52006DC0590

Mitteilung der Kommission an den Europäischen Rat Energiepolitische Außenbeziehungen – Grundsätze - Maßnahmen /* KOM/2006/0590 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 12.10.2006

KOM(2006) 590 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN EUROPÄISCHEN RAT

Energiepolitische Außenbeziehungen – Grundsätze - Maßnahmen

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN EUROPÄISCHEN RAT

Energiepolitische Außenbeziehungen – Grundsätze - Maßnahmen

Auf seiner Tagung vom März 2006[1] begrüßte der Europäische Rat die im Grünbuch der Kommission skizzierten energiepolitischen Ziele für Europa: langfristige Umweltverträglichkeit, Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit gemäß der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung. Im Juni 2006 nahm der Europäische Rat[2] dann verschiedene Empfehlungen an, die gemeinsam von der Kommission und dem Hohen Vertreter / Generalsekretär des Rates vorgeschlagen worden waren[3].

(1) Kohärenz ist die Grundvoraussetzung für die Erreichung dieser Ziele. Es gilt, Kohärenz zwischen den internen und externen Aspekten der Energiepolitik wie auch zwischen der Energiepolitik und anderen verbundenen Politikbereichen, wie Außenbeziehungen, Handel, Entwicklung, Forschung und Umwelt, sicherzustellen. Ein kohärentes Konzept ist ausschlaggebend, um mit Hilfe der externen Energiepolitik Versorgungssicherheit gewährleisten und die Umweltverträglichkeitsziele gleichzeitig auch auf andere Länder übertragen zu können. Zur Erreichung der Kohärenz müssen dringend wichtige Entscheidungen getroffen werden.

1. Einen Trumpf hat die EU mit der Verwirklichung des Energiebinnenmarktes in der Hand. Er stärkt die Wettbewerbsfähigkeit, fördert die Diversifizierung, verbessert die Effizienz, gibt Anreiz für Investitionen und Innovation und trägt zur Versorgungssicherheit bei. Die Mitgliedstaaten sollten die Grundsätze des Energiebinnenmarktes in bilateralen und multilateralen Foren verfechten und dadurch die Kohärenz unter den EU-Staaten stärken und der EU nach außen in Energiefragen mehr Gewicht verleihen. Die Wirkung des EU-Binnenmarktes wird auch durch eine verstärkte Zusammenschaltung und die Einhaltung der Wettbewerbsregeln erhöht.

2. Zur Gewährleistung der Zusammenschaltung, die erforderlich ist, um die Diversifizierung der Transportrouten und externen Energieversorgungsquellen innerhalb und außerhalb der Gemeinschaft zu erreichen, bedarf es umfangreicher Investitionen. Die EU sollte ein für private Kapitalanlagen günstiges Klima schaffen helfen und geeignete wirtschaftliche Projekte politisch und finanziell unterstützen.

3. Energieeffizienz sollte einen hohen Stellenwert erhalten, da sich alle drei energiepolitischen Ziele, einschließlich der verminderten Importabhängigkeit, damit am besten erreichen lassen. Die EU kann in verschiedener Hinsicht eine Führungsrolle auf internationaler Ebene bei gemeinsamen Anstrengungen zur Eindämmung des Anstiegs des weltweiten Energiebedarfs, Verbesserung der Energieeffizienz, Bekämpfung des Klimawandels und Förderung der Umweltverträglichkeit übernehmen. Die Spitzenposition der EU in Umwelt- und Energietechnologie macht sie - wie in anderen Bereichen auch - zu einem attraktiven internationalen Partner.

4. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten die Senkung des Kohlendioxidausstoßes der Wirtschaft, einschließlich des Emissionshandels, innerhalb und außerhalb der EU beschleunigt vorantreiben. Dadurch leistet sie einen Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels, zum Umweltschutz wie auch zum Klimaschutz. Die Entwicklung und Verwendung erneuerbarer Energieformen (Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Erdwärme) und sauberer Kohlenwasserstoffe, darunter auch Kohle, können in der EU und in Drittländern durch frühzeitiges Handeln gefördert werden, wodurch sich die EU-Staaten eine Führungsposition sichern können, was für sie mit Vorteilen verbunden wäre. Die Kernenergie wird von ihren Befürwortern als Bestandteil der Politik zur Sicherung der Energieversorgung und Senkung des Kohlendioxidausstoßes der Wirtschaft betrachtet.

(2) Die EU sollte in den laufenden und künftigen bilateralen Verhandlungen und Vereinbarungen zunächst mit ihren traditionellen Lieferländern, aber auch mit den anderen wichtigen Erzeuger- und Verbraucherländern ihr gesamtes Gewicht einsetzen und ausgewogene, marktorientierte Lösungen bieten. Die EG sollte entscheidende Impulse für die Gestaltung internationaler Abkommen geben, darunter der Abkommen über die Anwendung der grundlegenden EG-Rechtsvorschriften im Energiebereich in Nachbarstaaten (die Energiegemeinschaft), des Vertrags über die Energiecharta, von Vereinbarungen nach Kyoto, eines Rahmenabkommens über Energieeffizienz, der Vereinbarung über die Ausweitung des Emissionshandelssystems auf Partner weltweit, von Vereinbarungen über die Förderung der Forschung und Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Die EG muss in den internationalen Organisationen und Foren noch mehr Profil zeigen. Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten ihre Positionen abstimmen, so dass sie wirksam mit einer Stimme sprechen.

(3) Die energiepolitische Zusammenarbeit EU-Russland ist eine wesentliche Voraussetzung für die Sicherung der Energieversorgung in Europa. Russland versorgt die EU bereits jetzt mit rund 25 % ihres Erdöl- und Erdgasbedarfs. Infolge des steigenden Energiebedarfs, vor allem des Bedarfs an Erdgas, dürften die Energieimporte aus Russland noch weiter zunehmen. Die geplanten Verhandlungen über ein neues umfassendes Rahmenabkommen, das dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen nachfolgt, bieten Gelegenheit zur Vereinbarung von Zielen und Grundsätzen der energiepolitischen Zusammenarbeit in ausgewogener und für alle Seiten verbindlicher Weise. Dies würde sich nicht nur auf die Handels- und Investitionsbedingungen in den energiepolitischen Beziehungen zwischen der EU und Russland auswirken, sondern würde die gesamte Wirtschaft erfassen und so der von Russland angestrebten Diversifizierung der Industrie und der technischen Entwicklung Vorschub leisten. Es wäre auch für die Transit- und Erzeugerstaaten in Osteuropa, dem südlichen Kaukasus und Zentralasien von Vorteil. Ein solches Abkommen mit Russland, in dem sowohl die Grundsätze der Marktwirtschaft als auch die einschlägigen Grundsätze des Vertrags über die Energiecharta bekräftigt werden, könnte auch viele der noch vorhandenen Hindernisse für die Ratifizierung dieses Vertrags durch Russland beseitigen helfen.

Ausgehend vom derzeitigen Umfang der Investitionen in die Produktion, den Transport und die Verteilung von Energieprodukten wurden dahingehend Bedenken geäußert, dass Russland nicht in der Lage sein könnte, den wachsenden Bedarf auf dem Exportmarkt und den heimischen Märkten zu decken. Daher sollten gemeinsam entschlossene Anstrengungen zur Verbesserung der Energieeffizienz der russischen Wirtschaft unternommen werden. Das setzt voraus, dass Energiehandel und investive Verflechtungen von EU und Russland gefördert werden und dass für sie angemessene Rahmenbedingungen geschaffen werden. Damit verbunden sollte die EU bei der Umsetzung der Kyoto-Verpflichtungen noch enger mit Russland zusammenarbeiten, um die technische Innovation zu fördern und die Effizienz der Energiewirtschaft zu steigern.

