16.5.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 120/73


Stellungnahme zu dem „Vierten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt“

KOM(2007) 273 endg.

(2008/C 120/17)

Die Europäische Kommission beschloss am 30. Mai 2007, den Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

„Vierter Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt“.

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt nahm ihre Stellungnahme am 8. November 2007 an. Berichterstatter war Herr DERRUINE.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 440. Plenartagung am 12./13. Dezember 2007 (Sitzung vom 13. Dezember) mit 88 Stimmen ohne Gegenstimmen und ohne Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Einleitung

1.1

Die Kommission muss gemäß Artikel 159 des Vertrags alle drei Jahre einen Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in Europa vorlegen.

1.2

Da der Bericht in dem Jahr vor der Aktualisierung der integrierten Leitlinien der Lissabon-Strategie veröffentlicht wird, hofft der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA), dass seine Überlegungen — wie er dies bereits gefordert hat — nicht nur in der kommenden Generation der regionalpolitischen Maßnahmen, sondern bereits bei der Ausarbeitung dieser neuen integrierten Leitlinien berücksichtigt werden (1).

1.3

Mit dem neuen Änderungsvertrag wird insofern eine Neuerung eingeführt, als die allgemeinen Ziele der Europäischen Union um den territorialen Zusammenhalt ergänzt werden (Artikel 3), der erst vom Konvent über die Zukunft Europas hinzugenommen und von der Regierungskonferenz von 2007 bestätigt wurde.

2.   Allgemeine Bemerkungen

2.1

In der dem Bericht beigefügten Mitteilung wird mithilfe einer Reihe von Fragen eine Debatte über die Zukunft der Strukturpolitik eingeleitet. Nach Auffassung des EWSA sind jedoch zwei wichtige Fragen ausgelassen worden, auf die eine konkrete Antwort gefunden werden sollte:

Es erscheint müßig, sich mit der Kohäsionspolitik — die nahezu ein Drittel des Gemeinschaftshaushalts in Anspruch nimmt — zu befassen, ohne gleichzeitig über die Mittel zu diskutieren, die für ihre Durchführung zur Verfügung stehen. Der EWSA möchte daran erinnern, dass der Gemeinschaftshaushalt entsprechend seiner in der Vereinbarung über die Finanzielle Vorausschau genehmigten Form nicht ausreicht, um den Ambitionen gerecht zu werden, die Europa erfüllen soll. Was konkret die Strukturpolitik betrifft, ist die gleiche Feststellung zu treffen: 0,36 % des BIP sind nicht ausreichend, um den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in Europa zu gewährleisten (2).

Die Rolle der Sozialpartner und der organisierten Zivilgesellschaft: In einer Reihe von Fragen wird zwar die Verwaltungsproblematik angesprochen; diese ist allerdings auf die politische Dimension im engeren Sinn beschränkt. Die Sozialpartner und die organisierte Zivilgesellschaft bleiben jedoch leider unberücksichtigt, obwohl sie unerlässlich sind, um die Vorhaben an die Anforderungen vor Ort anzupassen und für eine breite öffentliche Unterstützung zu sorgen. Außerdem tragen sie zur Transparenz bei der Verwendung der Mittel bei.

2.2

Die im Bericht genannten Zahlen können für den aufmerksamen Leser verwirrend sein, da nicht immer klar ist, ob sie sich auf die EU der 15, 25 oder 27 Mitglieder beziehen. Im Zusammenhang mit den Trends sind auch die Referenzdaten verwunderlich. So ist in dem Bericht häufig vom Zusammenhalt der EU-27 die Rede, wobei als Referenzdatum 1996 angegeben wird — das Jahr, in dem die Zahl der Mitgliedstaaten gerade auf 15 gestiegen war. Daraus ergibt sich, dass sich die skizzierten Trends nicht nur auf die EU-Mitgliedstaaten, sondern auch auf Länder beziehen, die von den sektoralen Gemeinschaftspolitiken (Binnenmarkt, Wettbewerb, Regionalpolitik) nicht bzw. (aufgrund der Ausrichtung ihrer Handelsbeziehungen) nur geringfügig betroffen waren. Mit anderen Worten: Aus dem Bericht geht nicht deutlich hervor, welchen spezifischen Beitrag die Strukturpolitik hinsichtlich des größeren Zusammenhalts geleistet hat, obwohl ihr Beitrag unbestreitbar ist (3).

2.3

Das Kriterium 75 % des BIP pro Einwohner, das definiert, ob eine Region einen Entwicklungsrückstand aufweist, wurde durch die Tatsache verwässert, dass das Pro-Kopf-BIP infolge des Beitritts von Ländern, die weit weniger wohlhabend sind als die zuvor beigetretenen, nach der Erweiterung gesunken ist (statistischer Effekt). Dies ist etwa mit dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens der Fall. Daher lässt sich die Situation in Bezug auf den Zusammenhalt vor 2004 nicht unmittelbar mit der heutigen Situation vergleichen. Das gute Abschneiden der zwölf Regionen, die diese Schwelle überschritten haben, muss relativiert werden, da keine Gewähr dafür besteht, dass es nicht dem statistischen Effekt zuzuschreiben ist.

2.4

In dem Bericht wird angekündigt, dass neun der 12 Mitgliedstaaten, die 2004 und 2007 beigetreten sind, zu Beginn des kommenden Programmplanungszeitraums die 75 %-Schwelle überschritten haben werden, wodurch dieses Referenzkriterium an Relevanz verlieren wird. Es wäre angebracht, schon jetzt über diese Frage nachzudenken.

2.5

Der Bericht enthält eine Fülle von kompakten Informationen, die aber leider nicht immer miteinander verknüpft wurden.

So geht aus der gemeinsamen Lektüre der Ziffern 2.1.3, 3.2, 2.2.4 (insbesondere der Grafik) und 2.2.6 von Anhang I hervor, wie schwierig es ist, Wirtschaftswachstum und harmonische Entwicklung miteinander zu kombinieren (im vorliegenden Fall die Schaffung von Arbeitsplätzen zum Nutzen aller Regionen). Gerade für einige neue Mitgliedstaaten (Polen, Ungarn, Rumänien, Bulgarien und die Tschechische Republik) ist dies jedoch eine wirkliche Herausforderung.

Zwar haben die früheren Kohäsionsländer Irland, Griechenland und Spanien ihren Rückstand ganz oder teilweise aufgeholt, doch wie ist es mit der Zukunftsfähigkeit ihres Wachstums bestellt? Wie kann man den künftigen Entwicklungen optimistisch entgegensehen, wenn die Produktivität pro Arbeitsstunde im Vergleich zum europäischen Durchschnitt seit 10 Jahren hinterherhinkt oder das Wachstum großenteils auf einem anhaltenden Bauboom basiert (Spanien)? Wie lässt es sich erklären, dass in Irland trotz des starken Wirtschaftswachstums, das das Land in der Klassifizierung des realen BIP pro Einwohner an die zweite Stelle katapultiert und ihm die Wiedererlangung von Vollbeschäftigung ermöglicht hat, nahezu einer von fünf Einwohnern von Armut bedroht ist?

Die Beschäftigungsqualität, die 2000 als zentrales Ziel von Lissabon anerkannt wurde, glänzt in diesem Bericht durch Abwesenheit (4). Der Ausschuss ist der Ansicht, dass jeder Mitgliedstaat genau prüfen sollte, ob die Arbeitsplätze, die dank der Strukturfonds geschaffen bzw. durch sie unterstützt wurden, den Menschen eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt und angemessene Lebensbedingungen mit entsprechendem Lohn oder Gehalt ermöglicht haben.

2.6

Der EWSA macht ferner auf darauf aufmerksam, dass ein Hinweis auf die Sozialwirtschaft, in der schätzungsweise 10 % der europäischen Unternehmen tätig sind, und ihre Bedeutung für den Zusammenhalt fehlt (insbesondere in Bezug auf Unterstützung für arbeitsmarktpolitisch benachteiligte Bevölkerungsgruppen). Dieser Wirtschaftszweig schafft qualitativ hochwertige Arbeitsplätze und trägt insofern zu nachhaltigem Wachstum bei, als er die Arbeitsplätze an das Gebiet bindet, dem ländlichen Raum Dynamik verleiht, soziales Kapital schafft und sektorale und territoriale Umstrukturierungen vorwegnimmt. Daher wäre es zu wünschen, dass zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbare statistische Daten über die Quantität und Qualität diesbezüglicher Arbeitsplätze erhoben werden, um mehr Informationen über diesen Wirtschaftszweig zu erhalten

2.7

Nach Ansicht des EWSA sollten mehrere Aspekte des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts vertieft bzw. untersucht werden, z. B. die Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt.

