52004XG0430(01)

"Allgemeine und berufliche Bildung 2010" die Dringlichkeit von Reformen für den Erfolg der Lissabon-Strategie — Gemeinsamer Zwischenbericht des Rates und der Kommission über die Maßnahmen im Rahmen des detaillierten Arbeitsprogramms zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa

Amtsblatt Nr. C 104 vom 30/04/2004 S. 0001 - 0019


"Allgemeine und berufliche Bildung 2010"

die Dringlichkeit von Reformen für den Erfolg der Lissabon-Strategie

Gemeinsamer Zwischenbericht des Rates und der Kommission über die Maßnahmen im Rahmen des detaillierten Arbeitsprogramms zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa

(2004/C 104/01)

ALLGEMEINE UND BERUFLICHE BILDUNG 2010: DIE WICHTIGSTEN EMPFEHLUNGEN DES RATES AN DEN EUROPÄISCHEN RAT

1. Die Humanressourcen sind der größte Schatz der EU. Die Schaffung und die Weitergabe von Wissen werden maßgeblich von den Humanressourcen beeinflusst, die das Innovationspotenzial einer Gesellschaft entscheidend prägen. Die Investition in die allgemeine und berufliche Bildung ist ein zentraler Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit der EU, nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung und damit die Voraussetzung für die Erreichung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Ziele, die in Lissabon für die Europäische Union gesteckt wurden. Desgleichen ist es wichtig, mehr Synergien und eine größere Komplementarität zwischen dem Bildungsbereich und anderen Politikbereichen wie der Beschäftigung, der Forschung und Innovation und der makroökonomischen Politik zu schaffen.

2. Der Rat und die Kommission bekräftigen ihre Entschlossenheit, sowohl auf der Ebene der Mitgliedstaaten als auch auf EU-Ebene auf das vereinbarte Ziel hinzuarbeiten, die europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung bis 2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz zu machen. Die Annahme von Benchmarks auf europäischer Ebene in fünf wichtigen Bereichen ist ein weiterer Nachweis der Anliegen der Bildungsminister. Um die Bemühungen der Mitgliedstaaten zu unterstützen, sollte in den drei folgenden prioritären Bereichen - gleichzeitig und unverzüglich - gehandelt werden:

Konzentration der Reformen und Investitionen auf die für die Wissensgesellschaft wichtigsten Bereiche

Damit die Europäische Union zur weltweit führenden wissensbasierten Wirtschaft avancieren kann, ist es dringend erforderlich, mehr, effizienter und wirksamer in Humanressourcen zu investieren. Dies bedeutet höhere Investitionen der öffentlichen Hand in Bereiche, die für die Wissensgesellschaft von zentraler Bedeutung sind, und gegebenenfalls höhere private Investitionen, vor allem in die Hochschulbildung, die Erwachsenenbildung und die berufliche Weiterbildung. Die finanzielle Förderung durch die Gemeinschaft, einschließlich der Strukturfonds und der Programme zur allgemeinen und beruflichen Bildung, sollte eine zunehmend wichtigere Rolle zur Unterstützung der Humankapitalentwicklung spielen.

Lebenslanges Lernen Realität werden lassen

Es bedarf stimmiger und umfassender nationaler Strategien zum lebenslangen Lernen. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, erfolgreichere Partnerschaften zwischen den wichtigen Akteuren, darunter die Wirtschaft, die Sozialpartner und die Bildungseinrichtungen, auf allen Ebenen zu fördern. Zu diesen Strategien sollte unter anderem gehören, vorangegangene Lernerfahrungen anzurechnen, und ein Lernumfeld zu schaffen, das offen, attraktiv und für jedermann - vor allem für benachteiligte Gruppen - zugänglich ist. Es sollten vorrangig gemeinsame europäische Bezugsgrößen und Grundsätze entwickelt und gemäß den nationalen Gegebenheiten und innerhalb der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Ein Europa der allgemeinen und beruflichen Bildung schaffen

Ausgehend von den nationalen Rahmenstrukturen muss ein europäischer Rahmen als gemeinsamer Bezugspunkt für die Anerkennung von Qualifikationen und Kompetenzen entwickelt werden. Die Anerkennung der Diplome und Abschlusszeugnisse überall in Europa ist für die Weiterentwicklung des europäischen Arbeitsmarktes und der Europabürgerschaft von großer Bedeutung. Die Mitgliedstaaten sollten außerdem geeignete Maßnahmen ergreifen, um Mobilitätshindernisse auszuräumen und im Rahmen der Gemeinschaftsprogramme und darüber hinaus die erforderliche finanzielle Unterstützung bereit zu stellen.

3. Es sind Fortschritte erzielt worden, so zum Beispiel mit der Annahme der Programme "Erasmus Mundus" und "eLearning" und der Verstärkung der europäischen Zusammenarbeit in den Bereichen berufliche Bildung und Hochschulbildung. Auf nationaler Ebene wurden zwar auch Fortschritte erzielt, aber es gibt Defizite in wichtigen Bereichen, wie die geringe Beteiligung am lebenslangen Lernen. Der Übergang zu einer Wissensgesellschaft ist für die neuen Mitgliedstaaten sowohl eine Herausforderung als auch eine Chance. Ihr Engagement und ihre Erfahrung in Bezug auf Reformen stellen einen Beitrag zum Fortschritt der EU in ihrer Gesamtheit dar.

4. Als Konsequenz aus diesen Überlegungen und als Beitrag zur Verwirklichung der Lissabonner Ziele sollten die Reformen der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung beschleunigt werden. Desgleichen sollte das Arbeitsprogramm "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" in gebührender Weise bei der Gestaltung der nationalen Politik berücksichtigt werden. In diesem Gesamtzusammenhang betonen der Rat und die Kommission, welch große Bedeutung sie der Rolle der nächsten Generation von Programmen zur allgemeinen und beruflichen Bildung beimessen. Der Rat und die Kommission werden dem Europäischen Rat alle zwei Jahre über die Fortschritte bei der Umsetzung des Arbeitsprogramms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" Bericht erstatten.

EINLEITUNG: EIN MASSGEBLICHES ELEMENT DER LISSABON-STRATEGIE

Im März 2000 stellte der Europäische Rat auf seiner Tagung in Lissabon fest, dass "die Europäische Union [...] mit einem Quantensprung konfrontiert [ist], der aus der Globalisierung und den Herausforderungen einer neuen wissensbestimmten Wirtschaft resultiert"; vor diesem Hintergrund legte der Europäische Rat das ehrgeizige strategische Ziel fest, die EU bis 2010 "zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen, einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen". Dabei betonte er, dass derartige Veränderungen nicht nur "eine tief greifende Umgestaltung der europäischen Wirtschaft", sondern auch ein "ambitioniertes Programm für [...] die Modernisierung der Sozialschutz- und der Bildungssysteme" erfordern.

Die Schaffung und die Weitergabe von Wissen werden maßgeblich von der Bildungspolitik beeinflusst, die das Innovationspotenzial einer Gesellschaft entscheidend prägt. Die Bildungspolitik ist somit von größter Bedeutung für diese neue dynamische Situation, indem sie andere Bereiche des gemeinschaftlichen Handels ergänzt und mit ihnen zusammen wirkt, so die Bereiche Beschäftigung, soziale Eingliederung, Forschung und Innovation, Kultur- und Jugendpolitik, Unternehmenspolitik, Informationsgesellschaft, Wirtschaftspolitik und Binnenmarkt. Die allgemeine und berufliche Bildung profitiert von den Entwicklungen in diesen Bereichen und trägt im Gegenzug dazu bei, deren Wirkung zu unterstützen. Für die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung bedeutet dies eine Anerkennung ihrer Rolle, die mit mehr Verantwortung und einem immer weiter zunehmenden Modernisierungs- und Reformdruck einhergeht, insbesondere mit Blick auf die Erweiterung der Union.

Die Humanressourcen sind der größte Schatz der EU, und mittlerweile ist allgemein anerkannt, dass sich Investitionen in die Humanressourcen - ebenso wie Investitionen in Kapital und Ausstattung - maßgeblich auf das Wachstum und die Produktivität auswirken. Es wurde errechnet, dass eine Zunahme der durchschnittlichen Verweildauer der Bevölkerung im Bildungssystem um 1 Jahr ein zusätzliches Wachstum von kurzfristig 5 % und langfristig zusätzlich 2,5 % bewirkt(1). Zudem wurden die positiven Auswirkungen der Bildung auf die Beschäftigung(2), die Gesundheit, die soziale Eingliederung und die aktive Teilnahme an der Bürgergesellschaft vielfach aufgezeigt.

Für die Union ist es von allergrößter Bedeutung, in der wissensbasierten Wirtschaft bessere Leistungen zu erbringen als ihre Wettbewerber, indem sie mehr und wirksamer in die allgemeine und berufliche Bildung investiert. Diese Feststellung ist umso mehr von Relevanz, als die durch die wissensbasierte Wirtschaft und die Wissensgesellschaft entstehenden neuen Herausforderungen in den nächsten Jahren noch größer werden. Angesichts der zu erwartenden Verlängerung der durchschnittlichen Lebensarbeitszeit und des sich weiter beschleunigenden ökonomischen und technischen Fortschritts müssen die Bürger ihre Kenntnisse und Qualifikationen immer wieder und immer öfter auf den neuesten Stand bringen. Die Beschäftigungsfähigkeit und die Mobilität in einem offenen, den Binnenmarkt für Waren und Dienstleistungen ergänzenden europäischen Arbeitsmarkt zu fördern, muss als eine Priorität betrachtet werden, mit der neue Anforderungen an die allgemeine und berufliche Bildung verknüpft sind. In diesem Zusammenhang ist es sehr wichtig, stärkere Partnerschaften zwischen der Welt der allgemeinen und beruflichen Bildung und den Arbeitgebern aufzubauen, damit beide Seiten ein besseres Verständnis für die Bedürfnisse des anderen bekommen. Zugleich entstehen durch die Wissensgesellschaft neue Bedürfnisse in Bezug auf sozialen Zusammenhalt, aktive Staatsbürgerschaft und Selbstverwirklichung, zu deren Erfuellung die Bildung einen wesentlichen Beitrag leisten kann.

Vor diesem Hintergrund hat der Europäische Rat auf seiner Tagung in Stockholm im März 2001 drei strategische Ziele (und 13 damit zusammen hängende konkrete Ziele) für die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung festgelegt, die die Qualität der Bildungssysteme, ihre Zugänglichkeit und ihre Öffnung gegenüber der Welt betreffen(3). Im März 2002 hat der Europäische Rat in Barcelona ein Arbeitsprogramm zur Umsetzung dieser Ziele(4) gebilligt und zur engeren Zusammenarbeit in den Bereichen Hochschulbildung und berufliche Bildung aufgerufen. Das Arbeitsprogramm bildet den strategischen Referenzrahmen für die Entwicklung bildungspolitischer Konzepte auf Gemeinschaftsebene mit dem Ziel, die europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung "bis 2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz" zu machen.

Mit diesem gemeinsamen Bericht des Rates und der Kommission wird der vom Europäischen Rat in Barcelona geäußerten Bitte entsprochen, im März 2004 einen Bericht über die Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsprogramms zur Umsetzung der Ziele vorzulegen(5). In diesem Bericht werden die bisher erzielten Fortschritte beschrieben und es wird dargelegt, welche Herausforderungen noch zu bewältigen sind und welche Maßnahmen zur Erreichung der festgelegten Ziele ergriffen werden müssen.