Die EU und Russland dürften langfristig von einer neuen Energiepartnerschaft profitieren, bei der die Erwartungen und Interessen beider Seiten angemessen berücksichtigt werden. Folgende Faktoren spielen dabei eine Rolle:

5. Russland will die zuverlässige Energienachfrage vonseiten des EU-Markts. Die EU braucht die russischen Bodenschätze zur Sicherung ihrer Energieversorgung. Die gegenseitige Abhängigkeit ist offensichtlich.

6. Russland möchte eine stärkere Präsenz auf dem Energiebinnenmarkt der EU, die Garantie langfristiger Erdgaslieferverträge, die Zusammenschaltung von Stromnetzen und Handelsfreiheit auf dem Strommarkt und dem Markt für Kernbrennstoffe, es strebt den Erwerb von nachgelagerten Energieanlagen (Erdgas und Strom) in der EU und die Kontrolle darüber sowie Investitionen aus der EU an und ist an der Technik zur Entwicklung der russischen Energiequellen interessiert.

7. Die EU möchte Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung in den energiepolitischen Beziehungen zu Russland hinsichtlich der Versorgung aus Russland und hinsichtlich des Zugangs zum russischen Markt für EU-Investoren, gleiche Marktbedingungen, gleiche Voraussetzungen für Investitionen und Übernahmen von vor- und nachgelagerten russischen Energieinfrastrukturanlagen und Ressourcen, den Zugang Dritter zu Rohrleitungen in Russland, darunter auch zu Rohrleitungen für den Transport von Energieprodukten aus der kaspischen Region und Zentralasien, sowie ein hohes Umweltschutz- und Sicherheitsniveau.

In ihrem Entwurf für Verhandlungsrichtlinien für ein neues Rahmenabkommen mit Russland zeigt die Kommission Wege auf, wie unsere energiepolitische Beziehung zu Russland verbessert werden kann. Durch engere Beziehungen zu Russland sollte versucht werden, die noch vorhandenen Handels- und Investitionshindernisse zu beseitigen, sollte eine Annäherung der Rechtsvorschriften gefördert und der Transfer von Technologie erleichtert werden, wodurch die Beziehungen im Energiebereich ausgeweitet und vertieft werden sollen. Langfristig könnten Vorteile für beide Seiten dadurch gesichert werden, dass in folgenden Bereichen für einheitliche Bedingungen, für Berechenbarkeit und Gegenseitigkeit gesorgt wird:

8. Investitionen aus dem In- und Ausland in die vor- und die nachgelagerte Industrie;

9. Marktöffnung und gleicher, nicht diskriminierender Zugang zu Transportnetzen, auch für den Transit von Energieprodukten;

10. Annäherung der Energiepolitik, der das Marktgeschehen betreffenden Rechtsvorschriften, darunter der Handelsvorschriften, sowie der Sicherheits- und Schutzvorschriften;

11. Einhaltung der hohen Sicherheits-, Schutz- und Umweltstandards der EU, besonders im Bereich des Elektrizitätshandels, sowie der Wettbewerbsvorschriften;

12. gemeinsame Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz und des Energiesparens, erneuerbarer Energie und Forschung.

Von grundlegender Bedeutung ist, dass die Mitgliedstaaten eine gemeinsame Position zum vorgeschlagenen Ansatz hinsichtlich der Grundsätze für eine künftige Energiepartnerschaft mit Russland im Rahmen eines Abkommens im Anschluss an das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen einnehmen. Die Union sollte jede Gelegenheit nutzen, Russland von dem beiderseitigen Interesse eines solchen Abkommens zu überzeugen.

