8.7.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 168/1


EU-Drogenaktionsplan (2005-2008)

(2005/C 168/01)

Einleitung

Das Drogenproblem stellt eine schwerwiegende Bedrohung für die Sicherheit und Gesundheit der europäischen Gesellschaft dar; seine Bekämpfung zählt zu den wichtigsten Anliegen der Bürger Europas. In der EU gibt es knapp zwei Millionen „problematischer“ Drogenkonsumenten. Vor allem bei Jugendlichen hat der Drogenkonsum einen historischen Höchststand erreicht. Die Zahl der HIV/Aids-Kranken unter den Drogenkonsumenten ruft in mehreren Mitgliedstaaten zunehmende Besorgnis hervor. Mit der Annahme des Rahmenbeschlusses zur Festlegung von Mindestvorschriften über die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die Strafen im Bereich des illegalen Handels mit Drogen ist zum Ausdruck gekommen, dass auf allen Ebenen entschieden gegen den illegalen Drogenhandel vorgegangen werden muss und dass zur Bekämpfung des illegalen Drogenhandels ein grenzübergreifendes, kohärentes Konzept erforderlich ist. Da das Drogenproblem globaler Natur ist, greift die EU bei ihren Maßnahmen zu einer Reihe politischer Instrumente wie beispielsweise dem mit verschiedenen Regionen der Welt geführten Dialog im Drogenbereich (1). Eine realistische und wirksame Lösung dieses globalen Problems gehört weiterhin zu den vorrangigen politischen Zielen der Europäischen Union.

Im Dezember 2004 hat der Europäische Rat die EU-Drogenstrategie (2005-2012) gebilligt, die den Rahmen, die Ziele und die Prioritäten für zwei von der Kommission vorzulegende aufeinander folgende Vierjahres-Aktionspläne vorgibt. Diese Strategie ist Bestandteil des auf mehrere Jahre angelegten „Haager Programms“ zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der Europäischen Union (2).

Mit der Strategie werden vor allem die nachstehenden Ziele verfolgt:

Ein hohes Maß an Gesundheitsschutz, Wohlergehen und sozialem Zusammenhalt soll erreicht werden, indem die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Vermeidung bzw. Verringerung des Drogenkonsums, der Drogenabhängigkeit sowie der drogenbedingten Gesundheitsschäden und Risiken für die Gesellschaft ergänzt werden.

Unter gebührender Berücksichtigung der Errungenschaften und Werte der EU auf dem Gebiet der Grundrechte und -freiheiten soll ein hohes Maß an Sicherheit für die Öffentlichkeit gewährleistet werden, indem Maßnahmen zur Bekämpfung der Drogenherstellung, des grenzüberschreitenden Drogenhandels und der Abzweigung von Grundstoffen ergriffen und die Präventivmaßnahmen gegen Drogenstraftaten durch wirksame Zusammenarbeit im Rahmen eines gemeinsamen Konzepts intensiviert werden.

Die Koordinierungsmechanismen der EU sollen verstärkt werden, um sicherzustellen, dass die auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene getroffenen Maßnahmen einander ergänzen und zu einem effizienten Vorgehen im Rahmen der EU-Drogenpolitik und der Beziehungen der Union zu anderen internationalen Partnern beitragen. Hierzu bedarf es einer klarer erkennbaren europäischen Position in internationalen Foren wie den Vereinten Nationen und ihren Sonderorganisationen, in der die herausragende Rolle der EU als Geldgeber in diesem Bereich zum Tragen kommt.

Im Mittelpunkt der Strategie stehen die beiden wichtigsten Aspekte der Drogenpolitik: Nachfragereduzierung und Angebotsreduzierung. Außerdem erstreckt sich die Strategie auf einige bereichsübergreifende Themen: internationale Zusammenarbeit, Forschung, Information und Evaluierung.

Der von der Kommission vorgeschlagene und vom Rat mit einigen Änderungen angenommene Aktionsplan trägt der Abschlussbewertung der Kommission über die EU-Drogenstrategie und den EU-Drogenaktionsplan (2000-2004) (3) Rechnung. Er zielt vor allem auf die Bereiche ab, die in der Bewertung als Bereiche, in denen es weiterer Fortschritte bedarf, hervorgehoben wurden. Eine Reihe wichtiger Ziele, die im Rahmen des vorangegangenen Aktionsplans nicht verwirklicht wurden, werden erneut angegeben. Die Kommission führte außerdem mittels einer speziellen Website eine erste Konsultation der Zivilgesellschaft über die künftige Politik durch. Sie wird diese Konsultation während der Umsetzung des Aktionsplans erheblich ausweiten und unionsweit eine Vielzahl von Vertretern der Zivilgesellschaft in einen Dialog über bestmögliche Vorgehensweisen bei Drogenproblemen einbeziehen.

Im Hinblick auf das eigentliche Ziel sei unmissverständlich festgestellt, dass die Strategie und der Aktionsplan keinen Selbstzweck darstellen. Auch wenn alle Ziele, die sie enthalten, verwirklicht würden, müsste man zu dem Schluss gelangen, dass Strategie und Aktionsplan fehlgeschlagen sind, wenn im Ergebnis nicht Folgendes zu verzeichnen ist: eine messbare Reduzierung des Drogenproblems in unseren Gesellschaften. Denn dies erwarten die Bürger Europas. Oberstes Ziel des Aktionsplans ist es, den Drogenkonsum erheblich zu verringern sowie die sozialen und gesundheitlichen Schäden aufgrund des Gebrauchs illegaler Drogen und des Handels damit zu reduzieren. Der Aktionsplan soll einen Rahmen für einen ausgewogenen Ansatz zur Angebots- wie auch Nachfragereduzierung durch konkrete Maßnahmen vorgeben.

Bei der Wahl dieser Maßnahmen sind folgende Kriterien angelegt worden:

Die Maßnahmen auf EU-Ebene müssen einen eindeutigen Mehrwert bewirken und die angestrebten Ergebnisse müssen realistisch und messbar sein.

Die Maßnahmen müssen kostenwirksam sein und unmittelbar zur Verwirklichung mindestens einer der in der Strategie genannten Zielsetzungen oder Prioritäten beitragen.

Die Zahl der Maßnahmen in den einzelnen Bereichen sollte zweckentsprechend und realistisch sein.

Was die Methodik anbelangt, so haben die Kommission und der Rat diesen Aktionsplan nicht als statische Auflistung politischer Ziele, sondern als dynamisches politisches Instrument konzipiert. Der Aktionsplan orientiert sich an der Struktur und den Zielen der Strategie; im Vordergrund stehen konkrete Ergebnisse in bestimmten vorrangigen Bereichen. Für alle Maßnahmen werden Bewertungsinstrumente und Indikatoren angegeben. Diese Instrumente und Indikatoren wurden mit Unterstützung der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) und von Europol entwickelt, die der Kommission bei der kontinuierlichen Überwachung der Umsetzung des Aktionsplans helfen werden. Auf dieser Grundlage wird die Kommission einen Jahresbericht veröffentlichen und erforderlichenfalls Anpassungen vorschlagen.

