13.7.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 161/17


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Wohnungswesen und Regionalpolitik“

(2007/C 161/03)

Das Europäische Parlament beschloss am 26. September 2006, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen: „Wohnungswesen und Regionalpolitik“.

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt nahm ihre Stellungnahme am 23. Februar 2007 an. Berichterstatter war Herr GRASSO, Mitberichterstatterin Frau PRUD'HOMME.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 434. Plenartagung am 14.-15. März 2007 (Sitzung vom 15. März 2007) mit 91 Stimmen bei 1 Stimmenthaltung und ohne Gegenstimmen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1

Wohnen ist in erster Linie ein Grundrecht, und der Zugang zum Recht auf Wohnung ist die Voraussetzung für den Zugang zu den Grundrechten und für ein menschenwürdiges Leben. Es wird in der Charta der Menschenrechte und der revidierten Europäischen Sozialcharta des Europarates anerkannt und ist in den Verfassungen zahlreicher EU-Mitgliedstaaten verankert. Eine Unterkunft zu haben, ist für die Persönlichkeitsentwicklung und die gesellschaftliche Integration eines Menschen von wesentlicher Bedeutung.

1.2   Die Charta für das Recht auf Wohnen der Intergruppe Stadtentwicklung/Wohnungsbau

1.2.1

Der EWSA begrüßt die Verabschiedung der Europäischen Charta für das Recht auf Wohnen durch die Intergruppe Stadtentwicklung/Wohnungsbau des Europäischen Parlaments, in der auf die zahlreichen und ständig zunehmenden Wechselwirkungen zwischen den europäischen Politiken und den Wohnungspolitiken verwiesen und an die Bedeutung des Rechts auf Wohnung erinnert wird.

1.2.2

Der EWSA fordert daher auf, die Europäische Charta für das Recht auf Wohnen in die Initiativstellungnahme des Europäischen Parlaments zum Thema Wohnen und Regionalpolitik aufzunehmen.

1.3   Stärkung des Rechts auf Wohnung

1.3.1

Der EWSA wünscht, dass auf europäischer Ebene eine Reihe gemeinsamer Ziele in Bezug auf den Zugang zu Wohnraum und Mindeststandards für die Wohnraumqualität, die den Begriff der geeigneten Wohnung definieren, vorgeschlagen werden. Ohne diese Kriterien wird sich das Recht auf Wohnung nur schwer verwirklichen lassen, wo doch der Zugang zu Wohnraum als eine Mindestvoraussetzung für ein menschenwürdiges Leben gilt.

1.3.2

Der EWSA gibt zu bedenken, dass die sozialen Dienstleistungen und Nachbarschaftsdienste in einer älter werdenden Gesellschaft eine immer wichtigere Herausforderung darstellen und häufig in Verbindung mit der Wohnung erbracht werden, und fordert, diese Dienstleistungen auf europäischer Ebene zu diskutieren und stärker ins Licht der Öffentlichkeit zu rücken. Er erinnert zudem daran, dass das Sozialwohnungswesen gesondert behandelt werden muss und als solches nicht den Regeln des Marktes unterworfen werden darf, wie dies in der Dienstleistungsrichtlinie anerkannt wird.

1.4   Das Wohnungswesen und die Strukturfonds 2007-2013: technische Unterstützung entwickeln

1.4.1

Der EWSA hebt hervor, wie wichtig es heute ist, dass die Möglichkeit, die Strukturfonds zur Verbesserung der Wohnungsbedingungen zu nutzen, in vollem Umfang von den zwölf neuen, aber auch den 15 alten Mitgliedstaaten wahrgenommen wird, um die Strukturfondsmittel für integrierte Stadtentwicklungsmaßnahmen zu verwenden. Aufwendungen dieser Art werden sich auf den sozialen und territorialen Zusammenhalt sowie auf das Wirtschaftswachstum positiv auswirken. Diesbezüglich regt der EWSA an, dass die europäischen Finanzinstitutionen Mittel zu sehr niedrigen Zinssätzen für integrierte Wohnungsprogramme zugunsten von jungen Erwachsenen, Zuwanderern, älteren Menschen und Behinderten bereitstellen könnten, was die Mobilität der Arbeitnehmer, die soziale Durchmischung und bezahlbare Preise für die Bewohner fördern würde.

1.4.2

Der EWSA stellt fest, dass durch die Nutzung von JESSICA die Elemente zur Schaffung eines Garantiefonds für soziale Wohnungsbauprojekte größeren Umfangs gegeben sein werden, und fordert dazu auf, im Rahmen der Halbzeitüberprüfung der Strukturfonds diese Frage zu untersuchen.