Angesichts der Notwendigkeit, die der Verwirklichung der Ziele von Lissabon dienenden politischen Strategien im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung miteinander zu verbinden, sind auch die Umsetzung der Empfehlung und des Aktionsplans zur Mobilität(6), die Entschließung des Rates zum lebensbegleitenden Lernen(7) und die Kopenhagener Erklärung über eine verstärkte europäische Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung(8) Gegenstand dieses Berichts. In den Bericht eingeflossen sind außerdem Folgerungen aus verschiedenen Mitteilungen der Kommission, insbesondere aus der Mitteilung über verstärkte und bessere Investitionen in die Humanressourcen(9), der Mitteilung über die Rolle der Hochschulen im Europa des Wissens(10) und der Mitteilung über den Beruf des Forschers im Europäischen Forschungsraum(11), sowie Informationen über die Bildungsperformance der Union im globalen Vergleich.

ABSCHNITT I: WEITERE MASSNAHMEN SIND DRINGEND ERFORDERLICH

Wie der Europäische Rat (Brüssel) noch im Oktober 2003 unterstrichen hat(12), ist die Entwicklung des Humankapitals, insbesondere durch höhere Investitionen in Bildung und eine bessere Verknüpfung mit der Sozial- und Beschäftigungspolitik, unerlässlich für die Förderung des Wachstums in der EU. Gleichermaßen wird in den beschäftigungspolitischen Leitlinien, die der Europäische Rat im Juni 2003 angenommen hat(13), der Schwerpunkt auf den Aufbau von Humankapital und des lebenslangen Lernens gelegt. Jüngst wurde auch in dem Bericht der Task-Force "Beschäftigung" unter Vorsitz von Wim KOK betont, dass die Gefahr besteht, dass die Europäische Union ihr im Jahr 2010 in Lissabon definiertes ehrgeiziges Ziel verfehlt, und dass es erforderlich ist, mehr und effizienter in Humankapital zu investieren.

Die Reformierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung ist ein mittel- bis langfristiger Prozess. Die bereits eingeleiteten Überlegungen und Reformen in den (derzeitigen und künftigen) Mitgliedstaaten der Europäischen Union zeigen, dass sich die für die allgemeine und berufliche Bildung Verantwortlichen, einschließlich der Sozialpartner, aktiv darum bemühen, die anstehenden Probleme in den Griff zu bekommen. Sie haben damit begonnen, ihre Systeme und Vorschriften an die Anforderungen der wissensbasierten Gesellschaft und Wirtschaft anzupassen. Dabei darf nicht übersehen werden, dass die (derzeitigen und künftigen) Mitgliedstaaten unterschiedliche Ausgangsbedingungen haben und dass die begonnenen Reformen unterschiedliche nationale Gegebenheiten und Prioritäten widerspiegeln.

Zwei Jahre nach Annahme des Arbeitsprogramms ist es noch zu früh, um genau sagen zu können, wie groß die erzielten Fortschritte sind. Es ist in diesem Stadium jedoch möglich und überaus wichtig zu beurteilen, wie weit man noch von der Verwirklichung der ehrgeizigen und doch realistischen gemeinsam festgelegten Ziele entfernt ist. Die verfügbaren Berichte und Indikatoren weisen in dieselbe Richtung, d. h. wenn die Ziele für die allgemeine und berufliche Bildung erreicht werden sollen, muss das Reformtempo beschleunigt werden. Denn es gibt nach wie vor zu viele Schwachpunkte, die das Entwicklungspotenzial in der EU einschränken. Dies ist umso wichtiger, als die Reformen der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung nur sehr langsam Wirkung zeigen und das Zieldatum 2010 gar nicht mehr so weit entfernt ist. Zudem müssen viele der künftigen Mitgliedstaaten erhebliche Fortschritte im Hinblick auf die Entwicklung einer wissensbasierten Wirtschaft und Gesellschaft machen. Sie müssen vollständig in das Arbeitsprogramm eingebunden werden und dabei die erforderliche Unterstützung erfahren.

1.1 Fortschritte bei der europäischen Zusammenarbeit

1.1.1 Erste Schritte bei der Umsetzung des Arbeitsprogramms

Mit dem Arbeitsprogramm zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung wurde - systematischer als bisher - ein aus 31 europäischen Ländern(14) bestehender Raum der Zusammenarbeit geschaffen, in den die relevanten Akteure (Vertreter der Zivilgesellschaft und der europäischen Sozialpartner) sowie internationale Organisationen (z. B. OECD, UNESCO und Europarat) eingebunden sind.

Dieser Raum umfasst sämtliche Systeme und Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung und deckt auch die neuen politischen Initiativen ab, insbesondere die kürzlich angenommenen Programme ERASMUS Mundus(15) und eLearning(16) sowie die Förderung des Fremdsprachenlernens und der Sprachenvielfalt(17).

Ab der zweiten Jahreshälfte 2001 wurden zur Unterstützung der Umsetzung der gemeinsamen Ziele nach und nach verschiedene Arbeitsgruppen eingesetzt. Dies war notwendig, um die vorrangigen Themen zu ermitteln, eine Bestandsaufnahme der bisherigen Erfahrungen vorzunehmen, eine vorläufige Liste von Indikatoren für die Überwachung der Fortschritte aufzustellen und den notwendigen Konsens zwischen allen Beteiligten sicherzustellen. Auf dieser Grundlage haben die meisten Arbeitsgruppen Beispiele der in den verschiedenen Ländern auf politischer und strategischer Ebene angewandten bewährten Verfahren zusammengetragen und ausgewählt. Diese Beispiele werden später im Hinblick auf die Ermittlung von Erfolgsfaktoren geprüft. Sie werden in großem Umfang verbreitet und als Hilfsmittel für die Entwicklung einer geeigneten Politik auf nationaler Ebene verwendet werden.

Indikatoren und europäische Bezugswerte ("Benchmarks") gehören zu den Instrumenten der offenen Koordinierungsmethode, die für das Arbeitsprogramm "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" wichtig sind(18). Mit der Einigung auf fünf europäische Benchmarks, die bis 2010 zu erreichen sind, haben die Bildungsminister im Mai 2003 einen wichtigen Schritt gemacht; dabei haben sie jedoch darauf hingewiesen, dass diese Benchmarks weder eine Festlegung einzelstaatlicher Ziele bedeuten noch Entscheidungen vorgeben, die von den jeweiligen Regierungen getroffen werden müssen(19). Einige Länder haben diese Benchmarks als einzelstaatliche Ziele übernommen, um somit einen Beitrag zum Erreichen der europäischen Bezugswerte zu leisten.

Der Rat und die Kommission heben hervor, dass nationale Maßnahmen in den Schlüsselbereichen des Programms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" verstärkt und Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene insbesondere durch den Austausch bewährter Verfahren ausgebaut werden müssen, um die Bemühungen der Mitgliedstaaten zu unterstützen.

1.1.2 Hochschulwesen von entscheidender Bedeutung für das Europa des Wissens

Das Hochschulwesen bildet eine Schnittstelle zwischen Forschung, Bildung und Innovation; dadurch wird es zu einer zentralen Komponente der wissensbasierten Wirtschaft und Gesellschaft sowie zu einem Schlüsselfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union. Das europäische Hochschulwesen sollte daher um optimale Leistung bemüht sein und zu einer weltweiten Qualitätsreferenz werden, um es mit den Besten der Welt aufnehmen zu können.

Im Rahmen des Bologna-Prozesses wurden in verschiedenen Schlüsselbereichen wesentliche Fortschritte erzielt bzw. entsprechende Maßnahmen in Angriff genommen. Die Minister der teilnehmenden Länder haben kürzlich in Berlin(20) eine Reihe kurzfristiger Prioritäten ermittelt, mit denen der Prozess der Verwirklichung eines Europäischen Hochschulraums bis 2010 beschleunigt werden soll. Dabei haben die Minister der teilnehmenden Länder in erster Linie

- zugesichert, dass sie die weitere Entwicklung der Qualitätssicherung auf institutioneller, nationaler und europäischer Ebene unterstützen werden, und hervorgehoben, dass gemeinsame Kriterien und Methoden in diesem Bereich entwickelt werden müssen;

- zugesichert, dass sie spätestens 2005 mit der Einführung eines zweistufigen Studienaufbaus begonnen haben. In diesem Zusammenhang haben sie sich ebenfalls verpflichtet, einen übergeordneten Qualifikationsrahmen für den Europäischen Hochschulraum auszuarbeiten;

- die Bedeutung des Lissabonner Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen(21) hervorgehoben, das von allen am Bologna-Prozess teilnehmenden Ländern ratifiziert werden sollte;

- das Ziel festgelegt, dass ab 2005 jeder Student bei Abschluss seines Studiums den Diplomzusatz automatisch und kostenfrei erhalten soll.

Die Minister haben zudem die Wichtigkeit einer Verstärkung der Synergien zwischen dem Europäischen Hochschulraum und dem Europäischen Forschungsraum unterstrichen. Schließlich sind sie übereingekommen, die Fortschritte in allen Teilnehmerländern zu verfolgen.

Diese - sicherlich wichtigen - Fortschritte dürfen jedoch nicht vergessen lassen, dass die Rolle der Hochschulbildung in der Lissabon-Strategie über die mit der Bologna-Erklärung eingeleiteten Reformen hinausgeht. Die Universitäten(22) spielen in verschiedensten - maßgeblichen - Bereichen eine wichtige Rolle: Ausbildung von Lehrern und künftigen Forschern; Mobilität von Lehrern und Forschern in der Europäischen Union; Ansehen von Kultur, Wissenschaft und europäischen Werten in der Welt; Öffnung gegenüber der Wirtschaft, den Regionen und der Gesellschaft im Allgemeinen; Integration sozialer und staatsbürgerlicher Aspekte in den Hochschulunterricht. Mit ihrer Mitteilung zur "Rolle der Universitäten im Europa des Wissens"(23) hat die Kommission eine Konsultation sämtlicher Akteure des Hochschulwesens zu den Schlüsselfragen Finanzierung, Vielfalt der Hochschuleinrichtungen in Bezug auf Funktionen und Prioritäten, Schaffung von Wissenschaftszentren, Attraktivität wissenschaftlicher Laufbahnen und Vernetzung eingeleitet. Die Kommission wird ihre Schlussfolgerungen und Vorschläge in Bezug auf das europäische Hochschulwesen in der ersten Jahreshälfte 2004 vorlegen.

1.1.3 Erste konkrete Ergebnisse der Umsetzung der Erklärung von Kopenhagen

Beim Erreichen der Lissabonner Ziele spielt die berufliche Bildung eine maßgebliche Rolle, indem sie den Menschen den Erwerb jener Kompetenzen und Qualifikationen ermöglicht, die den sich rasch entwickelnden Bedürfnissen des heutigen Arbeitsmarktes entsprechen. Die Vielfalt und Spezifität der Systeme und Vorschriften der beruflichen Bildung in Europa stellen eine besondere Herausforderung in Bezug auf Transparenz, Qualität sowie Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen dar. Insbesondere das Mobilitätsniveau bei der beruflichen Bildung ist im Vergleich zum Hochschulwesen weiterhin niedrig.

Durch die Erklärung von Kopenhagen, die im November 2002 von den Ministern 31 europäischer Länder, den europäischen Sozialpartnern und der Kommission angenommen wurde, erhielt die europäische Zusammenarbeit in diesem Bereich eine neue Dynamik, so dass diese Fragen mit Blick auf das lebenslange Lernen thematisiert werden. Im ersten Jahr der intensiven Zusammenarbeit wurden dabei erste konkrete Ergebnisse erzielt. Die Kommission hat im Dezember 2003 einen Vorschlag für ein einheitliches europäisches Rahmenkonzept für die Transparenz von Qualifikationen und Kompetenzen (der neue "Europass") unterbreitet(24), in dem die bestehenden Instrumente zusammengefasst werden; der Rat und das Europäische Parlament werden diesen Vorschlag in den kommenden Monaten prüfen.

