22.9.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 229/21


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem „Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen“

(2006/C 229/03)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN,

gestützt auf den „Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen“ (KOM(2005) 548 endg. — 2005/0221 (COD));

aufgrund des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 28. November 2005, ihn gemäß Artikel 265 Absatz 1 des EG-Vertrags um eine Stellungnahme zu diesem Thema zu ersuchen;

aufgrund des Beschlusses seines Präsidenten vom 24. Januar 2006, die Fachkommission für Kultur und Bildung mit der Erarbeitung einer Stellungnahme zu diesem Thema zu beauftragen;

gestützt auf seine Stellungnahme zu dem „Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein integriertes Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens“ (CdR 258/2004 fin (1));

gestützt auf seine Stellungnahme zu der Mitteilung der Kommission „Einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens schaffen“ (CdR 49/2002 fin (2));

gestützt auf seine Stellungnahme zu dem „Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013)“ (CdR 155/2005 fin);

gestützt auf seine Stellungnahme zu dem „Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Mehrjahresprogramm (2004-2006) für die wirksame Integration von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa (Programm ‚eLearning‘)“ (CdR 73/2003 fin (3));

gestützt auf seine Stellungnahme zu der „Mitteilung der Europäischen Kommission“ Förderung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt: Aktionsplan 20042006 (CdR 248/2003 fin (4));

gestützt auf seine Stellungnahme zu dem „Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm ‚Kultur 2007‘ (2007-2013)“ (CdR 259/2004 fin (5));

gestützt auf seine Stellungnahme zu der Mitteilung der Kommission „Folgemaßnahmen zum Weißbuch ‚Neuer Schwung für die Jugend Europas‘. Vorschlag für gemeinsame Zielsetzungen im Bereich der freiwilligen Aktivitäten Jugendlicher gemäß der Entschließung des Rates vom 27. Juni 2002 zu dem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa“ (KOM(2004) 337 endg.);

gestützt auf seine Stellungnahme zu der Mitteilung zu den „Folgemaßnahmen zum Weißbuch ‚Neuer Schwung für die Jugend Europas‘. Vorschlag für gemeinsame Zielsetzungen im Bereich ‚Die Jugend besser verstehen und mehr über sie erfahren‘ gemäß der Entschließung des Rates vom 27. Juni 2002 zu dem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa“ (KOM(2004) 336 endg.) (CdR 192/2004 fin (6));

gestützt auf den von der Fachkommission für Kultur, Bildung und Forschung am 4. April 2006 angenommenen Stellungnahmeentwurf (CdR 31/2006 rev. 2) (Berichterstatterin: Frau Tallberg, Mitglied des Landtags des Regierungsbezirks Stockholm (SE/SPE));

verabschiedete auf seiner 65. Plenartagung am 14./15. Juni 2006 (Sitzung vom 14. Juni) folgende Stellungnahme:

Inhalt des Kommissionsvorschlags

Der Europäische Rat stellte auf seiner Tagung in Lissabon im März 2000 fest, dass Europa aufgrund der Globalisierung und des Übergangs zu einer wissensbasierten Wirtschaft vor neuen Herausforderungen steht. Er betonte dabei: „Jedem Bürger müssen die Fähigkeiten vermittelt werden, die für das Leben und die Arbeit in dieser neuen Informationsgesellschaft erforderlich sind“ und „durch einen europäischen Rahmen sollte festgelegt werden, welche neuen Grundfertigkeiten (7) durch lebenslanges Lernen zu vermitteln sind: IT-Fertigkeiten, Fremdsprachen, technologische Kultur, Unternehmergeist und soziale Fähigkeiten“.

Die vorgeschlagene Empfehlung ist folglich als ein europäisches Referenzinstrument für Schlüsselkompetenzen gedacht, in dem erläutert wird, wie der Erwerb dieser Kompetenzen durch lebenslanges Lernen für alle Bürger/innen gewährleistet werden kann.

Die Entwicklung der Wissensgesellschaft setzt diese Schlüsselkompetenzen im persönlichen, öffentlichen und beruflichen Leben immer stärker voraus.

Die Hochrangige Gruppe für die Umsetzung der Lissabon-Strategie stellte im November 2004 fest: „Derzeit wird jedoch in Europa bei Weitem nicht genug getan, um die Menschen mit den Instrumenten auszustatten, die sie für die Anpassung an einen im Wandel befindlichen Arbeitsmarkt benötigen; dies gilt für Stellen mit hoher und niedriger Qualifikation.“

Viele Länder haben, häufig mit Hilfe nichtstaatlicher Organisationen, Erwachsenenbildungsprogramme für den Erwerb von Grundfertigkeiten, wie z.B. Lesen, Schreiben, Rechnen und IKT, auf den Weg gebracht. Trotzdem können in zahlreichen Ländern nach wie vor nicht alle Bürger/innen Grundfertigkeiten erwerben und die bereits erworbenen auf den neuesten Stand bringen.