2.8

Sollte ein weiteres Argument für die Zweckmäßigkeit der Kohäsionspolitik in der EU erforderlich sein, so werden im Bericht zwei neue Elemente beigesteuert:

Die Marktkräfte agieren bevorzugt in den Hauptstädten, in die auch die Arbeitnehmer und Arbeitslosen strömen; das Eldorado, das sie verheißen, ist jedoch häufig trügerisch. Dieser Aspekt darf in den Debatten, mit denen die Förderung der Mobilität zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit propagiert werden soll, nicht unterschätzt werden.

Die Hauptstädte sind zudem häufig die einzigen Triebfedern des Wachstums. Es gibt nur in drei Ländern sekundäre Wachstumspole von internationaler Bedeutung, die sich durch wirtschaftliche Nachhaltigkeit auszeichnen. Dies erklärt teilweise, weshalb die durchschnittliche Wachstumsrate auf regionaler Ebene zwischen 0 % und 8,6 % (1997-2004) variiert.

Während ein Land im Sog der Entwicklung seiner Hauptstadt die kritische Schwelle von 75 % überschreitet, kommen viele Regionen oft sehr viel langsamer an dieses Ziel heran.

Es war somit dringend an der Zeit, den territorialen Zusammenhalt, der sich allem Anschein nach immer mehr als die eigentliche Grundlage des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts erweist, in vollem Umfang als allgemeines Ziel der EU anzuerkennen.

2.9

Der EWSA begrüßt, dass der Zusammenhalt in Europa durch eine Gegenüberstellung mit der Situation der weltweiten Konkurrenten der EU in ein neues Licht gerückt wurde und dabei die Rolle der Hauptstädte, die Implikationen ihres Wachstums für die Zukunftsfähigkeit (insbesondere unausgewogene Entwicklung und Umweltbelastungen) und die Folgen des Klimawandels auf regionaler Ebene herausgestrichen wurden.

2.10

Der EWSA unterstützt das Ziel der Europäischen Union, bei der Bekämpfung des Klimawandels eine Vorreiterrolle zu übernehmen. Wenn jedoch die Länder außerhalb der Europäischen Union diesem Beispiel nicht folgen, wird dieses Bestreben die Wettbewerbsfähigkeit der EU gefährden und negative Auswirkungen auf deren Kohäsionspolitik haben. Eine solche Wettbewerbsverzerrung würde die Produktionsverlagerung in Länder begünstigen, die keine Maßnahmen gegen den Klimawandel ergreifen,

2.11

Der EWSA nimmt erfreut zur Kenntnis, dass das Augenmerk wieder auf die territoriale Dimension des Zusammenhalts gerichtet wird, die trotz der Verabschiedung der „Aussichten für eine Europäische Raumentwicklung“ (1999) bis dahin eine Nebenrolle gespielt hatte: Strategie für Stadtentwicklung, Territoriale Agenda, Charta von Leipzig mit allgemeinen Grundsätzen für die Stadtentwicklung sowie die vom EWSA angeführten großstädtischen Ballungsgebiete, Cluster im Rahmen der Industrie- und Innovationspolitik.

2.12

Das letzte Kapitel, in dem die Verbindung zwischen den Politikbereichen der Gemeinschaft und dem Zusammenhalt darstellt wird, ist am wenigsten überzeugend: Darin werden die im Rahmen der Lissabon-Strategie durchgeführten Maßnahmen aufgelistet, ohne dass wirklich hervorgehoben wird, welche konkreten Auswirkungen auf den Zusammenhalt zu erwarten sind.

3.   Empfehlungen

3.1

Der EWSA erinnert an einige seiner früheren Empfehlungen, ohne seiner künftigen Initiativstellungnahme vorgreifen zu wollen, die als Antwort auf die öffentliche Konsultation der Kommission über den künftigen Gemeinschaftshaushalt erarbeitet wird.

3.1.1

Die Strukturfonds sind derzeit im Wesentlichen auf die Gewährung von Zuschüssen begrenzt. In einer früheren Stellungnahme (5) hatte der EWSA vorgeschlagen, das Finanz-Engineering der Fonds zu überdenken, um mithilfe des Europäischen Investitionsfonds und der EIB ihre Wirkung zu vervielfachen. Er schlug vor, diese Zuschüsse in Finanzprodukte umzuwandeln und dadurch eine Hebelwirkung zu erzielen: So könnten mit einem für die Bürgschaft für einen Risikokapitalkredit bereitgestellten Euro fünf bis zehn Euro Investitionen eines KMU finanziert werden. Das Beispiel der Initiative JEREMIE muss Schule machen (6).

3.1.2

Es könnten auch Ressourcen für Projekte mit europäischem Zusatznutzen bereitgestellt werden (insbesondere für die fehlenden Glieder der Transeuropäischen Netze (TEN) und den Europäischen Fonds zur Anpassung an die Globalisierung), ohne den Beitrag der Mitgliedstaaten zu erhöhen.

3.1.2.1

Der EWSA hat wiederholt das System der in den Gemeinschaftshaushalt einfließenden Mehrwertsteuer kritisiert, da es übermäßig hohe Erhebungs-, Verwaltungs- und Kontrollkosten verursacht (7). Diese Kosten müssen gesenkt werden, wodurch Mittel für gemeinsame Vorhaben frei würden.

3.1.2.2

Von der Praxis, die nicht verwendeten Mittel aus dem ohnehin mageren Gemeinschaftshaushalt an die Mitgliedstaaten zurückfließen zu lassen, sollte abgegangen werden. Diese Mittel stellen nur einen sehr kleinen Prozentsatz des Jahreshaushalts dar. Im Zeitraum 2000-2005 belaufen sie sich jedoch auf einen kumulierten Betrag von nahezu 45 Mrd. Euro, die man auf produktive Weise hätte verfügbar machen können (8).

3.1.2.3

Zu einer Zeit, in der sämtliche Mitgliedstaaten mit dem Problem der Bevölkerungsüberalterung konfrontiert sind, das einen Anstieg der Sozialausgaben mit sich bringt, ihnen der Stabilitätspakt jedoch Haushaltszwänge auferlegt, könnten die öffentlich-privaten Partnerschaften eine Alternativlösung sein, sofern die öffentlichen Verwaltungen (insbesondere auf subnationaler Ebene) in der Lage sind, ausgewogene Abkommen mit dem privaten Sektor zu schließen, was eine Verstärkung der Verwaltungskapazitäten voraussetzt.

3.2

Die Strategischen Leitlinien für die Regionalpolitik sind an der Lissabon-Strategie ausgerichtet. Der EWSA spricht sich dafür aus, dass die Strategie für nachhaltige Entwicklung in der Regionalpolitik gleichberechtigt berücksichtigt wird — diese Strategie beschäftigt sich vor allem mit dem Thema Zusammenhalt in all seinen Facetten, denn die Lissabon-Strategie, die diese ergänzt, ist auf die Wettbewerbsfähigkeit ausgerichtet (9).

