52006DC0663

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - abschliessende Bewertung der Durchführung des mehrjährigen Aktionsplans der Gemeinschaft zur Förderung der sicheren Nutzung des Internet durch die Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte in globalen Netzen /* KOM/2006/0663 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 6.1..2006

KOM(2006) 663 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Abschließende Bewertung der Durchführung des mehrjährigen Aktionsplans der Gemeinschaft zur Förderung der sicheren Nutzung des Internet durch die Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte in globalen Netzen

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Abschließende Bewertung der Durchführung des mehrjährigen Aktionsplans der Gemeinschaft zur Förderung der sicheren Nutzung des Internet durch die Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte in globalen Netzen (Text von Bedeutung für den EWR)

1. EINLEITUNG

Gegenstand dieser Mitteilung ist die abschließende Bewertung des mehrjährigen Aktionsplans für mehr Sicherheit im Internet (2003-2004). Die Bewertung wurde von einem dreiköpfigen Gremium unabhängiger Experten vorgenommen, die von professionellen Gutachtern einer Beraterfirma[1] unterstützt wurden, die mit der Strukturierung und Unterstützung der Bewertung sowie der Sammlung von Informationen und der Erstellung des Berichts beauftragt waren. Sie wurde von Februar bis Mai 2006 in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Kommissionsdienststellen durchgeführt[2]. Die Zusammenfassung des Bewertungsberichts[3] ist dieser Mitteilung beigefügt.

2. HINTERGRUND

Ziel des Aktionsplans zur Förderung der sicheren Nutzung des Internet (SIAP) (nachstehend „das Programm“ genannt) ist gemäß der Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates[4], mehr Sicherheit bei der Nutzung des Internet zu erreichen und auf europäischer Ebene auf ein für die Entwicklung der Internet-Branche günstiges Umfeld hinzuwirken.

Das Programm hatte entsprechend der ursprünglichen Entscheidung eine Laufzeit von vier Jahren, vom 1. Januar 1999 bis zum 31. Dezember 2002, und war mit einem Budget von 25 Mio. Euro ausgestattet. Das Europäische Parlament und der Rat beschlossen eine Verlängerung um zwei Jahre, vom 1. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2004. Für den Zeitraum 1999-2004 wurden insgesamt 38,3 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

Das Programm war in drei Aktionsbereiche gegliedert:

1. Förderung eines sichereren Umfelds (Schaffung eines europäischen Netzes von Meldestellen, bei denen die Endnutzer illegale Inhalte im Internet melden können, und Förderung der Selbstregulierung und der Annahme von Verhaltenskodizes);

2. Entwicklung von Filter- und Bewertungssystemen;

3. Förderung von Sensibilisierungsmaßnahmen.

Im Zeitraum 2003-2004 wurde das Programm auf neue Online-Technologien wie die Inhalte von Mobil- und Breitbanddiensten, Online-Spiele, Peer-to-Peer-Dateiübertragungen sowie alle Arten der Echtzeitkommunikation wie Chaträume und Sofortübermittlung von Nachrichten ausgedehnt, womit vor allem der Kinder- und Jugendschutz verbessert werden sollte. Über ein Forum „Sichereres Internet“ wurde eine bessere Zusammenarbeit gefördert zwischen allen, die in den Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet tätig sind, sowie Projektteilnehmern in den einzelnen Aktionsbereichen, vor allem auf dem Gebiet Meldestellen und Sensibilisierung. Ein weiteres Ziel des Programms war die Förderung der Zusammenarbeit und des Austauschs von Erfahrungen und bewährten Praktiken auf europäischer und internationaler Ebene, insbesondere mit den neuen Mitgliedstaaten sowie den Kandidaten- und Bewerberländern.