In dem der Empfehlung beigefügten Anhang „Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen — Ein europäischer Referenzrahmen“ sind Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen aufgeführt, über die Menschen verfügen sollten, damit sie sich im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung und des bürgerschaftlichen Engagements stärker einbringen können. Genannt werden folgende acht Schlüsselkompetenzen: muttersprachliche Kompetenz; fremdsprachliche Kompetenz; mathematische Kompetenz; Computerkompetenz; Lernkompetenz; interpersonelle, interkulturelle und soziale Kompetenz; unternehmerische Kompetenz; kulturelle Kompetenz.

Bedeutung für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften

In allen EU-Mitgliedstaaten hat die lokale und regionale Ebene zentrale Zuständigkeiten für die allgemeine und berufliche Bildung und die Weiterqualifizierung durch lebenslanges Lernen.

Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sind ideale Partner für ein konstruktives Zusammenwirken mit den Sozialpartnern, Institutionen und Organisationen im Bereich der Grund- und Fortbildung, um das Angebot an allgemeinen und beruflichen Bildungsmöglichkeiten an die speziellen örtlichen Verhältnisse und Erfordernisse anzupassen.

Außerdem haben verschiedene regionale und lokale Kooperationsprojekte eine wichtige Impulsgeberfunktion für Wachstum und Entwicklung.

Mit Bildungsprogrammen erreicht die EU jedes Jahr zahlreiche Bürger unmittelbar — keine andere Gemeinschaftsaktivität hat eine so breite Wirkung. Zudem begünstigen die Programme die Modernisierung der Bildungs- und Berufsbildungssysteme der EU und motivieren die Bürger dazu, sich weiterzuqualifizieren. Angesichts der Aufgaben der lokalen und regionalen Ebene sollten regionale Akteure eine wichtige Zielgruppe bei Maßnahmen sein, die die Durchführung von Programmen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zum Gegenstand haben (8).

Die von der Kommission in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss der Regionen ins Leben gerufenen „Regionalen Netze für lebenslanges Lernen“ (R3L-Initiative) sind ein hervorragendes Beispiel für die Propagierung und Entwicklung des lebenslangen Lernens in Europa. Ursprünglich ging es dabei um eine Pilotinitiative, deren Budget von dem der Hauptprogramme getrennt war. In der Zwischenzeit ist sie in den Vorschlag für ein EU-Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens 2007-2013 integriert worden.

1.   Allgemeine Standpunkte des Ausschusses der Regionen zu der Mitteilung

1.1

Der Ausschuss der Regionen sieht ein starkes Element der Partizipation in der EU-Strategie des lebenslangen Lernens — von Kindesbeinen an und das ganze Leben hindurch; dieses Konzept umfasst das Lernen in unterschiedlichsten Formen, seien diese formal, nicht-formal oder informell. Der Ausschuss hat in verschiedenen Kontexten betont, dass gerade die lokale und regionale Ebene in hohem Maße mit der Strategie des lebenslangen Lernens zu tun hat. Hier liegt häufig die politische und finanzielle Zuständigkeit für den Bereich Schule und Bildung in den Mitgliedstaaten. Oft ist sie als Koordinator für Entwicklung und Wachstum und als Sozialbehörde tätig, die die Bürger mit sozialen Leistungen und Infrastruktur versorgt. Ferner fungiert sie auch als Arbeitgeber, der daran interessiert und dafür verantwortlich ist, die Fähigkeiten der eigenen Beschäftigen weiterzuentwickeln (9).

1.2

Bildungsfragen spielen eine entscheidende Rolle für die Wettbewerbsfähigkeit Europas als Voraussetzung für den Erhalt des Sozialstaats. Europas größte Ressource, seine Bürgerinnen und Bürger, müssen auf ein Arbeitsleben und auf Arbeitsinhalte vorbereitet werden, die sich dramatisch von dem für frühere Generationen Gültigen unterscheiden und die auch künftig einem schnellen Wandel unterworfen sein werden. Sowohl die Unternehmen als auch die Arbeitnehmer stehen vor Veränderungen, deren genaue Form vorab schwer auszumachen ist.

1.3

Natürlich geht die lokale und regionale Entwicklung von unterschiedlichen Voraussetzungen und Ausgangspositionen aus. Keineswegs jedoch kann sie von der Umwelt losgelöst betrachtet werden. Regionen und Gesellschaften brauchen ein Produktivsystem, das sich in dem Maße erneuert, wie traditionelle Arbeitsplätze verschwinden — andernfalls drohen Stagnation, soziale Marginalisierung in Form von Arbeitslosigkeit, ein hoher Krankenstand und ein zu häufiges frühzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt.

1.4

Die Entwicklung der Kompetenzen und Fähigkeiten der Menschen muss deshalb so angelegt sein, dass sie den Anforderungen der Wissensgesellschaft Genüge tut. Gute Sprachkenntnisse und kommunikative Fertigkeiten ganz allgemein werden genau wie die Teamfähigkeit für den Einzelnen immer wichtiger. Bei der heutigen Entwicklung, die durch immer schnellere Handelsströme, globalisierte Märkte und Segmentierung geprägt ist, entsteht ein stärkerer Kooperationsbedarf. Dies betrifft das Verhältnis zwischen den verschiedenen Unternehmen und Organisationen auf lokaler und regionaler Ebene sowie zwischen den Regionen. Es bildet sich ein immer stärkeres gegenseitiges Abhängigkeitsverhältnis zwischen den verschiedenen Teilen Europas sowie zwischen Europa und der Welt aus.

