52006DC0026

Mitteilung der Kommission an, das Europäische Parlament und den Rat - Thematisches Programm für die Zusammenarbeit mit Drittländern in den Bereichen Migration und Asyl /* KOM/2006/0026 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 25.1.2006

KOM(2006) 26 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Thematisches Programm für die Zusammenarbeit mit Drittländern in den Bereichen Migration und Asyl

INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung 3

2. Hintergrund 3

2.1. Analyse des Themas 3

2.2. Derzeitiger politischer Rahmen 5

2.3. In der Vergangenheit finanzierte Maßnahmen und gewonnene Erfahrungen 6

2.4. Gründe für ein thematisches Konzept 7

3. Künftiges thematisches Programm 8

3.1. Allgemeines Ziel und Geltungsbereich 8

3.2. Strategische Leitlinien 10

3.2.1. Förderung der Wechselwirkungen zwischen Migration und Entwicklung

3.2.2. Förderung einer gut organisierten Steuerung der Arbeitskräftemigration

3.2.3. Bekämpfung der illegalen Einwanderung und Erleichterung der Rückübernahme illegaler Einwanderer

3.2.4. Schutz von Migranten vor Ausbeutung und Ausgrenzung

3.2.5. Förderung von Asyl und internationalem Flüchtlingsschutz

3.3. Programmierung und Umsetzung 14

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Thematisches Programm für die Zusammenarbeit mit Drittländern in den Bereichen Migration und Asyl

1. EINLEITUNG

Mit dem Ziel, den derzeit geltenden Rechtsrahmen für die Außenhilfemaßnahmen der Gemeinschaft zu straffen und zu vereinfachen, hat die Europäische Kommission im Rahmen der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 ein neues Bündel von sechs Instrumenten vorgeschlagen. Drei dieser Instrumente (humanitäre Hilfe, Stabilitätsinstrument und makrofinanzielle Hilfe) haben horizontalen Charakter, um auf besondere Bedürfnisse und Umstände eingehen zu können. Die drei übrigen Instrumente (Heranführungshilfe, Unterstützung der Europäischen Nachbarschafts- und Entwicklungszusammenarbeit sowie der Wirtschaftszusammenarbeit) wurden für die Umsetzung bestimmter Politiken konzipiert und haben einen begrenzten geografischen Anwendungsbereich. Diese Instrumente werden künftig die Basisrechtsakte für die Ausgaben der Gemeinschaft zur Unterstützung von Programmen der Zusammenarbeit mit Drittländern, einschließlich thematischer Programme, bilden und die bisher geltenden thematischen Verordnungen ersetzen.

Den Vorschlägen zufolge bieten thematische Programme einen deutlichen Mehrwert und ergänzen die geografischen Programme, die nach wie vor den bevorzugten Rahmen für die Zusammenarbeit der Gemeinschaft mit Drittländern bilden[1].

Die Kommission hat sich verpflichtet, förmliche Mitteilungen an das Europäische Parlament und den Rat zu richten und mit ihnen auf dieser Grundlage Gespräche über den Geltungsbereich, die Ziele und die Prioritäten jedes thematischen Programms aufzunehmen. Die Ergebnisse dieser Gespräche werden die politischen Leitlinien für die nachfolgenden Stadien der Programmierung darstellen, vor allem für die thematischen Strategiepapiere, die im Einklang mit den Bestimmungen der oben genannten Instrumente auszuarbeiten sind.

In der vorliegenden Mitteilung werden die Grundzüge des thematischen Programms für die Zusammenarbeit mit Drittländern in den Bereichen Migration und Asyl vorgeschlagen.

2. HINTERGRUND

2.1. Analyse des Themas

Migration steht im Mittelpunkt der politischen Debatte in Europa und ist eine der strategischen Prioritäten der Außenbeziehungen der Union. Nachdem Europa mehr als zwei Jahrhunderte lang eine Auswanderungsregion war, ist es inzwischen zu einer der wichtigsten Zielregionen der internationalen Migration geworden. Die Ungleichheiten zwischen den reichen, demokratischen und stabilen europäischen Staaten mit alternder Bevölkerung einerseits und den ärmeren, weniger stabilen Ländern mit junger und rasch wachsender Bevölkerung andererseits liefern die Erklärung für diese Entwicklung, die in den kommenden Jahren anhalten dürfte.

Die derzeitige Migrationslage ist geprägt durch den Anstieg der absoluten Zahl der Migranten, auch von Frauen, die vielen Migrationsarten, die Zunahme des Menschenhandels, das Wachstum der Diasporas, die Integrationsprobleme für Migranten und Gastländer, die Stärkung der Bindungen zu Menschen, die im Herkunftsland geblieben sind, die Diversifizierung der Ein- und Auswanderungsländer und die Vervielfältigung der Migrationsrouten. Der Migrationsdruck steigt in zunehmendem Maß in Europa und in anderen Industrieländern während auch die so genannte Süd/Süd Migration nicht and Bedeutung verloren hat (dies unterstreicht auch die Notwendigkeit die Süd/Süd Migration und damit verbundene Faktoren zu berücksichtigen) In einigen Fällen sind Länder, die bis vor kurzem nur Herkunfts- und/oder Transitländer waren, inzwischen zu Transit- oder Gastländern geworden, wie bestimmte mittel- und osteuropäische sowie nordafrikanische Länder. Diese Länder sind jedoch teilweise nicht ausreichend ausgerüstet und ihre Infrastrukturen und ihr für Migrationsverwaltung zuständiges Personal sind manchmal für solche Situationen nicht geeignet. Gleichzeitig benötigen Menschen, die eine Auswanderung planen, Beratung und praktische Hilfe, während solche, die in ihr Herkunftsland zurückkehren, in vielen Fällen Unterstützung bei ihrer Wiedereingliederung brauchen.

In diesem Kontext stellt die illegale Einwanderung ein immer weiter verbreitetes Phänomen dar, wenngleich es unmöglich ist, verlässliche Schätzungen abzugeben. Auch wenn ein wesentlicher Teil der illegalen Migranten in der Wirtschaft und auf den Arbeitsmärkten der europäischen Länder arbeitet, bildet auch die illegale Einwanderung, die teilweise auf Einschleusungen und Menschenhandel zurückgeht, die Quelle verschiedener Probleme. Die Bestimmungsländer, einschließlich aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union, entwickeln daher eine spezifische Politik zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung, während sie gleichzeitig die Politik zur Steuerung der Migration unter stärkerer Berücksichtigung ihrer sozialen und entwicklungsrelevanten Aspekte kohärenter gestalten. Für die Wirksamkeit und Effizienz dieser Politik ist die Mitarbeit der Herkunfts- und Transitdrittländer erforderlich.

Die Migration ist auch Teil des Modernisierungsprozesses in den Entwicklungsländern, weshalb derzeit eine intensive Debatte darüber im Gange ist, wie die Migration besser zur Entwicklung beitragen kann. Eine erste Frage im Rahmen dieser Überlegungen betrifft das Potenzial der Migrantenüberweisungen, insbesondere die Möglichkeiten der Senkung der damit verbundenen Überweisungskosten und die Prüfung von Wegen zur Förderung entwicklungsorientierter Investitionen. Während die Entwicklungsländer in der Auswanderung von Bürgern mit geringer Qualifikation möglicherweise Vorteile sehen, kann die Auswanderung von Arbeitskräften mit mittlerer oder hoher Qualifikation einen Verlust an Humanressourcen darstellen. Die Identifizierung von Maßnahmen, mit denen das Problem des „Brain drain“ (Abzug von Wissen) angegangen und stattdessen eine „Brain circulation“ (Zirkulation von Wissen) gefördert werden, stellt eine zweite Achse der Migrations- und Entwicklungsdiskussionen dar. Aufmerksamkeit wird schließlich auch auf die Förderung des Beitrags der Diasporas zur Entwicklung ihrer Herkunftsländer gerichtet.

