52007DC0242

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine europäische Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung {SEK(2007) 570} /* KOM/2007/0242 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 10.5.2007

KOM(2007) 242 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

über eine europäische Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung

{SEK(2007) 570}

MITTEILUNG DER KOMMISSIONAN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UN D DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

über eine europäische Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung

Kultur ist die Gesamtheit aller Träume und Mühen, die auf die volle Entfaltung des Menschen ausgerichtet sind. Die Kultur braucht diesen scheinbar widersprüchlichen Pakt: Die Vielfalt zum Grundsatz der Einheit machen, die Unterschiede vertiefen, aber nicht um zu teilen, sondern um zu bereichern. Europa ist eine Kultur oder es bleibt bedeutungslos( .Denis de Rougemont

1. Einleitung

Kultur ist die Seele der menschlichen Entwicklung und Zivilisation. Die Kultur lässt uns hoffen und träumen, indem sie unsere Sinne anregt und neue Sichtweisen der Wirklichkeit bietet. Sie bringt die Menschen zusammen, indem sie den Dialog anfacht und Leidenschaften weckt, aber auf eine Art, die eint anstatt entzweit. Kultur sollte verstanden werden als eine bestimmte Anzahl unverwechselbarer geistiger und materieller Züge, die eine Gesellschaft und eine gesellschaftliche Gruppe kennzeichnet. Darunter fallen die Literatur und die Künste, aber auch Lebensweisen, Wertesysteme, Traditionen und Überzeugungen.

Dario Fo beschrieb dies treffend so: „Noch bevor Europa wirtschaftlich geeint war oder aufgrund von Wirtschafts- und Handelsinteressen Gestalt annahm war es eine Kultur, die alle europäischen Länder einte. Die schönen Künste, Literatur, Musik, sie sind die Klammer, die Europa zusammenhält“ . Tatsächlich haben die Europäer ein gemeinsames Kulturerbe, das Ergebnis mehrerer hundert Jahre der Kreativität und des Austauschs durch Wanderungsbewegungen. Gleichzeitig herrscht eine große kulturelle und sprachliche Vielfalt, die viele Länder auf der ganzen Welt inspiriert hat und dies noch immer tut.

Die Einzigartigkeit und der Erfolg der Europäischen Union liegen in ihrer Fähigkeit begründet, Geschichte, Sprache und Kultur der Mitgliedstaaten zu respektieren, die zwar verschieden, aber doch miteinander verflochten sind, und gleichzeitig eine Gemeinschaft aufzubauen, in der Verständnis füreinander herrscht und in der Regeln befolgt werden, wodurch Frieden, Stabilität, Wohlstand und Solidarität und somit ein enormer Reichtum an kulturellem Erbe und schöpferischem Schaffen, der durch Erweiterungen noch vergrößert wird, gewährleistet sind. Aufgrund dieser Einheit in der Vielfalt sind der Respekt der kulturellen und sprachlichen Vielfalt und die Förderung eines gemeinsamen kulturellen Erbes zentrale Anliegen des europäischen Projekts. Im Angesicht der Globalisierung kann darauf weniger denn je verzichtet werden.

Im Europa von heute ist der kulturelle Austausch so lebendig und dynamisch wie nie zuvor. Mit der durch den EG-Vertrag ermöglichten Freizügigkeit wurden der kulturelle Austausch und Dialog über Grenzen hinweg enorm gefördert. Die kulturelle Betätigung und die Nachfrage nach Kulturgütern wachsen an, und die neuen Kommunikationstechnologien bieten noch nie dagewesene Zugangsmöglichkeiten. Gleichzeitig hat durch die Globalisierung die Begegnung mit anderen Kulturen in aller Welt zugenommen. Dies hat unsere Neugier erhöht und uns mehr Möglichkeiten gegeben, den Austausch mit anderen Kulturen zu suchen und von ihnen zu lernen, wodurch die Vielfalt unserer Gesellschaften noch größer geworden ist; allerdings wurde dadurch auch Europas Identität in Frage gestellt und seine Fähigkeit, interkulturelle und kohäsive Gesellschaften zu gewährleisten.

Die kulturelle Vielfalt und der interkulturelle Dialog sind weltweit zu einer großen Herausforderung geworden für eine globale Ordnung, die auf Frieden, dem gegenseitigen Verständnis und dem Respekt gemeinsamer Werte mit der Wahrung und Förderung der Menschenrechte und dem Schutz der Sprachen beruht. Ein wesentlicher Schritt in diesem Zusammenhang ist das Inkrafttreten des UNESCO-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen am 18. März 2007, zu dem die EU einen wichtigen Beitrag geleistet hat.

Kultureller Reichtum und Vielfalt Europas sind eng mit seiner Rolle und seinem Einfluss in der Welt verbunden. Die Europäische Union ist nicht einfach ein wirtschaftlicher Prozess oder eine Handelsmacht, sie gilt bei vielen – und das zu Recht – als bisher einmaliges und erfolgreiches soziales und kulturelles Projekt. Schon jetzt ist die Europäische Union ein Beispiel für eine „sanfte Macht“, eine Rolle, die es zu verstärken gilt. Diese Rolle stützt sich auf Normen und Werte wie Menschenwerte, Solidarität, Toleranz, Meinungsfreiheit, Respekt der Vielfalt und Dialog zwischen Kulturen – Werte, die für die ganze Welt als Inspirationsquelle dienen können, sofern sie aufrecht erhalten und gefördert werden.

Europas auf Vielfalt beruhender kultureller Reichtum ist zudem auch immer mehr ein großer Vorzug in einer virtuellen und wissensbasierten Welt. Der Kultursektor in Europa ist bereits jetzt ein äußerst dynamischer Katalysator für Wirtschaftswachstum und Arbeitsplatzschaffung in der gesamten EU. Kulturelle Tätigkeiten fördern auch eine integrative Gesellschaft und tragen dazu bei, Armut und soziale Ausgrenzung zu verhindern und zu vermindern. In seinen Schlussfolgerungen auf der Frühjahrstagung 2007 hat der Europäische Rat anerkannt, dass kreative Unternehmer und eine lebendige Kulturindustrie eine einzigartige Innovationsquelle für die Zukunft darstellen. Dieses Potenzial muss noch stärker zur Geltung gebracht und voll genutzt werden.