Daneben wurde ein gemeinsames Rahmenkonzept für die Qualitätssicherung, einschließlich zentraler gemeinsamer Qualitätskriterien und einer Reihe zusammenhängender Indikatoren, entwickelt. Ferner wurden die Grundlagen für ein europäisches System zur Anrechnung und Übertragung von Leistungen in der beruflichen Bildung gelegt, um die Mobilität zu fördern. Schließlich wurden gemeinsame europäische Prinzipien für die Validierung von nicht formaler oder informeller Bildung entwickelt.

Trotz dieser bedeutenden Entwicklungen auf europäischer Ebene und der umfangreichen Bemühungen auf nationaler Ebene zur Verbesserung des Profils und des Ansehens der Berufsbildung gibt es in Europa weiterhin große Unterschiede bei der Qualität der beruflichen Bildung. Gleichzeitig wird in zahlreichen Sektoren ein Mangel an qualifizierten Arbeitskräften festgestellt. Um die berufliche Bildung für junge Menschen ebenso attraktiv zu machen wie die allgemeine Bildung bedarf es deshalb besonderer Bemühungen. Die bereits erreichte Dynamik muss von allen Beteiligten auf allen Ebenen aufrechterhalten werden, auch von den Sozialpartnern, die für das Erreichen der Lissabonner Ziele in diesem Bereich mitverantwortlich sind.

1.1.4 Quantitative und qualitative Verbesserung der Mobilität in der allgemeinen und beruflichen Bildung erforderlich

Im Zuge der Umsetzung der Empfehlung über die Mobilität(25) haben die Mitgliedstaaten Berichte vorgelegt, in denen sie ihre Maßnahmen zur Förderung der Mobilität beschreiben, einschließlich Maßnahmen zur Beseitigung von (administrativen oder rechtlichen) Mobilitätshindernissen. Allerdings haben nur bestimmte Mitgliedstaaten genau umrissene Strategien für Mobilitäts- oder Koordinierungsstrukturen. Diese Länder sollten den anderen Mitgliedstaaten Beispiele für bewährte Verfahren zur Verfügung stellen, wenn diese ihre Mobilitätsmaßnahmen ausarbeiten.

Trotz stetiger Verbesserungen im Rahmen von Gemeinschaftsprogrammen und darüber hinaus ist die Zahl der Personen, die an Mobilitätsprogrammen teilnehmen, weiterhin sehr gering. Aus Zahlen, die ausschließlich die Gemeinschaftsprogramme betreffen, geht hervor, dass jährlich 120000 Studenten an ERASMUS teilnehmen (was weniger als 1 % der Gesamtstudentenzahl entspricht).

Der Beteiligungsgrad ist im Bereich der beruflichen Bildung sowie bei Lehrkräften und Ausbildern proportional gesehen noch unzureichender: Im Jahr 2002 nahmen nur rund 40000 Personen an einer aus dem Programm LEONARDO DA VINCI finanzierten Mobilitätsmaßnahme teil und rund 55000 Lehrkräfte - aller Stufen zusammen - nutzten die Mobilitätsstipendien des COMENIUS-Programms.

Zu den Gründen für diese Unzulänglichkeit gehört das Weiterbestehen - trotz jüngster Fortschritte - von rechtlichen und administrativen Hindernissen, insbesondere in Bezug auf Sozialschutz, Besteuerung sowie Anerkennung von Studienzeiten, Diplomen und Qualifikationen für akademische oder berufliche Zwecke. Zudem wird die Mobilität der Studierenden - und in verstärktem Ausmaß die Mobilität der Auszubildenden sowie der Lehrkräfte und Ausbilder - weiterhin durch mangelnde finanzielle Förderung und einen unzureichenden organisatorischen Rahmen gebremst.

1.2 Rückstand der EU zu den wichtigsten Wettbewerbern

Gemäß jüngsten Analysen(26) ist die Europäische Union als Ganzes in Bezug auf die Höhe der Investitionen(27) in die wissensbasierte Wirtschaft im Hintertreffen gegenüber den Vereinigten Staaten und Japan, auch wenn einzelne Mitgliedstaaten ein vergleichbares oder höheres Niveau als diese beiden Länder aufweisen. In Bezug auf die Leistung(28) in der wissensbasierten Wirtschaft hinkt die EU ebenfalls hinter den USA her, liegt jedoch vor Japan. Die EU hat zwar in der zweiten Hälfte der 90er Jahre etwas aufgeholt, aber sie muss ihre Bemühungen noch verstärken, wenn sie die Lücke zu den USA bis 2010 schließen will.

1.2.1 Zu geringe Investitionen in die Humanressourcen

Auf seiner Tagung in Lissabon forderte der Europäische Rat die Mitgliedstaaten auf, "die Humankapitalinvestitionen pro Kopf (...) von Jahr zu Jahr substanziell zu steigern." Im Jahr 2000 machte der Anteil der Gesamtausgaben der öffentlichen Hand für Bildung am BIP in der Europäischen Union 4,9 % aus; damit liegt die EU in etwa auf dem Niveau der USA (5,0 %) und über dem Japans (3,6 %).

In der EU mangelt es - insbesondere im Bereich der Hochschulen und der beruflichen Weiterbildung - an Investitionen aus dem privaten Sektor, was zum Teil auf unterschiedliche Strukturen für die Finanzierung des Bildungswesens zurückzuführen ist. Im Vergleich zur EU sind die privaten Investitionen in Bildungseinrichtungen in den Vereinigten Staaten viermal so hoch (2,2 % des BIP gegenüber 0,6 %) und in Japan zweimal so hoch (1,2 %). Zudem sind in den USA die Ausgaben pro Studierendem auf allen Bildungsebenen höher als in der überwiegenden Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten. Besonders augenfällig ist die Differenz bei der Hochschulbildung: Hier wird in den USA zwei- bis fünfmal soviel pro Student ausgegeben wie in den EU-Ländern.

1.2.2 Unzureichende Zahl von Absolventen des Tertiärbereichs

Wenn die EU in der wissensbasierten Wirtschaft wettbewerbsfähig sein will, benötigt sie genügend Absolventen des Tertiärbereichs mit auf die Anforderungen der Forschung und des Arbeitsmarkts abgestimmten Qualifikationen. Der Rückstand in der EU beginnt jedoch bereits auf der Ebene der Sekundarstufe und wirkt sich in der Folge auch auf das Hochschulwesen aus. So verfügen in der EU im Durchschnitt 23 % der Männer und 20 % der Frauen zwischen 25 und 64 Jahren über einen Abschluss des Tertiärbereichs; damit liegt die EU weit hinter Japan (36 % der Männer und 32 % der Frauen) und den Vereinigten Staaten (37 % der Gesamtbevölkerung).

1.2.3 Geringere Anziehungskraft der EU auf Talente

Die Bildungsminister haben es sich zum Ziel gesetzt, die EU zum "bevorzugte[n] Ziel von Studenten, Gelehrten und Forschern aus anderen Regionen der Welt" zu machen(29). Auch wenn die EU neben den Vereinigten Staaten die einzige Region der Welt mit einem Plus in der Mobilitätsbilanz ist, so bevorzugt doch der Großteil der asiatischen und südamerikanischen Studenten die Hochschulen in den USA. Bis vor kurzem war die Zahl der europäischen Studenten in den USA doppelt so hoch wie die Zahl der amerikanischen Studenten in Europa. Die EU-Studenten streben in den USA meist ein vollständiges Studium mit Abschluss an - häufig auf höherer Ebene oder im naturwissenschaftlichen und technischen Bereich. Die amerikanischen Studenten dagegen kommen im Allgemeinen nur für kurze Zeit nach Europa, meist im Rahmen des Studiengangs ihrer Heimatuniversität und in der Regel in einem frühen Stadium ihres oft geistes- oder sozialwissenschaftlich ausgerichteten Studiums.

Die EU bringt mehr diplomierte und promovierte Techniker und Naturwissenschaftler hervor als die USA und Japan (25,7 % sämtlicher Absolventen des Tertiärbereichs in der EU gegenüber 21,9 % in Japan und 17,2 % in den USA). Nichtsdestoweniger ist der Anteil der Forscher an der erwerbstätigen Bevölkerung in der EU wesentlich geringer als in den Vereinigten Staaten und in Japan (5,4 Forscher je 1000 Erwerbstätige im Jahr 1999 in der EU gegenüber 8,7 in den USA und 9,7 in Japan); dies gilt insbesondere für die Privatwirtschaft. Der Grund dafür ist, dass viele Forscher ihr Betätigungsfeld wechseln(30) (bis zu 40 % der neu promovierten Absolventen). Darüber hinaus ist der europäische Arbeitsmarkt für Forscher sehr viel kleiner, so dass viele von ihnen die EU verlassen, um anderswo, häufig in den USA, die besseren Karrieremöglichkeiten und Arbeitsbedingungen für ihr berufliches Weiterkommen zu nutzen.

1.3 Weiterhin Alarmsignale in vielen Bereichen

Auch wenn die EU insgesamt beträchtliche Fortschritte in einer Reihe von Bereichen erzielt hat, ergibt eine Analyse der Situation, dass zur Erreichung der gemeinsamen Ziele noch gewisse Defizite in anderen Bereichen auszugleichen sind(31):

1.3.1 Weiterhin zu viele Schulabbrecher

Der Kampf gegen den Schulabbruch ist eine der Prioritäten der Europäischen Union. Im Jahr 2002 hatten in der EU fast 20 % der jungen Menschen zwischen 18 und 24 Jahren frühzeitig die Schule aufgegeben und wurden somit an den Rand der Wissensgesellschaft gedrängt (in den Beitrittsländern waren es nur 8,4 %). Die Bildungsminister haben das Ziel vereinbart, diese Quote bis 2010 auf 10 % zu senken. Obwohl bereits wesentliche Fortschritte erzielt wurden und durchaus Anlass zu Optimismus besteht, müssen die meisten Mitgliedstaaten ihre Anstrengungen weiterführen, um dieses Ziel zu erreichen.

1.3.2 Zu wenig Frauen in den naturwissenschaftlichen und technischen Studiengängen

Auf seiner Tagung in Stockholm im März 2001 hob der Europäische Rat die Notwendigkeit hervor, Jugendliche und insbesondere junge Frauen für naturwissenschaftliche und technische Studiengänge und Berufe zu interessieren. Das künftige Forschungs- und Innovationspotenzial der EU hängt in beträchtlichem Maße davon ab. Der Rat hat dabei zwei Ziele festgelegt: Die Zahl der Absolventen dieser Studiengänge soll bis 2010 um 15 % gesteigert und das Ungleichgewicht zwischen Studenten und Studentinnen soll ausgeglichen werden. Während das erste Ziel durchaus erreicht werden kann, sind für das zweite Ziel erhebliche Anstrengungen vonnöten: Derzeit zählen die naturwissenschaftlichen und technischen Studiengänge in den EU-Mitgliedstaaten zwei- bis viermal so viele Männer wie Frauen.

