21.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 312/3


SONDERBERICHT Nr. 6/2007

über die Wirksamkeit der technischen Hilfe im Rahmen des Kapazitätsaufbaus, zusammen mit den Antworten der Kommission

(gemäß Artikel 248 Absatz 4 Unterabsatz 2 des EG-Vertrags)

(2007/C 312/02)

INHALT

GLOSSAR

I-VIII

ZUSAMMENFASSUNG

1-6

EINLEITUNG

7-8

PRÜFUNGSUMFANG UND PRÜFUNGSANSATZ

9-43

BEMERKUNGEN

9-12

Verfügt die Kommission über eine angemessene Strategie für den Aufbau institutioneller Kapazitäten, insbesondere für den Einsatz der technischen Hilfe?

10-11

Unzulängliche Analyse der institutionellen Kapazitäten in den Länderstrategiepapieren

12

Fehlen von Leitlinien für die technische Hilfe

13-17

Ist die Konzeption der technischen Hilfe im Rahmen von Projekten zum Kapazitätsaufbau angemessen?

14-16

Richtige Projektauswahl bei oft unangemessener Konzeption

17

Die zentrale Frage der lokalen Eigenverantwortung wird von der Kommission nicht systematisch berücksichtigt

18-34

Werden die Maßnahmen der technischen Hilfe wirksam durchgeführt?

19-21

Lange Vorbereitungsphasen führen oft zu überholten Projektkonzeptionen

22-26

Probleme während des Auftragsvergabeverfahrens und der Projektanlaufphase führen zur Verkürzung der verfügbaren Durchführungszeit

27

Experten werden nach der Zuschlagserteilung für den Vertrag häufig ausgetauscht

28

Ungeeignete Auswahlkriterien für die technische Hilfe

29-30

Beschränkte Auswahl an Auftragsvergabeverfahren

31

Ineffiziente Verwendung der technischen Hilfe

32

Unterschiedliche Koordinierung der Geber je nach Land

33-34

Die lokale Eigenverantwortung wird durch die Durchführungsmodalitäten nicht begünstigt

35-39

Werden die Maßnahmen und Leistungen im Rahmen der technischen Hilfe angemessen überwacht und evaluiert?

40-43

Tragen die Maßnahmen der technischen Hilfe wirksam zum Kapazitätsaufbau bei?

40-42

Der Beitrag der technischen Hilfe ist zufrieden stellend, doch ist der Erfolg der Projekte nicht gewährleistet

43

Ungewisse Nachhaltigkeit

44-48

SCHLUSSFOLGERUNGEN UND EMPFEHLUNGEN

Anhang I — Liste der geprüften Projekte und Programme

Anhang II — Wirksamkeit und Chancen für die Nachhaltigkeit der geprüften Projekte und Programme

Antworten der Kommission

GLOSSARAKP Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean.Finanzierungsvereinbarung Dokument mit der Beschreibung eines bestimmten zu finanzierenden Projekts oder Programms, das von der Kommission und dem Partnerland unterzeichnet wird. Dieses Dokument stellt die formelle Verpflichtung der Europäischen Union und des Partnerlandes zur Finanzierung der beschriebenen Maßnahmen dar.Finanzierungsbeschluss Beschluss der Kommission auf der Grundlage eines Finanzierungsvorschlags, eine Mittelbindung für ein bestimmtes Projekt oder Programm vorzunehmen.Finanzierungsvorschlag Von den Dienststellen der Kommission vorbereiteter Entwurf, der dem zuständigen Finanzierungsausschuss der Vertreter der Mitgliedstaaten zur Stellungnahme vorgelegt wird. Bei positiver Stellungnahme werden die Finanzierungsvorschläge der Kommission zur Genehmigung vorgelegt. Im Dokument werden allgemeines Umfeld, Art, Umfang, Durchführungsziele und -maßnahmen sowie der vorgesehene Mittelbetrag für ein bestimmtes Projekt oder Programm beschrieben.MEZ Millenniums-Entwicklungsziele umfassen acht Ziele, die bis 2015 erreicht werden sollen — sie reichen von der Halbierung der extremen Armut bis hin zur Eindämmung der Verbreitung des HIV/AIDS und Gewährleistung einer Grundschulbildung für alle — sie wurden von allen Ländern und leitenden Entwicklungsorganisationen auf dem UN-Millennium-Gipfel im September 2000 beschlossen.OECD/DAC Entwicklungsausschuss der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.Erklärung von Paris über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit Erklärung, die im Rahmen eines Hochrangigen Forums in Paris (28. Februar-2. März 2005) von einer großen Anzahl von Ländern und Organisationen angenommen wurde. Sie enthält Verpflichtungen im Hinblick auf Eigenverantwortung, Harmonisierung, Anpassung an die Systeme der Partner, Ergebnisorientierung sowie beiderseitige Verantwortung und Rechenschaftspflicht mit dem Ziel, die Wirksamkeit der Hilfe zu verbessern.

ZUSAMMENFASSUNG

I.

Technische Hilfe ist Teil vieler Entwicklungsprojekte und -programme unterschiedlicher Art. Sie lässt sich folgendermaßen definieren: Experten, die im Rahmen von Verträgen damit beauftragt werden, für den Transfer von Know-how und Kenntnissen sowie den Auf- und Ausbau von Institutionen zu sorgen. Die technische Hilfe wurde in den letzten Jahren zunehmend zur Unterstützung des Kapazitätsaufbaus in den zentralen und lokalen öffentlichen Verwaltungsstellen der Empfängerländer eingesetzt, u. a. in Bereichen wie öffentliches Finanzmanagement, Gesundheits- und Bildungswesen. Diese Schwerpunktverlagerung auf das Funktionieren der öffentlichen Verwaltungsstellen ergab sich aus dem gestiegenen Bewusstsein der Geber, einschließlich der Europäischen Union, dass der Mangel an institutioneller Kapazität ein grundlegendes Hindernis für nachhaltige Entwicklung darstellt (Ziffern 1-6).

II.

Ziel der Prüfung des Hofes war festzustellen, inwiefern die Kommission gewährleistet, dass die technische Hilfe tatsächlich zum institutionellen Kapazitätsaufbau in den Empfängerländern beiträgt. Zu diesem Zweck bewertete der Hof den Ansatz der Kommission für den Kapazitätsaufbau und für den Einsatz der technischen Hilfe sowie die Frage, wie die Kommission die Planung und Durchführung der technischen Hilfe im Rahmen von Projekten für den Kapazitätsaufbau verwaltet (Ziffern 7-8).

III.

Obwohl der institutionelle Kapazitätsaufbau im Rahmen der Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft als zentrales Element im Kampf gegen die Armut angesehen wurde, hat die Kommission in ihren Länderstrategiepapieren keine umfassende Bewertung der Schwachstellen im Bereich der institutionellen Kapazität vorgenommen und auch keine Analyse des prioritären Bedarfs an Kapazitätsaufbau in den zentralen öffentlichen Verwaltungsstellen und Institutionen der Empfängerländer durchgeführt. Die Kommission verfügt auch nicht über Leitlinien zur Rolle der technischen Hilfe in diesem Kontext (Ziffern 9-12).

IV.

Die Auswahl der Projekte ist in den meisten Fällen angemessen, doch ist ihre Konzeption oft unangemessen aufgrund von zu ehrgeizigen Zielen, zu engen Zeitrahmen und unzulänglicher Bewertung der Schwachstellen des vorhandenen institutionellen Umfelds und des Maßes an lokaler Eigenverantwortung für die Projekte (Ziffern 13-17).

V.

Die Projektdurchführung wird oft durch eine Reihe von Problemen beeinträchtigt, wie lange Vorbereitungs- und Anlaufphasen mit der Folge, dass die Projektkonzeption überholt und die für die Durchführung zur Verfügung stehende Zeit erheblich verkürzt ist, wenn die Durchführungsphase beginnt. Die Vertragsvergabe an technische Assistenten führt häufig zu zusätzlichen Verzögerungen, da die ausgewählten Experten oft nicht mehr zur Verfügung stehen, nachdem die Zuschlagserteilung erfolgt ist. Die geltenden Verfahren zur Vergabe von Verträgen über technische Hilfe eignen sich nicht für die Beteiligung der öffentlichen Einrichtungen; es kann aber durchaus sein, dass es für bestimmte Bereiche besser qualifizierte Experten in diesen Organisationen gibt. Die Geber stellen technische Hilfe noch immer hauptsächlich im Wege einzelner, unkoordinierter Projekte zur Verfügung, und die Durchführungsmodalitäten begünstigen die lokale Eigenverantwortung nicht (Ziffern 18-34).

VI.

Monitoring und Bewertung der Projekte sowie die diesbezügliche Berichterstattung sind in den meisten Fällen angemessen. Es besteht jedoch kein Managementinformationssystem, das die Bewertung und Erfassung der Leistungen der für technische Hilfe zuständigen Gesellschaften oder Experten ermöglicht bzw. Informationen über den Zeitpunkt der Entscheidungen über die Vergabe von Aufträgen im Rahmen der technischen Hilfe liefert (Ziffern 35-39).

VII.

Die Projektergebnisse sind sehr unterschiedlich, doch kam der Hof zu dem Schluss, dass angesichts der oft schwierigen Bedingungen, unter denen die Projekte durchgeführt werden, die Projektergebnisse und der Beitrag der technischen Hilfe als angemessen betrachtet werden können. Die Qualität der geleisteten technischen Hilfe war im Allgemeinen zufrieden stellend. Andere wichtige Faktoren haben jedoch die Wirksamkeit der erbrachten Unterstützung verringert. Obwohl einige dieser Faktoren nicht der Kontrolle der Kommission unterliegen, müsste sie diese besser vorhersehen (Ziffern 40-43).

VIII.

Auf der Grundlage dieser Bemerkungen formuliert der Hof detaillierte Empfehlungen, die es der Kommission ermöglichen könnten, einen zielgerichteteren und strukturierteren Ansatz für den Einsatz der technischen Hilfe auszuarbeiten, um den Kapazitätsaufbau wirksamer zu unterstützen (Ziffern 44-48).

EINLEITUNG

1.

Die Entwicklungszusammenarbeit ist in zwei Arten von Zusammenarbeit oder Hilfen unterteilt: finanzielle Hilfe und technische Hilfe, d. h. „Geldzuweisungen“ und „Know-how“ oder „Ideen“. Der vorliegende Bericht bezieht sich auf die Prüfung der technischen Hilfe durch den Hof, die von der Kommission folgendermaßen definiert wird: Spezialisten, Gutachter, Ausbilder, Berater usw., die im Rahmen von Verträgen damit beauftragt werden, für den Transfer von Know-how und Kenntnissen sowie den Auf- und Ausbau von Institutionen zu sorgen (1).

2.

Technische Hilfe ist Teil vieler Entwicklungsprojekte und -programme unterschiedlicher Art, und ihre Bedeutung bzw. Wirksamkeit bemisst sich an ihrem Beitrag zum Output und zu den Ergebnissen der betreffenden Projekte und Programme. Bei den folgenden spezifischen Bereichen oder Tätigkeiten der Entwicklungszusammenarbeit spielte bzw. spielt die technische Hilfe eine Rolle:

a)

Planung und Überwachung von Arbeiten, etwa beim Straßenbau;

b)

Projektmanagement, wobei die Experten für die Durchführung der Tätigkeiten unmittelbar verantwortlich sind;

c)

Beratungsleistungen, wie sie in der Vergangenheit häufig in Bereichen wie der landwirtschaftlichen und ländlichen Entwicklung in Anspruch genommen wurden. In den letzten Jahren zielten sie verstärkt auf die Verbesserung der zentralen öffentlichen Verwaltungsstellen ab, etwa des öffentlichen Finanzmanagements und der Bereiche Gesundheit, Bildung und Justiz sowie auf die Unterstützung anderer öffentlicher Einrichtungen, lokaler Behörden und nichtstaatlicher Akteure.

3.

Die Schwerpunktverlagerung auf das Funktionieren der zentralen und lokalen öffentlichen Verwaltungsstellen ergab sich aus dem gestiegenen Bewusstsein der Geber, einschließlich der Europäischen Union, dass der Mangel an institutioneller Kapazität ein grundlegendes Hindernis für nachhaltige Entwicklung darstellt. Kapazitätsaufbau wurde deshalb einer der Schwerpunkte der Entwicklungspolitik 2000 der Europäischen Gemeinschaft sowie der 2005 formulierten neuen Entwicklungspolitik (2).

4.

Die Bedeutung des Kapazitätsaufbaus wurde auch kürzlich in einem Dokument der OECD/DAC (3) bekräftigt. Darin heißt es, das Fehlen angemessener lokaler Kapazitäten in den betreffenden Ländern stelle einen der kritischen Faktoren bei den gegenwärtigen Bemühungen um das Erreichen der Millenniums-Entwicklungsziele dar; die Entwicklungsbemühungen in vielen der ärmsten Länder seien trotz steigender finanzieller Unterstützung zum Scheitern verurteilt, wenn dem Aufbau nachhaltiger Kapazitäten nicht mehr Aufmerksamkeit eingeräumt werde (4).

5.

Ebenfalls bekräftigt wird die Bedeutung des Kapazitätsaufbaus in der Erklärung von Paris vom März 2005 (5) über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit, die besagt, dass die Fähigkeit der Partnerländer Politiken und Programme zu planen, zu verwalten und umzusetzen und über deren Ergebnisse Rechenschaft abzulegen, zur Verwirklichung der Entwicklungsziele von entscheidender Bedeutung ist. Darin wird betont, dass die Geber ihre Unterstützung soweit möglich an die nationalen Entwicklungsstrategien, Institutionen und Verfahren der Partnerländer anpassen und Unterstützung bei der Überwindung der auf der Ebene der institutionellen Kapazitäten der Partnerländer bestehenden Schwachstellen leisten sollten. Obwohl der Kapazitätsaufbau mit einer Vielfalt anderer Maßnahmen unterstützt werden kann, wie etwa Fortbildung, Stipendien, IT-Ausrüstung, Software, Dokumentation und sogar physischer Infrastruktur, ist die technische Hilfe in diesem Kontext das wichtigste Instrument.