Zweck der Mitteilung

Es herrscht ein zunehmendes Bewusstsein dafür, dass die EU ihren kulturellen Reichtum und ihre kulturelle Vielfalt zur Geltung bringen sollte, sowohl innerhalb als auch außerhalb von Europa. Zudem wird anerkannt, dass die Kultur unverzichtbar ist, damit die EU ihre strategischen Ziele Wohlstand, Solidarität und Sicherheit erreichen und gleichzeitig ihre Präsenz auf der internationalen Bühne ausbauen kann.

Auf der Grundlage eingehender Anhörungen[1] werden in dieser Mitteilung das Verhältnis zwischen Kultur und Europa im Zeichen der Globalisierung erforscht und Ziele für eine neue EU-Kulturagenda vorgeschlagen. Diese Agenda muss Unterstützung bei allen Stakeholdern (Kommission, Mitgliedstaaten sowie Zivilgesellschaft und Europäisches Parlament) finden können. Die Kommission wird sich daher auch bemühen, neue Partnerschaften aufzubauen und Methoden der Zusammenarbeit zu entwickeln.

2. BEITRAG DER EU ZUR KULTUR[2]

Gemeinhin ist „Kultur“ ein komplexer Begriff. Gemeint sein können die schönen Künste, einschließlich der verschiedensten Kunstwerke, Kulturgüter und -dienstleistungen. „Kultur“ hat auch eine anthropologische Komponente. Sie ist die Grundlage für eine symbolische Welt von Bedeutungen, Überzeugungen, Werten und Traditionen, die ihren Ausdruck finden in Sprache, Kunst, Religion und Mythen. Insofern spielt sie eine wesentliche Rolle in der Entwicklung der Menschheit und dem komplexen Geflecht von Identität und Gewohnheiten von Individuen und Gemeinschaften.

Für die Zwecke dieser Mitteilung steht die Bedeutung der verschiedenen Facetten von Kultur bei der Entwicklung von Strategien innerhalb und außerhalb der EU im Mittelpunkt.

Grundlage für das Tätigwerden der EU im Kulturbereich ist der Vertrag. Artikel 151 hat folgenden Wortlaut:

„Die Gemeinschaft leistet einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes.“ „Die Gemeinschaft fördert durch ihre Tätigkeit die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und unterstützt und ergänzt erforderlichenfalls deren Tätigkeit…“ „Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten fördern die Zusammenarbeit mit dritten Ländern und den für den Kulturbereich zuständigen internationalen Organisationen, insbesondere mit dem Europarat.“ „Die Gemeinschaft trägt bei ihrer Tätigkeit aufgrund anderer Bestimmungen dieses Vertrags den kulturellen Aspekten Rechnung, insbesondere zur Wahrung und Förderung der Vielfalt ihrer Kulturen.“ |

In erster Linie sind für Kultur die Mitgliedstaaten zuständig und dies wird daher auch weitgehend so bleiben; in einigen Ländern ist diese Zuständigkeit zum größten Teil auf regionaler oder gar lokaler Ebene angesiedelt. Zum Beispiel ist auf der Grundlage von Artikel 151 keine Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften möglich. Bei allen Maßnahmen der EU muss also das Subsidiaritätsprinzip voll berücksichtigt werden, wonach die EU Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützt und ergänzt, aber nicht ersetzt, und dabei deren Vielfalt respektiert und den Austausch, den Dialog und das gegenseitige Verständnis fördert.

2.1. Die Rolle EU-interner Maßnahmen und Programme

Mit ihren Programmen und Maßnahmen trägt die EU bereits auf vielfältige Art zur Förderung kultureller Tätigkeiten in Europa bei:

- Die Kulturprogramme der Gemeinschaft waren sehr erfolgreich. Im laufenden Kulturprogramm (2007-2013)[3] wird der Weg weitergegangen durch die Förderung des gegenseitigen Verständnisses, die Stimulierung von Kreativität und den Beitrag zur gegenseitigen Bereicherung unserer Kulturen. Mit dem Programm werden Tausende von Kulturorganisationen dabei unterstützt, kulturelle und künstlerische Projekte zu gestalten und durchzuführen, die der besseren und breiteren Kenntnis des europäischen Kulturerbes sowie der Förderung des Kulturaustauschs, der künstlerischen und literarischen Schöpfung sowie der literarischen Übersetzung dienen. Unterstützt werden zudem Einrichtungen, die auf europäischer Ebene kulturell tätig sind. Durch europäische Preise für Architektur, Kulturerbe und Musik sowie die Initiative „Europäische Kulturhauptstädte“ werden große europäische Kulturerrungenschaften anerkannt.

- Zahlreiche andere Programme haben eine enorme Auswirkung auf die Kultur, entweder durch gezielte Kulturprojekte, den Einsatz der durch sie geförderten Fremdsprachen, die enge Verbindung zwischen Lernen und Kultur oder die durch sie herbeigeführten Kulturerfahrungen: Dazu zählen das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger” (2007-2013)[4], das ebenfalls auf den die Kultur betreffenden Artikel des Vertrags beruht und die aktive europäische Staatsbürgerschaft fördert sowie Programme, die lebenslanges Lernen (auch Erasmus und Erasmus Mundus), Mehrsprachigkeit und den Austausch Jugendlicher unterstützen.