1.3.3 Abschluss der Sekundarstufe II

Der Abschluss der Sekundarstufe II gewinnt zunehmend an Bedeutung nicht nur für den erfolgreichen Einstieg in den Arbeitsmarkt, sondern auch für den Zugang der Studenten zum Lern- und Ausbildungsangebot der Hochschul- und Weiterbildungseinrichtungen. Die Mitgliedstaaten haben daher vereinbart, dass bis 2010 mindestens 85 % der 22-Jährigen in der Europäischen Union die Sekundarstufe II abgeschlossen haben sollen.

Die Abschlussquote der Sekundarstufe II in der EU lag im Jahr 2002 bei 76 %. Bei Einbeziehung der beitretenden Länder, in denen dieser Anteil 90 % beträgt, erhöht sich die EU-Durchschnittsquote leicht auf 78,8 %. Falls die derzeitigen Tendenzen beibehalten werden können, sollten die Mitgliedstaaten in der Lage sein, das Ziel bis zum Jahr 2010 zu erreichen.

1.3.4 Fast 20 % der Jugendlichen mit unzureichenden Schlüsselkompetenzen

Jeder muss ein grundlegendes Gerüst von Kompetenzen erwerben, um in einer wissensbasierten Gesellschaft und Wirtschaft lernen, arbeiten und sich verwirklichen zu können. Laut OECD(32) erreichten jedoch in den gegenwärtigen Mitgliedstaaten der EU im Jahr 2000 17,2 % der Jugendlichen unter 15 Jahren bei der Schlüsselkompetenz Lesen nur das unterste Leistungsniveau. Die EU ist noch weit entfernt von dem Ziel, das sich die Mitgliedstaaten gesetzt haben, nämlich eine Senkung dieses Anteils bis 2010 um 20 %.

Bei der Zahl der Fremdsprachen, die jeder Schüler im Rahmen der allgemeinen Sekundarschulausbildung lernt, ist ein leichter Anstieg festzustellen: von 1,2 Fremdsprachen pro Schüler Anfang der 90er Jahre auf durchschnittlich 1,5 Fremdsprachen im Jahr 2000. Es bleibt jedoch noch viel zu tun, um das vom Europäischen Rat in Barcelona im März 2002 aufgestellte Ziel, dass jeder Schüler/Student mindestens zwei Fremdsprachen erlernen soll, zu erreichen. Diese Zahlen geben jedoch keine Hinweise auf die tatsächliche Qualität des Sprachenunterrichts und -erwerbs. Um diese Lücke zu schließen, entwickelt die Kommission derzeit in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, wie vom Europäischen Rat in Barcelona gefordert, einen Sprachkenntnisse-Indikator.

1.3.5 Zu geringe Teilnahme von Erwachsenen an Maßnahmen des lebenslangen Lernens

In einer Wissensgesellschaft muss ein jeder seine Kompetenzen und Qualifikationen fortlaufend auf den neuesten Stand bringen und ausbauen und dabei eine größtmögliche Auswahl an Lernumgebungen nutzen. Im Anschluss an die vom Rat verabschiedete Entschließung zum lebenslangen Lernen haben die Mitgliedstaaten Berichte über deren Umsetzung vorgelegt(33), deren Analyse die Fortschritte und Defizite bestätigt, die bereits im Zusammenhang mit der Analyse der nationalen beschäftigungspolitischen Aktionspläne(34) und in dem jüngsten Bericht der Task-Force "Beschäftigung" festgestellt wurden. In zahlreichen Ländern sind bestimmte Glieder in der Kette des lebenslangen Lernens nicht ausreichend entwickelt(35).

Entstanden sind diese nun zu fuellenden Lücken oft dadurch, dass ein zu starkes Gewicht auf die Beschäftigungsfähigkeit gelegt oder sich zu stark auf die Rettung jener konzentriert wurde, die durch die Maschen der Erstausbildung gefallen sind. Beides hat seine Berechtigung, stellt jedoch allein noch keine wirklich integrierte, kohärente und jedem zugängliche Strategie für lebenslanges Lernen dar.

Zur Erreichung des Ziels, den Anteil der an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmenden Erwachsenen auf 12,5 % zu steigern, sind in den meisten (derzeitigen und künftigen) Mitgliedstaaten intensive Bemühungen erforderlich. Schätzungen zufolge lag die entsprechende Quote im Jahr 2002 in der EU bei 8,5 % (lediglich 0,1 % höher als 2001) und in den beitretenden Ländern nur bei 5,0 %. Zudem stagnierte diese Quote, die seit Mitte der 90er Jahre ständig zugenommen hatte, in den letzten Jahren.

1.3.6 Drohender Mangel an qualifizierten Lehrkräften und Ausbildern

In der EU sind im Durchschnitt 27 % der Primarschullehrer und 34 % der Sekundarschullehrer älter als 50 Jahre. Schätzungen zufolge müssen bis 2015 mehr als eine Million Primar- und Sekundarschullehrer eingestellt - und somit auch ausgebildet - werden. Diese massive Erneuerung des Lehrpersonals in der Mehrzahl der Mitgliedstaaten stellt eine große Herausforderung, aber auch eine Chance für die Zukunft dar.

Das Interesse an diesen Berufen ist derzeit jedoch nicht besonders groß, und es besteht die Gefahr, dass es in einigen Ländern - wie jüngst von der OECD hervorgehoben(36) - zu einem erheblichen Mangel an qualifizierten Lehr- und Ausbildungskräften kommt. Angesichts dieser Situation wird deutlich, dass in Bezug auf die Fähigkeit, durch attraktive Karrierestrukturen die besten Kräfte zu gewinnen und zu halten, und in Bezug auf die Notwendigkeit einer qualitativ hochwertigen Weiterbildung zur Vorbereitung der Lehrer auf ihre sich wandelnden Aufgaben noch einige Fragen zu lösen sind.

ABSCHNITT II: DIE DREI SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG

In den vorstehenden Überlegungen wird hervorgehoben, dass dringend Reformen durchgeführt werden müssen und die Lissabon-Strategie viel konsequenter vorangetrieben werden muss. Die Ziele, die in dem 2002 angenommenen detaillierten Arbeitsprogramm für die allgemeine und berufliche Bildung gesteckt wurden, behalten auch für die kommenden Jahre uneingeschränkt ihre Gültigkeit. Sie müssen natürlich so flexibel sein, dass sie an veränderte Bedürfnisse angepasst werden können. Es liegt in der Verantwortung der Mitgliedstaaten, unter Berücksichtigung der nationalen Gegebenheiten und der gemeinsamen Ziele zu ermitteln, in welchen Bereichen der größte Handlungsbedarf besteht. Um die Bemühungen der Mitgliedstaaten zu unterstützen, sollte gleichzeitig und unverzüglich auf den folgenden drei Gebieten gehandelt werden, denen eine Schlüsselfunktion zukommt:

- Konzentration der Reformen und Investitionen auf die wichtigsten Bereiche,

- lebenslanges Lernen Realität werden lassen,

- endlich ein Europa der allgemeinen und beruflichen Bildung schaffen.

2.1 Konzentration der Reformen und Investitionen auf die wichtigsten Bereiche

Die Mitgliedstaaten haben in den Schlussfolgerungen des Rates über den Aufbau von Humankapital(37) vereinbart, "die strukturierte Zusammenarbeit zur Förderung der Entwicklung des Humankapitals zu verstärken und zu gewährleisten, dass ein regelmäßiger Prozess der Überwachung der Ergebnisse im Rahmen des Arbeitsprogramms zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung [...] stattfindet". Die Mittel, die für die allgemeine und berufliche Bildung benötigt werden, und ihre Wirksamkeit sollten bei den Beratungen der Minister auf Gemeinschaftsebene über die Umsetzung des Arbeitsprogramms zu den Zielen der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung als ein vorrangiges Thema behandelt werden. Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten prüfen, in welchen Bereichen die Zusammenarbeit am dringendsten ist.

Unterstützt werden diese Überlegungen durch das von der Kommission initiierte Projekt "Wirtschaftliche Aspekte der Bildung", insbesondere im Hinblick auf die Ermittlung von Bereichen und Gruppen, bei denen sich Investitionen besonders lohnen. Ferner gibt es einen Bestand an von internationalen Organisationen (wie der OECD) durchgeführten Studien und Analysen, die ausführlich genutzt werden sollten, um es der Union zu ermöglichen, von den besten Praktiken auf internationaler Ebene zu lernen.

2.1.1 Auf effiziente Weise die benötigten Mittel beschaffen

Angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Situation und der Haushaltslage sind die Argumente für die in Lissabon angestrebte "substanzielle Steigerung" der Investitionen in die Humanressourcen schlagkräftiger denn je - insbesondere weil solche Investitionen eine Voraussetzung für künftiges Wachstum und für den sozialen Zusammenhalt sind. Im Einklang mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik für den Zeitraum 2003-2005(38) und den Beschäftigungspolitischen Leitlinien sollten aktiv Maßnahmen getroffen werden, um Investitionen in das Wissen zu fördern, einschließlich der Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung. Außerdem sollten die Ausgaben für Humankapital nicht als Kosten, sondern als Investitionen betrachtet werden. Für die erforderliche Erhöhung der Mittel sollte sowohl der öffentliche als auch der private Sektor aufkommen, und die Rollen und die Verantwortung der verschiedenen Akteure sollten unter Berücksichtigung der nationalen Systeme und Gegebenheiten klar definiert werden. Die notwendige Aufstockung sollte mit einem effizienteren Einsatz der Mittel einhergehen, unter anderem durch die Konzentration der Investitionen auf Bereiche, in denen höhere Qualität und größere Relevanz sowie bessere Bildungsergebnisse zu erwarten sind, sowie durch gezielte, auf die Bedürfnisse Einzelner zugeschnittene Investitionen.

Auf nationaler Ebene

- Höhere öffentliche Investitionen in bestimmten wichtigen Bereichen: Gezielte Anhebungen der öffentlichen Investitionen sind trotz der derzeitigen Mittelknappheit möglich; dies kann durch die Verminderung ineffizienter Investitionen und durch eine entsprechende Umschichtung der vorhandenen Mittel zugunsten der allgemeinen und beruflichen Bildung erreicht werden.

- Erhöhung des Beitrags des privaten Sektors, insbesondere für die Hochschulbildung, die Erwachsenenbildung und die berufliche Weiterbildung. In diesen Bereichen, in denen die öffentliche Hand ihre Rolle behalten muss - vor allem, um für die Gleichberechtigung der Zugänge zu einer qualitativ hochwertigen allgemeinen und beruflichen Bildung zu sorgen - sollten angesichts der Anforderungen der Wissensgesellschaft und der Knappheit der öffentlichen Mittel Anreize für Beiträge von privater Seite geschaffen werden. Höhere private Investitionen sollten insbesondere Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern für die Entwicklung von Kompetenzen sein.

Auf Gemeinschaftsebene

Auch die finanzielle Förderung der Gemeinschaft, so z. B. durch die Strukturfonds und die Europäische Investitionsbank(39), muss eine zunehmend wichtige Rolle für die Unterstützung der Humankapitalentwicklung spielen. Die Mitgliedstaaten sollten diese Quellen - unter gebührender Berücksichtigung der Ziele der Lissabon-Strategie - stärker für Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung nutzen.

