und Vorurteile abzubauen, indem nicht nur die notwendigen pragmatischen Schritte gesetzt werden, sondern auch — mit Hilfe von Führungspersönlichkeiten und Mittlern auf beiden Seiten — gemeinsame Zukunftsstrategien entwickelt werden. Vorbildern aus den Roma-Gemeinschaften kommt dabei eine besondere Rolle zu.

4.   Die Roma und Europa

4.1   Die Europäische Kommission:

4.1.1

Die Kommission bemüht sich seit langem, zur Lösung des Integrationsproblems beizutragen. Durch die Einrichtung einer dienstübergreifenden Gruppe für Roma-Fragen vor einigen Jahren konnte der Informationsfluss zwischen den einzelnen Kommissionsdienststellen verbessert und ein gewisses Maß an Koordinierung zwischen den zahlreichen Tätigkeitsbereichen erzielt werden.

4.1.2

Die im Januar 2006 von der Kommission eingesetzte hochrangige Expertenberatungsgruppe für die Integration ethnischer Minderheiten legte im Dezember 2007 ihren mitunter kritischen Bericht (8) vor, der Empfehlungen „für Maßnahmen zur Verbesserung der Lage der Roma hinsichtlich Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsfürsorge und Versorgung mit Wohnraum“ enthält. Die Expertengruppe machte dazu in ihrem Bericht deutlich, dass nur ein entsprechender policy-mix, verbunden mit einem pragmatischen Ansatz, nachhaltige Lösungen bieten kann.

4.1.3

Auch die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte befasst sich eingehend mit dem Thema (9); in diesem Zusammenhang sei auch auf die umfassenden Untersuchungen, Berichte und Veranstaltungen ihrer Vorgängereinrichtung, der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, hingewiesen.

4.2   Das Europäische Parlament

4.2.1

Das Europäische Parlament setzt sich bereits seit langem nachdrücklich und fraktionsübergreifend für Minderheitenfragen, die Eingliederung der Roma und die Bekämpfung ihrer Diskriminierung ein. So wurden bereits zahlreiche Berichte und Entschließungen zu diesem Thema angenommen, zuletzt am 31. Januar 2008 (10).

4.3   Der Rat

4.3.1

Zuletzt hat sich der Europäische Rat vom 14. Dezember 2007 im Rahmen seiner Befassung mit dem Europäischen Jahr der Chancengleichheit mit dem Thema befasst (11).

4.4   Der Europarat und die OSZE

Beide Organisationen haben bereits in zahlreichen Bereichen zur Verbesserung der Situation beigetragen und führen ihre Arbeiten durch speziell auf die Roma ausgerichtete Maßnahmen weiter. Von besonderer Bedeutung für den Schutz von Minderheiten (und damit der Roma) sind das „Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten“ und die „Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen“ des Europarates. Die „Dosta!“-Kampagne ist ein besonders positives Beispiel für die Sensibilisierung der Mehrheitsbevölkerung für Vorurteile und negative Klischees.

4.5

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einer Reihe von bahnbrechenden Entscheidungen wesentliche Basiselemente für die Umsetzung der Rechte der Roma geschaffen (12).

4.6

Die Vereinten Nationen (UN) beschäftigen sich seit Jahren (insbesondere im Rahmen von UNDP, UNICEF und UNESCO) mit der Förderung der Eingliederung der Roma.

4.7   Die organisierte Zivilgesellschaft

4.7.1

Das Open Society Institute (OSI) ist mit Unterstützung der Weltbank (WB) Initiator des „Jahrzehnts der Roma-Integration 2005-2015“  (13).

4.7.2

Die jüngst gegründete EU Roma Policy Coalition (ERPC)  (14) fühlt sich dem Prinzip der Einbeziehung durch Teilhabe verpflichtet und beabsichtigt, die Teilnahme der Roma an allen relevanten Prozessen zu fördern.