Im Plan wird genau angegeben, wer für die Durchführung der Maßnahmen verantwortlich ist und welche Fristen einzuhalten sind. Im Interesse einer kontinuierlichen Umsetzung des Plans werden für die Ziele, deren Fristen verstrichen sind oder die wahrscheinlich nicht mehr verwirklicht werden, Durchführungsempfehlungen ausgesprochen bzw. wird das Nichterreichen der Ziele festgestellt. Die Kommission wird 2008 im Hinblick auf die Unterbreitung eines Vorschlags für einen zweiten Aktionsplan für den Zeitraum 2009-2012 eine Folgenabschätzung vornehmen. 2012 wird sie die Strategie und die Aktionspläne einer Abschlussbewertung unterziehen. Diese Evaluierungen werden über den eng gesteckten Rahmen des Aktionsplans hinausgehen und eine allgemeine Übersicht über die Entwicklung der Drogensituation in Europa auf der Grundlage der Arbeit der EBDD und von Europol umfassen.

Der Aktionsplan ist ehrgeizig in seinen Zielen, trägt jedoch dem Ausmaß der Probleme, mit denen die EU-Bürger konfrontiert sind, angemessen Rechnung. Er steht im Einklang mit den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit und lässt ausreichend Spielraum für lokale, regionale, nationale und transnationale Maßnahmen; gleichzeitig werden alle Akteure ermutigt zu prüfen, wie diese Maßnahmen einander verstärken und zur Verwirklichung der Ziele der EU-Drogenstrategie beitragen können.

KOORDINIERUNG

Feststellbares Ergebnis:

Für die Festlegung und Durchführung einer erfolgreichen Drogenbekämpfungsstrategie ist Koordinierung von maßgeblicher Bedeutung. Die Koordinierung der Drogenpolitik auf EU-Ebene sollte durch die Horizontale Gruppe „Drogen“ (HDG) erfolgen. Die HDG sollte externen Aspekten der Drogenpolitik regelmäßig Aufmerksamkeit schenken. Die für die Koordinierung in Drogenfragen und der Drogenpolitik zuständigen nationalen Behörden sollen bei der praktischen Umsetzung der EU-Aktionspläne im Zusammenhang mit der Umsetzung der nationalen Programme mitwirken.

(Verbundene strategische Prioritäten 17, 18, 19, 20 und 21)

Ziel

Maßnahme

Zeitrahmen  (4)

Zuständige Stelle (5)  (6)  (7)

Bewertungsinstrument/ Indikator

1.

Ausgewogenes, multidisziplinäres Konzept

Die Mitgliedstaaten sollten unter gebührender Berücksichtigung ihrer innerstaatlichen Rechtsvorschriften und Verwaltungsstrukturen eine nationale Gesamtstrategie und einen oder mehrere Drogenaktionspläne verabschieden und sicherstellen, dass die nationalen Strategien/Aktionspläne mit der EU-Strategie/den EU-Aktionsplänen in Einklang stehen.

2007

MS

Jahresbericht über die/den nationalen Strategien/Aktionsplan, erstellt von der Kommission in Zusammenarbeit mit der EBDD

2.

Effiziente Koordinierung auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten

Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten über einen voll operativen Drogenkoordinierungsmechanismus verfügen und eine Person, Abteilung oder Stelle benennen, die als Drogenkoordinator fungiert.

2007

MS

KOM

Bericht der MS an die Kommission über die bestehenden nationalen Koordinierungsstrukturen

Jahresbericht über die nationalen Strukturen, erstellt von der Kommission in Zusammenarbeit mit der EBDD

3.

Verstärkte Einbeziehung der Zivilgesellschaft

1.

Die Kommission sollte ein Grünbuch über Möglichkeiten einer effizienten Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft erstellen.

2006

KOM

Grünbuch der Kommission

2.

Die Mitgliedstaaten sollten der Zivilgesellschaft Gelegenheit zur Darlegung ihres Standpunktes bieten.

2007

MS

Bis 2008: Bericht der Mitgliedstaaten an die HDG

4.

Effiziente Koordinierung im Rat

1.

Die HDG sollte ihre Tätigkeit auf die Überwachung und Umsetzung des EU-Aktionsplans konzentrieren

Bereits begonnen

Rat

Jährlicher Fortschrittsbericht der Kommission

2.

Die HDG sollte das führende Gremium im Rat für die EU-Drogenkoordinierung sein. Es sollte eine effiziente Koordinierung stattfinden zwischen ihr und anderen Arbeitsgruppen des Rates, die mit der Drogenproblematik, einschließlich der Außenbeziehungsaspekte, befasst sind (z. B. Gruppe „Polizeiliche Zusammenarbeit“, Gruppe „Zusammenarbeit im Zollwesen“, Multidisziplinäre Gruppe „Organisierte Kriminalität“, Gruppe „Gesundheitswesen“ usw.)

Bereits begonnen

VORS

Rat

Bericht anderer Ratsgruppen (oder des Vorsitzes) an die HDG über drogenrelevante Fragen

Berichterstattung der HDG über ihre drogenpolitischen Beratungen unter dem Aspekt der Außenbeziehungen an die relevanten Arbeitsgruppen und umgekehrt

5.

Systematische Einbindung der Drogenpolitik in die Beziehungen und Abkommen mit Drittländern

1.

Es ist sicherzustellen, dass nur dann EU-Aktionspläne für die verschiedenen Regionen verabschiedet werden, wenn angemessene Mittel für die Durchführung dieser Pläne zugewiesen werden.

Bereits begonnen

Rat

Bis 2008: Bericht der Kommission

2.

Aufnahme einer speziellen Klausel über die Zusammenarbeit im Drogenbereich in neue Abkommen mit Drittländern/Regionen. Die HDG sollte über die Aufnahme einschlägiger Verhandlungen unterrichtet werden.

Jährlich

Rat

KOM

Anzahl der neuen Abkommen mit einer speziellen Drogenklausel

6.

Regelmäßiges Forum für die Koordinierung in der EU

Der Vorsitz sollte den Drogenkoordinatoren Gelegenheit zu Zusammenkünften bieten, um Informationen über einzelstaatliche Entwicklungen auszutauschen, Möglichkeiten für eine intensivere Zusammenarbeit zu prüfen und insbesondere die Umsetzung des EU-Aktionsplans voranzutreiben.

Zwei Mal jährlich

VORS

MS

KOM

Ergebnisse der Zusammenkünfte

NACHFRAGEREDUZIERUNG

Feststellbares Ergebnis:

Messbare Verringerung des Drogenkonsums, der Drogenabhängigkeit sowie der drogenbedingten Gesundheitsschäden und Risiken für die Gesellschaft durch Entwicklung und Verbesserung eines wirksamen, integrierten, umfassenden und wissensbasierten Systems der Nachfragereduzierung, das Maßnahmen zur Prävention, frühzeitigen Intervention, Therapie, Schadensreduzierung, Rehabilitation und gesellschaftlichen Wiedereingliederung in den EU-Mitgliedstaaten einschließt. Bei den Maßnahmen zur Nachfragereduzierung muss den medizinischen und sozialen Problemen, die durch den Konsum illegaler psychoaktiver Substanzen und den kombinierten Konsum verschiedener Drogen in Verbindung mit legalen psychoaktiven Substanzen wie Tabak, Alkohol und Medikamenten verursacht werden, Rechnung getragen werden.

(Verbundene strategische Prrioritäten 23, 24 und 25)

Ziel

Maßnahme

Zeitrahmen

Zuständige Stelle

Bewertungsinstrument/Indikator

7.

