20.5.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 120/22


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Hochgeschwindigkeitsverbindungen für Europa: Neue Entwicklungen in der elektronischen Kommunikation“

(KOM(2004) 61 endg.)

(2005/C 120/05)

Die Kommission beschloss am 29. März 2004 gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss um Stellungnahme zu der obenerwähnten Mitteilung zu ersuchen.

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft nahm ihre Stellungnahme am 5. Oktober 2004 an. Berichterstatter war Herr McDonogh.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 412. Plenartagung am 27./28. Oktober 2004 (Sitzung vom 27. Oktober) mit 163 gegen 1 Stimme bei 3 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Einleitung

1.1

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss begrüßt die Analyse und die Empfehlungen in der Mitteilung der Kommission „Hochgeschwindigkeitsverbindungen für Europa: Neue Entwicklungen in der elektronischen Kommunikation“ (KOM(2004) 61 endg.). Dieser zur rechten Zeit vorgelegte, scharfsinnige Bericht vereint strategische Klugheit mit dem energischen Willen, als Richtschnur für die Branche der elektronischen Kommunikation in Europa während ihrer nächsten Wachstumsphase zu dienen.

1.2

Mit dieser Stellungnahme unterstützt der Ausschuss die Analyse und den Tenor der Mitteilung; zugleich möchte er Bereiche hervorheben, die für ihn von besonderem Interesse sind.

2.   Hintergrund

2.1

Am 3. Februar 2004 nahm die Kommission ihre Mitteilung „Hochgeschwindigkeitsverbindungen für Europa: Neue Entwicklungen in der elektronischen Kommunikation“ an. Sie kommt mit dieser Mitteilung einem Ersuchen des Europäischen Rates auf seiner Frühjahrstagung 2003 nach, einen Bericht über die Entwicklungen in dieser Branche noch vor seiner Frühjahrstagung im Jahr 2004 vorzulegen. In dem Bericht wird die Lage in der Branche der elektronischen Kommunikation in Europa in ihrem Zusammenwirken mit der Lissabon-Strategie im Überblick dargestellt, wobei auch die für künftiges Wachstum wichtigsten Fragen untersucht werden. In dem Dokument wird zudem die Politik aufgerufen, die zur Förderung der künftigen Entwicklung dieser Branche erforderlichen Maßnahmen zu unterstützen.

2.2

In der Lissabon-Strategie wird anerkannt, dass die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) entscheidende Triebkräfte für das Wachstum und für höhere Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit sind. Sie tragen zur Stärkung der Wirtschaftskraft wie auch zur Verbesserung des sozialen Zusammenhalts bei. In der Mitteilung wird betont, wie wichtig die Branche der elektronischen Kommunikation, die aus den zwei Segmenten Dienste und Ausrüstungen besteht, für das Gedeihen der europäischen Wirtschaft ist, und welche Schlüsselrolle sie für die Steigerung der Produktivität spielt. Diese Rolle fällt der Branche wegen ihrer Größe, ihrer Dynamik und ihrer Ausstrahlung auf fast alle wirtschaftlichen Tätigkeiten zu. Neuere Daten lassen erkennen, dass diese Branche am stärksten zum Zuwachs der Arbeitsproduktivität in Europa beigetragen hat.

2.3

Trotz des starken Wachstums in den frühen 90er Jahren und der ehrgeizigen Ziele der Lissabon-Strategie ist Europa in Bezug auf Produktionstempo und Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologie hinter die USA und einige asiatische Länder zurückgefallen und der Mangel an Investitionen in die IKT schadet der europäischen Wettbewerbsfähigkeit (1). Entscheidende Voraussetzung für den Erfolg des Aktionsplans „eEurope 2005“ und für die langfristigen Ziele der Lissabon-Strategie sind Fortschritte in der Branche der elektronischen Kommunikation in den nächsten 18 Monaten. Die Branche der elektronischen Kommunikation ist in den späten 90er Jahren schnell gewachsen, aber in den Jahren 2000/2001 kam es zu einem starken Rückgang, der Rat und Kommission veranlasste, die Situation in der Branche der elektronischen Kommunikation aufmerksam zu verfolgen und für die Tagung des Europäischen Rates im Frühjahr 2003 einen Bericht vorzulegen.

2.4

Nach zwei Jahren der Konsolidierung scheinen die Bedingungen für eine Rückkehr zu höheren Wachstumsraten jetzt günstig zu sein. Der Kommission zufolge zählen zu diesen Bedingungen eine bessere finanzielle Ausstattung der Betreiber und ständig wachsende Einnahmen aus der Erbringung von Dienstleistungen. Nachhaltiges Wachstum in dieser Branche kann jedoch nur durch zusätzliche Investitionen und die ständige Entwicklung neuer, innovativer Dienste erreicht werden.

