52005DC0533

Bericht der Kommission - 16. Jahresbericht über die Dürchführung der Strukturfonds Durchführungsjahr 2004 {SEC(2005)1348} /* KOM/2005/0533 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 28.10.2005

KOM(2005) 533 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION

16. JAHRESBERICHT ÜBER DIE DÜRCHFÜHRUNG DER STRUKTURFONDS DURCHFÜHRUNGSJAHR 2004 {SEC(2005)1348}

INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung 3

2. Analyse der Mittelverwendung im Jahr 2004 3

3. Kohärenz und Koordinierung 8

4. Bewertungen 10

5. Kontrollen 10

6. Ausschüsse zur Unterstützung der Kommission 12

BERICHT DER KOMMISSION

16. JAHRESBERICHT ÜBER DIE DÜRCHFÜHRUNG DER STRUKTURFONDS DURCHFÜHRUNGSJAHR 2004

Der vorliegende Bericht stützt sich auf Artikel 45 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds. Dieser sechzehnte Jahresbericht über die Durchführung der Strukturfonds erstreckt sich auf die Strukturfondstätigkeiten im Jahr 2004.

Eine ausführlichere Erläuterung der Informationen dieses Berichts finden Sie im Arbeitsdokument der Dienstellen.

1. EINLEITUNG

Im Jahr 2004 fanden drei für die gegenwärtige EU-Programmgeneration wichtige Ereignisse statt: die Zuweisung der leistungsgebundenen Reserve, die Halbzeitbewertung der EU-15-Programme und die Erweiterung der Union, die zur Aufstellung von 43 zusätzlichen Programmen insbesondere in der Kategorie der weniger entwickelten Regionen geführt hat. Für letztere wurden für den Zeitraum 2004-2006 Gemeinschaftsmittel in Höhe von insgesamt 24 Mrd. EUR (zu laufenden Preisen) zugewiesen.

Inzwischen haben – unabhängig von den laufenden Programmen – Verhandlungen über den neuen Rahmen für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013 begonnen. Mit ihren Vorschlägen an das Europäische Parlament und den Rat will die Kommission die Rolle der Kohäsionspolitik als wichtigstes Haushaltsinstrument der Gemeinschaft im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele der Lissabon-Agenda im Bereich Wettbewerb bestärken. Im Siebenjahreszeitraum dürften Haushaltsmittel im Betrag von ungefähr 336,1 Mrd. EUR für die drei prioritären Ziele ( Konvergenz in den weniger entwickelten Regionen; Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in den sonstigen Regionen; grenzübergreifende europäische territoriale Zusammenarbeit ) erforderlich sein.

2. ANALYSE DER MITTELVERWENDUNG IM JAHR 2004

2.1. Haushaltsvollzug

2.1.1. Mittelbindungen

Im Jahr 2004 beliefen sich die verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen für die Strukturfonds auf insgesamt 35,353 Mrd. EUR, das sind 32 % der EU-Haushaltsmittel. Die Verpflichtungsermächtigungen für die zehn neuen Mitgliedstaaten beliefen sich auf 3,812 Mrd. EUR. Es wurden insgesamt 35,212 Mrd. EUR gebunden, also praktisch 100 % der zur Verfügung stehenden Mittel (Folge des im Wesentlichen automatischen Mittelbindungsverfahrens). Der gesamte in Kopenhagen für die EU-10-Programme vorgesehene Finanzrahmen wurde gebunden.

2.1.2. Zahlungen

Im Jahr 2004 erreichten die Zahlungen mit 31,516 Mio. EUR, d.h. 99 % der verfügbaren Mittel, den höchsten Stand in der gesamten Geschichte der Strukturfonds. Die Durchführung der Programme des laufenden Planungszeitraums hat sich somit im fünften Durchführungsjahr deutlich beschleunigt.

Hierin spiegelt sich die proaktivere Programmverwaltung durch die Behörden auf gemeinschaftlicher, nationaler und regionaler Ebene wider, die eine erfolgreiche Durchführung der Programme während des gesamten Siebenjahreszeitraums 2000-2006 ermöglicht.