Verbesserung der Reichweite von Nachfragereduzierungsmaßnahmen, des Zugangs zu ihnen und ihrer Wirksamkeit

Reichweite, Zugang, Qualität und Bewertung von Nachfragereduzierungsprogrammen sind zu verbessern und es ist sicherzustellen, dass die bewerteten bewährten Praktiken umfassend verbreitet werden.

Bessere Nutzung und regelmäßige Aktualisierung der EBDD-Datenbank EDDRA (Exchange on Drug Demand Reduction Action — Austausch über Nachfragereduzierungsmaßnahmen) und anderer Datenbanken

2007

MS

EBDD

Quantitative und qualitative Analyse des Zugangs zu Nachfrageredizuerungsmaßnahmen und ihrer Wirksamkeit (EBDD-Therapiebedarfsindikatoren, EDDRA-Datenanalyse).

Studien über den Drogenkonsum und das Risikobewusstsein in Bezug auf Drogen in der Gesamtbevölkerung und an Schulen (EBDD)

8.

Verbesserung des Zugangs zu schulischen Drogenpräventionsprogrammen und ihrer Wirksamkeit im Einklang mit den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften

1.

Es ist sicherzustellen, dass umfassende wirksame und bewertete Präventionsprogramme, die sich auf legale und illegale psychotrope Substanzen sowie den kombinierten Konsum verschiedener Drogen erstrecken, in schulische Lehrpläne aufgenommen oder möglichst breit umgesetzt werden.

2007

MS

Zahl der Mitgliedstaaten, die umfassende, wirksame Präventionsprogramme für psychotrope Substanzen in Schulen durchgeführt haben; Anteil der erreichten Schüler

2.

Unterstützung der Durchführung und Entwicklung gemeinsamer Präventionsprogramme von Ämtern, Schulgemeinschaften und einschlägigen NRO.

2007

MS

Idem

9.

Einführung, Entwicklung und Verbesserung einer gezielten Prävention und neuer Möglichkeiten zur Erreichung von Zielgruppen, z. B. durch Einsatz diverser Medien und neuer Informationstechnologien

Entwicklung und Verbesserung von Drogenpräventionsprogrammen für ausgewählte Zielgruppen (wie Straßensozialarbeiter, sozial benachteiligte Gruppen, sozial ausgegrenzte Kinder, gefährdete Familien und Schulabbrecher) und bestimmte Situationen (z. B. Drogen im Straßenverkehr, am Arbeitsplatz und in der Freizeit) unter Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Unterschiede.

2008

MS

KOM

Quote der Verfügbarkeit von Drogenpräventionsprogrammen für bestimmte Zielgruppen (EBDD)

Bis 2008: Studie der Kommission über die Auswirkungen von Alkohol, Drogen und Medikamenten auf das Fahrverhalten

Anzahl der Mitgliedstaaten, die Programme am Arbeitsplatz eingeführt haben

Anzahl, Reichweite und bewertete Wirksamkeit von Drogenpräventionsprojekten in Freizeitsituationen (EBDD)

10.

Verbesserung der Verfahren zur Früherkennung der Risikofaktoren und frühzeitige Intervention

1.

Erkennung von Risikofaktoren im Zusammenhang mit dem Drogenkonsum diverser Zielgruppen, insbesondere Jugendlicher, und entsprechende Verbreitung zugunsten von Frühinterventionsprogrammen und der Ausbildung von Fachkräften

Bereits begonnen

MS

Bericht der Mitgliedstaaten über Risikofaktoren im Zusammenhang mit dem Drogenkonsum diverserr Zielgruppen, insbesondere Jugendlicher

2.

Es muss dafür gesorgt werden, dass den betroffenen Fachkräften, die mit potenziellen Drogenkonsumenten, insbesondere Jugendlichen, in Kontakt kommen, Schulungen angeboten werden.

Bereits begonnen

MS

Bis 2008: Bericht der Mitgliedstaaten über den geschätzten Anteil der Fachkräfte, die entsprechend geschult werden

Alter des ersten Drogenkonsums/des ersten Therapiebedarfs (EBDD)

3.

Durchführung der Frühinterventionsprogramme, einschließlich spezifischer Maßnahmen im Zusammenhang mit dem experimentellen Konsum psychotroper Substanzen.

Bereits begonnen

MS

Anzahl durchgeführter Frühinterventionsprogramme (EBDD)

Schätzung der damit erreichten Bevölkerung

11.

Es ist sicherzustellen, dass gezielte und breit gefächerte Therapie- und Rehabilitationsprogramme zur Verfügung stehen und allgemein zugänglich sind.

1.

Es muss dafür Sorge getragen werden, dass auf konkreten Erfahrungswerten beruhende Therapiemöglichkeiten mit verschiedenen psychosozialen und pharmakologischen Ansätzen, die dem Therapiebedarf gerecht werden, zur Verfügung stehen.

Bereits begonnen

MS

Therapiebedarf und Verfügbarkeitsindikatoren (EBDD)

2.

Ausarbeitung von Strategien und Leitlinien im Hinblick auf eine bessere Verfügbarkeit von und einen besseren Zugang zu Therapieleistungen für Drogenkonsumenten, die mit dem bisherigen Therapieangebot nicht erreicht wurden.

Bereits begonnen

MS

Therapiebedarf und Verfügbarkeitsindikatoren (EBDD)

3.

Verbesserung des Zugangs zu Programmen zur Rehabilitation und gesellschaftlichen Wiedereingliederung sowie Verbesserung ihrer Reichweite unter besonderer Berücksichtigung spezialisierter (sozialer, psychologischer, medizinischer) Leistungen für Jugendliche, die Drogen konsumieren

Bereits begonnen

MS

Anzahl der mit diesen Programmen erreichten Personen

4.

Organisation und Förderung der Verbreitung von Informationen über die Verfügbarkeit von Therapie- und Rehabilitationsprogrammen.

Bereits begonnen

MS

Anzahl nationaler und lokaler Kampagnen (EBDD)

12.

Verbesserung der Qualität der Therapieleistungen

Unterstützung der Entwicklung von Know-how über Drogentherapien und gleichzeitige Weiterentwicklung und Unterstützung des Austauschs von bewährten Verfahren in diesem Bereich

2008

Rat

KOM

Bis 2007: Bericht der Kommission

13.

Weiterentwicklung von Alternativen zum Freiheitsentzug für Drogenabhängige und Drogenhilfsangebote für Gefängnisinsassen — unter gebührender Berücksichtigung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften

1.

Wirksame Nutzung und Weiterentwicklung von Alternativen zum Freiheitsentzug für Drogenabhängige, die Drogenstraftaten begangen haben.

Bereits begonnen

MS

Bis 2008: Bericht der Mitgliedstaaten an die HDG

2.

Entwicklung von Maßnahmen zur Drogenprävention, Therapie und Schadensreduzierung in Haftanstalten, Maßnahmen zur Wiedereingliederung nach der Haftentlassung und Verfahren zur Überwachung/Analyse des Drogenkonsums von Gefängnisinsassen.

Bereits begonnen

MS

KOM

Bis 2007: Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung

14.

Prävention drogenbedingter Gesundheitsschäden

Umsetzung der Empfehlung des Rates zur Prävention und Reduzierung von Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit der Drogenabhängigkeit

Bereits begonnen

MS

Bis 2006: Bericht der Kommission

15.