6.

Die Rechnungsführungs- und Managementinformationssysteme der Kommission ermöglichten es dem Hof nicht, genaue und zuverlässige Informationen über die — im Rahmen des Europäischen Entwicklungsfonds bzw. des Gesamthaushaltsplans — für technische Hilfe verwendeten Beträge zu erlangen. Der Hof schätzte den Gesamtbetrag der Mittelbindungen für die im Zeitraum 2000-2005 unterzeichneten und Anfang 2006 noch laufenden Verträge über technische Hilfe auf rund 2 200 Millionen Euro (6). Der auf den Kapazitätsaufbau entfallende Anteil der technischen Hilfe konnte nicht veranschlagt werden.

PRÜFUNGSUMFANG UND PRÜFUNGSANSATZ

7.

Ziel der Prüfung des Hofes war festzustellen, inwiefern die Kommission gewährleistete, dass die von der Kommission finanzierte technische Hilfe (7) zum institutionellen Kapazitätsaufbau in den Empfängerländern beiträgt. Mit der Prüfung sollten folgende spezifische Fragen beantwortet werden:

a)

Verfügt die Kommission über eine angemessene Strategie für den Aufbau institutioneller Kapazitäten, insbesondere für den Einsatz der technischen Hilfe?

b)

Ist die Konzeption der technischen Hilfe im Rahmen der Projekte zum Kapazitätsaufbau angemessen?

c)

Werden die Maßnahmen der technischen Hilfe wirksam durchgeführt?

d)

Werden die Maßnahmen der technischen Hilfe und die Leistungen angemessen überwacht und evaluiert?

e)

Sind die Maßnahmen der technischen Hilfe wirksam im Hinblick auf den Kapazitätsaufbau?

8.

Der Hof prüfte den Ansatz und die Tätigkeiten der Kommission sowohl auf politik- als auch auf projektbezogener Ebene im Zusammenhang mit zwölf Empfängerländern, die aus vier unterschiedlichen geografischen Gebieten, die Entwicklungshilfe erhalten (Afrika, Asien, Lateinamerika und Mittelmeerraum (8)), ausgewählt wurden. In fünf dieser Länder wurden Vor-Ort-Prüfungen durchgeführt, während bei den anderen sieben Ländern Belegprüfungen stattfanden und Fragebögen an die Delegationen und die Empfängerbehörden der betreffenden Länder gesandt wurden. Aus einer Liste von Projekten zum Kapazitätsaufbau wurden 32 Projekte ausgewählt, die mit 33 im Zeitraum 2000-2006 durchgeführten Verträgen über technische Hilfe verbunden waren. Der Gesamtbetrag der Mittelbindungen für die geprüften Projekte belief sich auf 400 Millionen Euro, wobei rund 144 Million Euro auf Ausgaben im Rahmen der technischen Hilfe entfielen. Die vollständige Liste der 32 geprüften Projekte und Programme ist aus Anhang I ersichtlich.

BEMERKUNGEN

Verfügt die Kommission über eine angemessene Strategie für den Aufbau institutioneller Kapazitäten, insbesondere für den Einsatz der technischen Hilfe?

9.

Die Kommission setzt die Grundsätze der globalen Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft in spezifische, in der Regel einen Fünfjahreszeitraum abdeckende Länderstrategien um, indem sie Länderstrategiepapiere und detailliertere nationale Richtprogramme für jedes einzelne Empfängerland ausarbeitet. In den von der Prüfung abgedeckten Regionen untersuchte der Hof anhand dieser Dokumente (9), ob die Kommission eine systematische Bewertung der Stärken und Schwächen der institutionellen Kapazitäten in den Empfängerländern vornimmt und ob der generelle Bedarf an Kapazitätenentwicklung in diesen Ländern ermittelt, nach Prioritäten geordnet und in Bedarf an technischer Hilfe umgesetzt wird.

Unzulängliche Analyse der institutionellen Kapazitäten in den Länderstrategiepapieren

10.

Die Prüfung der entsprechenden Strategiepapiere der Kommission für die geprüften Länder sowie der jeweiligen nationalen Entwicklungsprogramme dieser Länder und der so genannten Strategiepapiere zur Armutsverringerung machte das gestiegene Bewusstsein für die Bedeutung des Kapazitätsaufbaus deutlich. Die Kommission führte jedoch keine umfassende Bewertung der institutionellen Schwachstellen auf der Ebene der einzelnen Länder durch und bestimmte auch keine Prioritäten für den Bedarf an Kapazitätenentwicklung in den Verwaltungen und Institutionen der Empfängerländer. Dies führte dazu, dass die Auswahl der Schwerpunktbereiche für die Unterstützung durch die EU nicht auf der Grundlage entsprechender Informationen erfolgte und somit das Risiko eingegangen wurde, dass potenziell wichtige Sektoren oder Programme, die eine Unterstützung durch die Geber benötigt hätten, nicht ermittelt wurden.

11.

Im Jahr 2005 arbeitete die Kommission ein internes „Konzeptpapier“ über die institutionelle Bewertung und den Kapazitätsaufbau aus, in dem die Bedeutung und Wichtigkeit des Kapazitätsaufbaus erläutert wird. Das Papier enthält Leitlinien zur Bewertung der institutionellen Kapazitäten und zur Unterstützung des Kapazitätenentwicklungsprozesses. Diese Leitlinien gelten aber nicht für die Länderstrategiepapiere. Auf einer niedrigeren Ebene der Sektorprogramme wird der Frage des Kapazitätsaufbaus größere Aufmerksamkeit eingeräumt, allerdings in sehr allgemeiner Form. Diese Programme werden erst ausgearbeitet, nachdem die Schwerpunktbereiche, die in einem bestimmten Empfängerland unterstützt werden, ausgewählt wurden.

Fehlen von Leitlinien für die technische Hilfe

12.

Obwohl die technische Hilfe ein seit langem eingeführtes und oft verwendetes Instrument bei von der Kommission finanzierten Projekten und Programmen zum Kapazitätsaufbau ist, hat die Kommission die Rolle der technischen Hilfe sowie ihren Beitrag zum Kapazitätsaufbau nicht definiert. Die Delegationen verfügen für die Vorbereitung der Projekte nicht über spezifische Leitlinien, aus denen hervorgeht, wann und wie dieses Instrument im Zusammenhang mit dem Kapazitätsaufbau einzusetzen ist. Darüber hinaus war das „Twinning-Instrument“, das erfolgreich für die Bereitstellung von technischer Hilfe an beitrittswillige Länder eingesetzt wurde (und in jüngerer Zeit an Länder im Rahmen der „Nachbarschaftspolitik“), bislang nicht für die AKP-Staaten und die Länder in Asien oder Lateinamerika verfügbar. Das in Ziffer 11 erwähnte Konzeptpapier enthält zwar einige Überlegungen zu Fragen der technischen Hilfe, doch beinhaltet es keine Orientierungshilfe für die Verwendung der unterschiedlichen Arten von technischer Hilfe in den einzelnen Situationen, Sektoren oder Ländern.

Ist die Konzeption der technischen Hilfe im Rahmen von Projekten zum Kapazitätsaufbau angemessen?

13.

Bei den 32 geprüften Projekten bewertete der Hof, inwiefern die Auswahl dieser Projekte mit der Strategie der Kommission und den nationalen Strategien der Partnerländer übereinstimmte. Ferner wurde überprüft, ob die Projektkonzeption klare Ziele und entsprechende Leistungsindikatoren beinhaltete und die vorgeschlagene Art der technischen Hilfe sowie der dafür vorgesehene Betrag ordnungsgemäß begründet wurden. Mit der Prüfung des Hofes wurde auch untersucht, ob die Empfängerbehörden aktiv an der Projektvorbereitung teilgenommen und klar Eigenverantwortung am Projekt übernommen hatten.

Richtige Projektauswahl bei oft unangemessener Konzeption

14.

Alle geprüften Projekte stimmten mit den Länderstrategiepapieren der Kommission und den darin festgelegten sektoralen Prioritäten überein und waren ferner in der Regel auf die allgemeinen Entwicklungsprioritäten der betreffenden Empfängerländer abgestimmt.

15.

Die Projektkonzeption wies bei etwa drei Viertel der geprüften Projekte eine oder mehrere der folgenden Schwachstellen auf:

zu komplexe Projektkonzeption mit zahlreichen Komponenten und Teilnehmern;

zu ehrgeizige Ziele und relativ kurze Durchführungszeiten;

zu allgemeine Beschreibung der Projektziele; falls es Leistungsindikatoren gab, waren diese meistens sehr allgemeiner und qualitativer Art, weshalb ihre Verwendung für eine angemessene spätere Bewertung der erbrachten Leistungen nicht gewährleistet war;

unzureichende Bewertung der im Projektumfeld bestehenden institutionellen Schachstellen.

Diese Faktoren erschweren wiederum die klare Formulierung und Durchführung der Tätigkeiten im Rahmen der technischen Hilfe.

16.

Während alle geprüften Projekte die technische Hilfe als einen der wichtigsten Inputs umfassten, enthielten die Projektunterlagen in etwa der Hälfte der Fälle Vorschläge für bestimmte Formen (internationale oder lokale) und einen bestimmten Umfang (langfristige oder kurzfristige Aufgaben) der technischen Hilfe, ohne dass die vorgeschlagene Zusammenstellung an Maßnahmen der technischen Hilfe klar begründet wurde. Ferner bestand ein Mangel an Deutlichkeit in Bezug auf die Rolle der Experten, die neben ihren Beratungsaufgaben im Zusammenhang mit den Kapazitätenentwicklungszielen des Projekts in der Regel noch eine „Zusatzaufgabe“ im Zusammenhang mit der Unterstützung der betreffenden Institution bei ihren regulären Aufgaben wahrzunehmen hatten.

Kasten 1Beispiel eines Projekts mit KonzeptionsmängelnUnterstützungsprogramm im Gesundheitswesen — AngolaDie Projektziele umfassten die Stärkung der institutionellen Kapazitäten auf zentraler und regionaler Ebene, die Verbesserung der medizinischen Grundversorgung, einen besseren Zugang zu Basismedikamenten und die Einführung eines Systems zur Vorbeugung von HIV-Infektionen. Obwohl im Rahmen der Bewertung eines früheren Projektes die Schwierigkeiten hinsichtlich der aktiven Beteiligung des Gesundheitsministeriums erwähnt worden waren, umfasste die Durchführbarkeitsstudie keine Bewertung der lokalen Kapazitäten zwecks Sicherstellung einer wirksamen Durchführung dieses ehrgeizigen Projekts. Erst als das Projekt bereits angelaufen war, wurde festgestellt, dass einige Partner Angolas nicht über die zu seiner Durchführung erforderliche Kapazität verfügten. Der von den Experten ausgearbeitete Anfangsbericht kam zu dem Schluss, dass das Projekt zu ehrgeizige Ziele verfolgte, doch wurden erst 18 Monate vor Abschluss des Projekts Änderungen vorgenommen, wobei die Zielsetzungen und Tätigkeiten erheblich verringert wurden.

Die zentrale Frage der lokalen Eigenverantwortung wird von der Kommission nicht systematisch berücksichtigt

17.

Die Eigenverantwortung für den angestrebten institutionellen Kapazitätsaufbau seitens der Empfängerinstitution und ihrer Mitarbeiter ist das Schlüsselelement, da sie ausschlaggebend ist für das Umfeld, in dem die Tätigkeiten der technischen Hilfe stattfinden, und damit zur erfolgreichen Durchführung der geplanten Kapazitätenentwicklung beiträgt. Da sich die Kommission dessen bewusst ist, beteiligt sie in der Regel lokale Empfängerinstitutionen während der Konzeptionsphase ihres Projekts, doch hat sie das Risiko, dass die Regierung eines Empfängerlands ihre Verpflichtungen nicht erfüllen könnte, nicht hinreichend bewertet. Die Tatsache, dass die Regierung eines Empfängerlands eine Finanzierungsvereinbarung mit einem Geber unterzeichnet bedeutet nicht automatisch, dass die in den meisten Projektvereinbarungen formulierten Erwartungen in Bezug auf die Verpflichtung der Regierung, Reformen durchzuführen, tatsächlich erfüllt werden. Es bedeutet auch nicht, dass das Projekt von allen Mitarbeitern der Institution oder von denjenigen, die in irgendeiner Weise vom Projekt betroffen sind, unterstützt wird, wie der in mehreren Fällen festgestellte Mangel an Interesse seitens der Mitarbeiter der unterstützten Institutionen zeigte.

Kasten 2Beispiel für unzureichende lokale EigenverantwortungProjekt im Gesundheitswesen — BeninZiel des Projekts war die Verbesserung der Qualität der Gesundheitsversorgung und des Zugangs dazu. Die Experten stießen jedoch auf viele Probleme, wie beispielsweise die schlechte Personalverwaltung im Gesundheitssektor, die durch viele Versetzungen und willkürliche Ernennungen gekennzeichnet war, was sich negativ auf die Motivation des Personals auswirkte. Die geringe aktive Beteiligung des Ministeriums am Projekt verursachte viele Verzögerungen; so weigerte sich das Ministerium beispielsweise, Mitarbeiter als lokale Ansprechpartner in die Projektmanagementeinheit zu entsenden. Andere Mitarbeiter, die als Kontaktpersonen zwischen den einzelnen Direktionen des Ministeriums und den Verantwortlichen des Projekts agieren sollten, waren nicht hinreichend motiviert, da sie der Ansicht waren, sie sollten für diese von ihnen als „zusätzliche Arbeit“ betrachtete Tätigkeit bezahlt werden. Die Kommission verweigerte zu Recht entsprechende Zahlungen.

Werden die Maßnahmen im Rahmen der technischen Hilfe wirksam durchgeführt?

18.