- Die Sektoren Film und Audiovisuelles werden durch das Programm MEDIA[5] abgedeckt, das seit 1991 läuft und die Wettbewerbsfähigkeit der audiovisuellen Industrie in Europa stärkt. Ein weiteres Ziel ist die Förderung des Dialogs zwischen Kulturen, die Stärkung des Bewusstseins der europäischen Kulturen füreinander und die Entwicklung des kulturellen Potenzials. Zudem wurde am 16. November 2005 eine Empfehlung über das Filmerbe und die Wettbewerbsfähigkeit der damit zusammenhängenden Tätigkeiten verabschiedet, in der konkrete Maßnahmen in diesem Bereich aufgezeigt werden.

- Ein weiterer wichtiger Beitrag zur Kultur wird durch andere Förderprogramme der Gemeinschaft geleistet. So kann die Unterstützung durch die Kohäsionspolitik oder die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums eine wichtige Förderfunktion haben, beispielsweise durch die Wiederherstellung des Kulturerbes und die Förderung der kunstschaffenden Industrie, um die Attraktivität von Regionen zu erhöhen oder die Fortbildung Kulturschaffender zu unterstützen. Dies gilt auch für die Entwicklung der Informationsgesellschaft (z. B. durch die Initiative „Digitale Bibliotheken“, die den online-Zugang zu Europas vielfältigem kulturellen und wissenschaftlichen Erbe erleichtern soll) oder die Forschung (durch die Forschungsrahmenprogramme).

Auch zahlreiche Gemeinschaftsmaßnahmen spielen eine wichtige Rolle dabei, den Rechtsrahmen für den Kultursektor abzustecken.

Bei Gemeinschaftsmaßnahmen nach Artikel 151 Absatz 4 des Vertrags gilt es oft, das richtige Gleichgewicht zwischen verschiedenen legitimen Zielen der öffentlichen Politik, wie etwa die Förderung der kulturellen Vielfalt, zu finden.

- Es gibt einen engen Zusammenhang zwischen der Förderung von Kultur und Kreativität und den urheberrechtlichen und damit zusammenhängenden Vorschriften der EU. Diese Vorschriften schützen die Rechte von Autoren, Produzenten und Künstlern, damit diese einen angemessenen Ausgleich für ihr Schaffen erhalten können, und ermöglichen eine weite Verbreitung von geschützten Arbeiten und Tonaufzeichnungen, wodurch mehr Bürger Zugang zum reichen und vielfältigen europäischen Kulturerbe erhalten.

- Die 1989 verabschiedete Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ hat durch die Regelung der grenzüberschreitenden Ausstrahlung von Sendungen im europäischen Binnenmarkt einen Rechtsrahmen für den freien Verkehr europäischer audiovisueller Inhalte in der EU geschaffen; dies hat merklich zur größeren Vielfalt an Medien und Kulturprodukten beigetragen. Die kulturelle Vielfalt wird in diesem Zusammenhang auch durch die Unterstützung europäischer und unabhängiger Produktionen gefördert.

- Seit der Einführung von Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe d[6] durch den Vertrag von Maastricht spielen bei den staatlichen Beihilfen auch kulturelle Erwägungen eine Rolle. Unter dieser Bestimmung hat die Kommission in der Vergangenheit ein breites Spektrum an Maßnahmen in den Mitgliedstaaten gebilligt, die so unterschiedlichen Bereichen wie Museen, nationalen Denkmälern, Theater- und Musikproduktionen, gedruckten Kulturmedien sowie dem Sektor Film und Audiovisuelles zugute kamen.

- In Zusammenarbeit mit dem Europarat wurden der Tag des offenen Denkmals sowie einige Aktionen in den westlichen Balkanländern durchgeführt.

- Die EU hat das Jahr 2008 zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs[7] erklärt, um damit vorbildlichen Verfahren und Abläufen des interkulturellen Dialogs Geltung und Bedeutung zu verschaffen. Angestrebt wird damit eine nachhaltige Strategie für die Zeit nach 2008. Die Dimension der Mehrsprachigkeit des Dialogs wird dabei besondere Berücksichtigung finden.

- Mit Hilfe der bestehenden gemeinschaftlichen Förderprogramme möchte die Kommission schließlich 2009 zum europäischen Jahr von Kreativität und Innovation durch Bildung und Kultur erklären, um dadurch die Öffentlichkeit zu sensibilisieren, die öffentliche Debatte in den Mitgliedstaaten zu fördern und zur Unterstützung von Kreativität, Innovation und interkulturellen Kompetenzen beizutragen.

In den letzten Jahren haben die Mitgliedstaaten neue Formen der flexiblen Zusammenarbeit erforscht, um enger bei gemeinsamen Zielen kooperieren zu können. Der Rat hat einen mehrjährigen Arbeitsplan für den Zeitraum 2005-2007[8] beschlossen, und bei einzelnen Aspekten, wie etwa der Mobilität von Kunstsammlungen aus Museen, wurden flexible Formen der Zusammenarbeit entwickelt. Regelmäßige Ministerkonferenzen haben ebenfalls zum Austausch vorbildlicher Verfahren und zum Dialog über mögliche Maßnahmen beigetragen.

Das Europäische Parlament hat in seinen Berichten und Empfehlungen[9] regelmäßig eine engere Zusammenarbeit eingefordert. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen haben auf die Rolle der organisierten Zivilgesellschaft und der lokalen und regionalen Behörden verwiesen.

Aufgrund dieser Erfahrungen und der Ergebnisse der umfassenden Anhörung zur Vorbereitung dieser Mitteilung ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass es an der Zeit ist, eine gemeinsame Kulturagenda und neue Partnerschaften und Methoden der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft und Drittländern zu entwickeln.

2.2. Die Außenbeziehungen der EU

Die Kultur ist anerkanntermaßen ein wichtiger Teil der großen Programme und Instrumente[10] der EU für Zusammenarbeit sowie der bilateralen Abkommen der Union mit Drittländern. Sie ist auch ein Schlüsselelement der mit dem Europarat entwickelten Zusammenarbeit, die in der gemeinsamen Durchführung des „Tags des offenen Denkmals” und einigen Aktionen in den westlichen Balkanländern mündete.