2.5

Nach dem Platzen der Internet-Blase haben die Betreiber von Telekom-Unternehmen ihre Kapitalaufwendungen im Rahmen ihrer Konsolidierungspläne zurückgefahren. Eine Rückkehr zu neuerlichem Wachstum in der ganzen Branche erfordert jedoch ein Wiederaufleben der Investitionen. Die Investitionsquote wird von staatlichen Maßnahmen beeinflusst werden: Die Umsetzung des neuen Rechtsrahmens wird größere Rechtssicherheit für Investitionen schaffen, die Umsetzung nationaler Breitbandstrategien wird den Zugang zu den Diensten verbessern und die Nachfrage wird durch die Förderung neuer Dienste und die Verfügbarkeit innovativer Inhalte stimuliert werden. Die Beseitigung regulatorischer und technologischer Schranken wird die Verbreitung von Netzen der dritten Generation (3G) ermöglichen.

Deshalb werden in der Mitteilung vier Schwerpunktbereiche ermittelt:

a)

Ordnungspolitische Herausforderungen: Verspätete oder mangelhafte Umsetzung des neuen Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation durch die Mitgliedstaaten behindert den Wettbewerb und schafft Unsicherheit. Gegen mehrere Mitgliedstaaten, die die neuen Maßnahmen nicht umgesetzt haben, laufen Vertragsverletzungsverfahren. Die Gewährleistung der umfassenden und wirksamen Durchführung dieser Vorschriften sowohl durch die alten wie auch durch die neuen Mitgliedstaaten bleibt eine der wichtigsten Prioritäten für das Jahr 2004. Außerdem müssen die nationalen Regulierungsbehörden die neuen Vorschriften einheitlich anwenden. Die für den weiteren Verlauf des Jahres erwarteten Gemeinsamen Leitlinien, die für Unternehmen mit einer marktbeherrschenden Stellung gelten könnten, werden von besonderer Bedeutung sein. Sie dürften für die Regulierungsbehörden hilfreich sein, wenn diese die richtigen Investitionsanreize geben und sicherstellen wollen, dass die aufstrebenden Märkte nicht Gegenstand unangemessener Verpflichtungen werden.

b)

Bessere Breitbandabdeckung in unterversorgten Gegenden: Im Rahmen des Aktionsplans hatten sich die Mitgliedstaaten bereit erklärt, ihre nationalen Breitbandstrategien zu veröffentlichen, und alle Staaten der EU-15 sowie einige der neu beigetretenen Staaten haben dies getan. Dabei sollten insbesondere diejenigen Bereiche ermittelt werden, die in der Informationsgesellschaft ins Abseits geraten könnten, weil nach Maßgabe der von den Betreibern herangezogenen Rentabilitätskriterien nicht genügend Nachfrage vorhanden ist, um den Aufbau von Breitbanddiensten zu rechtfertigen. Neben Maßnahmen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene könnte auch eine Finanzierung durch die EU eine Rolle spielen. Es gibt bereits Leitlinien dafür, wie die Strukturfonds in solchen Gebieten eingesetzt werden können. Zum Austausch der bewährten Verfahren und innovativer Lösungen wird ein im weiteren Verlauf des Jahres zum Thema digitale Kluft einzurichtendes Forum beitragen. Die Kommission legt in diesem Sommer einen Bericht über die nationalen Strategien vor.

c)

Anregung der Nachfrage: Den meisten privaten Haushalten in der Union wird zwar bereits Breitband angeboten, nur ein Bruchteil hat sich aber anschließen lassen. Nicht der Ausbau, sondern die Annahme des Angebots wird zum wichtigsten Thema bei der Entwicklung des Breitbandmarktes. Die Erfahrung der Länder mit der größten Akzeptanz der Breitbandtechnologie zeigt, wie wichtig echter netzgestützter Wettbewerb für Preissenkungen und die Förderung innovativer Online-Dienste ist. Zudem können auch Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Ankurbelung der Nachfrage eine Rolle spielen. Diese Maßnahmen fördern die Nutzung der IKT bei mehr und mehr wichtigen Diensten – lokale und regionale Verwaltungsebene, Gesundheits- und Bildungswesen bieten solche Dienste online an. Hinzukommen müssen weitere Schritte in den Bereichen Sicherheit, Verwaltung digitaler Rechte und Verbesserung der Interoperabilität der einzelnen Dienste und Ausrüstungen. Die Halbzeitüberprüfung des Aktionsplans „eEurope 2005“, die in diesem Sommer abzuschließen ist, bietet erneut Gelegenheit, diese Politik zu unterstützen.

d)