Verfügbarkeit von Leistungen zur Schadensreduzierung und Zugang zu diesen Leistungen

Der Zugang von Drogenabhängigen zu allen einschlägigen Leistungen und Therapiemöglichkeiten zur Schadensreduzierung ist unter gebührender Berücksichtigung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften zu verbessern.

Bereits begonnen

MS

Therapiebedarf und Verfügbarkeitsindikatoren (EBDD)

Analyse der in den MS verfügbaren verschiedenen Arten von Leistungen zur Schadensreduzierung (EBDD)

16.

Verhinderung der Ausbreitung von HIV/Aids, Hepatitis C sowie sonstiger durch Blut übertragener Infektionen und Krankheiten

Es ist dafür Sorge zu tragen, dass umfassende und koordinierte nationale und/oder regionale Programme zur Eindämmung von HIV/Aids, Hepatitis C und sonstigen durch Blut übertragenen Krankheiten umgesetzt werden. Diese Programme sollten in allgemeine Sozial- und Gesundheitsversorgungsleistungen eingebettet sein.

Bereits begonnen

MS

KOM

Prävalenzindikatoren für HIV, Hepatitis C und sonstige Infektionen (EBDD)

17.

Verringerung der Zahl der Drogentoten

Die Verringerung der Zahl der Drogentoten ist auf allen Ebenen im Rahmen der hierfür konzipierten Maßnahmen als Einzelziel zu berücksichtigen, etwa die Förderung von aufsuchender Sozialarbeit, z. B. der Arbeit von Straßensozialarbeiterteams, durch gut ausgebildete im Gesundheitswesen tätige Fachkräfte.

Bereits begonnen

MS

Indikator „Drogentote“ (EBDD)

ANGEBOTSREDUZIERUNG

Feststellbares Ergebnis:

Messbare Verbesserung der Wirksamkeit, Effizienz und Wissensbasis von Strafverfolgungsmaßnahmen und -aktionen der EU und ihrer Mitgliedstaaten, die gegen die Drogenherstellung, den Drogenhandel, die Abzweigung von Grundstoffen einschließlich von in die EU eingeführter Ausgangsstoffe für synthetische Drogen, den Drogenhandel und die Finanzierung des Terrorismus sowie die Geldwäsche im Zusammenhang mit Drogenkriminalität gerichtet sind. Dies soll dadurch erreicht werden, dass der Schwerpunkt auf die organisierte Drogenkriminalität gelegt wird, bestehende Instrumente und Regelungsrahmen genutzt werden, gegebenenfalls eine regionale oder themenbezogene Zusammenarbeit gewählt wird und Möglichkeiten zur Intensivierung von Präventivmaßnahmen im Zusammenhang mit Drogenkriminalität ermittelt werden.

(Verbundene strategische Prioritäten 27.1, 27.2, 27.3 und 27.4)

Ziel

Maßnahme

Zeitrahmen

Zuständige Stelle

Bewertungsinstrument/Indikator

18.

Intensivierung und Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und ggf. Europol, Eurojust, Drittländern und internationalen Organisationen bei der Strafverfolgung zur Bekämpfung der internationalen organisierten Drogenherstellung und des internationalen organisierten Drogenhandels

1.

Umsetzung:

operativer Vorhaben im Strafverfolgungsbereich wie Bildung gemeinsamer Ermittlungsgruppen, Durchführung gemeinsamer Zollaktionen und gemeinsamer Ermittlungen

von Intelligence-Vorhaben im Strafverfolgungsbereich zur Verbesserung des Kenntnisstands und der konkreten Einsätze. Diese Vorhaben sollten mindestens 2 Mitgliedstaaten einbeziehen und der Schwerpunkt sollte auf der Drogenherstellung, dem illegalen grenzüberschreitenden Drogenhandel und den in diesem Bereich operierenden kriminellen Netzen liegen.

Bereits begonnen

MS (8)

Europol

Eurojust

Anzahl der eingeleiteten oder abgeschlossenen operativen Vorhaben und Intelligence-Vorhaben im Strafverfolgungsbereich

Menge und Wert der sichergestellten Grundstoffe und Drogen

Anzahl der zerschlagenen kriminellen Vereinigungen

Anzahl der ausgehobenen illegalen Drogenlabors

2.

Möglichst umfassende Nutzung des operativen und strategischen Potenzials von Europol auf der Basis der bestehenden Zusammenarbeit zwischen Europol und den nationalen Europol-Stellen sowie Verbesserung des Kenntnisstands über Versorgung und Verteilung, indem

die Mitgliedstaaten die konsequente Weiterleitung von einschlägigen „Echtzeit“-Informationen (in den Errichtungsanordnungen von Arbeitsdateien zu Analysezwecken angegebene Informationen) über Drogenhandelsgruppen und -routen an Europol — gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Europol-Übereinkommens für diesen Informationsaustausch — verbessern;

die Mitgliedstaaten die konsequente Weiterleitung von Daten über Sicherstellungen an Europol verbessern;

Europol sicherstellt, dass die aufgelaufenen Daten den Mitgliedstaaten zu operativen und strategischen Zwecken zur Verfügung stehen;

Europol auf der Grundlage dieser Daten regelmäßig strategische Gefahrenabschätzungen vorlegt;

der Erfolg und die operativen Auswirkungen dieses gesamten Zyklus (Gewinnung, Analyse und Verbreitung von Erkenntnissen und daraus hervorgehende operative Maßnahmen) bewertet werden und die somit ermittelten notwendigen Verbesserungen angestrebt werden.

Bereits begonnen

MS

Europol

Berichte von Europol

3.

Verschärfung der Kontrollen an den Außengrenzen der EU zur Eindämmung des Drogenflusses aus Drittländern.

Bereits begonnen

MS

Menge und Wert der an den Außengrenzen sichergestellten Grundstoffe und Drogen

Berichte der Mitgliedstaaten über die von Dienststellen durchgeführten Maßnahmen zur Verschärfung der Kontrollen an den Außengrenzen

4.

Durchführung spezifischer Maßnahmen zur Bekämpfung des grenzüberschreitenden Drogenhandels innerhalb der EU.

Bereits begonnen

MS

Berichte der Mitgliedstaten über die durchgeführten spezifischen Maßnahmen

5.

Bewertung, ob sich eine Strategie für die Verwendung kriminaltechnischer zu Heroin und Kokain ermittelter Profilanalyse-Ergebnisse für strategische und operative Zwecke im Bereich der Strafverfolgung entwickeln lässt, und Vorlage entsprechender Empfehlungen.

2006

MS

Bericht über die Durchführbarkeit einschließlich der Empfehlungen, denen nachgekommen wurde

19.

Reduzierung der Herstellung von Heroin, Kokain und Cannabis und des grenzüberschreitenden Handels damit

Durchführung von gemeinsamen fachübergreifenden operativen Vorhaben und Vorhaben zur Gewinnung von Erkenntnissen, Austausch über bewährte Verfahren und Intensivierung der Drogenbekämpfungsarbeit. Der Schwerpunkt dieser Arbeit sollte auf Drittländern und -regionen liegen, die mit der Herstellung und dem grenzüberschreitenden Schmuggel von Heroin, Kokain und Cannabis in Zusammenhang stehen.

Bereits begonnen

MS

Europol

Anzahl der eingeleiteten oder abgeschlossenen Maßnahmen

Menge und Wert des sichergestellten Heroins, Kokains und Cannabis

Anzahl der zerschlagenen kriminellen Vereinigungen

20.