Im Gegensatz zur Wirtschaftsmigration oder Migration aus familiären Gründen verläuft die durch Konflikte und Unsicherheit bedingte Migration in der Regel zyklisch. Einer Massenabwanderung folgt häufig eine Massenrückkehr, sobald die Sicherheitslage sich verbessert hat. Diese Art der Zwangsmigration bringt Flüchtlinge hervor, die in nahe gelegene Regionen ziehen, wo sie Schutz oder unmittelbare Zuflucht finden. Flüchtlinge können eine Belastung für die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Strukturen der Gastländer darstellen, die nicht immer über die Infrastruktur und die rechtlichen und administrativen Mittel verfügen, um dem gerecht zu werden. Langanhaltende Flüchtlingssituationen können den Druck auf die Wirtschafts- und Umweltressourcen erhöhen und manchmal zu Spannungen führen sowie sekundäre Migrationsströme auslösen.

All diese Entwicklungen beeinflussen die bilateralen und regionalen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Drittländern.

2.2. Derzeitiger politischer Rahmen

Mit dem Amsterdamer Vertrag wurde die Rechtsgrundlage für eine Gemeinschaftspolitik in den Bereichen Einwanderung und Asyl geschaffen. Die Ziele dieser Politik, die im Vertrag festgelegt sind, wurden vom Europäischen Rat auf seiner Tagung in Tampere (Oktober 1999) konkret formuliert und auf Folgetagungen weiterentwickelt, bevor sie vom Europäischen Rat von Den Haag (November 2004) erneut geprüft wurden. Sie betreffen die Steuerung der Migrationsströme, die Einführung einer gemeinsamen Asylregelung, die gerechte Behandlung der Drittlandsangehörigen und die Partnerschaft mit den Drittländern im Rahmen eines allgemeinen, kohärenten und ausgewogenen Ansatzes. Das Haager Programm sieht in Bezug auf die Zusammenarbeit mit den Drittländern Folgendes vor: „Die Politik der EU sollte darauf ausgerichtet sein, Drittländer partnerschaftlich und gegebenenfalls unter Verwendung vorhandener Gemeinschaftsmittel zu unterstützen, um ihre Fähigkeit zur Regulierung von Wanderungsbewegungen und zum Schutz von Flüchtlingen zu verbessern, illegale Zuwanderung zu verhindern und zu bekämpfen, über legale Zuwanderungsmöglichkeiten zu informieren, Flüchtlingsproblemen durch besseren Zugang zu dauerhaften Lösungen zu begegnen, Grenzschutzkapazitäten aufzubauen, die Dokumentensicherheit zu verbessern sowie die Rückkehrproblematik anzugehen“[2].

Die Kommission ist auf alle diese Forderungen eingegangen, indem sie Migrations- und Asylfragen in ihre Politischen Dialoge mit Drittländern sowie in ihre Kooperationsstrategien einbezogen hat. Dies schloss auch mit ein, umfassende Ansätze vorzuschlagen, so wie es kürzlich mit der Mitteilung vom 30. November 2005 zu Vorrangigen Maßnahmen zur Lösung von Migrationsproblemen: Erste Folgemaßnahmen nach Hampton Court[3] geschehen ist.

Darüber hinaus schlug die Kommission 2003 ein neues spezifisches Instrument vor, nämlich das Programm AENEAS[4] (Budgetartikel 19 02 03), das auf die vorbereitenden Maßnahmen folgen sollte, die zwischen 2001 und 2003 aus der Haushaltslinie B7-667 finanziert wurden, um die Drittländer bei einer besseren Steuerung der Migrationsströme zu unterstützen. Dieses Instrument, das 2004 im Mitentscheidungsverfahren verabschiedet wurde, deckt den Zeitraum 2004-2008 ab und ist mit Mitteln von 250 Mio. EUR ausgestattet[5]. Mit Blick auf das Auslaufen des derzeitigen Finanzrahmens der EU[6] Ende 2006 wird das Programm AENEAS nun auf drei Jahre verkürzt, und es soll ein neues thematisches Programm, das den Gegenstand dieser Mitteilung bildet, eingeführt werden, mit dem unter anderem die AENEAS-Maßnahmen im Rahmen der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 fortgesetzt werden.

2.3. In der Vergangenheit finanzierte Maßnahmen und gewonnene Erfahrungen

a) Tätigkeiten im Rahmen der geografischen Instrumente

Selbst wenn das neue thematische Programm für Migration die beitrittswilligen Länder nicht einbezieht, ist darauf hinzuweisen, dass Migration, Asyl, Grenzkontrolle und Visumsfragen im Rahmen der Erweiterung derzeit und künftig große Aufmerksamkeit gewidmet wird. Von 1997 bis 2003 wurde aus den Phare-Länderprogrammen für die zehn Beitrittsländer ein Gesamtbetrag von 413,3 Mio. EUR für verschiedene Projekte in diesen Bereichen gewährt. Eine große Anzahl dieser Projekte betraf Partnerschaften („Twinning“), in deren Rahmen Experten aus den Mitgliedstaaten an die Verwaltungen der Beitrittsländer abgestellt wurden.

Was die geografischen Instrumente wie TACIS und MEDA betrifft, so wurden für den Zeitraum 2002-2006 rund 450 Mio. EUR programmiert, um Maßnahmen mit direktem Zusammenhang zur Migration zu finanzieren, vor allem in den Balkanländern, im Mittelmeerraum und in Osteuropa. Schwerpunktsektoren waren die Stärkung der institutionellen Kapazitäten, die Verbesserung der Grenzkontrollen, die Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels, die Rückführung und Wiedereingliederung von Flüchtlingen und Vertriebenen sowie die Verbesserung der Aufnahmestrategien und -einrichtungen für Asylbewerber und Flüchtlinge.

In Asien, Lateinamerika und Subsahara-Afrika wurden bisher Maßnahmen finanziert, die eher mit Flüchtlingen und Vertriebenen im Zusammenhang standen als mit der Migrationspolitik an sich.

b) Tätigkeiten im Rahmen der vorbereitenden Maßnahmen 2001-2003

Die Haushaltslinie B7-667 wurde 2001 eingeführt, um vorbereitende Maßnahmen im Bereich Migration und Asyl zu ermöglichen. Sie war im ersten Jahr mit einem Betrag von 10 Mio. EUR ausgestattet. 2002 wurden die Mittel auf 12,5 Mio. EUR erhöht, während sie 2003 20 Mio. EUR erreichten, woraus sich ein Gesamtbetrag von 42,5 Mio. EUR ergibt. In diesen drei Jahren wurden 49 Maßnahmen (mit Kosten von oft weniger als 1 Mio. EUR) kofinanziert.

Die Steuerung der Migrationsströme, die Verhütung der illegalen Einwanderung, die Wiedereingliederung von Migranten in ihren Herkunftsländern, der Zusammenhang zwischen Migration und Entwicklung und der internationale Schutz bildeten die Haupteinsatzgebiete. In geografischer Hinsicht wurden die Maßnahmen vorwiegend in den Balkanländern (ursprünglich Albanien), Osteuropa (insbesondere Ukraine und Russland), in den Mittelmeerländern (Marokko, Tunesien, Türkei) und in Asien (vor allem Afghanistan und Sri Lanka) durchgeführt.

Die aus der Haushaltslinie B7-667 finanzierten Aktivitäten trugen zu einer größeren Sichtbarkeit der migrationsbezogenen außenpolitischen Maßnahmen der Gemeinschaft bei den Mitgliedstaaten, den Verwaltungen bestimmter Drittländer, bestimmten spezialisierten Organisationen und einer wachsenden Anzahl von Nichtregierungsorganisationen bei. Allerdings führte die Tätigkeit im Rahmen der Haushaltslinie B7-667 aufgrund des neuen Konzepts und einer recht autonomen Entwicklung im Vergleich zur sonstigen Außenhilfe der Gemeinschaft teilweise zur Finanzierung von Maßnahmen, die von der bestehenden Programmierung isoliert waren.