2.1.2 Den Beruf des Lehrers/Ausbilders attraktiver gestalten

Der Erfolg der Reformen ist unmittelbar von der Motivation und der Qualität des in der allgemeinen und beruflichen Bildung tätigen Personals abhängig. Die Mitgliedstaaten sollten daher erforderlichenfalls und in Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und Praktiken Maßnahmen ergreifen, um den Beruf des Lehrers/Ausbilders attraktiver zu gestalten. Dazu gehören auch Schritte, um die größten Talente für den Beruf anzuwerben und sie zu halten, indem ihnen unter anderem attraktive Arbeitsbedingungen und angemessene Laufbahnstrukturen und Karrieremöglichkeiten geboten werden. Die Lehrer/Ausbilder müssen zudem darauf vorbereitet sein, dass sich ihre Rolle in der Wissensgesellschaft und im Zuge des Umbaus der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung wandelt. Insbesondere sollten die Mitgliedstaaten die Grundlagen für die berufliche Weiterbildung des pädagogisch/didaktisch tätigen Personals gemäß den nationalen Rechtsvorschriften und Praktiken weiter konsolidieren.

2.2 Lebenslanges Lernen Realität werden lassen

2.2.1 Es bedarf umfassender, kohärenter und abgestimmter Strategien

Wie in der Entschließung des Rates vom 27. Juni 2002 zum lebensbegleitenden Lernen(40) hervorgehoben wird, ist lebenslanges Lernen ein Leitprinzip der politischen Strategien im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung. Die neuen Anforderungen an das lebenslange Lernen erfordern eine radikale Reform und die Umsetzung von wirklich umfassenden, kohärenten und abgestimmten nationalen Strategien, die dem europäischen Kontext Rechnung tragen.

Die Bemühungen sollten sich vor allem auf folgende Bereiche konzentrieren:

Allen Bürgern die Schlüsselkompetenzen vermitteln, die sie brauchen

Die persönliche Entwicklung und Selbstverwirklichung, die soziale und berufliche Integration und etwaige spätere Lernerfahrungen des einzelnen Menschen hängen weitgehend davon ab, ob er am Ende seiner Schulpflichtzeit über ein Paket von Schlüsselkompetenzen verfügt. Dieses Paket, für das die Mitgliedstaaten zuständig sind, könnte die Kommunikation in der Muttersprache und in Fremdsprachen, mathematische Bildung und Grundkenntnisse in den Naturwissenschaften und der Technik, IKT-Kenntnisse, die Fähigkeit, Lernen zu lernen, zwischenmenschliche und staatsbürgerliche Kompetenzen sowie unternehmerische Fähigkeiten und kulturelles Bewusstsein umfassen. In diesem Zusammenhang sollten die Mitgliedstaaten insbesondere

- kohärente Sprachpolitiken konzipieren, zu denen auch die einschlägige Lehrerausbildung gehört. Junge Menschen, ihre Familien sowie private und öffentliche Stellen sollten ferner stärker für die Vorteile sensibilisiert werden, die mit dem Erlernen mehrerer Fremdsprachen und der Erhaltung der sprachlichen Vielfalt verbunden sind; was dies anbelangt, so hat der Rat vor kurzen die Mitgliedstaaten aufgerufen, "die ihnen als geeignet erscheinenden Maßnahmen zu ergreifen, damit die Schüler, soweit möglich, neben der Muttersprache zwei oder gegebenenfalls auch mehr Fremdsprachen erlernen können"(41).

- stärker die Entwicklung der naturwissenschaftlichen und technischen Bildung fördern: Um dabei Fortschritte zu erzielen, müssen die Lehrmethoden und die Lehrpraxis reformiert werden. Insbesondere sollten Maßnahmen ergriffen werden, um junge Menschen, vor allem Mädchen, zu motivieren, sich für naturwissenschaftliche und technische Fächer zu entscheiden bzw. entsprechende Berufe zu ergreifen.

- stärker unternehmerische Fähigkeiten fördern: Dies sollte zur Entwicklung von Kreativität und Initiative führen und sich auf einen interdisziplinären Ansatz stützen. Die Schulen sollten außerdem in die Lage versetzt werden, Aktivitäten anzubieten, die unternehmerisches Denken und unternehmerische Fähigkeiten fördern.

In diesem Zusammenhang sollten IKT-bezogene Dienste weiterentwickelt werden, wobei ihr Potenzial für die Lehrmethoden und die Unterrichtsorganisation besser genutzt werden und die Lernenden stärker einbezogen werden sollten.

Ein offenes, attraktives und für jedermann zugängliches Lernumfeld schaffen

- Die Lehrer und Ausbilder sollten dazu motiviert werden, ihre Lern- und Lehrmethoden anzupassen, um ihrer sich wandelnden Rolle Rechnung zu tragen. Dabei kann sich die Einbeziehung der IKT als nützlich erweisen, wenn es darum geht, innovative und wirksame pädagogische Konzepte zu entwickeln, die auf die individuellen Bedürfnisse des Lernenden abgestimmt sind.

- Es sollen ein flexible und offene Rahmen für Qualifikationen und Kompetenzen geschaffen werden. Solche Ansätze sollten einen Anreiz für lebenslanges Lernen und für Vereinbarungen bieten, bei denen sich eine Person Kompetenzen anerkennen lassen kann, die in der außerschulischen Bildung bzw. durch informelles Lernen erworben wurden.

- Die Rolle, die Qualität und die Koordinierung von Informations- und Beratungsdiensten sollte gestärkt werden, so dass diese Dienste das Lernen in jedem Alter und in jeder Form fördern, die Bürger befähigen, ihr Lernen und Arbeiten sinnvoll zu steuern, insbesondere indem sie es ihnen leichter machen, bestimmte Lern- und Karrieremöglichkeiten wahrzunehmen und erfolgreich zu nutzen. Die jeweiligen Anforderungen und Bedürfnisse der verschiedenen Zielgruppen sollten dabei in angemessener Weise berücksichtigt werden.

- Auf allen Ebenen (national, regional, lokal und in den einzelnen Sektoren) sollte auf die Stärkung von Partnerschaften hingewirkt werden, um im Sinne einer gemeinsam getragenen Verantwortung die umfassende Einbeziehung aller Partner (Einrichtungen, Sozialpartner, Lernende, Lehrkräfte, Zivilgesellschaft usw.) in die Weiterentwicklung von flexiblen, erfolgreichen und ihrem Umfeld gegenüber offenen Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung zu erreichen.

In Einklang mit den Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen und wie in der Entschließung des Rates zum lebensbegleitenden Lernen vereinbart, sollten die Mitgliedstaaten ihre Bemühungen zur Entwicklung und Umsetzung von in sich stimmigen und umfassenden Strategien zum lebenslangen Lernen verstärken. Es wäre zu wünschen, dass solche Strategien bis 2006 vorliegen. Dabei sollten alle (formalen und nicht-formalen) Ebenen und Dimensionen der Systeme abgedeckt sein und alle betroffenen Akteure (einschließlich der Sozialpartner) einbezogen werden. In diesem Zusammenhang sehen der Rat und die Kommission mit Interesse dem Jahresbericht der europäischen Sozialpartner über die Umsetzung ihres Aktionsrahmens für den lebenslangen Ausbau von Kenntnissen und Qualifikationen(42) entgegen.

2.2.2 Ausrichtung der Maßnahmen auf benachteiligte Gruppen

Junge Erwachsene, hoch qualifizierte und erwerbstätige Personen sind in Bezug auf lebenslanges Lernen in einer besseren Situation. Sie sind sich der Vorteile bewusst, die die Aktualisierung ihrer Kenntnisse mit sich bringt, und deshalb stärker motiviert.

Dagegen sind benachteiligte Gruppen, wie Menschen mit niedrigem Bildungs- bzw. Qualifikationsniveau, ältere Arbeitnehmer, in benachteiligten Gebieten und abgelegenen Regionen lebende Gruppen und Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Behinderungen oft vergleichsweise schlecht über die Möglichkeiten informiert, die ihnen die allgemeine und berufliche Bildung bietet. Die vorhandenen Einrichtungen und Programme erscheinen ihnen für ihre Bedürfnisse kaum relevant. In Anbetracht der Lissabonner Ziele der Wettbewerbsfähigkeit und des sozialen Zusammenhalts ist es wichtig, dass die allgemeine und berufliche Bildung weiterhin einen Beitrag zu den politischen Strategien zur sozialen Integration leistet.

Wie es in der Entschließung des Rates zum Thema "Schulabbruch und Missbehagen bei Jugendlichen"(43) heißt, ist es vorrangige Aufgabe der Schule, durch ihre Bildungsarbeit darauf hinzuwirken, dass jeder Jugendliche einen Ausbildungserfolg erreichen kann, indem er in seinen Bestrebungen unterstützt wird und seine Fähigkeiten zur Geltung gebracht werden. Darüber hinaus ist es eminent wichtig, diese benachteiligten Gruppen stärker für die Vorteile der allgemeinen und beruflichen Bildung zu sensibilisieren, die Systeme für diese Gruppen attraktiver und leichter zugänglich zu machen und die Systeme besser auf sie zuzuschneiden. In diesem Zusammenhang sollte der Schwerpunkt auf die Vorbeugung sowie darauf gelegt werden, dass die gefährdeten Personen frühzeitig als solche erkannt und individuell begleitet werden. Auf diesen Aspekt wird beim Follow-up der Umsetzung der nationalen Strategien für die allgemeine und berufliche Bildung durch die Gemeinschaft ein besonderes Augenmerk gerichtet werden.

2.2.3. Anwendung gemeinsamer europäischer Bezugspunkte und Grundsätze

Die nationale Politik kann durch die Entwicklung gemeinsamer europäischer Bezugspunkte und Grundsätze sinnvoll unterstützt werden. Obwohl durch solche gemeinsamen Bezugspunkte und Grundsätze keine Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten geschaffen werden, tragen sie doch zur Entstehung von gegenseitigem Vertrauen zwischen den wichtigen Akteuren und zur Förderung von Reformen bei. Derartige gemeinsame Bezugspunkte und Grundsätze werden gegenwärtig im Rahmen der Umsetzung des Arbeitsprogramms der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Kopenhagener Erklärung zu einer Reihe wichtiger Aspekte des lebenslangen Lernens entwickelt.

Sie beziehen sich auf folgende Aspekte:

- die Schlüsselkompetenzen, die zu erwerben jedem möglich sein sollte und von denen der Erfolg späterer Lernerfahrungen abhängt,

- die Kompetenzen und Qualifikationen, über die Lehrer und Ausbilder verfügen müssen, um ihrer sich wandelnden Rolle gerecht zu werden,

- eine Mobilität von hoher Qualität,

- die Validierung und Anrechnung von außerschulischer Bildung und informellem Lernen,

- die Bereitstellung von Beratung,

- Qualitätssicherung für die berufliche Bildung und

- ein Europäisches System zur Anrechnung von Leistungsnachweisen aus der beruflichen Bildung.

Diese gemeinsamen europäischen Bezugspunkte und Grundsätze sollten vorrangig entwickelt und unter Berücksichtigung der nationalen Gegebenheiten und unter Beachtung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

2.3 Ein Europa der allgemeinen und beruflichen Bildung schaffen

2.3.1 Es bedarf eines europäischen Rahmens für Qualifikationen

Ohne einen gemeinsamen europäischen Bezugsrahmen für die Anerkennung von Qualifikationen kann der europäische Arbeitsmarkt nicht effizient und reibungslos funktionieren. Dies ist eine Angelegenheit, die auch erhebliche Auswirkungen auf das einzelne Mitglied der Gesellschaft und die Gesellschaft selbst hat: Die Antwort auf die Frage, inwieweit sich die EU-Bürger ihre Diplome und Befähigungsnachweise überall in Europa anerkennen lassen können oder nicht, ist maßgeblich für die Chancengleichheit auf dem europäischen Arbeitsmarkt und die Entwicklung einer europäischen Staatsbürgerschaft. Angesichts der Unterschiedlichkeit der Strukturen und Organisationsweisen in Europa stellen die Lernergebnisse und Kompetenzen, die während der Programme oder Ausbildungszeiten erworben wurden, wichtige Bezugspunkte für die Beschreibung von Qualifikationen dar.

