52005DC0388

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über regionale Schutzprogramme /* KOM/2005/0388 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 1.9.2005

KOM(2005) 388 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

ÜBER REGIONALE SCHUTZPROGRAMME

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

ÜBER REGIONALE SCHUTZPROGRAMME

1. EINLEITUNG

1. Die Mitteilung der Kommission vom 14. Juni 2004 zur " Verbesserung des Zugangs zu dauerhaften Lösungen" (KOM(2004) 410 endg.) (Mitteilung vom Juni 2004) enthält Vorschläge für einen neuen EU-Ansatz in Bezug auf das internationale Schutzsystem. Gefördert werden sollen regionale Schutzprogramme, um die Schutzkapazität der betroffenen Regionen zu stärken und die Flüchtlingsbevölkerung dort besser zu schützen und dauerhafte Lösungen zu schaffen (die drei dauerhaften Lösungen sind Rückkehr, örtliche Eingliederung oder Neuansiedlung in einem Drittstaat, sofern die ersten zwei dauerhaften Lösungen nicht möglich sind)[1]. Darüber hinaus wird ein EU-weites Neuansiedlungsprogramm vorgeschlagen, das einer größeren Zahl von Flüchtlingen Schutz bieten sowie für eine geordnete und besser gesteuerte Einreise in die EU sorgen soll.

2. In dem Haager Programm vom 4. und 5. November 2004 erkennt der Europäische Rat an, dass die EU im Geist gemeinsamer Verantwortung zu einem leichter zugänglichen, gerechteren und wirksameren internationalen Schutzsystem in Partnerschaft mit Drittländern beitragen und zum frühest möglichen Zeitpunkt Zugang zu Schutz und zu dauerhaften Lösungen gewähren muss. Eine Unterscheidung wurde zwischen den unterschiedlichen Bedürfnissen von Ländern in Transit- und Herkunftsregionen gemacht. Die Länder in den Herkunfts- und Transitregionen werden darin unterstützt, Anstrengungen im Hinblick auf einen Aufbau der Kapazitäten für den Schutz von Flüchtlingen zu unternehmen. In diesem Zusammenhang hat der Europäische Rat die Kommission ersucht, in Partnerschaft mit den betreffenden Drittländern und in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem UNHCR regionale Schutzprogramme der EU auszuarbeiten. Diese Programme sollen auf den Erfahrungen aufbauen, die mit den vor Ende 2005 einzuleitenden Pilot-Schutzprogrammen gesammelt werden. Diese Programme werden eine breite Palette geeigneter Instrumente umfassen, die in erster Linie auf den Kapazitätsaufbau ausgerichtet sind und ein gemeinsames Neuansiedlungsprogramm für die Mitgliedstaaten vorsehen, die bereit sind, sich auf freiwilliger Basis an einem solchen Programm zu beteiligen. In Bezug auf die Transitländer hob der Europäische Rat hervor, dass es sowohl an den südlichen als auch an den östlichen Grenzen der EU einer intensivierten Zusammenarbeit und eines verstärkten Kapazitätsaufbaus bedarf, damit die betreffenden Länder die Wanderungsbewegungen besser steuern und Flüchtlingen angemessenen Schutz bieten können.

3. Diese Mitteilung ist die Antwort der Kommission auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 2. und 3. November 2004, in denen die Kommission aufgefordert wurde, bis spätestens Juli 2005 einen Aktionsplan für die Pilotphase eines oder mehrerer regionaler Schutzprogramme zu unterbreiten. Nach den Ausführungen des Rates sollte ein solches Pilotprogramm der spezifischen Situation angepasst und auf den Schutz ausgerichtet sein. Es sollte sich auf eine Reihe von Maßnahmen stützen, wie Unterstützung von Drittländern bei der Einhaltung internationaler Verpflichtungen im Rahmen des Genfer-Abkommens und anderer einschlägiger internationaler Instrumente und Erhöhung der Schutzkapazität durch Maßnahmen für einen verbesserten Zugang zu Registrierung und Integration am Aufnahmeort sowie Unterstützung zur Verbesserung der Infrastruktur und der Steuerung der Migrationsströme vor Ort. Die Erstellung und Umsetzung dieser Programme sollte in enger Zusammenarbeit mit dem UNHCR und gegebenenfalls mit anderen internationalen Organisationen erfolgen. Mögliche EU- und andre Finanzierungsquellen sind anzugeben. Die Kohärenz mit dem Gemeinschaftsansatz gegenüber der Region und betroffenen Drittländer ist sicherzustellen.