1.5

Der Dreiklang „Arbeitsleben — Gesellschaft — höherer Bildungsstand“ ist eine wichtige Basis für Innovation und Wachstum auf lokaler und regionaler Ebene. Gebraucht werden eine inkludierende Infrastruktur und ein Klima der Nicht-Diskriminierung, die zu einer aktiven Bürgerschaft und einer gemeinsamen Verantwortungsübernahme ermuntern und so den sozialen Zusammenhalt und die nachhaltige Entwicklung sichern.

1.6

Der Ausschuss hat bereits früher die Bedeutung seiner aktiven Rolle bei der Förderung des lebenslangen Lernens auf lokaler und regionaler Ebene betont (10). Dies gilt natürlich gleichermaßen für die Frage der Bildungsziele und Schlüsselkompetenzen. Der Ausschuss hält es für außerordentlich wichtig, dass die in der Kommissionsvorlage unterbreiteten Vorschläge auf lokaler und regionaler Ebene Wirkung entfalten.

1.7

Der Ausschuss möchte die weitere Entwicklung begleiten und unterstützen und regt eine künftige Zusammenarbeit mit der Kommission in diesen Fragen an, etwa bei Pilotprojekten und Untersuchungen.

1.8

Der Ausschuss betont die Bedeutung der Entwicklung von „Regionalen Netzen für lebenslanges Lernen“ (gemäß der R3L-Initiative). Dadurch soll die Netzwerkbildung zwischen Institutionen und Vereinigungen im Bereich der grundlegenden und höheren Bildung, der Berufsausbildung und der Kultur als eine wichtige Maßnahme zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der aktiven Bürgerschaft gefördert werden.

2.   Die Kommissionsvorschläge für Empfehlungen an die Mitgliedstaaten

2.1

Aus den im vorausgegangenen Abschnitt skizzierten Erwägungen heraus ist die Fokussierung auf Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen in der Gesellschaft und Berufswelt von heute und von morgen außerordentlich wichtig. Sie stützt die Entwicklung auf lokaler und regionaler Ebene wie auch auf nationaler Ebene und in der Europäischen Union als Ganzes. Der Ausschuss der Regionen begrüßt den Kommissionsvorschlag für Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen.

2.2

Besonders erfreulich ist für den Ausschuss, dass der Kommissionsvorschlag auf die Rolle und die Bedeutung der regionalen und lokalen Ebene verweist, worin eine wichtige Verbesserung gegenüber früheren Vorschlägen der Kommission zu sehen ist, die quasi ausschließlich die europäische und die nationale Ebene im Auge hatten.

2.3

Der Ausschuss der Regionen erblickt in dem integrierten Programm für lebenslanges Lernen ein wichtiges Instrument zur Förderung des Ausbildungsbereichs und ein Werkzeug zur Stärkung der Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen. Der effiziente Transfer von Wissen und Können zwischen den Regionen und lokalen Gebietskörperschaften in der EU, den eine größere Mobilität der Bürger impliziert, kann einen Beitrag dazu leisten, die Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigung zu fördern.

2.4

Ein Kernpunkt der Empfehlungen der Kommission ist das Bemühen um die lebenslange Aktualisierung der Schlüsselkompetenzen auch im Erwachsenenalter. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei denen, die als vorrangige Zielgruppen im nationalen, regionalen oder lokalen Zusammenhang ermittelt werden. Hier könnten an Geringqualifizierte gerichtete motivationsfördernde Maßnahmen und Informationsarbeit auf lokaler und regionaler Ebene wichtige Akzente setzen. Es geht darum, auf dem Wissen der Bürger, ihren Erfahrungen und Interessen aufzubauen, anstatt von ihren Schwächen und Unzulänglichkeiten auszugehen.

2.5

Die Wirkung der Kommissionsempfehlungen auf die Veränderungen der wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und weiteren Prozesse hängt von den konkreten, unmittelbaren Maßnahmen auf einzelstaatlicher, regionaler und lokaler Ebene ab. Aus diesem Grund hält es der Ausschuss der Regionen für wichtig, eine Umgestaltung der Bildungssysteme für formales, nicht-formales und informelles Lernen in die Tat umzusetzen. Diese Programme sollten auf allen Ebenen ansetzen und darauf abzielen, diese Systeme auf die Bedürfnisse des EU-Arbeitsmarktes und die Anforderungen der Strategie für lebenslanges Lernen abzustimmen.

2.6

Geschlechterspezifische Unterschiede bei der Ausbildungsteilnahme und bei den Ausbildungsresultaten sind dabei ein belangreiches Phänomen, das national, regional und lokal beobachtet und behoben werden muss. Mädchen und Frauen sollten dazu ermuntert werden, Ausbildungen in technischen und wissenschaftlichen Fächern durchzuführen. In anderen Zusammenhängen bedürfen die Männer einer Förderung. In einer Reihe von Regionen und Kommunen sind es hauptsächlich die Männer, die Ausbildungen abbrechen und weniger Motivation und Neigung hinsichtlich kontinuierlicher Bildungsmaßnahmen erkennen lassen.

