15.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 305/25


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Der Europäische Forschungsraum — Neue Perspektiven“

(2007/C 305/06)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

bekräftigt, dass die Schaffung des Europäischen Forschungsraums intensiviert werden muss, wenn das Ziel, Europa zur führenden Wissensgesellschaft und zum dynamischsten Wirtschaftsraum zu machen, erreicht werden soll; betont die herausragende Bedeutung der Regionen, die im Rahmen ihrer Forschungspolitik durch unterstützende programmatische, strukturelle und legislative Rahmenbedingungen wesentlich zur Schaffung eines Europäischen Forschungsraums beitragen und diesen mit Leben füllen;

unterstützt den Gedanken der Koordination von regionalen, nationalen und EU-Forschungsprogrammen und –prioritäten. Unter Hinweis auf das Subsidiaritätsprinzip wird aber die Verantwortung der Mitgliedstaaten sowie regionalen und lokalen Gebietskörperschaften für Wissenschaft und Forschung betont und eine auf der europäischen Ebene zentralisierte und geplante Forschung weiterhin abgelehnt;

hält für die Entwicklung eines Europäischen Forschungsraums Fortschritte bei der Mobilität der Wissenschaftler einschließlich der notwendigen legislativen Anpassungen in den Bereichen des Aufenthaltsrechts und der Pensionen sowie flankierende familienfreundliche, unterstützende Maßnahmen für besonders bedeutungsvoll;

betont die Notwendigkeit der Schaffung von Normen und Schutzrechten zur Sicherung des geistigen Eigentums. Die Entwicklung einer europäischen Charta für den Umgang mit geistigem Eigentum aus öffentlichen Forschungseinrichtungen und Hochschulen kann dabei einen wichtigen Beitrag zur Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums und zur Förderung von Kooperationsnetzwerken leisten;

ermuntert die Hochschulen, neue Wege der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen und dem privaten Sektor zu gehen, z.B. im Rahmen von gemeinschaftlichen Innovationsfonds. Die Hochschulen müssen noch stärker als bisher als Innovationstreiber in ihren Regionen wahrgenommen und gefördert werden.

Referenzdokumente

Grünbuch „Der Europäische Forschungsraum: Neue Perspektiven“

KOM(2007) 161 endg.

Mitteilung „Verbesserung des Wissenstransfers zwischen den Forschungseinrichtungen und der Industrie in Europa: hin zu offener Innovation — Umsetzung der Lissabon Agenda“

KOM(2007) 182 endg.

Berichterstatter

:

Michael SCHROEREN (DE/EVP), Mitglied des Landtages von Nordrhein-Westfalen

Politische Empfehlungen

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

bekräftigt die hohe Bedeutung der Schaffung eines Europäischen Forschungsraums für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung und Innovationsfähigkeit Europas, zur Erreichung des Lissabon-Ziels und für das nachhaltige und ausgewogene Wachstum und den Erfolg der Regionen Europas sowie für die Verbesserung der Lebensqualität ihrer Bürgerinnen und Bürger;

2.

unterstützt die Auffassung, dass seit dem Beschluss zur Schaffung eines Europäischen Forschungsraums durch den Europäischen Rat im März 2000 in Lissabon bedeutende Maßnahmen zu dessen Verwirklichung vorangebracht worden sind, dieser Prozess aber intensiviert werden muss, wenn das Ziel, Europa zur führenden Wissensgesellschaft und zum dynamischsten Wirtschaftsraum weiterzuentwickeln, erreicht werden soll;

3.

begrüßt daher die Initiative der EU-Kommission, die mit dem Grünbuch eine Bestandsaufnahme der Fortschritte, Erfolge und Misserfolge auf dem Weg zum Europäischen Forschungsraum seit seiner Einrichtung 2000 initiiert und neue Ideen unter Berücksichtigung neuer Entwicklungen erörtert und beschreibt;

4.

hält für die Entwicklung eines Europäischen Forschungsraums Fortschritte bei der Mobilität der Wissenschaftler einschließlich der notwendigen legislativen Anpassungen in den Bereichen des Aufenthaltsrechts und der Pensionen sowie flankierende familienfreundliche, unterstützende Maßnahmen von besonderer Bedeutung. Des Weiteren kann eine stärkere Koordinierung und Kooperation der Mitgliedstaaten und der Regionen in Bezug auf die Forschungsprogramme zu Synergieeffekten und damit zu einem Mehrwert des Europäischen Forschungsraums führen und so die Wettbewerbsfähigkeit Europas auf dem weltweiten Markt des Wissens stärken. Eine Stärkung des Wissenstransfers, auch durch eine Zusammenarbeit in Innovationsclustern, ist in diesem Zusammenhang dringend geboten. Die Förderprogramme der EU, insbesondere das 8. Forschungsrahmenprogramm, sollte entsprechend ausgebaut und fokussiert werden und Letzteres noch wirksamer als bisher mit den Europäischen Strukturfonds verknüpft werden;