4. Die regionalen Schutzprogramme werden in bereits bestehende Förderinstrumente eingebunden, insbesondere die Programme AENEAS und TACIS und erfordern keinem neuen Finanzrahmen. In dieser Mitteilung werden die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Pilotprojekten des regionalen Schutzes skizziert, Empfehlungen für den geografische Anwendungsbereich und die inhaltliche Ausgestaltung vorgebracht und erläutert, wie das Konzept regionaler Schutzprogramme in die Beziehungen der Gemeinschaft mit den betroffenen Regionen und Ländern einbezogen werden soll. Im ersten Abschnitt wird der politische Hintergrund der Mitteilung behandelt; der zweite Abschnitt befasst sich schwerpunktmäßig mit dem möglichen Inhalt von Pilotprogrammen; im dritten Abschnitt wird geprüft, welche geografischen Gebiete für solche Pilotprogramme in Betracht kommen und wie dieser Ansatz in die Gemeinschaftspolitik gegenüber den betreffenden Ländern und Regionen eingebettet werden kann; im vierten und fünften Abschnitt wird untersucht, in welchen spezifischen Regionen die ersten beiden Pilotprogramme durchgeführt werden könnten; die letzten Abschnitte befassen sich damit, wie die Pilotprogramme bewertet und die Nachhaltigkeit sichergestellt werden sollte und welche nächsten Schritte zu treffen sind.

5. Die regionalen Schutzprogramme sollen die Schutzkapazitäten in Gebieten stärken, die sich in Nähe der Ursprungsregionen befinden. Ziel sollte sein, die Voraussetzungen für eine der drei dauerhaften Lösungen zu schaffen, d.h. Rückkehr, lokale Integration oder Neuansiedlung. Die Abwicklung regionaler Schutzprogramme in Zusammenarbeit mit dem UNHCR gemäß der Vereinbarung zwischen der Kommission und dem UNHCR vom 15. Februar 2005 sowie mit Drittländern in den Herkunftsregionen wird eine Koordinierung der EU-Politik in den Bereichen Flüchtlinge, humanitäre Hilfe und Entwicklung erfordern, damit die verschiedenen Schutzbedürfnisse wie auch die Auswirkungen von Flüchtlingsbevölkerungen auf lokale Gemeinschaften berücksichtigt und zum Vorteil aller optimiert werden können. Humanitäre Operationen zugunsten von Flüchtlingsbevölkerungen werden nicht Teil der regionalen Schutzprogramme sein. Diesbezügliche Entscheidungen werden weiterhin auf Grundlage von Bedarfsbeurteilungen getroffen und die Maßnahmen werden unter voller Achtung humanitärer Grundsätze durchgeführt. Die optimale Wirkung regionaler Schutzprogramme kann dadurch erzielt werden, dass potenzielle Schutzlücken ermittelt und sichergestellt wird, dass zusätzliche Maßnahmen bereits bestehende Tätigkeiten (vor allem im humanitären und Entwicklungsbereich) ergänzen und verstärken. In der Praxis erfordert dies eine Abstimmung mit den beteiligten Akteuren, um Flüchtlingen einen bessern Schutz zu bieten.