Mobilkommunikation der dritten Generation: Der Bericht über die Mobilfunk- und Technologieplattform (die von den wichtigsten Akteuren der Branche gebildet wird) enthält eine strategische Vision für die Zukunft der Mobilfunkdienste. Zudem werden mehrere kommerzielle und ordnungspolitische Herausforderungen herausgestrichen. Die in sich geschlossene, datengestützte Welt der 3G wird komplexer sein als die sprachgestützte Welt der Handys. Gelingt dieser Wandel, so können in der Union hochinteressante neue Dienstleistungen angeboten und die Produktivität erheblich gesteigert werden. Die Kommission hat ihr Konzept für den Mobilfunk in ihrer Mitteilung vom 30. Juni (2) dargelegt und sie wird weiter mit den Beteiligten daran arbeiten, strategische Prioritäten für die Forschung im Bereich der mobilen Kommunikation festzulegen.

2.6

Auf der Tagung des Telekommunikationsrates am 8./9. März 2004 in Brüssel bekräftigte der Ministerrat seine politische Verpflichtung auf die Ziele der Lissabon-Strategie – nachhaltiges Wachstum, Arbeitsplätze und sozialer Zusammenhalt, indem er sich dem Aufruf zum Handeln in der Mitteilung (KOM(2004) 61 endg.) und in der „Mitteilung eEurope 2005 – Halbzeitbilanz“ (KOM(2004) 108 endg.) anschloss.

Bemerkungen

3.   Allgemeine Bemerkungen

3.1

Gegenstand der Mitteilung ist ein weiter und komplexer Bereich, der ganz entscheidende Bedeutung für die Vision von Lissabon hat – die Branche der elektronischen Kommunikation. In den vergangenen Jahren hat der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss Stellungnahmen verabschiedet, in denen einzelne Aspekte der diese Branche betreffenden Maßnahmen behandelt werden (3). Gern nimmt der Ausschuss nun die Gelegenheit wahr, sich zur allgemeinen Entwicklung in der Branche der elektronischen Kommunikation, zur Bereitstellung von Breitbanddiensten, zur Entwicklung des Mobilfunks und zu den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen für diese Branche zu äußern.

3.2

Die Kommission hat mit ihrer Unterstützung und Durchführung von Maßnahmen zur Förderung des Wachstums der Branche der elektronischen Kommunikation hervorragende Arbeit geleistet. Auf Grund der energischen Bemühungen wirtschaftlicher und sozialer Gruppen zur Verfolgung ihrer eigenen Ziele gepaart mit der entschlossenen politischen Unterstützung durch den Ministerrat, durch die Regierungen der Staaten und durch regionale Behörden entwickelt sich dieser Bereich sehr schnell.

3.3

Angesichts der komplexen Dynamik dieses Bereichs und seiner Bedeutung für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Union ist der Ausschuss der Ansicht, dass sich alle Beteiligten regelmäßig zu Wort melden können müssen, damit eine umfassendere und besser integrierte Politik umgesetzt werden kann. Der Ausschuss unterstützt die Absicht der Kommission, weiter mit den interessierten Kreisen zusammenzuarbeiten, um die Politik in den Bereichen Rechte an geistigem Eigentum, Verwaltung digitaler Rechte, Vertrauen und Sicherheit, Interoperabilität und Normung, Frequenzverwaltung und Abdeckung abgelegener und ländlicher Gebiete zu gestalten. Der Ausschuss wird sich weiterhin aktiv mit dieser Branche und allen mit ihr zusammenhängenden Fragen beschäftigen.

3.4

Besonderes unterstützt der Ausschuss, mit welchem Nachdruck die Kommission die Notwendigkeit von Interoperabilität und Offenheit auf verschiedenen Ebenen der Technologie und der Dienste herausstreicht: zwischen Geräten, zwischen Netzen und zwischen Inhalten und/oder Anwendungen. Ohne eine angemessene Interoperabilität und offene Plattformen würde die Entwicklung eines Massenmarktes für die neuen Technologien ernsthaft behindert.

3.5

Wie bereits in Ziffer 1.1 erwähnt unterstützt der Ausschuss die Mitteilung, und er beglückwünscht die Kommission zu der ausgezeichneten Arbeit, die sie in diesem Bereich leistet. Der Ausschuss stellt fest, das umfangreiche Forschungsarbeiten und Konsultationen der Analyse der Branche der elektronischen Kommunikation und der Entwicklung einer Politik gedient haben, die ein kräftiges und anhaltendes Wachstum fördern soll: Der Ausschuss unterstützt energisch den Aktionsplan „eEurope 2005“ und schließt sich den in der Mitteilung KOM(2004) 61 endg. enthaltenen Empfehlungen für Maßnahmen an.