1.4.3

Mit diesem Ziel unterstützt der EWSA die Einsetzung eines Systems der technischen Unterstützung für die Wohnungsbauprojekte im Zeitraum 2007-2013, an dem die Netzwerke der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie deren Vertreter beteiligt sind und das von der Europäischen Kommission sowie den Mitgliedstaaten unterstützt wird. Durch ein solches System könnten die umzusetzenden Projekte und Methoden für eine optimale Integration der Wohnungsbauprojekte in die Stadterneuerungsprogramme genutzt werden. Zudem würde es ein solches System ermöglichen, Fachwissen zu bündeln und den Erfahrungsaustausch zu erleichtern. Die Einsetzung eines spezifischen Instruments für das Wohnungswesen erscheint äußerst wichtig, um eine angemessene Nutzung der Strukturfonds zu fördern. Ein solches Instrument kann verwirklicht werden im Rahmen von Artikel 45 der Verordnung mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds, in dem die Kommission dazu aufgefordert wird, die Einsetzung eines Systems der technischen Unterstützung zu erleichtern.

1.5   Wohnungswesen und Energie

1.5.1

Der EWSA schlägt außerdem die Schaffung eines Netzes zum Austausch über das Thema Wohnungswesen und Energieeffizienz vor, durch den ein Erfahrungsaustausch sowie die Nutzung und Vertiefung der Erfahrungen der Betreiber vor Ort und somit eine sinnvolle und ambitionierte Energiepolitik ermöglicht würde. Dieses System kann verbunden sein mit dem System zur Unterstützung der Strukturfonds, da es aber nicht die gleichen Ziele verfolgt, muss eine gute Koordinierung dieser beiden Systeme gewährleistet werden.

1.5.2

Der EWSA schlägt vor, in Zusammenarbeit mit den in diesem Sektor aktiven Netzwerken auf europäischer Ebene eine Informationskampagne über Möglichkeiten der Energieeinsparung in Wohnungen durchzuführen. Ziel der Kampagne sollte die Änderung der Verbrauchergewohnheiten sein. Dieser Ansatz würde die Beteiligung der europäischen Bürger erfordern und die Mobilisierung aller Akteure im Rahmen einer sinnvollen Initiative ermöglichen. Die Kampagne „Nachhaltige Energie für Europa“ zielt nicht in ausreichendem Maße auf eine stärkere Bewusstmachung ab und bleibt hinsichtlich ihrer Mittel beschränkt.

1.5.3

Der EWSA fordert die Kommission auf, Vorschläge einzubringen, die auf einem weiter gefassten Ansatz als dem bisher verfolgten beruhen, der sich vorwiegend auf die Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäude stützt. Es sollte mit den Bewohnern zusammengearbeitet und der vorhandene Wohnungsbestand besser in die Überlegungen einbezogen werden.

1.6   Das Wohnungswesen und die europäischen Institutionen

1.6.1

Der EWSA unterstützt überdies die Initiative der Europäischen Kommission zur Schaffung einer dienstübergreifenden Arbeitsgruppe zu Städtefragen. Er schlägt vor, dass die dienstübergreifende Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission zu Städtefragen das Thema Wohnungswesen einbezieht und zu dieser Frage einen Sprecher benennt.

1.6.2

Überdies erscheint es wichtig, dass der Aspekt Wohnungswesen auch auf die Tagesordnung der Sitzungen der Minister für regionale Angelegenheiten und Städte gesetzt wird.

2.   Begründung

2.1   Das Recht auf Wohnung: ein Grundrecht

2.1.1

In der am 7. Dezember 2000 in Nizza verabschiedeten Charta der Grundrechte der EU heißt es (Artikel II-34): „Um die soziale Ausgrenzung und die Armut zu bekämpfen, anerkennt und achtet die Union das Recht auf eine soziale Unterstützung und eine Unterstützung für die Wohnung, die allen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, ein menschenwürdiges Dasein sicherstellen sollen, nach Maßgabe des Gemeinschaftsrechts und der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten.“

2.1.2

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) macht zwar darauf aufmerksam, dass das Wohnungswesen nicht in den Zuständigkeitsbereich der EU fällt und das Subsidiaritätsprinzip hier in vollem Umfang Anwendung findet, ist jedoch der Ansicht, dass dieser Artikel bei der Durchführung der europäischen Politiken zur Behebung der sozialen Dringlichkeit und des Wohnungsmangels für die finanziell am schlechtesten gestellten Bürger (sowie die Bevölkerungsschichten mit geringem Einkommen und die in das Berufs- und Familienleben eintretenden jungen Menschen) berücksichtigt werden.