Dennoch lässt die Anzahl der Antworten auf die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen keinen Zweifel an dem wachsenden Interesse an diesem Instrument. Eine Diversifizierung der Durchführungspartner wurde ebenfalls beobachtet, wenngleich hier noch Verbesserungsbedarf besteht.

c) Tätigkeiten im Rahmen des Programms AENEAS

Das Programm AENEAS stellte eine Reaktion auf die Schwächen dar, die im Rahmen der vorbereitenden Maßnahmen festgestellt wurden. In diesem Zusammenhang bestand die größte Neuerung darin, dass ein Programmierungsdokument erstellt wurde, in dem vorläufig die Prioritäten für die Maßnahmen der ersten drei Jahre (2004-2006) der Programmlaufzeit festgelegt wurden. Dieses Dokument, das unter Berücksichtigung der nationalen und regionalen Strategiepapiere und Richtprogramme ausgearbeitet wurde, trägt zu einer besseren Übereinstimmung zwischen den Konzepten bei, die im Rahmen der geografischen und thematischen Instrumente entwickelt wurden.

Es ist verfrüht, das Programm AENEAS abschließend zu beurteilen, da die Finanzierungsbeschlüsse über die Vorschläge, die nach der ersten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (2004) ausgewählt wurden, gerade erst fertig gestellt sind[7], während die neue Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Durchführung des Arbeitsprogramms 2005 erst kürzlich eingeleitet wurde[8] und das neue Arbeitsprogramm 2006 noch in Vorbereitung ist.

Die einzige Feststellung, die im gegenwärtigen Stadium getroffen werden kann, besteht darin, dass das Programm AENEAS eine größere (wenn auch immer noch begrenzte) Beteiligung staatlicher und nichtstaatlicher Organisationen aus Drittländern und EU-Mitgliedstaaten bewirkt hat. Diese Entwicklung, die unter anderem der Tatsache zu verdanken ist, dass die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen stärker publik gemacht wurden, ist zu begrüßen.

2.4. Gründe für ein thematisches Konzept

Das thematische Konzept rechtfertigt sich durch das Erfordernis, einen horizontalen Gemeinschaftsrahmen für die Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen den Akteuren der EU und der Drittländer sowie internationalen Akteuren zu schaffen, die vom Migrationsphänomen betroffen sind, um ein besseres Verständnis der Herausforderungen zu fördern und zur Suche nach ausgewogenen und alle Seiten zufrieden stellenden Lösungen beizutragen.

Es entspricht darüber hinaus dem Erfordernis, Migrations- und Asylfragen in die Kooperations- und Entwicklungspolitik der Gemeinschaft einzubeziehen, und kann gleichzeitig dazu beitragen, den Interessen der Gemeinschaft selbst in den betreffenden Bereichen besser Rechnung zu tragen und der Forderung nach einer verbesserten politischen Kohärenz nachzukommen.

Das thematische Konzept entspricht dem Wunsch der Kommission, eine größere Sichtbarkeit des Beitrags zu gewährleisten, den die Außenpolitik der Gemeinschaft zu Migrationsfragen liefert, und könnte die Erzielung von Synergien zwischen dem Vorgehen der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten in diesem Bereich erleichtern.

Es dürfte auch zu mehr Flexibilität beitragen, so dass wirksam und rechzeitig auf die sich rasch wandelnden Bedingungen und auf neue Migrationstrends reagiert werden kann.

Schließlich geht das thematische Konzept auf das Erfordernis differenzierter Ansätze ein, in die alle Länder einbezogen werden, die auf derselben Migrationsroute liegen oder die mit ähnlichen Herausforderungen in den Bereichen Migration und Asyl konfrontiert sind.

3. KÜNFTIGES THEMATISCHES PROGRAMM

3.1. Allgemeines Ziel und Geltungsbereich

In Fortsetzung des Programms AENEAS besteht das allgemeine Ziel des thematischen Programms in den Bereichen Migration und Asyl darin, spezifische ergänzende Hilfe für Drittländer zu erbringen, um sie in ihren Bemühungen zu unterstützen, eine bessere Steuerung der Migrationsströme in jeder Hinsicht zu gewährleisten.

Der Beitrag des thematischen Programms soll nicht die Maßnahmen ersetzen, die in denselben Bereichen für eine Finanzierung über geografische Instrumente vorgesehen sind: Letztere sollten weiterhin die erste Wahl für die Finanzierung migrationsbezogener Maßnahmen auf nationaler oder regionaler Ebene bleiben. Da die aus dem thematischen Programm finanzierten Projekte grundsätzlich im Umfang begrenzt sein werden[9], ist das Programm geeignet, Maßnahmen im Rahmen geografischer Instrumente zu ergänzen oder neue Initiativen anzuregen, möglicherweise auf Pilotbasis, wobei dem strategischen Ansatz Rechnung getragen wird, den die Gemeinschaft für die betreffenden Drittländer und -regionen festgelegt hat.

Außerdem wird das Programm die bevorzugte Option darstellen, wenn es der Gemeinschaft ein wirksameres oder effizienteres Mittel für die Erreichung der erwarteten Ergebnisse bietet, vor allem in folgenden Fällen:

- Umsetzung globaler oder multiregionaler Initiativen;

- Förderung von Kooperationsinitiativen, in deren Rahmen Partner aus Herkunfts-, Transit- und Bestimmungsländern Erfahrungen und Arbeitsmethoden zu den verschiedenen Aspekten der Migration entwickeln und austauschen;

- konkrete Umsetzung - im Kontext der Außenbeziehungen der Gemeinschaft - spezifischer gemeinschaftspolitischer Prioritäten oder internationaler Verpflichtungen;

- erforderlichenfalls Initiierung von ersten Maßnahmen in Ländern und Regionen, in denen Migration und/oder Asyl zu einer Priorität werden, für die jedoch entweder kein Strategiepapier oder Richtprogramm existiert oder letzteres nicht die Möglichkeit von Maßnahmen in diesem Bereich vorsieht, weil Migration und/oder Asyl zum Zeitpunkt seiner Genehmigung keine Prioritäten darstellten;

- Finanzierung von Maßnahmen über NRO und sonstige Akteure der Zivilgesellschaft ohne Zustimmung der Regierung in Fällen, in denen die Zusammenarbeit eingeschränkt ist oder die Partnerschaft sich schwierig gestaltet.

Auf thematischer Ebene wird das geplante Programm die wichtigsten Tätigkeitsfelder bzw. Facetten der Migration abdecken, vor allem Migration und Entwicklung; Wirtschaftsmigration, Verhütung und Bekämpfung der illegalen Einwanderung, einschließlich der freiwilligen Rückkehr und Wiedereingliederung der Migranten, sowie internationalen Schutz. Per se werden aus diesem Programm keine Maßnahmen finanziert, die unmittelbar die Ursachen der Migration angehen (Konflikte, Armut, unzulängliche Staatsführung usw.). Diese fallen unter die breiter angelegten Kooperationsprogramme, die derzeit aus den geografischen Instrumenten und künftig im Rahmen des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (ENPI) und des Instruments für Entwicklungszusammenarbeit und wirtschaftliche Zusammenarbeit (DCECI) finanziert werden, die für diesen Zweck besser geeignet sind. Dennoch werden die aus dem thematischen Programm finanzierten Maßnahmen mit den Bemühungen der Gemeinschaft im Einklang stehen, die Ursachen der Migration anzugehen. Aufgrund seines begrenzten Geltungsbereichs und seines spezifischen, technischen Charakters ist das thematische Programm besonders für den Kapazitätsaufbau geeignet, vor allem Ausbildungsmaßnahmen. Die Lieferung von Ausrüstung im Zusammenhang mit Maßnahmen, die im Rahmen dieses Programms durchgeführt werden, kann erwogen werden, sollte jedoch nicht selbst den wesentlichen Inhalt eines Projekts darstellen.