Das Hauptinstrument zur Durchführung des SIAP war die Kofinanzierung von Projekten, die auf der Grundlage öffentlicher Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt werden. Im Zeitraum 2003-2004 wurden 52 Projekte kofinanziert, an denen 105 Organisationen und 22 Mitgliedstaaten, außerdem Island, Norwegen und Bulgarien, teilnahmen. Bei 22 Projekten handelt es sich um Meldestellen (ein Koordinierungszentrum und 21 Meldestellen in 20 Ländern), bei 25 Projekten geht es um Sensibilisierung (zwei Koordinierungszentren und 23 Sensibilisierungszentren in 21 Ländern), ein Projekt befasst sich mit angewandter Forschung im Bereich der Medienerziehung, ein anderes hat ein System zur Qualitätskennzeichnung zum Gegenstand, bei zwei weiteren geht es um einen Selbstregulierungsplan zur Bekämpfung von Spam bzw. um die Bewertung von Online-Spielen. Eine Eurobarometer-Erhebung wurde als Teilauftrag eines Rahmenvertrags durchgeführt. Ferner wurde im Anschluss an eine offene Ausschreibung ein Dienstleistungsauftrag für eine Benchmarking-Studie zur Filterung von Software und Diensten vergeben. Die Gesamtausgaben im Rahmen der Mittelzuweisungen für 2003 und 2004 beliefen sich auf etwa 13,7 Mio. Euro (finanzielle Unterstützung aller Kostenteilungsprojekte, Dienstleistungsverträge für die Benchmarking-Studie und die Eurobarometer-Erhebung sowie Ausgaben für Bewertungen, Überprüfungen und Sitzungen).

3. ZIELE DER BEWERTUNG

Bei der Bewertung wurden folgende Einzelpunkte untersucht: Relevanz der Programmziele, -prioritäten und -durchführungsinstrumente, Effizienz, Wirkung und Kosteneffizienz des Programms, Nutzen und dauerhafte Wirkung, ursächliche Zusammenhänge zwischen eingesetzten Ressourcen, Maßnahmen und erwarteten Folgen (Interventionslogik) und Lehren für mögliche künftige Maßnahmen dieser Art.

4. BEWERTUNGSERGEBNISSE

Der Aktionsplan zur Förderung der sicheren Nutzung des Internet wurde nach Einschätzung der Gutachter erfolgreich durchgeführt. Die Zuweisung der Finanzmittel und die Programmverwaltung waren grundsätzlich transparent, effizient und zufriedenstellend.

Sämtliche Beteiligten stuften SIAP als relevant und effizient ein und waren der Ansicht, dass das Programm fortgeführt werden sollte. Die Europäische Union wird als Vorreiter gesehen, da sie zu einem frühen Zeitpunkt die Frage illegaler und schädlicher Inhalte im Internet als wichtiges und ernstes politisches Thema von weltweiter Bedeutung herausgestellt habe.

Als eines der wichtigsten Ergebnisse des Programms wird die Einrichtung nationaler Meldestellen gesehen. Aus der Bewertung des bestehenden Meldestellennetzes, das von INHOPE koordiniert wird, ging hervor, dass die meisten dieser Stellen einen nützlichen, sinnvollen und wirksamen Dienst leisten, der ohne öffentliche finanzielle Unterstützung nicht auf Dauer weitergeführt werden kann. Ein zentrales Problem besteht darin, dass die Mehrheit der Internet-Endnutzer nicht oder nur selten wissen, dass die Meldestellen existieren. Die Zusammenarbeit zwischen Meldestellen und anderen Akteuren, insbesondere Regierungen und Sensibilisierungszentren, aber auch Polizei und Strafverfolgungsbehörden, kann noch verbessert werden.

Die Einrichtung von Sensibilisierungszentren in fast allen EU-Mitgliedstaaten wurde als weiterer Erfolg des SIAP eingestuft. Eine Sensibilisierung hielten alle Befragten für unbedingt notwendig. Ein Sensibilisierungsnetz für Sicherheit im Internet – koordiniert durch INSAFE – befindet sich jedoch noch am Anfang der Entwicklung. In vielen Fällen erreichen Sensibilisierungsmaßnahmen nur ein begrenzte Zahl von Zielgruppen, andere Betroffene, insbesondere lokale und nationale Medien, Elternorganisationen, Schulen und sonstige Gruppen, jedoch nicht. Auf der politischen Agenda der Regierungen haben sie häufig nicht die erforderliche Priorität.