Um die Wirksamkeit der Projektdurchführung zu prüfen, untersuchte der Hof, ob das Projekt fristgerecht begonnen und planmäßig durchgeführt wurde, ob sich bei der Auftragsvergabe und der Mobilisierung der technischen Hilfe keine unnötigen Verzögerungen ergeben hatten, eine angemessene Koordinierung mit damit verbundenen Projekten oder Tätigkeiten bestand und ob die Projektdurchführungsmaßnahmen die Eigenverantwortung der Empfängerinstitutionen begünstigt hatten.

Lange Vorbereitungsphasen führen oft zu überholten Projektkonzeptionen

19.

Die Vorbereitungsphase der geprüften Projekte dauerte im Allgemeinen zwischen einem und zwei Jahren. Sie umfasste eine Reihe obligatorischer Schritte, darunter eine oder mehrere vorbereitende Dienstreisen der Berater (zur Projektermittlung und -formulierung), zwei Sitzungen für Beratungen und Empfehlungen durch die Qualitätsunterstützungsgruppe (10) in den zentralen Dienststellen der Kommission sowie die Vorlage des Finanzierungsvorschlags bei den zuständigen Beratungsausschüssen der Mitgliedstaaten.

20.

Nach Annahme des Vorschlags durch die Kommission folgt ein Auftragsvergabeverfahren (siehe Ziffern 22-26), um die benötigten Experten mit der Durchführung der Aufgaben zu beauftragen. Bis diese Experten an Ort und Stelle sind, um mit dem Projekt anzufangen — in den meisten Fällen mindestens zwei oder drei Jahre nach Beginn der Konzeptionsphase — haben sich die Bedingungen vor Ort oft verändert, weil es politische Veränderungen oder sonstige Entwicklungen gab (Wahlen, Umbesetzungen, neue nationale Politiken) oder andere Geber bereits mit Projekten begonnen haben. Die Experten stellen dann häufig fest, dass die ursprünglichen Voraussetzungen für das Projekt nicht mehr gegeben oder andere geplante Tätigkeiten nicht mehr relevant sind. In diesem Fall müssen die Experten zunächst den Bedarf der Empfänger an Kapazitätenentwicklung überprüfen und die Projektplanung dementsprechend anpassen, bevor sie mit der eigentlichen Aufgabe der Vorbereitung des detaillierten Arbeitsplans für das Projekt beginnen.

21.

Derartige Überprüfungen erfolgen jedoch aufgrund des Verwaltungsaufwands und der für die Änderung der Finanzierungsvereinbarung benötigten Zeit selten am Anfang des Projekts. Die Kommission beginnt das Projekt in der Regel in seiner ursprünglichen Konzeption und wartet die Halbzeitüberprüfung ab (die normalerweise nach etwa zwei Jahren vorgenommen wird), bevor sie eine Entscheidung über Änderungen trifft. Dann ist die für die erforderlichen Änderungen noch zur Verfügung stehende Zeit kurz, wodurch die allgemeine Wirksamkeit infrage gestellt wird.

Kasten 3Beispiel für eine lange Vorbereitungsphase, die zu einer überholten Projektkonzeption führteEuropäisches Programm über technische Hilfe an Vietnam (ETV2)Das Projekt wurde im Rahmen von zwei getrennten Dienstreisen im Oktober 2000 und im Juli 2002 vorbereitet. Die Finanzierungsvereinbarung wurde im April 2003 unterzeichnet, doch wurde der Vertrag über technische Hilfe aus unterschiedlichen Gründen erst im August 2005 unterzeichnet. Das Projekt startete erst im Januar 2006, weil der ursprüngliche Teamleiter nicht mehr zur Verfügung stand und ersetzt werden musste. Bis zu diesem Zeitpunkt waren bereits dreieinhalb Jahre seit der Projektformulierung vergangen und aufgrund der raschen Veränderungen in Vietnam waren viele vorgesehene Tätigkeiten nicht mehr relevant. Hauptaufgabe der Experten während der Anfangsphase war deshalb die Neugestaltung des Projekts, mit dem Ergebnis, dass schließlich weniger als die Hälfte der vorgesehenen Zeit für die Durchführung der Projekttätigkeiten zur Verfügung stand.

Probleme während des Auftragsvergabeverfahrens und der Projektanlaufphase führen zur Verkürzung der verfügbaren Durchführungszeit

22.

Aufträge zur Durchführung von Projekten über die benötigte technische Hilfe werden in der Regel über internationale beschränkte Ausschreibungen vergeben (11). Bis zum Abschluss dieses Verfahrens vergehen etwa sechs bis acht Monate. Da das Vergabeverfahren meist erst nach Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung eingeleitet wird, vergehen mindestens zehn Monate, bis die Experten vor Ort sind (acht Monate für das Vergabeverfahren und zwei Monate für die Mobilisierung der Experten). Diese Zeitspanne wird bei der Festlegung des offiziellen Durchführungszeitraums in der Finanzierungsvereinbarung berücksichtigt.

23.

Die Prüfung der 32 Projekte durch den Hof ergab jedoch, dass viele Probleme während der Ausschreibungsverfahren oder beim Anlaufen der Projekte entstanden, wodurch sich der Beginn der Projekttätigkeiten verzögerte und sich die für die Durchführung verfügbare Zeit verkürzte. Folgende typische Probleme traten auf:

a)

Bei der Ausschreibung gingen nicht genügend konforme Angebote ein, weshalb eine neue Ausschreibung notwendig wurde;

b)

Verzögerungen bei der Einsetzung des Angebotsbewertungsausschusses;

c)

verspätete Ankunft der Experten;

d)

verspätete Ernennung der lokalen Partner;

e)

Schwierigkeiten bei der Einrichtung von Unterstützungsstrukturen für das Projekt, wie Büroräume, Projektbankkonten, Projekthandbücher und -verfahren;

f)

die Ausarbeitung des Gesamtarbeitsplans war schwieriger als vorgesehen;

g)

erforderliche Änderung der Projektkonzeption während der Anlaufphase.

Gesamtergebnis war, dass die eigentliche Durchführungsphase bei fast allen geprüften Projekten zu kurz war oder werden würde, um alle geplanten Tätigkeiten durchzuführen und die angestrebten Ergebnisse zu erzielen.

24.

Neben der allgemeinen Frist für die Projektdurchführung, ist eine weitere Frist für die Vertragsvergabe einzuhalten (die so genannte n + 3 Regel), die mit der Haushaltsordnung 2003 (12) eingeführt wurde. Alle nach dem Datum des Finanzierungsbeschlusses, d. h. während der Ausschreibung für den Hauptvertrag über technische Hilfe oder während der Anlaufphase auftretenden Verzögerungen, verkürzen daher den Zeitraum, während dem weitere durchführungsbezogene Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge geschlossen werden können. Mehrere Projekte, die nach Inkrafttreten dieser Regel konzipiert wurden, sind bereits davon betroffen bzw. werden davon betroffen sein. Am 1. Mai 2007 trat eine Änderung der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan (13) in Kraft, die diese n + 3 Regel bis zu einem gewissen Maße auflockert, indem der Dreijahreszeitraum mit dem Zeitpunkt der Finanzierungsvereinbarung beginnt. Jede Verzögerung nach diesem Zeitpunkt wird jedoch eine Verkürzung der Durchführungsphase sowie der verfügbaren Zeit für weitere Auftragsvergaben zur Folge haben.

25.

Technisch ist es möglich, das Vergabeverfahren früher zu beginnen — d. h. bevor die Finanzierungsvereinbarung unterzeichnet ist oder sogar bevor der Finanzierungsbeschluss getroffen wurde. In diesem Fall muss die Bekanntmachung des Vergabeverfahrens mit einer „Suspensivklausel“ veröffentlicht werden (14). Auf diese Weise könnte der Zeitraum, der normalerweise zwischen der Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung und dem Start der Projektaktivitäten vergeht, verkürzt werden. Die Anwendung einer entsprechenden Klausel ist, zumindest für die AKP-Staaten, in einem der Anhänge zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen vorgesehen (Cotonou-Abkommen vom 23. Juni 2000), „um ein baldiges Anlaufen des Projekts zu gewährleisten“ (15).

26.

Gemäß den internen Leitlinien der Kommission für die Vergabe öffentlicher Aufträge sollte diese Möglichkeit nur in Ausnahmefällen (wobei nicht angegeben wird, um welche Ausnahmefälle es sich dabei handelt) genutzt werden. Nach Ansicht der Kommission besteht das Risiko, dass die Ausschreibungen annulliert werden müssen und dass, wenn dies zu oft geschieht, das Interesse potenzieller Dienstleister an künftigen von der Kommission finanzierten Projekten nachlässt. Die Suspensivklausel wird daher selten angewandt. In der Praxis ist jedoch das Risiko, dass ein Projekt nach abgeschlossener Vorbereitung und getroffenem Finanzierungsbeschluss vollständig annulliert wird, sehr gering. Die Kommission sollte in ihren Leitlinien klarstellen, unter welchen Umständen und Bedingungen die Suspensivklausel angewandt werden kann.

Kasten 4Beispiel für eine verkürzte Durchführung aufgrund von VerzögerungenSchulung von Mitarbeitern im Gesundheitswesen — UgandaDer Vertrag über technische Hilfe wurde im September 2003 unterzeichnet, etwa 18 Monate nach Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung. Die beiden ersten Experten waren zwei Monate danach vor Ort. Eine Verknüpfung von Faktoren führte aber zu Verzögerungen beim Ausschreibungsverfahren; dazu gehörte die Verlagerung der Schulungszentren vom Gesundheitsministerium ins Bildungsministerium sowie interne Veränderungen bei der Delegation (Abgang von Personal, Befugnisübertragung auf die Delegation, Transfer von Portfolios). Obwohl die Finanzierungsvereinbarung eine Durchführungsphase von fünf Jahren und der Vertrag über technische Hilfe einen Zeitraum von vier Jahren für die Erbringung der Leistungen vorsahen, blieben durch die 20 Monate Verzögerung zu Beginn des Projekts nur drei Jahre und drei Monate für die Durchführung.

Experten werden nach der Zuschlagserteilung für den Vertrag häufig ausgetauscht

27.

Bei einem Drittel der geprüften Verträge teilten die Beratungsfirmen der Kommission unmittelbar nach Erhalt der Zuschlagserteilung für den Vertrag über technische Hilfe mit, dass die wichtigsten Experten nicht mehr zur Verfügung standen. In einigen Fällen war dies eine Folge des verspäteten Abschlusses der Angebotsbewertung und der verspäteten Zuschlagserteilung für den Vertrag über technische Hilfe, wodurch die Experten nicht länger an ihre Verfügbarkeitsverpflichtung (16) gebunden waren. In anderen Fällen ergab sich die Nichtverfügbarkeit während der Gültigkeitsdauer des Angebots. Als Hauptgrund wurden Gesundheitsprobleme angeführt. Es besteht das Risiko, dass Beratungsfirmen bewusst Experten mit geeignetem Lebenslauf vorschlagen, um den Vertrag zu erhalten, obwohl sie bereits wissen, dass der Experte nicht für die Aufgabe zur Verfügung stehen wird. Die Suche nach einem Nachfolger führt auf jeden Fall zu Verzögerungen beim Projektbeginn.

Kasten 5Beispiel für den Austausch eines Experten nach ZuschlagserteilungIm Anschluss an ein effizientes Ausschreibungsverfahren erhielt ein Konsortium aus mehreren Firmen den Vertrag über technische Hilfe, hauptsächlich wegen der Fähigkeiten des vorgeschlagenen Teamleiters. Dieser Teamleiter nahm seine Arbeit aber nie auf, da er kurz nach Unterzeichnung des Vertrags zurückgezogen wurde, nachdem festgestellt wurde, dass er für eine im betreffenden Land vorkommende Krankheit anfällig war. Dies hätte früher bekannt sein müssen. Sein Nachfolger nahm seine Projektarbeit erst fast drei Monate später auf.

Ungeeignete Auswahlkriterien für die technische Hilfe

28.

Die regelmäßige Rücknahme wichtiger Experten wirft die Frage auf, ob die Kriterien für die Bewertung der Vorschläge für technische Hilfe tatsächlich geeignet sind (17). Wichtigstes Einzelkriterium bei der fachlichen Bewertung der Ausschreibungen für Dienstleistungsverträge ist die Evaluierung des Lebenslaufs der längerfristig tätigen Experten, insbesondere des Teamleiters. Nur vereinzelt werden Interviews mit den Experten geführt. Es werden keine anderen möglichen Indikatoren für die fachliche Qualität berücksichtigt, wie beispielsweise die Gesamtkapazität der Firma und/oder die von der Kommission mit der Firma oder den vorgeschlagenen Experten bei früheren, von der Kommission finanzierten Verträgen gesammelten Erfahrungen.

Beschränkte Auswahl an Auftragsvergabeverfahren

29.

Für die Einstellung von Experten für die Durchführung von Projekten zum Kapazitätsaufbau, gibt es nur beschränkte Möglichkeiten. Grundsätzlich kann die Einstellung von Experten über zwei Wege erfolgen: über das System der Rahmenverträge (18) oder über eine internationale beschränkte Ausschreibung für Dienstleistungsverträge (siehe Ziffer 22).

30.

In beiden Fällen wird der Vertrag, auf dessen Grundlage die Experten eingestellt werden, mit einer Beratungsfirma abgeschlossen. In einigen Spezialbereichen, wie öffentliches Finanzmanagement oder öffentliche Verwaltung, besteht die Möglichkeit, dass besser qualifizierte Experten in anderen Arten von Organisationen gefunden werden könnten, etwa in den nationalen Verwaltungen der Mitgliedstaaten; beispielsweise könnten diese im Fall des öffentlichen Finanzmanagements in den nationalen Schatzämtern, Finanzministerien oder Zentralbanken tätig sein, ähnlich wie bei „Twinning-Projekten“ im Rahmen der Heranführungshilfe. In den Fällen, in denen ganz spezifisches lokales Fachwissen benötigt wird, ist keines der beiden Verfahren geeignet, um das fachliche Know-how auf dem lokalen oder regionalen Markt zu nutzen.

Ineffiziente Verwendung der technischen Hilfe

31.

