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Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der "Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament — Eine Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur" (KOM(2002) 511 endg.)

Amtsblatt Nr. C 208 vom 03/09/2003 S. 0089 - 0093


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der "Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Eine Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur"

(KOM(2002) 511 endg.)

(2003/C 208/21)

Die Kommission beschloss am 22. Oktober 2002, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu der vorgennante Mitteilung zu ersuchen.

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz nahm ihre Stellungnahme am 1. April 2003 an. Berichterstatterin war Frau Santiago.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 399. Plenartagung am 14. und 15. Mai 2003 (Sitzung vom 15. Mai) mit 82 gegen 8 Stimmen bei 10 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme.

1. Einleitung

1.1. In dieser Mitteilung an den Rat und das Europäische Parlament schlägt die Kommission eine Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur vor, die sich durch folgende Ziele auszeichnet:

- Schaffung sicherer Arbeitsplätze, insbesondere in Gebieten, die von der Fischerei abhängig sind;

- Gewährleistung der Versorgung mit gesunden und sicheren Erzeugnisse in dem Maße, dass die Nachfrage des Marktes gedeckt ist;

- Förderung der Umweltverträglichkeit des Sektors.

1.2. Zur Erreichung dieser Ziele schlägt die Kommission eine Reihe von Maßnahmen vor:

1.2.1. Produktionsausweitung: Förderung der Erforschung neuer Arten und alternativer Proteinquellen in Fischfuttermitteln; Förderung einer ökologischen und umweltverträglichen Aquakultur durch die Festlegung spezifischer Gemeinschaftsvorschriften und -standards;

1.2.2. Öffentliche Beihilfen für die Aquakultur, z. B. zur Förderung der Modernisierung der bestehenden Unternehmen;

1.2.3. Umweltschutz: Prüfung neuer Möglichkeiten zur Reduzierung der Abfallbelastung im Rahmen der intensiven Haltung, z. B. die Einrichtung von Abwasseraufbereitungsanlagen, das Ergreifen von Vorsichtsmaßnahmen bei der Einführung nichtheimischer Fischarten und der Erlass neuer spezifischer Rechtsvorschriften über transgene Fischarten;

1.2.4. Sicherheit der Aquakulturerzeugnisse und Tierschutz: Gewährleistung eines umfangreichen Schutzes der Verbrauchergesundheit, insbesondere durch die Durchsetzung der im EU-Recht festgelegten Hoechstgehalte für Dioxine in Lebensmitteln, die Überwachung der Verwendung von Antibiotika und die Bewertung der Risiken im Zusammenhang mit schädlichen Algenblüten:

- Die artgerechte Haltung von Nutztieren wird gegenwärtig in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert. Der im Rahmen des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in Tierhaltungen eingesetzte Ständige Ausschuss (des Europarates) arbeitet einstweilen eine Empfehlung für in Kulturen gehaltene Nutzfische aus; hieran sind die zuständigen Dienststellen der Europäischen Kommission beteiligt;

1.2.5. Schaffung langfristig sicherer Arbeitsplätze, insbesondere in Gebieten, die von der Fischerei abhängig sind: Verstärkung der Beschäftigung durch die Schaffung von 8000-10000 neuen Arbeitsplätzen, Steigerung der jährlichen Wachstumsrate der Aquakulturproduktion in der Gemeinschaft um 4 %, Erschließung neuer Märkte, Integration von Produktion und Absatz, Anregung der Nachfrage nach hochwertigen Erzeugnissen.

2. Allgemeine Bemerkungen

2.1. Durch die erstmalige Erarbeitung eines Dokuments zum Thema "Eine Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur" erkennt die Kommission die Bedeutung der Aquakultur für die Gemeinsame Fischereipolitik an. Es handelt sich um eine begrüßenswerte und wesentliche Initiative, da der Sektor spezifische Probleme zu bewältigen hat, auf die er wiederholt hingewiesen hat. In diesem Zusammenhang ist an die Schlussfolgerungen der Regionalseminare zu erinnern, die die Kommission in den Jahren 1998 und 1999(1) zum Thema "Gemeinsame Fischereipolitik ab 2002" veranstaltete. Die betroffenen Mitgliedstaaten:

- stellten fest, dass die Aquakultur innerhalb der Gemeinsamen Fischereipolitik "stiefmütterlich" behandelt wird;

- kritisierten erneut die mangelnde Unterstützung durch die Kommission;

- forderten die Kommission nachdrücklich auf, den Aquakultursektor dem Fischfangsektor gleichzustellen;

- wiesen auf das Problem hin, dass infolge der Erweiterung billigere Erzeugnisse auf den Markt gelangen werden, bei deren Produktion Umwelt-, Qualitäts- und Gesundheitsschutzanforderungen eine vergleichsweise geringe Rolle spielen (vor allem was Arzneimittelrückstände anbelangt).