2. INHALT REGIONALER SCHUTZPROGRAMME

6. Regionale Schutzprogramme sollten flexibel und situationsbezogen sein und in Einklang mit der humanitären Politik und Entwicklungsstrategie der Gemeinschaft sowie anderen relevanten Tätigkeiten stehen. Ziel regionaler Schutzprogramme ist die Stärkung der Schutzkapazität von Drittländern. Regionale Schutzprogramme sollten praxisorientiert sein und sowohl das Schutzangebot für Flüchtlinge als auch bestehende Vereinbarungen mit dem fraglichen Drittland effektiv verbessern. Sie sollten auch darauf abzielen, dem Gastland Nutzen zu bringen. Ausgehend von diesen Überlegungen sollte ein regionales Schutzprogramm folgende Kernaktivitäten umfassen:

1. Projekte zur Verbesserung der allgemeinen Schutzsituation im Aufnahmeland.

2. Projekte zur Einführung eines effizienten Verfahrens zur Feststellung des Flüchtlingsstatus, um den Aufnahmeländern dabei zu helfen, die Migrationsfolgen von Flüchtlingssituationen besser zu bewältigen und die Ressourcen auf die Kern-Flüchtlingsbevölkerung zu konzentrieren.

3. Projekte, die durch verbesserte Aufnahmebedingungen den Flüchtlingen unmittelbar zugute kommen.

4. Projekte zugunsten der lokalen Gemeinschaft, welche die Flüchtlinge aufnimmt, indem beispielsweise allgemeine Umweltbelange angegangen werden, welche Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaft gleichermaßen berühren und über den positiven Beitrag von Flüchtlingen informiert wird.

5. Projekte für das Training derjenigen, die mit Flüchtlingen und Migranten zu tun haben, in Fragen des Schutzes.

6. Eine Neuansiedlungszusage, indem sich die EU-Mitgliedstaaten freiwillig verpflichten, dauerhafte Lösungen bereitzustellen und Flüchtlingen die Neuansiedlung in ihren Ländern anzubieten.

7. Die Neuansiedlung von Flüchtlingen in den EU-Mitgliedstaaten wird ein wichtiger Faktor sein, der gegenüber Drittländern die partnerschaftliche Komponente der regionalen Schutzprogramme unterstreicht. Die Kommission stellt fest, dass seit der Mitteilung vom Juni 2004 mehrere Mitgliedstaaten die Aufstellung eigener Neuansieldungsprogramme in Betracht ziehen. Die Kommission erwartet, dass dieser Positionswechsel zum breiteren Erfolg der regionalen Schutzprogramme beitragen wird und laufende Maßnahmen nicht einfach umgeschichtet, sondern bisherige Anstrengungen substanziell ausgeweitet werden.

8. Im Anschluss an die Evaluierung der Pilotphase wird die Kommission prüfen, ob ein stärker strukturierter Ansatz zur Neuansiedlung vorgeschlagen werden soll. Ein solcher Vorschlag wird die operationellen und logistischen Erfordernisse in Zusammenhang mit der Steuerung der Neuansiedlung auf EU-Ebene zu berücksichtigen haben. Allerdings wird die Kommission gemäß dem Mandat des Haager Programms demnächst einen Vorschlag zur Änderung des Ratsbeschlusses über die Einrichtung des Europäischen Flüchtlingsfonds unterbreiten, damit die Neuansiedlung im Rahmen regionaler Schutzprogramme von der Gemeinschaft finanziell gefördert werden kann.

3. REGIONEN, DIE FÜR DIE ERSTEN REGIONALEN SCHUTZPROGRAMME IN BETRACHT KOMMEN

9. Die Auswahl geeigneter geografischer Regionen für die Pilotphase der regionalen Schutzprogramme erfolgt anhand mehrerer maßgeblicher Faktoren, hauptsächlich: Bewertung spezifischer Flüchtlingssituationen in Drittländern; finanzielle Möglichkeiten im Rahmen vorhandener Gemeinschaftsinstrumente; bestehende Beziehungen und Kooperationsrahmen zwischen der Gemeinschaft und bestimmten Ländern oder Regionen. Im Jahr 2003 ermittelte das UNHCR 38 Flüchtlingssituationen, die als lang andauernd angesehen werden könnten, da in jedem Fall mindestens 25 000 Flüchtlinge mehr als 5 Jahre im Exil lebten. Auch gibt es weitere Flüchtlingssituationen, die von den konzertierten Anstrengungen im Rahmen regionaler Schutzprogramme profitieren könnten. Allerdings muss sich die Pilotphase der regionalen Schutzprogramme auf ein klar abgegrenztes Gebiet konzentrieren, auf den bisherigen Erfahrungen mit Aktionen aufbauen, die über sonstige Instrumente der Außenbeziehungen und der Entwicklungspolitik finanziert werden und der Notwendigkeit Rechnung tragen, dass ein zusätzlicher Nutzen gewährleistet sein muss und ein Evaluierungsmechanismus vorzusehen ist.