(4) Die energiepolitische Zusammenarbeit der EU mit anderen Drittstaaten hat unabhängig von den Verhandlungen EU-Russland weiterhin höchste Priorität. Sie ist im Interesse der Versorgungssicherheit der EU und der Transitländer, fördert die Reformen in den Partnerstaaten und erleichtert den Erzeugerländern den Zugang zu den EU-Märkten. Auch mit wichtigen energieverbrauchenden Ländern wird die Zusammenarbeit fortgesetzt. Eine Diversifizierung hinsichtlich der Energieträger, der Bezugsländer und der Transitländer ist unabdingbar, wenn die EU dauerhaft Zugang zu sauberer und sicherer Energie haben soll.

Fast 80 % der Kohlenwasserstoff-Ressourcen der Welt befinden sich in der Nachbarschaft der EU. Energie wird in großem Umfang im Mittelmeerraum, im Schwarzmeer-Raum, der kaspischen Region, dem Nahen Osten und der Golfregion sowie im Norden (Norwegen) gewonnen; die EU intensiviert ihre Zusammenarbeit mit diesen Regionen. Ziel der EU ist es, um sich herum ein großes Netz von Ländern aufzubauen, die sich an gemeinsame, vom Binnenmarkt inspirierte Regeln und Grundsätze halten.

Verschiedene Instrumente bieten sich dafür an. Bilaterale Abkommen mit Energie erzeugenden Ländern und Transitländern gibt es bereits oder sind vorgesehen, beispielsweise die Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, die Vereinbarung mit der Ukraine über die energiepolitische Zusammenarbeit und die Assoziierungsabkommen mit den Mittelmeeranrainerstaaten. Zu nennen sind darüber hinaus: die Aktionspläne im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik, die geplanten Vereinbarungen mit Algerien, Aserbaidschan und Kasachstan, die energiepolitische Zusammenarbeit Europa-Mittelmeerraum, die Baku-Initiative und der Energiedialog EG - Norwegen. Die energiepolitischen Beziehungen zu anderen wichtigen Energieerzeugern wie der OPEC und lateinamerikanischen und afrikanischen Ländern, die die Kohlenwasserstoffproduktion erhöht haben und sie auch noch weiter ausbauen können, wurden ebenfalls weiter ausgebaut. Was die energieverbrauchenden Länder anbelangt, wird die Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten von Amerika, Indien und China intensiviert. Es gilt, diese Initiativen zu überwachen und umzusetzen, was auch durch die Handels-, Entwicklungs-, Umwelt- und Wettbewerbspolitik der EU unterstützt werden muss.

Der Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft, der am 1. Juli 2006 in Kraft trat, überträgt die geltenden Rechtsvorschriften der EU im Energiebereich auf die westlichen Balkanländer. Der Vertrag wird die Energieversorgungssicherheit verbessern, einen regionalen Energiemarkt schaffen und die unbedingt notwendigen Investitionen fördern. Möglichst bald sollte die Einbeziehung Norwegens und der Ukraine ins Auge gefasst werden; sie haben bereits einen förmlichen Antrag auf Beitritt zum Energiegemeinschaftsvertrag gestellt. Andere Anträge auf Mitgliedschaft müssen eingehend geprüft werden. Der energiepolitische Dialog im Rahmen der Baku-Initiative soll den Ländern des Schwarzmeer- und des kaspischen Raums Ansporn geben, ihre gemeinsamen Herausforderungen in Zusammenarbeit mit der EU anzugehen, und Zentralasien für neue Energielieferungen in die EU erschließen.

Die Türkei entwickelt sich zu einem zentralen Umschlagplatz für Energielieferungen aus den Erzeugerregionen und ist daher für die Energieversorgungssicherheit der EU von strategischer Bedeutung. Die Vorbereitung der Aufnahme der Türkei in die EU könnte dazu beitragen, dass die Türkei schon bald die energiepolitischen Rechtsvorschriften der EU übernimmt und anwendet. Der rasche Beitritt der Türkei zum Energiegemeinschaftsvertrag könnte diesen Prozess beschleunigen. Die Zusammenarbeit bei Rohrleitungsprojekten wie beim Nabucco-Projekt und anderen solchen Projekten aus der Kaspischen Senke sollte möglichst effektiv sein. Durch die rasche Übernahme der Energienormen und –politik der EU durch die Türkei ließe sich das große Potenzial der Türkei als wichtiger Energieumschlagplatz viel besser nutzen.