2.1.3

Auf dem Gipfeltreffen von Laeken im Dezember 2001 wurde jedoch anerkannt, wie wichtig Wohnungsfragen sind, um Armut zu bekämpfen. Der EWSA hält es für sehr wichtig, dass auf dem Gipfeltreffen die Debatte über die Notwendigkeit von mehr Sozialwohnungen zur Bekämpfung der Armut in Europa eröffnet wurde.

2.1.4

Das Recht auf Wohnung ist in der Verfassung mehrerer EU-Mitgliedstaaten wie Belgien, Finnland, Griechenland, den Niederlanden, Portugal und Spanien festgeschrieben. Es könnte daher auch ein europäisches Recht auf Wohnung erwogen werden. Der EWSA hält es für strategisch wichtig, die Wohnungsfrage in die dem europäischen Verfassungsvertrag angegliederte Charta der Grundrechte aufzunehmen, und bedauert, dass das Recht auf Wohnung — bzw. zumindest das „Recht auf Wohnen“ — dort keinen Eingang gefunden hat.

2.1.4.1

Der EWSA hält die Schaffung einer europäischen Wohnungsstrategie für äußerst wichtig, denn die Voraussetzung für die Verwirklichung der anderen auf europäischer Ebene anerkannten Menschenrechte wie des Rechts jeder Person auf „Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation“ und des Rechts, „eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen“, besteht darin, eine Wohnung zu haben.

2.1.5

Ist der Grundsatz eines Rechts auf Wohnung erst einmal etabliert, stellt sich die Frage nach der Wirkung dieses Rechts gegenüber Dritten, d.h. der Möglichkeit der rechtlichen Handhabe einer Person, die keine Wohnung findet. Die EU muss sich daher mit den Bedingungen für die Wirksamkeit des Rechts auf Wohnung auseinandersetzen. Kann keine einheitliche Lösung erwogen werden, muss jeder Mitgliedstaat, der das Recht auf Wohnung ausruft, Auskunft darüber geben können,

vor welcher Behörde und in welcher Form dieses Recht geltend gemacht werden kann;

welche Mittel dem betroffenen Personenkreis folglich an die Hand gegeben werden müssen bzw. er sich beschaffen muss;

welches die Nutznießer dieses Rechts und die Modalitäten seiner Ausübung sind;

wie der Rechtsinhalt lautet (Wohnung oder Unterkunft, freie Wahl oder nicht).

2.1.6

In Anknüpfung an die am 26. April 2006 von der Intergruppe Stadtentwicklung/Wohnungsbau des Europäischen Parlaments angenommene Europäische Charta für das Recht auf Wohnen, in der Wohnen als lebenswichtiges Gut definiert wird, begrüßt der EWSA die Initiative des Parlaments, einen Bericht zum Thema Wohnen und Regionalpolitik zu erstellen. Der EWSA hofft, dass das Parlament seine Forderung nach Anerkennung des Rechts auf Wohnung unterstützt und eine Partnerschaft mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften vorschlägt, um ein angemessenes Angebot an Wohnraum zu erreichen und das Wohnen für Personen, die keinen Zugang zu den auf dem Markt befindlichen Wohnungen haben, erschwinglich zu machen.

2.1.7

Aus der Studie der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen aus dem Jahr 2006 über die Lebensbedingungen und die sozialen Aspekte des Wohnens (1) geht hervor, dass zwischen den Ländern der EU-15 und den Ländern der EU-10 erhebliche Unterschiede in Bezug auf die Qualität und Quantität des Wohnraums bestehen. Es sei hier auch daran erinnert, dass der Zugang zu warmem Wasser und zu Innentoiletten nicht allen Bürgern Europas gewährleistet ist, obwohl dieser zu den Kriterien für die Festlegung der Mindestbedingungen zählt, die gegeben sein müssen, um von einer geeigneten Wohnung sprechen zu können.

2.1.8

Da das Wohnungswesen ein Eckstein des europäischen Sozialmodells ist, müssen sich die Herausforderungen, denen sich Europa im Hinblick auf den sozialen und demografischen Wandel gegenüber sieht, in den Wohnungspolitiken niederschlagen: Die Überalterung der Bevölkerung, die Verarmung der jungen Generationen, die aufgrund unzureichender Mittel im Elternhaus wohnen bleiben, das Angebot an behindertengerechten Wohnungen und der Zugang zu Wohnungen für Migranten — all das sind Dimensionen, die es zu berücksichtigen gilt. Daher schlägt der EWSA in Anknüpfung an die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Laeken im Dezember 2001 vor, auf europäischer Ebene folgende Maßnahmen zu verabschieden:

eine Reihe gemeinsamer Ziele in Bezug auf den Zugang zu Wohnraum;

Mindeststandards für die Wohnraumqualität, die den Begriff der „geeigneten Wohnung“ definieren.