3.6

Im Interesse der Deutlichkeit möchte der Ausschuss sein besonderes Interesse an folgenden Bereichen darlegen:

3.6.1   Ordnungspolitischer Rahmen

3.6.1.1

Der Ausschuss begrüßt den neuen Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation, der eine stärkere Vorhersehbarkeit der Rechtslage, mehr Kohärenz und ein stärker harmonisiertes Konzept für die Art und Weise, wie die Märkte in der Union funktionieren, ermöglicht. Die durch diesen Rechtsrahmen gegebene größere Sicherheit und Transparenz wird Investitionen in der Branche der elektronischen Kommunikation begünstigen und das Tempo des Wettbewerbs sowie die Einführung neuer, innovativer Dienste beschleunigen.

3.6.1.2

Der Ausschuss pflichtet der Kommission darin bei, dass ein technologieneutrales, koordiniertes Konzept mit offenen Standards für das Entstehen eines Infrastrukturwettbewerbs auf der Angebotsseite bei der elektronischen Kommunikation entscheidend ist für einen dynamischen, vom Wettbewerb geprägten Markt. Der Ausschuss ist erfreut darüber, dass der neue Rechtsrahmen einem lauteren Wettbewerb zwischen verschiedenen Zugangstechnologien förderlich ist (Breitband, 3G, digitales Fernsehen usw.). Durch ein solches Konzept werden Netzkosten sowie die Preise für die Dienste gesenkt, die Benutzung durch die Kunden erleichtert und die Mobilität verbessert. Ein technologieneutrales Konzept mit offener Plattform für die Branche wird zudem auch die Nachfrage nach Diensten kräftig ankurbeln.

3.6.1.3

Der Ausschuss begrüßt daher das technologieneutrale Konzept, das in dem neuen Rechtsrahmen gewählt wurde, um dem Verschmelzen fester und mobiler Dienste, der Online- und Rundfunkinhalte und einer ganzen Palette unterschiedlicher Übermittlungsplattformen gerecht zu werden. Der Ausschuss ersucht die Kommission zu gewährleisten, dass miteinander kompatible Plattformen gemäß der Rahmenrichtlinie 2002/21/EG geschaffen werden.

3.6.1.4

Voraussetzung für einen echten Wettbewerb auf dem Markt für Dienste sind wettbewerbsfähige Preise für den Anschluss der Wohnung bzw. der Räumlichkeiten des Kunden (Teilnehmeranschluss). Derzeit wird auf den meisten Märkten die Einführung neuer Dienste und die Senkung der Preise dadurch behindert, dass die dominierenden Betreiber den Teilnehmeranschluss kontrollieren. Die Kommission sollte weiterhin prüfen, ob der geltende Rechtsrahmen angemessen ist, um die Entbündelung des Teilnehmeranschlusses von der Kontrolle durch die dominierenden Betreiber auf allen Märkten zu gewährleisten.

3.6.1.5

Der Ausschuss bedauert, dass die Kommission beim Europäischen Gerichtshof Vertragsverletzungsverfahren gegen diejenigen Mitgliedstaaten anhängig machen musste, die den neuen Rechtsrahmen nicht umgesetzt haben. Der Ausschuss fordert die Kommission auf, weiterhin auf eine vollständige Umsetzung in allen, auch den neu hinzugekommen Staaten anzustreben.

3.6.1.6

Der Ausschuss unterstützt, dass sich die Gruppe der Europäischen Regulierungsbehörden auf eine gemeinsame Position dazu verständigen konnte, wie Wettbewerbsprobleme in den neu eröffneten Märkten der elektronischen Kommunikation zu beheben sind (4). Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass mit dem neuen Rechtsrahmen die Regulierung zurückgedrängt und der Wettbewerb gefördert werden sollen. Er fordert die Kommission jedoch auf sicherzustellen, dass die Rechtsvorschriften so umgesetzt werden, dass sie die aufstrebenden Märkte und Dienstleistungen stimulieren und deren Entwicklung nicht einschränken. Der Ausschuss ersucht die Kommission genau zu prüfen, inwieweit Abhilfemaßnahmen bei Vertragsverletzungen angemessen sind und inwiefern sie einheitlich in den Mitgliedstaaten angewandt werden.

3.6.2   Aufbau der Breitbandnetze

3.6.2.1

Eine ausgedehnte, sichere Breitband-Infrastruktur ist wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung bzw. Erbringung von Anwendungen und Dienstleistungen wie: elektronische Gesundheitsfürsorge, elektronischer Geschäftsverkehr, elektronische Verwaltung und Lernen über das Netz; damit wird das Breitband zum entscheidenden Element für Wachstum und Lebensqualität in Europa in den kommenden Jahren. Der Zugang zum Breitband ist ein öffentliches Gut, eine Leistung der Daseinsvorsorge, die allen Unionsbürgern rechtlich garantiert werden sollte. Der Ausschuss empfiehlt der Kommission zu prüfen, ob die Verfügbarkeit des Breitbandanschlusses in die Liste der Universaldienste aufgenommen werden kann.