2.7

Nach Ansicht des Ausschusses könnten die von der Kommission vorgelegten Vorschläge an die Mitgliedstaaten eine wichtige Katalysatorfunktion für die Förderung einer schnelleren und zielbewussteren Ausrichtung der Bildungssysteme in Europa spielen, um so die vereinbarten Ziele im Bereich Wettbewerbsfähigkeit, Sozialstandards und Partizipation zu erreichen. Der Ausschuss der Regionen unterstützt dies und möchte dazu nachstehend Folgendes hinzufügen:

2.8   Empfehlung 1 der Kommission

„[…] sicherstellen, dass die Bildungs- und Berufsbildungssysteme allen jungen Menschen die Möglichkeit bieten, angemessene Schlüsselkompetenzen zu entwickeln, die sie für ihr Erwachsenenleben rüsten und eine Grundlage für weiteres Lernen und für das Berufsleben darstellen“

Standpunkte des Ausschusses der Regionen:

2.8.1

Der Ausschuss der Regionen unterstreicht die besondere Bedeutung einer bereits im frühen Kindesalter einsetzenden wirkungsvollen und zielbewussten Förderung der Kinder, die allerdings nicht zu Versagensängsten bei den Kindern führen darf. Außerdem soll die Schule die Basis für kontinuierliches, lebensbegleitendes Lernen durch formales, nicht-formales und informelles Lernen schaffen. Wichtig ist das Bewusstsein für das unterschiedliche Lernen bei Kindern und Jugendlichen; sie reifen unterschiedlich schnell und brauchen unterschiedlich lange, um Ziele zu erreichen. Dies stellt eine große Herausforderung für die Gestaltung der Bildungssysteme und die Lehrerausbildung dar.

2.8.2

Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen, zum Beispiel aufgrund einer Behinderung, muss besondere Aufmerksamkeit zuteil werden, damit sie gemeinsam mit anderen Kindern in die Gesellschaft hineinwachsen können.

2.9   Empfehlung 2 der Kommission

„[…] sicherstellen, dass angemessene Vorkehrungen für diejenigen jungen Menschen getroffen werden, die aufgrund von persönlichen, sozialen, kulturellen oder wirtschaftlichen Gründen unter Bildungsbenachteiligungen leiden und daher besondere Unterstützung benötigen, um ihr Bildungspotenzial auszuschöpfen“

Standpunkte des Ausschusses der Regionen:

2.9.1

Der Ausschuss der Regionen begrüßt den besonderen Verweis auf benachteiligte Lernende im Kommissionstext und teilt die Einschätzung, dass berufliche Bildungsbenachteiligungen oft aus einer Kombination persönlicher, sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Faktoren entstehen und in Zusammenarbeit mit anderen Sektoren der Gesellschaft bekämpft werden müssen. Dem Ausschuss ist die effiziente Beseitigung von Hindernissen, die den Zugang zu Beschäftigung, Bildung und sonstigen Weiterentwicklungsmöglichkeiten erschweren, ein vorrangiges Anliegen.

2.9.2

Der Ausschuss hält es für überaus dringlich, dass alle Schüler ungeachtet ihres Hintergrunds solche Voraussetzungen erhalten, dass sie die Ausbildungsziele erreichen und die Schule nicht vorzeitig abbrechen. Hier müssen besondere Initiativen und Fördermaßnahmen ansetzen, die von den Voraussetzungen und Bedürfnissen des einzelnen Schülers ausgehen.

2.9.3

Die EU wird die ehrgeizigen Ziele, die sie sich gesetzt hat, nicht erreichen, wenn Menschen wegen ihrer Geschlechtszugehörigkeit, wegen einer Behinderung, ihres kulturellen oder ethnischen Hintergrunds, ihres Alters oder aus anderen Gründen von Arbeitsplätzen sowie vom weiteren Vorankommen ausgeschlossen sind. Bei der Förderung einer Strategie der Nichtdiskriminierung und der Chancengleichheit und der Gewährleistung gleicher Möglichkeiten und Rechte für alle Menschen spielen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine bedeutsame Rolle.

2.9.4

Der Ausschuss hält eine grenzübergreifende, vernetzte Zusammenarbeit europäischer Regionen und Kommunen mit dem Ziel des Erfahrungsaustauschs und der Kenntniserweiterung entsprechend der R3L-Initiative für wünschenswert. Nötig sind das Thematisieren dieser Fragestellungen, eine kontinuierliche Methodenentwicklung, Wissenstransfer und Verankerung.

2.10   Empfehlung 3 der Kommission

„[…] sicherstellen, dass Erwachsene ihre Schlüsselkompetenzen während ihres gesamten Lebens weiterentwickeln und aktualisieren können und dass den auf nationaler, regionaler und/oder lokaler Ebene als vorrangig ermittelten Zielgruppen besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird“

Standpunkte des Ausschusses der Regionen:

2.10.1

Der Ausschuss der Regionen hält diesen Vorschlag für gehaltvoll, gibt jedoch zu bedenken, dass die Bedürfnisse häufig von Region zu Region und von Land zu Land verschieden sind, weshalb verschiedene Ansätze zu wählen sind, will man alle Bürger erreichen. Deshalb muss darauf hingewiesen werden, dass vorrangige Gruppen oft gerade auf lokaler und regionaler Ebene ermittelt werden sollten. Beispielsweise könnte die Zusammenarbeit mit Organisationen, die Erfahrung mit der Erwachsenenbildung haben, und mit den Sozialpartnern intensiviert werden.