Für Ziel 2 wurden die verfügbaren Zahlungsermächtigungen zu 100% in Anspruch genommen. Auch bei den Zielen 1 und 3 sowie bei den Gemeinschaftsinitiativen betrug die Mittelverwendungsrate nahezu 100 %. Für das FIAF (ohne die Ziel-1-Programme) betrug die Ausschöpfungsrate 83%, was im Vergleich zu den Vorjahren eine Verbesserung darstellt. Dagegen ist die Verwendungsrate bei Innovativen Maßnahmen und Technischer Hilfe von 90% im Jahr 2003 auf 78% im Jahr 2004 zurückgegangen. Der EFRE, der EAGFL-Ausrichtung und der ESF weisen allesamt hohe Verwendungsraten auf (98% bis 100% der verfügbaren Mittel). Beim FIAF als Ganzes dagegen sank die Ausführungsrate von 86% im Jahr 2003 auf 81% im Jahr 2004.

Wie erwartet erfolgten die Zahlungen in den zehn neuen Mitgliedstaaten im Jahr 2004 größtenteils in Form von Vorauszahlungen, um das für die Programmdurchführung erforderliche Kapital zu schaffen[1]. Sie beliefen sich auf 1,55 Mrd. EUR; die Zwischenzahlungen (nur für Ziel-1-Programme) betrugen insgesamt 23,7 Mio. EUR.

2.1.3. Mittelverwendung nach Mitgliedstaaten (EU 15)

Im Jahr 2004 ist dank der beschleunigten Abwicklung sieben von fünfzehn Mitgliedstaaten ein „Abbau“ ihrer noch abzuwickelnden Mittelbindungen (RAL) in absoluten Zahlen gelungen. Die größte absolute Abnahme der RAL wurde im Falle Spaniens (500 Mio. EUR) und Irlands (361 Mio. EUR) verzeichnet. Auch bei den kumulierten Mittelbindungen in Dänemark, Finnland, Luxemburg, Portugal und Schweden war ein Rückgang festzustellen. Auf fünf Mitgliedstaaten (Spanien, Deutschland, Italien, Portugal und Griechenland) entfielen nahezu drei Viertel aller Zahlungen. In der EU-15 sind dies die Hauptbegünstigten der EU-Kohäsionspolitik.

2.1.4. „N+2“-Regel[2]

Die Mittelbindungen, die Ende 2004 aufgehoben wurden, da für sie bis zu der durch die „N+2“-Regel festgesetzten Frist kein zulässiger Auszahlungsantrag vorlag, waren gemessen an den insgesamt aufgebrachten Mitteln unbedeutend. Beim EFRE handelt es sich um einen geschätzten Betrag von 56,1 Mio. EUR für 26 Programme. Die meisten Fälle betrafen INTERREG-Programme, die schwieriger durchzuführen sind, da sie grenzüberschreitende Verwaltungsverfahren umfassen. Der Betrag der aufgehobenen Mittelbindungen machte nur 0,3% der jährlichen Mittelbindungen des EFRE aus. Diese Zahlen sind erst endgültig, wenn die betreffenden Mitgliedstaaten ihre Zustimmung erteilt haben.

Die Schätzungen für die anderen Strukturfonds zeigen leicht höhere Werte: ESF: 123,5 Mio. EUR oder 1,3% der jährlichen Mittelbindung; EAGFL: 44,4 Mio. EUR oder 1,5% der jährlichen Mittelbindung; FIAF: 70,2 Mio. EUR oder 12,5% der jährlichen Mittelbindung.

Für die 4 Fonds zusammen macht der Betrag der aufgehobenen Mittelbindungen weniger als 1% (ca. 0,96%) der im Rahmen der Jahrestranche 2002 insgesamt gebundenen Mittel aus, was darauf schließen lässt, dass die „N+2“-Regel ihren Zweck erfüllt: sie soll gewährleisten, dass die finanzielle Abwicklung der Programme über die Jahre hinweg gleichmäßiger verläuft.