Aus geografischer Sicht sollten a priori keine Einschränkungen festgelegt werden, so dass alle Nachbar- und Entwicklungsländer, die vom ENPI und DCECI abgedeckt werden[10], förderfähig sind. Allerdings ist der Gegenstand des thematischen Programms hauptsächlich, wenn auch nicht ausschließlich, die Migration in die Europäische Union (Süd-Nord und Ost-West). In diesem Zusammenhang sollten in erster Linie die Auswanderungs- und Transitregionen in Betracht gezogen werden, aus denen Migrationsbewegungen in die Europäische Union erfolgen, wobei aber auch neuen regionalen oder interregionalen Initiativen im Migrationsbereich sowie der Süd/Süd Migration eine angemessene Beachtung geschenkt werden könnte.

Schließlich sollte das thematische Programm auch die Gelegenheit bieten, innovative Maßnahmen zu finanzieren, die unabhängig von der Region auf der Grundlage ihrer Qualität und im Rahmen des oben genannten Geltungsbereichs ausgewählt werden.

Die Achtung der demokratischen Grundsätze, der Rechtsstaatlichkeit, Menschen- und Minderheitenrechte und der Grundfreiheiten sowie der entsprechenden internationalen Abkommen stellt ein wichtiges Element dar, das bei der Durchführung des thematischen Programms zu berücksichtigen ist. So weit wie möglich sollten die aus dem Programm finanzierten Aktionen mit Maßnahmen verknüpft werden, die auf die Förderung der Demokratie, der Menschenrechte, der grundlegenden Arbeitsnormen und der menschenwürdigen Arbeit sowie der Rechtsstaatlichkeit abzielen. Fortschritte in der Förderung dieser Grundwerte zu messen, ist ein Schlüsselelement der Bedürfnis- und Implementierungsbeurteilung vor jedweder Finanzierung einzelner Aktionen. Dieser Ansatz würde die Eigenverantwortung der Drittstaaten in Migrations- und Asylfragen fördern.

3.2. Strategische Leitlinien

In Anbetracht des Ziels und des Geltungsbereichs, die oben beschrieben wurden, könnte das thematische Programm denselben Leitlinien folgen wie das Programm AENEAS, die allerdings an die seit 2004 erfolgten politischen Entwicklungen anzupassen wären. Unter diesen politischen Entwicklungen dürften diejenigen mit Bezug zu Migration und Entwicklung und zur Wirtschaftsmigration die größten Neuerungen mit sich bringen. Hinzu kommt, dass bis vor kurzem die auswärtige Dimension der Migrationspolitik vorwiegend dem Ziel diente, die Migrationsströme besser zu steuern, um den auf der EU lastenden Migrationsdruck zu verringern. Dieses Ziel behält zwar seine Gültigkeit, ist jedoch heute mit der zusätzlichen Herausforderung verknüpft, politische Maßnahmen zu entwickeln, mit denen das Erfordernis anerkannt wird, dass Arbeitsmigranten das Funktionieren unserer Wirtschaft in Sektoren gewährleisten müssen, in denen die EU mit einem Mangel an Arbeitskräften und Qualifikationen konfrontiert ist, und mit denen gleichzeitig die durch die Migration entstehenden Vorteile sowohl für die Migranten und als auch für ihre Herkunftsländer maximiert werden. Dies erfordert ein Konzept, das über Fragen der Grenzkontrolle und der Bekämpfung der illegalen Einwanderung hinausgeht und weitere Aspekte des Migrationsphänomens berücksichtigt, vor allem die Entwicklung und die Beschäftigung.

Daher sollte das künftige thematische Programm die folgenden fünf Abschnitte umfassen:

- Förderung der Wechselwirkungen zwischen Migration und Entwicklung;

- Förderung einer gut organisierten Steuerung der Arbeitskräftemigration;

- Bekämpfung der illegalen Einwanderung und Erleichterung der Rückübernahme illegaler Einwanderer;

- Schutz von Migranten vor Ausbeutung und Ausgrenzung;

- Förderung von Asyl und internationalem Schutz, einschließlich durch regionale Schutzprogramme.

3.2.1. Förderung der Wechselwirkungen zwischen Migration und Entwicklung

Die Migration ist ein untrennbarer Teil der Entwicklung und es wird heutzutage allgemein anerkannt, dass es erforderlich ist, von dem Ansatz „weniger Migration durch mehr Entwicklung“ zu der Zielsetzung „mehr Entwicklung durch bessere Steuerung der Migration“ („Better managing migration for more development“[11]) überzugehen. Im Dezember 2002 legte die Kommission eine Mitteilung über die Einbeziehung von Migrationsbelangen in die Beziehungen der Europäischen Union zu Drittländern[12] vor, die ein Kapitel „Migration und Entwicklung“ enthielt. In dieser Mitteilung wurde nicht nur anerkannt, dass die langfristige Priorität der Gemeinschaft darin besteht, die Ursachen der Migration anzugehen, sondern die EU wurde auch aufgefordert, bestimmten Aspekten der Zusammenhänge zwischen Migration und Entwicklung mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Der Rat befürwortete diesen Ansatz und forderte die Kommission auf, ihn weiterzuentwickeln[13]. Daraufhin legte die Kommission im September 2005 eine zweite Mitteilung[14] vor, in der einige konkrete Leitlinien aufgeführt wurden, die sich positiv auf die Zusammenhänge zwischen Migration und Entwicklung auswirken könnten. Das thematische Programm sollte die Umsetzung der bei dieser Gelegenheit genannten Maßnahmen unterstützen, zu denen vor allem Folgendes zählt:

- Ermutigung der Diasporas zu einem Beitrag zur sozioökonomischen Entwicklung ihrer Herkunftsländer und Steigerung des Nutzens der Rückkehr von Migranten;

- Eindämmung des „Brain drain“ und Förderung der „Brain circulation“, einschließlich der Unterstützung adäquater Formen der temporären Migration;

- Erleichterung der finanziellen Transfers von Migranten (Gastarbeiterüberweisungen) in ihr Heimatland, vor allem durch die Senkung der Kosten dieser Überweisungen und Förderung ihrer Nutzung für Entwicklungszwecke;

- Unterstützung der freiwilligen Rückkehr und der beruflichen und sozioökonomischen Wiedereingliederung von Migranten in ihrem Herkunftsland, auch durch die Unterstützung der entsprechenden Politik und der Sozialversicherungssysteme;

- Kapazitätsaufbau für eine bessere Migrationsverwaltung.

3.2.2. Förderung einer gut organisierten Steuerung der Arbeitskräftemigration

2003 zeigte die Kommission im Einklang mit der Agenda von Lissabon in ihrer Mitteilung über Einwanderung, Integration und Beschäftigung[15] das Erfordernis auf, zu Beschäftigungszwecken einen proaktiven Ansatz in Bezug auf die legale Einwanderung zu verfolgen. Ein solcher Ansatz ist notwendig, damit die EU sich den demografischen, sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen stellen kann, die immer akuter werden. Die Einwanderung ist nicht die einzige Option für die Bewältigung dieser Herausforderungen, kann jedoch zumindest kurz- und mittelfristig zur Milderung ihrer Folgen und zur Deckung des Bedarfs auf den Arbeitsmärkten der Europäischen Union beitragen.