Viele Jahre wurde ein breites Spektrum an Kulturprojekten und -programmen als Teil der finanziellen und technischen Hilfe der Union in allen Entwicklungsregionen der Welt durchgeführt. Diese Aktionen zielten auf die Erhaltung und Restauration des Kulturerbes, die Produktion und Verbreitung von Kunstwerken, die Gründung oder Restaurierung von Museen, den Kompetenzaufbau bei lokalen Kulturakteuren und Künstlern sowie die Veranstaltung großer Kulturereignisse. Die Kommission unterstützt mit finanziellen Mitteln und Initiativen neue und bereits etablierte Kulturindustrien in den Partnerländern, vor allem in den Bereichen Film und Audiovisuelles, sowie den Zugang zu Kultur und kultureller Vielfalt in Drittländern auf lokaler Ebene.

Eng verbunden damit ist das zunehmende Engagement der Union zum Schutz und zur Stärkung der Menschenrechte, auch der kulturellen Rechte, der Rechte einheimischer Völker sowie der Rechte von Minderheiten und sozial ausgegrenzter Menschen.

Der interkulturelle Dialog als eines der Hauptinstrumente für Frieden und Konfliktvermeidung ist offensichtlich eines der grundlegenden Ziele solcher Aktionen. Entsprechende Schwerpunktaktionen in diesem Bereich wurden durch den Anstoß einer vom Präsidenten der Kommission eingesetzten beratenden Gruppe eingeleitet und führten unter anderem zur Gründung der Anna-Lindh-Stiftung Europa/Mittelmeer für den Kulturdialog in Alexandria sowie zur Aufnahme einer gezielten Debatte in die politischen Gespräche mit vielen Drittländern.

Zudem hat die Kommission unlängst damit begonnen, ihre öffentliche Diplomatie zu verstärken, auch durch Kulturereignisse, wobei häufig kulturelle Institutionen in den Mitgliedstaaten einbezogen sind, um in Drittländern wichtige Botschaften über Europa, seine Identität und die Erfahrungen mit dem Brückenschlag zwischen verschiedenen Kulturen zu vermitteln

Im allgemeineren Rahmen hat die Kommission unter der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 mehrjährige thematische Programme vorgeschlagen, um Gemeinschaftsinterventionen in Entwicklungsländern und -regionen einerseits und auf internationaler Ebene andererseits zu finanzieren. Die thematischen Programme „In die Menschen investieren” und „Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden im Entwicklungsprozess” sollen die geografische Zusammenarbeit durch die Länderstrategiepapiere im Kulturbereich ergänzen. Aus aktuellen Umfragen geht eindeutig hervor, dass die große Mehrheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger – angeführt von den Staats-und Regierungschefs im Juni 2006[11] – für Europa unter dem Druck der Globalisierung eine stärkere Präsenz auf der Weltbühne und eine Außenpolitik wünschen, die europäische Werte deutlich zum Ausdruck bringt. Die Kultur ist selbstverständlich ein Kernbereich dieses mehrseitigen, auf Konsens aufbauenden Ansatzes.

Die rasche Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen unterstreicht die neue Rolle der kulturellen Vielfalt auf internationaler Ebene: Die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, eine neue kulturelle Säule des globalen Regierens und der nachhaltigen Entwicklung zu stärken, vor allem durch die Förderung der internationalen Zusammenarbeit.

3. ZIELE EINER EUROPÄISCHEN KULTURAGENDA

Die 2006 durchgeführte ausführliche Konsultation hat der Kommission die Erkenntnis gebracht, dass ein starker Konsens für eine neue Kulturagenda der EU, die auf vergangene Errungenschaften aufbauen und laufende Aktivitäten verstärken könnte, besteht. Die Agenda würde sich an drei miteinander zusammenhängenden Zielbereichen orientieren:

- Förderung der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen Dialogs;

- Förderung der Kultur als Katalysator für Kreativität im Rahmen der Strategie von Lissabon für Wachstum und Beschäftigung;

- Förderung der Kultur als wesentlicher Bestandteil der internationalen Beziehungen der Union.

An diesen Zielen würden sich die künftigen EU-Maßnahmen ausrichten. An alle Akteure würde ein Appell gehen, bei voller Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips einen Beitrag zu leisten.

- Für die Mitgliedstaaten und ihre Regionen würde dies bedeuten, ihre Maßnahmen in diesen Bereichen mit Bezug auf gemeinsame Ziele weiterzuentwickeln und sich darum zu bemühen, gemeinsame Aktivitäten unter anderem durch eine offene Koordinierungsmethode und die Auslotung der durch EU-Mittel gebotenen Möglichkeiten zu steuern.

- Für die Stakeholder im Kulturbereich, beispielsweise Berufsverbände, kulturelle Einrichtungen, Nichtregierungsorganisationen, europäische Netze, Stiftungen, usw. würde dies die Aufnahme eines intensiven Dialogs mit den EU-Institutionen, die Unterstützung bei der Entwicklung neuer Maßnahmen und Aktionen der EU sowie die Entwicklung des Dialogs untereineinander bedeuten.

- Für die Kommission würde dies bedeuten, dass sie ihre Innen- und Außenpolitik und die gemeinschaftlichen Förderprogramme mobilisiert und ihre Rolle als Initiatorin sowie den Austausch vorbildlicher Verfahren sowie den Dialog mit sämtlichen Akteuren neu gestaltet.

- Für alle Akteure würde dies ein neues Verständnis der Partnerschaft und der Ownership bei den EU-Aktionen zur Erreichung dieser Ziele bedeuten.

Im folgenden Abschnitt sind diese allgemeinen Ziele ausführlicher erläutert.