2.2. Ausführung der Programme

2.2.1. Ziele 1 und 2

2.2.1.1. EU-15

Ein wichtiges Ereignis im Jahr 2004 war die Zuweisung der leistungsgebundenen Reserve gefolgt von der Halbzeitüberprüfung. Diese Neuerung des Programmplanungszeitraums 2000-2006 bot den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Halbzeitbewertungen die Programme entsprechend den Veränderungen der allgemeinen sozioökonomischen Lage oder auf dem Arbeitsmarkt anzupassen. Dies war die Gelegenheit, besser zu den Prioritäten der revidierten Europäischen Beschäftigungsstrategie (EBS) und zur Verwirklichung der Zielvorgaben von Lissabon beizutragen. Die Mitgliedstaaten nutzten die Halbzeitüberprüfung, auch um die Programmstruktur z.B. durch eine vereinfachte Abwicklung zu ändern.

2.2.1.2. Neue Mitgliedstaaten

Aus den Erfahrungen des ersten Jahres der Programmdurchführung in der EU-10, die im Mai begonnen hat, geht hervor, dass die Projektauswahl in den meisten Fällen gut vorankommt. Ermutigend ist, dass die Projektanträge bei bestimmten Maßnahmen die im Rahmen der Programme verfügbaren Mittel überschreiten. Gleichzeitig gibt es weiterhin Herausforderungen wie die Verbesserung der Qualität der Projekte, die Sicherstellung einer ausgewogenen geografischen Verteilung sowie die Notwendigkeit, Mängel in der Projektverwaltung zu beheben.

2.2.2. Ziel 3

A us den Halbzeitbewertungsberichten geht deutlich hervor, dass die ursprünglich für die ESF-Interventionen vereinbarte Strategie in den meisten Fällen anwendbar bleibt und weiterhin zur Umsetzung der Europäischen Beschäftigungsstrategie beiträgt. Die Empfehlungen betrafen vor allem die Feinabstimmung der Programme. Ein Großteil der Anpassungen betraf die Vereinfachung der Programme, größere Flexibilität bei der Reaktion auf sozioökonomische Herausforderungen oder die Verringerung der Mittelzuweisungen für Maßnahmen, bei denen der Bedarf niedriger zu sein scheint als erwartet, was in der Nichtausschöpfung der Mittel zum Ausdruck kommt.

2.2.3. Fischerei außerhalb der Ziel-1-Regionen

Die Halbzeitbewertung bot die Gelegenheit, die Programme an die Anforderungen der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik anzupassen. Dies betraf insbesondere die Regelung, wonach ab 2005 keine Zuschüsse für die Erneuerung von Fischereifahrzeugen und keine Prämien für die permanente Überführung von EU-Schiffen in Drittländer mehr gewährt werden, die Anpassung der Bedingungen für Beihilfen der Mitgliedstaaten an Fischer und Schiffseigner, die ihre Fangtätigkeit vorübergehend einstellen müssen, sowie die Änderungen in Bezug auf die Zuschüsse zur Umschulung von Fischern, die im Interesse einer Diversifizierung hin zu anderen Tätigkeiten so ausgeweitet werden, dass die Fischer die Fischerei als Teilzeitbeschäftigung fortsetzen können.

2.2.4. Gemeinschaftsinitiativen

2.2.4.1. Interreg

Im Rahmen des EU-Beitritts zehn neuer Mitgliedstaaten wurden 2004 11 neue grenzübergreifende Programme gestartet und 17 bestehende Programme abgeändert, um die neuen Mitgliedstaaten als Teilnehmer einzubeziehen. Die zusätzlichen EFRE-Fördermittel, die den neuen Mitgliedstaaten über INTERREG zukommen werden, belaufen sich für den Zeitraum 2004-2006 auf insgesamt 479 Mio. EUR. Zusammen mit den Indexierungsmitteln für den Zeitraum 2004-2006 wurde der EFRE-Haushalt für INTERREG III damit auf rund 5,8 Mrd. EUR aufgestockt. Viele Programme wurden während des Jahres 2004 im Anschluss an die Halbzeitbewertung geändert.