2.10.2

Er ist der Auffassung, dass im Rahmen der als vorrangig geltenden Zielgruppen den Beschäftigten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Anbetracht der von ihnen wahrgenommenen öffentlichen Aufgaben besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss, damit sie die Schlüsselkompetenzen während ihres gesamten Arbeitslebens entwickeln und ausbauen können.

2.11   Empfehlung 4 der Kommission

„[…] sicherstellen, dass angemessene Infrastrukturen für die Weiterbildung von Erwachsenen, einschließlich Lehrkräften und Ausbildern, geschaffen werden, und Maßnahmen zur Gewährleistung des Zugangs und zur Unterstützung der Lernenden durchgeführt werden, die die unterschiedlichen Bedürfnisse von Erwachsenen berücksichtigen“

Standpunkte des Ausschusses der Regionen:

2.11.1

Der Ausschuss der Regionen hat bereits bei früherer Gelegenheit (11) auf die Wichtigkeit der Mobilisierung von Ressourcen auf lokaler und regionaler Ebene zur Unterstützung des lebenslangen Lernens hingewiesen und betont, dass eine Diskussion auf lokaler und regionaler Ebene einzuleiten ist. In seiner Stellungnahme hat er darauf aufmerksam gemacht, dass die räumliche Zugänglichkeit auch im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen für einen leichteren Zugang des Einzelnen gesehen werden muss, sowohl was die Form als auch den Standort anbelangt. Dies könnte beispielsweise dadurch geschehen, dass Aktivitäten tagsüber, abends und am Wochenende angeboten werden. In Frage kämen auch der Sommer und traditionelle arbeitsfreie Zeiten. Weitere Möglichkeiten wären ein häufigerer Kursusbeginn, das Fernstudium oder flexibles Lernen unter Anleitung. Angezeigt wäre auch, den Teilnehmern die finanziellen Voraussetzungen dafür zu geben, dass sie sich weiterbilden können. Auch das außerschulische Lernen, dass sich in verschiedenen Formen außerhalb der formellen Schulstruktur vollzieht, verdient Berücksichtigung.

2.11.2

Mit „Infrastrukturen“ sollte jedoch keine generelle und standardisierte Formvorgabe für Studienzentren intendiert werden. Statt dessen sollte — ausgehend von den örtlichen Gegebenheiten und Bedürfnissen — weitestgehend auf bereits existierende Infrastrukturen zurückgegriffen werden.

2.12   Empfehlung 5 der Kommission

„[…] die Kohärenz der Erwachsenenbildung und der Ausbildungsmaßnahmen für den Einzelnen durch eine enge Verknüpfung mit der Beschäftigungs- und Sozialpolitik und sonstigen, junge Menschen betreffenden Politikbereichen sowie die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und sonstigen Akteuren sicherzustellen“

Standpunkte des Ausschusses der Regionen:

2.12.1

In diesem Punkt erblickt der Ausschuss der Regionen einen maßgeblichen Erfolgsfaktor für die Entwicklung auf lokaler und regionaler Ebene, denn gerade hier ist es entscheidend, dass verschiedene Politikbereiche mit lokalem und regionalem Bezug zusammengeführt werden können — also etwa Wirtschaftspolitik, Bildungspolitik, Arbeitsmarktpolitik, Integrationspolitik und Sozialpolitik, um so einen Scheuklappenblick zu vermeiden. Dabei ist es wichtig, dass Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereiche weitgehend Hand in Hand gehen. Der Ausschuss der Regionen hält es für notwendig, hier Finanzmittel einzusetzen, deren flexiblere Verwendung gewährleistet werden müsste, damit Initiativen im Rahmen des integrierten Aktionsprogramms für lebenslanges Lernen durchgeführt werden können. Das Zusammenspiel von Gesellschaft, Arbeitswelt und höherer Bildung sind der Schlüsselfaktor für Wachstum in den Regionen und Kommunen.

2.13   Empfehlung 6 der Kommission

„[…] die ‚Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen — Ein europäischer Referenzrahmen‘ im Anhang als Bezugsdokument bei der Vermittlung von Schlüsselkompetenzen an alle als Teil ihrer lebenslangen Lernstrategien zu verwenden“

Standpunkte des Ausschusses der Regionen:

2.13.1

Der Ausschuss der Regionen begrüßt den Vorschlag zu den Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen. Dadurch wird die Frage in den Mittelpunkt gestellt, über welche grundlegenden Qualifikationen der Einzelne verfügen muss, um in der Wissensgesellschaft bestehen zu können. Diese Schlüsselkompetenzen können als Richtungsweiser in der Debatte über den künftigen Kompetenzbedarf sowohl auf europäischer und nationaler als auch auf regionaler und lokaler Ebene dienen. Die Frage ist in Europa in besonderem Maße relevant für das Erreichen der Ziele der Lissabon-Strategie. Gerade auf lokaler und regionaler Ebene erhalten die Kompetenzfragen ihren Praxisbezug.