3.1. Kulturelle Vielfalt und interkultureller Dialog

Die Kunst kann die Persönlichkeit junger Menschen prägen, um ihre Toleranz zu fördern und in ihnen den Respekt für andere und den Wunsch nach Frieden zu wecken. Yehudi Menuhin

Die Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten entsprechend ihrer nationalen und regionalen Vielfalt ist als wichtiges Ziel der EU im EG-Vertrag festgeschrieben. Um gleichzeitig unser gemeinsames Erbe zu betonen und den Beitrag aller in unseren Gesellschaften vertretenen Kulturen anzuerkennen, muss die kulturelle Vielfalt in einem Kontext der Offenheit und des Austauschs zwischen verschiedenen Kulturen genährt werden. Da wir in zunehmend multikulturellen Gesellschaften leben, gilt es daher, den interkulturellen Dialog und die interkulturellen Kompetenzen zu fördern. Dies ist auch sehr nützlich in einer globalen Wirtschaft im Hinblick auf die bessere Beschäftigungsfähigkeit, Anpassungsfähigkeit und Mobilität der Künstler und der im kulturellen Bereich Beschäftigten sowie auf die Mobilität von Kunstwerken. Da die Bürger großen Nutzen aus der Förderung der kulturellen Vielfalt ziehen, müssen wir ihren Zugang zur Kultur und zu Kulturwerken fördern.

Folgende spezifische Ziele sind zu setzen:

- Förderung der Mobilität von Künstlern und Beschäftigten im Kulturbereich sowie Verbreitung aller künstlerischen Ausdrucksformen über nationale Grenzen hinweg:

- Mobilisierung öffentlicher und privater Geldquellen zur Förderung der Mobilität von Künstlern und Beschäftigten des Kultursektors innerhalb der EU;

- Förderung der Mobilität von Kunstwerken und anderen künstlerischen Ausdrucksformen;

- Verbesserung der europaweiten Koordinierung bei Aspekten, welche die Mobilität von Beschäftigten des Kulturbetriebs innerhalb der EU betreffen, um kurzfristigen und häufigen Aufenthalten in anderen Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen.

- Förderung und Stärkung der interkulturellen Kompetenzen und des interkulturellen Dialogs, vor allem durch die Entwicklung von „Kulturbewusstsein und -ausdruck“, „sozialen und zivilen Kompetenzen“ und „Kommunikation in Fremdsprachen“, was alles zu den Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen zählt, die vom Europäischen Parlament und vom Rat 2006[12] aufgelistet wurden.

3.2. Kultur als Katalysator für Kreativität im Rahmen der Strategie von Lissabon für Wachstum und Beschäftigung

Die Intelligenz ist für die Schaffung von Unterschieden programmiert. Francesco Alberoni

Die Kulturindustrien und der kreative Sektor tragen kräftig zu BIP, Wachstum und Beschäftigung in Europa bei. Einer jüngst für die Kommission durchgeführten unabhängigen Studie zufolge arbeiteten 2004 mehr als 5 Millionen Personen im Kultursektor, das entspricht 3,1 % der erwerbstätigen Bevölkerung insgesamt in EU-15. Der Kultursektor trug 2003 mit etwa 2,6 % zum BIP der EU bei, wobei sein Wachstum zwischen 1999 und 2003[13] erheblich stärker war als das der Wirtschaft im Allgemeinen. Im Kontext der Globalisierung sind diese Wirtschaftszweige und die durch sie geschaffene Kreativität ein erheblicher Wert für die Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit Europas.

Die Rolle der Kultur bei der Unterstützung und Förderung von Kreativität und Innovation muss erforscht und verstärkt werden. Kreativität ist die Grundlage sozialer und technologischer Innovationen und damit eine wichtige Antriebskraft für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze in der EU.

Folgende spezifische Ziele sind zu setzen:

- Förderung der Kreativität in der allgemeinen Bildung durch die Einbeziehung des Kultursektors bei der Nutzung des Potenzials der Kultur als konkretes Input/Tool für das lebenslange Lernen und durch die Förderung von Kultur und Künsten in der nichtformalen und formalen Bildung (auch Fremdsprachenerwerb).

- Förderung des Kapazitätsaufbaus im Kultursektor durch die Unterstützung von Ausbildungsmaßnahmen in den Bereichen Management und Unternehmertum, die Vermittlung der europäischen Dimension/Marktaktivitäten sowie durch die Erschließung innovativer Geldquellen (auch Sponsorentum) und den besseren Zugang dazu.

- Aufbau kreativer Partnerschaften zwischen dem Kultursektor und anderen Sektoren (IKT, Forschung, Tourismus, Sozialpartner usw.), um die soziale und wirtschaftliche Wirkung von Investitionen in Kultur und Kreativität zu verstärken, vor allem im Hinblick auf mehr Wachstum und Arbeitsplätze sowie die Entwicklung und Attraktivität von Regionen und Städten.

3.3. Kultur als wichtiges Element der internationalen Beziehungen

Jede Kultur hat ihren Ursprung in der Vermischung, der Interaktion, der Konfrontation. Dies bedeutet umgekehrt, dass die Zivilisation in Isolation stirbt. Octavio Paz

Mit der Unterzeichnung des UNESCO-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen haben die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten ihr Engagement bei der Entwicklung einer neuen und stärker pro-aktiven kulturellen Rolle Europas im Rahmen der internationalen Beziehungen und bei der Eingliederung der kulturellen Dimension als wichtiges Element in den Beziehungen Europas mit Partnerländern und -regionen bekräftigt. Dies sollte dazu beitragen, das Wissen über die europäischen Kulturen und ihr Verständnis in der Welt zu fördern.

Wesentliche Voraussetzung für diese Eingliederung ist die Entwicklung des aktiven interkulturellen Dialogs mit allen Ländern und Regionen, wobei Europa beispielsweise die sprachliche Bindung zu vielen Ländern entgegenkommt. In diesem Zusammenhang sollten unbedingt auch der Reichtum der kulturellen Vielfalt unserer Partner gefördert, die lokale Identität berücksichtigt, der Zugang ländlicher Bevölkerungsgruppen zur Kultur gefördert und eine wirtschaftliche Ressource entwickelt werden, die direkte Auswirkungen auf die sozio-ökonomische Entwicklung hat.