Internationale Experten wurden nicht immer wirksam eingesetzt, weil ihnen unterschiedliche Rollen zugewiesen wurden. Obwohl sie hauptsächlich auf der Grundlage ihres technischen Fachwissens ausgewählt werden, erwartet die Kommission von den Experten, dass sie auch Aufgaben im Projektmanagement und in der Finanzkontrolle übernehmen. Nach der geltenden Haushaltsordnung agiert der internationale Teamleiter für technische Hilfe nicht mehr als Kodirektor für das Projekt, der ebenfalls Zeichnungsbefugnis hat, wie dies bei der vorherigen Haushaltsordnung der Fall war. In der Praxis überprüft der Teamleiter aber nicht nur die das Projekt betreffenden Arbeitspläne, Budgets, Berichte, Ausschreibungsunterlagen, Vertragsentwürfe und die Vorschläge für die vom Projektkonto vorzunehmenden Zahlungen, sondern beteiligt sich auch an deren Ausarbeitung. In einigen Fällen erforderten diese Verwaltungsarbeiten einen unverhältnismäßig hohen Zeitaufwand, wodurch sich die Zeit der Experten für ihre Tätigkeiten zum Aufbau der technischen Kapazitäten verkürzte. Gleichzeitig führt dies zu einem gewissen Konflikt in Bezug auf die Rechenschaftspflicht der Experten gegenüber der Empfängerinstitution bzw. der Delegation, was ihre Aufgaben erschwert und das Vertrauen zwischen den Experten und den lokalen Partnern möglicherweise beeinträchtigt.

Unterschiedliche Koordinierung der Geber je nach Land

32.

Das Ausmaß an Koordinierung der Programme für den Kapazitätsaufbau variiert erheblich zwischen den betroffenen Ländern. Dies reicht von begrenztem Informationsaustausch bis hin zu weiterentwickelten Systemen mit sektorbezogenen und/oder thematischen Arbeitsgruppen, die alle aktiven Partner vereinigen und ein hohes Ausmaß an Koordinierung bewirken, wobei die Kommission in dieser Hinsicht zumeist einer der aktivsten Geber ist. Wenn ein aus dem Gesamthaushalt finanziertes oder sektorspezifisches Unterstützungsprogramm ausgearbeitet wurde, war die Koordinierung besser organisiert und intensiver. Selbst dann erfolgte die technische Hilfe aber oft nur im Wege getrennter Projekte, wobei jeder Geber seine eigenen Verfahren anwandte.

Die lokale Eigenverantwortung wird durch die Durchführungsmodalitäten nicht begünstigt

33.

Projektdurchführungseinheiten (oder Projektunterstützungseinheiten) werden in den meisten Ländern immer noch als temporäre Strukturen für die Laufzeit eines Projekts und parallel zur bestehenden nationalen Verwaltung eingesetzt, auch wenn sie in mehreren Fällen bereits stärker in die normale institutionelle Struktur der Verwaltung im Empfängerland integriert sind. In keinem der betroffenen Länder wurden die Auftragsvergabe und die Zahlung für von der Kommission finanzierte technische Hilfe über nationale Systeme und Verfahren verwaltet, da die Kommission diese für unzuverlässig und nicht hinreichend transparent hielt. Mehrere dieser Länder (z. B. Benin, Tschad, Marokko, Sierra Leone, Uganda und Vietnam) erhalten jedoch von der Kommission finanzierte Budgethilfen, wobei die Mittelverwendung per definitionem den nationalen Finanzverfahren unterliegt. Dies verdeutlicht den inkohärenten Ansatz der Kommission bei der Anwendung der unterschiedlichen Hilfsinstrumente in Bezug auf die Inanspruchnahme der in den Empfängerländern bestehenden Verfahren für das öffentliche Finanzmanagement und die Auftragsvergabe.

34.

Im Rahmen der Erklärung von Paris (siehe Ziffer 5) sind die Geber eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen, ihre Unterstützung an die Entwicklungsstrategien, -institutionen und -verfahren der Partnerländer anzupassen. Mehrere dieser Verpflichtungen sind mit dem Aspekt der Kapazitätenentwicklung verbunden. In diesem Kontext hat sich die Europäische Union in drei Bereichen sogar noch ehrgeizigere Ziele gesetzt, nämlich die gesamte Hilfe für den Kapazitätsaufbau über koordinierte Programme bereitzustellen, und zwar zunehmend im Rahmen von Vereinbarungen zwischen mehreren Gebern; ferner sollen 50 % der zwischenstaatlichen Hilfe über länderbezogene Systeme bereitgestellt und die Einsetzung neuer Projektdurchführungseinheiten vermieden werden. Angesichts der Konzeption der meisten aktuellen Projekte zur Kapazitätenentwicklung stellt die Erfüllung der in der Erklärung von Paris eingegangenen Verpflichtungen durch die Kommission eine echte Herausforderung dar.

Werden die Maßnahmen und Leistungen im Rahmen der technischen Hilfe angemessen überwacht und evaluiert?

35.

Qualität und Zeitnähe der Berichterstattung durch die Experten waren im Allgemeinen zufrieden stellend, und die Projekte wurden in den meisten Fällen aktiv vom Personal der Delegationen überwacht. Darüber hinaus bestehen zwei wichtige Systeme für die externe Überwachung und Evaluierung der Projekte:

a)

das ergebnisorientierte Monitoringsystem (EOS), das von Beratern unter Aufsicht der Kommission durchgeführt wird;

b)

die Halbzeitüberprüfungen der Projekte, die in den Finanzierungsvereinbarungen für die Projekte vorgesehen sind und von durch die Kommission und das Partnerland ausgewählten und/oder akzeptierten Beratern durchgeführt werden.

36.

Beide Systeme werden regelmäßig angewandt. In einigen Fällen wurden die Projekte von den EOS-Beratern kurz nach Beginn der Tätigkeiten besucht, sodass lediglich die Projektkonzeption, nicht aber die Wirksamkeit oder Wirtschaftlichkeit der Durchführung und die Ergebnisse bewertet werden konnten.

37.

Das EOS stellt ein bewährtes Verfahren dar, insbesondere da regelmäßige Besuche während der Durchführung der Projekte erfolgen. Der Hof stellte jedoch in einer Reihe von Fällen fest, dass die Bewertungen der Projekte unrealistisch und unangemessen waren oder die Bewertungen desselben Projekts, die anlässlich aufeinanderfolgender EOS-Besuche erfolgten, nicht kohärent waren. Dies kann damit zusammenhängen, dass diese Besuche notgedrungen sehr kurz sind (aufgrund der großen Anzahl der Projekte) und das Monitoringpersonal regelmäßig wechselt.

38.

Halbzeitüberprüfungen werden bei den meisten Projekten durchgeführt und in der Regel als sehr nützliches Instrument angesehen, das eine ausgewogene externe Einschätzung des Projekts ermöglicht. Die daraus resultierenden Empfehlungen werden von den Delegationen bei Entscheidungen über Änderungen, Schwerpunktverlagerungen oder Ausweitungen der Projekte häufig berücksichtigt. Mit dem aktuellen Trend hin zur Verkürzung der Durchführungsphase wird es jedoch immer schwieriger, die Halbzeitüberprüfung so zu terminieren, dass das Projekt bereits lange genug gelaufen ist, aber auch genügend Zeit bleibt, die Empfehlungen umzusetzen und daraus Nutzen zu ziehen.

39.

Eine systematische Bewertung der von Firmen und Experten erbrachten technischen Hilfe findet nicht statt. Die Bewertung durch eine Delegation oder einen lokalen Empfänger oder den lokalen Auftraggeber (bei den EEF) erfolgt lediglich auf Ad-hoc-Basis und informell. Die Kommission verfügt nicht über ein System, das es ihr ermöglicht, diese — wenn auch begrenzten Informationen — weiterzugeben bzw. auszutauschen. Das Fehlen eines geeigneten Managementinformationssystems im Zusammenhang mit der technischen Hilfe bedeutet, dass wertvolle Erfahrungen vorheriger Zusammenarbeit mit bestimmten Firmen oder Experten bei neuen Entscheidungen über die Beschaffung technischer Hilfe nicht genutzt werden können.

Tragen die Maßnahmen der technischen Hilfe wirksam zum Kapazitätsaufbau bei?

Der Beitrag der technischen Hilfe ist zufrieden stellend, doch ist der Erfolg der Projekte nicht gewährleistet

40.

Insgesamt gesehen sind die tatsächlichen oder voraussichtlichen Ergebnisse der 32 geprüften Projekte sehr unterschiedlich (siehe Anhang II). Zehn Projekte befinden sich noch in einer zu frühen Durchführungsphase, um eine vernünftige Voraussage über ihre möglichen Ergebnisse zu erlauben. Für die restlichen Projekte gelten folgende Feststellungen:

Bei einem Drittel der Projekte wurden die Ziele erreicht bzw. werden wahrscheinlich noch erreicht (siehe Kasten 6).

Bei einem Drittel der Projekte ergaben sich Probleme und wurde nur ein Teil der Ziele erreicht bzw. wird wahrscheinlich nur ein Teil der Ziele erreicht (siehe Kasten 7).

Bei einem Drittel der Projekte ergaben sich erhebliche Probleme und wurden nur wenige der angestrebten Ziele erreicht bzw. werden wahrscheinlich nur wenige dieser Ziele erreicht (siehe Kasten 8).

Kasten 6Beispiel eines erfolgreichen ProjektsUnterstützung der Dezentralisierung in BeninZiel des Projekts war, die erforderlichen Verwaltungskapazitäten auf kommunaler Ebene zu schaffen, um der Bevölkerung bessere öffentliche Dienste anzubieten.Es wurde ein innovativer Ansatz verfolgt, wobei ein einziger internationaler Experte für die Leitung und Koordinierung der Tätigkeiten auf zentraler Ebene zuständig war, der durch ein großes Team von lokalen Experten mit dem erforderlichen spezifischen lokalen Fachwissen unterstützt wurde. Dies erforderte eine Grundlagenschulung des lokalen Teams durch den internationalen Experten zur Gewährleistung eines gemeinsamen Ansatzes und zur Entwicklung standardisierter Methoden. Die Projektkonzeption umfasste klare Ziele und Leistungsindikatoren, obwohl diese anfänglich nicht quantifiziert wurden. Die Mobilisierung des Experten erfolgte innerhalb von sechs Monaten nach Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung. Bei Projektanlauf hat der Experte den logischen Rahmen ausformuliert und eine Datenbank für das Monitoring und die Evaluierung erstellt. Trotz schwieriger Rahmenbedingungen mangels klarer politischer Unterstützung für den Dezentralisierungsprozess hat das Projekt seine Ziele größtenteils erreicht. Die Kommission, die im Hinblick auf die Entwicklung in diesem Bereich einen längerfristigen Ansatz verfolgte, hat eine zweite Projektphase vorbereitet, um die Durchführung der kommunalen Entwicklungsprogramme zu unterstützen und die Kapazität der Überwachungsinstitutionen zu stärken.

41.

Da die technische Hilfe bei Projekten zum Kapazitätsaufbau der wichtigste Input ist, hat ihre Qualität selbstverständlich bedeutenden Einfluss auf die Projektergebnisse. Die Leistungen der Experten wurden von den Empfängerinstitutionen und den Delegationen in der Regel als zufrieden stellend angesehen. Obwohl bei etwa der Hälfte der geprüften Projekte Experten durch andere ersetzt wurden, geschah dies meist aufgrund persönlicher Differenzen, manchmal allerdings auch aufgrund unzulänglicher Leistungen. Es gab nur wenige Fälle, in denen ein ganzes Team von Experten keine zufrieden stellende Leistung erbracht hatte und ausgetauscht werden musste. Auch qualitativ hochwertige technische Hilfe gewährleistet jedoch nicht unbedingt ein erfolgreiches Projekt, da andere Faktoren einen entscheidenden Einfluss auf das Ergebnis haben.

42.

Bei der überwiegenden Mehrheit der Projekte trug eine zu kurze Durchführungsphase wesentlich dazu bei, dass sie ihre Ergebnisse nicht innerhalb der in der Finanzierungsvereinbarung vorgesehenen Zeit erreichen konnten. Die Laufzeit vieler dieser Projekte wurde verlängert oder wird verlängert werden, was das Erreichen weiterer Ergebnisse erlauben sollte. Die Verlängerung der eingeräumten Zeitspanne allein kann aber keinen erfolgreichen Abschluss der Projekte gewährleisten. Weitere wichtige Faktoren, welche die Wirksamkeit der Projekte beeinflussen, sind beispielsweise das institutionelle Umfeld in den Empfängerländern und das Maß der während der Vorbereitung und Durchführung der Projekte von den Empfängerinstitutionen übernommenen Eigenverantwortung. Was die vom Hof besuchten Länder anbelangt, so waren diese Faktoren in der Regel positiv in Vietnam und Uganda, und zu einem geringeren Ausmaß in Algerien und Benin, jedoch nicht in Angola. Diese Unterschiede in Bezug auf die institutionelle Kapazität und lokale Eigenverantwortung erklären weitgehend die Unterschiede bei den erreichten oder erwarteten Ergebnissen der vom Hof in den betreffenden Ländern geprüften Projekte. Auch wenn einige dieser Faktoren außerhalb der Kontrolle der Kommission liegen, sollte sie diese besser vorhersehen.

Kasten 7Beispiel eines Projekts mit teilweise erreichten Ergebnissen und ungewisser NachhaltigkeitSchulung von Grundschullehrern — AngolaUnzulängliche Projektvorbereitung und Verzögerungen führten dazu, dass die Hälfte der Tätigkeiten annulliert werden musste. Das Projekt hat folglich nicht alle Ziele erreicht, da nur vier von 16 vorgesehenen Ausbildungszentren funktionsfähig sind und nur 11 000 statt wie geplant 14 250 Lehrer geschult wurden. Die Regierung von Angola hat ihre Verpflichtungen, diese regionalen Ausbildungszentren zu finanzieren, nicht erfüllt. Ohne Klassenräume, Wasser oder Strom war ihre Infrastruktur gänzlich unangemessen. Da die Kurse in den Grundschulen stattfanden, mussten die Kinder auf dem Schulhof unterrichtet werden. Die Lehrer waren im Allgemeinen zufrieden mit der Schulung, aber sie hatten noch keine offizielle Bescheinigung vom Bildungsministerium bekommen und demzufolge auch nicht die entsprechenden Beförderungen oder Gehaltserhöhungen. Ein statistisches Datensystem wurde eingerichtet, aber es funktionierte nicht. Weitere Ausstattungsgegenstände, die im Rahmen des Projekts bereitgestellt wurden, funktionierten nicht aufgrund von mangelnder Wartung und fehlenden Ersatzteilen.