2.13.2

Der Ausschuss der Regionen erkennt, dass diese Kompetenzen laufend engagiert diskutiert und im Rahmen eines fortlaufenden Dialogs und einer kontinuierlichen Entwicklung behandelt werden müssen. So umfassen die Kompetenzbereiche „Soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz“ eine Reihe verschiedener Aspekte, die später durchaus weiterentwickelt oder ausdifferenziert werden müssten. Einige Schlüsselkompetenzen sind außerdem stark miteinander verknüpft.

2.13.3

Der Ausschuss der Regionen begrüßt die Weiterentwicklung des Vorschlags zu den Schlüsselkompetenzen in der Kommission. Er unterstützt den von der Kommission ausgearbeiteten Vorschlag über die Schlüsselkompetenzen.

2.13.4

In den folgenden Abschnitten geht der Ausschuss näher auf die vorgeschlagenen Schlüsselkompetenzen ein.

3.   Schlüsselkompetenzen

Der europäische Referenzrahmen für Schlüsselkompetenzen umfasst acht Gebiete:

Muttersprachliche Kompetenz

Fremdsprachliche Kompetenz

Mathematische Kompetenz und grundlegende naturwissenschaftlich-technische Kompetenz

Computerkompetenz

Lernkompetenz

Soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz

Initiativsinn und unternehmerische Kompetenz

Kulturelle Kompetenz.

3.1   Muttersprachliche Kompetenz

3.1.1

Der Ausschuss der Regionen sieht sich mit der Kommission einer Meinung, was die Bedeutung der muttersprachlichen Kompetenz in Wort und Schrift angeht.

3.1.2

Die Muttersprache ist das Fundament für alle späteren Lernprozesse, für das Ausdrucksvermögen und für die Identität. Somit sind gute Kenntnisse und Fertigkeiten in der Muttersprache die Basis des Lernens. Die Sprache schafft die Grundlage für die Informationsbeschaffung und ermöglicht die Kommunikation mit den Mitmenschen, sie ist somit die Basis für Partizipation und für Verantwortungsübernahme.

3.1.3

Der Ausschuss möchte darauf hinweisen, dass die Kommission und die nationalen Agenturen in Gebieten, in denen weniger stark verbreitete und derzeit weniger gelehrte Sprachen gesprochen werden, eng mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften kooperieren sollten, um die Bürger zu ermutigen, diese Sprachen zu erlernen (12).

3.2   Fremdsprachliche Kompetenz

3.2.1

Im Europa der Zukunft wird die Kenntnis mehrerer Sprachen immer unumgänglicher. Dies ermöglicht vertiefte Kontakte durch die Aneignung eines besseren Verständnisses für die Kultur, die Gebräuche und die Lebensverhältnisse anderer Länder. Dies ist auch eine wichtige Voraussetzung für Studien auf höherem Niveau und eine Vorbedingung für eine größere Mobilität auf dem Arbeitsmarkt. Bereits heute sind die Sprachgebiete Europas in einer Lage wechselseitiger Abhängigkeit. Der Austausch zwischen den Ländern steigt, die Wirtschaften sind immer enger miteinander verflochten, und die Waren- und Dienstleistungsproduktion geschieht immer öfter über Staats- und Sprachgrenzen hinweg. Der Ausschuss der Regionen unterstreicht, dass die Sprachenvielfalt Europas als ein Aktivposten zu sehen ist.

3.3   Mathematische Kompetenz und grundlegende naturwissenschaftlich-technische Kompetenz

3.3.1

Der Ausschuss hält es für wesentlich, dass mathematische, technische und wissenschaftliche Kenntnisse den Schülern so vermittelt werden, dass diese von ihnen als sinnvoll und motivierend erlebt werden. Mathematik kann ein Hilfsmittel für andere Fächer wie Physik, Chemie, Biologie und gesellschaftswissenschaftliche Fächer sein. Mathematisches Können und Kenntnisse können sogar ein selbstverständlicher Bestandteil eines modernen Bildungskonzepts werden. Wissenschaftliche Kompetenz ist wichtig, weil sie unter anderem dabei hilft, Zusammenhänge, Ursachen und Wirkungen sowie die Richtigkeit von Informationen zu erkennen und zu begreifen. Für eine aktive staatsbürgerliche Kompetenz ist eine mathematisch-wissenschaftliche Grundbildung unerlässlich. Die technische Kompetenz sollte ausgehend von den Erfahrungen von Frauen und Männern entwickelt werden. Wichtig ist auch aufzuzeigen, wie Vorstellungen und Traditionen die Auffassung davon beeinflussen, was auf dem Gebiet der Technik „für Frauen“ und was „für Männer“ ist.

3.3.2

Im Rahmen des europäischen Forschungsraums muss ferner besonders darauf hingearbeitet werden, junge Menschen und Frauen für wissenschaftliche und technische Berufe zu gewinnen. Allen Bürgern sollte der sichere und kritische Umgang mit den Technologien der Informationsgesellschaft offen stehen. Die Entwicklung so genannter Wissenschaftsparks ist eine interessante Vorgehensweise, um Begeisterung für Studien in Naturwissenschaft und Technik zu entfachen.