5.

betont die herausragende Bedeutung der Regionen, die im Rahmen ihrer Forschungspolitik durch unterstützende programmatische, strukturelle und legislative Rahmenbedingungen wesentlich zur Schaffung eines europäischen Mehrwerts im Forschungsbereich und zur Gestaltung des Europäischen Forschungsraums beitragen und diesen mit Leben füllen. Legislative Rahmenbedingungen der EU sollten nur dort gesetzt werden, wo dies zur Schaffung eines europäischen Forschungsraums unabdingbar erscheint und koordinierende Maßnahmen, auch im Rahmen der Methode der offenen Koordinierung, nicht ausreichen. Darüber hinausgehende zentralisierende Planungen auf der europäischen Ebene werden weiterhin abgelehnt;

6.

weist nachdrücklich auf die herausragende Rolle der Städte und Regionen als Förderer eines innovativen Umfelds hin. Ihre Politik wirkt sich nicht nur stark auf die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums über die Wissenschaftlermobilität aus, denn nur ein abwechslungsreiches, tolerantes und innovatives Lebensumfeld ist für Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen attraktiv, sondern die Städte sind auch treibende Kräfte für den Aufbau einer Forschungsinfrastruktur. Hier sei auf die regionale Innovationspolitik, Technologiezentren, Gründerzentren, Wissenschaftsparks und Risikokapitalfonds verwiesen;

7.

vermisst im Grünbuch über den Europäischen Forschungsraum die Sichtweise, dass eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der öffentlich finanzierten Forschung und anderen Akteuren der Gesellschaft auch die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften betrifft. Es ist nicht nur die Industrie, die in einigen Fällen als Betroffene angesprochen wird. In vielen Mitgliedstaaten sind die lokalen und regionalen Behörden für wichtige Bereiche des Gemeinwohls zuständig. Die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und öffentlichen Akteuren muss ausgebaut werden, denn es besteht ein hoher Bedarf an „sozialen Innovationen“, vor allem auch, um den großen gesellschaftlichen Herausforderungen gerecht zu werden und dadurch zur Umsetzung der Lissabon-Strategie beizutragen;

In Bezug auf die Mobilität der Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen

8.

unterstützt die Auffassung; dass die thematische, räumliche und institutionelle Mobilität von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern von großer Bedeutung für die Weiterentwicklung und Weitergabe von Wissen ist und daher zum selbstverständlichen Bestandteil der heutigen Berufsbiographien und Karrieren werden sollte;

9.

teilt die Ansicht, dass die so beschriebene Mobilität der Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen derzeit häufig noch durch unzureichende legislative und institutionelle Rahmenbedingungen sowie durch schlechte Arbeitsbedingungen und Karrierehemmnisse behindert wird;

10.

unterstreicht die Bedeutung der Ausbildung von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen in den verschiedenen Teilen der Europäischen Union einschließlich der neuen Mitgliedstaaten. Durch eine Ausbildung in verschiedenen Teilen der EU wird die Chancengleichheit auch beim Zugang zur Ausbildung von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen immer besser verwirklicht; dies bietet die Gewähr für die optimale Verwertung des geistigen Potenzials Europas zum gesamteuropäischen Nutzen. Dieser Aspekt unterstreicht die Bedeutung der Finanzierung der Hochschulen und Forschungseinrichtungen durch nationale und EU-Finanzierungsinstrumente sowie durch Maßnahmen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften;

11.

ermuntert die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die in ihrer Verantwortung möglichen Maßnahmen zur Verbesserung der Mobilität in allen Bereichen, insbesondere auch zwischen der Wissenschaft und der Industrie, zu ergreifen. Von großer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch eine enge, europaweite Kooperation zwischen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, auch mit den politischen Akteuren und Administrationen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene. Der Anteil von Frauen an der wissenschaftlichen Laufbahn muss nachhaltig gestärkt werden. In diesem Zusammenhang sind flexible Laufbahn- und Arbeitszeitregelungen, Regelungen zur Übertragbarkeit von Pensionsansprüchen, aber auch bedarfsgerechte Angebote der Kinderbetreuung und sonstiger familienfreundlicher flankierender Maßnahmen (z.B. Hilfen zum Berufseinstieg von Ehe- und Lebenspartnern) von herausragender Bedeutung;