Kasten 8Beispiel für ein Projekt mit nicht zufrieden stellenden ErgebnissenUnterstützungsprogramm im Gesundheitswesen — Sierra LeoneDie Projektkonzeption erfolgte Ende der neunziger Jahre unter schwierigen Bedingungen, als die Lage noch sehr unsicher war. Die Projektziele waren zu ehrgeizig angesichts dieser schwierigen Lage und des komplexen Dezentralisierungsprozesses. Verzögerungen bei der Einstellung und unangemessene Leistungen der Experten sowie mangelnde Eigenverantwortung seitens des Gesundheitsministeriums, das die erforderlichen lokalen Partner nicht bereitstellte, haben die Projekttätigkeiten erheblich beeinträchtigt. Das führte dazu, dass das Projekt weit hinter seinen Zielen zurückblieb. Ende 2006 arbeiteten die Dienststellen der Kommission einen Nachtrag zur Finanzierungsvereinbarung aus, um eine Mittelbindung in Höhe von 13 Millionen Euro (von den ursprünglich zur Verfügung gestellten 28 Million Euro) zu annullieren und die Laufzeit des Projekts um zweieinhalb Jahre zu verlängern, damit bestimmte Elemente der beiden erfolgreichsten Komponenten, nämlich medizinische Grundversorgung auf dezentraler Ebene und die pharmazeutische Komponente, abgeschlossen werden konnten.

Ungewisse Nachhaltigkeit

43.

Die Chancen für die Nachhaltigkeit der Projektergebnisse, d. h. für einen dauerhaften Kapazitätsaufbau sind in vielen Fällen ungewiss (siehe Anhang II). Aufgrund der zu kurzen Durchführungsphase vieler Projekte bestand der Druck, viele Projekttätigkeiten möglichst schnell abzuschließen, ohne dass die Bedingungen für ein schrittweises Auslaufen der externen Hilfe geschaffen wurden. Die Nachhaltigkeit wird weitgehend vom Engagement und der Fähigkeit der Empfängerregierungen und -institutionen abhängen, die Entwicklung und Umsetzung der Reformen für ein besseres Funktionieren der zentralen öffentlichen Verwaltungsstellen, und der öffentlichen Verwaltung im Allgemeinen auch nach Beendigung der Unterstützung durch die Kommission zu fördern. Neben dem erforderlichen politischen Willen zu dieser weiterführenden Unterstützung spielen in der Regel auch finanzielle Aspekte eine Rolle, wie Anstieg der Kosten zulasten der nationalen oder lokalen Haushalte. In vielen geprüften Ländern führte dies zu beträchtlichen Zweifeln hinsichtlich der Weiterführung vieler Reformprozesse und Kapazitätsentwicklungen nach Beendigung der technischen und/oder finanziellen Hilfe.

SCHLUSSFOLGERUNGEN UND EMPFEHLUNGEN

Verfügt die Kommission über eine angemessene Strategie für den Aufbau institutioneller Kapazitäten, insbesondere für den Einsatz der technischen Hilfe?

44.

Obwohl der Aufbau institutioneller Kapazitäten im Rahmen der Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft als zentrales Element im Kampf gegen die Armut angesehen wird, hat die Kommission in ihren Länderstrategiepapieren keine Gesamtbewertung und Prioritätensetzung in Bezug auf die bestehenden institutionellen Schwachstellen in den einzelnen Ländern vorgenommen; entsprechende Informationen werden auch nicht bei der Auswahl der Schwerpunktbereiche für die Gemeinschaftshilfen herangezogen. Ferner verfügt die Kommission nicht über Leitlinien zur Rolle der technischen Hilfe in diesem Zusammenhang (siehe Ziffern 9-12).

Empfehlung 1Die Kommission sollte in ihren Länderstrategiepapieren eine umfassende und strukturierte Analyse der im Bereich der institutionellen Kapazitäten bestehenden Schwachstellen sowie des Bedarfs an Kapazitätenentwicklung durchführen.Empfehlung 2Die Kommission sollte Leitlinien für die technische Hilfe ausarbeiten, in denen die Rolle der technischen Hilfe beim Kapazitätsaufbau definiert wird; diese Leitlinien sollten auch eine stabile Grundlage und angemessene Kriterien für die Entscheidung darüber liefern, wann und wie die technische Hilfe eingesetzt wird.

Ist die Konzeption der Maßnahmen der technischen Hilfe im Rahmen von Projekten zum Kapazitätsaufbau angemessen?

45.

Auf Projektebene stehen die mit technischer Hilfe verbundenen, für eine Unterstützung ausgewählten Kapaziätsentwicklungsprojekte meist im Einklang mit den üblicherweise sehr allgemein formulierten nationalen Gesamtentwicklungsstrategien der betreffenden Länder, doch fehlen oft detaillierte Begründungen des spezifischen Bedarfs an technischer Hilfe. Die Projektziele sind oft zu ehrgeizig angesichts des engen Zeitrahmens und berücksichtigen nicht hinreichend das schwache institutionelle Umfeld, in dem das Projekt durchgeführt wird, den Grad an Eigenverantwortung am Projekt und die Verpflichtung in Bezug auf die vorgeschlagenen institutionellen Veränderungen, wodurch die angemessene Formulierung und Durchführung der technischen Hilfsmaßnahmen erschwert wird (siehe Ziffern 13-17).

Empfehlung 3Die Konzeption der Kapazitätsentwicklungsprojekte sollte verbessert werden, indem die effektive Übernahme von Eigenverantwortung und Leitungsaufgaben durch die nationalen Stellen erleichtert, die spezifischen Kapazitätenentwicklungsziele und der damit verbundene Bedarf an technischer Hilfe genauer definiert, zu komplexe Durchführungsstrukturen vermieden, realistischere Ziele festgelegt sowie längere Durchführungsphasen vorgesehen werden.

Werden die Maßnahmen der technischen Hilfe im Rahmen von Projekten zum Kapazitätsaufbau wirksam durchgeführt?

46.

In den meisten Fällen ist die Durchführungsphase aus mehreren Gründen zu kurz, um alle Projekttätigkeiten auszuführen und die Projektziele zu erreichen. Dies führt in vielen Fällen dazu, dass die Projektdauer verlängert werden muss. Folgende Hauptprobleme beeinträchtigen die Projektdurchführung und führen zu einer Verringerung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der technischen Hilfe:

Lange Vorbereitungsphasen führen oft dazu, dass die Projektkonzeption bei Beginn der Durchführungsphase bereits überholt ist (siehe Ziffern 19-21).

Durch den langwierigen Prozess der Auftragsvergabe für die technische Hilfe und das langsame Anlaufen der Projekte verkürzt sich die verfügbare Durchführungszeit erheblich (siehe Ziffern 22-26).

Nach der Zuschlagserteilung für die Verträge sind die ausgewählten Experten oft nicht verfügbar (siehe Ziffern 27-28).

Die geltenden Vergabeverfahren für Verträge an Experten im Rahmen der technischen Hilfe begünstigen die Beteiligung der nationalen öffentlichen Institutionen nicht (siehe Ziffern 29-30).

Die Koordinierung der Geber ist unterschiedlich, doch wird die technische Hilfe häufig noch immer im Wege getrennter, unkoordinierter Projekte bereitgestellt, wobei die Durchführungsmodalitäten die lokale Eigenverantwortung nicht begünstigen (siehe Ziffern 32-34).

Empfehlung 4Die Verfahren für die Vorbereitungs- und Anlaufphase der Projekte, einschließlich der Auftragsvergabeverfahren für technische Hilfe, sollten überarbeitet werden, um mehr Zeit für die Durchführung zu schaffen; ferner sollte während der Anfangsphase mehr Flexibilität ermöglicht werden, damit die Projektkonzeption und/oder die Aufgabenbeschreibung für die technische Hilfe an situationsbedingte Veränderungen angepasst werden können.Empfehlung 5Die Bewertungskriterien für die Ausschreibungen im Rahmen der technischen Hilfe sollten im Hinblick auf eine bessere Berücksichtigung der Qualität der Experten und Beraterfirmen sowie der mit ihnen gesammelten Erfahrungen überarbeitet werden.Empfehlung 6Bei den Auftragsvergabeverfahren sollten mehr Optionen in Betracht gezogen werden, damit die besten verfügbaren technischen Kenntnisse — einschließlich der verfügbaren Kenntnisse in öffentlichen Institutionen im Empfängerland oder in der Empfängerregion — genutzt werden können.Empfehlung 7Die Kommission sollte im Einklang mit den in der Erklärung von Paris eingegangenen Verpflichtungen die technische Hilfe verstärkt im Wege koordinierter Programme bereitstellen und Durchführungsmodalitäten, die die lokale Eigenverantwortung begünstigen, anwenden.

Werden die Maßnahmen und Leistungen im Rahmen der technischen Hilfe angemessen überwacht und evaluiert?

47.

Der Hof stellte fest, dass Berichterstattung, Monitoring und Evaluierung im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der technischen Hilfe in den meisten Fällen angemessen waren. Monitoring und Evaluierung der Projekte sowie die diesbezügliche Berichterstattung werden regelmäßig durchgeführt und genutzt, um Probleme zu ermitteln und zu lösen und falls erforderlich Projekte anzupassen und ihren Schwerpunkt zu verlagern. Es besteht jedoch kein System zur Bewertung und Dokumentierung der Leistungen der Firmen oder Experten, die technische Hilfe erbringen, das bei der Inanspruchnahme entsprechender Experten oder Firmen für von der Kommission finanzierte Projekte als Referenz herangezogen werden könnte (siehe Ziffern 35-39).

Empfehlung 8Die von Firmen und Experten geleistete technische Hilfe sollte systematisch bewertet werden, und es sollte ein Managementinformationssystem entwickelt werden, das es erlaubt, Leistungen zu erfassen, darüber Bericht zu erstatten und die betreffenden Informationen zu konsultieren.

Liefern die Maßnahmen der technischen Hilfe zufrieden stellende Ergebnisse im Hinblick auf den Kapazitätsaufbau?

48.

Angesichts des schwierigen politischen und institutionellen Umfelds für die von der Kommission finanzierten Projekte zum Kapazitätsaufbau, können die Ergebnisse dieser Projekte insgesamt gesehen als angemessen betrachtet werden. Während die Qualität der geleisteten technischen Hilfe als zufrieden stellend eingestuft wurde, haben andere wichtige Faktoren die Wirksamkeit der Unterstützung verringert. Kapazitätenentwicklung ist ein schwieriges Unterfangen, insbesondere weil — wie viele der geprüften Projekte gezeigt haben — die bestehende institutionelle Kapazität oft Schwachstellen aufweist und die lokale Bereitschaft zu institutionellen Änderungen nicht immer groß genug ist.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 17. Oktober 2007 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Hubert WEBER

Präsident


(1)  In diesem Bericht wird die Bezeichnung „Experte“ für die verschiedenen Erbringer der technischen Hilfe verwendet.

(2)  Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament — Die Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft, 26 April 2000 (KOM(2000) 212 endg.).

Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union: „Der Europäische Konsens“, Tagung des Rats „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ vom 22. November 2005 (14820/05).

(3)  DAC Network on Governance: „The challenge of capacity development: working towards good practice“, Februar 2006. DAC ist der Ausschuss für Entwicklungshilfe der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

(4)  Millenniums-Entwicklungsziele oder MEZ: siehe www.un.org/millenniumgoals sowie Glossar.

(5)  Siehe www.aidharmonization.org sowie Glossar.

(6)  Etwa gleichmäßig aufgeteilt zwischen dem EEF (Abdeckung aller AKP-Staaten) und dem Gesamthaushaltsplan (Abdeckung der drei wichtigsten geografischen Programme für die Länder des Nahen Ostens und des südlichen Mittelmeerraums, Lateinamerika und Asien).

(7)  Entweder über den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union oder über die Europäischen Entwicklungsfonds.

(8)  Es handelt sich um folgende zwölf Länder: Algerien, Angola, Benin, Uganda, Vietnam (alle besucht) und Tschad, Indonesien, Mexiko, Marokko, Nigeria, Peru, Sierra Leone (Belegprüfung).

(9)  Zum Zeitpunkt der Prüfung bezogen sich die entsprechenden Länderstrategiepiere (LSP) auf den Zeitraum 2002-2007 (für die EEF-Länder) oder 2002-2006 (für die Nicht-EEF-Länder). Falls bereits neue LAP für den Zeitraum 2007/8-2013 vorlagen, wurden diese auch geprüft.

(10)  Qualitätsunterstützungsgruppen sind dienststellenübergreifende Gruppen der Kommission, die Peer-Reviews während der Ermittlung und Formulierung von durch EuropeAid verwalteten externen Hilfsmaßnahmen erstellen.

(11)  Praktischer Leitfaden für Auftragsvergabeverfahren für Maßnahmen der EU im Außenbereich: Für Dienstleistungsaufträge im Wert von über 200 000 Euro ist ein internationales beschränktes Ausschreibungsverfahren obligatorisch.

(12)  Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1), Artikel 166, sowie Finanzregelung vom 27. März 2003 für den 9. EEF (ABl. L 83 vom 1.4.2003, S. 1), Artikel 53 und 54. Nach diesen Bestimmungen dürfen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nicht später als drei Jahre, nachdem die Kommission den Finanzierungsbeschluss für ein Projekt getroffen hat, abgeschlossen werden.

(13)  Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 des Rates vom 13. Dezember 2006 zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1), Artikel 1 Ziffer 100. Die Finanzregelung für den 9. EEF wurde diesbezüglich noch nicht geändert.