 

LISSABON

NACHHALTIGE ENTWICKLUNG

Zeithorizont

2010

Keine Laufzeit; langfristig

Raum

Europäische Union

Übersteigt den europäischen Rahmen aufgrund ihrer außenpolitischen Dimension

Prioritäten (10)

Wachstum und Beschäftigung verbessern, die Dynamik und das reibungslose Funktionieren der Eurozone gewährleisten, Europa für Investoren und Arbeitnehmer attraktiver machen, Wissen und Innovation in den Dienst des Wachstums stellen, dafür sorgen, dass mehr Menschen in den Arbeitsmarkt eintreten und dort verbleiben, das Sozialschutzsystem modernisieren, die Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer und der Unternehmen steigern, verstärkt in Humankapital investieren und Bildung und Kompetenzen verbessern

Auf den Klimawandel reagieren, ein qualitativ hochwertiges (öffentliches) Gesundheitswesen fördern, die soziale Ausgrenzung bekämpfen und auf den demografischen Wandel reagieren, die natürlichen Ressourcen besser verwalten, den Verkehr nachhaltiger machen, die Armut in der Welt bekämpfen und die Entwicklung fördern

3.2.1

Die folgenden Karten, die von ESPON (European Spatial Planning Observation Network — Beobachtungsnetz für die europäische Raumordnung) erstellt wurden, veranschaulichen die zunehmende Polarisierung und Metropolenbildung vor dem Zeithorizont 2030, die das Ergebnis einer Vertiefung der Lissabon-Strategie gemäß ihrer derzeitigen Orientierung sind. Ein stärker auf den Zusammenhalt ausgerichtetes Szenario würde es ermöglichen, den zentralen Wirtschaftsraum auszuweiten und vor allem die Entstehung weiterer Entwicklungspole zu begünstigen (Ostseeregionen; östliches Rechteck entlang der Eckpunkte Wien, Berlin, Warschau und Budapest; Südfrankreich und Katalonien).

3.2.2

Diesbezüglich erinnert der EWSA (11) daran, wie wichtig es im Rahmen einer harmonischen Entwicklung ist, eine polyzentrische Raumordnung zu entwickeln und auf zwei Ebenen umzusetzen, um die negativen Auswirkungen der Polarisierung zu vermeiden (12): Die erste Ebene ermöglicht die Entstehung von Entwicklungspolen auf dem gesamten Gemeinschaftsgebiet, um Wachstum und Beschäftigung außerhalb des zentralen Wirtschaftsraums (des Fünfecks) zu verbreiten, und die zweite Ebene konsolidiert die Verbindungen und Synergien zwischen den großen städtischen Zentren und den vorstädtischen bzw. ländlichen Gebieten, um insbesondere „territorialen Unterschieden“ innerhalb der NUTS (Nomenklatur für Gebietseinheiten für statistische Zwecke) vorzubauen.

3.3

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Dominanz der Hauptstädte als Zentren für die Entstehung von Reichtum, Aktivitäten und Beschäftigung, insbesondere in einigen der neuen Mitgliedstaaten (13), und aufgrund des engen Zusammenhangs zwischen BIP-Wachstumsrate und Inflation sollten die Regierungen und die Zivilgesellschaft der Länder, die im Begriff sind, der Eurozone beizutreten, ihr Augenmerk besonders darauf richten, welche Auswirkungen die Einführung der Einheitswährung auf ihren inneren Zusammenhalt hat. Dieser kann Belastungen ausgesetzt sein, wenn die einzelnen Regionen eines Landes eine unterschiedliche Dynamik aufweisen. Ohne die Vorteile, die der Euro mit sich bringt (14), zu schmälern, und abgesehen davon, dass die Politik des Einheitszinssatzes nicht die besonderen Anforderungen ihrer nationalen Volkswirtschaft erfüllen könnte, wird diese Politik in den großen Aktivitätszentren (darunter die Hauptstadt) denn auch anders aufgenommen als in den übrigen Regionen. Zusätzlich sollten die wirtschaftspolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten besser koordiniert werden, um dieses Phänomen abzufedern (15).

3.4

Die Bedeutung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse wird im Bericht erneut unterstrichen. Infolge des neuen Protokolls über die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, das durch die Regierungskonferenz 2007 festgelegt wurde, wiederholt der EWSA seine Forderung, dass „auf Gemeinschaftsebene gemeinsame Bezugspunkte für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse festgelegt werden, die für alle Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Natur), einschließlich Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse, gelten und ihren Niederschlag in einer im Mitentscheidungsverfahren angenommenen Rahmenrichtlinie finden sollten, mit der ein auf ihre besonderen Anforderungen abgestimmter Gemeinschaftsrahmen geschaffen werden könnte“ (16).

3.5

„Nach Auffassung des EWSA [dessen Standpunkt vom Europäischen Parlament in jüngsten Berichten übernommen wurde] kann der Zusammenhalt nicht allein mit BSP-Indikatoren erfasst werden. Er dringt daher auf einen ‚repräsentativeren Indikator‘, der ‚neben dem BIP […] u. a. auch Parameter wie die Beschäftigungs- und Arbeitslosenquote, den Umfang des sozialen Schutzes und den Grad der Inanspruchnahme von Leistungen der Daseinsvorsorge beinhalten‘ soll“ (17). Diese Indikatoren sollten auch ergänzt werden durch Indikatoren zur Einkommensungleichverteilung (Gini-Koeffizient oder Quintilen-Verhältnis) und zu CO2-Emissionen (pro Einwohner oder Entwicklung seit 1990). Insgesamt müssen die europäischen Statistikinstrumente — insbesondere auf der Ebene der NUTS — konsolidiert und die Verbindungen zwischen Eurostat und den einzelstaatlichen Ämtern für Statistik verstärkt werden, damit möglichst schnell komplette und präzise Informationen zur Verfügung stehen (18).

3.6

Der EWSA schlägt vor zu prüfen, ob es nicht zweckmäßiger wäre, den Schwerpunkt bei der nächsten Phase der Zuweisung der Strukturfondsmittel auf das Bruttonationaleinkommen (BNE) als wirtschaftlichen Indikator anstatt auf das BIP zu legen, wie es bereits für den Kohäsionsfonds der Fall ist. Dadurch würde möglich, die Pendler zu berücksichtigen; die durch sie entstehenden wirtschaftlichen Folgen tragen nämlich — wie es in einer Textbox des Berichts betont wird — dazu bei, die Kluft zu vertiefen, obwohl die Mobilität auf allen Ebenen gefördert wird. Ferner würde dies auch ermöglichen, die Ströme ausländischer Direktinvestitionen (ADI) mit einzubeziehen, von denen ein Teil in die Herkunftsländer zurückfließt. Dementsprechend trägt das BNE — im Gegensatz zum BIP — diesen ein- und ausfließenden Kapitalströmen Rechnung. Dieser Unterschied kann sich für einige Länder (Luxemburg, Irland, Tschechische Republik, Estland, Zypern, Ungarn und in geringerem Maße Polen und Rumänien) als umfangreich erweisen, was zu einer suboptimalen Zuweisung der Strukturfondsmittel führen kann. Es muss auch festgestellt werden, dass diese Daten nicht auf NUTS-Ebene verfügbar sind; hier sollte nach Möglichkeit Abhilfe geschaffen werden.

4.   Antworten auf einige der im Zuge der Konsultation gestellten Fragen

4.1   Wie können die Regionen auf den Anpassungsdruck seitens dynamischer Wettbewerber aus dem Niedrig- und High-Tech-Sektor reagieren?

4.1.1

Was das angestrebte Angebot höherwertiger Produkte seitens der europäischen Unternehmen angeht, so zeigt es sich, dass der Ansatz des 7. FTE-Rahmenprogramms und des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, die beide darauf abzielen, den KMU und den „wissensorientierten Regionen“ neue Impulse zu verleihen, nach wie vor zu sehr von oben nach unten gerichtet ist. Die „Vernetzung von wissenschaftlich-technischen Kompetenzzentren, die Schaffung von Industrieparks sowie strukturierte Beziehungen zwischen Hochschulen, Unternehmen und den staatlichen Stellen“ sollten gefördert werden. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass der Innovationsdruck die Gefahr einer neuerlichen Fragmentierung heraufbeschwört, wenn nicht neue Kompetenzen entwickelt werden, um die Bürger auf die Veränderungen vorzubereiten (19). Dies impliziert, dass die qualitative Seite der Beschäftigung stärker im Mittelpunkt stehen sollte, denn „neben der Steigerung der FuE-Investitionen sowie der Investitionen überhaupt und der Investitionen in Bildung und Weiterbildung im Hinblick auf die Anforderungen der Wissens- und Informationsgesellschaft ist die Verbesserung der Qualität des Arbeitslebens ein Schlüssel zur Erhöhung des Produktivitätswachstums und der Innovationsfähigkeit der Unternehmen. Dies belegen wissenschaftliche Studien über den Zusammenhang von Arbeitsqualität und Produktivität und über die Bedeutung, die“ gute Arbeit „aus der Sicht der betroffenen Arbeitnehmer für die Arbeitsmotivation und Leistungsbereitschaft hat“ (20).