12.

unterstreicht die Notwendigkeit zur Gewinnung von exzellenten Wissenschaftlern aus dem nichteuropäischen Ausland und betont daher die Bedeutung der Mobilitätsprogramme der EU wie des Marie-Curie-Programms und begrüßt die unterstützenden Maßnahmen, die in einigen Regionen durch Rückkehrerprogramme für Wissenschaftler getroffen wurden;

13.

unterstützt in diesem Zusammenhang grundsätzlich die Notwendigkeit der stärkeren Öffnung regionaler und nationaler FuE-Programme, sieht aber Klärungsbedarf hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung;

14.

bekräftigt die Rolle der EU, im Wege der Methode der offenen Koordination durch Herstellung von Transparenz und Darstellung von Best-practice-Beispielen aus den Regionen eine bessere Abstimmung der mobilitätsfördernden Maßnahmen der regionalen und nationalen Körperschaften zu befördern;

In Bezug auf die Schaffung von exzellenter Forschungsinfrastruktur

15.

bekräftigt sein Bekenntnis zur Notwendigkeit der Schaffung einer modernen und leistungsfähigen europäischen Forschungsinfrastruktur, insbesondere auch durch die Schaffung moderner virtueller Netze und Wissensdatenbanken, und unterstützt die Auffassung, dass es gelingen muss, hierfür neben den europäischen Ressourcen regionale, nationale und private Mittel zu attrahieren. Der Erreichung des 3 %-BIP-Ziels mit einem 2/3-Anteil des privaten Sektors kommt in diesem Zusammenhang eine entscheidende Bedeutung zu;

16.

bekräftigt seine Auffassung, dass zur Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Forschungsraums die Vernetzung und Weiterentwicklung der bestehenden Forschungseinrichtungen vorangetrieben werden muss. Die europäischen Strukturfonds können einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung und Errichtung neuer Forschungsinfrastrukturen leisten. Außerdem sollte eine engere Verknüpfung mit dem FRP angestrebt werden. Dieser Aspekt bzw. die Rolle der Strukturfonds bei der Schaffung eines Europäischen Forschungsraums wird bislang im Grünbuch zu wenig beleuchtet;

17.

regt an, in diesem Zusammenhang auch die Frage der Implementierung und Finanzierung der vom Europäischen Strategieforum ESFRI vorgelegten Europäischen Roadmap als einem wichtigen Meilenstein für die Schaffung eines Europäischen Forschungsraums zu diskutieren. Dabei sollten klare und transparente Entscheidungsprozesse und das Kriterium der Exzellenz im Vordergrund stehen.

18.

begrüßt daher die Bemühungen in verschiedenen Regionen, durch eine verstärkte Autonomie der Hochschulen mehr privates Engagement zu ermöglichen, und ermuntert sie ausdrücklich, neue Wege der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen und dem privaten Sektor zu gehen, z. B. im Rahmen von gemeinschaftlichen Innovationsfonds, die auch für eine nachhaltige Verwendung und Sicherung öffentlicher Ressourcen beispielgebend sein können. Die Hochschulen müssen noch stärker als bisher als Innovationstreiber in ihren Regionen wahrgenommen, gefördert und auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene in die entsprechenden Diskussionsprozesse eingebunden werden;

19.

teilt die Auffassung der Notwendigkeit einer stärkeren Koordinierung der öffentlichen und privaten sowie der FuE-Aktivitäten der EU-Mitgliedstaaten und hält die Methode der offenen Koordinierung für ein geeignetes Instrument, hier zu Synergieeffekten zu kommen;

In Bezug auf die Stärkung und Exzellenzorientierung der Forschungseinrichtungen

20.

unterstreicht die Bedeutung der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen für die Grundlagenforschung und die angewandte Forschung als Motoren der gesamtgesellschaftlichen, kulturellen und ökonomischen Entwicklung in ihren Regionen und in regionenübergreifenden Zusammenhängen. Der Ausschuss setzt sich in diesem Sinne für eine umfassende Interpretation des Innovationsbegriffs ein, der über eine rein ökonomische Bedeutung hinausgeht;

21.

betont die Bedeutung der grenzüberschreitenden Kooperation von Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit außeruniversitären Partnern in Industrie und Wirtschaft, der Verwaltung, der Kultur und anderen gesellschaftlichen Gruppen;

