22.12.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 325/2


Bekanntmachung eines Antrags gemäß Artikel 30 der Richtlinie 2004/17/EG — Fristverlängerung

Antrag eines Mitgliedstaats

(2005/C 325/02)

Mit Datum vom 8. November2005 hat die Kommission einen Antrag gemäß Artikel 30 Absatz 4 der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (1) erhalten.

Der Antrag des Vereinigten Königreichs betrifft die Stromerzeugung in England, Schottland und Wales, also im gesamten Land mit Ausnahme von Nordirland. Der Antrag wurde im Amtsblatt C 305/19 vom 2.12.2005 veröffentlicht. Die ursprüngliche Frist läuft am 9. Februar 2006 ab.

Angesichts der Tatsache, dass die Kommissionsdienststellen zusätzliche Informationen benötigen und diese prüfen müssen, und gemäß den Bestimmungen des Artikels 30 Absatz 6 Satz 3 der Richtlinie 2004/17/EG wird die Frist, binnen deren die Kommission über diesen Antrag entscheiden muss, um einen Monat verlängert.

Die Frist läuft endgültig am 10. März 2006 ab.


(1)  ABl. L 134 vom 30.4.2004, S. 1.