Anfang 2005 veröffentlichte die Kommission ein Grünbuch über ein EU-Konzept zur Verwaltung der Wirtschaftsmigration[16], das darauf abzielte, die wichtigsten Fragestellungen und die möglichen Optionen für die Einführung eines gemeinschaftlichen Rechtsrahmens für die Wirtschaftsmigration zu ermitteln. Die Ergebnisse der öffentlichen Debatte über dieses Grünbuch flossen in den strategischen Plan zur legalen Zuwanderung ein, den die Kommission am 21. Dezember 2005[17] verabschiedete. In diesem Plan, der einen „Fahrplan“ für eine ganze Palette gesetzgeberischer und anderer Maßnahmen beinhaltet, hebt die Kommission hervor, dass die Verwaltung der Wirtschaftsmigration nicht nur einer klaren und harmonisierten Zulassungspolitik, sondern auch eines Dialogs und einer Zusammenarbeit mit den Drittländern bedarf, damit die Steuerung der internationalen Arbeitskräftemigration gemeinsam verbessert werden kann. Hier haben die Außenbeziehungen und die Kooperationspolitik eine Rolle zu spielen, unbeschadet des Prinzips der Gemeinschaftspräferenz, da klar ist, dass die verfügbaren Arbeitsressourcen innerhalb der EU voll ausgenützt werden müssen. In diesem Zusammenhang könnte das thematische Programm zu Folgendem beitragen:

- Verbreitung von Information zum rechtlichen Rahmen von Migration und den Zugangs- und Aufenthaltsbedingungen am Territorium der Union;

- Verbreitung von Information zu Möglichkeiten und Nachfrage der Arbeitsmigration in Mitgliedsstaaten und zu den Qualifikationen von Kandidaten aus Drittländern; Unterstützung von Training vor Verlassen des Herkunftslandes für Kandidaten für legale Migration in die Europäische Union, einschließlich Information über die Integration in Mitgliedsstaaten und zu Rechten und Pflichten von Migranten;

- Förderung der Festlegung und Umsetzung von gesetzlichen Rahmenregelungen für Arbeitsmigranten in Drittländern.

Unter Berücksichtigung der jüngsten Mitteilungen über Migration und Entwicklung sowie über eine EU-Strategie über Maßnahmen zur Bekämpfung des akuten Fachkräftemangels im Gesundheitswesen der Entwicklungsländer[18] sollten die unter dem zweiten und dritten Spiegelstrich dieses Absatzes vorgeschlagenen Maßnahmen dem Erfordernis, den „Brain drain“ zu verhindern, uneingeschränkt Rechnung tragen. Folglich sollte auf erklärte strukturelle oder vorübergehende Bedürfnisse in bestimmten Sektoren/Beschäftigungsfeldern/Regionen in Drittländern geachtet werden, die durch den „Brain drain“ verstärkt werden. Darüber hinaus bedarf es eines umfassenden und kohärenten Konzepts für eine ethisch einwandfreie Rekrutierung von Arbeitskräften.

3.2.3. Bekämpfung der illegalen Einwanderung und Erleichterung der Rückübernahme illegaler Einwanderer

Die Verhinderung illegaler Einwanderung stellt nach wie vor ein wichtiges Ziel dar. Somit bleibt die Kontrolle der Migration eine mittelfristige strategische Priorität. Das thematische Programm sollte zur Umsetzung dieser Priorität beitragen, indem es die Zusammenarbeit mit den Drittländern unterstützt, vor allem die Koordinierung zwischen den für die Migrationssteuerung zuständigen Einrichtungen in folgenden Bereichen:

- Bekämpfung von Einschleusungen und Menschenhandel;

- Informationen, die auf die Abschreckung illegaler Immigranten und auf die Stärkung des Bewusstseins für die damit verbundenen Risiken abzielen;

- Prävention und Bekämpfung der illegalen Einwanderung (einschließlich der Hilfe zur Verbesserung der Kapazitäten im Bereich der Grenzkontrolle, des Managements von Visa und Reisepässen einschließlich der Dokumentensicherheit und möglicherweise der Einführung biometrischer Daten; und bei der Erkennung von gefälschten Dokumenten);

- Umsetzung der mit der Gemeinschaft geschlossenen Rückübernahmeabkommen, einschließlich einer sozialen und beruflichen Wiedereingliederung der Rückkehrer, um für die Nachhaltigkeit der Rückkehr zu sorgen;

- Unterstützung von Drittländern bei der Verwaltung der illegalen Einwanderung (Hilfe bei der Aushandlung und Umsetzung von Rückübernahmeabkommen oder –vereinbarungen mit anderen Drittländern, die die Gewährleistung angemessener humanitärer Bedingungen in Zentren, in denen illegale Einwanderer vor ihrer Repatriierung untergebracht werden, die Förderung deren freiwilliger Rückkehr und die nachhaltige Wiedereingliederung illegaler Einwanderer in ihr Herkunftsland mit einschließen können).

In diesem Zusammenhang muss der Wahrung der Grundfreiheiten und Menschenrechte Aufmerksamkeit gewidmet werden und es sollten spezifische Kriterien festgelegt werden, um die Achtung der Menschenrechte wirksamer zu gewährleisten und um für Projekte Benchmarks hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Menschenrechte festzulegen.

3.2.4. Schutz von Migranten vor Ausbeutung und Ausgrenzung

Wie bereits im Rahmen von AENEAS sollte die Förderung der Möglichkeit für Migranten zur Eingliederung in die Gesellschaft des Gastlandes und ihr Schutz vor Misshandlung, unter anderem durch den Kapazitätsaufbau bei nichtstaatlichen Einrichtungen und die Schulung der wichtigsten Akteure, eine Priorität dieses Programms darstellen. Die Maßnahmen könnten sich auf folgende Bereiche erstrecken:

- Ausarbeitung von Rechtsvorschriften der Drittländer über legale Einwanderung, vor allem über die Zulassungsbedingungen, die Rechte und den Status der zugelassenen Personen und die Gleichbehandlung von Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt;

- Integration und Nichtdiskriminierung sowie Maßnahmen zum Schutz von Migranten vor Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, einschließlich der Aufklärung von Migranten über ihre grundlegenden Rechte und die geeigneten Kanäle für ihre Durchsetzung im Fall von Verstößen;

- Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und jeglicher Form der Sklaverei.

Bei der Umsetzung dieser Leitprinzipien muss gebührende Aufmerksamkeit auf den Schutz von Migranten gerichtet werden, die den Risiken von Misshandlung und Ausgrenzung besonders stark ausgesetzt sind, vor allem Kinder und Frauen. Darüber hinaus sollte dem Recht der Migranten auf menschenwürdige Arbeitsbedingungen und gerechte Behandlung im sozialen und beruflichen Umfeld Rechnung getragen werden.

3.2.5. Förderung von Asyl und internationalem Flüchtlingsschutz

Asylbezogene Fragen werden zunehmend zu einer Priorität in den Außenbeziehungen und der Entwicklungszusammenarbeit der EU mit Drittländern, die mit Flüchtlingsströmen konfrontiert sind. Auf internationaler Ebene bilden die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und das New Yorker Protokoll von 1967 den Rechtsrahmen für die internationale Flüchtlingsschutzregelung. Die „Agenda for Protection” und „Convention Plus“ des UNHCR zielen auf die Erleichterung der Regelung von Flüchtlingssituationen durch besondere Abkommen zwischen Staaten, anderen Partnern und dem UNHCR ab und legen den Schwerpunkt vor allem auf die Neuansiedlung, den zielgerichteten Einsatz von Entwicklungshilfe und den Umgang mit sekundären Strömen von Flüchtlingen und Asylsuchenden. Die EU teilt die Ansicht des UNHCR’s, dass Lösungen des Flüchtlingsproblems als erstes in den Herkunftsregionen gefunden werden sollten, also in Regionen die meist die größte Flüchtlingsbevölkerung aufweisen. Diesen Ländern fehlt es häufig an der institutionellen und finanziellen Kapazität den Herausforderungen alleine zu begegnen. Die Stärkung der Kapazitäten für die Gewährleistung eines wirksamen Schutzes und dauerhafter Lösungen in den Herkunftsregionen - durch den Kapazitätsaufbau im Asylwesen, die lokale Integration, die Repatriierung und die Neuansiedlung - stellt ein Ziel dar, dass die Kommission im Rahmen ihrer Außenhilfe fördert. Dies spiegelt sich auch im Konzept der EU zur Umsetzung der internationalen Schutzregelung wider, das regionale Schutzprogramme (Pilotvorhaben) vorsieht (wie etwa für die westlichen Neuen Unabhängigen Staaten und der Region der Großen Seen).