2.1.9

Im Übrigen muss die Mobilität im Wohnungswesen gefördert werden, um wiederum die Mobilität der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Viele Bürger sind aufgrund des mangelnden Angebots an Wohnraum, aus Steuergründen oder aufgrund der Bedingungen für die Kreditvergabe an ihr Wohnumfeld gebunden, sei es im Sozialwohnungs- oder im Eigentumssektor. Um eine bessere Flexibilität der Arbeitsmärkte zu gewährleisten, ist somit größere Wohnmobilität erforderlich.

2.1.10

Das Wohnungswesen darf angesichts dieser Auswirkungen auf das soziale Leben und die städtische Wirtschaft nicht länger Gegenstand von Teilstrategien und -maßnahmen sein. Der EWSA schlägt vor, das Wohnungswesen — unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips — vielmehr als eine wichtige politische Frage zu sehen, die Auswirkungen auf das Alltagsleben der Bürger hat, und als eine Möglichkeit, die Bürger einem Projekt Europa näher zu bringen, das Tag für Tag immer mehr an Kontur zu verlieren scheint.

2.1.11

Der Beitrag der Wohnungspolitiken zur Erreichung der Lissabon-Ziele — insbesondere ihre Funktion als Motor für das Wirtschaftswachstum — muss besser herausgestellt werden. Der EWSA betont, dass wohnungspolitische Maßnahmen aufgrund ihrer Auswirkungen auf die Mobilität der Arbeitnehmer tatsächlich eine Ergänzung der im Rahmen der Strategie für Wachstum und Beschäftigung durchgeführten EU-Politiken darstellen und auch eine Stärkung des territorialen Zusammenhalts ermöglichen, der auch und insbesondere in den neuen Beitrittsländern über die Finanzierung der städtischen und ländlichen Infrastrukturnetze sowie über eine angemessene Energiepolitik zum Ausdruck kommen muss.

2.2   Wohnungswesen und territorialer Zusammenhalt

2.2.1

Der Wohn- und Siedlungsraum war für unsere Gesellschaften schon immer Struktur gebend; die gemeinsamen öffentlichen Räume, die das Zusammenleben gewährleisten, bilden sich im Verbund mit individuellen oder kollektiven Wohnflächen heraus. Der Städtebau und die Schaffung lebenswerter Viertel, zu deren grundlegenden Bestandteilen der Wohnraum gehört, sind entscheidende Merkmale für den sozialen und territorialen Zusammenhalt.

2.2.2

Auch wenn sich das Wohnungswesen und die Wohnungspolitiken von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterscheiden, so ist die Europäische Union generell durch eine sehr hohe städtische Bevölkerungsdichte gekennzeichnet. Die europäischen Städte haben ein kompaktes, jedoch eher von Gebäuden mittlerer Höhe geprägtes Erscheinungsbild und werden durch den Siedlungsraum strukturiert.

2.2.3

Das Wohnungswesen nimmt daher in der Städte-, Wirtschafts- und Sozialpolitik aller europäischen Länder einen wichtigen Platz ein, und es sollte ein besserer Austausch von Lösungen stattfinden, gerade auch angesichts der Krisen, die sich in den benachteiligten Stadtvierteln zahlreicher Mitgliedstaaten abgespielt haben.

2.2.4

Das Ziel der europäischen Regionalpolitik ist die Stärkung des territorialen, sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts durch die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der am stärksten benachteiligten Gebiete. Sie konzentriert sich seit 2005 auf die vorrangigen Ziele Wachstum und Beschäftigung der revidierten Lissabon-Strategie.

2.2.5

Um die Wettbewerbsfähigkeit aller Regionen zu gewährleisten und die Beschäftigungsmobilität zu fördern, muss das Wohnangebot diversifiziert werden, und zwar sowohl in Bezug auf die Belegungsarten und die Mischnutzung der Viertel (Wohnraum und Wirtschaftstätigkeit) als auch ihre soziale Durchmischung, Garant für den sozialen Zusammenhalt. Die Ghettoisierung bestimmter Viertel macht die Wirtschaftstätigkeit dort sehr schwierig.