4.1.2

Für die Industriepolitik gilt: „Durch die Ermittlung von Synergien und die Einbeziehung aller für das Gelingen des Strukturwandels relevanten Parteien kann der industrielle Wandel sozialverträglich gestaltet werden, wenn die systematische Einbindung der Sozialpartner in die Antizipierung und Steuerung des Wandels gewährleistet wird und auf kohärente Weise gleichzeitig zwei Ziele verfolgt werden: die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die Verringerung der negativen sozialen Folgen“ (21).

4.1.3

In den Grenzregionen könnte der industrielle Wandel „durch die konkrete Gestaltung des optionalen Rahmens für transnationale Tarifverhandlungen, wie er in der Sozialpolitischen Agenda für den Zeitraum 2005-2010 angekündigt wurde“, erleichtert werden (22).

4.1.4

Der Ausschuss unterstützt das Ersuchen des Europäischen Parlaments, Standortverlagerungen und ihre Folgemaßnahmen auf territorialer Ebene (Arbeitsplatzbewegungen, Beschäftigungsart, Auswirkungen auf den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt) zu bewerten und konkrete Vorschläge in Form regelmäßiger Berichte (23) vorzulegen.

4.1.5

Ein Teil der nicht ausgeschöpften Mittel könnte zur Aufstockung des neuen Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) genutzt werden, aus dem Arbeitnehmer, die „Opfer der Globalisierung“ geworden sind und ihren Arbeitsplatz verloren haben, rasch eine befristete Unterstützung erhalten können. Parallel dazu sollten die Förderkriterien dahingehend geändert werden, dass die Anzahl der entlassenen Arbeitnehmer, ab der der Fonds zum Einsatz kommt, gesenkt wird, denn die KMU machen 99,8 % der Unternehmen (Kleinstunternehmen: 91,5 %) aus und beschäftigen 67,1 % aller Erwerbstätigen.

4.1.6

Durch die allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds wird der Zeitraum für die Beibehaltung des Standortes bei Investitionen, für die Unternehmen Beihilfen erhalten haben, auf sieben Jahre festgesetzt. Diese Regelung sollte beibehalten werden.

4.1.7

Die Initiative JEREMIE war nach einer ersten Bewertung zu sehr auf die Hochtechnologiesektoren konzentriert, so dass sie den KMU, die diesem Sektor nicht angehören, nur in unzureichendem Maße zugute kam.

4.1.8

Nicht alle Regionen in Europa können in der wissensbasierten Wirtschaft eine Spitzenstellung einnehmen, da ihnen die Infrastruktur oder die Humanressourcen fehlen oder weil sie zu klein sind, um Größenvorteile erzielen zu können. Sie müssen sich gegenüber den nahe gelegenen großstädtischen Ballungsgebieten abgrenzen, indem sie die auf die Region ausgerichteten Wirtschaftstätigkeiten entwickeln oder sich in Bereichen spezialisieren, in denen Agglomerationseffekte keine so große Rolle spielen bzw. wo die erforderliche „kritische Masse“ nicht so groß ist. Der EWSA spricht sich dagegen aus, dass die ländlichen Gebiete ohne weiteres den Agrargebieten gleichgesetzt werden, ohne ihnen andere Perspektiven bieten zu können.

4.1.9

Eine der Alternativen ist in der Tourismusbranche und den mit ihr zusammenhängenden Bereichen zu finden. Das heißt, dass zu den neuen ländlichen Berufen folgende gehören können: „auf lokale Erzeugnisse spezialisierter Handel; traditionelle Handwerks- und Lebensmittelprodukte; Sport- und Ökotourismusangebote; audiovisuelle und virtuelle Einrichtungen; Kulturförderung; Kinderkrippen, Campingplätze und Herbergen; Naturmedizin; Schönheitspflege; traditionelle Baukunst und Wiederbelebung von Handwerken; Internetcafés; Förderung des örtlichen Immobilienwesens; Beratung zu den neuen Aktivitäten; Herstellung der Güter und Erbringung der Dienstleistungen, die üblicherweise in touristischen Unterkünften benötigt werden, auf ältere Menschen ausgerichtete Betreuung“ (24). Besondere Aufmerksamkeit und Unterstützung verdient dabei der Ökotourismus, der auf einer umweltgerechten Bewirtschaftung basiert. Die Aufgabe des Ökotourismus besteht darin, das Bewusstsein der Gesellschaft für die nachhaltige, umweltverträgliche Entwicklung zu schärfen, ohne das natürliche Gleichgewicht zu stören. Aus dem Europäischen Sozialfonds und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) müssen Mittel dafür bereitgestellt werden.

4.1.10

Der Kulturtourismus kann für zahlreiche Regionen interessante Möglichkeiten eröffnen. So könnten „die besten Verfahren bei der Verwaltung von Dienstleistungen im Bereich des Kulturtourismus … von der Europäischen Union mittels Wettbewerben und Prämienausschreibungen im Rahmen der eigenen Programme — angefangen beim Programm“ Europäische Kulturhauptstädte „und dem künftigen Programm“ Exzellente europäische Reiseziele „— gefördert werden. Die EU könnte außerdem den Städten und Gebieten, die sich für eine Teilnahme bei diesen beiden Programmen bewerben möchten, beratend zur Seite stehen und einen im Vergleich zur jetzigen Unterstützung gestiegenen finanziellen Beitrag leisten und eventuell einen bevorzugten Rückgriff auf die Strukturfonds ermöglichen“ (25).

4.2   In welcher Hinsicht ist der Klimawandel eine Herausforderung für die Kohäsionspolitik?

4.2.1

Der EWSA teilt die Ansicht des Europäischen Raumbeobachtungsnetzwerks ESPON (26), dass sich der Klimawandel je nach Region unterschiedlich auswirken wird und deshalb eine differenzierte Herangehensweise erforderlich ist. Im zentralen europäischen Wirtschaftsraum (dem „Fünfeck“) wird die Zielsetzung darin bestehen, die wirtschaftliche Produktivität beizubehalten und gleichzeitig die negativen Agglomerationseffekte zu reduzieren (Luftverschmutzung und CO2-Ausstoß), indem innovative und effiziente öffentliche Verkehrssysteme zum Einsatz kommen und der Siedlungsraum besser verwaltet wird. In den südeuropäischen Regionen, aber auch in den Berggebieten, wird die wichtigste Aufgabe darin bestehen, die chaotische Nutzung des Siedlungsraums und die Bautätigkeit einzuschränken. Für die entlegeneren Gebiete müssen innovative Lösungsansätze gefunden werden, um ihre Zugänglichkeit zu verbessern. Die zu diesem Zweck getroffenen Maßnahmen dürfen langfristig keine negativen Folgen zeitigen.

4.2.2

Der EWSA schlägt vor, den Solidaritätsfonds, aus dem zur Zeit im Falle von Naturkatastrophen eine Soforthilfe gewährt wird, finanziell auszubauen und aufzustocken. Um deutlicher sichtbar zu machen, wie sehr die EU um Klimaschutz und diesbezügliche längerfristige Maßnahmen bemüht ist, schlägt der EWSA vor, dass mit dem Solidaritätsfonds auch Projekte kofinanziert werden, die auf präventives Risikomanagement ausgerichtet sind.

4.2.3

Der Finanzierung der Projekte sollten im Rahmen der verschiedenen Programme und Haushaltsposten eindeutige und transparente Förderkriterien zugrunde liegen. Diese Kriterien sollten insbesondere den Aspekt der nachhaltigen Entwicklung und eventuelle Auswirkungen eines Projekts auf Umwelt, Gesundheit, Beschäftigung sowie die Wettbewerbsfähigkeit Europas berücksichtigen (27).

4.3   Wie kann die Kohäsionspolitik eine harmonische, ausgewogene und nachhaltige Entwicklung besser fördern und gleichzeitig die Vielfalt der Regionen innerhalb der EU — beispielsweise ländliche Gebiete, Insel- und Küstengebiete, aber auch die am stärksten benachteiligten Städte, Gebiete mit rückläufiger industrieller Entwicklung oder Regionen mit geographischen Besonderheiten — nicht aus dem Auge verlieren?