Vor diesem Hintergrund wird die EU einen „zweigleisigen“ Ansatz verfolgen:

- Systematische Eingliederung der kulturellen Dimension und verschiedener kultureller Komponenten in alle Massnahmen, Projekte und Programme der Aussenbeziehungen und der Entwicklungspolitik als Mittel zur Stärkung der Qualität der diplomatischen Tätigkeiten und der Berechtigung und Nachhaltigkeit aller Kooperationstätigkeiten der EU;

- Unterstützung spezifischer kultureller Aktionen und Veranstaltungen – die Kultur ist eine eigenständige Ressource und der Zugang dazu sollte bei entwicklungspolitischen Maßnahmen einen Schwerpunkt bilden.

Folgende spezifischen Ziele sind zu setzen:

- Weiterer Ausbau des politischen Dialogs mit allen Ländern und Regionen im Kulturbereich und Förderung des kulturellen Austauschs zwischen der EU und anderen Ländern und Regionen;

- Förderung des Zugangs zu europäischen und anderen Märkten für Kulturgüter und -dienstleistungen aus Entwicklungsländern durch gezielte Aktionen und Abkommen, die eine bevorzugte Behandlung ermöglichen oder durch handelsbezogene Hilfsmassnahmen;

- Nutzung der Aussenbeziehungen und der Entwicklungspolitik zum Schutz und zur Förderung der kulturellen Vielfalt durch die finanzielle und technische Unterstützung bei der Erhaltung des kulturellen Erbes und den Zugang dazu einerseits sowie die aktive Belebung und Förderung kultureller Aktivitäten in der ganzen Welt andererseits;

- Bei allen Kooperationsprogrammen und -projekten müssen bei Konzeption und Umsetzung die lokale Kultur in vollem Umfang berücksichtigt und dem besseren Zugang der Menschen zu Kultur und zu den unterschiedlichen kulturellen Ausdrucksformen, auch durch den direkten persönlichen Kontakt, Rechnung getragen werden. Von vorrangiger Bedeutung ist die Bildung, wozu auch das Plädoyer für die Einbeziehung der Kultur in die Bildungsinhalte auf allen Ebenen in den Entwicklungsländern zählt;

- Förderung der aktiven Mitarbeit der EU in internationalen, mit Kultur befassten Organisationen sowie an dem von den Vereinten Nationen eingeleiteten Prozess „Allianz der Zivilisationen“.

4. NEUE PARTNERSCHAFTEN UND ARBEITSMETHODEN

Um seine Kulturagenda aufstellen zu können, muss sich Europa auf eine solide Partnerschaft aller Betroffenen verlassen, die vier wesentliche Elemente aufweist.

4.1. Ausbau des Dialogs mit dem Kultursektor

Die Kommission strebt an, einen strukturierten Dialog mit dem Sektor aufzubauen, der den Rahmen für den regelmäßigen Austausch von Standpunkten und vorbildlichen Verfahren, Beiträge zum politischen Gestaltungsprozess, Follow-up und Bewertung bieten würde.

Der Kultursektor sollte sich aus Gründen der Legitimität auch weiterhin selbst organisieren und geeignete und repräsentative Partner ermitteln. Die Kommission begrüßt, dass mit der Gründung einiger repräsentativer Organisationen und einiger Kooperationseinrichtungen wie der Plattform der Zivilgesellschaft für den interkulturellen Dialog bereits einige Strukturen am Entstehen sind.

Gleichzeitig stellt die Kommission fest, dass der Sektor besondere Merkmale aufweist, vor allem eine gewisse Heterogenität (Berufsverbände, kulturelle Institutionen mit unterschiedlichem Grad der Unabhängigkeit, Nichtregierungsorganisationen, europäische und nicht-europäische Netze, Stiftungen usw.) und die bisherige mangelnde Kommunikation zwischen den Kulturindustrien und anderen im Kulturbereich Tätigen. Sie sieht eine wichtige Aufgabe darin, den Sektor stärker zu strukturieren. Diese besonderen Merkmale haben dazu geführt, dass der Kultursektor auf europäischer Ebene bisher nur eine schwache Stimme hatte.

Zum Aufbau eines konstruktiveren Dialogs zwischen der Kommission und den verschiedenen Akteuren schlägt die Kommission die folgenden Schritte vor:

- Kartografierung des Sektors mit dem Ziel, die Gesamtheit der Stakeholder zu ermitteln und besser zu verstehen;

- Einrichtung eines „Kulturforums“ für die Anhörung der Stakeholder und Unterstützung bei der Gründung einer Plattform, die sich selbst organisiert bzw. einer Reihe von Stakeholder-Plattformen;

- Hilfe bei der Schaffung einer Grundlage, auf der einzelne Künstler und Intellektuelle auf europäischer Ebene („Kulturbotschafter“) repräsentative Ansichten äussern können, unter anderem durch Prüfung der Eignung und Machbarkeit eines europäischen Internet-Forums für den Meinungsaustausch, den künstlerischen Ausdruck und den Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern;

- Ermutigung der Sozialpartner in den Kultursektoren, ihren autonomen Sozialdialog gemäß den Artikeln 138 und 139 des Vertrags weiter zu entwickeln. Entsprechende Ausschüsse für den sektoralen sozialen Dialog bestehen bereits für die darstellenden Künste und den audiovisuellen Sektor;

- Erweiterung der öffentlichen Debatten in Europa um eine kulturelle Dimension unter Nutzung der Vertretungen der Kommission; wenn die Kultur ins Rampenlicht geholt wird, wird dies der Förderung des Dialogs dienen und neue Interessenten gewinnen.