Eines der Ziele des Programms AENEAS besteht in der Unterstützung dieser Entwicklungen und der Umsetzung dieser regionalen Schutzprogramme. Folglich sollte das thematische Programm die Gemeinschaftsunterstützung nachhaltiger Lösungen für andauernde Flüchtlingssituationen fortführen und dabei insbesondere:

- die institutionellen Kapazitäten der Drittländer für die Gewährleistung von Asyl und internationalem Schutz sowie Ausarbeitung nationaler Rechtsvorschriften stärken;

- die Registrierung von Asylbewerbern und Flüchtlingen unterstützen;

- internationaler Standards und Instrumente für den Flüchtlingsschutz fördern;

- die Verbesserung der Aufnahmebedingungen, die lokale Integration und die dauerhafte Wiedereingliederung von Rückkehrern und Neuansiedlungsprogramme unterstützen.

Auch wenn die Situation von Flüchtlingen eine ganz andere ist als die von Wirtschaftsmigranten, dürften viele der im Rahmen der anderen Komponenten dieses Programms entwickelten Initiativen - z.B. Förderung des Beitrags der Diasporas, Erleichterung von Überweisungen, Schutz vor Diskriminierungen usw. - auch Flüchtlingen zugute kommen.

3.3. Programmierung und Umsetzung

Das thematische Programm wird Gegenstand einer Mehrjahresprogrammierung sein, die die Kommission parallel zu und in Übereinstimmung mit der Programmierung der Hilfe im Rahmen der geografischen Programme vornimmt. Die Mehrjahresprogrammierung wird die Form eines thematischen Strategiepapiers und eines mehrjährigen Richtprogramms haben. Ein erstes thematisches Strategiepapier und mehrjähriges Richtprogramm werden den Zeitraum 2007-2010, das zweite den Zeitraum 2011-2013 betreffen.

Auf der Grundlage dieses thematischen Strategiepapiers und des mehrjährigen Richtprogramms wird die Kommission jedes Jahr ein Arbeitsprogramm vorlegen, in dem die Prioritäten für die zu unterstützenden Maßnahmen unter Angabe der geografischen und thematischen Bereiche, der spezifischen Ziele, der erwarteten Ergebnisse und der vorläufigen Beträge festgelegt werden. Bei der Festlegung des jährlichen Arbeitsprogramms kann die Kommission mögliche neuen Prioritäten und Entwicklungen in Rechnung stellen, die im mehrjährigen Richtprogramm noch nicht vorgesehen sind. Dieses jährliche Arbeitsprogramm wird mit allen geeigneten Mitteln im Einklang mit den geltenden Finanz- und Verfahrensregeln umgesetzt, wobei eine gewisse Flexibilität gegeben ist, um rechtzeitig und wirksam auf die sich rasch wandelnden Bedingungen sowie auf neue Migrationstrends und -prioritäten einzugehen.

Darüber hinaus kann die Kommission im Falle eines ernsten unvorhergesehenen oder ernsten dringenden Bedarfs[19] spezielle Maßnahmen annehmen, die im thematischen Strategiepapier oder im mehrjährigen Richtprogramm nicht enthalten sind, im Einklang mit den entsprechenden Bestimmungen der Verordnungen, die die ENPI und DCECI einrichten.

Eine mögliche Reaktion auf Krisensituationen sollte primär im Rahmen des Stabilitätsinstrumentes überlegt werden.

Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt werden; das Verfahren hierfür wird sich auf die einschlägigen Rechtsakte stützen.

Die Liste der für finanzielle Unterstützung aus dem thematischen Programm in Betracht kommenden Partner sollte so umfassend wie möglich sein und Regierungen von Drittländern auf Bundes-, Staats-, Provinz- Kommunal- und Lokalebene, ihre Dienststellen und Einrichtungen, regionale und internationale Organisationen und Agenturen sowie Nichtregierungsorganisationen oder andere nichtstaatliche Akteure, Forschungsinstitute, Verbände, Sozialpartner sowie öffentliche und private Wirtschaftsbeteiligte in der Europäischen Union und in Drittländern einschließen, wobei Nachdruck auf die Partnerschaft zwischen ihnen gelegt wird.

Die Kommission beabsichtigt, Drittländer in die aus dem thematischen Programm finanzierten Maßnahmen zu involvieren, um ihre Eigenverantwortung zu fördern. Zu diesem Zweck werden die Drittländer über geeignete Kanäle (Delegationen, gemeinsame Ausschüsse, Sitzungen, regelmäßiger Austausch im Rahmen bilateraler Kooperationsabkommen usw.) über die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen sowie die programmierten und umgesetzten Maßnahmen informiert. Auch wenn eine förmliche Zustimmung und eine Eigenverantwortung der Drittländer angestrebt werden sollte, gesteht das thematische Programm der Gemeinschaft eine gewisse Autonomie und Flexibilität gegenüber den Regierungen der begünstigten Länder zu. So wird es der Kommission freistehen, in Fällen, in denen die Zusammenarbeit eingeschränkt ist oder die Partnerschaft sich schwierig gestaltet, Maßnahmen über NRO und sonstige zivilgesellschaftlichen Akteure ohne Zustimmung der Regierung zu finanzieren.

Es wird eine externe Evaluierung der Aktivitäten der ersten Dreijahresperiode (2007-2009) durchgeführt werden, die einen Beitrag zur Erstellung des zweiten Strategiepapiers (2011-2013) liefern wird. . Nach Möglichkeit sollten in dieser Evaluierung der kombinierte Effekt der Maßnahmen der Migrationssteuerung und der Maßnahmen zur Verstärkung der Auswirkungen der Migration auf die Entwicklung, die Förderung einer gut gesteuerten Arbeitsmigration und auf die Verbesserung des internationalen Schutzes bewertet werden. Die Meinung der Partner, die die aus dem thematischen Programm finanzierten Projekte durchführen, sollte in diese Bewertung einbezogen werden. Der Evaluierungsbericht wird dem Rat und dem Europäischen Parlament übermittelt und mit beiden Institutionen diskutiert werden.

ANHANG I

Projects selected for co-financing by the European Commission under the 2004 budget for the AENEAS Programme

(financial and technical assistance to third countries in the areas of migration and asylum)

Applicant | Project Title | Location | EC contribution | Actions and objectives |

Direccion General d'immigration de la Coopération pour le Developpement et du Volontariat de la Communauté de Madrid | Accompagnement à l'amélioration des conditions d'accueil et de protection des mineurs de 14 ans regroupés en provenance du territoire de la Communauté de Madrid | Espagne et Maroc | 1.999.999,00 € | Le projet a pour but de résoudre les problèmes qu´éprouvent des mineurs de moins de 14 ans d´origine marocaine, qui se trouvent tout seuls, non accompagnés et en situation irrégulière dans la région de Madrid. Il propose de mettre en place un mécanisme qui garantisse leur protection depuis leur identification et facilite de façon efficace et effective leur retour auprès de leur famille dans leur milieu et pays d´origine. |

UNHCR | Building an Asylum structure in Serbia and Montenegro | Serbia et Montenegro | 698.005,92 € | to assist Serbia and Montenegro in developing the asylum structure. |

ERA | Training Action for the Balkans , Three intensive seminars on Asylum and International Protection for 120 civil servants | Balkans | 512.617,00 € | Three seminars, one week each, will first and foremost give a general overview of all the issues related to the migration and asylum, in particular: legal migration; dialogue on migratory flows; readmission and reintegration of the returnees; illegal immigration. |

Ministry of Interior, Public Administration and Decentralisation of the Hellenic Republic | Building on Mechanism to effectively and sustainably implement readmission agreements between Albania, the EC and third countries | Albanie et Greece | 1.454.768,00 € | The main set of activities will be: capacity building of return and readmission entities in Albania; cooperative approaches to information exchange between administrations in the implementation of readmission agreements; building mechanisms of return to and from Albania including improving the identification of illegal immigrants bound for readmission and the re-integration of returnees. |