(14)  Das bedeutet, dass die Vergabe des Auftrags vom Abschluss des Finanzierungsabkommens und von der Bereitstellung der Mittel abhängt.

(15)  AKP-EG-Partnerschaftsabkommen, Anhang IV — Durchführungs- und Verwaltungsverfahren, Artikel 19.

(16)  Die Experten müssen eine Erklärung unterschreiben, dass sie während der Gültigkeitsdauer des Angebots verfügbar sind. Dieser Zeitraum bezieht sich in der Regel auf 90 Tage.

(17)  Gemäß den Leitlinien der Kommission wird der fachliche Aspekt (d. h. die „Qualität“) der Dienstleistungen in der Gesamtbewertung mit 80 % gewichtet. Der finanzielle Aspekt wird nicht nur durch die restlichen 20 % in der Gesamtbewertung bestimmt, sondern ebenfalls durch die Tatsache, dass alle Angebote im Rahmen des verfügbaren Budgets bleiben sollten.

(18)  Aufgrund der häufigen Inanspruchnahme von kurzfristigen Dienstleistungsverträgen während des gesamten Projektzyklus hat die Kommission über eine internationale Ausschreibung so genannte Rahmenverträge (RV) eingeführt. Es handelt sich dabei um globale Verträge, in denen die wichtigsten Vertragsbedingungen (z. B. Laufzeit, Gegenstand, Preise sowie Durchführungsbedingungen) für die Erteilung spezifischer, individueller Verträge für einen bestimmten Zeitraum festgelegt werden.


ANHANG I

LISTE DER GEPRÜFTEN PROJEKTE UND PROGRAMME

(Euro)

 

Projektbetrag

Betrag der TH

BESUCHTE LÄNDER

Algerien

Programm zur Unterstützung der Reform des Telekommunikations- und Postsektors und zur Entwicklung der Informationsgesellschaft

17 000 000

13 750 742

Modernisierungs- und Unterstützungsprogramm für die Verwaltungsreformen (MARA)

25 000 000

10 899 900

Unterstützungsprogramm für die Bildungsreform (Bildung)

17 000 000

8 997 400

Unterstützung der Justizreform in Algerien (Justiz)

15 000 000

6 175 960

Angola

Schulung von Grundschullehrern

6 000 000

950 000

Unterstützungsprogramm im Gesungheitswesen

25 000 000

7 150 000

Unterstützung des nationalen Statistischen Instituts

1 900 000

475 000

Verbesserung der Haushaltsplanung und des Haushaltsverfahrens

13 500 000

6 500 000

Benin

Unterstützung im Gesundheitswesen

10 200 000

2 160 000

Unterstützungsprogramm zur Entwicklung der Gemeinden (PRODECOM)

8 850 000

4 681 900

Unterstützung des integrierten Programms für die Stärkung des Rechtssystems

12 150 000

1 394 630

Uganda

Unterstützung der Dienststellen des Nationalen Anweisungsbefugten (NAO)

1 725 000

1 725 000

Budgethilfeprogramm zur Armutsbekämpfung IV (nur TH-Komponente)

1 190 000

921 540

Entwicklung der Humanressourcen im Gesundheitswesen

17 000 000

2 874 844

Technische Hilfe für die Road Agency Formation Unit

1 999 500

1 746 788

Vietnam

Europäisches Programm über technische Hilfe an Vietnam (ETV2)

11 034 800

5 850 560

Unterstützung für die Reform des Bildungsmanagements (SREM)

12 000 000

2 979 620

Projekt für institutionelle Unterstützung (ISP)

8 000 000

2 549 100

Stützungsdarlehen zur Armutsbekämpfung 3 (PRSC3) (nur TH-Komponente)

4 500 000

4 100 000

NICHT BESUCHTE LÄNDER

Indonesien

Programm zur Unterstützung des Handels

8 500 000

5 488 682

Mexiko

Verbesserung und Modernisierung des Rechtssystems in Mexiko

4 600 000

2 071 825

Förderung des Freihandelsabkommens EU-Mexiko (PROTLCUEM) (EU-Beitrag)

8 000 000

4 249 580

Marokko

Modernisierung des Rechtssystems (EU-Beitrag)

27 671 000

4 634 720

Unterstützung der Umsetzung des Assoziationsabkommens (PAAA) — Phase I

5 000 000

5 000 000

Nigeria

Projet zum Kapazitätsaufbau in den Bereichen Wirtschaft und Management (EMCAP)

12 000 000

939 300

Förderung des Programms zur Unterstützung institutioneller Reformen (SRIP)

27 600 000

10 780 409

Peru

Unterstützung des Systems für die berufliche Bildung und die Fortbildung in Peru (APROLAB)

6 000 000

1 200 000

Programm zur Unterstützung der Reform des Rechtssytems (JUSPER)

12 000 000

1 400 000

Sierra Leone

Institutionelle Unterstüzung für das Finanzministerium

4 500 000

1 262 016

Unterstützungsprogramm im Gesundheitswesen (HSSP)

28 000 000

7 533 000

Tschad

Förderung der Gesundheitspolitik

42 084 965

9 757 541

Budgethilfeprogramm zur Armutsbekämpfung und zur Entwicklung (2003-2006) (nur TH-Komponente)

4 000 000

4 000 000

Insgesamt

399 005 265

144 200 057

NB: Im Falle der Budgethilfeprogramme umfasste der Projektbetrag nur die TH-Komponente.


ANHANG II

WIRKSAMKEIT UND CHANCEN FÜR DIE NACHHALTIGKEIT DER GEPRÜFTEN PROJEKTE UND PROGRAMME

 

Wirksamkeit

Chancen für die Nachhaltigkeit

Erfolgreich

Teilweise erfolgreich

Nicht erfolgreich

Zu früh

Gut

Ungewiss

Zweifelhaft

Zu früh

BESUCHTE LÄNDER

Algerien

Programm zur Unterstützung der Reform des Telekommunikations- und Postsektors und zur Entwicklung der Informationsgesellschaft

 

×

 

 

 

×

 

 

Modernisierungs- und Unterstützungsprogramm für die Verwaltungsreformen (MARA)

 

 

 

×

 

 

 

×

Unterstützungsprogramm für die Bildungsreform (Bildung)

 

 

 

×

 

 

 

×

Unterstützung der Justizreform in Algerien (Justiz)

 

 

 

×

 

 

 

×

Angola

Schulung von Grundschullehrern

 

×

 

 

 

×

 

 

Unterstützungsprogramm im Gesungheitswesen

 

×

 

 

 

×

 

 

Unterstützung des nationalen Statistischen Instituts

 

 

×

 

 

 

 

×

Verbesserung der Haushaltsplanung und des Haushaltsverfahrens

 

 

 

×

 

 

 

×

Benin

Unterstützung im Gesundheitswesen

×

 

 

 

 

×

 

 

Unterstützungsprogramm zur Entwicklung der Gemeinden (PRODECOM)

×

 

 

 

 

×

 

 

Unterstützung des integrierten Programms für die Stärkung des Rechtssystems

 

 

 

×

 

 

×

 

Uganda

Unterstützung der Dienststellen des Nationalen Anweisungsbefugten (NAO)

×

 

 

 

 

×

 

 

Budgethilfeprogramm zur Armutsbekämpfung IV (nur TH-Komponente)

×

 

 

 

×

 

 

 

Entwicklung der Humanressourcen im Gesundheitswesen

 

×

 

 

 

×

 

 

Technische Hilfe für die Road Agency Formation Unit

 

×

 

 

 

×

 

 

Vietnam

Europäisches Programm über technische Hilfe an Vietnam (ETV2)

 

 

 

×

×

 

 

 

Unterstützung für die Reform des Bildungsmanagements (SREM)

 

 

 

×

 

×

 

 

Projekt für institutionelle Unterstützung (ISP)

 

 

 

×

 

 

 

×

Stützungsdarlehen zur Armutsbekämpfung 3 (PRSC3) (nur TH-Komponente)

 

 

×

 

 

×

 

 

NICHT BESUCHTE LÄNDER

Indonesien

Programm zur Unterstützung des Handels

×

 

 

 

×

 

 

 

Mexiko

Verbesserung und Modernisierung des Rechtssystems in Mexiko

 

×

 

 

 

×

 

 

Förderung des Freihandelsabkommens EU-Mexiko (PROTLCUEM) (EU-Beitrag)

 

 

 

×

 

 

 

×

Marokko

Modernisierung des Rechtssystems (EU-Beitrag)

 

 

×

 

 

 

 

×

Unterstützung der Umsetzung des Assoziationsabkommens (PAAA) — Phase I

×

 

 

 

×

 

 

 

Nigeria

Projet zum Kapazitätsaufbau in den Bereichen Wirtschaft und Management (EMCAP)

 

×

 

 

 

 

×

 

Förderung des Programms zur Unterstützung institutioneller Reformen (SRIP)

 

 

 

×

 

 

 

×

Peru

Unterstützung des Systems für die berufliche Bildung und die Fortbildung in Peru (APROLAB)

 

 

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Programm zur Unterstützung der Reform des Rechtssytems (JUSPER)

 

 

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Sierra Leone

Institutionelle Unterstüzung für das Finanzministerium

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Unterstützungsprogramm im Gesundheitswesen (HSSP)

 

 

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Tschad

Förderung der Gesundheitspolitik

 

 

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Budgethilfeprogramm zur Armutsbekämpfung und zur Entwicklung (2003-2006) (nur TH-Komponente)

 

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Insgesamt

7

8

7

10

4

15

3

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ANTWORTEN DER KOMMISSION

ZUSAMMENFASSUNG

I.

In den letzten drei bis vier Jahren hat sich das Konzept des Kapazitätsaufbaus und der technischen Hilfe erheblich weiterentwickelt (parallel zur Diskussion über die Wirksamkeit der Hilfe). 2005 und 2006 vereinbarte die Gebergemeinschaft zudem schrittweise eine Reihe bewährter Verfahren für diesen Bereich. Dieses neue Konzept wurde in der Erklärung von Paris, die diesbezüglich verschiedene Verpflichtungen enthält, formell anerkannt. Die Ergebnisse des vom DAC vorgenommenen ersten Monitoring der Pariser Indikatoren (Bericht von Juli 2007) zeigen, dass die Reform der technischen Hilfe ein komplexer und langwieriger Prozess ist, der für alle Geber eine echte Herausforderung darstellt und bei dem auch die Partnerregierungen eine gewichtige Rolle spielen.

III.

Die länderspezifische Analyse aller Länderstrategiepapiere (LSP) liefert ausreichend Informationen, um die Antwortstrategie vorbereiten und die Schwerpunktbereiche auswählen zu können, wenn es um institutionelle Aspekte geht, insbesondere ein sektorspezifischer Ansatz vorgesehen ist oder der Kapazitätsaufbau eine zentrale Komponente der Tätigkeit der Kommission darstellt. Zum Kapazitätsaufbau und zur technischen Hilfe liegen verschiedene Leitlinien vor. Die technische Hilfe im Rahmen des Aufbaus institutioneller Kapazitäten muss flexibel zum Einsatz kommen. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass sich bewährte Verfahren bei der externen wie auch bei der lokalen technischen Hilfe von Regierungen je nach Sektor und je nach Land erheblich unterscheiden.

IV.

Die Kommission legt großen Wert auf die Qualität der Projektkonzeption und verfügt über ein System, das diese Qualität bei der Projektermittlung und -formulierung gewährleistet. Dieses System war 2005 in vollem Umfang entwickelt. Die meisten in diesem Bericht geprüften Projekte wurden vor dieser Zeit vorbereitet.

Eines der Hauptziele dieses Systems ist es, die Probleme während der Projektvorbereitung zu lösen; hierzu gehören auch die Festsetzung der Ziele und die Bewertung des vorhandenen institutionellen Umfelds und des Maßes an lokaler Eigenverantwortung für die Projekte.

V.

Was die Koordinierung der Geber anbelangt, so kann die Bemerkung des Hofes im Hinblick auf die geprüften Projekte akzeptiert werden. In den letzten Jahren wurde diese Frage jedoch regelmäßig erörtert; eine der wichtigsten jüngsten Fortschritte ist die Annahme der Erklärung von Paris im März 2005.

Der Einsatz koordinierter technischer Hilfe hängt auch von den Politiken und Praktiken anderer Geber sowie von der Federführung der Partnerregierung ab. Die Kommission wird diese Art der Zusammenarbeit auch künftig fördern und berücksichtigen, dass viele Akteure bei diesen Prozessen mitwirken.

VI.

Die Leistungen im Rahmen der technischen Hilfe werden während der Projektdurchführung überwacht. Erfüllen die Leistungen nicht die vertraglichen Verpflichtungen, ergreift die Kommission die notwendigen Maßnahmen, einschließlich des Austausches von Experten. Jeder Projektmanager muss ein „Formular zur Bewertung des Auftragnehmers bei von der EK finanzierten Dienstleistungsverträgen“ ausfüllen, das dem Abschlussbericht im Anhang beigefügt wird. Auf dieser Grundlage bewertet der Projektmanager die Leistungen des Auftragnehmers und der wichtigsten Experten.

Bei der Zuschlagserteilung für neue Verträge wird die technische Kapazität der Bewerberfirmen während der Vorauswahl analysiert, einschließlich ihrer bisherigen Erfahrungen beim Vertragsmanagement, wenn die Bewerber Auftragsreferenzen vorlegen müssen. Die Kommission stützt ihre Bewertung auf objektive Kriterien und beachtet den Grundsatz der Gleichbehandlung von Bewerbern. Siehe auch die Antwort der Kommission zu Ziffer 28.

VIII.

Im Juli 2007 leitete die Kommission einen Prozess zur Entwicklung einer Strategie ein, die sicherstellen soll, dass die Einheiten technische Zusammenarbeit und Projektdurchführung eine wirksame Hilfe leisten. Die Abstimmung mit den verschiedenen zuständigen Kommissionsdienststellen, den EU-Mitgliedstaaten und den Partnerländern ist eine zentrale Komponente dieser Strategie.