2.2.6

Als logische Folge aus dem Vorhergehenden ergibt sich die Lokalisierung erschwinglichen Wohnraums. In Bezug auf das Recht auf Wohnung muss die Gebietskörperschaft sicherstellen, dass in allen Teilen des Gebiets, für das sie verantwortlich ist, hochwertiger und mit den jeweiligen Haushaltseinkünften zu vereinbarender Wohnraum zur Verfügung steht.

2.2.7

Die Entwicklung von Neubaugebieten hat große Auswirkungen auf den ländlichen Raum, und um eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen, muss die Wechselwirkung zwischen den ländlichen und den städtischen Gebieten auf wohnungspolitischer Ebene unbedingt besser berücksichtigt werden.

2.3   Wohnungswesen, Wirtschaftswachstum, Mobilität und Beschäftigung

2.3.1

In einigen europäischen Ländern, insbesondere den Empfängerländern der Kohäsionsfonds im vorangegangenen Förderzeitraum, ist das Wirtschaftswachstum eng mit der Dynamik des Wohnungssektors verknüpft. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Bürger leichten Zugang zu erschwinglichem Wohnraum hätten. So wird in dem im Rahmen der Lissabon-Strategie stehenden nationalen Reformprogramm Irlands für 2006 auf die geringe Nachhaltigkeit des Wachstums hingewiesen, die auf den Mangel an garantierten erschwinglichen Wohnungen zurückzuführen ist. Dem Reformplan Portugals für 2006 zufolge sind beispielsweise der Bausektor und die Kommunen stärker zu unterstützen, um die nachhaltige Entwicklung im Wohnungswesen zu fördern.

2.3.2

Für die Entwicklung eines dynamischen Arbeitsmarktgebiets ist das Angebot von Wohnungen für alle Beschäftigten nach wie vor eine wesentliche Voraussetzung, und viele Arbeitsmarktgebiete in Europa haben aufgrund des Mangels an Wohnungen ein eingeschränktes Wachstum. Demzufolge kann das Wohnungswesen ein Faktor sein, der zur Starrheit der lokalen Arbeitsmärkte führt und die Mobilität der Arbeitnehmer einschränkt.

2.3.2.1

Diesbezüglich sei ein interessantes Beispiel aus Frankreich angeführt, und zwar die Beteiligung der Arbeitgeber an Wohnungspolitiken in Höhe von 0,45 % ihres Lohn- und Gehaltsaufkommens als zusätzliche Mittel zur Entwicklung von Lösungen für die Wohnraumproblematik von Arbeitnehmern. Daneben verwalten die Sozialpartner auch spezielle Fonds für junge Menschen und bedürftige Haushalte (Stellung einer Kaution).

2.3.3

Dies ist vor allem für Regionen, die eine steigende Zahl von Migranten aufnehmen, ein dringendes Anliegen, denn die Migranten haben Schwierigkeiten, auf den angespannten Märkten eine Wohnung zu finden, und sind mit diskriminierenden Praktiken konfrontiert, die zu gesellschaftlicher Ausgrenzung führen.

2.3.4

Der Wohnungssektor ist einer der Wirtschaftszweige mit der höchsten Beschäftigungsrate in Europa. Es ist ein großes, ungenutztes Beschäftigungspotenzial vorhanden, insbesondere im Bereich der Techniken für nachhaltiges Wohnen und ökologischen Wohnungsbau, die sich künftig aller Voraussicht nach erheblich weiterentwickeln werden. Im Übrigen hat die Baubranche ein großes Defizit an Facharbeitern.

2.3.5

Nachbarschaftsdienste und insbesondere Betreuungsdienste eröffnen zahlreiche Beschäftigungsmöglichkeiten und werden häufig im Rahmen von wohnungsgebundenen Dienstleistungen organisiert und bereitgestellt. So bieten die Betreiber von Sozialwohnungen in Partnerschaft mit den Anbietern sozialer Dienstleistungen nicht nur Hauspflegedienste für ältere Bewohner und Menschen mit Behinderungen, sondern auch integrierte Gesundheits-, Bildungs- und Kinderbetreuungsdienste wie etwa Mehrgenerationenhäuser an. Die kulturelle und soziale Dynamik von krisenbetroffenen Stadtvierteln kann durch die Unterstützung von Nachbarschaftsinitiativen gefördert werden.

2.4

Die wohnungsgebundenen Nachbarschaftsdienste verfügen nicht nur über ein Beschäftigungspotenzial, sondern ermöglichen es auch, auf den demografischen Wandel zu reagieren, der zwangsläufig Auswirkungen auf die regionale Beschäftigungslage hat. So sind beispielsweise Mehrgenerationenhäuser, die in Deutschland Gegenstand gezielter politischer Maßnahmen sind, eine Antwort auf die Notwendigkeit einer Durchmischung und ermöglichen es, der Ausgrenzung allein stehender älterer Menschen entgegenzuwirken. Angesichts der Bevölkerungsüberalterung in ganz Europa sollte der Austausch vorbildlicher Praktiken unterstützt werden.