Ministry of Interior Italy Across Sahara | Italy, Libya and Niger | 1.567.158,27 € | enhancing cooperation between Libya and Niger in border control and fight against illegal migration, to organise their structures and to consider revision of legislation; training of trainers/officers of staff employed in specific sectors of interest |

IOM | Enhanced Capacity building in Migration Management to Support Effective Return and Sustainable reintegration of refugees in Sri Lanka | Sri Lnaka | 1.873.464,00 € | To enhance the capacity of the Government of Sri Lanka to manage migration with a particular focus on return migration. To enhance measures to assist in the sustainable reintegration of returning migrants |

IOM | Programme de renforcement et de soutien au Dialogue et a la gestion des migrations irrégulières et de Transit au Maghreb en provenance de l'Afrique de l'Ouest | EU, Maghreb, Afrique Sub-Saharien | 1.561.245,56 € | Renforcement du dialogue et des mécanismes de suivi et de coordination Coopération technique en matière de renforcement des capacités institutionnelles des pays de transit et d’origine Campagnes d’information auprès des migrants potentiels au sein des pays émetteurs |

IOM | An integrated approach to promoting legal migration through national capacity building | South Caucasus | 777.397,00 € | to prevent illegal immigration, facilitate discussions on conclusion of bilateral readmission agreements based on the EU-standard, enable improved reintegration, and promote legal migration within each South Caucasus country and bilaterally with targeted receiving EU member states through dialogue and capacity building. |

UNHCR | Strengthening protection and durable solutions for asylum seekers and refugees in Egypt | Egypt | 524.058,00 € | Strengthening Protection and Durable Solutions for Asylum-Seekers and Refugees in Egypt |

UNHCR | The cross border cooperation process | Belarus , Moldova, Ukraine | 1.307.898,40 € | develop a coordinating mechanism to effectively respond to asylum, migration and border management challenges in Belarus, Moldova and Ukraine, and in the region at large in close cooperation with Estonia, Hungary, Latvia, Lithuania Poland, Romania, Slovakia. |

ILO | ILO/UNIFEM/EC Asian Programme of the Governance of Labour Migration | countries of the Mekong region China Korea Japan and South Asia countries | 1.955.335,00 € | contribute to the promotion of rights and gender-based governance of labour migration and the protection of Asian migrant workers from exploitative and abusive treatment |

IOM | TRIM | Libya | 2.000.000,00 € | the Action will strengthen Libya's capacities to address illegal transit immigration in a humane and orderly manner |

IOM | Regional Dialogue and Program on facilitating managed and legal migration between Asia and the EU | Asia | 848.583,00 € | develop legal migration and enhance regional dialogue and cooperation in facilitating managed migration from Asia to the EU |

CISP - Comitato Internazioanale per lo Sviluppo dei popoli | Projet réseau Afrique/Migration | Maghreb et Libye | 1.307.131,00 € | Le projet vise à renforcer l’engagement opérationnel et la collaboration régionale des acteurs de la société civile en matière de gestion des flux migratoires, en particulier l’immigration illégale et le trafic des êtres humains, par la mise en place et la livraison d’un ensemble de services en faveur des immigrés illégaux, par la croissance de la perception et des informations de l’opinion publique et des autorités locales maghrébines sur la réalité de la migration et, enfin, par le renforcement et l’élargissement du réseau Afrique Migration. |

Comune di Roma | W.A.R.M. | Albania | 1.215.196,00 € | Reintegration of Albanian returnees through their insertion on labour market and through micro-enterprises creation. |

Euro- Mediterranean Human Rights Network -EMHRN | Enhancing civil society participation in human rights management of migration | Libie et Maghreb | 535.598,00 € | Enhancing civil society participation in human rights management of migration and asylum in the Southern Mediterranean and Middle East |

Mairie de Cartaya | Programme de gestion integral de l'immigration seasonniere | Maroc Espagne | 1.196.000,00 € | Gestion intégrale de l´immigration saisonnière de travailleurs marocains vers un groupe de municipalités agricoles espagnoles. |

Guardia Civil Ministry of Interior | Project Seahorse | Maroc Mauritanie | 2.000.000,00 € | Establish and develop Maghreb- Sub Saharan African relations and dialogue on migration questions. |

MLAL - Progettomondo | Promotion d'une migration responsable | Maroc | 868.214,40 € | Promouvoir une migration responsable dans la région de Tadla Azilal en encourageant la conscientisation des jeunes sur les risques de l’émigration clandestine. |

World Bank | International migration from Middles East and North Africa | Middle East and North Africa | 733.570,00 € | identify and support the implementation of projects, policies, regional arrangements, and institutional reforms that will maximise the benefits of international migration flows and reduce their costs |

Croatian Law Centre | Protection of Asylum seekers in the Republic of Croatia and Region | Croatia and region | 1.000.000,00 € | Strengthening the protection in CRO and region (BH, SMN) by developing asylum system consistent with international standards. |

European Council on Refugees ,and Exiles - ECRE | The protection of refugees asylum seekers and forced migrants | Belarius, Moldova, Russia, Ukraine | 529.705,00 € | Improve the implementation in Belarus, Molodva, Ukraine and European Russia of national and international refugee and human rights instruments – leading to increased security and protection for refugees. |

Institut Universitaire Europeén | Action collective dee soutien à la réintégration des migrants de retour dans leur pays d'origine | Algerie Maroc Tunisie | 1.076.000,00 € | soutenir la réintégration durable des personnes en retour en Algérie, au Maroc et en Tunisie (Construction d’une base de données sur les personnes en retour, production de rapports sur le retour et la réintégration, rencontres sur le thème de la réintégration, présentation de propositions |

COOPI - Cooperazione Internazionale | ALBAMAR | Albanie et Maroc | 1.334.572,00 € | definition and implementation of an integrated support to Moroccan and Albanian migrants forcedly or voluntarily repatriated from Italy that are highly exposed to the risks of illegal migration and criminal activities |

VASA PRAVA - BiH | Strengthening the protection of asylum seekers | BiH | 616.562,98 € | ensuring a maximum protection and access to justice for asylum seekers, recognized refugees and other categories of persons under international protection in BiH, and victims of human trafficking, ensuring the full access to their rights via the provision of free legal aid and information campaigns |

Cabinet of Secretary for Security of the Macao Special Administrative Region | 2005/2006 MIGRAMACAO | Macao , China | 500.904,80 € | The aim of the MIGRAMACAU action is to ensure entities of Macao more effective management in all aspects of migration flows, including the prevention and combating of illegal immigration and trafficking in human beings through the cooperation with regional countries and the coordination with the EC |