Diese Strategie zielt auf die Entwicklung eines strukturierten Ansatzes auf der Grundlage einer breiten Abstimmung ab, wie dies der Hof vorschlägt. Sie soll viele der im Bericht des Hofes aufgeworfenen Fragen lösen und seinen Empfehlungen Rechnung tragen, damit der Kapazitätsaufbau im Einklang mit den EU-Zielen in diesem Bereich wirksam unterstützt werden kann.

EINLEITUNG

1.

Die Kommission betont, dass der allgemeine und der sektorspezifische Dialog als „dritte“ Art der Entwicklungszusammenarbeit zunehmend Bedeutung erlangen, insbesondere im Hinblick auf die Unterstützung der sektorbezogenen Programme. Die neue Rolle der technischen Hilfe muss in diesem Kontext analysiert werden. Festzulegen sind hierbei auch die neuen Bedürfnisse und Erfordernisse der technischen Hilfe.

5.

Die Kommission unterstreicht die Bedeutung, die sie den anderen Dimensionen des Kapazitätsaufbaus beimisst.

6.

Bei der Berichterstattung über das Gemeinsame Relex-Informationssystem (CRIS) werden die sektorspezifischen Codes des DAC verwendet, doch die Berichterstattung muss im Einklang mit der Weiterentwicklung der Managementbedürfnisse kontinuierlich verbessert werden. Es wird geprüft, ob die Informationssysteme geändert werden müssen, um Daten über bestimmte Komponenten der technischen Hilfe zu erhalten (wenn dies relevant ist).

BEMERKUNGEN

10.

Im Juli 2007 leitete die Kommission einen Prozess zur Entwicklung einer Strategie ein, die sicherstellen soll, dass die Einheiten technische Zusammenarbeit und Projektdurchführung eine wirksame Hilfe leisten. Die Abstimmung mit den verschiedenen zuständigen Kommissionsdienststellen, den EU-Mitgliedstaaten und den Partnerländern ist eine zentrale Komponente dieser Strategie.

Nach Ansicht der Kommission liefert die Analyse der Länderstrategiepapiere ausreichend Informationen, um die Antwortstrategie vorbereiten und die Schwerpunktbereiche auswählen zu können, wenn es um institutionelle Aspekte geht, insbesondere ein sektorspezifischer Ansatz vorgesehen ist oder der Kapazitätsaufbau eine zentrale Komponente der Tätigkeit der Kommission darstellt. Um dem gestiegenen Bewusstsein für die Bedeutung des Kapazitätsaufbaus Rechnung zu tragen, verfolgt die Kommission im Hinblick auf die institutionellen Aspekte einen ganzheitlichen Ansatz, anstatt vorab eine systematische Analyse dieser Aspekte vorzunehmen.

Die institutionellen Aspekte werden überdies während der Programmkonzeption eingehend analysiert. Um beispielsweise den Anspruch auf eine Budgethilfe zu bewerten, wird das System des öffentlichen Finanzmanagements systematisch einer umfassenden Prüfung unterzogen.

11.

Dieses Konzeptpapier wurde ursprünglich erarbeitet, um die institutionelle Bewertung und die Analyse der Kapazitäten auf Sektorebene als Instrument zur Erleichterung der Konzeption und Umsetzung des sektorweiten Ansatzes zu unterstützen. Dieses Dokument sollte die 2003 erlassenen Leitlinien für die Unterstützung der EK zugunsten sektorspezifischer Programme vervollständigen. Inhaltlich kann es leicht angepasst werden, damit es bei der Analyse von Teilsektoren bzw. thematischen Aspekten sowie auf Projektebene herangezogen werden kann. Diese Methodik (die auf der Ermittlung eines sektorspezifischen Ansatzpunkts basiert) kann aber bei „landesweiten Bewertungen“, die sehr komplex und schwierig sind und Ad-hoc-Ansätze erfordern, nicht in vollem Umfang zur Anwendung kommen.

Auf der Grundlage dieses Konzeptpapiers entwickelt die Kommission ihre Methodik für die institutionelle Bewertung auf Sektorebene weiter. Die neuen Leitlinien für die Unterstützung der EK zugunsten sektorspezifischer Programme (Juli 2007) enthalten diesbezüglich weitere Orientierungshilfen. Zusätzliche Instrumente kommen zum Einsatz. Zu diesen Themen führt die Kommission außerdem auf Landesebene Schulungsmaßnahmen durch.

12.

Zum Kapazitätsaufbau und zur technischen Hilfe liegen verschiedene Leitlinien vor wie etwa die Leitlinien für die sektorspezifische Unterstützung und die Budgethilfe (die kürzlich erlassenen Leitlinien für die Unterstützung sektorspezifischer Programme von Juli 2007 und die Leitlinien für die allgemeine Budgethilfe von Januar 2007) sowie die sektorbezogenen Leitlinien. Die Erarbeitung von Leitlinien für die Delegationen, die die gesamte potenzielle Rolle der technischen Hilfe in dem speziellen und überaus sensiblen Bereich des Aufbaus institutioneller Kapazitäten abdecken, ist schwierig und muss flexibel und unter Berücksichtigung des Kontexts angegangen werden.

Die Kommission hat die Vorbereitung einer partizipativen und umfassenden Strategie beschlossen, die im Einklang mit den Verpflichtungen der Erklärung von Paris und den EU-Zielen steht. Twinning-Projekte können erst anlaufen, wenn angemessene Strukturen in den Empfängerverwaltungen geschaffen sind und ein Bereitstellungsmechanismus vorbereitet wird. Um eine ordnungsgemäße Durchführung und Antwort der EU-Partner gewährleisten zu können, muss eine Ausweitung auf andere Regionen sorgfältig geprüft werden.

15.

 

Zweiter Gedankenstrich: Bei der letzten Änderung der Haushaltsordnung und ihrer Durchführungsbestimmungen wurden mehrere Verbesserungen vorgenommen. So soll beispielsweise die Änderung der so genannten „n + 3-Regel“ die Projektdurchführung erleichtern, indem die Vertragslaufzeit an die tatsächliche Projektdauer gekoppelt wird.

Dritter Gedankenstrich: Die Rechenschaftspflicht bildet eine der Säulen der Erklärung von Paris über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit. Der verstärkte Rückgriff auf messbare und ergebnisorientierte Indikatoren ist eine Priorität des neuen Planungszyklus.

Vierter Gedankenstrich: Die institutionelle Bewertung und die Analyse der Kapazitäten werden durch Orientierungshilfen und Schulungsmaßnahmen verbessert.

16.

Verträge über technische Hilfe werden hauptsächlich dann abgeschlossen, wenn ein Dienstleister damit beauftragt werden soll, Beratungsaufgaben wahrzunehmen, ein Projekt zu verwalten bzw. zu überwachen oder die im Vertrag genannten Experten zur Verfügung zu stellen. Allerdings wird seit dem 1. Februar 2006 nicht mehr zwischen internationalen und lokalen Experten unterschieden.

Die neuen Leitlinien für die technische Hilfe werden im Hinblick auf die einzelnen Aufgaben bei der technischen Hilfe, angefangen bei der Projektermittlung und -formulierung, für mehr Klarheit sorgen.

Kasten 1

Mit diesem Unterstützungsprogramm im Gesundheitswesen wurden die im Rahmen des vorausgegangenen Projekts (7 AKP Angola 35) bereits geförderten Sektoren weiter unterstützt, wenn auch unter nach wie vor gewiss sehr schwierigen Bedingungen (Nachkriegsphase, institutionelle Schwachstellen, Dezentralisierungsprozess). Im Anfangsbericht war in der Tat festgestellt worden, dass das Programm zu ehrgeizige Ziele verfolge. Die Aktionspläne und die Programmvoranschläge wurden unter Berücksichtigung der Empfehlungen dieses Anfangsberichts erstellt. Das Programm ist heute operationell und nützlich und wird von zentralen Partnern und Partnern in der Provinz des Gesundheitsministeriums geschätzt.

17.

Kapazitätsentwicklungsprozesse sind wesensgemäß politischer Natur und beziehen viele nationale Akteure mit möglicherweise unterschiedlichen Interessen und Agenden mit ein. Die Kommission räumt ein, dass die lokale Verpflichtung zur erfolgreichen Durchführung ihrer Unterstützung für den Kapazitätsaufbau von zentraler Bedeutung ist, und stimmt dem zu, dass der Bewertung der eingegangenen Verpflichtung und des „wirklichen Bedarfs“ besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. Zu diesem Zweck wird weiterhin an der Methodik gearbeitet, um ein Analyseinstrument zu entwickeln, das die vielfältigen Faktoren, die die tatsächliche Eigenverantwortung beeinflussen, berücksichtigt und eine realistische Bewertung der nationalen Verpflichtungen/Interessen unterstützt. Dieses Instrument und diese Ansätze müssen sorgfältig gesteuert werden und schrittweise zur Anwendung kommen, wobei der politischen Dimension und den Empfindlichkeiten Rechnung zu tragen ist.

Gleichzeitig hat die Kommission die Möglichkeit, die Umsetzung einer Finanzierungsvereinbarung erforderlichenfalls auszusetzen, wenn der Empfängerstaat eine seiner Verpflichtungen nicht erfüllt.

19.

Die Dauer, auf die der Hof verweist, ist unabhängig vom Geber (Weltbank, UN-Agenturen, bilaterale Agenturen für Zusammenarbeit) bei Kooperationstätigkeiten normal und ergibt sich weitgehend aus dem Projektzyklus.

20.

Eine Überprüfung und eine Aktualisierung der technischen Hilfe ist in der Regel während der Anfangsphase als Teil der Aufgabenbeschreibung notwendig.

21.

Der ursprüngliche logische Rahmen kann zuweilen unvollständig oder bei Projektbeginn überholt sein, weshalb er während der Projektdurchführung überprüft und gegebenenfalls verbessert und/oder aktualisiert werden muss. Eine Änderung der Finanzierungsvereinbarungen und der Aufgabenbeschreibungen der Berater ist gängige Praxis.

Kasten 3

Was den verzögerten Projektbeginn anbelangt, so ändert die Kommission gegenwärtig die Finanzierungsvereinbarung, damit für die Projektdurchführung ausreichend Zeit zur Verfügung steht und das Projekt auf die aktuellen Bedürfnisse Vietnams abgestellt werden kann. Die Halbzeitüberpüfung bestätigte die Richtigkeit des von der Kommission verfolgten Ansatzes und rechtfertigt die Änderung der Finanzierungsvereinbarung.

22.

Für die Auftragsvergabe gibt es strenge Regeln, die sicherstellen helfen, dass ohne Voreingenommenheit Auftragnehmer mit einer angemessenen Qualifikation ausgewählt werden und das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis bei Wahrung vollständiger Transparenz im Hinblick auf die Verwendung der öffentlichen Mittel erzielt wird. Die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung und die allgemeine Verordnung (EEF) sehen eine internationale beschränkte Ausschreibung vor, die in der Regel innerhalb von sechs bis sieben Monaten durchgeführt werden kann.

24.

Der neue Zeitpunkt für den Beginn des Zeitraums gemäß der so genannten „n + 3-Regel“, der mit der letzten Änderung der Haushaltsordnung eingeführt wurde, stellt bereits eine Verbesserung dar (siehe auch die Antwort der Kommission zu Ziffer 15). Der Gesetzgeber hat die „n + 3-Regel“ 2003 eingeführt, um sowohl der Notwendigkeit, die noch nicht in Form von Aufträgen vergebenen Mittel (reste à contracter, RAC) zu kontrollieren, als auch den Schwierigkeiten, die beim Management komplexer Projekte auftreten können, Rechnung zu tragen. Zudem ist sie als Anreiz für die Begünstigten gedacht, die Finanzierungsbeschlüsse in einer kürzeren Zeit umzusetzen.

25-26.

Die Logik der Vorschriften, die für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften gelten, erfordert es, dass die Kommission vor der Mittelbindung (1), der Durchführung einer Ausschreibung oder der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einen Finanzierungsbeschluss trifft. Außergewöhnliche Umstände können vorliegen, wenn eine Abweichung vom normalen Beschlussfassungsprozess gerechtfertigt ist. In der Regel setzt dies voraus, dass die Bedingungen, die eine Suspensivklausel rechtfertigen, nicht der Kontrolle der Kommission unterliegen.

Nach den Bestimmungen betreffend den Europäischen Entwicklungsfonds können die AKP-Staaten in allen ordnungsgemäß begründeten Fällen und im Einvernehmen mit der Kommission eine Suspensivklausel anwenden, um einen frühen Projektbeginn sicherzustellen. Der Gemeinsame Beschluss Nr. 2/2002 des AKP-EG-Ministerrates sieht die Durchführung von Ausschreibungen mit Suspensivklauseln in außergewöhnlichen und ordnungsgemäß gerechtfertigten Fällen vor (Punkt 5 des Anhangs).

27.

Für die Behandlung solcher Fälle wurden Maßnahmen ergriffen, die von der Annullierung der Zuschlagserteilung (bei einer Rücknahme von Experten vor Vertragsunterzeichnung) bis zur Verhängung von Geldbußen oder zum Ausschluss einer Firma von künftigen Verträgen reichen können.

Die Kommission prüft sorgfältig jeden Fall und stellt sicher, dass bei einem Austausch von Experten die Nachfolger von gleicher Qualität sind.

Kasten 5

Der Experte wurde auf zufrieden stellende Weise ausgetauscht.

28.

Bei Projekten, die Kontakte auf hoher Ebene erfordern, werden Interviews mit Teamleitern systematischer geführt.

Während der Vorauswahl wird eine Analyse der technischen Kapazität der Bewerberfirmen sowie ihrer bisherigen Erfahrungen beim Vertragsmanagement durchgeführt, bei der eine kurze Liste erstellt wird. Von den Bewerbern werden (bis zu 15) Auftragsreferenzen verlangt. Die Kommission überprüft im Falle der Angabe von von der Kommission finanzierten Verträgen, ob diese Referenzen zufrieden stellend sind.