Die Instrumente der EU für die finanzielle Zusammenarbeit sollten zum allgemeinen Nutzen uneingeschränkt für die Umstrukturierung und Entwicklung der Energiesektoren in den Partnerländern, für regionale Zusammenarbeit, den Verbund der Infrastruktur, neue Rohrleitungen, Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger eingesetzt werden. Der jüngste gemeinsame Vorschlag der EU, der Europäischen Investitionsbank und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung zur Finanzierung von Kohlenwasserstoffinfrastrukturprojekten im Rahmen der Vereinbarung EU-Ukraine über die energiepolitische Zusammenarbeit hat gezeigt, dass starke Synergien entstehen können, wenn sämtliche Instrumente der EU koordiniert in den Dienst eines strategischen Ziels der EU gestellt werden. Durch den neu eingerichteten Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien werden weitere Finanzmittel dafür freigemacht.

Wichtig ist, rasch Beziehungen zu den strategisch wichtigen Nachbarn der Union aufzubauen. Die Mitgliedstaaten müssen die bestehenden bilateralen und regionalen Energiepartnerschaften mit den wichtigsten Energiepartnern der EU, darunter die schrittweise Weiterverbreitung der Grundsätze des Energiebinnenmarktes über die Europäische Nachbarschaftspolitik sowie die effiziente Verwendung aller Finanzinstrumente unterstützen, die die EU, die Europäische Investitionsbank, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und andere internationale Finanzierungseinrichtungen zur Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit der EU zur Verfügung stellen können.

(5) Zur Gewährleistung einer effizienten Weiterführung und der Kohärenz der genannten Initiativen und Prozesse müssen sich die Partner der EU kontinuierlich über die Entwicklungen informieren. Auch müssen sie bereit sein, bei externen Energiekrisen wesentliche Informationen auszutauschen. Im Hinblick darauf arbeiten die Kommission, der Ratsvorsitz und das Generalsekretariat des Rates an der Errichtung eines Energiekorrespondentennetzes, das der EU ein schnelles Eingreifen und Handeln bei einer Bedrohung der Energieversorgungssicherheit ermöglichen soll. Ziel eines solchen Netzes ist es, die Voraussetzungen für Maßnahmen und Entscheidungen bei einer Energiekrise zu schaffen, indem zuverlässige Informationen zusammengetragen, verarbeitet und verteilt werden, die für die sichere Energieversorgung der EU wichtig sind. Das Netz sollte auch erste Analysen und Bewertungen erstellen, so dass eine Frühwarnung erfolgen kann, wenn die Ziele der Energieversorgungssicherheit gegebenenfalls nicht erreicht werden.

Das Netz sollte aus Energiefachleuten der Mitgliedstaaten, des Generalsekretariats des Rates und der Kommission bestehen. Die Mitglieder des Netzes sollten über ein besonderes Kommunikationssystem in Verbindung stehen, Treffen sollten ad hoc anberaumt werden.

Damit eine gemeinsame und kohärente externe Politik zur Sicherung der Energieversorgung verfolgt werden kann und der EU ein wichtiges Frühwarnungsinstrument zur Verfügung steht, so dass sie sich auf Energiekrisen einstellen kann, sollten die Mitgliedstaaten der Errichtung und dem Einsatz des Netzes von Energiekorrespondenten zustimmen.

[1] Dokument 7775/1/06 REV 1, Europäischer Rat von Brüssel vom 23./24. März 2006, Schlussfolgerungen des Vorsitzes.

[2] Dokument 10633/1/06 REV 1, Europäischer Rat von Brüssel vom 15./16. Juni 2006, Schlussfolgerungen des Vorsitzes.

[3] Dokument 9971/06.