29.993.983,33 € |

ANHANG II

AENEAS ANNUAL WORKPROGRAMME 2005

Regions |Regions and countries |Areas |Article |Objectives |Types of activities (indicative) |Indicative amounts (million €) |AWP | | All regions |Countries concerned by readmission negotiations | Readmission |Art. 2 § 1 e |Support implementation of readmission agreement with the EC, once initialled, signed or concluded. |Develop the exchange of information between the administrations concerned, improve the identification and the documentation of returnees, improve the infrastructure of reception and develop capacity of reception of non-national returnees before transfer to their country of origin. |3.35 |2005 | |North Africa |Countries of the region to be determined |Management of Migration+ Asylum and International Protection+ Fight against illegal migration |Art. 2 § 1 c & d |1. Improve conditions of reception of refugees in the region.2. Improve international protection, complying with international conventions and reinforce legal structures in the regions. Promote regional cooperation in the field of management of migration flows, especially transit migration, illegal migration and trafficking in human beings. |1. Improvement of the conditions of reception and of the capacity of registration and of documentation of asylum seekers and refugees as well as of integration in the host country.2. Development of a regional dialogue on asylum and strengthening of the legislative capacities and of the expertise available in the region.3. Development of exchange of expertise and advice with the EU.4. Development of the training of the administrations concerned. Development of the transnational coordination of the central services for fight against illegal immigration in view of encouraging coordination, dialogue, exchange of experience and information between the specialised services of the national administrations.5. Development and setting up of a protocol defining short and medium term immediate responsibility for the victims of shipwreck and clandestine passage. Setting-up of an entity for legal assistance and support to the investigators allowing to reconcile the humanitarian responsibility and the research of the authors of the most serious offences of trafficking of the human beings'.6. Development of a network of liaison officers for harbour and airport control of migration in order to improve the fight against illegal migration |3,0 |2005 | |Eastern Europe, Southern Caucasus and Central Asia |All the countries of the region and Russia in particular |Legal migration |Art 2 § 1 a & b |1. Improve the protection and the treatment of migrants.2. Improve the policies related to the management of immigration for labour purposes |1. Development of the training of staff and exchange of information and experience, creation of a network for information concerning migration for economic purposes.2. Support of actions for fight against racism and xenophobia towards migrants.3. Capacity building of regional and national authorities in order to evaluate the needs and perspectives for foreign workforce and putting in place of appropriate strategies and pilot projects.

|3,0 |2005 | |Eastern Europe, Southern Caucasus and Central Asia |Moldova, Belarus, Armenia, Georgia, Azerbaijan, Tajikistan |Legal Migration |Art. 2 § 1 a & b |Facilitate the use of remittances in favour of the macroeconomic development of the countries concerned. |Support initiatives in view of using remittances for productive goals. |2,0 |2005 | |Eastern Europe, Southern Caucasus and Central Asia |Russia, Ukraine, Moldova and Belarus |Asylum and international protection. |Art. 2. § 1 c |Improve international protection |Improvement of the conditions of reception and of the capacity of registration and of documentation of their asylum seekers and refugees as well as of integration in the host country. |2,0 |2005 | |Eastern Europe, Southern Caucasus and Central Asia |All the countries of the region of Eastern Europe, Southern Caucasus and Central Asia |Fight against illegal migration |Art. 2 § 1 d |Fight against trafficking and smuggling of human beings |1. Promotion of cooperation and of information exchange at the regional level, management of transit migration and fight against false documents.2. Development of the capacities to persecute traffickers and of protection and reintegration of victims3. Development of information and awareness-raising of candidates for migration.4. Staff training for detection of false documents. |5,0 |2005 | |Balkans |Region as a whole |Management of Migration |Art. 2 § 1 |Support the development of national policies according to a unified approach in the fields of migration and asylum and visa |Improve the management capacity of the institutions involved in the fields of asylum, migration and visa. |4,0 |2005 | |Turkey |Turkey |Asylum and international protection. |Art. 2 § 1 c |Reinforce asylum systems |Improve the necessary reception conditions and the capacity in the field of registration and documentation of asylum seekers and refugees as well as their integration in the host country. |1,0 |2005 | |Turkey |Turkey |Fight against illegal migration |Art. 2 § 1 d |Increase the fight against illegal migration |Contribute to the implementation of the action plan for fight against illegal immigration |1,0 |2005 | |Asia |China |Fight against illegal migration |Art. 2 § 1 d |Improve the cooperation EU/RPC in the field of the fight against illegal migration and smuggling of human beings. |Development of exchange of information, of cooperation and recognition of respective knowledge of systems between administrations of the RPC and the EU, especially in the field of return, false documents and biometrics. |4,0 |2005 | |Latin America |Region as a whole (and in particular the countries of the Andean Community Argentina and Uruguay). |Legal Migration |Art. 2 § 1 a & b |Support the development of the interregional dialogue EU/LAC |1. Promote a more efficient use of remittances in the macro-economic development of the country.2. Establish and/or develop systems for data collection and treatment in the field of migration flows. |3,0 |2005 | |Sub-Saharan Africa |All the countries of the region. |Migration and development + Legal Migration |Art. 2 § 1 a & b & d | Support improvement of laws, policies and management structures in the field of migration especially through actions of regional character. |1. Reinforce the link between migration and development (notably by improving transfer systems for remittances, enhancing the role of diasporas, limiting 'brain drain', favouring "brain circulation" and starting experiences at intra-regional level).2. Facilitation and circulation of legal migrants.3. Fight against smuggling of human beings and illegal immigration.4. Develop the capacity of authorities and responsible organisations to collect and analyse data on migrants and to manage the questions related to migration. |5,0 |2005 | |Sub-Saharan Africa |Countries receiving important quantities of refugees (with a priority for Tanzania) |Asylum and International Protection |Art. 2. § 1 c |Develop sustainable solutions in favour of refugees |Reinforce the capacity of protection in the host regions especially in order to 1) support the management capacity of the national authorities 2) develop registration and documentation systems for refugees et 3) tackle the problems concerning their integration in the host regions |4,0 |2005 | | | | | | | |40,350,000 | | |

[1] Siehe Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Maßnahmen im Außenbereich durch thematische Programme im Rahmen der finanziellen Vorausschau 2007-2013 - KOM(2005) 324 vom 3.8.2005.

[2] 14292/1/04 REV 1, Schlussfolgerungen des Vorsitzes – Brüssel, 8. Dezember 2004, Abschnitt 1.6.1.

[3] KOM(2005) 621.

[4] Der Name „Aeneas“ geht auf den Helden der Aeneis von Vergil zurück.

[5] 30 Mio. EUR für 2004, 45 Mio. EUR für 2005, 45 Mio. EUR für 2006, 60 Mio. EUR für 2007 und 70 Mio. EUR für 2008 (vorläufige jährliche Aufschlüsselung).

[6] Dies erklärt auch, warum die für 2006 überarbeitete Fassung des Referenzdokuments für das Programm AENEAS 2004-2006, in der die Tätigkeiten für die Haushaltsjahre 2007-08 geplant wurden und die in den am 10. Juni 2005 vom Rat verabschiedeten Aktionsplan zur Umsetzung des Haager Programms aufgenommen wurde (Ziff. 2.7. b) nun nicht umgesetzt wird.

[7] 26 Projekte in Nordafrika, den Balkanländern, Osteuropa, Süd- und Ostasien werden von der Gemeinschaft bis zu einem Gesamtbetrag von 30 Mio. EUR finanziert. Siehe Annex I

[8] Dieses Arbeitsprogramm wird der Gemeinschaft ermöglichen, Projekte in Nordafrika und in Subsahara-Afrika, im Nahen Osten, Osteuropa, Zentralasien, den Balkanländern, der Türkei, China, Lateinamerika und auf den karibischen Inseln mit bis zu 45 Mio. EUR zu finanzieren. Siehe Annex II.

[9] Derzeit werden aus dem Programm AENEAS Zuschüsse von mindestens 500 000 EUR und höchstens 2 000 000 EUR gewährt; ferner müssen die Zuschüsse zwischen 50% und 80% der insgesamt förderfähigen Kosten der Maßnahme liegen.

[10] Was Vorbeitrittsstaaten einschliesslich des Westbalkans betrifft, wird die Zusammenarbeit in den Bereichen Migration und weiterhin unter dem Vorbeitrittsinstrument (IPA) als integraler Teil nationaler Programme gefördert werden.

[11] Titel eines Seminars, das 2005 vom Internationalen Zentrum für migrationspolitische Entwicklung (ICMPD) organisiert wurde.

[12] KOM(2002) 703.

[13] Siehe Schlussfolgerungen des Rates vom Mai 2003 zu Migration und Entwicklung.

[14] KOM(2005) 390.

[15] KOM(2003) 336.

[16] KOM(2004) 811.

[17] KOM(2005) 669.

[18] KOM(2005) 642.

[19] Siehe auch die Schlussfolgerungen der Präsidentschaft, Europäischer Rat Brüssel, 15. und 16. Dezember 2005, Annex I - Globaler Ansatz zur Migration.