Reduzierung der Herstellung synthetischer Drogen und des Angebots an diesen Drogen (ATS)

1.

Entwicklung von Maßnahmen und Vorhaben zur Gewinnung von Erkenntnissen zwecks Prävention und Bekämpfung der Herstellung von synthetischen Drogen und des Handels damit. Diese Maßnahmen sollten mindestens 2 Mitgliedstaaten einbeziehen. In diesem Zusammenhang sollte das Synergy-Projekt in vollem Umfang genutzt werden.

Bereits begonnen

MS (9)

Europol

Anzahl eingeleiteter oder abgeschlossener Maßnahmen und Vorhaben zur Gewinnung von Erkenntnissen

Menge und Wert der sichergestellten synthetischen Drogen und der Grundstoffe für synthetische Drogen

Anzahl der zerschlagenen kriminellen Vereinigungen

Anzahl der ausgehobenen illegalen Drogenlabors

2.

Entwicklung einer langfristigen Lösung auf EU-Ebene für den Einsatz kriminaltechnischer zu synthetischen Drogen ermittelter Profilanalyse-Ergebnisse für strategische und operative Strafverfolgungszwecke. Diese Lösung sollte von Strafverfolgungsbehörden in Zusammenarbeit mit kriminaltechnischen Stellen auf der Grundlage der in diesem Bereich gesammelten Erfahrungen entwickelt werden.

2008

MS

KOM

Europol

Bericht über die Entwicklung einer langfristigen Lösung  (10)

3.

Uneingeschränkte Umsetzung des Beschlusses des Rates betreffend den Informationsaustausch, die Risikobewertung und die Kontrolle bei neuen psychoaktiven Substanzen

Bereits begonnen

Rat

MS

KOM

Europol

EBDD

Europäische Arzneimittel-Agentur

Europol/EBDD-Jahresbericht an den Rat, das Europäische Parlament und die Kommission

21.

Bekämpfung schwerwiegender krimineller Aktivitäten im Bereich der Abzweigung von chemischen Grundstoffen und des illegalen Handels damit durch Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und ggf. Europol, Eurojust, Drittländern und internationalen Organisationen bei der Strafverfolgung

Durchführung von Vorhaben im Bereich der Strafverfolgung wie Einrichtung einer gemeinsamen europäischen Stelle für Grundstoffe (European Joint Unit on Precursors). Diese Vorhaben sollten mindestens 2 Mitgliedstaaten einbeziehen.

Bereits begonnen

MS (11)

Europol

Eurojust

Anzahl der eingeleiteten oder abgeschlossenen Vorhaben im Strafverfolgungsbereich

Menge und Wert der sichergestellten Grundstoffe und Drogen

Anzahl der zerschlagenen kriminellen Vereinigungen

22.

Unterbindung der Abzweigung von Grundstoffen, insbesondere von in die EU eingeführten Grundstoffen für synthetische Drogen

1.

Umsetzung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über Drogengrundstoffe, vor allem hinsichtlich der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei Kontrollen der Einfuhr von Grundstoffen für synthetische Drogen. Verstärkung der Außengrenzkontrollen durch den Zoll oder andere zuständige Behörden sowie Intensivierung der innergemeinschaftlichen Kontrollen.

Bereits begonnen

MS (12)

KOM

Anzahl der Sicherstellungen/gestoppten Lieferungen

2.

Unterstützung internationaler Maßnahmen des INCB (International Narcotics Control Board — Internationales Suchtstoffkontrollamt) der Vereinten Nationen, insbesondere des Projekts PRISM.

Bereits begonnen

MS

KOM

Europol

Anzahl der Sicherstellungen/gestoppten Lieferungen

3.

Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den für die Kontrolle von Grundstoffen und der Grundstoffindustrie zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten.

Bereits begonnen

MS

KOM

Anzahl der Vereinbarungen/ähnlichen Regelungen mit der Industrie und/oder Anzahl der Seminare mit der Industrie

Anzahl der Meldungen und Anzahl der daraufhin durchgeführten Ermittlungen

23.

Vorgehen gegen Geldwäsche und Sicherstellung sämtlicher Vermögenswerte im Zusammenhang mit Drogenkriminalität

1.

Umsetzung operativer Vorhaben im Strafverfolgungsbereich wie

i)

Vorhaben zur Strafverfolgung von Drogenhändlerringen einschließlich gleichzeitiger gründlicher Untersuchung der Finanzen und Vermögenswerte (jeglicher Art) von Straftätern mit dem Ziel der Wiedererlangung möglichst vieler Vermögenswerte und der Bündelung/des Austauschs einschlägiger Erkenntnisse, und

ii)

Vorhaben zur Ermittlung und Unterbindung des Flusses von Geldern krimineller Herkunft innerhalb der EU sowie aus der EU in bestimmte mit einem hohen Risiko behaftete Bestimmungsländer außerhalb der EU und in Ursprungsländer.

Diese operativen Vorhaben im Bereich der Strafverfolgung sollten mindestens 2 Mitgliedstaaten einbeziehen.

Bereits begonnen

MS (13)

Europol

Eurojust

Anzahl der eingeleiteten oder abgeschlossenen operativen Vorhaben im Bereich der Strafverfolgung

Sicherstellung von Barmitteln und Vermögensgegenständen infolge von Drogenermittlungen

Wert der wiedererlangten und sichergestellten Vermögensgegenstände bezogen auf die Anzahl der abgeschlossenen operativern Vorhaben im Strafverfolgungsbereich

2.

Entwicklung der Zusammenarbeit beim Austausch von Informationen zwischen den Financial Intelligence Units (FIU) unter Nutzung des FIU.NET für diesen gegenseitigen Informationsaustausch.

2006

MS

Anzahl der MS, die das FIU.NET nutzen.

3.

Es sollte die Möglichkeit der Einrichtung fachübergreifender Stellen für die Aufdeckung und Untersuchung von Barmitteln und Vermögenswerten von Straftätern erwogen werden.

2008

MS

KOM

Bericht der Kommission über die Einrichtung dieser Stellen

4.

Ermittlung und Bewertung der vorbildlichen Praxis in den Rechtsvorschriften und Verfahren der Mitgliedstaaten zur Sicherstellung von Vermögenswerten aus Straftaten unter Berücksichtigung sämtlicher einschlägiger EU-Instrumente.

2007

KOM

 

5.

Prüfung bewährter Praktiken in den Mitgliedstaaten, die einen nationalen Fonds eingerichtet und umgesetzt haben, der dazu dient, Mittel für Vorhaben im Drogenbereich zur Verfügung zu stellen und der mit aus der Drogenherstellung und dem Drogenhandel stammenden eingezogenen Vermögenswerten finanziert wird

2007

KOM

Studie über bewährte Praktiken in Mitgliedstaaten, die einen solchen Fonds eingerichtet und umgesetzt haben

24.

Ermittlung etwaiger Zusammenhänge zwischen Drogenherstellung und -handel und Terrorismusfinanzierung

Feststellung etwaiger Zusammenhänge zwischen Drogenherstellung und -handel und Terrorismusfinanzierung und Nutzung dieser Erkenntnisse zur Unterstützung oder Einleitung von Ermittlungen und/oder Maßnahmen

2007

KOM

Europol

MS

Anzahl der eingeleiteten oder abgeschlossenen Ermittlungen und/oder Maßnahmen

25.