2.2.4.2. Leader+

Die Zahlungen für die 73 Leader+-Programme beliefen sich im Jahr 2004 auf 238 Mio. EUR, finanziert aus dem EAGFL-Ausrichtung. Seit Beginn des Programmplanungszeitraums haben die lokalen Aktionsgruppen über 20 000 Projekte hauptsächlich in den Bereichen Fremdenverkehr, KMU-Förderung, Dorferneuerung und –entwicklung und ländliches Kulturerbe, Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Bevölkerung und Wirtschaft genehmigt. Die neuen Mitgliedstaaten können Maßnahmen nach Art von Leader+ im Rahmen ihrer Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum durchführen.

2.2.4.3. URBAN

Das Jahr 2004 wurde im Wesentlichen auf die Lancierung der thematischen Netzwerke (Programm URBACT) verwendet. 15 thematische Netzwerke zu verschiedenen Themen wurden genehmigt. Die Teilnahme ist groß: 150 Städte treten als Partner auf, darunter 36 Städte in den neuen Mitgliedstaaten. Für das Städeaudit wurden neue Ergebnisse veröffentlicht[3].

2.2.4.4. EQUAL

Im Jahr 2004 ist die erste Förderrunde für die Entwicklungspartnerschaften ausgelaufen und die zweite Förderrunde wurde lanciert. Der Schwerpunkt wurde auf Fördermaßnahmen verlagert, mit denen der Aufbau der institutionellen Kapazitäten und die Leistungsfähigkeit der nationalen Verwaltungsteams von EQUAL verstärkt werden sollen. Es wurden mehrere EQUAL-Publikationen erstellt, die elektronisch abrufbar sind[4].

2004 wurden 27 neue Entscheidungen genehmigt, um den Ergebnissen der Halbzeitbewertung und der Indexierung Rechnung zu tragen oder um neue Programme im Rahmen von Gemeinschaftsinitiativen (PGI) für die neuen Mitgliedstaaten aufzustellen.

2.2.5. Innovative Maßnahmen

2.2.5.1. EFRE

Es wurden 139 Programme im Betrag von insgesamt 660 Mio. EUR genehmigt, wovon 344 Mio. EUR aus EFRE-Mitteln stammen. Ein wichtiges Ereignis des Jahres 2004 war die Preisverleihung an die Gewinner des Wettbewerbs um den Preis für die regionale Innovation in Europa[5]. 2004 wurden im Rahmen der Bemühungen um eine wirtschaftliche Haushaltsführung und als Beitrag zur Ermittlung bewährter Praktiken umfassende Checklisten und Modelle für die Änderung und letztendlich den Abschluss der Programme vorbereitet.

2.2.5.2. ESF

35 Projekte im Bereich des sozialen Dialogs wurden abgeschlossen. Im Rahmen der ersten Runde der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Thema „Innovative Ansätze zur Bewältigung des Wandels“ wurden 33 Projekte ausgewählt. Um das Mainstreaming der Ergebnisse zu unterstützen, hat die Kommission eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Thema „Übertragung und Verbreitung der Innovation von ESF-Projekten nach Artikel 6“ veröffentlicht.

2.2.5.3. FIAF

Im Jahr 2004 wurden hauptsächlich in den Vorjahren ausgewählte Projekte durchgeführt. Drei Projekte wurden abgeschlossen. Es wurde mit der Ex-post-Bewertung der Ergebnisse von Projekten begonnen, die im Rahmen der „Innovativen Maßnahmen“ ausgewählt worden waren.