4.2. Einrichtung einer offenen Koordinierungsmethode

Wie bereits erwähnt, genehmigten die Mitgliedstaaten im Rat einen gemeinsamen Arbeitsplan für 2005-2007. Der Plan muss jetzt erneuert werden und nach Ansicht der Kommission wäre es an der Zeit, dass die Mitgliedstaaten in ihrer Zusammenarbeit einen Schritt weitergehen und dafür die offene Koordinierungsmethode in einem partnerschaftlichen Verständnis wählen.

Diese Methode bietet einen geeigneten Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Kulturbereich. Sie ermöglicht den unverbindlichen Austausch zwischen Regierungen über geplante Maßnahmen und gemeinsame Aktionen, der sich für einen solchen Bereich eignet, in dem die Zuständigkeiten weitgehend auf Ebene der Mitgliedstaaten verbleiben. Es geht darum, gemeinsame Ziele zu vereinbaren, die Fortschritte bei der Umsetzung regelmäßig zu prüfen und vorbildliche Verfahren sowie einschlägige Daten auszutauschen, um mehr voneinander lernen zu können.

Die Methode wird in den Bereichen Beschäftigung, Sozialschutz, Bildung und Jugend angewandt. Sie hat den Mitgliedstaaten bei der Konzeption ihrer Politik geholfen, da die regelmäßige Beteiligung an einem europäischen Prozess das Profil der Politik auf nationaler Ebene verstärkt und sie bereichert. Zudem können die Mitgliedstaaten dadurch voneinander lernen. Schließlich gibt die Methode den Akteuren in diesen Politikbereichen eine Stimme auf europäischer Ebene, die sie sonst nicht hätten.

Auf jeden Fall aber muss bei der Konzeption der offenen Koordinierungsmethode für diesen Bereich den besonderen Merkmalen des Kultursektors Rechnung getragen werden. Dies beinhaltet eine flexible Vorgehensweise in einem partnerschaftlichen Verständnis mit den Mitgliedstaaten für die Berichterstattung mit allgemeinen Zielen und nur wenigen Vorgaben.

Die Kommission schlägt vor, dass der Rat auf der Grundlage dieser Mitteilung die oben genannten Ziele unterstützt und Schwerpunkte sowie einen zweijährigen Rhythmus für die Prüfung der Ergebnisse festlegt. Dazu würde die Kommission unter anderem alle zwei Jahre mit hochrangigen Vertretern der Mitgliedstaaten einen Bericht verfassen, indem die wichtigsten Themen und Tendenzen zusammengefasst und die Fortschritte bei der Umsetzung der gemeinsamen Ziele in den Mitgliedstaaten erörtert werden.

Den Mitgliedstaaten würde empfohlen, lokale und regionale Behörden und die Stakeholder im inländischen Kulturbetrieb voll einzubeziehen und in ihrem Bericht darzulegen, wie sie dabei vorgegangen sind. Auf EU-Ebene würde diese Einbeziehung über das oben genannte Kulturforum geschehen. Ein Jahr vor der Veröffentlichung des Berichts würde die Kommission ein Treffen veranstalten, um Beiträge der Zivilgesellschaft zu sammeln.

Das Europäische Parlament, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen sollten in den Prozess einbezogen werden.

Für die Ziele der Außenbeziehungen würde gegebenenfalls der dafür bestehende EU-Rahmen, auch der Rat der Außenminister, genutzt. Die Kommission würde zusammen mit den Mitgliedstaaten anstreben, die EU-weite Koordinierung der kulturellen Zusammenarbeit zu intensivieren. Dazu zählt auch die Ermittlung vorbildlicher Verfahren und deren Austausch. Im Mittelpunkt der verstärkten Bemühungen um Koordinierung und Harmonisierung würde weiterhin die Ausarbeitung von Länderstrategiepapieren und gemeinsamen Hilfsstrategien stehen.

4.3. Unterstützung einer empirischen Politikgestaltung

Die Kommission würde bei jedem der genannten Ziele und der vorgeschlagenen Koordinierungsmethode für die Unterstützung und Koordinierung zur Verfügung stehen.

Um die genannten Ziele erreichen zu können, muss besser verstanden werden, welchen Beitrag der Kultursektor zur Agenda von Lissabon leisten könnte, um eine empirische Politik zu fördern. Dazu zählt die gemeinsame Nutzung bereits vorliegender Daten und Fallstudien und die Zusammenarbeit bei der Methodik zur Bewertung und Folgenanalyse. Voraussetzung sind aber auch die Prüfung und gegebenenfalls Verbesserung nationaler Statistiken und die Gewährleistung einer besseren Vergleichbarkeit derselben, was von Eurostat koordiniert werden könnte.

In diesem Zusammenhang wird die Kommission eine Reihe von Studien und internen Aktionen unter Beteiligung verschiedener Generaldirektionen auf den Weg bringen, um die vorgeschlagenen Ziele und empirischen Vorhaben zu unterstützen. Sie wird zudem die Vernetzung der Akteure fördern, die auf europäischer, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene an der Folgenabschätzung und Bewertung von Kulturpolitik beteiligt sind.

4.4. Einbeziehung der Kultur in andere betroffene Politikbereiche

Nach Artikel 151 Absatz 4 des EG-Vertrags ist die Gemeinschaft gehalten, bei ihrer Tätigkeit aufgrund anderer Bestimmungen des Vertrags den kulturellen Aspekten Rechnung zu tragen, insbesondere zur Wahrung und Förderung der Vielfalt ihrer Kulturen.

Um dem nachzukommen, wird die Kommission die Koordinierung zwischen ihren Dienststellen verstärken und ihre Analyse der Schnittstelle zwischen kultureller Vielfalt und anderen Gemeinschaftsmaßnahmen vertiefen, um bei Entscheidungen oder Vorschlägen, die eine Regelung beinhalten oder Folgen für den Haushalt haben, für Ausgewogenheit zwischen den verschiedenen legitimen politischen Zielen, zu denen auch die Förderung der kulturellen Vielfalt zählt, zu sorgen. Zum Beispiel hat die Kommission vor kurzem zu diesem Zweck eine dienststellenübergreifende Gruppe eingesetzt.