2.4.1

Nach Auffassung des EWSA sollte das Recht auf Wohnung nicht nur aus der Sicht der Bekämpfung der Ausgrenzung betrachtet werden, sondern auch im Hinblick auf die Bevölkerungsüberalterung, die Migrationsströme und die neuen Formen der Armut sowie unter Berücksichtigung der Lissabon-Strategie, die bezweckt, der europäischen Wirtschaft durch größere Arbeitsmarktmobilität wieder neuen Schwung zu verleihen.

2.4.2

Die Mobilität der Arbeitnehmer wird ein Wunschbild bleiben, solange der Zugang zu den grundlegenden Sozialrechten, darunter auch dem Recht auf Wohnung, nicht verbessert wird. Es ist eine Verarmung der Bewohner von Sozialwohnungen feststellen: Diese wurden ursprünglich für Arbeitnehmer konzipiert, die heute jedoch keinen prioritären Zugang zu Sozialwohnungen mehr haben und sich in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt schwer tun, geeignete Wohnungen zu finden.

2.4.3

In den letzten zehn Jahren sind die Wohnpreise in fast allen EU-Mitgliedstaaten kontinuierlich gestiegen. Dieser Anstieg hat eine Verringerung der Konsumfähigkeit der Haushalte für andere Güter nach sich gezogen, was das nachhaltige Wachstum auf lange Sicht hemmt. Die niedrigen Zinssätze haben zudem zu einer Überinvestition im Wohnungssektor geführt, wodurch die Mittelzuweisungen für das Wohnungswesen unter Druck geraten sind (vgl. das nationale Reformprogramm Schwedens). Der Sozialwohnungssektor ist ein Hilfsmittel zur Regulierung der Wohnungspreise (über die Miete) und für die Nachhaltigkeit des Sektors.

2.4.4

Der EWSA stellt im Übrigen fest, dass die Bedingungen für das Einschreiten der Behörden der Mitgliedstaaten und der Akteure im Wohnungsbereich im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen für das Sozialwohnungswesen zunehmend dem Gemeinschaftsrecht unterliegen. Es ist sehr wichtig, dass die wettbewerbs- und binnenmarktpolitischen Maßnahmen kein Hemmnis für wohnungspolitische Maßnahmen darstellen, die darauf abzielen, den Zugang zu geeigneten und erschwinglichen Wohnungen für alle zu gewährleisten, da diese Maßnahmen zum Wirtschaftswachstum und zur Beschäftigung in Europa beitragen. Diese Aufgaben haben sich gewandelt, und die Träger von Sozialwohnungen müssen deshalb Sozialdienste entwickeln, um auf den Mangel an integrationspolitischen Maßnahmen — insbesondere für Migranten — zu reagieren.

2.5   Senkung des Energieverbrauchs, eine europäische Herausforderung

2.5.1

Der Beitrag, den das Wohnungswesen zur Senkung des Energieverbrauchs leisten kann, ist von maßgeblicher Bedeutung und wird angesichts der Energiepreise zu einem Faktor, der die Attraktivität einer Region bestimmt.

2.5.2

Wie die Europäische Kommission in ihrem Aktionsplan zur Verbesserung der Energieeffizienz betont, findet sich das größte Energieeinsparungspotenzial im Wohnsektor (Haushalte), wo es auf 27 % der verbrauchten Energie geschätzt wird.

2.5.3

Immer mehr Haushalte in Europa leben aufgrund der hohen Energieausgaben für ihre Wohnung in Armut (sog. Energiearmut).

2.5.4

Das Potenzial für die Verringerung des Energieverbrauchs wird in dem Maße, wie auf europäischer Ebene geeignete Anreize geschaffen werden, noch weiter ansteigen.

2.5.5

In diesem Zusammenhang überrascht es, dass sich die Europäische Kommission in ihrem Aktionsplan zur Verbesserung der Energieeffizienz vom Ansatz her hauptsächlich auf das Neubaugewerbe konzentriert und vorschlägt, den Anwendungsbereich der Vorschriften in diesem Sektor auszuweiten.

