52003XC0327(06)

Nachträgliche Bekanntmachung der von Eurostat im Jahr 2002 gewährten Finanzhilfen

Amtsblatt Nr. C 075 vom 27/03/2003 S. 0010 - 0010


Nachträgliche Bekanntmachung der von Eurostat im Jahr 2002 gewährten Finanzhilfen

(2003/C 75/10)

Gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Haushaltsordnung und Artikel 169 ihrer Durchführungsbestimmungen wird die Öffentlichkeit hiermit über die im Laufe des Jahres 2002 von Eurostat gewährten Finanzhilfen informiert.

Die elektronische Datei, in der die betreffenden Maßnahmen aufgeführt sind, ist in Form einer Liste auf dem Server Europa (http://europa.eu.int) zu finden. Man gelangt zu dieser Liste über "Institutionen", "Kommission", "Statistiken", "Eurostat-Aktivitäten", "Ausschreibungen und Beihilfen". Von dort aus kann die Datei "Nachträgliche Bekanntmachung Beihilfen 2002" geöffnet werden.

Die Liste enthält die Referenznummer, das zuständige Referat, Namen und Land des Begünstigten, die Bezeichnung der Maßnahme, den gewährten Finanzhilfebetrag und den prozentualen Anteil der Kofinanzierung.

Für alle diese Maßnahmen wurde eine vorherige Bekanntmachung veröffentlicht, mit Ausnahme einiger getrennt aufgeführter Ad-hoc-Beihilfen, die mit einer Begründung versehen wurden.