Filtertechnologien werden von allen Akteuren als wesentlicher Faktor von zunehmender Bedeutung angesehen. Eltern sind jedoch häufig noch zu wenig darüber informiert, wie Filterprogramme anzuwenden sind. Alle Beteiligten sind sich einig darüber, dass Systeme zur Kennzeichnung und Bewertung von Inhalten im Hinblick auf mehr Sicherheit im Internet weiterhin von Bedeutung sind, insbesondere für Minderjährige. Die Fortschritte in diesem Bereich sind jedoch noch nicht ausreichend. Es wurde eine Reihe ermutigender Entwicklungen im Bereich der Selbstregulierung der Industrie, der Verhaltenskodizes und bewährter Verfahrensweisen festgestellt, insbesondere auf dem Gebiet der Videospiele und der Mobildienste.

Als wichtiger Aspekt wurde die Harmonisierung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften genannt, insbesondere im Zusammenhang mit illegalen und schädlichen Inhalten und dem Jugendschutz.

Neue Probleme ergeben sich durch die weitere Verbreitung neuer, internetfähiger Geräte wie der Mobiltelefone der nächsten Generation und durch neue Praktiken wie soziale Netze (einschließlich Chaträumen, bei denen Webcams eingesetzt werden), Internet-Blogging und die gemeinsame Nutzung von Dateien.

5. EMPFEHLUNGEN

Der Bewertungsbericht enthält sieben Empfehlungen, die z. T. weiter spezifiziert werden[5].

Meldestellen

4. Erhöhung der Bekanntheit der Meldestellen:

5. Endnutzer und Medien sind verstärkt über die Meldestellen zu informieren.

6. Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Meldestellen und sonstigen Akteuren, insbesondere der Polizei und den Internetanbietern:

7. Die Harmonisierung der von Meldestellen und Polizei in Europa angewendeten Verfahren ist zu fördern.

8. Es sollte ein Handbuch erstellt werden, das Verfahren für den Informationsaustausch und Anleitungen für bewährte Praktiken enthält, womit eindeutig Maßnahmen, ethische Grundsätze und Verfahren für die Akteure in diesem Bereich festgelegt werden.

9. Die Erstellung einer europäischen schwarzen Liste für illegale Inhalte ist zu koordinieren und ihre breite Anwendung durch die Internetanbieter zu fördern.

Sensibilisierung

10. Schwerpunkt auf bestimmten Zielgruppen und Erweiterung des Wirkungsbereichs:

11. Den Sensibilisierungszentren sollte vorgeschrieben werden, gezielte Strategien für Kinder, Eltern und Lehrer zu verfolgen.

12. Kontakte zwischen nationalen Behörden (z. B. Bildungsministerien) zur Prüfung der Möglichkeiten, wie in den Schulen eine größere Sicherheit im Internet propagiert werden kann (Lehrerausbildung, Einrichtung von Schülerräten als selbstregulierende Gremien), sind zu erleichtern.

13. Eine aktivere Beteiligung der Medien an Sensibilisierungskampagnen sollte gefördert werden.

14. Für Sensibilisierungsmaßnahmen sollte ein höherer Anteil des Programmbudgets vorgesehen werden.

15. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Ermittlung der Probleme und der Lösungen:

16. Kinder sollten befragt und an der Abfassung geeigneter Sensibilisierungsbotschaften sowie der Entwicklung von Lösungen beteiligt werden.

17. Bessere Information der Nutzer über die Möglichkeiten der Filterung schädlicher Inhalte:

18. Die Sensibilisierungszentren sollten angehalten werden, die Information insbesondere der Eltern und Schulen über Filterinstrumente zu verbessern.

19. Die Wirksamkeit unterschiedlicher Filter ist zu bewerten.

20. Förderung von Selbstregulierungsmaßnahmen der Industrie auf europäischer Ebene:

21. Die Einführung von Systemen zur Überprüfung des Alters ist zu fördern.

22. Der Austausch bewährter Praktiken, u. a. von Verhaltenskodizes, Inhaltskennzeichnungs- und Bewertungssystemen, ist zu fördern.