2.2. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss begrüßt das neue Kommissionsdokument, mit dem in gewisser Hinsicht diese Lücken geschlossen werden sollen.

2.3. Der Ausschuss teilt die Ansicht, dass die Aquakultur eine wichtige Ergänzung zu den herkömmlichen Formen der Produktion von Fischereierzeugnissen darstellt, da sie zur Verminderung des chronischen Handelsdefizits der Gemeinschaft bei diesen Produkten beiträgt.

2.3.1. Der Ausschuss unterstreicht die Rolle der Aquakultur als alternative Einkommensquelle für die lokale Bevölkerung sowie ihren Beitrag zu einer gesunden und ausgewogenen Ernährung.

2.3.2. Er hält es für äußerst wichtig, dass die Entwicklung der Fischzucht nicht zu Lasten der Umwelt sowie der Qualität und der Sicherheit der Enderzeugnisse geht.

2.4. Als etwas zu optimistisch bewertet der Ausschuss jedoch die Voraussage der Kommission, dass sich "in den nächsten zehn Jahren (...) die Aquakultur als Sektor insgesamt stabilisieren (muss), um langfristig sichere Beschäftigungs- und Entwicklungsmöglichkeiten in ländlichen und in Küstengebieten sowie Alternativen zur Fischerei zu bieten, und zwar sowohl was die Erzeugnisse als auch die Arbeitsplätze betrifft"(2).

2.5. Der Ausschuss begrüßt die Schlussfolgerungen des Rates betreffend eine Strategie für die nachhaltige Entwicklung der Europäischen Aquakultur(3), insbesondere wenn der Rat feststellt, "dass die wirtschaftliche Rentabilität und die Wettbewerbsfähigkeit der Aquakultur zu gewährleisten ist, die eine marktorientierte Tätigkeit bleiben muss", und er "die wichtige Rolle des Sektors in diesem Zusammenhang" unterstreicht. Der Ausschuss pflichtet auch der Feststellung bei, "dass verschiedene Formen einer besonders umweltfreundlichen Aquakultur, wie etwa die extensive Haltung von Nutzfischen, wohlwollende Beachtung verdienen, wozu auch die Entwicklung spezifischer Kennzeichen gehört. Die Forschung nach und die Entwicklung von umweltfreundlichen Produktionstechniken sollte - z. B. durch eine FIAF-Kofinanzierung - gefördert werden".

2.6. Der Ausschuss nimmt darüber hinaus die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zur Aquakultur(4) zur Kenntnis.

3. Besondere Bemerkungen

3.1. Produktsicherheit: Der Ausschuss begrüßt das Ziel, die Verbraucher über die Qualität der Produkte und die einschlägigen Vorschriften über Produktion, Lebensmittelsicherheit und Rückverfolgbarkeit aufzuklären, damit sich diese ein objektives Bild über diesen noch weitgehend unbekannten Sektor verschaffen können.

3.1.1. Spezifische Rechtsvorschriften, die vor allem die Produktions- und Verpackungsbedingungen betreffen, gewährleisten die Sicherheit der Aquakulturerzeugnisse.

3.1.2. Der Ausschuss teilt die Ansichten der Kommission in Bezug auf die Qualität der Erzeugnisse aus extensiver Haltung und die Notwendigkeit einer geeigneten Etikettierung, die diesen Produkten einen Handelsvorteil verschaffen soll. Allerdings können durch das Fehlen einer spezifischen Definition von intensiven und extensiven Haltungssystemen bei den Verbrauchern Zweifel in Bezug auf die Herkunft und die Etikettierung der Produkte aufkommen.

3.1.3. Gegen die Verwendung transgener Arten müssen zahlreiche Vorbehalte angemeldet werden. Mit ihr sind Risiken für die biologische Vielfalt verbunden, die nicht unterschätzt werden dürfen; auf diese realen Gefahren möchte der Ausschuss nicht nur die Forscher, sondern auch die politischen Entscheidungsträger, die Produzenten und die Verbraucher aufmerksam machen.

3.1.4. Die Qualität der Fischereierzeugnisse, die aus Drittstaaten in die Gemeinschaft eingeführt werden, muss durch strenge Kontrollen gewährleistet sein. Auch müssen die bei der Produktion eingesetzten Pharmazeutika bekannt sein. Darüber hinaus wäre eine Angleichung der bei den Kontrollen verwandten Analysemethoden zwischen den Mitgliedstaaten von Vorteil.

3.1.5. Ferner ist eine eindeutige Definition des Begriffs "organische" Aquakultur erforderlich, wie sie bereits in anderen Produktionsbereichen existiert. Diese Form der Aquakultur ist typisch für kleine Familienunternehmen, wie sie normalerweise in benachteiligten Regionen anzutreffen sind. Den Nachteil der geringen Produktion und der höheren Kosten könnten diese Unternehmen dadurch wettmachen, dass sie Erzeugnisse von überdurchschnittlicher Qualität, die auch als solche kenntlich gemacht sind, auf den Markt bringen und mit ihnen als Nischenprodukte höhere Preise erzielen.