4.7.3

Das Europäische Forum der Roma und Fahrenden (ERTF)  (15) verdient besondere Erwähnung: Es wurde auf Initiative der finnischen Präsidentin Tarja HALONEN eingerichtet und hat aufgrund eines Partnerschaftsabkommens mit dem Europarat in diesem einen privilegierten Status mit der Möglichkeit der aktiven Teilnahme an dessen Arbeiten.

4.7.4

Da von den vorrangigen Bereichen der Roma-Integration insbesondere die Beschäftigung in ihren Wirkungsbereich fällt, haben auch die Sozialpartner eine wichtige Rolle in diesem Aktionsfeld. Die Erfahrungen des EGB, aber auch der nationalen Gewerkschaftsverbände sowie der europäischen und nationalen Arbeitgeberorganisationen, können wesentliche Elemente des einzuleitenden Prozesses sein.

5.   Schlussfolgerungen

5.1

Die Feststellung, dass die Ergebnisse aller bisherigen Bemühungen um die Einbeziehung der Roma und die Durchsetzung ihrer Rechte nicht zufriedenstellend sind, zieht sich wie ein roter Faden durch alle Arbeitsergebnisse.

5.2

Für die notwendigen Maßnahmen sind sowohl die Union als auch die Mitgliedstaaten zuständig. Unter Artikel 13 des Amsterdamer Vertrags wurden im Jahr 2000 Nichtdiskriminierungsrichtlinien verabschiedet, die einen wichtigen Impuls und einen institutionellen Rahmen für die Bekämpfung der Diskriminierung der Roma darstellen. Die Kommission sollte untersuchen, wie das Gemeinschaftsrecht ausgeweitet werden kann, um der Situation der Roma Rechnung zu tragen, z.B. durch eine Anti-Segregations-Richtlinie. Darüber hinaus sollte die Integration der Roma eine Priorität im Rahmen des Einsatzes der Strukturfonds sein.

5.3

In den Fällen, in denen die Mitgliedstaaten für die Probleme der Roma zuständig sind, bietet die in den 90-er Jahren entwickelte offene Methode der Koordinierung (OMK) einen möglichen effizienten Lösungsansatz (16). Der Ausschuss schlägt daher vor, auch im Bereich der Minderheitenfragen, insbesondere der Integration der Roma, auf der OMK aufzubauen. Als ein erster Schritt wird vorgeschlagen, die Lage der Roma in den verschiedenen bereits bestehenden Prozessen der OMK (insbesondere Beschäftigung, soziale Eingliederung und Bildung) zu berücksichtigen. Die Mitgliedstaaten können die OMK und ihre Instrumente gemeinsam nutzen, um Modelle für bewährte Verfahren zu ermitteln und gleichzeitig globale Modelle oder lokale, basisorientierte Projekte zu untersuchen. Damit diese Projekte erfolgreich und nachhaltig sind, müssen sie sektorübergreifend sein und auf Aktionsplänen beruhen, an denen alle Interessenträger, insbesondere die Roma-Organisation, beteiligt sind und die Verpflichtungen, Maßnahmen, Bewertungen sowie Reaktions- und Verbreitungsmechanismen vorsehen, die — auch durch die Strukturfonds — angemessen unterstützt werden. Der Ausschuss ist überzeugt, dass die OMK bestens geeignet ist, viele legistische, soziale aber auch traditionsbedingt emotionale Probleme der Minderheitenfrage, speziell aber die Anliegen der Roma, ergebnisorientiert zu lösen.

5.4

Für den Erfolg der Aktivitäten wird maßgebend sein, ob es gelingt, ein funktionierendes Netzwerk der Zusammenarbeit aller Akteure einzurichten. Der Ausschuss hat seinen Mehrwert als Brücke zur organisierten Zivilgesellschaft schon mehrfach unter Beweis gestellt (17) und wird zur Lösung der Frage der Integration von Minderheiten, insbesondere der Roma, durch institutionalisierte und damit nachhaltige Zusammenarbeit beitragen.