2.5.6

Dieser Ansatz ist zu einseitig, da er die absolut notwendige Änderung unserer Lebensführung im Sinne einer umfassenderen Nachhaltigkeit, die auch die Verhaltensweisen des Einzelnen beinhaltet (einschließlich der Idee vom Eigenheim für alle, aber auch des Umweltverhaltens im Alltag), außer Acht lässt. Dies kommt einer Anhebung der für die mittleren und einkommensschwachen Haushalte schon jetzt stark überteuerten Produktionskosten gleich, ohne auf eine Verbesserung des Wohnungsbestands und des Umweltverhaltens abzuheben, deren Bedeutung doch in zahlreichen Studien belegt ist.

2.5.7

Der Beitrag, den die europäischen Regionalpolitiken zur Verbesserung des Zusammenhalts und der Lebensbedingungen leisten können, ist unbestritten. Eine stärkere Berücksichtigung des Wohnungswesens in diesen Politikbereichen könnte jedoch positive Synergien ermöglichen.

2.5.8

Die politischen Maßnahmen zur Energieeinsparung sind auf Neubauten ausgerichtet, wobei der vorhandene Wohnungsbestand entweder außer Acht gelassen wird oder die für Neubauten geltenden Regelungen auf den Altbestand übertragen werden. Der vorhandene Bestand an Wohnungen sollte jedoch nicht nur gebührende Berücksichtigung finden, sondern es müssen darüber hinaus auch geeignete Ansätze entwickelt werden, die den Wesensmerkmalen der Altbauten und den besonders hohen Kosten für deren Anpassung an die Standards Rechnung tragen.

2.5.8.1

Bei der Gewährung staatlicher Beihilfen müssen die Eigenheiten des Sozialwohnungswesens, nämlich die geringe Solvenz der Bewohner und die — im Vergleich zum privaten Sektor — weniger gut angepassten steuerlichen Anreize berücksichtigt werden.

2.5.8.2

Mit der Energiefrage sind die Probleme der nachhaltigen Entwicklung wie Wasser- und Abfallbewirtschaftung, Luftqualität, behindertengerechtes, sicheres und gesundes Wohnen jedoch nicht erschöpft. Das Wohnungswesen kann einen entscheidenden Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten, setzt jedoch den Einsatz angemessener Instrumente voraus, gerade auch für den vorhandenen Wohnbestand.

2.6   Instrumente der EU zur Verbesserung des Beitrags des Wohnungswesens zu den regionalpolitischen Maßnahmen

2.6.1

Der EWSA hat sich dafür ausgesprochen, den Förderradius des EFRE in den Ländern der EU-12 auf das Wohnungswesen und in den Ländern der EU-15 auf Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung und der Energieeffizienz sowie integrierte Ansätze zur Entwicklung benachteiligter Viertel auszuweiten. Angesichts der Bedeutung des Wohnungsaspekts müssen die Mitgliedstaaten und die Regionen Anreize und Unterstützung erhalten, damit sie im Rahmen der Strukturfonds eine Umstrukturierung der Stadtviertel und eine Verbesserung des Wohnraums einplanen.

2.6.2

Integrierte Strategien zur Entwicklung von Stadtvierteln lassen sich nämlich ohne eine Berücksichtigung des Wohnaspekts nur schwer umsetzen. Diesbezüglich ist der Ansatz der europäischen Strategie zur sozialen Integration, die als Voraussetzung für das Gelingen der sozialen Integration auch das Ziel des Zugangs zu erschwinglichen und geeigneten Wohnungen umfasste, nach wie vor hochaktuell. Der EWSA hält es für unabdingbar, dass alle europäischen Instrumente mobilisiert werden, um eine bessere soziale Integration aller zu bewirken.

2.6.3

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen im Rahmen des Europäischen Sozialfonds sozialintegrative, über die bloße Eingliederung auf den Arbeitsmarkt hinausgehende Maßnahmen besser unterstützt werden, da der Wohnungs- und der Beschäftigungsmarkt, wie wir gesehen haben, auf das Engste miteinander verwoben sind. Auch die Einwanderungspolitiken, die heute auf europäischer Ebene festgelegt werden, können nicht ohne Überlegungen zur Wohnproblematik auskommen, wenn sie die räumliche Ausgrenzung verhindern wollen. Die Leitlinien, die die Kommission zur Integration von Migranten über das Wohnen veröffentlichen wird, müssen ein erster Schritt in diese Richtung sein, der sich über eine bessere Unterstützung von Vorhaben mit einer Wohnungskomponente im PROGRESS-Programm (2) niederschlagen sollte.