3.6.2.2

Im Aktionsplan „eEurope 2005“ wird dazu aufgerufen, das Breitband in der Europäischen Union bis 2005 allgemein verfügbar zu machen und zu nutzen, aber wir liegen hinter unseren ehrgeizigen Zielen zurück. Wird das Tempo des Ausbaus des Breitbandnetzes nicht beschleunigt, und dies gilt vor allem für die Gebiete außerhalb der städtischen Ballungsgebiete, so wird die Union das Ziel von Barcelona nicht erreichen (5).

3.6.2.3

Der Ausschuss begrüßt, dass die Mitgliedstaaten der EU-15 ihre nationalen Strategien für den Ausbau der Breitbandtechnologie vorgelegt haben, und er nimmt zur Kenntnis, dass die neuen Mitgliedstaaten ihre Strategien bis Ende 2004 einreichen werden. Der Ausschuss nimmt die erste positive Bewertung der Pläne durch die Kommission zur Kenntnis (6) und erwartet mit Ungeduld einen detaillierteren, im Juni vorzulegenden Bericht über diese Strategien.

3.6.2.4

Allerdings ist der Ausschuss nicht einverstanden mit der Definition des „Breitbands“, wie sie in zahlreichen Studien und Berichten verwendet wurde (so wird beispielsweise in dem erwähnten Bericht (COCOM04-20 FINAL) eine niedrige Zugangskapazität von 144kbs als „Breitband“ bezeichnet, und in demselben Bericht werden die 3G-Anschlüsse zu der Gesamtzahl aller Breitband-Anschlüsse für Italien, nicht aber für die anderen Mitgliedstaaten hinzugezählt). Dieses Fehlen einer genauen Definition ist der Transparenz und der Nützlichkeit des Begriffs „Breitband“ in sämtlichen Beratungen in starkem Maße abträglich. Der Ausschuss ersucht die Kommission, Rechtsvorschriften zu erlassen und eine genaue und anspruchsvolle Definition des Begriffs „Breitband“ zur Verwendung in der Union festzulegen.

3.6.2.5

Dem Ausschuss missfällt zudem, dass die Statistiken über die Abdeckung der Gebiete mit Breitbandtechnologie keine Aussagen zur Qualität des Zuganges enthalten. Der Ausschuss ersucht die Kommission, in ihre genaue Definition des Begriffs „Breitband“ einen Mindeststandard für die Qualität der Anschlüsse einfließen zu lassen. Nur dann machen Breitband-Statistiken einen Sinn.

3.6.2.6

Der Ausschuss ist sich sehr wohl der Notwendigkeit bewusst, aktiv die digitale Kluft zu überwinden, die quer durch Europa verläuft und die am stärksten Benachteiligten schwächt sowie das Recht der Bürger auf Teilnahme an elektronischer Kommunikation schmälert. Der Ministerrat hat zwar eine politische Kehrtwende vollzogen, indem er jetzt statt der Anschlussrate mehr die Entwicklung und die Nutzung innovativer Dienste in den Vordergrund stellt, aber der Ausschuss ist besorgt über das Tempo und die geografische Abdeckung beim Ausbau des Breitbandnetzes. Der Ausschuss ist besonders besorgt angesichts der Unterschiede zwischen bestimmten Staaten und Regionen, die aus den letzten Statistiken über die Breitband-Marktdurchdringung ersichtlich sind, welche der Kommission vom Telekommunikationsausschuss vorgelegt wurden (7). In der EU der 15 sind derzeit 20 % der Unionsbürger vom Breitbandzugang ausgeschlossen, weil die Versorgung durch das Netz unzureichend ist. Der Ausschuss begrüßt, dass die Kommission in ihrer Mitteilung den Schwerpunkt auf den notwendigen Ausbau des Breitbandnetzes in den unterversorgten Gebieten legt. Der Ausschuss fordert die Kommission auf, in einer detaillierten Untersuchung der nationalen Breitbandstrategien darauf hinzuweisen, dass die Breitbandnetze so ausgebaut werden müssen, dass sie in einer angemessenen Frist das gesamte Territorium der Union abdecken. Er wünscht zudem, dass in künftigen Berichten herausgehoben wird, wo die Netze Lücken aufweisen.