10. Ebenfalls zu berücksichtigen sind politische Überlegungen; so ist einzuräumen, dass Transitregionen und Herkunftsregionen naturgemäß verschieden sind und unterschiedliche Ansätze erfordern, doch muss sich die EU mit beiden befassen. Bei den Transitregionen richtet sich das Augenmerk der Mitgliedstaaten hauptsächlich auf die Westlichen Neuen Unabhängigen Staaten . Auch Maßnahmen in Subsahara - Afrika (Gebiet der Großen Seen/Ostafrika) werden als vorrangig betrachtet, vor allem im Hinblick auf eine mögliche Neuansiedlung in dieser Region und die Aufnahme eines Dialogs mit einem oder mehreren Ländern der Herkunftsregion.

11. Um auf EU-Ebene die nötige politische Unterstützung für solche Maßnahmen zu erhalten und das Vertrauen der beteiligten Drittländer zu gewinnen, muss eine Region ausgewählt werden, wo rasch messbare Ergebnisse erzielt werden können. Daher gedenkt die Kommission, zunächst mit den Behörden der Westlichen Neuen Unabhängigen Staaten (Ukraine/Moldawien/Belarus) ein Pilotprojekt regionaler Schutzprogramme[2] in einer Transitregion zu entwickeln.

4. REGIONALES SCHUTZPROGRAMM FÜR DIE WESTLICHEN NUS-LÄNDER

12. Die Westlichen Neuen Unabhängigen Staaten (Ukraine, Moldawien, Belarus) sind aus den Diskussionen mit den Mitgliedstaaten als klare Priorität hervorgegangen. Diese Region bildet bereits einen wichtigen Schwerpunkt bei den Außenbeziehungen und der Finanzhilfe der EU, wozu auch laufende Arbeiten zu Schutzbelangen zählen, die von der Gemeinschaft und einzelnen Mitgliedstaaten finanziert werden. Seit Anfang der 90er Jahre arbeitet das UNHCR mit den Regierungen und anderen relevanten Akteuren zusammen, um eine Asylgesetzgebung und -infrastruktur zu entwickeln; dieses Vorhaben erfordert weitere Arbeiten und Unterstützung sowie neue Maßnahmen in den Bereichen Aufnahme, Eingliederung und Neuansiedlung.

13. Ein Pilotprojekt für diese Region würde auf den Anstrengungen aufbauen, die bereits in Zusammenarbeit mit den Behörden der westlichen NUS-Länder unternommen wurden und diese ergänzen. Der Aktionsschwerpunkt sollte auf der Stärkung bereits bestehender Schutzkapazitäten liegen. So könnten nicht nur subsidiärer Schutz, Integration und Registrierung, sondern auch wesentliche Schutzaktivitäten wie Fallprüfung und Aufnahme verbessert werden. Diesbezügliche Vorschläge sollten im Rahmen der AENEAS-Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für 2005 und der regionalen Aktionsprogramme im Rahmen von TACIS 2006 sowie sonstiger Finanzprogramme eingereicht werden. Bestehende Strukturen müssen entsprechend angepasst werden. AENEAS stellt vorläufig 2 Mio. EUR für den Bereich Asyl und internationalen Schutz in dieser Region bereit.

5. WEITERE REGIONALE SCHUTZPROGRAMME

14. Im Hinblick auf ein Pilotprojekt mit einem oder mehreren Ländern einer Herkunftsregion könnten weitere Maßnahmen zum besseren Schutz von Flüchtlingen aus dem Gebiet der Großen Seen ins Auge gefasst werden; dies würde in Einklang mit der Programmplanung der verfügbaren Finanzinstrumente stehen, die Neuansiedlung als zentrales Element einer dauerhaften Lösung einbeziehen und den politischen Prioritäten der Mitgliedstaaten gerecht werden. Der EU bietet sich hier die Möglichkeit, mit betroffenen Drittländern unter voller Achtung des Grundsatzes der Eigenverantwortung eine koordinierte und strategische Aktion im Bereich Schutz und Neuansiedlung auf den Weg zu bringen[3]. Dies entspricht auch den Anregungen, die in der K onvention Plus -Initiative[4] des UNHCR enthalten sind.

15. Natürlich stellt diese Region große Herausforderungen an ein erstes regionales Schutzprogramm von begrenzter Tragweite. Die andauernde Flüchtlingssituation erreicht ein solches Ausmaß, dass schwer erkennbar sein mag, wie ein regionales Schutzprogramm mit den begrenzten Mittel, die AENEAS zur Verfügung stehen, dauerhafte Wirkung erzielen könnte. Deshalb müsste ein Pilotprogramm auf den laufenden Arbeiten aufbauen, einen Unterschied für die Flüchtlinge vor Ort herbeiführen und die größere Bereitschaft der Mitgliedstaaten zu Neuansiedlungsaktivitäten nutzen. Dies bedeutet, dass ein bestimmter begrenzter geografischer Schwerpunkt innerhalb der Gesamtregion für das Pilotprojekt ausgewählt wird. Dort könnten verschiedene gezielte Maßnahmen im Rahmen von AENEAS eingeleitet und größere Wirkung erzielt werden, als wenn die Region als Ganzes einbezogen würde. Regionalität würde dadurch gewährleistet, dass die Flüchtlinge, die von dem Pilotprojekt profitieren könnten, aus dem gesamten Gebiet der Großen Seen kommen. Dieses begrenzte regionale Schutzprogramm könnte als Katalysator für weitere Maßnahmen und als Grundlage für ein anschließendes regionales Schutzprogramm von größerer Tragweite herangezogen werden.

16. Tansania mit seiner großen Zahl von Flüchtlingen aus Burundi und der Demokratischen Republik Kongo könnte ein solcher geographischer Schwerpunkt sein. In dem Landesstrategiepapier und dem nationalen Richtprogramm für die Jahre 2001 bis 2007 wird anerkannt, dass Tansania die größte Flüchtlingspopulation in Afrika aufnimmt und daher Unterstützung aus einem der größten Nothilfeprogramme von ECHO erhält. Die Gemeinschaft wird weiterhin den Friedensprozess in Burundi und in der Demokratischen Republik Kongo unterstützen, um die Voraussetzungen für eine Rückkehr der Flüchtlinge zu schaffen. Die Regionalstrategie für das östliche und südliche Afrika sowie den indischen Ozean, wozu auch Tansania gehört, misst dem Kapazitätenaufbau besondere Bedeutung bei, damit vor allem regionale Organisationen dazu beitragen können, verantwortungsvolle Regierungsführung, Menschenrechte und Streitbeilegung zwischen Mitgliedsstaaten zu fördern.

17. Im Rahmen der Entwicklungskooperation mit den AKP-Ländern plant die Kommission, in einen Dialog mit den tansanischen Behörden zu treten, um die Chancen und die Zweckmäßigkeit eines regionalen Schutzprogramms für die Flüchtlinge aus dem Gebiet der Großen Seen in dem Land zu erörtern. Im Anschluss an diese Gespräche könnte dem AENEAS-Ausschuss ein Entwurf möglicher Projektgebiete zur Information unterbreitet werden. Die Tätigkeiten könnten somit als Projekte im Rahmen von AENEAS vorgeschlagen werden. Die indikative Mittelausstattung für Maßnahmen zur Bereitstellung dauerhafter Lösungen für Flüchtlinge in Subsahara Afrika beläuft sich auf 4 Mio. EUR. Weitere 5 Mio. EUR sind für Maßnahmen zur Migrationssteuerung ausgewiesen.

18. Mit Blick auf die Weiterentwicklung regionaler Schutzprogramme sind auch andere Optionen zu prüfen, die insbesondere Nordafrika , die Region Afghanistan und das Horn von Afrika einbeziehen. Diese Regionen wurden bei den Diskussionen zwischen den Mitgliedstaaten ausführlich zur Sprache gebracht. Wenngleich die Region Afghanistan im Mittelpunkt zahlreicher Maßnahmen der Gemeinschaft und einzelner Mitgliedstaaten steht, konzentrieren sich diese inzwischen hauptsächlich auf die sichere Rückkehr afghanischer Staatsangehöriger in ihr Land. Für das Horn von Afrika bereitet der UNHCR einen umfassenden Aktionsplan für somalische Flüchtlinge vor. Die Ergebnisse dieser laufenden Maßnahmen könnten sich als entscheidend für die die Einschätzung des Bedarfs an Unterstützung der betroffenen Drittländer bei der Ausarbeitung eines etwaigen regionalen Schutzprogramms für diese Region erweisen. Ebenso findet Nordafrika die besondere Aufmerksamkeit der Mitgliedstaaten und ein Großteil der gemeinschaftlich geförderten Maßnahmen ist bereits auf diese Region ausgerichtet. Doch angesichts der komplexen Migrationssituation in den nordafrikanischen Ländern ist ein breit angelegter Ansatz erforderlich. Ein entscheidender Faktor für die Berücksichtigung dieser und anderer Regionen für regionale Schutzprogramme wird die Ermittlung möglicher Neuansiedlungsfälle durch denUNHCR sein.

6. EVALUIERUNG, NACHHALTIGKEIT UND ZEITLICHE ABSTIMMUNG

19. Die Pilotprogramme stellen eine zusätzliche Anstrengung für den Flüchtlingsschutz dar und erfordern eine genaue Überwachung und Evaluierung während der Anfangsphase. Geplant ist, dass 2007 eine unabhängige externe Bewertung vorgenommen wird, die hauptsächlich auf die Wirkungen und Ergebnisse der Programme eingehen soll.

20. Davon ausgehend wird die Kommission die Anstoßwirkung der Pilotprogramme bewerten und darüber Bericht erstatten. Des Weiteren wird die Kommission prüfen, ob eine systematischere Vorgehensweise notwendig ist einschließlich etwaiger strukturierter Partnerschaften mit den internationalen Organisationen, die verbundene Tätigkeiten durchführen. Auf dieser Grundlage wird die Kommission dann über die gebotenen Initiativen entscheiden.

21. Im Hinblick auf eine effiziente Überwachung und Evaluierung regionaler Schutzprogramme wird die Kommission sicherstellen, dass im Rahmen der AENEAS-Aufforderung eingereichte Projekte, welche die regionalen Schutzprogramme bilden werden, aufeinander abgestimmt sind, so dass die Ergebnisse zu etwa gleicher Zeit vorliegen, damit durch Zwischenberichte und häufiges Monitoring die Kontinuität zwischen den einleitenden Programmen und den erforderlichen Follow-up-Maßnahmen gewährleistet werden kann.

7. SCHLUSSFOLGERUNG

22. Regionale Schutzprogramme sind ein erster Schritt, um den internationalen Schutz zu stärken. Auch bieten sie der EU die Möglichkeit, operationelle Ergebnisse im Hinblick auf einen besseren Flüchtlingsschutz vor Ort zu erzielen. Der zusätzliche Nutzen liegt darin, dass sowohl die Neuansiedlung gefördert als auch ergänzende Anstrengungen unternommen werden, um die Lage von Flüchtlingen zum Besseren zu wenden. Obwohl die Initiative nur von begrenzter Tragweite ist, dürfte sie die Flüchtlings- und Schutzproblematik auf der politischen Agenda der beteiligten Drittländer und der EU-Mitgliedstaaten zum Vorteil der Flüchtlinge nach vorne bringen.