2.6.4

Wichtig ist auch, sich vor Augen zu führen, dass die Verbesserung der Energieeffizienz in den Gebäuden nicht nur für die Länder der EU-12, sondern für die gesamte Europäische Union eine Priorität darstellt. Die Energieeffizienz ist ebenso wie die Verbesserung der öffentlichen Räume, die Nutzung und Förderung erneuerbarer Energien sowie die Maßnahmen zur sozialen Integration im Rahmen der Strukturfonds in allen Mitgliedstaaten förderfähig.

2.6.5

Der EWSA hat die Initiative der Europäischen Kommission und der Europäischen Investitionsbank (EIB) zur Schaffung eines neuen Finanzinstruments, JESSICA (3), mit dem die Entwicklung benachteiligter Stadtviertel, darunter auch das Sozialwohnungswesen, unterstützt werden soll, positiv aufgenommen. Es sei angemerkt, dass dieses Instrument durch das Angebot von Krediten und Bürgschaften für die Betreiber der Stadterneuerung und des Sozialwohnungswesens das notwendige Kapital für die Sanierung dieser Viertel mobilisieren kann. Dieses Instrument muss von Spezialisten für Stadterneuerung und Wohnungswesen in enger Partnerschaft mit den lokalen Gebietskörperschaften verwaltet und in den betreffenden Vierteln als Hebel zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Bewohner eingesetzt werden. Auch das Instrument JEREMIE (4) ist für die Betreiber von Sozialwohnungen, die sich für die Schaffung von lebenswerten Vierteln für alle einsetzen, eine geeignete Möglichkeit.

2.6.6

Auf dem Gebiet der Energiepolitik hat die Europäische Kommission im Rahmen des Programms „Intelligente Energie“ eine Pilotmaßnahme für den Sozialwohnungssektor vorgeschlagen, die es ermöglicht hat, beispielhafte Vorhaben im Bereich der Energieeffizienz und des Austauschs zwischen den Akteuren des Sektors auszuwählen und zu fördern. In Anbetracht der Ambitionen Europas, eine gemeinsame Energiepolitik zu schaffen und die Maßnahmen der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet bestmöglich zu koordinieren, erscheint es unerlässlich, die Fortdauer eines solchen Instruments über die Unterstützung von Pilotmaßnahmen hinaus zu gewährleisten.

2.6.7

Schließlich wird es die Unterstützung des 7. Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung sowohl im Bereich der technischen als auch der sozialen Innovation ermöglichen, das im Wohnungssektor vorhandene Potenzial zur Verringerung des Energieverbrauchs und auch zur nachhaltigen Stadtentwicklung zu ermitteln.

2.6.8

Die europäische Normung hat sehr große Auswirkungen auf das Wohnungswesen und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Dabei handelt es sich jedoch um ein Gebiet, auf dem sich die technischen und städtebaulichen Entscheidungen mit gesellschaftspolitischen Erwägungen überschneiden, und es kann nicht angehen, dass den betroffenen Akteuren Normen auferlegt werden, die das alleinige Produkt von Arbeitsgruppen sind, ohne dass eine politische Kontrolle des Normungsprozesses gewährleistet wäre. So regt das Beispiel der französischen Norm zur Deliktvermeidung durch städtebauliche Planung und Architektur, die ohne eine wirkliche politische Reflexion über das auf Gefahrenanalysen beruhende städtebauliche Modell verabschiedet wurde, dazu an, den Normungsprozess in diesem Bereich zu überdenken.

2.6.9

Und schließlich hat die Kommission eine Strategie für eine nachhaltige Stadtentwicklung erarbeitet, mit der die Städte angehalten werden sollen, ihre Weiterentwicklung zu überdenken, insbesondere in Bezug auf die Verkehrspolitik. Diese Strategie ist jedoch unverbindlich und läuft Gefahr, nicht ihr ganzes Potenzial entfalten zu können, wenn sie sich nicht mit dem sozialen Aspekt der nachhaltigen Stadtentwicklung auseinandersetzt.

Brüssel, den 15. März 2007

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Dimitris DIMITRIADIS


(1)  „First European Quality of Life Survey: Social dimensions of housing“, Dublin 2006, ISBN 92-897-0935-9.

(2)  Mit dem PROGRESS-Programm soll die Umsetzung der Ziele der Europäischen Union im Bereich der Beschäftigung und der sozialen Angelegenheiten finanziell unterstützt werden. Es trägt dadurch zur Verwirklichung der Ziele der Lissabon-Strategie bei.

(3)  JESSICA: Joint European Support for Sustainable Investment in City Areas — Gemeinsame europäische Unterstützung für nachhaltige Investitionen in städtische Gebiete.

(4)  JEREMIE: Joint Resources for Micro to Medium Enterprises — Gemeinsame Hilfe bei der Unterstützung von Projekten in europäischen Regionen.