Ein solcher europäischer Rahmen sollte sich selbstverständlich auf die nationalen Rahmenstrukturen stützen, die in sich kohärent sein und die Hochschulbildung und die berufliche Bildung abdecken müssen. Das notwendige gegenseitige Vertrauen kann nur durch Qualitätssicherungsmechanismen entwickelt werden, die in angemessenem Maße kompatibel und glaubwürdig sind, so dass ihre gegenseitige Validierung möglich ist.

Entsprechend sollte der Aufbau des gemeinsamen Qualitätssicherungsrahmens für die berufliche Bildung (im Rahmen des Follow-up zur Kopenhagener Erklärung) sowie die Schaffung eines "vereinbarten Systems von Normen, Verfahren und Leitlinien zur Qualitätssicherung"(44) (in Verbindung mit dem Bologna-Prozess und als Teil des Arbeitsprogramms zu den Zielen der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung(45)) für Europa oberste Priorität haben.

2.3.2 Erhöhung der Mobilität durch das Ausräumen von Hindernissen und aktive Förderung

Mehrere der Maßnahmen, die in den vorangegangenen Abschnitten erwähnt worden sind, werden dazu beitragen, Mobilität, vor allem die Entwicklung eines europäischen Rahmens für Qualifikationen, zu erleichtern. Die Minister haben sich vor kurzem - ebenfalls im Rahmen des Bologna-Prozesses - darauf festgelegt, die Mobilität zu fördern, und zwar insbesondere dadurch, dass Schritte unternommen werden, um die Übertragbarkeit von nationalen Darlehen und Stipendien möglich zu machen. Es bestehen allerdings weiterhin administrative und rechtliche Hindernisse für die Mobilität, vor allem im Hinblick auf die Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen.

Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Maßnahmen ergreifen, um solche Hindernisse auszuräumen. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten - im Rahmen der Gemeinschaftsprogramme und darüber hinaus - die erforderliche finanzielle Unterstützung bereitstellen, einen angemessenen organisatorischen Rahmen für die Verbesserung der Qualität von Mobilität schaffen und, insbesondere in den Grund- und den Sekundarschulen, die virtuelle Mobilität entwickeln. Die Mobilität zu Lern- und Lehrzwecken sollte auf allen Ebenen erhöht werden, insbesondere im Rahmen der gemeinschaftlichen Programme zur allgemeinen und beruflichen Bildung. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Mobilität der Lehrer und Ausbilder im Rahmen ihrer Laufbahnentwicklung und der Mobilität der in der beruflichen Ausbildung stehenden Menschen gewidmet werden.

2.3.3 Die europäische Dimension der Bildung konsolidieren

Fünfzig Jahre nach ihren Anfängen stößt die europäische Einigung bei den EU-Bürgern immer noch nicht auf hinreichendes Interesse und volle Unterstützung. Auch wenn dank der Gemeinschaftsprogramme in den Bereichen Bildung, Berufsbildung und Jugend Fortschritte erzielt wurden, bestätigen Umfragen regelmäßig, dass der Bürgersinn als Dimension der Europäischen Union unbedingt gestärkt werden muss(46).

Diese Frage stand im Mittelpunkt der Arbeit des Europäischen Konvents zur Zukunft Europas, zu dessen zentralen Anliegen es gehörte, den Bürgern den Gedanken der europäischen Integration näher zu bringen. Die Schulen haben eine wichtige Rolle zu spielen, indem sie dafür sorgen, dass jedermann über die europäische Einigung informiert ist und sie versteht.

Alle Bildungssysteme sollten gewährleisten, dass die Schüler am Ende der Sekundarschulbildung über sämtliche Kenntnisse und Kompetenzen verfügen, die sie für ihre Rolle als künftige europäische Bürger benötigen. Das heißt unter anderem, dass der Fremdsprachenunterricht auf allen Ebenen ausgebaut werden und die europäische Dimension verstärkt in die Ausbildung der Lehrkräfte und in die Lehrpläne der Grund- und Sekundarschulen integriert werden sollte.

ABSCHNITT III: "ALLGEMEINE UND BERUFLICHE BILDUNG 2010" AUFWERTEN

3.1 Dem europäischen Arbeitsprogramm mehr Beachtung verschaffen

Das Arbeitsprogramm "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" kann auf nationaler und auf EU-Ebene nur Früchte tragen, wenn es in der Gesamtstrategie von Lissabon den ihm gebührenden Platz erhält. Die Erfahrungen der ersten beiden Jahre zeigen, dass das Profil und der Status des Programms auf allen Ebenen einer Aufwertung bedürfen. Damit die allgemeine und berufliche Bildung wirklich zu einer der treibenden Kräfte der Lissabon-Strategie werden kann, sollte "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" bei der Formulierung nationaler politischer Strategien in gebührender Weise berücksichtigt werden.

Künftig sollten die Mitgliedstaaten ihre Kräfte besser einsetzen und die gegenwärtigen Defizite ausräumen, die im Hinblick auf die Einbeziehung sämtlicher betroffener Akteure und der Zivilgesellschaft in ihrer Gesamtheit bestehen, um dem europäischen Arbeitsprogramm auf nationaler Ebene mehr Beachtung zu verschaffen und seine Wirkung zu steigern. Sowohl auf nationaler als auch auf Gemeinschaftsebene wird es fortlaufender Kampagnen bedürfen, um über das Programm zu informieren und für seine optimale Nutzung zu sorgen.

3.2 Effizientere Umsetzung des Prozesses

Besonders wichtig ist es, das Potenzial der auf den Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung angepassten offenen Koordinierungsmethode bestmöglich zu nutzen, um die Wirksamkeit zu maximieren. Das Arbeitsprogramm "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" ist komplex, und es wurden umfangreiche Humanressourcen und Mittel investiert, um das Fundament für die Zusammenarbeit zu legen. Für die kommende Zeit werden Schritte unternommen, um die Mandate der Arbeitsgruppen besser zu definieren, die Methoden zu rationalisieren und Synergien verstärkt auszuschöpfen. Ferner könnten geeignete Formen von Peer Reviews entwickelt und eingesetzt werden, damit kleine Gruppen von Ländern zu Themen von gemeinsamem Interesse zusammen arbeiten können.

Die Wirksamkeit und die Außenwirkung des Gesamtprozesses sind auch abhängig von der Kohärenz der verschiedenen Initiativen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung. Bis 2006 sollten die Maßnahmen auf den Gebieten der beruflichen Bildung (Prioritäten und Follow-up der Kopenhagener Erklärung), des lebenslangen Lernens (Follow-up der Entschließung des Rates) und der Mobilität (Umsetzung der Empfehlung und des Aktionsplans zur Mobilität) auf europäischer Ebene voll integriert sein.

Außerdem gilt für alle 31 am Prozess "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" beteiligten Länder, dass eine engere Abstimmung mit dem Bologna-Prozess erfolgen sollte. Parallele Einzelaktionen - ob im Hochschulwesen oder in der beruflichen Bildung - werden zunehmend ihre Daseinsberechtigung verlieren, es sei denn, diese Aktionen sind eindeutig ehrgeiziger und wirksamer.

Im Rahmen der bisherigen Arbeiten konnten die wichtigsten Bereiche identifiziert werden, in denen relevante und vergleichbare Daten für eine Kontrolle in Bezug auf die festgelegten Ziele fehlen. Die Qualität und die Vergleichbarkeit der bestehenden Indikatoren muss insbesondere im Bereich des lebenslangen Lernens verbessert und regelmäßig überprüft werden. Es sollten Prioritäten für die Entwicklung einer begrenzten Zahl neuer Indikatoren festgelegt werden, wobei die Arbeiten anderer in diesem Bereich tätigen Gremien zu berücksichtigen sind. Die ständige Arbeitsgruppe "Indikatoren" und alle weiteren eingerichteten Arbeitsgruppen werden ersucht, bis Ende 2004 eine begrenzte Liste neuer Indikatoren mit Angaben zu den Entwicklungsmodalitäten vorzuschlagen. Ausgehend von dieser Grundlage wird die Kommission dem Rat eine Liste neuer Indikatoren zur Prüfung vorlegen. Folgenden Bereichen sollte besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden: Schlüsselkompetenzen und insbesondere das Erlernen von Lernen, Effizienz der Investitionen, IKT, Mobilität, Erwachsenenbildung und berufliche Bildung.

3.3 Die Zusammenarbeit stärken und die Fortschritte kontrollieren

Damit die einmal entstandene Dynamik erhalten bleibt, ist es nach Auffassung von Rat und Kommission unbedingt erforderlich, dass die Fortschritte bei der Erreichung der gemeinsamen Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung regelmäßig zur Kenntnis genommen werden. Dies stellt einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Wirksamkeit und der Effizienz der offenen Koordinierungsmethode im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung dar. Ein solcher Kontrollmechanismus sollte allerdings nicht mit zu viel bürokratischem Aufwand verbunden sein.

Der Rat und die Kommission werden dem Europäischen Rat alle zwei Jahre zu seiner Frühjahrstagung einen gemeinsamen Bericht über die Umsetzung des Arbeitsprogramms ("Allgemeine und berufliche Bildung 2010") zu den Zielen der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung übermitteln (d. h. in den Jahren 2006, 2008 und 2010). Die Mitgliedstaaten werden in diesem Zusammenhang der Kommission die erforderlichen Informationen über die ergriffenen Maßnahmen und die Fortschritte zuleiten, die auf nationaler Ebene bei der Erreichung der gemeinsamen Ziele erfolgt sind. Dies sollte so weit wie möglich in Verbindung mit der Berichterstattung über die europäische Beschäftigungspolitik und die europäischen politischen Strategien zur sozialen Integration erfolgen.

Diese Informationen der Mitgliedstaaten sollten widerspiegeln, welche Prioritäten unter Berücksichtigung der länderspezifischen Situation für die Reformen und Maßnahmen auf nationaler Ebene gesetzt worden sind. Dies würde auch die Berichte ersetzen, die derzeit im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans zur Förderung der Mobilität und des Follow-up der Entschließung des Rates zum lebensbegleitenden Lernen verlangt werden. Gemäß dem integrierten Ansatz würden diese Informationen auch die Umsetzung der Kopenhagener Erklärung abdecken, und sie könnten sich auf Aspekte im Zusammenhang mit dem Bologna-Prozess erstrecken.

(1) Mitteilung der Kommission "Wirkungsvoll in die allgemeine und berufliche Bildung investieren: eine Notwendigkeit für Europa", KOM(2002) 779 vom 10. Januar 2003 (Dok. 5269/03).

(2) Die Arbeitslosenquoten sinken mit höheren Bildungsabschlüssen. Damit einher gehen auch niedrigere wirtschaftliche und soziale Kosten. Desgleichen steigen die Beschäftigungsquoten, je höher die erreichten Bildungsabschlüsse der erwerbstätigen Bevölkerung sind.

(3) Bericht des Rates (Bildung) an den Europäischen Rat über die konkreten künftigen Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung (Dok. 5980/01) http://register. consilium.eu.int/pdf/ de/01/st05/05980d1.pdf

(4) Detailliertes Arbeitsprogramm zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa (ABl. C 142 vom 14.6.2002) http://ue.eu.int/newsroom/ related.asp?BID=75& GRP=4280& LANG=1

(5) Punkt 43 der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Barcelona) vom 15./16. März 2002 (Dok. SN 100/1/02 REV 1).