4.4

Der EWSA hat sich wiederholt für eine polyzentrische Entwicklung in Europa ausgesprochen. Im 4. Kohäsionsbericht wird die Vorherrschaft des zentralen Wirtschaftsraums („Fünfeck“) und die steigende Bedeutung der Hauptstädte hervorgehoben, jedoch auch auf die sozialen und ökologischen Kosten hingewiesen, die in diesem Gebiet entsprechend hoch sind. Der Ausschuss spricht sich für die Bildung sekundärerer Entwicklungszentren und Ballungsräume aus und hält es für wesentlich, dass die Synergien zwischen städtischen Zentren und entlegeneren Gebieten, die sich gegenseitig ergänzen sollen, gebündelt werden (28). Durch einen Bericht könnte die sozioökonomische Lage in den städtischen Ballungsräumen regelmäßig dargelegt werden. Voraussetzung dafür wäre die Entwicklung eines entsprechenden statistischen Systems (29). Der EWSA vertritt darüber hinaus die Ansicht, dass territoriale Entwicklungspakte im Rahmen der Globalisierung sich zum diesem Zweck als nützlich erweisen könnten, insbesondere dann, wenn sie einem zukunftsorientierten Ansatz verpflichtet sind und durch sie ein Beitrag zur kulturellen Entwicklung der Gesellschaft, die alle Menschen einschließt, geleistet werden soll (30).

4.4.1

Nach Auffassung des Ausschusses muss vor allem für die städtische Umwelt das Modell des „sozial verantwortlichen Territoriums“ angewandt werden, d. h. eines Territoriums, dessen Entwicklung, wie es im Bristol Accord (Dezember 2005) (31) heißt, auf Nachhaltigkeit ausgerichtet ist, wirtschaftliche, soziale und umweltspezifische Aspekte umfasst sowie die sozioökonomischen Auswirkungen der Bevölkerungsalterung berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund muss die Einbeziehung der zivilgesellschaftlichen Akteure in die Schaffung gemeinsamer Entscheidungsgrundlagen, wie sie durch das 6. FTE-Rahmenprogramm angeregt wurde, unbedingt beibehalten und weiter gefördert werden. Im 7. Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung sind spezifische Maßnahmen im Bereich Humanentwicklung und Altern vorgesehen (32).

4.4.2

Da die wirtschaftlich aufstrebenden Gebiete, in denen Arbeitsplätze entstehen können, bisweilen den einzelstaatlichen Rahmen sprengen, wäre es angebracht wäre, mehr Mittel aus dem Programm Interreg zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit einzusetzen (33).

4.4.3

Bezüglich der Regionen in äußerster Randlange „begrüßt der EWSA die Absicht der Kommission, im Rahmen der Konvergenzpriorität einen spezifischen Mechanismus zum Ausgleich aller Nachteile der Regionen in äußerster Randlage und der Regionen mit anhaltenden Strukturschwächen zu schaffen“ (34). Angesichts der Tatsache, dass 50 % der für FuE bestimmten Fondsmittel im Wesentlichen einer sehr begrenzten Zahl von Regionen in der EU zugute kommen, spricht sich der EWSA dafür aus, „mehr Anreize für den Technologietransfer zwischen den Regionen zu schaffen“. Der Ausschuss ist der Ansicht, dass „eine Gemeinschaftspolitik zugunsten der Regionen mit anhaltenden Strukturschwächen … auf drei Grundsätzen fußen“ muss: Erstens auf dem Grundsatz der „Stetigkeit“ der Maßnahmen (der Referenzbegriff des „Aufholens“ ist für diese Regionen nicht sinnvoll), zweitens auf dem Grundsatz der „positiven Diskriminierung“, um dazu beizutragen, gleiche Bedingungen zwischen den Regionen zu schaffen, und drittens auf dem Grundsatz der „Verhältnismäßigkeit“, um ihren geografischen, demografischen und ökologischen Gegebenheiten und den sich daraus ergebenden Zwängen Rechnung zu tragen. Zur Überwindung der Ungleichheiten sind sozial ausgerichtete Interventionen denkbar wie zum Beispiel: „Direktbeihilfen für bestimmte Handels- und Dienstleistungsunternehmen, Vorzugstarife im See- und Luftverkehr für in diesen Gebieten Ansässige, Angebot an hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen“ (35) u. a.

4.4.3.1

Die Kommission stellt zu Recht fest, dass die eingeschränkte Erreichbarkeit von Inseln daran deutlich wird, dass „sich bei der Reise im Pkw bzw. mit der Bahn die Reisezeit aufgrund der Überfahrt mit dem Schiff verlängert“. Erreichbarkeit stellt für die Inseln „ein besonderes Problem“ dar. Die Kommission betont ferner zu Recht das Problem der geringen Bevölkerungszahl. Die meisten Inseln können sich nicht auf ihren heimischen Markt stützen. Gleichwohl sind auch andere Probleme für ihre „langfristigen Entwicklungsperspektiven“ ausschlaggebend, wie z. B. die Knappheit der Ressourcen, Naturrisiken und die Gefährdung der Umwelt.

4.4.3.2

Nach Artikel 16 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Union „tragen die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse im Anwendungsbereich dieses Vertrags dafür Sorge, dass die Grundsätze und Bedingungen für das Funktionieren dieser Dienste so gestaltet sind, dass sie ihren Aufgaben nachkommen können“.

4.4.3.3

Als eines der Instrumente kann das einheitliche Universaldienstkonzept für den Dienstleistungssektor genannt werden, dessen Einführung in den Strategiepapieren und in den Rechtsakten der EU vorgesehen ist. Dieses Instrument wird im Grünbuch zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse besonders hervorgehoben (36).

4.4.4

Der EWSA erinnert daran, wie wichtig es ist, Unternehmen, die europäische Fördergelder erhalten, aber innerhalb von sieben Jahren ihren Standort wechseln, Sanktionen aufzuerlegen. Die öffentlichen Mittel dürfen nicht verschleudert werden, indem für die Vernichtung von Arbeitsplätzen auch noch Prämien gezahlt werden.

4.5   Wie wirken die Herausforderungen, die in diesem Bericht identifiziert werden, auf die Kernbereiche des sozialen Zusammenhalts, wie Einbeziehung, Integration und Chancen für jeden? Sind weitere Anstrengungen notwendig, um diese Auswirkungen zu antizipieren und ihnen zu begegnen?

4.5.1

In den Verordnungen zu den Strukturfonds wird die Gleichstellung von Mann und Frau ausdrücklich als ein Thema genannt, das alle Bereiche durchzieht. Es hat jedoch den Anschein, dass dieses Prinzip fast ausschließlich auf Fragen des Arbeitsmarktes Anwendung findet. Die Mitgliedstaaten sollten dazu ermutigt werden, einen integrierten Ansatz zu verfolgen (u. U. mit Hilfe der integrierten Leitlinien von Lissabon, gegebenenfalls verbunden mit Empfehlungen für den Einzelfall). Um die operationellen Programme einer Bewertung unterziehen zu können, müssen nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten vorliegen.

4.5.2

Zur Umsetzung einer Politik, die es den Betroffenen erlaubt, die gewünschte Zahl von Kindern großzuziehen, müssen die Mitgliedstaaten unterschiedliche Maßnahmen treffen, die „beispielsweise durch direkte Beihilfen, Steuererleichterungen sowie ein Angebot erstattungsfähiger öffentlicher oder privater Einrichtungen (etwa verschiedene Formen von Kinderkrippen, auch innerhalb eines Betriebs oder für mehrere Betriebe), Ganztagsschulen und Dienstleistungen konkretisiert werden müssten. Wichtig ist daher nicht nur die Quantität, sondern die Qualität der Einrichtungen“ (37). Im Übrigen weist der EWSA darauf hin, dass die Mitgliedstaaten im Anschluss an den Europäischen Rat von Barcelona (Juni 2002) vereinbart haben, „bis 2010 für mindestens 90 % der Kinder zwischen drei Jahren und dem Schulalter und für mindestens 33 % der Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen“. Des Weiteren ist die „Festlegung eines für Familien und Kinder bestimmten Sockelbetrags in den öffentlichen Haushalten — also einer Investition in die Zukunft —“ erforderlich, „um zu vermeiden, dass für diesen Bereich vorgesehene Ausgaben von den gesellschaftlichen Kosten des steigenden Bevölkerungsanteils älterer Menschen aufgezehrt werden, da letztere bei zunehmender Alterung der Wählerschaft Vorrang bekommen könnten“ (38). In dieser Hinsicht könnte die Einrichtung eines Demografiefonds in Erwägung gezogen werden. Dadurch sollen die einzelstaatlichen Bemühungen zur Erhöhung der Geburtenrate und des Anteils der Frauen auf dem Arbeitsmarkt unterstützt werden, indem auf europäischer Ebene mehr Mittel für Kinderbetreuungseinrichtungen und die Pflege alter Menschen bereitgestellt werden und mehr Investitionen in die Renovierung/Modernisierung von Schulen fließen, insbesondere in ländlichen Gebieten.