3. KOHÄRENZ UND KOORDINIERUNG

3.1. Kohärenz mit den anderen Gemeinschaftspolitiken

3.1.1. Wettbewerb

Die Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 sieht insbesondere vor, dass die von der Kommission genehmigten Interventionen alle Angaben enthalten müssen, die für die Ex-ante-Bewertung der Vereinbarkeit der staatlichen Beihilfen mit dem gemeinsamen Markt erforderlich sind. In diesem Zusammenhang hat sich die Kommission 2004 auf die Sicherstellung der Vereinbarkeit mit den Vorschriften über staatliche Beihilfen in den Programmen für die neuen Mitgliedstaaten im Zeitraum 2004-2006 und in den Programmen für die Mitgliedstaaten der EU-15 sowie auf die Beurteilung von wettbewerbspolitischen Aspekten bei bestimmten Großprojekten, die gemäß den Artikeln 25 und 26 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 förderfähig sind, konzentriert.

3.1.2. Umwelt

F ür die zehn neuen Mitgliedstaaten werden die Ausgaben für prioritäre Umweltmaßnahmen im Zeitraum 2004-2006 auf ca. 720 Mio. EUR veranschlagt, das sind 4,8% der 15 Mrd. EUR, die den neuen Mitgliedstaaten im Rahmen der Strukturfonds zugewiesen wurden. Im Vergleich dazu sind in der EU-15 im Zeitraum 2000-2006 13% von 196 Mrd. EUR für Umweltmaßnahmen bestimmt. In allen neuen Mitgliedstaaten gehören Projekte für die Wasser- und Abfallwirtschaft zu den wichtigen Prioritäten.

Eine besondere Herausforderung für die zehn neuen Mitgliedstaaten ist die Anwendung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie der Vogelschutz- und Habitat-Richtlinien (für das Natura-2000-Netzwerk).

3.1.3. Binnenmarkt

Die Verwaltung der Strukturfonds wurde stärker dezentralisiert, wodurch die Mitgliedstaaten in größerem Maße für die Vergabe der aus Gemeinschaftsmitteln finanzierten Verträge verantwortlich sind. Um sicherzustellen, dass diese Verfahren mit dem Gemeinschaftsrecht in Einklang stehen, hat die Kommission die nationalen Behörden veranlasst, Präventivmaßnahmen zu treffen (z.B. angemessene Schulungen für das an der Auftragsvergabe beteiligte Personal), und Verfahrensleitlinien veröffentlicht.

3.1.4. Verkehr

Die überarbeiteten gemeinschaftlichen Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes wurden am 29. April 2004 erlassen[6]. Sie umfassen 30 vorrangige Vorhaben von europäischem Interesse (EU-25) mit Kosten von rund 225 Mrd. EUR. Die Tatsache, dass es sich um Vorhaben von europäischem Interesse handelt, trägt zur Konzentration der Strukturfondsmittel in diesem Bereich, insbesondere in den Ziel-1-Regionen, bei.

3.2. Koordinierung der Instrumente

3.2.1. Strukturfonds und Kohäsionsfonds

Für eine Förderung aus dem Kohäsionsfonds kommen nun 13 Mitgliedstaaten (die zehn neuen Mitgliedstaaten, Portugal, Spanien und Griechenland) in Betracht. Irland ist seit der Halbzeitüberprüfung 2003, die ergab, dass sein Pro-Kopf-BIP die festgelegte Schwelle überschritten hat, nicht länger förderfähig.

Hauptinstrument für die Koordinierung der Interventionen des Kohäsionsfonds und der Strukturfonds ist der strategische Rahmenplan. Die zehn neuen Mitgliedstaaten haben den ihren im ersten Halbjahr 2004 vorgelegt.

3.2.2. Strukturfonds und EIB/EIF

I m Jahr 2004 haben die Kommission und die EIB ihren Dialog intensiviert und gemeinsam Vorbereitungen im Hinblick auf eine verstärkte Zusammenarbeit im kommenden Programmplanungszeitraum 2007-2013 getroffen. Die Bank hat die Kommission bei der Beurteilung von 15 EFRE-Großvorhaben und 25 Kohäsionsfonds-Projekten unterstützt. Ende 2004 haben die Kommission und die EIB technische Verhandlungen darüber aufgenommen, wie die Zusammenarbeit verstärkt werden kann, um den Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung von Qualitätsprojekten eine zusätzliche Unterstützung zu bieten. Ziel ist, auf diese Weise die Projektabwicklung zu beschleunigen. Die Verhandlungen dürften 2005 abgeschlossen werden.