Intensivierung der Arbeiten zur Verhinderung von Drogenstraftaten

1.

Festlegung einer gemeinsamen Definition für „Drogenkriminalität“

2007

Rat

KOM

Vorschlag der Kommission auf der Grundlage der von der EBDD vorzulegenden Studien

2.

Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken zur Verhinderung des Drogenhandels auf der Straße und Vorstellung der Ergebnisse

2007

MS

Rat

Vorgestellte Ergebnisse

3.

Erstellung einer Studie über die Praktiken zur Verhinderung von Drogenstraftaten in Drittländern

2008

KOM

Abgeschlossene Studie

26.

Entwicklung neuer Methoden und bewährter Praktiken zur Verhinderung von mithilfe der Informationstechnologie begangenen Drogenstraftaten und Abzweigungen von Drogengrundstoffen

Die Mitgliedstaaten sollten Daten über mithilfe der Informationstechnologie begangene Drogenstraftaten und Abzweigungen von Grundstoffen erheben, um neue Methoden und bewährte Praktiken zur Bekämpfung dieser Phänomene zu entwickeln.

2008

MS

Rat

Vorgestellte Ergebnisse

27.

Bessere Ausbildung der Mitarbeiter von Strafverfolgungsbehörden

Die Mitgliedstaaten und die EPA sollten im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten in ihre jährlichen (Schulungs-)/Arbeitsprogramme mehr speziell auf die Bekämpfung der Drogenherstellung und des Drogenhandels ausgerichtete Schulungen für Mitarbeiter von Strafverfolgungsbehörden aufnehmen.

2006

MS

EPA

Zusätzliche relevante Schulungen in den jeweiligen Jahresarbeitsprogrammen

INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT 

Feststellbares Ergebnis:

Messbare Verbesserung der effektiven und öffentlichkeitswirksamen Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen diesen und der Kommission bei der Förderung und Entwicklung eines ausgewogenen Konzepts zur Behandlung des Drogen- und Grundstoffproblems im Rahmen der Kontakte zu internationalen Organisationen, internationalen Gremien und Drittländern — mit dem Ziel, die Drogenherstellung und das Drogenangebot in Europa zu verringern und Drittländer im Rahmen der politischen und Entwicklungszusammenarbeit in vorrangigen Gebieten bei der Reduzierung der Drogennachfrage zu unterstützen.

(Verbundene strategische Prioritäten 27.5, 30.1, 30.2 und 30.3)

Ziel

Maßnahme

Zeitrahmen

Zuständige Stelle

Bewertungsinstrument/Indikator

28.

Festlegung gemeinsamer Standpunkte zur Drogenproblematik, die die EU in internationalen Gremien vertritt

Die HDG und andere Koordinierungsgremien sollten die von der EU bei internationalen Zusammenkünften zum Thema Drogen zu vertretenden Standpunkte ausarbeiten. Während der Sitzungen der Suchtstoffkommission und anderer Sitzungen sollten EU-Koordinierungstreffen stattfinden.

Bereits begonnen

VORS

MS

KOM

Anzahl der EU-Standpunkte für relevante internationale Zusammenkünfte bezogen auf die Anzahl der nationalen Standpunkte

29.

Darlegung und Förderung des EU-Ansatzes zur Drogenproblematik

Der Vorsitz und/oder die Kommission sollten eine führende Rolle bei der Darlegung und Förderung eines ausgewogenen EU-Ansatzes übernehmen.

Bereits begonnen

VORS

MS

KOM

Anzahl der EU-Verlautbarungen bezogen auf die Anzahl der nationalen Verlautbarungen

30.

Gemeinsames Einbringen von Resolutionen durch die EU und Miteinbringen anderer Resolutionen

Im Rahmen der Vereinten Nationen, insbesondere der Suchststoffkommission, sollte sich der Vorsitz um das gemeinsame Einbringen von Resolutionen durch die EU und/oder das Miteinbringen anderer Resolutionen durch die EU bemühen.

Bereits begonnen

VORS

MS

KOM

Anzahl der von der EU gemeinsam eingebrachten Resolutionen und der von der EU miteingebrachten Resolutionen bezogen auf die Gesamtzahl der Resolutionen

Konvergenzindikator (siehe Dok. 9099/05 CORDROGUE 27)

31.

Formulierung eines Beitrags der EU zur abschließenden Bewertung der Umsetzung der Ergebnisse der Sondertagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen zum Thema Drogen (UNGASS) (1998)

1.

Es sollte die Initiative ergriffen werden, im Rahmen der Suchtstoffkommission gemeinsame EU-Kriterien vorzuschlagen für die abschließende Bewertung der Umsetzung der Politischen Erklärung, der Erklärung über die Leitgrundsätze für die Senkung der Drogennachfrage und der Maßnahmen zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des weltweiten Drogenproblems, die 1998 auf der UNGASS verabschiedet wurden.

2006

KOM

Rat

VORS

MS

Vorschlag der EU für die Tagung der Suchtstoffkommission (2006) auf der Grundlage einer Initiative der Kommission

2.

Festlegung eines Gemeinsamen Standpunkts der EU zu den Ergebnissen der abschließenden Bewertung der Umsetzung der Politischen Erklärung, der Erklärung über die Leitgrundsätze für die Senkung der Drogennachfrage und der Maßnahmen zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des weltweiten Drogenproblems, die 1998 auf der UNGASS verabschiedet wurden.

2008

KOM

Rat

VORS

MS

Gemeinsamer Standpunkt der EU auf der Grundlage einer Initiative der Kommission

32.

Unterstützung der Bewerberländer sowie der Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses

Bereitstellung der erforderlichen technischen und anderweitigen Unterstützung für diese Länder, um sie mit dem EU-Besitzstand vertraut zu machen und ihnen bei der Durchführung der notwendigen Maßnahmen zu helfen.

2008

MS

KOM

EBDD

Europol

Anzahl der abgeschlossenen Projekte; Ausgaben und Anteil an den Gesamtausgaben zur Unterstützung dieser Länder

33.

Befähigung der Bewerberländer zur Beteiligung an den Arbeiten der EBDD, von Europol und Eurojust (14)

Abschluss von Abkommen mit Bewerberländern

2008

Rat

KOM

Anzahl der geschlossenen Kooperationsabkommen

34.

Unterstützung von EU-Nachbarländern

1.

Umsetzung des Abschnitts „Drogenbekämpfung“ der Aktionspläne im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik.

2008

MS

KOM

Anzahl der umgesetzten Drogenbestimmungen

2.

Umsetzung des Abschnitts „Drogenbekämpfung“ des Aktionsplans EU-Russland zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Fahrplans für den gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts; Sondierung verstärkter Aktionsmöglichkeiten mit Russland — insbesondere im Rahmen dieses Fahrplans — und anderen Nachbarländern, um das Drogenrisiko zu minimieren.

2006

MS

KOM

Anzahl der umgesetzten Drogenbestimmungen

35.