22.

unterstützt die Bemühungen zur Schaffung auch von virtuellen Kompetenzzentren und betont in diesem Zusammenhang die Bemühungen der Regionen, die Zusammenarbeit der Akteure in — auch virtuellen — Clustern zu fördern;

23.

begrüßt die Aktivitäten der EU, diese Maßnahmen durch geeignete Förderprogramme bzw. Förderlinien als Bestandteil dieser Programme — z.B. im Rahmen des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms — zu stärken, und ermuntert dazu, die entsprechenden Programme im Hinblick auf eine stärkere Kooperation der genannten Institutionen und Akteure zu Erreichung der notwendigen kritischen Masse und zur Schaffung exzellenter international sichtbarer Cluster zielgerichtet weiterzuentwickeln;

24.

weist darauf hin, dass bei dem Streben nach einer kritischen Masse auf Ebene der Forschungseinrichtungen zu bedenken ist, dass diese kritische Masse von dem Themenkreis, dem Forschungsbereich und den Teilnehmern abhängt. Von einer Standardlösung für sämtliche Forschungsdisziplinen und Förderungsformen sollte abgesehen werden;

25.

lobt die vom Grünbuch herausgestellte Zielsetzung eines angemessenen Ausgleichs zwischen der Basisfinanzierung und der Wettbewerbsfinanzierung der Forschungseinrichtungen. Unter Verweis auf seine früheren Positionen spricht sich der Ausschuss für eine weiterführende Debatte über einen angemessenen Ausgleich zwischen Basisfinanzierung und Wettbewerbsfinanzierung aus. Für die Dynamik des Systems ist es von großer Bedeutung, wie dieses Gleichgewicht angelegt ist;

26.

befürwortet, wie bereits in früheren Positionen dargelegt, die Auswahl interessanter und nützlicher Forschungsthemen eher den Wissenschaftlern und ihren Gemeinschaften zu überlassen („bottom-up“) und auf die freiwillige Vernetzung zu vertrauen, anstatt einem von oben gesteuerten Prozess und der damit einhergehenden rituellen Zusammenarbeit den Vorzug zu geben;

27.

betont zugleich die Notwendigkeit, neben der Förderung von Exzellenz und Spitzenleistungen eine gute Ausbildung und Bildung für die Menschen in jeder Region als Grundlage des individuellen und gesellschaftlichen Wohlstandes und der Innovationsfähigkeit der Regionen sicherzustellen;

In Bezug auf einen demokratischen und effektiven Wissenstransfer

28.

stimmt den Darlegungen zur hohen Bedeutung der digitalen Medien für eine demokratische, grenzüberschreitende und zielgruppenorientierte Verbreitung von Wissen und wissenschaftlichen Erkenntnissen, auch zur Politikberatung, zu und unterstützt die Verbreitung dieses Wissens auch durch internationale Vernetzung;

29.

betont gerade vor dem Hintergrund der internationalen Zusammenarbeit die Notwendigkeit der Schaffung von Normen und Schutzrechten zur Sicherung des geistigen Eigentums, ohne die eine vertrauensvolle Kooperation in institutionen- und grenzübergreifenden Zusammenhängen, z. B. in Clustern und Exzellenzzentren, erheblich behindert würde;

30.

bekräftigt seine Auffassung, dass hierzu die systematische Entwicklung und Anwendung europäischer und internationaler Normen gefördert und durch die Veröffentlichung von Best-practice-Beispielen insbesondere der Wissenstransfer zwischen Industrie und öffentlicher Forschung unterstützt werden sollte. Die Entwicklung einer europäischen Charta für den Umgang mit geistigem Eigentum aus öffentlichen Forschungseinrichtungen und Hochschulen kann dabei einen wichtigen Beitrag zur Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums und zur Förderung von Kooperationsnetzwerken leisten;

31.

weist nachdrücklich darauf hin, dass auch bei größeren EU-Kooperationsprojekten, wie z.B. dem Europäischen Technologieinstitut, die Einbindung und Mitwirkungsmöglichkeiten der Regionen und der KMU sichergestellt werden müssen;

In Bezug auf die Koordination von Forschungsprogrammen und -prioritäten

32.