3.4   Computerkompetenz

3.4.1

Es muss eine für alle Gruppen offene, nicht-diskriminierende Informationsinfrastruktur für die Computerkompetenz in der gesamten Europäischen Union geschaffen werden. Dem Ausschuss der Regionen ist es sehr um die Förderung einer sozial und geographisch ausgeglichenen Informationsgesellschaft zu tun, bei der sichergestellt wird, dass alle Bürgerinnen und Bürger die zum Leben und Arbeiten im digitalen Zeitalter erforderlichen Fähigkeiten erlernen. Die Bewältigung großer Informationsmengen und komplexer Problemstellungen wird somit für immer mehr Menschen zu einer unerlässlichen Qualifikation.

3.5   Lernkompetenz

3.5.1

Die Lernkompetenz beinhaltet, dass der Lernende eine Perspektive und eine Haltung bezüglich seines eigenen Lernens und eine Methodik zum Erwerb neuer Kenntnisse entwickelt. Dies bedeutet, dass sich der einzelne Lernende seiner selbst bewusst ist und weiß, wie er mit verschiedenen Lernsituationen zurechtkommt, welche Lernmethodik ihm am besten liegt, wo seine Stärken sind und auf welchen Gebieten er Verbesserungen erreichen kann. Auch Motivation und Selbstvertrauen spielen hier mit hinein. Denn die Strategie des lebensbegleitenden Lernens geht ja gerade von der Perspektive des Lernenden aus und legt die Annahme zugrunde, dass der Lernprozess auf vielfältige Weise und in verschiedenen Kontexten stattfindet. Worum es geht, ist die Fähigkeit des Um- und des Neulernens. Gemeint ist auch, auf vorhandenen Kenntnissen und Qualifikationen und früheren Lebenserfahrungen aufzubauen und seine Fähigkeit zu trainieren, diese in einer Vielzahl neuer Kontexte zu nutzen und anzuwenden.

3.5.2

Der Ausschuss der Regionen misst diesem Sachverhalt eine sehr große Bedeutung für die Wissensgesellschaft bei. Besonders wichtig ist, dass angehende Lehrkräfte im Rahmen ihrer Ausbildung auf diese Arbeitsweise vorbereitet werden. Dieser Komplex unterscheidet sich seinem Wesen nach von den übrigen Schlüsselkompetenzen, denn er betrifft die Fähigkeit zur Entwicklung aller übrigen Schlüsselkompetenzen. Der Ausschuss der Regionen ist deshalb der Auffassung, dass diese Schlüsselkompetenz herausgestellt und vor allen anderen genannt werden sollte.

3.6   Soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz

3.6.1

Der Begriff „Soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz“ berührt einen vielschichtigen Fragenkomplex, der nach Auffassung des Ausschusses große Aufmerksamkeit verdient. Zum einen geht es um die Entwicklung persönlicher Eigenschaften, um die Entwicklung der Fähigkeit, Kontakte mit anderen Menschen aufbauen zu können. Ein entwickeltes Kommunikationsvermögen ist, allgemein gesagt, eine immer wichtigere Eigenschaft in dem für die Wissensgesellschaft charakteristischen Arbeits- und Gesellschaftsleben. Hierzu gehört auch das interkulturelle Verständnis.

3.6.2

Dieses Kompetenzgebiet umfasst insofern soziale Aspekte, als es um die Frage geht, inwieweit sich der Einzelne als eine Ressource für sich selbst, seine Familie und seine Umgebung begreift.

3.6.3

Auch auf die medizinischen Implikationen wäre hinzuweisen, etwa die Einsicht in die Bedeutung einer gesunden Lebensweise, die Frage der körperlichen und geistigen Gesundheit und ein aktiver Lebensstil. Während die Medizin immer weitere Fortschritte macht, verschlechtert sich in vielen Gesellschaften der Gesundheitszustand der Kinder und Jugendlichen aufgrund von Fehlernährung und Bewegungsmangel. Falls hier nicht gegengesteuert wird, dürfte sich eine überaus kritische Situation anbahnen.

3.6.4

Ein anderer sehr wichtiger Aspekt ist die Rolle des Bürgers in der Gesellschaft. Gemeint ist die Frage des Demokratieverständnisses, der Rechte und Pflichten des Einzelnen. Alle diese Faktoren können auf der lokalen und regionalen Ebene gefördert werden. Der Ausschuss schlägt vor, die Definition zu erweitern und darauf hinzuweisen, wie wichtig es für die Bürger ist, die Geschichte der EU, ihre Ziele, die wesentlichen Eckpunkte des EU-Vertrags, die Beziehungen zwischen Union und Mitgliedstaaten, die Probleme und Fortschritte bei der Erarbeitung eines Verfassungsvertrages sowie die Prinzipien der einzelnen Politikbereiche zu kennen.