5.5

Die von der Kommission für September geplante hochrangige Konferenz über die Integration von Roma böte einen geeigneten Rahmen, von der Kommission erarbeitete Vorschläge zur Verbesserung der Effizienz der EU- und nationalen Politiken öffentlich zu diskutieren und erste konkrete Schritte im bereits erwähnten Prozess einzuleiten.

Der Ausschuss könnte bei dieser Gelegenheit seine als Follow-up dieser Stellungnahme geplanten konkreten Maßnahmen vorstellen. Auch Kooperationsformen mit Medien sollten angedacht werden, die langfristige Ziele verfolgen und sich nicht nur auf die Berichterstattung über aktuelle Zwischenfälle beschränken.

6.   Schlussbemerkungen

6.1

Der Ausschuss hat seine Arbeiten zunächst zum „Jahr der Chancengleichheit“ aufgenommen, sie dann aber — in Abstimmung mit der Kommission — in den Kontext des „Jahres des interkulturellen Dialogs“ gestellt.

Kultur in dem vom Ausschuss verstandenen Sinn als alle Lebensbereiche umfassender Prozess, als Bekenntnis zu gemeinsamen Werten, als gemeinsame „Lebensart“, ist ein unverzichtbarer Verständigungsfaktor im Bemühen um bessere Integration in allen Bereichen, weil sie Rationalität mit Emotionalität verbindet und damit einen ganzheitlichen Lösungsansatz für zu bewältigende Probleme bietet. Diese soziale Dimension der Kultur trägt dazu bei, dass der interkulturelle Dialog ein Instrument des Friedens und des Ausgleichs sowohl im Innenbereich als auch nach außen ist. Auf Minderheiten, im Speziellen aber auf Roma bezogen, bedeutet das, dass der interkulturelle Dialog das am besten geeignete Mittel ist, um die in Jahrhunderten gewachsenen Stereotype an Misstrauen, Vorbehalten, Verständnislosigkeit allmählich abzubauen, um, gestützt auf eine solide Rechtsgrundlage, gemeinsam in einer von gegenseitiger Achtung getragenen Atmosphäre eine für beide Seiten akzeptable Form der Integration zu finden.

6.2

Der Ausschuss gibt seiner Hoffnung Ausdruck, dass noch im „Jahr des interkulturellen Dialogs“ erste konkrete Schritte zur Umsetzung seiner Vorschläge unternommen werden, gefolgt von weiteren Schritten im „Europäischen Jahr zur Förderung der Beziehungen zwischen Kreativität, Kultur und Bildung 2009“ sowie auch im „Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung 2010“.

Brüssel, den 9. Juli 2008

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Dimitris DIMITRIADIS


(1)  EMPFEHLUNG 1201 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (1993), Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten: Der Ausdruck „nationale Minderheit“ bezieht sich auf eine Gruppe von Personen in einem Staat, die: im Hoheitsgebiet dieses Staates ansässig ist; langjährige, feste und dauerhafte Verbindungen zu diesem Staat aufrechterhält; besondere ethnische, kulturelle, religiöse oder sprachliche Merkmale aufweist; ausreichend repräsentativ ist, obwohl ihre Zahl geringer ist als die der übrigen Bevölkerung dieses Staates oder einer Region dieses Staates; von dem Wunsch beseelt ist, die für ihre gemeinsame Identität charakteristischen Merkmale, insbesondere ihre Kultur, ihre Traditionen, ihre Religion oder ihre Sprache, gemeinsam zu erhalten.

Englischer Text:

http://assembly.coe.int/Main.asp?link=/Documents/AdoptedText/ta93/EREC1201.htm;

Deutscher Text in:

http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P6-TA-2005-0228+0+DOC+XML+V0//DE.