(6) Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juli 2001 über die Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern in der Gemeinschaft (ABl. L 215 vom 9.8.2001) und Aktionsplan zur Förderung der Mobilität (ABl. C 371 vom 23.12.2000).

(7) Entschließung des Rates vom 27. Juni 2002 zum lebensbegleitenden Lernen (ABl. C 163 vom 9.7.2002).

(8) Erklärung der am 29. und 30. November 2002 in Kopenhagen versammelten für die berufliche Erstausbildung und Weiterbildung zuständigen Minister sowie der Kommission über die verstärkte europäische Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung (http://europa.eu.int/comm/ education/copenhagen/ index_de.html). Die Erklärung stützt sich auf die Entschließung des Rates (Bildung) vom 19. Dezember 2002 zum gleichen Thema (ABl. C 13 vom 18.1.2003).

(9) Mitteilung der Kommission - Wirkungsvoll in die allgemeine und berufliche Bildung investieren: eine Notwendigkeit für Europa (KOM(2002) 779 vom 10. Januar 2003 (Dok. 5269/03).

(10) Mitteilung der Kommission - Die Rolle der Universitäten im Europa des Wissens, KOM(2003) 58 endg. vom 5. Februar 2003 (Dok. 5355/03).

(11) Mitteilung der Kommission - Forscher im europäischen Forschungsraum: ein Beruf, vielfältige Karrieremöglichkeiten, KOM(2003) 436 endg. vom 18. Juli 2003 (Dok. 12420/03).

(12) Nummer 19 der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Brüssel) vom 16./17. Oktober 2003 (Dok. SN 300/03).

(13) Beschluss des Rates vom 22. Juli 2003 über die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L 197 vom 5.8.2003).

(14) Die 15 Mitgliedstaaten und (gemäß der Ministererklärung von Bratislava vom Juni 2002) die zehn beitretenden Länder, die drei Bewerberländer und die drei EFTA/EWR-Länder (Island, Liechtenstein und Norwegen).

(15) Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Dezember 2003 über ein Programm zur Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und Förderung des interkulturellen Verständnisses durch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten (Erasmus Mundus) (2004-2008) (ABl. L 345 vom 31.12.2003).

(16) Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Dezember 2003 über ein Mehrjahresprogramm (2004-2006) für die wirksame Integration von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa (Programm "eLearning") (ABl. L 345 vom 31.12.2003).

(17) Förderung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt: Aktionsplan 2004-2006. KOM(2003) 449 vom 24. Juli 2003 (Dok. 11834/03).

(18) Der Europäische Rat betonte im März 2003 in Brüssel die Bedeutung von Benchmarks, um "bewährte Praktiken zu ermitteln und für effiziente Investitionen in die Humanressourcen zu sorgen".

(19) Schlussfolgerungen des Rates vom 5. Mai 2003 über europäische Durchschnittsbezugswerte für allgemeine und berufliche Bildung (Benchmarks) (ABl. C 134 vom 7.6.2003).

(20) "Den Europäischen Hochschulraum verwirklichen", Kommuniqué der Konferenz der europäischen Hochschulministerinnen und -minister, Berlin, 19. September 2003.

(21) Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region.

(22) "Universitäten" bezeichnet alle Arten von Hochschulbildungseinrichtungen, die gemäß den nationalen Rechtsvorschriften und Praktiken bestehen, und an denen diesem Niveau entsprechende Qualifikationen oder Diplome erworben werden können - ungeachtet der Frage, wie diese Einrichtungen in den Mitgliedstaaten genannt werden.

(23) Mitteilung der Kommission: "Die Rolle der Universitäten im Europa des Wissens", KOM(2003) 58 endg. vom 5. Februar 2003 (Dok. 5355/03).

(24) Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein einheitliches Rahmenkonzept zur Förderung der Transparenz von Qualifikationen und Kompetenzen (Europass), KOM(2003) 796 endg. vom 17. Dezember 2003 (Dok. 5032/04).

(25) Bericht der Kommission über die Durchführung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juli 2001 über die Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern in der Gemeinschaft (KOM(2004) 21 vom 23. Januar 2004) (Dok. 5780/04).

(26) Hin zu einem Europäischen Forschungsraum, Schlüsseldaten 2003-2004. Europäische Kommission, Generaldirektion Forschung.

(27) Der zusammengesetzte Indikator für Investitionen umfasst Teilindikatoren für F & E-Ausgaben, Anzahl der Forscher in den Bereichen Naturwissenschaften und Technologie, Doktorate je Einwohner, Bildungsausgaben, Teilnahme an Maßnahmen des lebenslangen Lernens, elektronische Behördendienste und Bruttoanlageinvestitionen.

(28) Der zusammengesetzte Indikator für die Leistung umfasst folgende Elemente: Gesamtarbeitsproduktivität, naturwissenschaftliche und technologische Leistung, elektronischer Handel und Ausbildungserfolgsquoten.

(29) Detailliertes Arbeitsprogramm zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa (ABl. C 142, 14.6.2002).

(30) Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: "Forscher im Europäischen Forschungsraum: ein Beruf, vielfältige Karrieremöglichkeiten", KOM(2003) 436 vom 18. Juli 2003 (Dok. 12420/03).

(31) Stützt sich auf die neuesten verfügbaren Daten (2000, 2001, 2002). Siehe statistischen Anhang und ausführlichere Angaben im Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen Dok. 5648/04 (SEK(2004) 73).

(32) Ergebnisse der PISA-Studie (OECD, 2000).

(33) Nationale Berichte über die Umsetzung der Entschließung zum lebensbegleitenden Lernen. Eine Zusammenfassung ist unter folgender Internet-Adresse verfügbar: http://europa.eu.int/comm/ education/policies/2010/ et_2010_de.html

(34) Mitteilung der Kommission an den Rat "Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts 2003/2004" (KOM(2004) 24 vom 21. Januar 2004) (Dok. 5620/04).

(35) Dies gilt insbesondere für Folgendes: Koordination sämtlicher beteiligter Akteure, Entwicklung von flexiblen Bildungswegen und Übergängen zwischen den verschiedenen Systemen und Lernumfeldern, Entwicklung einer Lernkultur vom frühesten Kindesalter an, Partnerschaften zwischen öffentlichem und privatem Sektor, Lernen am Arbeitsplatz.

(36) Bildung auf einen Blick. OECD-Indikatoren 2003.

(37) Entschließung des Rates vom 25. November 2003 von "Schlussfolgerungen über den Aufbau von Humankapital zur Förderung des sozialen Zusammenhalts und der Wettbewerbsfähigkeit in der wissensbasierten Gesellschaft" (ABl. C 295 vom 5.12.2003).

(38) Empfehlung des Rates vom 26. Juni 2003 zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft (Zeitraum 2003-2005) (ABl. L 195 vom 1.8.2003).

(39) Die Initiative "Innovation 2010" der EIB.

(40) Entschließung des Rates vom 27. Juni 2002 zum lebensbegleitenden Lernen (ABl. C 163 vom 9.7.2002).

(41) Entschließung des Rates vom 14. Februar 2002 zur Förderung der Sprachenvielfalt und des Erwerbs von Sprachkenntnissen im Rahmen der Umsetzung der Ziele des Europäischen Jahres der Sprachen 2001 (ABl. C 50 vom 23.2.2002).

(42) Aktionsrahmen für den lebenslangen Ausbau von Kenntnissen und Qualifikationen, unterzeichnet von EGB, UNICE/UEAPME und CEEP am 28. Februar 2002.

(43) Entschließung des Rates vom 25. November 2003 zum Thema "Gestaltung der Schule als offenes Lernumfeld, um Schulabbruch und Missbehagen bei Jugendlichen vorzubeugen und entgegenzuwirken und die soziale Integration der Jugendlichen zu fördern" (ABl. C 295 vom 5.12.2003).

(44) "Den Europäischen Hochschulraum verwirklichen", Kommuniqué der Konferenz der europäischen Hochschulministerinnen und -minister, Berlin, 19. September 2003.

(45) Ziel 3.5: Stärkung der europäischen Zusammenarbeit.

(46) Die öffentliche Meinung in der Europäischen Union. Eurobarometer 59, Europäische Kommission, GD Presse und Kommunikation, Juni 2003.

STATISTISCHER ANHANG

SCHULABBRECHER

Anteil der 18- bis 24-Jährigen, die lediglich über einen Abschluss der Sekundarstufe I verfügen und keine weiterführende Schul- oder Berufsausbildung absolvieren (2002)

>PIC FILE= "C_2004104DE.001302.TIF">

Datenquelle: Eurostat, Arbeitskräfteerhebung

>PIC FILE= "C_2004104DE.001303.TIF">

Datenquelle:

Eurostat, Arbeitskräfteerhebung

Anmerkung:

Die Daten für UK haben vorläufigen Charakter. Malta: keine Daten verfügbar.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

EU-weit liegt die Quote der Schulabbrecher derzeit bei durchschnittlich 18,5 %. In den beitretenden Ländern (ACC) hingegen haben nur rund 8,4 % der 18- bis 24-Jährigen lediglich die Sekundarstufe I abgeschlossen. Diese Länder schneiden somit bei der Schulabbrecherquote besser ab als die EU-Länder. In einigen Ländern ist der Prozentsatz der Schulabbrecher seit Anfang der 90er Jahre kontinuierlich gesunken, so z. B. in Griechenland, Frankreich und Luxemburg. In Dänemark und Portugal hat sich dagegen ein zu Beginn der 90er Jahre einsetzender Abwärtstrend kurze Zeit später umgekehrt, so dass sich die Quote der Schulabbrecher nun erneut dem Ausgangswert annähert.

HOCHSCHULABSOLVENTEN IN DEN BEREICHEN MATHEMATIK, NATURWISSENSCHAFTEN UND TECHNIK

Gesamtzahl der Absolventen (ISCED-Kategorien 5A, 5B und 6) mathematischer, naturwissenschaftlicher und technischer Studiengänge (2001)

>PIC FILE= "C_2004104DE.001401.TIF">

Datenquelle: Eurostat, UOE

Studenten, die in mathematischen, naturwissenschaftlichen und technischen Studiengängen eingeschrieben sind, in Prozent aller Studenten (ISCED-Kategorien 5A, 5B und 6) (2001)

>PIC FILE= "C_2004104DE.001402.TIF">

Datenquelle:

Eurostat, UOE

Zusätzliche Anmerkung:

DK, FR, IT, LU, FI, UK und CY: Zahlen beziehen sich auf 2000. Griechenland: keine Daten verfügbar. Die Daten für UK haben nur vorläufigen Charakter.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Die vorliegenden Daten(1) zeigen, dass die Zahl der Hochschulabsolventen in den Bereichen Mathematik, Naturwissenschaften und Technik bis zum Jahr 2010 für die EU-15 um fast 90000 pro Jahr gesteigert werden müsste. Durch die bevorstehende Erweiterung der Union im Jahr 2004 erhöht sich diese europäische Benchmark logischerweise, und die Gesamtzahl der Hochschulabsolventen dieser Bereiche müsste dann für die EU-25 um über 100000 pro Jahr ansteigen.

Die Einschreibungsquoten in mathematischen, naturwissenschaftlichen und technologischen Studiengängen zeigen deutlich, wie auch in den Schlussfolgerungen des Rates zu den europäischen Benchmarks hervorgehoben wird, dass das Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern ein sehr relevantes Thema ist. Irland ist das einzige Land, in dem mehr als 20 % der Studentinnen in diesen Fächern eingeschrieben sind. In den Niederlanden und in Belgien dagegen sind es weniger als 10 %. Ähnliches gilt für einige beitretende Länder (Zypern, Ungarn, Lettland und Malta). Eine Verbesserung des Gleichgewichts zwischen Frauen und Männern bei den mathematischen, naturwissenschaftlichen und technologischen Studiengängen wird auch zu einer Steigerung der Gesamtzahl der Absolventen in diesen Bereichen beitragen.

