52004PC0428(01)

Vorschlag für einen Beschluß des Rates über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union /* KOM/2004/0428 endg. */


Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union

(von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

Nach Artikel 6 Absatz 2 der Akte über den Beitritt der neuen Mitgliedstaaten zur Europäischen Union wird der Beitritt der neuen Mitgliedstaaten zum Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen durch ein Zusatzprotokoll zu diesem Abkommen geregelt. In diesem Artikel ist auch ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen, nach dem das Protokoll zwischen dem Rat, der im Namen der Mitgliedstaaten handelt und einstimmig beschließt, und dem betreffenden Drittstaat geschlossen wird. Dieses Verfahren gilt unbeschadet der eigenen Zuständigkeiten der Gemeinschaft.

Am 10. Februar 2004 erteilte der Rat der Kommission das Mandat, ein solches Protokoll mit der Arabischen Republik Ägypten auszuhandeln. Diese Verhandlungen sind inzwischen zur Zufriedenheit der Kommission abgeschlossen worden. Das Protokoll wurde am 11. Mai 2004 von der Kommission und den ägyptischen Regierungsvertretern paraphiert.

Ebenfalls beigefügt sind Vorschläge für 1) einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung des Protokolls und 2) einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Protokolls.

Der Wortlaut des mit Ägypten ausgehandelten Protokolls ist ebenfalls beigefügt. Die wichtigsten Gesichtspunkte des Protokolls betreffen den Beitritt der neuen Mitgliedstaaten zum Assoziationsabkommen EU-Ägypten, die Anpassung des Protokolls über landwirtschaftliche Erzeugnisse und die Einbeziehung der neuen Amtssprachen der Europäischen Union.

Die Kommission ersucht den Rat, die im Entwurf beigefügten Beschlüsse des Rates über die Unterzeichnung und den Abschluss des Protokolls anzunehmen.

Das Europäische Parlament wird um seine Zustimmung ersucht.

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 310 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Satz 2,

gestützt auf die Akte über den Beitritt der neuen Mitgliedstaaten zur Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 2,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat ermächtigte die Kommission am 10. Februar 2004 im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten, Verhandlungen mit Ägypten über eine Anpassung des Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits einzuleiten, um dem Beitritt der neuen Mitgliedstaaten zur Europäischen Union Rechnung zu tragen.

(2) Diese Verhandlungen sind zur Zufriedenheit der Kommission abgeschlossen worden.

(3) Artikel 12 Absatz 3 des mit der Arabischen Republik Ägypten ausgehandelten Protokolls sieht seine vorläufige Anwendbarkeit vor seinem Inkrafttreten vor.

(4) Vorbehaltlich seines möglichen späteren Abschlusses ist das Protokoll im Namen der Europäischen Gemeinschaft zu unterzeichnen und vorläufig anzuwenden-

BESCHLIESST:

Artikel 1

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Personen zu bestellen, die befugt sind, das Protokoll zum Europa-Mittelmeerabkommen-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten zu unterzeichnen. Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluss beigefügt.

Artikel 2

Die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten vereinbaren die vorläufige Anwendung des Protokolls vorbehaltlich seines möglichen späteren Abschlusses.

Geschehen zu Brüssel am [...]

Im Namen des Rates

Der Präsident