23. Skizzierung der Möglichkeiten künftiger technologischer Entwicklungen und Nutzeroptionen:

24. Die Folgen der Verschmelzung der Dienste und neuer Kommunikationsarten für die Sicherheit der Kinder und das Verhalten der Nutzer sind zu analysieren und die Ergebnisse zu verbreiten.

6. SCHLUSSFOLGERUNG

Die Kommission nimmt alle Ergebnisse der abschließenden Bewertung des Aktionsplans zur Förderung der sicheren Nutzung des Internet zur Kenntnis und wird die Empfehlungen bei der Umsetzung des Programms „Mehr Sicherheit im Internet“ und bei der Planung eines darauf folgenden Programms berücksichtigen. Bereits erzielte Fortschritte in den in den Empfehlungen genannten Bereichen sollen ausgebaut werden.

Das Programm „Mehr Sicherheit im Internet“ wird innerhalb seines Gegenstandsbereichs Maßnahmen der Meldestellen unterstützen, die zu gemeinsamen Listen illegaler Inhalte führen (insbesondere von Bildern von sexuellem Missbrauch von Kindern). Bei der Übermittlung solcher Listen an die Internetanbieter sind die einschlägigen Rechtsvorschriften betreffend deren Rolle zu beachten, insbesondere diejenigen der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr[6].

Auf der Grundlage ihrer Bemerkungen zu dem Gutachterbericht ersucht die Kommission das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie den Ausschuss der Regionen,

25. zur Kenntnis zu nehmen, dass der Aktionsplan zur sicheren Nutzung des Internet erfolgreich durchgeführt wurde,

26. die Kommission bei ihren Bemühungen um eine größere Sichtbarkeit des Programms zur sicheren Nutzung des Internet zu unterstützen und die öffentliche Diskussion über einschlägige Themen anzuregen und

27. die Kommission im Zusammenhang mit der Anhörung aller interessierten Kreise und der Prüfung möglicher Nachfolgemaßnahmen zu unterstützen, insbesondere im Hinblick auf neue Technologien und neue Inhaltskategorien, die Auswirkungen auf die sichere Nutzung des Internet haben können.

Anhang

Zusammenfassung

Die nachstehenden Schlussfolgerungen, die Teil der abschließenden Bewertung des Aktionsplans zur Förderung der sicheren Nutzung des Internet (2003-2004) sind, wurden von einem unabhängigen dreiköpfigen Expertengremium formuliert. Das mit der Bewertung und der Festlegung der Bewertungsverfahren sowie deren Überwachung beauftragte Expertengremium wurde von dem IDATE-Gutachter unterstützt, der für die Zusammenstellung und Analyse der der Bewertung zugrunde liegenden Informationen verantwortlich war. Für die Schlussfolgerungen wurden die Ergebnisse einer Online-Umfrage, von telefonischen Interviews, von Sekundärforschung sowie einer Sitzung einer Schwerpunktgruppe ausgewertet. Sie geben ferner die Ansichten des Expertengremiums wieder.

Schlussfolgerungen

1. Der 1999 eingeführte Aktionsplan zur Förderung der sicheren Nutzung des Internet (SIAP) wird von allen Akteuren als relevant, effizient und fortsetzenswert eingestuft. Die Europäische Union wird als Vorreiter gesehen, da sie zu einem frühen Zeitpunkt die Frage illegaler und schädlicher Inhalte im Internet als wichtiges und ernstes politisches Thema von weltweiter Bedeutung herausgestellt habe. Konzept und Aufbau des SIAP werden heute auch in zahlreichen außereuropäischen Ländern (Region Asien/Pazifik, Nordamerika, Lateinamerika) als Modell für einen Umgang mit schädlichen und illegalen Inhalten im Internet verwendet, bei der gleichzeitig das Recht auf Meinungsfreiheit beachtet wird.