Gewährleisten, dass die Drogenproblematik bei der Festlegung von Prioritäten für die Zusammenarbeit der EU mit Drittländern/-regionen berücksichtigt wird

Durchgängige Einbeziehung von Projekten im Drogenbereich in die Zusammenarbeit der EU mit Drittländern/-regionen, insbesondere mit denjenigen, die von der Drogenproblematik betroffen sind. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Unterstützung von/Zusammenarbeit mit folgenden Ländern/Regionen gewidmet werden:

den Ländern an der Ostgrenze der EU

den Balkanstaaten

Afghanistan (insbesondere im Zusammenhang mit der Erfüllung seines Durchführungsplans für 2005 für die Suchtstoffbekämpfung und künftiger Durchführungspläne) und seinen Nachbarn; die EU und die Mitgliedstaaten sollten eine Verstärkung ihrer Unterstützung anstreben

den Staaten Lateinamerikas und der Karibik

Marokko

Ländern auf weiteren Drogenrouten.

Diese Unterstützung und Zusammenarbeit sollte gegebenenfalls verknüpft werden mit den von der EU mit verschiedenen Regionen vereinbarten Drogenaktionsplänen und den Abschnitten „Drogenbekämpfung“ sonstiger Aktionspläne mit EU-Partnern.

2008

MS

KOM

Anzahl der abgeschlossenen Projekte; Ausgaben und Anteil an den Gesamtausgaben zur Unterstützung dieser Länder/Regionen

36.

Intensivierung der Bemühungen im Strafverfolgungsbereich gegenüber Drittländern, insbesondere Erzeugerländern und Regionen entlang der Schmuggelrouten

1.

Einrichtung bzw. weiterer Ausbau der Netze von Verbindungsbeamten der Mitgliedstaaten in Drittländern. Jedes Netz sollte mindestens alle sechs Monate eine Sitzung abhalten, um die operative Zusammenarbeit und die Koordinierung der Aktionen der Mitgliedstaaten in Drittländern zu verbessern.

Bereits begonnen

MS

Anzahl der eingerichteten bzw. weiter ausgebauten Netze der Verbindungsbeamten der MS

Anzahl der abgehaltenen Sitzungen

2.

Einschlägige Schulung der Verbindungsbeamten der MS

Bereits begonnen

MS

In den jährlichen (Schulungs-)/Arbeitsprogrammen der MS vorgesehene

Ausbildung der Verbindungsbeamten der MS

3.

Durchführung bzw. gegebenenfalls Unterstützung operativer Strafverfolgungsprojekte, Austausch bewährter Praktiken und Intensivierung der Drogenbekämpfungsbemühungen in den in Maßnahme 35 aufgeführten Ländern/Regionen.

Bereits begonnen

MS

Anzahl der eingeleiteten bzw. abgeschlossenen operativen Strafverfolgungsprojekte

Menge und Wert der sichergestellten Grundstoffe und Drogen

Anzahl der zerschlagenen kriminellen Vereinigungen

Anzahl der ausgehobenen illegalen Drogenlabors

4.

Hilfestellung für die Strafverfolgungsbehörden in den in Maßnahme 35 aufgeführten Ländern/Regionen im Bereich der Bekämpfung der Drogenherstellung und des Drogenhandels. Diese Hilfestellung sollte sich auch auf den Bereich Ausbildung erstrecken.

Bereits begonnen

MS

KOM

Zahl der abgeschlossenen Strafverfolgungsprojekte

Ausgaben für Strafverfolgungsprojekte im Drogenbereich

37.

Fortsetzung und Ausbau des aktiven politischen Engagements der EU in Drittländern/-regionen

1.

Nutzung der vorhandenen Mechanismen wie des Mechanismus zur Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der EU, Lateinamerika und der Karibik im Bereich der Drogenbekämpfung, des Dialogs der EU mit der Andengemeinschaft über Drogen sowie der Troika-Treffen zum Thema Drogen, um einen aktiven politischen Dialog mit den betroffenen Ländern und Regionen zu führen

Bereits begonnen

Rat

KOM

Jahresbericht über die Nutzung dieser Mechanismen

2.

Überprüfung der Aktivitäten und Maßnahmen sowie ggf. Festlegung neuer Prioritäten in den Drogenaktionsplänen, die die EU mit

Lateinamerika und dem Karibischen Raum,

Zentralasien und

den westlichen Balkanländern vereinbart hat.

2006

2007

2008

Rat

KOM

Überprüfungsberichte

3.

Umfassende Teilnahme an der Arbeit in den mit der Drogenproblematik befassten internationalen Organisationen und Gremien wie dem Europarat (Pompidou-Gruppe), dem UNODC, der WHO und UNAIDS.

Bereits begonnen

Rat

MS

KOM

Bericht über die Tätigkeiten der EU in diesen Organisationen und Gremien

4.

Einsatz der Dublin-Gruppe als flexibler, informeller Konsultations- und Koordinierungsmechanismus für globale, regionale und länderspezifische Probleme der illegalen Rauschgifterzeugung, des illegalen Rauschgifthandels und der illegalen Rauschgiftnachfrage.

Bereits begonnen

Rat

MS

KOM

Bericht über die Tätigkeiten der EU in der Dublin-Gruppe

5.

Aufrechterhaltung eines aktiven Dialogs mit Drittländern, um die Empfehlungen der Mini-Dublin-Gruppen umzusetzen

Bereits begonnen

Rat

Dublin-Gruppe

Anzahl der umgesetzten Empfehlungen der Dublin-Gruppe (15)

38.

Kohärentere, sichtbarere und effizientere Unterstützung von Bewerberländern und Drittländern/-regionen

1.

Austausch von Informationen über drogenbezogene technische Hilfsprojekte und operative Tätigkeiten in Bewerberländern und in Drittländern und -regionen, insbesondere um Überschneidungen und Lücken bei der technischen Hilfe und den operativen Tätigkeiten zu vermeiden.

Jährlich

Rat

KOM

Jahresbericht der Kommission an den Rat

Aktualisierung der Datenbank zur Erfassung der technischen Hilfsprojekte in Bewerber- und Drittländern durch die Kommission auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen

2.

Bewertung der in Kooperationsprogramme aufgenommenen Drogenprojekte der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten

2008

MS

KOM

Berichte der Mitgliedstaaten und der Kommission an den Rat

INFORMATION, FORSCHUNG UND EVALUIERUNG

Feststellbare Ergebnisse:

a)

Bessere Kenntnis des Drogenproblems und bestmögliche Reaktion auf dieses Problem durch messbare, nachhaltige Verbesserung der Wissensbasis und -infrastruktur.

b)

Damit eindeutige Aussagen über die Vorzüge und die Unzulänglichkeiten der auf EU-Ebene laufenden Maßnahmen und Tätigkeiten getroffen werden können, sollte die Evaluierung auch weiterhin Bestandteil eines drogenpolitischen Konzepts der EU sein.

(Verbunden mit den strategischen Prioritäten 31, 32)

Ziel

Vorgeschlagene Maßnahme

Zeitrahmen

Zuständige Stelle

Bewertungsinstrument/Indikator

39.

Bereitstellung zuverlässiger und vergleichbarer Angaben zu den epidemiologischen Schlüsselindikatoren

Vollständige Umsetzung der fünf epidemiologischen Schlüsselindikatoren und ggf. Feinabstimmung dieser Indikatoren

2008

MS

EBDD

Berichte der Mitgliedstaaten zur Ermittlung etwaiger Umsetzungsprobleme

40.

Bereitstellung zuverlässiger Informationen zur Drogensituation

1.

Die nationalen Kontaktstellen von Reitox und die nationalen Drogeneinheiten von Europol sollten ihre Arbeit fortsetzen, um ihre jährliche und vereinheitlichte Berichterstattung über die nationale Drogensituation sicherzustellen.