3.6.2.7

Der Ausschuss unterstützt die Quick-Start-Initiativen und über die Verfügbarkeit von Mitteln aus den Strukturfonds für den Anschluss ländlicher und kommerziell weniger attraktiver Gebiet der Union. Er wünscht jedoch, dass die Kommission die Realisierung der nationalen Breitbandstrategien der Mitgliedstaaten weiterhin aufmerksam überwacht und ihr Augenmerk auf Probleme des Tempos der Einführung, der Netzabdeckung und der Qualität richtet.

3.6.2.8

Der Ausschuss bedauert, dass in der Kommissionsmitteilung nur die geografische digitale Kluft behandelt wird (unterversorgte Gegenden) und nicht auch die finanzielle digitale Kluft (fehlende finanzielle Mittel, um sich einen Netzanschluss leisten zu können). Das Argument der Kommission, die Breitbanddienste verbesserten den Lebensstandard, indem sie Entfernungen überbrücken und Gesundheitsfürsorge, Bildung und Ausbildung und den Zugang zu öffentlichen Diensten erleichtern, muss sowohl für die geografisch isolierten wie auch für die finanziell am schlechtesten gestellten Bürger gelten.

3.6.2.9

Nach Ansicht des Ausschusses ist der Hinweis der Kommission, ein Tätigwerden öffentlicher Stellen zur Überwindung der digitalen Kluft müsse unter Einhaltung wettbewerblicher Grundsätze und des Wettbewerbsrechts erfolgen, ein Widerspruch in sich: die digitale Kluft ist da, weil sich der Markt für den betroffenen Teil der Gesellschaft nicht interessiert. Es besteht also die Notwendigkeit eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags, der offiziell erteilt werden muss und bei dem genau anzugeben ist, welcher Art die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen sind.

3.6.3   Ausbau und Entwicklung der Mobilkommunikation der dritten Generation (3G)

3.6.3.1

Der Ausschuss begrüßt die Einführung der Plattform für mobile Kommunikation und Technologie im Oktober 2003, durch die die führenden Akteure unter den Mobilfunk-Betreibern, Herstellern von Ausrüstungen und Bauteilen und den Inhaltsanbietern zusammengebracht werden sollen. Er begrüßt zudem den ersten Bericht dieser Gruppe (8) mit 20 Empfehlungen zu Schritten, die zur nachhaltigen Unterstützung des Ausbaus mobiler Netze und Dienstleistungen in ganz Europa erforderlich sind – einschließlich Maßnahmen in den Bereichen Forschung, Normen, Inhalte, Sicherheit, Frequenzen, internationale Zusammenarbeit und Regulierung.

3.6.3.2

Der Ausschuss ist erfreut darüber, dass in dem Bericht über die Mobile Plattform und in den Erklärungen der Kommission der Schwerpunkt beim 3G auf einem kundenorientierten, sicheren Umfeld liegt, das gestützt auf eine Reihe von Breitband-Ausrüstungen mobile Daten- und Unterhaltungsdienste mit hoher Übertragungsgeschwindigkeit „zu jeder Zeit an jedem Ort“ ermöglicht.

3.6.3.3

Der Ausschuss stimmt uneingeschränkt den von allen Beteiligten geäußerten Ansichten zu, wonach offene, miteinander verbundene Netze und die Interoperabilität bei den Anwendungen und Dienstleistungen anzustreben sind. Er begrüßt zudem die Zusicherung seitens der Mobilen Plattform, eine strategische Erforschungsagenda für eine künftige kabellose Welt im Rahmen des 7. Forschungsrahmenprogramms zu erstellen.

3.6.3.4

Der Ausschuss ersucht die Kommission, Druck dahingehend auszuüben, dass der Aufbau neuer Netze der dritten Generation einfacher und kostengünstiger wird. Insbesondere müssen die Mitgliedstaaten daran mitwirken, Probleme hinsichtlich der Planung und der Umweltauswirkungen schnell zu beheben, die den Aufbau dieser wichtigen neuen Plattform behindern.

3.6.3.5

Der Ausschuss ist besorgt wegen der extremen Höhe der Zahlungen, die die Netzbetreiber für 3G-Lizenzen in einigen Mitgliedstaaten geleistet haben, und wegen der negativen Auswirkungen, die dies auf die künftige Strategie haben kann. Der Ausschuss ersucht die Kommission darum, ihre Auffassung zu dieser Frage im Einzelnen mitzuteilen und Maßnahmen zu empfehlen, durch die etwaige negative Auswirkungen auf die Strategie der Union für die Entwicklung und Nutzung der IKT ausgeglichen werden können.