3.6.5

Die Bedeutung der nachhaltigen Entwicklung und das Verständnis für die Verantwortung für unsere gemeinsame Umwelt sind ein Aspekt, dem nach Auffassung des Ausschusses der Regionen in diesem Zusammenhang deutlich Ausdruck verliehen werden sollte.

3.7   Unternehmerische Kompetenz

3.7.1

Bei Initiativsinn und unternehmerischer Kompetenz handelt es sich im Grunde um eine aktive Einstellung, also darum, Ideen in die Tat umzusetzen. Deshalb muss das Schulsystem schon frühzeitig eine solche aktive Mentalität unterstützen und Arbeitsformen entwickeln, die hier eine Grundlage schaffen. Der Ausschuss weist darauf hin, wie wichtig es ist, das Potenzial von Frauen und ethnischen Minderheiten mit aussichtsreichen Geschäftsideen für eine Firmengründung zu nutzen. Auch bedarf der Zugang von Frauen zu den neuen Technologien mitunter einer aktiven Unterstützung seitens der verschiedenen Regierungs- und Verwaltungsebenen. Bestrebungen dieser Arten können zusammen mit einer aktiven Arbeitsmarktpolitik die Kluft in der Beschäftigungsquote zwischen den Geschlechtern in vielen Teilen Europas mindern. Für die wirtschaftliche Zukunft und den Wohlstand der Europäischen Union ist dies von entscheidender Bedeutung (13).

3.8   Kulturelle Kompetenz

3.8.1

Der Ausschuss der Regionen hält es gleichfalls für sehr wichtig, die kulturelle und sprachliche Vielfalt in Europa zu verstehen und zu bewahren (14). Es geht darum, verschiedene Ausdrucksformen wie Musik, Kunst, Literatur und Sprache für den Vorgang des menschlichen Lernens und die menschliche Entwicklung zu erschließen. Allgemein gesagt, ist es wichtig, aus den verschiedenen Perspektiven und Sichtweisen der Menschen etwas zu machen.

3.8.2

An dieser Stelle verweist der Ausschuss der Regionen auf die historische Perspektive, nämlich darauf, wie die Kontakte zwischen den einzelnen Teilen Europas in verschiedenen Epochen Impulse für die Entwicklung gegeben haben. Bereits seit mindestens fünf Jahrzehnten existiert mit guter Berechtigung die Idee von einer Gemeinschaft der europäischen Völker, die ihren heutigen Niederschlag in der Europäischen Union gefunden hat.

3.9   Vorschläge des Ausschusses der Regionen

3.9.1

Der Ausschuss der Regionen hält es für angebracht, ausgehend von den Empfehlungen der Kommissionen die künftige Entwicklung zu begleiten und zu unterstützen, und regt eine künftige Zusammenarbeit mit der Kommission in diesen Fragen an.

3.9.2

Der Ausschuss der Regionen unterstützt die von der Kommission vorgeschlagenen Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen und spricht sich dafür aus, diese im Rahmen eines fortlaufenden Dialogs und einer kontinuierlichen Entwicklung zu behandeln.

3.9.3

Der Ausschuss spricht sich dafür aus, der Schlüsselkompetenz „Lernkompetenz“ einen übergeordneten Stellenwert zuzuweisen, da sie die Grundeinstellung zum eigenen Lernen und damit auch verschiedene Vorgehensweisen zum Erwerb neuen Wissens beinhaltet. Sie schafft somit die Voraussetzungen für die Entwicklung der übrigen vorgeschlagenen Schlüsselkompetenzen.

3.9.4

Die Schlüsselkompetenz „Soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz“ sollte auch die Bedeutung der nachhaltigen Entwicklung und das Verständnis für die Verantwortung für unsere gemeinsame Umwelt umfassen.

3.9.5

Der Ausschuss der Regionen misst dem Erwerb einer kulturellen Kompetenz großen Wert bei, da diese die Grundlage für eine Aufgeschlossenheit gegenüber der Vielfalt der europäischen Sprachen und Kulturen und für deren Verständnis ist und den Einzelnen für die Bereicherung, die sie ihm bringen, empfänglich macht.

Brüssel, den 14. Juni 2006

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Michel DELEBARRE


(1)  ABl. C 164 vom 5.7.2005, S. 59.

(2)  ABl. C 278 vom 14.11.2002, S. 26.

(3)  ABl. C 244 vom 10.10.2003, S. 42.

(4)  ABl. C 73 vom 23.3.2004, S. 33.

(5)  ABl. C 164 vom 5.7.2005, S. 65.

(6)  ABl. C 43 vom 18.2.2005, S. 42.

(7)  Als Grundfertigkeiten gelten üblicherweise Lesen, Schreiben und Rechnen; der Europäische Rat von Lissabon regte an, sie um die neuen, in einer Informationsgesellschaft nötigen Kenntnisse, wie Fähigkeit zum Umgang mit der Informations- und Kommunikationstechnik und Unternehmergeist, zu ergänzen.

(8)  CdR 258/2004 fin.

(9)  CdR 49/2002 fin.

(10)  CdR 49/2004 fin.

(11)  CdR 19/2001 fin.

(12)  CdR 248/2003 fin.

(13)  CdR 151/2005 fin.

(14)  Schlüsselkompetenz 8: Kulturelle Kompetenz.