unterstützt den Gedanken der Koordination und Abstimmung von regionalen und nationalen Forschungsprogrammen und -prioritäten mit Blick auf einen europäischen Forschungsraum und Forschungsmarkt und dem Ziel der besseren Abstimmung der einzelstaatlichen Forschungsaktivitäten und einer besseren Ausrichtung auf das gemeinsame Ziel der Errichtung eines europäischen Forschungsraums. Unter Hinweis auf das Subsidiaritätsprinzip wird aber die Verantwortung der Mitgliedstaaten sowie regionalen und lokalen Gebietskörperschaften für Wissenschaft und Forschung betont und eine auf der europäischen Ebene zentralisierte und geplante Forschung weiterhin abgelehnt;

33.

bekräftigt seine Auffassung, dass die Schaffung eines Europäischen Forschungsraums und einer auch inhaltlich koordinierten Forschung wesentlich dadurch befördert werden kann, dass den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gute Rahmenbedingungen für Forschung gewährleistet werden. Dies geschieht durch EU-Förderprogramme wie dem 7. EU-Forschungsrahmenprogramm, kann aber auch durch entsprechend abgestimmte und ausgerichtete Strukturprogramme wesentlich vorangebracht werden, die Synergien zwischen Struktur- und Forschungsförderung zulassen;

34.

lässt sich dabei von der Erkenntnis leiten, dass sich in den jeweiligen Regionen erfolgreiche Forschungs- und Innovationsmodelle nicht einfach „kopieren“ und auf andere Regionen bzw. politische Körperschaften übertragen lassen. Allerdings können sie — unter Berücksichtigung der jeweiligen strukturellen, gesellschaftlichen und kulturellen Gegebenheiten — beispielgebend für die Entwicklung angepasster Modelle in anderen, auch benachteiligten Regionen, wirken;

35.

teilt die Auffassung, dass sich das ERA-Net-Programm zur Koordination der regionalen und europäischen Forschungsprogramme bewährt hat und fortentwickelt werden sollte;

36.

weist darauf hin, dass ein EU-Benchmarking nur dann in den Regionen Akzeptanz findet, wenn es die spezifischen Entwicklungsvoraussetzungen, -stadien und -erfordernisse der jeweiligen Regionen mit in den Blick nimmt. Für ein erfolgreiches Benchmarking der EU in den Regionen müssen daher Indikatoren und Untersuchungsmethoden entwickelt werden, die einen Vergleich der Regionen tatsächlich erlauben und zu umsetzbaren Ergebnissen führen. Die Einbeziehung der Regionen in diesen Entwicklungsprozess ist für den künftigen Erfolg eines Benchmarkings unabdingbar;

37.

vermisst im Grünbuch über den Europäischen Forschungsraum Überlegungen zu den so genannten „sozialen Plattformen“. Diese innovative Idee hat in der Tat zum Ziel, strategische Forschungsagenden im Hinblick auf große gesellschaftliche Herausforderungen zu formulieren und umzusetzen, z.B. Umwelt, alternde Bevölkerung und Integration. Es ist zu begrüßen, dass im Arbeitsprogramm im Teil „Zusammenarbeit“ zu den Themen Gesellschafts- und Geisteswissenschaften vom Dezember 2006 auf soziale Plattformen für Städte und sozialen Zusammenhalt hingewiesen wird. Die Kommission sollte jedoch diesen innovativen Weg bei der Definition zukünftiger Forschungsthemen weiter ausbauen, was u.a. bereits im Dialog mit Wissenschaftlern, öffentlichen Akteuren, Unternehmen und der Zivilgesellschaft geschieht;

In Bezug auf die Weltoffenheit des Europäischen Forschungsraums

38.

unterstützt die Auffassung einer umfassenden Internationalität von Wissenschaft und Forschung und betont die Notwendigkeit der auch über die EU hinausgehenden Kooperation und den Austausch von Wissen und Wissenschaftlern;

39.

begrüßt die Aktivitäten von Mitgliedstaaten, diese internationale Zusammenarbeit durch die Schaffung fördernder Rahmenbedingungen wie eine entsprechende Novellierung des Zuwanderungsrechts zu stärken, und regt eine enge Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten auf diesen Gebieten an;

Zum weiteren Vorgehen

40.

begrüßt die Initiative der EU-Kommission zu einer umfassenden öffentlichen Debatte unter Einbeziehung des Ausschusses der Regionen, in deren Verlauf die vorgestellten prioritären Themen und Maßnahmen zur Schaffung eines europäischen Forschungsraums unter Berücksichtigung des im Forschungsbereich geltenden Subsidiaritätsprinzips konkretisiert und weiterentwickelt werden müssen.

Brüssel, den 11. Oktober 2007

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Michel DELEBARRE