3.6.3.6

Im Interesse der Verbraucher sowie eines effizienten Einsatzes der Ressourcen in der EU fordert der Ausschuss die Kommission auf zu prüfen, ob Rechtsvorschriften über die gemeinsame Nutzung von Ausrüstungen durch die Betreiber der 3G-Netze dort erlassen werden sollten, wo dies praktisch sinnvoll erscheint. Eine solche Politik würde einen schnelleren Zugang ermöglichen und zugleich Befürchtungen über negative Umweltauswirkungen entgegenwirken und die Kosten für das Anbieten der Dienste verringern. Der Ausschuss nimmt Kenntnis davon, dass nach Auffassung der Kommission einige größere Betreiber aus Wettbewerbsgründen gegen die gemeinsame Nutzung von Ausrüstungen sind, er ist jedoch der Auffassung, dass die Interessen der Union insgesamt Vorrang vor rein kommerziellen Beweggründen einiger weniger Betreiber haben sollten.

3.6.3.7

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Mobile Plattform der Ansicht ist, für eine ordnungsgemäße Behandlung der Fragen im Zusammenhang mit der 3G sei ein neuer ordnungspolitischer Rahmen erforderlich. Die Gruppe sollte im Juni erneut zusammentreten. Der Ausschuss erwartet mit Spannung die Mitteilung der Kommission als Reaktion auf das Ergebnis der Juni-Sitzung.

3.6.4   Neue Dienstleistungen und die Ankurbelung der Nachfrage

3.6.4.1

Die Kommission ist der Auffassung, dass selbst in Gebieten mit einer Verfügbarkeit von 90 % Breitbandzugang die Anschlussrate niedrig ist (durchschnittlich 12 %), und dass das Tempo bei den Neuanschlüssen abnimmt. Die Gründe hierfür sind hohe Preise, schlechte Qualität und das Fehlen entsprechender Inhalte – es mangelt den Verbrauchern an ausreichendem Interesse, sich einen Breitbanddienst zu leisten.

3.6.4.2

Die Entwicklung von Inhalten und Diensten zur Ankurbelung der Nachfrage nach Breitbandanschlüssen wird als entscheidend für die Entwicklung der IKT und somit auch für Wettbewerbsfähigkeit, Steigerung der Produktivität und mehr Beschäftigung überall in der Europäischen Union angesehen. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Ausschuss den jüngsten Vorschlag der Kommission für ein Programm „eContentplus (2005-2008)“ (9), mit dem die Bedingungen für einen besseren Zugang und eine verstärkte Nutzung digitaler Inhalte geschaffen werden sollen.

3.6.4.3

Der Ausschuss erkennt an, dass die Ankurbelung der Nachfrage nach den bereits aufgebauten Breitband- und 3G-Netzen, die Notwendigkeit neuer, innovativer Dienste, der Wettbewerb und der Ausbau der Netze miteinander verwoben sind. Fortschritte in einem Bereich begünstigen die anderen Bereiche. Der Ausschuss, der sich in den vorstehenden Bemerkungen der Angebotsseite gewidmet hat, begrüßt Initiativen jeder Art, die die Kommission zur Förderung der Entwicklung neuer und innovativer Dienste einleitet, und die die Nachfrage durch die Verbraucher ankurbeln und die Position der neuen Technologien und Netze stärken.

3.6.4.4

Nach Ansicht des Ausschusses wird die Interoperabilität zwischen den Netzen, Plattformen und Ausrüstungen dem Wachstum der Dienste und ihrer Akzeptanz neuen Schwung verleihen. Er unterstützt die Kommission in ihrem Bemühen um Interoperabilität im Rahmen des Rechtsrahmens sowie in ihren Kontakten mit allen Beteiligten in der Branche der elektronischen Kommunikation.

3.6.4.5

Der Ausschuss schließt sich der Aufforderung der Kommission an die Mitgliedstaaten an, die Dynamik bei der Entwicklung von Diensten der elektronischen Verwaltung aufrechtzuerhalten (einschließlich elektronischer Gesundheitsdienste, des Lernens über das Netz usw.). Er ist sich bewusst, dass der öffentliche Sektor ein Schlüsselakteur für die Entstehung von Nachfrage in den frühen Phasen der Entwicklung dieser neuen Informationsdienste ist.

3.6.4.6

Der Ausschuss begrüßt vor allem, dass sich die Kommission verpflichtet hat, mit der Industrie zusammenzuarbeiten, um die Probleme zu ermitteln, die die Entwicklung neuer Dienste behindern – Systeme für die Verwaltung digitaler Rechte (DRM), Interoperabilität, Kleinstbetragszahlungen, M-Zahlungen usw. Er begrüßt in diesem Zusammenhang die jüngste Mitteilung (10) sowie den Konsultationsprozess zu Fragen der Urheberrechte und er verweist die Kommission auf die einschlägige Stellungnahme des Ausschusses aus dem Jahr 2003 (11).

