Mitteilung der Kommission gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates — Auferlegung einer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung im Linienflugverkehr zwischen Mariehamn (MHQ) und Stockholm/Arlanda (ARN) (Text von Bedeutung für den EWR)
Amtsblatt Nr. C 164 vom 10/07/2002 S. 0018 - 0019
Mitteilung der Kommission gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates Auferlegung einer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung im Linienflugverkehr zwischen Mariehamn (MHQ) und Stockholm/Arlanda (ARN) (2002/C 164/07) (Text von Bedeutung für den EWR) Gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über den Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs hat die finnische Regierung beschlossen, im Linienflugverkehr zwischen Mariehamn (MHQ) und Stockholm/Arlanda (ARN) folgende gemeinwirtschaftliche Verpflichtung aufzuerlegen: Mindestanzahl der Frequenzen Im ersten Zeitraum 28.10.2002-26.10.2003 sind Montag bis Freitag mindestens zwei Hin- und Rückfluege täglich, Samstag und Sonntag mindestens ein Hin- und Rückflug täglich durchzuführen. Die genannte Mindestfrequenz gilt während der folgenden zwei Jahre. Zwischenlandungen sind nicht zugelassen. Anzahl der Sitzplätze Pro Flug müssen mindestens 18, pro Jahr mindestens 26280 Sitzplätze zur Verfügung stehen. Wenn die Kabinenauslastung im ersten Jahr in einem Kalenderquartal 80 % übersteigt oder 35 % unterschreitet, ist diese Zahl für die nächste Flugplanperiode anzupassen. Flugpläne Reisende aus Åland sollten die Möglichkeit haben, innerhalb eines Arbeitstags nach allen Orten mit Linienflugverbindungen in Schweden sowie nach Oslo, Kopenhagen und den wichtigsten Flughäfen im übrigen Europa zu fliegen und wieder zurückzukehren. Montag bis Freitag sollen die Flugzeuge in ARN spätestens 7.00 Uhr sowie zwischen 16.15 und 19.00 Uhr landen. Der Abflug von ARN soll Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 9.00 Uhr sowie zwischen 18.15 und 21.00 Uhr erfolgen. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass geeignete Abflug- und Ankunftszeiten (Zeitnischen) verfügbar sind. Samstag und Sonntag müssen die Ankunfts- und Abflugzeiten bestmöglich auf die Nachfrage abgestimmt werden. Während bestimmter jährlicher Zeiträume mit niedriger Nachfrage, wie etwa wichtiger Feiertage oder längerer Ferienzeiten, kann der Verkehr aus besonderen Gründen reduziert werden. Fluggerät Die Fluggeschwindigkeit (TAS) muss mindestens 360 km/h betragen. Luftfahrzeuge müssen mit Druckkabinen und Toiletten ausgestattet sein. Die Gepäck- und Lagekapazität pro Passagier in Luftfahrzeugen bei voller Passagierauslastung und normalen Wetterverhältnissen muss mindestens 20 kg betragen. Tarife Der Tarif für den Hin- und Rückflug auf der Strecke MHQ-ARN darf 330 EUR (inkl. Steuern und Mehrwertsteuer) nicht übersteigen. Preisanpassungen dürfen laut Flugpreisindex des SCB (Statistisches Zentralamt) für Geschäftsreisen nach Genehmigung durch die Regionalregierung der Åland-Inseln vorgenommen werden. Für Wochenendreisen und Privatreisende sowie für Kinder, Jugendliche, Studenten, Rentner und Begleitpersonen sind Sondertarife anzubieten. Information, Buchung, Verkauf und Vermarktung Für die gesamte Reise müssen vor dem Abflug zuverlässige Informationen zur Verfügung stehen. Das Luftfahrtunternehmen ist dafür verantwortlich, dass aktuelle und korrekte Flugplan-, Tarif- und sonstige Informationen leicht zugänglich sind und über Amadeus und andere computergesteuerte Buchungssysteme (GDS) verbreitet werden. Werbung sollte außerdem durch Anzeigen in der Lokalpresse und anderen Medien einschließlich Reisebroschüren mit dem Ziel erfolgen, den Flugreiseverkehr anzukurbeln. Kooperationsvereinbarungen So genannte Interlining-Vereinbarungen zwischen verschiedenen Luftfahrtunternehmen bezüglich der gegenseitigen Anerkennung der Flugscheine sind in Einklang mit der üblichen Marktpraxis anzuwenden. Kontinuität Es gilt die Qualitätsanforderung, dass höchstens 20 % der Abfluege mehr als 5 Minuten und höchstens 5 % der Abfluege mehr als 15 Minuten verspätet sind. Abgesehen von Umständen, die sich dem Einfluss des Luftfahrtunternehmens entziehen, muss die Regelmäßigkeit der Flüge, berechnet pro Kalenderquartal, 99 % betragen. Das Luftfahrtunternehmen muss eine Einstellung des Betriebs mindestens sechs Monate vorher ankündigen. Zugang Das Luftfahrtunternehmen muss sicherstellen, dass den Bedürfnissen der Reisenden folgendermaßen entsprochen wird: - Ein- und Ausstieg sind auf komfortable, sichere und würdige Weise möglich. - Begleitung und andere angemessene Dienstleistungen stehen beim Umsteigen bereit. - Informationen über Reisemöglichkeiten oder die Flugstrecke werden auf Anfrage erteilt. - Sicherheits- und andere Informationen sind auf anschauliche Weise weiterzugeben (die auch Seh- oder Hörbehinderten zugänglich ist). - Buchung und Kauf von Flugscheinen können auf für den Kunden einfache Weise durchgeführt werden. - Alle Ankündigungen an Bord müssen in mindestens zwei Sprachen erfolgen, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Åland-Inseln schwedischsprachig sind. Umweltschutz Die Lärmemissionen des eingesetzten Fluggeräts müssen den geltenden Normen entsprechen. Jegliche installierte Ausrüstung, die dem Wohlbefinden oder dem Umweltschutz dient, muss funktionsfähig sein und gemäß den geltenden Anweisungen verwendet werden. Berichte Das Luftfahrtunternehmen, das die Strecke MHQ-ARN betreibt, muss der Regionalregierung der Åland-Inseln (Ålands landskapsstyrelse) für jedes Kalenderquartal einen Bericht darüber vorlegen, wie es seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. Flugplan MHQ-ARN, Hin- und Rückflug, Vorschlag für Werktage >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE>