Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die einzelstaatlichen Strategien zur Verringerung der zur Deponierung bestimmten, biologisch abbaubaren Abfälle gemäss Artikel 5 absatz 1 der Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien {SEK(2005) 404} /* KOM/2005/0105 endg. */
Brüssel, den 30.03.2005 KOM(2005) 105 endgültig BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT ÜBER DIE EINZELSTAATLICHEN STRATEGIEN ZUR VERRINGERUNG DER ZUR DEPONIERUNG BESTIMMTEN, BIOLOGISCH ABBAUBAREN ABFÄLLE GEMÄSS ARTIKEL 5 ABSATZ 1 DER RICHTLINIE 1999/31/EG ÜBER ABFALLDEPONIEN {SEK(2005) 404} 1. EINLEITUNG Mit diesem Bericht sollen die übrigen Gemeinschaftsorgane, die Mitgliedstaaten und die interessierte Öffentlichkeit gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien über die einzelstaatlichen Strategien der Mitgliedstaaten zur Verringerung der zu deponierenden Menge biologisch abbaubarer Abfälle unterrichtet werden. Ziel der Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien[1] ist, dass während des gesamten Bestehens der Deponie negative Auswirkungen der Ablagerung von Abfällen auf die Umwelt, insbesondere die Verschmutzung von Oberflächenwasser, Grundwasser, Boden und Luft, und auf die globale Umwelt, einschließlich des Treibhauseffekts, sowie alle damit verbundenen Risiken für die menschliche Gesundheit weittestmöglich vermieden oder vermindert werden. Gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten bis spätestens 16. Juli 2003 eine einzelstaatliche Strategie zur Verringerung der zur Deponierung bestimmten, biologisch abbaubaren Abfälle festlegen und die Kommission über diese Strategie unterrichten. Diese Strategien sollten Maßnahmen zur Erreichung der in Artikel 5 Absatz 2 genannten Ziele insbesondere durch Recycling, Kompostierung, Biogaserzegung oder die Verwertung von Material/Rückgewinnung von Energie umfassen. Gemäß Artikel 5 Absatz 2 muss die zu deponierende Menge biologisch abbaubarer Siedlungsabfälle verringert werden auf - 75% bis 16. Juli 2006 - 50% bis 16. Juli 2009 und - 35% bis 16. Juli 2016 der Gesamtmenge der biologisch abbaubaren Siedlungsabfälle, die 1995 oder im letzten Jahr vor 1995, für das einheitliche Eurostat-Daten vorliegen, erzeugt wurde. Die Mitgliedstaaten, die 1995 mehr als 80 % ihrer eingesammelten Siedlungsabfälle in Deponien verbracht haben, können die Erfüllung dieser Zielvorgaben um höchstens vier Jahre aufschieben. Bis Januar 2004 gingen bei der Kommission die einzelstaatlichen Strategien von Österreich, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Italien, Griechenland, Luxemburg, den Niederlanden, Portugal, Schweden sowie regionale Pläne für England, Wales, Schottland, Nordirland, Gibraltar, die Region Flandern und die Region Wallonien ein. Irland und Spanien müssen ihre Strategien noch vorlegen. Finnlands Strategie wurde verspätet eingereicht, so dass sie in diesem Bericht nicht mehr berücksichtigt werden konnte. Außerdem mussten die zehn neuen Mitgliedstaaten ihre einzelstaatlichen Strategien nach dem Beitritt vorlegen. Die Kommission wird weiterhin mit den Mitgliedstaaten in Verbindung bleiben, um Angaben zur gesamten Gemeinschaft einzuholen. Im Bericht werden die vorgelegten Strategien zusammengefasst. Da für die Strategien kein Format vorgeschrieben war, unterscheiden sich deren Aufbau und Einzelheiten erheblich. In diesem Bericht werden der derzeitige Stand in den Mitgliedstaaten sowie die einzelstaatlichen Strategien erläutert und allgemeine Schlussfolgerungen gezogen. Dieser Bericht wird von einem Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen begleitet, das eine eingehendere Zusammenfassung der Strategien sowie die aus den Mitgliedstaaten eingegangenen Daten enthält. 2. ÜBERBLICK ÜBER EINZELSTAATLICHE STRATEGIEN Österreich hat bereits das letzte Verringerungsziel gemäß Artikel 5 erreicht. In Österreich besteht die gesetzliche Verpflichtung, biologisch abbaubare Abfälle getrennt zu sammeln und anschließend zu kompostieren. Verpackungsabfälle müssen ebenfalls getrennt gesammelt und anschließend wieder verwendet oder verwertet werden. Bei größeren Bauvorhaben müssen biologisch abbaubare Abfälle getrennt gesammelt werden. Auf Deponien darf nur Abfall entsorgt werden, der durch Verbrennung vorbehandelt wurde, um einen TOC unter 5% zu erreichen, oder eine biologische und mechanische Behandlung durchlaufen hat. Belgien hat regionale Strategien für die Region Wallonien und die Region Flandern vorgelegt. Für die Region Brüssel wurde keine Strategie vorgelegt. Die Region Flandern hat das letzte Verringerungsziel gemäß Artikel 5 bereits überschritten. Im Flämischen Abfallbewirtschaftungsplan ist eine weitere Verringerung vorgesehen: die Deponierung bestimmter Abfälle wie unsortierte Haushaltsabfälle, gesammelte Abfälle, die zur Verwertung bestimmt sind, und brennbarer Fraktionen (mit einem TOC über 6%) soll verboten werden. Die Region Wallonien möchte die Zielvorgaben dadurch erreichen, dass Ziele für die Vermeidung von Siedlungsabfällen, die Abfallverwertung insgesamt und das Recycling festgelegt werden. Die getrennte Sammlung organischer Abfälle ist auf freiwilliger Basis vorgesehen. Neue Anlagen für Biomethangaserzeugung, Kompostierung und Rückgewinnung von Energie sollten errichtet werden. Dänemark hat durch das Verbot der Deponierung sämtlicher zur Verbrennung geeigneten Abfälle bereits das letzte Verringerungsziel erreicht. Frankreich hält bereits weitgehend die Ziele für 2006 und 2009 ein. Seit 2002 dürfen nur "Endabfälle", d.h. Abfälle, die unter den derzeitigen technischen und wirtschaftlichen Bedingungen nicht mehr weiterbehandelt werden können, deponiert werden. Das Recycling von Papier wird aufgrund neuer Zielvorgaben für die Verwertung von Verpackungsabfällen zunehmen. Die getrennte Sammlung von biologisch abbaubaren Abfällen ist Bestandteil zahlreicher regionaler Abfallbewirtschaftungspläne. Mehrere regionale Abfallbewirtschaftungspläne sehen neue Abfallverbrennungsanlagen vor. Deutschland wird das letzte Verringerungsziel, sowohl bei Siedlungsabfällen als auch bei biologisch abbaubaren Abfällen, im Jahr 2005 erreichen. Nach deutschem Recht ist allgemein die getrennte Abfallsammlung vorgeschrieben. Biologisch abbaubare Siedlungsabfälle werden getrennt gesammelt und kompostiert. Holzabfälle dürfen nicht auf Deponien entsorgt werden. Verpackungsabfälle werden in hohem Maße gesammelt und verwertet, die Verwertungsquote hat fast ihre Grenze erreicht. Ab 1. Juni 2005 dürfen nur Siedlungsabfälle auf Deponien entsorgt werden, die verbrannt wurden (TOC von 3%) oder eine biologische und mechanische Behandlung durchlaufen haben. Italien erfüllt bereits die Ziele für 2006. Durch wirtschaftliche Maßnahmen einschließlich einer Ökosteuer wird der Preis der Deponierung steigen, was eine Verringerung der auf Deponien entsorgten Abfälle bewirken wird. Eine Steigerung der getrennten Sammlung organischer Abfälle ist vor allem in den südlichen Regionen vorgesehen. Neue Verbrennungsanlagen werden gebaut. Die Deponierung von tierischen Nebenprodukten mit mittlerem bis hohem Risiko und Abfälle aus dem Gesundheitswesen ist verboten. Griechenland hat ein System zur getrennten Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen geschaffen. Anlagen zur biologisch-mechanischen Behandlung und/oder Energiegewinnungsanlagen werden gebaut, wo dies ökonomisch und technisch durchführbar ist. Die regionalen Pläne müssen aktualisiert werden und Maßnahmen enthalten, mit denen die im nationalen Plan festgelegten Verringerungsziele erreicht werden. Die Betreiber neuer und bestehender Deponien müssen sich für eine Lösung für die Vorbehandlung der Abfälle entscheiden. Luxemburg hat unterschiedliche Systeme für die getrennte Sammlung von Küchenabfällen, Grünabfällen sowie Papier und Holz. Die beiden Deponien für Siedlungsabfälle sind mit einer gesonderten Sammelzentrale ausgerüstet und verfügen über Anlagen zur Abfallvorbehandlung (Schreddern, Sortieren, Homogenisierung, organische Stabilisierung). Die Niederlande erfüllen bereits das letzte Verringerungsziel. Die Siedlungsabfälle werden größtenteils verbrannt, das Kompostieren in Privathaushalten gefördert. Für die getrennte Sammlung organischer Abfälle wurden Ziele gesetzt. Getrennt gesammelte biologisch abbaubare Abfälle dürfen nicht auf Deponien entsorgt werden. Die Abfallverbrennung außerhalb von Verbrennungsanlagen ist verboten. Für die Behandlung getrennt gesammelter biologisch abbaubarer Abfälle werden Kompostieren und Fermentieren bevorzugt. Portugal hat Ziele gesetzt für die Steigerung der getrennten Sammlung von Lebensmittel- und Gartenabfällen, zunächst nur durch die wichtigsten Abfallquellen wie Restaurants, Kantinen und Supermärkte, später auch durch Privathaushalte. In Zukunft werden nur getrennt gesammelte biologisch abbaubare Abfälle kompostiert. Das Kompostieren in Privathaushalten wird gefördert. Der Bau mehrerer neuer Anlagen mit biologischen Behandlungsstufe ist geplant. Eine dritte Verbrennungsanlage wird gebaut und die Erweiterung der bestehenden Verbrennungsanlagen in Betracht gezogen. Für das Recycling von Papierverpackungen wurde Ziele festgelegt. Nachgedacht wird über die Anhebung der Deponiegebühren und die Einführung von stufenweisen Beschränkungen für Deponien. Schweden hat die Deponierung brennbarer und organischer Abfälle verboten. Ausnahmen wegen mangelnder Kapazitäten können gewährt werden. Die Abfälle werden überwiegend verbrannt. Die biologische Behandlung nimmt zu. Das Vereinigte Königreich nutzt die durch die Richtlinie zu Deponien gebotene Möglichkeit, das Erreichen der Ziele um vier Jahre aufzuschieben. Um die Ziele zu erreichen, erhalten die Abfallbewirtschaftungsbehörden Quoten für die Entsorgung biologisch abbaubarer Abfälle auf Deponien. Für Verpackungsabfälle wurden Verwertungs- und Recyclingziele festgelegt. Diese Quoten können gehandelt werden. Für England, Schottland, Wales, Nordirland und Gibraltar wurden regionale Strategien entwickelt. 3. SCHLUSSFOLGERUNG 3.1. Die Strategien Nur zwölf Mitgliedstaaten haben ihre nationalen Strategien gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Abfalldeponien-Richtlinie vorgelegt. Zwei der elf Mitgliedstaaten haben diese Strategien auf regionaler Grundlage vorgelegt. Für das Vereinigte Königreich wurden alle regionalen Strategien vorgelegt. Für Belgien wurde keine Strategie für die Region Brüssel vorgelegt. Die Förderung von Kompostieren, Papierrecycling und Energierückgewinnung ist Bestandteil aller Strategien. Die meisten Strategien stellen auf die Bedeutung von an der Quelle sortiertem Abfall für das Erzielen von qualitativ hochwertigem Kompost ab. Die Strategien sind unterschiedlich detailliert ausgearbeitet und auch die zum Erreichen der Ziele vorgesehenen Maßnahmen unterscheiden sich erheblich. Einige Mitgliedstaaten haben sich für rechtsverbindliche Maßnahmen entschieden, andere setzen auf freiwillige Maßnahmen und Anreize. Griechenland und das Vereinigte Königreich werden die Verringerungsziele um vier Jahre aufschieben. Österreich, Dänemark, Deutschland, die Niederlande und die Region Flandern erfüllen bereits die in der Richtlinie festgelegten Ziele oder haben bereits die zu ihrer Erfüllung erforderlichen Maßnahmen getroffen. In Deutschland scheint die Frage ausreichender Kapazitäten für die Abfallbehandlung noch nicht vollständig gelöst zu sein. Für Schweden wurden keine Daten vorgelegt, aber die Ziele könnten in den kommenden Jahren erfüllt werden, wenn das Deponierungsverbot streng durchgesetzt wird. In der Strategie der Region Wallonien sind Ziele für die allgemeine Verringerung und Verwertung von Abfällen festgelegt, doch werden keine Angaben zu den entsprechenden Maßnahmen gemacht. Frankreich, Griechenland und Italien haben keine Angaben zu den konkreten Maßnahmen gemacht, mit durch die die in ihren Strategien genannten Ziele erreicht werden sollen. Daher lässt sich schwer sagen, ob die Strategien die notwendigen Veränderungen bewirken werden. Die von Luxemburg übermittelten Daten reichen nicht aus, um zu beurteilen, ob die Ziele bereits erreicht wurden.. Die in der Strategie beschriebenen Maßnahmen scheinen im Hinblick auf das Erreichen der Ziele angemessen. Die Strategie Portugals enthält einige Angaben zur Planung von Abfallbehandlungsanlagen und zu Zielen für Recycling und Kompostieren, aber keine Angaben zu den konkreten Maßnahmen, die diesbezüglich getroffen wurden. Das mit Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrage nach rezyklierten Produkten gekoppelte System handelbarer Quoten im Vereinigten Königreich könnte gute Ergebnisse zeitigen. Da zur Planung der Anlagen nur wenig Angaben gemacht werden, läßt sich jedoch kaum beurteilen, ob diese Ziele in der Praxis erreicht werden können. 3.2. Ausblick Die Richtlinie über Abfalldeponien enthält Ziele für die Verringerung der Abfälle, die zu bestimmten Daten erreicht sein müssen, wo die Wahl der Instrumente den Mitgliedstaaten freigestellt ist. Die Kommission überwacht die Umsetzung der Richtlinie über Abfalldeponien und die Fortschritte der Mitgliedstaaten im Hinblick auf das Erreichen der in der Richtlinie festgelegten Verringerungsziele. In ihren drei Jahresberichten zur Umsetzung der Richtlinie über Abfalldeponien müssen die Mitgliedstaaten Bericht erstatten über die Mengen biologisch abbaubarer Abfälle, die in jedem Jahr des Berichtszeitraums auf Deponien entsorgt wurden. Aus diesen Berichten geht hervor, ob die Strategien erfolgreich sind und die Ziele erreicht werden. Die ersten Berichte für die Jahre 2001 bis 2003 mussten im September 2004 vorgelegt werden. Die Kommission soll dann ihren Bericht im Juni 2005 vorlegen. Die meisten Mitgliedstaaten sind jedoch mit ihren Berichten im Rückstand. Die Schlussfolgerungen dazu, ob das für 2006 gesetzte Ziel erreicht wird, werden im zweiten Bericht gezogen, der die Jahre 2004 bis 2006 abdeckt. Nach Analyse der Strategien ist unklar, ob die Zielvorgaben zur Verringerung der Deponien in den Mitgliedstaaten, in denen dies bislang noch nicht der Fall ist, erreicht werden. Es hat den Anschein, als wären zum Erreichen der Ziele noch weitere Anstrengungen erforderlich. Die Kommission wird dem Erreichen des Ziels für 2006 besondere Aufmerksamkeit widmen und alle geeigneten Maßnahmen treffen, um die gute Umsetzung der Richtlinie zu gewährleisten. [1] ABl. L 182 vom 16.7.1999, S. 1.