3.6.4.7

Der Ausschuss betont die Bedeutung von Sicherheitsfragen für die Annahme der neuen Dienste durch die Verbraucher. Das Vertrauen der Verbraucher in neue Technologien und Dienste wird davon abhängen, welche Sicherheiten für den Schutz der Verbraucherinteressen gegeben werden.

3.6.4.8

Der Ausschuss ersucht die Kommission, ihre Arbeitstagungen mit Betreibern, Internetanbietern, Anbietern von Inhalten, Rundfunkanstalten und der Unterhaltungsindustrie fortzusetzen, um zu ermitteln, wie sie ihre Tätigkeit verändern können, um neue Formen von Partnerschaften zu entwickeln, in denen neue Geschäftsmodelle und Dienstleistungen für eine einheitliche und mobile Europäische Union entstehen können.

3.6.4.9

Der Ausschuss schließt sich auch der Unterstützung für Forschung und Entwicklung im Rahmen des Sechsten Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung an. In der Branche der elektronischen Kommunikation ist wie für alle Bereiche der technologischen Entwicklung auf die Notwendigkeit hinzuweisen, dass Europa in FuE und die Innovation investieren muss, um die selbstgesteckten Ziele der Lissabon-Strategie erreichen zu können. Der Ausschuss weiß, dass diese Branche eine Periode der Konsolidierung und des Rückgangs der Investitionen durchgemacht hat. Er fordert nunmehr alle Beteiligten – die Union, die Mitgliedstaaten und die Privatwirtschaft – auf, ihre Unterstützung für Investitionen in die Zukunft der elektronischen Kommunikation erneut unter Beweis zustellen, indem sie Umfang und Tempo der FuE-Tätigkeiten substanziell erhöhen.

3.7   Schlussbemerkungen

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss begrüßt zudem die Veröffentlichung der Mitteilung eEurope 2005 – Halbzeitbilanz (KOM(2004) 108 endg.) sowie die Bestätigung, dass die Ziele von „eEurope 2005“ weiterhin – auch nach der Erweiterung der EU auf 25 Mitglieder – gültig bleiben. Er erwartet eine überarbeitete Fassung des Aktionsplans „eEurope 2005“ mit den Bemerkungen des Ministerrats dazu auf seiner Juni-Tagung.

Brüssel, den 27. Oktober 2004

Die Präsidentin

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Anne-Marie SIGMUND


(1)  B. Van Arck und O. Mahony (2003), EU Productivity and Competitiveness: An Industry Perspective, http://europa.eu.int/comm/enterprise/enterprise_policy/competitiveness/doc/eu_competitiveness_a_sectoral_perspective.pdf

(2)  Mobile Breitbanddienste (KOM(2004) 447 endg.).

(3)  Siehe ABl. C 169 vom 16.6.1999, S. 30; ABl. C 368 vom 20.12.1999, S. 51; ABl. C 14 vom 16.1.2001, S. 35; ABl. C 123 vom 25.4.2001, S. 61; ABl. C 123 vom 25.4.2001, S. 36; ABl. C 139 vom 11.5.2001, S. 15; ABl. C 311 vom 7.2.2001, S. 19; ABl. C 48 vom 21.2.2002, S. 33; ABl. C 48 vom 21.2.2002, S. 27; ABl. C 221 vom 17.9.2002, S. 22; ABl. C 241 vom 7.10.2002, S. 119; ABl. C 61 vom 14.3.2003, S. 32; ABl. C 61 vom 14.3.2003, S. 184; ABl. C 220 vom 16.9.2003, S. 33; ABl. C 220 vom 16.9.2003, S. 36; ABl. C 80 vom 30.3.2004, S. 66 und weitere.

(4)  http://erg.eu.int/doc/whatsnew/erg_0330rev1_remedies_common_position.pdf.

(5)  eEurope 2005: Eine Informationsgesellschaft für alle (KOM(2002) 263 endg.).

(6)  IP/04/626: Hochgeschwindigkeitsverbindungen für Europa: Kommission prüft nationale Breitbandstrategien.

(7)  Arbeitsdokument des Kommunikationsausschusses: Breitbandzugang in der EU: Stand zum 1. Januar 2004 (COCOM04-20 FINAL).

(8)  3. Mobilfunkwelle für Europa (IP/04/23).

(9)  Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Mehrjahresprogramm der Gemeinschaft zur Erleichterung des Zugangs zu digitalen Inhalten, ihrer Nutzung und Verwertung in Europa (KOM(2003) 46 endg.). Stellungnahme des EWSA: ABl. C 117 vom 30.4.2004, S. 49.

(10)  Die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten im Binnenmarkt (KOM(2004) 261 endg.).

(11)  Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum (KOM(2003) 46 endg.), Stellungnahme des EWSA: ABl. C 32 vom 5.2.2004, S. 15.