4.5.3

Neben den Maßnahmen zur Förderung des Bevölkerungswachstums ist es notwendig, „die Gesundheit und Sicherheit der Kinder zu wahren und zu verbessern, allen eine hochwertige Bildung zu gewähren sowie Eltern Hilfs- und Unterstützungsleistungen anzubieten, damit sie ihre Bedürfnisse erfüllen und ihre Schwierigkeiten bewältigen können. Besondere Aufmerksamkeit gebührt den Familien und Kindern, die in großer Armut leben, besondere Förderung benötigen oder einen Migrationshintergrund haben. Zwar kann der Ausschuss lediglich die Überalterung der europäischen Bevölkerung feststellen und die Auffassung vertreten, dass die Reproduktion der Generationen für das Überleben des Kontinents unerlässlich ist, doch erinnert er daran, dass es möglich sein dürfte, durch die Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit, den Zugang zu einer sicheren Arbeitsstelle für die Altergruppe von 25-35 Jahren und eine wirklich sicherere Gestaltung der Berufslaufbahnen im Allgemeinen einen reibungslosen Übergang in den (ggf. aktiven) Ruhestand zu gewährleisten“ (39). Der Europäische Sozialfonds muss in diesem Zusammenhang einen wichtigen Beitrag leisten.

4.5.4

Der EWSA vertritt des Weiteren die Ansicht, „dass auf europäischer Ebene eine Reihe gemeinsamer Ziele in Bezug auf den Zugang zu Wohnraum und Mindeststandards für die Wohnraumqualität, die den Begriff der geeigneten Wohnung definieren, vorgeschlagen werden sollten“ (40).

4.5.5

„Die europäischen Finanzinstitutionen [könnten] Mittel zu sehr niedrigen Zinssätzen für integrierte Wohnungsprogramme zugunsten von jungen Erwachsenen, Familien mit Kindern, Zuwanderern, älteren Menschen und Behinderten und anderen sozialen Risikogruppen bereitstellen …, was die Mobilität der Arbeitnehmer, die soziale Durchmischung und bezahlbare Preise für die Bewohner fördern würde. … Der EWSA stellt fest, dass durch die Nutzung von JESSICA die Elemente zur Schaffung eines Garantiefonds für soziale Wohnungsbauprojekte größeren Umfangs gegeben sein werden, und fordert dazu auf, im Rahmen der Halbzeitüberprüfung der Strukturfonds diese Frage zu untersuchen“ (41).

4.6   Welche zentralen beruflichen Kenntnisse sind für unsere Bürger notwendig, um den neuen Herausforderungen zu begegnen?

4.6.1

Die in der Antwort 2.1 genannten territorialen Entwicklungspakte bieten eine interessante Möglichkeit, auf diese Frage zu antworten, da die Vielfalt der Situationen und der konkreten Herausforderungen den Einsatz unterschiedlicher Instrumente und Kompetenzen erfordert (vgl. Ziffer 1.1). Die Sozialpartner, die seit dem Jahre 2002 auf dem Frühjahrsgipfel des Europäischen Rates einen Bericht über ihren Einsatz für das Ziel des lebenslangen Lernens vorlegen, müssen daran aktiv beteiligt werden.

4.6.2

Der Ausschuss erinnert daran, „dass die zentrale Voraussetzung für die Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien zur Unterstützung des lebenslangen Lernens, insbesondere in den ländlichen Gebieten und Kleinstädten der Gemeinschaft, in der Förderung von Breitbandinternetverbindungen (42) für den elektronischen Zugang zu Lernsystemen durch die EU und die Regierungen der Mitgliedstaaten besteht. … In diesem Zusammenhang fordert der Ausschuss die Europäische Kommission auf, die Frage des Zugangs zu Breitbandverbindungen als Bestandteil einer umfassenderen Strategie zu sehen, die dem Internetzugang den Status einer Leistung der Daseinsvorsorge verleiht. … Dabei ist besonders auf die Gefahr einer Kluft zwischen den Generationen zu achten“ (43).

4.7   Wie sieht vor dem Hintergrund der Notwendigkeit eines effizienten Verwaltungssystems in einem System der Mehrebenenverwaltung die optimale Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der Gemeinschaft sowie der nationalen und regionalen Ebene aus?

4.7.1

Der EWSA spricht sich entschieden gegen jedweden Versuch aus, die Kohäsionspolitik, die Europa in den Bereichen Solidarität, Wachstum und Beschäftigung unbestreitbar einen echten Mehrwert bringt und deren konkrete Auswirkungen für jeden europäischen Bürger sichtbar sind, zu renationalisieren.

4.7.2

Der Ausschuss erinnert daran, dass nach dem Vertrag (Artikel 2, 158 und 159) alle Politiken — gemeinschaftliche, einzelstaatliche, horizontale und sektorielle — dem Kohäsionsziel dienen müssen. Folglich muss die Kohäsion, insbesondere in ihrer territorialen Ausprägung, in den integrierten Leitlinien und Wirkungsanalysen entsprechende Beachtung finden (44).

4.7.3

Der EWSA begrüßt die auf der Regierungskonferenz erfolgte Aufnahme des territorialen Zusammenhalts in die Ziele der Union sowie den Plan der Kommission, innerhalb der GD REGIO ein neues Referat „Kohäsionspolitik“ einzurichten. Dieses Referat soll darüber wachen, dass die sektoriellen Politiken stets auf das Ziel der Kohäsion ausgerichtet sind. Insbesondere muss über die im Stabilitäts- und Wachstumspakts festgelegten finanziellen Leitvorgaben und ihre Folgen für die Finanzierung der transeuropäischen Netze — und zwar insbesondere für die fehlenden Teilstücke — nachgedacht werden, da die Projekte, die Gemeinschaftshilfe erhalten, von den einzelstaatlichen Behörden kofinanziert werden müssen.

Es sei an dieser Stelle an eine Reihe allgemeiner Leitlinien erinnert: Einige Leitlinien sind bereits in den Verträgen enthalten, andere wurden durch die Regierungskonferenz 2007 eingeführt. Diese lauten wie folgt: Bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen

trägt die Union den Erfordernissen im Zusammenhang mit der Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus, der Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes, der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung sowie mit einem hohen Niveau der allgemeinen und beruflichen Bildung und des Gesundheitsschutzes Rechnung (neuer Artikel 9 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union);

zielt die Union darauf ab, Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen (neuer Artikel 10 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union);

berücksichtigt die Union die Erfordernisse des Umweltschutzes, insbesondere zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung (Artikel 6 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, im neuen Vertrag beibehalten).

Die Bestimmungen der Charta der Grundrechte, die im Vertrag über die Europäische Union anerkannt wird (Artikel 6), müssen bei der Festlegung strukturpolitischer Maßnahmen und deren Umsetzung ebenfalls berücksichtigt werden.