2. Das ursprüngliche Programm enthielt vier Hauptaktionsbereiche :

A. Meldestellen (EU-Finanzierung: 4,6 Mio. Euro),

B. Sensibilisierung (EU-Finanzierung: 7,4 Mio. Euro),

C. Filterung, Kennzeichnung und Bewertung (EU-Finanzierung: 875 000 Euro),

D. Selbstregulierung der Industrie und Verhaltenskodizes (EU-Finanzierung: 493 000 Euro).

Im Zeitraum 2003/2004 galt die finanzielle Unterstützung der EU vor allem Meldestellen und Sensibilisierungsmaßnahmen. Für Filterung, Kennzeichnung, Bewertung, Selbstregulierung und Verhaltenskodizes wurde vor allem die Industrie als zuständig erachtet. Im Rahmen des SIAP (2003-2004) stellte die EU insgesamt 13,7 Mio. Euro zur Verfügung. 50 Projekte, vor allem in den Bereichen Meldestellen und Sensibilisierung, erhielten insgesamt etwa 13,4 Mio. Euro. Empfängerstaaten waren 22 EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island und Bulgarien. Etwa 300 000 Euro wurden für Bewertungen, Überprüfungen, Sitzungen und die Eurobarometer-Erhebung ausgegeben. Die Zuweisung der Mittel und die Verwaltung des Aktionsplans waren grundsätzlich transparent, effizient und zufriedenstellend.

3. Als eines der wichtigsten Ergebnisse des Programms wird die Einrichtung nationaler Meldestellen angesehen. Im Rahmen des SIAP wurde ein breit angelegtes System von Meldestellen in ganz Europa – in fast allen Mitgliedstaaten und Kandidatenländern – geschaffen, das von INHOPE, dem internationalen Verband der Internet-Meldestellen, koordiniert wird. Bei den Meldestellen handelt es sich um Anlaufstellen, bei denen die Nutzer illegale Inhalte im Internet melden können. Die Meldestellen arbeiten u. a. mit der Polizei, den Strafverfolgungsbehörden und Sensibilisierungszentren zusammen, außerdem mit Internetanbietern, Industrieverbänden und anderen Einrichtungen. Aus der Bewertung der bestehenden Meldestellen ging hervor, dass die Mehrheit dieser Stellen einen nützlichen, sinnvollen und wirksamen Dienst leistet. Die meisten werden jedoch ohne öffentliche finanzielle Unterstützung nicht auf Dauer weitergeführt werden können. Ein zentrales Problem besteht darin, dass die Meldestellen zwar wertvolle Dienste leisten, die Mehrheit der Internet-Endnutzer jedoch nicht oder nur selten von ihrer Existenz wissen. In den meisten Ländern wissen weniger als 10% der Internetnutzer, dass es Meldestellen gibt. Die Zusammenarbeit zwischen Meldestellen und anderen Akteuren, insbesondere Regierungen und Sensibilisierungszentren, aber auch Polizei und Strafverfolgungsbehörden, kann noch verbessert werden.

4. Die Einrichtung von Sensibilisierungszentren in fast allen EU-Mitgliedstaaten wird als weiterer Erfolg des SIAP eingestuft. Eine Sensibilisierung hielten alle Befragten für unbedingt notwendig. Entsprechend den Bedürfnissen vor Ort wurden zahlreiche Verfahren, Instrumente und Materialien entwickelt. Der von dem Netz veranstaltete „Safer Internet Day“, der Tag des sicheren Internet, wird immer mehr als gute Gelegenheit gesehen, die Kommunikation zwischen den Akteuren zu verbessern und ein breites Publikum zu erreichen. Das Sensibilisierungsnetz für Sicherheit im Internet wird von INSAFE koordiniert. Es befindet sich jedoch noch am Anfang der Entwicklung. In vielen Fällen erreichen Sensibilisierungsmaßnahmen nur ein begrenzte Zahl von Zielgruppen, andere Betroffene, insbesondere lokale und nationale Medien, Elternorganisationen, Schulen und sonstige Gruppen, jedoch nicht. Sie erhalten häufig nicht die entsprechende Unterstützung der einzelstaatlichen Behörden und der Medien und haben auf der politischen Agenda der Regierungen nicht die erforderliche Priorität. Sensibilisierungsmaßnahmen sind häufig nicht ausreichend gezielt auf einzelne Gruppen wie Kinder, Eltern und Lehrer ausgerichtet. Umfang und Qualität der entsprechenden Ausbildung der Lehrer ist von Land zu Land verschieden und wird generell nicht als vorrangig angesehen. Kinder und Jugendliche müssen zu einem sehr frühen Zeitpunkt erreicht werden. Die „Internet-Bildung“ ist jedoch nur unzureichend in den regulären Stundenplan der Schulen integriert. Die persönlichen Erfahrungen der Kinder werden häufig nicht ausreichend berücksichtigt.