Im Jahr 2004 hat die Europäische Investitionsbank Darlehen von insgesamt 43,2 Mrd. EUR (2003: 42,3 Mrd.) für Projekte vergeben, die zum Erreichen der politischen Ziele der Europäischen Union beitragen. Die Finanzierungen in den 25 EU-Mitgliedstaaten beliefen sich auf 39,7 Mrd. EUR.

Im Jahr 2004 beteiligte sich der Europäische Investitionsfonds (EIF) mit 358 Mio. EUR an Risikokapitalfonds, so dass sich sein Beteiligungsportfolio auf insgesamt 2,8 Mrd. EUR erhöhte. Darüber hinaus stellte er Garantien für KMU-Darlehensportfolios von zwischengeschalteten Finanzinstituten im Gesamtbetrag von 1,4 Mrd. EUR.

Der Gesamtbetrag der Finanzierungen zugunsten der Regionalentwicklung von 28,5 Mrd. EUR macht etwa 72% der Gesamtausleihungen der EIB in der EU-25 aus.

4. BEWERTUNGEN

4.1. Halbzeitbewertung

Den Halbzeitbewertungen lag eine Kombination von Methoden, einschließlich Dokumentenrecherchen, Recherchen vor Ort und – bei umfangreicheren Programmen – makroökonomischer Modellierung, zugrunde. Qualität und Stringenz der Bewertungen haben sich merklich verbessert. Die Ergebnisse dienten dazu, die Durchführung der Strukturfondsinterventionen zu verbessern (insbesondere Ausbau der Indikatorsysteme), die horizontalen Schwerpunkte umzusetzen und die Kriterien für die Auswahl der Projekte zu verbessern.

4.2. Leistungsgebundene Reserve

Die leistungsgebundene Reserve ist eine Neuerung des Programmplanungszeitraums 2000-2006. Insgesamt über 8 Mrd. EUR wurden Strukturfondsprogrammen (Gemeinschaftsinitiativen ausgenommen) zugewiesen[7]. Die Leistung der einzelnen Programme, Schwerpunkte oder Maßnahmen wurde anhand von Finanz-, Wirksamkeits- und Verwaltungsindikatoren bewertet. Im Allgemeinen wurden bei den meisten Programmen und Schwerpunkten ausreichend gute Ergebnisse erzielt, die eine Mittelzuweisung aus der Reserve rechtfertigen. Entsprechend den Bewertungsergebnissen schwanken die betreffenden Beträge jedoch beachtlich.

Eine große Stärke des Verfahrens bestand darin, dass Anreize zum Kapazitätsaufbau im Rahmen der bewährten Verwaltungspraxis geschaffen wurden. Bei den Methoden, die von den Mitgliedstaaten zur Leistungsbewertung und Mittelzuweisung angewandt wurden, war eine große Vielfalt zu verzeichnen, was auf unterschiedliche Rahmenbedingungen zurückzuführen ist.

4.3. Sonstige Bewertungen

Im Jahr 2004 hat die Kommission eine Reihe von Ex-post-Bewertungen durchgeführt bzw. abgeschlossen und eine thematische Evaluierung des Beitrags der Strukturfonds zur Lissabon-Strategie vorgenommen.

5. KONTROLLEN

5.1. EFRE

Die abschließenden Rechnungsprüfungen für den Zeitraum 1994-1999 wurden für 56 Programme abgeschlossen und betrafen alle Mitgliedstaaten. In einer begrenzten Anzahl von Fällen wurde das Abschlussverfahren aufgrund der Ergebnisse der Prüfungen ausgesetzt.

Eine neue Prüfung für den Zeitraum 2000-2006 wurde eingeleitet, um festzustellen, ob die Systeme in der Praxis gut funktionieren. Im Jahr 2004 wurden acht Prüfungen in verschiedenen Mitgliedstaaten durchgeführt.