23. Die Kommission wird in Abstimmung mit anderen Beteiligten, einschließlich des UNHCR, eine angemessene Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten sowie den Herkunfts-, Transit- und Erstasylländern, die von der Umsetzung und Überprüfung der Pilotprogramme des regionalen Schutzes betroffen sind, sicherstellen.

24. Die Kommission ersucht den Rat und das Europäische Parlament, die in dieser Mitteilung erläuterte Strategie für regionale Schutzprogramme zur Kenntnis zu nehmen.

[1] Rückkehr ist die Heimkehr einer Person in ihr Heimatland. Im Zusammenhang von dauerhaften Lösungen wird diese Rückkehr in Sicherheit und Würde durchgeführt.

Örtliche Eingliederung ist die Integration eines Flüchtlings in die Gesellschaft eines Gastlandes mit Aussicht auf legalen Aufenthalt und persönliche Eigenständigkeit.

Neuansiedlung beinhaltet die Auswahl und den Transfer von Flüchtlingen von einem Staat, in dem sie Schutz gesucht haben, in einen dritten Staat, in dem ihr Schutz, einschließlich Aufenthalt und die Aussicht auf Integration und Eigenständigkeit, sichergestellt ist. Von der Neuansiedlung kann Gebrauch gemacht werden, wenn Flüchtlinge weder in ihr Herkunftsland noch in das erstmals asylgewährende Land zurückkehren können. Die „Machbarkeitsstudie zur Schaffung von Neuansiedlungsplänen in EU- Mitgliedstaaten oder auf EU-Ebene, vor dem Hintergrund des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und des Zieles eines Gemeinsamen Asylverfahrens“ (veröffentlicht von der Kommission im Mai 2004) ergibt eine ausführlichere Prüfung von Neuansiedlungsmöglichkeiten im EU-Zusammenhang.

[2] Die Maßnahmen in Belarus werden sich auf den Aufbau von Schutzkapazitäten mit Hilfe von NRO konzentrieren; die Kontakte mit Regierungsstellen sollen sich auf das unbedingt Notwendige beschränken, um eine effiziente Durchführung der Projekte zu ermöglichen. Allerdings werden staatliche Stellen in den Genuss des Programms kommen können, wenn sie bereit sind, in flüchtlingsspezifischen Menschenrechtsbelangen zu kooperieren wie subsidiären Schutz, Rechtsberatung und medizinische Versorgung, Ausarbeitung von Eingliederungsprogrammen für Flüchtlinge.

[3] Auf dem Seminar des britischen Vorsitzes zum Thema Neuansiedlung, das am 4. und 5. Juli 2005 in London stattfand, wurde bestätigt, dass der strategische Einsatz der Neuansiedlung ein wichtiges Instrument ist, um die Schutzkapazität in Drittländern zu fördern.

[4] In Konvention Plus hat der Hohe Kommissar für Flüchtlinge der UN zu neuen Regelungen zur Ergänzung der Flüchtlingskonvention und zur Hilfe beim Schutz von Flüchtlingen sowie zum Erreichen dauerhafter Lösungen in Herkunftsregionen aufgerufen. Ziel ist die Nutzung von Übereinkünften und Verpflichtungen von Staaten zu spezifischen Fällen in multilateralen Übereinkommen, umfassende Aktionspläne inbegriffen. Der UNHCR stellt sich vor, dass diese neuen Regelungen aus umfassenden Aktionsplänen zur Sicherstellung effektiverer und vorhersehbarer Antworten auf Flüchtlingslagen großen Ausmaßes in Form multilateraler „Sonderübereinkünfte“ bestehen könnten. Hierzu gehört die zusätzliche Entwicklungshilfe mit dem Ziel der Erlangung einer gerechteren Lastenteilung und der Unterstützung des Selbstvertrauens von Flüchtlingen und Rückkehrern in Ländern, die eine große Zahl von Flüchtlingen aufnehmen; Multilaterale Verpflichtungen für die Neuansiedlung von Flüchtlingen; Einvernehmen über die Aufgaben und Zuständigkeiten von Herkunfts-, Transit- und Zielländern in irregulären Weiterreisesituationen.