Im Hinblick auf die externe Dimension wird vor allem der multi- und interkuturelle Dialog sowie der Dialog zwischen den Religionen ins auge gefasst, um das Veständnis zwischen der EU und ihren internationalen Partnern zu verbessern und mehr Menschen in den Partnerländern direkt anzusprechen. Hier spielt die Bildung, insbesondere im bereich der Menschenrechte, eine bedutende Rolle. Das neue Programm Erasmus Mundus wird dazu einen Beitrag leisten. Die Kommission unterstützt den Dialog und kulturbezogene Tätigkeiten im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP), des Programms „In Menschen investieren“, von Einrichtungen wie der Anna-Lindh-Stifzung im Mittelmeerraum sowie der Allianz der Zivilisationen der UN. Für einige Partnerländer der ENP-Region, in Asien und auch anderswo, werden spezifische Programme der kulturellen Zusammenarbeit eingerichtet (beispielsweise der Kulturfonds für Indien). Diese Tätigkeiten sind voneinander abhängig.

Die Europäische Kommission schlägt vor, zu einer wirksamen Unterstützung gezielter kultureller Aktionen in AKP-Ländern einen EU-AKP-Kulturfonds einzurichten, der ein gemeinsamer europäischer Beitrag zur Förderung des Vertriebs und unter Umständen auch der Herstellung von Kulturgütern der AKP-Länder wäre. Dieser Fonds wird neue lokale Märkte und Industrien fördern und damit den Zugang von Menschen zur Kultur und zu den verschiedenen kulturellen Ausdrucksformen in ihrer Umgebung unterstützen und gleichzeitig den Zugang von Kulturgütern der AKP-Länder zu europäischen Märkten durch den leichteren Zugang zu Vertriebsnetzen und Plattformen in der EU verbessern.

Der 10. Europäische Entwicklungsfonds wird eine Starthilfe zur Finanzierung des Fonds leisten, die durch Beiträge der EU-Mitgliedstaaten ergänzt wird.

5. SCHLUSSFOLGERUNG

Kultur ist kein Luxus, sie ist eine Notwendigkeit. Gao Xingjian

Nach Ansicht der Kommission ist der Zeitpunkt für eine neue europäische Kulturagenda gekommen, die den Realitäten der modernen Welt im Zeichen der Globalisierung Rechnung trägt.

In dieser Mitteilung werden konkrete Vorschläge vorgebracht, die sowohl eine Reihe gemeinsamer Ziele als auch neue Methoden zur Intensivierung der kulturellen Zusammenarbeit in der EU betreffen.

Das Europäische Parlament, der Rat, der Ausschuss der Regionen und der Europäische Wirtschafts-und Sozialauschuss werden ersucht, sich zu dieser Mitteilung zu äussern.

Der Rat wird gebeten, die entsprechenden Schritte zu ergreifen, um im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode gemeinsame Ziele zu setzen und eine geeignete Berichterstattung beschließen zu können; der Europäische Rat wird ersucht, dies in seinen Schlussfolgerungen zu unterstützen.[pic][pic][pic]

( Anm. d. Übers.: Die Zitate im Text wurden mangels Quellenangaben ausgehend von der vorgegebenen englischsprachigen Fassung übersetzt. Für die Zwecke dieser Mitteilung ließ sich nicht feststellen, ob offizielle deutsche Übersetzungen vorliegen. Lediglich für dieses Zitat von Denis de Rougemont konnte bestätigt werden, dass dies nicht der Fall ist. Der französische Originaltext lautet: "La culture est l'ensemble des rêves et des travaux qui tendent à la totale réalisation de l'homme. La culture exige ce pacte paradoxal: faire de la diversité le principe de l'unité, approfondir les différences, non pour diviser, mais pour l'enrichir encore plus. L'Europe est une culture ou elle n'est pas grand chose" .

[1] Siehe http://ec.europa.eu/culture/eac/communication/consult_en.html undhttp://ec.europa.eu/development/body/theme/human_social/pol_culture1_en.htm

[2] Ausführlicher behandelt im beigefügten Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen „Inventory of Community actions in the field of culture“.

[3] Beschluss Nr. 1855/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 (ABl. L 372 vom 27.12.2006).

[4] Beschluss Nr. 1904/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 (ABl. L 378 vom 27.12.2006).

[5] Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 (ABl. L 327 vom 24.11.2006).

[6] „Beihilfe zur Förderung der Kultur und der Erhaltung des kulturellen Erbes, soweit sie die Handels- und Wettbewerbsbedingungen in der Gemeinschaft nicht in einem Maß beeinträchtigen, das dem gemeinsamen Interesse zuwider läuft”.

[7] Entscheidung Nr. 1983/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 (ABl. L 412 vom 30.12.2006).

[8] Bei der 2 616. Tagung des Rates „Bildung, Jugend und Kultur“, 15.-16. November 2004.

[9] Siehe Bericht über kulturelle Zusammenarbeit in der Europäischen Union – Giorgio Ruffolo - A5-0281/2001.

[10] Etwa das Cotonou-Abkommen mit den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean, das Nachbarschafts- und Partnerschaftsprogramm mit Nachbarländern und Russland sowie das Instrument für Entwicklung und Zusammenarbeit für Asien sowie Mittel- und Lateinamerika.

[11] Im Juni 2006 verabschiedete der Europäische Rat den Vorschlag der Kommission „Europa in der Welt – Praktische Vorschläge für mehr Kohärenz, Effizienz und Sichtbarkeit” – KOM(2006) 278.

[12] Empfehlung 2006/962/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 10).

[13] Vgl. die Studie über die Kulturwirtschaft in Europa, die 2006 von KEA für die Europäische Kommission durchgeführt wurde: http://ec.europa.eu/culture/eac/sources_info/studies/studies_en.html.