4.7.4

Der EWSA bedauert zutiefst, dass im Zuge dieser Konsultation die Rolle der Sozialpartner und der organisierten Zivilgesellschaft bei der Konzipierung, Gestaltung und Umsetzung der Strukturfonds nicht thematisiert wird. Ihre Einbindung ist unabdingbar, um kofinanzierte Projekte auf die örtlichen Gegebenheiten abzustimmen und auf ihre Bedürfnisse auszurichten, sofern diese mit den strategischen Leitlinien im Einklang stehen. „Der Ausschuss dringt darauf, für die Zukunft Indikatoren zur Bewertung des Konsultationsprozesses im Zusammenhang mit den in den Mitgliedstaaten erstellten Strategie- und Programmplanungsdokumenten auszuarbeiten. … die Mitgliedstaaten [sollten] darlegen, wie sie für ein entsprechendes Feedback hinsichtlich der Art und Weise der Umsetzung des Partnerschaftsprinzips bei den Begleitausschüssen sorgen. Der Ausschuss ist der Überzeugung, dass sich die Mitgliedstaaten wie auch die Regionen das Potenzial der zivilgesellschaftlichen Organisationen stärker zunutze machen und diese an der Ausarbeitung der Pläne zur Förderung und Unterstützung der im Rahmen eines Bottom-up-Ansatzes angestoßenen Initiativen beteiligen sollten. Dazu sollten angemessene Finanzmittel für Informations- und PR-Kampagnen über die Strukturfonds bereitgestellt werden. Außerdem wäre es zweckmäßig, im Rahmen grenzübergreifender und interregionaler Programme gemeinsame Konsultationen und den Aufbau wirtschaftlicher und sozialer Partnerschaften zu fördern“ (45).

4.7.5

Im Nachgang zu den Open Days und der Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ unterstützt der EWSA mit Nachdruck:

die Schaffung einer europäischen Tourismusagentur, die die Funktion einer Beobachtungsstelle wahrnehmen soll mit dem Ziel, die Gemeinschaft, die Mitgliedstaaten und die Regionen mit Informationen und zuverlässigen und vergleichbaren Daten über den Tourismus zu versorgen (46);

die Einführung „Europäischer Preise für die grüne Stadt“. Solche Preise könnten zur Optimierung des Einsatzes lokaler Gemeinschaften sowie ihrer öffentlichen und privaten Akteure beitragen (47);

die Einsetzung eines Systems der technischen Unterstützung für die Wohnungsbauprojekte, an dem die Netzwerke der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie deren Vertreter beteiligt sind und das von der Europäischen Kommission sowie den Mitgliedstaaten unterstützt wird (Nutzung der umzusetzenden Projekte und Methoden für eine optimale Integration der Wohnungsbauprojekte in die Stadterneuerungsprogramme) (48).

Die Verbreitung von Erfahrungen und erfolgreichen Verfahren sollte dabei im Vordergrund stehen.

4.8   Welche neuen Kooperationsmöglichkeiten eröffnen sich den Regionen innerhalb und außerhalb der EU?

4.8.1

Der EWSA vertritt die Ansicht, dass ein Begegnungsforum zwischen den großstädtischen Ballungsgebieten und der Kommission den Polyzentrismus fördern und die Kenntnisse über diese Gebiete verbessern könnte. Eine Arbeitsgruppe könnte eingerichtet werden, um bewährte Praktiken zu ermitteln und zu verbreiten (49).

4.8.2

Die im Rahmen des EGVZ und im Rahmen anderer Strukturfonds gegründeten Gesellschaften müssen die Koordinierung der verschiedenen Finanzquellen und die Entwicklung und Durchführung von aus diesen Fonds finanzierten Projekten zur Förderung der Industriepolitik in der Region übernehmen, wobei die Mittel Vertretern der verschiedenen Beteiligten vor Ort zugänglich sein sollten. Die Gründung solcher juristischen Personen wird zur Stärkung der Motivation für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit beitragen, würde diesen Regionen eine aktivere Rolle geben und die Harmonisierung der Rechtsvorschriften fördern (50).

4.8.3

In diesem Zusammenhang sollten in grenzübergreifendem und interregionalem Kontext gemeinsame Konsultationen, wirtschaftliche und soziale Partnerschaften sowie Initiativen für einen sozialen Dialog gefördert werden, insbesondere durch die konkrete Gestaltung des optionalen Rahmens für transnationale Tarifverhandlungen, wie er in der Sozialpolitischen Agenda für den Zeitraum 2005-2010 angekündigt wurde (51).

4.8.4

Ein weiterer Bereich, in dem die Regionen zur Förderung des Zusammenhalts zusammenarbeiten können, ist der Energiesektor, der großen Einfluss auf die Produktionskosten, die Privathaushalte und die Wirtschaftsentwicklung hat. Dies kann in Gestalt eines Energieaustauschs zwischen jenen Regionen erfolgen, die mehr und preisgünstigere Energie im Vergleich zu den ärmeren besitzen. Dies wird heutzutage möglich durch die Nutzung eines regulierten, aber offeneren Netzsystems und dank der Inbetriebnahme der „Strombörse“.

Brüssel, den 13. Dezember 2007

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Dimitris DIMITRIADIS


(1)  Siehe Ziffer 1.4 der Stellungnahme des EWSA zum Thema „Wirkung und Folgen der Strukturpolitik für den Zusammenhalt in der EU“, ABl. C 93 vom 27.4.2007, S. 6.

(2)  Ohne auf die Initiativstellungnahme des EWSA zu diesem Thema vorzugreifen, werden wir später auf einige bereits eingebrachte Vorschläge zurückkommen.

(3)  Stellungnahme des EWSA zum Thema „Wirkung und Folgen der Strukturpolitik für den Zusammenhalt in der EU“, ABl. C 93 vom 27.4.2007, S. 6.

(4)  Es wird zwar darauf Bezug genommen, doch die bereitgestellten Informationen beziehen sich ausschließlich auf den Bereich Bildung/Ausbildung; während im Kommissionsdokument KOM(2003) 728 zehn Dimensionen der Beschäftigungsqualität ermittelt und mithilfe einer Reihe von Indikatoren analysiert wurden.

(5)  Stellungnahme des EWSA zum Thema „Strategische Leitlinien der Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2007-2013“, ABl. C 185 vom 8.8.2006.

(6)  Stellungnahme des EWSA zu der „Mitteilung der Kommission: Die Kohäsionspolitik im Dienste von Wachstum und BeschäftigungStrategische Leitlinien der Gemeinschaft für den Zeitraum 2007-2013“, ABl. C 185 vom 8.8.2006, S. 52.

(7)  Stellungnahme des EWSA zum „System der Eigenmittel“, ABl. C 267 vom 27.10.2005, S. 57.

(8)  Stellungnahme des EWSA zum Thema „Wirkung und Folgen der Strukturpolitik für den Zusammenhalt in der EU“, ABl. C 93 vom 27.4.2007, S. 6.

(9)  Anlässlich der Neubelebung der Lissabonner Strategie im März 2005 hat der Europäische Rat darauf hingewiesen, dass diese Strategie im größeren Rahmen der nachhaltigen Entwicklung zu sehen ist, die erfordert, den gegenwärtigen Bedürfnissen dergestalt Rechnung zu tragen, dass die Fähigkeit künftiger Generationen, ihre Bedürfnisse zu befriedigen, nicht gefährdet wird. Der Europäische Rat bekräftigt sein Engagement für die nachhaltige Entwicklung, die ein zentraler Grundsatz aller politischen Strategien und Maßnahmen der Union ist. Schlussfolgerungen des Europäischen Rates im Juni 2005.

(10)  „Integrierte Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung“ (2005-2008), KOM(2005) 141 endg.; „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat — Überprüfung der Strategie für nachhaltige Entwicklung - Ein Aktionsprogramm“, KOM(2005) 658 endg.

(11)  Siehe die Stellungnahmen des EWSA zum Thema „Die großstädtischen Ballungsgebiete: sozioökonomische Auswirkungen auf die Zukunft Europas“, ABl. C 168 vom 20.7.2007, S. 10; „Wirkung und Folgen der Strukturpolitik für den Zusammenhalt in der EU“, ABl. C 93 vom 27.4.2007, S. 6, und „Territoriale Agenda“, ABl. C 168 vom 20.7.2007, S. 16.

(12)  Siehe diesbezüglich die für den Ausschuss für regionale Entwicklung des Europäischen Parlaments erstellte Studie „Regionale Ungleichheiten und KohäsionStrategien für die Zukunft“, Mai 2007.

(13)  In einer Stellungnahme aus Anlass des zehnjährigen Bestehens der Europäischen Währungsunion 2008 wird diese Frage demnächst behandelt werden.

(14)  In einer Stellungnahme aus Anlass des zehnjährigen Bestehens der Europäischen Währungsunion 2008 wird diese Frage demnächst behandelt werden.