3.2. Umweltschutz und ländliche Entwicklung: Der Konkurrenzkampf um den Raum in den Küstengebieten, die auch schon durch andere Wirtschaftszweige wie den Fremdenverkehr stark belastet werden, könnte durch den Einsatz der Offshore-Technologie verringert werden.

3.2.1. Die hohen Investitionen, die diese Technologie erfordert, und die Gefahr der Beschädigung oder des Reißens von Sicherheitskabeln bei Unwetter und Unfällen würden den Abschluss von Risikoversicherungen voraussetzen, da die Offshore-Technologie sonst nur begrenzt eingesetzt werden könnte.

3.2.2. Die von den Produzenten zunehmend verwandten Kreislaufsysteme zur Wasseraufbereitung sollten durch den Einsatz neuer umweltfreundlicher Technologien verbessert werden. Diese Systeme sind für die Aquakultur in Binnengewässern und unter Naturschutz stehenden Küstengebieten besonders empfehlenswert.

3.2.3. In einigen Systemen der Aquakulturproduktion kommt Spitzentechnologie zum Einsatz, wobei viele Produzenten aussagen, dass das Wasser nach der Aufbereitung in den entsprechenden Anlagen von höherer Qualität ist als das unbehandelt gewonnene Wasser.

3.2.4. Einige Mitgliedstaaten stellen höhere Umweltanforderungen als die Gemeinschaft. Dies führt zu erheblichen Unterschieden zwischen den Produzenten und möglicherweise zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Produzenten bzw. den EU-Mitgliedstaaten.

3.2.5. Der Ausschuss begrüßt ein derartiges Umweltbewusstsein und ist der Ansicht, dass die Produzenten Fördergelder erhalten sollten, deren Erzeugnisse besonders strenge Umweltkriterien erfuellen. Er kann sich vorstellen, dass auch im Aquakultursektor ein System eingeführt werden könnte, das analog zu den Agrarumweltprogrammen in der Landwirtschaft besondere Umweltleistungen fördert.

3.2.6. Es muss ein Gleichgewicht zwischen der Entwicklung der Aquakultur und anderen Formen der ländlichen Entwicklung erreicht werden.

3.3. Forschung: Angesichts der Tatsache, dass die Forschung für die Entwicklung dieses Sektors von grundlegender Bedeutung ist, bedauert der Ausschuss die Kürzung der hierfür im Gemeinschaftlichen Förderkonzept vorgesehenen Mittel. Zum Ausgleich dieser Kürzung sollte das FIAF dahingehend geändert werden, dass die KMU ihre Forschungstätigkeit so ausüben können, wie sie es im bisherigen Rechtsrahmen getan haben. In diesem Zusammenhang hebt der Ausschuss die vom Rat in seinen Schlussfolgerungen getroffene Feststellung hervor, "dass die Aquakultur weiter erforscht und angemessene finanzielle Unterstützung geleistet werden sollte, um zu einer nachhaltigen Entwicklung der Aquakultur in der Gemeinschaft beizutragen". Nach dem Dafürhalten des Ausschusses sollte über die theoretische Forschung hinaus die angewandte Forschung gefördert werden, die speziell auf die Bedürfnisse der Produzenten ausgerichtet ist.

3.3.1. Es sollten die Auswirkungen von Fischfarmen auf Wildbestände erforscht werden, vor allem hinsichtlich Krankheiten und Kreuzungen, wobei den Auswirkungen auf den Angeltourismus in ländlichen Gebieten besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte.

3.3.2. Angesichts einer möglichen Marktsättigung bei bestimmten Fischarten sollte die Erforschung neuer Arten gefördert werden.

3.3.3. Auch wäre es angezeigt, die Forschung auf dem Gebiet der Fischfuttermittel voranzutreiben, indem alternative Rohstoffe zu den sonst üblichen verwandt und die Anstrengungen fortgesetzt werden, die auf die Produktion weniger umweltschädlicher Futtermittel und auf ein besseres, umweltfreundlicheres Management der Futtermittelversorgung abzielen.

3.3.4. Der Ausschuss hält eine sozioökonomische Untersuchung der Kommunen in Küstennähe und ihrer Beziehung zum Aquakultursektor für wichtig, da dieser Sektor in einigen Gebieten die meisten Arbeitsplätze - insbesondere für ehemalige Beschäftigte des Fischereisektors - schafft.