Im ersten Halbjahr fanden Koordinierungssitzungen mit den Mitgliedstaaten derEU-15 statt, um mit den nationalen Kontrollbehörden alle Fonds betreffende Kontrollfragen zu erörtern.

Was die neuen Mitgliedstaaten anbelangt, so betrafen die Prüfarbeiten die Beurteilung der Systembeschreibungen, die diese gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 438/2001 vorgelegt hatten.

5.2. ESF

Im Mittelpunkt der Risikobewertung für 2004 standen vor allem die Programme mit den größten finanziellen Auswirkungen. 42 Systemprüfungen wurden in den Mitgliedstaaten der EU-15 vorgenommen, und es fanden 17 Koordinierungssitzungen mit den gemäß den Artikeln 10 und 15 benannten nationalen Kontrollbehörden statt.

Die Systembeschreibungen wurden anhand der gemäß Artikel 5 vorgelegten Berichte beurteilt, und es fanden fünf Kontrollbesuche in den neuen Mitgliedstaaten statt. Im Laufe des Jahres erfolgten drei Kontrollen für den Abschluss der Programme des Planungszeitraums 1994-1999.

5.3. EAGFL

Im Jahr 2004 fanden in den Mitgliedstaaten fünf Kontrollbesuche im Hinblick auf die abschlussbezogenen Rechnungsprüfungen der Programme des Zeitraums 1994-1999 statt. Diese Kontrollen betrafen die größten nationalen Programme für Ziel-5a-Maßnahmen.

Ferner wurden in den Mitgliedstaaten 17 Kontrollbesuche durchgeführt, um zu ermitteln, welche Situationen als unzureichend anzusehen sind (ca. 2-3% der EAGFL-Zahlungen im Jahr 2004) und angemessene Korrekturmaßnahmen erfordern.

5.4. FIAF

2004 wurden insgesamt acht Kontrollbesuche vorgenommen. Fünf Kontrollbesuche betrafen die Prüfung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme für die Programme des Planungszeitraums 2000-2006 (407 Mio. EUR) in vier Mitgliedstaaten. Eine FIAF-Prüfung betraf den Abschluss der Programme des Planungszeitraums 1994-1999 (1,1 Mio. EUR). Ferner wurden zwei Projekte innovativer Maßnahmen (Betrag der FIAF-Beihilfe: 236 000 EUR) geprüft. Insgesamt wurden 19 Strukturprojekte im Betrag von 5,35 Mio. EUR geprüft (FIAF-Beihilfe: 1,8 Mio. EUR).

5.5. OLAF

Im Jahr 2004 hat das OLAF 29 Kontrollbesuche in den Mitgliedstaaten durchgeführt. 22 dieser Kontrollbesuche betrafen Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durch die Kommission zum Schutz der finanziellen Interessen der EG vor Betrug und Unregelmäßigkeiten. Sieben andere Besuche dienten zur Unterstützung der nationalen Verwaltungsbehörden oder Gerichtsbehörden.

16 Besuche betrafen den ESF, drei den EFRE, zwei das FIAF und einer den EAGFL, Abteilung Ausrichtung.

Des Weiteren haben die Mitgliedstaaten der Kommission gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1681/94 für das Jahr 2004 3037[8] Fälle von Unregelmäßigkeiten mitgeteilt, die einen Betrag von 431 Mio. EUR betrafen. Diese Unregelmäßigkeiten wurden bei Zahlungen in den Zeiträumen 1994-1999 und 2000-2006 begangen. Sowohl das Schadensvolumen als auch die Zahl der Fälle haben sich gegenüber dem Jahr 2003 erhöht. Dies dürfte das Verfahren zum Abschluss der Programme des Zeitraums 1994-1999 beeinträchtigen. Gleichzeitig zeigt sich jedoch, dass die Mitgliedstaaten sich ihrer Verpflichtungen auf diesem Gebiet stärker bewusst sind, was ermutigend ist und trotz der Zunahme von Unregelmäßigkeiten zu einer besseren Aufdeckung und Berichterstattung führt.