(2)  Stellungnahme des EWSA vom 13. September 2006 zum Thema „Einwanderung, Eingliederung und Rolle der organisierten Zivilgesellschaft“ (Berichterstatter: Herr PARIZA CASTAÑOS), ABl. C 318 vom 23.12.2006; Stellungnahme des EWSA vom 10. Dezember 2003 zum Thema „Einwanderung, Integration und Beschäftigung“ (Berichterstatter: Herr PARIZA CASTAÑOS), ABl. C 80 vom 30.3.2004; Stellungnahme des EWSA vom 5. Juni 2000 zum Thema „Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen“ (Berichterstatter: Herr SHARMA), ABl. C 204 vom 18.7.2000; Stellungnahme des EWSA vom 10. Dezember 2003 zum Thema „Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ (Berichterstatter: Herr SHARMA: ABl. C 80 vom 30.3.2004).

(3)  Nachstehend werden einige der wichtigsten Texte zu diesem Thema aufgeführt. Sie sind auf Internetseiten zu finden, die zahlreiche weitere Referenzen und Links sowie Beispiele für bewährte Verfahren umfassen und z.T. in verschiedenen Sprachfassungen zur Verfügung stehen:

 

„Zur Lage der Roma in einem erweiterten Europa“, Bericht der Europäischen Kommission, 2004,

(http://ec.europa.eu/employment_social/fundamental_rights/pdf/pubst/roma04_de.pdf).

 

„Avoiding the Dependency Trap“, UNDP, 2003

(http://roma.undp.sk/).

 

„Final Report on the Human Rights Situation of Roma, Sinti and Travellers in Europe“, Europarat, 2006, von Alvaro Gil Robles, Menschenrechtskommissar

(http://www.coe.int/t/dg3/romatravellers/documentation/default_en.asp).

 

„Action Plan on Improving the Situation of Roma and Sinti Within the OSCE Area“

(www.osce.org/odihr/).

 

„Analysis of the Anti-Segregation Policies in the Countries Participating in the Decade of Roma Inclusion“

(www.romadecade.org).

(4)  40 % der Roma-Kinder gehen nicht zur Schule (im Vergleich zu 0,5 % der Kinder der Mehrheitsbevölkerung). Ferner brechen 38 % der Roma-Kinder die Schule ab (im Vergleich zu 4 % der Mehrheit). Mädchen sind noch stärker benachteiligt: nur jedes dritte Mädchen schließt die Grundschule ab (im Vergleich von 19 zu 20 Mädchen der Mehrheit).

Lediglich 8 % der Roma-Kinder erlangen einen Sekundarschulabschluss (im Vergleich zu 64 % der Mehrheitsbevölkerung) und weniger als 0,5 % der Roma nehmen ein Hochschulstudium auf (Zahlen über Hochschulabschlüsse liegen nicht vor) (Quelle: UNDP)

(5)  Die Hochrangige Expertengruppe zur sozialen Integration ethnischer Minderheiten und deren vollständiger Beteiligung am Arbeitsmarkt hat im Dezember 2007 ihren Bericht „Ethnic Minorities in the Labour Market“ vorgelegt. Dieser listet die wichtigsten Hindernisse beim Zugang zum Arbeitsmarkt auf

(http://ec.europa.eu/employment_social/fundamental_rights/pdf/hlg/etmin_en.pdf).

(6)  Beispiele: http://www.soros.org/initiatives/roma, http://www.romeurope.org/?page_id=14, http://www.romnews.com/community/index.php, http://www.enar-eu.org/, http://www.unionromani.org/union_in.htm, http://www.romanicriss.org/, http://www.erionet.org/, http://www.grtleeds.co.uk/index.html, http://www.etudestsiganes.asso.fr/, http://www.fnasat.asso.fr/, http://romove.radio.cz/en/, http://www.spolu.nl/index.html.

(7)  Nobelpreis 2006 für Muhammad Yunus. Grameen-Bank-Modell von Bangladesh könnte auf die Roma-Gemeinschaften übertragen werden.