(15)  Anlässlich der Neubelebung der Lissabonner Strategie im März 2005 hat der Europäische Rat darauf hingewiesen, dass diese Strategie im größeren Rahmen der nachhaltigen Entwicklung zu sehen ist, die erfordert, den gegenwärtigen Bedürfnissen dergestalt Rechnung zu tragen, dass die Fähigkeit künftiger Generationen, ihre Bedürfnisse zu befriedigen, nicht gefährdet wird. Der Europäische Rat bekräftigt sein Engagement für die nachhaltige Entwicklung, die ein zentraler Grundsatz aller politischen Strategien und Maßnahmen der Union ist. Schlussfolgerungen des Europäischen Rates im Juni 2005.

(16)  Siehe Stellungnahme des EWSA zu der „Mitteilung der Kommission: Umsetzung des Gemeinschaftsprogramms von LissabonDie Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse in der Europäischen Union“, ABl. C 161 vom 13.7.2007, S. 80.

(17)  Stellungnahme des EWSA zum Thema „Wirkung und Folgen der Strukturpolitik für den Zusammenhalt in der EU“, ABl. C 93 vom 27.4.2007, S. 6.

(18)  Anlässlich der Neubelebung der Lissabonner Strategie im März 2005 hat der Europäische Rat darauf hingewiesen, dass diese Strategie im größeren Rahmen der nachhaltigen Entwicklung zu sehen ist, die erfordert, den gegenwärtigen Bedürfnissen dergestalt Rechnung zu tragen, dass die Fähigkeit künftiger Generationen, ihre Bedürfnisse zu befriedigen, nicht gefährdet wird. Der Europäische Rat bekräftigt sein Engagement für die nachhaltige Entwicklung, die ein zentraler Grundsatz aller politischen Strategien und Maßnahmen der Union ist. Schlussfolgerungen des Europäischen Rates im Juni 2005.

(19)  Stellungnahme des EWSA zu dem Thema „Regionale und lokale Politik zur Bewältigung des industriellen Wandels: die Rolle der Sozialpartner und der Beitrag des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation“, ABl. C 318 vom 23.12.2006, S. 12.

(20)  Stellungnahme der EWSA zum Thema „Qualität des Arbeitslebens, Produktivität und Beschäftigung im Kontext von Globalisierung und demographischem Wandel“, ABl. C 318 vom 23.12.2006, S. 157.

(21)  Stellungnahme des EWSA zu dem Thema „Der soziale Dialog und die Einbeziehung der Arbeitnehmer, Schlüssel zur Antizipierung und Kontrolle des industriellen Wandels“, ABl. C 24 vom 31.1.2006, S. 90.

(22)  Stellungnahme des EWSA zu der „Mitteilung der Kommission: Die Kohäsionspolitik im Dienste von Wachstum und BeschäftigungStrategische Leitlinien der Gemeinschaft für den Zeitraum 2007-2013“, ABl. C 185 vom 8.8.2006, S. 52.

(23)  Bericht über Standortverlagerungen im Zusammenhang mit der regionalen Entwicklung (Berichterstatter: Hutchinson, 30. Januar 2006).

(24)  Stellungnahme des EWSA zum Thema „Der Beitrag des Tourismus zur sozialen und wirtschaftlichen Erholung von Gebieten im Niedergang“, ABl. C 24 vom 31.1.2006, S. 1.

(25)  Stellungnahme des EWSA zum Thema „Tourismus und Kultur: zwei Kräfte im Dienste des Wachstums“, ABl. C 110 vom 9.5.2006, S. 1.

(26)  ESPON: „Scenarios on the territorial future of Europe“, Mai 2007.

(27)  Stellungnahme des EWSA zu dem Thema „Die Rolle der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen der nächsten Finanziellen Vorausschau“, ABl. C 267 vom 27.10.2005, S. 22.

(28)  Stellungnahme des EWSA zum Thema „Wirkung und Folgen der Strukturpolitik für den Zusammenhalt in der EU“, ABl. C 93 vom 27.4.2007, S. 6.

(29)  Die zwei Stellungnahmen des EWSA zum Thema „Die großstädtischen Ballungsgebiete: sozioökonomische Auswirkungen auf die Zukunft Europas“, ABl. C 302 vom 7.12.2004, S. 101 und ABl. C 168 vom 20.7.2007, S. 10.

(30)  Stellungnahme des EWSA zu dem Thema „Regionale und lokale Politik zur Bewältigung des industriellen Wandels: die Rolle der Sozialpartner und der Beitrag des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation“, ABl. C 318 vom 23.12.2006, S. 12.

(31)  www.odpm.gov.uk.

(32)  Stellungnahme des EWSA zu der „Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über eine thematische Strategie für die städtische Umwelt“, ABl. C 318 vom 23.12.2006, S. 86.

(33)  Stellungnahme des EWSA zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates bezüglich der Schaffung eines Europäischen Verbunds für grenzüberschreitende Zusammenarbeit“, ABl. C 255 vom 14.10.2005, S. 76, § 3.4.

(34)  Stellungnahme des EWSA über den „Dritten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt. Eine neue Partnerschaft für den Zusammenhalt: Konvergenz, Wettbewerbsfähigkeit und Zusammenarbeit“, ABl. C 302 vom 7.12.2004, S. 60.

(35)  Stellungnahme des EWSA zum Thema „Bessere Integration von Regionen mit anhaltenden naturbedingten Strukturschwächen“, ABl. C 221 vom 8.9.2005, S. 141.

(36)  KOM(2003) 270 endg.

(37)  Stellungnahme des EWSA zum Thema „Die Familie und die demografische Entwicklung“, ABl. C 161 vom 13.7.2007, S. 66.

(38)  Ibidem.

(39)  Ibidem.

(40)  Stellungnahme des EWSA zum Thema „Wohnungswesen und Regionalpolitik“, ABl. C 161 vom 13.7.2007, S. 17.

(41)  Ibidem.

(42)  Breitbandinternetzugang: Kommunikationskanal mit hoher Kapazität, der einen schnellen und effizienten Zugriff auf die Informations- und e-Learning-Systeme erlaubt (Quelle:

http://www.elearningeuropa.info/).

(43)  Stellungnahme des EWSA zum Thema „Der Beitrag des IT-gestützten lebenslangen Lernens zur Wettbewerbsfähigkeit, zum industriellen Wandel und zur Entwicklung des Sozialkapitals in Europa“, ABl. C 318 vom 23.12.2006, S. 20.

(44)  Stellungnahme des EWSA zum Thema „Wirkung und Folgen der Strukturpolitik für den Zusammenhalt in der EU“, ABl. C 93 vom 27.4.2007, S. 6.

(45)  Stellungnahmen des EWSA zu der „Mitteilung der Kommission: Die Kohäsionspolitik im Dienste von Wachstum und BeschäftigungStrategische Leitlinien der Gemeinschaft für den Zeitraum 2007-2013“, ABl. C 185 vom 8.8.2006, S. 52, und zum Thema „Wirkung und Folgen der Strukturpolitik für den Zusammenhalt in der EU“, ABl. C 93 vom 27.4.2007, S. 6.

(46)  Stellungnahme des EWSA zum Thema „Tourismus und Kultur: zwei Kräfte im Dienste des Wachstums“, ABl. C 110 vom 9.5.2006, S. 1.

(47)  Stellungnahme des EWSA zu der „Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über eine thematische Strategie für die städtische Umwelt“, ABl. C 318 vom 23.12.2006, S. 86.

(48)  Stellungnahme des EWSA zum Thema „Wohnungswesen und Regionalpolitik“, ABl. C 161 vom 13.7.2007, S. 17.

(49)  Die zwei Stellungnahmen des EWSA zum Thema „Die großstädtischen Ballungsgebiete: sozioökonomische Auswirkungen auf die Zukunft Europas“, ABl. C 302 vom 7.12.2004, S. 101 und ABl. C 168 vom 20.7.2007, S. 10.

(50)  Stellungnahme des EWSA zum Thema „Bewältigung des industriellen Wandels in grenzüberschreitenden Regionen nach der Erweiterung der Europäischen Union“, ABl. C 185 vom 8.8.2006, S. 24.

(51)  Stellungnahme des EWSA zu der „Mitteilung der Kommission: Die Kohäsionspolitik im Dienste von Wachstum und BeschäftigungStrategische Leitlinien der Gemeinschaft für den Zeitraum 2007-2013“, ABl. C 185 vom 8.8.2006, S. 52.