5. Filtertechnologien werden von allen Akteuren als wesentlicher Faktor von zunehmender Bedeutung angesehen. Bei den Filtertechnologien hat die Industrie beträchtliche Fortschritte erzielt. Den Nutzern stehen nun verschiedene Optionen zur Verfügung. Es gibt heute Filtertechnologien, mittels derer die Nutzer, insbesondere Eltern, verhindern können, dass ihre Kinder Zugang zu Webseiten mit schädlichen Inhalten haben. Daneben bieten einige Internetanbieter Dienste an, die den Zugang zu bestimmten Arten schädlicher Inhalte blockieren. Eltern sind jedoch häufig noch zu wenig darüber informiert, wie Filterprogramme anzuwenden sind. Alle Beteiligten sind sich einig darüber, dass Systeme zur Kennzeichnung und Bewertung von Inhalten im Hinblick auf mehr Sicherheit im Internet weiterhin von Bedeutung sind, insbesondere für Minderjährige. Die Fortschritte in diesem Bereich sind jedoch noch nicht ausreichend. Systeme, bei denen vorwiegend Eigenkennzeichnung praktiziert wird, werden kaum einen signifikanten Beitrag zu den einschlägigen Zielen leisten. Es wurde eine Reihe ermutigender Entwicklungen im Bereich der Selbstregulierung der Industrie, der Verhaltenskodizes und bewährter Verfahrensweisen festgestellt, insbesondere auf dem Gebiet der Videospiele und der Mobildienste.

6. Als wichtiger Aspekt wurde die Harmonisierung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften genannt, insbesondere im Zusammenhang mit illegalen und schädlichen Inhalten und dem Jugendschutz. Vorschriften sind zwar notwendig, auf einzelne Mitgliedstaaten beschränkte und isolierte gesetzgeberische Tätigkeiten sind jedoch im Allgemeinen wenig effizient und können kontraproduktiv sein. Das Thema betrifft bei weitem nicht nur die Europäische Union, sondern ist eine weltweite Herausforderung.

7. Neue Probleme ergeben sich durch die weitere Verbreitung neuer, internetfähiger Geräte wie der Mobiltelefone der nächsten Generation und durch neue Praktiken wie soziale Netze (einschließlich Chaträumen, bei denen Webcams eingesetzt werden), Internet-Blogging und die gemeinsame Nutzung von Dateien. [pic][pic][pic]

[1] IDATE, die den Auftrag im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung der GD Informationsgesellschaft im Herbst 2005 erhielt.

[2] GD INFSO, Referate C3 und E6.

[3] Final Evaluation of Safer Internet Action Plan (2003-2004): Final Report, Mai 2006 , IDATE, http://ec.europa.eu/information_society/activities/sip/programme/evaluations/index_en.htm

[4] Entscheidung Nr. 276/1999/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Januar 1999 über die Annahme eines mehrjährigen Aktionsplans der Gemeinschaft zur Förderung der sicheren Nutzung des Internet durch die Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte in globalen Netzen (ABl. L 33 vom 6.2.1999, S. 1), geändert durch die Entscheidung Nr. 1151/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2003 (ABl. L 162 vom 1.7.2003).

[5] s. die beigefügte Zusammenfassung und S. 42 ff. des Bewertungsberichts.

[6] Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“), ABl. L 178 vom 17.7.2000, S. 1.