(8)  „Trotz vieler auf die Roma ausgerichteter Programme und Initiativen schreitet der Wandel nur langsam voran, und die Ergebnisse sind vor allem aufgrund struktureller Probleme schlechter ausgefallen als erwartet. Es muss unterstrichen werden, dass, obwohl die durchgängige Berücksichtigung des Aspekts der Gleichstellung ein strategisches Ziel der EU und ihrer Mitgliedstaaten sein sollte, spezifische und zielgerichtete Maßnahmen für die Eingliederung der Roma notwendig sind.“ (siehe Fußnote 6)

(9)  Anm. d. Übers.: Original nur Englisch. „Roma and Travellers in Public Education“, EUMC/FRA, 2006,

(http://fra.europa.eu/fra/material/pub/ROMA/roma_report.pdf).

(10)  Vom Europäischen Parlaments am 31.1.2008 angenommener Entschließungsantrag zu einer europäischen Strategie für die Roma, Punkt 6: „… fordert die Kommission nachdrücklich auf, im Hinblick auf eine kohärente EU-Politik eine europäische Rahmenstrategie für die Eingliederung der Roma und zur finanziellen Unterstützung dieser Strategie einen umfassenden Aktionsplan der Gemeinschaft auszuarbeiten“.

(http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P6-TA-2008-0035+0+DOC+XML+V0//DE),

(11)  Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Ziffer 50. In diesem Zusammenhang ersucht der Europäische Rat, der sich der sehr spezifischen Lage der Roma in der gesamten Union bewusst ist, die Mitgliedstaaten und die Union, alle Mittel zu nutzen, die zu einer besseren Eingliederung der Roma führen. Zu diesem Zweck ersucht er die Kommission, die bestehenden Maßnahmen und Instrumente zu prüfen und dem Rat vor Ende Juni 2008 über die erzielten Fortschritte Bericht zu erstatten.

(http://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/de/ec/97683.pdf).

(12)  (http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/search.asp?sessionid=7828574&skin=hudoc-en).

(13)  Das Konzept der „Decade for Inclusion of Roma 2005-2015“ wurde im Juni 2003 auf der Konferenz „Roma in an expanding Europe — Challenges for the Future“ unter aktiver Mitwirkung der Kommission angenommen. Die teilnehmenden Länder (Tschechische Republik, Slowakei, Ungarn, Kroatien, Rumänien, Bulgarien, Serbien, Mazedonien, Montenegro) haben Aktionspläne mit ihren Vorschlägen zur Erreichung der vier vorrangigen Ziele — Bildung, Beschäftigung, Gesundheit und Wohnungswesen — verabschiedet. Auf dieser Konferenz wurde auch ein Fonds für Roma-Bildung eingerichtet.

(http://www.romadecade.org/) (http://romaeducationfund.hu/).

(14)  Mitglieder: Amnesty International (AI), European Roma Rights Center (ERRC), European Roma Information Office (ERIO), European Network against Racism (ENAR), Open Society Institute (OSI), Spolu International Foundation (SPOLU), Minority Rights Group International (MRGI), European Roma Grassroots Organisation (ERGO)

(http://www.romadecade.org/portal/downloads/News/Towards%20an%20EU%20Roma%20Policy%20ERPC%20-%20Final.pdf).

(15)  European Forum of Roma and Travellers

(http://www.ertf.org/en/index.html).

(16)  Der Europäische Rat von Lissabon verordnete die OMK im Lissabon-Prozess für die Bereiche Beschäftigung, Sozialschutz, Erziehung und Bildung, Unternehmenspolitik, Innovationspolitik und Forschung sowie strukturelle Wirtschaftsreform: Der Europäische Rat von Göteborg erweiterte den Anwendungsbereich auf Einwanderung und Asyl. Mittlerweile wird die OMK auch im Bereich Jugend angewandt. Die Europäische Kommission schlug in ihrer Mitteilung über eine europäische Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung (KOM(2007) 242) die Einrichtung der OMK für den Kulturbereich vor. Dabei hielt sie ausdrücklich fest, dass das Europäische Parlament, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen in den Prozess einbezogen werden sollten.

(17)  Siehe: Beratende Kommission für den Industriellen Wandel (CCMI), Unterausschuss „Lissabon-Strategie“, Kontaktgruppe „EWSA — Europäische organisierte Zivilgesellschaft“.