6. AUSSCHÜSSE ZUR UNTERSTÜTZUNG DER KOMMISSION

6.1. Ausschuss für die Entwicklung und Umstellung der Regionen

In seiner Funktion als Verwaltungsausschuss gab der Ausschuss für die Entwicklung und Umstellung der Regionen befürwortende Stellungnahmen zur Änderung der Leitlinien für INTERREG III und INTERREG IIIC und zur Verordnung (EG) Nr. 448/2004 der Kommission hinsichtlich der Zuschussfähigkeit der Ausgaben für von den Strukturfonds kofinanzierte Operationen ab. In seiner beratenden Funktion befasste sich der Ausschuss mit den für 2005 geplanten Maßnahmen technischer Hilfe, der Genehmigung des Verzeichnisses der Ziel-2-Fördergebiete in den zehn neuen Mitgliedstaaten und der Genehmigung der Programmplanungsdokumente für die neuen Mitgliedstaaten.

6.2. ESF-Ausschuss

Der Ausschuss gab drei Stellungnahmen ab: zur Verabschiedung der Verordnung (EG) Nr. 448/2004 der Kommission, zu den Programmplanungsdokumenten der neuen Mitgliedstaaten und zum künftigen Rechtsrahmen für die Strukturfonds.

6.3. Ausschuss für Agrarstrukturen und die Entwicklung des ländlichen Raums (STAR)

Der STAR-Ausschuss trat 2004 elf Mal zusammen. Er gab befürwortende Stellungnahmen zu 52 Änderungen von Entwicklungsplänen für den ländlichen Raum gemäß Artikel 44 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 und zu 5 Entwicklungsplänen für den ländlichen Raum gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1268/1999 ab.

6.4. Ausschuss für Fischerei- und Aquakulturstrukturen

Der Ausschuss wurde zu folgenden Themen konsultiert: Entwurf der Verordnung (EG) Nr. 448/2004, FIAF-Programmplanungsdokumente der zehn neuen Mitgliedstaaten, Vorhaben innovativer Maßnahmen, Konferenz über die Zukunft des FIAF, Auslegung von Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 2797/1999 und Entwurf der Geschäftsordnung des Ausschusses.

[1] Die Vorauszahlungen für die EU-10-Strukturfondsprogramme (2,56 Mrd. EUR) betragen 16% der Gesamtmittel für den Planungszeitraum 2004-2006 in Höhe von 16 Mrd. EUR und verteilen sich auf 2004 (10%) und 2005 (6%).

[2] Artikel 31 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds besagt Folgendes: "Der Teil eines gebundenen Betrags, für den am Ende des zweiten Jahres nach dem Jahr der Mittelbindung oder für die betreffenden Beträge gegebenenfalls nach dem Zeitpunkt eines späteren für die Genehmigung einer Maßnahme oder einer Operation erforderlichen Beschlusses der Kommission keine Vorauszahlung erfolgt ist oder kein zulässiger Auszahlungsantrag im Sinne des Artikels 32 Absatz 3 bei der Kommission vorgelegt wurde oder für den bei Fristablauf der in Artikel 37 Absatz 1 genannte Schlussbericht nicht vorliegt, wird von der Kommission automatisch freigegeben; die Beteiligung der Fonds an dieser Intervention wird entsprechend gekürzt."

[3] (http://www.urbanaudit.org)

[4] www.europa.eu.int/equal

[5] http://europa.eu.int/comm/regional_policy/innovation/concours_de.htm

[6] Entscheidung Nr. 884/2004/EG zur Änderung der Entscheidung Nr. 1692/96/EG.

[7] Siehe Anhang, Teil 5: Performance Reserve: Range of Percentage Allocations, Objective 1 and Objective 2 (Leistungsgebundene Reserve: Mittelzuweisungen, Ziel 1 und Ziel 2).

[8] Siehe auch: Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften – Betrugsbekämpfung - Jahresbericht 2004, http://europa.eu.int/comm/anti_fraud/reports/index_en.html.