Ein Blick auf die Quote der männlichen Studenten zeigt, dass diese Bereiche in Irland und in Finnland bei den Männern am beliebtesten sind (mehr als 50 % der männlichen Studenten sind dort in diesen Bereichen eingeschrieben). Diese Unterschiede in den Einschreibungsquoten schlagen sich in deutlichen Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf den Anteil der Absolventen mathematischer, naturwissenschaftlicher und technologischer Studiengänge an der Gesamtzahl der Absolventen nieder.

ABSCHLUSS DER SEKUNDARSTUFE II

Anteil der 22-Jährigen, die mindestens die Sekundarstufe II abgeschlossen haben (ISCED-Kategorie 3), 2002(2)

>PIC FILE= "C_2004104DE.001501.TIF">

Datenquelle: Eurostat, Arbeitskräfteerhebung

>PIC FILE= "C_2004104DE.001502.TIF">

Quelle:

Eurostat, Arbeitskräfteerhebung, 2002.

- Anmerkungen:

1) Vergleichsdaten für Dänemark zur Abschlussquote der 22-Jährigen sind nicht verfügbar. Aus dem Strukturindikator zum Schulerfolg geht jedoch hervor, dass in Dänemark 79,6 % der 20- bis 24-Jährigen mindestens die Sekundarstufe II abgeschlossen haben (2002).

2) Daten für UK haben nur vorläufigen Charakter. Malta: keine Daten verfügbar.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Gegenwärtig beträgt der Anteil EU-weit durchschnittlich 76 %. Während diese Zahlen in einigen Ländern in den letzten Jahren nur geringfügig gesteigert werden konnten, haben andere - wie z. B. Portugal - beträchtliche Fortschritte erzielt. In der EU und in den beitretenden Ländern haben im Durchschnitt fast 79 % der 22-Jährigen mindestens die Sekundarstufe II abgeschlossen. Mehrere EU-Länder (Belgien, Frankreich, Griechenland, Irland, Österreich, Finnland und Schweden) haben gegenwärtig Abschlussquoten von über 80 %. Umgekehrt weist Portugal den geringsten Prozentsatz (45 %) auf; dabei ist jedoch das rasche Wachstum in den letzten Jahren zu beachten. Das Durchschnittsniveau hinsichtlich des Abschlusses der Sekundarstufe II liegt in den beitretenden Ländern bei 90,1 %. In allen beitretenden Ländern liegt die Abschlussquote der Sekundarstufe II auf dem Niveau des EU-Durchschnitts oder darüber. Die Slowakei (94,6 %), die Tschechische Republik (93,4 %) und Polen (91,0 %) sind dabei besonders hervorzuheben.

SCHLÜSSELKOMPETENZEN

Prozentsatz der Schüler, die höchstens die Kompetenzstufe I auf der PISA-Skala für Lesekompetenz erreichen, 2000

>PIC FILE= "C_2004104DE.001601.TIF">

Datenquelle: OECD, Datenbank PISA 2000(3)

Erläuterungen:

Bis 2010 sollte der Prozentsatz der 15-Jährigen in der Europäischen Union, die schlechte Leseleistungen erzielen, um mindestens 20 % gegenüber dem Jahr 2000 verringert werden. Im Jahr 2000 betrug der Prozentsatz der 15-Jährigen in der Europäischen Union (EU-15), die höchstens die Kompetenzstufe I erreichten, 17,2 %. Deshalb wurde die Benchmark auf 13,7 % festgesetzt.

>PIC FILE= "C_2004104DE.001602.TIF">

Datenquelle:

OECD, Datenbank PISA 2000

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Die Tabelle zeigt, dass in den Mitgliedstaaten durchschnittlich 17,2 % der 15-Jährigen über eine geringe Lesekompetenz verfügen. Gemäß der vom Rat angenommenen europäischen Benchmark sollte dieser Anteil bis zum Jahr 2010 um 20 % auf 13,7 % verringert werden. In Finnland, den Niederlanden, Irland, Österreich, Schweden und dem Vereinigten Königreich liegt der Anteil der 15-Jährigen, die bei der PISA-Studie schlechte Leseleistungen aufwiesen, unter 15 %. In anderen Ländern der Union ist der entsprechende Prozentsatz hingegen höher. In Deutschland, Griechenland, Luxemburg und Portugal zeigt die Studie einen Anteil von über 20 % auf. In Bulgarien und Rumänien liegt der Prozentsatz bei über 40 %.

TEILNAHME AN MASSNAHMEN DES LEBENSLANGEN LERNENS

Prozentsatz der 25- bis 64-Jährigen, die in den vier Wochen vor der Erhebung an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen haben (2002)

>PIC FILE= "C_2004104DE.001701.TIF">

Datenquelle: Eurostat, Arbeitskräfteerhebung

>PIC FILE= "C_2004104DE.001702.TIF">

Datenquelle:

Eurostat, Arbeitskräfteerhebung.

Anmerkung:

FR: Die Informationen beziehen sich auf Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die zum Zeitpunkt der Erhebung liefen, und nicht wie in den anderen Ländern auf solche, die vier Wochen vor der Erhebung stattgefunden haben. Zusätzliche Anmerkung: Malta: keine Daten verfügbar.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Der Prozentsatz für die EU-15 beträgt im Durchschnitt 8,5 %. Dies bedeutet, dass in einem beliebigen Zeitraum eines Monats jeweils acht bis neun von 100 Menschen an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen(4). Die durchschnittliche Tendenz in der EU-15 ist in den letzten vier Jahren konstant geblieben. Der Anteil wird jedoch im Zuge der Erweiterung sinken, da der geschätzte Durchschnittswert für die beitretenden Länder im Jahr 2002 5,0 % betrug. Es bestehen sehr große Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern. Die vier Länder mit den besten Ergebnissen sind das Vereinigte Königreich, Schweden, Finnland und Dänemark, dicht gefolgt von den Niederlanden. Der Durchschnittswert der Länder mit den besten Ergebnissen beträgt über 20 %, während in einigen anderen Mitgliedstaaten und beitretenden Ländern wesentlich niedrigere Niveaus verzeichnet wurden.

INVESTITIONEN IN DIE HUMANRESSOURCEN

1. Öffentliche Ausgaben für Bildung in Prozent des BIP, 2000

>PIC FILE= "C_2004104DE.001801.TIF">

Datenquelle:

Eurostat, UOE

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Die Zahlen zeigen deutlich, dass die öffentlichen Ausgaben für die allgemeine und berufliche Bildung in Prozent des BIP von einem Land zum anderen sehr unterschiedlich sind. In Dänemark und Schweden machen die öffentlichen Ausgaben für Bildung mehr als 7 % des BIP aus. In einigen Ländern (Belgien, Frankreich, Österreich, Portugal und Finnland) belaufen sich die Bildungsausgaben auf 5 bis 6 % des BIP, während dieser Anteil in Deutschland, Griechenland, Spanien, Italien, Irland, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich unter 5 % liegt. Auch in den beitretenden Ländern wird viel für die Bildung ausgegeben. In Estland und Litauen betragen die öffentlichen Bildungsausgaben über 6 % des BIP. In Zypern, Lettland, Litauen und Polen liegt dieser Anteil zwischen 5 und 6 % des BIP.

Zwischen 1995 und 2000 zeigte die Tendenz bei den öffentlichen Bildungsausgaben in Prozent des BIP leicht nach unten; lediglich in vier Ländern stieg der Anteil. Nur Griechenland meldete einen signifikanten Anstieg, während in Irland, Finnland und im Vereinigten Königreich ein starker Rückgang verzeichnet wurde(5). Dabei muss allerdings die demographische Entwicklung in Betracht gezogen werden, da der Großteil der Bildungsausgaben auf junge Menschen abzielt und der Bevölkerungsanteil der unter 25-Jährigen zwischen 1995 und 2000 um mehr als 1,5 % zurückgegangen ist. Andere Zahlen belegen, dass der Anteil der jungen Menschen, die studieren, zugenommen hat, und das Niveau der Qualifikationen, die sie erwerben, weiterhin angestiegen ist.

2. Gesamtausgaben für Bildungseinrichtungen je Schüler/Student nach Bildungsstufen im Verhältnis zum Pro-Kopf-BIP (2000)

Der Indikator zeigt, dass sich die beitretenden Länder im Hinblick auf die Gesamtausgaben je Schüler/Student im Verhältnis zum Pro-Kopf-BIP annähernd auf dem gleichen Niveau befinden wie die derzeitigen Mitgliedstaaten. In Belgien, Dänemark, Deutschland, den Niederlanden und Schweden machen die Gesamtausgaben je Schüler/Student im Vergleich zum Pro-Kopf-BIP im Bereich der tertiären Bildung über 40 % aus. Gleiches gilt für Zypern, Ungarn, Lettland, Malta und die Slowakei. Frankreich und Portugal verzeichnen mit 30 % die höchsten Gesamtausgaben je Schüler/Student im Vergleich zum Pro-Kopf-BIP im Bereich der Sekundarschulen. Dieser Wert wird auch in Zypern erreicht. In Dänemark, Griechenland, Italien, Österreich, Portugal, Schweden, Lettland und Polen betragen die Gesamtausgaben je Schüler/Student im Vergleich zum Pro-Kopf-BIP im Primarschulwesen über 20 %.

>PIC FILE= "C_2004104DE.001901.TIF">

Datenquelle:

Eurostat, UOE.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(1) Die Zahlen zu den Absolventen (auch bezüglich der Aufspaltung nach Geschlecht) sind zur Zeit noch nicht wirklich vergleichbar, was mit Doppelzählungen in einigen Ländern zusammenhängt.

(2) Dieser Indikator wurde im Einklang mit der vom Rat angenommenen Benchmark für 22-Jährige gewählt. Er wird jedoch von Eurostat aufgrund der relativ geringen Anzahl an Befragten, auf die er sich im Rahmen der Arbeitskräfteerhebung stützt, nur als eingeschränkt aussagekräftig erachtet. Bei der Überwachung dieser Benchmark wird der Indikator zusammen mit dem Strukturindikator zum Schulerfolg auf der Grundlage des Anteils der 20- bis 24-Jährigen, die mindestens die Sekundarstufe II abgeschlossen haben, verwendet.

(3) Die Ergebnisse der Niederlande wurden nur teilweise im PISA-Bericht der OECD veröffentlicht, da in den Niederlanden nicht die erforderliche Teilnahmerate von 80 % erreicht wurde.

(4) Die Kommission bereitet derzeit eine Erhebung über Erwachsenenbildung vor. Der endgültige Vorschlag für die Erhebung wird Ende 2004 auf der Grundlage der Empfehlungen der Task Force, die derzeit die geeignete Methodologie entwickelt, vorgelegt. Die Erhebung soll ein umfassenderes Bild der Teilnahme an Maßnahmen des lebenslangen Lernens liefern.

(5) Diese Aussage muss allerdings für Irland und Finnland aufgrund des raschen BIP-Wachstums relativiert werden. In Irland beispielsweise verdoppelten sich die Gesamtbildungsausgaben zwischen 1993 und 2000, während das BIP um 140 % anstieg (beides nominale Werte), so dass sich trotz des raschen Anstiegs der tatsächlichen Ausgaben eine rückläufige Quote ergab.