Die Zuschlagskriterien müssen sorgfältig abgefasst werden, damit diese nicht mit den Auswahlkriterien verwechselt werden. Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes muss zwischen der Bewertung der Auswahlkriterien und der Bewertung der Zuschlagskriterien unterschieden werden. Die „Gesamtkapazität der Firma“ wird in der Regel in der ersten Phase des Verfahrens bewertet, in der geprüft wird, ob eine Firma zur Durchführung des Projekts imstande ist oder nicht (Auswahlkriterien); in der zweiten Phase des Verfahrens wird sie nicht zwangsläufig ein weiteres Mal bewertet, da hier die Qualität des Angebots beurteilt wird (Bewertung/Zuschlagskriterien). Die Kommission stellt mittels objektiver Kriterien sicher, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung der Bewerber beachtet wird.

30.

Was die Beteiligung öffentlicher Einrichtungen (aus EU-Mitgliedstaaten) an der technischen Hilfe anbelangt, so stehen dem Einsatz einer solchen technischen Hilfe erhebliche Hindernisse entgegen, insbesondere das Erfordernis vorheriger Berufserfahrung in Ländern mit geringem Einkommen (die nur mit sehr wenigen Personen präsent sind) und die mangelnde Bereitschaft der Einrichtungen, gut qualifiziertes und leistungsfähiges Personal ins Ausland zu entsenden.

An den Ausschreibungen können sich generell alle natürlichen und juristischen Personen beteiligen, auch öffentliche Einrichtungen. Experten aus den Mitgliedstaaten und lokale Experten sind nicht ausgeschlossen. Eine Bekanntmachung der Ausschreibungen in lokalen Medien ist möglich.

Für die Rekrutierung geeigneter Experten können neue Wege sondiert werden, die jedoch mit den geltenden Vorschriften (Haushaltsordnung, Durchführungsvorschriften usw.) im Einklang stehen müssen.

31.

Die Teamleiter müssen über die notwendigen Managementkenntnisse verfügen, damit die technische Hilfe kohärent und wirksam organisiert und ein angemessenes Monitoring der Leistungen im Rahmen der technischen Hilfe sichergestellt werden kann.

Was die Rechenschaftspflicht anbetrifft, so ist der Auftragnehmer stets gegenüber dem Auftraggeber rechenschaftspflichtig (wird der Vertrag im Rahmen eines dezentralisierten Managements vom Empfängerland unterzeichnet, ist der Auftragnehmer immer gegenüber der betreffenden lokalen Einrichtung rechenschaftspflichtig; wird der Vertrag mit der Kommission geschlossen, ist er gegenüber der Delegation rechenschaftspflichtig). Im Muster der Aufgabenbeschreibung ist nicht vorgesehen, dass die Experten Aufgaben im Projektmanagement und in der Finanzkontrolle übernehmen.

Die Kommission räumt ein, dass bei der technischen Hilfe unterschiedliche Rollen (einschließlich der Verwaltungsarbeiten) zugewiesen werden, und prüft im Rahmen der Vorbereitung der künftigen Strategie für die technische Zusammenarbeit diese Frage, um für mehr Klarheit zu sorgen und die Rechenschaftspflicht gegenüber den Partnerregierungen auszuweiten).

32.

Die Koordinierung der Geber ist seit jeher ein zentrales Anliegen der Kommission. Seit 2005 werden erhebliche Anstrengungen unternommen, um beim Kapazitätsaufbau strukturierte koordinierte Maßnahmen, einschließlich der technischen Hilfe zu fördern. Koordinierung, Anpassung an die Systeme der Partner und Eigenverantwortung sind nunmehr zentrale Elemente der Agenda zur Gewährleistung einer wirksamen Hilfe. Die Kommission ist zudem die feste Verpflichtung eingegangen, ihre Operationalisierung weiter zu verbessern. Dies alles wird die Koordinierung der technischen Hilfe fördern (2).

33.

Die Agenda zur Gewährleistung einer wirksamen Hilfe sieht unter anderem eine stärkere Integration des Programmmanagements in die lokalen Verwaltungen und eine schrittweise Einstellung der Tätigkeit der Projektmanagementeinheiten vor. Seit 2003 sind alle von der EK finanzierten Projektdurchführungseinheiten formell in die nationalen Verwaltungen integriert:

Die Aufträge zur Durchführung der von der EK finanzierten technischen Hilfe werden für alle möglichen Komponenten/Tätigkeiten, die im Rahmen des Projekts durchgeführt werden, über die einschlägigen EK-Verfahren vergeben und verwaltet. In allen Ländern, die eine Budgethilfe erhalten, werden neben dieser Budgethilfe von der EK finanzierte Projekte durchgeführt. Dies trägt der notwendigen Diversifizierung der Hilfsinstrumente und den damit verbundenen Risiken Rechnung. Die Budgethilfe dient nicht der Finanzierung einer bestimmten Maßnahme; die Auszahlungen hängen von der Erreichung vereinbarter Ziele im Hinblick auf die Auswirkungen und die Ergebnisse ab. Gemäß der Haushaltsordnung leistet die Kommission die Zahlungen entsprechend ihren einschlägigen Verfahren. Die darauffolgende Verwendung dieser Mittel (die in den nationalen Haushalt des Empfängerlandes fließen und keine EK-Mittel mehr darstellen) unterliegt dann den nationalen Finanzverfahren.

Was insbesondere die internationale technische Hilfe anbelangt, so sind die Partnerländer in vielen Fällen nicht bereit, die Auftragsvergabe und das Management zu übernehmen; hierfür gibt es vielfältige Gründe wie etwa die durch die internationalen Experten anfallenden hohen Kosten oder der Arbeitsaufwand im Zusammenhang mit den Auswahl- und Vergabeverfahren.

Nach Ansicht der Kommission ist daher der Kommissionsansatz keineswegs inkohärent.

34.

Die kürzlich geänderte Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften, die neuen Instrumente der EK für externe Hilfsmaßnahmen (DCI, ENPI) sowie die Durchführungsverordnung für den 10. EEF verbessern die Möglichkeiten der Koordinierung mit den Gebern (Kofinanzierungsregeln der neuen Instrumente und neue Mittelverwaltungsmethoden gemäß den Artikeln 53 bis 57 der Haushaltsordnung).

Die Kommission stimmt dem zu, dass die Verwirklichung der in der Erklärung von Paris enthaltenen Ziele eine echte Herausforderung darstellt. Aus diesem Grunde sieht ihre Strategie für die technische Hilfe und die Projektdurchführungseinheiten eine umfassende Vorbereitungsphase und eine breite Abstimmung vor. Die jüngste Studie des DAC über das Monitoring der Pariser Indikatoren im Hinblick auf die Projektdurchführungseinheiten und die technische Zusammenarbeit (Bericht von Juli 2007) verdeutlicht, dass alle Geber mit der gleichen Herausforderung konfrontiert sind.

37.

Das ergebnisorientierte Monitoringsystem (EOS) wurde im Laufe der Jahre verbessert. Alle Dienststellen der Kommission (Zentrale und Delegationen) halten es nunmehr für einen wirksamen Mechanismus, der ein objektives Bild über den allgemeinen Stand der Projektdurchführung vermittelt und die regelmäßigen Monitoringmechanismen unterstützt.

39.

Siehe die Antwort der Kommission zu Ziffer 28.

SCHLUSSFOLGERUNGEN UND EMPFEHLUNGEN

Empfehlung 1

Nach Auffassung der Kommission stellt der gegenwärtige Ansatz bereits sicher, dass bei der Erstellung der Planungsdokumente die relevanten institutionellen Aspekte angemessen berücksichtigt werden. Auf die institutionellen Aspekte legt die Kommission besonderen Wert. Ihnen wird ab der Planungsphase und während des gesamten Projektzyklus Rechnung getragen.

In der derzeitigen Fassung eines gemeinsamen Rahmens für die Ausarbeitung der Länderstrategiepapiere (der auf den Schlussfolgerungen des Rates vom 11. April 2006 basiert) wird darauf hingewiesen, dass diese Dokumente eine gemeinsame Analyse der Lage des Landes unter Berücksichtigung der institutionellen Aspekte enthalten müssen. Diese Bewertung ist für die Wahl der Schwerpunktbereiche ausschlaggebend.

Empfehlung 2

Die Kommission ist mit dieser Empfehlung einverstanden. Um die EU-bezogenen Ziele verwirklichen zu können, wurde bereits die Erarbeitung einer Strategie zur Steigerung der Wirksamkeit der technischen Zusammenarbeit und zur Lösung von Fragen im Zusammenhang mit der Projektdurchführungseinheit beschlossen. Allgemeines Ziel dieser Anfang Juli 2007 begonnenen Arbeiten ist es, die Qualität der technischen Zusammenarbeit zu verbessern, wobei der Schwerpunkt auf dem mit der technischen Hilfe beauftragten Personal sowie auf den Fragen des Kapazitätsaufbaus und den bewährten Verfahren in diesem Bereich liegt. Die Erarbeitung von Leitlinien für die technische Hilfe wird Teil dieses Prozesses sein, in den die Ergebnisse der umfassenden Abstimmung mit den Delegationen, die Dienststellen der Zentrale, den Mitgliedstaaten und den Partnerregierungen einfließen werden. Die Leitlinien für die technische Hilfe werden bei der Förderung eines strukturierteren und strategischeren Ansatzes von zentraler Bedeutung sein. Aufgrund der Komplexität dieser Art von Tätigkeit sollten diese Leitlinien nach Meinung der Kommission einen flexiblen und kontextabhängigen Ansatz (Ausrichtung auf die Situation des Landes und des Sektors) unterstützen, damit Instrumente für ein besseres Verständnis der Besonderheiten des jeweiligen Kontexts geschaffen werden können.

Empfehlung 3

Die Kommission ist mit dieser Empfehlung einverstanden. Die Benutzerleitlinien für die technische Hilfe werden die Konzeption der Kapazitätsentwicklungsprojekte verbessern und den Bedarf an technischer Hilfe angemessen berücksichtigen. Qualitätsunterstützungsgruppen werden zur Umsetzung dieses Ansatzes beitragen.

46.

Siehe die Antwort der Kommission auf die Ziffern 19-21.

Zweiter Gedankenstrich: Siehe die Antwort der Kommission auf die Ziffern 22-26.

Dritter Gedankenstrich: Siehe die Antwort der Kommission auf die Ziffern 27-28.

Vierter Gedankenstrich: Siehe die Antwort der Kommission auf die Ziffern 29-30.

Fünfter Gedankenstrich: Siehe die Antwort der Kommission auf die Ziffern 32-34.

Empfehlung 4

Die Kommission ergriff bereits bzw. ergreift gegenwärtig eine Reihe von Maßnahmen unter Beachtung des geltenden gesetzlichen Rahmens, um dieser Empfehlung nachzukommen (siehe Ziffer 24). Außerdem prüft die Kommission die derzeitigen Verfahren im Hinblick auf bewährte Praktiken und die Grundsätze zur Gewährleistung von Wirksamkeit bei der technischen Hilfe (Vorbereitungsphase der EuropeAid-Strategie bei der technischen Zusammenarbeit und Projektdurchführungseinheiten).

Empfehlung 5

Nach Ansicht der Kommission stellen die derzeitigen Bewertungskriterien sicher, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung der Bewerber mittels objektiver Kriterien eingehalten wird. Siehe auch die Antwort der Kommission zu Ziffer 28.

Empfehlung 6

In der Regel helfen die Vorschriften über das öffentliche Auftragswesen zu gewährleisten, dass Einrichtungen mit angemessener Qualifizierung ausgewählt werden und das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis bei Wahrung vollständiger Transparenz im Hinblick auf die Verwendung der öffentlichen Mittel erzielt wird. Für die Beteiligung von Experten öffentlicher Einrichtungen sollten die Kenntnisse und Erfahrungen ausschlaggebend sein, die für die Durchführung der technischen Hilfe erforderlich sind. Siehe auch die Antwort der Kommission zu Ziffer 30.

Empfehlung 7

Die Kommission erarbeitet zurzeit eine Strategie für den Einsatz der technischen Hilfe und die technische Zusammenarbeit, um die Wirksamkeit der Hilfe im Einklang mit der Erklärung von Paris zu verbessern. Die Strategie wird zudem die mit dem Partnerland und anderen Gebern koordinierten Maßnahmen unter der Federführung des Partnerlandes unterstützen.

Der Einsatz der koordinierten technischen Hilfe hängt aber auch von den Politiken und Praktiken anderer Geber sowie von der Federführung der Partnerregierung ab.

Empfehlung 8

Die Leistungen im Rahmen der technischen Hilfe werden während der Projektdurchführung überwacht. Erfüllen die Leistungen nicht die vertraglichen Verpflichtungen, ergreift die Kommission die notwendigen Maßnahmen, einschließlich des Austausches von Experten. Jeder Projektmanager muss ein „Formular zur Bewertung des Auftragnehmers bei von der EK finanzierten Dienstleistungsverträgen“ ausfüllen, das dem Abschlussbericht im Anhang beigefügt wird. Auf dieser Grundlage bewertet der Projektmanager die Leistungen des Auftragnehmers und der wichtigsten Experten.

Bei der Zuschlagserteilung für neue Verträge wird die technische Kapazität der Bewerberfirmen während der Vorauswahl analysiert, einschließlich ihrer bisherigen Erfahrungen beim Vertragsmanagement, wenn die Bewerber Auftragsreferenzen vorlegen müssen. Die Kommission stützt ihre Bewertung auf objektive Kriterien und beachtet den Grundsatz der Gleichbehandlung von Bewerbern. Siehe auch die Antwort der Kommission zu Ziffer 28.


(1)  Artikel 75 der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften.

(2)  Erklärung von Paris über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit, März 2005; Maßnahmenpaket zur Förderung der Wirksamkeit der Hilfe, März 2006; Programmierungsleitlinien für den 10. EEF und gemeinsamer Rahmen für die gemeinsame Programmierung; Schlussfolgerungen des Rates zu einem Verhaltenskodex für Komplementarität und Arbeitsteilung im Bereich der Entwicklungspolitik, Mai 2007.