3.4. Beschäftigung: Um den beabsichtigten Beschäftigungsanstieg zu erreichen, müssen die Prioritäten des FIAF neu festgelegt werden. Gleichwohl betrachtet der Ausschuss diese Beschäftigungsprognose mit einer gewissen Skepsis, da eine Zunahme der Produktion nicht notwendigerweise eine Zunahme der Arbeitsplätze bedeutet.

3.4.1. Viele Arbeiten im Sektor sind saisonal oder zeitlich befristet, weshalb für die Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze zu sorgen ist. Da die Aquakultur spezielle Fachkenntnisse erfordert, ist die berufliche Weiterbildung von großer Bedeutung. Dabei sollte der Rolle der Frauen in diesem Sektor besondere Aufmerksamkeit gelten.

3.5. Markt: Obwohl die europäische Aquakultur nur 3 % der weltweiten Produktion ausmacht, gilt die EU als wichtigster Produzent bestimmter Arten, z. B. Forelle, Seebarsch, Goldbrasse, Steinbutt und Miesmuschel.

3.5.1. Die rasche Entwicklung des Sektors hat punktuell zu einer besonders hohen Produktion bestimmter Arten und damit zu einer gewissen Instabilität der Marktpreise geführt.

3.5.2. Zur Verbesserung des Ansehens der Aquakultur sind Kampagnen - vorzugsweise auf Gemeinschaftsebene - erforderlich, die auf die Information der Verbraucher und die Förderung des Verzehrs von Aquakulturerzeugnissen abzielen.

3.5.3. Da die Produzenten das entscheidende Glied in der Kette darstellen, ist ihre Zusammenarbeit in Erzeugerorganisationen und Genossenschaften maßgebend für die Marktentwicklung, die Stabilität und die Organisation des Angebots.

3.5.4. Der Ausschuss hält die Zusammenarbeit zwischen Behörden, Wissenschaftlern und entsprechend organisierten Erzeugern für wichtig, damit die Probleme des Sektors wirkungsvoller gelöst werden können.

3.5.5. Der Ausschuss begrüßt das Kommissionsdokument. Auch wertet er es als positiv, dass der Rat gemeinsam mit der Kommission geeignete Initiativen, die in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fallen, prüfen und umsetzen möchte, damit die Gemeinschaft eine führende Rolle bei der Entwicklung einer nachhaltigen Aquakultur zum Nutzen aller Bürger spielen kann(5).

Brüssel, den 15. Mai 2003.

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Roger Briesch

(1) Bericht der Kommission KOM(2000) 14 endg. vom 24.1.2000.

(2) KOM(2002) 511 endg.

(3) 2481. Tagung des Rates - Landwirtschaft und Fischerei - am 27. und 28. Januar 2003 in Brüssel; Pressemitteilung: Presse 13, Nr. 5433/03, S. 11.

(4) CdR 20/2003 (COMM-DEVE/014).

(5) KOM(2002) 511 endg.

ANHANG

zur Stellungnahme des Europaïschen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Die folgenden Änderungsanträge, die mehr als ein Viertel der abgegebenen Stimmen auf sich vereinen konnten, wurden im Verlauf der Erörterung des Stellungnahmetextes abgelehnt:

Ziffer 2.3.1

Satz wie folgt verändern:

"3.5.6. Der Ausschuss unterstreicht die potentielle Rolle der Aquakultur als alternative Einkommensquelle für die lokale Bevölkerung >S>sowie ihren Beitrag zu einer gesunden und ausgewogenen Ernährung.>/S>"

Begründung

Aquakulturen können auch negative Wirkungen auf die Arbeitsplatzsituation haben, in dem sie Arbeitsplätze im traditionellen Fischereisektor verdrängen.

Aquakulturen leisten keinen spezifischen Beitrag zu einer gesunden und ausgewogenen Ernährung.

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen: 24, Nein-Stimmen: 50, Stimmenthaltungen: 12.

Ziffer 3.2.3

Satz komplett streichen.

">S>In einigen Systemen der Aquakulturproduktion kommt Spitzentechnologie zum Einsatz, wobei viele Produzenten aussagen, dass das Wasser nach der Aufbereitung in den entsprechenden Anlagen von höherer Qualität ist als das unbehandelt gewonnene Wasser.>/S>"

Begründung

Es ist nicht ausgeschlossen, dass in speziellen Einzelfällen bestimmte Wasserqualitätsparameter nach der Aufbereitung eine bessere Qualität aufweisen als davor. Dies spricht nicht für die Aquakultur, sondern gegen den Zustand des Wassers vor der Verwendung. Weitaus häufiger dürfte der andere Fall vorliegen, weshalb die Kommission ja u. a. diese Mitteilung vorgelegt hat (s. Textziffer 1.2.3). Der EWSA hat auch nicht Aussagen von Produzenten zu bewerten, sondern das Kommissionsdokument.

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen: 30, Nein-Stimmen: 48, Stimmenthaltungen: 11.