Jährlich

MS

Vorgelegte Berichte

2.

EBDD und Europol sollten die jährliche Berichterstattung über die Drogenproblematik auf EU-Ebene fortführen.

Jährlich

EBDD

Europol

Vorgelegte Berichte

41.

Eindeutige Angaben zu neuen Trends und Mustern beim Drogenkonsum und zu den Drogenmärkten

1.

Einigung über EU-Leitlinien und Mechanismen für die Ermittlung, Überwachung und Reaktion auf neue Trends

2008

Rat

KOM

Bis 2007: Kommissionsvorschlag in Zusammenarbeit mit der EBDD und Europol

2.

Die Kommission sollte eine Eurobarometer-Umfrage über die Einstellung Jugendlicher zu Drogen veranlassen. Die Ergebnisse der Eurobarometer-Umfrage sollten im Zusammenhang mit den Daten des EBDD-Schlüsselindikators „Bevölkerungsumfrage“ analysiert werden.

2008

KOM

Vorgelegter Bericht

42.

Veranschlagung der öffentlichen Ausgaben zur Bewältigung des Drogenproblems

Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten mit Unterstützung der EBDD die Entwicklung einer kompatiblen Methodik für die Veranschlagung der direkten und indirekten Ausgaben für die Drogenbekämpfung erwägen.

2008

MS

KOM

EBDD

Bericht auf der Grundlage dieser Methodik

43.

Förderung der Forschung im Drogenbereich

1.

Im Rahmen des Gemeinschaftsprogramms für Forschung und Entwicklung sowie der Forschungsprogramme der Mitgliedstaaten Förderung der Erforschung

biomedizinischer, psychosozialer und sonstiger Faktoren, die zu Drogenkonsum und Drogensucht beitragen

anderer relevanter Themen, wie z. B. Wirksamkeit von Kampagnen zur Grundsensibilisierung, effiziente Maßnahmen zur Verhütung von HIV/Aids und Hepatitis C und langfristige Auswirkungen des Ecstasy-Konsums

Bereits begonnen

MS

KOM

Ermittlung wichtiger Themen und Aufnahme dieser Themen in das Rahmenprogramm und die Arbeitsprogramme sowie die nationalen Forschungsprogramme

Anzahl der erfolgreichen auf die Drogenproblematik bezogenen Anträge im Rahmen des Forschungsprogramms und Anzahl der auf der Ebene der Mitgliedstaaten unterstützten Projekte

2.

Förderung der Erforschung protektiver Faktoren in Ländern mit einem geringen Verbreitungsgrad von HIV/Aids unter Drogenkonsumenten

2007

MS

mit Unterstützung der EBDD

Vorgelegte Studie

3.

Vollständige Nutzung der Forschungskapazität des Europarates (Pompidou-Gruppe)

Bereits begonnen

MS

KOM

Bericht über die Forschungstätigkeit der Pompidou-Gruppe

44.

Aufbau von Exzellenznetzen im Bereich der Drogenforschung

Ermutigung von Forschungsnetzen, Hochschulen und Fachleuten, Exzellenznetze für einen optimalen Ressourceneinsatz und eine effiziente Verbreitung von Ergebnissen zu entwickeln/aufzubauen

2007

KOM

Bericht der Kommission über das Ausmaß der Vernetzung und die für die Netze akquirierten Finanzmittel

45.

Fortlaufende und umfassende Evaluierung

1.

Erstellung einer konsolidierten Liste von Indikatoren und Instrumenten für die Bewertung der EU-Drogenstrategie und der EU-Drogenaktionspläne.

Bereits begonnen

KOM

EBDD

Europol

Jährliche Überprüfung durch die Kommission mit Unterstützung der EBDD und von Europol

2.

Die Kommission sollte dem Rat und dem Europäischen Parlament Fortschrittsberichte über die Umsetzung des Aktionsplans sowie Vorschläge zur Beseitigung festgestellter Defizite und zur Bewältigung etwaiger neuer Herausforderungen vorlegen.

Jährlich

KOM

Jährliche Überprüfung durch die Kommission mit Unterstützung der EBDD und von Europol

3.

Die Kommission sollte im Hinblick auf ihren Vorschlag für einen neuen Aktionsplan für 2009-2012 eine Folgenabschätzung vornehmen.

2008

KOM

Folgenabschätzung mit Unterstützung der EBDD und von Europol

46.

Follow-up der gegenseitigen Evaluierung der Strafverfolgungssysteme der Mitgliedstaaten im Drogenbereich

Prüfung des Ausmaßes der Umsetzung der Empfehlungen für bewährte Praktiken

2006

Rat

Bericht des Rates und Vorschlag für Empfehlungen


(1)  ABl. L 335 vom 11. November 2004; Bewertungsbericht ist von der Kommission bis spätestens 12. Mai 2009 im Rahmen des EU-Aktionsplans zur Drogenbekämpfung 2009-2012 vorzulegen.

(2)  Nummer 2.8 — Europäische Drogenstrategie: „Der Europäische Rat hebt hervor, wie wichtig es ist, das Drogenproblem mit einem umfassenden, ausgewogenen und multidisziplinären Konzept anzugehen, bei dem die Politikfelder Prävention, Unterstützung und Rehabilitierung Drogenabhängiger, Bekämpfung des illegalen Handels mit Drogen und Vorläufersubstanzen sowie Geldwäsche und die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit miteinander verbunden sind. Die Europäische Drogenstrategie 2005-2012 wird das Programm nach seiner Annahme durch den Europäischen Rat im Dezember 2004 ergänzen.“

(3)  KOM(2004) 707 endg.

(4)  Maßnahme ist spätestens bis Ende des angegebenen Jahres abzuschließen.

(5)  Vorsitz = VORS

(6)  Mitgliedstaaten = MS

(7)  Kommisson = KOM

(8)  Sofern nicht anderweitig vereinbart, sind einschlägige Daten im Zusammenhang mit dem Bewertungsinstrument/Indikator vom federführenden MS eines Vorhabens vorzulegen.

(9)  Sofern nicht anderweitig vereinbart, sind einschlägige Daten im Zusammenhang mit dem Bewertungsinstrument/Indikator vom federführenden MS eines Vorhabens vorzulegen.

(10)  Von den Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit der Kommission und Europol erstellter Bericht.

(11)  Sofern nicht anderweitig vereinbart, sind einschlägige Daten im Zusammenhang mit dem Bewertungsinstrument/Indikator vom federführenden MS eines Vorhabens vorzulegen.

(12)  Einschlägige Daten im Zusammenhang mit dem Bewertungsinstrument/Indikator sind vom federführenden MS eines Vorhabens vorzulegen.

(13)  Sofern nicht anderweitig vereinbart, sind einschlägige Daten im Zusammenhang mit dem Bewertungsinstrument/Indikator vom federführenden MS eines Vorhabens vorzulegen.

(14)  Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates zu Eurojust vom 2.12.2004 soll Eurojust mit den Bewerberländern zusammenarbeiten und dazu Kontaktstellen benennen und den Abschluss von Kooperationsabkommen anstreben.

(15)  Die Dublin-Gruppe besteht aus den EU-Mitgliedstaaten/der Europäischen Kommission und fünf weiteren Ländern. Die EU-Mitgliedstaaten/die Europäische Kommission sind daher bei ihren Empfehlungen nicht allein verantwortlich.